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legt, dass, wenn ein Vater seinen Betrieb seinem Sohn verpachtet, dieser nicht berechtigt ist, Kostenbeiträge zu beziehen. Mir ist völlig unklar, wie dieser Artikel hier hinein- geraten ist. Es ist doch so, dass ein Sohn gleichzusetzen ist mit einem Pächter, der mit dem Verpächter nicht blutsver- wandt ist. Ich sehe nicht ein, warum dieser Artikel da steht, und wäre dankbar, wenn man ihn fallenlassen könnte.
Bundespräsident Furgler: Nach Artikel 1 des Bundesgeset- zes vom 28.Juni 1974 richtet der Bund den Viehhaltern im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone mit Rücksicht auf die erschwerten Produktionsbedingungen für die ersten 15 Grossvieheinheiten Kostenbeiträge aus. Man wollte mit dieser Bestimmung die kleinen und mittleren Betriebe bevorzugen. Im Hinblick darauf, dass Betriebe mit mehr als 15 Grossvieheinheiten aufgeteilt werden können, um gesamthaft höhere Kostenbeiträge zu erwirken, wurden fol- gende Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen: Betriebsteilungen zur Erwirkung höherer Kostenbeiträge werden nicht berücksichtigt. In Zweifelsfällen werden meh- rere Betriebe nur dann anerkannt, wenn jeder Beteiligte - und hier erwähne ich nur die Punkte, die insbesondere in der Verordnung erwähnt sind - hauptberuflich in der Land- wirtschaft tätig ist, eigenes Land oder familienfremdes Pachtland selbst bewirtschaftet und nutzt, am Betriebsge- bäude finanziell beteiligt ist oder hiefür einen Mietzins entrichtet, Eigentümer der von ihm gemeldeten Tiere ist, seinen Betrieb selbst bewirtschaftet oder zu dessen Bewirt- schaftung die notwendigen familienfremden Arbeitskräfte angestellt hat, einen eigenen Haushalt führt und jeweils auf Ende des Kalender- oder Geschäftsjahres das Betriebser- gebnis auch belegen kann. Ohne diese Einschränkungen hätten im Laufe der Jahre schätzungsweise 25 000 «neue Betriebe» durch eine mehr oder weniger fiktive Aufteilung grösserer Betriebe Kostenbeiträge beansprucht mit entspre- chenden finanziellen Folgen. Also einmal mehr die berühmte Frage: Wie kann man eine sinnvolle Norm nutzen, ohne dem Missbrauch, den Sie ja nicht wollen - ich habe Sie schon richtig verstanden -, Tür und Tor zu öffnen?
Bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen stand von Anfang an die Aufteilung von Familienbetrieben auf Vater und Sohn im Vordergrund. In den letzten Jahren führte der Strukturwandel in der Berglandwirtschaft dazu, dass oft ein eingehender Kleinbetrieb zugepachtet und mit familieneigenem Pachtland zu einem existenzfähigen neuen Betrieb aufgestockt wurde. In einem solchen Fall - und da stimme ich mit Ihnen überein - lässt sich die Ablehnung der Beitragsberechtigung kaum vertreten, wenn alle anderen Bedingungen, die ich hier erwähnt habe, erfüllt sind - wenn also feststeht, dass man keinesfalls Missbrauch betreibt, sondern dass man eine ganz normale Verbindung mit seiner Bergheimat will und dort eine eigene Existenz auch wagt. Die neue Verordnung über Kostenbeiträge an Viehhalter sieht denn auch vor, dass der Betrieb bis zu einem Drittel aus familieneigenem Pachtland bestehen darf, also eine Öffnung in Richtung Ihrer Gedanken.
Eine weitere Lockerung der bisherigen Praxis kann dadurch erreicht werden, dass bei Betrieben von Geschwistern oder von Eltern und ihren Nachkommen ein Zweifelsfall nur noch dann angenommen oder vermutet wird und eine Überprü- fung stattfindet, wenn die den Betrieb betreibenden Perso- nen in der gleichen oder angrenzenden Einwohnerge- meinde wohnen. Die geänderten Bestimmungen über die Ermittlung der beitragsberechtigten Viehhalter tragen mit anderen Worten Ihrem Begehren, Herr Nationalrat Hari, weitgehend·Rechnung.
