Verwaltungsbehörden 06.06.1985 85.024
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Alkohollager Delsberg. Gesamterneuerung
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85.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Frau Blunschy unterbreitet namens der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Artikel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung bestimmt, dass die Kantone vom Reinertrag der Alko- holverwaltung der Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85 nur den «Alkoholzehntel», d. h. 5 Prozent, erhalten. Diese 5 Prozent entsprechen einem Zehntel des früheren Kantons- anteils von 50 Prozent des Reinertrages. Die Einnahmen hat jeder Kanton zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus zu verwenden.
Artikel 45 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 verpflichtet die Kantone, jährlich über die vorgenommene Verteilung des Alkoholzehntels Bericht zu erstatten. Im Berichtsjahr 1982/83 sind alle Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht nachgekommen und haben mindestens ihren Anteil am Reinertrag der Alkoholverwaltung für «Zehntelzwecke» ver- wendet. Die Gesamtaufwendungen betrugen 14,054 Millio- nen Franken. Das Geld wird beispielsweise für die Aufklä- rung, aber auch für die Unterstützung von Fürsorgestellen oder Heilstätten aufgewendet.
Der neue Artikel 32bis Absatz 9 der Bundesverfassung, über den am 9. Juni 1985 abgestimmt wird, sieht eine Erhöhung des Kantonsanteils auf 10 Prozent vor. Andererseits wird die Zweckbindung erweitert. Inskünftig ist der Alkoholzehntel sowohl für die Bekämpfung des Alkoholismus wie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmiss- brauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Das Schema für die Berichterstattung der Kantone über die Verwendung ihres Anteils (Rubrikenschema) wird gegen- wärtig in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kom- mission für Alkoholfragen revidiert und zu gegebener Zeit den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Der neue Berichtsrahmen soll gleichzeitig mit der Neuregelung des Reinertragsanteils in Kraft treten. Bis und mit Bericht 1984/ 85 gilt noch das alte Rubrikenschema.
Die Kommission für Gesundheit und Umwelt beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.082 Alkohollager Delsberg. Gesamterneuerung Entrepôt de la régie des alcools à Delémont. Rénovation
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Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 (BBI III, 1033) Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984 (FF III, 1040).
Beschluss des Ständerates vom 14. März 1985 Décision du Conseil des Etats du 14 mars 1985
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Frau Blunschy, Berichterstatterin: Der Bundesrat beantragt Ihnen, einen Kredit von 37,7 Millionen Franken für die Gesamterneuerung des Alkohollagers Delsberg zu bewil- ligen.
Der Bund ist aufgrund des Alkoholmonopols verpflichtet, die Versorgung unseres Landes mit preisgünstigem Alkohol in den erforderlichen Mengen, Sorten und Qualitäten zu garantieren. Vier Fünftel des von der Alkoholverwaltung abgegebenen Alkohols dienen als Grundstoff für technisch- industrielle, pharmazeutische und kosmetische Produkte. Nur ein Fünftel wird vom Spirituosengewerbe als gebrannte Wasser zu Trinkzwecken benötigt.
Der Bedarf an Alkohol muss zu 70 Prozent aus dem Ausland gedeckt werden. Die Preise des im Ausland eingekauften Sprits unterliegen starken Schwankungen. Steigende Erdöl- und Erdgaspreise wirken sich automatisch auf den Preis des synthetischen Sprits aus, während Ernteausfälle Preiserhö- hungen beim Agrarsprit zur Folge haben können.
Wegen dieser Auslandabhängigkeit und um Preisschwan- kungen ausgleichen zu können, ist eine genügende Lager- kapazität in der Schweiz nötig. Der Bund besitzt vier Alko- hollager: in Delsberg, Romanshorn, Schachen/LU und in Daillens. Die Lager Schachen und Romanshorn sind in den letzten Jahren modernisiert und ausgebaut worden. Das Lager Daillens ist in den Jahren 1967 bis 1971 erbaut worden und entspricht den heutigen Erfordernissen. Das Lager Delsberg hingegen ist dringend sanierungsbedürftig. Es genügt den heutigen Gewässerschutzvorschriften nicht mehr. Sämtliche Tanks sind im Freien ohne Auffangwanne aufgestellt. Gemäss Gewässerschutzgesetz müssen diese Anlagen bis spätestens 1. Juli 1987 den Erfordernissen des Gewässerschutzes angepasst werden. Sonst müsste der Betrieb auf diesen Termin eingestellt werden.
Beanstandungen sind auch von seiten des eidgenössischen Starkstrominspektorats angemeldet worden, weil die ver- alteten Anlagen den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen. Ferner ist auch die bestehende Löschanlage ungenügend.
Ein Verzicht auf die Sanierung und damit eine Schliessung des Betriebes kommt nicht in Frage, weil heute schon - gemessen am Gesamtbedarf - die Kapazität der vier Alko- hollager zu klein ist. Bei Wegfall des Lagers Delsberg wür- den zusätzlich grössere Lagermengen fehlen. Es kommt dazu, dass der Standort Delsberg für die Region Nordwest- schweiz besonders günstig ist. Denken wir an die chemi- sche Industrie in Basel. Es ist daher sinnvoll, dieses Alkohol- lager weiter zu betreiben, die dringend nötigen Sanierungen vorzunehmen und gleichzeitig die Lagerkapazität zu erhö- hen. Das Lagervolumen soll von heute 160300 Hektoliter auf 225500 Hektoliter vergrössert werden.
Die Kommission Gesundheit und Umwelt hat am 10. Mai das bestehende Alkohollager Delsberg besichtigt. Herr Bundes- rat Stich, die Vertreter des Amtes für Bundesbauten sowie der Alkoholverwaltung haben das Bauvorhaben erläutert
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Jahr
1985
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III
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Sessione estiva
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.024
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Datum
06.06.1985 - 08:00
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Seite
919-919
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