Verwaltungsbehörden 21.06.1985 84.526
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Postulat Zwingli
1254
N
21 juin 1985
Begutachtung des Anerkennungsgesuches obliegt gemäss Ziffer 28 der Richtlinien dem vom EJPD eingesetzten «Fachausschuss für die Behandlung von Anerkennungsge- schäften betreffend Erziehungseinrichtungen nach Artikel 93ter StGB» (FAS). Dieser setzt sich aus anerkannten Vertre- tern der für die Heimerziehung massgeblichen Wissenschaf- ten sowie aus erfahrenen Praktikern der Heimerziehung und der Jugendhilfe zusammen. Der FAS hat das Anerkennungs- gesuch anlässlich dreier Sitzungen geprüft, wovon eine mit einem Augenschein in Altstätten, eine andere mit einer Anhörung verschiedener Organisationen verbunden wurde, die in Eingaben kritisch zum Projekt Stellung genommen hatten. Aufgrund dieser Abklärungen beabsichtigt der FAS, dem Bundesamt für Justiz (BJ) bis Mitte Mai Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Über die Anerkennung der Beitragsberechtigung der ANE verfügt das BJ im Auftrag des EJPD (Art. 11 Abs. 1 VBStG).
Das Postulat empfiehlt dem Bundesrat sinngemäss, das BJ anzuweisen, das Gesuch um Anerkennung der Beitrags- berechtigung der ANE in Altstättten abzulehnen. Auf diesen Entscheid wäre nur zurückzukommen, wenn das Vorhaben «nicht mehr von einer baulichen Geschlossenheit ausgeht» und «durch ein jugendpsychiatrisches Gutachten gebilligt wird».
Für die Beurteilung der Notwendigkeit oder Entbehrlich- keit baulicher Sicherungsmassnahmen in einer ANE ist von der Funktion dieser Einrichtung im Sanktionenrecht für Jugendliche auszugehen: Die Einweisung eines straffällig gewordenen Jugendlichen in eine ANE setzt die jugendge- richtliche Anordnung der Massnahme der Heimerziehung (Art. 91 StGB) voraus. Solche erzieherischen Massnahmen sind vom Richter immer dann zu treffen, wenn der jugendli- che Straftäter in besonderem Masse erziehungsbedürftig ist. Erweisen sich die erzieherischen Hilfen der konventionellen Erziehungsheime als unzureichend, und ist eine Betreuung in einem Therapieheim (Art. 93ter Abs. 1 StGB) für den Jugendlichen nicht geeignet, ist er in eine ANE (Art. 93ter Abs. 2 StGB) einzuweisen. Wie aus Artikel 7 der Verordnung (1) zum StGB hervorgeht, sollen in der ANE jene Jugendli- chen erzieherisch betreut werden, die bis Ende dieses Jah- res übergangsrechtlich noch in Strafanstalten für Erwach- sene eingewiesen werden können (vgl. Botschaft über eine Änderung der Übergangsbestimmungen zum StGB vom 29. Juni 1983, BBI Nr. 34 Bd. Ill vom 30. August 1983, S. 405ff.).
Aufgrund dieser Ausgangslage und gestützt auf die prakti- schen Erfahrungen in der Heimerziehung geht das EJPD davon aus, dass eine ANE über Sicherungsmöglichkeiten baulicher Art verfügen muss. Ziffer 6 der Richtlinien schreibt namentlich vor, dass sich die pädagogisch-therapeutische Arbeit in solchen Einrichtungen «auf Sicherungsmöglich- keiten personeller und baulicher Art abzustützen» habe, «die je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden können». Die konkrete Ausgestaltung dieser Sicherungsmassnahmen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, kann also nicht generell umschrieben werden. Im Falle der ANE in Altstätten obliegt es derzeit dem begutachtenden FAS, die vom Heim- träger und Kanton in Aussicht genommenen Lösungen auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Entsprechend der bisheri- gen Praxis wird dabei einerseits darauf geachtet, dass sol- che Massnahmen mit dem erzieherischen Auftrag der ANE vereinbar sind und deshalb auf das Notwendige beschränkt bleiben. Anderseits ist eine ANE auch in baulicher Hinsicht so auszugestalten, dass für die in ihrer Persönlichkeitsent- wicklung schwer geschädigten Jugendlichen, zu denen im konventionellen Erziehungsheim kein erzieherischer Zu- gang gefunden werden konnte, verbesserte Voraussetzun gen für eine Nacherziehung vorliegen.
