Verwaltungsbehörden 19.09.1984 83.061
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Début de l'année scolaire. Initiative populaire
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19 septembre 1984
79.043 ZGB. Ehewirkungen und Güterrecht Code civil. Effets du mariage et régime matrimonial
Siehe Seite 148 hiervor - Voir page 148 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. September 1984 Décision du Conseil national du 17 septembre 1984
Differenzen - Divergences Art. 216 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 216 al. 3
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Der Nationalrat hat diese Woche bei allen wesentlichen Differenzen unserem Rat zugestimmt. Geblieben sind drei mehr oder weniger formelle bzw. redak- tionelle Unterschiede. Unsere Kommission hat sich heute damit befasst und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat bei diesen kleinen Differenzen zuzustimmen.
Die erste Differenz befindet sich bei Artikel 216 Absatz 3. Es geht um die Möglichkeit des überlebenden Ehegatten, die Nutzniessung oder ein Wohnrecht am Haus oder an der Wohnung zu verlangen, die dem Ehegatten gehört hatte und worin die beiden Ehegatten gelebt haben. Der Absatz 3' schliesst diese Möglichkeit aus, wenn es sich um Räumlich- keiten handelt, in denen der Erblasser einen Beruf oder ein Gewerbe ausübte und die ein Nachkomme zu dessen Wei- terführung benötigt. Soweit besteht zwischen den Räten keine Differenz.
Der Nationalrat fügte in Übernahme des ursprünglichen Textes des Bundesrates folgende Präzisierung hinzu. «Die Vorschriften des bäuerlichen Erbrechts bleiben vorbe- halten.»
Wir beantragen einstimmig, dieser Beifügung des National- rates zuzustimmen.
Bundesrat Friedrich: Ich muss, damit Klarheit besteht, eine Erklärung abgeben: Dieser Vorbehalt des bäuerlichen Erb- rechtes stand ursprünglich in der bundesrätlichen Version und ist dann weggefallen. Der Text des Nationalrates hat zur Folge, dass nur die Nachkommen geschützt werden und nicht auch die weiteren Erben. Das bauerliche Erbrecht schützt aber auch die weiteren Erben, und wir wollen nicht mit dem Güterrecht gewissermassen das bäuerliche Erb- recht unterlaufen.
Angenommen - Adopté
Art. 231, Randtitel Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 231, titre marginal
0 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Cavelty, Berichterstatter: Die zweite Differenz betrifft das Marginale bei Artikel 231. Nach unserer Fassung hiess das Marginale «Eigengutschulden», und der Nationalrat modifi- zierte nun dieses Wort zu «Eigenschulden». Die Kommis- sion ist ebenfalls einstimmig für Zustimmung zum Natio- nalrat.
Angenommen - Adopté
Art. 612a Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 612a al. 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Cavelty, Berichterstatter: Hier geht es um die gleiche Zufü- gung wie bei Artikel 216 Absatz 3. «Die Vorschriften des bäuerlichen Erbrechts bleiben vorbehalten.» Wir sind auch hier einstimmig in der Zustimmung zum Nationalrat.
Angenommen - Adopté
Cavelty, Berichterstatter: Damit sind sämtliche Differenzen bereinigt. Das Gesetz kann am Schluss dieser Session der Schlussabstimmung unterbreitet werden. Dies gibt mir Gele- genheit, Herrn Bundesrat Furgler, der dieses Vorhaben begann, und Herrn Bundesrat Friedrich, der es vollendete, und ihren Mitarbeitern für die grosse und wichtige Arbeit herzlich zu danken.
83.061 Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. August 1983 (BBI III. 761) Message et projet d'arrêté du 17 août 1983 (FF III, 789) Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1984 Décision du Conseil national du 21 mars 1984
Antrag der Kommission Mehrheit Art. 2 Abs. 2
Art. 27 Abs. 3bis Für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts beginnt das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte September.
Minderheit (Stucki) Art. 2 Streichen
Art. 3 ... die Volksinitiative zu verwerfen. (Rest des Artikels strei- chen)
Proposition de la commission
Majorité Art. 2 al. 2
... .
