Pétitions
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den können. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe befasst sich im Moment mit diesem Problem. Die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens dürfte aller Voraussicht nach unumgänglich sein. Zudem muss den Kantonen Gele- genheit gegeben werden, ihre Gesetzgebung den neuen Bestimmungen anzupassen. Dies wäre auch dann der Fall, wenn vorerst nur Artikel 3 BüG gestrichen würde. Eine Gesetzesänderung im Sinne des Textes der Motion bereits auf den 30. Juni 1984 ist schon aus diesem Grunde un- denkbar.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates - Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion ..
Oehen: Es ist bereits mehr als ein Jahr verflossen, seit der Souverän die erste Vorlage über die Gleichberechtigung der Geschlechter im Hinblick auf die Bürgerrechtsgesetzge- bung klar angenommen hat. In einer Einfachen Anfrage vom 14. Dezember 1983, also zehn Tage nach jener Abstimmung, hielt ich fest - und ich stehe noch jetzt dazu -, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden darf, dass jene erste Vorlage deshalb angenommen wurde, weil sich zahlreiche Mitbürger davon ein rasches Ende des Missbrauchs der Ehe zur Erlangung des Schwei- zer Bürgerrechts erhoffen.
Der Bundesrat erklärte dann, dass die Botschaft zur Neure- gelung des Bürgerrechts für ausländische Ehegatten von Schweizern und Schweizerinnen kaum vor Anfang 1986 erscheinen werde, da insbesondere für die Ausgestaltung der erleichterten Einbürgerung, welche an die Stelle des automatischen Bürgerrechtserwerbs treten soll, noch einge- hende Vorarbeiten und die Durchführung eines Vernehm- lassungsverfahrens erforderlich seien. Wir konnten uns damals und wir können uns heute nicht damit abfinden, dass trotz der früher durchgeführten Vernehmlassungen weiterhin viel Zeit verstreichen soll, bis eine Vorlage zu diesem Thema möglich wird. Deshalb verlangten wir in einer Motion, die jetzt zur Diskussion steht, dass der Bundesrat den geltenden Artikel 3 der Bürgerrechtsgesetzgebung auf den 30. Juni 1984 ausser Kraft setzt. Während die Vorlage zur Neuregelung des Bürgerrechtserwerbs für Kinder einer Schweizerin und ihres ausländischen Ehemannes rasch erschien und in den Räten speditiv behandelt wurde, nimmt man sich weiterhin reichlich Zeit, um die Gleichberechti gung von Mann und Frau in bezug auf den Erwerb des Bürgerrechts durch Heirat zu verwirklichen. Unser Rat hat sich diesem gemächlichen Tempo angeschlossen, indem er unsere Vorschläge bei der Behandlung der Vorlage zur Bürgerrechtsgesetzgebung im vergangenen September ablehnte. Aus den damaligen Diskussionen gewann man den Eindruck, die Gleichberechtigung der Geschlechter müsse nur dort rasch verwirklicht werden, wo dies für die Betroffenen mehr Rechte mit sich bringt, nicht aber dann, wenn Gleichberechtigung den Verlust eines Rechtes bedeu- tet. Angesichts der Bedeutung der Staatsbürgerschaft - so meinen wir - dürfen aber keine Missbräuche mehr zugelas- sen werden. Wer einen ausländischen Partner heiratet, muss auch die damit verbundenen Nachteile der Gleichbe- rechtigung in Kauf nehmen.
Wir haben in unserer Motion ganz konkret das Bedürfnis gehabt, dem manifesten Willen der Macht der Mehrheit der Stimmbürger Nachachtung zu verschaffen. Anderseits, so müssen wir zur Kenntnis nehmen, haben wir die Kompetenz des Bundesrates zu hoch eingeschätzt. Wir haben also eine Formulierung gewählt, die offenbar mit der gesetzgeberi- schen Realität nicht zu vereinbaren ist. Durch den Lauf der
Zeit ist die hauptsächlichste und wichtigste Forderung unse- rer Motion ohnehin obsolet worden. Wir ziehen die Motion deshalb zurück, nicht aber, ohne nochmals unserem drin- genden Wunsch Ausdruck zu geben, den Willen des Schweizervolkes zu achten und den heutigen unbefriedi- genden Zustand des Automatismus möglichst rasch zu beenden. In diesem Sinne, Frau Bundesrätin, bitten wir Sie, unserem Rate die in Aussicht gestellte Botschaft zu diesem Thema nicht erst in mehr als einem Jahr zu präsentieren.
Bundesrätin Kopp: Ich bin Herr Oehen dankbar, dass er seine Motion zurückgezogen hat, denn es geht ja wohl nicht an, dass man den Bundesrat mit einer Motion verpflichtet, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, denn dazu ist das Parlament zuständig. - Was den Zeitplan betrifft, so rechnen wir damit, dass die neue Gesetzesregelung innerhalb von vier Jahren in Kraft treten könnte. Sie selber haben für die nächsten Jahre die Prioritäten festgelegt, und die Revision des Bürgerrechts befindet sich in der ersten Priorität. Im übrigen muss ich Sie einfach darauf hinweisen, dass für die Einbürgerung nicht nur der Bund zuständig ist, sondern auch die Kantone. Wir müssen den Kantonen auch die notwendige Zeit einräumen, damit sie ihrerseits ihre Gesetze entsprechend ändern können. Denn der Bund kann auf eidgenössischer Ebene nur die Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts regeln. Das braucht seine Zeit. Wir kommen auch nicht darum herum, ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, da die Kantone betroffen sind. Aber ich kann Sie versichern, Herr Oehen, dass die Arbeitsgruppe am Werk ist. Wir haben diese Probleme erkannt. Der Wille ist vorhanden, und ich bitte Sie nun, uns die nötige Zeit zur Verfügung zu stellen, um diese wichtige Revision an die Hand zu nehmen.
