Verwaltungsbehörden 17.06.1985 85.435
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Interpellation urgente Eisenring
même, on va procéder à la nomination des commissions au cours de la présente session, afin que cette affaire puisse être très prochainement réglée.
Permettez-moi simplement de constater que certaines révi- sions, qui n'ont pas forcément un caractère de moindre urgence par rapport à celle qui nous est proposée ici, mettent des années avant d'être accomplies; les choses se passent beaucoup plus vite en matière de politique agricole: les producteurs parviennent à proposer des projets qui, entre le moment où ils sont exposés sur la place publique à l'occasion d'une assemblée, par exemple de l'UCPL, et le moment où ils sont acceptés par notre conseil, voient s'écouler à peine quelques semaines!
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzuneh- men. Wird sie aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall. Sie ist überwiesen.
Überwiesen - Transmis
85.435 Dringliche Interpellation Eisenring OECD-Empfehlung zum Bankgeheimnis Interpellation urgente Eisenring Recommandation de l'OCDE concernant le secret bancaire
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1985
Nachdem voraussichtlich in nächster Zeit dem Rat der Orga- nisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung (OECD) ein Empfehlungstext für die Aufhebung des Bankgeheimnisses im Rahmen der nationalen Gesetzge- bungen durch den OECD-Ausschuss unterbreitet werden soll, wird der Bundesrat angefragt,
a. ob er und allenfalls in welcher Form er im Vorbereitungs- verfahren zu dieser Empfehlung konsultiert worden ist und welche Erläuterungen er abgegeben hat, insbesondere da offenbar im Arbeitspapier Hinweise genüglicher Art auf die Schweizer Gesetzgebung zum Bankengeheimnis und des- sen Handhabung sowie auf den Volks- und Ständeentscheid vom 20. Mai 1984 fehlen;
b. ob er vom OECD-Sekretariat tatsächlich angegangen wurde, um seitens der Schweiz eine Stimmenthaltung zu diesem Empfehlungstext zu erwirken, damit diese Weglei- tung für die nationalen Gesetzgebungen nicht im Ausschuss bzw. im Rat Schiffbruch erleidet;
c. ob er es nicht im Interesse unseres Landes und der Würde und Wirksamkeit unserer nationalen Gesetzgebung liegend erachtet, dass die Schweiz klar und eindeutig einen solchen Empfehlungstext ablehnt;
d. und ob er es nicht für tunlich erachtet, in der Frage solcher internationaler Empfehlungen vorgängig künftig ebenfalls die Meinungsäusserungen der politischen und wirtschaftlichen Gremien unseres Landes - im Sinne der Vernehmlassungsverfahren - einzuholen.
Texte de l'interpellation du 3 juin 1985
On a appris que le comité exécutif de l'Organisation de coopération et de développement économiques (OCDE) avait l'intention de soumettre prochainement au Conseil de cette organisation le texte d'une recommandation, deman- dant aux gouvernements de modifier leur législation de sorte à assouplir le secret bancaire. Au vu de cette informa- tion, le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:
a. A-t-il été consulté au cours des travaux préparatoires de cette recommandation et, si oui, sous quelle forme ? Quelles explications a-t-il données? Il faut en effet relever notam- ment que le rapport ne fournit pas de renseignements suffi- sants sur la législation suisse relative au secret bancaire et sur ses effets pratiques, pas plus que sur les résultats de la votation populaire du 20 mai 1984.
b. Le secrétariat de l'OCDE a-t-il effectivement pris contact avec le Conseil fédéral en vue d'inciter la Suisse à s'abstenir de voter sur le texte de la recommandation afin que le projet touchant les législations nationales n'échoue pas au sein du comité ou du conseil?
c. Le gouvernement ne pense-t-il pas que l'intérêt de notre pays de même que le respect et l'efficacité de notre législa- tion nationale commandent que la Suisse rejette sans équi- voque le texte d'une telle recommandation ?
d. N'estime-t-il pas opportun à l'avenir, lorsqu'il s'agira de telles recommandations internationales, de demander tout d'abord l'avis des organes politiques et économiques de notre pays - comme lors d'une procédure de consultation ?
Präsident: Herr Eisenring verzichtet auf die Begründung seiner Interpellation. Das Wort hat Herr Bundesrat Stich.
Bundesrat Stich: Die Annahme des Interpellanten, dass dem OECD-Rat eine Empfehlung auf Aufhebung des Bankge- heimnisses in den Mitgliedstaaten unterbreitet werden soll, ist unzutreffend. Richtig ist, dass dem Rat demnächst ein Bericht zum Thema «Besteuerung und Missbrauch des Bankgeheimnisses» vorgelegt werden wird, verbunden mit einer Empfehlung, wonach unter anderem die Mitgliedstaa- ten im Interesse einer verstärkten Zusammenarbeit zwi- schen Steuerbehörden bei der Bekämpfung der Steuer- flucht und des Steuerbetrugs eine Lockerung des Bankge- heimnisses erwägen sollen.
Das Projekt geht zurück auf eine Empfehlung des Rates aus dem Jahre 1977, bei deren Verabschiedung der Rat eine Anzahl Ziele umschrieb und das Komitee für Steuerangele- genheiten beauftragte, seine Arbeiten im Hinblick auf das Erreichen dieser Ziele fortzusetzen und allenfalls später dem Rat geeignete Vorschläge zu unterbreiten.
In der Arbeitsgruppe des Fiskalkomitees, welche den genannten Bericht ausgearbeitet hat, wirkten Fachleute der Bundesverwaltung mit. Diese hatten Gelegenheit, ihre Bemerkungen und Einwände vorzubringen sowie alle nützli- chen Erklärungen abzugeben. Diese Möglichkeiten wurden voll ausgeschöpft. Es wurde auch auf die Bedeutung des schweizerischen Bankgeheimnisses als Ausdruck der Per- sönlichkeitsrechte hingewiesen.
Man muss sich jedoch bewusst sein, dass die Schweiz nur eines von 24 Mitgliedern der OECD ist. Was die dem Rat vorzulegende Empfehlung betrifft, ist zu erwähnen, dass ihre allfällige Verabschiedung keine Verpflichtung der Mit- gliedstaaten zu innerstaatlichem Vollzug nach sich zieht. Die Staaten werden lediglich zur Prüfung veranlasst, ob die Ausführung der empfohlenen Massnahmen angebracht, opportun ist.
