Verwaltungsbehörden 11.06.1985 84.416
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N 11 juin 1985
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Postulat Uchtenhagen
gendem, herabgefallenem Holzmaterial säubern. Nun besteht die eigenartige Situation, dass gerade die Forstor- gane uns sagen, dieses abgefallene Material sei den Wäl- dern nicht schädlich, man lasse es gerade auch mit Rück- sicht auf den Zustand der Böden liegen. Hier handelt es sich um Material, das verrottet und zu Kompost wird und damit die Bodenverhältnisse verbessert. Es ist also nicht unbe- dingt notwendig, die Wälder in diesem Sinne zu reinigen. Was selbstverständlich notwendig ist, ist, dass Bäume und Holz, die vom Käfer befallen sind, möglichst schnell aus dem Wald entfernt werden.
Herr Zwygart, Sie haben mir die Frage gestellt, was der Bund zu tun gedenke in bezug auf den Präventivbereich. Sie wissen, dass wir ursprünglich vorgesehen hatten, ein Prä- ventivgesetz zu erlassen. Ein vorbereitender Bericht zu einem solchen Gesetz ging in Vernehmlassung, aber die Vernehmlassungsergebnisse waren - ich kann das Wort ruhig anwenden - vernichtend. Angesichts dieses Ergebnis- ses konnten wir es nicht wagen, einen Gesetzeserlass vorzu- bereiten. Hingegen ist mein Bundesamt für Gesundheitswe- sen daran, die Präventivfragen trotzdem zu studieren und dort einzugreifen, wo für uns eine Kompetenz besteht. Ob ein Präventivrat geschaffen werden muss, wollen wir einst- weilen offen lassen. Ich glaube, es ist heute - soviel ich gehört habe - auch über die Kommissionen gesprochen worden. Einerseits verlangt man vom Bundesrat, es müssten weniger ausserparlamentarische Kommissionen bestehen, andererseits verlangt man die Schaffung von neuen Kom- missionen wie Präventivrat, Behindertenkommission usw. Hingegen ist vorgesehen, einen Präventivfonds zu schaffen, woraus dann Präventivaktionen finanziert werden können. Die Frage von Herrn Allenspach nach dem Bericht betref- fend AHV kann ich wie folgt beantworten: Ich weiss, dass ich Ihnen den Bericht auf Anfang dieses Jahres in Aussicht gestellt habe. Er ist inzwischen auch bei meinem Departe- ment eingetroffen. Die Verabschiedung des Berichts hat sich jedoch nochmals verspätet. Der Bundesrat wird indes- sen noch vor den Ferien von diesem Bericht Kenntnis neh- men. Wir stellen den Antrag, dass er an das Parlament weitergeleitet wird.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
84.416 Postulat Uchtenhagen Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit Recherche. Collaboration entre le secteur privé et le secteur public
Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1984
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Forschung und Entwicklung im Technologiebereich wird der Bundesrat aufgefordert, nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um die Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwick- lungsabteilungen und jenen der Privatwirtschaft zu ver- stärken.
Texte du postulat du 3 mai 1984
Étant donné l'importance croissante de la recherche et du développement des techniques, le Conseil fédéral est invité à chercher de nouvelles possiblités de renforcer la collabo- ration entre les services spécialisés dans la recherche et le développement, d'une part, et l'économie privée, d'autre part.
Mitunterzeichner - Cosignataires
Ammann-St. Gallen, Bircher, Braunschweig, Deneys, Euler, Fankhauser, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Mauch, Neukomm, Ott, Reimann, Renschler, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter. (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Um die Innovationskraft ihrer Wirtschaft zu steigern, unter- nehmen heute fast alle hochindustrialisierten Länder grosse Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung. Im Zentrum der Bemühungen stehen dabei eine bessere Koor- dination und Kooperation der privaten und der öffentlichen Forschung und eine innovationsfördernde verbesserte Dif- fusion von technologischem Wissen. Für den zur Errei- chung dieser Ziele notwendigen Brückenschlag zwischen Grundlagenforschung und praxisorientierter Forschung und Entwicklung werden schon seit einiger Zeit neue unor- thodoxe Wege beschritten, werden grossangelegte For- schungsparks, Innovations- und Gründerzentren, Wissen- schaftsläden und anderes mehr errichtet.
