Verwaltungsbehörden 03.06.1985 85.021
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1985 Sommersession - 9. Tagung der 42. Amtsdauer Session d'été - 9ª session de la 42ª législature
Erste Sitzung - Première séance
Montag, 3. Juni 1985, Nachmittag Lundi 3 juin 1985, après-midi 18.15 Uhr Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
Nachruf - Eloge funèbre
Präsident: Vom 20. auf den 21. April verstarb unerwartet alt Bundesrat Rudolf Gnägi, eine Persönlichkeit, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges unermüdlich in der Öffent- lichkeit gedient hat. Die politische Laufbahn des ausgebilde- ten Fürsprechers, der 1917 im Berner Seeland geboren wurde, begann 1945 mit dem Amt des Sekretärs der schwei- zerischen und bernischen BGB. Sechs Jahre später wurde er in die Berner Regierung und im Herbst 1951 in den Nationalrat gewählt. Ohne wesentliche Hindernisse, ja bei- nahe auf selbstverständliche Weise, setzte sich seine politi- sche Karriere in der SVP-Fraktion bis zur glanzvollen Wahl in den Bundesrat im Jahre 1965 fort. In den Jahren 1971 und 1976 war er Bundespräsident.
Alt Bundesrat Gnägi, der sich zeit seines Lebens seiner Partei und deren Zielsetzungen verbunden fühlte, war über die bernischen und politischen Grenzen hinaus beliebt und angesehen. Vizepräsident Gerber wird sich dankbar an die gemeinsame Militärdienstzeit erinnern, während der Bun- desrat Gnägi zum Major ausgebildet wurde und gleichzeitig Herr Vizepräsident Gerber zum Hauptmann und ich zum Leutnant herangezogen wurden, und zwar unter seiner Lei- tung. Diese Beliebtheit ist nicht nur auf seine Integrität zurückzuführen, sondern auch auf seine Fähigkeit, trotz der immer komplexer werdenden Politik die Sprache des Volkes zu sprechen und die Probleme auf ihren eigentlichen Gehalt zurückzuführen. Alt Bundesrat Gnägi, der nie nach grossen, spektakulären Würfen strebte, hatte ein ausgeprägtes und realitätsbezogenes Demokratieverständnis. So bekannte er noch in seiner Abschiedsrede vor der Vereinigten Bundes- versammlung am 5. Dezember 1979: «In meinem ganzen politischen Leben war ich überzeugt davon, dass wir in andauerndem und beharrlichem Wirken Schritt für Schritt voranschreiten müssen. Bei jeder Arbeit in der Öffentlichkeit geht es darum, in geduldiger, nicht nachlassender Kleinar- beit unseren demokratischen Staat weiter auszubauen. Unser Wirken liegt in der unablässigen Evolution.» Soweit Herr Gnägi.
Während seiner vierzehnjährigen Tätigkeit im Bundesrat, zuerst während zweieinhalb Jahre im Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, dann vor allem im Militär-
departement, erlebte er Höhen und Tiefen, Anerkennung und Kritik. Was jedoch nie in Frage stand, war seine senk- rechte und ehrliche Art. So wollen wir ihn auch in Erinne- rung behalten.
Wir hätten es alt Bundesrat Gnägi gegönnt, den wohlver- dienten Ruhestand noch viele Jahre geniessen zu können. Das Schicksal hat es anders gewollt.
Im Namen des Ständerates spreche ich der Familie des Verstorbenen unser tiefstes Beileid aus.
Ich bitte den Rat und die Besucher auf den Tribünen, sich zu Ehren des Verstorbenen zu erheben.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen
L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1984 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1984
Bericht des Bundesrates vom 27. Februar 1985, des Bundesgerichts vom 7. Februar 1985, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 1984
Rapport du Conseil fédéral du 27 février 1985, du Tribunal fédéral du 7 février 1985, du Tribunal des assurances du 31 décembre 1984
Beschlussentwurf siehe Seite 385 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 385 du rapport
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office centrale des imprimés et du matériel, Berne
Hänsenberger, Berichterstatter: Der Bericht des Bundesra- tes über seine Geschäftsführung ist in der GPK des Stände- rates nach den üblichen Regeln behandelt worden:
Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer Plenarsit- zung vom 11. April 1985 den Geschäftsbericht 1984 beraten und ausserdem dem Generalthema (Wiederwahl der Bun- desbeamten) über 100 Fragen an die Bundeskanzlei und die Departemente gestellt.
Einzelne dieser Fragen und die erhaltenen Antworten wer- den anschliessend durch die Präsidenten der einzelnen
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Sektionen der GPK vor dem Rat erläutert. Ebenfalls werden die Departementsvorsteher die von uns als verhältnismässig wichtig betrachteten Punkte vor dem Plenum noch behan- deln.
Wir behandeln heute und morgen die Bundeskanzlei und alle Departemente mit Ausnahme des Justiz- und Polizeide- partementes. Das EJPD wird am Donnerstag der ersten Woche drankommen, da Frau Kopp heute und morgen nicht anwesend sein kann.
Auch wenn wir dieses Jahr wieder in der traditionnellen Weise vorgegangen sind und versucht haben, tatsächlich eine Prüfung der Verwaltungstätigkeit auszuüben durch Inspektionen in je einem Bundesamt während des Jahres und durch Fragen und deren Beantwortung in der zweitägi- gen «Defilee-Sitzung» im Mai, hat die GPK des Ständerates ein gewisses Unbehagen über ihre eigene Arbeit emp- funden:
Sind wir mit dieser Art der Überprüfung noch auf dem richtigen Weg?
Besteht nicht die Gefahr, dass die Bundesämter, die von unseren Sektionen besucht werden, uns nur das «Schön- wetter-Gesicht» sehen lassen und dass wir Milizparlamenta- rier zu wenig tiefgründig prüfen? Kann so eine doch viel- leicht zu oberflächliche Besichtigung eines Bundesamtes, ohne wesentliche Vorbehalte, nicht fast als «Persilschein» benutzt werden, um zu sagen: «Man hat uns geprüft, hat nirgends reklamiert, also ist alles in bester Ordnung» ?
