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gelegentlich wieder bewusst werden, dass der Personal- stopp nicht ganz spurlos vorübergeht und dass halt entspre- chende Prioritäten gesetzt werden.
Es ist wichtig, dass man nicht nur an die eigentliche Schu- lung, sondern auch daran denkt, dass die Leute innerhalb der Verwaltung auf verschiedene Posten kommen. Es hängt heute im wesentlichen von den Mitarbeitern selber ab, ob sie sich um eine andere Stelle bewerben, um einen breiteren Horizont zu gewinnen, damit sie später für eine grössere Aufgabe vorbereitet sind. Das setzt natürlich wieder voraus, dass man in den entsprechenden Ämtern bereit ist, solche Schritte zu unterstützen; es setzt aber auch voraus, dass die Chefs von Abteilungen und Ämtern bereit sind, ihre Mitar- beiter Kurse besuchen zu lassen. Sie dürfen nicht die Ein- schränkung machen: «Das, was er bei mir tun muss, das kann er, und etwas anderes braucht er, nicht zu wissen, sonst geht er allenfalls noch weg.» Diese Einstellung ist der Kaderschulung nicht förderlich. Deshalb ist es natürlich notwendig, dass man eben auch das Kader selber dazu drängt, Verständnis für diese Schulung zu haben und sie auch zu fördern, und somit seine Mobilität verstärkt.
Auch wenn wir also beantragen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, dann nicht, weil wir die Probleme nicht sehen oder sie verkennen, sondern weil wir finden, wir hätten die Zielsetzung erkannt und wir würden das Nötige tun. Deshalb erachten wir es als überflüssig, den Vorstoss als Motion zu überweisen, denn das hat eben auch wieder gewisse Konsequenzen in der weiteren Bearbeitung.
Ich bitte Sie also, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Präsident: Herr Bonny hält an der Motion fest.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Motion Für die Überweisung als Postulat
108 Stimmen 3 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.475 Postulat Ammann-Bern Bundespersonal. Vorsorgeeinrichtungen Personnel de la Confédération. Institutions de prévoyance
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vor- sorge (BVG) die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) und die Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) neu so zu konzipieren, dass
die Verpflichtungen des Bundes und seiner Betriebe (PTT, SBB) zugunsten der vorerwähnten Vorsorgeeinrich- tungen nur noch proportional zur ausgeglichenen Teuerung und zu allfällig gewährten Reallohnerhöhungen ansteigen. Die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung soll in diesen Verpflichtungen mitberücksichtigt werden;
die Altersrenten nach Massgabe der Bestimmungen des BVG nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden;
die Freizügigkeitsleistungen sowohl für den einzelnen Versicherten als auch für die beiden Kassen insgesamt ausgewiesen sind;
aus den Rechnungen der EVK und der PHK die tatsächli- che Belastung des Bundes und seiner Betriebe klar hervor- geht;
der versicherte Verdienst jeweils unmittelbar nach Inkraft- treten einer Lohnerhöhung entsprechend angepasst wird.
Texte du postulat du 21 juin 1984
Le Conseil fédéral est invité à revoir la conception de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) et de la Caisse de pen- sions et de secours des CFF (CPS), en relation avec la nouvelle loi fédérale sur la prévoyance professionnelle (LPP), de sorte que:
les engagements de la Confédération et de ses entre- prises (PTT, CFF) en faveur des institutions de prévoyance précitées ne croissent plus que proportionnellement aux allocations de renchérissement et aux augmentations du salaire réel éventuellement accordées. Dans ces engage- ments, il faudra tenir compte de l'adaptation des rentes de vieillesse en cours;
les rentes-vieillesse soient financées selon le principe de la capitalisation conformément aux dispositions de la LPP;
le total des prestations de libre passage soit indiqué dans la comptabilité, aussi bien pour chaque assuré individuelle- ment que pour les deux caisses;
les comptes de la CFA et de la CPS fassent apparaître clairement les charges effectives de la Confédération et de ses entreprises;
le gain assuré soit adapté en conséquence immédiate- ment après l'entrée en vigueur de toute augmentation de salaire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Aregger, Aubry, Auer, Basler, Blocher, Bonnard, Bonny, Bremi, Bühler-Tschappina, Candaux, Cavadini, Cevey, Cin- cera, Coutau, Eng, Etique, Feigenwinter, Fischer-Hägglin- gen, Fischer-Sursee, Flubacher, Frei-Romanshorn, Frey- Neuenburg, Früh, Gautier, Geissbühler, Graf, Hess, Hösli, Hunziker, Jeanneret, Jung, Kopp, Kühne, Künzi, Landolt, Loretan, Lüchinger, Massy, Meier-Zürich, Mühlemann, Nef, Oehen, Pfund, Pidoux, Pini, Reich, Reichling, Rime, Risi- Schwyz, Ruf-Bern, Rutishauser, Sager, Schärli, Schnyder- Bern, Schule, Schwarz, Soldini, Spalti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Thevoz, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber- Schwyz, Wellauer, Wyss, Zwingli (71)
Ammann-Bern: Besten Dank für die Gelegenheit, mein Postulat, welches von über 70 Kollegen des Nationalrates mitunterzeichnet ist und übrigens mit gleichem Wortlaut als Postulat Kündig im Ständerat vorliegt, hier begründen zu dürfen.
Seit Jahren kritisiere ich mit Nachdruck das heutige Konzept der Vorsorgeeinrichtungen des Bundes, ohne bisher wider- legt worden zu sein. Der verunsicherte Bundesrat hat eine Expertise durch Prof. Bühlmann erstellen lassen. Leider haben die wenigsten Kollegen diesen Bericht gesehen. Die- ser Bericht hat die von mir auf unzulänglichen Unterlagen basierenden Behauptungen direkt und indirekt in sehr hohem Ausmass bestätigt. Der Bericht analysiert die Ver- hältnisse heute und morgen. Allerdings wurde seine Pro- spektivrechnung bereits durch die effektiven Zahlen von 1983 im ungünstigen Sinn nicht unwesentlich überholt.
