Approval of North Atlantic air navigation agreements

20013599Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)04.06.1985Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Council of States examined the federal decree on the revision of the North Atlantic air navigation agreements. The rapporteur explained that the 1956 financing arrangements with Denmark, Iceland and other states had become inadequate and that the revision would not create additional costs for Switzerland, but would likely reduce expenses. The Council entered into consideration without objection and approved the decree in full, including the two amendment protocols of 3 November 1982 and the authorization for the Federal Council to ratify them. It also decided that the decree is not subject to the optional state treaty referendum.

Omnilex-Regeste

Approval of international agreements; referendum liability. When revised treaty provisions only adjust the financing of jointly operated air-navigation services and entail no additional burden for Switzerland, the competent chamber may approve the amendment protocols and authorize ratification. Where the decree is expressly excluded from the state treaty referendum, no optional referendum applies. Entry into consideration may be taken without opposition where no substantive objection is raised and the revision is presented as advantageous to the national interest.

Gesamter Gesetzestext

Flugsicherung im Nordatlantik. Abkommen

267

  1. Juni 1985 S

schreitungen von 115 Millionen Franken in der Erfolgsrech- nung und 1 Million Franken bei den Investitionen ausdrück- lich zu genehmigen und in die Abstimmung einzubeziehen, die Rechnung 1984 zu genehmigen, ebenso den Nachtrag I, der vor allem im Hinblick auf Cornavin bedingt ist.

Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Hefti für seine liebenswürdige Kommentierung der PTT-Rechnung und seine Ausführungen. Er hat zu den beiden erwähnten Pro- blemen alles Wesentliche gesagt.

Zum neuen Konzept Eigenkapital: Im Hinblick auf die Grös- senordnung der PTT ist es notwendig, sich diese Frage wieder einmal zu überlegen. Wir haben im Parlament vor etwa acht Jahren die Zielvorgabe gemacht, 1 Milliarde Fran- ken Reserven zu äufnen. Das ist natürlich heute real nicht mehr eine Milliarde. Schon deswegen müsste man das Ziel etwas nach oben korrigieren. Es kommt aber ein Zweites dazu, vor allem im Telefon- und Telegrafenbereich: Der Abschreibungsrhythmus nimmt bisher unvorhergesehene Geschwindigkeiten an. Damit steigt eben der Abschrei- bungsbedarf, und zwar nicht wegen des Verbrauchs der investierten Güter, sondern wegen der rapiden technologi- schen Entwicklung. Da sind gelegentlich Installationen, Infrastrukturanlagen plötzlich überholt, einfach wegen der Innovation, wegen der technischen Erneuerung. Damit wer- den in vielen Bereichen die Abschreibungsfristen kürzer und die Abschreibungsbedürfnisse höher. Das setzt zusätzlich Eigenkapital oder eben auch eine Reserve voraus. Wie Stän- derat Hefti sagte, wird diese Frage jetzt mit den Kommissio- nen beider Räte geprüft. Der Bundesrat wird dazu abschlies- send noch Stellung nehmen.

Ich teile im übrigen die Auffassung von Ständerat Hefti: Es dürfen in bezug auf den Ausweis und die Gewinnverwen- dung keinerlei Automatismen entstehen. Der Bundesrat und das Parlament bleiben natürlich oberste Instanzen der PTT- Betriebe und damit auch zuständig für diese Fragen.

Übrigens haben die Reserven mit den Zuweisungen pro 1984 eben jetzt 1 Milliarde Franken überstiegen; sie betra- gen jetzt 1 Milliarde und 88 Millionen. Nach der Zielvorgabe von 1977 ist dies real natürlich nicht mehr dasselbe. Wir werden Ihnen für das Budget 1986 die neuen Grundla- gen vorschlagen können, falls man sie befürwortet, was ich glaube annehmen zu dürfen.

