Verwaltungsbehörden 10.06.1985 83.514
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Motion der sozialdemokratischen Fraktion
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Nationalrat Herczog, Sie haben das Gutachten des Betriebs- wissenschaftlichen Instituts nicht richtig interpretiert. Es geht dort nicht um das Prinzip der Teilung - gemeinwirt- schaftliche Leistung, Abgeltung, kommerzieller Bereich und Eigenwirtschaftlichkeit -, sondern nur um die Methode. Das BWI geht von einer eigentlichen Sockelmethode aus: gemeinwirtschaftlicher Bereich als Sockelangebot und dann Aufstockung der kommerziellen Leistungen. Die SBB haben - weder im Januar noch vor- oder nachher - in bezug auf den Leistungsauftrag 1982 und die Auswertung etwas anderes vertreten, als das, was ich hier gesagt habe. Darf ich Ihnen ganz generell empfehlen, immer das als gültig hinzu- nehmen, was ich hier in diesen Fragen meines Departemen- tes für den Bundesrat sage?
Nationalrat Jaeger, die Finanzierung der Vorhaben, die wir verfolgen - also «Bahn 2000» und auch Tarifmassnahmen - ist dann gesichert, wenn das bundesrätliche Konzept inklu- sive KVP insgesamt realisiert wird. Wir können für unbe- stimmte Varianten natürlich nicht auch noch Finanzierungs- möglichkeiten anbieten. Die Aussichten sind keineswegs schlecht; sie sind sogar gut, wenn wir bei den klar festgeleg- ten Zielen bleiben, wenn wir eine gerade Linie einhalten und diese tatkräftig realisieren. Es wurde natürlich schon viel in Richtung «Bahn 2000» gemacht: die KVP-Vorlage, der Lei- stungsauftrag SBB, die Rahmenkredite KTU - die neue Treibstoffzollverwendung ist auch integriert - und dann die Vorlage für die Nationalstrassenpolitik der kommenden Jahre.
Frau Christinat, darf ich Ihnen empfehlen, die GVK noch einmal zur Hand zu nehmen und zu lesen? Sie werden dort nämlich die offenbar überraschende Feststellung machen, dass das, was wir jetzt als «Bahn 2000» präsentieren, kon- zeptionell bereits durch die Expertenkommission Hürlimann (GVK) vorgeschlagen war. Nur ging die NHT in der Realisie- rung voraus. Aber die Kommission Hürlimann hat in der GVK bereits einen Aufwand von etwa 5 Milliarden Franken für das übrige Schienennetz namhaft gemacht. Es ging der Kom- mission Hürlimann - also der GVK - nie um die NHT. Jetzt haben wir das Ganze in ein Konzept integriert, und wir haben die Neubaustrecken wesentlich reduziert. Das ist die Neuerung.
Nationalrat Clivaz, ich danke Ihnen für das Zitat. Ich kann diese Auffassung nur teilen und sagen: Jawohl, Taten sind notwendig, aber natürlich die richtigen. Es müssen die zweckmässigen und auch die unter finanziellen und andern Gesichtspunkten realisierbaren Taten sein. Dem wird die Motion in verschiedenen Punkten nicht oder nur teilweise gerecht. Es wäre beispielsweise undenkbar, Ziffer 1 beim Leistungsauftrag 87 (die Eigenwirtschaftlichkeit) fallen zu lassen. Das wäre eine völlig neue Weichenstellung in Abwei- chung auch dessen, was die GVK vorschlägt. Oder: Generell im ganzen Lande den Halbstundentakt einzuführen, das wäre im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen Möglich- keiten nicht gangbar. Auch das vorzeitige Inkraftsetzen eines siebten Rahmenkredites (Ziffer 6) wäre gar nicht reali- sierbar, weil wir weder die Beteiligung der Kantone mit ungefähr der Hälfte noch die Vergabe der Bestellungen bereits, um ein Jahr vorgezogen, ab 1986 realisieren könnten.
Im Punkt 7 - ich will darauf nicht näher eingehen - hat es einige Elemente, für die es einer Verfassungsrevision bedürfte, wenn man sie realisieren wollte.
Ich möchte Sie also bitten, die Motion nicht in dieser Form zu überweisen. Hingegen ist der Bundesrat bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Motion du groupe socialiste
Präsident: Wir bereinigen die Vorstösse. Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion der sozialdemokratischen Frak- tion in ein Postulat umzuwandeln. Herr Bircher hält als Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion an der Motion fest.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Motion Für die Überweisung als Postulat 40 Stimmen 58 Stimmen
Überwiesen - Transmis
Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion Interpellation du groupe radical 1
Präsident: Herr Steinegger bestätigt, dass er von der Ant- wort des Bundesrates befriedigt ist.
