Verwaltungsbehörden 20.09.1984 83.061
20012876Vpb20.09.1984Originalquelle öffnen →
473
Schuljahresbeginn. Volksinitiative
Parlament und Bundesrat zu bringen. Der «Wildheuerei» - ich verwende diesen Ausdruck, um es etwas klar darzulegen -, die in den letzten Jahren um sich gegriffen hat, indem beispielsweise Einfache Anfragen eingereicht werden und der Bundesrat dann Antworten erteilen muss, die kleinere Habilitationsschriften darstellen, oder indem in Form von Interpellationen motioniert und postuliert statt dass gefragt' wird, ist zu begegnen. Wir müssen doch eine gewisse Ord- nung einhalten. Wenn uns diese Ordnung nicht mehr zweck- dienlich® erscheint, dann haben wir es in der Hand, sie zu ändern. Aber vorderhand gilt eben im Ständerat dieser Arti- kel 25, wonach es die Postulatsform für Berichterstattungen gibt. Sie haben es ganz ausdrücklich beigefügt, Sie sind da genauer als der Nationalrat: für den Auftrag, Berichte zu erstatten, ist die Motionsform nicht zulässig. Der Bundesrat möchte Sie daran erinnern, ohne daraus eine «cause célèbre» zu machen. Aber ich möchte Ihnen sagen - und das kommt ins Protokoll -: Sie dürfen sicher sein, wir bringen diesen Bericht. Es geht in keiner Weise darum, dass wir diesen Auftrag nicht erfüllen würden, wenn er in Postu- latsform überwiesen wird. Die Lösungen, welche in Frage kommen, hat Herr Ständerat Kündig aufgeführt: entweder Wahlkompetenz beim Bundesrat mit verstärkten Mitwir- kungsmöglichkeiten, sei es im Sinn von Vorschlags- oder Vetorechten des Parlaments, oder dann die Kompetenz zur Wahl des Generalsekretärs überhaupt an die Bundesver- sammlung zu übertragen. Hier stellt sich die Frage: Übt er Magistratsfunktion aus oder nicht? Sie haben aus Ihrer Ratsmitte diese Frage allerdings bereits beantwortet, zwar nicht hier in der Debatte, aber im «Traité de droit constitu- tionnel» des eminenten Rechtsprofessors Jean-François Aubert. Dort ist nachzulesen, dass eine Magistratsstellung des Generalsekretärs nicht angängig wäre, weil dem der klare Wortlaut von Artikel 105 der Bundesverfassung entge- genstünde. Es gibt dann andere Lösungen sui generis; Herr Kündig hat sie erwähnt: das Büro beider Räte oder allenfalls eine bestimmte Kommission als Wahlinstanz. Mit dieser Frage haben sich die Räte vor etwa zwölf Jahren einmal beschäftigt, und der Ständerat hat das abgelehnt. Aber wir sind bereit, alle diese Fragen abzuwägen und Ihnen darüber Bericht zu erstatten. Dann können Sie genau das machen, was Herr Ständerat Kündig Ihnen vorgeschlagen hat. Auf- grund dieses Berichtes, den wir Ihnen erstatten, können Sie uns den definitiven Auftrag für eine neue Ordnung erteilen, wie Sie sie für zweckmässig erachten.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, diesen Vorstoss als Postulat beider Räte an den Bundesrat zu überweisen. Herr Buser und ich werden - und zwar auch nach meinem Präsidialjahr - dafür besorgt sein, dass dieser Bericht Ihnen auch beför- derlich unterbreitet wird, so, wie Sie das wünschen.
Kündig, Berichterstatter: Man kann tatsächlich in guten Treuen hier die Frage stellen, ob es sich lohnt, eine Motion einzureichen, oder ob die Postulatsform das Richtige wäre. Die Postulatsform würde nach meinem Empfinden und nach. dem Empfinden der Mehrheit des Büros ein zweistufiges Verfahren einleiten. In einer ersten Etappe wird vom Bun- desrat ein Bericht verlangt. Nach diesem Bericht wäre das Parlament zu einem neuen Auftrag an den Bundesrat genö- tigt, der ihn dann verpflichtet, das weitere Vorgehen zu wählen. Wenn wir dagegen die Form der Motion angehen, so ist es richtig, dass im ersten Teil des Motionsauftrages zwar nur ein Bericht verlangt wird und keine Ausführungs- bestimmung, dass aber die Motion gleichzeitig auch den Auftrag enthält, nach Beratung im Parlament den definitiven Vorschlag zu unterbreiten. Man kann also ohne weiteres dafür die Form der Motion wählen. Die Mehrheit des Büros schlägt Ihnen die Form der Motion deshalb vor, weil wir glauben, dass dieses Vorhaben tatsächlich realisiert werden soll, so dass also der Bundesrat für die endgültige Fassung heute verpflichtet werden und ihm die Wahlfreiheit über das weitere Vorgehen nicht gelassen werden soll. Deshalb bevorzugen wir die Form der Motion. Aber Sie sehen ja, dass bereits im Nationalrat die Frage Motion/Postulat im Verhält- nis von 64 zu 61 Stimmen schon recht umstritten war.