Experten aus der Psychiatrie, der Sozial- und Sonderpäd- agogik sowie der Sozialarbeit angehören. Einen Gutachter aus der Jugendpsychiatrie, die ohnehin nur für einen Teil der mit der pädagogisch-therapeutischen Konzeption einer ANE zusammenhängenden Fragen zuständig ist, mit einem besonderen Gutachten zu beauftragen, ist deshalb entbehr- lich.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Leuenberger Moritz: Ich schliesse mich dem Antrag des Bundesrates an, und zwar auf dringendes, stetiges Einreden von einigen Kollegen aus dem Rat und nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle der Bundesverwaltung, die mir versprochen hat, drei Punkte im Konzept geändert zu haben, nämlich erstens intern keine Schleusen mehr auf- rechtzuerhalten; zweitens in diesem Heim keine Arrestzelle mehr zu erstellen und drittens die Zimmer von aussen nicht mehr abschliessbar zu gestalten, so dass auch keine Gegen- sprechanlagen mehr notwendig sein werden. Bei diesen Versprechungen behafte ich die Verwaltung. Ich bin ja auch der Meinung, dass die Forderung von Artikel 93ter StGB endlich erfüllt werden muss und bin daher mit dem Rückzug des Postulates einverstanden.
Eine Unklarheit bleibt allerdings noch, und die muss über- prüft werden: Vom Bund wird ein Verhältnis von 1 zu 1 zwischen Betreuten und Betreuern verlangt. Aber nach Kon- zept wird das Betreuungspersonal in Altstätten auch im Werkunterricht eingesetzt, was bedeutet, dass Personal gespart wird und dass der Schlüssel des Bundes gebrochen wird; denn dieses Betreuungspersonal kann ja nicht Ergo- therapie in der Werkstatt machen. Das muss also noch korrigiert werden, ansonsten die jährlichen Subventionen nicht gesprochen werden könnten. Das und die Einhaltung der weiteren Auflagen werden von uns kontrolliert werden.
Abgelehnt - Rejeté
84.526 Postulat Zwingli Militärunterkünfte in Alpgebäuden. Entschädigung Cantonnements militaires dans les bâtiments d'alpage. Indemnités
Wortlaut des Postulates vom 27. September 1984
In vielen Fällen benützt die Armee Alpgebäude als Unter- künfte während Dienstleistungen im Gebirge. Dieses «Miet- verhältnis» wickelt sich normalerweise im besten Einverneh- men zwischen Armee und Alpverwaltungen ab.
Die Entschädigung der Armee zum Beispiel für Unterkünfte in Alpgebäuden schwankt seit 1. Januar 1980 normalerweise je nach «Komfort» zwischen 5 und 30 Rappen je Mann und Nacht. Diese Ansätze erscheinen absolut ungenügend. Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der sich im Gange befindendlichen Überprüfung der Verordnung vom 29. Oktober 1965 über militärische Entschädigungen die Ansätze für die Benutzung von Alpgebäuden angemessen zu erhöhen.
Texte du postulat du 27 septembre 1984
L'armée établit souvent son cantonnement dans des bâti- ments d'alpage à l'occasion de ses manœuvres en mon- tagne. Dans la plupart des cas, les rapports entre les «loca- taires» et les exploitants d'alpage sont excellents.
Postulat Günter
1255
Toutefois, l'indemnité versée par l'armée pour ce genre de cantonnement, qui se chiffre en règle générale entre 5 et 30 centimes par homme et par nuit depuis le 1er janvier 1980, est tout à fait insuffisante.
Le Conseil fédéral est prié de tirer parti de la modification en cours de l'ordonnance du 29 octobre 1965 sur les indem- nités militaires pour relever de façon appropriée le tarif des indemnités versées lors du cantonnement de la troupe dans les bâtiments d'alpage.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Büh- ler-Tschappina, Bundi, Candaux, Eppenberger-Nesslau, Flu- bacher, Früh, Geissbühler, Hunziker, Künzi, Loretan, Nebi- ker, Nef, Spälti, Thévoz, Tschuppert, Wanner (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
85.349 Postulat Ruf-Bern Urlaub der Armeeangehörigen. Gratistransport Militaires en congé. Gratuité du transport
Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1985
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob im Sinne eines aktiven Umweltschutzes und zur Verminderung der Stras- senverkehrsunfälle den Armeeangehörigen in allen Schulen und Kursen für Wochenend- und eventuell andere Urlaubs- fahrten die Gratisbenutzung des SBB- und PTT-Netzes ein- zuräumen sei.
