Verwaltungsbehörden 04.06.1985 85.026
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PTT. Compte 1984
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E 4 juin 1985
unternehmenspolitisches Ziel ist, danach zu trachten, nach Möglichkeit einen Reinertrag an die Bundeskasse abzulie- fern. Dort heisst es in Artikel 42 Buchstabe b, dass zur Bestreitung der Bundesausgaben der Reinertrag der Post-, Telegrafen- und Telefonverwaltung zur Verfügung stehe. Man ist also damals davon ausgegangen, dass nach Mög- lichkeit auch ein Reinertrag in die Bundeskasse fliessen sollte. Die Motivation ist begreiflich, ich habe das hier schon erwähnt: Einerseits ist es quasi eine Regalentschädigung, und zweitens geniessen die PTT Steuerfreiheit. Das rechtfer- tigt eine Ablieferung im Rahmen dessen, was unternehme- risch begründbar ist.
Dann ein dritter Gesichtspunkt. Ich habe ihn schon am Anfang erwähnt: Es geht um die Respektierung der ord- nungspolitisch gebotenen Tätigkeitsgrenzen, also der Regallimiten. Von diesen Vorstellungen geht der Vorentwurf aus. Insgesamt also Liberalisierung, zweifellos bei den Endgeräten, allenfalls auch in Richtung der Hauszentralen. Das ist eine noch offene Frage.
Marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten wird Beachtung geschenkt, aber - und das möchte ich zum Schluss doch festhalten - immer unter Wahrung der Einheit P und TT. ich bin restlos davon überzeugt, dass es nicht eine Reprivatisie- rung geben darf in Richtung einer Aufspaltung von Postbe- reich und Telefon- und Telegrafenbereich, sonst ist der Grundsatz der Kostendeckung, der Eigenwirtschaftlichkeit überhaupt nicht mehr zu verwirklichen. Eine Liberalisierung der kommerziell interessanten Bereiche und eine Aufrecht- erhaltung der Nationalisierung der nicht kostendeckenden Bereiche wäre keine gute Politik und auch ganz und gar nicht im Sinne von Artikel 36 der Bundesverfassung; denn dann wäre die Versorgung im ganzen Gebiet der Eidgenos- senschaft, wie sie seit dem letzten Jahrhundert in der Verfas- sung zugesichert ist, nach den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen in Frage gestellt. Die Einheit der PTT, der P und TT, darf deshalb durch die Revisionen nicht in Frage gestellt werden. Im übrigen aber sind wir für Liberalisierung in der dargelegten Richtung.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.026 PTT. Rechnung 1984 PTT. Compte 1984
Botschaft und Rechnung vom 17. April 1985 Message et compte du 17 avril 1985 Beschlussentwurf Seite 28 der Botschaft Projet d'arrêté page 28 du message
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT Viktoriastrasse 21, Berne
Hefti, Berichterstatter: Bei einem Gesamtaufwand von 7,4 Milliarden ergab sich bei den PTT ein Gesamtertrag von 7,7 Milliarden. Vom Gewinn von gut 300 Millionen geht etwas
über die Hälfte in die Reserven, und 150 Millionen werden der Bundeskasse abgeliefert. Im Vorjahr betrug der Gewinn 120 Millionen.
Zählen wir zum Gewinn von gut 300 Millionen die Abschrei- bungen und Rückstellungen hinzu, so ergibt sich ein Cash- flow von 2,06 Milliarden Franken oder von gut 26 Prozent der Gesamterträge, was als schön, ja stolz bezeichnet wer- den darf.
In der Kommission wurde dieses Resultat Herrn General- direktor Binz und allen seinen Mitarbeitern, nicht zuletzt aber auch dem Departementschef gebührend verdankt. Zur Hauptsache geht dieses Resultat allerdings auf die Taxerhöhungen zurück. Da die PTT weitgehend über eine Monopolstellung verfügen, lässt sich naturgemäss nicht exakt beurteilen, wieweit die Ergebnisse dieser besonderen Situation und wieweit der unternehmerischen Leistung zu verdanken sind. Man darf aber davon ausgehen, und die Kommission ist davon überzeugt, dass bezüglich guter Unternehmungsführung bei den PTT grosse Anstrengungen gemacht werden. Dabei bleibt es sicher richtig, dass sich die PTT auch ihres verfassungsmässigen Auftrages zum Wohl des ganzen Landes bewusst und für eine regionale Gleich- stellung besorgt sind, welches rein wirtschaftlich kaum in diesem Masse erfolgen könnte. Ich kann hier an die Ausfüh- rungen des Departementsvorstehers anknüpfen.
