Verwaltungsbehörden 21.06.1985 85.317
20013524Vpb21.06.1985Originalquelle öffnen →
N
21 juin 1985
1268
Interpellation Giger
halb bereit, dem Anliegen des Interpellanten zu entsprechen und ein Konzept für die Abfallentsorgung auszuarbeiten. Es kann sich dabei nicht um ein starres, über mehrere Jahre völlig unveränderliches Konzept handeln, sondern vielmehr um ein Planungsinstrument, das sich den rasch verändern- den Gegebenheiten auf dem Abfallsektor anpasst. Das Kon- zept muss einer Reihe von Randbedingungen gerecht wer- den. Neben den ökologischen Forderungen muss es auch die von der öffentlichen Hand in den letzten Jahrzehnten getätigten Investitionen und die bestehenden Organisa- tionsstrukturen berücksichtigen. Gewisse Vorarbeiten für ein Konzept sind übrigens innerhalb der Kommission für Abfallwirtschaft bereits im Gang.
Wesentlich sind ebenfalls die vom Gesetzgeber bereits geschaffenen Grundlagen für Regelungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre- tene Umweltschutzgesetz (USG) erlaubt, im Bereich der Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung vermehrt Einfluss zu nehmen. Es ist die Absicht des Bundesrates, von den in diesem Gesetz geschaffenen Kompetenzen in den nächsten Jahren Gebrauch zu machen.
Der Verkehr mit gefährlichen Abfällen wird neu mit einer eigenen Verordnung geregelt und kontrolliert. Mit der auf dem USG basierenden Stoffverordnung wird in Zukunft für bestimmte Batterietypen eine Rücknahmepflicht zwingend vorgeschrieben; dadurch lässt sich die Quecksilber- und Kadmiumbelastung senken. Mit der gleichen Zielsetzung schränkt die erwähnte Stoffverordnung den Einsatz kad- miumhaltiger Pigmente und Stabilisatoren in Kunststoffen ein. Weitere Regelungen, etwa über die Kennzeichnung bestimmter für die Abfallentsorgung wichtiger Produkte, sind in Bearbeitung.
Um die Schadstoffbelastung der Abfälle zu vermindern, haben Bundesstellen schon in den siebziger Jahren die Sammlung von Quecksilberbatterien gefördert.
Besonderes Gewicht erhalten in Zukunft das Vermindern und Verwerten von Abfällen. Der Einsatz der weniger umweltbelastenden Mehrwegpackungen und das Kom- postieren von Garten- und Küchenabfällen - zumindest in ländlichen Gebieten - könnte den Abfallberg verkleinern und gleichzeitig die Sammeldienste der Gemeinden entla- sten. Voraussetzung sind aber organisatorische und techni- sche Vorkehrungen bei den Produzenten und die Mitarbeit der Konsumenten. Neben den Kantonen, den Gemeinden und dem Bund sind somit auch Wirtschaft und Konsumen- ten angesprochen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.317 Interpellation Giger Wald- und Holzwirtschaftspolitik. Gesamtkonzeption Economie des forêts et du bois. Conception globale
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Am 16. August 1971 erliess der Bundesrat aufgrund einer parlamentarischen Intervention eine Verfügung, wonach eine Expertenkommission obengenannten Bericht zu erar- beiten habe. Mit zweijähriger Verspätung ist 1975 der 417seitige Expertenbericht erschienen.
Der Interpellant bittet den Bundesrat um Beantwortung fol- gender Fragen:
Wie hat der Bundesrat seinerzeit diesen Expertenbericht beurteilt?
Welche Massnahmen hatte der Bundesrat getroffen, um der aufgezeigten Überalterung des Gebirgswaldes entge- genzuwirken?
Ist der Bundesrat aufgrund dieses Berichtes nicht der Ansicht, dass unser Wald, ungeachtet der Schadstoffbela- stung der Umwelt, durch Überalterung ernsthaft gefährdet ist?
Texte de l'interpellation du 4 février 1985
A la suite d'une intervention parlementaire, le Conseil fédé- ral a pris la décision, le 16 août 1971, de charger une commission d'experts d'élaborer le rapport susmentionné. Le rapport d'experts de 417 pages, a été publié en 1975, avec deux ans de retard.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux question sui- vantes:
Quelle appréciation le Conseil fédéral a-t-il portée sur ce rapport d'experts, lorsqu'il en a pris connaissance ?
