Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1985 Frühjahrssession - 8. Tagung der 42. Amtsdauer Session de printemps - 8e session de la 42e législature
Erste Sitzung - Première séance
Montag, 4. März 1985, Nachmittag Lundi 4 mars 1985, après-midi 18.15 h Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
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Präsident: Ich eröffne die Frühjahrssession dieses Jahres. Unser Kollege, Herr Daniel Lauber, musste sich leider für die heutige Sitzung wie auch für die Sitzung von morgen entschuldigen, dies wegen des schweren Lawinen- unglückes, das in Täsch am letzten Samstag hoffnungsvolle Leute dahingerafft hat. Ich möchte Herrn Lauber, der als Gemeindepräsident sehr betroffen ist von diesem Unglück, aber auch seinen Verwandten, die durch den tragischen Unfall Angehörige verloren haben, sowie allen Familien der Betroffenen die persönliche Anteilnahme des Ständerates zu diesem tragischen Unglück aussprechen.
84.070 Botschaft in Singapur. Neubauten Ambassade à Singapour. Nouveaux bâtiments
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. September 1984 (BBI III, 373) Message et projet d'arrêté du 21 septembre 1984 (FF III, 373)
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 Décision du Conseil national du 13 décembre 1984
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Muheim, Berichterstatter: Namens der Kommission für Aus- wartige Angelegenheiten darf ich Ihnen heute drei Geschäfte vorstellen, jedes Geschäft mit dem Antrag auf Eintreten und Genehmigung.
Wenn sich der Rat in zunehmendem Masse mit Baufragen auseinanderzusetzen hat, dann stellt sich grundsätzlich die Frage: Unter welchen Gesichtspunkten hat der Ständerat als Teil unseres Parlamentes solche Geschäfte zu würdigen? Eine Bauvorlage setzt sich aus einer ganzen Reihe von Teilentscheidungen zusammen. Es dürfte daher gut sein, wenn der Rat heute in einer kurzen Mitteilung des Präsiden- ten informiert wird, wo und in welcher Richtung wir unsere besondere Verantwortung wahrzunehmen haben. Es steht nämlich fest, dass bei solchen Kreditgenehmigungen sowohl Bundesrat wie Departement, das Generalsekretariat des EDA und auch das Amt für Bundesbauten für bestimmte Teilaspekte einer Bauvorlage weiterhin verantwortlich blei- ben. Sie müssen gewisse Teile einer solchen Vorlage abschliessend verantworten. Es kann nicht im Verpflich- tungsbereich eines Parlamentes liegen, alle Aspekte umfas- send nach den baulichen, nach Vollzugs- und anderen Gesichtspunkten zu prüfen. Dem Rat und der vorberatenden Kommission im besonderen ist vor allem die Verpflichtung auferlegt, jeweils den Gesamtfinanzaufwand festzustellen und diesen in einen Zusammenhang mit unseren Gesamtfi- nanzen, mit dem Finanzplan, mit Ausgaben ähnlicher Art zu stellen. Es ist auch unsere Aufgabe, ein besonderes Augen- merk darauf zu verwenden, ob wir die richtige Politik verfol- gen, wenn wir in gewissen Ländern Bundeseigentum schaf- fen, Residenzen, Kanzleigebäude und Wohnungen erstellen, oder ob wir auf dem bisherigen Weg des Einmietens weiter- gehen sollten. Das kann man nicht überall in der Welt gleich handhaben. Man muss es von Fall zu Fall überprüfen und ausgewogen sehen. Es gehört auch zu unseren Aufgaben zu prüfen: Ist es richtig, neben Residenz- und Kanzleibauten auch Wohnungen für das versetzbare Personal zu bauen? Schliesslich ist es unsere besondere Aufgabe, uns vom Bundesrat seine Prioritäten vortragen zu lassen, um dann zu entscheiden, ob diese auch einigermassen unseren Anschauungen entsprechen. So haben wir denn aus dem Protokoll des Nationalrates entnehmen können, dass bezüg- lich der jetzigen Prioritäten ungefähr folgendes gilt:
Erste Baupriorität: Botschaftsprojekte in Islamabad, in Kairo, Kinshasa, Tokio und Singapur. Wir sind heute daran, zwei davon zu überprüfen.
Eine zweite Priorität könnte man sehen: Nigeria, Tansania, und schliesslich in einer dritten, zeitlich späteren und von der Dringlichkeit her weiterentfernten Priorität: Bukarest und Bonn. Sie erkennen daraus, dass sich der Bundesrat in seiner Planung gewisse Vorstellungen macht. Die ständerät- liche Kommission will das wissen und will darüber jeweils ihre eigene Meinung bilden.
Ein weiteres wichtiges Kriterium bildet die Bedeutung des jeweiligen Landes, in dem wir bestimmte Bauten zu erstellen beabsichtigen. Welches ist der Stellenwert des Landes, bezogen auf die Aussenhandelspolitik und auf die Direktin- vestitionen der Schweiz wie auch im Blick auf die Anzahl Auslandschweizer, die dort wohnen.
6-S
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E 4 mars 1985
Ambassade à Tokyo. Maison de service
Schliesslich spielt es eine wichtige Rolle, den guten Weg zwischen einer der Schweiz angemessenen Vertretung im Baulichen zu finden, ohne einerseits zu übertreiben, aber auch andererseits ohne gleich den armen Mann spielen zu wollen. In dieses Kapitel gehören denn auch die Verpflich- tungen unseres Landes, für unser eigenes Personal dort zu sorgen, wo auch die Mieten und die Haus- und Wohnqualität mit unserem Lande nicht vergleichbar sind.