Art. 27 al. 3bis Pendant la période de la scolarité obligatoire, l'année sco- laire débute entre la mi-août et la mi-septembre.
Minorité (Stucki) Art. 2 Biffer
Art. 3
... de rejeter l'initiative populaire. (Biffer le reste de l'article)
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Zumbühl, Berichterstatter: Wir wissen alle, und es hat sich in der jüngsten Diskussion rund um den Schulanfang erneut bestätigt: Der Schulföderalismus ist in den Kantonen noch kräftig verwurzelt. Kaum ein Volksentscheid hatte eine der- art nachhaltige Wirkung, wie derjenige von Konraditag 1882, als der eidgenössische Schulvogt mit 65 Prozent Nein gegen 35 Prozent Ja bachab geschickt wurde. Wir kennen deswe- gen im schweizerischen Schulwesen eine überaus grosse Vielfalt: Schultypen, Schulanfang, Schuldauer, Lehrmittel, Übertrittsbedingungen usw. wechseln mit den Kantonsgren- zen. Boshafte Zungen sprechen von einem regelrechten «Schulsalat». Aber ein gut angerichteter Salat kann gut schmecken, und so liegt es mir ferne, diesen ausgeprägten Schulföderalismus und seine Auswirkungen in allen Fällen negativ zu beurteilen. Er bewirkt aber leider vielfach derar- tige Unterschiede, dass sie sich zum Nachteil der Schüler auswirken, besonders bei Wohnortwechsel von einem Kan- ton in den andern oder beim Besuch von weiterführenden Schulen oder Berufslehren ausserhalb des Wohnsitzkan- tons usw. Glücklicherweise kann diese Situation durch frei- willige interkantonale Abmachungen in vielen Fällen eini- germassen erträglich gemacht werden. Aber trotzdem blei- ben recht viele Probleme offen. Wir haben uns nun mit einem Teilaspekt des Schulföderalismus zu befassen, mit dem Schuljahresbeginn. Es sei zum voraus erwähnt, dass es sich dabei um ein mehr organisatorisches, als um ein pä- dagogisches Anliegen handelt. Ob Frühling oder Herbst, man kann für beide Lösungen Gründe finden. Was aber auf die Dauer untragbar ist, das ist die fehlende Einheitlichkeit in den 26 Kantonen, ja sogar in einzelnen Fällen innerhalb der Kantone. 13 Kantone kennen Frühjahrsbeginn, 13 Kantone kennen Herbstbeginn. Man könnte sagen, mathematisch bestehe ein Gleichgewicht, wenn nur dieses Gleichgewicht nicht so vieles aus dem Gleichgewicht bringen würde! Wer hätte je geahnt, dass sich der Bund dieses Anliegens «Schuljahresbeginn» annehmen müsste? Mitte der sechzi- ger Jahre stand das Barometer eindeutig auf Herbstanfang. Nachdem der Kanton Tessin und einige Westschweizer Kan- tone seit längerer Zeit den Herbstschulanfang kannten, kam auch der Durchbruch in der Mitte: Luzern, und mit Aus- nahme des Kantons Schwyz, haben alle Innerschweizer Kan- tone auf den Herbst umgestellt. Die Konferenz der kantona- len Erziehungsdirektoren regte sich ebenfalls; sie traf Vor- bereitungen für eine Konkordatslösung, die nebst der Schul- anfangvereinheitlichung noch andere wichtige Schulpro- bleme einer Vereinheitlichung entgegenführen wollte, wie zum Beispiel die Mindestdauer der obligatorischen Schul- pflicht, die Rahmenlehrpläne, Lehrmittel, einheitliche Bezeichnung der Schultypen usw.
1970 kam dieses Schulkonkordat zustande. 21 Kantone haben über Volksabstimmungen oder Parlamentsent- scheide den Beitritt beschlossen.
