N 13 mars 1985
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gearbeitet werden, so ist der Arbeitsausfall nicht anre- chenbar.»
Diese ungleiche Behandlung sollte korrigiert werden! Für Härtefälle sollte eine Lösung erarbeitet werden. Ich bin nicht der Meinung, dass landwirtschaftliche Arbeiter wegen ein- zelnen Schlechtwettertagen Arbeitslosenversicherungsgel- der beziehen sollten. Aber Härtefälle wie im Januar 1985, wo während drei und mehr Wochen nicht gearbeitet werden konnte, sollten entschädigt werden. Im anderen Fall sollten diese Leute von der Beitragspflicht befreit werden. Wir zah- len ja die Prämien für die Arbeitslosenversicherung genau gleich wie diejenigen, die auf dem Bau arbeiten.
Bundespräsident Furgler: Diese Debatte über das Wetter führt uns zwingend zum angesprochenen Artikel 65 Abatz 3, der lautet:
«Ausserdem können die Arbeitnehmer von Rebbaubetrie- ben sowie anderer Pflanzen-, Obst- und Gemüsebau- betriebe, die auf Monokultur ausgerichtet sind, entschädigt werden, wenn die normalerweise anfallenden Arbeiten wegen aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe nicht verrichtet werden können.»
Ich bin überzeugt, dass die von Herrn Rutishauser soeben geschilderte Begründung zumindest die Bezeichnung «merkwürdig» verdient. Weil ich aber während meiner lan- gen Zeit als glücklicher Anwalt die Dossiers zuerst studieren wollte, bevor ich ein verbindliches Urteil abgab, müsste ich auch in Ihrem Fall mich bereit erklären, das anzuschauen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die doch etwas neckische Interpretation «Trockenheit nicht gleich Kälte» einer näheren Überprüfung nich standhalten würde. Ich kann das aber ohne Kenntnis des Dossiers und des Falles nicht verbindlich sagen.
Herr Revaclier, Ziel dieses Artikels 65 Absatz 3 ist, für ausser- gewöhnliche Trockenheit und aussergewöhnliche Nässe eine Hilfsmassnahme in Form einer Berechtigung auf Schlechtwetterentschädigung zu gewähren. Es wäre miss- bräuchlich, wenn man alles bei der Beurteilung des Falles einbrächte, um zu sagen: Das hat auch mit aussergewöhnli- cher Trockenheit und aussergewöhnlicher Nässe zu tun. «Aussergewöhnlich» ist das, was Sie als Landwirte gewöhn- lich nicht zu ertragen haben, nämlich die normalen Schwan- kungen. Die aussergewöhnliche Schlechtwetterentschädi- gung für Parlamentarier könnte auch einmal angesichts der klimatischen Verhältnisse in diesem Saal bedacht werden. Sicher ist somit, dass es Fälle gibt - da antworte ich ganz verbindlich -, wo eine Bezugsberechtigung besteht. Nun wende ich mich an den Antragsteller. Wenn Sie von diesem «aussergewöhnlich» weggehen wollen zu einer Entschädi- gung schlechthin, dann - Herr Darbellay - öffnen Sie dem Missbrauch Tür und Tor. Das wollen Sie sicher nicht. Ich war zwar fast gerührt, als ich Ihr Votum hörte. Dessen ungeach- tet konnten Sie keine klaren Kriterien einbringen dafür, was denn nun inskünftig unter «Schlechtwetter» zu verstehen wäre. Aber «aussergewöhnliche Trockenheit» oder «ausser- gewöhnliche Nässe» kann man umschreiben.
Ich möchte nicht länger werden. Wir haben ein fundamenta- les Interesse daran, dass das Arbeitslosenversicherungs- recht sauber praktiziert werden kann. Ich konnte zur Grenz- frage, wo die Schlechtwetterentschädigung im Bau gerecht- fertigt sei und wo nicht mehr, vor wenigen Tagen Stellung beziehen. Bitte helfen Sie mit, dass man hier nicht in einer Weise ausweitet, die einer sorgfältigen Anwendung des Gesetzes Hohn spräche. Ich meinerseits verpflichte mich in aller Form, die Fälle, die Sie mir über jetzt bestehende Ausnahmesituationen nennen können, sorgfältig zu prüfen - mit dem BIGA und seiner Abteilung Arbeitslosenversiche rung , denn ich bin nicht der Meinung, dass dieser Artikel 65 Absatz 3 keinen Wert hätte, ganz im Gegenteil. Er grenzt die Bezugsberechtigung ein, und das empfinde ich als gerecht.
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat abzulehnen.
M. Darbellay: Après les dernières déclarations de Monsieur le président de la Confédération, que je remercie, je retire le postulat.
Zurückgezogen - Retiré
84.319 Motion Nef Einkommensdisparität in der Landwirtschaft Disparités des revenus agricoles
Wortlaut der Motion vom 5. März 1984
Im Sinne des verfassungsmässigen Auftrages und der heuti- gen sozialen und staatspolitischen Erfordernisse ersuchen wir den Bundesrat, die Existenzbedingungen der Bauernfa- milien so zu verbessern, dass die Einkommensdisparitäten innerhalb der Landwirtschaft gemildert werden. Zu diesem Zwecke beauftragen wir den Bundesrat, die nötigen Vorkeh- ren zu treffen, insbesondere den Milchwirtschaftsbeschluss 1977 so zu ändern, dass
die Freimenge auf mindestens 30000 Kilo festgesetzt,
der Rückbehalt stark erhöht, und
nach eingelieferter Milchmenge gestaffelt werden kann, damit die Produzenten unter Berücksichtigung sinkender Produktionskosten bzw. progressiv steigender Verwer- tungskosten je eingelieferter Milchmenge in tragbarer Weise an den Verlusten beteiligt werden können.