Empfehlungen sind andererseits mehr als blosse Anregun- gen. Staaten, die sich nicht in der Lage sehen, Empfehlun- gen nachzukommen, erklären dies in der Regel durch Stimmenthaltung. Durch ein formelles Nein würden sie, da die OECD nach dem Konsensprinzip arbeitet, die Zusam- menarbeit der übrigen Mitgliedstaaten blockieren. Ange- sichts der Bedeutung und der Ausgestaltung des Bankge- heimnisses in der Schweiz kommt aber eine Zustimmung nicht in Frage. Weil der Beschluss des OECD-Rates über die zur Diskussion stehende Empfehlung noch aussteht, hält es der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt nicht für tunlich, seine Weisungen an den schweizerischen Delegierten in jenem internationalen Gremium öffentlich bekanntzugeben und näher zu erläutern.
Der Bundesrat ist sich im übrigen, auch ohne formelle Anhörung der Betroffenen, der Tragweite seiner Entschei- dung in dieser Frage durchaus bewusst und kennt die
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Ansicht der interessierten Kreise sehr genau. Er trifft seine Entscheidung unter Berücksichtigung sowohl der aussen- wie auch innenpolitischen Gegebenheiten. Seine Haltung wird er nach erfolgter Beschlussfassung durch den OECD- Rat der Öffentlichkeit bekanntgeben.
Das OECD-Sekretariat hat Bundesrat und Bundesbehörden weder in der einen noch in der anderen Richtung zu beein- flussen versucht. Es hat lediglich allgemein die Hoffnung des Fiskalkomitees ausgedrückt, dass jene Staaten, die sich der zu unterbreitenden Empfehlung nicht anschliessen kön- nen, dies nicht durch eine formelle Ablehnung, sondern durch eine Stimmenthaltung zum Ausdruck bringen. Damit würde die Empfehlung für die bejahenden Länder gleich- wohl wirksam, nicht aber für die sich der Stimme enthalten- den Staaten.
Präsident: Herr Eisenring beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Eisenring
Offensichtliches Mehr
Elsenring: Die bundesratliche Antwort ist nach meiner Auf- fassung unter dem Plansoll ausgefallen. Ich kann mich nicht befriedigt erklären.
Ich danke Herrn Bundesrat Stich immerhin dafür, dass wir nun über Vorgänge, die sich auf acht Jahre erstreckt haben, wenigstens der Spur nach orientiert worden sind. Ich frage mich allerdings, ob bei der allgemeinen Meinungsbildung nicht etwa auch die Finanzkommission oder die aussenpoli- tische Kommission - allenfalls auch die Geschäftsprüfungs- kommission - etwas zu tun gehabt hätten. Sie sind ihrerseits offenbar aber auch nicht orientiert worden.
Ich frage mich auch, was der bundesrätliche Geschäftsbe- richt für einen Stellenwert hat, wenn über derartige wichtige Vorgänge, die zeitweise zudem parallel zur Beratung einer eidgenössischen Volksinitiative gelaufen sind, überhaupt nicht erwähnt werden. Wir haben uns in den letzten Jahren wiederholt zur Wehr gesetzt, dass ständig Sonderberichte zu allen möglichen und unmöglichen Vorgängen in unse- rem Staat einverlangt werden. Wir haben immer gesagt, es komme doch auf die Wesentlichkeit der Berichterstattung an, und der Ort dafür sei der Geschäftsbericht. Ist nun die Wesentlichkeit in bezug auf die Berichterstattung bei die- sem Schritt gegeben oder nicht? Es steht eine Empfehlung, zur Debatte, die ihrer Natur nach ohne die Schweiz in der OECD wahrscheinlich gar nie zur Diskussion gestanden wäre. Es ist eine Empfehlung gegen die Schweiz, wobei es uns offenbar nicht zusteht, eine eigene Stellungnahme zu formulieren oder den Kreis der OECD-Staaten zu stören! Die Empfehlung, die ausformuliert wurde und die der Bun- desrat nun mit der Stimmenthaltung zu überdecken gedenkt, vollzieht sich auf dem Rücken der Abstimmung vom 20. Mai 1984. In diesem Sinn ist die Erklärung der Sozialdemokratischen Partei oder des Vorstandes der Sozialdemokratischen Partei zu diesem OECD-Papier durchaus folgerichtig. Wir müssen uns aber fragen, ob wir in diesem Fall nicht überhaupt diese OECD-Übung hätten abwarten können und die Sozialdemokraten dann besser ihre Initiative zurückgezogen hätten. Wir hätten uns viel erspart. Heute gilt es aber, aus den 73 Prozent Nein-Stim- ·men vom 20. Mai 1984 die Konsequenzen zu ziehen. Sonst können wir in Zukunft auf Volksabstimmungen verzichten und alles über internationale Konventionen regeln!
Was bedeutet im konkreten Fall und in Erwägung der geschichtlichen Entwicklung der OECD diese Stimmenthal- tung? Die Schweiz will sich formell davon ausklammern. Sie ist, weil sie ja offenbar zusammen mit Luxemburg und Österreich gegen die Bestrebungen, das Bankgeheimnis zu bekämpfen, interveniert hat, so oder so beteiligt. Die Stimm- enthaltung würde sich demzufolge, wenn die Empfehlung durchkommt, im Endeffekt eben doch gegen die Schweiz richten.
Ich sage nicht heute und morgen, doch ziehe ich hier die Konsequenzen aus der einzigen bisherigen massgeblichen Empfehlung der OECD, nämlich das Rahmenabkommen zur
Doppelbesteuerung. Auch gegen dieses Abkommen hatten wir seinerzeit Reserven vorgebracht. Die Reserven sind heute zum Nullwert gesunken. Es hat in der letzten Zeit nämlich kein einziges Doppelbesteuerungsabkommen gegeben, bei dem der Bundesrat oder die Verwaltung nicht auf den Geist des OECD-Musterabkommens verwiesen hät- ten und wir unter diesem Titel bei der Amtshilfe, der Lizenz- besteuerung usw. Konzessionen gemacht haben. Ich bitte Sie, das zu beachten.