Vollständig streichen können wir die Bestimmung aus den Gründen nicht, die ich soeben darzustellen versucht habe. Aber ich meine, dass wir vernünftige Abgrenzungskriterien gefunden haben und dementsprechend nun einmal handeln sollten.
Präsident: Herr Hari ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
83.491 Motion Bäumlin Milchrechnung - Compte laitier
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Verbesse- rung der Milchrechnung zu treffen, namentlich durch
a. die Ausdehnung der Ackerfläche in der voralpinen Hügel- zone und in der Bergzone I für den Anbau von Futterge- treide, um dadurch die Überproduktion von Milch und damit auch Käse zu verringern;
b. die Förderung der direkten Verfütterung von Milch an die Kälber und die Einschränkung der Kälbermast mit Pulver- milch;
c. eine kostendeckende Magermilchverwertung. (In diesem Bereich sind neue Wege zu beschreiten, die bis heute bereits mehrfach vorgezeichnet wurden und die beispiels- weise durch eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie konkretisiert werden sollten.)
Texte de la motion du 22 juin 1983
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pro- pres à améliorer les résultats du compte laitier notamment
a. En étendant, en zone préalpine des collines et en zone de montagne I, la surface destinée à la culture des champs, afin d'y permettre la culture de céréales fourragères et de réduire ainsi la surproduction de lait et, par voie de conséquence, de fromage;
b. En encourageant l'utilisation du lait pour la nourriture des veaux et en limitant l'engraissement des veaux avec du lait en poudre;
c. Par la mise en valeur du lait écrémé à des prix couvrant les coûts. (Dans ce domaine, il convient de sortir des che- mins battus; de nouvelles solutions ont été proposées à plus d'une reprise déjà, et leur mise en application devrait faire l'objet d'une étude que la Confédération confierait à des experts.)
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Deneys, Euler, [Ganz], Gloor, Hubacher, Jaggi, Leuenberger Moritz, [Loetscher], Longet, Mauch, Meizoz, [Morel], Morf, [Muheim, Müller-Bern], Nauer, Neukomm, Oester, Ott, Pitte- loud, Reimann, [Reiniger], Renschler, Robbiani, [Rothen], Rubi, Ruffy, [Schalcher, Schmid], Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Weber-Arbon, Zehnder, [Zwygart] (42)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die schweizerische Milchpolitik ist in vielerlei Hinsicht in eine Sackgasse geraten. Trotz Milchkontingentierung und hohen bäuerlichen Abgaben auf Überlieferungen an Milch besteht ein hoher Druck für noch grössere Milchmengen. Die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh ist in den letz- ten Jahren um 70 Kilo/Jahr gestiegen, und dieser Trend hält an. Damit werden sich in den nächsten Jahren grosse Pro- bleme bei der Überschussverwertung ergeben: es ist weder mit höherem Milchkonsum noch mit besseren (Käse-) Exportmöglichkeiten zu rechnen. Folge davon wird eine überbordende Milchrechnung sein, was zweifellos weder im volkswirtschaftlichen Intere' se noch in demjenigen der Kon- sumenten und Bauernschaft sein kann. Noch stärkere Ein- schränkungen der Produzenten über die Milchkontingentie- rung als Alternative liegen nach den Erfahrungen mit der Kontingentierung auch nicht in unserem Interesse. Die Massnahmen haben sich zu stark zuungunsten jener ausge- wirkt, die auf eine existenzsichernde Milchproduktion ange- wiesen sind. Eine kritische Analyse der Milchpolitik drängt sich deshalb auf, um so mehr, als in letzter Zeit immer wieder darauf hingewiesen worden ist, dass die hohen
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Kosten der Milchverwertung in keinem Verhältnis zu den Nutzen für Bauern und Konsumenten stehen.
