Verwaltungsbehörden 21.06.1985 85.025
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PTT. Gestion 1984
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N 21 juin 1985
Siebzehnte Sitzung - Dix-septième séance
Freitag, 21. Juni 1985, Vormittag Vendredi 21 juin 1985, matin 8.00 Uhr
Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold
Präsident: Herr Widmer verlangt das Wort zur Tagesord- nung.
Widmer: Ich habe das Wort begehrt für eine persönliche Erklärung, die sich auf die heutige Tagesordnung bezieht. Ich fühle mich verpflichtet, meiner Enttäuschung darüber Ausdruck zu geben, dass das Gesetz zum Schutz der Fuss- und Wanderwege in dieser Session erneut von der Traktan- denliste abgesetzt wurde. Mein Unwille richtet sich nicht gegen den Herrn Präsidenten, denn der Ratspräsident ist gehalten, die Beschlüsse der Präsidentenkonferenz auszu- führen. Das Gesetz war für die Herbstsession 1984 behand- lungsreif. Die wiederholte Verschiebung bedeutet, dass das Gesetz ein volles Jahr in den Schubladen liegt. Das ist aus zwei Gründen unstatthaft:
Es gehen zurzeit jährlich gegen 1000 Kilometer Fuss- und Wanderwege durch Umwandlung in Strassen verloren.
Mit einer gewissen Bitterkeit stelle ich fest: Das Gesetz wird vor allem deshalb nicht behandelt, weil kein grosser Verband, keine grosse Gewerkschaft, keinerlei Wirtschafts- interessen dahinterstehen. Wer profitiert von diesem Gesetz? «Nur» das Schweizervolk, und zwar jener intelligen- tere Teil des Volkes, der die Freizeit vernünftig zu nutzen versteht, selber für seine Gesundheit sorgt und damit dem Staat Milliarden spart.
Ich protestiere dagegen, dass die Behandlung dieses Geset- zes immer wieder verschoben wird.
85.025 PTT. Geschäftsbericht 1984 PTT. Gestion 1984
Bericht vom 17. April 1985 Rapport du 17 avril 1985 Beschlussentwurf Seite 48 des Berichtes Projet d'arrêté, page 48 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la direction générale des PTT,
Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Ständerates vom 4. Juni 1985 Décision du Conseil des Etats du 4 juin 1985
Eng, Berichterstatter: Der Präsident der Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission, Herr Kollege Felix Auer, hat mich beauftragt, Ihnen den Sektionsbericht zu erstatten. Ich stütze mich dabei auf seinen Text; doch gestatte ich mir, in Anbetracht der knappen Zeit und der Mentalität eines Frei- tagmorgens, verschiedene Kürzungen vorzunehmen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat Ihnen vor einem Jahr ihren ausführlichen Bericht über den Abbruch des grossen Forschungsprojektes Integriertes Fernmelde- System (IFS) unterbreitet. Er schliesst mit einer Reihe von Empfehlungen.
Der Bericht enthält auch leise Kritik am Verwaltungsrat der PTT. Dieser hat es empfunden, dass er im Laufe der Untersu- chung nicht ebenfalls angehört worden war. Es fand daher nachträglich, am 3. Oktober 1984, eine Aussprache zwi- schen einer Delegation des Verwaltungsrates und einer sol- chen der PTT-Sektionen der GPK und der Finanzkommis- sion des Nationalrates statt. Dabei wurden teils Missver- ständnisse behoben, teils divergierende Auffassungen offen dargelegt. Unsererseits wurde betont, dass wir nicht gene- rell Kritik am unternehmerischen Verhalten des Verwal- tungsrates geübt hätten, sondern einzig im Zusammenhang mit dem IFS-Projekt.
Der Bundesrat hat auf unseren Bericht mit Brief vom 27. Februar 1985 geantwortet und uns gleichzeitig die gemeinsame Stellungnahme von Verwaltungsrat und Gene- raldirektion vom 7. Dezember 1984 zugestellt. Die Auffassun- gen dieser Instanzen und der GPK gehen zumindest teil- weise auseinander. Die Empfehlungen der GPK werden nur in geringem Masse als empfehlenswert beurteilt. Die PTT- Sektion der GPK des Nationalrates mit den zugewandten Orten aus der Finanzkommission und den Kommissionen für Wissenschaft und Forschung beider Räte werden im Herbst zusammentreten und ihrerseits Stellung zu dieser Stellungnahme nehmen.
Dabei soll auch der auf September in Aussicht gestellte Bericht des Bundesrates in Sachen Radio Schweiz AG behandelt werden. Dieses Geschäft scheint zu einem Dauer- brenner zu werden. Wir haben an dieser Stelle letztes Jahr darüber berichtet. Intensiv hat sich schon zuvor die Finanz- delegation damit beschäftigt, wie aus ihren Berichten über die Jahre 1981, 1982 und 1984 hervorgeht. Verschiedene der gestellten Fragen werden auch in der Interpellation Humbel aufgeworfen, die Anfang Juni 1985 vom Bundesrat beant- wortet worden ist.