Dazu kommt noch folgender Gesichtspunkt: Im OECD- Musterabkommen zur Doppelbesteuerung sind immerhin die Sachverhalte genau definiert: In der Empfehlung dieses Ausschusses zum Bankgeheimnis hingegen sind die Gründe der Steuerflucht, der Steuerverweigerung, der Steu- ervermeidung usw. mit keinem Wort erwähnt und die Sach- verhalte nicht definiert.
Ich frage mich auch, was es mit der staatsvertragsrechtli- chen Situation auf sich hat. Wir haben das Staatsvertragsre- ferendum. Das Parlament befasst sich immer wieder mit diesem unterstellten Abkommen. Wir haben sogar ein Abkommen gegen den Sklavenhandel in diesem Rat verab- schiedet. Aber mit dieser staatspolitischen Geisterbahn, der neuen OECD-Empfehlung, hat sich das Parlament nicht zu befassen, obwohl es doch für unser Land hier um viel wesentlichere Dinge geht.
Man kann sich fragen, ob die Frage der Zusammenarbeit mit dem Ausland und im ausländischen Verbund nicht generell neu überprüft werden muss, dies im Sinne einer Erweite- rung des bisherigen Staatsvertragsreferendums auf interna- tionale Empfehlungen. Ich möchte diese Frage in den Raum gestellt wissen.
Ich möchte auch wissen, was der Bundesrat bei seiner bisherigen Stellungnahme gedacht hat, wenn er im näch- sten Jahr gedenkt, die UNO-Abstimmung durchzuführen. Besteht nun nicht gerade auch in diesem Sektor die Gefahr, dass wir eines Tages entgegen den von uns abgegebenen Vorbehalten und Erklärungen dann doch zu Dingen hinge- halten werden, die wir eigentlich gar nie gewünscht haben? Ich glaube, diese Überlegungen hätten eine sehr sorgfältige Prüfung erfordert.
Schliesslich möchte ich darauf aufmerksam machen, dass man den Gedanken der schweizerischen Souveränität unterschätzt bzw. ihm nicht zum Durchbruch verholfen hat. Herr Bundesrat Stich hat zwar zu Recht betont, dass die Schweiz ja nur ein Mitglied im Choral der OECD wäre und wir daher eben nicht alles durchsetzen könnten. Immerhin halte ich der Ordnung halber fest, dass eine gesetzliche Regelung des Bankgeheimnisses, die Rechtshilfe in Strafsa- chen im Falle der USA, die Konvention 16 zwischen den Banken und der Nationalbank über die Entgegennahme von Geldern wie die kommende Insidergesetzgebung bestehen und dass diese Rechtsgrundlagen ein einwandfreies Verfah- ren in allen Bereichen der Rechtshilfe bezüglich Steuerfra- gen in sich schliessen, wobei das Verfahren dem einen oder anderen Ausländer allerdings nicht genehm sein mag.
Wir können und wollen aber nicht alle fremden Wünsche befriedigen. Wir sind ein neutraler und auf unsere Selbstän- digkeit bedachter Staat. Der Kleinstaat kann sich ja über- haupt nur mit dem Recht wehren, so auch gegen Empfeh- lungen im vorerwähnten Sinne. Ich glaube daher, dass der Bundesrat gut beraten wäre, wenn er die gegenwärtige Situation im Lichte der Debatte, die nun folgen wird, noch einmal überdenkt.
Ich möchte mit einer sibyllinischen Frage schliessen. Sie gilt auch für andere Dinge unserer internationalen Zusammen- arbeit. Ich frage: Sind wir in unserem Land noch wir oder sind wir in unserem Land bereits die anderen? Auf diese Frage hätte ich gerne eine Antwort.
Bonny: Bei der Beurteilung dieser OECD-Empfehlung ist von drei Fakten auszugehen:
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Die Initiative wollte dieses Instrument auf durchaus lega- lem Weg beseitigen.
Das Volk hat im Mai 1984 mit einer klaren Mehrheit die Initiative und damit auch die Beseitigung des Bankgeheim- nisses abgelehnt.
Ich habe mir die Mühe genommen, die OECD-Empfehlung samt Bericht von A bis Z zu lesen. Was ich jetzt sage, fällt mir nicht leicht, weil ich während Jahren aktiv in dieser an sich guten Organisation mitgearbeitet habe. Ich sage hier: Dieses Dokument ist - so leid es mir tut - der OECD unwürdig. Die «Basler Zeitung» ist in ihrer Kommentierung noch weiter gegangen. Sie hat es als ein «konfuses Argumentarium gegen das Bankgeheimnis, wie es sich im letzten Jahr in der Schweiz keine einigermassen standesbewusste Parteisek- tion» - offenbar war die SP gemeint - «mit diesen Lücken, Mängeln und Verdrehungen hätte leisten können».
Warum ist dieses Dokument nicht gut? Erstens einmal wer- den die vorhandenen multi- und bilateralen Verträge im Bereich der Rechts- und Amtshilfe überhaupt nicht erwähnt. Auch das innerstaatliche Recht, zum Beispiel die Tatsache, dass es ein Bundesgesetz von 1983 über internationale Rechtshilfe gibt, findet keine Erwähnung.
Es wird nicht unterschieden zwischen der legalen Steuer- minimierung und den Steuerdelikten Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Es wird nicht differenziert in dieser Bezie- hung.
Wir kommen nicht um die Feststellung herum, dass durch dieses Dokument nicht nur das Bankgeheimnis anvi- siert wird, sondern mittelbar eben auch das ganze schweize- rische Steuersystem, das auf der Selbstveranlagung basiert. Dass diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen ist, geht aus einem Zitat aus dem «Figaro», einer führenden französi- schen Zeitung, vom 13. Juni 1985 hervor: «Personne ne cache d'ailleurs que la Confédération figure au premier rang des accusés et que l'opération est avant tout dirigée contre elle.» Wenn man dieses Dokument liest, muss man sich fragen, wo, Herr Bundesrat Stich, diese intensive Mitarbeit der schweizerischen Vertreter ihre Früchte getragen hat. Ich habe es aufmerksam gelesen. Ich habe darin nicht den Hauch für eine Erklärung der schweizerischen Position ge- funden.
Aber es gibt noch eine heiklere Frage in dieser ganzen Geschichte: das ist das Informationsproblem. Wir würden hier nicht diskutieren, wenn in der OECD in Paris nicht eine Informationspanne passiert wäre. Es gibt - auch das ist im Dokument klar gesagt - geheime Zusatzdokumente, zum Beispiel eines über den Informationsaustausch aus dem Jahr 1982 und ein zweites, das sich vor allem dadurch kennzeichnet, dass es eine etwa 15stellige Referenzziffer hat.