Quelles mesures le Conseil fédéral avait-il prise afin de lutter contre le vieillissement des forêts de montagne, dénoncé dans ce rapport ?
Au vu de ce rapport, le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que nos forêts sont gravement menacées par le vieillisse- ment, indépendamment de la pollution de l'environnement?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Bremi, Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Hou- mard, Hunziker, Loretan, Nef, Pfund, Schwarz, Spoerry, Stucky, Tschuppert, Wanner, Zwingli (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Anstelle der Begründung zitiert der Interpellant einige Stel- len aus dem obgenannten Bericht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1985
Rapport par écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
In Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren führte das Departement des Innern bis 30. September 1976 eine umfas- sende Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden durch. Ein Bericht über diese Vernehmlassung wurde Ende 1976 veröffentlicht.
Aufgrund dieser Unterlagen wurde, wieder in Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren, eine ausserparlamentari- sche Kommission zur Erarbeitung von Thesen für eine mög- liche Forstgesetzrevision eingesetzt (Kommission Ripp- stein). Im Herbst 1977 wurden die Thesen dieser Kommis- sion von den kantonalen Forstdirektoren genehmigt. Der Bundesrat selber hat zum Bericht nicht Stellung ge- nommen.
Im Rahmen des Gebirgswaldpflegeprojektes werden Grundlagen für eine Intensivierung der Gebirgswaldpflege für den Forstdienst geschaffen.
Im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes 12 «Holz, erneuerbare Rohstoff- und Energiequelle» werden fehlende Forschungsgrundlagen erarbeitet.
Seit 1977 hat das Departement des Innern das Forum für Holz als beratendes Organ für den Holzabsatz und die Holz- verwertung eingesetzt.
Weitere Vorschläge, insbesondere im Bereiche der Bewirt- schaftungspflicht sowie der Stärkung der wirtschaftlichen Lage der Forstbetriebe, sollen im Rahmen der Revision der
Interpellation Bircher
1269
eidgenössischen Forstgesetzgebung geprüft werden. In den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 1983 bis 1987 hat der Bundesrat diese Revision als Geschäft zweiter Priorität eingestuft. Diese Kategorie umfasst Vorla- gen, welche bis zum Ende der Legislatur im Parlament anhängig gemacht werden sollen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.432 Interpellation Bircher Klärschlammausbringung im Winter Boues d'épuration. Epandage en hiver
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985
Dem WWF kommt das Verdienst zu, mit Anzeigen gegen verschiedene Kläranlageinhaber sowie Klärschlammtrans- porteure auf das rechtswidrige Ausbringen von Klär- schlamm und Gülle im Winter aufmerksam gemacht zu haben. Offensichtlich nehmen kantonale und eidgenössi- sche Behörden ihre Vollzugsaufgaben nur ungenügend wahr. Im aargauischen Reusstal wurde im Januar gleich tonnenweise Klärschlamm aus zürcherischen Kläranlagen auf gefrorene Böden beim unter Naturschutz stehenden Flachsee geschüttet.
Ich frage den Bundesrat:
Wie nehmen die eidgenössischen Behörden die Aufsicht über die seit 1981 geltende Klärschlammverordnung wahr?
Wie steht es in den Kantonen mit der Nutzung der bis 1990 zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation einge- räumten Übergangsfrist?
Warum werden nicht einfache Alternativen, wie zum Bei- spiel das Entwässern des Schlammes oder die Schaffung von Bodenlagunen, propagiert oder verbindlich durchge- setzt?
Welche Massnahmen werden für die Zukunft ganz allge- mein getroffen, um der Gefährdung von Natur und Grund- wasser besser zu begegnen?
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Le WWF a le mérite d'avoir attiré l'attention sur l'épandage, illicite en hiver, de boues d'épuration et de purin, en dépo- sant plainte contre plusieurs détenteurs de STEP et contre des transporteurs de boues d'épuration. De toute évidence, les autorités cantonales et fédérales ne prennent pas assez au sérieux leur tâche d'application de la loi. Dans la vallée argovienne de la Reuss, ce sont même des tonnes de boues d'épuration provenant de STEP zurichoises qui ont été déversées sur les sols gelés des rives du Flachsee, placé sous la protection de la nature.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Comment les autorités fédérales contrôlent-elles l'appli- cation de l'ordonnance sur les boues d'épuration, entrée en vigueur en 1981?