Texte de la motion du 5 mars 1984
Vu le mandat constitutionnel et les nécessités sociales et politiques actuelles, le Conseil fédéral est prie de prendre les dispositions qui s'imposent et en particulier de modifier l'arrêté sur l'économie laitière (AEL 1977 RS 916.350.1) afin d'améliorer les conditions d'existence des familles pay- sannes et de réduire les disparités de revenus dans le secteur agricole. La modification de l'arrêté susdit devra:
porter la quantité franche à 30000 kilos au moins,
augmenter fortement la taxe conditionnelle (retenue),
par ailleurs être échelonnée selon la quantité de lait livrée,
de manière que les producteurs participent dans une mesure supportable aux pertes, compte tenu de la diminu- tion des frais de production et de l'accroissement des coûts de mise en valeur en fonction de la quantité de lait livrée.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Büh- ler-Tschappina, Bundi, Darbellay, Flubacher, Nussbaumer, Pini, [Schmid], Spoerry, Steinegger, Tschuppert, Wanner (12)
Nef: Die Einkommensdisparität in der Landwirtschaft ist ein Problem, das nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch andere Kreise unseres Landes zunehmend beschäftigt. Das kommt insbesondere dann immer wieder zum Ausdruck, wenn Preiserhöhungen im Raume stehen. Um das Problem zu verstehen, möchte ich ganz kurz beleuchten, wie die Preisbildung in der Landwirtschaft zustande kommt. Wir haben die Einrichtung, dass im gut produzierenden Flach- land das Einkommen in der Landwirtschaft eigentlich über den Ertrag der Produkte realisiert werden soll. Wir haben Mühe, dieses Ziel zu erreichen. In den produktionsschwä- cheren Gebieten, insbesondere in den Berggebieten, weiss man, dass auf diese Art Einkommensgestaltung niemals eine Landwirtschaft Bestand haben könnte. Wir haben des- halb hier die Ordnung der Direktzahlungen eingeführt. Ich darf mit grosser Genugtuung feststellen, dass in den letzten
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Jahren dieses Parlament und der Bundesrat in bezug auf die Direktzahlungen über die Flächenbeiträge zur Erhaltung der Berglandwirtschaft, aber auch über die Viehhalterbeiträge, ganz Enormes beschlossen und geleistet haben. Ich möchte dies im Namen der Bergbauern einmal an dieser Stelle ganz herzlich verdanken.
Die Zahlen über die Einkommen täuschen uns aber darüber nicht hinweg, dass trotz dieser Massnahmen eine ganz grosse Einkommensdisparität entstanden ist und bei jeder Preisrunde immer grösser wird. Ich möchte Sie nicht lange mit Zahlen bedienen, möchte Ihnen aber doch sagen, dass bei einem Lohnanspruch - und das sind die neuesten Ergebnisse, die wir auf dem Tisch haben - von 155 Franken brutto pro Arbeitstag die Bergbauern einen Rückstand von 55 bis 58 Franken aufweisen. Ich weiss, dass man diesen Rückstand niemals aufholen kann, aber es muss doch unser Bestreben sein, diesen Rückstand immer wieder mit allen möglichen Massnahmen zu mildern. Eine Gelegenheit dazu ist selbstverständlich die Milch, denn die Milch ist für die Bergbauern, seit die Milchkontingentierung eingeführt wurde, ein immer wichtigerer Einkommensbestandteil.
Die Aufzucht, die früher die Domäne des Berggebiets und des Bergbauern war, ist gerade wegen der Milchkontingen- tierung jetzt völlig im Eimer. Heute müssen wir Kühe in bester Leistungsbereitschaft an die Schlachtbank führen, weil wir sie sonst nicht mehr verkaufen können. Das ist der Einbruch im Einkommen, der heute die Disparität innerhalb der Landwirtschaft, gemessen am Bergbauern gegenüber dem Flachlandbauern, ganz enorm erhöht hat.
Warum nun der Vorstoss zur jetzigen Zeit? Wir wissen, dass der Milchwirtschaftsbeschluss 1977 Ende nächsten Jahres ausläuft. Die Vorbereitung für den Milchwirtschaftsbe- schluss 1987 ist bereits im Gange. Wenn also auf diesem Gebiet wieder etwas geschehen soll, um die Disparität zu verkleinern, dann muss es jetzt geschehen. Es ist aber nicht etwas Neues, was dieser Vorstoss bezweckt. Wir haben schon bisher eine Staffelung der Verlustbeiträge bei der Milch gehabt. Wenn ich in meinem Vorstoss beantrage, die bisherige Freimenge, also die verlustlose Ablieferung eines Teils der Milch im Berggebiet und in Gebieten mit schlech- ter Produktionsmöglichkeit, von 20 000 auf 30 000 Liter zu erhöhen, dann deshalb, weil sich die anderen Erwerbsmög- lichkeiten in diesen Randgebieten wieder stark verschlech- tert haben.
