N 12 décembre 1984
1802
Assurance-maladie. Révision partielle
digkeit für die Tarifanträge nicht bei unserem Rat liegt, sondern bei den Organen der Bundesbahnen, beim Amt für Verkehr, beim Departement.
Wir haben wohl die Budgetgenehmigungskompetenz. Die haben wir ja heute wahrgenommen, aber wir haben sicher nicht die Kompetenz, Tariferhöhungen zu beantragen oder direkt zu beeinflussen.
Das war damals mein Grund, nein zu stimmen, aber ich möchte es Ihnen überlassen, wie Sie hier stimmen wollen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dieses Postulat anzunehmen. Ich möchte immerhin zu bedenken geben, dass das Gewicht eines Postulates natürlich dadurch auch etwas abgemindert wird, wenn wir Postulate auch dort ein- reichen, wo die Zuständigkeit nicht gegeben oder nicht eindeutig abgeklärt ist.
M. Massy, rapporteur: Cette proposition est le fait d'une majorité d'occasion qui s'est dégagée en fin de journée et à laquelle je n'appartenais pas. Ce postulat entraîne un dépas- sement de nos compétences, il n'appartient pas à notre conseil de décider des propositions tarifaires. Je vous prie donc de repousser ce postulat.
Bundespräsident Schlumpf: Herr Aregger hat dargelegt, weshalb auch der Bundesrat nicht in der Lage wäre, einen Auftrag im Sinne des formulierten Postulates entgegenzu- nehmen, nämlich dafür zu sorgen, dass diese und jene Wünsche bei den Tariferhöhungen berücksichtigt werden. Der Bundesrat ist in dieser Sache gar nicht kompetent. Die Empfehlung, Zurückhaltung zu üben, werden wir jedoch den SBB durchaus zukommen lassen. Aber wir können das nicht im Sinne eines verbindlichen Auftrages entgegenneh- men, weil uns dafür die Kompetenz fehlt.
Ich muss Sie also bitten, das Postulat in dieser Formulierung abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulats Dagegen
64 Stimmen 73 Stimmen
83.056 PTT. Voranschlag 1984. Nachtrag Il PTT. Budget 1984. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Oktober 1984 Message et projet d'arrêté du 31 octobre 1984
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Ständerates vom 27. November 1984 Décision du Conseil des Etats du 27 novembre 1984
Bremi, Berichterstatter: Der vorliegende Nachtrag II wurde von der Sektion der PTT und von der Finanzkommission durchberaten. Ich kann Ihnen von der Finanzkommission aus wie auch von unserer Fraktion aus mitteilen, dass er zu keinen zusätzlichen Bemerkungen Anlass gibt. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zu diesem Nachtrag.
M. Bonnard, rapporteur: Les crédits supplémentaires dont il s'agit n'ont donné lieu à aucune remarque ni dans la section compétente de la Commission des finances, ni dans la commission plénière. Celle-ci vous en recommande donc l'adoption.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 89 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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81.004 Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Aide
Siehe Seite 1497 hiervor - Voir page 1497 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 6. Dezember 1984 Décision du Conseil des Etats du 6 décembre 1984
Differenzen - Divergences
Präsident: Es ist bei Artikel 2 Absatz 3 erster Satz eine einzige Differenz geblieben. Herr Darbellay, Kommissions- präsident, lässt mitteilen, dass die Kommission beantragt, dem Ständerat zuzustimmen.
Art. 2 Abs. 3 erster Satz Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 3 1ªn phrase Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté
81.044 Krankenversicherung. Teilrevision Assurance-maladie. Révision partielle
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1372 hiervor - Voir page 1372 ci-devant
Präsident: Bei der Beratung dieses Geschäftes sind wir in der letzten Session bei Artikel 35 stehengeblieben. Damit kommt das Problem der Finanzierung zur Diskussion. Die Kommissionsberichterstatter werden eine kurze Einführung geben.
Eggll-Winterthur, Berichterstatter: Die heutige Regelung der Bundesbeiträge an die Krankenversicherung sieht wie folgt aus: Es wurden jährlich Grundbeiträge pro Kind in der Höhe von Fr. 55.48 ausgerichtet, das sind 68 Millionen Franken.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Aide
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
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Band
V
Volume
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Session
Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.004
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.12.1984 - 15:00
Date
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Seite
1802-1802
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20 012 958
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