L'ordonnance donne aux cantons un certain délai, qui ne doit pas aller au-delà de 1990, pour l'adaptation des STEP existantes. Quelle est la situation dans les cantons?
Pourquoi ne multiplie-t-on pas, voire n'impose-t-on pas, des solutions simples telles que la dessiccation des boues ou le lagunage ?
Quelles mesures prend-on, d'une manière générale, afin de mieux protéger contre la pollution la nature et notam- ment les eaux souterraines?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und verlangt eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985
Der Bundesrat anerkennt den Wert des Klärschlamms als düngstoffreiches Produkt, das - gezielt im landwirtschaftli- chen Pflanzenbau eingesetzt - einen volkswirtschaftlichen Wert darstellt und gleichzeitig eine ökologisch sinnvolle Verwertung eines Abfallstoffes ermöglicht.
Mit der Inkraftsetzung der bundesrätlichen Klärschlammver- ordnung auf den 1. Mai 1981 haben die zuständigen Bundes- stellen (Bundesamt für Umweltschutz und Forschungsan- stalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld) die mit dem Vollzug der diesbezüglichen Bestimmungen betrauten kantonalen Gewässerschutzfachstellen technisch und informativ unterstützt.
Leider stellt auch der Bundesrat fest, dass diese intensiven Arbeiten nicht überall zum erwünschten Erfolg geführt haben. Im vergangenen Winter sind einmal mehr Verstösse gegen klare Bestimmungen der Klärschlammverordnung vorgekommen, die den Boden- und den Gewässerschutz in gleicher Weise beeinträchtigt haben.
Das Bundesamt für Umweltschutz hat sich daher mit einem Kreisschreiben an die Kantone gewandt, um nochmals auf die nötigen Massnahmen hinzuweisen, deren Vollzug gemäss Klärschlammverordnung dringend ist. Diese Mass- nahmen müssen noch vor dem kommenden Winter 1985/86 verwirklicht werden.
Die Klärschlammverordnung überträgt dem Bundesamt für Umweltschutz die Aufsicht über den Vollzug der Verord- nungsbestimmungen. Weiter kontrolliert die Forschungsan- stalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene in Liebefeld laufend Nährstoffgehalte der Klärschlämme der meisten Kläranlagen, deren Schwermetallgehalte und die Funktions- tüchtigkeit der in Betrieb stehenden sanierten Hygienisie- rungsanlagen.
Die von der Verordnung geforderten Sanierungspläne müs- sen dem Bundesamt für Umweltschutz eingereicht werden. Dieses berät die Kantone beim Erstellen dieser Pläne und bei der Verwirklichung der darin vorgesehenen baulichen Massnahmen. Es hat bis heute zahlreiche Pläne bereits genehmigt.
Das Bundesamt für Umweltschutz setzt den Kantonen bei Überschreitung der Schwermetallgrenzwerte Bedingungen für die Sanierung im Einzelfall.
Forschung auf dem Gebiet des Klärschlamms wird durch bundeseigene Mittel gefördert. So werden Fragen im Zusammenhang mit der Hygienisierung und der Deponie- rung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Klärschlamm» abgeklärt. Dies betrifft auch die eventuelle Mitwirkung der Zementwerke bei der Verbrennung von Klär- schlamm.
Die Überwachung der düngungskonformen Verteilung des Klärschlamms auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen muss durch die kantonale Umwelt- und Gewässerschutz- fachstellen sichergestellt sein. Diese können sich dabei auf die kantonalen landwirtschaftlichen Berater abstützen. Im Detail erfolgt die Kontrolle mittels Abnehmerverzeichnissen, die auf allen Kläranlagen vorhanden sein müssen. Die Kette
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Giger Wald- und Holzwirtschaftspolitik. Gesamtkonzeption Interpellation Giger Economie des forêts et du bois. Conception globale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.317
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1268-1269
Page
Pagina
Ref. No
20 013 524
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.