Doch die schönsten Hoffnungen bezüglich eines einheitli- chen Herbstschulbeginns wurden durch die Volksent- scheide in den grossen Kantonen Bern und Zürich 1971 und 1972 zunichte gemacht. Einige Kantone der Nord- und Ost- schweiz mussten - trotz ihrer Vorbereitungen für die Umstellung auf den Herbstschulbeginn - Gewehr bei Fuss stehen. Der Kanton Schwyz, mit seinem äusseren Teil stark nach Zürich orientiert, musste den praktisch bereits einge- führten Herbstschulanfang sogar wieder rückgängig machen. Diese Volksentscheide haben im Moment auch dem vielversprechenden Konkordat für die Schulkoordina- tion einen empfindlichen Dämpfer aufgesetzt. Doch darf erwähnt werden, dass in den letzten Jahren in bezug auf die innere Schulkoordination Lehrpläne, Unterrichtsreformen usw. erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Sie sind aber nach aussen nicht so augenfällig wie etwa der Herbst- schulanfang. Nach den Entscheiden von Zürich und Bern ist es nicht verwunderlich, wenn von gewisser Seite katego- risch eine Bundeslösung gefordert wird, aber tragischer- weise ausgerechnet diejenige Lösung, die man mit der Kon- kordatslösung verhindern wollte.
Die Kantone Zug, Schwyz und Luzern 1978, 1979 und 1981 haben eine Standesinitiative eingereicht, mit dem Begehren,
der Bund habe den Schulanfang einheitlich festzusetzen. Die gleiche Forderung stellte eine parlamentarische Initia- tive Merz 1979. Als Hauptstoss in dieser Richtung muss jedoch die Volksinitiative bezeichnet werden, welche am 23. Februar 1981 mit rund 104 000 Unterschriften einge- reicht worden ist. Diese Initiative verlangt die folgende Ergänzung in der Bundesverfassung; Artikel 27bis Absatz 4 (neu): «Die Bundesgesetzgebung legt die Jahreszeit fest, in der das Schuljahr beginnt.» Der Bundesrat unterbreitet einen Gegenvorschlag mit dem folgenden Wortlaut (Art. 27 Abs. 2 dritter Satz): «Das Schuljahr beginnt zwischen Mitte August und Mitte September.» Dazu Artikel 4 Absatz 2 (neu), Übergangsbestimmung: «Zur Einführung des Schuljahres- beginns nach Artikel 27 Absatz 2 wird ihnen» (den Kanto- nen) «eine Frist von fünf Jahren eingeräumt. Verfügungen nach Artikel 27 Absatz 4 trifft der Bundesrat durch Verord- nung. Er benachrichtigt die Bundesversammlung darüber.» Mit diesem Gegenvorschlag wollte der Bundesrat nicht nur die Bundeskompetenz, sondern gleich auch den Zeitpunkt des Schuljahresbeginns verankern. Die Vernehmlassung hat eindeutig diesem Gegenvorschlag des Bundesrates den Vorzug gegeben; mit wenigen Ausnahmen bejahte man den Spätsommerbeginn. Diese Einengung - zwischen Mitte August und Mitte September - dürfte sinnvoll sein, denn alle Kantone mit Herbstschulbeginn kennen diesen Termin. Die Initianten haben mit Schreiben vom 18. April 1983 an den Vorsteher des Departementes des Innern bestätigt, sie wür- den die Volksinitiative zurückziehen, falls sich das Parla- ment dem Gegenvorschlag des Bundesrates anschliessen werde. Offenbar ist man auch von dieser Seite damit einver- standen, dass der Bundesrat einen festen Schulbeginnter- min vorschlägt.
Unsere Kommission hat die Vorlage in zwei Sitzungen durchberaten. Sie hat eindeutig ihr Unbehagen zum Aus- druck gebracht, dass sich der Bund in diese Frage «Schul- jahresbeginn» einschalten muss. Man hätte einer Konkor- datslösung eindeutig mehr Sympathien entgegengebracht. Man ist sich jedoch bewusst, dass aufgrund der gegebenen Situation versucht werden muss, aus der Not eine Tugend zu machen.
Der bundesrätliche Gegenvorschlag wurde einer kritischen Beurteilung unterzogen. Allgemein war man darauf bedacht, dafür zu sorgen, dass sich der Bund mit keinem Buchstaben mehr als unbedingt notwendig in die kantonale Schulhoheit einmische. Es ging auch um die Frage, ob nach Gegenvorschlag des Bundesrates nur der Schulbeginn für den Primarschulbereich gemeint ist oder auch für andere Schulstufen, und ob verfassungssystematisch nicht eine andere Lösung gesucht werden sollte.