Die Kommission ist sich bewusst, dass trotz gutem Willen aller Mitglieder, trotz sorgfältiger Vorbereitung und Beglei- tung durch unser Sekretariat unsere eigene Arbeitsweise auch überprüft werden muss. Effizienzsteigerung ist nicht nur ein ständiges Anliegen der Verwaltung, auch unsere GPK und der Rat müssen sich um Verbesserungen be- mühen.
Die GPK hat bereits im Jahr 1978 die eigene Arbeitsweise überprüft, blieb aber im wesentlichen beim alten System. Wir werden uns bemühen, im Laufe dieses Jahres unsere Kommissionsarbeit auch wieder unter die Lupe zu nehmen. Bevor wir abschnittweise den Bericht des Bundesrates zur Diskussion stellen, habe ich Ihnen einige Mitteilungen zum sogenannten «Generalthema» zu machen, das wir dieses Jahr allen Departementen und der Bundeskanzlei unterbrei- ten mit den folgenden Fragen:
Wie viele Bundesbeamte hat das Departement nicht wie- dergewählt.
Welches waren die Gründe dafür?
Wurden bei der Wiederwahl einzelner Beamter Vorbe- halte angebracht? Wie viele und aus welchen Gründen?
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bereits im Herbst 1983 mit der Frage der Wiederwahl der Bundesbeam- ten befasst und vom Eidgenössischen Personalamt eine Stellungnahme über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Dienstverhältnisses durch Nichtwiederwahl eingeholt. Nach Gesetz wird der Beamte bekanntlich nur auf vier Jahre gewählt. Für die Nichtwiederwahl bedarf es, laut Bericht des Personalamtes vom 30. November 1983 und nach der Bundesgerichtspraxis, keiner wichtigen, sondern nur triftiger Gründe, d.h. es müssen Gründe vorliegen, wel- che die Nichtwiederwahl nicht als willkürliche Massnahme erscheinen lassen.
Dazu gehört beispielsweise, dass der Beamte während der Amtsdauer bereits gemahnt worden ist. Es genügt aber die Beanstandung der objektiven Leistungen des Beamten oder seines Verhaltens. Ein subjektes Verschulden ist nicht erfor- derlich.
Die Geschäftsprüfungskommission hat in der Folge alle Departemente auf diese Rechtslage aufmerksam gemacht und sie zu einer Stellungnahme aufgefordert. Daraufhin wurde gemeinsam von Personalamt und Bundesamt für Justiz ein zweites Gutachten erarbeitet, datiert vom März 1984. Nach diesem gelten als triftige Gründe Umstände, die die Auflösung des Dienstverhältnisses für die Erfüllung der betreffenden Aufgabe als notwendig erscheinen lassen. In der ganzen Bundesverwaltung müsse ein einheitlicher
Massstab gesucht werden. Der Umstand, dass das Bundes- gericht Nichtwiederwahlen bloss auf Willkür überprüft, entbinde die Bundesverwaltung nicht davon, den strenge- ren Massstab der Rechtsgleichheit anzuwenden. Sollte die Kritik, dass auch schlechte Leute gewählt würden, stimmen, so wäre dies trotzdem Ausdruck einer zu wenig strengen Anwendung des massgebenden Rechts. Die Wiederwahlver- ordnung verlange nicht nur, dass der gute Beamte wieder- gewählt werde, sondern auch, dass der unfähige Beamte zur korrekten Pflichterfüllung angehalten oder andernfalls nicht wiedergewählt werde.
Für die vorangegangene Amtsdauer (1981 bis 1985) waren von gegen 28 000 Beamten der allgemeinen Bundesverwal- tung 18 wegen nicht erfüllter Anforderungen nicht wieder- gewählt worden (davon wurden 4 entlassen und 14 im Angestelltenverhältnis weiterbeschäftigt!). Für die laufende Amtsperiode sind von gut 30 000 Beamten 15 wegen Nicht- erfüllens der Anforderungen nicht wiedergewählt worden (davon sind 7 entlassen und 8 im Angestelltenverhältnis weiterbeschäftigt worden). Für die Wiederwahlen unter Vor- behalt wegen nur teilweise befriedigenden Verhaltens oder Tauglichkeit lauten die Zahlen in der Vorperiode 16, in der laufenden Periode 40. Aus den Zahlen der einzelnen Depar- temente sind keine auffälligen Unterschiede in der Praxis der Nichtwiederwahl festzustellen.
Bei der Befragung durch die Kommission haben die Vertre- ter der Departemente versichert, die Qualität der Beamten sei gut und rechtfertige jedenfalls in den wenigsten Fällen eine Nichtwiederwahl. Die Einschränkungen in der Qualifi- kation bewegten sich in aller Regel unterhalb der Grenze dessen, was für eine Nichtwiederwahl erforderlich sei. Als Grund dafür wurde angeführt, dass bereits bei der Anstel- lung die sechsmonatige Probefrist für die Wahl zum ständi- gen Angestellten sowie die Frist von zwei bis drei Jahren bis zur Wahl als Beamter eine weitgehende Gewähr dafür böten, dass nur geeignete Leute in das Beamtenverhältnis aufgenommen würden. Ferner stelle eine Nichtwiederwahl bloss den Schlusspunkt einer Entwicklung dar. Zahlreiche personelle Schwierigkeiten könnten vorher durch die Ver- setzung des Beamten an einen für ihn besser geeigneten Ort gelöst werden. In etlichen Fällen, in denen eine Nichtwieder- wahl erwogen werde, seien jedoch das Ungenügen oder die Verfehlung des Beamten nicht aktenkundig. Die Vorgesetz- ten zögen es oft vor, ihre Rügen nur mündlich auszuspre- chen, statt sie schriftlich festzuhalten. Schliesslich betonten die Departementsvertreter, dass bei gravierenden Vorkomm- nissen Entlassungen auch während der Amtsdauer vorge- nommen würden. Zum Teil wird der Grund für die zurück- haltende Praxis der Nichtwiederwahl darin gesehen, dass eine Beschwerde an das Bundesgericht möglich ist. Es wird erwogen, die endgültige Kompetenz dem Bundesrat zu übertragen.
Nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission ist die gesetzliche Regelung offen genug, um eine angemessene Praxis der Nichtwiederwahl unbefriedigender Beamter zuzu- lassen. Die Praxis des Bundesgerichts, das sich auf eine Willkürprüfung beschränkt, stellt kein wesentliches Hinder- nis dar. Die Kommission wäre froh, wenn die einheitlich positive Beurteilung der Beamtenschaft durch die Departe- mentsvorsteher der Wirklichkeit im vollen Umfang entsprä- che. Sie fürchtet jedoch, dass zu einem nicht unwesentli- chen Teil die Abneigung zahlreicher Vorgesetzter, sich mit ihren Untergebenen zu streiten, für das positive Bild mitver- antwortlich ist. Die Schwierigkeiten liegen vermutlich weni- ger in der Rechtslage als in dieser Abneigung sowie in der Gefahr, dass nächsthöhere Instanzen ein angestrengtes Ver- fahren blockieren und damit der Autoriträt des unmittelba- ren Vorgesetzten sowie dem Arbeitsklima Schaden zufügen. Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass von den rechtlichen Möglichkeiten einer Nichtwiederwahl eines Beamten bei ungenügender Leistung allzu zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Wir haben kein Berufsbeamtentum auf Lebenszeit und wollen das auch nicht. Gerade für die pflichtgetreuen Beamten muss die Möglichkeit bestehen, dass der Kollege, der seine Pflicht nicht erfüllt, keine Neu-
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wahl erfährt. Es gehört zu den Aufgaben des Vorgesetzten, auch unbequemen Entscheiden nicht auszuweichen. Trif- tige Gründe genügen, und ich zitiere hier aus dem erwähn- ten Bericht des Bundesamtes für Justiz vom März 1984:
«Ob eine Beanstandung des Verhaltens oder der Tauglich- keit des Bediensteten das Gewicht eines wichtigen oder triftigen Grundes enthält, muss durch eine Gesamtbeurtei- lung ermittelt werden, welche das Interesse des Bundes an der Arbeitsleistung und die Art und Weise der Aufgabener- füllung bewertet. Die Wahlbehörde hat dabei einen weiten Ermessungsspielraum ...
Das Bundesgericht als Beschwerdeinstanz auferlegt sich bei der Überprüfung dieses Ermessens grosse Zurückhaltung.» Und dann wird das Bundesgericht zitiert:
«Es muss genügen, dass die wegen Beanstandung der · Leistungen oder des Verhaltens des Beamten verfügte Nichtwiederwahl nach den Umständen als sachlich haltbare, nicht willkürliche Massnahme erscheint. Die Vorgesetzten des Beamten sind am besten imstande, seine Leistungen und sein Verhalten zu würdigen; in dieser Beziehung ist der Verwaltung ein Spielraum zuzugestehen. Das Bundesge- richt hat sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Ver- waltung das ihr in Artikel 57 Absatz 1 BtG eingeräumte Ermessen überschritten oder missbraucht habe. Zu einer eigentlichen Ermessenkontrolle ist es auf diesem Gebiet nicht befugt.»
Die Kommission ist etwas erstaunt, dass trotz dieser Rechts- lage so wenig Nichtwiederwahlen und auch sehr wenig Wiederwahlen mit Vorbehalt erfolgt sind.
Ergänzend zu diesen drei Fragen hat sich Ständerat Muheim auch danach erkundigt, ob in der Bundesverwaltung syste- matisch Qualifikationsgespräche durchgeführt würden. In einzelnen Departementen und Ämtern werden jährlich oder alle zwei Jahre Qualifikationsgespräche geführt und das Ergebnis schriftlich festgehalten. Manchmal werden nur Mahnungen schriftlich fixiert. Besonders in kleineren Ver- hältnissen wird auf Qualifikationsgespräche völlig verzich- tet. In anderen Bereichen werden Qualifikationen nur im Hinblick auf Beförderungen ausgesprochen.
Die Kommission glaubt, dass diese differenzierte Praxis den konkreten Arbeitsverhältnissen angemessen sein kann. Ich biege zu Ihrer Erleichterung in die Schlusskurve ein. Sie haben im schriftlichen Bericht der beiden GPK weitere Angaben über die durchgeführten Inspektionen vor sich und auch einen etwas ausführlicheren Text über die mit der Einführung des Glasfaserkabels in den PTT zusammenhän- genden wirtschaftlichen und politischen Fragen.
Im Namen der GPK danke ich dem Bundesrat und dem Personal auf allen Stufen unserer Verwaltung für die Arbeit im Jahre 1984. Wenn die GPK nicht mehr und nicht schwer- wiegendere Probleme aufgegriffen hat, so ist das auch ein Zeichen dafür, dass in der Verwaltung seriös, unbestechlich, zuverlässig und tüchtig gearbeitet wird.
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Lauber, Berichterstatter: Ihre Kommission hat sich bei der Prüfung des EVD mit einer ganzen Anzahl Fragen befasst, so unter anderem mit Strukturproblemen des Arbeitsmark- tes, mit regionaler Wirtschaftsförderung, mit Tourismuspoli- tik, mit Weinwirtschaft, mit der FAO, mit der Verlegung des Vakzine-Institutes usw.
