Verwaltungsbehörden 21.06.1985 84.901
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Interpellation Fehr
Est-il lui aussi d'avis que la révision de la liste des infirmités congénitales ne doit pas entraîner de charge sup- plémentaire pour les caisses-maladie ?
Ne pense-t-il pas qu'il devrait soumettre la nouvelle liste aux caisses pour avis avant de l'adopter?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Eine Unterkommission der Eidgenössischen AHV-Kommis- sion befasst sich seit einiger Zeit mit der Revision der Liste der Geburtsgebrechen, deren Behandlung von der Invali- denversicherung übernommen wird. Die letzte Revision die- ser Liste hat den Krankenkassen etwelche Mehraufwendun- gen gebracht, weil das, was die Invalidenversicherung nicht mehr übernimmt, automatisch zu Lasten der Krankenkassen geht.
Nachdem die Bundesbeiträge an die Krankenkassen die Kosten der Sozialaufwendungen längstens nicht mehr in dem Masse ausgleichen, wie dies der Gesetzgeber bei der Verankerung dieser Auflagen im Krankenversicherungsge- setz vorgesehen hatte, wären neue Lastenverschiebungen von der Invaliden- auf die Krankenversicherung als unsozial zu bezeichnen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985
Die seit dem Jahre 1981 mit der Revision der Geburtsgebre- chenliste beauftragte Eidgenössische Fachkommission für Fragen der medizinischen Eingliederung in der Invalidenver- sicherung hat ihre Arbeiten an der Sitzung vom 25. April 1985 beendigt.
Spezielle Probleme hat der ärztliche Dienst des Bundesam- tes für Sozialversicherung im Rahmen eigens einberufener Arbeitsgruppen diskutiert. Diesen gehörten in der Regel Universitätsprofessoren der entsprechenden medizinischen Fachgruppen an.
Die Arbeiten bezweckten insbesondere, die Terminologie der Leiden dem aktuellen medizinischen Wissensstand anzupassen und gewisse Gebrechen aufzunehmen oder bereits in der Liste enthaltene zu streichen, sofern erwiesen ist, dass sie nicht angeboren sind. Diesen Arbeiten kam ausschliesslich wissenschaftlicher Charakter zu.
Gesamthaft gesehen ergibt sich eine geringe Mehrbela- stung für die Invalidenversicherung und konsequenterweise eine Minderbelastung für die Krankenversicherungen, zumal die Voraussetzungen für die Anerkennung einer angeborenen Krankheit merkbar weniger streng sind. Der Bundesrat hat somit keine Veranlassung, den erarbeite- ten Entwurf den Krankenkassen zur Stellungnahme zu un- terbreiten.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
84.901 Interpellation Fehr Abfallentsorgung. Leitbild Elimination des déchets. Plan directeur
Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1984
Eine sinnvolle und koordinierte Verwertung oder Beseiti- gung der Abfälle stellt eine unabdingbare Voraussetzung für ein umweltgerechtes Handeln in diesem Bereich dar. Dazu gehört auch ein Verbot oder zumindest die Beschränkung von Schadstoffen an der Quelle.
Ist der Bundesrat bereit, gestützt auf Artikel 31 des Umwelt- schutzgesetzes, gemeinsam mit den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen ein Leitbild für die Abfallent- sorgung zu entwickeln, das ein koordiniertes Vorgehen er- leichtert?
Ist der Bundesrat ferner bereit, gestützt auf Artikel 32 des Umweltschutzgesetzes, ein Verbot von Schadstoffen zu ver- wirklichen und die Verkäufer bestimmter Arten von Produk- ten zu veranlassen, diese zurückzunehmen?
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1984
Pour être conformes aux exigences de l'environnement, l'élimination et le cas échéant le recyclage des déchets doivent être conçus de façon rationnelle et coordonnée. Mieux encore, il faut interdire ou limiter les polluants à la source.