Ich habe an sich Verständnis - und ich unterstütze dies grundsätzlich -, dass die Kompetenz für aussenpolitische Fragen beim Bundesrat liegt. Aber jetzt kommt die Crux: Wenn aber über internationale Hintertüren in demokrati- schen Entscheidungsprozessen beschlossene schweizeri- sche Rechtsinstitute allmählich ausgehöhlt und in Frage gestellt werden, dann ist das eben für die Mehrheit in Volk und Parlament nicht mehr akzeptabel. Es ist schon der Fall eingetreten, wo der Bundesrat dem Parlament gesagt hat, es greife in seine Kompetenzen ein. Hier liegt ein Fall vor, wo der Bundesrat mittelbar in die Prärogativen von Parlament und Volk eingreift. Es gibt ja auch hier - Herr Bundesrat Stich, Sie haben bei der Schwerverkehrsabgabe x-mal den Volksentscheid zitiert - einen Volksentscheid vom Mai 1984, und der hat nicht einen minderen Stellenwert.
Die Gegenposition lautet: Man will sich in eine Stimmenthal- tung flüchten, weil - Herr Bundesrat Stich hat das zutreffend erklärt - das Dokument dann für uns nicht verbindlich ist und - das hat er nicht gesagt, aber das sagen ganz Schlaue - wir vielleicht einen Wettbewerbsvorteil erreichen können, weil dann die anderen daran gebunden sind und wir nicht. Ich glaube, eine solche Argumentation ist oberflächlich. Tatsächlich wird durch das Bestehen dieses Dokumentes eben auf mittlere und längere Frist im Sinne einer Salamitak-
tik das Bankgeheimnis ausgehöhlt. Es kann nicht bestritten werden und ist jedem Juristen in diesem Saale klar, dass es dann als ein Referenzdokument bei der Aushandlung von Doppelbesteuerungsabkommen dienen wird. Es kann auch nicht bestritten werden, dass es in internationalen Steuer- prozessen dann als Judikaturreferenz dienen und die Gerichtspraxis beeinflussen wird.
Ich war lange genug tätig in der OECD, um nicht zu verste- hen, dass eine Ablehnung einiges Bauchweh bereitet. Aber ich weiss, dass es auch schon solche Fälle gegeben hat. Ich möchte hier unterstreichen, dass es in diesem Fall um ganz grundsätzliche Aspekte geht, bei denen wir mit taktischem Finassieren, mit einer Stimmenthaltung nicht mehr durch- kommen. Der Fall ist doch relativ einfach: Das Instrument ist eindeutig gegen uns gerichtet. Das ist unbestritten. Es will mir scheinen, dass es, wenn wir schon angegriffen werden, auch legitim ist, gleichsam im Sinne einer Notwehr, diesen Angriff abzuwehren und in diesem Fall einmal nein zu sagen.
Frau Gurtner: Die dringliche Interpellation von Herrn Eisen- ring ist Teil einer gezielten Kampagne von Bankenseite, um die unbequeme Arbeit der OECD in Sachen Steuerhinterzie- hung und Bankgeheimnis zu torpedieren. Nachdem der geheime Bericht des OECD-Fiskalausschusses durch Indis- kretionen bei bankenfreundlichen Schweizer Korrespon- denten in Paris gelandet war, rauschte es Anfang Juni im schweizerischen Blätterwald. In grossaufgemachten Presse- berichten wurde der Bundesrat aufgefordert, mit seinem Nein zu diesem Bericht und den darin enthaltenen Empfeh- lungen an die OECD-Mitgliedstaaten die Arbeit der OECD auf diesem Gebiet zu blockieren.
Auch in den Besitz des OECD-Berichtes ist offenbar die Schweizer Investorenschutzvereinigung gelangt, eine Ver- einigung, deren primäres Interesse in möglichst weitgehen- der Steuervermeidung liegt. Diese Vereinigung setzt den Druck noch direkter an. In der «Schweizerischen Handels- zeitung» vom 13. Juni fordert der Sekretär die Leser und Leserinnen auf, ihren Protest gegen die geplante Stimment- haltung dem Bundespräsidenten telegrafisch zukommen zu lassen. In die gleiche Stossrichtung geht die Anfrage des kapitalschweren Interessenvertreters und Mitglieds des Ver- waltungsrates mehrerer Banken, Nationalrat Eisenring.
Im Zusammenhang mit dieser Kampagne ergeben sich einige Fragen zur Informationspolitik der OECD und der Schweiz. Während interessierte Finanzkreise im Besitz des OECD-Berichtes sind, weigert sich die Schweizer OECD- Botschaft in Paris, den Bericht offiziell herauszugeben. Die Öffentlichkeit ist darum bis heute nur sehr einseitig über den Inhalt des Berichtes informiert. Ich forderte den Bundesrat deshalb auf, im Interesse einer objektiven Meinungsbildung den Bericht zu veröffentlichen bzw. die OECD zu diesem Schritt zu veranlassen.
