Verwaltungsbehörden 21.06.1985 85.422
20013512Vpb21.06.1985Originalquelle öffnen →
1259
Postulat Pitteloud
hauser, Rüttimann, Savary-Freiburg, Schärli, Schnider- Luzern, Schnyder-Bern, Stamm Judith, Steinegger, Thevoz, Tschuppert, Uhlmann, Wanner, Weber-Arbon, Wellauer, Zehnder, Zwingli (48)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Verordnungen, die den Milchwirtschaftsbeschluss 1977 konkretisieren, so vor allem die Verordnung über die Milch- kontingentierung im Talgebiet, in der voralpinen Hügelzone und in der Zone I des Berggebiets (SR 916.350.101) und die Verordnung über Massnahmen gegen übermässige Milch- lieferungen in den Zonen II bis IV des Berggebietes (SR 916.350.102) enthalten bekanntlich Massnahmen, mit denen eine übermässige Milchproduktion verhindert werden soll. Einzelne Bestimmungen bewirken nun aber gerade das Gegenteil. Zu denken ist an jene Vorschriften, die den Milch- produzenten erlauben, ihre Kontingente für eine Höchst- dauer von fünf Jahren stillzulegen. Viele Milchproduzenten nützen ihr Milchkontingent nur deshalb voll aus (und tragen damit zur Milchschwemme bei), um ihr Kontingent nicht zu verlieren. Andere sind gezwungen, vor dem Ablauf der fünf Jahre die Produktion wieder aufzunehmen.
Mit einer Abschaffung der gesetzlichen Limite von fünf Jahren und der Zulassung der freiwilligen Stillegung von Teilkontingenten wird den Bedürfnissen der Landwirte bes- ser Rechnung getragen und ein grösserer Beitrag zur Ein- dämmung der Milchschwemme geleistet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 29. Mai 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 29 mai 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
85.422 Postulat Neukomm Preiskontrolle bei Käse Fromages. Contrôle des prix
Wortlaut des Postulates vom 22. März 1985
Der Bundesrat wird gebeten, die Eidgenössische Preiskon- trollstelle mit der Überwachung der Preise und Margen auf allen Fabrikations- und Handelsstufen sowie mit der Bei- tragsbemessung der Inlandverbilligung zu beauftragen. Er erteilt der Eidgenössischen Preiskontrollstelle zudem den Auftrag, die Preis- und Margenbildung bei den übrigen importierten oder im Inland fabrizierten Käsesorten gemäss allgemeiner Verordnung über geschützte Warenpreise vom 11. April 1961 zu überwachen.
Texte du postulat du 22 mars 1985
Le Conseil fédéral est prié de charger le Contrôle des prix de surveiller les prix et les marges de bénéfice à tous les niveaux de la fabrication et du commerce, ainsi que de déterminer la contribution destinée à abaisser les prix dans le pays. Il doit en outre donner à cet office le mandat de surveiller les prix et les marges de bénéfice pour les autres sortes de fromage importée ou fabriquées en Suisse, con- formément à l'ordonnance générale sur les marchandises à prix protégés du 11 avril 1961.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bratschi, Braun- schweig, Deneys, Eggenberg-Thun, Friedli, Jaggi, Leuenber- ger-Solothurn, Meyer-Bern, Reimann, Robbiani, Rohrer, Rubi, Ruffy, Stappung, Vannay, Wagner, Weber Monika, Weber-Arbon, Zehnder (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Auf meine Einfache Anfrage vom 6. März 1984 antwortete der Bundesrat, dass die preisbildenden Faktoren bei kosten- beitrags- bzw. verbilligungsberechtigtem Käse fortan unter Beizug einer neutralen Amtsstelle überprüft werden. Dies und die Überwachung der Weitergabe von Verbilligungsbei- trägen zugunsten der Konsumenten ist jedoch nach wie vor nicht befriedigend gewährleistet. Grund dafür sind die gel- tenden Richtlinien des Bundesamtes für Landwirtschaft über die Inlandverbilligung nicht abzuliefernder Weich- und Halbhartkäse vom 20. Oktober 1982. Danach führt das Bun- desamt für Landwirtschaft die Überwachungsaufgabe in eigener Sache aus oder überträgt sie dem Zentralverband Schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM), dessen Mitglie- der selbst grosse Käsefabrikanten und Händler sind. Die Richtlinien stehen im Gegensatz zum Bundesgesetz über geschützte Warenpreise vom 21. Dezember 1960 und zum Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 1972 über die Interven- tionsmöglichkeiten der Eidgenössischen Preiskontrollstelle (EPK). Dieser unbefriedigende Rechtszustand muss die Arbeit der beauftragten Amtsstelle lähmen, stellt den Über- wachungsauftrag in Frage und gefährdet damit die Interes- sen der Konsumenten.
Die Überwachung der Eidgenössischen Preiskontrollstelle soll ferner aufzeigen, ob die Bundesmittel im Sektor Käse - unter Berücksichtigung der Verhältnisse bei Importkäse - gesamtwirtschaftlichen Verwertungszielen entsprechend eingesetzt werden. Darüber und über die Weitergabe der Verbilligungen zugunsten der Konsumenten hat die Eidge- nössische Preiskontrollstelle dem Bundesrat periodisch Meldung zu erstatten. Bei der Überprüfung der Kalkulatio- nen verbilligungsberechtigter Käse kann die EPK Experten · und Vertreter der milchwirtschaftlichen Seite beiziehen. Die Finanzierung dieser Aufgaben könnte wie bis anhin mittels Abgaben der Käsefabrikanten gewährleistet werden, damit die Bundeskasse nicht zusätzlich belastet wird. Bisher hat der Zentralverband Schweizerischer Milchproduzenten allein diese Finanzierungsbeihilfen erhalten. Neu sollte ein angemessener Anteil für die Aufgaben der Eidgenössischen Preiskontrollstelle abgezweigt werden.
Die Eidgenössische Preiskontrollstelle ist bereits heute Fachinstanz in Preis-, Kosten- und Beitragsfragen bei geschützten Agrarprodukten, unter anderem bei den Zuk- kerfabriken, der Rapsölverwertung, der Pflichtlagerhaltung von Nahrungsmitteln, der Milch, Butter usw.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 29. Mai 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 29 mai 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
85.376 Postulat Pitteloud Ausgesteuerte Arbeitslose. Statistik Chômeurs ayant épuisé leur droit à l'assurance. Statistique
Wortlaut des Postulates vom 13. März 1985 Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen Massnah- men zu treffen, damit man den Arbeitslosenstatistiken entnehmen kann:
wie viele Arbeitslose ausgesteuert worden sind;
aus welchen Gründen diese Personen ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verloren haben;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Neukomm Preiskontrolle bei Käse Postulat Neukomm Fromages. Contrôle des prix
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.422
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1259-1259
Page
Pagina
Ref. No
20 013 512
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.