Postulate accepted: bicycle plate and liability insurance review

20013265Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.03.1985Granted

Zusammenfassung

Schüle's postulate requested a review and amendment of road traffic rules to simplify bicycle regulation, notably by abolishing the annual bicycle plate and examining the abolition of compulsory bicycle liability insurance. The Federal Council declared in writing that it was prepared to accept the postulate. On 22 March 1985, the National Council transmitted the postulate.

Regest

Parliamentary postulate; acceptance and transmission by the National Council after the Federal Council's declaration of readiness to accept. Where the Federal Council endorses the request, the postulate is deemed taken up and transmitted without further substantive adjudication.

Gesamter Gesetzestext

Postulat Schüle

728

N

22 mars 1985

einen Nachtragskredit in der Höhe von 150 000 Franken zu beantragen. Aus diesen Beschlüssen und Bemühungen resultiert ein Gesamtbeitrag von 490 000 Franken an die SIGIJJ. Das Postulat ist damit erfüllt.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.

Abgeschrieben - Classé

84.924 Postulat Schüle Fahrradkennzeichen. Verzicht Cycles. Abandon du signe distinctif

Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1984

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des Stras- senverkehrsgesetzes zu prüfen und vorzuschlagen mit dem Ziel, die Bestimmungen über die Fahrräder zu vereinfachen. Insbesondere soll auf das jährliche Fahrradkennzeichen gemäss Artikel 18 SVG verzichtet werden. Zu prüfen wäre gleichzeitig die Frage, ob auf das bundesrechtliche Obliga- torium einer Haftpflichtversicherung für Radfahrer verzich- tet werden kann.

Texte du postulat du 13 décembre 1984

Le Conseil fédéral est invité à étudier et à proposer une modification de la loi sur la circulation routière visant à simplifier les dispositions relatives aux cycles et notamment à supprimer la plaque annuelle prévue à l'article 18 de ladite loi. Il conviendrait en outre d'examiner simultanément la possibilité d'abroger l'obligation faite aux cyclistes de sous- crire une assurance responsabilité civile.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- Bern, Bonny, Eppenberger-Nesslau, Flubacher, Früh, Kohler Raoul, Künzi, Lüchinger, Maitre-Genf, Massy, Müller-Meilen, Nef, Petitpierre, Pfund, Schwarz, Spoerry, Steinegger, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss (23)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im Zeichen der Förderung der umweltfreundlichen Fahrrä- der wie auch des Abbaus von unnötiger Bürokratie ist schon in verschiedenen Kantonen die Frage aufgeworfen worden, ob nicht auf die kantonalen Velonummern verzichtet werden könnte. In unserm Lande sind zurzeit 2,9 Millionen Motorwa- gen, 190 000 Motorräder, 675 000 Motorfahrräder und rund 2,2 Millionen Fahrräder eingelöst. Bis 1965 hatte die Zahl der Fahrräder jene der Motorfahrzeuge noch übertroffen, seit- her aber hat sich der Motorisierungsgrad weiter stark er- höht.

Die mit dem motorisierten Verkehr verbundene hohe Umweltbelastung wie auch die Notwendigkeit des Energie- sparens haben zu einem Sinneswandel gegenüber dem Fahrrad geführt. Mit den verschiedensten Mitteln wird heute versucht, das umweltfreundliche Fahrrad verstärkt zu för- dern.

Bis heute ist es allerdings nicht möglich, auf die Umtriebe mit den jährlichen Velonummern zu verzichten. Die Vor- schriften des Strassenverkehrsgesetzes des Bundes stehen diesem velofreundlichen Ansinnen entgegen. Es ist in die- sem Bundesgesetz festgehalten, dass die Kantone von Amtes wegen jährlich jedem Fahrradbenutzer ein amtliches Kennzeichen abzugeben haben. Damit verknüpft ist die Ver- pflichtung der Kantone zum Abschluss einer Kollektiv-Haft- pflichtversicherung für Radfahrer.