Prof. Bühlmann hat richtigerweise darauf verzichtet, politi- sche Entscheide für die Verbesserung der Verhältnisse vor- zuschlagen. Leider hat er es auch unterlassen, darauf hinzu- weisen, in welchen Fragen politische Entscheide getroffen werden sollten. Nachdem das Parlament zu diesen hochpo- litischen Entscheiden des Bundesrates nicht direkt mitzure- den hat, über Budget und Rechnung höchstens im nachhin- ein dazu Stellung nehmen kann, liegt die ganze Verantwor- tung beim Bundesrat, und das Postulat hat schon deshalb seine volle Berechtigung.
Erfreulicherweise hat der Bundesrat für die EVK einen ersten Schritt in dieser verfahrenen Situation gemacht. Seit dem 1. Januar dieses Jahres haben die Versicherten auch bei teuerungsbedingten Lohnerhöhungen einen Anteil von etwa 40 Prozent im Durchschnitt an die notwendige Erhö- hung des Deckungskapitals zu bezahlen. Das Parlament hat darüber offiziell bis vor kurzem überhaupt keine Kenntnis erhalten. Wir wissen auch nicht, ob die SBB diesbezüglich gleichgezogen haben.
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Damit sind selbstverständlich die von mir bemängelten Pro- bleme noch keineswegs gelöst. Das Seminar der Finanz- kommissionen in Zofingen im Februar dieses Jahres hat diese Auffassung sehr deutlich werden lassen, und der Bundesrat hat deshalb noch vor den Sommerferien einen Bericht zu erstatten, wie er weiter vorzugehen gedenkt. Einmal mehr möchte ich versuchen, mein Hauptanliegen, das im ersten Punkt des Postulates aufgeführt wird, allge- mein verständlich zu erläutern. Das heutige Konzept hat zum Beispiel für die Bundesbahnen Jahr für Jahr die folgen- den dramatischen Konsequenzen: Die versicherten Löhne wurden bei den SBB zum Beispiel für 1984 um rund 3 Prozent erhöht. Das Personal erhielt gesamthaft ungefähr 62 Millionen Franken mehr Lohn. Die SBB kostete dieser Teue- rungsausgleich jedoch fast 190 Millionen Franken. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor.
Wir reden viel vom Defizit der SBB, vom Leistungsauftrag und dem neuen Rechnungsmodell, vom Stückgutverkehr, von Tarifanpassungen und neuerdings sogar von einer glat- ten Halbierung des Tarifes. Wir sind anderseits nicht bereit, unserer Bahn Tarifanpassungen wenigstens im Ausmass der Teuerungsauswirkungen zu gestatten. Man erwartet neuerdings für 1985 eine Teuerung in der Grössenordnung von 4 bis 5 Prozent. Und man will offenbar nichts dagegen unternehmen, dass die SBB bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen, rein systembedingt, ein zusätzliches Defizit allein wegen der Vorsorgeeinrichtungen von weit über 200 Millionen Franken einfahren müssen. Ich habe diese Konse- quenzen seit jeher als Multiplikatoreffekt bezeichnet. Das Personal erhielt 1984 etwa 62 Millionen Franken mehr Lohn. Die Rechnung der SBB wird jedoch mit 190 Millionen Fran- ken zusätzlich belastet. 190 durch 62 ergibt eben diesen Multiplikatorfaktor von rund 3.
Darf ich darauf hinweisen, dass derselbe, genau gleich berechnete Faktor bei einer normalen BVG-Lösung nach dem Obligatorium mit einer je hälftigen Prämienteilung zwi- schen Arbeitnehmer und Arbeitgeber annähernd 1,1 beträgt, also nur 10 Prozent überproportional zur Teuerung. Diese enormen Multiplikatorfaktoren beim Bund sind den Kennern der Materie absolut bekannt und von ihnen unbestritten. Herr Bundesrat Stich will oder darf diese Tatsache aus verständlichen Gründen offiziell nicht wahrhaben. Ob er gegenwärtig sachgemäss beraten wird, wage ich leider zu bezweifeln. In den nächsten Monaten müssen sich Bundes- rat und Verwaltung entscheiden, wie die Vorsorgeeinrich- tungen des Bundes umzugestalten sind, muss doch schon von Gesetzes wegen die Integration des BVG erfolgen. Das ist deshalb äusserst heikel, weil mit den heutigen Beiträgen der Versicherten, zusammen mit gleich grossen Beiträgen des Bundes oder der SBB, dieses minimale, von den Gewerkschaften immer wieder als schäbig hingestellte BVG höchstens äusserst knapp zu finanzieren sein wird. Ich bezweifle, dass es effektiv dem politischen Willen der Mehr- heit entspricht, dass die äusserst weit über das Obligatorium hinausgehende Superversicherung der Vorsorgeeinrichtun- gen des Bundes vollständig durch den Steuerzahler finan- ziert wird. Dabei vertrete ich absolut nicht die Meinung, dass unser Bundespersonal lediglich nach den minimalen Anfor- derungen des Obligatoriums versichert werden sollte. Unter allen Umständen wären jedoch das Verhältnis der Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eindeutig festzu- legen und die Anteile gesamthaft nach oben zu limitieren. Nachdem das Parlament zu all diesen Fragen lediglich über Budget und Rechnung und erst im nachhinein etwas zu sagen hat, möchte ich Sie inständig bitten, das Postulat auch gegen den Willen des Bundesrates zu überweisen. Nur so können wir ihm unsere Zielvorstellungen für die sowieso notwendigen Änderungen der Vorsorgeeinrichtungen mit auf den Weg geben. Es ist dabei auch daran zu denken, dass das Bundeskonzept im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen für viele Kantone, Städte und Gemeinden, aber auch für unzählige öffentlich-rechtliche Institutionen als Muster und Vorbild dient. Notwendige Änderungen sollten deshalb jetzt erfolgen, nicht erst, wenn wir durch die Verhältnisse dazu gezwungen werden.
Ich bitte Sie, das Postulat der über 70 Parlamentarier an den Bundesrat zu überweisen.
Bundesrat Stich: Herr Ammann-Bern unterbreitet in seinem Postulat verschiedene Vorschläge. Er hat selber ausgeführt, dass wir seinen Intentionen in bezug auf den Einkauf der Teuerung bereits Rechnung getragen haben; wir werden ihnen auch in Zukunft Rechnung tragen. Es ist selbstver- ständlich, dass wir beispielsweise eine Schattenrechnung führen werden, wie es das BVG vorsieht, und dass man den erwähnten Intentionen auch in den übrigen Punkten weitge- hend Rechnung tragen wird.
