Verwaltungsbehörden 04.06.1985 84.052
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Motion du Conseil national
274
E 4 juin 1985
müssen natürlich bei der Milchproduktion von allen Kreisen eine gewisse Disziplin verlangen. Überschreitungen müssen - glaube ich - für alle gleich geahndet werden. Die Milch- produzenten haben in ihrer Delegiertenversammlung die- sem Prinzip eines undifferenzierten Abzuges zugestimmt. Auch der Bauernverband ist der Meinung, dass die Motion dem Sinne nach gutgeheissen werden kann. Dagegen erwarten sowohl die Milchproduzenten als auch der Bauern- verband, dass der Bundesrat natürlich auch noch andere Massnahmen zur Sanierung der Milchrechnung prüft. Ich erinnere hier insbesondere an die Preiszuschläge auf Fetten und Ölen, an die Preis- und Zollzuschläge auf Käsen. Ich hoffe, dass der Bundesrat diese Massnahmen ebenfalls überprüfen wird. Es stellt sich auch die Frage, ob in bezug auf Konsumentensubventionen gewisse Verbilligungen, die jetzt noch zu Lasten der Bundeskasse bei Butter übernom- men wurden, schrittweise abgebaut werden dürfen. Insofern möchte ich dieser Motion zustimmen und bitte Sie, einem undifferenzierten Abzug, wie er hier von der Finanz- kommission vorgeschlagen wird, zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Darf ich zum voraus sagen, dass ich Finanzminister bin und nicht Volkswirtschaftsminister? Der Finanzminister kann es sich allenfalls erlauben, einmal eine Frage zu stellen, aber er kann natürlich nicht sagen, wie sich diese Massnahme in der Praxis auswirkt. Ich kann Herrn Piller versichern, dass wir diese Fragen sehr sorgfältig prü- fen werden.
Die Kürzung bei Überlieferung hat natürlich auch andere Wirkungen. Man kann auch feststellen, dass dann beispiels- weise direkt im Betrieb verbuttert und die Butter dann unter der Hand verkauft wird. Das sieht am Schluss nicht wie eine Ablieferung aus, aber letztlich ist es natürlich trotzdem eine Belastung der Bundeskasse. Hinzu kommt auch die Verwen- dung in der Aufzucht. Dann haben wir auf dem Fleischmarkt die zusätzlichen Probleme. Ich möchte damit einfach darle- gen, dass die Motion zweifellos dazu führen wird, dass man versucht, etwas mehr Disziplin zu erhalten. Ich weiss, dass auch der Bauernverband sehr aktiv ist und verschiedene Sünder im Interesse des Bundes zur Kasse gebeten hat. Man wird aber insgesamt die Auswirkungen sehr sorgfältig abklä- ren und prüfen. Das kann ich Herrn Piller immerhin auch als Finanzminister versichern.
Präsident: Bei dem Begriff «Überlieferung» handelt es sich weder um eine schriftliche noch um eine mündliche Überlie- ferung im Sinne des biblischen Begriffes, sondern offenbar um eine schweizerische Sprachschöpfung im Bereich des Milchwirtschaftsbeschlusses! Wir kommen zur Abstimmung über diese Motion.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
31 Stimmen 1 Stimme
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.052
Motion des Nationalrates Finanzhaushaltgesetz. Zahlungsrahmen Motion du Conseil national Loi sur les finances de la Confédération. Plafond de dépenses
Beschluss des Nationalrates vom 29. November 1984 Décision du Conseil national du 29 novembre 1984
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ergänzung des Bundes- gesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt zu beantragen, welche es den eidgenössischen Räten ermög- licht, die für bestimmte Aufgabenbereiche vorgesehenen finanziellen Mittel über mehrere Jahre verbindlich zu steu- ern (Zahlungsrahmen).
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invite à proposer une disposition complémentaire à la loi fédérale sur les finances de la Confédération, permettant aux Chambres fédérales de gérer pluriannuellement, de façon contraignante les moyens financiers prévus pour des secteurs de dépenses déter- minés.
Belser, Berichterstatter: Diese Motion hat eine längere Vor- geschichte. Eine Arbeitsgruppe der Finanzkommission des Nationalrates studierte Möglichkeiten für eine verstärkte Einflussnahme der Finanzkommissionen, aber auch des Parlaments auf den Bundeshaushalt. Die Ergebnisse dieser Beratungen finden sich in zwei Berichten. Die Diskussion dieser Vorschläge fand am finanzpolitischen Seminar im April 1984 in Engelberg statt. Bereits sind aus diesem Paket zwei Vorstösse überwiesen. Erstens die Ausgabenbremse, die in den siebziger Jahren einmal gespielt hat, zweitens die Forderung nach alternativen Finanzplänen. Hängig ist noch ein Vorstoss, der in der dritten Woche behandelt werden wird. Er plädiert für ein Mitberichtsverfahren der Finanz- kommissionen bei gewissen Ausgaben. Das Büro behandelt diese Frage.
Nun zur Motion Zahlungsrahmen: Hauptanliegen ist es, für ausgewählte Ausgabenbereiche über mehrere Jahre ver- bindliche Vorgaben festlegen zu können, verbindlich für Bundesrat und Verwaltung. Das Budgetrecht wird dadurch nicht tangiert. Dieses Instrument wird in der Praxis bereits heute in verschiedenen Bereichen mit Erfolg angewandt. Die Motion zielt primär darauf ab, den Zahlungsrahmen nun im Finanzhaushaltgesetz zu verankern. Ihre Finanzkommis- sion gelangte zur Auffassung, dass diese Verankerung des Zahlungsrahmens im Finanzhaushaltgesetz einen Beitrag zu einer griffigeren Ausgabensteuerung leisten kann, vor allem in Bereichen, die ein rasches Ausgabenwachstum aufweisen. Sie empfiehlt Ihnen deshalb, dieser Motion des Nationalrates ebenfalls zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion
31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Schluss der Sitzung um 11.25 Uhr La séance est levée à 11 h 25
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Motion des Nationalrates Finanzhaushaltgesetz. Zahlungsrahmen Motion du Conseil national Loi sur les finances de la Confédération. Plafond de dépenses
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
274-274
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Pagina
Ref. No
20 013 604
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