In Anbetracht der Aktualität der Thematik befasste sich Ihre Kommission zudem etwas vertiefter mit Informatik und dem Informatikunterricht in unseren Berufsschulen. Der Bundes- rat äussert sich in seinem Bericht zu diesem Thema: «Infor- matik ist heute zu einem Schlagwort geworden. Es geht aber um weit mehr. Wir leben in einer Zeitspanne, in der wie nie zuvor technische Neuerungen rapid von nachstossenden technischen Neuerfindungen überholt werden. Noch nie zeigte sich aufgrund dieser technischen Rasanz ein so schneller Wertverlust, Kapitalverlust und andererseits ein so
rasch einsetzender Kapitalbedarf zur Finanzierung von neu Erfundenem. Dieser Umwälzungsprozess zeigt seine Aus- wirkungen auch auf den arbeitenden Menschen. Computer und Roboter ersetzen menschliche Arbeitskraft zusehends, und der tätige Mensch seinerseits vermag der technischen Umstellung nicht mehr rasch genug zu folgen. Sein berufli- ches Können ist plötzlich überholt, wird durch Apparate ersetzt und ist nicht mehr gefragt. Somit unterliegt die ganze Wirtschaft grundlegenden Strukturwandlungen mit den sich daraus ergebenden sozialen Belastungen.
Die automatische Informationsverarbeitung und die Compu- tertechnik haben schon jetzt in vielen Berufen, Betrieben und Branchen Einzug gehalten, und wir spüren täglich, wie zunehmend alle Berufe und auch unser privater Bereich beeinflusst werden. Man spricht nicht umsonst von einer neuen industriellen Revolution, die unser und vor allem das Leben der heranwachsenden Generation einschneidend verändern wird. Der Informatik gebührt daher ein zentraler Platz in jeder Ausbildung. Im Schuljahr 1985/86 wird der Unterricht in Informatik an den gewerblichen Berufsschulen eingeführt werden. Alle Schüler sollen eine Grundausbil- dung erhalten. Zu diesem Zwecke hat das BIGA in verant- wortungsbewusster Weise mit der Firma Blackbox in Zürich ein sogenanntes Medienverbundpaket geschaffen, das Leh- rern und Schülern den Einstieg in diese neue Technologie erleichtern soll. Das BIGA möchte den Lehrlingen in den Berufsschulen raschmöglichst entsprechende Grundlagen zum Verständnis zur Verfügung stellen. Dazu soll den Berufsschullehrern ein Ausbildungsprogramm im Medien- verbund in die Hand gegeben werden, das ihnen ermöglicht, einen grundlegenen Informations-Informatikkurs durchzu- führen. Das Programm will dem Berufsschüler zeigen, was Computer sind, aus welchen wichtigen Teilen Computer aufgebaut sind, wo sie angewendet werden können, wie ein Problem in eine Form eingebracht wird, die der Computer bearbeiten kann, und schliesslich, wie der Computer auch die Arbeit jedes einzelnen beeinflussen kann.
Es handelt sich nicht um einen Programmierkurs, und auch gesellschaftliche Aspekte der Computertechnologie werden nicht ausdrücklich behandelt. Die Schüler sollen vielmehr für die entsprechenden Fachinstruktionen bzw. Auseinan- dersetzungen innerhalb und ausserhalb der Schule mit den minimal notwendigen fachlichen Grundlagen versehen wer- den. Gleichzeitig soll damit eine Einstellung geprägt wer- den, die sich weder durch Ablehnung noch durch blinde Faszination, sondern aktives Interesse und Kritikbereitschaft gegenüber der neuen Technologie auszeichnet. Die Berufs- schulen der deutschen Schweiz haben bereits Programme für die Schuladministration getestet, insbesondere für allge- meine Schuladministration, Notengebung und Lehrab- schlussprüfungen. Auch der Weiterbildung in Informatik wird die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken sein. Die Lehrerschaft wird in jährlichen BIGA-Kursen ihr Wissen erweitern. Zudem sollen aktive Lehrer animiert werden, Heimcomputer anzuschaffen. Lehrlinge und Lehrtöchter sollen Gelegenheit erhalten, neben der Grundausbildung von 20 Lektionen im Freifach Informatik ihre Kenntnisse zu erweitern. Das vorliegende Programm ist als Ausbildungs- und als Starthilfe gedacht und soll die eigene Initiative des Lehrers keinesfalls bremsen. In den französischsprechen- den Landesteilen bestehen offenbar gewisse Schwierigkei- ten, den Marschplan einzuhalten, weil die Übersetzungen des Medienverbundpaketes und der Lehrmittel im Moment noch fehlen. Für die Einführungskurse der Lehrkräfte im kommenden Sommer wird das nötige Material auch in fran- zösischer Sprache zur Verfügung stehen.» Wie es um die Unterlagen in italienischer Sprache bestellt ist, ist mir nicht bekannt. Es wäre interessant, darüber Näheres zu erfahren. Ihre Kommission hat sich über Inhalt und Aufbau des Medienverbundpaketes und über das weitere Vorgehen in der Ausbildung der Lehrkräfte in qualitativer und quantitati- ver Hinsicht eingehend informieren lassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass der eingeschlagene Weg richtig und weiter zu verfolgen ist. Es ist aber nicht zu übersehen, dass noch sehr grosse Anstrengungen auf allen Ebenen, insbe-
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sondere auch an unseren Eidgenössischen Technischen Hochschulen, nötig sein werden.
Ihre Kommission betrachtet es als nützlich und notwendig, auch hier im Plenum einige Ausführungen des Departe- mentsvorstehers, Herrn Bundespräsident Dr. Kurt Furgler, zu den aufgeworfenen Fragen und Problemen dieses The- mas entgegenzunehmen. Abschliessend zitiere ich aus dem Vorwort des BIGA-Direktors zum vorliegenden Programm folgende Sätze: «Es ist schwierig, die fast täglich ankom- menden Sensationsmeldungen aus dem Computerbereich richtig einzustufen. Nicht anders ist es wohl unseren Vorfah- ren ergangen, als die Dampfmaschine und der Elektromotor erfunden wurden. Aber aus der Ungewissheit wurde eine Chance, und aus der Chance ein Erfolg, dem wir unseren heutigen Wohlstand verdanken.»
Ich möchte diese Erkenntnis auf die Gegenwart beziehen und sehr wünschen, dass unsere Zeit die neue Herausforde- rung als Chance wertet und so nutzt, damit unserem Land das Erreichte erhalten bleibe.