Präsident: Herr Oehen zieht die Motion zurück.
Zurückgezogen - Retiré
Petitionen - Pétitions
84.263 Schmid Helen, Zürich. Stationierung der Pershing II Stationnement des Pershing II
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Die Petenten verweisen auf die bevorstehende und inzwi- schen in Gang gesetzte Stationierung von Atomwaffenträ- gern (Pershin II) in der Bundesrepublik Deutschland, die ihres Erachtens die militärische Bedrohung der Schweiz erhöht, und verlangen:
eine umfassende Information des Schweizervolkes über die möglichen Auswirkungen atomarer Auseinandersetzun gen in unseren Nachbarländern;
eine grundsätzliche Stellungnahme bezüglich der Statio- nierung der Pershing Il sowohl gegenüber dem Schweizer- volk wie gegenüber befreundeten Regierungen.
In seiner Antwort auf den offenen Brief verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation von Herrn Nationalrat Braunschweig vom 28. September 1983 betreffend NATO-Nachrüstungsbeschluss und die Schweiz (83.582). Darin führt der Bundesrat unter anderem aus, dass er die Besorgnis über das Wettrüsten teilt und die langjäh-
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Petitionen
rige Tätigkeit im Bereich der Abrüstung und zugunsten des Friedens beharrlich fortsetzt. Der Bundesrat bedauert, dass die amerikanisch-sowjetischen Verhandlungen über nu- kleare Mittelstreckenwaffen (INF) in Genf zu keiner Einigung geführt haben und die USA nun als Antwort auf die sowjeti- schen SS-20-Raketen ihre Pershing Il in Europa stationieren. Der Bundesrat unterstreicht sodann die aktive Mitarbeit der Schweiz an der Konferenz über vertrauens- und sicherheits- bildende Massnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) in Stockholm.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite.
Antrag Braunschweig Der Petition sei Folge zu geben
Proposition Braunschweig Donner suite à la pétition
Braunschweig: Die Kommission hat es sich sehr einfach gemacht. Ich erinnere zunächst daran: das Petitionsrecht ist ein wesentliches verfassungsmässiges Recht, das im Rechtsstaat einen hohen Stellenwert hat oder haben sollte. In der Praxis ist es anders. Wir haben heute ein Beispiel vor uns, und wahrscheinlich wird im Verlauf der nächsten Stunde ein weiteres Versäumnis folgen. Frau Schmid hat ein wesentliches Problem, das vor mehr als einem Jahr zahlrei- che Menschen in unserem Lande beschäftigte, aufgegriffen. Es hat auch dem Bundesrat Sorgen bereitet, und viele von Ihnen haben gesagt, dass es Ihnen ebenfalls ein Anliegen sei. Frau Schmid hat den Weg der Petition gewählt, nicht einen anderen Weg. Sie hat bei ihren Bekannten Unter- schriften gesammelt, über 4000.
Und was geschieht? Im September 1983 hat sie diese Peti- tion eingereicht. Heute, nach 15 Monaten, behandeln wir sie! Wir kennen unsere Zeitnot. Ich erhebe keine Vorwürfe, aber ich mache darauf aufmerksam, dass wir ein wichtiges Verfassungsrecht nicht mehr respektieren, weil wir nicht in der Lage sind, unsere Traktandenliste zu bewältigen. Das kommt klar zum Ausdruck an diesem Beispiel.
Zum Inhalt: Es geht um die Frage der damaligen und aktuel- len atomaren Aufrüstung in Europa, einerseits die SS 20, andererseits die Pershing II. Die Kommission verweist in ihrem Bericht auf eine bundesrätliche Stellungnahme. Sie hat selbst keine eigene Stellungnahme erarbeitet, und auch der Bundesrat hat sich seine Stellungnahme leicht gemacht, indem er auf eine Interpellations-Beantwortung hingewie- sen hat. Sie stammt vom 5. Dezember 1983. Aber in der Zwischenzeit ist ein Jahr verstrichen, und in dieser Zeit sind zahlreiche Dinge geschehen, vor allem unerfreuliche Dinge: Die amerikanisch-sowjetischen Verhandlungen sind in der Zwischenzeit auf verschiedenen Ebenen abgebrochen wor- den. Die Zeit ohne Verhandlungen über Rüstungsbeschrän- kung und Rüstungskontrolle hat länger als erwartet gedau- ert und dauert immer noch an, und der Bruch zwischen Ost und West wird tiefer, als man eigentlich gedacht hat. Ich wende mich dagegen, dass wir uns mit diesem Bericht zufrieden geben. Er ist längst überholt, er ist zu einem Ladenhüter geworden, weil er nicht mehr auf die letzte Entwicklung Bezug nimmt.