Das sind ein paar Kriterien, nach denen wir in der Kommis- sion unsere Arbeit ausrichten. Nehmen Sie davon gefälligst Kenntnis.
Bezogen auf das Geschäft Singapur kann ich Ihnen den Objektkredit von 5,5 Millionen für Bauten und Umgebung, zuzüglich rund 400 000 Franken für Ausstattung zum Eintre- ten und zur Annahme empfehlen. Gegenstand der Bauvor- lage sind ein Kanzleigebäude und fünf Dienstwohnhäuser.
Die Direktinvestitionen der Schweiz belaufen sich in diesem Land auf etwa 200 Millionen, und vor allem - und das scheint Ihrer Kommission sehr wichtig - ist Singapur als ein Ort zu betrachten, der sich im fernöstlichen Wirtschaftsraum als Drehscheibe bewährt hat und sich in diesem Sinne weiterentwickelt. Da liegen Chancen der verschiedensten Art für unsere Wirtschaftsbeziehungen.
Wenn wir bei einer etwas weniger optimistischen Zinsrech- nung annehmen sollten, dass wir zu Beginn zwar noch etwas teurer liegen, dann wird sich aber diese Rechnung recht rasch in eine für unser Land günstige Gesamtrech- nung umwandeln.
Es ist in diesem Zusammenhang nachzutragen, dass leider der Singapurdollar seit Juni 1984 - seit dem Tag, als die Botschaftsvorlage rechnerisch abgeschlossen wurde - bis heute eine Kurssteigerung um etwa 18 Prozent durchlau- fen hat. Was Sie heute beschliessen, ist bereits frankenmäs- sig überholt, könnte sich aber wieder zurückbilden, wenn sich die Wechselkurse in umgekehrter Richtung verschie- ben sollten. Eines aber steht fest, dass der Zwang auf die ausführenden Organe nachhaltig wirken muss, dennoch, soweit nur immer möglich, in dem von uns heute bewilligten Wertrahmen zu bleiben.
Schliesslich ein Letztes: Die Eidgenossenschaft konnte vom Schweizer Club Grund und Boden im Baurecht auf 99 Jahre erwerben. Es gebührt sich, dass der Kommissionsprä- sident unseren Landsleuten in Singapur den Dank aus- spricht, die unserem Lande den Erwerb von Boden für ein an einem günstigen Ort liegendes Botschaftsgebäude er- möglichten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.071 Botschaft in Tokio. Dienstwohnhaus Ambassade à Tokyo. Maison de service
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. September 1984 (BBI III, 381) Message et projet d'arrêté du 12 septembre 1984 (FF Il1, 381)
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 1984 Décision du Conseil national du 13 décembre 1984
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Muheim, Berichterstatter: Die Botschaft in Tokio hat den Ständerat im Verlaufe der letzten Jahre schon einige Male beschäftigt. Es ging um Verpflichtungs- oder Objektkredite für die Kanzlei, für das Residenzgebäude, später um einen Zusatzkredit, den Sie wohl noch in Erinnerung haben. Heute geht es um einen weiteren Kredit für Wohnungen, und zwar 5,4 Millionen für sechs Wohnungen und 455 000 Franken für deren Innenausstattung. Bei jeder dieser Vorlagen, bezogen auf Tokio, gab es jeweils kritische Stimmen. Es kann nicht Aufgabe des Kommissionspräsidenten sein, heute in dieser Frage zurückzublenden. Es gibt aber auch kritische Stim- men zur heutigen Vorlage. Es geht um die Frage: Grund- stückverkauf - ja oder nein?
Die Eidgenossenschaft besitzt in Tokio seit längeren Jahren eine Parzelle mit 786 Quadratmetern. Darauf stand die Resi- denz. Das alte Gebäude ist heute abbruchreif, so steht es in der Botschaft. In einer früheren Vorlage hat der Bundesrat durchblicken lassen, er gedenke diese Parzelle zu veräus- sern. Das Parlament hat wohl geglaubt, damit werden Gel- der hereinfliessen, die kompensatorisch über das Ganze gesehen die früheren Investitionen etwas tragbarer machen. Heute kommt der Bundesrat und erklärt: Nein, kein Verkauf, im Gegenteil, diese Parzelle soll dazu benutzt werden, das Ihnen mit heutiger Vorlage zum Bau empfohlene 6-Woh- nungs-Haus zu erstellen. Ist das vernünftig, kann das parla- mentarisch akzeptiert werden?
Folgende Gesichtspunkte sind unter anderem massgebend.
Zunächst rein rechtlich: Wenn eine bundesrätliche Vor- lage die Verkoppelung von Investition und Landverkauf nicht ausdrücklich im Beschluss nennt, ist der Bundesrat frei, das nach seiner Auffassung Richtige später zu tun und von seiner früheren Meinung abzukommen. Wir müssen ihm zugestehen, die Lage neu zu überprüfen. Es geht daher heute um ein Abwägen, wo unsere besten Interessen liegen, ob im Parzellenverkauf oder in der Nutzung durch Wohn- bauten.
Massgebend ist die weitere Tatsache, dass in Tokio die Mietpreise astronomisch zunehmen. Zwischen 4 und 10
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Botschaft in Singapur. Neubauten Ambassade à Singapour. Nouveaux bâtiments
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Dans
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.03.1985 - 18:15
Date
Data
Seite
35-36
Page
Pagina
Ref. No
20 013 349
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