Die Radio Schweiz AG, eine Aktiengesellschaft zu 95 Pro- zent im Besitze des Bundes, ist mehr oder weniger eine Schwesterorganisation der PTT oder - wie man auch sagen kann - ein rechtlich eigenständiger Betrieb innerhalb der PTT.
Bereits in den dreissiger Jahren wurde die Existenz der Radio Schweiz AG in Frage gestellt. Ihr wichtigster Tätig- keitsbereich ist die Flugsicherung. Ausserdem betreibt sie die Telekommunikation und eine Abteilung Consulting.
Nachdem in den letzten Jahren zwischen den PTT und der Radio Schweiz AG verschiedene Entflechtungen und Aus- scheidungen vorgenommen worden sind, stellt sich heute vor allem die Frage nach der Rechtsgrundlage des Unter- nehmens. Hierüber liegt seit Januar 1984 ein sehr umfang- reiches Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor. Es kommt zum Schluss, die Flugsicherung durch eine öffent- lich-rechtliche Anstalt oder durch das Bundesamt für Zivil- luftfahrt betreiben zu lassen, während die Telekommunika- tionsdienste allein den PTT obliegen sollten. Gewisse Spe- zialdienste könnten der Radio Schweiz AG belassen werden. Das Gutachten stellt in seinen Schlussfolgerungen die heu- tige Regelung aus juristischer Sicht in wesentlichen Punk- ten und damit auch die weitere Existenz des Unternehmens in Frage. Es hat damit verständlicherweise bei der Radio
Schweiz AG und ihren 1125 Mitarbeitern recht viel Staub aufgewirbelt. Es wurde in der Folge eine interdepartemen- tale, unter der Leitung der PTT stehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die dem Bundesrat einen Bericht erstatten soll. Dieser wurde vorerst auf Ende letzten Jahres erwartet. Das Problem habe sich jedoch als «vielschichtiger, schwieriger und zeitraubender» erwiesen, als man seinerzeit angenom- men habe, hält die Generaldirektion der PTT fest. Die Arbeitsgruppe sei heute, wurde der GPK mitgeteilt, nach intensiven Bemühungen auf dem Weg zu einer konsensfähi- gen Lösung. Im Verlaufe dieses Jahres soll das Ergebnis dieser Bemühungen dem Vorsteher des EVED zuhanden des Bundesrates unterbreitet werden. Die GPK erwartet, dass das Problem beschleunigt einer Lösung entgegenge- führt wird. Zwei Kapitel des PTT-Geschäftsberichtes 1984 verdienen besondere Beachtung. Der Abschnitt über die technologische Entwicklung der Fernmeldedienste und
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jener über die Personalschulung. Die Autoren setzen als Titel des ersten Themas «Die PTT im Wirkungskreis der Elektronik». In der Tat stehen die PTT in diesem Wirkungs- kreis, und umgekehrt beeinflussen sie diesen selbst in erheblichem Masse.
Die Fernmeldedienste sehen sich einer gewaltigen, sich rasch entwickelnden und ständig erneuernden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Elektronik und Informatik gegenüber. Einige Begriffe sind uns vertraut, wie beispiels- weise Transistor mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Chips, Bits usw. Schwieriger wird es, wenn wir Halbleiter-, Analo- gie- und Digitaltechnik verstehen sollten. Mit anderen Begriffen werden wir uns noch vertraut machen müssen, mit Decorder, alphanumerisch, Disketten, Modem usw. Aber auch in den Dienstleistungen der PTT sind neue Begriffe aufgetaucht: Bildtelefon, Telex als quasi Supertelex, Elec- tronic Mailbox, elektronisches Datenwahlsystem, das Inte- grierte Fernmeldesystem (IFS) und das ISDN (Integrated Services Digital Network). Dieses vollautomatische digitale dienstintegrierte Telekommunikationssystem wird über den gleichen Teilnehmeranschluss eine Vielfalt von Diensten (Sprache, Text, Daten und Bilder) auf demselben Weg tarif- lich günstig anbieten. Als Vorläufer und Träger des ISDN werden die PTT bis 1988 das «IFS-SWISS-NET>> verwirkli- chen und damit eine moderne Fernmeldeinfrastruktur schaffen. Die PTT werden bis dann allein in volldigitale Telekommunikationsanlagen 1,2 bis 1,3 Milliarden Franken
· investieren. Ihr Fünfjahresfinanzplan sieht für 1986 bis 1988 jährliche Investitionen von nicht weniger als 1,8 Milliarden Franken für Fernmeldeanlagen vor. Bauten sind da nicht mit eingerechnet. Darin eingeschlossen ist auch die vermehrte Benutzung des Glasfaserkabels. Erfreulicherweise ver- mochte sich die schweizerische Industrie in diesem Bereich trotz der massiven internationalen Konkurrenz gut zu behaupten, so dass voraussichtlich über 80 Prozent der entsprechenden Aufträge im Inland vergeben werden können.