Diese Petition verlangt im Grunde genommen etwas ganz anderes, als das, was in der Antwort zum Ausdruck kommt. Sie verlangt eine umfassende Information über den Bereich des Aufrüstungsschrittes in Europa, d. h. eine Information, die auch über den 5. Dezember 1983 hinaus weitergeführt werden sollte. Mindestens hätte man heute noch eine Doku-
mentation über das, was dieses Jahr Neues auf dem Gebiete der Aufrüstung geschehen ist, hinzufügen dürfen. Man muss wirklich die Frage stellen, ob der Bundesrat über seine Bemühungen, seine Auffassungen und die Auswirkungen, die für unser Land entstanden sind, genügend informiert hat. Der Bericht enthält auch keine grundsätzliche Stellung- nahme des Bundesrates zu den Fragen, die Frau Schmid aufgeworfen hat. Anlässlich der Debatte über die Beschaf- fung des Leopard 2 in dieser Session haben wir einzelne Probleme ganz leise angerührt. Aber von einer Beantwor- tung dieser berechtigten Petition kann keine Rede sein. Ich bin der Meinung, so dürfen und können wir Petitionen nicht behandeln.
Ich bitte Sie deshalb, sich Ihren Standpunkt nochmals zu überlegen und zu erwägen, ob Sie nicht doch der Petition Folge geben, d. h. den Bundesrat bitten wollen, seine Infor- mationsarbeit auf diesem Gebiet nachzuholen und zu inten- sivieren.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Zuerst möchte ich mich zu Herrn Braunschweigs Vorwurf äussern, dass die Kommission ihre Arbeit bei gewissen Petitionen sehr ober- flächlich vornehme. Dazu wäre festzuhalten, dass sich unsere Kommission sehr oft lange mit Petitionen auseinan- dersetzt, bei welchen sie tatsächlich Probleme sieht.
Im vorliegenden Fall hatten wir bereits ähnliche Vorstösse in unserem Parlament. Deshalb glaubten wir, dass wir auf die vom Bundesrat abgegebenen Erklärungen, sowohl auf den offenen Brief wie auf die Interpellation Braunschweig, ver- weisen könnten, weil zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr ausgeführt werden konnte.
Dann muss ich auf den Text dieser Petition hinweisen. Sie hat zwei Anliegen: Einerseits verlangt sie eine umfassende Information des Schweizervolkes über die möglichen Aus- wirkungen atomarer Auseinandersetzungen in unseren Nachbarländern. Das ist an und für sich nicht ein neues Problem. Die atomare Bedrohung besteht, seit wir die Atom- waffe kennen, und wir alle werden laufend, sei es im Militär, sei es im Zivilschutz, sei es in Zeitungen oder anderen Medien, auf die Auswirkungen atomarer Auseinanderset- zungen hingewiesen. Ich glaube, wir sind hier alle orientiert und kennen auch die Folgen, aber ebenso die notwendigen Vorkehren, die zu treffen sind.
Zu Punkt 2: Da stellen wir fest, dass die Petition nur von den Pershing Il spricht, hingegen werden mit keinem Wort die SS-20-Raketen angetönt. Es handelt sich also hier um einen ganz einseitigen Text, indem nicht Bezug genommen wird auf die SS 20, die ja Auslöser waren für den Stationierungs- beschluss dieser Pershing. Ich glaube, wir können diese Petition ohne weiteres ablehnen, indem wir auf die Bemü- hungen des Bundesrates hinweisen, an internationalen Ver- handlungen, zum Beispiel an der Konferenz über vertrau- ens- und sicherheitsbildende Massnahmen und Abrüstung in Europa und ihrem Folgekonferenzen jeweils Vorschläge zur Beseitigung der Spannungen zu unterbreiten. Diese Diplomatie und den Erfolg, den die schweizerische Aussen- politik zum Teil auf diesem Gebiet verzeichnen kann, möchte ich hier auch nur kurz erwähnen.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, die Petition gemäss unse- rem Antrag zu behandeln.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Braunschweig 24 Stimmen
94 Stimmen
84.261
«Gruppo Pian Grand». Sondierbohrungen der NAGRA im Misox
Sondages de la CEDRA dans le Val Mesocco
M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le rapport écrit suivant:
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Le 21 décembre 1983, le «Gruppo Pian Grand» a adressé au Conseil fédéral et aux Chambres fédérales une pétition signée par 5300 personnes. Les pétitionnaires critiquent le choix de la région du Piz Pian Grand comme site possible pour stocker des déchets radioactifs. Ils relèvent que de nombreuses questions n'ont pas trouvé de réponse, et que les avis des experts au sujet du stockage de matières radioactives sont contradictoires, et ils font des réserves sur les travaux de la CEDRA. Ils estiment que le val Mesocco apporte déjà une contribution suffisante à l'approvisionne- ment du pays en énergie et ne sauraient accepter le stockage de substances qui peuvent être dangereuses pour l'environnement pendant plusieurs siècles.
Dans un rapport circonstancié qu'il a préparé au sujet de la présente pétition, le Département des transports, des communications et de l'énergie (DFTCE) relève tout d'abord qu'il est nécessaire de chercher des solutions pour l'élimina- tion sûre de déchets radioactifs en Suisse: il y a plus de dix ans que des centrales nucléaires sont en exploitation en Suisse, et de larges couches de la population sont favora- bles à l'utilisation de l'énergie nucléaire. En outre, des déchets faiblement et moyennement radioactifs résultent également de certaines activités de la recherche, de la médecine et de l'industrie. Ces dernières années, on a éliminé une partie de ces déchets par immersion en haute mer. Ces opérations ont suscité plus récemment un impor- tant mouvement d'opposition dans le public.
En vertu des dispositions légales, le projet de gestion des déchets nucléaires prévoit que ceux-ci devront être placés d'une manière durable et sûre dans des dépôts définitifs. La sécurité découlera de l'application systématique du principe des barrières successives.