Die heutige Situation ist höchst unbefriedigend:
Der Strukturwandel innerhalb der Landwirtschaft hat es mit sich gebracht, dass einerseits ein Hang zur Überproduk- tion (vor allem in den Sektoren Milch und Fleisch) besteht, welche vor allem die Produktionsmöglichkeiten kleinerer und mittlerer Landwirtschaftsbetriebe im Tal- und Bergge- biet stark einschränkt. Andererseits ist ein Konzentrations- prozess zu beobachten, indem immer weniger Betriebe dank kostensparender Rationalisierungsinvestitionen einen immer grösseren Anteil der Produktion bestreiten. Dies gilt sowohl für die sogenannten Tierfabriken im Fleisch- und Eiersektor als auch (über Importfuttermittel) im Milchsektor. Obschon diese Entwicklung als agrarpolitisch, aber auch volkswirtschaftlich unerwünscht gilt, hält sie unvermindert an.
Überschussmilch wird in den diversen Verwertungsver- fahren entrahmt, und ein Teil davon (1981 waren es 2,7 Millionen Dezitonnen, was einer Vollmilchmenge von 3,05 Millionen Dezitonnen entspricht) wird als Kälberersatzmilch in der Mast vertränkt. Stossend daran ist insbesondere die Verbilligung dieser Milchersatzfutter.
Während das Milchfett eines Liters Milch von der BUTYRA mit etwa 65 Rappen bezahlt wird, bezahlen die Magermilch- verwerter nur 4 bis 17 Rappen pro Liter, was, gemessen an den Gestehungskosten, stark unterbezahlt ist. Daher ist die in der Milchrechnung unter dem Titel «Butterverbilligung» ausgewiesene Subventionierung als Milchersatzpulversub- vention zu bezeichnen. Auf den agrarpolitischen Unsinn dieser vor allem für industrielle Mäster interessanten Sub- ventionspraxis hat der Motionär schon in seiner Einfachen Anfrage vom 16. Dezember 1981 (Magermilchpulver für die Kälbermast, 81.778) hingewiesen.
Alle aufgeführten Tatsachen zeigen auf, dass die schweizeri- sche Milchpolitik gründlich überprüft und revidiert werden muss. Es sind Lösungen zu suchen, die sowohl die teilweise überflüssig hohe Milchrechnung entlasten als auch der bäu- erlichen Landwirtschaft Vorteile bringen. Diese Ziele lassen sich verwirklichen, und zwar ohne dass dabei die Konsu- menten stärker belastet würden.
Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Über produktionslenkende Massnahmen sind dort, wo Produktionsalternativen bestehen, die Milchviehbestände zu senken.
Die Produktionsalternativen dürfen nicht im Fleischsek- tor liegen, sondern müssen in erster Linie auf vermehrten Acker- und Futterbau abzielen.
Diese Möglichkeiten sind vor allem in der VHZ und in der BZ I mit einem beträchtlichen ungenutzten Potential für den Futterbau ins Auge zu fassen. Gerade in diesen Zonen wird Überschusskäse produziert (Emmentaler), der die Milch- rechnung mit nahezu 40 Rappen pro Liter Exportmilch bela- stet.
Eine Reduktion der Milchproduktion durch eine Ausdeh- nung der Ackerbauflächen (und eventuell der Intensivierung der Mutterkuhhaltung) könnte beträchtliche Geldmengen freisetzen, welche die Kosten der produktionslenkenden Massnahmen (erhöhte Anbauprämien, Prämien für teilweise Abgabe von Milchkontingenten usw.) decken könnten. So würden nach seriösen Berechnungen bei einer Verminde- rung der Kuhzahl in der VHZ und in der BZ 1 von 35 000 Kühen und der gleichzeitigen Aufnahme einer ackerbauli- chen Produktion von 30 000 Hektaren 1,6 Millionen Deziton- nen weniger Milch produziert (h. B. 20 Prozent des heutigen Käseexportes), während 10 Prozent des jetzigen Importfut- ters im Inland produziert werden können.
Magermilchpulver soll nicht mehr (oder nur noch in einem stark reduzierten Ausmass) zur Kälbermast verwen- det werden. So können rund 3 Millionen Dezitonnen Voll- milch durch direkte Verfütterung die Milchverwertung entla- sten. Damit fallen Butterverbilligungen von rund 50 Millio- nen Franken zu Lasten der Milchrechnung weg. Gleichzeitig
lassen sich nochmals 50 Millionen Franken durch vermehrte Zolleinnahmen auf Billigbutterimporten einsparen.