Eine nochmalige Überprüfung durch das Departement kam zum Ergebnis, dass man am Vorschlag des Bundesrates, wie er übrigens auch vom Nationalrat übernommen wurde, festhalten sollte. Ich zitiere aus dem Bericht des Departe- mentes vom 5. Juni 1984: «Eine gleichzeitige Anpassung der übrigen im Schulobligatorium nicht eingeschlossenen Bereiche innerhalb eines Kantons darf mit Fug erwartet werden, da sich ja höhere Stufen in aller Regel auf die Vorgabe der tieferen einstellen. Eine nachträglich rechtlich zu verankernde Ausweitung würde zweifellos von den Koor- dinationsgegnern als weiterer Ausdruck von Bestrebungen, die Schulhoheit der Kantone durch Bundeseingriffe zu schmälern, betrachtet. Der Präsident der Konferenz der kan- tonalen Erziehungsdirektoren teilt unsere Einschätzung und unterstützt den Bundesratsvorschlag gemäss Botschaft.» Doch damit waren die letzten Zweifel in der Kommission noch nicht behoben. Man wollte über die Tragweite und den Umfang der neuen Bestimmung restlos Klarheit verschaffen, dies auch im Hinblick auf die kommende Volksabstimmung und auch auf den Rückzug des Volksbegehrens.
Nach einer längeren Debatte hat man sich auf die folgende Formulierung des Gegenvorschlages des Bundesrates geei- nigt (Art. 27 Abs. 3bis): «Für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts beginnt das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte September.» Die Übergangsbestimmun-
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gen bleiben gemäss der Botschaft unverändert. Der entspre- chende Antrag der Kommission wurde Ihnen ausgeteilt. Herr Bundesrat Egli als Departementvorsteher hat diesem Vorschlag der Kommission zugestimmt. Es ist dabei zu beachten, dass mit der Zustimmung des Ständerates zu diesem Vorschlag der Kommission eine Differenz zum Nationalrat geschaffen wird. Sie dürfte jedoch kaum schwer- wiegender Natur sein. Obschon mit einiger Sicherheit behauptet werden kann, die vom Bundesrat gewählte For- mulierung hätte keine Zweifel offengelassen, hat die Kom- mission der Formulierung, wie sie nun vorliegt, zugestimmt. Das Schuljahr soll also für die Zeit des obligatorischen Schulunterrichts zwischen Mitte August und Mitte Septem- ber beginnen. Der Schulanfang ausserhalb der obligatori- schen Schulzeit wird sich logischerweise nach dem Beginn bzw. nach dem Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Die 13 Kantone mit Herbstschulanfang würden in diesem Punkt wahrscheinlich kaum ein negatives Beispiel oder eine Unklarheit aus der Vergangenheit anführen können. Präzise Gesetzestexte sind wichtig, aber ich meine, ohne die Ver- nunft kommen wir trotzdem nicht aus.
Noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Gegenan- trag des Bundesrates. Er beantragt den Schuljahresbeginn zwischen Mitte August und Mitte September. Nachdem in der ganzen Welt, mit Ausnahme von Japan, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz (mit 13 Kantonen) der Herbstschulbeginn eingeführt ist, wäre es unerklärlich, wenn wir nicht auch diesen Termin anvisieren würden. Übri- gens würde das Fürstentum Liechtenstein, welches sich ja bildungspolitisch stark an die Schweiz anlehnt, zusammen mit der Ostschweiz ohne Zweifel auch auf den Herbstschul- anfang umstellen.
Der Bundesrat hat in den Übergangsbestimmungen eine Frist von fünf Jahren für die Umstellung vorgesehen. Auf- grund der Erfahrung sollte diese Frist vollauf genügen, denn die Umstellung lässt sich auch in einem grossen Kanton relativ leicht durchführen.