Hingegen ist gerade der Punkt, auf den Herr Ammann besonderes Gewicht legt, von uns aus gesehen nicht zu erfüllen. Deshalb lehnen wir das Postulat ab. Wenn Herr Ammann verlangt, dass die Arbeitgeberleistungen in Zukunft nur proportional zur Teuerung steigen, muss man sich bewusst sein, dass für den Anstieg der Arbeitgeberlei- stungen nicht nur die Teuerung, sondern vor allem die Altersstruktur massgebend ist. Hinzu kommt noch die Entwicklung der Lebenserwartung. Wenn Sie eine Kasse haben, bei der Sie lauter 20- bis 30jährige versichern, ist es ganz selbstverständlich, dass die zusätzlichen Leistungen nicht überproportional ansteigen, weil sie hier praktisch nichts einzukaufen haben. Wenn Sie hingegen eine Kasse haben, die einen relativ alten Bestand hat - und die SBB sind in dieser Lage -, dann muss, wenn man mit dem Kapitaldeckungsverfahren rechnet, zwangsläufig mehr auf- gewendet werden, damit man die zukünftigen Renten inklu- sive Teuerungszulage abdecken kann. Wenn Herr Ammann seinem Postulat Geltung verschafft, geht es letztlich darauf hinaus, dass man die Teuerungszulage an die Rentner nicht mehr in der Höhe ausrichtet, wie wir sie heute haben. Das wäre die Konsequenz. Das ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat dieses Postulat ablehnt.
Wir sind der Meinung, dass man die EVK und die PHK an das BVG anpassen müsste, insoweit als diese Mindestleistungen des BVG zu erfüllen sind, aber der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass das Inkrafttreten des BVG dazu führen soll, dass wir die EVK und die PHK an das Niveau des BVG anpassen. Das ist nicht die Meinung, die wir vertreten. Wenn Sie die Beiträge begrenzen wollen, ist es nicht mehr mög- lich, die Teuerungszulagen voll zu versichern. Das ist eine Frage der Struktur der Kasse, der Lebenserwartung. Zurzeit stellen wir fest, dass die Leute tatsächlich älter werden, und deshalb ist immer wieder mit zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen.
Hinzu kommt etwas weiteres, das wir bei der EVK zweifellos ändern werden: Bis heute ist es so, dass der Bund diese Gelder zu 4 Prozent und nicht höher verzinst. In Zukunft werden wir hier als massgebliche Verzinsung den Satz neh- men, der der durchschnittlichen Rendite der Bundesobliga- tionen entspricht. Hätte man das in den letzten zehn Jahren gemacht, dann wäre insgesamt etwa eine halbe Milliarde mehr Zinserträge in die EVK geflossen, und umgekehrt hätten sich natürlich die Arbeitgeberbeiträge des Bundes entsprechend reduziert. Für den Bund selber kommt es auf das gleiche heraus, ob er in Form von Zinsen oder in Form von Arbeitgeberbeiträgen bezahlt. Er ist vor allem eine Frage der Optik, und die Arbeitgeberbeiträge wären zweifel- · los nachher tiefer.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat lehnt das Postulat ab. Die Diskus- sion ist eröffnet.
Schwarz: Ich bin etwas überrascht, dass der Bundesrat dieses Postulat ablehnt. Ich hätte Verständnis gehabt, wenn er eine Motion abgelehnt hätte. Aber das Postulat hat ja den Sinn, dass gewisse Fragen durch Bundesrat und Verwaltung abgeklärt werden sollen. Der Zeitpunkt ist jetzt gerade rich- tig, um diesen Dingen vertieft nachzugehen. Beide Finanz- kommissionen haben im Februar dieses Jahres ein Seminar durchgeführt. Wir haben uns in einer ersten Sichtung mit
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diesem Problem der EVK befasst. Wir sind so verblieben, dass Bundesrat und Verwaltung mit beiden Finanzkommis- sionen in Kontakt bleiben und dass sich beide Finanzkom- missionen mit diesen Problemen nochmals vertieft befassen werden. Genau in diese Richtung geht ja dieses Postulat. Es geht nicht darum zu entscheiden, ob der eine oder andere Punkt genau in dieser Form angenommen werden soll, sondern es geht darum, dass man diese Dinge abklärt. Ich kann nicht verstehen, dass der Bundesrat sich dagegen wehrt, und möchte Ihnen empfehlen, das Postulat zu über- weisen.
Stappung: Ich beantrage Ihnen, das Postulat Ammann-Bern abzulehnen, weil es zum grössten Teil bereits erfüllt ist und teilweise unerfüllbar ist. Herr Ammann nimmt sich in letzter Zeit häufig des Bundespersonals an. Dieses könnte allerdings auf diese Fürsorge gut verzichten, hat es doch bis heute nichts Gutes davon zu erwarten. Neuerdings haben es nun auch die Pensionskassen des Bundes Herrn Ammann angetan. Er darf, obschon nicht Mitglied, Herr Schwarz, gar an Seminarien der eidgenössischen Finanzkommissionen teilnehmen, an denen über die Vorsorgeeinrichtungen des Bundespersonals diskutiert wurde. Herr Ammann benützte die Gelegenheit, an diesem Seminar mit komplizierten Tabellen und Zahlen darzulegen, wie teuer die Pensionskas- sen den Bund zu stehen kämen. Es ist wohl kein Zufall, dass diese Tabellen jenen ähnlich sind, mit denen ein gewisser Dr. Andreas Brunner diesen Rat seinerzeit beglückte.
Das Postulat Ammann will die Finanzierung der Pensions- kassen des Bundespersonals verändern. Herr Bundesrat Stich hat eben dargelegt, warum der erste Punkt des Postu- lates versicherungsmathematisch nicht erfüllbar ist. Es besteht auch kein Grund zur Veränderung. Prof. Bühlmann, der von Ihnen auch erwähnt wurde - Professor an der ETH Zürich -, hat im Auftrag des Finanzdepartementes das Finanzierungssystem der Eidgenössischen Versicherungs- kasse im letzten Jahr eingehend geprüft. Er kommt in sei- nem Bericht zum Schluss, dass das bisherige Finanzie- rungssystem von zwei Dritteln Kapitaldeckung und einem Drittel Umlage, also ein Mischsystem, funktioniert und wei- tergeführt werden kann. Er hält auch fest, dass dieses gemischte System mit festem Richtwert des Deckungsgra- des weder zusätzliche Belastungen noch Einsparungen bringt. Auch die Einführung des BVG verlangt keine Ände- rung der Finanzierung.