Die aufgeführten Zahlenbeispiele, welche einer seriös re- cherchierten Arbeit (Publikation im «TAM» vom 18. Juni 1983) entnommen sind, sind sicher noch genauer zu über- prüfen, und vielleicht bedarf es auch einer Verfeinerung der daselbst vorgeschlagenen Massnahmen. In der Stossrich- tung ergeben aber die Lösungsvorschläge (welche als Ein- zelvorschläge schon einige Male vorgebracht worden sind) ein Gesamtpaket, das die schweizerische Milchpolitik tat- sächlich in jeder Hinsicht verbessern könnte. Das zugrunde- liegende agrarpolitische Instrumentarium (ergänzt durch die revidierten Art. 19ff LG und die Ziele der Futtermittelinitia- tive) entspricht den Forderungen für eine starke einheimi- sche Landwirtschaft, welche den Möglichkeiten der bäuerli- chen Strukturen auch unter erschwerten Bedingungen (Klein- und Mittelbetriebe) Rechnung trägt. Gleichzeitig erfolgt dadurch eine Reduktion der zu verwertenden Milch- menge und damit eine Entlastung unserer Milchrechnung, jedenfalls auch eine gerechtere Verteilung der aufgebrach- ten Mittel. Dies ist mittel- und langfristig auch im Interesse der Konsumentenschaft.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 1983
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 septembre 1983
Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Landwirt- schaft ein im Vergleich zu den anderen Erwerbssparten angemessenes Einkommen erzielen kann, stehen mehrere Mittel zur Verfügung: Festsetzung von bestimmten Agrar- preisen und mengenmässigen Begrenzungen oder auch Erlass gezielter Massnahmen.
Das landwirtschaftliche Einkommen kann über die Milch- menge oder den Milchpreis angehoben werden. Hierbei wird unter anderem den Absatzverhältnissen im In- und Ausland Rechnung getragen; im Vordergrund steht indes- sen das Bestreben, die Einkommenslücke so gut als mög- lich zu schliessen. Die milchwirtschaftliche Gesetzgebung erlaubt ein solches Handeln, aber die damit verbundenen Auswirkungen auf die Milchrechnung müssen auch berück- sichtigt werden. Vom Rohertrag der landwirtschaftlichen Produktion entfällt knapp ein Drittel auf die Milchwirtschaft; über 40 Prozent des Arbeitsverdienstes stammen aus die- sem Sektor. Diese Zahlen zeigen die Bedeutung der Milch- produktion.
Der Milchpreis, welcher der Landwirtschaft ein angemesse- nes Einkommen sichert, lässt sich, mit Ausnahme der Kon- summilch und Spezialitäten, weder in der Schweiz noch im Ausland auf dem Markt realisieren. Bei einem für die Land- wirtschaft resultierenden Rohertrag aus der Milch von weit über 2,5 Milliarden Franken können zurzeit im Durchschnitt nur etwa 70 bis 75 Prozent durch den Verkaufserlös der Ware gedeckt werden, was - überschlagsmässig - zu einer Milchrechnung von rund 700 Millionen Franken führt.
Die Art der Milchverwertung kann die Höhe der Milchrech- nung sicher stark beeinflussen. Der Motionär meint, dass neue Wege beschritten werden sollten. Es ist indessen fest- zuhalten, dass die Einhaltung der Prioritätsordnung bei der Milchverwertung seit Jahren verbessert wurde und sich heute auf einem fast optimalen Stand befindet. Nach dieser Ordnung ist der Absatz von Milch und Milchprodukten, welche keine Bundeshilfe benötigen, allem voranzustellen. Sortiment, Qualität und Werbung helfen mit, dieses Ziel zu erreichen. Die Käsefabrikation ist in der zweiten Prioritäts- stufe eingereiht, die Butterfabrikation in der dritten Stufe. Obschon die Milchmenge in den zwei letzten Jahren eine Rekordhöhe erreicht hatte, wurde noch nie so viel Milch zu
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Käse verarbeitet, und gleichzeitig war die zu Butter verarbei- tete Milch minimal. Man kann daraus ableiten, dass die Milchverwertung vernünftig ist und möglichst kostenspa- rend gestaltet wird.