In der Schweiz lässt die Koordination und Kooperation der Forschungstätigkeit noch zu wünschen übrig, und zwar sowohl was die Forschung und Entwickung an unseren kantonalen und eidgenössischen Hochschulen, Instituten und Ingenieurschulen unter sich betrifft, als auch was die Forschung und Entwicklung der öffentlichen Hand einer- seits und der Privatwirtschaft andererseits angeht. In beiden Bereichen sind noch grosse Anstrengungen nötig, um die Koordination zu verbessern.
Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der öffentlichen Hand und jenen der Privatwirtschaft darf allerdings nicht dazu führen, dass die öffentliche Forschungstätigkeit sich nach kurzfristi- gen privatwirtschaftlichen Interessen ausrichtet. Eine solche Ausrichtung der Forschungstätigkeit oder gar der Studien- pläne könnte sich mittel- und langfristig sogar innovations- hemmend statt innovationsfördernd auswirken. Das Mana- gement unserer Industrie hat sich nicht in allen Fällen als sehr innovativ und weitsichtig erwiesen. Im Konkurrenz- kampf ist die Wirtschaft zudem oft geradezu genötigt, sich nach kurzfristigen Interessen auszurichten und dabei die Vernachlässigung längerfristiger Optimierungsaspekte in Kauf zu nehmen. Eine innovative Forschungstätigkeit ist jedoch auf einen anderen, längeren Zeithorizont angewie- sen. Die auf längere Sicht für ein Land wie die Schweiz nötige Schwerpunktbildung in zukunftsträchtigen For- schungsbereichen und die dabei immer nötiger werdende Multidisziplinarität setzen deshalb voraus, dass Forschung und Lehre nicht von den aktuellen und oft schon bald überholten Wirtschaftsinteressen gelenkt werden. Mit mei- nem Postulat soll folglich nicht für eine noch stärkere Anleh- nung unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an die Wirtschaft plädiert werden, sondern für die Entwick- lung neuer Formen der Zusammenarbeit, welche die Effi- zienz der Forschungstätigkeiten steigern, ohne die Unab- hängigkeit der beiden Partner in Frage zu stellen.
Auf eine engere, die technologische Diffusion und Innova- tion fördernde Zusammenarbeit sind insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe angewiesen. Von ihren flexibleren Strukturen her sind Klein- und Mittelbetriebe für die Entwicklung innovativer Technologien besonders geeignet. Hemmend wirkt sich indessen einerseits der erschwerte Zugang zu Risikokapital, andererseits der erschwerte Zugang zu Forschung und Entwicklung aus. Das gleiche gilt für neugegründete Unternehmungen, die häufig ein beson- ders grosses Potential an Innovationsfähigkeit haben. Ange- sichts der Tatsache, dass der hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwand der schweizerischen Grossfirmen längst nicht mehr im gleichen Ausmass wie früher im Inland beschäftigungswirksam ist, kommt der Forschung und Entwicklung in kleineren Firmen gesamtwirtschaftlich heute ein grösserer Stellenwert zu.
