Verwaltungsbehörden 04.06.1985 85.009
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E 4 juin 1985
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Congrès de l'Union postale. Actes
84.083 Genferseeregulierung. Finanzhilfe Régularisation du lac Léman. Aide financière
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 (BBI III, 1050) Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984 (FF III, 1058)
Beschluss des Nationalrates vom 22. März 1985 Décision du Conseil national du 22 mars 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Wegen der saisonalen Schwan- kungen des Wasserstandes in unseren Seen sind an ihren Ausflüssen Regulieranlagen nötig. Das Regulierwehr in Genf wurde 1886 vom Kanton Genf mit finanzieller Beteili- gung der Uferkantone Waadt und Wallis sowie mit Unter- stützung des Bundes gebaut. Nun ist dieses Wehr reparatur- anfällig. Der Kanton Genf hat einen Neubau beschlossen. Darin soll ein Wasserkraftwerk integriert werden. Hier geht es um die Bundessubvention an das Regulierwehr, unter Ausschluss der Kosten des Kraftwerkes. Die Kantone Genf, Waadt und Wallis ersuchen den Bundesrat um einen Bun- desbeitrag von 50 Prozent, was auf der Preisbasis von 1982 total 51 Millionen Franken ausmacht. Die verfassungsmäs- sige Basis bildet Artikel 23 BV.
Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft die Zuspre- chung eines Bundesbeitrages von lediglich 40 Prozent. Im Nationalrat, der Priorität hatte, entstand eine längere Diskus- sion wegen des Subventionssatzes. Schliesslich obsiegte der Subventionssatz von 50 Prozent mit 124 zu 9 Stimmen. Den Ausschlag gab wohl die Überlegung, dass die betroffe- nen Kantone ihre Kredite bereits auf der Basis einer Subven- tion von 50 Prozent beschlossen hatten und nun bei einer Subventionierung von bloss 40 Prozent das ganze Entschei- dungsverfahren nochmals hätte aufgerollt werden müssen. Angesichts dieser Situation schloss sich Herr Bundesrat Schlumpf namens des Bundesrates in unserer Kommission dem Beschluss des Nationalrates auf Zusprechung einer 50prozentigen Subvention an.
Dies soll aber auch nach der Meinung der Kommission nicht heissen, dass in Zukunft grundsätzlich die Finanzkraft der Subventionsempfänger nicht berücksichtigt werden soll. Vielmehr handelt es sich beim vorliegenden Beschluss um die Berücksichtigung der geschilderten Sondersituation. Die Kommission beschloss daher einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und in der Detailberatung den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen, so wie sie aus den verteilten schriftlichen Anträgen hervorgehen.
Bundesrat Schlumpf: Ich will lediglich zuhanden des Proto- kolles das, was Herr Ständerat Cavelty sagte, bestätigen. Ich danke ihm für seine Ausführungen.
Es trifft zu, dass der Bundesrat sich 50 Prozent und damit dem Mehraufwand von etwa 4,5 Millionen anschliesst, obwohl unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der Tatsache, dass drei Kantone beteiligt sind, der Antrag auf 40 Prozent, der auch nicht im Widerspruch zu irgendwel- chen Zusicherungen stand, die gegeben worden wären, durchaus begründet war. Es ist so, wie Herr Ständerat Cavelty sagte, dass wir natürlich künftig bei der Bemessung der Beitragsquoten schon auf die unterschiedliche Finanz- kraft der Empfängerkantone Rücksicht nehmen müssen. Wenn man beim Kanton Jura seinerzeit und beim Kanton Tessin aus besonderen Gründen auf diese 50 Prozent
gegangen ist und das hier aus besonderen Gründen wieder tut, darf das nicht heissen, dass diese 50-Prozent-Leistung des Bundes nun generell quasi zum Gesetz wird.