Abstimmung - Vote Für Überweisung als Motion Für Überweisung als Postulat
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
17 Stimmen 20 Stimmen
83.061 Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 462 hiervor - Voir page 462 ci-devant
Frau Meier Josi: Überlegungen zu Sinn und Grenzen des Föderalismus gehören naturgemäss in jede Debatte über neue Bundeskompetenzen. Ich füge einige bei: Kollege Aubert erklärt seinen Lesern den wesentlichen Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat damit, dass im letz- teren die Verfassung mit einfacher oder qualifizierter Mehr- heit auch gegen den Willen der Einzelstaaten revidiert wer- den kann. Die Initiative nimmt das in Kauf.
Das Initiativrecht des Volkes ist in unserem Bundesstaats- recht auf gleicher Verfassungsstufe verankert wie der Föde- ralismus. Die Schweiz ist nicht nur Bundesstaat, sie ist auch Demokratie. Einer Initiative kann daher die kantonale Zuständigkeit nicht absolut entgegengehalten werden. Die Frage der Zuständigkeit versuchten wir bei der Aufgabentei- lung darnach zu entscheiden, welches Gemeinwesen besser für eine Lösung geeignet sei. Da, wo ursprüngliche Kompe- tenzen erhalten sind, geben wir sie bewusst nicht ohne Not dem Zentralstaat ab. Wir betrachten die Erhaltung eigen- ständiger Kulturkreise als Lebensgrundlage unseres Bun- desstaates. Kollege Aubert schreibt in diesem Zusammen- hang von einem «sentiment politique précis», zu dem eben dieses Bedürfnis gehört, die Eigenständigkeit zu bewahren; «conserver le génie distinctif». Bis hierher sind wir wohl alle einig.
Mein Problem beginnt dort, wo suggeriert wird, der Früh- lings- oder Herbstanfang gehöre zum «génie propre» eines Kantonsvolkes. Nur schon die Existenz zweier verschiede- ner Schulanfänge im grossen Stand Bern spricht gegen diese Annahme. Aber auch die beiden gegensätzlichen Abstimmungen innerhalb kurzer Zeit im gleichen Kanton Zürich sprechen dagegen. Es kann im Ernst nicht davon die Rede sein, dass die Seele eines Volkes im Datum eines noch dazu vom wechselnden Mond abhängigen Schulanfangs liege. Solche Verzeichnungen dürften der Sache des Föde- ralismus eher schaden.
Mein Kanton - ebenfalls ein ehrenwertes Mitglied der Eidge- nossenschaft - hat den entsprechenden Wechsel trotz beschwörender Warnungen schadenfrei überstanden. Seine Standesinitiative geht davon aus, dass für viel zu viele Men- schen eine unhaltbare Lage besteht, die es zu wenden gilt. Er ist den Weg der EDK-Empfehlungen und des anschlies- senden Konkordats, dessen zehnjährige Übergangsfrist längst abgelaufen ist, erfolglos gegangen. Ich danke Kollega Weber, der sich deswegen als neuer Niklaus Wengi zum Schutze der Innerschweizer Bundesgenossen vor die Kano- nenrohre stellte. Von Vorprellen konnte beim damaligen Trend und beim Diskussionsstand der EDK nicht die Rede sein.
Nach unserer Auffassung gehört zum kooperativen Födera- lismus, dass wir einander auch mit Schultypen gegenseitig aushelfen und unsere Grenzen für Lehrverhältnisse gegen- seitig öffnen, um nur bei diesen beiden Beispielen zu blei- ben. So ist denn das untere Wiggental im Kanton Luzern
Début de l'année scolaire. Initiative populaire
474
E
20 septembre 1984
offen nach Aargau und Solothurn, also Zofingen und Olten. Alle Familien im Grenzbereich leiden deshalb mehr oder weniger unter den abweichenden Schulanfängen. Es ist im Gegensatz zu anderen Abweichungen, mit denen wir gerade aus föderalistischen Gründen zu leben bereit sind, ein völlig unnötiges Leiden, das die Betroffenen als reine Schikane empfinden. Zugegeben, es gibt sachlich gewichtigere Unter- schiede. Aber im Konkordat blockiert gerade diese unterge- ordnete organisatorische Frage, die sich so schlimm aus- wirkt auf die Leute, die Lösung anderer wichtiger Fragen. Das Problem des Schulanfangs unterscheidet sich schliess- lich wesentlich von anderen föderalistischen Abgrenzun- gen. Die Appenzeller haben uns Luzerner nicht daran gehin- dert, das Erwachsenenstimmrecht einzuführen. Aber die konkordatstreuen Schwyzer mussten wegen der Verflech- tung ihrer Märchler mit Zürich zurückstecken, und viele andere Kantone können nur wegen der beiden grossen Zauderer ihrer Konkordatsverpflichtung nicht nachkommen. Kollege Aubert schrieb auch einmal, eine harmonische Bun- desentwicklung setze voraus, dass kein Mitglied so gross sei, dass es andere dominiere.
Wir haben dieses von ihm mit Beispielen garnierte Problem nicht, weil uns eben die Initiative noch andere Auswege offen lässt. Wenn wir sie in einer Notlage nützen, dann hat das nichts mit Strafexpeditionen, sondern mit der Aus- schöpfung bundesstaatlich legitimer Mittel zu tun. Konkret votiere ich für die Vorlage des Bundesrates.