Herr Ammann stösst sich an den Kosten der Pensionskassen des Bundes. Er sollte auch einmal sagen, wie der Bund profitiert. Herr Bundesrat Stich hat bereits darauf hingewie- sen. Die EVK kann ihr Deckungskapital nicht selber anlegen, sondern stellt es dem Bund zum versicherungstechnischen Zinsfuss von bescheidenen 4 Prozent für die Tresoriebedürf- nisse zur Verfügung. Helmut Saurer, Mitglied der Geschäfts- leitung der Bank Julius Baer, hat sich am 4. März an der Finanzpressekonferenz zur Frage verbesserter Kapitalanla- gen öffentlicher Kassen laut «Tages-Anzeiger» wie folgt geäussert: «Man müsste allerdings aufhören, die öffentli- chen Pensionskassen als billige Finanzierungsquellen für die öffentliche Hand zu sehen.» Sie gestatten, dass man auch einmal einen Bankier zitiert, wenn er recht hat.
Verglichen mit den marktüblichen Anlagekosten sparte der Bund mit den EVK-Geldern in den letzten zehn Jahren rund eine halbe Milliarde Franken. Der Kasse entgingen dadurch Einnahmen im Ausmass von 2 Beitragsprozenten. Diese indirekte Leistung an den Bund muss hier auch einmal erwähnt werden. Herr Ammann, Sie wollen mit dem Postulat und mit Ihrer Motion aus dem Jahre 1983 die Rechnungsle- gung der Pensionskassen ändern. Damit rennen Sie offene Türen ein. Die Rechnungslegung der EVK wurde in den letzten Jahren stark verbessert und vollständig transparent gestaltet. Das ist auch Herrn Kollege Schwarz bekannt. Der Bundesrat verdient dafür ein Lob. Sehen Sie sich die Seiten 49 bis 59 des Voranschlags 1985 an. Ich wünschte mir die gleiche Transparenz wie bei den Personalausgaben bei anderen namhaften Aufwendungen des Bundes.
Das Postulat spricht im Zusammenhang mit dem BVG von Neukonzeptionen bei der Kasse. Die Anpassung der EVK- Statuten an das BVG erfordert aber keine Neukonzeptionen, sondern wenige, vorwiegend administrative Anpassungen. Das Bundespersonal erwartet von der kommenden Statu -· tenrevision, dass Struktur und Substanz der heutigen Kasse erhalten bleiben (auch das Leistungsprimat), bestehende Lücken geschlossen werden (ich verweise auf die Vorsorge bei Invalidisierung nach kurzer Versicherungsdauer), dem Gleichberechtigungsartikel der Bundesverfassung Nach- achtung verschafft wird und insbesondere auch das flexible Rentenalter eingeführt werden kann.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, das Postulat Ammann-Bern abzulehnen.
Allenspach: Selbst die beschönigenden Worte von Kollega Stappung können nicht in Abrede stellen, dass ein allgemei- nes Unbehagen über die beiden Pensionskassen des Bun- des in diesem Rate, aber auch in der interessierten Öffent- lichkeit besteht. Dieses allgemeine Unbehagen hat den Bun- desrat auch veranlasst, ein Gutachten anzufordern. Prof. Bühlmann hat das Gutachten erstellt und gezeigt, dass verschiedenes geändert werden kann und auch geändert werden muss. Das Seminar für Finanzkommission geht in genau gleicher Richtung.
Viele Details sind hier in diesem Rate angetönt worden. Es ist aber nicht möglich, sie in diesem Rate auszudiskutieren; dazu fehlen uns die Grundlagen. Deshalb ist die Form des Postulates richtig. Wie Herr Schwarz verstünde ich es durch- aus, wenn der Bundesrat eine Motion ablehnen würde. Aber hier geht es um ein Postulat, das den Bundesrat verpflichtet, eine Reihe von Punkten zu prüfen! Er muss nicht alle tel quel verwirklichen; er muss diese Punkte aber prüfen; sie verdienen es, geprüft zu werden. Bundesrat Stich hat gesagt, man werde verschiedenen Forderungen des Postu- lates Rechnung tragen. Wenn man sagt, «man werde», ist das eine Zukunftsform. Wir sollten das Postulat überweisen. Wenn diesen Forderungen Rechnung getragen worden ist, wenn statt der Zukunftsform die Gegenwartsform verwendet werden kann, die Forderungen also erfüllt sind, dann kann man das Postulat wieder abschreiben.
Wenn Sie dieses Postulat ablehnen, wird in der Öffentlich- keit der Eindruck erweckt, es solle nichts geschehen oder - was noch schlimmer wäre - der Bundesrat wolle nichts tun. Diesen Eindruck dürfen wir nicht erwecken. Aus diesen Gründen müssen wir dieses Postulat überweisen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Ständerat ein gleich- lautendes Postulat von Ständerat Kündig eingereicht wor- den ist. Dieses Postulat Ammann geht eben nicht nur von einer Person aus, sondern es entspricht dem allgemeinen Wunsch, in diesen Bereichen etwas zu tun, Neuerungen durchzuführen und auch ein bisschen mehr Transparenz zu schaffen.
Deshalb bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen.
M. Jeanneret: Nous sommes quelques-uns, comme M. Schwarz, à être très étonnés que le Conseil fédéral n'accepte pas le postulat de M. Ammann et nous vous invitons à le soutenir, et ce pour des questions de forme et de fond. Tout d'abord pour des questions de forme parce que, comme on l'a rappelé, il s'agit d'un postulat qui n'est pas impératif, qui laisse une très large liberté de manœuvre au Conseil fédéral. Ensuite, parce que nous avons été très nombreux dans cette salle à signer le postulat de M. Ammann, en sachant qu'il y avait là une matière com- plexe qui méritait une clarification. Enfin, comme on vient de le rappeler, parce que, dans l'autre Chambre, un postulat semblable a été déposé, c'est-à-dire que l'ensemble du Parlement se préoccupe de ce problème.
