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Postulat Schärli
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach dem vom Bundesrat für das Jahr 1984 genehmigten Bauprogramm werden am Ende dieses Jahres etwa 1340 Kilometer Nationalstrassen oder 73 Prozent der Netzlänge in Betrieb stehen. Seit Beginn der Nationalstrassen im Jahr 1959 hat der Bund rund 20,3 Milliarden Franken für den Bau und 1,9 Milliarden Franken für Unterhaltsbeiträge, Verwal- tung und Zinsen ausgegeben. Bis zum Jahr 2000 werden wir etwa 35 bis 40 Milliarden Franken in das schweizerische Nationalstrassennetz investiert haben.
Kritische Stimmen zum Zustand der Strassen und Kunst- bauten:
Alarmierende Meldungen über den Zustand der Strassen, , grössere und kleinere Schäden in Autobahntunnels und zum Teil gravierende Schäden an Autobahnbrücken gaben in der letzten Zeit Anlass zu heftigen Debatten und Polemi- ken. Man spricht von «Zeitbomben im Beton», von «getrof- fenem Stolz und Geldsack» und von auf uns zukommenden «exorbitanten» Unterhaltskosten.
Ist die Situation im heutigen Nationalstrassenbau so alar- mierend, wie sie von verschiedenen Seiten beschrieben wird, oder können wir mit der Feststellung, dass der Gesamtzustand der schweizerischen Autobahnen und Auto- bahnbrücken «durchaus etwa im europäischen Mittel» liegt, zur Tagesordnung übergehen? Sind die festgestellten Schä- den Fehlleistungen, die sich auf Einzelfälle beschränken, oder muss man mit einer Flut von schadhaften Kunstbauten rechnen?
Was sind die Ursachen der Schäden und Mängel? Ist es normale Abnutzung oder sind es unvorhergesehene Umwelteinflüsse (Luftverschmutzung, Streusalz usw.), Feh- ler bei der Projektierung oder Ausführung? Ist oder war der Stand der Erkenntnisse in bezug auf Materialtechnologie, Berechnungsverfahren oder Ausführung ungenügend? Sind bei Strassen und Kunstbauten Unterhaltskosten von 1 oder 3 Prozent der Investitionskosten angemessen?
Tatsache ist, dass man sich nicht nur unter Journalisten, baufachlichen Laien und Politikern über den Umfang und die Ursachen der Schäden uneinig ist. Diskussionen in nationalen und internationalen Fachtagungen der letzten Jahre zeigen, dass auch angesehene Fachleute (oft je nach Zustand der von ihnen projektierten oder erstellten Bau- werke) die Situation sehr unterschiedlich beurteilen. -
Internationale und nationale Untersuchungen:
Im CEB (Comité Euro-International du Béton) hat man sich in den letzten Jahren eingehend mit den Problemen der Lebensdauer, des Unterhalts und der Sanierung von Kunst- bauten aus Stahlbeton zu befassen begonnen. Diese Kom- mission ist heute die wichtigste internationale Organisation in bezug auf die Erarbeitung von Richtlinien und Normen auf dem Gebiet des Stahlbetons. In der Vollversammlung des CEB im Oktober 1983 in Prag nahm dieses Thema etwa zwei Drittel der Zeit in Anspruch.
Aus einem internen Bericht einer einschlägigen Arbeits- gruppe können folgende Feststellungen entnommen werden:
In verschiedenen Ländern (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Ita- lien) begann man in den letzten Jahren mit einer detaillierten Bestandesaufnahme über den Zustand der Autobahnbrük- ken. In allen diesen Ländern hat man, analog zur Schweiz, in den letzten 25 Jahren praktisch neue Strassensysteme gebaut. Die neuen Brücken wurden zur Hauptsache in Stahl- beton oder Spannbeton erstellt. Die zu erwartende Lebens- dauer dieser Brücken ist überraschend kurz. In Dänemark zum Beispiel ergab eine Untersuchung (Danish Highway Directorate, OECD), dass etwa die Hälfte seiner Brücken eine zu erwartende Lebensdauer zwischen 20 und 64 Jahren aufweist. Sehr oft wurde mehr oder weniger nach der Devise «as much as possible with as little as possible» gebaut. Offensichtlich hat man bei der Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tung zu sehr nur auf die reinen Erstellungskosten und zu wenig auf die anfallenden Unterhaltskosten abgestellt.