La réalisation et l'exploitation des dépôts sont assurées par la CEDRA. La Confédération fixe les conditions générales de ces travaux de gestion, qu'elle examine avant d'octroyer l'autorisation. La CEDRA travaille sur deux projets, dont le premier (dépôt définitif du type C) est destiné aux déchets fortement radioactifs et le second (dépôt définitif du type B) aux déchets faiblement et moyennement radioactifs. A partir de l'année 2020 vraisemblablement, notre pays aura besoin d'un dépôt définitif pour les déchets fortement radioactifs, source de plus de 99 pour cent de la radioactivité engendrée par l'utilisation de l'énergie nucléaire. Dans un délai plus rapproché, notre pays devra disposer d'un dépôt définitif pour les déchets faiblement et moyennement radioactifs.
A la recherche d'un emplacement convenable pour recevoir un tel dépôt, la CEDRA a analysé divers types d'environne- ment géologique, sélectionnant vingt sites parmi cent implantations possibles envisagées initialement. Une deuxième évaluation a permis d'en retenir trois. Afin de les étudier plus à fond, il est prévu d'y effectuer des sondages, pour lesquels une autorisation est nécessaire. Ces trois sites sont le Piz Pian Grand (communes de Mesocco et de Rossa, GR), l'Oberbauenstock (commune de Bauen, Uri) et le Bois de la Glaive (commune d'Ollon, VD).
Le DFTCE est d'avis que la présente pétition n'est que l'une des nombreuses manifestations du fait qu'aucune région ne souhaite accueillir un dépôt définitif pour déchets radioac- tifs. Le plus souvent, l'opposition régionale s'élève déjà contre les sondages préalables.
Lorsqu'une autorisation générale sera demandée pour éri- ger un tel dépôt, le Conseil fédéral examinera tous les aspects d'un stockage réel. La procédure est régie par l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 concernant la loi sur l'énergie atomique, la décision du Conseil fédéral étant soumise à l'approbation du Parlement. Lors du choix d'un emplacement, la priorité absolue reviendra à la sécurité. Le dépôt devra être construit à l'emplacement le plus sûr, et non pas là où le projet soulève le moins de résistances politiques.
du 10 septembre 1984, la commission a longuement discuté de la présente requête.
Sur le fond, quelques membres de la commission font preuve de compréhension à l'égard de la présente pétition. Le problème du stockage sûr de déchets radioactifs pen- dant plusieurs milliers d'années n'est pas encore résolu, et on peut comprendre les craintes de la population. La com- mission constate cependant que, selon l'article 10, 2º alinéa, de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 concernant la loi sur l'énergie atomique, il appartient au Conseil fédéral d'accor- der l'autorisation de procéder à des mesures préparatoires en vue de l'aménagement d'un dépôt de déchets radioactifs. Elle estime qu'il faut se tenir à cette réglementation et a refusé d'entendre les pétitionnaires.
Vu que la pétition ne contient aucune demande précise, mais qu'elle se contente d'émettre une opinion, la commis- sion estime qu'il faut informer le Conseil fédéral de la pétition, sans prendre position quant au fond. Cependant, elle relève que le Parlement aura l'occasion de revenir sur la question du stockage définitif de déchets radioactifs lors- qu'il devra approuver la décision du Conseil fédéral concer- nant l'autorisation générale pour un tel dépôt.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral, pour qu'il en prenne acte.
Antrag Weder-Basel
Rückweisung der Petition an die Petitionskommission und Anhörung der Petenten.
Proposition Weder-Bâle
Renvoyer la pétition à la commission et entendre les péti- tionnaires.
Weder-Basel: Wie Sie aus den Erläuterungen der Petitions- kommission entnehmen, wird die Petition, weil sie keine konkrete Forderung enthält, zur Überweisung an den Bun- desrat empfohlen. Für die Petenten heisst dies konkret, dass sie mit ihren Wünschen wiederum an die Verwaltung gewie- sen werden. Die Petenten wurden aber schon mehrmals bei der Verwaltung vorstellig, die ihnen schon mehrmals ihren Wunsch abgelehnt hat. Die Verwaltung ist aber in dieser Angelegenheit spätestens seit ihrem dritten Entscheid Partei und nicht mehr in der Lage, anders zu antworten, als sie dies schon getan hat.
Nun haben sich diese Bürger in echter Sorge um ihren Lebensraum, in letzter Verzweiflung quasi, an das Parlament gewandt, in der Hoffnung, endlich irgendwo angehört zu werden. Mit dieser Petition erhofften sie sich, wie ich erst später erfahren habe, dies zu erreichen. Das wollen wir ihnen nun abschlagen. Dabei sind ihre Sorgen durchaus berechtigt; denn die Petenten wissen, dass die NAGRA- Bohrungen die erwarteten Resultate nicht erbrachten und im weiteren sehr umstritten sind. Sodann wissen die Peten- ten, dass das Atommüllproblem weltweit nicht gelöst ist. Sie wissen auch, dass die Versenkung des Atommülls im Meer nicht mehr gestattet ist. Sie wissen, dass in Asse nicht mehr eingelagert werden darf. Sie wissen aber auch, dass ab 1990 der hochradioaktive Müll in die Schweiz zurückgenommen werden muss. Sie wissen des weiteren, dass es noch immer kein Verpackungsmaterial gibt, um den hochradioaktiven Müll sicher zu konservieren.
