Verwaltungsbehörden 11.06.1985 85.001
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Hochschulförderung. Bericht GPK/N
in den USA seit einiger Zeit bestehen und gegenwärtig in verschiedenen europäischen Industrieländern aufgebaut werden, dürften für die Schweiz mit ihren beschränkten finanziellen Mitteln und ihrer kleinräumigen Struktur und ihren verhältnismässig zahlreichen Hochschulen und Inge- nieurschulen kaum der richtige Weg sein. Was für uns machbar und sinnvoll ist, ist im Prinzip bereits vorgezeich- net: Mit den beiden Impulsprogrammen und mit der Auf- stockung der Mittel zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung des EVD durch die Beschäftigungsprogramme ist ein unseren Verhältnissen entsprechender Weg beschrit- ten worden. Es wäre daher angezeigt, sich über die Entwick- lung weiterer Impulsprogramme und die zukünftige Dotie- rung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung des EVD Gedanken zu machen.
Gleichzeitig sollten aber auch neue Formen der Zusammen- arbeit zwischen öffentlichen und privaten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten geprüft werden, insbesondere sol- che, welche Klein- und Mittelbetrieben sowie neugegründe- ten innovativen Firmen den Zugang zu technologischem Wissen und damit die Erzielung von Synergieeffekten erleichtern könnten. Geprüft werden müssten in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Errichtung von gemischt- wirtschaftlichen Technologie- und Gründerzentren und klei- neren spezialisierten Forschungsparks, wo Unternehmun- gen ihre Infrastrukturbedürfnisse im Technologie- und even- tuell auch im Managementbereich befriedigen könnten. Auch die Errichtung von sogenannten Wissenschaftsläden, in denen durch Beratung oder «Miete» eines entsprechen- den Spezialisten das fehlende Know-how gekauft werden kann, könnte hilfreich sein. Auf jeden Fall sollten die Hoch- schulen und ihre Annexanstalten und Institute - aber auch die Ingenieurschulen - noch vermehrt Anlauf- oder Bera- tungsstellen schaffen, welche als Informations- und Kon- taktstellen ihre Dienste Klein- und Mittelbetrieben anbieten. Solche Büros könnten sehr wohl auch von Mittelbauange- hörigen im Rahmen einer anderweitigen Beschäftigung betreut werden.
Die Fähigkeit von Firmen, selbst oder in Zusammenarbeit mit Hochschulinstituten ihre Entwicklungstätigkeit zu ver- stärken, ist auch abhängig von der Ausbildung. Zum Teil fehlt in der Schweiz eine Spitzenausbildung, wie sie an den besten amerikanischen Hochschulen angeboten wird. Ange- sichts der beschränkten Möglichkeiten eines Kleinstaates im Bereich der Grundlagenforschung muss der Aus- und Wei- terbildung mehr Bedeutung geschenkt werden. Vermehrte Anstrengungen vor allem in der «postgraduate»-Ausbildung dürften letztlich sinnvoller sein als der Versuch, in möglichst vielen Forschungsbereichen mitzuhalten. Mit Spitzenleuten könnte es uns möglich sein, die nötigen «Nischen» in For- schung und Entwicklung zu finden, auf die wir angewiesen sind. Allerdings dürfte die Rekrutierung auf Grenzen stos- sen. In diesem Zusammenhang wäre die Schaffung neuer, von den Hochschulen unabhängiger Institute für Ausbil- dung und Forschung von «postgraduates» - ähnlich den Max-Planck-Instituten - zu prüfen.
Zum Teil ist in modernen Ausbildungsrichtungen aber auch die Ausbildungskapazität für die Grundausbildung ungenü- gend. Beispielsweise ist dies noch immer bei der Informatik der Fall. Ähnlich sind die Verhältnisse in der Elektrotechnik oder der biologischen Verfahrenstechnik. Die Ausbildungs- kapazität der ETH hat mit den ansteigenden Studentenzah- len nicht Schritt gehalten.
Der Bundesrat sollte sich dieser Probleme annehmen. An den eidgenössischen Hochschulen und ihren Annexanstal- ten wären mit gezielten, allenfalls befristeten Massnahmen die aufgezeigten Schwachstellen zu beseitigen. Mit Empfeh- lungen an die kantonalen Hochschulen und Institute sowie die Ingenieurschulen könnten ähnliche Massnahmen auf kantonaler Ebene angeregt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 30. Januar 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 30 janvier 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Wird die Überweisung des Postulates aus der Mitte des Rates bestritten? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen - Transmis
85.001 Hochschulförderung. Bericht GPK/N Aide aux universités. Rapport CDG/N
Bericht und Postulat der Geschäftsprüfungskommission vom 21. Januar 1985 (BBI 1, 711)
Rapport et postulat de la Commission de gestion du 21 janvier 1985 (FF 1, 699)
Antrag Columberg Ablehnung des Postulates
Proposition Columberg Rejeter le postulat
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Wir gehen davon aus, dass Ihnen der Inhalt des umfassenden Berichtes weitgehend bekannt ist. Wir werden uns darum auf das Hervorheben der Schwerpunkte, die Erwähnung neuer Tatsachen oder die Kommentierung von Einwendungen gegen den Bericht be- schränken.
Zur Einleitung sei mit Nachdruck hervorgehoben, dass die GPK mit diesem Bericht weder die gemeinsame Aufgabe der Hochschulförderung von Bund und Kantonen noch den Umfang der eingesetzten Bundesmittel in Frage stellen will. Aus diesem Grund wird auch keinem Partner eine Haupt- schuld zugewiesen, noch sind subjektive Vorwürfe an die Organe des Schweizerischen Wissenschaftsrates noch der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus dem Bericht her- auszulesen. Die Fehlentwicklungen im Vollzug der Hoch- schulförderung haben ihren Ursprung in einer Zusammen- arbeit unter beratenden Organen und Verwaltungsstellen, wo durch Übereifer und Kompetenzvermischung jede Ober- aufsicht fast verunmöglicht ist. Darum ist es Aufgabe des Parlamentes als oberstes Verwaltungskontrollorgan, nicht nur Feststellungen zu machen, sondern wegweisende Schlüsse zu ziehen. Zum besseren Verständnis will ich in geraffter Art den eidgenössischen Weg zur Hochschulförde- rung in Erinnerung rufen.
In Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung von 1874 wurde der Eidgenossenschaft die Befugnis erteilt, die Polytechni- sche Schule zu führen, eine Universität und höhere Unter- richtsanstalten zu errichten oder solche zu unterstützen. Durch einzelne Bundesbeschlüsse wurden erst ab 1954 Bei- träge an kantonale Hochschulen bewilligt, bis dann das Hochschulförderungsgesetz von 1968 die umfassende Grundlage für die Mithilfe des Bundes schuf. Das Hoch- schulförderungsgesetz sah den Vollzug der Aufgabe durch beratende Organe vor. Zur Mitarbeit berufen ist der Schwei- zerische Wissenschaftsrat, der für die Konzeption der eigentlichen Wissenschafts- und Forschungspolitik zustän- dig ist. Er hat Richtlinien für den Ausbau und die Zusam- menarbeit der Hochschulen zu erarbeiten und Empfehlun- gen zur Hochschulförderung abzugeben. Zweitens kennen wir das Organ der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Diesem Organ ist die Zusammenarbeit unter den Hochschu- len übertragen. Es hat die Arbeitsteilung zwischen den Hochschulen zu regeln, Richtlinien über Zulassungsbedin- gungen und die Anerkennung von Prüfungen zu erlassen, und sie führt eine Fachstelle für Hochschulbauten, die zur Vorprüfung von Beitragsgesuchen an Sachinvestitionen und Anschaffungen zuständig ist.
N 11 juin 1985
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Aide aux universités. Rapport CDG/N
Für den Bund wurde ein Linienorgan geschaffen, anfänglich die Abteilung und später das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft mit vier Sektionen: der Sektion Forschungs- förderung, der Sektion Energie- und Weltraumforschung, der Sektion Bildungs- und Stipendienwesen und letztlich der Sektion höheres Bildungswesen, die sich vor allem mit unserem Hochschulgeschäft befasst.
Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung enthalten nicht nur die Grundlage für die Ausrichtung von Bundesbei- trägen an kantonale Hochschulen, sondern auch Ansätze für die Zusammenarbeit unter den Hochschulkantonen. So ist dem Wissenschaftsrat die konzeptgemässe Überprüfung der Gesuche übertragen, während der Ausschuss und die Fachstelle der Hochschulkonferenz in der Vorprüfung die eigentliche Triage vorzunehmen haben. Die Vertreter der Bundesverwaltung, des Geldgebers also, haben nach Gesetz im Wissenschaftsrat wie in der Hochschulkonferenz nur beratende Stimme. Sodann ist das Bundesamt für Bil- dung und Wissenschaft, das BBW, aufgrund der Vorabklä- rungen zuständig für die Beitragszusicherung und die Antragstellung an den Bundesrat.
Die auslaufenden sechziger Jahre und der Beginn der sieb- ziger Jahre waren geprägt durch ständigen Mangel an Hochschulplätzen. Der Bund ermunterte die Kantone, für einen beschleunigten Ausbau der Hochschulen besorgt zu sein.
So wurde anfänglich der formellen Abwicklung der Bei- tragsgesuche keine grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Viel- fach wurden die Beitragszusicherungen erst nach der Bau- ausführung erteilt, oder Beitragszusicherungen wurden trotz Fehlens von detaillierten Kostenvoranschlägen ausge- fertigt. Nach Hochschulförderungsgesetz wären eigentlich klare Genehmigungsabläufe für alle Beitragsgesuche vorge- sehen.
Wir kennen zwei Hauptphasen: Die Phase der Beitragszusi- cherung und das Ausrichtungsverfahren. Das Beitragszusi- cherungsverfahren ist unterteilt in ein Vorverfahren, das sich mit der Abklärung, der Verbesserung und der Bereini- gung von Projekten für Sachinvestitionen von über 5 Millio- nen und Anschaffungen von über 1 Million Franken ausein- andersetzt, und in ein Hauptverfahren. Im Hauptverfahren sodann werden die bereinigten Projekte an den Wissen- schaftsrat und das Departement weitergeleitet, und nachher sollte die Zustellung der Zusicherungsverfügung mit Angabe der beitragsberechtigten Kosten erfolgen. Schluss- endlich die Endphase: Nach Vollendung der Bauten erfolgt die Kontrolle der Endabrechnung durch das Bundesamt. Die Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen hatte ihre Bewährungsprobe eigentlich erst ab Mitte der siebziger Jahre zu bestehen. In diesem Zeitpunkt kamen die ersten grösseren Bauvorhaben zur Endabrechnung. Das Bundes- amt hatte mangels eigener Baufachleute Mühe mit dem Vollzug und bat die Eidgenössische Finanzkontrolle um erstinstanzliche Behandlung der kantonalen Abrechnungen. Ab 1980 wurde zudem das Amt für Bundesbauten für die Begutachtung der Beitragsgesuche beigezogen. Vielfach musste der Direktor des Amtes für Bundesbauten, der Mit- glied der Fachstelle für Hochschulbauten ist, wegen unge- nügenden Reifegrades der Projekte auf eine Stellungnahme verzichten. Gleichwohl aber gelangten verschiedene Erzie- hungsdirektoren bereits in der Vorprüfungsphase an die kantonalen Parlamente - und das erstaunt -, sie gelangten an die Parlamente, ohne eine verbindliche Beitragszusiche- rung einer Bundesstelle in Händen zu haben.
Weil die Projekte und die Zusicherungsverfügungen oft unvollständig waren, traten alle Schwierigkeiten erst in der Endabrechnung zutage. Die Ausscheidung der nicht sub- ventionierbaren Kosten brachte bei einigen Hochschulkan- tonen das grosse Erwachen. Im Ausrichtungsverfahren musste sich nun das Bundesamt in endlosen Diskussionen mit den kantonalen Bauherren auseinandersetzen. Weil das Linienorgan des Bundes bei der Beitragszusicherung prak- tisch auf die Zuschauerbank verwiesen war, waren nun bei der Endabrechnung die Auslegungen über die Beitragsbe- rechtigung vorzunehmen. Aus diesen Gründen wurde der
Berg der unerledigten Schlussabrechnungen immer höher, die Kantone regten sich, in unserem Parlament wurden Vorstösse eingereicht. Die Finanzkommissionen beider Räte und im besonderen die Finanzdelegation befassten sich während Jahren mit diesen Rückständen. Schlussendlich wurde unsere Geschäftsprüfungskommission mit der ver- tieften Abklärung beauftragt.
