Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 430 N 12 mars 1985 #ST# Siebente Sitzung - Septième séance Dienstag, 12. März 1985, Vormittag Mardi 12 mars, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold 81.084 Kernkraftwerk Kaiseraugst. Rahmenbewilligung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 l, 781) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1981 (FF 1982 I, 786) Beschluss des Ständerates vom 2. Februar 1983 Décision du Conseil des Etats du 2 février 1983 Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Anträge auf Aussetzen der Beratungen Minderheit l (Euler, Bäumlin, Borei, [Gerwig], Hubacher, Jaeger, Mauch, Nebiker, Petitpierre, Riesen-Freiburg) 1. Aussetzen des Entscheides über die Rahmenbewilligung Kaiseraugst. 2. Beschluss über ein Moratorium. 3. Einleitung von Verhandlungen durch die Kommission über die Entschädigung für das Projekt Kaiseraugst mit den Behörden und den Verantwortlichen der Elektrizitätswirt- schaft. Minderheit II (Hubacher, Bäumlin, Borei, Euler, [Gerwig], Jaeger, Masca- rin, Mauch, Meizoz, Petitpierre) 1. Der Bundesrat legt ein energiepolitisches Leitbild mit verschiedenen Varianten, speziell auch im Bereich des Energiesparens, vor. Dabei sollen die vorhandenen Verfas- sungsmöglichkeiten aufgezeigt und optimal ausgeschöpft werden. 2. Der Bundesrat legt eine quantitative und qualitative Über- sicht mit Terminplänen über die laufenden und vorgesehe- nen Forschungsarbeiten - öffentliche und, wenn'möglich, private - vor. 3. Der Entscheid über die Rahmenbewilligung für das AKW Kaiseraugst ist auszusetzen, bis die beiden Berichte vorge- legt und behandelt worden sind. Minderheit III (Bäumlin, Borei, Euler, [Gerwig], Hubacher, Jaeger, Masca- rin, Mauch, Meizoz, Riesen-Freiburg) Verschiedene Indizien weisen darauf hin, dass der Atom- kraftwerk-Boom in den USA zu Ende gehen könnte. Das Oeko-lnstitut Freiburg (BRD) veröffentlichte eine umfangrei- che Studie mit dem Titel «Das Ende des billigen Atom- stroms», aus der hervorgeht, dass die elektrische Energie aus Kernkraftwerken wegen der enormen Kosten (Bau- kostenverteuerung, Produktions-, Umweltkosten usw.) mehr und mehr unrentabel und auch marktwirtschaftlich betrach- tet unvertretbar ist. Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem fundierten Bericht zu diesen Fragen Stellung zu nehmen, insbesondere die mutmassliche Entwicklung der Preise von in KKWs pro- duzierter elektrischer Energie zu schätzen und sie mit denje- nigen anderer Energieträger zu vergleichen. Minderheit IV (Petitpierre, Bäuml.in, Borei, Euler, [Gerwig], Hubacher, Jae- ger, Mascarin, Mauch, Meizoz, Riesen-Freiburg) Die Beratungen über den Bedarf werden ausgesetzt, damit der Bundesrat die Eidgenössische Energiekommission (EEK) beauftragen kann, wenn möglich innert sechs Mona- ten einen Bericht auszuarbeiten und darin einen Entwurf über die Energiepolitik aufzunehmen, der folgende Punkte einbezieht: 1. einen zeitlich beschränkten Baustopp für neue Kernkraft- werke'nach Leibstadt; 2. eine Liste der energiepolitischen Massnahmen, die gestützt auf die bestehende Verfassung und die in den Ziffern 3 und 4 erwähnten Artikel zu treffen sind; 3. eine zweckgebundene Energiesteuer, die sich insbeson- dere an den Vorschlag der Eidgenössischen Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK) anlehnt und gestützt auf einen neuen Verfassungsartikel über die Finanzierung der Energiepolitik eingeführt wird; 4. einen zweiten Verfassungsartikel, der energiepolitische Massnahmen nichtfinanzieller Natur umfasst. Zu diesem Zweck sollte die Eidgenössische Energiekommis- sion mit den Initianten der Volksinitiativen «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung» und «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» Verbin- dung aufnehmen, um festzustellen, unter welchen Voraus- setzungen die Initianten bereit wären, ihre Initiativen zurück- zuziehen. Die Massnahmen nach Ziffer 2 und der Baustopp nach Ziffer 1 sollten in erster Linie im Einvernehmen mit der Elektrizitätswirtschaft festgelegt werden. Der Vorschlag des Baustopps sollte eine grundsätzliche Lösung für das Pro- blem der Investitionen einbeziehen, die für das Projekt Kai- seraugst getätigt worden sind. Minderheit V (Mauch, Bäumlin, Borei, Euler, [Gerwig], Hubacher, Jaeger, Meizoz, Riesen-Freiburg) Ich beziehe mich auf Teil II des Berichtes EVED an unsere Kommission vom 16. August 19083 Anhang 2 «Mögliche Stromimporte aus Frankreich» sowie auf den Bericht der Langfristgruppe Energie des französischen Ministeriums für Forschung und Technologie vom 5. Mai 1983. Aufgrund der stark ausgebauten und nun für Jahre zu hohen Produktionskapazität für elektrischen Strom hat nach Aus- kunft der Schweizer Botschaft in Frankreich dieser Staat beschlossen, künftig eine Politik des Stromexportes zu betreiben. Diese Politik kann auf die Schweiz mindestens drei Auswirkungen haben: 1. Die Schweiz exportierte in den letzten Jahren beträchtli- che Mengen an Strom. Das forcierte französische Export- programm wird nun mit Sicherheit unseren Stand auf dem Strommarkt beeinträchtigen. Es ist zu befürchten, dass unsere Produktionsüberschüsse nur mit Mühe, d.h. mit beträchtlichen finanziellen Einbussen, verkauft werden kön- nen. Diese Einbussen werden auf die inländischen Konsu- menten - Wirtschaft und Haushalte - überwälzt werden müssen. 2. Der Bedarfsnachweis für Kaiseraugst kann nur erbracht werden, wenn von der sehr hohen Versorgungssicherheit von 95 Prozent im Inland ausgegangen wird. Diese an sich schon fragwürdig hohe Versorgungssicherheit (in den Jah- ren 1966 bis 1982 betrug sie im Mittel etwa 76 Prozent!) wird angesichts der französischen Überkapazitäten vollends ab- surd. 3. Für die Wiederaufbereitung nuklearer Abfälle ist die Schweiz auf Frankreich angewiesen. Angesichts der franzö- sischen Überproduktion ist von Frankreich her eine Kopp- lung «Aufbereitung für Stromabnahme» zumindest nicht auszuschliessen.
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 432 12 mars 1985 judiciaires. Le Conseil national est invité en conséquence à . surseoir à l'entrée en matière jusqu'à ce que le litige soit tranché et que les droits de propriété soient définitivement établis. Proposition Wick Surseoir aux délibérations en invitant le Conseil fédéral à réexaminer les conditions mises à la délivrance de l'autori- sation et qui sont aujourd'hui dépassées. Proposition Ruf-Berne Surseoir à la décision jusqu'au terme des pourparlers qui devront être engagés sur une éventuelle indemnisation du projet de Kaiseraugst. Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz Proposition de la Conférence des présidents de groupe I. Allgemeine Débatte/Débat général Berichterstatter der Kommission/Rapporteurs de la commis- sion Stucky/Zbinden (60 Minuten/60 minutes) Ordnungsanträge der Minderheiten/Motions d'ordre des mi- norités Euler, Hubacher, Bäumlin, Petitpierre, Mauch (je 10 Minu- ten/10 minutes chacun) Einzel-Ordnungsanträge/Motions d'ordre individuelles Weder-Basel, Wick (je 10 Minuten/10 minutes chacun) Fraktionssprecher/Porte-parole des groupes (in Minuten/en minutes) Aregger 11, Euler 10, Columberg 12, Rutishauser 12, Cava- dini 15, Jaeger 17, Dünki 5, Mascarin 15, Ruf-Bern 8, Gehen 7, Bonny 4, Couchepin 4, Hubacher 9, Frei-Romanshorn 4, Ziegler 4, Nebiker5,Thévoz10, Müller-Aargau 3, Flubacher4, Loretan 4, Meizoz 9, Wellauer 4, Brélaz 7, Bürer-Walen- stadt 4, GeissbuhlerS, Magnin 5, Seller 4, Neuenschwander4, Weder-Basel 5, Petitpierre 4, Lüchinger 4, Fankhauser 9, Hess 4, Sager 4, Müller-Bachs 6, Auer 8, Martin 4, Keller 4, Fischer-Hägglingen 5, Giger 4, Pini 4, Reimann 5, Landoli 4, Carobbio 5, Wyss 4, Künzi 4, Meyer-Bern 9, Cotti Flavio 4, Robert 6, Martignoni 3, Humbel 4, Aubry 3, Mauch 9, Iten 4, Hunziker 4, Rebeaud 6, Rüttimann 4, Ogi 4 Berichterstatter der Kommission/Rapporteurs de la commis- sion (30 Minuten/30 minutes) Bundesrat/Conseil fédéral (30 Minuten/30 minutes) Abstimmung über die Ordnungsanträge/Vote sur les motions d'ordre II. Artikelweise Beratung/Discussion de détail Art. 1 Namensaufruf/Vote nominal Art. 2 Gesamtabstimmung/Vote sur l'ensemble ///. Postulate/Postulats Minderheit Jaeger/minorile Jaeger (10 Minuten/10 minutes) Namensaufruf/Vote nominal Columberg Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz beantragt Ihnen, das Eintreten auf diese Vorlage in Form einer organi- sierten Debatte gemäss Artikel 64a unseres Ratsreglementes durchzuführen. Es ist Ihnen gestern ein Blatt ausgeteilt worden, welches die Organisation der Debatte im einzelnen festhält. Ein anderer Antrag ist bisher nicht gestellt worden. Herr Ott verlangt das Wort. Ott: Wir haben in der sozialdemokratischen Fraktion über diese organisierte Debatte gesprochen, und ich möchte Ihnen den Antrag stellen, in diesem speziellen Fall auf die organisierte Debatte zu verzichten. Die organisierte Debatte ist ein gutes Instrument. Wir haben das an der ausserordent- lichen Session gesehen, während der wir unter besonderen Umständen ein grosses Pensum zu bewältigen hatten. Das Instrument der organisierten Debatte eignet sich dort, wo sich bei relativ wenig kontroversen Sachfragen viel Zeit einsparen lässt. Das Instrument eignet sich hingegen dort nicht, wo es sich um einen sehr kontroversen und auch staatspolitisch brisanten Gegenstand handelt. Ein solcher Gegenstand ist die Frage Kaiseraugst. Wir wollen dieses nützliche Instrument der organisierten Debatte nicht selber in Misskredit bringen, indem wir es am falschen Ort anwenden. Wahrscheinlich werden wir, wenn wir jetzt auf die organisierte Debatte verzichten, per saldo kaum mehr Zeit aufwenden für dieses spezielle Thema. Dafür werden wir für künftige und geeignetere Gelegenhei- ten das zeitsparende Instrument unversehrt erhalten. Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz beantragt Ihnen, diese Debatte organisiert durchzuführen. Zu den Argumenten von Herrn Ott ist zu sagen, dass nach unserer Meinung auch das Waldsterben ein brisantes Thema war, und dass wir gerade bei diesem brisanten Thema sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Zweitens: Was das Programm anbelangt, haben wir in dieser Session noch zwei Volks- initiativen aus Termingründen unbedingt zu verabschieden. Wir stimmen ab. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz Für den Antrag Ott 69 Stimmen 34 Stimmen Stucky, Berichterstatter: Um das Missverständnis aufzuklä- ren, wonach sich Ihre Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten für die Rahmenbewilligung Kaiseraugst ausge- sprochen habe, sei vorweggenommen, dass die Kommis- sion mit 13 zu 18 Stimmen den Bedarfsnachweis als gege- ben erachtet hat, und mit dem gleichen Resultat folglich auch die Rahmenbewilligung bejaht. Auf weitere Entscheidungen werde ich im Zusammenhang mit den Minderheitsanträgen eintreten. Zusätzliche Abstim- mungen betrafen Anträge, die nicht in die Kompetenz des Parlaments gehören und schon deshalb fallengelassen wer- den müssen. Immerhin ergibt sich aus der blossen Tatsache, dass sie gestellt wurden, die Notwendigkeit, dass zu Beginn Auftrag und Kompetenz des Parlamentes im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für ein Kernkraftwerk dargelegt wer- den. Nachher werde ich auf den Bedarf eingehen, dann aber auch zwei Problemkreise berühren, die an sich nichts mit der Genehmigung der Rahmenbewilligung durch das Parla- ment zu tun haben, aber dennoch eingehend in der Kom- mission diskutiert wurden, nämlich die Standortfrage respektive das staatspolitische Problem der ablehnenden Mehrheit in der Region Basel, schliesslich auch die Möglich- keit eines Verzichtes. Im Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 wird in den Übergangsbestimmungen, Artikel 12, die Auf- gabe des Parlamentes bei der Erteilung einer Rahmenbewil- ligung für Atomanlagen, die bereits über eine Standortbewil- ligung verfügen, umschrieben. Es heisst dort in Absatz 2: «Bei Atomanlagen, für die eine Standortbewilligung, aber noch keine Baubewilligung besteht, wird in einem ver- einfachten Verfahren für die Erteilung der Rahmenbewilli- gung nur noch geprüft, ob an der Energie, die in der Anlage erzeugt werden soll, im Inland voraussichtlich ein hinrei- chender Bedarf bestehen wird. Bei der Ermittlung des Bedarfes ist möglichen Energiesparmassnahmen, dem Ersatz von Erdöl und der Entwicklung anderer Energiefor- men Rechnung zu tragen.» Aus Artikel 1 des zitierten Bundesbeschlusses ergibt sich, dass die Rahmenbewilligung vom Bundesrat erteilt wird, die Erteilung aber der Genehmigung durch die Bundesver- sammlung unterliegt. Der Bundesversammlung kommt also ein besonderes Mitwirkungsrecht zu, das heisst, sie kann nur die Erteilung der Rahmenbewilligung genehmigen bzw. verweigern, nicht aber die Rahmenbewilligung selbst. Sie ist nicht selbst Bewilligungsinstanz. Nur wenn der Bundesrat