Jetzt kommt noch zusätzlich dazu, dass viele Gemeinden in Italien - es sind deren 19 - diese Sorge ebenfalls teiten. Diese 19 Gemeinden erwarten ebenfalls eine Stellung- nahme, wenigstens die Möglichkeit, sich irgendwo ausdrük- ken zu dürfen. Nun wollen wir dies den Petenten und den Freunden in Italien verwehren. Das würde bestimmt schlecht verstanden. Politiker beklagen sich oftmals, wenn immer mehr Leute der Urne fernbleiben. Wenn jedoch eine
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Gruppe von engagierten Schweizer Bürgern derart vor den Kopf gestossen wird, so ist eine solche Reaktion verständ- lich, auch nachvollziehbar. Wir sollten daher der betroffenen Bevölkerung die Chance einer Anhörung offerieren. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, die Petition nochmals der Kommission zurückzugeben.
M. Carobbio: Permettez-moi brièvement, à titre personnel et au nom du groupe PdT/PSA/POCH d'apporter mon soutien à la proposition de M. Weder qui demande le renvoi de la pétition à la commission et l'audition des signataires. Je ne répéterai pas les arguments de caractère général qu'il a développés et avec lesquels je suis entièrement d'accord. Mais, j'ajoute qu'à côté des prises de position des com- munes intéressées citées par M. Weder, il faut relever l'avis presque unanime du Grand Conseil du canton du Tessin, qui a émis toute une série de réserves et d'oppositions face à l'intention de la CEDRA de réaliser un dépôt dans la région du Pian Grand.
Toutefois, la raison pour laquelle - à mon avis - la sugges- tion de notre collègue se justifie est encore autre. Après le dépôt de la pétition du groupe Pian Grande, la situation s'est modifiée. Par l'intermédiaire du département, la CEDRA a publié une demande de réalisation des sondages dans la Feuille officielle . Beaucoup de communes et de citoyens - j'en fais partie - s'y sont opposés. Constatant la situation, la CEDRA a quasiment fait volte-face en modifiant les projets présentés. Par conséquent, on dispose de prises de position dénonçant la situation des communes intéressées, notam- ment Mesocco, qui ne correspondent plus à celle sur la base de laquelle les oppositions ont été faites.
Étant donné ce nouveau contexte, il semble plus que logi- que que la Commission des pétitions entende les signa- taires, car il y a quelque chose qui ne fonctionne pas, même sur le plan formel. Les citoyens ont l'impression d'être traités incorrectement par la CEDRA et les autorités compé- tentes.
C'est pour cette raison, en plus de celles évoquées par M. Weder que, à mon avis, il faut accepter la proposition de renvoi de la pétition à la commission et l'audition des pétitionnaires, afin de déterminer sur le plan formel la faute commise par la CEDRA et les conditions qui se sont modi- fiées par rapport à la demande initiale.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Erlauben Sie mir, dass ich mich zu den beiden Voten etwas länger äussere. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir in der Schweiz je ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Typ C) und für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (Typ B) brauchen. Man rechnet.damit, dass dieses Endlager für hochradioak- tive Abfälle bis etwa ins Jahr 2020 zur Verfügung stehen sollte. Hier sind ja nun die Bohrungen in Gang, vor allem im Kanton Aargau. Daneben braucht es ungefähr ab 1995 ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Ich möchte noch auf die Vorgeschichte dieser Bohrungen hinweisen.
Ein solches Lager wird nicht nur Abfälle von Kernkraftwer ken aufnehmen müssen, sondern auch Abfälle, die sich aus der Technik, Forschung und Medizin ergeben. Ein Teil die- ser Abfälle wurde in den vergangenen Jahren durch Tiefsee- versenkungen beseitigt, darauf wurde bereits hingewiesen. Gegenwärtig werden die Abfälle am Ort ihrer Entstehung oder Verarbeitung zwischengelagert.
Die NAGRA hat nun vom Bundesrat den Auftrag erhalten, ein geologisches Konzept auszuarbeiten. Sie hat ungefähr 100 potentielle Standortsgebiete festgelegt und dann 20 davon in die engere Wahl genommen. Am Schluss verblie- ben die drei Standorte, die gegenwärtig zur Diskussion stehen. Es sind dies neben dem Piz Pian Grand (Gemeinde Mesocco/Rossa, GR), der Oberbauenstock (Gemeinde Bauen, UR) sowie der Bois de la Glaive (Gemeinde Ollon, VD). Die drei vorgesehenen Sondierungsstandorte sind durch drei unterschiedliche Gesteinstypen charakterisiert. Zur rechtlichen Situation: Aufgrund der Gesuche der NAGRA, die für diese drei Gemeinden eingereicht worden
sind, ist nun ein Verfahren hängig, indem diese Projekte öffentlich ausgeschrieben wurden. Jedermann, der betrof- fen ist, insbesondere die Gemeinden, hatte die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen. Dieses Verfahren wird ungefähr im Monat Januar/Februar abgeschlossen sein. Es sind bis jetzt ungefähr 2000 Einsprachen eingegangen - nicht Beschwerden, sondern Einsprachen. Diese werden nun beim Departement gesammelt. Aufgrund dieser Einspra- chen wird das Departement dem Bundesrat ein Gesuch um Bewilligung dieser Probebohrungen zu unterbreiten haben. Nachher wird es Aufgabe des Bundesrates sein, diese Boh- rungen zu genehmigen.
Es muss festgehalten werden, dass es bei diesen Gesuchen nicht um die Lagerung der Abfälle geht, sondern erst um Probebohrungen. Es sind also lediglich vorbereitende Hand- lungen. Je nachdem, wie das Resultat ausfällt, wird dann der Bundesrat in der zweiten Phase dazu Stellung nehmen müssen. Nach dem Gutheissen eines solchen Standortes muss der Bundesrat eine Rahmenbewilligung erteilen, und diese Rahmenbewilligung wird dann dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.
