Droits d'entrée sur les carburants 286 N 5 mars 1985 #ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance Dienstag, 5. März 1985, Vormittag Mardi 5 mars 1985, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold 84.020 Treibstoffzölle Droits d'entrée sur les carburants Fortsetzung - Suite Siehe Seite 257 hiervor - Voir page 257 ci-devant Art. 2 Fortsetzung - Suite Bircher: Wir stehen immer noch bei der Streitfrage, wie stark das bleifreie Benzin entlastet werden soll. Ich kann Ihnen mitteilen, dass für uns von der SP-Fraktion diese Verbilligung keine so entscheidende Frage sein wird. Wir •konnten eine interessante Entstehungsgeschichte dieser Verbilligungsrappen verfolgen: Wir hatten ursprünglich überhaupt keine Entlastung des bleifreien Benzins vorgese- hen. Dann kam auf Druck der Kommission ein Bundesrats- vorschlag zustande, der auf 4 Rappen lautete. Die Kommis- sion ist auf 6 Rappen Entlastung gegangen, und eine Min- derheit, zu der wir uns auch zählen (aber wir sind gespannt auf die Berechnungen von Bundesrat Stich), meint immer- hin, dass die Entlastung bei 8 Rappen liegen sollte. Entscheidend aber ist, und deshalb sind wir gespannt auf die Ausführungen von Bundesrat Stich, dass im Endver- kaufspreis an der Säule immerhin etwa 2 bis 4 Rappen Differenz resultieren werden, weil ja der Zusatzkosten wegen, die neben der Zollentlastung noch dazu kommen, der Rappenbetrag der Zollentlastung nicht dem Entla- stungsbetrag an der Benzinsäule entsprechen wird. Wir sind einfach gespannt, wie die Berechnung grosso modo aus- sieht, damit der Endverkaufspreis für bleifreies Benzin dann wirklich etwa 2 bis 4 Rappen billiger wird. Diese Verbilligung sollte schon deshalb resultieren, damit wir erstens einmal einen gewissen Anreiz haben - rein psychologisch - bleifrei zu tanken; zweitens sollte eine gewisse Entlastung eintreten als Entgelt für die Zusatz- kosten des Katalysatoreinbaus Sie wissen ja: jedes Auto mit Katalysator muss bleifrei tanken, sonst geht der Katalysator kaputt und die Luftschadstoffbelastung wird viel grösser, als wenn ein Auto überhaupt ohne Katalysator umherfahren würde. Ich möchte Sie zum Schluss darauf aufmerksam machen, dass mit dieser Entlastung natürlich keine entscheidende Umwelttat gelingt. Es ist sicher keine verkehrspolitische Entscheidung, die sehr grosse Lorbeeren verdient, denn wir dürfen nicht vergessen, dass eine bessere, eine umweit- und energieschonende Verkehrspolitik nicht auf diese Art resul- tieren kann; dazu wären eben etwas mutigere Beschlüsse beim Bundesbeschluss A nötig gewesen. Immerhin haben wir jetzt dort noch dieses Waldschadenpaket untergebracht, aber die Preisverbilligung für bleifreies Benzin ist im Grunde genommen kein wirksamer Umweltschutz. Es werden nicht weniger Kilometer gefahren, es findet kein Umsteigeprozess vom privaten auf das öffentliche Verkehrsmittel statt. Wir wollten diese Relativierung doch noch anbringen. Wir bitten Sie, die Berechnungen, wie sie uns vom Bundes- rat noch vorgetragen werden, genau zu verfolgen, damit der Rat sich dann in Kenntnis dieser Überlegungen zwischen 6 und 8 Rappen entscheiden kann. Stucky: Wir suchen mit der Zollreduktion, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, eine Lösung, die dem Umweltschutz gerecht wird, dabei den Markt möglichst spielen lässt, aber auch die Staatskasse möglichst schont. Rufen wir uns die folgenden Rahmenbedingungen in Erin- nerung: Seit dem 1. Januar 1985 darf kein bleihaltiges Nor- malbenzin mehr in die Schweiz eingeführt werden. Folglich müssen wir die vorhandenen Lager an bleiarmem Normal- benzin jetzt noch verbrauchen. Die Menge ist nicht bekannt. Ich schätze sie auf etwa 1 Million Tonnen. Ab 1. Oktober 1986 darf keine Tankstelle mehr bleihaltiges Normalbenzin verkaufen. Das wird dazu führen, dass die Tankstellenhalter im Sommer 1986 kein bleihaltiges Normal- benzin mehr nachfüllen werden, weil sie nicht auf den Restmengen sitzenbleiben wollen. Es hat aber auch die Folge, dass wir, wenn noch ein Rest an bleihaltigem Normal- benzin in der Schweiz vorhanden ist, diesen vermutlich der Armee geben müssen, damit sie ihn noch nach dem Oktober 1986 verbraucht. Wir können diese Mengen ja nicht einfach wegschütten. Wir können sie aber auch nicht etwa ins Ausland verkaufen, denn es handelt sich nicht um EG-Ware; abgesehen davon kennen unsere Nachbarstaaten - mit Aus- nahme von Deutschland - einen höheren Bleigehalt im Normalbenzin. Es folgt daraus, dass die Menge, die heute an bleihaltigem Normalbenzin vorhanden ist, so oder so