Knüsel: Ich spreche zum Abschnitt D, Bundesamt für Land- wirtschaft, Seite 270 ff. des Geschäftsberichtes. Dabei möchte ich zwei Bemerkungen anbringen und gleichzeitig ein Anliegen unterbreiten. Mein Anliegen wird in diesem Zusammenhang zweckmässiger eingebracht als bei der Behandlung des sechsten Landwirtschaftsberichtes.
Zum einen möchte ich Herrn Bundespräsident Furgler für die beachtlichen Anstrengungen in der Förderung des Exportes von Zucht- und Nutzvieh im vergangenen Jahr im Namen der vornehmlich im Berggebiet wirtschaftenden Betrieben danken. Ich tue dies gleichermassen für die Ermöglichung eines Vorderviertelexportes. Diese Aktion - wenn sie auch nicht in allen Kreisen volle Unterstützung fand - trägt wesentlich zur Linderung der heutigen unerfreu- lichen Lage bei. Wie mir bekannt ist, hat die nationalrätliche Kommission die Beratungen zur Revision des Landwirt- schaftsgesetzes seit längerer Zeit abgeschlossen. Mit eini- ger Überraschung habe ich festgestellt, dass dieses Geschäft für die bevorstehende Sommersession nicht auf . der Traktandenliste des Nationalrates aufgeführt wurde. Im vergangenen Jahr wurde über die GGF, wie aus dem Bericht des EVD hervorgeht, eine enorme Menge an Futtermitteln, insbesondere aber auch an Heu, importiert. Eine möglichst umgehende Rückführung der landwirtschaftlichen Produk- tion auf eine verantwortbare, betriebs- und landeseigene Futterbasis scheint in Anbetracht der gegebenen Über- schussverhältnisse auf dem Milch- und Fleischsektor einem dringenden Erfordernis zu entsprechen, dies nicht zuletzt auch in bezug auf die Erhaltung einer gesunden und natürli- chen Ertragskraft unserer Böden. Ich weiss, es ist nicht Sache eines Departementschefs, die parlamentarischen Sessionsprogramme festzulegen. Wenn Sie aber, Herr Bun- despräsident, Einfluss nehmen können, dass der Nationalrat die Revision des Landwirtschaftsgesetzes spätestens in der Septembersession behandelt, sind wir Ihnen sehr dankbar.
Bundespräsident Furgler: Ich bedanke mich für die gute Aufnahme des Berichtes über das schweizerische volkswirt- schaftliche Geschehen, soweit es durch mein Departement zu verantworten ist. Ich darf kurz vorausschicken, dass wir bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung nach wie vor zuversichtlich sind, selbst wenn wir zur Kenntnis genommen haben, dass sich im ersten Quartal 1985 das Wachstum der amerikanischen Wirtschaft abgeschwächt hat. Es lag noch bei 0,7 Prozent. Wir hoffen aber, dass die Anstrengungen, auch in Europa, das Selbstvertrauen der Wirtschaft so gestärkt haben, dass vertiefte Unternehmerinvestitionen dazu führen werden, dass die jetzt spürbare Aufwärtsent- wicklung weitergeht. Wir rechnen für das laufende Jahr mit einem insgesamt etwas langsameren Wachstum in der Welt- wirtschaft: knapp über 3 Prozent. Gleich verhält es sich mit dem internationalen Handel, verglichen mit 1984. Konjunk- tureller Spitzenreiter wird Japan sein. Zwischen den USA und Europa dürfte sich das Wachstum etwa angleichen. Das
würde also bedeuten, dass das in Amerika abgeschwächte Wachstum in Europa angenähert erreicht wird.
Bedingung ist, dass wir den Technologieprozess, von dem auch Herr Lauber soeben sprach, bewältigen. Sie haben in den letzten Jahren selbst festgestellt, wie sehr Japan und Amerika in diesem Bereich noch mehr gemacht haben, wesentlich mehr als Europa. Nicht umsonst hat auch der Kommissionspräsident in Brüssel, Herr Jacques Delors, am 5. April vor dem Europäischen Parlament dazu aufgerufen, ein Europa der Technologien zu schaffen, verstärkt im For- schungsbereich, im Entwicklungsbereich, um eben nicht Vollzugspartner der genannten amerikanischen und japani- schen Wirtschaft zu sein, sondern um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für uns in der Schweiz ist dies von ganz zentraler Bedeutung. Ich beglückwünsche all die Unternehmer und Unternehmen, die es gewagt haben und wagen, in dieser Richtung zu gehen. Ich hoffe auch, dass wir mittlere und kleinere Unternehmen ermutigen können, dies zu tun. Wir brauchen am Ende dieses Jahrhunderts neue Arbeitsplätze in diesen modernen Technologien, und sie müssen jetzt durch entsprechende Investitionen geschaffen werden.