Reichmuth: Nachdem gestern in der Eintretensdebatte die Standpunkte der von der vorliegenden Verfassungsvorlage offenbar besonders stark betroffenen Kantone Zürich und Bern dargetan wurden, gestatte ich mir als Vertreter eines Kantons, der mit dem Schuljahresbeginn ebenfalls Pro- bleme hatte und noch immer hat, einige Bemerkungen. Ich stelle fest, dass die Frage, ob die Vereinheitlichung des Schulbeginns in der Schweiz überhaupt eine Notwendigkeit darstellt, seit bald 15 Jahren immer wieder positiv beantwor- tet wurde. Am Schulkoordinationskonkordat von 1970, dem immerhin 21 Kantone beigetreten sind, und das den einheit- lichen Schuljahresbeginn im Spätsommer vorschreibt, haben die Erziehungsdirektoren, die Lehrerschaft und alle erdenklichen Instanzen, die im Erziehungswesen etwas zu sagen haben, mitgearbeitet. Im Vernehmlassungsverfahren zur heutigen Vorlage haben 22 Kantonsregierungen - ich nehme an, auch nicht ohne den Segen ihrer Erziehungsdi- rektoren - ausdrücklich für eine Festlegung des Spätsom- merschulbeginns in der Bundesverfassung votiert. Diese einhellige Meinung kommt auch nicht von ungefähr. Wenn Sie in einem kleineren Kanton wohnen, in dem die eine Hälfte der Bewohner kulturell und wirtschaftlich auf eine Agglomeration mit Frühlingsschulbeginn und die andere Hälfte auf ein Zentrum mit Herbstschulbeginn ausgerichtet ist, dann bekommen Sie eben die Probleme und Schwierig- keiten besonders drastisch zu sehen. Ich nehme an, das werde im Kanton Zug etwa gleich empfunden worden sein wie im Kanton Schwyz. Und darin liegt ja auch der Grund für die eingereichten Standesinitiativen.
Mit dem Zustandekommen des Konkordates glaubten wir, das Problem des Schulanfangs auf föderalistische Weise gelöst zu haben, namentlich auch deshalb, weil der Kanton Zürich, dem dabei selbstverständlich eine zentrale Rolle attestiert wurde, mit einer Volksabstimmung 1971 mit gros- sem Mehr diesem Schulkonkordat beigetreten ist. Aber nicht nur das, der Kanton Zürich hat gleichzeitig durch Volksabstimmung auch den Herbstschulbeginn beschlos- sen. Nach diesem Beschluss hat der Kanton Schwyz konkor- datsgetreu ebenfalls den Herbstschulbeginn nicht nur beschlossen, sondern auch eingeführt, mit allen Schwierig- keiten und Umtrieben - ich verweise nur auf das Kurzschul- jahr, das wir durchführen mussten. Damit hatten alle Inner- schweizer Kantone den Herbstschulanfang realisiert, und zwar guten Glaubens. Von einem Vorprellen in irgendeiner Form kann daher keine Rede sein. Es konnte namentlich nicht vorausgesehen werden, dass im Kanton Zürich gegen den Willen von Regierung und Erziehungsbehörden und
auch gegen die Konkordatsverpflichtung ein Jahr später eine hauptsächlich aus Lehrerkreisen lancierte Volksinitia- tive angenommen würde, die wieder auf Frühlingsschulbe- ginn zurückbuchstabierte.
Das hatte dann zur Folge, dass unsere bevölkerungsstarken Bezirke am Zürichsee auch in unserem Kanton mittels einer Volksinitiative die Rückkehr zum Frühling durchsetzen konnten. Wir hatten also die einmalige Situation eines zwei- maligen Wechsels innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes. Ich habe Verständnis für unsere Kollegen aus dem Kanton Zürich, wenn sie heute den Volksentscheiden in ihrem Kan- ton auch hier Nachachtung verschaffen wollen. Ich bitte aber auch um Verständnis für unsere Situation, die seiner- zeit eben zur Einreichung einer Standesinitiative geführt hat.
Noch ein kurzes Wort zum föderalistischen Aspekt der Vor- lage, ausgesprochen von einem überzeugten Föderalisten aus einem ebensolchen Kanton: Was wir in der Verfassungs- vorlage finden, ist genau jene Lösung, die die Kantone auf föderalistische Weise im Konkordat festgelegt und zu deren Durchführung sie sich auch verpflichtet haben. Das Konkor- dat ist immer noch in Kraft und wir überführen eigentlich nur Konkordatsrecht in Bundesrecht. Wer hier vom Unter- gang des föderativen Schulsystems in der Schweiz spricht, der übertreibt meines Erachtens etwas. In allen übrigen Fragen des Volksschulwesens sind und bleiben die Kantone frei. Sie können frei entscheiden, sie können auch koordi- nieren, sie können harmonisieren unter sich. Was hat das aber für einen Sinn, Schulpläne und Lehrmittel zu harmoni- sieren, wenn in einem so wichtigen Punkt wie beim einheitli- chen Schulbeginn keine Übereinstimmung herbeigeführt werden kann?
Frau Meier hat vorhin bereits auf diesen Umstand hingewie- sen. Ich meine, es sollten die gegen die Vorlage vorgebrach- ten Bedenken im Interesse eines Teils unserer Schuljugend zurückgestellt werden.
Ich empfehle daher die Vorlage zur Annahme.