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Was wir hier fordern, hat nichts mit der ominösen Preisdiffe- renzierung zu tun. Die Diskussion um die Preisdifferenzie- rung hat gezeigt, dass dieses Thema zu einer Zerreissprobe innerhalb der Landwirtschaft führt. Ich nehme deshalb davon Abstand. Hier geht es aber um die Massnahme der Verlustbeteiligung an der Milch. Die 30 000 Liter Freimenge, die ich in der Motion verlange, sind ungefähr das Minimum, das ein Bauer abliefern muss, damit er überhaupt leben kann und damit er überhaupt mit einer Familie durchkommt. Wenn ich in Absatz 2 schreibe, der Rückbehalt sei zu erhö- hen und nach eingelieferter Milchmenge zu staffeln, dann möchte ich damit nicht den Flachlandbauern, meinen lieben Freunden, etwas auswischen, sondern ich muss einfach die Realität sehen, dass der Bundesrat wahrscheinlich nicht gewillt ist, die bis heute 49 Millionen Franken betragende Summe, welche die Milchproduzenten an die Verwertungs- verluste beizutragen haben, zu vermindern oder zu strei- chen. Wenn wir unten die Freimenge etwas erhöhen wollen, müssen wir natürlich die übrigen Einlieferungen etwas staf- feln. Ich habe dies freigelassen, weil heute bereits verschie- dene Modelle diskutiert werden; Modelle, die eine Staffe- lung beinhalten bei einer Menge von 70 000 bis 80 000 Liter. Bei dieser Menge sollte wahrscheinlich die bisherige Rück- behaltshöhe beibehalten werden, und bei grossen Einliefe- rungen müsste natürlich ein grösserer Rückbehalt einge- führt werden. Dies ist nach zwei Seiten gerechtfertigt: Es ist nach den Buchhaltungen ausgewiesen, dass grosse Milch- lieferanten mit 100 000 und mehr Litern die Milch beträcht- lich billiger produzieren als Produzenten in Gebieten mit schlechten Produktionsmöglichkeiten, die nur ein Minimum von 20 000 bis 40 000 Liter produzieren. Ich glaube, es ist
eine Massnahme der innerlandwirtschaftlichen Solidarität, dass wir nicht von dem die Ablieferung für den Rückbehalt verlangen, der an sich diese minimale Menge zum Leben braucht.
Ich meine auch, dass es nichts Revolutionäres ist, was wir hier fordern; es ist keine Umkrempelung der agrarpoliti- schen Massnahmen, sondern, wie Herr Bundespräsident Furgler letzthin in einem Vortrag sagte, eine logische Wei- terentwicklung bisheriger Massnahmen im Sinne - ich möchte das betonen - des neuen agrarpolitischen Kurses, der nichts anderes beinhaltet, als möglichst viele Familien- betriebe, auch kleinere Familienbetriebe, zu erhalten. Ich glaube, wir können nicht etwas als neuen Kurs propagieren und dann bei jeder Gelegenheit nicht entsprechend han- deln.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu überweisen, und den Bundesrat ersuche ich, auch in dieser Richtung tätig zu werden.
Bundespräsident Furgler: Herr Nef stellt eine wichtige Frage im Zusammenhang mit unserer Milchpolitik zur Diskussion. Sie wissen, dass wir die generelle Preisdifferenzierung bis jetzt immer abgelehnt haben, dass wir an deren Stelle eine viel nuancenreichere, nach unserem Empfinden auch gerechtere Lösung gefunden haben, indem wir den Einzel- fällen u.a. mit Freimengen und anderen Massnahmen Rech- nung zu tragen versuchten und vor allem die kleineren und mittleren Betriebe stärken wollten. Es ist hier nicht der Platz und auch nicht die Zeit, um die Vielzahl von Massnahmen zur Verminderung der Einkommensdisparitäten in der Land- wirtschaft aufzuzählen. Ich bin Herrn Nef dankbar, dass er sehr deutlich anerkannt hat, wie das Parlament, zusammen mit dem Bundesrat, durch die Flächenbeiträge, die Sömme- rungsbeiträge und andere Massnahmen in den letzten zwei Jahren wesentlich dazu beigetragen hat, die bestehende und nicht zu bestreitende Einkommensdisparität zum Tal- gebiet erträglicher zu machen. Das soll auch in Zukunft geschehen. Inwieweit es uns gelingt, das aufzufangen - Tal und Berg werden sich auch künftig nicht nur durch eine unterschiedliche Höhenlage, sondern auch durch ein unter- schiedliches Einkommen auszeichnen -, kann ich nicht voraussagen; aber es soll so geschehen, dass für den Berg- bauern nicht nur der Eindruck, sondern die Tatsache sicher- gestellt wird, durch den Einsatz seiner eigenen Kraft, zusam- men mit der Familie, sei es ihm möglich, so zu leben, wie man in der Schweiz leben kann, wenn man sich selbst für eine Aufgabe voll und ganz zur Verfügung stellt. Sie haben also beim Bundesrat ein offenes Ohr gefunden für alles, was Bergbauernpolitik heisst.
Die ganz konkrete Forderung nun, die Herr Nef hier ein- bringt, möchte ich an und für sich nicht so eng gebunden' zur Prüfung entgegennehmen. Ich gestehe Ihnen, dass ich gestern noch zum letzten Mal eine sehr einlässliche Bespre- chung mit meinen engsten Mitarbeitern aus dem Bundes- amt für Landwirtschaft hatte, nicht bezogen auf diese Motion, sondern bezogen auf den Milchwirtschaftsbe- schluss, den wir 1987 in neuer Form zu präsentieren haben. Bei diesem neuen Milchwirtschaftsbeschluss stellen die drei Fragen, die Herr Nef uns hier als Forderungen einbringt, ohne Zweifel ein echtes Diskussionthema dar. Wie hoch soll die Freimenge angesetzt werden? Ohne Prophet zu sein und ohne mich festzulegen, erkläre ich hier, dass ich persönlich auch daran denke, eine Erhöhung der Freimenge vorzuneh- men. Ich möchte mich aber jetzt nicht mit einem bestimmten Quantum festnageln lassen. Es kann eventuell mehr sein als die hier von Ihnen erwähnten Mindestmengen; es kann mit Bezug auf den Rückbehalt etwas geschehen, aber auch mit Bezug auf die Milchmengenstaffelung und deren Preisfin- dung. Ich möchte das alles zu Ende denken, wie es sich gehört, und Ihnen jetzt beliebt machen, die Motion in Form des Postulates zu überweisen. Sie werden den neuen Milch- wirtschaftsbeschluss 1987 rechtzeitig vorgelegt erhalten, weil wir ihn ja mit Ihnen ausdiskutieren wollen. Ich kenne die zentrale Bedeutung der Milch; wir tragen dem Rechnung.