Der Motionär sieht ein Missverhältnis zwischen den hohen Kosten der Milchverwertung und dem Nutzen für die Bauern und Konsumenten. Hierzu ist festzuhalten, dass namentlich eine Grundpreiserhöhung das landwirtschaftliche Einkom- men sofort und ohne irgendwelchen Abzug erhöht. Die Konsumenten auf der anderen Seite haben die Gewähr, heute und in Notzeiten mit genügend Milch und Milchpro- dukten versorgt zu werden. Der Wunsch zur Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft ist im Volke allgemein ver- breitet; der Konsument ist daher sicher bereit, über die Preise und über öffentliche Gelder der Landwirtschaft zu einem gerechten und angemessenen Einkommen zu ver- helfen.
Unter Hinweis auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft behauptet der Motionär, dass die Massnahmen im primären Sektor vor allem den grossen Betrieben dienen. Die Tatsa- che, dass unsere Landwirtschaft zur grossen Zahl aus klei- nen und mittleren Betrieben besteht, widerlegt aber diese Meinung. Zwei Zahlen seien hier aufgeführt: In der Talzone, der voralpinen Hügelzone und der Bergzone I haben 92 Prozent der Betriebe ein Milchkontingent unter 100 000 Kilo; 82 Prozent aller Betriebe bewirtschaften eine Fläche unter 20 Hektaren. Unsere Agrarpolitik bevorzugt daher nicht ein- seitig die grösseren Betriebe.
Bezüglich der zweckmässigen Verwendung von Mager- milchpulver erinnern wir daran, dass bei der Zentrifugation von Milch Rahm (daraus eventuell Butter) und Magermilch entstehen. Es ist am Bundesrat, die beiden Milchbestand- teile Fett (Rahm/Butter) und Eiweiss (Magermilch) zu bewer- ten. Während der Wert der Magermilch im Jahre 1960 9 Prozent des Milchgrundpreises ausmachte, stieg der Pro- zentsatz 1970 auf 11 Prozent an. Seit dem 1. Juli 1983 beträgt der Wertanteil der Magermilch 20 Prozent. Die Mass- nahmen gingen mithin seit langem in die vom Motionär gewünschte Richtung und hatten eine Entlastung der BUTYRA-Rechnung zur Folge. Magermilch oder Mager- milchpulver entstehen nicht einfach nur bei der Verbutte- rung, sondern zwangsläufig, und zwar in grossem Ausmass bei der Herstellung von Vollrahm, Halbrahm und Kaffee- rahm; diese Verwertungsarten belasten die Milchrechnung überhaupt nicht, sondern führen der Milchrechnung in Form der Rahmabgabe rund 12 Millionen Franken pro Jahr zu. Magermilch und Magermilchpulver entstehen auch aus der Zentrifugation von täglichen Restmilchmengen in Mol- kereien und von Wochenendmilch, welche keiner andern Verwertung zugeführt werden kann. Die eigentliche tägliche Zentrifugation (Verbutterung) ist heute auf ein Minimum beschränkt. Daraus leitet sich auch ab, dass die anfallende Magermilch bzw. das Magermilchpulver verwertet werden muss; dies erfolgt in flüssiger oder in Pulverform im Lebens- mittel- und im Futtermittelsektor. Absatzmöglichkeiten bestehen aber nur, wenn die genannten Produkte preislich in einer vernünftigen Relation zu den entsprechenden Sub- stitutionsprodukten stehen. Die vom Motionär vorgeschla- gene Höherbewertung der Magermilch um weitere 30 Rap- pen pro Liter ist unrealistisch. Es wird aber auch in Zukunft unser Ziel bleiben, die Eiweisskomponente der Milch im Rahmen des Möglichen höher zu bewerten.
Abgesehen davon, dass wesentliche Milchmengen in der Kälbermast und Kälberaufzucht verfüttert werden, wäre eine Unterbindung oder starke Reduktion der Verwendung von Milchersatzfuttermitteln undenkbar. Das anfallende Mager- milchpulver müsste andernfalls zu sehr tiefen Weltmarkt- preisen exportiert werden. Die offiziellen Gehaltsnormen für Milchersatzfuttermittel gewährleisten gegenwärtig einen verhältnismässig hohen Anteil an Milchbestandteilen in der Ersatzmilch und überbinden die Kosten den inländischen Verbrauchern.