Welche ungeheuerlichen Behauptungen und Forderungen enthält denn dieser Bericht eigentlich, dass er ein solches «Geschrei» auslöste und, wie Herr Eisenring meint, sogar die «Würde unserer nationalen Gesetzgebung» dadurch bedroht ist? Laut «NZZ» vom 1. Juni hält der Bericht als unerwünschte Auswirkungen eines übermässigen Bankge- heimnis fest, dass Steuerpflichtige Geschäfte in anderen oder über andere Länder abwickeln, die einen besseren Schutz gewähren, um sich so dem Zugriff der eigenen Steuerbehörde zu entziehen; dass sich eventuell Wettbe- werbsnachteile für Länder mit schwachem Bankgeheimnis ergeben könnten; dass Einkünfte, die von rechts wegen rücktransferiert werden müssen, im Ausland bleiben und dadurch Ländern mit Zahlungsbilanzdefiziten zusätzlichen Schwierigkeiten erwachsen könnten; dass Einkünfte aus illegalen Aktivitäten (Drogenhandel und Diebstahl) versteckt oder Devisenkontrollbestimmungen übergangen oder umgangen werden können. Unbequeme Wahrheiten, wie sie hier festgehalten sind, werden nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass gewisse Kreise sie nicht wahrhaben wollen. Dass das schweizerische Bankgeheimnis im Vergleich mit den anderen westlichen Industrienationen einzigartig ist,
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hat Nationalbankdirektor Klauser in einer rechtsvergleichen- den Studie festgestellt, und dass dieses einzigartige Bank- geheimnis wie ein Magnet dubiose Gelder in die Schweiz zieht, zeigen die Affären, in welche der Finanzplatz Schweiz in den letzten Monaten immer wieder verwickelt war. Ich erinnere an die jüngsten Aussagen des Tessiner Staatsan- waltes Bernasconi, wonach der Finanzplatz Schweiz bevor- zugt für das Reinwaschen schmutziger Mafiagelder einge- setzt wird. Ich erinnere an den Fall Marc Rich, ich erinnere an den zu Anfang des Jahres bekanntgewordenen Fall ille- galer Kapitalflucht in Millionenhöhe von Mitgliedern der spanischen Aristokratie. Ich erinnere daran, dass kaum eine Diktatur gestürzt wird, ohne dass sich zeigte, dass diese mit Konten in der Schweiz eine Art politischer Rückversiche- rung aufgebaut hätte. So hat der im April gestürzte sudane- sische Diktator Numeiri laut Presseberichten im Laufe seiner sechzehnjährigen Amtszeit 22 Millionen US-Dollar auf Schweizer Banken untergebracht.
Was ist daran eigentlich so schrecklich, dass der Bundesrat nicht ja dazu sagen könnte? Die Ablehnung der Bankenin- itiative in der Volksabstimmung vom 20. Mai war ein Nein zu dem in der Initiative vorgeschlagenen Weg, aber kein Ja zur Steuerhinterziehung und Kapitalflucht. Das Nein zur Bankeninitiative steht keineswegs den Bemühungen entge- gen, im Sinne der OECD-Forderungen nach anderen Lösun- gen zu suchen.
Abschliessend möchte ich nochmals sagen: Die Schweiz soll zum OECD-Empfehlungsentwurf für die Lockerung des Bankgeheimnisses nicht nein sagen, weil der Entwurf wesentliche Anliegen in bezug auf Bankgeheimnis/Steuer- hinterziehung darlegt. Die Affäre um den OECD-Bericht zeigt, dass das schweizerische Bankgeheimnis im Ausland immer mehr auf Unverständnis und Missbilligung stösst.
Hubacher: Die Abstimmung Bankeninitiative ist jetzt ein paarmal erwähnt worden. Offenbar war die Erwartung: Initiative abgelehnt, Diskussion geschlossen. Jetzt stellen wir fest, dass sich die übrige Welt nicht nur nicht nach unseren Vorstellungen richtet, sondern gewisse Probleme eben bestehen bleiben.
Die «Neue Zürcher Zeitung» hat am letzten Samstag zu diesem Thema unter anderem geschrieben, ich zitiere: «Unter dem Stichwort des Bankgeheimnisses wird dem Prinzip des Persönlichkeitsschutzes im fiskalischen Bereich hierzulande bekanntlich traditionsgemäss ein Stellenwert eingeräumt, der im internationalen Vergleich seinesgleichen sucht.»
Sollten Sie die Illusion gehabt haben, mit dem Nein zur Bankeninitiative werde diese «einmalige Situation im Bereich Bankgeheimnis» einfach tel quel hingenommen, dann wäre das wohl eine Illusion gewesen. Wir haben damals mit der Bankeninitiative vorgeschlagen, das Bankge- heimnis zu gewährleisten und es zum erstenmal in der Verfassung zu verankern, ausgenommen für Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Es hat schon einmal vor einigen Jahren im Europarat den Bericht Peterson gegeben, der international unsere Praxis nicht gerade elegant dargestellt hat. Ich glaube, dass auch im Bericht des Bundesrates zur Bankeninitiative Probleme, wie wir sie jetzt diskutieren, ernstgenommen wurden. Der Bundesrat hat damals die Bankeninitiative abgelehnt, aber er hat nicht negiert, dass wir im internationalen Bereich in Schwierigkeiten kommen können. Er hat nur gesagt: Man muss diese Probleme anders lösen, von Fall zu Fall oder mit Gesetzen oder in Verhandlungen. Es gibt etwa zwölf Hin- weise in der Botschaft des Bundesrates zu dieser Thematik, zwölf Hinweise, in denen gesagt worden ist: Da haben wir Probleme.
Wir können uns doch nicht einbilden, dass wir ganz allein auf dieser Welt auf ewige Zeiten eine Praxis verteidigen können, die gemäss «Zürcher Zeitung» seinesgleichen sucht. Da gibt es eben Konfrontationen. Ich mische mich überhaupt nicht in den aktuellen Fall OECD-Empfehlung und Haltung des Bundesrates ein, sondern wir möchten nur darauf hinweisen: Mit dieser rigorosen einmaligen Bankge-
heimnis-Politik, die auch Steuerhinterziehung schützt, muss es zu Konfrontationen kommen.
Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, unser Haus müssten wir selber in Ordnung bringen. Wir sollten uns nicht unter internationalem Druck zu Massnahmen zwingen lassen. Es war schon oft genug der Fall, dass uns die Amerikaner den Marsch geblasen haben und dass plötzlich der Bundesrat im Tempo «Galopp» eine Insider-Gesetzge- bung inszenieren musste, weil man jahrelang auf Druck der Banken gesperrt und Probleme negiert hat. Von daher ist das keine Missachtung des Volksentscheides, den nehmen wir als Sozialdemokraten wie immer demokratisch hin, aber der Glaube, mit einem Nein zur Bankeninitiative sei alles in Ordnung, wäre falsch.
Lesen Sie die Botschaft des Bundesrates nach, und Sie werden darauf stossen, dass Probleme, wie wir sie jetzt haben, Initiative hin oder her, existent sind. Wir glauben, wir sollten sie aus eigener Initiative, in eigener Verantwortung, lösen. Das heisst, den Problemen ins Gesicht sehen, Herr Bonny, und nicht einfach auf die OECD schimpfen! Es ist nicht der erste und es wird nicht der letzte Bericht einer internationalen Organisation sein, der uns für eine gewisse Politik keine Komplimente machen kann.