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Nef: Ich möchte Herrn Bundespräsident Furgler herzlich danken für das Verständnis, das er übrigens immer wieder den Bergbauern gegenüber zum Ausdruck brachte. Ich möchte auch den Umstand würdigen, dass im Schosse des Bauernverbandes dieses Problem nun ebenfalls eingehend diskutiert wird; ich selbst bin dort Mitglied einer beratenden Kommission. Ich habe auch Vertrauen, Herr Bundespräsi- dent, dass diese Fragen wirklich so behandelt werden, wie Sie uns das versprochen haben. .
Ich bin einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umge- wandelt wird.
Reichling: Ich spreche hier als Präsident des Zentralverban- des schweizerischer Milchproduzenten; dieser Hinweis, um Ihrem neuen Geschäftsreglement gerecht zu werden.
Ich glaube, wenn wir solche Vorstösse hier zu behandeln haben, müssen wir gleichwohl vom Text des Vorstosses ausgehen. Wir können deshalb nicht zulassen, dass nur gesagt wird: Wir prüfen im Rahmen des Milchwirtschaftsbe- schlusses alle Möglichkeiten. Herr Nef hat hier sehr kon- krete Anträge gestellt. Nun, im Gegensatz zu seiner Begrün- dung hat er keine Anträge etwa zugunsten der Bergbauern gestellt, sondern er hat Anträge gestellt, welche die gesamte Milchwirtschaft des Tal- und Berggebietes betreffen, näm- lich generelle Erhöhung der Freimenge auf mindestens 30 000 Kilo. Das betrifft im Talgebiet eine Erhöhung von 8000 auf 30 000 Kilo und im Berggebiet von 20 000 auf 30 000 Kilo. Er will dann den Rückbehalt massiv erhöhen und staffeln. Rückbehaltserhöhung heisst: Milchpreis- abbau.
Ich muss Ihnen beantragen, ausgehend von diesem Text, sowohl Motion als auch Postulat abzulehnen. Warum? Die Höhe der Verkehrsmilchmenge ist in keiner Art und Weise ein Kriterium, um die Einkommenssituation eines Betriebes beurteilen zu können. Wer hat tendenziell eine kleine Ver- kehrsmilchablieferung und käme damit in den Genuss die- ser erhöhten Freimenge? Es ist erstens die Grosszahl der Nebenerwerbsbetriebe, von denen wir nicht wissen, wie gross der Einkommensanteil aus übrigen Wirtschaftszwei- gen ist. Es ist also auch der Betrieb des Hoteliers, der Betrieb des Tierarztes, irgendeines Mannes, der einen ande- ren Beruf ausübt und daneben eine kleine Zahl von Kühen hält. Dieser Betrieb bekäme ganz sicher den höchsten Milchpreis. Es sind aber zweitens die Spezialbetriebe mit Obst- und mit Rebbau, welche nebenbei Milchwirtschaft betreiben. Es sind tendenziell sämtliche Ackerbaubetriebe, welche eine grosse offene Ackerfläche haben. Diese Betriebe haben tendenziell eine kleine Verkehrsmilch- einlieferung, und sie würden durch die Massnahme, die Kollege Nef hier vorschlägt, bevorzugt, dies gegenüber den Vollerwerbsbetrieben im absoluten Graswirtschaftsgebiet, welche nur Milch produzieren können und nur Rindvieh verkaufen können, sei es Zuchtvieh oder Schlachtvieh. Diese haben keine Ausweichmöglichkeiten und müssen mit ihrer Familie und allfälligen Angestellten ganz von diesen Einkommenszweigen leben. Das sind die von Herrn Nef anvisierten zu benachteiligenden Betriebe.
Ich glaube, es kann nun wahrlich nicht eine agrarpolitisch sinnvolle Massnahme sein, über eine Milchpreisregelung spezielle Betriebe wie Obst-, Reb- und Ackerbaubetriebe zu fördern und die eigentlichen Milchviehbetriebe, welche einer Familie ein Einkommen bieten, zu bestrafen.
Nun, was macht das aus? Im Talgebiet bedeutet eine Erhö- hung um 22 000 Kilo pro Bauernbetrieb und Jahr eine Bes- serstellung um 440 Franken. Der durchschnittliche Buchhal- tungsbetrieb hat 435 bis 440 Familienarbeitstage. Diese Erhöhung der Freimenge im Talbetrieb erhöht den bäuerli- chen Tagesverdienst um genau einen Franken. Im Jahr 1983 war das Manko der Rindviehhaltungsbetriebe im Talgebiet 20 Franken pro Tag. Also von diesen 20 Franken Manko erhielte dieser Betrieb einen Franken Verbesserung. Wenn er aber mehr als diese 30 000 Kilo einliefert, wird das sehr rasch durch die geforderte massive Rückbehalterhöhung wieder wettgemacht, so dass tatsächlich diese Betriebe,
welche ein Einkommensmanko aufweisen, im Talgebiet nichts profitieren können.
