Dépérissement des forêts. Motions
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E 5 mars 1985
sionsmehrheit auch vertreten. Ich vertrete sie heute nicht mehr, aber nicht deshalb, weil irgendein Staatsrechtslehrer mein Vertrauen mehr hätte als irgendein anderer oder weil irgendein Jurist in diesem Saale mir als vertrauenswürdiger erschiene als irgendein anderer, vielmehr deswegen, weil der Rat eine Praxis, die er zumindest in den letzten fünf, sechs Jahren übte, vor zwei Jahren aufgegeben hat. Es gibt ein Präjudiz, man hat davon bereits geredet: Es ist die Motion Kündig betreffend die Gipfelibäckerei. Jene Motion verlangte nicht bloss Massnahmen im delegierten Rechtset- zungsbereich des Bundesrates selbst, sondern im Kompe- tenzbereich Dritter, nämlich der GD PTT. Wenn dem so ist, so müssen wir doch heute sagen: Das war klarerweise eine unzulässige Motion.
Aber, 32 unserer Ratsmitglieder haben sie unterschrieben und 24 haben ihr zugestimmt. Heute zu sagen, es sei ein Ausrutscher gewesen, ist eine allzu billige Ausrede.
Wer damals für die Motion Kündig stimmte, heute aber - aus juristischen Gründen - die Motion Tempo 100 ablehnt, muss sich entgegenhalten lassen, dass er rechtliche Argumente dann heranzieht, wenn ihm eine Motion materiell nicht passt, dagegen die gleichen rechtlichen Bedenken auf die Seite schiebt, wenn er die Motion materiell befürwortet. Dies aber hat mit einer nach Grundsätzen ausgerichteten ständerätlichen Praxis nichts mehr zu tun. Da wird die rechtliche Argumentation zur reinen Zwecks- und Hilfsargu- mentation entwertet. Diese Argumentation ist denn tatsäch- lich meines Erachtens auch wertlos. Es ist festzustellen, dass die Motion nach den erwähnten Vorgängen vor diesem Rate nicht bloss und nicht ausschliesslich als rechtlich bindende Verpflichtung des Bundesrates, sondern auch als eine besonders starke Form einer politischen Willensäusse- rung des Parlamentes an den Bundesrat gebraucht worden ist und gebraucht werden kann.
Die Form der Motion ist deshalb angängig, auch wenn ihr Gegenstand den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates betrifft. Weil sie angängig ist, habe ich keine Mühe, der Motion Tempo 100 (83.956) zuzustimmen.
Zumbühl: Da könnte man auch singen: «Da streiten sich die Leut' herum!» Es scheint wirklich, dass wir uns mit den fraglichen Motionen bereits mehr oder weniger auf der Ebene eines juristisch-staatsrechtlichen Seminars befinden. Ich schätze jene Leute, die für diese Belange ein Feingefühl besitzen. Das ist notwendig. Aber Nichtjuristen horchen jeweilen auf, wenn in Rechtsfragen die Meinungen ausein- andergehen, und man sucht dann nach anderen realisti- schen Gründen und findet sie, indem man sich fragt: Sind diese fraglichen Vorstösse notwendig oder nicht? Solche Überlegungen haben wir uns bereits anlässlich der Kommis- sionsberatungen gemacht; wir machen sie auch heute noch. Hat es denn wirklich einen Sinn, über Motionen vom Bun- desrat Massnahmen zu verlangen, die er bereits vorgese- hen, eingeleitet oder in Kraft gesetzt hat? Ich würde das verneinen und unterstütze deshalb - mit einer einzigen Ausnahme - alle Anträge der Kommission. Die Ausnahme bezieht sich auf den Antrag Cavelty/Aubert, dem ich zustim- men werde. Er betrifft die Tempolimiten.
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Wenn Sie den Bericht des Bundesrates über die Massnah- men des Waldsterbens (84.088) wieder einmal durchmu- stern, dann stellen Sie fest, dass rund 60 Vorstösse in diesem Zusammenhang eingereicht worden sind. Ich frage mich, ob das noch nicht genügt. Ich unterstütze keine Vor- stösse, die nur um der Vorstösse willen zur Diskussion gestellt werden. Mit diesen retten wir den Wald nicht. Wir sollten vielmehr dahin wirken, dass jeder Mitbürger mög- lichst bald einsieht, wo er sich einsetzen muss und wo er sich einsetzen kann. Sechs Millionen Mal ein zumutbarer Beitrag, das würde eine gewaltige Wirkung auslösen! Die Wiedergesundung des Waldes, die liegt uns allen am Her- zen. Sie hängt wesentlich mehr von unserem Verhalten als von einer Flut von Vorstössen ab.
Präsident: Wir stimmen über die Motionen 1 bis 3 je einzeln ab.