Eine Studientagung über die «Beständigkeit von Stahlbe- ton» im April dieses Jahres in Zürich zeigte auf, dass bei der Projektierung und der Ausführung im Hinblick auf die Dau- erhaftigkeit folgende Aspekte von grosser Bedeutung sind:
Lösende Angriffe: Auslaugen, Karbonatisierung, Säure- angriffe
Treibende Angriffe: Kristallisation, Sulfattreiben, Quellen, Gase, Chloride
Frostbeständigkeit und Frost-Tausalzbeständigkeit des Betons
Ermüdung
Einige Probleme bekommt man langsam in den Griff; andere bedürfen aber noch einer eingehenden theoreti- schen Abklärung.
All die angeführten Punkte erhärten die im Postulat erwähn- ten Forderungen, dass sich der Bund auch den von mir verlangten Aufgaben annehmen sollte.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1985
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
84.594 Postulat Schärli Hungergebiete in Afrika. Nahrungsmittelhilfe Famine en Afrique. Aide alimentaire
Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1984
Die allgemeine Verschlechterung der Lage in den meisten Entwicklungsländern und eigentliche Notlagen in den Hun- gergebieten Afrikas zeigen die Notwendigkeit unserer humanitären Hilfe auf. Der Bundesrat wird nun ersucht, zusammen mit den Hilfswerken in vermehrtem Mass dafür zu sorgen, dass soweit als möglich Nahrungsmittel an Stelle von Geldbeträgen in die Hungergebiete gesandt werden. Gerade unsere einheimischen landwirtschaftlichen Pro- dukte eignen sich nämlich in besonderem Mass für die Nahrungsmittelhilfe und bieten eher als Geld Gewähr dafür, dass die Hilfe auch wirklich der notleidenden Bevölkerung zugute kommt.
Texte du postulat du 10 décembre 1984
L'aggravation généralisée de la situation dans la plupart des pays en développement et l'état d'extrême détresse qui caractérise les régions d'Afrique où règne la famine mon- trent que l'aide humanitaire apportée par notre pays répond à une impérieuse nécessité. Le Conseil fédéral est invité à veiller, de concert avec les organisations d'entraide, à ce que, dans la mesure du possible, ces régions reçoivent une aide alimentaire de préférence à une aide financière. En effet, nos produits agricoles se prêtent particulièrement bien à cette aide alimentaire. En outre, accordée sous cette forme, l'aide a davantage de chance que l'argent de profiter réellement aux populations en détresse.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blocher, Bratschi, Büh- ler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Cantieni, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio, Dirren, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Geissbühler, Hess, Hofmann, Humbel, Iten, Kühne, Landolt, Lanz, Mühlemann, Müller-
Postulat du groupe radical-démocratique
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N 22 mars 1985
Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Nussbaumer, Oehler, Ogi, Reichling, Reimann, Risi-Schwyz, Röthlin, Rubi, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Seiler, Stappung, Tschuppert, Uhlmann, Wellauer, Ziegler, Zwingli (44)
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 4. März 1985
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 mars 1985 Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Herr Schärli verlangt Diskussion. Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
84.314
Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion Wehrgerechtigkeit und Gesamtverteidigung Postulat du groupe radical-démocratique Obligations de servir et défense du pays
Wortlaut des Postulates vom 5. März 1984
In einer eindrücklichen Willenskundgebung hat das Schwei- zervolk die Initiative «Zivildienst durch Tatbeweis» abge- lehnt. Dies muss als klares Bekenntnis zur allgemeinen Wehrpflicht, zur Milizarmee und zur Verteidigungsbereit- schaft gewertet werden.
In den Verhandlungen der eidgenössischen Räte, wie auch in den öffentlichen Veranstaltungen, haben die Gegner des Volksbegehrens zum Ausdruck gebracht, dass man nach dem Volksentscheid nach neuen Wegen suchen müsse. Wir vertreten die Auffassung, dass man für Wehrpflichtige, die aus achtenswerten Gewissensgründen den Militärdienst ver- weigern, für sinnvolle Einsatzmöglichkeiten sorgen muss. Nachdem erfreulicherweise bereits eine Expertenkommis- sion an der Arbeit ist, könnte deren Auftrag erweitert werden.
Wir bitten darum den Bundesrat um Bericht und Antrag zu nachfolgenden Punkten:
Überprüfung der Grundsätze für die Einteilung im waf- fenlosen Militärdienst (Verordnung vom 24. Juni 1981).
Schaffung von Einsatzmöglichkeiten für Dienstverweige- rer aus religiösen und ethischen Gewissensgründen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gesamtverteidigung.