Im Berggebiet beträgt die Erhöhung der Freimenge nur 10 000 Kilo, denn sie beträgt heute schon 20 000 Kilo. Die Verbesserung beträgt dementsprechend 200 Franken pro Betrieb und Jahr oder 45 Rappen Tagesverdienstverbesse- rung bei einem Manko im Jahre 1983 von 57 Franken pro Tag. Das ist die Freimengenerhöhung, wie sie sich praktisch auswirken würde.
Wenn man diesen Betrieben über den Milchpreis helfen wollte - beispielsweise im Ausmass von 10 Franken -, dann müsste der Grundpreis auf 30 000 Kilo Milchmenge um nicht weniger als 14 bis 15 Rappen erhöht werden. Damit ergäbe sich eine Taglohnverbesserung von etwa 10 Franken von den fehlenden 55 bis 60 Franken, also auch noch eine bescheidene Angelegenheit.
Ich komme mit meinen Überlegungen zum Schluss, dass die geforderten Massnahmen im Talgebiet wegen der Bevorzu- gung der Ackerbau- und Spezialbetriebe und Benachteili- gung der Graswirtschaftsbetriebe die Einkommensdisparität vergrössern und nicht abbauen werden. Im Berggebiet sind die Viehzucht- und Kälbermastbetriebe, welche überhaupt keine Milch abliefern diejenige Betriebsgruppe, die das kleinste Einkommen hat. Sie sind am Schwanz der Einkom- mensskala. Die geforderten Massnahmen bringen diesen Betrieben überhaupt nichts, sondern vergrössern auch im Berggebiet die Differenzen, indem die Milchbetriebe dann eben um etwa 45 Rappen begünstigt würden und die am schlechtesten gestellten nichts erhielten.
Auch ich bitte Herrn Bundespräsident Furgler, im Zusam- menhang mit dem neuen Milchwirtschaftsbeschluss, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die tatsächlich vorhandenen ungerechten Einkommensunterschiede zwischen Tal- und Berggebiet zu prüfen und zusammen mit den landwirt- schaftlichen Organisationen zu diskutieren, damit wir wirk- same, aber auch finanzierbare Lösungen finden können. Gegen das Postulat im Sinne, wie es Herr Bundespräsident Furgler entgegennehmen wollte - nämlich einfach über- haupt alles zu prüfen - kann ich nicht sein. Aber gegen den Text von Herrn Kollega Nef muss ich mich im Interesse der Milchproduzenten mit aller Vehemenz zur Wehr setzen. Der vorliegende Postulatstext muss abgelehnt werden.
Rüttimann: Eigentlich wäre ich prima vista geneigt gewe- sen, dem Postulat von Herrn Nef zuzustimmen, schon aus rein kollegialen Gründen. Aber nach den sachlichen Darle- gungen von Herrn Reichling ist doch zu sagen, dass das Postulat offene Türen einrennt, weil der Bundesrat sich in dem grünen Buch, das Sie erhalten haben und über das wir noch ausgiebig zu sprechen haben werden, selber dahin- gehend ausdrückt, dass er diese Rückbehaltsstaffelung prü- fen werde. Er sagt ausdrücklich, dass er gegen eine Preisdif- ferenzierung sei, aber die Rückbehaltsstaffelung untersu- chen werde.
Auf Seite 299 dieses Buches steht zu den Schlussfolgerun- gen folgendes: «Zu wenig wird sodann in der Regel bedacht, dass auch eine Preisdifferenzierung eine Hilfe nach dem Giesskannenprinzip darstellt.» Der Vorschlag Nef ist natürlich ein erster Schritt in Richtung Preisdifferenzie- rung. Wie Herr Reichling richtig bemerkt hat, ist es in Tat und Wahrheit eine Preisdifferenzierung, wenn der Rückbe- halt massiv erhöht wird.
Würde beispielsweise gemäss einem Vorschlag aus bäuerli- chen Kreisen für die ersten 30 000 Kilo Milch eine Zulage von 5 oder 10 Rappen je Kilo ausgerichtet, dann würden davon Ackerbauern und Betriebe mit Spezialkulturen profi- tieren, die in beschränktem Umfang noch Milch produzie- ren, im übrigen aber durchaus befriedigende, ja gute Ein- kommen erzielen. In den Genuss der Zulage kämen eben- falls Nebenerwerbsbetriebe, auch wenn sie sich - wie das häufig der Fall ist - dank ihrem Einkommen aus nichtland- wirtschaftlicher Tätigkeit besser stellen als Bauern, die ihren Verdienst fast ausschliesslich in der Landwirtschaft finden müssen.
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Solch unerwünschte Begleiterscheinungen sind um so stö- render, je mehr die Zulage ins Gewicht fällt. Sie durch Abgrenzungen aufgrund zusätzlicher Kriterien auszuschal- ten, ist aber kaum praktikabel. Dann sagen Bundesrat und Verwaltung weiter: «Diese grundsätzlichen Aspekte sowie die erwähnten administrativen Schwierigkeiten führen uns zum Schluss, dass von einer generellen Preisdifferenzierung nach regionalen Gesichtspunkten oder nach der abgeliefer- ten Menge abzusehen ist. Immerhin soll die Möglichkeit einer gewissen Preisstaffelung bei einzelnen Produkten offen bleiben.»