Abstimmungen - Votes Motion 83.911 Für die Überweisung als Motion Für die Überweisung als Postulat
40 Stimmen 4 Stimmen
Motion 83.925 Für die Überweisung als Motion Für die Überweisung als Postulat
41 Stimmen
3 Stimmen
Motion 84.088 / Für die Überweisung als Motion Für die Überweisung als Postulat
41 Stimmen 3 Stimmen
83.920 Motion des Nationalrates (Müller-Scharnachtal) Dieselfahrzeuge. Emissionsbegrenzung Motion du Conseil national (Müller-Scharnachtal). ·Moteurs Diesel. Limitation des nuisances
Beschluss des Nationalrates vom 7. Februar 1985 Décision du Conseil national du 7 février 1985
Wortlaut der Motion
Obschon die einzelnen Schadstoffanteile bei Dieselmotoren anders zu gewichten sind als bei Benzinmotoren, wird der Bundesrat beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:
Die heutigen Anforderungen an die Abgase aus Diesel- motoren (Russpartikel) müssen im Gleichschritt mit der Ver- schärfung der Abgasvorschriften bei Benzinfahrzeugen ver- schärft werden. Insbesondere sind auch die Dieselpartikel (= extrem lungengängiger Feinstaub) zu begrenzen.
Für die wichtigsten gasförmigen Luftfremdstoffe im Abgas von Dieselmotoren (Kohlenmonoxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe) sind unverzüglich Emissionsgrenz- werte festzulegen.
Texte de la motion
Bien que l'importance des divers gaz toxiques émis par les moteurs Diesel ne soit pas la même que pour les moteurs à essence, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures suivantes:
Antrag der Kommission Mehrheit Überweisung als Postulat
Minderheit (Bührer, Piller) Überweisung als Motion
Waldsterben. Motionen
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Proposition de la commission Majorité Transmettre comme postulat Minorité (Bührer, Piller) Transmettre comme motion.
83.956
Motion des Nationalrates (LdU/EVP-Fraktion) Waldsterben. Notstandsmassnahmen Motion du Conseil national (Groupe Adl/PEP) Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence
Beschluss des Nationalrates vom 7. Februar 1985 Décision du Conseil national du 7 février 1985
Antrag Cavelty Punkt 2: Überweisung als Postulat
Propositions de la commission Point 1: Rejeter Point 2
Majorité
Rejeter
Minorité
(Bührer, Piller) Transmettre comme motion
Proposition subsidiaire Bührer (au cas de rejet de la motion) Point 2: Transmettre comme postulat
Proposition Aubert Point 2: Transmettre comme postulat
Propostion Cavelty Point 2: Transmettre comme postulat
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird aufgefordert, den lufthygienischen Teil des Umweltschutzgesetzes vorzeitig in Kraft zu setzen, und, gestützt auf Artikel 89 bis BV, mittels befristeten, dringlichen Bundesbeschlüssen folgende Sofortmassnahmen zu ver- fügen:
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en vigueur plus tôt que prévu le chapitre de la loi sur la protection de l'environ- nement qui concerne la pollution de l'air et d'éviter sans délai, en se fondant sur l'article 89bis de la constitution, les mesures suivantes au moyen d'arrêtés fédéraux urgents d'une durée limité:
Antrag der Kommission Punkt 1: Ablehnung Punkt 2 Mehrheit Ablehnen
Minderheit (Bührer, Piller) Überweisung als Motion
Eventualantrag Bührer (bei Ablehnung der Motion) Punkt 2: Überweisung als Postulat
Antrag Aubert Punkt 2: Überweisung als Postulat
Ad 84.088 II Motion des Nationalrates Abgasnormen und Abgaskontrollen Motion du Conseil national Gaz d'échappement. Normes et contrôle
Beschluss des Nationalrates vom 7. Februar 1985 Décision du Conseil national du 7 février 1985
Wortlaut der Motion Der Bundesrat wird eingeladen:
Eine jährliche Abgaskontrolle an im Verkehr befindlichen leichten Motorwagen einzuführen, welche insbesondere auch die Überprüfung von Katalysatorfahrzeugen sicher- stellt. Eine entsprechende Verordnung ist spätestens auf den 1. Januar 1986 in Kraft zu setzen.
Das Obligatorium der amerikanischen Abgasnormen für neuzugelassene Benzinfahrzeuge (US-Norm 83) auf 1. Okto- ber 1987 rechtzeitig mit einer entsprechenden Verordnung zu verfügen, wie dies im November 1984 auch von den vier Bundesratsparteien gefordert worden ist.
Bis Ende 1985 eine Verordnung mit verbindlichen Nor- men für eine wirksame Herabsetzung von Abgas- und Parti- kelemissionen bei Dieselfahrzeugen (leichte und schwere Motorwagen) zu erlassen, wobei entsprechende Übergangs- fristen bis zum Obligatorium für neuzugelassene Fahrzeuge vorgesehen werden können.
Texte de la motion Le Conseil fédéral est invité
A introduire un contrôle annuel des gaz d'échappement des véhicules légers également, qui doit permettre en parti- culier de vérifier l'efficacité des voitures équipées d'un cata- lyseur. Une ordonnance dans ce sens doit entrer en vigueur au plus tard le 1er janvier 1986.
A prendre à temps une ordonnance imposant aux nou- veaux véhicules à essence l'obligation de respecter les normes américaines en matière de gaz d'échappement (normes US 83) dès le 1er octobre 1987. Cette exigence
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Müller-Scharnachtal) Dieselfahrzeuge. Emissionsbegrenzung Motion du Conseil national (Müller-Scharnachtal) Moteurs Diesel. Limitation des nuisances
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.920
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Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1985 - 08:00
Date
Data
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44-45
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20 013 356
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