Nun einige Worte zum Vorgehen und zu unseren Feststel- lungen. Die Sektion EDI der GPK führte vorerst Anhörungen mit dem Direktor des Bundesamtes und seinen Mitarbeitern durch. Wir luden ebenfalls eine Delegation des Schweizeri- schen Wissenschaftsrates und der Hochschulkonferenz zu einem Gespräch ein. Nach den eingehenden Befragungen, die in Anwesenheit aller Sektionsmitglieder durchgeführt wurden, gelangte man zu einer immer breiteren Sicht der Probleme. Es sind nicht nur die Mängel in Führung und Organisation des Amtes, die zu den grossen Schwierigkei- ten geführt haben. Es waren auch die Sparanstrengungen des Bundes, die Mitte der siebziger Jahre Platz gegriffen und zu einer härteren und kritischeren Haltung geführt haben. Die ursprüngliche Partnerschaft wurde immer mehr zu einem wirren Beziehungsgeflecht ohne klare Zuständig- keiten. In diesem Spannungsfeld hat natürlich das Unvermö- gen des Bundesamtes, den übergeordneten Standpunkt des Bundes durchzusetzen, wesentlich zur unseligen Entwick- lung beigetragen. Wenn beratende Organe zudem Vollzugs- aufgaben übernehmen, ist jede Verwaltungskontrolle ausge- schaltet.
Nun einige Worte zur Haltung des Bundesrates und des Departementes. Der Bundesrat und das Departement haben die Mängel im Vollzug der Hochschulförderung eigentlich schon sehr früh erkannt. Bereits mit der Botschaft zum abgelehnten Hochschulförderungsgesetz von 1976 hat der Bundesrat sehr bedeutende Feststellungen gemacht. Ich möchte diese hier wiederholen. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Arbeitsteilung zwischen Wissenschaftsrat und Hochschulkonferenz die Koordination behindere und die Zusammensetzung der Organe einer Trennung zwischen wissenschaftlicher und politischer Betrachtungsweise zuwi- derlaufe. Dies die erste Feststellung.
Zweite Feststellung: Bei der Hochschulkonferenz erschwere die Vielzahl und die Gegensätzlichkeit der Interessen eine Entscheidungsfindung. Es kämen die Beziehungen und Spannungen zwischen Bund und Kantonen, zwischen Hochschul- und Nichthochschulkantonen, zwischen Lehr- körper und Studierenden zu stark zum Ausdruck. Ein mass- gebliches Mitglied der Hochschulkonferenz hat sogar gesagt, die Hochschulkonferenz sei ein «Tuttifrutti-Organ». Aus all diesen Gründen hätte man sich dann im Ausschuss zusammenraufen müssen.
Eine letzte Feststellung: Der Wissenschaftsrat, so führte der Bundesrat bereits 1976 aus, sei, obwohl er Konzeptorgan ist, allzu sehr mit Aufgaben von geringerer Tragweite belastet gewesen. Der heutige Departementschef und sein Vorgän- ger hatten sich mit den organisatorischen Schwierigkeiten im Amt mehrmals zu befassen. Von 1980 bis 1984 wurde das Bundesamt für Organisation mehrmals bemüht. So wurde auf dessen Empfehlung im Jahre 1982 ein Vizedirektor für die amtsinterne Leitung eingesetzt, während dem Direktor die Zuständigkeit für Grundsatzfragen in Bildungs- und For- schungspolitik und die Aussenbeziehungen zugewiesen wurden. Nach wenigen Wochen wurde diese bundesrätliche Weisung amtsintern geändert.
Schon sehr früh wurde ebenfalls der Mangel an Subven- tionsrichtlinien festgestellt. Anfänglich wendete man die Grundsätze des Amtes für Bundesbauten an. Später hat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eigene Richtlinien entworfen, die von den Hochschuldirektoren aber dann sehr keck zurückgewiesen wurden. Endlich, zu Beginn dieses Jahres, konnten gemeinsam erarbeitete Richtlinien in Kraft gesetzt werden, die sich aber nach unseren Wahrnehmun- gen wiederum durch überdehnte Prüfungsbereiche der beratenden Organe auszeichnen.
Unsere Schlussfolgerungen haben wir bereits im Mai 1984 mit Herrn Bundesrat Egli besprochen. Er teilte damals weit-
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gehend die Beurteilung der Schwierigkeiten und versprach, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Dass der Bund gegenüber den Forderungen der Kantone nicht immer will- fährig war, ist bewiesen durch vier Verfahren von 'Hoch- schulträgern beim Bundesgericht. Ganz besonders freut uns der Entschluss von Bundesrat Egli, einen verwaltungs- unabhängigen Experten der FIDES für die Reorganisation des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft einzuset- zen. Das zweite Aufgabenteilungspaket des Bundes enthält überdies vier Vorschläge für die Vereinfachung der Hoch- schulsubventionierung, sogar die Pauschalierung.
Einige Worte nun zur Kritik am Bericht: Es ist begreiflich, wenn der Bericht beim Wissenschaftsrat, bei der Hochschul- konferenz und weiteren Kreisen Überraschung, ja sogar Betroffenheit ausgelöst hat. Die Ergebnisse unserer Inspek- tion aber waren derart, dass sie nicht in diplomatisch gewundene Erklärungen ausmünden konnten. Ich kann aber hier nochmals bestätigen, dass weder die Ehrenhaftig- keit noch der gute Wille der leitenden Personen bei Wissen- schaftsrat und Hochschulkonferenz, noch die Persönlich- keit des Direktors des BBW in Frage gestellt sind. Wir wissen auch um den Einsatzwillen der Sachbearbeiter im Bundes- amt beim mühsamen Vollzug des Hochschulförderungsge- setzes. Hingegen hat die unbestimmte Haltung der Bundes- amtsführung eine starke Stellung von Wissenschaftsrat und Hochschulkonferenz gefördert. Heute müssen wir feststel- len, dass die eingegangenen Kommentare und Kritiken unsere Wahrnehmungen und Feststellungen nicht entkräf- ten und widerlegen konnten. Wohl ist zuzugeben, dass der Bericht keine Dissertation sein kann und uns zu einer eher gerafften und verkürzten Darlegung zwang. So ist es auch begreiflich, dass von offiziellen Organen die Rede ist, statt von Ausschüssen und Fachstellen. Wir haben ebenfalls nicht die einzelnen Änderungen bei Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen aufgezählt. Es ist nicht die Absicht der Geschäftsprüfungskommission, wie etwa behauptet wird, Wissenschaftsrat und Hochschulkonferenz zu entmachten. Wir wollen nur eines: Die Rückführung der Zuständigkeiten auf die gesetzlich vorgesehenen Grundlagen. Bestimmte Meinungen aber, die in der Vergangenheit geäussert wur- den, lassen trotzdem aufhorchen. So fühlte man sich bereits verletzt, wenn Fachorgane des Bundes, nämlich die Finanz- kontrolle und das Amt für Bundesbauten, abweichende Berichte abgaben. Durch den Vizepräsidenten des Wissen- schaftsrates, unseren ehemaligen Kollegen Müller-Marzohl, wurde mit Interpellation vom Juni 1983 sogar die Zuständig- keit der Finanzkontrolle in Zweifel gezogen. Die erfolgreiche Tätigkeit der Finanzkontrolle aber ist durch einen beein- druckenden Katalog von gravierenden Fällen erhärtet. Ich will Ihnen aus diesem Katalog nun einige Kostproben geben:
Aus einer Abrechnung wurden 2,5 Millionen Franken gestri- chen für Aufwendungen für ein Schwimmbad, welches weder der Lehre noch der Forschung dient, sondern für das Spitalpersonal zur Verfügung stand. Es wurden 6,1 Millio- nen Franken gestrichen bei zu hoch verrechneten Kosten für Lohn- und Materialpreisänderungen und unrichtige Regietarife bei einem Spitalbau.