Bundesrat Egli: Wenn in einem Bereich der staatlichen Tätigkeit die Kantone eifersüchtig über ihre Souveränität wachen, dann ist es der Bildungsbereich, und hier insbeson- dere der Primarschulbereich: Das Gespenst des eidgenössi- schen Schulvogtes geht offenbar immer noch um! In allen anderen Bildungsbereichen ist der Bund irgendwie mittätig. Bei den Mittelschulen regelt er die Maturität im Hinblick auf das Medizinstudium und auf den Anschluss an die Eidge- nössischen Technischen Hochschulen. Der Bund führt selbst die zwei technischen Hochschulen. Er fördert die kantonalen Hochschulen und spendet Beiträge an deren Betrieb und an die Investitionen. Die Regelung des Berufs- schulbereiches ist überhaupt Bundessache. Nur im Primar- schulbereich beschränkt sich der Bundesverfassungsgeber in Artikel 27 auf die lakonische Vorschrift, dass die Kantone einen kostenlosen Primarschulunterricht zu gewährleisten haben. Nun haben es aber die veränderten Verhältnisse mit sich gebracht, dass auch im Primarschulbereich das Bedürf- nis nach einer Koordination gewachsen ist: Unter diesen veränderten Verhältnissen ist insbesondere die Mobilität der Bevölkerung zu erwähnen; und zwar gehört zu dieser Mobi- lität - Herr Weber hat es angetönt - nicht nur der Umzug der Familie von einem Kanton in den anderen, sondern auch der Besuch von Schulen oder der Antritt einer Lehre in einem anderen Kanton als dem Wohnortskanton.
Gerade Kantone wie Bern und Zürich üben mit ihrem Bil- dungs- und Wirtschaftspotential eine grosse Attraktivität auf andere Kantone aus. Es leuchtet ohne weiteres ein, dass zum Beispiel ein Freiburger, der den Herbstschulbeginn kennt, im Herbst kaum mehr eine Lehrstelle findet, wenn er eine solche im Kanton Bern antreten will, weil diese Lehr- stellen eben bereits im Frühling vergeben worden sind.
Im Kanton Zug - so wurde mir vom Erziehungsdirektor dieses Kantons, dem früheren Nationalrat Scherer, berichtet - müssen Lehrlinge im letzten Mittelschuljahr gleichzeitig nebenbei auch die Berufsschule besuchen, damit sie, wenn sie in Zürich eine Lehre antreten, dort den Anschluss finden.
Schuljahresbeginn. Volksinitiative
475
Diese Mobilität muss auch berücksichtigt werden, Herr Stucki; wahrscheinlich ist sie in den statistischen Zahlen, die Sie gestern erwähnten, kaum erfasst; sie kommt aber sehr oft vor.
Solche Überlegungen lassen politische föderalistische Prin- zipien hinter die pragmatische Notwendigkeit zurücktreten. Ich wende mich nun an alle jene Herren, die gestern das Banner des Föderalismus geschwungen haben, an die Her- ren Stucki, Aubert, Gerber, Jagmetti, Brahier und natürlich an den Erzföderalisten Landammann Schmid: Auch der. Bundesrat hätte Ihnen, meine Herren, lieber eine föderalisti- sche Lösung präsentiert. Aber der föderalistische Weg erwies sich eben nach unzähligen Versuchen, wie sie ja in diesem Saale dargestellt worden sind, als ungangbar. Aus- serdem wollen wir doch das Prinzip des Föderalismus nicht zu Tode reiten. Wir sind Föderalisten, weil uns dieses System politisch bessere Lösungen anbietet. Ich glaube aber nicht, dass der Schuljahresbeginn ein gutes Beispiel ist, um daran einen fruchtbaren Pluralismus föderalistischer Lösungen vorzudemonstrieren. Hängen nun wirklich die Freiheit und die Souveränität eines Kantons von seiner selbständigen Fixierung des Schuljahresbeginns ab? Ver- langt nicht gelegentlich eine praktische, politische Lösung von einem Kanton eine kleine Einbusse an Souveränität? Herr Jagmetti, Sie haben recht, dass der Föderalismus es notgedrungen mit sich bringt, dass in den Kantonen unter- schiedliche Lösungen von staatlichen Aufgaben stattfinden. Wir nehmen dies nicht nur in Kauf, sondern wir wollen dies und wir bejahen diesen Pluralismus in unserer helvetischen Landschaft. Aber dort, wo sich diese Eigenheiten und Besonderheiten grenzüberschreitend auswirken, bedarf es einer Koordination. Wollen Sie doch auch berücksichtigen, dass es ja nicht darum geht, ein eidgenössisches Institut zu schaffen, welches den Kantonen dauernd ein Stück ihrer politischen Selbstgestaltung wegnimmt. Es geht ja vielmehr nur darum, eine einmalige Anpassung vorzunehmen, wel- che im übrigen keine Folgen auf die Selbstbestimmung der Kantone ausübt.
Ich frage mich, meine Herren Stucki, Aubert und Jagmetti, ob Sie die Bedeutung der unterschiedlichen Schulanfänge vielleicht nicht doch allzusehr herunterspielen? Sollten wir nicht gerade hier auf die Meinung der Fachleute und der Bildungspolitiker abstellen? Ich kann mich auf einen unver- dächtigen Zeugen berufen, nämlich die Erziehungsdirekto- renkonferenz, welche einhellig auf die Richtigkeit dieses Postulates des einheitlichen Schuljahresbeginns hingewie- sen hat, und zwar empfindet sie dieses Postulat als viel wichtiger als andere Koordinationen, welche im Schulbe- reich ebenfalls angestrebt werden.