Herr Lauber hat mit vollem Recht darauf hingewiesen, dass sich unsere Jugend mit der modernen Informatik vertraut machen muss. Sie wissen, dass wir vor allem in zwei Berei- chen gefordert sind: einmal im Bereich der Mikroelektronik und sodann im Bereich der Biotechnik. In beiden haben wir grosse Chancen auch in unserem Land, aber es muss gewagt werden. Das setzt im Gebiet der Grundlagenfor- schung und im Gebiet der angewandten Forschung ver- stärkte Anstrengungen voraus. Ich weiss, dass Sie diese Frage bei der Behandlung des Geschäftsberichtes unseres EDI noch zur Darstellung bringen werden; ich verweise lediglich darauf. Es ist ein Hauptanliegen von Herrn Egli und des gesamten Bundesrates, die Hochschulen zu stärken und dort zu modernisieren, wo sich die Notwendigkeit dazu ergibt. Auf der anderen Seite geht es um das, was in meinem eigenen Departement, im Berufsbildungssektor, getan und gewagt werden kann. Der Direktor des BIGA hat vor wenigen Tagen auf die 187 000 jungen Menschen hingewiesen, die sich in Berufslehren befinden. Diese Zahl ist hocherfreulich. Es ist auch zu vermerken, dass die Zahl der offerierten Ausbildungsplätze gross ist. Aber es darf nicht vergessen werden, dass im Zusammenhang mit diesen Technologiean- forderungen an das Instruktionspersonal, an die Lehrer, unerhörte neue Anforderungen gestellt werden. Wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch gegen Ende dieses Jahrhunderts praktisch über vier Fünftel all unserer berufs- tätigen Arbeitnehmer mit dem Computer zu arbeiten haben, ist es vermutlich im Jahre 1985 bei der Behandlung dieses wichtigen Geschäftsberichtes auch ein Zeichen der Zeit, wenn wir uns als Verbundsystem empfinden - private Wirt- schaft, unsere eigenen Möglichkeiten, Bund, Kantone und Gemeinden -, um in dieser Richtung weiter zu arbeiten. Hochtechnisierte Berufe mit einem entsprechenden Bedarf an Nachwuchskräften verdienen unsere besondere Auf- merksamkeit. Die Ausbildungskapazität - hier antworte ich Herrn Lauber - kann geschaffen werden, aber wir brauchen dazu noch mehr gut ausgebildete Fachleute. In dieser Rich- tung haben wir das von Ihnen geschilderte Computerpro- gramm entwickelt. Es bezieht sich zunächst schwergewich- tig auf die deutsche Schweiz. Im Herbst wird die West- schweiz erfasst, und gleichzeitig - und hier antworte ich - kommt auch die italienische Schweiz an die Reihe. Wir glauben, dass wir hier mit relativ wenig Mitteln eine gute, wertvolle, bahnbrechende Arbeit, die auch andere ermutigt, leisten können. Das Schwergewicht staatlicher Förderungs- massnahmen an den Berufsschulen und höheren Fachschu- len liegt somit ganz eindeutig im Bereich der modernen Technologie.
Lassen Sie mich hier noch beifügen, dass Sie die Verbin- dung zwischen Berufsschulen, Technikerschulen bis zur ETH Zürich und Lausanne erkennen müssen und auch die Verbindung bis zur angewandten Forschung. Es zeigt sich jetzt, dass Ihr Entscheid im letzten Jahr, auch Neuenburg diesbezüglich zu verstärken, von gutem war. Ich hoffe, dass
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Geschäftsbericht des Bundesrates
auch der getroffene Entscheid, in den Jahren 1986 bis 1991 150 Millionen für die angewandte Forschung der privaten Wirtschaft und der Hochschulen auszugeben, diese Zusam- menarbeit vertiefen und erlauben wird, die Herausforderung der jetzigen Zeit wirklich anzunehmen und zu meistern. Für mich ist die europäische Zukunft sehr eng mit diesen Pro- blemen verknüpft. Ich gestehe Ihnen, dass ich trotz der geschilderten Aufwärtsentwicklung unserer Wirtschaft grös- stes Gewicht darauf lege, dass unsere eigene Wertschöp- fung sich sehen lassen kann. Exportzahlen, die erfreulich sind - Stichwort: fast jeder zweite Franken wird aus dem Export verdient -, müssen näher untersucht werden, um zu erkennen, ob bei der Summe, die dargestellt wird, die eigene Wertschöpfung gross genug ist. Denn aus den Im- porten, vor allem im Bereich der Software, könnte soviel in den Produktepreis eingeflossen sein, dass letzten Endes die absolute Zahl täuschen würde. Ich weiss, dass fortschrittli- che Unternehmer genau so denken und alles daran setzen, um das zu tun. Schweizerisch und europaweit gesehen, wird es davon abhängen, ob letzten Endes unsere Unternehmen zu Vollzugsunternehmen dritter Kontinente werden oder ihre eigene Wettbewerbsstärke behalten können. Soviel in wenigen Worten zu diesen Punkten.
Sie wissen, das damit auch das ganze Problem der ERG und der IRG zusammenhängt usw. Es gilt, miteinander alles vorzukehren, um unsere Chancen zu verstärken.
Ich möchte noch auf die hohe Verschuldung der Drittwelt- staaten hinweisen. Es kann uns wirtschaftlich gesehen nicht gleichgültig sein, wenn unsere Exporte je länger, je mehr zurückfallen, weil die entsprechenden Staaten gar nicht mehr kaufen können und sie die Importe drosseln müssen und wenn aus diesen verarmten Staaten zusätzliche Not menschlich und sicherheitspolitisch auch auf uns zukommt. Hier verkörpert die Zusammenarbeit, die wir mit der AKV, Blickrichtung internationaler Währungsfonds, Weltbank, angestrebt haben, nach wie vor eine der entscheidendsten politischen Grundhaltungen. Der Bunderat wird Ihnen dar- über regelmässig berichten. Wir hoffen, dass es uns gemein- sam gelingt, diesen so schwer verschuldeten Staaten zu helfen, ihre eigene Infrastruktur wieder instand zu stellen, notfalls mit direkter Hilfe, vor allem aber ihnen die Teil- nahme am Welthandelssystem wieder zu öffnen. Das setzt bei uns auch eine Abnahmebereitschaft voraus. In diesen Zusammenhang hinein mögen Sie die jetzt in der OECD, an der Gipfelkonferenz in Bonn, an der Konferenz in Wien vor drei Wochen zwischen EFTA- und EG-Staaten getroffenen Entscheide für die Vorbereitung einer GATT-Runde bei der Lagebeurteilung stellen. Die vor wenigen Tagen hier in Bern stattgefundenen Gespräche mit Herrn Generaldirektor Dun- kel haben die Notwendigkeit, in dieser Richtung vorzuge- hen, erneut deutlich gemacht. Wir werden als Mitglied die- ses wichtigen Vertragswerkes alles daran zu setzen haben, um mit Gleichgesinnten die Vorbereitungen zu treffen und dann durch unsere Teilnahme mitzuhelfen, dass der freie Welthandel sich auch wirklich so abspielen kann.