In unserer Kommission hat die Vorlage nicht einhellige Zustimmung gefunden. Vermutlich aus grundsätzlichen Überlegungen konnten einige Herren der Vorlage nicht zustimmen. So wurde der neuformulierte Gegenantrag des Bundesrates mit 7 zu 4 Stimmen gutgeheissen, und in der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt.
Einstimmig hat jedoch die Kommission beschlossen, Ihnen zu beantragen, die Standesinitiativen der Kantone Zug, Schwyz und Luzern abzuschreiben. Die parlamentarische Initiative Merz steht nach Geschäftsverkehrsgesetz nicht mehr zur Diskussion. Sie wurde im Nationalrat bereits abge- lehnt und ist somit von der Geschäftsliste gestrichen.
Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission folgende Anträge stellen: Zum Eintreten auf die Vorlage habe ich keinen Antrag zu stellen. Es ist obligatorisch. Die Vorlage, wie sie von der Kommissionsmehrheit verabschiedet wor- den ist, möchte ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission zur Annahme empfehlen. Sie haben auch bereits festgestellt, dass Herr Kollege Stucki zu Artikel 2 und 3 einen Minderheitsantrag eingereicht hat.
Ich gestatte mir, mich nach der Begründung dieses Antra- ges noch kurz zum Wort zu melden.
Stucki, Sprecher der Minderheit: Namens der Kommissions- minderheit beantrage ich Ihnen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten, also dann in der Detailberatung den Arti- kel 2 zu streichen, und zugleich bezüglich der Volksinitiative bei der negativen Abstimmungsempfehlung zu bleiben. Ausgangspunkt für die Beurteilung, die Begründung des Kommissionsminderheitsantrages bilden die in vier von 13 Kantonen, welche den Frühjahrsschulbeginn praktizieren, stattgefundenen Volksabstimmungen. In den Kantonen Schwyz, Aargau, Bern und Zürich haben sich die Stimmbe- rechtigten zur Einführung des Herbstschulbeginns äussern können. Die Volksentscheidungen waren deutlich negativ, das Berner Resultat im Verhältnis 2 zu 1 sogar sehr deutlich. In Zürich ergab sich im Jahre 1972 aufgrund einer Volksin-
itiative ein ebenso deutliches Resultat, nachdem ein Jahr zuvor knapp das Gegenteil beschlossen worden war. Zehn Jahre später, 1982, kam es in einem zweiten Anlauf, trotz einem positiven Antrag von Regierungsrat und Kantonsrat, auf den Herbstschulbeginn zu wechseln, nochmals zu einer klaren Verwerfung.
Ich glaube, dass wir an dieser Sachlage nicht einfach vorbei- sehen dürfen, wenn wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, neben dem Volk vorbeizupolitisieren. Damit würden wir den Eindruck erwecken, als ob diese klaren Entschei- dungen namentlich von Bern und Zürich schlichtweg über- gangen werden. Jedenfalls lassen die Volksentscheidungen in den erwähnten vier Kantonen erkennen, dass offenbar bei all jenen, welche den Frühjahrsschulbeginn praktizieren, dieser Schulbeginn tiefer verwurzelt ist, als dies von den Koordinationsbefürwortern, den Befürwortern des heutigen Gegenvorschlages, angenommen wird. Die Sorge um die Gefährdung des seit Jahrzehnten Vertrauten, des Gewach- senen, des Bewährten im Volksschulbereich war in den erwähnten Abstimmungen deutlich spürbar. Mir scheint, dass traditionell gewachsene regionale Entwicklungen entsprechend respektiert und ernst genommen werden müssen.
Die zum Teil zehn Jahre auseinanderliegenden Volksent- scheide zeigen deutlich, dass anstelle eines schulpoliti- schen Reifeprozesses mit wachsender Zustimmung zur Koordination - was man vielerorts gewünscht hat in dieser Frage - ein gleichbleibender, wenn nicht sogar verhärterter Dauerwiderstand entstanden ist, ein Widerstand, der zwei- fellos seine tiefere Ursache hat im Misstrauen gegen alle als zentralistisch empfundenen Massnahmen der letzten Jahr- zehnte. Die Sensibilisierung gegen den wachsenden Zentra- lisierungstrend ist eine Realität, die einfach spürbar ist und sich zunehmend auch in den Kantonen manifestiert. Nach meiner Meinung ist diese Tendenz nicht zuletzt auch ein Stück weit die Triebfeder für die Bereitschaft der Kantone, beispielsweise im Rahmen der Aufgabenteilung wieder ver- mehrte Verantwortungen zu übernehmen.