Und damit, Herr Aubert, wird die Frage zu einer technischen und nicht nur zu einer politischen, wie Sie es gestern aus- führten. Natürlich ist es pädagogisch völlig irrelevant, ob das Schuljahr im Frühling oder im Herbst beginnt. Pädago- gisch relevant und damit auch technisch relevant wird es aber dann, wenn eben die einen Kantone im Frühling und die anderen im Herbst ihr Schuljahr beginnen; es ist also nicht nur eine politische, sondern eine pädagogisch-techni- sche Notwendigkeit.
Es sind im wesentlichen nur noch die Kantone Bern und Zürich, welche sich nicht mit dem Herbstschulbeginn befreunden können. Es ist daher auch verständlich, wenn die Schweizerische Volkspartei sich heute gegen den Gegenvorschlag ausspricht, rekrutieren sich doch deren Mitglieder mehrheitlich aus den beiden grossen Kantonen| Bern und Zürich. Aber auch diese beiden Kantone, Herr Stucki, haben in ihrer Vernehmlassung doch die Meinung zum Ausdruck gebracht, dass der Schuljahresbeginn ver- einheitlicht werden sollte. Auch die SVP kann sich in ihrer Vernehmlassung mit dem aufgesplitterten System nicht be- freunden.
Es geht mir für die Haltung der beiden grossen Kantone Bern und Zürich das Verständnis nicht ganz ab; denn schliesslich stellen diese beiden Kantone fast ein Viertel der schweizerischen Bevölkerung, und es war der Grossteil der übrigen Kantone, die vom ursprünglichen Frühjahresbeginn
auf den Herbstjahresbeginn umgestellt haben. Es stimmt auch, Herr Stucki und Herr Gerber, dass diese beiden Kan- tone sich auf eine längere Tradition berufen können. Aber seither ist doch eine Entwicklung eingetreten, die diese Tradition etwas in Frage stellt. Erstens einmal erwähne ich das Schulkonkordat, welchem sich 21 Kantone angeschlos- sen haben. Dieses Schulkonkordat sieht den Herbstschulbe- ginn vor. Es ist ungerecht - Herr Weber, Frau Meier und Herr Reichmuth haben darauf hingewiesen -, wenn man insbe- sondere den innerschweizerischen und anderen Kantonen vorwirft, sie seien ohne Rücksprache mit anderen Kantonen vorgeprellt. Sie haben nämlich nichts anderes getan, als folgsam die Vorschriften dieses Konkordates beobachtet. Zweitens ist auch zu berücksichtigen - die Herren Affolter und Cavelty haben darauf hingewiesen -, dass es nicht darum geht, dass der Bund von sich aus nun den Schuljah- resbeginn unter seinen Herrschaftsbereich nehmen will. Es ist doch vielmehr so, dass heute die Kantone mit kantonalen Initiativen und auch das Volk mit der Volksinitiative sich an den Bund wenden mit der Bitte, die Sache in die Hand zu nehmen und die Koordination von Bundes wegen herbeizu- führen, nachdem der Koordinationsweg des Konkordates sich als ungangbar erwiesen hatte.
Drittens wollen die Gegner des bundesrätlichen Vorschla- ges auch das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigen, in welchem mit Ausnahme von vier Kanto- nen alle dem Gegenvorschlag des Bundesrates zugestimmt haben. Ich glaube, dass diese überwiegende Mehrheit der Kantone ihre Auffassung doch etwas erschüttern könnte. Noch einige weitere Argumente: Erstens einmal haben auch die Hochschulen ihre Lehrpläne auf den Herbstbeginn aus- gerichtet, zweitens kennt fast das gesamte Ausland - das wurde gestern auch erwähnt, obwohl es vielleicht nicht so bedeutsam ist - den Herbstschuljahresbeginn, und schliess- lich wollen Sie auch noch das Resultat bei der Abstimmung im Nationalrat in Erwägung ziehen: 123 Nationalrätinnen und Nationalräte haben der Bundesratslösung zugestimmt gegenüber 31, die dagegen waren. Es ist keine Strafexpedi- tion, wie sich Herr Schmid auszudrücken beliebte, die man gegen die Kantone Bern und Zürich führen will, sondern wir bitten sie inständig um eine freundeidgenössische Geste. Wir rufen die Kantone Bern und Zürich auf, im Dienste des gesamten Landes dieses kleine Opfer auf sich zu nehmen. Gerade aus ihrer Grosse und aus ihrer Stärke heraus sollten diese Kantone auch die Attraktion in Betracht ziehen, wel- che ihr Bildungssystem und ihr Bildungspotential auf die umliegenden Kantone ausüben und daher eine Koordina- tion nötig machen. Gerade diese Leaderfunktion sollte diese beiden Kantone zur Umstellung veranlassen, damit auch die übrigen Kantone, welche nämlich schon lange umstellen wollten - darauf haben die Herren Weber und Reichmuth und auch Frau Meier hingewiesen -, den Schritt nachvollzie- hen können. Auch diese Feststellung sollte Ihnen ein Opfer wert sein. Wenn auch diese Umstellung mit einigen Umtrie- ben verbunden ist, so sollten Bern und Zürich doch dieses Opfer im Dienste der gesamten Eidgenossenschaft auf sich nehmen. Auf jeden Fall sollten diese beiden Kantone sich vom Verdacht befreien, dass sie nur aus Prestigegründen an ihrer bisherigen Lösung festhalten.