Abschliessend nehmen wir zu den drei konkreten Aufträgen, wie sie im Motionstext enthalten sind, Stellung:
a. Die Ausdehnung der Ackerfläche im ganzen Lande ist ein Anliegen der Agrarpolitik und ein wichtiges Mittel zur Pro- duktionslenkung. In der voralpinen Hügelzone und im Berg- gebiet werden neben den normalen Preisen für Ackerpro- dukte und den Anbauprämien für Futtergetreide Zuschläge ausgerichtet, welche den erschwerten Produktionsbedin- gungen Rechnung tragen. Neuerdings werden auch Flä- chenbeiträge in Gebieten mit erschwerten Produktionsbe- dingungen ausbezahlt. Der Ackerbau wird in diesen Gebie- ten bereits - in Ergänzung zur viehwirtschaftlichen Produk- tion - so weit als möglich gefördert. Es wäre indessen unrealistisch, die Milchproduktion in der voralpinen Hügel- zone und der Bergzone I durch eine wesentliche Ausdeh- nung des Ackerbaus ersetzen zu wollen, ist doch der letztere ausgesprochen arbeitsextensiv.
b. Der Bund leistet Beiträge an Kuhhalter, die keine Milch abliefern. Die in diesen Betrieben produzierte Milch wird zur Mast oder Aufzucht von Tieren verwendet. Im Jahre 1982 haben 12 300 Betriebe mit rund 65 000 Kühen von dieser Massnahme Gebrauch gemacht. Die daraus resultierende Belastung beträgt rund 55 Millionen Franken und ist Bestandteil der Milchrechnung. Diese Massnahme wurde im Laufe der letzten Jahre parallel zu den Milchpreiserhöhun gen ausgebaut und erfüllt die Forderung des Motionärs. Die Produktion von Milchersatzfuttermitteln wird durch die bestehenden Gehaltsnormen in Grenzen gehalten. Wir wie- derholen zudem, dass unter anderem bei der zur ersten Prioritätsstufe gehörenden Rahmfabrikation automatisch Magermilchpulver entsteht.
c. Wir haben dargelegt, dass im Laufe der letzten 20 Jahre innerhalb des Milchpreises das Eiweiss laufend höher bewertet wurde, wodurch die Butterrechnung entlastet wer- den konnte. Es wird Aufgabe des Bundesrates sein, auch im Rahmen künftiger Milchgrundpreiserhöhungen die Frage der Bewertung der Magermilch jeweilen neu zu beurteilen. Abschliessend halten wir fest, dass es uns nicht zuletzt dank der Milchkontingentierung gelungen ist, die Milchmenge im Griff zu behalten und nach klaren Grundsätzen zu verwer- ten. Das soll uns indessen nicht daran hindern, die Forde- rungen des Motionärs sorgfältig zu prüfen; wir erklären uns hierzu bereit. Hingegen ist es uns aus den dargelegten Gründen nicht möglich, einen verpflichtenden Auftrag entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Bäumlin: Ich kann nichts dafür, dass ich nach Traktanden- liste heute mehrmals intervenieren muss. Ich äussere mich ganz kurz zur Milchrechnung und dann noch zu zwei weite- ren Geschäften, mit denen sich die landwirtschaftspolitische Kommission der SP befasst hat.
Ich nehme die Umwandlung in ein Postulat an. Ich hatte dies übrigens mündlich zu Beginn dieser Session dem Sekreta- riat gemeldet. Die Motion sollte also nicht mehr traktandiert werden. Da dies doch geschehen ist, gestatte ich mir einige kurze Bemerkungen.
Ich setze voraus, dass man weiss, worum es geht. Herr Bundespräsident, ich gebe zu, das man in bezug auf die Buchstaben a und b meiner Motion wahrscheinlich nicht viel mehr erreichen kann, als heute schon geschieht. Aber vielleicht kann man die Ausdehnung der Ackerfläche auch in der voralpinen Hügelzone und die Förderung der direkten Verfütterung von Milch an die Kälber im Stall noch mehr fördern.