Es wurden rund 11 Millionen Franken gestrichen bei einer Abrechnung für Neu- und Ergänzungsbauten einer Frauen- klinik, für Aufwendungen, die nicht dieses Objekt betrafen und weder eine Beitragsverfügung noch irgendeine andere Zusicherung vorlag. - Bei einer anderen Endabrechnung sind 8,5 Millionen Franken gestrichen worden bei einer psychiatrischen Universitätsklinik für nichtbeitragsberech- tigte Personalunterkünfte. Dieser Betrag war natürlich ver- packt in der Endabrechnung.
Ein weiteres Detail: Es wurden rund 5,9 Millionen Franken gestrichen für Fundationskosten bei einem kombinierten Universitätsbau mit Parkhaus. Auf Veranlassung der Fach- stelle für Hochschulbauten war dieser Betrag doppelt ver- rechnet worden.
Interessant sind auch andere Relationen. Es wurden für rund 43 Millionen Franken Bauten ausgeführt, bei denen die Beitragszusicherung erst nach der Bauausführung erteilt
wurde. Rund 400 Millionen Franken wurden an Bauten gezahlt, bei denen die Beitragszusicherung ohne Vorliegen eines detaillierten Kostenvoranschlages erfolgte.
Letztlich zum Ausmass des Kürzungserfolges: Dieser Betrag ist im Bericht unserer Finanzdelegation ebenfalls enthalten. Die Finanzdelegation erwähnt den Kürzungsbetrag von 60 Millionen Franken von Bauabrechnungen, dies im Verhält- nis zu 650 Millionen Bundesanteil. Mit anderen Worten - und das haben Zahlen aus früheren Erhebungen ebenfalls bestätigt - wurden rund zehn Prozent der Beitragsforderun- gen gekürzt.
Alle Beispiele müssten eigentlich zur Einsicht führen, dass einiges nicht in Ordnung ist. Wenn sich einzelne Erzie- hungsdirektoren von Hochschulkantonen durch unseren Bericht am point d'honneur getroffen fühlen, so ist das begreiflich. Eher aber muss man annehmen, dass man in gutgläubiger Haltung die sonderbaren Machenschaften der eigenen Verwaltung zulässt. Es wäre eine trügerische Annahme, wollte man - angesichts aller erledigten Abrech- nungspendenzen - nach der Methode «Schwamm drüber» den Bericht ins Archiv legen. Diese Überbeanspruchung der Hochschul-Rahmenkredite ist zudem eine Ungerechtigkeit gegenüber all jenen Hochschulkantonen, die sich durch korrekte Haltung auszeichnen.
Wir haben als Parlament dafür zu sorgen, dass kooperativer Föderalismus weiterhin glaubwürdig bleibt. Solange der Bund Subventionsgeber ist, und sei es auch nur für 20 bis 40 Prozent der Aufwendungen, hat er Anspruch auf sein Kon- trollrecht für die bestimmungsgemässe Verwendung der Finanzmittel. Ein Überdenken des ganzen Beitragssystems könnte viele administrative Abläufe vereinfachen.
Abschliessend bitte ich Sie alle, zu bedenken, dass wir der Sache nur dann dienen, wenn wir unvoreingenommen die festgestellten Mängel prüfen, Schlüsse ziehen und neue Wege suchen. Nur mit einer offenen und fairen Aussprache kann man Vertrauen schaffen. Nur mit zielgerichteten Mass- nahmen wird anhaltende Kritik vermieden. Die einstimmige Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates empfiehlt die Überweisung des Postulates an den Bundesrat. Dieser Prü- fungsauftrag kann der Hochschulförderung nur zum Nutzen gereichen.
Präsident: Das Wort hat Herr Columberg, der den Antrag stellt, das Postulat abzulehnen.
Columberg: Der Bericht über die Inspektion der Hochschul- förderung hat viel Publizität erlangt und sehr viel Unwillen und Verärgerung, ja sogar Empörung hervorgerufen, und dies nicht nur bei den Erziehungsdirektoren der Hoch- schulkantone und beim Wissenschaftsrat.
Die engagierte und zum Teil nicht mehr ganz sachliche Diskussion droht zu einer echten Belastung für die eidge- nössische Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu wer- den. Wir laufen Gefahr, unnötig Porzellan zu zerschlagen. Bei der Hochschulförderung handelt es sich um ein sehr komplexes Problem. Mit viel Mühe hat man damals ver- sucht, eine föderalistische, ich möchte sagen eine helveti- sche Lösung zu finden. Nach vielen Anlaufschwierigkeiten - und diese werden von niemandem bestritten - spielt das Verfahren zur allgemeinen Zufriedenheit. Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Institutionen sind gut. Wir soll- ten dieses gute Verhältnis nicht erneut belasten und damit der ganzen Hochschulpolitik einen beträchtlichen Schaden zufügen. Das ist sicher auch nicht der Wille der Geschäfts- prüfungskommission.