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 434 12 mars 1985 Anlagen in Betreib genommen worden. Weitere Projekte sind im Studium. Alle zusammen ergeben aber vielleicht 1 Megawatt im Vergleich zu einer 200-Megawatt-Netzbela- stung. Wollte man also, wie in einer Infrastudie für Basel errechnet, 10 Prozent der Netzbelastung, also 20 Megawatt, durch Wärme-Kraft-Kopplung herstellen, so wären 150 Blockheiz- kraftwerke wie das ersterbaute in Münchenstein notwendig. Wenn jedes Jahr zwei weitere errichtet werden könnten, brauchte man also 75 Jahre dazu. Ausserdem müsste ein Wärmekollektiv von 150 Megawatt bestehen, also für rund 20 000 Haushaltungen, was einem Viertel der Wohnungen des Kantons Basel-Land gleichkommt, um die Wärme, die in diesen Kopplungsanlagen primär erzeugt wird, überhaupt loszuwerden. Auch in diesem Bereich ist der Wunsch Vater vieler hoher, aber unrealistischer Annahmen. Zusammenfas- send darf gesagt werden, dass das Angebot der sogenann- ten alternativen Elektrizitätsproduzenten eher niedriger lie- gen dürfte als angenommen. Die Kommission hat auch geprüft, ob grössere Ausbaumög- lichkeiten bei den schweizerischen Wasserkräften möglich wären, die zu einer anderen Beurteilung des zukünftigen Elektrizitätsangebotes führen würden. Das Ergebnis war eher ernüchternd. Der befragte Wasserwirtschaftsverband hat nämlich seine Erwartungen noch herabgesetzt. Im Jahre 1977 erhoffte er sich aus Ausbauten, Umbauten und Erwei- terungen bestehender Anlagen sowie aus Neuanlagen noch je zusätzlich 1500, heute nur noch 1300Gigawattstunden. Er weist namentlich auf die Widerstände aus Umweltschutz- kreisen gegen jeden weiteren Ausbau der Wasserkräfte, aber auch auf restriktive Vorschriften bezüglich Restwasser- . mengen hin. Bleibt die Sparquote. Im Bereich der Elektrizität rechnet der Bundesrat mit 2 Prozent bis ins Jahr 1990 und 6,5 bis 7 Prozent im Jahr 2000. Diese Einsparungen sollen sich vor allem aufgrund von Vorschriften über Prüfung, Etikettierung und spezifischen Energieverbrauch von Geräten für Haus- halt, Gewerbe, Dienstleistung, Landwirtschaft und Industrie ergeben. Ausserdem sollen Klimaanlagen einem Bedarfs- nachweis und neue Gebäude und bewilligungspflichtige Umbauten wärmetechnischen Vorschriften unterzogen wer- den. Zurzeit bemühen sich Bund und Kantone um den Erlass entsprechender Normen. Ob diese Einsparungen erbracht werden können, ist vorläufig offen. Die Annahme ist hoch, aber nicht zu optimistisch, wenn man die Sparquote beim Erdöl vergleicht. Die Heizöle der Quali- täten «Mittel» und «Schwer», die vor allem in der Industrie verbraucht werden, haben seit 1973 bis 1984 um 70 Prozent abgenommen. Schon daraus kann gefolgert werden, dass die Industrie den Sparappell durchaus begriffen hat. Tat- sächlich hat der Energieverbrauch der Industrie von 1973 bis 1983 um 27 Prozent abgenommen, denn die Industrie hat zum Teil aus sehr naheliegenden Eigeninteressen den Energiekonsum und damit den Aufwand gedrosselt und keineswegs auf staatliche Vorschriften gewartet. Aber auch der schweizerische Normalverbraucher hat offensichtlich viel besser reagiert, als gemeinhin angenommen wird. Einen Fingerzeig bedeutet der Rückgang des Heizölverbrauchs um 16,5 Prozent von 1973 bis 1984, und dies obwohl jährlich 30 000 neue Wohnungen mit Ölheizung erstellt werden. Ganz offensichtlich hat der Konsument die Zeichen der Zeit verstanden und spart Öl, ohne dass ihm der Staat zuerst Befehle erteilen müsste. Ein Teil des Minderverbrauchs beim Heizöl ist selbstverständlich auf die erwünschte Sub- stitution durch Erdgas und Elektrizität zurückzuführen. Die vom Bundesrat getroffene Annahme der Sparmöglich- keiten im Elektrizitätsbereich dürfte also mit Blick auf die Sparquote beim Erdöl noch realistisch sein, vielleicht im Gegensatz zu den ehrgeizigen Sparzielen im gesamten Energiebereich, die der Bundesrat mit 18 Prozent angibt. Man muss sich vergegenwärtigen, dass 18 Prozent der Energiebilanz praktisch gleichbedeutend mit dem Anteil aller Elektrizität an dieser Bilanz sind oder, anders ausge- drückt: der Bundesrat sieht vor, dass wir bis ins Jahr 2000 soviel Energie einsparen, wie wir heute Elektrizität verbrau- chen. Zieht man nun Bilanz, d. h. setzt man die mögliche Elektrizi- tätsproduktion aus bestehenden Werken und die möglichen Zuschüsse aus dem Ausbau der Wasserkraft sowie der Wärme-Kraft-Kopplung dem erwarteten Verbrauch, unter Abzug der Sparquote, aber unter Hinzurechnung des zusätzlichen Substitutionsbedarfes, vor allem durch Wider- standsheizungen und Boiler, gegenüber, so ergibt sich eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage, die in den neunzi- ger Jahren offenkundig wird. Ziel ist dabei, eine Versor- gungssicherheit von 95 Prozent zu erreichen, was eine Nichtdeckung des Bedarfs alle 20 Jahre heisst. Diese Lücke soll nicht durch Importe - wir kommen darauf noch beim Minderheitsantrag von Frau Mauch zurück - und eine erhöhte Auslandabhängigkeit, sondern durch ein zusätzli- ches Kernkraftwerk gedeckt werden. Aufgrund all dieser Überlegungen ist die Mehrheit der Kommission zum Schluss gekommen, dass voraussichtlich ein hinreichender Bedarf im Inland gegeben ist, um den Bau eines weiteren Kernkraft- werkes zu bejahen. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Stromexport, der die öffentliche Meinung sehr oft ver- wirrt. Die Schweiz hat tatsächlich im Sommer immer Strom ausgeführt. Meistens auch im Winterhalbjahr. Dies war auch im letzten harten Winter der Fall, aber nur dank der Inbe- triebnahme von Leibstadt. Im Winter 1983/1984 hingegen, als Leibstadt noch nicht lief, ist unser Land Stromimporteur gewesen. Ohne Auslandbezüge wäre unser Stromnetz zusammengebrochen. Man muss sich eben vor Augen füh- ren, dass sich das Stromangebot mit der Inbetriebnahme jedes Kernkraftwerkes treppenartig sehr deutlich erhöht, dann aber von der Elektrizitätsnachfrage im Laufe der Jahre wieder eingeholt wird. Sehr eingehend und sozusagen bei jeder passenden Gele- genheit wurde die Frage besprochen, ob es der Region Basel und unteres Fricktal zuzumuten sei, dass gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung das Kernkraftwerk Kaiseraugst gebaut werde. Auch in den Hearings wie später in den Standesinitiativen wurde die Standortfrage als sol- che, aber auch das staatspolitische Dilemma aufgeworfen, einer Region etwas aufzuzwingen, was sie nicht haben will. Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass die Standort- frage nicht zur Diskussion steht, weil die Trägerschaft bereits rechtsgültig über eine Standortbewilligung verfügt. Auch der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978, der mit überwältigendem Mehr vom Schweizervolk angenommen wurde, geht von dieser Tatsache aus, indem er ein ver- einfachtes Verfahren für die Rahmenbewilligung für Kaiser- augst vorsieht. Im Verfahren zur Genehmigung der Rahmen- bewilligung kann das Parlament nicht auf die Standortbewil- ligung zurückkommen. Es würde das Gesetz verletzen und seine Kompetenz überschreiten. Diese Auffassung wird durch Artikel 12 Absatz 3 des genannten Bundesbeschlus- ses verdeutlicht, wo der Widerruf der Standortbewilligung ausdrücklich als in der Zuständigkeit des Energiedeparte- mentes liegend erklärt wird. Zur politischen Begründung, nämlich die Eidgenossen- schaft könne es sich nicht leisten, gegen den Willen einer Region dieses Werk durchzusetzen: Wenn dies trotzdem geschähe, solle man sich nicht über das wachsende Desin- teresse des Bürgers wundern. Es ist eigentlich merkwürdig, dass wir ausgangs des zwanzigsten Jahrhunderts in ein staatsrechtliches Denken vergangener Zeiten zurückfallen, nämlich der Jahrhunderte bis zum Jahr 1848, als für unseren Staat galt, dass die Zustimmung jedes Standes notwendig sei, um einen Entscheid auf nationaler Ebene rechtsgültig zu machen. Wir würden damit zur Tagsatzung, also zum Staatenbund zurückkehren. Gerade das zeichnet den Bun- desstaat aus, dass er einer Mehrheit den Vortritt gibt, selbst dann, wenn regionale Minderheiten, die allenfalls in ihrer Region eine Mehrheit bilden, opponieren. Zu solchen Differenzen ist es in der neueren Geschichte unseres Landes recht häufig gekommen. Die katholischen und konservativen Stände mussten sich oft, wenn auch
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 436 12 mars 1985 qui a probablement retenu le plus l'attention du public, en général, et de la région de Baie, en particulier. Votre commission, composée exceptionnellement de trente et un membres, s'est occupée d'une façon approfondie des problèmes soulevés par cette centrale nucléaire. En neuf jours de séance, nous avons procédé à des auditions en entendant les représentants des gouvernements de Baie- Ville, de Baie-Campagne, d'Argovie, de la commune de Kaiseraugst, de la regio basiliensis, du Forum de l'énergie de la Suisse du Nord-Ouest, de l'Association suisse pour l'énergie atomique, de la société requérante Kaiseraugst SA. Nous avons reçu une délégation de douze opposants, nous avons entendu le groupe Projet d'école d'énergie EPFL et la Commission fédérale de l'énergie par la voix de son prési- dent M. Fulvio Caccia. La commission a visité la centrale de Gösgen et elle s'est rendue sur le terrain, à Kaiseraugst. A l'occasion de cette visite des lieux, les adversaires de Kaiser- augst ont profité d'organiser une démonstration de masse, ce qui nous a permis d'évaluer non seulement l'opinion d'une large partie de la population mais aussi les méthodes d'un noyau d'adversaires peu scrupuleux. Je peux affirmer qu'un bon nombre des membres de la commission s'occu- pent depuis des années de problèmes de l'énergie en Suisse et du nucléaire en particulier. C'est donc en connaissance de cause que la commission a traité cet objet et qu'elle assume ses responsabilités en vous proposant, par 18 voix contre 13, d'approuver l'autorisation générale décidée par le Conseil fédéral en faveur de la centrale nucléaire de Kaiser- augst. Comme vous le savez, le Conseil des Etats s'est prononcé positivement le 2 février 1983, par 32 voix contre 10. En supposant que vous ayez eu l'occasion d'examiner à fond le message concernant Kaiseraugst du 21 décembre 1981, je vous fais part des réflexions de la commission, sans répéter ce qui est déjà exposé dans le message. Un mot d'abord sur le cadre juridique de l'arrêté fédéral. L'Assem- blée fédérale n'a pour seule compétence que d'approuver ou de désapprouver une décision du Conseil fédéral du 28 octobre 1981, par laquelle il octroyait à la Société ano- nyme de la centrale nucléaire de Kaiseraugst, une autorisa- tion générale en vue de la réalisation de cette dernière. La procédure à suivre est clairement définie dans l'arrêté fédé- ral concernant la loi sur l'énergie atomique du 6 octobre 1978. Cette loi réglant l'autorisation générale pour des ins- tallations atomiques et l'élimination ainsi que l'entreposage des déchets radioactifs, avait été votée par les Chambres au vu des problèmes posés par le nucléaire. Cette loi a ensuite rencontré une très large approbation du peuple suisse lors du vote populaire du 20 mai 1979. Les bases légales qui fixent les conditions de la centrale nucléaire de Kaiseraugst sont donc solides. Cette loi sur l'énergie atomique précise en son article 12 qu'en cas d'une installation atomique dont les exploitants sont déjà au bénéfice d'une autorisation de site, mais pas encore d'une autorisation de construire, l'au- torité doit se borner à examiner au cours d'une procédure simplifiée si l'énergie produite dans cette installation répond véritablement à un besoin effectif du pays. Cette même disposition accorde au titulaire d'une autorisation de site qui se voit refuser une autorisation générale, pour des motifs auxquels il est étranger, le droit à une indemnité équitable. Chacun était au courant au moment du vote de cette loi que le projet de Kaiseraugst était visé par cet article 12. Il y a lieu aujourd'hui d'appliquer cette loi. Refuser de suivre cette procédure et refuser d'appliquer les condi- tions fixées pour une autorisation générale de Kaiseraugst constitueraient une violation grave de notre état de droit. Les conclusions à tirer de cette situation sont donc claires. L'autorisation générale d'une centrale nucléaire n'est rien d'autre qu'une autorisation de police, elle doit être octroyée si les conditions formelles et matérielles sont réalisées. L'autorité compétente pour l'octroi d'une telle autorisation est le Conseil fédéral, et lui seul. C'est à lui de déterminer s'il veut accorder ou non cette autorisation. S'il refuse, le projet est définitivement classé. En revanche, si le Conseil fédéral accorde cette autorisation, celle-ci doit être soumise à l'ap- probation de l'Assemblée fédérale. Le titulaire d'une autori- sation générale devra requérir ensuite en plus un permis de construire et, finalement, une autorisation d'exploiter. En ce qui concerne Kaiseraugst qui est au bénéfice d'une autorisa- tion de site, nous ne pouvons donc qu'examiner la question du besoin en énergie. Si nous parvenons à la conclusion que ce dernier est véritablement effectif dans notre pays, nous devons, si nous voulons respecter la loi et le droit du requérant, donner notre aval à l'autorisation accordée par le Conseil fédéral. Il est, en revanche, impossible de fournir une preuve formelle d'un besoin en énergie dans l'avenir, mais le législateur - donc nous-mêmes - n'a jamais exigé une telle preuve formelle; en l'occurrence, nous demandons à ce que le requérant rende plausible un tel besoin de l'énergie qu'il a l'intention de produire. Je tiens encore à préciser que l'on ne peut plus contester aujourd'hui le fait que la centrale nucléaire de Kaiseraugst SA est au bénéfice d'une autorisation valable de site. Au sujet de la preuve du besoin, j'ai déjà fait observer qu'il n'est pas possible de fournir une preuve formelle pour un événement à venir. C'est la raison pour laquelle l'article 12 de l'arrêté du 6 octobre 1978 sur l'énergie nucléaire demande que l'on vérifie si une nouvelle centrale répond vraisemblablement au besoin effectif en énergie du pays. Il suffit donc de rendre vraisemblable un tel besoin en énergie. La clause du besoin nous oblige à examiner les questions suivantes: établir le besoin futur en énergie, tenir compte des mesures d'économies possibles, viser le remplacement du pétrole et le développement d'autres formes d'énergie. Pour évaluer le besoin futur, notre commission a eu à disposition, à part les considérants du Conseil fédéral au chiffre 2 de son message du 21 décembre 1981, les rapports successifs suivants: d'abord le rapport de la Société Kaiser- augst de juillet 1979, société requérante, ensuite le rapport de la