Neue Formen der Zusammenarbeit setzen keineswegs grossangelegte und kostspielige Institutionen voraus. Grosse Forschungszentren oder Forschungsparks, wie sie
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Hochschulförderung. Bericht GPK/N
in den USA seit einiger Zeit bestehen und gegenwärtig in verschiedenen europäischen Industrieländern aufgebaut werden, dürften für die Schweiz mit ihren beschränkten finanziellen Mitteln und ihrer kleinräumigen Struktur und ihren verhältnismässig zahlreichen Hochschulen und Inge- nieurschulen kaum der richtige Weg sein. Was für uns machbar und sinnvoll ist, ist im Prinzip bereits vorgezeich- net: Mit den beiden Impulsprogrammen und mit der Auf- stockung der Mittel zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung des EVD durch die Beschäftigungsprogramme ist ein unseren Verhältnissen entsprechender Weg beschrit- ten worden. Es wäre daher angezeigt, sich über die Entwick- lung weiterer Impulsprogramme und die zukünftige Dotie- rung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung des EVD Gedanken zu machen.
Gleichzeitig sollten aber auch neue Formen der Zusammen- arbeit zwischen öffentlichen und privaten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten geprüft werden, insbesondere sol- che, welche Klein- und Mittelbetrieben sowie neugegründe- ten innovativen Firmen den Zugang zu technologischem Wissen und damit die Erzielung von Synergieeffekten erleichtern könnten. Geprüft werden müssten in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Errichtung von gemischt- wirtschaftlichen Technologie- und Gründerzentren und klei- neren spezialisierten Forschungsparks, wo Unternehmun- gen ihre Infrastrukturbedürfnisse im Technologie- und even- tuell auch im Managementbereich befriedigen könnten. Auch die Errichtung von sogenannten Wissenschaftsläden, in denen durch Beratung oder «Miete» eines entsprechen- den Spezialisten das fehlende Know-how gekauft werden kann, könnte hilfreich sein. Auf jeden Fall sollten die Hoch- schulen und ihre Annexanstalten und Institute - aber auch die Ingenieurschulen - noch vermehrt Anlauf- oder Bera- tungsstellen schaffen, welche als Informations- und Kon- taktstellen ihre Dienste Klein- und Mittelbetrieben anbieten. Solche Büros könnten sehr wohl auch von Mittelbauange- hörigen im Rahmen einer anderweitigen Beschäftigung betreut werden.
Die Fähigkeit von Firmen, selbst oder in Zusammenarbeit mit Hochschulinstituten ihre Entwicklungstätigkeit zu ver- stärken, ist auch abhängig von der Ausbildung. Zum Teil fehlt in der Schweiz eine Spitzenausbildung, wie sie an den besten amerikanischen Hochschulen angeboten wird. Ange- sichts der beschränkten Möglichkeiten eines Kleinstaates im Bereich der Grundlagenforschung muss der Aus- und Wei- terbildung mehr Bedeutung geschenkt werden. Vermehrte Anstrengungen vor allem in der «postgraduate»-Ausbildung dürften letztlich sinnvoller sein als der Versuch, in möglichst vielen Forschungsbereichen mitzuhalten. Mit Spitzenleuten könnte es uns möglich sein, die nötigen «Nischen» in For- schung und Entwicklung zu finden, auf die wir angewiesen sind. Allerdings dürfte die Rekrutierung auf Grenzen stos- sen. In diesem Zusammenhang wäre die Schaffung neuer, von den Hochschulen unabhängiger Institute für Ausbil- dung und Forschung von «postgraduates» - ähnlich den Max-Planck-Instituten - zu prüfen.
Zum Teil ist in modernen Ausbildungsrichtungen aber auch die Ausbildungskapazität für die Grundausbildung ungenü- gend. Beispielsweise ist dies noch immer bei der Informatik der Fall. Ähnlich sind die Verhältnisse in der Elektrotechnik oder der biologischen Verfahrenstechnik. Die Ausbildungs- kapazität der ETH hat mit den ansteigenden Studentenzah- len nicht Schritt gehalten.
