Verwaltungsbehörden 20.06.1985 85.028
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GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1984
Hälfte der Skala einreihen. Sie müssen das nach geltendem Recht ja nur für vier Wochen tun. Sie sehen, dass es sehr fraglich ist, ob der Antrag überhaupt namhafte Mehraufwen- dungen nach sich zieht. Wenn Sie die Entwicklung des Fonds ansehen, stellen Sie fest, dass nur für 1988 keine Zunahme vorhergesagt wird und dies immer bei einer Annahme eines Zinssatzes von 4 Prozent; also hier ist noch eine stille Reserve enthalten. Zudem bin ich nicht sicher, dass der Bundesrat schon 1988 den entsprechenden Höchstansatz anheben muss, ausgerechnet 1988, wenn der Fonds keine Zunahme erfahren würde.
Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Präsident: Die Berichterstatter haben zu diesem Problem bereits Stellung genommen. Sie verzichten auf das Wort.
Bundesrat Egli: Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der Bundesrat an seinem Antrag festhält. Es sind im wesentlichen vier Gründe, die ihn zu dieser Haltung führen. Erster Grund: Der Antrag widerspricht der Gesetzessystema- tik. Überall dort, wo das Gesetz einen Leistungsrahmen vorsieht, steht die untere Grenze zur oberen Grenze in einem Verhältnis von 1 zu 3. Diesem Verhältnis entspricht auch der Vorschlag des Bundesrates zu Artikel 9 Absatz 2 mit seinen 17 Prozent zu 50 Prozent. Der Antrag der Kom- mission widerspricht also dieser Systematik, die sich wie ein roter Faden durch das ganze Gesetz hindurchzieht.
Zweiter Grund: Der Absatz 2, den wir hier revidieren, regelt den Leistungsrahmen für Alleinstehende. Ich bitte Sie zu beachten, dass im geltenden Gesetz der Absatz 1 desselben Artikels für die Verheirateten, also die nicht Alleinstehenden, gilt; dort würde der Mindestrahmen nicht angehoben. Ich sehe nun nicht ein, warum ausgerechnet die Alleinstehen- den bessergestellt werden sollten als diejenigen, die eine ganze Haushaltung zu finanzieren haben, die Familienväter. Dritter Grund: In der Kommission, und auch heute wieder, wurde mit wehrpolitischen und wehrpsychologischen Gründen gefochten. Auch Herr Kühne hat von jenen gespro- chen, die freiwillig in den Dienst kämen. Das wären also die Beförderungsdienste, die Sie als «freiwillig» bezeichnen. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir für die Beförderungsdienste bereits in Artikel 11 des Gesetzes eine Ausnahmeentschädigung vorsehen, bei der der untere Rah- men bei 30 Prozent liegt, also noch höher, als Herr Kühne und die Kommission es bei Artikel 9 vorschlagen. Sie rennen also, was die Beförderungsdienste anbelangt, offene Türen ein. Der Mehrbetrag für jenen unteren Rahmen käme höch- stens für die Rekruten und für die Wiederholungskurse in Frage.
Vierter Grund: Ich muss daran festhalten, Herr Kühne, dass der Antrag der Kommission Mehrkosten von 10 bis 12 Millio- nen Franken zur Folge haben wird. Unsere Revisionsvorlage ist so ausgewogen - das muss ich an die Adresse von Herrn Zehnder sagen -, dass mittelfristig, nicht sofort, die Aufwen- dungen durch die Einnahmen gedeckt werden. Wir müssen also vorübergehend mehr beanspruchen als nur die laufen- den Einnahmen aus der Erwerbsersatzordnung. Nun zwei- feln wir daran, wenn wir auch noch hier diese 10 bis 12 Millionen zusätzlich aufwenden müssten, ob das noch einem gesunden Finanzgebaren entspräche.
Ich bitte Sie daher, im Interesse einer verantwortbaren Finanzplanung diesen Antrag abzulehnen und dem Bundes- rat zuzustimmen.
Abs. 2 - Al. 2 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag des Bundesrates
48 Stimmen 30 Stimmen
Abs. 3 - Al. 3 Angenommen - Adopté
Art. 19a (neu), Ziff. Il und III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 19a (nouveau), ch. Il et III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 81 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Präsident: Der Bundesrat beantragt noch, gemäss Bot- schaft Seite 1, das Postulat Zehnder abzuschreiben.
Zustimmung - Adhésion An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.028 GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1984 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1984
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 16. April 1985 (BBI I, 1329) Rapport des Commissions de gestion du 16 avril 1985 (FF I, 1313)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Rüttimann, Berichterstatter: Bei diesem Geschäft geht es lediglich darum, Kenntnis zu nehmen von diesem Bericht, den Sie am 28. Mai erhalten haben. Es ist der Bericht, den die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte jährlich über die durchgeführten Inspektionen veröffentlichen. Heute geht es um das Jahr 1984. Der erste Teil handelt von der Einführung des Glasfaserkabels durch die PTT, welche die ständerätliche Geschäftsprüfungskommission näher untersucht hat, der zweite Teil von der Inspektionstätigkeit unserer Kommission über die Kontingentierungssysteme, die unsere Sektion EVD seit dem Jahre 1982 untersucht hat. Empfehlungen der Gesamtkommission wurden an den Bun- desrat überwiesen.