Nous sommes quelques-uns à avoir participé, il y a deux ou trois ans, dans une commission à l'examen des rapports entre les caisses de pension fédérales et les finances fédé- rales elles-mêmes. Le moins qu'on puisse dire, c'est qu'il s'agit d'une matière complexe, de problèmes délicats et sur lesquels ne règne pas la plus parfaite clarté. C'est en tout
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cas le souvenir que j'en ai ressenti moi-même et je dois dire que, pour beaucoup de députés, il en est ressorti que le Conseil fédéral devait là s'exprimer plus largement.
Ce que nous demandons au Conseil fédéral n'est pas du tout de le lier, il a toute liberté, mais il doit absolument se pencher sur le problème, apporter la clarté et nous faire en temps utile le rapport nécessaire. Je dirai même que c'est donc une chance qui lui est donnée de pouvoir s'exprimer de manière à ce que le «député moyen» - si vous me passez l'expression - puisse s'y retrouver dans ces rapports entre caisses de pension et finances fédérales, d'autant plus que, comme on l'a relevé, des expertises ont été commandées, des analyses ont eu lieu. Nous vous invitons donc à deman- der au Conseil fédéral de nous présenter, sur l'ensemble de ces problèmes, un rapport clair et précis. Il n'a pas d'autre but. Le Conseil fédéral reste libre de ses conclusions, même si nous adoptons le postulat de M. Ammann, ce que je vous engage à faire.
Feigenwinter: Ich war eigentlich erstaunt über die Standfe- stigkeit, die der Bundesrat beweist, wenn er sich gegen die Entgegennahme dieses Postulates ausspricht. Nicht in allen Fällen ist der Bundesrat bei der Beurteilung der Übernahme- möglichkeit von Postulaten so standhaft und hartnäckig. Aber das ist ein Charakterzug unseres Finanzministers, der natürlich, wenn er im Dienst der Eidgenossenschaft ausge- übt wird, sehr zu loben ist.
Es ist nicht ganz so - und das veranlasst mich, hier das Wort zu ergreifen -, wie Herr Stappung ausgeführt hat, nämlich, dass der Bund aus dieser Pensionskasse billiges Geld (das er mit 4 oder 4,25 Prozent verzinst) zur Verfügung hat. Man muss natürlich zuerst die Frage stellen, wer dem Bund dieses Geld zuhanden der Versicherten gegeben hat. Und da werden Sie staunen: Bis vor kurzem bezahlte der Bund drei Viertel, die Beamten aber lediglich einen Viertel der Beiträge an die Pensionskasse. Das war mindestens so bis zum 1. Januar 1985, als der Bundesrat erstmals beschloss, dass in Zukunft die Teuerung paritätisch eingekauft werden solle. Vorher hat er noch einen Beschluss gefasst, nach dem 18 oder sogar 19 Prozent der Teuerung vollständig zu Lasten des Bundes eingekauft wurden.
Das Geld, das für die Pensionen der Beamten zur Verfügung steht, wurde bis vor kurzem zu ungefähr drei Vierteln vom Bunde selber als Prämie in diese Kasse bezahlt und nur zu einem Viertel von den Beamten: Da kann man nicht sagen, der Bund verzinse die Gelder, die er selber gegeben hat und die nicht etwa paritätisch geleistet wurden, schlecht. Das wäre eine Argumentation, die nicht stichhaltig ist; da kann man noch so berühmte Bankiers zitieren. Diese gehen näm- lich von den privaten Pensionskassen aus, wo Parität herrscht.
Es gibt in den Pensionskassen des Bundespersonals schon noch einiges zu regeln. Erstens haben wir immer noch getrennte Pensionskassen für die SBB und das Zentralper- sonal, inklusive PTT. Das ist ein Zustand, der sicher nicht mehr länger andauern darf, weil das nur zusätzliche Verwal- tungskosten bringt. Und zweitens gibt es beim Bund - Herr Stappung hat letzthin diesbezüglich eine Interpellation ein- gereicht - immer noch Angestellte, die ein sogenanntes Ruhegehalt beziehen: Die Professoren der Eidgenössischen Hochschulen - ungefähr 500 an der Zahl - haben ein sehr erhebliches Ruhegehalt, ohne dass sie dafür einen einzigen Rappen an Prämien bezahlen.
Also, es gibt noch Probleme in der Versicherungskasse. Schon aus diesem Grunde würde ich dem Bundesrat doch anraten, hier etwas in Richtung «Aufwischen» zu versuchen und das Postulat entgegenzunehmen.
Oehen: Ich habe als Mitunterzeichner des Postulats Ammann-Bern den Begründungen und Antworten jetzt sehr aufmerksam zugehorcht, und ich kann überhaupt nicht ver- stehen, wieso Herr Bundesrat Stich dieses Postulat nicht entgegennehmen will. Ich habe auch Herrn Stappung nicht begriffen. Ein Postulat verlangt ja nicht, dass etwas in ganz bestimmter Art und Weise durchgeführt werden müsse, aber
es verlangt, dass die Probleme, die mit dem Postulat aufge- worfen werden, sorgfältig studiert und selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeit nach den Intentionen der Postu- latsunterzeichner gelöst werden.
Herr Bundesrat Stich, Sie haben in einem einzigen Punkt hier etwas gesagt, wo ich Ihnen folgen kann, dass nämlich die Altersstruktur der Versicherten gewisse Probleme mit sich bringt, die also im ersten Alinea des Postulats wahr- scheinlich am Schluss zu einer Unmöglichkeit führen, wo Sie sagen müssen: Das geht nicht. Aber es beinhaltet ja noch vier andere Bereiche, die - und das auch an die Adresse von Herrn Kollege Stappung - (so scheint mir) ganz im Interesse auch des Personals liegen, sollten sie im Sinne des Postulanten hier realisiert werden. Ich möchte also sehr bitten, dieses Postulat zu überweisen. Ich bin überzeugt, dass nach sorgfältiger Prüfung der ganzen Angelegenheit im Sinne des Postulates etwas Positives herauskommen wird, auch wenn nicht in allen Teilen die Idee von Herrn Ammann und der Mitunterzeichner realisiert werden kann.