Le Conseil fédéral est-il disposé à élaborer, en vertu de l'article 31 de la loi sur la protection de l'environnement et de concert avec les cantons, les municipalités et les com- munes en leur qualité d'autorité compétente, un plan direc- teur qui permette un traitement coordonné des déchets? Le gouvernement est-il en outre prêt à interdire, en vertu de l'article 32 de la même loi, certaines substances polluantes et à obliger les vendeurs de certains produits à les re- prendre?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz kennt heute eine Vielfalt von Typen von Abfallentsorgungseinrichtungen, die den regionalen Gege- benheiten angepasst, auch ökologisch und ökonomisch möglichst günstige Lösungen darstellen müssen. Diese Viel- falt soll keineswegs vermindert werden, sofern die einzelnen Anlagetypen den Anforderungen des Umweltschutzes ent- sprechen. Dagegen drängt sich aus gesamtschweizerischer Sicht - in Übereinstimmung mit Artikel 31 des Umwelt- schutzgesetzes - ein Leitbild auf, das es ermöglicht, sowohl eine qualitativ richtige wie auch quantitativ genügende Entsorgung der Abfälle sicherzustellen.
Es entspricht dem Auftrag des Umweltschutzgesetzes, wenn der Bund dafür sorgt, dass die Entstehung von Abfäl- len und insbesondere von Giften an der Quelle bekämpft wird. Die gegenwärtig zur Diskussion stehende Stoffverord- nung sollte die Möglichkeit bieten, diese dringenden Postu- Jate zu verwirklichen.
Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem:
Einschränkung der Verwendung des chlorhaltigen Kunst- stoffes Polyvinylchlorid (PVC);
Einschränkung der Verwendung von Schwermetallen;
Einführung einer Rücknahmepflicht gegen Rückerstat- tung eines Pfandes;
Einschränkung der Verwendung von Einweggebinden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985
Die möglichst umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der Abfälle ist eine wichtige Aufgabe unserer Industrie- gesellschaft.
Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten grosse Anstren- gungen unternommen, um die Abfälle von mehr als 90 Prozent der Bevölkerung in gewässerschutzkonformer Weise zu beseitigen. Die für Siedlungsabfälle bestimmten geordneten Deponien sind entsprechend den Erfordernis- sen des Gewässerschutzes ausgerüstet. Kehrichtverbren -. nungsanlagen sind kontinuierlich verbessert worden.
Die Luftreinhalteverordnung verlangt nun nochmals eine bessere Reinigung der Rauchgase. Die Anpassung beste- hender Anlagen an die strengeren Vorschriften bildet einen Anlass, die Grundsätze und die vorhandenen Kapazitäten bei der Abfallentsorgung zu überprüfen. Gleichzeitig erfor- dern der technische Fortschritt, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch veränderte Konsumgewohnheiten ein Optimieren der Abfallentsorgung. Der Bundesrat ist des-
N
21 juin 1985
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Interpellation Giger
halb bereit, dem Anliegen des Interpellanten zu entsprechen und ein Konzept für die Abfallentsorgung auszuarbeiten. Es kann sich dabei nicht um ein starres, über mehrere Jahre völlig unveränderliches Konzept handeln, sondern vielmehr um ein Planungsinstrument, das sich den rasch verändern- den Gegebenheiten auf dem Abfallsektor anpasst. Das Kon- zept muss einer Reihe von Randbedingungen gerecht wer- den. Neben den ökologischen Forderungen muss es auch die von der öffentlichen Hand in den letzten Jahrzehnten getätigten Investitionen und die bestehenden Organisa- tionsstrukturen berücksichtigen. Gewisse Vorarbeiten für ein Konzept sind übrigens innerhalb der Kommission für Abfallwirtschaft bereits im Gang.
Wesentlich sind ebenfalls die vom Gesetzgeber bereits geschaffenen Grundlagen für Regelungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre- tene Umweltschutzgesetz (USG) erlaubt, im Bereich der Abfälle von der Entstehung bis zur Beseitigung vermehrt Einfluss zu nehmen. Es ist die Absicht des Bundesrates, von den in diesem Gesetz geschaffenen Kompetenzen in den nächsten Jahren Gebrauch zu machen.
Der Verkehr mit gefährlichen Abfällen wird neu mit einer eigenen Verordnung geregelt und kontrolliert. Mit der auf dem USG basierenden Stoffverordnung wird in Zukunft für bestimmte Batterietypen eine Rücknahmepflicht zwingend vorgeschrieben; dadurch lässt sich die Quecksilber- und Kadmiumbelastung senken. Mit der gleichen Zielsetzung schränkt die erwähnte Stoffverordnung den Einsatz kad- miumhaltiger Pigmente und Stabilisatoren in Kunststoffen ein. Weitere Regelungen, etwa über die Kennzeichnung bestimmter für die Abfallentsorgung wichtiger Produkte, sind in Bearbeitung.