Einführung der differenzierten Diensttauglichkeit unter Einbezug der versicherungstechnischen Fragen zwischen Militärversicherung/Invalidenversicherung/Unfall- und Kran- kenversicherung.
Texte du postulat du 5 mars 1984
Affirmant très clairement sa volonté, le peuple suisse a rejeté l'initiative «pour un authentique service civil fondé sur la preuve par l'acte». Il s'est donc prononcé nettement en faveur de l'obligation générale de servir, de l'armée de milice et de la défense du pays.
Lors des débats aux Chambres fédérales aussi bien que dans les réunions publiques, les opposants à l'initiative ont demandé qu'une fois le verdict populaire connu, on cherche de nouvelles solutions. Nous estimons qu'il faut prévoir des possibilités judicieuses d'engagement pour les personnes qui, étant astreintes à servir, refusent d'effectuer le service militaire pour des raisons honorables de conscience. Puis- qu'une commission d'experts est déjà au travail - ce dont nous ne pouvons que nous féliciter - il serait possible d'élargir son mandat.
C'est pourquoi nous prions le Conseil fédéral de présenter
aux Chambres un rapport et des propositions portant sur les points suivants:
Réexamen des principes régissant l'incorporation pour le service militaire sans arme (ordonnance du 24 juin 1981). .
Création de possibilités d'engagement pour les objec- teurs invoquant des raisons de conscience de nature reli- gieuse ou morale, possibilités qui tiennent compte des besoins de la défense générale.
Introduction d'un régime différencié d'aptitude au ser- vice, les questions techniques touchant l'assurance mili- taire/l'assurance-invalidité/l'assurance-accidents et maladie devant également être prises en considération.
Sprecher - Porte-parole: Weber-Schwyz
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Eine erweiterte und beweglichere Einteilungspraxis für den waffenlosen Dienst ist notwendig. Nachteilig wirkt sich vor allem die Bestimmung aus, dass nur bei der Rekrutie- rung und nach vollendeter Rekrutenschule eine Einteilung im waffenlosen Dienst möglich ist. Besonders während der Rekrutenschule bietet sich für die Beurteilung von Sonder- fällen eine ideale Beobachtungsperiode.
Nur Dienstverweigerer aus religiösen oder ethischen Gewissensgründen, die bereit sind, einen verlängerten Ersatzdienst zu leisten, haben Anspruch auf Entkriminalisie- rung. Die vom Nationalrat erheblich erklärte Kommissions- motion für die Revision des Militärstrafgesetzes ist ein Weg. Die Einsatzmöglichkeiten sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gesamtverteidigung zu suchen (Zivilschutz, koordinierter Sanitätsdienst, usw.). Es wären entsprechende Modelle zu erarbeiten, und die Dienstdauer ist entsprechend festzulegen. Die Ausbildung und der organisatorische Ein- bezug für die nationale Notwehr muss für alle einsatzfähigen Kräfte gewährleistet sein.
Mit der Einführung der differenzierten Diensttauglichkeit könnten verschiedene wünschbare Ziele erreicht werden. Vorab würden diskriminierende Einteilungsbegriffe besei- tigt, und einsatzwillige Behinderte könnten für unsere Gesamtverteidigung unschätzbare Dienste leisten.
Es gilt auch, die Lücken des «blauen Ausmusterungsweges» zu schliessen. Man hat oft den Eindruck, dass aus tech- nisch-finanziellen Versicherungsüberlegungen zu schnell für Militärdienstbefreiung entschieden wird. Bei den Divi- sionsgerichten kommen überaus viele Fälle von verminder- ter Zurechnungsfähigkeit zur Beratung, die auf dem «sanita- rischen Dienstweg» zu entscheiden wären.
Nicht unerwähnt lassen möchten wir die zu grosse Zahl von «Wohlstands-Dienstverweigerern», die den blauen Ausmu- sterungsweg entdeckt haben und unter medizinischen Vor- wänden die Wehrpflicht umgehen. Mit der Einführung der differenzierten Diensttauglichkeit könnte man diese Fälle besser verhindern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Juni 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 juin 1984
Angesichts dieser Sachlage kann vom Bundesrat vernünfti- gerweise nicht erwartet werden, dass er unverzüglich die Initiative für eine neue Verfassungsvorlage ergreift.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Schärli Hungergebiete in Afrika. Nahrungsmittelhilfe Postulat Schärli Famine en Afrique. Aide alimentaire
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.594
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
731-732
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Pagina
Ref. No
20 013 269
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