Interpellation Braunschweig
1955
84.508 Interpellation Stucky Vierter Fernsehkanal. Finanzierung Quatrième chaîne de TV. Financement
Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1984
Führt die Eröffnung eines vierten Fernsehkanals der SRG in Zusammenarbeit mit gewissen Lokalfernsehen nicht zu einer Umgehung der RVO, die Werbung durch Lokalfern- sehstationen ausschliesst?
Wird dadurch nicht die Wettbewerbsfähigkeit der Lokal- presse und des Lokalradios berührt?
Wie soll der vierte Kanal finanziert werden, wenn nicht durch Werbung?
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, das Monopol der SRG dürfe im Interesse der freien Meinungsbildung nicht noch weiter ausgebaut werden?
Texte de l'interpellation du 19 septembre 1984
La mise en service d'une quatrième chaîne de télévision par la SSR, en collaboration avec certaines chaînes locales, ne tourne-t-elle pas l'ordonnance sur les essais locaux de radiodiffusion qui interdit aux émetteurs locaux de télévi- sion de diffuser de la publicité ?
La capacité concurrentielle des radios et de la presse locales ne va-t-elle pas en être affectée ?
Comment va être financée la quatrième chaîne, si ce n'est par la publicité?
Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que la sauvegarde de la libre formation de l'opinion s'oppose à l'extension du monopole de la SSR?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bremi, Cincera, Früh, Houmard, Jeanneret, Kunzi, Loretan, Massy, Nef, Pfund, Schüle, Zwingli (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat hat in der Rundfunkverordnung festgelegt und in neuester Zeit noch bestätigt, dass das Lokalfernse- hen nicht mit Werbung finanziert werden dürfe. Führt die Zusammenarbeit der SRG mit den lokalen Sendern nicht zu einer Umgehung der Verordnung, weil die SRG Werbung treiben darf, diese aber durch die subregionalen Stationen alias vierten Kanal verbreiten lässt? Erhalten Lokalsender in Agglomerationen durch die Möglichkeit, Werbezeit über den vierten Kanal (indirekt) anbieten zu können, nicht einen Wettbewerbsvorteil sowohl gegenüber der lokalen Presse, Lokalradios und den Fernsehsendern in bevölkerungsärme- ren Gegenden?
Wenn keine Finanzierung durch Werbung möglich oder vorgesehen ist, soll dies durch Konzessionsgebühren ge- schehen?
Das Monopol der SRG ist ohnehin schon schwergewichtig in der öffentlichen Meinungsbildung. Statt dieses mit subre- gionalen Sendern aufzulockern, wie auch der Bundesrat dies vorschlägt, geschieht das Gegenteil. Auch der SRG- Direktor hat seine Versicherung von gestern, nach der drit- ten Radiosenderkette keine Vorwärtsstrategie zu betreiben, offenbar schon wieder vergessen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1984
Die SRG hat noch kein Gesuch eingereicht. Zusammen mit Personen und Vereinigungen aus Basel erarbeitet sie zurzeit ein entsprechendes Projekt. Aufgrund dieser Situation sieht sich der Bundesrat nicht in der Lage, die Fragen konkret und abschliessend zu beantworten.
Dem Vernehmen nach soll die vierte Fernsehkette in erster Linie der Übertragung wichtiger Ereignisse, insbeson- dere aus dem Bereich des Sports, dienen. Innerhalb dieses Programms hätten von der SRG unabhängige Dritte die Möglichkeit, während einer bestimmten Zeit eigene Sendun- gen für ein subregionales Gebiet - im konkreten Fall für Basel und Umgebung - auszustrahlen. Ein solches Projekt liesse sich kaum auf die RVO abstützen, da es den lokalen Rahmen sprengen würde. Der Bundesrat hätte rechtlich aber die Möglichkeit, entweder die SRG-Konzession zu erweitern oder eine eigenständige Konzession zu erteilen.
Auswirkungen auf Presse und Lokalradios sind wahr- scheinlich. Ihre Intensität hängt von Art und Dauer der Werbung ab (lokale, regionale oder nationale Werbung, Ausstrahlung von Spots, die bereits auf der ersten Kette verbreitet werden). Umgekehrt treten die verschiedenen Medien in eine Programmkonkurrenz, welche sich unter Umständen auch stimulierend auswirken könnte.
Als weitere Finanzierungsquellen sind Gebühren oder Beiträge, insbesondere der interessierten Kantone und Gemeinden, denkbar.
Die Auswirkungen auf die freie Meinungsbildung wird man beurteilen können, wenn bekannt ist, was für Sendun- gen verbreitet werden sollen und wie hoch der Programm- anteil der von der SRG unabhängigen Dritten ist.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 78 Stimmen Dagegen 12 Stimmen
Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
84.538
Interpellation Braunschweig Europäischer Aufklärungssatellit. Schweizerische Mitwirkung Satellite européen de reconnaissance. Participation de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1984
Anlässlich eines Symposiums, veranstaltet durch das Inter- nationale Stockholmer Friedensforschungsinstitut (SIPRI) und die japanische Universität Tokai, sprach sich eine Gruppe von Friedensforschern für die Stationierung eines europäischen Aufklärungssatelliten im Weltraum aus. Der in Stockholm tagenden Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE) könnte eine Agentur für europäische Satellitenaufklärung angegliedert werden. Ist der Bundesrat bereit, diese Idee, ihre mittelfristige Ver- wirklichung und insbesondere die Mitwirkungsmöglichkei- ten der Schweiz sorgfältig und wohlwollend zu prüfen?
Texte de l'interpellation du 3 octobre 1984
Lors d'un colloque organisé par l'Institut international de recherche sur la paix de Stockholm (connu sous son sigle anglais SIPRI) et l'Université de Tokai (Japon), un groupe de spécialistes a préconisé le lancement d'un satellite euro- péen de reconnaissance. Selon eux, une agence de télédé- tection par satellite devrait être créée. Elle pourrait être rattachée à la Conférence de Stockholm sur le désarmement en Europe (CDE).
Le Conseil fédéral est-il prêt à examiner attentivement cette idée, sa réalisabilité à court terme, et en particulier les possibilités de collaboration de la Suisse?
0
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stucky Vierter Fernsehkanal. Finanzierung Interpellation Stucky Quatrième chaîne de TV. Financement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance Seduta
Geschäftsnummer 84.508
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1955-1955
Page
Pagina
Ref. No
20 013 030
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.