Unser Land kann sich dieser Entwicklung und dieser Her- ausforderung nicht verschliessen. Unsere Wirtschaft ist im internationalen Konkurrenzkampf auf die neuen Kommuni- kationsstrukturen und deren Qualität entscheidend ange- wiesen. Die Sicherung unserer Arbeitsplätze wird im wesent- lichen Masse davon abhängen, inwieweit wir uns die moderne Informations- und Kommunikationstechnik zunutze machen können. Information wird immer mehr zu einem entscheidenden Rohstoff. Sie wird die internationale Arbeitsteilung verstärken. Dabei geht es auch um die rund 20 000 Arbeitsplätze in unserer privaten Fernmeldeindustrie. Das zweite Kapitel des Geschäftsberichtes, das besondere Beachtung verdient, ist jenes über die Schulung des PTT- Personals. Deren Bedeutung ergibt sich zum einen aus dem eben Gesagten, zum anderen aus dem Umstand, dass die PTT verschiedene Berufsleute nicht einfach auf dem Arbeitsmarkt «holen» können, sondern selbst ausbilden müssen, etwa Schalterbeamte oder Telefonistinnen. Gegen 3000 Lehrlinge stehen in Ausbildung. Die jährlichen Schu- lungskosten betragen rund 35 Millionen Franken oder 1 Prozent des Personalaufwandes. Teilnehmerlöhne sowie Raum- und Schulungskosten mit eingerechnet machen etwa 3 Prozent aus. Das scheint hoch, ist es jedoch nicht, wenn mit den Schulungsausgaben anderer Dienstleistun gen wie Banken oder Swissair verglichen wird. Es sind notwendige Investitionen für die Zukunft.
Die Geschäftsprüfungskommission dankt allen Verantwortli- chen der PTT und ihren Mitarbeitern für ihren Einsatz und beantragt Ihnen Genehmigung des Geschäftsberichtes.
Bundesrat Schlumpf: Ich bin froh, dass Nationalrat Eng eingesprungen ist und damit möglich machte, Geschäftsbe- richt und Rechnung PTT in dieser Session noch zu verab- schieden. Ich möchte lediglich noch kurz zu zwei Punkten Stellung nehmen: Zur heutigen Situation in bezug auf die Radio Schweiz AG. Nationalrat Eng hat dargelegt: Entflech- tungen, Abgrenzungen wurden in den letzten Jahren vorge- nommen. Was noch nicht zum Abschluss gebracht werden
konnte, ist die Klärung der grundsätzlichen rechtlichen Fra- gen, abgestützt auf das von Herrn Eng zitierte Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Die Arbeiten sind im Gange. Unser Departement sorgt dafür, dass sie nächstens auch zum Abschluss gebracht werden können. Es muss hier eine Klarstellung, insbesondere auch der Grenzen, vorgenom- men werden, ohne damit die wertvolle Tätigkeit der Radio Schweiz AG irgendwie in Frage zu stellen. Im gleichen Stadium befindet sich das im Geschäftsbericht erwähnte und in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen oft disku- tierte Problem einer gewissen Liberalisierung im PTT- Bereich, also einer Absteckung der Regalgrenzen. Auch das ist in Vorbereitung, und zwar auf dem Wege einer Revision des Fernmeldegesetzes, ein departementaler Entwurf liegt bereits vor. Wir gehen dabei von der Voraussetzung aus, dass das Regal erhalten werden muss, wie es in der Bundes- verfassung Artikel 36 statuiert ist. Aber es soll nach Sinn und Zweck vernünftig und unter Beachtung allgemeiner ord- nungspolitischer Gesichtspunkte in unserem Lande abge- steckt werden. Das bedeutet eine gewisse abgegrenzte Libe- ralisierung, vor allem im Bereich der Endgeräte. Es darf aber durch derartige Schritte nicht in Frage gestellt werden, dass die PTT ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen, alle Landesgegenden gleichmässig zu möglichst günstigen Tari- fen zu bedienen. Das bedeutet auch Erhaltung der Einheit von P und TT, also Erhaltung der Unternehmung Post, Telefon, Telegraf. Eine Aufspaltung in die Bereiche Post einerseits, TT andererseits liegt nach meiner Auffassung überhaupt nicht im Bereiche des Machbaren, des Vernünfti- gen. Hingegen werden Liberalisierungen vorgenommen. Ich bin Ihnen für die wohlwollende Aufnahme des Geschäftsberichtes dankbar.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à le décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 108 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.025
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Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1985 - 08:00
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