Commission fédérale de l'énergie de février 1981, la décision de l'Union des centrales suisses d'électricité d'août 1982 à l'intention de la commission du Conseil des Etats, un rapport du Département fédéral des transports, des commu- nications et de l'énergie d'avril 1983 à l'intention de notre commission, un deuxième rapport complémentaire du département d'août 1983, un autre rapport du département de l'économie de l'Université de Genève d'août 1983, un mémoire du Centre universitaire d'étude des problèmes de l'énergie de l'Université de Genève de novembre 1983 et finalement un dernier mémoire de la Fédération romande pour l'énergie, établi en automne 1984. Nous nous trouvons donc face à une pléthore de documents concernant la preuve du besoin. On peut affirmer que nous sommes à même d'évaluer approximativement les besoins en énergie pour les dix prochaines années. Quels sont les critères permettant d'évaluer le besoin en énergie à l'avenir? La sécurité d'approvisionnement est défi- nie comme la probabilité avec laquelle les centrales nucléaires sont en mesure de répondre à la demande du pays en hiver, j'insiste sur ce point, car en été toute l'Europe dispose d'énergie suffisante tandis qu'en hiver la production d'électricité hydraulique peut varier considérablement, soit de près de 20 pour cent ou de 4 à 5 milliards de kilowatt- heures, ce qui représente plus qu'une grande centrale nucléaire. Le Conseil fédéral et notre commission estiment qu'il faut atteindre un taux de sécurité de 95 pour cent, ce qui signifie qu'on doit s'attendre à ce que le bilan du semestre d'hiver présente un excédent d'exportation pen- dant dix-neuf années sur vingt et un excédent d'importation d'une année sur vingt. Les réserves de capacité nécessaires provoquent ainsi un excédent d'exportation de 2,6 milliards de kilowattheures par semestre d'hiver en moyenne. Il est certain que nous devons tenter, afin de garantir notre appro- visionnement, de constituer une certaine réserve dans la production même puisque nous ne pouvons pas stocker l'énergie électrique comme par exemple le pétrole ou le blé ou d'autres matières premières. Concernant l'évolution effective de la consommation d'éner- gie globale, il faut constater qu'en 1983 on a consommé en Suisse 683 pétajoules d'énergie, dont 40 pour cent environ
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 438 N 12 mars 1985 Les adversaires de la centrale de Kaiseraugst font régulière- ment valoir que la Confédération devait respecter l'opinion largement négative de la population de la région, notam- ment des cantons de Baie-Ville et de Baie-Campagne. Il est vrai que les électeurs se sont prononcés à plusieurs reprises contre l'énergie nucléaire et indirectement contre le projet de Kaiseraugst. Cependant, la façon de penser des oppo- sants qui affirment que l'on ne peut, au nom des principes démocratiques, imposer à cette population une centrale nucléaire contre son gré est contraire aux règles démocrati- ques établies de longue date dans notre pays. En effet, notre constitution fédérale précise en son article 24" uinquies que la législation sur l'énergie atomique est du ressort de la Confé- dération. En outre, l'approvisionnement du pays en énergie est considéré comme une tâche nationale. La Confédération doit fournir le cadre général pour que suffisamment d'éner- gie soit mise à la disposition de la population et de l'écono- mie. La construction d'une centrale nucléaire d'une puis- sance de 900 à 1000 mégawatts a donc une importance nationale. On ne peut, par conséquent, limiter la formation de la volonté politique à une seule région concernée. Si l'on pose la question de l'acceptation démocratique de l'énergie nucléaire en Suisse, il n'est peut-être pas inutile de rappeler que nous avons déjà cinq centrales nucléaires en Suisse qui fonctionnent à la satisfaction générale et que la majorité du peuple et des cantons est favorable à cette source d'énergie. En effet, à cinq reprises, le peuple a eu l'occasion de se prononcer sur les questions d'énergie, notamment sur le nucléaire. En 1979, le peuple a rejeté une première initiative dite antinucléaire. A cette occasion, l'idée d'un droit de veto d'une région concernée par un projet de centrale nucléaire a été écartée. Le 20 mai de la même année, le peuple suisse a accepté avec près d'un million de voix contre 450000, l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie qui règle les conditions d'une autorisation d'une centrale nucléaire. Le 27 février 1983, la majorité des can- tons a refusé, à une voix près, un projet d'article constitu- tionnel qui présentait une première tentative de freiner la consommation d'énergie par une utilisation économe et rationnelle. Le 23 septembre 1984, une initiative populaire pour un avenir sans nouvelle centrale atomique avait été rejetée clairement par 55 pour cent des votants. Le même jour, une deuxième initiative tendant à une politique d'éner- gie restrictive n'a pas trouvé non plus l'assentiment du souverain. Si donc on veut invoquer le critère de la démocratie, il faut constater que la majorité de notre peuple accepte l'énergie nucléaire. D'ailleurs, chaque fois que les adversaires du nucléaire ont prôné leur opposition contre la centrale de Kaiseraugst, ils sont restés minoritaires. La démocratie n'est pas la domination de la minorité, qu'il s'agisse d'une mino- rité politique, linguistique ou régionale. Combien de fois la Romandie a-t-elle été minoritaire par rapport à la Suisse alémaniquel Combien de fois des partis politiques ont-ils, à tour de rôle, subi un revers dans une votation populaire; c'est toujours la majorité qui fait la loi. Il n'y a pas de droit de veto dans la Confédération suisse. Il existe aujourd'hui, à mon avis, une tendance dangereuse à vouloir relativiser un scrutin populaire et à donner ainsi, malgré l'échec, raison à la minorité. La démocratie, c'est respecter les décisions et s'en accommoder malgré tout. Un mot encore sur l'opposition régionale. Ce bref rappel des principes de la démocratie ne doit pas nous dispenser d'analyser l'opposition de la majorité de la population des environs de Kaiseraugst. Qu'il soit d'abord permis de cons- tater que nous connaissons déjà la réaction des populations qui habitent autour des centrales nucléaires de Mühleberg, Beznau, Gösgen et Leibstadt. Elles ont déjà fait l'expérience de ces centrales et se sont familiarisées sans panique ni aversion avec cette présence. Pourquoi donc ceux qui subissent déjà les soi-disant inconvénients d'une centrale nucléaire réagissent-ils avec bon sens et raison alors que ceux qui n'en ont pas encore s'affolent et ont des réactions irrationnelles qu'il nous est difficile de comprendre? A noter par ailleurs que la population concernée par Kaiseraugst n'est pas unanime à s'opposer à ce projet car l'initiative anti- atomique par exemple a été combattue par 30 pour cent des votants de la commune de Kaiseraugst, par 34 pour cent de ceux de Baie-Campagne et par 25 pour cent des électeurs de Baie-Ville. Pourquoi cette peur face au nucléaire est-elle concentrée dans la région de Baie? Lors de la visite du site de Kaiser- augst, et devant cette démonstration de masse, j'ai eu per- sonnellement l'impression qu'un sentiment irrationnel s'était emparé de gens tout à fait raisonnables. C'est pour- quoi j'ai la conviction que ces mêmes personnes vont com- prendre que cette peur n'est pas justifiée, et que les Bâlois pourront aussi bien vivre avec une centrale nucléaire à une distance de 10 kilomètres que les populations de Berne près de Mühleberg, d'Olten et d'Aarau près de Gösgen, ainsi que de Baden et de Brugg près de Beznau. On ne peut pourtant pas nier que la sécurité des centrales nucléaires a atteint, notamment en Suisse, un degré très élevé. Alors que le trafic routier et nos Alpes, par exemple, sont souvent le théâtre de tragédies, le nucléaire en tant que tel n'a pas fait, jusqu'à ce jour, à notre connaissance de victimes dans les centrales existant dans les pays occiden- taux. Selon les résultats d'une enquête sur la question de la sécurité des centrales nucléaires, publiée le 14 novembre 1980 par la Commission de gestion de notre conseil, ce degré de sécurité est très élevé. Un autre rapport relatif à la sécurité lors de la production d'énergie nucléaire, établi en 1982 par la Société helvétique des sciences naturelles, arrive aux mêmes conclusions. Il est aussi utile de se référer au rapport annuel de la Commission fédérale de surveillance de la radio-activité, qui confirme dans chaque cas que les limites de concentration en éléments radio-actifs dans l'air et dans l'eau ont été respectées t par toutes les centrales nucléaires, et que les doses supplémentaires causées par ces installations dans l'environnement ont été inférieures à quelques millirems par an et qu'elles sont donc bien moindres que la radiation des sources naturelles de rayonnement. Il convient de rappeler que les populations de certaines vallées des Alpes ont accepté des barrages gigantesques dans l'intérêt général du pays. Nous avons dès lors de la peine à comprendre les réactions de la population des alentours de Kaiseraugst et nous craignons que cette peur et cette aversion ne soient aussi le résultat d'incitations politiques démesurées. Les organes de l'Etat et les leaders politiques assument, à notre avis, une très grande responsa- bilité, non seulement en ce qui concerne les réactions extraordinaires et excessives d'une partie de la population, mais aussi et surtout l'information objective des gens et l'apaisement des esprits à l'égard de la nouvelle centrale nucléaire de Kaiseraugst. Bien que la condition générale de sauvegarder l'environne- ment ne figure pas dans la disposition transitoire de la loi du 6 octobre 1978, relative à Kaiseraugst, il y a lieu de constater aujourd'hui que l'énergie électrique en tant que telle ne pollue pas l'air. Elle est l'énergie la plus pure qui soit. C'est une affirmation tout à fait gratuite de dire que les centrales nucléaires mettent aussi en danger nos forêts et qu'il en va de même de l'électricité provenant des centrales nucléaires. Si nous voulons effectivement faire quelque chose pour nos forêts, il faut d'abord économiser, puis réduire la consom- mation des combustibles qui ne peuvent efficacement être substitués que par l'électricité. Une centrale nucléaire à Kaiseraugst permettrait d'ailleurs, comme à Beznau et à Gösgen, de fournir le chauffage à distance pour l'agglomé- ration de Baie. Cela tendrait également à réduire très sensi- blement la combustion de pétrole dans les ménages et dans l'industrie. Aujourd'hui, on estime pour cette région, si le chauffage à distance est installé dans de bonnes conditions, à environ 100 000 tonnes par an les économies de combusti- bles. On peut donc affirmer qu'une centrale nucléaire four- nissant le chauffage à distance est favorable à la qualité de l'environnement bâlois. En ce qui concerne les tractations d'abandon de Kaiser-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 440 12 mars 1985 froh, wenn wir vor einem derart gravierenden Entscheid, wie er heute traktandiert ist, eine Auslegeordnung vornehmen und uns einmal Rechenschaft abgeben, ob der Notstand, den man uns immer wieder vorexerziert, wirklich eintreten wird, wenn Kaiseraugst die Rahmenbewilligung nicht sofort bekommt. Vielleicht wird unsere Elektrizitätswirtschaft ein- mal amerikanisch und macht das, was in den USA- immer- hin ein Land, das uns ja sonst als Vorbild sehr genehm ist - gang und gäbe geworden ist: auch offiziell Alternativ-EIek- trizitätspolitik, Sparmassnahmen usw. zu fördern. Das hat die Elektrizitätswirtschaft in den USA längst getan, wohl wissend, dass volkswirtschaftlich gesehen die gesparte Energie die billigste ist. In diesem Sinne bitten wir Sie; diesem Antrag zuzustimmen, statt eine Parforceübung durchzustehen, die vielleicht staatspolitisch einen zu hohen Preis erfordern würde. Bäumlin, Sprecher der Minderheit III: Der Minderheitsantrag III, den ich zu vertreten habe, bezieht sich auf die mutmassli- che Entwicklung der Preise von Energie, die in Atomkraft- werken produziert wird. Sind neue AKWs wirtschaftlich betrachtet überhaupt tragbar? Das ist die Frage. Die Minderheit III verlangt, dass der Bundesrat zu dieser Frage einen fundierten Bericht erstellen solle. Wir hatten 1983 in den Kommissionsberatungen allen Grund, diese Forderung zu stellen. Wir hatten damals Kenntnis von einem Bericht des bundesdeutschen Oeko-lnstituts in Freiburg, das im Jahre vor unseren Verhandlungen zum Schluss gekommen war, jedes künftig in Betrieb gehende Atomkraft- werk werde die Strompreise erhöhen, so dass es schliess- lich der Verbraucher sei, der die Zeche für den Einsatz der Kernenergie zu zahlen habe. Und - das gehört auch zu den Ergebnissen dieses Instituts - das Geld werde an anderer Stelle bitter fehlen, Geld, das man etwa brauchen könnte zur Entwicklung und Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung, zur Förderung von Alternativenergien sowie des Energie- sparens. Ähnliche Ergebnisse hat auch der bekannte Energiereport der «Berner Zeitung» vor den Abstimmungen im September 1984 zutage gefördert. Hier wird in dieselbe Richtung gewie- sen. Es werden die Erfahrungen in den USA dargelegt. Sodann wird im zitierten «BZ»-Report errechnet, der Strom aus Kaiseraugst werde die BKW-Rechnung um 50 bis 70 oder 100 Millionen Franken zusätzlich belasten. Daraus ergebe sich eine Strompreiserhöhung von 10 bis 15 Prozent. Die Berechnungen, die für ein KKW Graben angestellt wer- den, sind noch viel gravierender. Solche Prognosen muss man ernst nehmen. Wir können und sollen auch an die neuesten Erfahrungen denken. Es ist bekannt, dass die Inbetriebnahme des Kraftwerks