Ich will nichts wiederholen, was in diesem Bericht steht. Wir erwarten die Antwort des Bundesrates bis Ende dieses Monats. Daneben haben wir den Instruktorenmangel, die Schäden an den Nationalstrassen, die EMPFA-Verlegung und die Aufgabenüberprüfung in der Bundesverwaltung bereits beim Geschäftsbericht der zuständigen Departe- mente behandelt und genehmigt.
Ein dritter Teil dieses Berichtes handelt von der Untersu- chung beider Geschäftsprüfungskommissionen über die Wiederwahl der ausserparlamentarischen Kommissionen. Ich habe Ihnen bereits letzte Woche im Eintretensreferat gesagt, dass unsere Kommission nicht befriedigt ist von der Haltung des Bundesrates zu diesem Problem. Wir werden
Postulat de la minorité de la CDG/N
1200
N 20 juin 1985
die Frage weiterverfolgen, ob diese Kommissionen nicht weiter reduziert, eventuell zum Teil abgeschafft werden könnten.
In einem dritten Teil haben Sie die Auflistung von 19 Auf- sichtseingaben, die im Laufe des Jahres an die Geschäfts- prüfungskommissionen gerichtet worden sind.
Ich möchte Ihnen beantragen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Präsident: Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt.
Angenommen - Adopté
Ad 85.201 Postulat der Minderheit der GPK/N Kriegsmaterialexport. PC-7 Postulat de la minorité de la CDG/N Exportation de matériel de guerre. PC-7
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1020 hiervor - Voir page 1020 ci-devant
Leuenberger Moritz: Um die Arbeit zu beschleunigen, beginne ich trotz Abwesenheit des Bundesrates. Ich weiss zwar, dass Bundesrat Delamuraz sehr gerne zuhören möchte und sich wahrscheinlich seine Meinung erst machen wird, nachdem er meine Argumentation gehört hat. (Heiterkeit) Vielleicht können ihm dann einige andere Red- ner meine Argumentation weitervermitteln.
Der Pilatus Porter 7 wird als Zivilflugzeug in der Schweiz gebaut, und er wird teilweise im Ausland als Militärflugzeug gebraucht. Er wird eingesetzt in kriegerischen Auseinander- setzungen - ich denke an den Iran -, und er wird zum Teil auch von Diktaturen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt - ich denke an Guatemala.
Das weiss nicht nur die GPK, das wissen Sie alle. Das weiss auch der Bundesrat, das wissen auch die Hersteller des PC-7. Um das Flugzeug besser zu verkaufen, weisen sie in ihrer Propaganda sogar speziell darauf hin. Dass es prak- tisch keines Umbaus bedarf, hat Herr Nebiker Ihnen vor ein paar Tagen gesagt, dessen faire Berichterstattung ich im übrigen hier verdanken möchte.
Die Frage, die die GPK prüfte und die dieses Parlament ja auch schon ein paarmal beschäftigt hat, ist die: Soll der PC- 7 unter die Kriegsmaterialausfuhr fallen oder nicht? Unter die Kriegsmaterialausfuhr fallen nach Gesetz Erzeugnisse, die «als Kampfmittel verwendet werden können», aber nach der Verordnung, die vom Bundesrat nach Erlass des Geset- zes erlassen wurde, fallen darunter «Flugzeuge mit Einbau- ten für Waffen und Munition oder sonstigen Vorrichtungen für militärische Verwendung». Das heisst: Nach dem Gesetz fällt der PC-7 unter die Kriegsmaterialausfuhr, aber nach der Verordnung nicht unbedingt. Die Verordnung wird durch den Bundesrat so interpretiert, dass der PC-7 nicht unter die Kriegsmaterialausfuhr fällt.
Ich muss erwähnen - das scheint mir wichtig zu sein -, dass dieser Gesetzestext, welcher den PC-7 erfassen würde, eine weite Fassung ist, die das Parlament bewusst so gewählt hatte. Das war keine Zufälligkeit; denn dieses Gesetz war die Antwort auf die damals hängige Waffenausfuhrinitiative. Diese Waffenausfuhrinitiative wurde bekanntlich hauch- dünn, äusserst knapp abgelehnt, unter anderem wegen des inzwischen erlassenen und in Kraft getretenen Gesetzes. Es
ist in meinen Augen unlauter gegenüber den Initianten und gegenüber der Bevölkerung, die über dieses Gesetz abstimmte, wenn hinterher eine Verordnung erlassen wird, die bewusst weiter geht als das Gesetz und die ursprüngli- che Absicht wieder desavouiert.