Unsere Kommission ist der Auffassung, dass wir uns streng an die Kompetenzteilung halten müssen. Gegenwärtig ist das Departement am Zuge. Es muss nun diese Einsprachen behandeln und dem Bundesrat die entsprechende Vorlage unterbreiten. Das Parlament kann im jetzigen Moment gar nicht in dieses hängige Verfahren eingreifen. Es wird später unsere Aufgabe sein zu entscheiden, ob wir diese Rahmen- bewilligung für ein Endlager erteilen wollen oder nicht. Wir werden die entsprechenden Abklärungen vornehmen, die Bevölkerung anhören und dann einen Entscheid fällen. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag unserer Kommision zuzu- stimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Weder-Basel
93 Stimmen 43 Stimmen
84.262 «Comitato per il problema viario locarnese» Umfahrung von Locarno Contournement de Locarno
M. Fischer-Hägglingen présente, au nom de la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales, le rapport écrit suivant:
Par la lettre du 24 février 1984, le «Comitato per il pro- blema viario locarnese» a remis une pétition signée par 4500 habitants de Locarno et par les autorités de la région. Les pétitionnaires demandent que le contournement de Locarno par un tunnel, prévu dans le cadre de l'aménagement de l'actuelle route principale T13, soit inclus dans le réseau des routes nationales de première classe et bénéficie d'une contribution fédérale de 93 pour cent. Pour motiver leur requête, les pétitionnaires déclarent que le raccordement de Locarno à la liaison Nord-Sud (N1) et à l'Italie a une impor- tance nationale et que le contournement de Locarno est une question en suspens depuis des années.
Dans son avis, le Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie (DFTCE) se réfère tout d'abord à la situation juridique: la pétition a été adressée à juste titre aux Chambres fédérales, car des adjonctions au réseau des routes nationales ne peuvent être décidées que par l'Assemblée fédérale. Le réseau actuel des routes natio- nales a été fixé par arrêté de l'Assemblée fédérale du 21 juin 1960, en tant que réseau limité des voies de communication les plus importantes présentant un intérêt pour la Suisse en général. C'est pourquoi le Conseil fédéral s'est logiquement opposé jusqu'ici à des extensions du réseau des routes nationales. L'Assemblée fédérale n'en a accepté que deux (tunnel routier du Saint-Gothard et contournement de Zu- rich).
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D'autre part, le DFTCE relève que le mandat dont le Parle- ment a chargé le Conseil fédéral ne consiste actuellement pas à élargir le réseau des routes nationales, mais à le redimensionner (réexamen de six tronçons contestés). Le Conseil fédéral a donc répondu à l'intervention du 26 novembre 1980 du Conseil d'Etat tessinois en spécifiant qu'une extension du réseau des routes nationales par inclu- sion de quatre tronçons tessinois (notamment Bellinzone- Locarno-Brissago) ne pouvait pas faire l'objet de discus- sions.
De plus, le DFTCE attire l'attention sur le fait que la demande présentée dans la pétition et visant à inclure le contourne- ment de Locarno par un tunnel dans le réseau des routes nationales est paradoxale. En effet, le réseau des routes nationales est conçu comme un ensemble formant un tout, les divers tronçons de routes nationales se rejoignant pour constituer un réseau cohérent ou se raccordant à d'impor- tants axes routiers étrangers. Jamais, jusqu'à ce jour, un tronçon isolé n'a été déclaré route nationale. Une telle solution n'est pas non plus applicable à l'évitement de Locarno par un tunnel.
Toutefois, le DFTCE déclare qu'il sera vraisemblablement possible d'accorder un taux de subvention plus élevé pour le contournement de Locarno, qui se révèle très onéreux. Le projet de la nouvelle loi concernant l'utilisation des droits d'entrée sur les carburants prévoit que la Confédération peut verser des contributions s'élevant jusqu'à 80 pour cent des frais d'aménagement ou de construction de routes principales dans la région des Alpes. Ainsi, on devrait pou- voir réaliser le contournement précité dans le cadre de l'aménagement du réseau des routes principales suisses.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose de prendre acte de la pétition, mais de ne pas y donner suite.
Zustimmung - Adhésion
84.265
Pestalozzi Martin, Rüti. Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren Frais et Indemnités en procédure administrative
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
stösse zu unternehmen, damit Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwal- tungsverfahren (SR 172.041.0) dahingehend abgeändert wird, dass neu eine Schreibgebühr nur noch für das erste Exemplar der Ausfertigung eines Entscheides erhoben wird, während für alle weiteren Ausfertigungen die blossen Kopierkosten zu berechnen sind».
Nach Auffassung des Petenten ist die heutige Regelung in einzelnen Fällen derart stossend, dass Abhilfe geschaffen werden muss.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, die Petition abzuschreiben und das folgende Postulat zu überweisen.
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- tions cantonales propose de classer la pétition et de trans- mettre le postulat suivant.
Zustimmung - Adhésion
Postulat der Petitions- und Gewährleistungskommission Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob die Bestimmun- gen über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsver- fahren in dem Sinne abzuändern seien, dass eine Schreib- gebühr nur noch für das erste Exemplar der Ausfertigung eines Entscheides erhoben wird, während für alle weiteren Ausfertigungen die blossen Fotokopierkosten zu berechnen sind.