Diese Bundesregelung führt zu einer sehr aufwendigen Administration, die kaum kostendeckend abgewickelt wer- den kann. Für ein jährliches Nummernschild verlangen die Kantone heute meist zwischen 8 und 10 Franken, wovon etwa die Hälfte auf die Haftpflichtprämie entfällt. Aus den verbliebenen 4 bis 5 Franken haben die Kantone die Kosten des Aluminiumschildes und ihrer ganzen Administration zu decken. In der Regel muss zwischen Kanton und Gemeinde über die verkauften Nummernschilder abgerechnet werden, wobei den Gemeinden meistens ein Teil des Bruttoertrages überlassen wird.

Für einmal sind wir bürokratischer als die meisten unserer Nachbarstaaten. Selbst die Bundesrepublik Deutschland verzichtet auf derartige Velonummern und erspart sich den damit verbundenen administrativen Aufwand. Schon dieser Blick über die Grenze zeigt auf, dass auch in der Schweiz auf die Velonummern-Bürokratie verzichtet werden könnte. Was die Haftpflichtversicherung anbetrifft, ist festzustellen, dass die Velofahrer bei einer Kollision meistens die Geschä- digten sind und allenfalls gegenüber einem angefahrenen Fussgänger schadenersatzpflichtig werden könnten. Es gibt indessen viele andere Tätigkeiten, die mit viel grösseren Risiken verbunden sind, wo der Staat auch keine Haftpflicht- versicherung obligatorisch vorschreibt. Denken wir bei- spielsweise nur an den Wintersport. Das Skifahren ist bezüg- lich der Haftpflichtfrage wohl wesentlich kritischer anzuse- hen, ohne dass aber hier je von einem Haftpflichtobligato- rium gesprochen worden ist. Wünschenswert wäre sicher, wenn möglichst alle den Schutz einer allgemeinen Haft- pflichtversicherung geniessen würden. Die Velohaftpflicht ist bei den heutigen Lebensgewohnheiten viel zu punktuell und führt in sehr vielen Fällen zu einer Überversicherung, wenn nämlich gleichzeitig eine private Haftpflichtversiche rung abgeschlossen worden ist. Unter diesem Aspekt er- scheint es als durchaus vertretbar, dass der Staat auf diese punktuelle Haftpflichtvorschrift verzichtet.

Ein weiterer Umweltschutzaspekt darf im Zusammenhang mit den Velonummern nicht übersehen werden. Ein einziges Fahrradkennzeichen wiegt rund 12 Gramm. In der Schweiz werden jährlich über 26 Tonnen wertvolles Aluminium für die jährlichen Velonummern verwendet, wobei dieses energieträchtige Metall in aller Regel nicht dem Recycling zugeführt werden kann. Der Verzicht auf die jährliche Velo- nummer wäre damit ein konkretes, mit einer Einsparung von 26 Tonnen Aluminium pro Jahr verbundenes Umwelt- und Energiesparpostulat. Zur künftigen Identifikation verloren- gegangener oder gestohlener Fahrräder könnte durchaus noch das letztverwendete Nummernschild gebraucht wer- den. Allenfalls wäre auch denkbar, dass ein einziges, perma- nentes Fahrradkennzeichen abgegeben wird, so wie das bei den Fahrrädern des Bundes bereits heute der Fall ist. Ein anderer Weg könnte eingeschlagen werden mit der Ver- pflichtung der Fahrradproduzenten, die Rahmennummer besser lesbar anzubringen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1985

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Überwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schule Fahrradkennzeichen. Verzicht Postulat Schule Cycles. Abandon du signe distinctif

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Jahr

1985

Année

Anno

Band

II

Volume

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Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.924

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1985 - 08:00

Date

Data

Seite

728-728

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20 013 265

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Schlagwörter

parliamentary postulatebicycle regulationliability insuranceadministrative burdenenvironmental policy