Zu den einzelnen Branchen noch wenige Sätze: Beim Geschäftsgang in der Maschinen- und Uhrenindustrie stel- len wir Fortschritte fest. Die Exporte nach Japan und der Bundesrepublik Deutschland nahmen in der Maschinenin- dustrie deutlich zu. Die strukturelle Anpassung in diesem Sektor wird uns allerdings noch während Jahren grosse Probleme bringen. In der chemischen Industrie verläuft die Entwicklung anhaltend günstig. Die Textilwirtschaft, die im vergangenen Jahr einen kräftigen Anstieg mit einer Produk- tionsausweitung von 6 Prozent zu verzeichnen hatte, meldet eine Stabilisierung. Weniger befriedigend bleibt die Situa- tion in der Bekleidungsindustrie: Nach wie vor ist es für viele Exportunternehmen schwierig, den Zugang zu gewissen Märkten des Fernen Ostens zu finden. Wir sind am Werk, und hier ist vor allem der Einsatz unseres Bundesamtes für Aussenwirtschaft von ganz zentraler Bedeutung. Kräftige Impulse gehen auch von den Ausrüstungsinvestitionen - vor allem Rationalisierungen, noch zu wenig Kapazitätsauswei- tungen - aus. Bei den Bauinvestitionen zeichnet sich eine Verlangsamung ab. Die steigenden Leerwohnungsbestände
dämpfen den Wohnungsbau, dagegen zieht der industriell- gewerbliche Bau im Gefolge der Ausrüstungsinvestitionen an. Der öffentliche Bau, vorwiegend Tiefbau, dürfte sich etwa auf dem Vorjahresstand halten. Die Tendenz zur Ver- besserung der Unternehmenserträge setzt sich fort. Wir tun gut daran, zu beachten, dass Investitionen der Unternehmen Profite voraussetzen. Deshalb scheinen mir auch alle Mass- nahmen zu einer steuerlichen Entlastung, wie beispiels- weise der von der Innovationsrisikogarantie vorgesehene Verzicht auf die Emissionsabgabe für innovierende Unter- nehmen, von grosser Bedeutung zu sein.
Ein Wort noch zum Fremdenverkehr: Hotelübernachtungen ausländischer Gäste haben im ersten Trimester dieses Jah- res um 3 Prozent zugenommen. Hoffen wir, dass sich das fortsetzt.
Fazit dieser wirtschaftspolitischen Betrachtungen, die mir hier angebracht scheinen: Wir hoffen auf ein Wirtschafts- wachstum von 2,5 bis 3 Prozent.
Die Antwort an Herrn Lauber durfte ich bereits geben. Ich glaube, dass Bund und Kantone in enger Zusammenarbeit in richtiger Richtung operieren.
Zur Antwort an Herrn Knüsel: Ich danke Ihnen für das Verständnis, das sie unserer Situation entgegenbringen, und ich hoffe mit Ihnen, dass wir die bereits seit langem bereichnigte Vorlage zu Artikel 19 unseres Landwirtschafts- gesetzes im Nationalrat spätestens in der Herbstsession über die Runden bringen werden. Am Beispiel der landwirt- schaftlichen Vorlagen muss eines erkannt werden: Es wäre eine wesentliche Vereinfachung auch unserer beidseitigen Arbeit, wenn man solche Vorlagen in einem Paket behan- deln könnte. Ich teile die Auffassung von Herrn Knüsel, dass dabei der eigenen Futterbasis des entsprechenden Bauern- betriebes besondere Beachtung geschenkt werden muss, weil damit die Produktionsmenge sehr eng verbunden ist und bleibt.
Das zu den aufgeworfenen Fragen und zu den Wirtschafts- aussichten, gleichsam in Fortschreibung unseres Wirt- schaftsberichtes.
Hefti: Der Herr Bundespräsident hat in seinen Ausführungen den Währungsfonds erwähnt. Ich habe es seinerzeit als grossen Erfolg des Bundesrates erachtet, dass wir dem Zehnerklub beitreten konnten, ohne effektives Mitglied des Internationalen Währungsfonds werden zu müssen. Ich erachte das heute noch als eine für uns sehr glückliche Position, analog unserem Verhältnis zur EG. Es ist mir nicht ganz klar geworden, ob der Bundesrat heute diese Dinge anders sieht.
Bundespräsident Furgler: Wir sehen dies heute nicht anders, haben aber in keiner Weise Hemmungen, zu sagen, dass der Währungsfonds eine bedeutende Institution sei, genau so wie die Weltbank, und dass unsere Mitarbeit im Zehner-, jetzt Elferklub, uns natürlich in eine vertiefte, direkte Beziehung zum Währungsfonds gebracht hat. Es wird zu gegebener Zeit - und diese Zeit kommt sicher erst nach der Abstimmung über die UNO-Vorlage, wie wir es schon in der Botschaft zur UNO beschrieben haben - von uns gemeinsam darüber diskutiert werden müssen, ob wir als Mitglied des AKV-Klubs dem Währungsfonds nur Mittel zur Verfügung stellen und diesen Währungsfonds dann selbsttätig Konditionen festlegen lassen wollen, oder ob angesichts der in unserem Parlament und auch im Bundes- rat und in der Wirtschaft verbreiteten Fach- und Sachkunde nicht sogar noch etwas mehr geleistet werden könnte. Wie gesagt, wir haben keine Vorentscheide getroffen. Wir stehen dem gelassen, aber auch sehr überlegt gegenüber.
Hefti: Ich glaube, das Verhältnis von Vor- und Nachteilen ist bei uns als blossem Mitglied des Zehner- oder Elferklubs besser, als wenn wir Mitglied des Währungsfonds wären. Ich bitte den Bundesrat, hier wohlüberlegt zu handeln.