Auch im Nationalrat wurde noch mit dem Gedanken gespielt - auch in der Vernehmlassung kam er zum Ausdruck -, ob nicht ein Split zwischen den welschen und den alemanni- schen Kantonen vorgenommen werden könnte.
Herr Gerber und Herr Hänsenberger haben darauf hingewie- sen. Ich muss mich damit nicht mehr befassen, denn ein solcher Antrag wurde ja bei Ihnen auch nicht gestellt. Aber es ist doch zu sagen, dass eine solche Lösung den zurzeit wieder etwas vermehrt erwähnten Sarinegraben noch vertie- fen würde. Ausserdem würde eine solche Lösung den zwei- sprachigen Kantonen Probleme bringen, Probleme die gerade in einer Stadt wie Biel auf die Spitze getrieben worden sind, wo in ein und demselben Ort die welschen Schulen den Herbstschuljahresbeginn kennen und die deutschsprachigen Schulen den Frühjahresschulbeginn. Ausserdem müssten bei einer solchen Lösung sechs Kan-
62 - S
Début de l'année scolaire. Initiative populaire
476
E
20 septembre 1984
tone wieder umstellen, nämlich Graubünden, Luzern, Nid- walden, Obwalden, Uri und Zug.
Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob man nicht einfach dem Volksbegehren und damit den kantonalen Initiativen zustimmen könnte. Ein solcher Antrag wurde hier auch nicht gestellt. Aber ich möchte trotzdem davor warnen, denn dann hätten wir ein zweistufiges System: Nach der Annahme der Verfassungsbestimmung müsste der Gesetzgeber noch- mals bemüht werden, der eine Gesetzesbestimmung zu erlassen hätte, die dann erst noch dem Referendum unter- stünde. Ich glaube, dass es die verfahrensökonomischere Lösung ist, wenn wir in einem Schritt die Frage gerade in der Verfassung lösen lassen und hier in einem Mal Volk und Stände darüber befinden lassen können.
All diese Überlegungen führen zum Schluss, dass dem Gegenvorschlag des Bundesrates grundsätzlich zuzustim- men ist. Der Bundesrat stimmt aber auch dem Mehrheitsan- trag der Kommission zu, welche den Verfassungszusatz nun in einen besonderen Absatz verweisen will. Mit diesem Antrag ist automatisch natürlich auch die Ablehnung der Standesinitiativen Zug, Schwyz und Luzern beantragt.
Zur parlamentarischen Initiative haben wir uns hier nicht zu äussern. Der parlamentarischen Initiative Merz wurde im Nationalrat keine Folge gegeben. Nach Geschäftsverkehrs- gesetz (Art. 21novies Abs. 2) ist damit die Sache ad acta gelegt. Der Zweitrat hat sich nicht mehr damit zu befassen. Abschliessend möchte ich noch sagen, dass wir insbeson- dere den Initianten einen Dank schuldig sind für ihre Bereit- schaft, die Initiative zurückzuziehen, wenn das Parlament dem Gegenvorschlag des Bundesrates oder hier nun auch dem Vorschlag der Mehrheit der Kommission zustimmt.
Ganz zuletzt möchte ich auch allen Votanten danken, wel- che für die bundesrätliche Gegenlösung eingestanden sind, so den Herren Piller, Cavelty und Frau Meier. Vor allem aber danke ich jenen Votanten, die aus Kantonen kommen mit Frühjahrschulbeginn und die trotzdem nun dem bundesrät- lichen Vorschlag zugestimmt haben. Es sind dies die Herren Affolter, Hänsenberger, Weber und Reichmuth. Vor dem Kanton Schwyz habe ich eine besondere Achtung, weil er bereits zweimal umstellen musste und bereit ist, das dritte Mal nochmals umzustellen, nur noch auf das Signal von Zürich gewartet hätte, aber nun, wie ich hoffe, auf das Signal der Verfassung hin diese nochmalige Umstellung vorneh- men wird. Einen ganz besonderen Dank möchte ich natür- lich auch dem Referenten, Herrn Zumbühl, abstatten.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission siehe Seite 462 hiervor
Art. 2
Proposition de la commission voir page 462 ci-devant
Zumbühl, Berichtstatter: In Anbetracht der Entlassungsstim- mung werde ich mich nur kurz zu den Minderheitsanträgen Stucki zu Artikel 2 und 3 äussern. Auch ich habe alles Verständnis für die Haltung einiger Ratskollegen aus den Kantonen Zürich und Bern. Sie haben die Stimmung, die in dieser Frage in beiden Kantonen noch vorherrscht, widerge-
geben. Ich habe aber weniger Verständnis für die Nein- Sager dieser Kantone und ihre Argumentation. Es liegt mir jedoch ferne, von diesem Saal aus einen Volksentscheid zu kritisieren; das möchte ich auf keinen Fall tun. Vielmehr hoffe ich aber, dass aufgrund einer neuen Situation mit der Zeit doch ein Meinungsumschwung stattfinden wird; denn so schlimm ist der Herbstschulanfang sicher nicht. Dort, wo er vollzogen ist, spricht man nur von positiven Erfahrungen. Ich bin davon überzeugt, dass man sich gegebenenfalls in Zürich und in Bern hochgemut mit der Lage abzufinden versteht, ohne dass dabei alles aus den Fugen gerät. Kurz zu einigen Hinweisen und Behauptungen.