M. de Chastonay: L'interpellation de M. Eisenring pose une série de questions fort intéressantes auxquelles M. le con- seiller fédéral Stich répondra tout à l'heure.
Pour l'instant, je note que notre gouvernement devra bientôt découvrir ses positions, lors du vote des pays membres de l'OCDE, en juillet prochain, à propos du projet de recom- mandation portant sur des enquêtes en cas de fraudes fiscales et d'évasions de capitaux.
On sait que toutes les recommandations de l'OCDE doivent être approuvées par consensus: cela revient à dire que notre pays a le pouvoir de bloquer, de paralyser l'initiative par son veto, et je souhaite précisément que la Suisse use de ce droit en ce qui concerne ce projet de recommandation. La Suisse pourrait également s'abstenir à l'heure du vote, évi- tant ainsi de dramatiser les choses, tout en refusant d'adhé- rer à une recommandation qu'elle n'approuve pas. Juridi- quement, notre pays ne serait pas lié par une décision prise par des pays tiers. En cas d'abstention, nous accentuerions alors notre isolement et ne ferions que tempérer provisoire- ment les ardeurs de ceux qui en veulent à notre secret bancaire.
Dans tous les cas, il serait à mon avis hautement souhaitable que le Conseil fédéral observe en cette affaire une attitude claire et surtout déterminée et ferme. En effet, j'estime que la nouvelle offensive d'envergure dont le secret bancaire suisse fait l'objet de la part de certains pays, par le biais de la recommandation de l'OCDE, doit être repoussée avec fer- meté par notre gouvernement. Cela d'autant plus que, depuis un certain nombre d'années, nous avons pris, sur le plan législatif, interne et international, toute une série de mesures visant à assainir et à prévenir les abus qui pour- raient être commis en matière bancaire. Face à ces attaques en règle, il serait opportun que notre pays rappelle aux membres de l'OCDE, tout d'abord l'élargissement de l'en- traide judiciaire internationale que nous avons décidée dans ce conseil, ensuite l'interdiction, voire la pénalisation pro- chaine des opérations d'initiés, enfin la levée du secret bancaire en cas de délit fiscal tombant sous le coup des dispositions de notre code pénal. Il serait également oppor- tun de signaler les modifications apportées du côté des banques à la convention de diligence dans le sens d'un contrôle plus strict sur l'origine des capitaux et l'identité des déposants.
Monsieur le Conseiller fédéral, à l'instar de votre position, prise en matière de taxe poids lourds, position assez carrée, il serait donc hautement souhaitable que le Conseil fédéral manifeste une fois encore, vis-à-vis des pays intéressés de l'OCDE, et envers ceux qui, constamment, battent en brèche le secret bancaire helvétique, que notre volonté et notre détermination de maintenir, voire de sauvegarder ce dernier,
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restent toujours parfaitement intactes auprès - j'en suis sûr - d'une grande majorité des membres de ce Parlement.
M. Robbiani: Monsieur Bonny, vendredi dernier, le Comité directeur et le groupe du Grand Conseil du Parti socialiste tessinois ont siégé à Locarno dans la salle de conférences de l'Union de Banques Suisses. Les députés et les responsa- bles socialistes ont discuté avec les dirigeants de cet institut bancaire. C'était une première prise de contact après la rude bataille sur l'initiative socialiste sur les banques.
On nous a affirmé que le débat déclenché par l'initiative socialiste n'a pas porté préjudice aux affaires des instituts de crédit. Leur chiffre d'affaires a augmenté ainsi que leur bénéfice. La spéculation et la fuite des capitaux - toujours selon leurs dires - ne sont plus, pour autant qu'elles l'aient jamais été, à l'origine des succès de notre place financière. La stabilité de notre monnaie, la qualité des services plutôt que le secret bancaire font l'attractivité de nos banques. Notre tradition bancaire n'a rien à voir avec l'hospitalité offerte aux fraudeurs du fisc et à l'argent sale.
Monsieur Eisenring, les craintes des étrangers à l'égard de la place financière suisse ne sont pas dues à l'initiative sur les banques du Parti socialiste, mais aux exagérations des adversaires, des milieux bancaires en particulier, qui ont peint le diable sur la muraille. Ils ont annoncé à grand tapage les difficultés grandissantes de la place financière suisse, faisant peur aux investisseurs étrangers.
Toujours au Tessin, le procureur public démissionnaire, M. Paolo Bernasconi, dans le rapport de gestion 1984 du canton dont est saisi actuellement le Grand Conseil tessi- nois, cite une demi-dizaine de malversations bancaires dont il s'est occupé après la votation populaire. M. Bernasconi les attribue au manque de contrôle interne - l'obligation de diligence est connue mais pas toujours respectée, Monsieur de Chastonay - et au secret discrétionnel trop poussé de notre système bancaire.
Comme vous pouvez le constater, Monsieur Bonny, c'est l'actualité et non pas une polémique a posteriori qui donne raison aux préoccupations de l'OCDE. Pourtant, lors de la votation populaire, tous les porte-parole - également ceux appartenant à votre bord - ont plaidé en faveur de la coopération internationale contre la fraude fiscale. Or, pour éviter l'ingérence des juges internationaux de Paris, il n'y a qu'un moyen, mettre de l'ordre chez nous et se mettre au pas de l'Europe. Il faut, bien sûr, respecter la volonté popu- laire, mais aussi les intérêts de nos relations internationales. Si les recommandations de l'OCDE menacent l'image et l'attractivité de notre place financière, il ne faut pas oublier que des opérations bancaires hasardeuses sont un danger pour l'image de la Suisse dans le monde.
Je traiterai maintenant du problème de l'abstention ou du vote négatif de la Suisse sur le projet de recommandation de l'OCDE. Monsieur Bonny et Monsieur de Chastonay, vous vous déclarez contre l'adhésion de la Suisse à l'ONU à cause du droit de veto, entre autres, et maintenant vous demandez d'utiliser ce même droit à l'OCDE. Car émettre un vote négatif est bien exercer un droit de veto. Vous désirez le consensus à l'ONU, mais pas à l'OCDE.
Essayons donc de ramener l'affaire à ses justes proportions. Il s'agit d'une recommandation et non pas d'une décision contraignante. M. Stich, conseiller fédéral, nous l'a d'ailleurs dit.