Postulat de la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales
Frais et indemnités en procédure administrative
Le Conseil fédéral est prie d'examiner si les dispositions concernant les frais et les indemnités en procédure adminis- trative ne pourraient pas être modifiées, de sorte que l'émo- lument d'écritures soit perçu uniquement pour la première expédition d'une décision, tandis que pour tous les autres exemplaires seuls les frais de photocopie seraient facturés.
Überwiesen - Transmis
84.266 Hartmann Kurt, Baden. Brustamputationen. Leistungen der Krankenversicherung
Implantations de prothèses mammaires. Prestations de l'assurance-maladie
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Mit Eingabe vom 6. März 1984 ersucht Kurt Hartmann die eidgenössischen Räte, dem Bundesamt für Sozialversiche rung (BSV) und dem Eidgenössischen Versicherungsgericht die Weisung zu erteilen, Brustprothesenimplantationen nach unfall- oder krankheitsbedingter Amputation, entge- gen der bisherigen Gerichtspraxis, zur Pflichtleistung der anerkannten Krankenkassen zu erklären.
Nach Praxis des Eidgenössischen Versicherungsgerichts fallen Operationen zur Implantation von Brustprothesen nicht unter die gesetzliche Leistungspflicht der anerkannten Krankenkassen, weil sie gegen das sich aus Artikel 23 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ergebende
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Gebot der Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu Lasten der Krankenversicherung verstossen würden (vgl. Entscheid vom 24. April 1978, R SKV 1978, Seite 149-152).
Den Kassen steht es hingegen frei, die Übernahme solcher Leistungen in ihren Statuten oder Reglementen vorzusehen. 3. In seiner Stellungnahme zur Petition kam das Bundesamt für Sozialversicherung zum Schluss, dass das Begehren in materieller Hinsicht nach den heutigen Erkenntnissen prü- fenswert ist. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departe- mentes des Innern unterstützte - angesichts des tiefgreifen- den Eingriffs, den eine Brustamputation in menschlicher Hinsicht darstellt - die Petition in vollem Umfang. Er schlug eine Begutachtung durch die Eidgenössische Fachkommis- sion für allgemeine Leistungen der Krankenversicherung und - bei positiven Ergebnissen - eine entsprechende Emp- fehlung an die Krankenkassen vor.
Diese Kommission hat in der Zwischenzeit eine solche Emp- fehlung an die Krankenkassen beschlossen.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, die Petition abzuschreiben und das folgende Postulat zu überweisen.
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- tions cantonales propose de classer la pétition et de trans- mettre le postulat suivant.
Zustimmung - Adhésion
Postulat der Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates
Brustprothesen-Implantationen. Leistungen der Kranken- versicherung
Der Bundesrat wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass
Brustprothesen-Implantationen nach unfall- oder krank- heitsbedingter Amputation zu Pflichtleistungen der aner- kannten Krankenkassen erklärt werden;
das Departement des Innern eine entsprechende Empfeh- lung an die Krankenkassen abgibt.
Postulat de la commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales
Implantations de prothèses mammaires. Prestations de l'assurance-maladie
Le Conseil fédéral est invité à faire en sorte que
les implantations de prothèses mammaires, après ampu- tation rendue nécessaire par un accident ou une maladie, fassent partie des prestations obligatoires des caisses-mala- die reconnues;
le Département fédéral de l'intérieur envoie une telle recommandation aux caisses-maladie.
Überwiesen - Transmis
84.267
Vosseler Martin, Basel. SBB. Annullierung der auf 1. Mai 1985 geplanten Tariferhöhungen
CFF. Annulation des hausses des tarifs prévues pour le 1er mai 1985
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Am 8. Oktober 1984 reichten 430 Personen eine Petition ein. Die Petenten erklären, dass sie über die Tarifpolitik der SBB bestürzt sind und jede Preiserhöhung entschieden ableh- nen. In einer Zeit, in der das Waldsterben ein sichtbares Zeichen für zunehmende Umweltschäden ist, müssten alle Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ergriffen werden.
Die Petenten ersuchen die eidgenössischen Räte, die Ein- gabe dem Bundesrat weiterzuleiten.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, die Petition zuständigkeitshalber an den Bundesrat weiter- zuleiten.
Proposition de la commission
Pour des questions de compétence, la commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales pro- pose de transmettre la pétition au Conseil fédéral.
Zustimmung - Adhésion
84.268
Bertisch Christoph, Münchenstein. Ausländisches Bürger- recht. Entlassung Nationalité étrangère. Annulation
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Mit Eingabe vom 15. März 1984 regt der Petent an, durch den Abschluss eines Staatsvertrages mit Frankreich seien Franzosen, die in der Schweiz eingebürgert werden, von der Militärpflicht gegenüber Frankreich zu befreien.
Der grösste Teil der im Zusammenhang mit dem Militär- dienst auftretenden Konflikte wird durch das Abkommen vom 1. August 1958 zwischen der Schweiz und Frankreich über den Militärdienst der Doppelbürger geregelt. Danach sind französisch-schweizerische Doppelbürger nur in dem Land dienstpflichtig, wo sie bei Vollendung des 19. Alters- jahres wohnen. Eingebürgerte Personen fallen jedoch nur beschränkt unter das Abkommen, insbesondere dann, wenn sie zusammen mit ihren Eltern oder wenn sie individuell vor Erreichen des 16. Altersjahres eingebürgert wurden.
Nach internem französischem Recht werden Doppelbürger, die zwischen dem 18. und 21. Altersjahr im Ausland wohnen, von der Militärdienstpflicht in Frankreich dispensiert, wenn sie vor Erreichen des 21. Altersjahres Doppelbürger sind und ihre Dienstpflicht gegenüber dem anderen Heimatstaat erfüllt haben.