in der Schweiz verbraucht wird. Wir bewerkstelligen deshalb keine Verringerung, wenn wir meinen, wir müssten den Absatz von bleifreiem Benzin jetzt stark fördern. Die Ausführungen von Herrn Oehen enhalten den Überlegungsfehler, es handle sich nicht um eine feste Menge X an bleihaltigem Benzin. Es hat aber auch keinen Wert, dass Autos ohne Katalysator bleifreies Benzin verbrauchen statt des noch vorhandenen bleihaltigen, denn sie tun ja mit ihrem Abgas nichts Positives für den Umweltschutz. Nun noch zum Markt: Bis im Sommer 1986 wird das bleifreie Normalbenzin mit dem bleihaltigen konkurrenzieren müs- sen. Bei einer Verbilligung von 6 Rappen, wie sie die Kom- mission vorschlägt, wird das bleifreie Benzin etwa 0 bis 2 Rappen billiger sein als das bleihaltige Normalbenzin. Das ist ein sehr kleiner Abstand, zugegeben. Aber die Situation wird sich schon bald ändern. Heute ist die Menge, die an bleifreiem Benzin verkauft wird, sehr klein. Die Kosten der Logistik sind aber hoch; denn im Rheintanker muss ein Extratank benützt, nachher der Tank und auch das Tankfahrzeug separiert gehalten werden usw. Das führt selbstverständlich bei kleinen transportierten und verkauften Mengen zu hohen Kosten. Wie ich Ihnen sagte, wird sich die Situation aber bis gegen Ende 1985 relativ rasch ändern; es wird eine Umstellung stattfinden. Die Men- gen an bleifreiem Benzin werden immer grösser, die an bleihaltigem immer kleiner. Die Logistik wird also zugunsten des bleifreien verbilligt, und die Verbilligung wird an den Kunden weitergegeben. Spätestens ab Oktober 1986 kon- kurriert dann nur noch bleifreies Normal mit einem bleihalti- gen Super. Der Abstand beträgt schon heute, mit einer Verbilligung von 6 Rappen, 4 bis 6 Rappen. Wenn wir die Verbilligung auf 8 oder 10 Rappen hinaufsetzen würden, wäre der Abstand 8 bis 12 Rappen. Die Differenz wird also enorm gross. Der Anreiz ist aber auch bei 6 Rappen schon vorhanden. Es braucht dann gar nicht mehr. Wir würden die Bundeskasse missbrauchen, da sich der Anreiz schon auto- matisch durch den Markt einstellen wird. Deshalb empfehle ich Ihnen, bei 6 Rappen zu bleiben, auch wenn dies im Jahre 1985 nicht unbedingt eine Wirkung hat. Die Wirkung stellt sich dann sicher im Jahre 1986 und in den Folgejahren ein. M. Houmard: J'apporte mon appui à la minorité de la com- mission. Pendant la session d'automne 1984, j'avais déposé un postulat invitant le Conseil fédéral à favoriser l'usage de l'essence sans plomb par l'introduction d'un système com- pensatoire dans le cadre des .taxes sur les carburants. Vous vous souvenez que la première tentative de vente
Motion du Conseil des Etats 288N 5 mars 1985 nun einmal aber die Haltung der Kommissionsmehrheit, und die hat sich in ihrer Bescheidenheit für 6 Rappen entschieden. In diesem Sinne stelle ich Ihnen Antrag. M. Giudici, rapporteur: Vous avez à décider entre 6, 8 et 10 centimes de différence. Après avoir rejeté les 4 centimes proposés par le Département des finances, votre commis- sion vous invite à vous en tenir, avec le Conseil fédéral, à 6 centimes. Avec cette réduction de la taxe de base pour l'essence sans plomb et la petite compensation concernant l'essence avec plomb les prix moyens seront les suivants: 1 franc 26 pour la super, 1 franc 22 pour la normale avec plomb et 1 franc 20 pour l'essence sans plomb. Il y aura donc une différence d'environ 2 centimes à la colonne entre les deux essences normales sans plomb et avec plomb et de 6 centimes par rapport à la super. Avec 8 centimes de différence de droit de base, comme le propose la minorité, le prix à la colonne serait de 1 franc 23 pour l'essence avec plomb et de 1 franc 18 pour celle sans plomb: cela ferait une différence de 5 centimes. Avec 10 centimes, comme le propose M. Oehen, la différence serait de 7 centimes environ. Le danger que des voitures sans catalyseur utilisent de l'essence sans plomb serait accru, avec une conséquence inverse de celle qui est recherchée, c'est-à-dire une aug- mentation de la pollution. En effet, il faut savoir qu'environ 30 pour cent des voitures bien que dépourvues de cataly- seurs, peuvent utiliser de l'essence sans plomb. De surcroît, une proportion trop élevée risquerait d'encourager le déve- loppement de la circulation. Enfin, dernier argument, il faut être réaliste. Même une différence de 10 centimes représen- terait une économie d'environ 120 francs par an pour un automobiliste moyen, tandis qu'un catalyseur coûte environ 1500 francs. A elle seule, la différence de taxation ne peut convaincre