Zur EFFI-Übung: Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich die PTT-Betriebe dieser Übung nicht voll anschliessen konn- ten. Ich darf Ihnen aber sagen, dass die Rationalisierungs- massnahmen auch bei den PTT - übrigens auch bei den SBB- in gleicher Weise betrieben werden wie in der Zentral- verwaltung. Bei den PTT bietet ja schon die Tatsache dafür Gewähr, dass im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkür- zung nur eine Teilkompensation - Sie erinnern sich an den Beschluss Ihres Rates und des Nationalrates - bewilligt wurde. Das zwingt natürlich die PTT-Betriebe, in personeller Hinsicht jede mögliche Rationalisierung zu verwirklichen. Sie haben das bisher gemacht, ich glaube mit einigem Erfolg. Wenn man die Verkehrszunahme von 2,7 Prozent der Zunahme des Personals - etwa 1,9 Prozent - gegenüber- stellt, darf man feststellen, dass sich die PTT in dieser Richtung sicher jede erdenkliche Mühe geben. Ich danke Ihnen.

Präsident: Gibt es weitere Wortbegehren? - Das ist nicht der Fall. Herr Hefti beantragt, dass wir gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss auch die Kreditüberschreitungen, die auf Seite 30 des Berichtes aufgeführt sind, beschliessen.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1-3 - Titre et préambule, art. 1-3

Gesamtberatung - Traitement global du projet Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

35-S

84.077 Flugsicherung im Nordatlantik. Abkommen Navigation aérienne sur l'Atlantique Nord. Accord

Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Oktober 1984 (BB! III, 939) Message et projet d'arrêté du 17 octobre 1984 (FF III, 951)

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1985 Décision du Conseil national du 21 mars 1985

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national

Cavelty, Berichterstatter: Im Jahre 1956 wurden mit Däne- mark und Island zwei Abkommen über die gemeinsame Finanzierung gewisser Dienste der Flugsicherung auf der Nordatlantikstrecke abgeschlossen. Es geht dabei um die Regelung des Betriebes von radioelektrischen Navigations- anlagen und Wetterstationen für die internationale Luftfahrt. Mit der Schweiz unterzeichneten damals 13 weitere Staaten die beiden Abkommen. Im Verlaufe der Jahre erwiesen sich diese Abkommen bei der Finanzierung von Investitionen als unzureichend, weshalb eine Revision notwendig wurde.

Aus der Revision der beiden Abkommen ergeben sich für die Schweiz weder zusätzliche Kosten noch personelle Auswir- kungen. Vielmehr werden mit den neuen Gebührenansätzen Einsparungen bis zu 50 Prozent der früheren Kosten mög- lich. Für die Swissair ist der Nordatlantik-Flugverkehr von grosser Bedeutung. Es liegt daher im Interesse unseres Landes, dass die Flugsicherung gut geregelt ist. Bei den beiden Abkommen handelt es sich um Staatsverträge, die von der Bundesversammlung zu genehmigen sind, die aber nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstehen.

Die Verkehrskommission stellt einstimmig folgende Anträge: Erstens, auf den Bundesbeschluss sei einzutreten; zweitens, Behandlung in globo; drittens, die beiden Ände- rungsprotokolle zum 3. November 1982 seien zu genehmi- gen und der Bundesrat sei zu ermächtigen, diese Protokolle zu ratifizieren; viertens, dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Flugsicherung im Nordatlantik. Abkommen Navigation aérienne sur l'Atlantique Nord. Accord

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1985

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.077

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.06.1985 - 08:00

Date

Data

Seite

267-267

Page

Pagina

Ref. No

20 013 599

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Schlagwörter

international agreementair navigationratificationreferendumfinancingapproval

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the Council of States should enter into consideration on the federal decree approving the revised agreements.

Extrahierter Entscheid

Entry into consideration was granted without opposition.

Extrahierte Begründung

The rapporteur explained that the original 1956 agreements had become insufficient for investment financing and that the revision brought no additional Swiss costs, while improving conditions for Swiss interests.

Kernrechtsfrage

Whether the revised amendment protocols and federal decree should be approved in substance.

Extrahierter Entscheid

The decree and the two amendment protocols were approved unanimously.

Extrahierte Begründung

The revised financing terms were presented as beneficial, with potential savings of up to 50 percent and no personnel consequences for Switzerland.

Kernrechtsfrage

Whether the federal decree is subject to the optional referendum on international treaties.

Extrahierter Entscheid

The decree was declared not subject to the state treaty referendum.

Extrahierte Begründung

The commission expressly proposed that the decree should not be subject to the referendum, and this was adopted.

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