La semaine dernière, le Conseil fédéral a abandonné le projet d'extension du droit de vote pour les Suisses résidant à l'étranger, alors que le Conseil de l'Europe avait présenté une recommandation tendant à permettre aux ressortis- sants des pays membres de voter à l'étranger, soit par correspondance, soit par le biais des consulats et des ambassades. Si l'on ne respecte pas les recommandations du Conseil de l'Europe dans le domaine des droits politi- ques, on pourrait considérer à sa juste valeur la recomman- dation de l'OCDE.
Oehen: Die Herren Vorredner, insbesondere der Verfasser der Interpellation und Herr Bonny, haben die Situation mei-
nes Erachtens sehr gut dargestellt. Wenn Herr Bonny nach den Spuren der intensiven Mitarbeit der Schweizer Delega- tion fragt, frage ich mich, ob wir hier nicht einen weiteren Fall haben, bei dem wir uns wieder einmal erinnern müss- ten, dass in unserem Strafgesetzbuch ein Artikel 267 be- steht.
Ich habe immer mehr den Eindruck, dass wir uns überspie- len und uns alles gefallen lassen, ohne Konsequenzen zu fordern. Welche Gefahr besteht in einer solchen Empfeh- lung? Sie wurde genannt, ich möchte sie hier unterstrei- chen: Über internationale Gesetzgebungen, über Richtli- nien, Empfehlungen und Codices geht man daran, unsere Souveränität auszuhöhlen. Das kann doch unser Wille nicht sein! Das können wir nicht akzeptieren! In der Schweiz ist das Volk der Souverän, und wir handeln an seiner Stelle hier in diesem hohen Haus.
Ein weiterer Punkt: Frau Gurtner hat gefragt, wieso man denn nicht bereit sei, dieses Dokument zu veröffentlichen. Auch ich frage danach. Herr Bundesrat, ich verstehe weder die Geheimniskrämerei der OECD noch Ihres Departemen- tes bzw. des Bundesrates. Es wäre doch sehr viel gescheiter in unserer schweizerischen Situation, wenn ein umstrittenes Papier wie dieses uns allen frei zur Verfügung gestellt würde, damit wir uns ein kompetentes Urteil machen kön- nen, ohne auf Teilwissen angewiesen zu sein.
Herr Kollega Hubacher, Ihre Ausführungen veranlassen mich nur zu einer Aussage: Solange wir dafür kämpfen, ein politisch unabhängiger Staat zu sein, haben wir auch das Recht, nach unserer Façon selig zu werden. Ich bin der Meinung, wir sollten sehr aufpassen, dass man uns nicht von aussen die Gesetzgebung aufzwingt und die Art unserer inneren Organisation bestimmt.
Daneben, und das möchte ich wirklich nicht verschweigen, haben wir natürlich Grund, Missstände auf dem Gebiet des Bankenwesens zu bekämpfen. Aber ich bin der Auffassung, das sei unsere Aufgabe und nicht die Aufgabe einer interna- tionalen Organisation.
M. Cotti Flavio: Je n'avais aucunement l'intention d'interve- nir aujourd'hui sur ce sujet, mais la discussion m'amène à vous faire part de quelques idées que cette dernière m'a suggérées. Il ne s'agit pas d'idées de nature matérielle, il est en effet exclu qu'en cinq minutes, j'ose m'avancer dans ce domaine complexe. Je dirai cependant d'emblée qu'il est évident pour tout le monde, Monsieur le Conseiller fédéral, que dans ce pays, la lutte contre les infractions fiscales doit continuer, ce fait n'est absolument pas remis en cause ici. Sur le plan formel, les arguments de M. Stich, conseiller fédéral, n'ont pas été convaincants. On ne peut, selon lui, être d'accord avec les thèses de l'OCDE. Des collaborateurs suisses ont contribué à la rédaction de ce document, mais toujours selon lui, nous ne sommes pas d'accord avec sa teneur et, finalement, même une abstention n'est pas con- traignante pour notre pays. Quelle était donc la raison pour laquelle des experts suisses ont participé à l'élaboration de ce document? D'autre part, si nous ne pouvons l'accepter tel quel, pourquoi ne pas le dire de façon tout à fait claire ? Si nous manifestons une dissension - et il ne pourrait en être autrement - du simple fait que c'est le système même, juridique et fiscal suisse qui est mis en jeu comme cela a déjà été dit aujourd'hui -, refusons alors un document qui est absolument contraire aux principes de base de notre droit.
S'agit-il donc ici d'une raison purement formelle? Soyons sincères. Si nous voulons manifester une dissension envers cette organisation internationale, par ailleurs très estimée, disons non pour témoigner de notre sens de la sincérité et de la franchise, plutôt que de nous cantonner dans une abstention qui n'aurait aucune signification et qui pourrait faire naître des doutes quant à notre attitude réservée, attitude manifestée par ailleurs par le Conseil fédéral.
Je vous prie de m'excuser de n'avoir évoqué que quelques petites raisons formelles. Nul besoin d'aller plus avant dans ce domaine pour rendre plus évidente la nécessité, à mon
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Dringliche Interpellation Eisenring
avis impérative, d'un non à l'endroit d'un projet qui est contraire à nos convictions.
M. Pidoux: Oserais-je, en deux minutes et en français, rap- peler que la conduite de la politique étrangère est le privi- lège du Conseil fédéral?
Cette recommandation de l'OCDE est un exemple de notre interdépendance envers l'étranger. Nous subissons l'in- fluence d'une majorité dans une organisation à laquelle nous participons. Il n'est pas admissible que notre pays soit acculé dans un coin comme un boxeur, acculé à un choix absurde, c'est-à-dire soit de s'abstenir de voter cette recom- mandation, soit d'y mettre son veto. N'est-ce pas là un signe de la qualité médiocre de notre politique étrangère qui veut maintenant nous amener à l'ONU?
Selon une belle devise de l'action gouvernementale, on peut soit subir soit conduire! Refuser en l'espèce de mettre notre veto, c'est alors accepter que notre pays ne veuille que subir.
Bundesrat Stich: Nach den Informationen, die ich in letzter Zeit den Zeitungen entnommen habe, habe ich angenom- men, dass es heute eine ganz anständige Diskussion geben werde. Aber nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich zur Informationspolitik immerhin festhalte, dass der Bundesrat sicher keine Dokumente veröffentlicht, die von anderen Organisationen herausgegeben werden und mit «vertrau- lich> bzw. mit «Diffusion restreinte> versehen sind.