Genehmigt - Approuvé
E 3 juin 1985
256
Gestion du Conseil fédéral
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Matossi, Berichterstatter: Ich berichte kurz von der Aufsicht des Parlamentes über die ausserparlamentarischen Kom- missionen. Details finden Sie im Bericht der Geschäftsprü- fungskommission vom 11. April auf den Seiten 21 bis 35. Die politische Bedeutung der ausserparlamentarischen Kom- missionen liegt vor allem darin, dass den Spezialisten der Bundesverwaltung - diese Aussage gilt übrigens für alle drei Verwaltungsstufen, auch für die Gemeinden und die Kan- tone - unabhängige Gremien mit grossem Fachwissen gegenüberstehen. Daneben darf man nicht unterschätzen, dass sie bei richtigem Einsatz und bei richtiger Führung eine erhebliche Entlastung für die Verwaltung bedeuten können. Man hat sie deshalb auch schon zu Recht die Milizverwal- tung des Bundes genannt.
Grundlage für die Bestellung, Arbeitsweise und Kontrolle dieser ausserparlamentarischen Kommissionen sind die Richtlinien des Bundesrates vom Jahre 1974. Grundlage für die Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die Geschäftsprü- fungskommissionen beider Räte ist das Pflichtenheft vom Februar 1977 der Geschäftsprüfungskommission. Es heisst dort auf Seite 9 unter anderem: «Die parlamentarische Auf- sicht muss auch gelten, wo eine Bundesaufgabe einer stän- digen Kommission übertragen wird.» Ein Vorstoss unseres Kollegen Herrn Ständerat Andermatt im Jahre 1976, mit welchem er eine permanente Überprüfung der Tätigkeit dieser Kommissionen verlangte, führte vor vier Jahren zur Bildung einer gemischten Arbeitsgruppe der Geschäftsprü- fungskommissionen beider Räte. Beim heute vorliegenden Bericht handelt es sich um die Ergebnisse einer Nachkon- trolle im Jahre 1984 im Hinblick auf die Wiederwahl dieser Kommissionen für die Amtszeit 1985 bis 1988. Am 27. Februar dieses Jahres erhielten wir vom Bundesrat eine ausführliche Stellungnahme zum Bericht unserer Delega- tion, wofür wir besonders auch Herrn Bundeskanzler Buser bestens danken. Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass bei der Wiederwahl der ausserparlamentarischen Kom- missionen alle Kriterien, welche die Geschäftsprüfungskom- mission gefordert hatte, geprüft worden sind. Die detaillier- ten Aufstellungen bilden zusammen mit unserem Bericht und den Protokollen eine gute Grundlage für die zukünftige periodische Überprüfung dieser Kommissionen durch die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte.
Was die durchgeführten Prüfungen betrifft, kann ich mich sehr kurz fassen. Der Stand per Ende 1984 ist folgender: Vom Bundesrat eingesetzte Kommissionen gibt es 126, von den Departementen eingesetzte Kommissionen 75 und von den Ämtern - allerdings widerrechtlich - eingesetzte Kom- missionen (wir kommen nachher noch darauf zurück) 23. Das gibt total 224 offizielle ausserparlamentarische Kommis- sionen. Auf Ende 1984 wurden 14 Kommissionen aufgeho- ben, 16 zählen immer noch mehr als 25 Mitglieder. Bei 16 wurde die Mitgliederzahl reduziert, teilweise allerdings nur in Form kosmetischer Mini-Amputationen. Neu wurden 5 Mitglieder der Bundesversammlung in ausserparlamentari- sche Kommissionen gewählt.
Bei nicht weniger als 31 Kommissionen wurden Ausnahmen bei der Amtszeitbeschränkung bewilligt. Auffallend ist dabei die Tatsache, dass die Hälfte der Ausnahmen das Eidgenös sische Departement des Innern betrifft. Das könnte - etwas boshaft ausgedrückt - damit zusammenhängen, dass dem EDI die Altersvorsorge unterstellt ist.
Noch kurz zu den widerrechtlich gewählten Kommissionen, die ich eingangs erwähnt habe. Wir haben festgestellt, dass nicht weniger als 23 solche Kommissionen nicht wie vorge- schrieben vom Bundesrat oder einem der Departemente, sondern durch Amtsdirektoren eingesetzt worden sind. Das ist nicht zulässig, denn das Verwaltungsorganisationsgesetz vom 19. September 1978 sagt im Artikel 52 unzweideutig: «Wenn ein zwingendes Bedürfnis besteht, können der Bun- desrat, die Departemente und die Bundeskanzlei zur Bera- tung der Departementsvorsteher sowie der Vorsteher der Gruppen und Ämter Kommissionen einsetzen.» Dass ausge- rechnet einige von unserer Delegation wiederholt beanstan-
dete Kommissionen darunter figurieren, ist bezeichnend. Herr Bundeskanzler Buser hat der Geschäftsprüfungskom- mission aber zugesichert, dass er dem Bundesrat Antrag auf Aufhebung oder Übernahme als Departementskommission stellen wird. Aufgrund unserer Erfahrungen dürfen wir allerdings die Erwartungen nicht zu hoch schrauben, denn aus dem Gesichtswinkel der Verwaltung betrachtet sind oft - oder praktisch immer - alle Kommissionen unentbehrlich. Per Saldo kann man sagen, dass sich die zweimalige Durch- forstung des Verzeichnisses der ausserparlamentarischen Kommissionen sicher gelohnt hat. Wir danken der Verwal- tung, den Departementen und vor allem auch dem Herrn Bundeskanzler Buser für die Mithilfe. Einige Dickichte wur- den gerodet, und einige wenige Überständer konnten gefällt werden.
Schon die Tatsache, dass dieses Verwaltungsinstrument periodisch überprüft wird, führt sicher dazu, dass man sich in Zukunft gut überlegt, ob eine ausserparlamentarische 'Kommission notwendig ist, und auch dazu, dass der Bun- desrat Arbeitsweise und Zusammensetzung dieser Kommis- sionen regelmässig kontrollieren lässt.
Bundespräsident Furgler: Wir werden sehr bald für rechtlich einwandfreie Verhältnisse sorgen, und wir werden auch hinsichtlich der Zahl dieser Kommissionen so weiterarbei- ten, wie Ihnen der Kanzler gesagt hat - nämlich im Sinne der Reduktion.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1984 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1984
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1985 - 18:15
Date
Data
Seite
251-256
Page
Pagina
Ref. No
20 013 594
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