Insistieren möchte ich aber insbesondere auf Litera c. Hier fordere ich eine kostendeckende Magermilchverwertung. Mich stört es besonders, dass durch billiges Magermilchpul- ver faktisch die industrielle und gewerbliche Mast gefördert wird. Das kann man einfach nicht bestreiten! Man sollte die Fleischproduktion wieder in die echten bäuerlichen Betriebe zurückführen. Wenn man aber die industriellen
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und gewerblichen Betriebe mit billigem Milchpulver aktiv fördert, bewirkt man - ob gewollt oder ungewollt - das Gegenteil. Wenn man sich für die Verbesserung der Situa- tion der kleinen und mittleren Bauern einsetzt, stösst man stets auf Hindernisse und Widerstand. Wenn ich bei der Revision des Landwirtschaftsgesetzes eine Herabsetzung der Höchsttierbestände verlange, dann kommen die bekannten Gegenargumente, auf die ich jetzt nicht einge- hen kann. Und wenn ich heute fordere, man solle die indu- striellen und gewerblichen Mastbetriebe wenigstens nicht mit billigem Magermilchpulver fördern, dann wird auch die- ser Vorschlag abgelehnt. So wird es schliesslich verunmög- licht, eine Politik im Interesse der kleinen und mittleren Betriebe zu realisieren.
Noch eine letzte Bemerkung: Ich stütze mich bei meinen Anträgen auf seriöse Unterlagen, unter anderem auf eine Studie im «Tages-Anzeiger»-Magazin vom 18. Juni 1983. Diese Studie ist einem engagierten Landwirt und Ihnen, Herr Bundesrat, gewidmet. Ich zitiere: «Ihnen, Kurt Furgler, denn ihrer energischen Persönlichkeit wird es gelingen, selbst im Bundesamt für Landwirtschaft bauernfreundliche Akzente zu setzen.»
Bundespräsident Furgler: Danke vorerst für die gewidmeten Bilder. Ich möchte nur ganz kurz zum aufgeworfenen Pro- blem Stellung beziehen, nachdem Herr Baumlin einerseits zu den Punkten a und b sagte, er sei von unseren Massnah- men insoweit überzeugt, dass er sich weitergehende Mass- nahmen fast nicht vorstellen könne.
Seit wir die Milchkontingentierung eingeführt haben, sind wir von der Wechselwirkung einer Kontingentierung, bezo- gen auf alle anderen Produktionszweige, voll und ganz überzeugt. Wenn wir die 31 Millionen Doppelzenter haben, dann ist der Plafond erreicht; wir können ihn nicht auswei- ten. Jegliche Mehrproduktion muss zu Mehrkosten führen (Käseexport und anderes mehr). Wir haben auch festgestellt, dass durch die Kontingentierung unter anderem das Ver- hältnis der Bergbauern und deren Produktionsweise zu den Talbauern beeinflusst worden ist.
Ich habe vor wenigen Tagen in einer Bauernversammlung darauf hingewiesen, dass ein Kontingentsinhaber, der an die Grenze seines eigenen Kontingentes kommt und weiss, dass er mit Blick auf den Rückbehalt oder die Überlieferungsab- gabe in eine schwierige Situation gerät, mittels Aufzucht oder Mast noch etwas auffangen kann. Sobald das geschieht, sind aber unsere Freunde im Berggebiet wie- derum betroffen. Kurz und gut: Wir sehen auch hier, dass der gesamte Landwirtschaftsbereich - Ackerbau und alles, "was der Boden in den jeweiligen Produktionsräumen über- haupt hergibt - laufend und mit grösster Sorgfalt weiter untersucht und guten Lösungen entgegengeführt werden muss. Wunder können wir nicht bewirken, das wissen Sie alle so gut wie ich.
Ich wage aber zu behaupten, dass wir zusammen mit den Bauernorganisationen, zusammen mit den Bauern selbst, in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt haben. Das ist staatspolitisch und versorgungspolitisch von grosser Bedeutung. Wir werden bei der Behandlung des sechsten Landwirtschaftsberichts auf diese Zusammenhänge ohne Zweifel eintreten können.