Der Schulanfang sei nur ein organisatorisches Problem. Ich habe im Eintretensreferat von einem mehr organisatori- schen Problem gesprochen und meinte, dass pädagogische Auswirkungen damit verbunden seien.
Andere Schulprobleme hätten bezüglich der Koordina- tion gegenüber dem Schulanfang den Vorrang. Auch da habe ich darauf hingewiesen, dass das Konkordat sich um die Schulkoordination bemüht und die Erziehungsdirekto- ren gute Fortschritte in der sogenannten innern Koordina- tion verzeichnen können, dies besonders in den Regionen. Schlussendlich werden sich diese regionalen Erfolge gesamtschweizerisch positiv auswirken. Unser ehemaliger Ratskollege Josef Ulrich hat als Erziehungsdirektor oft gesagt: «Schulkoordination ist Steinbrucharbeit.» In vielen Fällen fällt es sogar schwer, innerhalb eines Kantons zu koordinieren, geschweige dann unter 26 Kantonen. Bitte beachten Sie das.
Der Wohnsitzwechsel ist kein schwerwiegender Grund für den einheitlichen Schulanfang; den Wohnsitzwechsel von einem Kanton in den anderen kann man statistisch festhalten; das stimmt. Was aber ebenso stark ins Gewicht fällt und zahlenmässig kaum festgehalten wird, ist der Über- tritt in weiterführende Schulen oder in Berufslehren ausser- halb eines Wohnsitzkantons.
Was geschieht, wenn wir zum Antrag der Kommissions- mehrheit nein sagen würden? Es würde eine Volksabstim mung über die Initiative geben; und wenn das Volk ja sagen würde, dann hätten wir das «Geschenk». (Aber ich danke trotzdem den Initianten, sie haben den Stein ins Rollen gebracht.)
Zum Votum unseres geschätzten Kollegen Carlo Schmid. Ich respektiere seine Meinung und beachte, dass er sich so offen geäussert hat. Aber ich muss sagen: Es fehlt nicht an einer Ironie des Schicksals: Am 29. Oktober 1970, also vor bald 14 Jahren, hat die Konferenz der kantonalen Erzie- hungsdirektoren - damals noch 25 an der Zahl - unter der ausgezeichneten Führung des damaligen Zuger Erzie- hungsdirektors und späteren Bundesrates Hans Hürlimann in Appenzell Innerrhoden, auf dem Kronberg, 1663 Meter über Meer, feierlich das Schulkonkordat besiegelt. Es war fast eine Wiederholung der Rütliszene, und wir glaubten hoffnungsvoll, in Appenzell Innerrhoden falle alles auf fruchtbaren Boden ...
Gestern wurde reichlich vom Föderalismus gesprochen, weniger vom Schulkind. Wenn ich aus dem Handgelenk analysiere, komme ich zu folgendem Resultat: Verhältnis Föderalismus/Schulkind: 1 zu 3 zugunsten des Föderalis- mus. Halten Sie den Föderalismus hoch, bitte; aber verges- sen Sie dabei unsere Jugend und ihre Ausbildung nicht und stimmen Sie für die Anträge der Kommissionsmehrheit.
Stucki, Sprecher der Minderheit: Obwohl anzunehmen ist, dass die Meinungen gemacht sind, gestatten Sie mir noch einige wenige Bemerkungen. Ich möchte das mit der hier gebotenen Zurückhaltung und auch mit der sprichwörtli chen zürcherischen Bescheidenheit tun.
Wenn im Rahmen der Diskussion immer wieder von den vielen zustimmenden Vernehmlassungen - zum Gegenent- wurf des Bundesrates - die Rede war, dann muss man diese etwas relativieren. Ich kann das aufgrund jahrelanger Exekutivtätigkeit sagen. Die Erarbeitung solcher Vernehm- lassungen erfolgt durch die Fachinstanzen und wird mass-
September 1984
S
477
Schuljahresbeginn. Volksinitiative
geblich auch in der allgemeinen Marschrichtung von den interessierten Fachstellen beeinflusst. Es geht demzufolge natürlich nicht um die Meinungsäusserung der Kantone an sich, sondern eben der entsprechenden Behörden. Gerade das zürcherische Beispiel zeigt ja diesen markanten Unter- schied zwischen der Volksmeinung einerseits und der abge- gebenen Meinung der kantonalen Behörden. Wenn Sie allenfalls, Herr Bundesrat Egli, den Sprechenden als Regie- rungsratsmitglied gemeint haben, der damals auch im Rah- men der Vernehmlassung von Zürich eine positive Meinung zum Gegenvorschlag des Bundesrates abgegeben haben sollte, dann möchte ich einfach darauf hinweisen, dass sich unsere kantonale Regierung als Kollegialbehörde versteht und mindestens bisher mit Erfolg sicherstellen konnte, dass nicht nach Regierungsratssitzungen in den Sensationsblät- tern die Meinungen der einzelnen Mitglieder kundgetan werden können. Wir hoffen, dass wir das auch künftig durchzuhalten vermögen. Das soll ja nicht überall der Fall sein. Unsere Praxis verbietet es mir, auf die von Ihnen anvisierten unterschiedlichen Haltungen des Sprechenden. in dieser Koordinationsfrage näher einzugehen.