Wir werden nächstens diesen Landwirtschaftsbericht des Bundesrates zu beraten und dann die Vor- und Nachteile darzulegen haben. Ich möchte einfach ein Signal setzen. Wenn natürlich diese Preisdifferenzierung zugunsten der Betriebe geht, die ein rechtes Einkommen haben, aber nach den Buchhaltungsergebnissen einige Franken unter dem Paritätslohn stehen, dann ist es nicht opportun, dass man diese anknabbert und ihnen Einkommen wegnimmt, um es auf die kleinen und Bergbetriebe umzuverteilen.
Wenn wir die Berg-, Klein- und Mittelbetriebe erhalten wol- len, so ist das eine Angelegenheit der ganzen Eidgenossen- schaft und nicht der Talbauern. in diesem Sinne haben wir in diesem Saal bisher immer - ich glaube ohne Ausnahmen - alle Massnahmen zugunsten des Berggebietes unterstützt. Sie haben nie etwas anderes festgestellt. Ich glaube, dass man dafür Verständnis haben wird vom Berggebiet aus, und ich bin der Meinung, dass in Zukunft auch an die kleinen Betriebe im Talgebiet vermehrt gedacht werden muss. Sie sind bei unseren Massnahmen tatsächlich meistens leer ausgegangen.
Ich glaube also, dass wir gut daran tun, wenn wir auch das Postulat ablehnen, wie es Herr Reichling beantragt hat. Wir werden ohnehin auf diese Frage zu sprechen kommen und werden dannzumal die Weichen stellen, was in Zukunft bei der Preisgestaltung in der Landwirtschaft zu geschehen hat.
Bäumlin: Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, das Postu- lat Nef zu unterstützen. Ich bedaure, dass Herr Nef nicht an der Motion festgehalten hat; ich hätte auch die Unterstüt- zung der Motion empfohlen. Sie liegt ganz auf der Linie dessen, was auch unsere Landwirtschaftskommission be- fürwortet.
Es geht vor allem darum, die kleinen und mittleren Betriebe im Berg- und Talgebiet zu fördern. Herr Nef verlangt eine Freimenge von mindestens 30 000 Kilo. Das entspricht einem Betrieb von schätzungsweise 8 bis 10 Kühen, die mit Rauhfutter und etwas Kraftfutter gehalten und nicht zu extremen Leistungen gebraucht werden, also einem kleine- ren Betrieb. Gerade solche Betriebe sind schützenswert. Ich weiss, dass die offizielle Landwirtschaftspolitik einen ganz anderen Kurs verfolgt, den ich jedoch für fatal halte.
Herr Reichling hat davon gesprochen, dass die Forderung von Herrn Nef einem Milchpreisabbau gleichkommt. Das lässt sich gewiss anders regeln. Herrn Nefs Idee ist bei einer Erhöhung des Milchpreises durchaus realisierbar. Bisher sind Milchpreiserhöhungen vor allem jenen zugute gekom- men, die besonders viel Milch liefern, und die kleineren Betriebe, die Herr Nef fördern will, merkten von den Preiser- höhungen nicht allzu viel. Das sollte künftig anders werden! Herr Reichling hat sich darüber aufgehalten, dass der Antrag Nef auch Betriebe im Talgebiet bevorzugen würde, die eine gemischte Produktion hervorbringen, beispiels- weise Milch und Obst, Milch und Kartoffeln, Milch und Zuckerrüben usw. Gerade solche Betriebe' mit einer gemischten Produktion sind aber aus ökologischer Sicht sehr wertvoll. In ihnen ist eine Kreislaufwirtschaft wenig- stens in Ansätzen noch möglich; deshalb sollte man sie unterstützen.
Ich bitte Sie, Herrn Nef zuzustimmen. In einem Punkt würde ich allerdings noch weitergehen als er: Ich würde sogar verlangen, dass die ersten 30 000 Kilo besser bezahlt wer- den als die folgenden. Das wurde in der Motion aber nicht gefordert und steht auch nicht zur Debatte. Was Herr Nef
will, ist ein Minimum, und ich bitte vor allem meine Frak- tionskollegen, Herrn Nef zu unterstützen.
Biel: Es ist nicht das erste Mal, dass wir über ein Thema in dieser Richtung diskutieren. Nun haben Sie die Bedenken von Kollege Reichling gehört. Sie stimmen natürlich, aber nur zum Teil - nämlich wenn man etwas stur und dumm durchführt. Aber es heisst ja nicht, dass man die Mass- nahme so durchführt, dass wir genau die Betriebe prämie- ren, die wir eben nicht prämieren wollen, sondern wir kön- nen es auch sinnvoller machen; in diesem Zusammenhang bin ich für die Überweisung als Postulat. Als Postulat ist der Vorstoss in dieser Richtung ausdrücklich nicht verpflich- tend.
Es ist aber gut, dass Kollege Reichling darauf aufmerksam gemacht hat, dass man natürlich solche Dinge hineininter- pretieren könnte. Es ist durchaus möglich, dass man nur Vollerwerbsbetriebe oder bestenfalls Zuerwerbsbetriebe hineinnimmt, aber nicht Nebenerwerbsbetriebe. Das kann man. Dann sieht die Sache schon etwas anders aus.
Wir haben die Grenzen erreicht. Wir haben viel zuviel Milch. Da liegt nichts mehr drin. Im Gegenteil, wir geben in diesem Jahr 840 Millionen für die Milchrechnung aus. Hier liegt nichts mehr drin, auch nicht in einer Milchpreiserhöhung. Also müssen wir doch differenzieren und über den Rückbe- halt eine Lösung suchen. Mir scheint, es sei nun an der Zeit - nachdem auch der Bundesrat im Landwirtschaftsbericht das angetönt hat -, dass wir aufgrund dieser Diskussion ganz konkret daran gehen und zumindest das Alternative vorlegen, damit wir eine Gelegenheit haben, zu sagen, ob wir das wollen oder nicht. Das scheint mir wichtig.