Leibstadt zu neuen Strom- preiserhöhungen führt. Das ist unbestritten. Wir sehen einen engen Zusammenhang zwischen der Bedarfsfrage einerseits und der Preisentwicklung anderer- seits. Wir haben keinen Bedarf nach neuen Atomkraftwer- ken, deren finanzielle Konsequenzen wir später einfach nicht verkraften können. Ebenso wenig haben wir einen Bedarf nach neuen Werken, deren Energieproduktion ins Ausland exportiert wird. Hier eine Zwischenbemerkung: Es ist bekannt und soviel ich weiss unbestritten, dass im letzten Winter, und zwar sogar zur Zeit der kältesten Tage, an denen der Bedarf in der Schweiz Spitzen erreichte, gleichwohl schweizerischer Strom ins Ausland exportiert werden konnte. Ja, weil wir Leibstadt haben, das ist mir klar, aber wir sind heute schon soweit, dass wir selbst zu Zeiten des Spitzenbedarfes ins Ausland exportieren. Denken wir sodann daran, dass Frankreich grosse Über- schüsse produziert. Es wird für uns - auch rein wirtschaft- lich betrachtet - immer unsinniger, mehr Strom in KKWs zu produzieren. Wie wollen wir ihn denn absetzen? Die Franzo- sen würden uns von ihrem Strom noch so gerne etwas abgeben. All das hängt mit dem Bedarf zusammen, und die Bedarfs- frage ist mit der Kostenfrage eng verbunden. Wir haben einen Bericht des Bundesrates verlangt, der diese Fragen sorgfältig prüfen soll. Der Minderheitsantrag III wurde im Jahre 1983 eingereicht. Unsere Vermutungen in bezug auf die Preisentwicklung haben sich derart bestätigt, dass ihre Begründung eigentlich von jedem, der diese nicht einfach verdrängen will, akzeptiert, wahrgenommen werden müsste. Nach wie vor fehlt es aber an einem Bericht des Bundesra- tes. Wir halten daran fest, dass der Bundesrat sich hierzu gründlich äussern müsste, unter Berücksichtigung der heu- tigen Situation, die mehr und mehr zum Schluss führt, dass neue AKWs nicht nur unnötig sind, sondern sich auch in finanzieller Hinsicht bedenklich auswirken. Wir können es nicht zulassen, dass der Konsument schliesslich die Zeche für eine falsche Politik bezahltl M. Petitpierre, porte-parole de la minorité IV: La proposition que j'ai faite en été 1983 est dépassée sur plusieurs points sur lesquels je ne reviendrai pas afin de gagner du temps. Avec celles d'autres collègues de la commission, cette pro- position atteste des efforts qui ont été faits pour éviter que le projet de Kaiseraugst devienne toujours plus un objet de discorde et pour que soient éclaircies des questions essen- tielles pour l'intégration dans une politique d'ensemble de la réponse donnée à la requérante Kaiseraugst SA. Or, nous devons aujourd'hui décider de l'existence du besoin, sans référence à un cadre actualisé complet. Nous prenons ainsi le risque de préjuger de cette politique d'ensemble qu'un oui à Kaiseraugst doit évidemment affecter profondément. Cela n'est conforme ni à la lettre ni à l'esprit de l'arrêté du 6 octobre 1978 dans son article 12, 2 e alinéa en particulier. Nous nous exposons à trancher sans connaître précisément les intentions de l'économie électrique en matière de cons- truction de nouvelles centrales hydrauliques, en matière d'exportation de courant, en matière de politique des prix de l'électricité avec toute la question de l'abaissement du coût moyen du courant par l'électricité hydraulique bon marché, sans connaître non plus l'avis du Conseil fédéral sur la mise en œuvre cohérente des deux principes de l'économie d'énergie, d'une part, du remplacement du pétrole, d'autre part, et du rapport logique et politique de ces deux prin- cipes. Tout cela, compte tenu de ce que la population manifeste des dispositions favorables aux économies d'énergie, si elle obtient la garantie que la répartition des efforts dans ce sens sera cohérente et équitable. Ma propo- sition visait donc l'élucidation, sans perte de temps, de ces questions. Comme mon texte est dépassé mais que plu- sieurs de ces objectifs restent pleinement actuels, je retire ma proposition en faveur de celle de M. Wick, que ce dernier développera tout à l'heure, et subsidiairement du postulat de la minorité de la commission représentée par M. Jaeger. Frau Mauch, Sprecherin der Minderheit V: Die sogenannte Versorgungssicherheit ist eine wesentliche Säule des bun- desrätlichen Bedarfsnachweises. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Inlandnachfrage nach Strom im Winter in 19 von 20 Jahren durch Inlandproduktion gedeckt werden soll. Dem sagt man 95prozentige Versorgungssicherheit. Diese Annahme ist ausserordentlich fragwürdig und vor allem unwirtschaftlich. Herr Bäumlin hat bereits darauf hinge- wiesen. Wenn wir davon ausgehen, dass auch alle anderen Länder im europäischen Stromverbund eine gleich hohe Versor- gungssicherheit anstreben wie die Schweiz, also nur jeden zwanzigsten Winter Stromimporte aus dem Ausland, dann bedeutet das für ganz Europa nicht nur im Sommer, son- dern auch in jedem Winter eine grosse Stromschwemme mit entsprechenden Auswirkungen auf die Exportpreise für die- sen Strom. Da auch bei tiefen Exportpreisen die Produk- tionskosten irgendwie gedeckt werden müssen, schlagen zwangsläufig höhere Strompreise bei der Schweizer Wirt- schaft und den Schweizer Haushalten zu Buch. Mit Versor- gungssicherheit hat das ganz wenig, mit äusserst unwirt- schaftlichen Investitionsentscheiden jedoch sehr viel zu tun. Der europäische Stromverbund ist eine sehr sinnvolle Tat- sache, von der wir in der Vergangenheit sehr viel profitiert haben. Die Schweiz ist im Verbund vor allem deshalb ein wertvoller Partner, weil wir dank der umfangreichen Spei-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 442 N 12 mars 1985 keine gültige Baubewilligung, und zwar will ich das wie folgt darlegen: Damals war die Bewilligung auf die Motor-Colum- bus ausgestellt, und Artikel 9 des Atomgesetzes sagte aus- drücklich: «Eine Bewilligung darf nicht übertragen werden.» Nun interpretiert der Bundesrat diese recht deutliche Aus- sage sehr grosszügig und ist auf unsere Beschwerden nie eingetreten bzw. unsere Beschwerden richteten sich an den Bundesrat, und der Bundesrat war Partei, und damit war auch schon klar, wie dieser Rechtsstreit herausgekommen ist. Wir unsererseits müssen nur sehr viel Geld dafür be- zahlen. Nun kommt aber noch etwas anderes. Jetzt haben wir trotz allem drei Geständnisse von Rechtsbrüchen. Wir Atomkraft- werkgegner aber wurden anno 1975 hart angepackt und wegen eines Rechtsbruchs verurteilt. Ich meine, es wäre nun richtig, wenn endlich eine Revision des seinerzeitigen Urteils stattfände; es geht nicht nur um die fünf Betroffenen, sondern man setzte eine ganze Region auf die Anklagebank. Betreffend Parzellen fasse ich kurz zusammen: 1. Es fehlt die Abtretung der Wegparzellen durch die Gemeindeversammlung von Kaiseraugst. Diese Gemeinde- versammlung ist gemäss Gemeindegesetz allein für eine solche Transaktion zuständig. 2. Die Gemeinde Kaiseraugst kämpft im hängigen Verfah- ren für ihre demokratischen Rechte. Es geht um die Frage, ob der Gemeinderat unter Umgehung der Gemeindever- sammlung Gemeindeland an Private veräussern kann. 3. Bei diesem Prozess geht es auch um die wichtige Frage der Gemeindedemokratie. Hinter diesem Prozess stehen schon jetzt Millionenbeträge. Durch zustimmenden Natio- nalratsbeschluss wird die drohende Entschädigungslast noch schwerer, d. h. so schwer, dass sie als sachfremdes Element die hängige Prozessentscheidung beeinflussen muss. Anstelle von Gemeinderatskompetenzen stehen dann plötzlich Entschädigungsmillionen zur Entscheidung an. Der Rahmenbewilligungsentscheid ist ein politischer Entscheid. Das Verwaltungsgericht und später das Bundes- gericht sollen aber die Rechtsfrage nicht unter politischem Druck entscheiden müssen. Es wäre ein Gebot der politi- schen Fairness, wenn der Nationalrat diesen Entscheid bis zum Abschluss des hängigen Verfahrens ausstellen würde. Ich stelle Ihnen in diesem Sinne Antrag. Ich weiss, viele Ratsmitglieder möchten dieses Thema endlich vom Tisch haben; sie haben es satt, immer wieder mit diesem Problem konfrontiert zu werden. Trotzdem bitte ich Sie inständig, den politischen Entscheid, den Sie zu fällen haben, auszusetzen, bis die juristischen Fragen geklärt sind. Wick: Sie haben meinen Antrag sicher gelesen. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir diese Verhandlungen ausset- zen, damit die überholten Voraussetzungen der zu genehmi- genden Bewilligung noch einmal überprüft werden können. Wie Sie der Botschaft entnehmen konnten, handelt es sich bei der Standortbewilligung, die 1972 erteilt wurde, wie bei der Rahmenbewilligung, die gemäss Übergangsrecht bei vorhandenem Elektrizitätsbedarf zu erteilen ist, um eine sogenannte Polizeibewilligung. Man versteht darunter eine Bewilligung, die ein allgemeines Verbot aufhebt, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die aber auch ohne weiteres wieder hinfällig wird, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Eine solche Voraussetzung für die Erteilung der Standortbewilligung ist gemäss dem Willen des Gesetzgebers die optimale Sicherheit der Bevölkerung, und für die Rahmenbewilligung ist es der Bedarfsnachweis. Ich darf wohl voraussetzen, dass wir uns in diesen Punkten einig sind. Zum Bedarfsnachweis: Es ist Ihnen bereits von vielen Red- nern mit vielen Zahlen bewiesen worden, und es wird Ihnen noch bewiesen werden, dass der Bedarfsnachweis erbracht ist. Die Zuwachsraten des Elektrizitätsverbrauchs im Jahre 1984 unterstreichen dies scheinbar. Aber wie war es denn in den Kantonen, die wirklich sparen wollten? Basel-Stadt mit seinem griffigen Energiespargesetz hat praktisch ein Null- wachstum im Verbrauch an elektrischer Energie gezeigt, genauer, nach Auskunft der IWB, minus 0,04 Prozent. Was also die vielen Redner beweisen, ist eigentlich nur, dass man nicht sparen kann, wenn man nicht sparen will, und dass man dann eben einen ansteigenden Bedarf hat. Das ist eine recht banale Aussage. Darauf soll nun die Genehmigung der Rahmenbewilligung beruhen, und das scheint mir doch eine ausserordentlich schwache Grundlage zu sein. Deswegen sind auch meine Motionen zum Energiesparen, die ich im März des vergangenen Jahres eingereicht habe, keineswegs überholt. Es kommt ein zweiter Punkt dazu, der meines Wissens in der Diskussion noch gar nie erwähnt wurde. Die Standortbewilli- gung beruht auf der Voraussetzung einer optimalen Sicher- heit für die Bevölkerung. Ich zweifle nicht im geringsten daran, dass diese Voraussetzung im Jahre 1972, gemäss dem damaligen Stand der Technik, erfüllt war. Die Techno- logie im Nuklearbereich hat aber ebenso wenig stillgestan- den wie in anderen Bereichen. Heute wird in den USA der passiv sichere Leichtwasserreaktor entwickelt (Inherently Safe Reactor). Dieser Reaktor lässt eine Nahezu-Katastro- phe wie Harrisburg überhaupt nicht mehr zu, sogar - grob gesagt - wenn bei einem Ausfall des Kühlsystems das ganze Bedienungspersonal schläft und gleichzeitig jegliche Strom- und Notstromversorgung ausfällt. Das Prinzip solcher Reaktoren lässt sich wie folgt umschrei- ben: Relativ kleiner Reaktor, der im Sinne eines speziell ummantelten Tauchsieders in ein riesiges Reservoir von Notkühlflüssigkeit eintaucht. Ähnliche andere Konzepte beruhen auf gasgekühlten Reaktoren, bei denen der Brenn- stoff keramisch und damit an sich bedeutend sicherer als in . den Zirkoniumhüllen der herkömmlichen Kernkraftwerke verpackt ist. Wenn optimal sicher heissen soll, dass die Bevölkerung in der Nachbarschaft von Kaiseraugst - dies betrifft eine sehr grosse Zahl von Mitbürgern in der Region der Nordwestschweiz - wirklich vor allen Zufällen geschützt werden soll, und das muss das Wort optimal eigentlich heissen, dann erfüllt eben das überalterte Konzept der Kern- kraftwerk Kaiseraugst AG diese Bedingung nicht mehr. Damit aber, dies ist das Wesen einer sogenannten Polizeibe- willigung, ist die Voraussetzung zur Erteilung der Standort- bewilligung hinfällig geworden, und damit auch die Stand- ortbewilligung selbst. Ich finde, dieser Aspekt verdiene angesichts der Angst in grossen Teilen der Bevölkerung der Nordwestschweiz eine nochmalige sorgfältige Prüfung. Ich fasse zusammen: 1. Der Bedarfsnachweis beruht auf der Tatsache, dass man nicht sparen will. Das ist gesetzeswidrig. Damit ist auch kein echter, sondern ein künstlich geschaffener Bedarf anvisiert, der nicht akzeptiert werden kann. 2. Die 1972 noch optimale Sicherheitskonzeption ist durch die technologische Entwicklung deutlich überholt worden. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Standort- bewilligung nicht mehr gegeben. Es liegt im Wesen der sogenannten Standortbewilligung, dass sie damit hinfällig wird. Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen Aussetzung der Verhandlung zur Überprüfung dieser Punkte durch den Bundesrat. Ruf-Bern: Dem vorliegenden Ordnungsantrag, derein Aus- setzen des Entscheides über die Rahmenbewilligung für das Projekt Kaiseraugst verlangt, bis Entschädigungsverhand- lungen mit der KKW Kaiseraugst AG zu einem positiven oder negativen Abschluss geführt haben, kommt - wie in den anderen Ordnungsanträgen auch - der Charakter eines Ret- tungsankers in einer beinahe aussichtslosen Situation zu. Ich habe diesen Antrag gestellt in Würdigung der Tatsache, dass der ähnlich lautende Vorschlag der Kommissionsmin- derheit l nicht auf das aktuelle politische Umfeld abgestimmt ist, da er aus dem Jahre 1983 stammt. Unseres Erachtens müssen alle nur möglichen Anstrengungen unternommen werden, .um eine schwerwiegende innenpolitische Krise abzuwenden, die sich zwangsläufig einstellen würde, wenn man einem Landesteil gegen seinen Willen ein Atomkraft- werk aufzwingen sollte. Seit 20 Jahren beschäftigt das Thema Atomkraftwerk Kaiser-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 444 12 mars 1985 Prozent, Schottland 50 Prozent und Finnland über 40 Pro- zent der Elektrizität in Kernkraftwerken. Bezeichnender- weise verfügen gerade die genannten Länder noch über viele unversehrte Flusslandschaften und Naturräume, die ohne Kernenergie schon längst dem Ausbau der Wasser- kräfte zum Opfer gefallen wären. Ein krasses Beispiel für die Folgen des Verzichts auf die Kernenergie ist die Gegenüber- stellung der Projekte von Zwentendorf und Hainburg an der Donau. Eine Ernüchterung dürfte auch bei jenen eingetreten sein, die den Ausweg aus dem Energiedilemma über kohle- oder ölthermische Kraftwerke suchten. Der neue Stellenwert der Luftschadstoffe liess das Projekt eines Kohlekraftwerkes in Pratteln über Nacht in der Versenkung verschwinden. Um so unverständlicher ist für uns die Absicht der deutschen Nach- barn, das Kohlekraftwerk Buschhaus in Niedersachsen ohne Rauchgasentschwefelung in Betrieb zu nehmen. Unsere Fraktion betrachtet die friedliche Anwendung der Kernenergie als eine Notwendigkeit, der sich niemand mehr verschliessen kann. Alle Industrie- und sogar einige Schwel- lenländer machen sich diese neue Technologie zunutze. Die Erfahrungen beweisen, dass die Reaktortechnik eine sehr hohe Betriebssicherheit garantiert, eine Sicherheit, die sich selbst bei akuten Störfällen bewährt hat. Die weltweit höch- ste Verfügbarkeit der bestehenden schweizerischen Kern- kraftwerke beweist ferner, dass unsere Anlagen und unsere Betriebsvorschriften als besonders sicher gelten dürfen. Wir betrachten es deshalb als selbstverständlich, dass auch das Kernkraftwerk Kaiseraugst in dieser Hinsicht keine Aus- nahme bilden wird. Besondere Aufmerksamkeit schenkt unsere Fraktion dem Problem der nuklearen Entsorgung. Die sehr sorgfältigen Abklärungen der NAGRA haben kürzlich zu ersten Ergebnis- sen geführt. Sie sagen aus, dass es in unserem Land geeig- nete geologische Formationen für die Lagerung schwach radioaktiver Abfälle gibt. Sie bestätigen aber auch, dass es tiefe Urgesteinszonen gibt, in denen selbst ein Endlager für hochradioaktive Abfälle mit allen notwendigen, mehrstufi- gen Sicherheitsvorkehrungen möglich wäre. Im verschärf- ten Atomgesetz von 1979 wird die «Gewährleistung der dauernden sicheren Entsorgung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle» zwingend vorgeschrieben. Die FdP- Fraktion unterstützt alle Bestrebungen, die zur fristgemäs- sen Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift beitragen. 2. Zum Bedarfsnachweis: Als primäre Voraussetzung der Rahmenbewilligung muss der Nachweis des hinreichenden Bedarfs nach einem weiteren Kernkraftwerk in der Schweiz erbracht werden. Die Bundesversammlung hat demzufolge einen Entscheid zu treffen, der sich einzig und allein auf die Hypothese einer wirtschaftlichen und energetischen Entwicklung abstützen kann. Als Grundlagen stehen ihr dabei neben allgemeinen Wirtschaftsindikatoren vor allem die Szenarien der Eidgenössischen Energiekommission zur Verfügung. Die Elektrizitätswirtschaft hat mit dem 10-Werke- Bericht wichtiges Zahlenmaterial zur Vorbereitung kom- mender Entscheide geliefert. Aus den Bereichen Haushalt, Gewerbe, Landwirtschaft, Dienstleistungen, Industrie und Verkehr wurde eine durchschnittliche jährliche Verbrauchs- prognose an elektrischer Energie ermittelt. In seinen Per- spektiven zum Elektrizitätsbedarf hat der Bundesrat 1981 eine Zunahme bis zum Jahre 2000 um durchschnittlich 2,0 bis 2,4 Prozent pro Jahr angenommen. Die tatsächliche Entwicklung seit 1981 zeigt aber schon heute, dass der Verbrauchszuwachs zu niedrig eingeschätzt wurde. Der grössere tatsächliche Zuwachs lässt sich in erster Linie mit der nach wie vor sehr intensiven Wirtschafts- tätigkeit in unserem Land begründen. Zudem hat der Bun- desrat offensichtlich die Wirkung der freiwilligen Substitu- tion von Erdöl unterschätzt und das Sparpotential der Isola- tionen und Alternativenergien überschätzt. Im ganzen gese- hen ist unser Land in den letzten Jahren viel stromabhängi- ger geworden. Damit hat die Versorgungssicherheit eine grössere Bedeutung erhalten. Die Versorgung mit inländischer elektrischer Energie sollte nach Ansicht des Bundesrates im Winterhalbjahr nicht unter 95 Prozent fallen. Die FdP-Fraktion geht einig mit dieser vorsichtigen Politik des Bundesrates und nimmt im Som- merhalbjahr bewusst die Abgabe von Strom ins europäische Verbundnetz in Kauf. Dieser saisonale Stromexport ist unter anderem schon deshalb zu verantworten, weil damit in den Nachbarstaaten luftverschmutzende Kohle- oder Ölkraft- werke zeitweise abgeschaltet werden könnten. Den Bedarfsnachweis in der Botschaft des Bundesrates bezeichnen wir zwar eher als rollende Bedarfsprognose. Trotzdem ziehen wir daraus eine klare Schlussfolgerung: Die im nationalen Interesse gewünschte Versorgungssicher- heit kann Mitte der neunziger Jahre nur mit einem weiteren Kernkraftwerk in der Grössenordnung von 500 bis 1000 Megawatt gewährleistet werden. 3. Zum Standort Kaiseraugst: Der Bundesrat erteilte der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG im Jahre 1972 eine Standort- bewilligung. Zusammen mit dem Bedarfsnachweis wären im Grunde genommen die Voraussetzungen für die definitive Planung und schliesslich für die nukleare Baubewilligung gegeben. Die besondere politische Situation im Raum Basel rechtfertigt aber einige Hinweise zum Standort Kaiseraugst. Mit der elfwöchigen Besetzung des Kaiseraugster Baugelän- des im Jahre 1975 begann ein andauernder und hartnäcki- ger Kampf gegen dieses Kernkraftwerk und gegen die Kern- energie im allgemeinen. Volk und Parlament auf eidgenössi- scher und zum Teil auf kantonaler Ebene hatten sich mehr- mals zur ganzen Thematik zu äussern. Wir diskutieren heute die Rahmenbewilligung unter einem geltenden Recht, das sehr stark von der politischen Spannung um Kaiseraugst beeinflusst ist. Ein Kernkraftwerk kann stehen, wo es will, es wird überall eine gewisse Belastung für die unmittelbar betroffene Nach- barschaft darstellen. Diesen Einwand billigen wir auch der Bevölkerung der Region Basel zu. Andererseits gilt Basel als weltoffene Stadt, als Sitz fortschrittlicher, international bekannter Industrien, als Stadt mit einem konzentrierten wirtschaftlichen und kulturellen Potential. Eine Konsequenz davon ist der überdurchschnittlich hohe Stromkonsum der Region Basel. Weit im Lande herum besteht deshalb die Ansicht, diese Region mache es sich doch etwas zu einfach, wenn sie die ganze Last der Stromproduktion kategorisch auf die Bergtäler oder auf andere Reaktorstandorte abwäl- zen will. Damit ist auch die strategische Bedeutung eines eventuellen Verzichts auf Kaiseraugst unterstrichen. Ein Verzicht würde zwangsläufig das Ausweichen auf ein Ersatzprodukt nach sich ziehen. Sämtliche Argumente gegen Kaiseraugst könn- ten aber mit Recht auch gegen jedes Ersatzprojekt ins Feld geführt werden. Die FdP-Fraktion lehnt aus diesen Gründen sämtliche Minderheitsanträge und Standesinitiativen ab, die Verzichtverhandlungen zum Ziele haben. Sollte die Elektro- wirtschaft nach der Erteilung der Rahmenbewilligung trotz- dem solche Verhandlungen aufnehmen, so besteht die Gefahr, dass sie selber der Kernenergie politisch ein Ende setzt. Die FdP-Fraktion unterstützt dagegen mit Nachdruck das Postulat des Ständerates, das vom Bundesrat die Überprü- fung der Kühlturmfrage verlangt. Wir sind überzeugt, dass ein Projekt mit Durchlaufkühlung reelle Chancen hat, ohne die angedrohte Staatskrise verwirklicht zu werden. Aus allen diesen Erwägungen und im Bewusstsein dergros- sen Verantwortung, die der Entscheid uns abverlangt, stimmt die FdP-Fraktion der Rahmenbewilligung für Kaiser- augst zu. Euler: Ich gebe wohl nichts Neues bekannt, wenn ich mit- teile, dass die sozialdemokratische Fraktion ohne Gegen- stimme beschlossen hat, der Genehmigung der Rahmenbe- willigung des Bundesrates für die Kernkraftwerk Kaiser- augst AG nicht zuzustimmen und den Minderheitsantrag zu Artikel 1 zu unterstützen. Wir sind im Gegensatz zu der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG der Meinung, dass das AKW Kaiseraugst weder notwendig und sicher ist, noch aus der Sicht des Umweltschutzes unbedenklich. Zudem sind wir in grosser Sorge über die
Centrale nucléaire dé Kaiseraugst. Autorisation générale 446 N 12 mars 1985 prüfen, d.h. ob für die im geplanten Kraftwerk erzeugte Energie im Inland ein hinreichender Bedarf bestehen wird. Die CVP-Fraktion bejaht den Bedarf für ein weiteres Kern- kraftwerk und befürwortet die Erteilung der Rahmenbewilli- gung. Aus verschiedenen Gründen soll jedoch auf die Kühl- türme verzichtet werden. Hingegen erachtet die CVP-Frak- tion Verzichtsverhandlungen im gegenwärtigen Zeitpunkt und unter der heutigen Konstellation nicht als opportun. Es wäre widersprüchlich, einerseits eine Bewilligung zu ertei- len und gleichzeitig den Verzicht zu fordern bzw. die Reali- sierung der bewilligten Baute zu verhindern versuchen. Die zentrale Frage der heutigen und morgigen Debatte bil- det die Bedarfsabklärung. In gewissen Kreisen ist es umstrit- ten, ob wir mehr Energie brauchen. Gewiss, erste Priorität hat das Sparen. Herr Hubacher hat zu Recht gesagt, gesparte Energie sei die billigste Energie. Wir müssen mit unserer Energie haushälterisch umgehen. Erfreulicherweise konnten diesbezüglich in den letzten Jahren grosse Fort- schritte erzielt werden. Das vorhandene Energiepotential ist jedoch nicht unerschöpflich, so dass Sparen allein nicht genügt. Ferner müssen die fossilen Brennstoffe möglichst rasch substituiert werden. Die beängstigend zunehmende Luftverschmutzung und das sich ausbreitende Waldsterben erfordern dezidierte Gegenmassnahmen. Schliesslich ist mit einer weiteren Zunahme des Energiever- brauchs zu rechnen. Ein ausreichendes Angebot an Energie ist unerlässlich, wenn wir unsere Wirtschaftskraft erhalten und die Arbeitsplätze sichern wollen. Übrigens brauchen wir auch mehr Energie, wenn wir den öffentlichen Verkehr fördern wollen. Eine realistische Einschätzung der wirt- schaftlichen Zukunftsaussichten und der energiepolitischen Möglichkeiten führt zum Schluss, dass wir in der Mitte der neunziger Jahre ein weiteres Kernkraftwerk von mehreren hundert Megawatt Leistung brauchen, um im Winterhalb- jahr eine Versorgungssicherheit von 95 Prozent zu gewähr- leisten. Die in der Botschaft vom 21. Dezember 1981 enthaltenen Perspektiven gelten grundsätzlich heute noch. Für die Zeit von 1979 bis 1985 rechnete der 10-Werke-Bericht beispiels- weise mit einer Zuwachsrate von 3,7 Prozent für das Winter- halbjahr. Die Eidgenössische Energiekommission ging von einem Wachstum von 3,8 Prozent aus. Die effektive Zunahme betrug jedoch 3,3 Prozent. Für die Zukunft rech- nen die GEK, der 10-Werke-Bericht und die EEK mit Zuwachsraten von 2,3 bis 2,7 Prozent. Wir müssen deshalb noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Zunahme auf diese Wachstumsraten herunterdrücken zu können. Das sind Fakten, und über diese Fakten können wir nicht hinweggehen. Die CVP-Fraktion teilt die Auffassung des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit, wonach der Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk ausgewiesen ist. In der letzten Zeit hat man mit dem Argument operiert, die Schweiz habe sogar in der Kälteperiode vom letzten Januar Strom exportieren können. Das trifft tatsächlich zu. Wieso? Einmal, weil wir neu über Leibstadt verfügten. Dieses Werk hat beispielsweise am kältesten Tag, am 9. Januar, 22,6 Gigawattstunden produziert. Ohne dieses Werk hätten wir bereits einen Engpass gehabt. Ferner wurde die Speicherka- pazität unserer Stauseen voll genutzt. Wir sehen - eine Zwischenbemerkung -, wie wertvoll die Wasserkraft für die Versorgung unseres Landes ist, was auch eine angemes- sene Entschädigung dieser Kraft rechtfertigt. Solche Voll- einsätze sind jedoch nur für kurze Dauer möglich. So hat die Speicherkapazität der Stauseen in knapp drei Wochen von 5641 auf 4322 Gigawattstunden abgenommen. In jüngster Zeit wurde immer wieder auf die günstigen Strombezugsmöglichkeiten aus Frankreich hingewiesen. Gegenwärtig könnten tatsächlich entsprechende Lieferver- träge abgeschlossen werden. Dadurch würde aber die Aus- landabhängigkeit noch grösser. Eine Versorgungssicherheit wäre damit längerfristig und vor allem in kritischen Zeiten • nicht gewährleistet. Aufgrund dieser Überlegungen gelangen wir zum Schluss, dass wir den künftigen Bedarf ohne Kernenergie nicht dek- ken können. Das Volk hat in nicht weniger als fünf Abstim- mungen diese Auffassung direkt oder indirekt bestätigt. Obwohl eigentlich nur die Bedarfsfrage zu prüfen gewesen wäre, hat der Bundesrat den Standort Kaiseraugst unter den Aspekten der nuklearen Sicherheit und der klimatischen Auswirkungen überprüft. Diese eingehende Prüfung führt wiederum zu einem positiven Ergebnis. Auch in dieser Hin- sicht kann sich die CVP-Fraktion der Meinung des Bundes- rates anschliessen. Als wichtig erachten wir vor allem die mit der Erteilung der Rahmenbewilligung verbundenen Bedin- gungen und Auflagen. Unter den heutigen Umständen gewinnt die Verpflichtung zur Nutzung der Fernwärme eine besondere Bedeutung. Mit dieser neuen Energiequelle könnten zahlreiche konventionelle Heizungen ersetzt wer- den. Man spricht von Einsparungen bis zu 280000 Tonnen Heizöl pro Jahr. Dies wäre ein entscheidender Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung in der betreffenden Region. Wir kennen den Widerstand der betroffenen Region gegen das Kernkraftwerk. Wir haben uns davon an Ort und Stelle informieren lassen. Dieser Aspekt muss ernst genommen werden, denn es darf nicht zu einer staatspolitischen Zer- reissprobe kommen. Verschiedentlich wird die Realisierung von nationalen Vorhaben durch regionale Opposition gefährdet. Diese Entwicklung bereitet uns grosse Sorgen. Wenn das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren korrekt durchgeführt worden ist, müssen diese rechtmässig gefass- ten Beschlüsse respektiert und durchgesetzt werden kön- nen. Alles andere wäre eine Kapitulation unseres Rechts- staates. Ich möchte insbesondere noch auf die Kühlung aufmerksam machen. Im Bewilligungsverfahren muss das Problem der Kühlung nochmals ernsthaft geprüft werden. In Überein- stimmung mit dem Ständerat ist die CVP-Fraktion der Ansicht, es sei auf den Bau der Kühltürme zu verzichten. Ursprünglich waren keine Kühltürme vorgesehen. Aus Gründen des Gewässerschutzes entschied der Bundesrat in der Folge auf Kühlturmkühlung. Nach den neuesten Ergeb- nissen sollte die Wasserkühlung durchaus möglich sein. Die Wasserqualität ist besser, bedeutend besser als im Zeit- punkt, wo der Baidinger-Bericht erstellt wurde. Darum haben wir das Postulat des Ständerates wieder aufgegriffen. Mit dem Verzicht auf Kühltürme können wir einen Beitrag zur Entspannung leisten. Ich fasse zusammen: Die CVP-Fraktion erachtet den Bedarfsnachweis als erbracht. Deshalb bejaht sie ein weite- res Kernkraftwerk und tritt für die Genehmigung der Rah- menbewilligung ein. Gleichzeitig fordert sie die Umstellung auf Flusswasserkühlung. Schliesslich lehnen wir sämtliche Minderheitsanträge ab. Im Augenblick und unter den gegen- wärtigen Umständen ist die Einleitung von Verzichtsver- handlungen nicht opportun. Rutishauser: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei hat mit nur einer Gegenstimme Eintreten und Zustimmung zur Vorlage beschlossen. Sie lehnt gleichzeitig die beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land ab. Es ist hier und heute bereits von verschiedenen Rednern darauf hingewiesen worden: Bei der Erteilung der Rahmen- bewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst haben wir uns an die rechtlichen Grundlagen zu halten. Da ist zum ersten der Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Okto- ber 1978, welcher den Rahmen setzt. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 dieses Bundesbeschlusses wird bei Atomanlagen, für die eine Standortbewilligung, aber noch keine Baubewil- ligung besteht, in einem vereinfachten Verfahren für die Erteilung der Rahmenbewilligung nur noch geprüft, ob für die Energie, die in der Anlage erzeugt wird, im Inland vor- aussichtlich ein hinreichender Bedarf besteht. Bei der Ermittlung des Bedarfs ist möglichen Energiesparmassnah- men, dem Ersatz von Erdöl und der Entwicklung anderer Energieformen Rechnung zu tragen. So standen denn auch bei der Diskussion der Vorlage im
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 44812 mars 1985 augst, en vue de la réalisation de sa centrale, est approuvée. Nous avons aussi à peser les conséquences de cette appro- bation, à évaluer les risques de cette position. Nous considérerons d'abord les aspects énergétiques du dossier. Si la raison prévalait, nous devrions nous limiter à cet examen, mais la raison, bien malheureusement, a fait place à la passion, au tabou, à l'anathème. Nous sortons de la politique, nous abordons le domaine de la foi. Personne ne met en doute l'extrême, la décisive importance de notre approvisionnement énergétique, nous savons notre vulnéra- bilité, donc notre faiblesse en la matière. On enregistre une médiocre diminution de notre consommation pétrolière, un certain accroissement de notre retour au gaz et l'électricité dont on voudrait nier l'importance voit sa part grandir. On peut rappeler que, durant les trois derniers mois, les cen- trales nucléaires ont contribué à plus de 45 pour cent de la production suisse d'électricité, que les centrales à accumu- lation figurent pour un tiers du bilan et que les centrales au fil de l'eau apportent 16 pour cent du tout. Le solde provient essentiellement des centrales thermiques au fuel. La consommation d'énergie électrique atteint aujourd'hui 40 milliards de kilowattheures par an, soit une augmentation de 4,3 pour cent par rapport à 1983. Nous avons, avec le recul du temps, vérifié les projections et les scénarios rete- nus par le Conseil fédéral. Ces chiffres, que certains contes- taient comme étant surévalués, sont simplement dépassés. Après avoir maîtrisé la consommation d'électricité dans les limites inférieures des prévisions, notre pays a, au cours de cette dernière année, dépassé la limite supérieure de ces mêmes pronostics. Les taux d'accroissement de la demande sont très évidemment en hausse: 1,5 pour cent en 1982, 3,4 pour cent en 1983, 4,3 pour cent en 1984. On peut le déplorer et nous disons qu'une ferme politique d'économies aurait peut-être permis de limiter cette croissance de la demande. A titre personnel, nous regrettons le refus de l'article constitutionnel le 27 février 1983, car nous considé- rons que ce chemin-là était raisonnable et qu'il conviendra de le reprendre. Néanmoins les faits sont têtus, nous devons répondre à la question posée par l'article 12, 2° alinéa de l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique, la clause du besoin est-elle remplie? Voilà la seule question. Or, on a pu penser qu'une interrogation aussi simple amènerait une réponse simple. Considérable erreur! La variété des paramètres, la diversité des références, le poids des circonstances exté- rieures, l'inégal développement des énergies de substitu- tion, le succès mitigé des appels à l'économie, tout cela a pu rendre aléatoires les hypothèses retenues, mais n'a pas pu masquer l'évidence claire du besoin d'un approvisionne- ment plus assuré de notre électricité. Peut-on simplement rappeler que la Suisse romande, par exemple, achète un bon quart de son électricité manquante d'abord en France puis en Italie. Certes nous avons exporté de l'énergie électri- que en janvier dernier, mais c'est sur le moyen terme qu'il s'agit de voir que nous sommes demandeurs et qu'il n'est pas nécessairement recommandable de se reposer sur les contrats conclus avec l'étranger pour affirmer que notre approvisionnement est garanti. Nous ne devons tenir compte que de ce que nous maîtrisons pleinement. Nous avons acquis la conviction, en l'état actuel des choses, que la clause du besoin était remplie et que l'autorisation géné- rale est bien fondée. Voilà pour la question énergétique. On sait qu'il appartiendra au Conseil fédéral d'accorder l'autorisation définitive. Le débat d'aujourd'hui va d'ailleurs s'inscrire essentiellement dans cette perspective-là. De nombreuses propositions vont tenter de laisser la porte ouverte ou entrouverte pour engager le gouvernement à négocier une éventuelle renonciation à l'entreprise de la part des promoteurs. On souhaite dire «oui» à une centrale nucléaire, le peuple et la raison nous y engagent mais «oui peut-être» ou «non cependant», à Kaiseraugst. On voudrait tout à la fois accorder l'autorisation générale et refuser Kaiseraugst, nous tenons cette proposition pour irréaliste. Il n'est pas possible de prendre ce chemin sans donner des assurances très fortes quant au remplacement de la propo- sition. Or, les Bernois, par exemple, ont déjà fait savoir qu'ils n'entendaient pas relayer les Argoviens. Est-il en outre impertinent de demander qui paierait les 800 millions de dégagement? Sont-ce les opposants, le canton de Baie? On peut rêver. La question la plus délicate réside assurément dans l'aspect politique. L'opposition, nous dit-on, est telle qu'on devra recourir à la force pour permettre la construction d'une telle centrale. Il faudra que la police puis l'armée s'engagent et qu'elles soient prêtes à toute éventualité pour tenter de venir à bout du front du refus. On ne saurait écarter le risque d'affrontements dont on peut tenir pour assuré qu'ils dégé- néreront. L'objection est d'importance. Elle pose le principe même de notre Etat démocratique et de l'acceptation d'une décision de la majorité par la minorité, du respect des règles que notre pays s'est données. Faut-il donc courir le risque de cette épreuve de force? Nous souhaitons d'abord être persuadés que ceux qui décrivent ces risques graves prendront toutes les mesures qui sont en leur pouvoir pour les éviter, qu'ils s'engageront personnelle- ment pour appeler à la mesure, au bon sens, à la raison, qu'ils modéreront leurs propos pour ne pas exciter la pas- sion qui anime quelques-uns. Puis, peut-on parler d'un coup de force de l'autorité fédé- rale? Le gouvernement connaît la résolution d'une partie importante des populations concernées. Il a observé toutes les procédures, pris toutes les précautions, privilégié le dialogue pour rassurer, pour convaincre. On ne saurait lui demander de ne pas observer le droit fédéral dont il doit être le premier garant. Il a le devoir d'informer, d'apaiser la crainte, de garantir la régularité des procédures, il ne peut se soustraire à leur application ni à celle des décisions que la pays a prises. Deux remarques encore. Depuis quelques années, notre pays se soucie de la qualité de son environnement. Il a d'ailleurs de bonnes raisons de le faire. Nous avons légiféré pour exiger des précautions dans le secteur des produc- tions industrielles, par exemple. Nous allons restreindre fortement certaines émissions. Ces mesures visent assuré- ment aussi les centrales à mazout et les raffineries. Pou- vons-nous affaiblir notre pays en matière énergétique en nous interdisant le recours à une force non polluante qui représente une des rares alternatives de remplacement au pétrole? Cela paraît à tout le moins imprudent. Nous avons entendu l'objection qui consiste à prétendre que la construction d'une nouvelle centrale nucléaire était un seuil supplémentaire franchi en vue d'accepter un jour la réalisation des surrégénérateurs et que l'engrenage était évident. Nous prétendons, au contraire, qu'accepter aujour- d'hui la décision prise équivaut à écarter le recours à des moyens beaucoup plus lourds que nous serions pourtant contraints d'accepter plus tard en raison d'un grave déficit de notre production. En fait, le problème que nous devons résoudre est celui de la recherche d'un équilibre entre notre production et notre consommation d'énergie, d'un équilibre entre la nuisance éventuelle, pesant sur une région et l'intérêt général, d'un équilibre entre l'opposition d'une partie de la population et le respect des règles démocratiques fondamentales. Refuser l'autorisation compromettrait assurément cet équilibre en privilégiant la partie au détriment du tout. Jaeger: Die LdU/EVP-Fraktion lehnt das Kernkraftwerk Kai- seraugst einstimmig ab. Nach unserer Auffassung ist erstens die Gewähr für eine sichere auslandunabhängige Entsor- gung, insbesondere hochradioaktiver Abfälle, nicht gelöst, zweitens bezweifeln wir, ob der Standort staatspolitisch verantwortet werden kann, und drittens - und das ist aus- schlaggebend - ist aufgrund der rechtlichen Voraussetzun- gen der Bedarfsnachweis für ein zusätzliches Atomkraft- werk in der Schweiz durch die vorliegenden Expertisen und Abklärungen nicht erbracht worden. Ich möchte in meinem ersten Votum vor allem auf die Frage des Bedarfsnachweises eingehen und daran erinnern, dass nach Artikel 3 Absatz 1 des Atomgesetzes auf den Inland-
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 450 N 12 mars 1985 genau überlegen. Denken wir daran, dass ein Überschuss- angebot in ganz Europa zu sinkenden Absatzpreisen führt. Ich habe diese Frage schon in den Hearings gestellt. Sie wurde jedesmal mit Ja beantwortet. Wir haben Überschuss- angebote in ganz Europa. Das führt zu sinkenden Absatz- preisen. Was bedeutet das? Unseren teueren Strom, der bereits in Leibstadt mit Kosten von 11 bis 14 Rappen pro kWh produziert wird und der in Kaiseraugst etwa 15 bis 20 Rappen kosten wird, müssen wir auf einem Markt absetzen, auf dem Konkurrenzstrom zu 8 bis 10 Rappen angeboten wird, wie jetzt zum Beispiel in Frankreich. Unter diesen Umständen müssen wir uns einfach im klaren sein, dass die 80-Millionen-Defizite, wie sie von Herrn Legeret für Leibstadt bekanntgegeben worden sind, keine Überraschung darstel- len. Wir werden im Falle des Kaiseraugst-Unternehmens mit noch viel grösseren Defiziten leben müssen, und wir müssen uns fragen: Wie können wir diese Defizite ausgleichen? Natürlich kann man das. Entweder durch steuerfinanzierte Subventionen oder massive Tarifaufschläge. Wir haben es mit Monopolunternehmen zu tun. Aber denken Sie daran, dass solche Monopolrenten auch volkswirtschaftlich proble- matisch sind. Sie führen zu ineffizienten Einkommensvertei- lungen. Auch das Arbeitsplatzargument kann hier nicht angeführt werden; denn wir müssen uns darüber im klaren sein, dass wir mit solchen Tarifsteigerungen oder Steueraufschlägen auch die Wirtschaft in Bedrängnis bringen. Immerhin han- delt es sich hier um einen Schlüsselsektor. Einige Bemerkungen zum Schluss: Wir müssen uns Rechenschaft ablegen darüber, dass uns die Atomkraft- werkstrategie in neue Abhängigkeiten führt, sowohl in bezug auf den Rohstoff Uran als auch in bezug auf die Entsorgung, auf neue Umweltbelastungen. Sie ist aber auch ökonomisch problematisch und technisch überholt, gerade Kaiseraugst. Denken wir auch an die demographischen Perspektiven. Es ist kein Bevölkerungswachstum mehr zu erwarten, es sei denn, Sie würden die Stabilitätspolitik gegenüber dem Aus- länderzustrom wieder aufheben, und das wird wohl nicht gemacht werden können. Ihre AKW-Strategie ist ein Relikt aus der quantitativ orientierten Expansionsmentalität der Nachkriegsepoche. Wir haben heute andere Vorstellungen der weiteren Entwicklung. Wir brauchen die Atomkraft- werke, die wir heute in Betrieb haben. Aber jetzt müssen wir uns überlegen, ob es sinnvoll und richtig sei, uns weiterhin auf diesem veralteten Energiepfad fortzubewegen. Ein weiteres Gegenargument