Zu Recht hat sich die Geschäftsprüfungskommission mit den Rückständen bei der Abwicklung der Beitragsgesuche zu Sachinvestitionen der kantonalen Hochschulen befasst. Die Finanzdelegation hatte bereits auf diese Missstände hingewiesen. Diese Mängel - ich möchte das betonen - werden von keiner Seite bestritten. Soweit sich die Geschäftsprüfungskommission mit diesen Vorkommnissen befasst hat, verdient sie Lob und Anerkennung. Sie kann mit Befriedigung feststellen, dass die beanstandeten Penden- zen, die Rückstände im Auszahlungsverfahren, nun prak-
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tisch verschwunden sind. Somit sind die wichtigsten Miss- stände, welche die Untersuchung ausgelöst haben, beho- ben. Demzufolge hätte man auf die Veröffentlichung des Berichtes verzichten können.
Ein zweiter Grund spricht für die Geschäftsprüfungskom- mission, aber gegen die Veröffentlichung des Berichtes: Gestützt auf ihre eingehenden Untersuchungen forderte die Geschäftsprüfungskommission eine Vereinfachung des Ver- fahrens im Rahmen des geltenden Hochschulförderungsge- setzes. Diese Forderung ist bereits erfüllt. Seit dem 21. Januar 1985 bestehen diese Richtlinien für die Beurtei- lung der Beiträge für Sachinvestitionen im Hochschulbe- reich, die von allen am Verfahren beteiligten Organen gutge- heissen werden. Das Fehlen solcher Direktiven hat zu den Schwierigkeiten geführt, die Herr Weber hevorgestrichen hat, und zu den Rückständen bei der Abrechnung der Sub- ventionsanträge. Die GPK hatte von dieser Arbeit Kenntnis, so dass auch aus dieser Sicht eine Veröffentlichung dieses Berichtes nicht notwendig gewesen wäre.
Zum Inhalt des Berichtes möchte ich mich nicht näher äussern, weil es für den Aussenstehenden recht schwierig ist, sich ein zutreffendes Bild über die Verhältnisse und die Hintergründe dieser Affäre zu machen. Aufgrund der in der Kommission für Wissenschaft und Forschung erhaltenen Auskünfte seitens der Hochschulkonferenz, der Erziehungs- direktoren, des Wissenschaftsrates, des Schweizerischen Schulrates und des Bundesamtes für Bildung und Wissen- schaft erhält man einen zwiespältigen Eindruck von dieser ganzen Untersuchung. Kompetente Persönlichkeiten behaupten, der Bericht sei nicht objektiv, enthalte zahlrei- che Fehler und Ungenauigkeiten und verkenne insbeson- dere die Grundhaltung des Hochschulförderungsgesetzes; die Geschäftsprüfungskommission sei auch weit über ihren Auftrag hinausgegangen und habe ganz andere Bereiche, für die sie nicht zuständig sei, einer Prüfung unterzogen. Ich verweise beispielsweise auf die Stellungnahme der Erzie- hungsdirektoren der acht Hochschulkantone vom 16. April 1985 und zitiere daraus zwei Stellen: «Die GPK hat in ihrem Bericht zuwenig berücksichtigt, dass der Hochschulkonfe- renz (SHK) aufgrund von Gesetz und Verordnung die (erstin- stanzliche) Prüfung aller Gesuche um Sachinvestitionsbei- träge übertragen ist (Art. 19 Abs. 3 lit. e HFG). Dabei hat die SHK im Falle der verbindlichen Vorverfahren die Meinungs- äusserung des Wissenschaftsrates (SWR) zwingend einzu- holen (Art. 23 Abs. 4 HFV) und im Falle der Hauptverfahren Antrag an den SWR zuhanden des EDI zu stellen (Art. 24 HFV).»
Ein zweites Zitat: «Die Erziehungsdirektoren der Kantone Zürich, Bern, Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen, Waadt, Neu- enburg und Genf lehnen deshalb Inhalt und Tendenz des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission an den Natio- nalrat über ihre Inspektion der Hochschulförderung, inso- weit er sich auf die Hochschulkantone und auf die Hoch- schulkonferenz bezieht, aufs entschiedenste ab.»
Ferner erwähne ich die Äusserungen des Wissenschaftsra- tes vom 13. Mai 1985, wo unter anderem zu lesen ist: «Der Vorwurf, wir » - also der Wissenschaftsrat - «überschritten unsere Kompetenzen, können wir nicht akzeptieren. Der Rat befasst sich ausschliesslich mit gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, mit Ausnahme der Fälle, in welchen die Verwaltung um seine Mitwirkung ersucht (z. B. Sonderbei- träge). Er tut dies nach bestem Wissen und Gewissen. Mit ihrem Vorschlag» - also Vorschlag der GPK -, «auf das Vorverfahren der Gesuchsprüfung zu verzichten (Empfeh- lung 422), beseitigt die Kommission die wichtigste Möglich- keit, auf die Konzeption von Grossprojekten im Bereich der Hochschulbauten Einfluss zu nehmen.»
Aus diesen Stellungnahmen und aus weiteren Meinungs- äusserungen ersehen Sie, dass der Bericht und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen die erspriessliche Zusam- menarbeit zwischen Bund und Kantonen im Hochschulbe- reich erheblich belasten werden, und das ist sehr bedauer- lich.
Aufgrund der negativen Reaktionen haben wir den Vertreter der Geschäftsprüfungskommission anlässlich der Zusam-
menkunft mit der Kommission für Wissenschaft und For- schung vom 20. Mai 1985 in Freiburg ersucht, Wege zu suchen, um auf eine Debatte in diesem Rate zu verzichten. In Anbetracht der neuen Sachlage wäre es nämlich möglich gewesen, auf eine parlamentarische Diskussion und auf das Postulat zu verzichten. Die GPK ist jedoch auf diesen Ver- mittlungsvorschlag nicht eingetreten, so dass eine Debatte nun nicht zu umgehen ist. Allerdings hat der Kommissions- sprecher heute versucht, die Kritik etwas zu relativieren. Die wichtigsten Meinungsverschiedenheiten ergeben sich aus den Eigentümlichkeiten der Hochschulförderung. Obwohl die Hochschulförderung als Aufgabe des Bundes in den Grundzügen viele Gemeinsamkeiten mit anderen Sub- ventionsbereichen aufweist, unterscheidet sie sich dennoch in verschiedener Hinsicht. Insbesondere ist die Autonomie der Kantone im Bildungsbereich zu beachten. Das Hoch- schulförderungsgesetz ist im wesentlichen ein Subventions- gesetz, über das eine im Kompetenzbereich der Kantone liegende Tätigkeit unterstützt wird. Demgemäss sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes als Beitraggeber in Hochschulangelegenheit beschränkter als in anderen Sub- ventionsbereichen.