Es ist aber einigermassen erstaunlich, wenn Herr Bonny, der im Gegensatz zu mir Erfahrung in der OECD hat und weiss, wie schweizerische Fachleute dort mitarbeiten können und welchen Einfluss sie haben, sagt, man merke nichts von der schweizerischen Arbeit.
Ich lese hier unter Remarques: (zuerst wird ein anderes Land genannt) ... et la Suisse n'ont pas été en mesure de se rallier au texte du présent rapport, ni aux propositions figurant aux paragraphes 21 à 24 ci-dessus». Das heisst also, dass die Schweizer immerhin einiges gesagt haben, Herr Bonny; wenn sie diesen Text - wie Sie versicherten - besit- zen, wäre es doch auch nett gewesen, auf die Bemerkungen der Schweizer zu verweisen.
Umgekehrt bin ich 20 Jahre in diesem Rat gewesen; ich habe verschiedene Anträge gestellt und am Schluss auch kein Resultat gesehen. Es lag aber nicht an mir, sondern an den übrigen, weil sie nicht zugestimmt haben.
Zur Informationspolitik des Bundesrates: Es handelt sich hier um einen Entscheid, den der Bundesrat treffen und den er als Weisung an seine Mitarbeiter geben muss. Es ist üblich, dass solche Weisungen nicht zum voraus bekannt- gegeben werden. Dies ist bei allen internationalen Organisa- tionen ebenfalls üblich. Wenn es sich um eine Verpflichtung handelt, die der Bundesrat eingeht, dann ist es natürlich üblich und selbstverständlich, dass der Bundesrat alle Vor- behalte der Ratifikation durch das Parlament, sofern not- wendig, anbringt. In diesem Falle hat der Bundesrat nicht die Absicht, eine Verpflichtung gegenüber dem Ausland einzugehen, und infolgedessen auch keinen besonderen Anlass, hier zum voraus - zum voraus schon gar nicht! - zu fragen, was er zu tun habe. Es ist grundsätzlich Sache des Bundesrates, Stellung zu nehmen, solange er die Schweiz nicht verpflichtet. Sie können ganz sicher sein, dass der Bundesrat die Abstimmung über das Bankgeheimnis bzw. das Bankgeheimnis ebenso ernst nimmt wie den Entscheid über die Schwerverkehrsabgabe. Das ist gar keine Frage! Auch in bezug auf die zukünftigen Wirkungen kann ich Sie beruhigen. Sie können dem UNO-Beitritt ruhig zustimmen; die dort gemachten Vorbehalte werden eingehalten so gut wie Ihre Vorbehalte, die sich in der schweizerischen Gesetz- gebung niederschlagen.
Ganz abgesehen davon kann uns bekanntlich - und diese Erfahrung habe ich hier auch schon gemacht - kein Mensch zwingen, ein Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich zu ratifizieren. Es kommt gelegentlich teuer, wenn man sie nicht ratifiziert, aber man kann niemanden zwingen, ein Doppelbesteuerungabkommen zu ratifizieren. Insofern ste-
hen Ihnen also in der Zukunft alle Möglichkeiten der Stel- lungnahme offen.
Man kann sich fragen: Soll der Bundesrat einfach sein Veto einlegen? Das ist eine Frage, die man sich stellen kann. Umgekehrt muss sich der Bundesrat dabei auch überlegen, dass die Schweiz voraussichtlich nicht das einzige Land ist, das dieser Empfehlung nicht zustimmt. Insofern wäre es natürlich sehr einfach, wenn der Bundesrat zum voraus beschliessen würde, das Veto einzulegen. Das würde für alle anderen Länder bedeuten, dass sie frisch-fröhlich zustim- men könnten, und die Schweiz hätte einmal mehr den Schwarzen Peter in der Hand. Deshalb ist es für den Bun- desrat ganz selbstverständlich, dass er seine Haltung nicht zum voraus an die grosse Glocke hängt und sie öffentlich bekanntgibt.
Ich habe Ihnen schon in der Antwort dargelegt, dass der Bundesrat natürlich über seine Entscheidung orientieren wird, wenn diese Erklärung abgegeben worden ist. Er wird auch seine Begründung geben; das ist selbstverständlich. Im nächsten Geschäftsbericht werden Sie sicher darüber lesen können. Aber man kann nicht im Geschäftsbericht für das Jahr 1984 über Dinge berichten, die erst 1985 passieren.
Präsident: Herr Bonny hat das Wort zu einer persönlichen Erklärung verlangt.
Bonny: Ich mache es ganz kurz, nur um ein Missverständnis, Herr Bundesrat Stich, auszuräumen: Sie haben gesagt, schweizerische Arbeit habe jetzt ihren Niederschlag gefun- den. Ich habe das massgebende Dokument DAFFE CFA 84.5, Scale 1, vom 13. Juni 1984 vor mir. Das habe ich gelesen und dort findet sich nichts. Ich glaube Ihnen durch- aus, dass die Schweizer am Schluss erklärt haben, diesem Dokument nicht folgen zu können. Aber das Problem - und das sage ich jetzt aufgrund meiner OECD-Erfahrung - ist doch ein anderes: Wie bekommen wir in den Haupttext eine Darstellung der schweizerischen Position? Eine weitere Erfahrung, die man in der OECD macht, ist folgende: Es ist ausserordentlich schwer - das gebe ich ohne weiteres zu -, so ein Papier nach fünf, sechs Jahren noch irgendwie umzu- modeln. Man hatte jeweils dann Erfolg, wenn man in einer frühen Phase mit dem Hammer ansetzte und Korrekturen anbrachte. Es geht mir nicht darum, jemandem den Prozess zu machen; aber man hat sehr wahrscheinlich die Bedeu- tung dieses Geschäftes nicht früh genug in ihrer vollen Tragweite erkannt. Das musste hier klar gesagt werden.
Präsident: Erklärt sich Herr Eisenring von der Antwort befriedigt? - Er ist nicht befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Eisenring OECD-Empfehlung zum Bankgeheimnis Interpellation urgente Eisenring Recommandation de l'OCDE concernant le secret bancaire
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
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Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.435
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
1070-1075
Page
Pagina
Ref. No
20 013 457
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