ist auch das regionale Unbe- hagen, das bereits zum Ausdruck gebracht worden ist. Wenn ich mit Baslern spreche, habe ich manchmal die Auffassung, nicht nur das AKW Kaiseraugst stosse auf Ablehnung. Vielmehr scheint es mir ein Aufbäumen gegen- über einer zivilisatorischen Hypertrophie gegen die Natur, die man in dieser Region einfach nicht mehr ertragen kann. Deshalb ist das Ganze letztlich auch eine Nagelprobe für unsere Demokratie. Sie haben zwei kantonale Abstimmungen, zwei schweizeri- sche Abstimmungsresultate. In Basel-Land und Basel-Stadt waren die Entscheide klar. Es gibt sehr viele Leute, nicht nur in dieser Region, die unseren morgigen Entscheid als ein Exempel für unsere Demokratie betrachten. Es geht hier also auch darum, Vertrauen zu schaffen gegenüber unseren demokratischen Institutionen. Mit unserer Bereitschaft, über all diese Fragen in aller Offenheit zu diskutieren, können wir verhärtete Fronten aufweichen und Diskussionen, die nicht mehr gehen, deblockieren. Das ist eine Aufgabe nicht zuletzt auch dieser Debatte. Dünki: Die EVP-Nationalräte werden gegen die beantragte Erteilung der Rahmenbewilligung für ein Kernkraftwerk in Kaiseraugst stimmen. Wir begründen unsere Haltung wie folgt: Wir vertreten den Standpunkt, dass nach der Inbetrieb- nahme des Kernkraftwerks Leibstadt vorläufig keine neuen Kernkraftwerke mehr gebaut werden dürfen. Die Möglich- keiten zum Energiesparen sind bei weitem noch nicht aus- geschöpft. Auch sind zu viele Fragen im Zusammenhang mit der Kernenergie und insbesondere der Endlagerung noch ungelöst. Die Versuche zur Lösung dieser offenen Fragen, zum Beispiel Probebohrungen, unterstützen wir. Dadurch dokumentieren wir, dass wir nicht generell und grundsätz- lich gegen AKWs sind, sondern dass wir den heutigen Zeit- punkt als verfrüht betrachten, ein neues Werk zu realisieren. Jede Energiebereitstellung führt zwangsweise zu einer Umweltbelastung. Gesparte Energie ist die sicherste und in vielen Fällen auch die billigste Energie. Das hat bereits Herr Hubacher gesagt. Je mehr überschüssige Energie wir pro- duzieren, desto mehr wird auch verbraucht. Die Elektrowirt- schaft will sie ja verkaufen und macht hierfür die entspre- chende Propaganda. Dieser Tendenz ist Einhalt zu gebieten. Ein Zwang zum Sparen kann den Umdenkungsprozess för- dern. Eine immer höhere Energieproduktion bedeutet Wohl- standsvermehrung auf Kosten unserer natürlichen Lebens- grundlagen. Diese Feststellung schleckt keine Geiss weg. Die EVP befürwortet eine Wirtschaftspolitik, die den langfri- stig gesetzten Wachstumsgrenzen Rechnung trägt. In die- sem Rahmen setzt sie sich namentlich für eine möglichst widerspruchsfreie Energiepolitik ohne Rücksicht auf kurzfri- stige Sonderinteressen ein. Eine sinnvolle, verantwortungs- bewusste Weiterentwicklung kommt um eine gewisse Selbstbeschränkung nicht herum. Ein Verzicht auf Kaiser- augst dokumentiert diese Einsicht; er wäre ein Zeichen für ein gewisses Umdenken. Mässigung in der Energiever- schwendung bedeutet durchaus nicht Verzicht auf ein bes- seres, erfüllteres, reicheres Leben. Nicht im mehr Haben, in noch grösserem Verbrauch, sondern im mehr Sein erken- nen wir den wahren menschlichen Fortschritt. Staatspolitisch ist es nicht zu verantworten, in der Region Basel ein weiteres Kernkraftwerk zu bauen. Bevölkerung, Parlament und Regierungen der betroffenen Region haben klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der vorgese- hene Standort nicht akzeptiert werden kann. Der Minderhei- tenschutz muss in der Schweiz, auch wenn es um wirt- schaftliche Interessen geht, ernst genommen werden, sonst geraten wir unweigerlich in eine ernste Staatskrise, deren Folgen nicht abzusehen sind. Der ernstgemeinte Appell der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land an die eidgenössi- schen Räte darf nicht in den Wind geschlagen werden. Ein Ja zu Kaiseraugst würde die Vergewaltigung einer mit Umweltbelastungen bereits übersättigten Region bedeuten. Wir sind es den Miteidgenossen in der Nordwestschweiz schuldig, dass wir auf ihre begründeten Argumente Rück- sicht nehmen. Jede andere Haltung müsste zu einer schwe- ren Belastung der sonst so vielgepriesenen eidgenössi- schen Solidarität führen. Wir dürfen nicht in erster Linie Solidarität fordern, Herr Rutishauser, wir müssen zuerst Solidarität gewähren. Noch eine ganz persönliche Bemerkung: Ich rufe vor allem die Zürcher Parlamentarier auf, gegen die Genehmigung der nachgesuchten Rahmenbewilligungen zu stimmen. Alles andere wäre gegenüber den Baslern unfair. Ohne Zweifel verbraucht die Region oder der Kanton Zürich sehr viel, wenn nicht am meisten Strom. Bis heute sind wir nicht mit der Frage der Erstellung eines Kernkraftwerkes rund um Zürich öder Winterthur konfrontiert worden. Wenn wir Zür- cher so von der Atomenergie überzeugt sind und uns für neue A-Werke einsetzen, sollten wir so ehrlich sein und uns um einen Standort innerhalb unserer Kantonsgrenzen bemühen. Ich wüsste gerne, ob sich Herr Blocher auch so für die Kernenergie engagieren würde, wenn ein Kraftwerk in der Nähe seines Wohnorts, zum Beispiel auf dem Pfan- nenstiel, zu stehen käme. Heute sollten wir an den Grund- satz denken: Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg' auch keinem anderen zu. Unter Würdigung der Gesamtinteressen unseres Landes können wir EVP-Nationalräte es nicht verantworten, für den Bau eines Kernkraftwerkes Kaiseraugst grünes Licht zu geben. Wir werden deshalb nein stimmen. Wenn einmal ein neues Werk nötig würde, dann muss ein neuer Standort gesucht, aber auch noch gefunden werden.
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 452 12 mars 1985 gen Bevölkerung gegen Kaiseraugst sind und dass die Hälfte des Schweizervolkes der Kernenergie eher negativ gegenübersteht. Die Polarisierung um Kaiseraugst geht durch alle politischen Familien und gesellschaftlichen Schichten und ist ein völlig neues Phänomen. Die Abstim- mung über die Atom- und Energie-Initiative hat nicht nur bewiesen, dass der Widerstand gegen Kaiseraugst in der Region gewachsen ist; die Jurarandkantone und dasTessin driften offenbar auch von der deutschschweizerischen Kon- formität ab. Die Wahlen vom letzten Wochenende im Kanton Aargau, die den Grünen auf einen Schlag eine Fraktionsstärke brachten, trotz eines prohibitiven Wahlgesetzes für kleine Gruppen, zeigen, dass auch im schweizerischen Mittelmasskanton der Dissens begonnen hat. Kaiseraugst ist ein Dissensproblem erster Ordnung: 50 Prozent dafür, 50 Prozent dagegen. Soziologen verschiedener Universitäten liefern Erklärungs- sätze: ökologisches Bewusstsein; neues Demokratiever- ständnis, das Wirtschafts- und Gesellschaftsplanung mit einbezieht; Autonomieverständnis des einzelnen, der teil- nehmen will an allen gesellschaftlichen Bereichen usw. Von Irrationalität, wie der Kommissionssprecher welscher Zunge hier ausgeführt hat, ist in diesen Untersuchungen keine Rede. Die Konflikte der hochindustrialisierten Gesellschaf- ten, die an derartigen Fragen aufbrechen, sind real und können deshalb mit rein meinungsbildenden ideologischen Massnahmen nicht im Sinne einer Entwicklung gelöst werden. Auch wenn die Region Basel nun als Übungsfeld für das Privatfernsehen auserwählt wurde und die beiden Medien- giganten der Region, die «Basler Zeitung» und das Radio Basilisk, die ohnehin schon oft einen Einheitsbrei servieren, jetzt im Privatfernsehen noch direkt unter sich organisato- risch und mit Wirtschaftskreisen verflochten werden sollen, wird der Dissens um Kaiseraugst dadurch nicht zu einem Konsens. Fazit: Tun Sie etwas Reales, folgen Sie zum Bei- spiel der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die damalige politische, militärische und wirtschaftliche Elite nicht nur «Heer und Haus» auf die Beine gestellt zur ideologischen Bearbeitung der Bevölkerung; sie hat auch reale Lösungen zum Angehen der sozialen Frage und zur Verhinderung eines zweiten 1918 angeboten und durchgeführt. Sie als heutige politische Elite sind aufgerufen, Konsens zu schaffen. Machen Sie von Ihrem Vetorecht Gebrauch und verweigern Sie die Genehmi- gung der Rahmenbewilligung für Kaiseraugst. Die schweize- rische Wirtschaft wird dadurch nicht weniger und nicht mehr Probleme haben, als sie heute hat. Aber Sie ermögli- chen eine einvernehmliche Lösung eines Konflikts, der Aus- druck eines tiefen gesellschaftlichen Wandels ist, eines Wandels, den Sie als politische Elite ja in den Griff bekom- men müssen. Kein einziger Entscheid der eidgenössischen Politik wurde auf einer derart schmalen Konsensbasis durchgedrückt, wie es nun der Entscheid um Kaiseraugst sein soll. Die Nord- westschweiz will keine bürgerkriegsähnlichen Zustände in ihrer Region. Wenn Sie aber ein trockenes Ja zu Kaiseraugst aussprechen, heizen Sie den Konflikt an, und Kaiseraugst kann trotzdem nicht gebaut werden. Oehen: Die Mehrheit der Fraktion der Nationalen Aktion/ Vigilants erachtet die industrielle Nutzung der Atomspalt- technik nach wie vor als ein nichtverantwortbares menschli- ches Tun. Es werden ungeheure Gefahrenpotentiale geschaffen, die früher oder später wegen der Unvollkom- menheit der Technik und der Fehlerhaftigkeit bzw. der unvorhersehbaren Reaktionen des Menschen zu katastro- phalen Folgen führen müssen. Die jahrelangen Auseinan- dersetzungen zwischen Gegnern und Befürwortern, die komplexe gesetzgeberische Tätigkeit im Versuch, die Pro- bleme in die Hand zu bekommen, die immer raffinierteren Sicherheitsauflagen und Vorkehren zum Schütze des Men- schen vor den Folgen eines Störfalles haben auch dem Laien klar werden lassen, dass die Atomspalttechnik wahr- haftig zu einer neuen Dimension der Gefährdung des menschlichen Lebens, ja des organischen Lebens über- haupt geführt hat. Hierzu als Illustration zwei Zitate aus der Botschaft: «Für das Kernkraftwerk Kaiseraugst ist der Nachweis, dass eine rasche, wirkungsvolle Durchführung aller erforderlichen Schutzmassnahmen möglich ist, noch nicht erbracht.» Und an anderer Stelle: «Die Realisierbarkeit einer umfassenden Notfallorganisation ist noch nachzuweisen. Das muss späte- stens vor Erteilung der nuklearen Baubewilligung erfolgen. So ist sichergestellt, dass sie bis zur Betriebsbewilligung verwirklicht wird. Die Baubewilligung ist deshalb vom Nach- weis abhängig zu machen, dass eine wirkungsvolle und umfassende Notfallorganisation verwirklicht werden kann.» Wenn derartige Forderungen formuliert werden müssen, dann sollte jedem klar sein, dass wir uns hier tatsächlich auf einer Ebene der Gefährdung bewegen, wie wir es von keiner anderen industriellen Tätigkeit gewohnt sind. Selbst engagierte Befürworter der Technologie der Atomkernspal- tung haben in lichten Momenten schon gestanden, sie hiel- ten die ganze Sache für derart gefährlich, dass sie auf jegliche Atomspalttechnik verzichten möchten, wenn diese Art der Energiegewinnung für unsere Gesellschaft nicht eine unabdingbare Notwendigkeit darstellen würde. Diese angebliche Notwendigkeit aber erweist sich immer klarer als reines Propagandaprodukt der interessierten Kreise. Daran ändert auch nichts die Zunahme des Verbrauchs an elektri- schem Strom in den letzten Jahren. Diese Zunahme ist ganz klar das Resultat der heute gängigen Verbrauchsförde- rungspolitik. Die Ausführungen unseres Kommissionspräsi- denten in diesem Zusammenhang lehne ich ab. Herr Stucky spricht so, als ob die heutige Entwicklung nicht das Resultat einer ganz gezielten Politik wäre, wobei für die Förderung echter Alternativen nur minimale Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen, Herr Stucky: Wir stehen ja gar nicht vor einer echten Wahl. Alles ist lediglich eine Frage der Einsicht und des Willens, langfristige, ökologisch wichtige Entscheide zu fällen. Noch etwas, Herr Kollega Stucky: Es ist nicht statt- haft, Hochleistungsstrassen und Staudämme mit Atomkraft- werken zu vergleichen. Die Gefahren und Probleme liegen auf völlig verschiedenen qualitativen Ebenen. Im Zusammenhang mit unserem aktuellsten ökologischen Problem, dem Waldsterben, wird immer deutlicher, dass diese Technik nicht nur sachliche Probleme grossier Trag- weite beinhaltet, sondern dass sie auch ein gesellschafts- politisches Umfeld entstehen lässt, wo die wissenschaftliche Sorgfaltspflicht von den Verantwortlichen aus opportunisti- schen Gründen verletzt wird, so etwa, wenn der Verantwort- liche für die biologischen Wirkungen künstlich erzeugter Isotope der zuständigen Eidgenössischen Forschungs- anstalt sich schlicht und einfach weigert, ihm nicht pas- sende Aussagen und Ergebnisse aussenstehender Forscher zur Kenntnis zu nehmen. Oder wenn mit konstanter Bosheit der Öffentlichkeit das Schlagwort von der sauberen, umweltfreundlichen und billigen Energie aufgetischt und vom Abbau der Abhängigkeit von aussen gesprochen wird, während gleichzeitig die Umwelt mit radioaktiven Isotopen belastet wird. Der letzte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen industrieller Nutzung der Atomspaltung und dem Waldsterben erlauben heute die Aussage, dass diese Fragen zum aktuellsten internationalen Forschungsgegenstand geworden sind. Selbst russische Forscher sind wegen des Waldsterbens im Räume Alma Ala, wo ein riesiges A-Kraftwerk besteht, es aber wenig motori- sierten Verkehr gibt und Industrie nur in bescheidenem Umfang vorhanden ist, auf höchste verunsichert. Gleichzei- tig werden in zunehmendem Masse ganze Landschaften durch die Riesenbauwerke und Hochspannungsleitungen verunstaltet. Wird die elektrische Energie allgemein verteu- ert, ausdrücklich wegen der enormen Kosten der Atomener- gie? Wird die Abhängigkeit von den Uranlieferanten und die Problematik der Aufbereitung und Endlagerungabgebrann- ten Materials zu noch völlig ungelösten staatspolitischen Sorgen und Zwängen führen?