M. Clivaz: Nous pourrions ouvrir un très long débat sur la structure et le financement des caisses de pension du per- sonnel de la Confédération mais aussi des caisses de pen- sion du secteur privé d'une façon générale. Je crois que ce n'est pas l'objectif de notre discussion à propos du postulat de M. Ammann-Berne. Vous me permettrez néanmoins d'ex- primer ma surprise à la suite de certaines déclarations qui viennent d'être faites à cette tribune car, contrairement à ce que suggère le postulat Ammann, les comptes des caisses de pension du personnel de la Confédération sont ouverts à tous les parlementaires. Il serait souhaitable que la même ouverture figure aussi dans d'autres comptes. Quelqu'un l'a déjà relevé ici.
Je voudrais que l'on ne soupçonne pas les responsables du Département des finances, des CFF ou des PTT de cacher quoi que ce soit en ce qui concerne les conditions d'assu- rance du personnel de la Confédération. Ce dernier a d'ail- leurs donné son accord à une étude sur le mode de finance- ment des caisses de pension. C'est la raison pour laquelle on a sollicité l'avis du professeur Bühlmann qui arrive à des conclusions assez positives quant à la façon dont les caisses de pension du personnel de la Confédération ont été gérées jusqu'à maintenant.
On l'a rappelé tout à l'heure et je tiens à le souligner à mon tour, la Confédération comme les CFF ont profité jusqu'à présent des fonds des caisses de pension à un taux de 4 pour cent qui est largement inférieur au loyer de l'argent que nous avons connu au cours de ces dernières années. Si l'on a, de ce fait, économisé un demi-milliard, c'est finalement la Confédération et les Chemins de fer fédéraux qui en ont été les bénéficiaires.
Il est vrai que l'on pourrait accepter le postulat de M. Am- mann-Berne visant à procéder à un examen général de la situation des deux caisses, dans la mesure où cette accepta- tion ne laisserait pas sous-entendre que jusqu'à maintenant les choses ne se sont pas passées comme cela aurait dû être le cas. Or, je tiens à le souligner ici, le personnel de la Confédération n'a pas été l'objet d'un privilège particulier en ce qui concerne les conditions d'assurance qui ne sont d'ailleurs qu'un élément des conditions de travail et de salaire. Même dans l'hypothèse où ce personnel serait sur ce point mieux traité que d'autres salariés de ce pays, il faudrait mettre ce fait en balance avec d'autres conditions qui sont, elles, inférieures à ce qui existe dans le secteur privé. Mais même en ce qui concerne les caisses de pension, je connais bon nombre d'entreprises privées où les condi- tions d'assurance sont meilleures que ce qu'elles sont pour le personnel de la Confédération.
Je vous invite donc, pour une question de principe, à rejeter le postulat de M. Ammann-Berne. Je le fais d'autant plus facilement que le problème du financement et du fonction- nement des caisses de pension est de toute manière à l'étude comme M. Stich, conseiller fédéral, l'a dit tout à l'heure.
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Ammann-Bern: Ich bin natürlich sehr enttäuscht, dass der Bundesrat das Postulat nicht übernehmen wird, namentlich nachdem wir mehr als einen halben Tag lang in Zofingen an diesem Finanzseminar zusammen diese Probleme bespro- chen haben und weiss Gott enorm viele Fragen offengeblie- ben sind und absolut nicht in befriedigender Weise beant- wortet werden konnten. Ich glaube, eine Prüfung all dieser Probleme ist dringend notwendig.
Herr Bundesrat, das Problem, das hier vor allem besteht, ist nicht eine Frage der Altersstruktur, wie Sie es ausgeführt haben; in keiner Weise. Das Problem besteht darin, dass diese Vorsorgeeinrichtung des Bundes in einer Zeit geschaf- fen worden ist, wo man überhaupt noch nicht mit Teuerung gerechnet hat. Die jetzt eingeführten Beteiligungen an der Nachversicherung waren ursprünglich nicht auf die Teue- rung zugeschnitten, sondern auf die Lohnerhöhungen im Zuge der Karriereentwicklung. Jetzt haben wir es praktisch - leider! - Jahr für Jahr mit mehr oder weniger Teuerung zu tun. Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass dieses Problem im Konzept der Vorsorgeeinrichtungen des Bundes im Finanzierungsplan nicht berücksichtigt ist. Dort- her kommt die Schwierigkeit.
Herr Bundesrat Stich, Sie «hängen mich auf», dass ich eine 100prozentige Proportionalität zu den Löhnen hier verlange. Ich habe ja in der Begründung selber gesagt, dass das selbst beim BVG, das ich Ihnen ja immer wieder als in dieser Richtung gutes Konzept vorgetragen habe, nicht 100prozen- tig möglich ist. Beim BVG übersteigen die Mehrkosten beim Anpassen an die Teuerung die Lohnkosten nur um 10 Pro- zent. Das ist auch ein Grund, warum ich Sie bitten möchte, das Postulat zu überweisen. Es ist ja nicht möglich, 100 Prozent proportional zu bleiben, aber man sollte ver- suchen, doch möglichst nahe daran heranzukommen. Denn die Konsequenzen in den Rechnungen - denken Sie an das Beispiel der SBB - sind doch gerade für das Personal der SBB bemühend, das sich bei Wind und Wetter immer wieder in diesem hohen Ausmasse bemüht, uns zu dienen. Als Dank dafür muss es dann feststellen, dass Jahr für Jahr allein systembedingt wieder 200, 300 Millionen Franken Defizit einfach vorprogrammiert zusätzlich dazukommen, gegen das sie machtlos sind. Den Stückgutverkehr kann man einmal vielleicht etwas reduzieren, und dann hat man eine einmalige Einsparung erreicht. Aber das können Sie doch nicht alle Jahre wiederholen.
Zu Herrn Stappung, nur ganz kurz wegen der Zinsen: Sie haben vergessen, zu erklären, dass dann während vielen Jahren die Kassen auch profitiert haben von den 4 Prozent, nämlich damals, als die Kapitalzinse während Jahrzehnten weit unter 4 Prozent lagen.