quiconque d'acheter le catalyseur. La différence que nous créons aujourd'hui sur la taxe douanière de base sert plutôt à anticiper l'équipement en catalyseurs qui sera de toute façon obligatoire à l'avenir. Pour ces raisons, je vous invite à suivre la majorité de la commission et à vous rallier à une différence de 6 centimes. Bundesrat Stich: Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat un'd der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und für 6 Rappen einzutreten. Es ist bereits gesagt worden: Seit dem 1. Januar 1985 darf kein verbleites Normalbenzin mehr eingeführt und nach dem 30. Juni 1986 kein verbleites Normalbenzin mehr ver- kauft werden. Es ist also nur eine verhältnismässig kurze Zeit, in der eine Konkurrenz zwischen unverbleitem und verbleitem Normalbenzin herrscht. Ursprünglich hatte der Bundesrat ja nur 4 Rappen vorgeschlagen in der Meinung, dass das unverbleite Benzin nicht teurer sein sollte als das verbleite. Man hat sich dann auf 6 Rappen geeinigt, damit das unverbleite Benzin effektiv auch in der Übergangsphase um 2 Rappen billiger wird als das verbleite. Nachher wird es verbleites Benzin nur noch in Superqualität mit einer Diffe- renz von 6 Rappen geben. Umgekehrt darf man aber auch nicht vergessen, dass heute die Verbrauchsanteile an Nor- malbenzin nur 17 Prozent und an Superbenzin 83 Prozent betragen. Dabei könnten heute schon 10 Prozent aller Motorfahrzeuge mit unverbleitem Benzin fahren. Mit ande- ren Worten: wir müssen auch darauf achten, nicht eine unverhältnismässige Verbilligung des unverbleiten Benzins zu bewirken, damit nicht nachher um so mehr mit unverblei- tem Benzin gefahren wird mit Autos, welche die Umwelt trotzdem belasten. Denn es ist eben nicht gesagt, dass alle Motorfahrzeuge, die mit unverbleitem Benzin fahren, auch schon Katalysatoren haben werden. Im übrigen muss man sich auch bewusst sein, wenn jemand 10000 Kilometer im Jahr fährt und 10 Liter für 100Kilometer braucht, dass dann diese 2 Rappen Differenz 20 Franken im Jahr ausmachen. Sie werden also, auch wenn Sie auf 8 oder 10 Rappen gehen, niemanden dazu bringen, aus diesem Grunde einen Wagen mit Katalysator zu kaufen. Aber auf der anderen Seite werden Sie, wenn Sie eine zu grosse Verbilli- gung vornehmen, möglicherweise erreichen, dass man mit unverbleitem Benzin mehr fährt und damit die Umwelt zu- sätzlich verschmutzt. Aus diesen Überlegungen bitten wir Sie, dem Antrag auf 6 Rappen zuzustimmen. Wir glauben, dass dies für eine gewisse Übergangsfrist eine angemessene, gute Lösung ist. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit 113 Stimmen Für den Antrag Oehen 14 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 87 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 71 Stimmen Abs. 2-AI. 2 Angenommen - Adopté Art. 3 und 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission Art. 3 et 4 Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 154 Stimmen (Einstimmigkeit) Abschreibung - Classement Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen noch, die parla- mentarischen Vorstösse, die auf Seite 2 der Botschaft aufge- führt sind, abzuschreiben. - Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Zustimmung - Adhésion An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# Ad 82.017 Motion des Ständerates (Kommission) Treibstoffzollertrag. Stärkung regionaler Strukturen Motion du Conseil des Etats (commission) Taxes sur les carburants. Renforcement des structures régionales Wortlaut der Motion vom 21. September 1982 Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zur Revision des'Bundesbeschlusses über die Verwendung des für den Strassenbau bestimmten Anteils am Treibstoffzoll- ertrag vom 23. Dezember 1959 in dem Sinne einzubringen, dass unter die Kategorie der Hauptstrassen auch solche Strassen fallen, die zur Erhaltung und Stärkung regionaler Strukturen von wesentlicher Bedeutung sind. Texte de la motion du 21 septembre 1982 Le Conseil fédéral est prié de présenter un rapport et des propositions sur la révision de l'arrêté fédéral du 23 décem- bre 1959 sur l'utilisation de la part du produit net des droits
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Treibstoffzölle Droits d'entrée sur les carburants In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1985 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.020 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.03.1985 - 08:00 Date Data Seite 286-288 Page Pagina Ref. No 20 013 175 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.