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 454 12 mars 1985 Ein zweiter Punkt: Das Kernkraftwerk Kaiseraugst passt meines Erachtens gut in das Konzept der Erdölsubstitution; ich denke zum Beispiel an die Versorgung mit Fernwärme aus den Kernkraftwerken und an die elektrischen Wärme- pumpen. Es ist heute bekannt und eine Tatsache, dass das Potential an Fernwärme aus den Kernkraftwerken ungenü- gend ausgeschöpft ist. Das gleiche gilt auch für die Wärme- pumpen. Aber auch dieses Energiesparinstrument setzt genügend Strom voraus. An die Adresse von Herrn Kollega Jaeger möchte ich sagen, dass die von ihm propagierten Wärme-Kraft-Kopplungen - mit fossilem Brennstoff, das füge ich bei - wieder zu ver- mehrter Auslandabhängigkeit führen und zusätzliche Bela- stungen der Luft mit sich bringen können. Ich empfehle Ihnen, der Rahmenbewilligung zuzustimmen. M. Couchepin: Parce que la loi le veut ainsi, ce débat sur Kaiseraugst est d'abord un débat sur le besoin d'une nou- velle centrale nucléaire. Nous avons à nous prononcer sur la clause du besoin et dire si, vraisemblablement, une autre centrale nucléaire est nécessaire pour faire face à la demande future d'électricité. Il est un peu tard pour discuter de la notion même de besoin vraisemblable et pourtant, une discussion sur cette notion éclairerait ce débat. Pour définir un besoin vraisemblable à moyen terme- dix ou quinze ans, durée de construction d'une centrale nucléaire- II faut se baser sur des prévisions, admettre des hypothèses sérieuses certes, mais des hypothèses tout de même puis- qu'elles se rapportent au futur. Il faut se mettre d'accord sur les objectifs économiques et sociaux de développement. Il. faudrait surtout éviter la passion, or le débat sur le nucléaire est marqué chez beaucoup par cette dernière. Il y a des gens qui ne veulent absolument pas d'une centrale nucléaire à Kaiseraugst, d'autres qui ne veulent pas de centrales nucléaires tout court. Pour les opposants inconditionnels, le problème du besoin et le débat à son sujet n'est qu'un autre champ de bataille où les arguments n'ont d'intérêt que s'ils servent leur cause. Je suis de ceux qui pensent sans' passion qu'une nouvelle centrale nucléaire est vraisemblablement nécessaire pour faire face aux besoins futurs d'électricité. L'évolution de ces dernières années a démontré que la consommation d'électricité augmentait dans la proportion prévue. Les prévisions qui aboutissent à la conclusion qu'une nouvelle centrale nucléaire est nécessaire à ce stade, se justifient. Certains adversaires de Kaiseraugst pensent cependant que l'on pourrait aisément recourir, pour couvrir nos besoins futurs, à des importations accrues d'énergie, françaises en particulier. La France a certes un programme ambitieux de production d'énergie nucléaire, elle pourrait - dit-on - nous en vendre. Je m'arrêterai quelques instants à cet argument pour constater tout d'abord que la France livre de l'énergie sous trois formes. Premièrement par la voie de la participa- tion à des usines françaises, deuxièmement grâce à la vente d'énergie à long terme, troisièmement par des ventes à bien plaire et à court terme. Participer à des usines françaises, cela est possible, cela s'est déjà fait. Ce n'est cependant pas une solution favorable sur le plan politique, car elle nous met dans une situation de dépendance. Que dirait nos concitoyens d'une pénurie d'électricité due à une grève politique en France. Des contrats à court terme - autre solution - ne sont évidemment pas acceptables pour assu- rer la sécurité du pays. Il resterait donc uniquement les contrats à long terme. Même à long terme, ils devraient être périodiquement renouvelés avec toutes les conséquences pratiques possibles. En outre, il faut savoir que les contrats avec la France comportent des clauses généralement igno- rées de l'opinion publique, en particulier une clause dite «d'écrasement». Cette clause permet, en cas de besoin, d'interrompre la fourniture de l'énergie pendant mille heures par an au maximum. Les contrats avec ce pays ne nous donnent pas la sécurité voulue puisqu'ils pourraient être interrompus au moment même où l'on en aurait le plus besoin. Et que l'on ne vienne pas dire qu'on a assez d'élec- tricité puisque durant les grands froids de janvier 1985, on a exporté du courant, certes en turbinant jour et nuit les barrages et en prenant le risque, si une deuxième vague de froid survenait, d'être bien embarassés. Ce risque était un peu un coup de poker justifié par la solidarité et l'avantage économique: l'Europe manquait d'électricité et était prête à la payer cher. Nous avons eu de la chance en 1985 qu'il n'y ait eu qu'une vague de froid mais on ne construit pas une politique à long terme en jouant au poker. Cependant il y a plus. Qui peut croire que même hors des périodes de pénu- rie, la France ne soumettra pas ses exportations d'énergie à d'autres contraintes? Qui peut croire que la France consen- tira à exporter de l'énergie plutôt que d'inviter les industries consommatrices à venir s'installer en France? Pour notre indépendance industrielle et énergétique aussi, une nou- velle centrale nucléaire s'impose. Hubacher: Ich habe zu Kaiseraugst auch nichts Neues zu sagen. Damit befinde ich mich in diesem Rate allerdings in ganz ausgezeichneter und vor allem in ausserordentlich zahlreicher Gesellschaft. Ich bin aber auch nicht so sicher wie die Fraktionssprecher der bürgerlichen Bundesratspar- teien, die ohne jeglichen Zweifel und ohne jegliche Differen- zierung einfach Kopfvoran das Abenteuer Kaiseraugst pro- pagieren. Offenbar ist für die einen Kaiseraugst ein exempla- rischer Fall: der Rechtsstaat muss für sie mit allen Mitteln durchgesetzt werden. Für die anderen versinnbildlicht Kai- seraugst das Recht auf Widerstand in einer direkten Demo- kratie. Deshalb ist ja unsere Debatte trotz organisierter Debatte von besonderer Bedeutung. Die Frage ist berech- tigt, ob unsere Entscheidung überhaupt entscheidend sein wird oder ob wir nicht bereits über eine politische Leiche im Keller streiten. Das Besondere am Fall Kaiseraugst liegt ja darin, dass formalpolitisch alles in diesem Rat vorentschieden, vorpro- grammiert und verbetoniert ist. Die Mehrheit für die Rah- menbewilligung steht zweifellos fest. Trotzdem gibt es keine Wetten, dass in Kaiseraugst tatsächlich ein Atomkraftwerk gebaut wird. Unsere ganze Übung könnte sich also als eine pompöse Inszenierung von Scheinlösungen entpuppen. In- sofern unterscheidet sich unser Rat doch von einem Spiel- casino, in dem ja das Motto gilt: «Les Jeux sont faits, rien ne va plus.» Wie viele von den Befürwortern der Rahmenbewil- ligung nur ein taktisches Ja und wie viele ein faktisches Ja abgeben werden, ist nicht zu eruieren. Der Verdacht aller- dings, das Ja diene als Vehikel für einen besser dotierten Schadenersatz bei Verzicht, ist doch, glaube ich, mehr als nur Spekulation, aber auch darauf ist kein Verlass. Immerhin erklärte Herr Bundesrat Schlumpf im letzten Sommer in einem Interview in der «Schweizerischen Handelszeitung» kurz und bündig: «Kaiseraugst wird gebaut.» Dazu eine Vorbemerkung: Viele in diesem hohen Hause befürworten den Grundsalz - und wir erzählen ihn auch in Schulen und anderen lernwilligen Kreisen - Politik sei die Kunst des Möglichen. Darauf sind wir Schweizer noch ganz besonders stolz. In Kaiseraugst wird allerdings die Politik des Unmöglichen geübt. Wie konnte es soweit kommen? Ich glaube, die Verantwortlichen der Elektrizitätswirtschaft ris- kieren auf ihrem hohen Ross den Durchbruch in die Sack- gasse, in die politische Sackgasse. Vor oder schon in dieser Sackgasse stecken wir als Politiker, und es wird nun verlangt, dass wir auch diesen Durchbruch mitmachen und uns ins Schlepptau nehmen lassen. Ich möchte mich weder mit Zahlen noch Statistiken oder anderen umstrittenen Fakten befassen. Ich befasse mich mit Politik. Es fehlt nicht an elektrischem Strom, es fehlt an politischen Ideen, an der nötigen Flexibilität, Neues anzuge- hen, statt Überholtes um jeden Preis durchstieren zu wollen! Mit dem Atomkraftwerk in Kaiseraugst soll ein Sachzwang, der ja auch ein Denkzwang ist, akzeptiert werden nach dem Motto: «Die Suppe ist eingebrockt. Wir werden nicht ver- hungern.» Diesem politischen Zustimmungsautomatismus will sich die betroffene Region nicht unterziehen. Vielleicht muss man sich einmal darüber unterhalten, weshalb nicht. Weshalb wehrt sich die Region Basel, Basel-Land, Fricktal? Wie würde sie sich wehren, wenn Sie bauen wollen?
Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale 456 12 mars 1985 gen Wirtschaftsdogma bestimmen die marktgängigen Kräfte den Kurs, nicht die schwache Politik oder gar das Volk einer ganzen Region.» In einem Punkt hat Herr Kollege Hubacher recht: Bestimmen kann tatsächlich nicht das Volk einer Region, bestimmen tut in diesem Lande Schweiz immer noch das ganze Volk, und dieses hat sich mehrmals zugun- sten der Kernenergie ausgesprochen. Dabei war dieses Volk stets im Bild, dass es auch um Kaiseraugst ging. Die Atom- gegner haben diesbezüglich im Laufe von Abstimmungs- kampagnen doch nie zurückgehalten und stets gesagt, dass es eben auch um Kaiseraugst gehe. Zum Schluss möchte ich mit allem Nachdruck darauf auf- merksam machen, dass bis heute weder in der vorberaten- den Kommission noch hier im Plenum der vom Bundesrat bejahte Bedarf ernsthaft in Zweifel gezogen wurde. Wenn dem so ist, wenn dieser Bedarf nicht in Zweifel gezogen werden kann, so bleibt doch nichts anderes, als die bundes- rätliche Rahmenbewilligung auch seitens des Nationalrates zu genehmigen. Ich ersuche Sie, heute in diesem Sinne zu entscheiden. Ziegler: Ich vertrete die Ansicht, dass wir als Bürger eines marktwirtschaftlich orientierten Landes den Bedarfsnach- weis für Kaiseraugst akzeptieren und damit die Rahmenbe- willigung befürworten sollten. Die sachbezogene Analyse der Für und Wider lässt meines Erachtens keine Zweifel offen. Für mich sind folgende Überlegungen massgebend: 1. Die Elektrifizierung unserer Wirschaft und Gesellschaft, die bei uns vor über 100 Jahren begonnen hat, steht heute nicht in einer Phase der Konsolidierung, sondern strebt einem neuen Höhepunkt zu. Umweltschutz und Computer sind nur zwei Stichworte in diesem Zusammenhang. Diese Weiterentwicklung, von der auch der soziale Fortschritt abhängt, ist aber nur bei ausreichender Stromversorgung möglich. Unter diesem Gesichtspunkt bin ich der Meinung, dass die Szenarien mit steigenden Verbrauchszahlen bedeutend wahrscheinlicher sind als jene mit stagnieren- dem Verbrauch. 2. Mit dem Gesuch für eine Rahmenbewilligung hat die Energiewirtschaft dokumentiert, dass sie ein weiteres Kern- kraftwerk als notwendig und die entsprechenden Investitio- nen als volkswirtschaftlich vertretbar, ja sogar als vorteilhaft erachtet. Trotz umfangreicher Untersuchungen hat die Bewilligungsbehörde keine Anhaltspunkte gefunden, wel- che die Schlüsse widerlegen würden. 3. Unser Land hat sich wirtschaftlich vor allem deshalb immer wieder behaupten können, weil es uns gelungen ist, möglichst günstige innenpolitische Bedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit zu schaffen. Mit der Ablehnung eines Weiterausbaus der Kernenergie würden wir diese Tra- dition brechen. Wir würden aus fragwürdigen politischen Gründen das Risiko einer Verknappung und damit einer Verteuerung der Stromversorgung auf uns nehmen. Selbst wenn wir fehlende Elektrizität aus dem Ausland beschaffen könnten, müssten wir uns vorwerfen, unser Land im einzi- gen Bereich, über den wir mit einer gewissen Bedeutung und Kompetenz verfügen können, der direkten Ausland- abhängigkeit preiszugeben. 4. Der Souverän hat sich bisher stets mehrheitlich für die Nutzung der Kernenergie ausgesprochen. Als Volksvertreter haben wir den Volkswillen zu respektieren. Dieser Volkswille kommt aber nur dann zum Tragen, wenn wir darauf verzich- ten, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens unser Veto einzulegen. Es wäre völlig abwegig, die eindeutigen Abstim- mungsergebnisse in ihr Gegenteil zu verkehren und sich damit eine vermeintliche Legitimation zu verschaffen. Der moderne Industrie- und Wohlfahrtsstaat muss voraus- planen. Er ist darauf angewiesen, dass seine Energiebasis als eine der wesentlichen Voraussetzungen für die wirt- schaftliche und die soziale Entwicklung gesichert bleibt. Das Risiko, mit einem weiteren Kernkraftwerk schlecht ver- wertbare Überschusskapazitäten zu schaffen, ist im Ver- gleich zu den Verknappungsgefahren im Verhinderungsfalle verschwindend gering. Aus diesen Gründen stimme ich mit voller Überzeugung für die Genehmigung der vom Bundesrat erteilten Rahmen- bewilligung. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Kernkraftwerk Kaiseraugst Rahmenbewilligung Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Autorisation générale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 81.084 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 430-456 Page Pagina Ref. No 20 013 204 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.