Herr Feigenwinter hat Ihnen bereits erklärt, dass es hier primär um die Verzinsung des Geldes geht, welches vor allem vom Bund aufgebracht worden ist.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass Sie in diesem zitierten Bericht von Herrn Prof. Bühlmann einen Passus finden, in dem er Ihnen vorschlägt oder anregt, in der ganzen Frage der Finanzierung etwas umzudenken. Er meint, dass es vielleicht zweckmässig wäre, die Altersrente voll nach dem Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren und auf der anderen Seite das Risiko und eventuell die Teuerung nach dem Umlageverfahren zu tragen. Was wir heute tun, ist weder Fisch noch Vogel. Wir wissen nicht, was wir nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzieren und was im Umlageverfahren. Das ist auch etwas, was unbedingt klarge- stellt werden sollte.
Herr Stappung hat sich darüber aufgehalten, dass ich bei diesem Finanzseminar eingeladen war. Darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass auch zwei Personalvertreter des Personals öffentlicher Dienste anwesend waren, die auch nicht zur Finanzkommission gehören.
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen wirklich empfeh- len und Sie inständig bitten, dieses Postulat zu überweisen. Wir haben so viele offene Fragen, die es nun wirklich zu prüfen gilt. Ich möchte ebenfalls noch darauf hinweisen, dass das Parlament ja direkt zur Lösung dieser Fragen gar nichts beitragen kann, nur indirekt im nachhinein. Deshalb
meine ich, dass die Prüfung dieser Fragen und die Überwei- sung dieses Postulates eine absolute Notwendigkeit dar- stellen.
Bundesrat Stich: Es gibt zwei Arten, ein Postulat zu behan- deln: Man kann sagen, ein Postulat verpflichte den Bundes- rat zu nichts, ergo könne man es ohne jede Diskussion entgegennehmen und nachher in die Schublade legen und vergessen. Das ist die eine Art. Die zweite ist, dass man ein Postulat in der Zielsetzung immerhin im voraus prüft und wenn man den Eindruck hat, es sei in wesentlichen Punkten nicht zu erfüllen, dann soll man nach meiner Auffassung dem Parlament sofort klaren Wein einschenken und das Postulat zur Ablehnung empfehlen. Das scheint mir um so wichtiger und um so dringender zu sein, als es sich tatsäch- lich so verhält, wie Herr Ammann gesagt hat: Bei der Statu- tenrevision werden Sie nur die Möglichkeit haben, die Statu- ten insgesamt zu akzeptieren oder abzulehnen, aber Sie haben keine Möglichkeit, darüber zu diskutieren. Deshalb möchte ich nicht, dass durch die Annahme eines Postulates hier falsche Vorstellungen erweckt werden und man nach- träglich, in einem halben oder in einem Jahr oder wann auch immer, kommt und sagt: «Ja, aber wir haben doch ein Postulat überwiesen, das hat das und das verlangt.» Dann fragt nämlich niemand mehr, was man vorher dazu gesagt hat. Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen nach wie vor empfehle, das Postulat abzulehnen.
Nun zu den einzelnen Punkten: Es ist richtig, dass nicht alle Punkte abgelehnt werden müssten. Ich fange unten an:
Den versicherten Verdienst jeweils unmittelbar nach Inkrafttreten einer Lohnerhöhung entsprechend anpassen: Das haben wir bereits vorgenommen. Dieser Teil des Postu- lates müsste also ohnehin gerade abgeschrieben werden, weil er erledigt ist. Wir werden nicht darauf zurückkommen.
Aus den Rechnungen der EVK und der PHK soll die tatsächliche Belastung des Bundes und seiner Betriebe klar hervorgehen: Auch das ist vollzogen. Ich muss hier vielleicht sagen, dass es in Zukunft vernünftig ist, wenn man dort noch weiter detailliert. Aber auch da können Sie sicher sein, dass ich durchsetzen werde, dass stärker detailliert wird. Ich denke hier beispielsweise an die Rechtsstellungsverord- nung, weil diese Leute eben schon mit 58 oder mit 59 oder 60 Jahren pensioniert werden. Das gibt aber später alles Aufwendungen des Bundes, des Arbeitgebers an die Versi- cherungskasse. Es gibt in dieser Hinsicht noch verschie- dene andere Punkte, wo zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, die aber die Belastungen für den einzelnen Arbeitnehmer und den einzelnen Arbeitgeber nicht tangie- ren. Aber optisch sieht es so aus, als ob nun der Bund unverhältnismässig viel für sein Personal tue.
Die Freizügigkeitsleistungen sowohl für den einzelnen Versicherten als auch für die beiden Kassen insgesamt ausweisen: Schattenrechnungen werden wir ohnehin füh- ren müssen, das ist eine gesetzliche Vorschrift. Dafür brau- chen wir im Moment kein Postulat.
Die Altersrenten nach Massgabe der Bestimmungen des BVG nach Kapitaldeckungsverfahren finanzieren: Wenn die Altersrenten nach den Bestimmungen des BVG finanziert werden sollen, dann müssten wir im Grunde genommen ein völlig neues Finanzierungssystem wählen. Das wollen wir auch nicht. Wir wollen nicht diese Differenzierung nach dem BVG, bei dem natürlich dann die Beiträge für den Älteren viel höher sind. Prof. Bühlmann ist in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass im wesentlichen an der heuti- gen Finanzierungsart festgehalten werden soll, nämlich bei zwei Dritteln durch Kapitaldeckung, einem Drittel durch das Umlageverfahren. Wir werden dabei auch bleiben und eben nicht alles durch das Kapitaldeckungsverfahren erledigen. Deshalb könnte ich also hier diesen Abschnitt auch nicht einfach annehmen, ohne dann falsche Erwartungen zu wecken.
Die Verpflichtung des Bundes und seiner Betriebe zugunsten der vorerwähnten Vorsorgeeinrichtungen sollen nur noch proportional zur ausgeglichenen Teuerung und zu
März 1985 N
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Motion Borel
allfällig gewährten Reallohnerhöhungen ansteigen; die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung soll in diesen Verpflichtungen mitberücksichtigt werden: Ich habe Ihnen bereits einleitend gesagt, das sei primär eine Frage der Struktur der Kasse. Wenn Sie daran denken, dass ein 64jähriger noch eine Teuerungszulage bekommt, muss für ihn unverhältnismässig mehr aufgewendet werden, damit man die Teuerungszulage dann in der Rente einbauen kann und auszahlen kann, solange er noch lebt. Deshalb ist es eben nicht denkbar, wenn Sie einen älteren Bestand haben. Deshalb ist es auch bei der SBB besonders krass, weil die SBB einen relativ alten Versichertenbestand haben und zudem der Personalbestand noch schrumpft. Das ist auch die Aussage, die im Bericht Bühlmann steht.