Die staatsrechtlichen Gegebenheiten und die Grundsätze der Bundeshilfe haben es als angezeigt erscheinen lassen, die Durchführung der Hochschulförderung auf Bundes- ebene nicht allein den politischen Behörden und der Zen- tralverwaltung zu überlassen. Entscheide in einem derartig vielschichtigen Gebiet bedürfen einer besonderen, gründli- chen Vorbereitung und setzen die Vertrautheit mit örtlichen und regionalen Hochschulverhältnissen voraus, über wel- che die exekutiven Bundesinstanzen nicht durchwegs verfü- gen. Dies legte es nahe, zwischen den Beitragsberechtigten und dem Bund zur Vorprüfung der Investitionsvorhaben und zur Abgabe von entsprechenden Empfehlungen zwei Kon- sultativorgane, nämlich die Hochschulkonferenz und den Wissenschaftsrat, einzuschalten. Diese Gremien stellen den institutionellen Rahmen für einen wirksamen, kooperativen Hochschulföderalismus dar. Übrigens ist der Wissenschafts- rat, der sich aus 24 anerkannten Persönlichkeiten zusam- mensetzt, nicht Partei, sondern ein beratendes Organ des Bundesrates in allen Fragen der nationalen und internatio- nalen Wissenschaftspolitik, das insbesondere auch bei der Anwendung des Forschungsgesetzes beratend auftritt. Nun noch zum Postulat, das wir hier erheblich erklären sollten, das ich Sie aber abzulehnen bitte. Ich habe dazu drei Bemerkungen zu machen:
Zu Punkt 1: Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat seien auf die ihnen nach Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu beschränken. Soweit dieser Antrag eine Entlastung von Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat von Bagatellfäl- len meint, entspricht er einer seit Jahren geübten Praxis, die durchaus noch verbessert werden kann. Soweit dieser Teil des Postulates aber den Anschein erweckt, Hochschulkon- ferenz und Wissenschaftsrat könnten aus ihrer Verantwor- tung für wichtige Sachinvestitionen gewissermassen entlas- sen werden, geht er am Konzept des Hochschulförderungs- gesetzes vorbei. Nach Gesetz hat nun einmal die Hochschul- konferenz dem Wissenschaftsrat und dieser dem EDI Anträge zu stellen. Dass sich dabei namentlich der Wissen- schaftsrat auf die von der Geschäftsprüfungskommission erwähnten Kriterien und einige wichtige weitere beschränkt, ist auch schon heute der Fall. Das heisst aber gerade nicht, dass in einem konkreten Fall der entsprechende Antrag sich nicht konkret auf diesen oder jenen Teil des Vorhabens und damit auf diese oder jene Summe bezieht. Kurz: der erste Teil des Postulates verkennt, namentlich wenn man ihn im Kontext des ganzen Berichtes liest, das Konzept des Hoch- schulförderungsgesetzes, welches wichtige Dinge gerade nicht rein administrativ in der Bundesverwaltung behandelt wissen wollte.
Zu Punkt 2: Es heisst, Zuständigkeit und Richtlinien seien klar zu umschreiben und die Anforderungen an die Gesuche deutlich zu fassen. Dieser Teil des Postulates trägt der im Bericht auf Seite 22 angedeuteten Tatsache nicht Rech- nung, dass dank dem guten Willen aller Beteiligten nunmehr
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von allen anerkannte Richtlinien des Departementes des Innern für die Hochschulförderung vorliegen. Mehr kann gegenwärtig wohl nicht geschehen. Man muss nun diese Richtlinien ihre Bewährungsprobe bestehen lassen. Kurz: Dieser zweite Teil des Postulates ist überflüssig, weil bereits erfüllt.
Zu Punkt 3: Ausschaltung von Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat beim Bewilligungsverfahren für die einzel- nen Gesuche im kommenden Hochschulförderungsgesetz: Dazu ist vorerst vom Verfahren her zu sagen, dass diese Problematik Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens zum zweiten Paket Aufgabenteilung bildet. In der Sache selbst verkennt das Postulat, was die Hochschulkonferenz anbelangt, die Rolle der Kantone im Hochschulwesen. Was den Wissenschaftsrat angeht, kann man sich fragen, ob der Bund nicht von diesen bestehenden Fachgremien auch und gerade bei der Bewilligung von Subventionen bedeutender Bauvorhaben der Kantone sinnvollerweise dessen Rat ein- holen soll.
Diese Fragen in Punkt drei sind nicht jetzt zu entscheiden, und die Kanalisierung in eine bestimmte Richtung im Hin- blick auf die allfällige Revision des Hochschulförderungsge- setzes ist eine unnötige, vorzeitige Selbstbindung unseres Rates.
Abschliessend bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen, weil die wichtigsten Begehren bereits erfüllt sind. Mit einer Über- weisung dieses Vorstosses würden wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Erziehungswesen unnötig belasten und unserem Bildungswesen unnötigerweise einen Schaden zufügen.
M. Couchepin: La Commission de la science et de la recher- che a organisé, à la suite de l'élaboration du rapport de la Commission de gestion, une séance d'information. Nous avons entendu, à Fribourg, des représentants de la Confé- rence universitaire suisse, du Conseil suisse de la science et du Conseil des écoles polytechniques, ainsi qu'un repré- sentant de l'Office fédéral concerné. M. Weber-Schwyz, prési- dent de la sous-commission, responsable de la rédaction du rapport, nous a présenté, avec compétence et engagement, les conclusions de sa commission.
Notre commission avait décidé d'organiser cette séance d'information à la demande des milieux scientifiques et universitaires qui avaient le sentiment d'être injustement pris à partie dans ce rapport. Elle n'entend cependant pas s'ériger en juge dans ce conflit. Elle n'a ni le droit, ni l'envie d'apprécier le travail de la Commission de gestion. Des règles toutes simples de collégialité l'ont incitée à renoncer à prendre position en tant que commission sur le contenu du rapport.
Par contre, j'ai averti les membres de la commission que je prendrai la parole pour exprimer mon point de vue person- nel, en fonction de ce que j'ai lu et entendu et de mes réflexions à ce sujet. Après un examen approfondi, je vous invite à refuser le postulat de la Commission de gestion. Les cantons universitaires se sont plaints pendant des années du retard dans le paiement des subventions aux- quelles ils avaient droit. Ces plaintes sont à la base de toute cette affaire.