Der Bundesrat sollte sich dieser Probleme annehmen. An den eidgenössischen Hochschulen und ihren Annexanstal- ten wären mit gezielten, allenfalls befristeten Massnahmen die aufgezeigten Schwachstellen zu beseitigen. Mit Empfeh- lungen an die kantonalen Hochschulen und Institute sowie die Ingenieurschulen könnten ähnliche Massnahmen auf kantonaler Ebene angeregt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 30. Januar 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 30 janvier 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Wird die Überweisung des Postulates aus der Mitte des Rates bestritten? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen - Transmis
85.001 Hochschulförderung. Bericht GPK/N Aide aux universités. Rapport CDG/N
Bericht und Postulat der Geschäftsprüfungskommission vom 21. Januar 1985 (BBI 1, 711)
Rapport et postulat de la Commission de gestion du 21 janvier 1985 (FF 1, 699)
Antrag Columberg Ablehnung des Postulates
Proposition Columberg Rejeter le postulat
Weber-Schwyz, Berichterstatter: Wir gehen davon aus, dass Ihnen der Inhalt des umfassenden Berichtes weitgehend bekannt ist. Wir werden uns darum auf das Hervorheben der Schwerpunkte, die Erwähnung neuer Tatsachen oder die Kommentierung von Einwendungen gegen den Bericht be- schränken.
Zur Einleitung sei mit Nachdruck hervorgehoben, dass die GPK mit diesem Bericht weder die gemeinsame Aufgabe der Hochschulförderung von Bund und Kantonen noch den Umfang der eingesetzten Bundesmittel in Frage stellen will. Aus diesem Grund wird auch keinem Partner eine Haupt- schuld zugewiesen, noch sind subjektive Vorwürfe an die Organe des Schweizerischen Wissenschaftsrates noch der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus dem Bericht her- auszulesen. Die Fehlentwicklungen im Vollzug der Hoch- schulförderung haben ihren Ursprung in einer Zusammen- arbeit unter beratenden Organen und Verwaltungsstellen, wo durch Übereifer und Kompetenzvermischung jede Ober- aufsicht fast verunmöglicht ist. Darum ist es Aufgabe des Parlamentes als oberstes Verwaltungskontrollorgan, nicht nur Feststellungen zu machen, sondern wegweisende Schlüsse zu ziehen. Zum besseren Verständnis will ich in geraffter Art den eidgenössischen Weg zur Hochschulförde- rung in Erinnerung rufen.
In Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung von 1874 wurde der Eidgenossenschaft die Befugnis erteilt, die Polytechni- sche Schule zu führen, eine Universität und höhere Unter- richtsanstalten zu errichten oder solche zu unterstützen. Durch einzelne Bundesbeschlüsse wurden erst ab 1954 Bei- träge an kantonale Hochschulen bewilligt, bis dann das Hochschulförderungsgesetz von 1968 die umfassende Grundlage für die Mithilfe des Bundes schuf. Das Hoch- schulförderungsgesetz sah den Vollzug der Aufgabe durch beratende Organe vor. Zur Mitarbeit berufen ist der Schwei- zerische Wissenschaftsrat, der für die Konzeption der eigentlichen Wissenschafts- und Forschungspolitik zustän- dig ist. Er hat Richtlinien für den Ausbau und die Zusam- menarbeit der Hochschulen zu erarbeiten und Empfehlun- gen zur Hochschulförderung abzugeben. Zweitens kennen wir das Organ der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Diesem Organ ist die Zusammenarbeit unter den Hochschu- len übertragen. Es hat die Arbeitsteilung zwischen den Hochschulen zu regeln, Richtlinien über Zulassungsbedin- gungen und die Anerkennung von Prüfungen zu erlassen, und sie führt eine Fachstelle für Hochschulbauten, die zur Vorprüfung von Beitragsgesuchen an Sachinvestitionen und Anschaffungen zuständig ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Uchtenhagen Privatwirtschaftliche und öffentliche Forschung. Zusammenarbeit Postulat Uchtenhagen Recherche. Collaboration entre le secteur privé et le secteur public
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1985
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Volume
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.416
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Numero dell'oggetto
Datum 11.06.1985 - 08:00
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Data
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