In diesem Sinne stimmt der Bundesrat, auch etwa aus Gründen der «force majeure» im Hinblick auf das ganz eindeutige Resultat im Nationalrat und die Stimmung in Ihrer Kommission - sie ist übrigens begreiflich - diesen 50 Prozent zu.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entre en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.009 Weltpostverkehr. Urkunden. Genehmigung Congrès de l'Union postale. Actes
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI I, 1001) Message et projet d'arrêté du 20 février 1985 (FF 1, 985)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Cavelty, Berichterstatter: Vor einem Jahr, vom 18. Juni bis 27. Juli 1984, fand in Hamburg der 19. Weltkongress des Weltpostvereins statt. Dabei wurde eine Reihe von Beschlüs- sen allgemeiner Natur gefasst, insbesondere auch über die technische Hilfe an Entwicklungsländer. Um die Geldent- wertung der letzten Jahre auszugleichen, wurden die entsprechenden Kredite um 40 Prozent angehoben. Durch die Kongressbeschlüsse erhöhen sich die von unserer PTT an die ausländische Postverwaltung jährlich zu bezahlenden Beträge. Für die Postkunden ist mit einer Erhöhung der Auslandposttaxen von 12 bis 50 Prozent je nach Sendungs- gattung zu rechnen, was total rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmachen wird. Für einen gewöhnlichen Brief ins Ausland beträgt die Erhöhung 10 Rappen bzw. 20 Rappen, wenn es sich um einen Brief nach Übersee handelt. Bis zu 50 Prozent beträgt die Erhöhung der Paketposttaxen ins Aus- land. Die Beschlüsse wurden von der Schweizer Delegation unter Ratifikationsvorbehalt bereits unterzeichnet. Hier geht es um die Genehmigung und um die Ratifikationsermächti- gung an den Bundesrat.
Die Verkehrskommission hat sich zur Vorlage ohne grössere Diskussion positiv geäussert, wobei man wieder einmal der Erwartung Ausdruck verlieh, der Weltpostverein möge sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken und sich nicht in allgemeinen politischen Fragen verlieren, für die er nicht zuständig ist. Konkret lauten die einstimmig beschlos- senen Anträge der Kommission wie folgt: Eintreten, Behandlung in globo und Zustimmung zum Beschlussent- wurf des Bundesrates.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
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Standesinitiative des Kantons Neuenburg
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.201 Standesinitiative des Kantons Neuenburg SBB-Politik und benachteiligte Regionen Initiative du Canton de Neuchâtel Politique des CFF et régions défavorisées
Text der Initiative
Der Kanton Neuenburg beantragt der Bundesversammlung: - auf ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Stras- sen- und den Eisenbahntransporten zu achten;
bei der Erarbeitung des Leistungsauftrags 1987 der SBB die spezifischen Bedürfnisse der Regionen, namentlich der am meisten benachteiligten, zu berücksichtigen;
den mit der Regionalisierung beauftragten Organen, namentlich den SBB, die für eine vernünftige Rationalisie- rungspolitik erforderlichen Mittel zuzuteilen.
Texte de l'initiative
Le canton de Neuchâtel demande à l'Assemblée fédérale: - de veiller à respecter un équilibre raisonnable entre les transports routiers et ferroviaires;
d'élaborer le contrat d'entreprise 1987 des Chemins de fer fédéraux en prenant en compte les besoins spécifiques des régions, notamment des plus défavorisées d'entre elles;
d'accorder les moyens d'une saine politique de régionali- sation aux organes qui devraient s'en occuper, et aux CFF en particulier.
Antrag der Verkehrskommission
Von der Standesinitiative wird Kenntnis genommen.
Die Initiative wird dem Bundesrat überwiesen zur Kennt- nisnahme und zur Behandlung im Rahmen der verkehrspoli- tischen Vorlagen.
Proposition de la commission des transports et du trafic
Il est pris acte de l'initiative cantonale.
L'initiative est transmise au Conseil fédéral afin qu'il en prenne connaissance et qu'il la traite dans le cadre. des projets relatifs à la politique des transports.
Cavelty, Berichterstatter: Am 30. Januar 1985 reichte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative ein, deren Wort- laut Sie vor sich haben. Es geht dabei um drei Begehren: Punkt 1 verlangt, es sei auf ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Strassen- und Eisenbahntransporten zu ach- ten. Diese Forderung wird in der Vorlage betreffend die Grundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik abgedeckt. Da die Vorlage im Parlament hängig ist und nächste Woche in unserem Rat behandelt wird, ist dieser Punkt der Standes- initiative bereits erfüllt, sofern das Parlament der GVK zu- stimmt.
Punkt 2 der Standesinitiative verlangt, es seien die spezifi- schen Bedürfnisse der Regionen, namentlich der am mei- sten benachteiligten, bei der Erarbeitung des Leistungsauf-
trages 1987 der SBB zu berücksichtigen. Der im Entwurf vorliegende Leistungsauftrag 1987 trägt diesem Punkt des Initiativbegehrens weitgehend Rechnung. Wird ihm im gegebenen Zeitpunkt durch das Parlament zugestimmt, ist auch dieses Begehren erfüllt.