Texte du postulat du 8 février 1985
Le Conseil fédéral est invité à étudier la possibilité de per- mettre à tous les militaires appelés à faire une école ou un cours, d'utiliser gratuitement le réseau des CFF et des PTT lors de leurs congés hebdomadaires, le cas échéant lors d'autres congés également; il s'agit de contribuer ainsi efficacement à la protection de. l'environnement et à la prévention des accidents de la circulation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Meier-Zürich, Oehen, Sol- dini, Steffen (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach erfolgreich verlaufenen Versuchen in den Jahren 1981/ 82 wurde 1983 bzw. 1984 die Abgabe von verbilligten Bahn- billetten zum Einheitstarif von 5 Franken für Urlaubsfahrten an die Armeeangehörigen in allen Schulen und Kaderkursen von mindestens vier Wochen Dauer eingeführt. Das EMD stellte mit Genugtuung fest, dass mit dem Verkauf verbillig- ter Billette in den Rekrutenschulen eine Verdoppelung bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erreicht wer- den konnte. Damit verbunden ist einerseits eine deutliche Verminderung des Risikos von Verkehrsunfällen; vor allem aber bedeutet diese Verbilligung einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die Umweltverschmutzung durch eine För- derung des Umsteigens vom privaten auf den umweltfreund- licheren öffentlichen Verkehr.
Um insbesondere die letztgenannte Entwicklung im Sinn eines aktiven Umweltschutzes weiter zu fördern, wären kostenlose Urlaubstransporte durch SBB und PTT für die
dienstleistenden Armeeangehörigen in allen Schulen und Kursen (einschliesslich der Wiederholungs- und Ergän- zungskurse) eine wünschenswerte Massnahme zur Attrakti- vierung der öffentlichen Transportmittel. Zu prüfen wäre nicht bloss die Abgabe von Gratisbilletten für die Wochen- endurlaube, sondern für sämtliche Urlaubsfahrten. Eine der- artige Neuregelung würde die seit langem bestehenden Gratis-Bahnbillette bei Beginn und Ende jeder Militärdienst- leistung in harmonischer Weise ergänzen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. Mai 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 mai 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
85.351 Postulat Günter Unteroffiziere. Laufbahn als Offizier Accès des sous-officiers à la carrière d'officier
Wortlaut des Postulates vom 4. März 1985
Der Bundesrat wird ersucht, darüber Bericht zu erstatten, wie zumindest im Bereich der Instruktion eine Durchlässig- keit vom Unteroffiziersdienst in den Offiziersdienst erreicht werden kann und ob er gewillt ist, diese Massnahmen rasch einzuleiten.
Texte du postulat du 4 mars 1985
Le Conseil fédéral est prié de présenter un rapport sur les moyens permettant aux sous-officiers d'accéder plus facile- ment au corps des officiers, du moins pour ce qui est des instructeurs et, le cas échéant, d'introduire dans les plus brefs délais des mesures à cet effet.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Aus Gesprächen mit jungen Instruktionsunteroffizieren ging klar hervor, dass die bestehende starre Klassenteilung gerade von dynamischen und engagierten Instruktoren im Unteroffiziersrang als sehr belastend empfunden wird. Rela- tiv rasch erreichen diese Männer den Plafond der möglichen Beförderungen. Dies wirkt sich im Verlauf der folgenden Jahrzehnte äusserst demotivierend aus.
Mit einer Durchlässigkeit zum Offiziersdienst für verdiente und fähige Unteroffiziere könnte auch dem zunehmenden Mangel an Kompaniekommandanten und Hauptleuten begegnet werden.
Da durch die vorgeschlagene Änderung die Laufbahn als Instruktionsunteroffizier insgesamt offener und attraktiver wird, muss auch nicht befürchtet werden, dass ein empfind- licher Mangel und eine Auspowerung dieser Ausbildungs- gruppe die Folge sein könnte.
In unserem ganzen Schulsystem streben wir heute nach vermehrter Durchlässigkeit. Mit gutem Grund: Je mehr wir die richtigen Leute an den richtigen Platz stellen, desto zufriedener werden sie sein und desto bessere Leistungen werden erwartet werden können. Dies ist auch der Grund, warum in Verwaltung und Privatwirtschaft die Durchlässig- keit für geeignete Leute zunehmend gefördert wird.
Die Änderung ist besonders nötig im Bereiche der Instruk- tion. Ob sie generell für die Armee eingeführt werden kann, sollte bei der sich nun bietenden Gelegenheit ebenfalls wohlwollend geprüft werden.
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Postulat Zwingli Militärunterkünfte in Alpgebäuden. Entschädigung Postulat Zwingli Cantonnements militaires dans les bâtiments d'alpage. Indemnités
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Jahr
1985
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Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.526
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Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
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