Quant à la procédure concernant les subventions, je crois qu'il vaut la peine de la rappeler très simplement. En vertu de la loi sur l'aide aux universités, une procédure préalable obligatoire est nécessaire pour des crédits de plus de cinq millions, destinés à des constructions ou pour des crédits de plus d'un million, destinés à l'achat d'instruments. La requête part des autorités cantonales et il incombe à la Conférence universitaire suisse de demander le préavis du Conseil suisse de la science.
Le projet définitif va à nouveau à la Conférence universitaire suisse qui consulte, le cas échéant, l'Office des construc- tions. Le projet passe ensuite par le Conseil suisse de la science, il aboutit finalement au Conseil fédéral qui est l'organe de décision. Telle est la procédure d'allocation des subventions. Elle n'a jamais provoqué de drames.
Par contre, la suite, la procédure de paiement, elle, a fait problème. Il y a eu des retards considérables. J'utilise le passé car aujourd'hui les choses sont rentrées dans l'ordre. Depuis le début de l'année, des directives émanant du Département fédéral de l'intérieur, ont reçu l'agrément de toutes les parties. Ces directives ne sont pas parfaites, elles sont, sous certains aspects, critiquées et critiquables. Il n'empêche qu'elles sont un grand pas dans la bonne direc- tion.
Faut-il dès lors, en acceptant le postulat de la commission, donner l'impression que tout va encore mal dans ce domaine, alors que tout va précisément mieux ? Le postulat, en soi, n'est peut-être pas très choquant; en revanche, la motivation qui en fait partie intégrante l'est davantage. Dans le climat actuel, il est inopportun de voter ce postulat. Il attiserait la polémique et nuirait à la recherche de solutions meilleures entre Confédération et cantons.
Les cantons universitaires - on le répétera sans doute - ne sont certes pas des malheureux. L'aide de la Confédération est généreuse, il est juste qu'elle soit aussi économe. Celle des cantons non universitaires à l'égard des cantons univer- sitaires est aussi généreuse d'ailleurs, notons-le au passage. La retombée sur l'économie de la présence des universités est importante et favorable aux cantons universitaires. Il n'empêche que ces derniers ont joué et jouent encore un rôle essentiel dans notre système d'éducation.
Le postulat de la Commission de gestion alourdirait, sans profit pour l'université, le climat entre la Confédération, les cantons universitaires et les milieux scientifiques et universi- taires suisses. On peut d'autant plus y renoncer que la seule publication du rapport de la Commission de gestion et la publicité qu'elle a eue ont provoqué dans toute la machine administrative universitaire un salutaire réflexe d'examen de conscience. Dans la situation actuelle, ce postulat va large- ment au-delà de la cible.
J'ajoute qu'au sein du groupe radical, au nom duquel s'ex- primera tout à l'heure M. Mühlemann, un même débat a eu lieu dans un esprit d'apaisement. L'exposé des motifs à l'origine du postulat lui paraissant polémique, une minorité du groupe radical s'oppose à celui-ci.
M. Butty: Je m'exprime à cette tribune au nom du groupe démocrate-chrétien. Nous tenons tout d'abord à rendre hommage à la section de la Commission de gestion qui a fourni cet important travail pour l'avenir de notre pays et pour la formation de notre jeunesse. C'est un travail sérieux qui concerne un domaine très complexe.
En effet, cette étude touche non seulement à la politique de subventionnement des universités mais encore au problème de la coordination et de l'efficacité du travail universitaire et des investissements dans ce secteur. La complexité des dispositions qui régissent cet important domaine ne facilite certainement pas la tâche des institutions concernées. La loi et l'ordonnance en particulier sont d'une application diffi- cile.
Plusieurs institutions sont concernées: le Conseil fédéral et l'Office de l'éducation et de la science ainsi que d'autres offices comme l'Office des constructions fédérales, le Con- trôle fédéral des finances, etc. Les cantons universitaires, avec la Conférence universitaire suisse qui compte 26 à 29 membres, dont 18 représentants des cantons (pas seule- ment universitaires) et 8 à 10 de la Confédération, le Conseil suisse de la science sont également concernés.
Le Contrôle fédéral des finances, puis la délégation des finances se sont rendus compte de certaines lacunes - elles ont été relevées tout à l'heure - en ce qui concerne l'octroi des subventions et l'exécution des décisions.
Il s'est ensuivi des retards importants dans les paiements, comme l'a relevé M. Couchepin, au nom de la Commission de la science et de la recherche. Ces retards ont contribué aussi à alourdir le climat entre les cantons universitaires et la Confédération, non seulement à l'égard de l'Office fédéral concerné, mais surtout à l'égard du Contrôle fédéral des finances qui a agi, dans les limites de ses attributions, mais
N 11 juin 1985
984
Aide aux universités. Rapport CDG/N
en retardant notablement certaines échéances que les can- tons universitaires attendaient.
A la lecture du rapport, plusieurs membres de la Commis- sion de gestion ont eu l'impression que les études approfon- dies qui avaient été effectuées visaient à vérifier la qualité de la gestion de l'Office de l'éducation et de la science et son efficacité; elles permettaient également de voir dans quelle mesure d'éventuelles améliorations pouvaient être appor- tées à l'organisation de cet office qui avait révélé certaines lacunes, en particulier dans l'octroi des subventions. Il a fallu se rendre à l'évidence que des problèmes de personnel se posaient également. Mais, petit à petit, dans le cadre de la Commission de gestion, l'enquête et les études qui portaient sur l'office fédéral concerné ont débordé de ce cadre et se sont étendues aux cantons universitaires, à la Conférence universitaire suisse et au Conseil suisse de la science. Je crois effectivement qu'il faut admettre qu'il y a eu là aussi certaines lacunes.
On a attendu depuis très longtemps la révision de la loi sur l'aide aux universités et l'élaboration de directives qui n'ont été décidées que le 21 janvier 1985 sur votre proposition, Monsieur le Conseiller fédéral. Alors que la Commission de gestion prétendait qu'il n'y en avait pas, elles étaient adop- tées le jour même où le rapport de la Commission de gestion était approuvé!