Punkt 3 der Initiative verlangt die Zuteilung der erforderli- chen Mittel für eine vernünftige Regionalisierungspolitik an die mit der Regionalisierung beauftragten Organe, nament- lich an die SBB. Dieser Forderung trägt das Konzept Bahn 2000 Rechnung. Dieses Konzept ist in den Grundzügen in der letzten Zeit bekanntgegeben worden und dürfte bis Ende dieses Jahres wahrscheinlich in einer Botschaft defi- niert werden.
Angesichts der Situation, dass die Standesinitiative in allen Punkten verlangt, was bereits auf dem besten Wege der Realisierung steht, dass sie also offene Türen einrennt, fragte sich die Verkehrskommission, wie der Vorstoss zu behandeln sei. Wir entschlossen uns für die höflichste und zuvorkommendste Form, indem wir Überweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme und Behandlung im Rahmen der verkehrspolitischen Vorlagen beantragen. Dabei stützen wir uns auf Artikel 37 Absatz 2 unseres Geschäftsreglemen- tes, welcher wie folgt lautet: «Der Bundesrat wird um Bericht und Antrag ersucht oder erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn einer Standesinitiative Folge gegeben werden soll.»
Nach den Vorstellungen der Verkehrskommission bedarf es hier keines speziellen Berichtes und Antrages des Bundes- rates. Es genügt, wenn der Bundesrat im Rahmen der anste- henden Verkehrsvorlagen die Initiativbegehren behandelt, indem er darauf hinweist, ob und inwiefern diese Begehren erfüllt werden.
Wenn der Bundesrat allerdings einen speziellen und von den Verkehrsvorlagen getrennten Bericht und Antrag bevor- zugt, steht ihm dies selbstverständlich frei. Dies nach dem Grundsatz in maiore minus. Der Antrag der Verkehrskom- mission lautet demnach:
Von der Standesinitiative wird Kenntnis genommen.
Die Initiative wird dem Bundesrat überwiesen zur Kennt- nisnahme und zur Behandlung im Rahmen der verkehrs- politischen Vorlagen.
Bundesrat Schlumpf: Höflichkeit ist die Tugend der Könige. Sie sind wahrhaft Königinnen und Könige, denn Sie bewei- sen Höflichkeit mit diesem Antrag. Wir können ihm zu- stimmen.
Es gab allerdings einmal einen Bundesrat, der ein anderes Wort prägte, er sagte: «Da werden offene Türen zu Kleinholz verarbeitet.» Aber ich halte mich an die Höflichkeit als Tugend der ständerätlichen Königinnen und Könige, und das ist wohl in einem föderalistischen Staatswesen richtig. Es ist so, wie Ständerat Cavelty darlegte. In allen drei Berei- chen liegen entweder bereits behandlungsreife Botschaften oder fertige Konzepte, die genau in diese Richtung gehen, vor. Sie werden diese Botschaften erhalten. Die eine müssen Sie erhalten, nämlich den Leistungsauftrag 1987, weil der jetzige Ende 1986 fertig ist. Der Auftrag geht in die gewünschte Richtung, und dann kommt auch die Regionali- sierung im Rahmen der «Bahn 2000». Diese Vorlage müssen Sie erhalten, weil damit, abgesehen von den Finanzierungs- grundlagen, auch ein referendumspflichtiger Bundesbe- schluss verbunden ist, da es in diesem Zusammenhang auch um Neubaustrecken geht. Neubaustrecken bedürfen nach SBB-Gesetz bekanntlich eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses.
Zu einem Punkt möchte ich noch eine kurze Erläuterung abgeben: Wenn man das Protokoll der Beratungen im Gros- sen Rat des Kantons Neuenburg liest, sieht man, dass dort eigentlich Opposition oder Vorbehalte gegen die Einfüh- rung von Cargo Domizil, also des neuen Stückgutkonzeptes, im Zentrum standen. Das ist natürlich vorbei. Diese Standes- initiative wurde im Dezember 1983 im Grossen Rat des Kantons Neuenburg eingebracht, und das neue Stückgut- konzept Cargo Domizil läuft seit 1. Januar 1985. Daran kann
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Année
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III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.009
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Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1985 - 08:00
Date
Data
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268-269
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