Postulat Müller-Meilen
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entge- genzunehmen. Wird es aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen - Transmis
83.514 Motion der sozialdemokratischen Fraktion SBB. Leistungsauftrag Motion du groupe socialiste Contrat d'entreprise des CFF
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zur Anpassung des Leistungsauftrages der SBB an die heutigen veränderten Verhältnisse zu unter- breiten, wobei die volkswirtschaftlichen Aufgaben, welche die Bundesbahnen von Gesetzes wegen zu erfüllen haben, mitzuberücksichtigen sind.
Texte de la motion du 23 juin 1983
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un rapport assorti de propositions tendant à adap- ter le mandat conféré aux CFF à l'évolution de la situation; les réajustements préconisés devraient également porter sur les tâches relevant de l'économie publique, que les CFF sont tenus d'accomplir en vertu de la législation.
Sprecher - Porte-parole: Weber-Arbon
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach Artikel 3 des SBB-Gesetzes vom 23. Juni 1944 haben die Bundesbahnen der Volkswirtschaft und der Landesver- teidigung zu dienen. Sie sind zudem nach gesunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten und zu betreiben. Sie sind dauernd in gutem Zustand zu erhalten und haben sich den Erfordernissen des Verkehrs.und den Fortschritten der Technik anzupassen. .
Nach dem Leistungsauftrag 1982/1986 haben die SBB nach unternehmerischen Grundsätzen den vollen Rechnungsaus- gleich anzustreben. Bereits im ersten Jahr hat sich leider gezeigt, dass die SBB nicht in der Lage sind, diesen Lei- stungsauftrag zu erfüllen: So sollte zum Beispiel der Wagen- ladungsverkehr bis 1986 volle Kostendeckung erzielen, der Stückgutverkehr einen höchstmöglichen Beitrag an die Ver- bundskosten erwirtschaften. In Tat und Wahrheit ergab sich beim Wagenladungsverkehr 1982 ein Volumenrückgang von nicht weniger als 8,2 Prozent, beim Stückgutverkehr sogar ein solcher von 10,4 Prozent. Die im Leistungsauftrag enthaltene Herabsetzung der Finanzhilfe des Bundes im Stückgutverkehr ist deshalb völlig unrealistisch, ebenso die volle Kostendeckung für den Wagenladungsverkehr in den nächsten vier Jahren.
Motion du groupe socialiste
956
N
10 juin 1985
Wegen des jetzt bestehenden Leistungsauftragskonzepts befinden sich die SBB in einer unternehmerischen Zwangs- jacke, welche sie zum Beispiel zu Tarifanpassungen zwingt, welche ihre Konkurrenzfähigkeit arg beeinträchtigen. Es erscheint nicht nur angezeigt, sondern notwendig, den Lei- stungsauftrag der SBB flexibler zu gestalten und damit nicht noch vier Jahre zuzuwarten, bis der heute gültige Leistungs- auftrag abläuft. Es könnte auch nicht verantwortet werden, mit einer solchen Modifikation zuzuwarten, bis die verfas- sungsrechtlichen und gesetzgeberischen Grundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik verwirklicht sind.
Bei einer Modifikation des Leistungsauftrags ist auch in vermehrtem Masse als bisher zu beachten, dass die Bundes- bahnen von Gesetzes wegen «der Volkswirtschaft» zu die- nen haben. Es sind also neben den betriebswirtschaftlichen Kriterien auch solche der allgemeinen Verkehrspolitik sowie der Energie- und Umweltschutzpolitik miteinzubeziehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Nach langwierigen Vorarbeiten haben die eidgenössischen Räte im Frühjahr 1982 den auf fünf Jahre befristeten Lei- stungsauftrag an die SBB verabschiedet und damit einen bedeutsamen verkehrspolitischen Entscheid gefällt.
Die Verwirklichung der Empfehlungen der GVK, von der positive Auswirkungen auf die SBB zu erwarten sind, wird noch einige Jahre beanspruchen. In der Zwischenzeit bildet der Leistungsauftrag eine wertvolle Überbrückungsmass- nahme. Er hat den SBB eine wesentliche finanzielle Entla- stung gebracht (Erhöhung des Dotationskapitals, Starthilfe Huckepackverkehr, Neuregelung der Abgeltung auf der Grundlage des regionalen Personenverkehrs). Der Lei- stungsauftrag konkretisiert ferner die widersprüchliche Ziel- setzung des Bundesbahngesetzes, indem er die Zuständig- keiten im gemeinwirtschaftlichen (regionaler Personenver- kehr) und im Marktbereich klar regelt. In letzterem haben die SBB volle Handlungsfreiheit.