Ein zweiter Punkt. Es war sehr viel von Föderalismus die Rede. Ich möchte auch nicht den Teufel an die Wand malen, aber es war nach meiner Meinung von einem sogenannten pragmatischen Föderalismus die Rede, also quasi von einem Föderalismus von Fall zu Fall, von Föderalismus je nachdem er einzelnen Vor- oder Nachteile bringe oder allenfalls, wie hier, bequemere Entscheidungsmechanismen ermöglicht durch Delegieren einer Möglichkeit auf die Un- terstufe.
Auch wenn die föderalistischen Grundsätze immer wieder praktiziert werden, resultiert doch zwangsläufig im Verlaufe der Zeit, wenn auch eben in beinahe nicht spürbaren Schrit- ten, ein Zentralisierungstrend, eine Gewichtsverlagerung von den Gemeinden zu den Kantonen und von den Kanto- nen zum Bund. Ich stelle einfach die Frage: Hat nicht diese sogenannte pragmatische Anwendung des Föderalismus in vielen einzelnen Aktionen in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass auf vielen Aufgabengebieten eben eine Zentra- lisierung, eine vermehrte Mitsprache des Bundes stattgefun- den hat?
Darf ich zur Beantwortung dieser Frage einen Ratskollegen zitieren, nämlich den Präsidenten der ständerätlichen Kom- mission Aufgabenneuverteilung, Herrn Kollega Binder? Er hat im Dezember 1982 unter anderem folgendes ausgeführt: «Heute ist der Bund fast omnipräsent, es gibt kaum noch ein staatliches Tätigkeitsfeld, in dem der Bund nicht direkt oder indirekt seine Finger drin hätte. Der Föderalismus ist tat- sächlich in den Nachkriegsjahren notleidend geworden. Preis und Chance des Föderalismus bestehen gerade darin, dass die Kantone und die Gemeinden gleiche Aufgaben verschiedenartig und unter Berücksichtigung der kantona- len Verhältnisse lösen können.»
In der Botschaft des Bundesrates zur Aufgabenteilung fin- den sich ebenfalls interessante Ausführungen hinsichtlich unserer föderalistischen Staatsstruktur. Ich zitiere den Bun- desrat: «Die föderative Ordnung mit ihren vielfältigen Funk- tionen müsste verkümmern, wenn die Kantone nicht in genügend grösseren Aufgabengebieten autonom entschei- den könnten. Was soll die kantonale Staatlichkeit, wenn die Stände darauf beschränkt sind, sich dem Bundesrecht anzu- passen?»
Ich habe diesen prägnanten Ausführungen des Bundesrates nichts beizufügen.
Abschliessend: Der schulpolitische Nutzeffekt aus dieser Vereinheitlichung des Schuljahranfangs ist nach meiner Überzeugung recht bescheiden, der staatspolitische Preis dagegen, den wir dafür auf den Altar des Bundes legen müssen, aus föderalistischer Sicht ganz einfach zu hoch. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich halte es auch nicht mehr für nötig, Herr Präsident, dass ich zu Artikel 3 noch etwas sage. Das hängt ja zusammen.
Bundesrat Egli: Nur noch ein kurzes Wort zu Herrn Stucki. Ich glaube, es geht hier nicht darum, dass eine Aufgabe
zwischen Bund und Kantonen verschoben wird. Etwas anderes wäre es, wenn wir hier den Bund dazu aufrufen würden, Schulprogramme zu machen oder weitere Ver- einheitlichungen herbeizuführen, die ein dauerndes Einmi- schen des Bundes in die Tätigkeit der Kantone involvieren würden. Aber darum geht es wie gesagt nicht; es geht nur um eine einmalige Umstellung; im übrigen sind die Kantone völlig frei, ihre Schule zu gestalten. Vergleichen Sie diesen Fall also nicht mit der Frage der Aufgabenneuverteilung.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 24 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 12 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission
.
Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Minderheit (Stucki)
... die Volksinitiative zu verwerfen. (Rest des Artikels strei- chen)
Art. 3
Proposition de la commission
Majorité Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité (Stucki)
... de rejeter l'initiative populaire. (Biffer le reste de l'article)
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
24 Stimmen 12 Stimmen
78.206
Initiative des Kantons Zug. Einheitlicher Schulbeginn Initiative du Canton de Zoug. Début uniforme de l'année scolaire
79.203
Initiative des Kantons Schwyz. Einheitlicher Schulbeginn Initiative du Canton de Schwyz. Début uniforme de l'année scolaire
81.201
Initiative des Kantons Luzern: Einheitlicher Schulbeginn Initiative du Canton de Lucerne. Début uniforme de l'année scolaire
Le président: Il est proposé de classer les trois initiatives des cantons de Zoug, Schwyz et Lucerne. Il n'est pas fait d'autre proposition.
Abgeschrieben - Classé
Schluss der Sitzung um 9.10 Uhr La séance est levée à 9 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.061
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
473-477
Page
Pagina
Ref. No
20 012 876
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.