Um die Schadstoffbelastung der Abfälle zu vermindern, haben Bundesstellen schon in den siebziger Jahren die Sammlung von Quecksilberbatterien gefördert.
Besonderes Gewicht erhalten in Zukunft das Vermindern und Verwerten von Abfällen. Der Einsatz der weniger umweltbelastenden Mehrwegpackungen und das Kom- postieren von Garten- und Küchenabfällen - zumindest in ländlichen Gebieten - könnte den Abfallberg verkleinern und gleichzeitig die Sammeldienste der Gemeinden entla- sten. Voraussetzung sind aber organisatorische und techni- sche Vorkehrungen bei den Produzenten und die Mitarbeit der Konsumenten. Neben den Kantonen, den Gemeinden und dem Bund sind somit auch Wirtschaft und Konsumen- ten angesprochen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.317 Interpellation Giger Wald- und Holzwirtschaftspolitik. Gesamtkonzeption Economie des forêts et du bois. Conception globale
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Am 16. August 1971 erliess der Bundesrat aufgrund einer parlamentarischen Intervention eine Verfügung, wonach eine Expertenkommission obengenannten Bericht zu erar- beiten habe. Mit zweijähriger Verspätung ist 1975 der 417seitige Expertenbericht erschienen.
Der Interpellant bittet den Bundesrat um Beantwortung fol- gender Fragen:
Wie hat der Bundesrat seinerzeit diesen Expertenbericht beurteilt?
Welche Massnahmen hatte der Bundesrat getroffen, um der aufgezeigten Überalterung des Gebirgswaldes entge- genzuwirken?
Ist der Bundesrat aufgrund dieses Berichtes nicht der Ansicht, dass unser Wald, ungeachtet der Schadstoffbela- stung der Umwelt, durch Überalterung ernsthaft gefährdet ist?
Texte de l'interpellation du 4 février 1985
A la suite d'une intervention parlementaire, le Conseil fédé- ral a pris la décision, le 16 août 1971, de charger une commission d'experts d'élaborer le rapport susmentionné. Le rapport d'experts de 417 pages, a été publié en 1975, avec deux ans de retard.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux question sui- vantes:
Quelle appréciation le Conseil fédéral a-t-il portée sur ce rapport d'experts, lorsqu'il en a pris connaissance ?
Quelles mesures le Conseil fédéral avait-il prise afin de lutter contre le vieillissement des forêts de montagne, dénoncé dans ce rapport ?
Au vu de ce rapport, le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que nos forêts sont gravement menacées par le vieillisse- ment, indépendamment de la pollution de l'environnement?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Bremi, Cincera, Eng, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Hou- mard, Hunziker, Loretan, Nef, Pfund, Schwarz, Spoerry, Stucky, Tschuppert, Wanner, Zwingli (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Anstelle der Begründung zitiert der Interpellant einige Stel- len aus dem obgenannten Bericht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1985
Rapport par écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
In Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren führte das Departement des Innern bis 30. September 1976 eine umfas- sende Vernehmlassung bei Kantonen und Verbänden durch. Ein Bericht über diese Vernehmlassung wurde Ende 1976 veröffentlicht.
Aufgrund dieser Unterlagen wurde, wieder in Absprache mit den kantonalen Forstdirektoren, eine ausserparlamentari- sche Kommission zur Erarbeitung von Thesen für eine mög- liche Forstgesetzrevision eingesetzt (Kommission Ripp- stein). Im Herbst 1977 wurden die Thesen dieser Kommis- sion von den kantonalen Forstdirektoren genehmigt. Der Bundesrat selber hat zum Bericht nicht Stellung ge- nommen.
Im Rahmen des Gebirgswaldpflegeprojektes werden Grundlagen für eine Intensivierung der Gebirgswaldpflege für den Forstdienst geschaffen.
Im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes 12 «Holz, erneuerbare Rohstoff- und Energiequelle» werden fehlende Forschungsgrundlagen erarbeitet.
Seit 1977 hat das Departement des Innern das Forum für Holz als beratendes Organ für den Holzabsatz und die Holz- verwertung eingesetzt.
Weitere Vorschläge, insbesondere im Bereiche der Bewirt- schaftungspflicht sowie der Stärkung der wirtschaftlichen Lage der Forstbetriebe, sollen im Rahmen der Revision der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fehr Abfallentsorgung. Leitbild Interpellation Fehr Elimination des déchets. Plan directeur
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.901
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1267-1268
Page
Pagina
Ref. No
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