En fait, deux sortes de problèmes ont retenu l'attention du groupe démocrate-chrétien: d'abord des problèmes de per- sonnes et ensuite des problèmes liés aux institutions et au fédéralisme. C'est avant tout en raison de ce second ordre de problèmes que notre groupe a décidé de vous proposer de ne pas accepter le postulat de la commission et de soutenir celui que Mme Segmüller présentera demain.
En effet, nous avons eu le sentiment que certaines apprécia- tions en matière d'examen des demandes cantonales de subventionnement d'investissements ne tiennent pas suffi- samment compte du fait qu'il s'agissait là de préavis. La Conférence universitaire suisse - nous dit-on - a outrepassé ses compétences. Si elle les a outrepassées, ce serait uni- quement parce que les compétences n'étaient pas suffisam- ment exercées au niveau fédéral. De toute façon, ce n'était pas la Conférence universitaire suisse qui pouvait décider. Il ressort du postulat qui nous est présenté, l'appréciation suivante: «La pratique actuellement suivie aboutit parfois à ce que les bénéficiaires des subventions, qui sont repré- sentés au sein de la Conférence universitaire et du Conseil de la science, s'attribuent eux-mêmes les subventions.» Or, les subventions sont décidées par le Conseil fédéral! Donc, une auto-attribution de subventions signifierait que les ins- tances supérieures n'ont pas accompli leur tâche, confor- mément à la loi. Les reproches à ce moment-là ne seraient pas à adresser à la Conférence universitaire suisse ou au Conseil suisse de la science, mais bien plutôt à ces ins- tances. C'est dans cet esprit-là que notre groupe s'est posé la question de savoir si vraiment l'on pouvait laisser passer une phrase ainsi libellée. Pour ces raisons notre groupe appuiera la proposition de Mme Segmüller.
D'autre part, le président de la section, M. Weber-Schwyz souligne que la Commission de gestion a approuvé à l'una- nimité le postulat. Il faut néanmoins préciser que plusieurs d'entre nous avaient demandé le renvoi de ce débat, parce que nous estimions que des contacts, en particulier avec la Conférence universitaire et avec le Conseil suisse de la science, devaient être repris. Peut-être que la Conférence universitaire est en partie responsable de cet état de fait, mais M. Egli, conseiller fédéral, avait écrit lui-même à la Commission de gestion pour demander que nous réenten- dions les parties en cause. On a entendu, c'est vrai, le président de la Conférence universitaire ainsi que son secré- taire et également le président du Conseil suisse de la science. Cependant, nous sommes d'avis que, à la suite du rapport, il aurait été indiqué de reprendre contact avec les membres de la Conférence universitaire suisse, avant le débat d'aujourd'hui. Il est fondamental que règne un climat de confiance entre les cantons universitaires et la Confédé- ration. Il y va de l'avenir de nos universités et de l'assurance
d'une distribution efficace des fonds de la Confédération. Là, nous sommes du côté de la Confédération! Elle a le droit et le devoir de surveiller l'octroi de ces subventions.
Il faut toutefois relever qu'actuellement les montants versés par la Confédération sont en diminution. Alors qu'ils repré- sentaient environ 50 pour cent des dépenses cantonales, pour le fonctionnement et les investissements en faveur des universités, ils ont fortement diminué. De 21 pour cent pour le fonctionnement, ils sont descendus maintenant à 15 pour cent. En ce qui concerne les investissements, ils s'élevaient à 45 pour cent, mais il faut dire que les montants eux-mêmes ont diminué pour les huit cantons universitaires. Actuelle- ment il y a 80 millions par an, c'est-à-dire 10 millions à attribuer par canton universitaire.
On constate donc que la manne fédérale pour les universités a nettement diminué et que les cantons universitaires, avec heureusement maintenant la collaboration des cantons non universitaires à la suite de l'accord intercantonal intervenu et signé, prennent assurément une part financière plus importante que précédemment. Cela signifie aussi qu'il faut leur faire confiance. Si la Confédération doit surveiller l'em- ploi de la manne fédérale qu'elle accorde aux universités, elle n'a pas une part prépondérante dans le financement. Dans ces conditions, vouloir supprimer ou restreindre en partie les examens et les préavis de la Conférence universi- taire, selon le dernier alinéa du postulat qui nous est pro- posé, ne serait pas logique dans la situation actuelle. Vous lirez en effet au dernier alinéa du postulat qui nous est proposé ceci: «Après la révision de la loi, la Conférence universitaire et le Conseil de la science devraient collaborer uniquement en matière de planification et de conception de l'aide aux universités, mais pas sur le plan de l'allocation des subventions dans les cas d'espèce.» Or, il nous apparaît qu'au vu du montant et du pour-cent que la Confédération verse aux cantons universitaires, et de la part beaucoup plus importante que doivent assumer ces cantons pour les inves- tissements et les dépenses de fonctionnement, il ne serait pas logique d'aboutir à cette conclusion.
Nous voudrions enfin souligner que le groupe démocrate- chrétien s'était toujours opposé au numerus clausus. Or, si ce dernier a pu être évité, c'est avant tout grâce aux cantons. Durant quelques années, une subvention complémentaire de la Confédération y a également contribué; celle-ci n'est plus versée aujourd'hui. Il ne serait donc pas logique, à l'égard des cantons universitaires d'une part et, pour la recherche, à l'égard du Conseil suisse de la science d'autre part, d'enlever aux cantons et ces instances des compé- tences qui leur étaient jusqu'ici légitimement attribuées.
En conclusion, notre groupe, à la suite du rapport qui vient d'être déposé, tient avec le Département fédéral de l'inté- rieur à instaurer à nouveau un climat de confiance entre les cantons universitaires et la Confédération. Nous pensons que c'est le seul moyen de résoudre les problèmes d'ordre personnel, institutionnels et relevant du fédéralisme qui sont posés.
Il s'agit en matière d'enseignement et d'éducation de laisser la compétence d'abord aux cantons et aux universités en leur demandant de coordonner leurs efforts afin d'en assu- rer l'efficacité, dans l'intérêt de notre jeunesse, de sa forma- tion et de la compétitivité de notre pays, tant sur le plan intérieur que sur le plan international.
En conclusion, le groupe démocrate-chrétien refusera le postulat de la commission. Il soutiendra le postulat de Mme Segmüller.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13 Uhr La séance est levée à 13 heures
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Hochschulförderung. Bericht GPK/N Aide aux universités. Rapport CDG/N
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1985
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Datum
11.06.1985 - 08:00
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Data
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979-984
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