Für einzelne Verkehrsbereiche enthält der Leistungsauftrag Vorgaben. So ist im Personenverkehr und im damit verbun- denen Gepäcktransport auf die Dauer mindestens volle Kostendeckung sicherzustellen. Im Wagenladungsverkehr ist nach Möglichkeit bis 1986 wieder volle Kostendeckung zu erzielen. Die Einführungshilfe für den Huckepackverkehr wird schrittweise abgebaut.
Die Vorgaben zum Huckepackverkehr sind aufgrund des neuen Verfassungsartikels über die Treibstoffzölle (BV Art. 36ter Abs. 1 Bst. c) zu ergänzen. Danach können nun aus den Erträgen des Treibstoffzolles auf die Dauer Investitions- und Betriebsbeiträge an den Huckepackverkehr geleistet werden, und das Angebot kann im Sinne einer gemeinwirt- schaftlichen Leistung erweitert werden. Die Einzelheiten sind in der Ausführungsgesetzgebung festzulegen.
Die Ziele des Leistungsauftrags sind hoch gesteckt. Die SBB setzen alles daran, sie innerhalb der Laufzeit bestmöglichst zu erreichen. Aus der Transportkostenrechnung für das Jahr 1982 geht jedoch hervor, dass der Kostendeckungsgrad in allen Verkehrsbereichen weiter gesunken ist. Mit Ausnahme des Postverkehrs sind heute alle Sparten defizitär.
Konjunkturverlauf und wachsender Konkurrenzdruck stel- len somit die Erreichung der Zielsetzung des Leistungsauf- trags in Frage. Auch bei positiver Einschätzung der unter- nehmerischen Möglichkeiten dürfte insbesondere eine volle Kostendeckung im Wagenladungsverkehr bis 1986 kaum erreichbar sein. Massnahmen bei der Leistungserstellung (im Sinne der Kostenbeeinflussung) und auf der Preisseite sind daher unerlässlich. Im Rahmen der Ergebnisoptimie- rung sind die SBB bestrebt, ihren Anteil am gesamten Ver- kehrsaufkommen zu steigern. Die Strategien im Wagenla- dungs- und Stückgutverkehr zeigen, dass längerfristig durchaus die Chance besteht, die Ertragslage in diesen Bereichen zu verbessern. Unerlässlich ist dabei allerdings die Unterstützung der zu treffenden Massnahmen durch die Verbesserung der verkehrspolitischen Randbedingungen zur Stärkung der Wettbewerbslage der Schiene.
Das im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag aufge- stellte Aktionsprogramm hat in allen Unternehmungsberei- chen dynamische Bestrebungen zur Verbesserung der wirt- schaftlichen Lage ausgelöst. Die SBB nehmen den Lei- stungsauftrag ernst und sind bestrebt, die ihnen zugestan- dene unternehmerische Freiheit im Rahmen der gesetzli- chen Bestimmungen auszuschöpfen. Es wäre bedauerlich, wenn dieser Elan durch eine vorzeitige Überarbeitung des Leistungsauftrags beeinträchtigt würde.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Leistungsauftrag eine unerlässliche. Grundlage für eine zukunftsorientierte SBB- Politik darstellt. Die Zielvorgaben sind so flexibel formuliert, dass die SBB nicht zu Tariferhöhungen gezwungen werden, die ihre Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen könnten. Auch bei nur teilweiser Erfüllung der Zielsetzungen dürften die Bemühungen der SBB eine wesentliche Verbesserung der unternehmerischen Effienz zur Folge haben. Entscheidend dafür ist aber, dass die nunmehr eingeleiteten kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen kontinuierlich durchgeführt werden können. Eine überstürzte Anpassung des Leistungs- auftrags würde sie beeinträchtigen. Sie brächte zudem höchstens einen Zeitgewinn von einem Jahr. Auf Ende 1986 muss die geltende Regelung ohnehin überprüft werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Weber-Arbon: Wir haben vor genau zwei Jahren eine Motion zur Anpassung des Leistungsauftrages an die damals verän- derten Verhältnisse eingereicht. Ein derartiger Vorstoss kann auch durch den Zeitablauf gegenstandslos werden! Immerhin stelle ich fest, dass in der neuen Motion (der Sie soeben in der Postulatsform zugestimmt haben) der Gedanke, den wir vor zwei Jahren vertraten, ebenfalls enthalten ist. Aufgrund dieser heutigen Ausgangslage kön- nen wir unseren damaligen Motionsvorstoss also zurück- ziehen.
Präsident: Herr Weber zieht diese Motion zurück.
Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr La séance est levée à 19 h 55
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Motion der sozialdemokratischen Fraktion SBB. Leistungsauftrag Motion du groupe socialiste Contrat d'entreprise des CFF
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1985
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Band
III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.514
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Numero dell'oggetto
Datum 10.06.1985 - 14:30
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Data
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20 013 444
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