Es kommt etwas hinzu: Vor der Abstimmung und anlässlich der Gesetzesredaktion schrieb Bundesrat Gnägi, damaliger Vorsteher des EMD, den Initianten einen Brief, aus dem ich die folgende Stelle zitiere: «Der Bundesrat wird sich indes- sen gegebenenfalls vergewissern, dass die aus der Schweiz gelieferten Pilatus Porter nicht im Kampfgebiet eingesetzt werden.» So wörtlich Bundesrat Gnägi damals. Heute ist der Bundesrat nicht einmal bereit, diesen PC-7 allenfalls der Kriegsmaterialausfuhr zu unterstellen.
Was will nun das Postulat? Es will, dass der Bundesrat prüfe, ob die Verordnung so geändert werden könne, dass Flugzeuge, die mit grosser Wahrscheinlichkeit militärisch und nicht zivil gebraucht werden, unter die Kriegsmaterial- ausfuhr fallen. Ich möchte all denjenigen, die sich jetzt schon eingeschrieben haben, um gegen mein Postulat zu votieren, deutlich sagen: Es geht nur um Flugzeuge. Dieses Postulat betrifft den PC-7 und nichts anderes. Es geht also nicht um die Elektronik im allgemeinen, und es geht nicht um Velos oder um Kinderwagen - dieses beliebte, im Zusammenhang mit Bombardierungen von Zivilbevölkerun gen ach so lustige Argument, dass wir bei Annahme dieses Postulats später nicht einmal mehr Kinderwagen exportie- ren dürften, da ja dort Bomben zu Kriegszwecken plaziert werden könnten, Kinderwagen mithin auch Kriegsmaterial seien, womit die Absurdität unseres Anliegens schlüssig dargelegt ist.
Sie können sich weitere Beispiele sparen. Das Postulat der Minderheit betrifft nur den PC-7. Es geht zudem nur um eine Prüfung, ob der Pilatus Porter 7 unter das Gesetz fallen müsse; es geht also nicht um ein Herstellungsverbot, es geht auch nicht um ein Ausfuhrverbot, sondern um eine allfällige Unterstellung unter das Gesetz. Wir wollen eine Überprüfung und nicht eine sofortige Unterstellung. Ich will dabei auch - und ich rechne damit, dass der Bundesrat bei dieser Überprüfung alle Aspekte, die ihm und den Gegnern dieses Postulates wichtig sind, dies einbezieht, um die Arbeitsplätze. Ich sehe das ein. Ich verstehe, dass die Vertre- ter aus der Innerschweiz Angst haben, es könnten Arbeits- plätze verlorengehen. Aber ich will schon jetzt festhalten: 700 Arbeitsplätze gehen sicher nicht verloren; denn das wäre ja nur dann der Fall, wenn sämtliche PC-7 in Kriegsge- biete exportiert würden. Das ist nicht der Fall. Ich möchte einmal eine genaue Abklärung haben, wie viele Flugzeuge bei Unterstellung nicht mehr exportiert werden könnten. Kein Gegner meines Anliegens hat bisher eine entspre- chende Rechnung gemacht.
Ich sehe auch ein, dass man die Interessen der Industrie überprüfen soll. Es geht darum, ob sie bei Bestellung eines Flugzeuges schon wissen kann, ob es dereinst ausgeführt werden kann oder nicht. Auch das kann mit der Überprü- fung, die der Bundesrat vornehmen sollte, abgeklärt wer- den. Dieser Minderheitsantrag - Sie merken es aus dieser Argumentation - ist ein Kompromiss, den eine Mehrheit der Untergruppe der GPK, nicht nur der Abteilung Nationalrat, sondern auch der Abteilung Ständerat, so beschlossen hat. Dabei war vor allem die Erwägung entscheidend, dass es eben auch die Aufgabe der GPK ist, zu kontrollieren, ob der Bundesrat und die Verwaltung dem Willen des Parlamentes nachkommen. Das ist unseres Erachtens nicht der Fall, wenn nachher eine Verordnung kreiert wird, die dem Gesetz widerspricht.
Eine Schlussbemerkung: Ich weiss, es ist ungewöhnlich, dass aus der GPK ein Minderheitsantrag kommt. Die GPK ist es gewohnt, einheitlich und mit allumfassendem Konsens zu arbeiten. Das ist nötig für die Verwaltungskontrolle. Ich sehe dieses Prinzip ein und möchte ihm auch nachleben. Dass ich mich in diesem einen Fall trotzdem zu einem Minder- heitsantrag entschlossen habe, ist eine Folge der Sorge um die moralische Glaubwürdigkeit unseres Landes, die mit dieser Frage auf dem Spiel steht.
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GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1984 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1984
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Datum 20.06.1985 - 15:00
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