Noch ein Wort zur Einkommenslage. Trotz dem Einkom- mensrückstand ist die Einkommenslage auch im Berggebiet nicht so trostlos, wie es jetzt getönt hat. Auch darüber gibt der ausgezeichnete sechste Landwirtschaftsbericht er- schöpfend Auskunft (Seite 59). Sie müssen nicht die sehr fragwürdige Berechnung des Tagesverdienstes nehmen, sondern das Gesamteinkommen ansehen. Dann sieht es etwas anders aus. Das muss auch einmal gesagt werden, nachdem wir allein für die Berglandwirtschaft zusätzlich und ganz gezielt einige hundert Millionen ausgeben. Mir scheint, das dürfte einmal in aller Deutlichkeit anerkannt werden.
Wenn ich hier sehe, dass das Gesamteinkommen 56 000 Franken betrug, selbstverständlich inklusive Nebeneinkom- men, und wenn ich dann sehe, dass im gleichen Jahr ein Arbeiterhaushalt 38 000 Franken oder ein Angestelltenhaus- halt 52 000 Franken Einkommen hatte, dann ist das gar nicht so katastrophal. Das sind wohlverstanden Durchschnitts- zahlen von Buchführungsbetrieben. Aber auch die anderen Zahlen von Arbeitern und Angestellten sind Durchschnitts- zahlen, auch dort finden Sie eine sehr grosse Streuung. Das müssen wir auch mitwürdigen. Wir wissen, dass ein Rück- stand besteht, aber man soll nicht so dramatisieren und tun, als pfiffen die Bergbauern nun aus dem letzten Loch. Das wollte ich noch beifügen.
Bitte überweisen Sie diese Motion als Postulat, damit der Bundesrat im Sinne, wie er es angetönt hat, verpflichtet ist, einmal einen Schritt weiter zu gehen. Er soll nicht immer nur prüfen, sondern uns etwas vorlegen, damit wir dann selbst entscheiden können, wenn wir auch die Konsequenzen davon sehen.
Bühler-Tschappina: Herr Reichling hat gesagt, dass die Umverteilung den Kleinen nichts bringe. Er hat uns vorge- rechnet, wie wenig das bringt. Das stimmt! Eine Erhöhung der Freimenge bringt nicht mehr. Aber genau so wenig, wie sie uns bringt, nimmt sie den Grossen weg. Deshalb wäre die Umverteilung in diesem kleinen Rahmen zwar nichts wert als Massnahme zur Einkommensverbesserung oder Verschlechterung auf der einen oder auf der anderen Seite, aber sie hätte wenigstens eine psychologische Wirkung, die doch den Kleinen etwas bringen könnte, so meine ich we- nigstens.
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Nicht das Problem, das hier in erster Linie angesprochen wurde, sondern das Votum von Herrn Biel hat mich veran- lasst, mich zum Wort zu melden. Herr Biel vergleicht etwas, das nicht vergleichbar ist, nämlich zwei ganz unterschiedli- che Dinge. Herr Biel, Sie vergleichen das Gesamteinkom- men einer ganzen Familie mit mindestens zwei Arbeitskräf- ten - wenn Frau und Kinder mitarbeiten, sind es vielleicht sogar noch mehr - mit dem Einkommen des Arbeiters, dem Einkommen eines einzelnen. Wenn die Frau dieses Arbeiters beispielsweise in einem Gastwirtschaftsbetrieb im Service aushilft, dann kommen sie vielleicht auf ein viel höheres Einkommen. Das haben wir aber nicht zur Kenntnis zu nehmen, weil beim Arbeiter allein der Lohn des einzelnen zählt und nicht der Lohn der ganzen Familie. Deshalb ist dieser Vergleich ganz falsch. Ich möchte Sie bitten, Dinge, die man nicht vergleichen kann, auch nicht zu vergleichen. Ich möchte Sie bitten, dem Postulat zuzustimmen.
Bundespräsident Furgler: Es ist ja selten, dass die Landwirt- schaft unter sich nicht einig ist, wenn es darum geht, den Bundesrat zum Nachdenken zu ermutigen. Wir wollten hier ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass angesichts der bestehenden Milchproduktionssituation - Herr Biel hat zu Recht darauf hingewiesen -, angesichts auch des bevorste- henden neuen Milchwirtschaftsbeschlusses 87 eine sorgfäl- tige Lagebeurteilung unerlässlich ist. Ich habe in meinem ersten Votum gesagt, dass ich die 31 Millionen Doppelzent- ner nicht vergrössern kann, weil ganz einfach keine Nach- frage besteht, dass jedes Mehr zu Zusatzkosten, teuerem Käse-Export und anderem mehr führt. Das wollen Sie alle auch nicht. Ich weiss, dass die Landwirtschaft und deren Verbände die Lage geschlossen gleich beurteilen. Wir wis- sen auch, dass wir die Kontingentierung nicht ersetzen können. Ich habe in aller Offenheit das Plus der Kontingen- tierung, wie es jeder empfindet, geschildert, aber auch dar- auf hingewiesen, dass es zu einer gewissen Strukturverän- derung zwischen Berg und Tal geführt hat, vor allem bei der Aufzucht und im Fleischsektor. Angestammte Aufgaben des Berggebietes kommen jetzt etwas zu kurz, weil im Tal im Zusammenhang mit der Mast und Aufzucht verständlicher- weise etwas geschehen ist. Ob das reversibel ist? Ich mache ein Fragezeichen, bin eher zurückhaltend.