Ein zweiter Punkt: Wie steht es nun mit der praktischen Notwendigkeit, den Schuljahresbeginn zu koordinieren, d. h. den Spätsommerbeginn für alle Kantone vom Bund aus verbindlich zu erklären? Von den Befürwortern wird allge- mein anerkannt - wir haben es jetzt auch vom Herrn Kom- missionspräsidenten gehört -, dass nur organisatorische Fragen eine Rolle spielen. Besondere pädagogische Argu- mente können weder für die eine noch die andere Lösung ins Feld geführt werden. Von den Befürwortern des Gegen- vorschlages wird ausserdem anerkannt, dass es im Koordi- nationsbereich unserer Volksschulen wichtigere Probleme gäbe als ausgerechnet die Frage des Schuljahresbeginns. Das ist auch unsere Meinung. Die echten Probleme liegen vielmehr bei den unterschiedlichen Schultypen, Lehrplänen und Lehrmitteln, bei den abweichenden Übertrittsverfahren und dem unterschiedlichen Beginn beispielsweise auch des Fremdsprachenunterrichts usw.
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu stellen, ob die oft genannte Zahl der Schüler, welche während ihrer Volksschulzeit einmal die Schule wechseln müssen, tatsäch- lich stimmt. Im Nationalrat wurde bei der Behandlung dieser Vorlage zum Beispiel behauptet, dass ungefähr 10 Prozent der Kinder während ihrer Volksschulzeit die Schule einmal wechseln müssten. Diese Aussage ist natürlich unvollstän- dig und auch in den Schlussfolgerungen etwas irreführend, da von den erwähnten 10 Prozent nachgewiesenermassen nur 1 Prozent das Kantonsgebiet wechselt und nur etwa die Hälfte davon - also ungefähr 0,5 Prozent - die Nachteile des Wechsels vom Frühjahrs- zum Herbstschulbeginn bzw. umgekehrt erdulden müssen.
Dritter Punkt: Abwägung von Vor- und Nachteilen. Natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Vereinheitlichung des Schuljahres zweifellos Vorteile hätte. Wir haben das vom Herrn Kommissionspräsidenten gehört. Sie hat aber auch gewichtige Nachteile, die nicht einfach übergangen werden dürfen. Die Vereinheitlichung nur als Vorteil hinzu- stellen, bedeutet meines Erachtens eine unzulässige Verall-
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gemeinerung und Vereinfachung. Innerhalb der Volks- schule ist bei einem Wechsel des Wohnortes und Wohnkan- tons ein einheitlicher Beginn des Schuljahres dann von Vorteil, wenn für den Schüler der Übertritt in eine neue Schule ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist, d. h. erstens, wenn die Schulverhältnisse (Schulorganisation, Lehrplan, Unterrichtsweise, Unterrichtssprache) am alten und neuen Schulort sich nicht wesentlich unterscheiden; zweitens, wenn der Ortswechsel nicht zugleich mit einer erheblichen Änderung der familiären sozialen Verhältnisse verbunden ist, und drittens, wenn es sich um einen Schüler handelt, der den Wechsel in kürzerer Zeit gut verarbeitet und sich rasch und gut in die neuen Verhältnisse einzuleben vermag. Sind diese günstigen und optimalen Voraussetzun gen nicht gegeben, so benötigt der Schüler Zeit, um sich einzugewöhnen und den Anschluss an die neue Klasse zu finden. Selbst bei einem blossen Wohnungswechsel muss sich der Schüler in eine ganz neue Umgebung einleben und sich an einen neuen Lehrer, eine neue Klassengemeinschaft und eine neue Unterrichtsweise (auch neue Lehrmittel usw.) gewöhnen.