Die Bilanzsumme beträgt jetzt 19,5 Milliarden und ist gut 2 Milliarden höher als im Vorjahr, was hauptsächlich auf den Postcheckverkehr zurückzuführen ist. So wie die Festtage am Jahresende 1984 fielen, ergaben sich auch entspre- chende Auswirkungen auf die Postcheckbestände. Die Post- checkgelder blieben die Hauptfinanzierungsquelle für die Anlagen der PTT, und die Generaldirektion sieht mit einiger Besorgnis auf eine Stagnation bei diesen Geldern, nicht zuletzt infolge der stärker gewordenen Konkurrenzierung durch die Banken. Doch konnten die 1984 getätigten Investi- tionen von knapp 2 Milliarden Franken aus den laufenden Einnahmen bezahlt werden.
Die Reserven in der Bilanz der PTT sind nun mit gut 1 Milliarde Franken ausgewiesen. Die Reservebildung geht zurück auf die Beschlüsse aus dem Jahre 1978. Die PTT sind der Auffassung, die Reserven sollten in Wirklichkeit 1,3 Milliarden Franken betragen, weil die Teuerung mitzube- rücksichtigen sei. Im Zusammenhang mit der Berücksichti- gung der Teuerung bei der Reservebildung steht wohl auch das neue Finanzkonzept der PTT, welches, kurz gesagt, darauf hinausläuft, dass ein Grundkapital geschaffen wird und daneben eine Ausgleichsreserve, während wir heute nur Reserven kennen. Die Sache wird gegenwärtig gemein- sam von national- und ständerätlicher Seite geprüft, und mit dem Voranschlag 1986 werden Sie voraussichtlich entspre- chende Vorschläge erhalten. Vom Parlament aus sollten wir allerdings Sorge tragen, dass keine Automatismen entste- hen bezüglich Reservebildung und dass das Parlament die Abschlussgestaltung immer noch in der Hand hat, ebenso die Ablieferung der PTT an die Bundeskasse. Das soll aber nicht bedeuten, dass die Kommission nicht volles Verständ- nis hätte für eine solide Finanzgebarung namentlich auch in bilanzmässiger Hinsicht.
Dann ist noch zu erwähnen, dass der Anteil der PTT am Fehlbetrag der Eidgenössischen Versicherungskasse um 50 Prozent gestiegen ist und jetzt 1,9 Milliarden beträgt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT werden von die- ser mit 342 Milliarden angegeben, wobei es natürlich immer schwierig ist, diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu berechnen. Es spielt hier viel Ermessen hinein. Abgesehen davon darf aber auch darauf hingewiesen werden, dass die PTT der eidgenössischen Verwaltung auf Kontokorrent pro Quartal durchschnittlich 800 Millionen zur Verfügung stel- len, was wieder sehr der Bundeskasse zugute kommt.
Etwas erstaunt war man, dass die PTT nicht beim EFFI mitmachen wollen. Sie sagen, sie könnten diese Überprü- fung selber ebensogut vornehmen. Dann dürfte aber auch eine gewisse Kontrolle nicht zu scheuen sein. Vielleicht wird da ein Wort des Departementschefs erforderlich werden. Namens der Kommission beantrage ich, die Kreditüber-
Flugsicherung im Nordatlantik. Abkommen
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schreitungen von 115 Millionen Franken in der Erfolgsrech- nung und 1 Million Franken bei den Investitionen ausdrück- lich zu genehmigen und in die Abstimmung einzubeziehen, die Rechnung 1984 zu genehmigen, ebenso den Nachtrag I, der vor allem im Hinblick auf Cornavin bedingt ist.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Hefti für seine liebenswürdige Kommentierung der PTT-Rechnung und seine Ausführungen. Er hat zu den beiden erwähnten Pro- blemen alles Wesentliche gesagt.
Zum neuen Konzept Eigenkapital: Im Hinblick auf die Grös- senordnung der PTT ist es notwendig, sich diese Frage wieder einmal zu überlegen. Wir haben im Parlament vor etwa acht Jahren die Zielvorgabe gemacht, 1 Milliarde Fran- ken Reserven zu äufnen. Das ist natürlich heute real nicht mehr eine Milliarde. Schon deswegen müsste man das Ziel etwas nach oben korrigieren. Es kommt aber ein Zweites dazu, vor allem im Telefon- und Telegrafenbereich: Der Abschreibungsrhythmus nimmt bisher unvorhergesehene Geschwindigkeiten an. Damit steigt eben der Abschrei- bungsbedarf, und zwar nicht wegen des Verbrauchs der investierten Güter, sondern wegen der rapiden technologi- schen Entwicklung. Da sind gelegentlich Installationen, Infrastrukturanlagen plötzlich überholt, einfach wegen der Innovation, wegen der technischen Erneuerung. Damit wer- den in vielen Bereichen die Abschreibungsfristen kürzer und die Abschreibungsbedürfnisse höher. Das setzt zusätzlich Eigenkapital oder eben auch eine Reserve voraus. Wie Stän- derat Hefti sagte, wird diese Frage jetzt mit den Kommissio- nen beider Räte geprüft. Der Bundesrat wird dazu abschlies- send noch Stellung nehmen.