Aus diesen Überlegungen muss ich einfach schliessen: Es ist nicht möglich, proportional zu verfahren. Man hätte natürlich auch eine Möglichkeit, dass man zum vorneherein eine bestimmte Steigerung der Teuerung von 4 Prozent annimmt und dann Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmer- beiträge erhöht. Das wäre an sich eine Möglichkeit, dann hätten wir das Problem nicht. Die jungen Leute würden eben zugunsten der ältern Beiträge leisten, das ist auch selbstver- ständlich, aber bei diesem System riskieren wir natürlich, dass die Leute, wenn wir tiefere Teuerungen haben, den Eindruck haben, sie würden zuviel bezahlen. Umgekehrt haben wir bei höheren Teuerungen keine Deckung.
Das sind die Überlegungen, die uns dazu geführt haben, Ihnen die Ablehnung des Postulates zu empfehlen. Wir wollen die EVK an das BVG anpassen, indem eben sämtli- che Leute versichert sein müssen mit einem minimalen Einkommen, aber wir möchten nicht die EVK in den Leistun- gen schmälern.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung des Postulates Dagegen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82 Stimmen 40 Stimmen
84.477 Motion Borel Witwen- und Witwerrente Rente de conjoint survivant
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1984
Zurzeit erhalten die Witwen von Bundesbeamten eine Rente von 40 Prozent des versicherten Verdienstes. Schon heute erhalten indessen die Witwer eine Hinterbliebenenrente, wenn sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befin- den und ihre Frau nachweisbar längere Zeit wesentlich zu ihrem Lebensunterhalt beigetragen hat. Aufgrund von Arti- kel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung erscheint es am Platz, bei der Eidgenössischen Versicherungskasse die Gleichbe- rechtigung auch im Bereich der Leistungen zugunsten der Hinterbliebenen einzuführen. Es ist übrigens statistisch erwiesen, dass diese Massnahme nur geringe finanzielle Auswirkungen hätte.
. Wir laden den Bundesrat ein:
a. Artikel 29 der Statuten der Eidgenössischen Versiche- rungskasse so zu ändern, dass sowohl die Witwer als auch die Witwen eine Rente für hinterbliebene Ehegatten bezie- hen können;
b. beim Verwaltungsrat der SBB vorstellig zu werden und ihn zu veranlassen, die Statuten der Pensionskasse der SBB im gleichen Sinn zu ändern.
Texte de la motion du 21 juin 1984
Actuellement, les veuves de fonctionnaires fédéraux tou- chent une rente correspondant aux 40 pour cent du salaire assuré. Déjà aujourd'hui certains veufs touchent des rentes de survivants lorsqu'ils se trouvent dans une situation finan- cière difficile et qu'il est établi que leur défunte épouse pourvoyait depuis longtemps en grande partie à leur entre- tien. En application de l'article 4, 2º alinéa, de la constitution fédérale, il paraît opportun d'introduire l'égalité des droits en matière de prestations des assurances-survivants offertes par les caisses de la Confédération. Par ailleurs, il est statis- tiquement prouvé qu'une telle mesure n'aurait que de fai- bles incidences financières.
Le Conseil fédéral est invité à:
a. Modifier l'article 29 des statuts de la Caisse fédérale d'assurance, de manière à permettre aux hommes aussi bien qu'aux femmes de toucher une rente de conjoint survi- vant.
b. Intervenir auprès du Conseil d'administration des CFF pour l'engager à modifier les statuts de la caisse de pension des CFF dans le même sens.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Saint-Gall, Aubry, Borel, Bundi, Christinat, Clivaz, Deneys, Fankhauser, Fehr, Frey-Neuchâtel, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger Ernst, Longet, Mauch, Morf, Neukomm, Ott, Rebeaud, Renschler, Robbiani, Ruffy, Stamm Walter, Stap- pung, Uchtenhagen, Vannay, Weber-Arbon (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Pour les employés de la fonction publique du canton de Neuchâtel, la rente de veuve a été transformée, il y a quel- ques années déjà, en rente de conjoint survivant. Le canton de Vaud vient de prendre la même mesure. La Confédéra- tion devrait, elle aussi, ne serait-ce que pour donner l'exem- ple, prendre une mesure analogue allant dans le sens de l'égalité entre hommes et femmes.
A première vue, en pensant aux éventuels bénéficiaires d'une telle modification des statuts des caisses, on peut penser que ce pas vers l'égalité profite essentiellement aux hommes. En analysant de plus près la question, on constate qu'une telle mesure est surtout dans l'intérêt des femmes, et ceci pour les deux raisons principales suivantes:
Les femmes paient les mêmes cotisations que les hommes, elles cotisent donc l'assurance-vie que représente la rente de veuve. Mais ces cotisations ne leur donnent droit, en contrepartie, à aucune prestation. Elles ne font que financer les rentes de veuves de leurs défunts collègues.
Pour beaucoup de couples, l'égalité passe par le partage des tâches, professionnelles et ménagères. Dans ce cas, particulièrement pour des couples ayant des enfants, il est important que l'ensemble du revenu (formé de deux demi- salaires) puisse être assuré en cas de décès de l'un ou l'autre des conjoints. La réglementation actuelle ne prévoit d'assurer que la moitié du revenu familial, ce qui est un frein non négligeable à l'accession de la femme à l'égalité au niveau de sa profession.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. März 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mars 1985
Les statuts de la Caisse fédérale d'assurance et de la Caisse de pension et de secours des CFF sont en cours de révision et ils seront par la même occasion adaptés à la LPP. Lors de cette procédure de révision, il conviendra d'examiner à fond et de résoudre la question des rentes de survivants.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat.
Präsident: Der Bundesrat beantragt in seiner schriftlichen Antwort, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wird das
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Ammann-Bern Bundespersonal. Vorsorgeeinrichtungen Postulat Ammann-Bern Personnel de la Confédération. Institutions de prévoyance
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.475
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.03.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
402-407
Page
Pagina
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20 013 190
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