Personen, die nach dem 21. Altersjahr in der Schweiz einge- bürgert werden und deren Militärverhältnis zu Frankreich bis zu diesem Zeitpunkt nicht geregelt ist, bleiben in Frank- reich militärdienstpflichtig. Sie können lediglich durch Entlassung aus dem französischen Staatsverband hiervon befreit werden.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement unter- sucht im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes, ob die Schweiz dem Abkommen des Europarates zur Verhinderung der Fälle von mehrfacher Staatsangehörigkeit vom 6. Mai 1983 beitreten soll. Der Bei- tritt hätte zur Folge, dass in der Schweiz eingebürgerte Franzosen die französische Staatsangehörigkeit automa- tisch verlieren würden und damit gleichzeitig gegenüber Frankreich auch nicht mehr militärdienstpflichtig wären.
N 14 décembre 1984
1910
Motion du groupe Adl/PEP
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zu überweisen.
Proposition de la commission La Commission des petitions et de l'examen des constitu- tions cantonales propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral.
Zustimmung - Adhésion
84.059
Geschäftsreglement des Nationalrates. Revision (2. Lesung) Règlement du Conseil national. Révision (2ª lecture)
Siehe Seite 1850 hiervor - Voir page 1850 ci-devant
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Titre et préambule, ch. I Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission Angenommen - Adopté
Ziff. Il
Antrag der Kommission Die Änderung dieses Reglements tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
Ch. Il
Proposition de la commission La présente modification de ce règlement entre en vigueur le 1er janvier 1985
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 132 Stimmen (Einstimmigkeit)
84.342 Motion der LdU/EVP-Fraktion Elektronisches Abstimmungsverfahren im Nationalrat Motion du groupe Adl/PEP Vote électronique au Conseil national
Wortlaut der Motion vom 8. März 1984
Das Büro wird eingeladen, umgehend die rechtlichen und sachlichen Vorkehren einzuleiten, um das Abstimmungs- prozedere im Nationalrat mit Hilfe der heute zur Verfügung stehenden elektronischen Technologien zu rationalisieren und transparenter zu gestalten.
Texte de la motion du 8 mars 1984
Le Bureau est chargé de prendre rapidement des disposi- tions de forme et de fond visant à rationaliser la procédure de vote au Conseil national à l'aide des technologies électro- niques actuellement disponibles et, partant, à clarifier le résultat des scrutins.
Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 8. März 1984 Rapport écrit du Bureau du 8 mars 1984
Mit Hilfe einer elektronischen Anlage soll das Abstim- mungsverfahren im Nationalrat rationeller und transparen- ter gestaltet werden. Es wird erwartet, dass einerseits Zeit gewonnen und andererseits jederzeit festgestellt werden kann, wer wie stimmt. Damit diese Ziele erreicht werden können, muss die Anlage möglichst einfach sein (leicht und schnell «bedienbar») und deren Anwendung im Geschäfts- reglement genau umschrieben werden. Diese beiden Krite- rien wurden bei der Diskussion über eine analoge Motion im Jahre 1980 («Amtliches Bulletin» NR 1980, Seiten 376 ff.) nicht berücksichtigt. Die Motion wurde damals unter ande- rem auch deswegen abgelehnt, weil ein sehr komplizierter Mechanismus vorgesehen war.
Eine Umfrage unter den europäischen Parlamenten wurde bereits im Jahre 1979 gemacht. «Die befragten Län- der führten zum Teil schon in den fünfziger Jahren das elektronische Abstimmungsverfahren ein, vor allem um Zeit zu gewinnen und die Genauigkeit der Resultate zu gewähr- leisten. Die durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass die Erfahrungen mit den Abstimmungsmaschinen, mit Aus- nahme der BRD, positiv waren. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Abstimmungsanlage nach längerer Erprobung und Anwendung an nur einem Sitzungstag wie- der ausgebaut, weil sie nicht zufriedenstellend funktionierte. Trotz organisatorischer Vorbereitung der Abstimmungen brachte die Anlage Schwierigkeiten bei ihrer praktischen Handhabung. Aus Sicherheitsgründen musste jeder Abge- ordnete zu Beginn der Abstimmung selbst, also gleichzeitig mit der Betätigung der «Ja>-, «Nein>- oder Stimmenthal- tungs>-Taste, seine Identifikation angeben; es musste zudem ein Knopf an der Aussenseite des Pultes solange betätigt werden, bis der Präsident die Abstimmung geschlossen hatte. Schliesslich mussten die Abgeordneten im Sitzen abstimmen, da auch das Gewicht auf dem Stuhle eine gewisse Rolle für die Sicherheit spielte.» («Amtliches Bulletin» NR. 1980, Seite 377). Neu hinzu kommt das däni- sche Parlament, in dem nach Auskunft der Präsidenten eine einfache Abstimmungsanlage ohne jede Sicherung zur all- gemeinen Zufriedenheit und ohne Missbrauch funktioniert. 3. Um die Sicherheit der Abstimmungsresultate zu prüfen, die vor allem bei knappen Resultaten in Frage gestellt wer- den kann, hat das Büro bereits 1979 die Abstimmungen zwischen Wintersession 1975 und Sommersession 1979 (15 Sessionen) untersucht. Von den 1546 Abstimmungen (80 bis 120 pro Session) waren drei Abstimmungen mit Namensauf- ruf, und 109 Abstimmungen mit einem Unterschied von weniger als zehn Stimmen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
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Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1984 - 08:00
Date
Data
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1904-1910
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20 012 986
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