Nun haben Sie alle selbst erlebt, dass Gruppierungen von Bauern - kleinere, mittlere - sogar Partner ausserhalb der Landwirtschaft suchen, um ihre Begehren einzubringen. Ich möchte mich zu solch gelegentlich merkwürdigen Hochzei- ten hier nicht äussern. Es tanzt sich sicher nicht auf jeder Hochzeit gut; die Musik spielt auch eine Rolle. Selbst im Jahre der Musik wird es hier schwierig sein, zu tanzen. Wenn man die Milchprobleme analysiert, weiss man, dass die von Herrn Nef aufgeworfenen Fragen echte Fragen sind. Wie hoch soll die Freimenge sein? Ich weiss, dass die Milchverbände selbst mit diesem Problem ringen. Wo ist der gerechte Grenzwert? Sind es die 8000, die wir jetzt haben, ist es mehr?
Ich habe bewusst gesagt: Motion nie, Postulat ja, weil man dann auch auf der Seite des Bundesrates frei ist. Ich kann mir eine Differenzierung zwischen Berg und Tal im Bereich der Freimenge absolut denken.
Rückbehalt: Auch das ist ein echtes Problem. Ich lasse mich aber nicht festlegen. Aber dass das Problem gleichsam in der Luft ist, kann nicht bestritten werden. Die von Herrn Reichling befürchteten und von anderen wiederaufgenom- menen Effekte einer falschen Politik des «arroser le terrain» kann man ohne weiteres beseitigen, indem man sorgfältig prüft, wer berechtigt sein soll und wer nicht, damit nicht die Falschen mehr erhalten, ohne dass man die bürokratischen und administrativen Probleme unterschätzt. Ich weiss, dass Herr Reichling - und da hat er recht - immer wieder darauf hinweist, dass wir eine effiziente Bauernpolitik nur durch- halten können, wenn sie nicht zu viele Vorschriften nach sich zieht.
Auch der dritte Punkt, dass man nach der eingelieferten Menge staffeln soll, liegt in der Luft. Wie man das löst,
studieren wir bei der Schaffung des neuen Milchwirtschafts- beschlusses; das scheint mir durchaus sinnvoll.
Herr Rüttimann hat zu Recht auf Seite 299 unseres sechsten Landwirtschaftsberichtes verwiesen, wo wir den Rückbehalt und dessen Staffelung als eine der möglichen Massnahmen dargestellt haben. Ich bitte alle, die es jetzt betrifft: Wenn Sie die Einkommenssituationen zitieren, die wir im Bericht sorg- fältig beschrieben haben, und neue Begehren daraus ablei- ten, daran zu denken, dass doch echte Fortschritte erzielt werden konnten. Wir haben in den letzten Jahren bereits viel erreicht.
Der Unterschied zwischen Berg- und Taleinkommen besteht, aber auch die Bergbauern haben mir - ich bedanke mich da bei ihnen und weiss, dass die Anwesenden es auch tun - sagen müssen, dass sie ihre Positionen wesentlich verbessert hätten. Mit anderen Worten: In dieser offenen Form, wie ich das Postulat interpretiere, spricht sicher nichts dagegen, dass man es überweist.
Präsident: Der Motionär ist mit der Umwandlung seiner Motion in ein Postulat einverstanden. Herr Reichling bekämpft das Postulat.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Postulat Dagegen
86 Stimmen 14 Stimmen
84.365 Motion Berger Milchproduzenten. Austausch von Kontingenten Producteurs de lait. Echange de contingents
Wortlaut der Motion vom 14. März 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 und unter Berücksichtigung von Artikel 5a des Milchwirtschaftsbeschlusses 1977 so rasch wie möglich eine Regelung zu treffen, die es den Milchverbänden er- laubt, ein Verfahren für den Austausch von Kontingenten unter ihren Produzenten einzuführen.
Texte de la motion du 14 mars 1984
Sur la base de l'article 5, 3º alinéa, et compte tenu des dispositions de l'article 5a de l'arrêté sur l'économie laitière 1977, le Conseil fédéral est invité à édicter dans le plus bref délai la réglementation permettant aux fédérations laitières d'instituer une procédure d'échange de contingents entre leurs producteurs respectifs.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blocher, Bonnard, Can- daux, Coutau, Dubois, Etique, Fischer-Hägglingen, Geiss- bühler, Graf, Hari, Houmard, Martin, Massy, Müller-Schar- nachtal, Nef, Oehen, Perey, Reichling, Revaclier, Rutishau- ser, Savary-Vaud, Schnyder-Berne, Thévoz, Uhlmann (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Le contingentement de la production laitière est en vigueur depuis le 1er mai 1977. Le contingent dont dispose actuelle- ment chaque producteur a été déterminé en tenant compte, en premier lieu, de la quantité de lait livrée au cours des années 1974/1975 et 1975/1976. Malgré certaines adapta- tions individuelles ou générales intervenues dans l'inter- valle, la production d'aujourd'hui est donc, en grande partie, limitée par des données qui sont vieilles d'une dizaine d'années.
En empêchant les exploitations d'évoluer comme il convien- drait au gré de la succession des générations et des circons-
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Motion Nef Einkommensdisparität in der Landwirtschaft Motion Nef Disparités des revenus agricoles
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.319
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.03.1985 - 15:00
Date
Data
Seite
502-506
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Pagina
Ref. No
20 013 214
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