Ich teile im übrigen die Auffassung von Ständerat Hefti: Es dürfen in bezug auf den Ausweis und die Gewinnverwen- dung keinerlei Automatismen entstehen. Der Bundesrat und das Parlament bleiben natürlich oberste Instanzen der PTT- Betriebe und damit auch zuständig für diese Fragen.
Übrigens haben die Reserven mit den Zuweisungen pro 1984 eben jetzt 1 Milliarde Franken überstiegen; sie betra- gen jetzt 1 Milliarde und 88 Millionen. Nach der Zielvorgabe von 1977 ist dies real natürlich nicht mehr dasselbe. Wir werden Ihnen für das Budget 1986 die neuen Grundla- gen vorschlagen können, falls man sie befürwortet, was ich glaube annehmen zu dürfen.
Zur EFFI-Übung: Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich die PTT-Betriebe dieser Übung nicht voll anschliessen konn- ten. Ich darf Ihnen aber sagen, dass die Rationalisierungs- massnahmen auch bei den PTT - übrigens auch bei den SBB- in gleicher Weise betrieben werden wie in der Zentral- verwaltung. Bei den PTT bietet ja schon die Tatsache dafür Gewähr, dass im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkür- zung nur eine Teilkompensation - Sie erinnern sich an den Beschluss Ihres Rates und des Nationalrates - bewilligt wurde. Das zwingt natürlich die PTT-Betriebe, in personeller Hinsicht jede mögliche Rationalisierung zu verwirklichen. Sie haben das bisher gemacht, ich glaube mit einigem Erfolg. Wenn man die Verkehrszunahme von 2,7 Prozent der Zunahme des Personals - etwa 1,9 Prozent - gegenüber- stellt, darf man feststellen, dass sich die PTT in dieser Richtung sicher jede erdenkliche Mühe geben. Ich danke Ihnen.
Präsident: Gibt es weitere Wortbegehren? - Das ist nicht der Fall. Herr Hefti beantragt, dass wir gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss auch die Kreditüberschreitungen, die auf Seite 30 des Berichtes aufgeführt sind, beschliessen.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 - Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtberatung - Traitement global du projet Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
35-S
84.077 Flugsicherung im Nordatlantik. Abkommen Navigation aérienne sur l'Atlantique Nord. Accord
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Oktober 1984 (BB! III, 939) Message et projet d'arrêté du 17 octobre 1984 (FF III, 951)
Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1985 Décision du Conseil national du 21 mars 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Im Jahre 1956 wurden mit Däne- mark und Island zwei Abkommen über die gemeinsame Finanzierung gewisser Dienste der Flugsicherung auf der Nordatlantikstrecke abgeschlossen. Es geht dabei um die Regelung des Betriebes von radioelektrischen Navigations- anlagen und Wetterstationen für die internationale Luftfahrt. Mit der Schweiz unterzeichneten damals 13 weitere Staaten die beiden Abkommen. Im Verlaufe der Jahre erwiesen sich diese Abkommen bei der Finanzierung von Investitionen als unzureichend, weshalb eine Revision notwendig wurde.
Aus der Revision der beiden Abkommen ergeben sich für die Schweiz weder zusätzliche Kosten noch personelle Auswir- kungen. Vielmehr werden mit den neuen Gebührenansätzen Einsparungen bis zu 50 Prozent der früheren Kosten mög- lich. Für die Swissair ist der Nordatlantik-Flugverkehr von grosser Bedeutung. Es liegt daher im Interesse unseres Landes, dass die Flugsicherung gut geregelt ist. Bei den beiden Abkommen handelt es sich um Staatsverträge, die von der Bundesversammlung zu genehmigen sind, die aber nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstehen.
Die Verkehrskommission stellt einstimmig folgende Anträge: Erstens, auf den Bundesbeschluss sei einzutreten; zweitens, Behandlung in globo; drittens, die beiden Ände- rungsprotokolle zum 3. November 1982 seien zu genehmi- gen und der Bundesrat sei zu ermächtigen, diese Protokolle zu ratifizieren; viertens, dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Rechnung 1984 PTT. Compte 1984
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
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1985
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Anno
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III
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Sommersession
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Session d'été
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Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.026
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Datum 04.06.1985 - 08:00
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