Nun ganz knapp zur Problematik Magermilchpulver: Darf ich daran erinnern, dass bei der Zentrifugation von Milch einerseits Rahm entsteht, daraus eventuell Butter, anderer- seits Magermilch.
Es ist nun am Bundesrat, die beiden Milchbestandteile, Fett (lies Rahm und Butter) und Eiweiss (lies Magermilch), zu bewerten. Da hat nun eine interessante Entwicklung statt- gefunden. Während der Wert der Magermilch im Jahre 1960 9 Prozent des Milchgrundpreises ausmachte, stieg der Pro- zentsatz zehn Jahre später, 1970, auf 11 Prozent an, und seit dem 1. Juli 1983 beträgt der Wertanteil der Magermilch immerhin 20 Prozent. Die getroffenen Massnahmen gingen also in Richtung der Zielvorstellungen von Herrn Bäumlin und brachten auch eine Entlastung der BUTYRA-Rechnung. Magermilch oder Magermilchpulver - das muss man beden-
ken, wenn man diese Dinge diskutiert - entstehen aber nicht einfach nur bei der Verbutterung, sondern zwangsläufig (und zwar in grossem Ausmass) auch bei der Herstellung von Vollrahm, Halbrahm und Kaffeerahm. Diese Verwer- tungsarten belasten die Milchrechnung überhaupt nicht, sondern sie führen der Milchrechnung in Form der Rahmab- gabe jährlich zwischen 12,5 bis 13 Millionen Franken zu. Magermilch und Magermilchpulver entstehen auch aus der Zentrifugation der täglichen Restmilchmengen in Molke- reien und der Wochenendmilch. Die Konsumgewohnheiten dieser Gesellschaft, in der wir leben, haben dazu geführt, dass man zurzeit keine andere Verwertung sieht. Bitte, auch darüber wird man immer wieder nachdenken. Aber Sie spüren aus diesen wenigen Sätzen, Herr Bäumlin, dass die tägliche Zentrifugation für reine Butterherstellung heute auf ein Minimum beschränkt ist. Daraus leitet sich auch ab, dass die anfallende Magermilch bzw. das Magermilchpulver ver- wertet werden müssen.
Dies erfolgt in flüssiger oder in Pulverform im Lebensmittel- und im Futtermittelsektor. Das Gesamte wird weiterbearbei- tet. Ich füge aber jetzt schon bei, dass die von Ihnen vorge- schlagene Höherbewertung der Magermilch um weitere 30 Rappen schlicht und einfach unrealistisch ist. Ich bestätige jedoch das Ziel, die Eiweisskomponente der Milch im Rah- men des Möglichen höher zu bewerten.
In diesem Sinne werden wir weiterarbeiten, und ich glaube, dass man das Problem bei anderer Gelegenheit vertieft diskutieren kann.
Präsident: Herr Baumlin ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Es wird aus der Mitte des Rates nicht bekämpft.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
83.511 Motion Brélaz Landwirtschaftsgebiet. Erhaltung Sauvegarde des terres agricoles
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, die Landwirtschaftsgesetz- gebung in Anlehnung an die Forstgesetzgebung so zu ändern, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr weiter vermindert werden kann.
Texte de la motion du 23 juin 1983
Le Conseil fédéral est invité à modifier la législation afin que la surface des terres agricoles exploitées du pays ne puisse plus diminuer davantage, ceci en s'inspirant des disposi- tions applicables aux forêts.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dupont, Günter, [Kauf- mann], Longet, Massy, Oehen, Oester, [Roy], Soldini, [Teu- :: scher] (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ces dernières années, le bétonnage de notre pays s'est effectué au rythme effarant de 1 mètre carré par seconde. Au nombre des catégories les plus touchées, on compte les terres agricoles. Or le maintien d'une surface agricole suffi- sante et d'une paysannerie forte, est indispensable aussi bien au niveau de l'approvisionnement du pays que de la protection de la nature et du paysage. Certes la loi sur l'aménagement du territoire se donne, entre autres, pour but le maintien de surfaces agricoles. Mais les dispositions d'application cantonales, qui sont d'ailleurs extrêmement
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.491
Numéro d'objet
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Datum
13.03.1985 - 15:00
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