In manchen Fällen kommt zu den Anforderungen des Einle- bens in neue Wohn- und Schulverhältnisse noch Angewöh- nung an eine allenfalls neue familiäre Situation. Bei den Schulverhältnissen fällt ausserdem in Betracht, dass in der Mehrzahl der Kantone die Primarschule sechs Klassen zählt, einzelne Kantone - beispielsweise Bern, Basel, Aargau - aber schon nach vier und fünf Jahren nach der Leistungsfä- higkeit des Schülers und den Weiterbildungsmöglichkeiten differenzieren. Welcher Schultyp soll daher - selbst bei einem koordinierten Schuljahresbeginn - beim Umzug in einen Kanton mit früher eingeführter Differenzierung der oberen Klassen gewählt werden? Besondere Schwierigkei- ten ergeben sich schliesslich, wenn mit dem Ortswechsel ein Wechsel der Schul- und Umgangssprache verbunden ist. Beim bisher überwiegenden Frühjahrsschulbeginn in der deutschsprachigen und dem Herbstschulbeginn in der fran- zösischsprachigen Schweiz ergab sich eine natürliche Über- gangszeit von einem halben Jahr. Gerade darin mag es begründet sein, dass dieser Unterschied der Schuljahre während Jahrzehnten nicht als störend empfunden wurde, sondern im Gegenteil sogar als wohltuende zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung geschätzt wurde. Die nun vorlie- gende Vereinheitlichung des Schuljahres schliesst jede natürliche und eigentlich nötige Übergangszeit aus. Die noch mögliche Differenzierung von Mitte August bis Mitte September - gemäss dem Gegenvorschlag - ist ohne grös- seren Belang und kommt auch nur Schülern zugute, die aus einem Kanton mit früherem Schuljahresbeginn in einen solchen mit späterem Beginn innerhalb dieser Marge umzie- hen. Im umgekehrten Fall aber befinden sie sich überall in einem Rückstand.
Die vorgeschlagene Regelung nimmt auch keine Rücksicht auf den weit verbreiteten Umzugstermin Anfang Oktober. Alle um diese Zeit umziehenden Schüler treten in Klassen ein, in denen das Schuljahr bereits begonnen hat und mehr oder weniger fortgeschritten ist. Zudem kann gegebenen- falls der Ortswechsel auch noch in eine Probezeit fallen, wenn der Schüler mit dem neuen Schuljahr in die Oberstufe übergetreten ist oder nach dem Recht des neuen Schulortes in diese übertritt.
Die Schlussfolgerung ist daher sehr eindeutig. Die gefor- derte und vorgeschlagene Vereinheitlichung des Schuljah- res begünstigt in klarer Weise die psychisch robusten und intellektuell begabten, leistungsfähigen Schüler im Wechsel von Kantonen mit weitgehend angeglichenen Schulsyste- men. Diese Schüler werden den «Rank» ohne weiteres fin- den. Die Vereinheitlichung benachteiligt aber mit Sicherheit begabungsmässig und psychisch schwächere Schüler, auch Schüler an oberen Klassen bei stärker differenziertem . Unterricht am früheren und neuen Wohnort sowie Schüler aus einem anderen Sprachgebiet. Gelingt nämlich der Anschluss nicht, kommt es zur Rückversetzung und zum Verlust eines vollen Schuljahres, nicht mehr nur eines Vier-
tel-, eines Halb- oder allenfalls eines Dreivierteljahres wie bis anhin.
Die Bedingungen für die direkte Fortsetzung des Unterrich- tes am neuen Wohnort werden somit keinesfalls nur verbes- sert. Sie werden für einen Teil der Schüler erheblich erschwert und die Folgen des Verfehlens des Anschlusses an die weiterführende Klasse werden sogar verschärft. Die geforderte und beantragte Vereinheitlichung des Schuljah- resanfangs ist somit problematisch und im gesamten der in Aussicht gestellte Gewinn fraglich. Vorteilen stehen mit Sicherheit auch gewichtige Nachteile gegenüber.
Die Schlussfolgerung: Ich bin der Meinung, dass bei dieser Sachlage sowohl der Gegenvorschlag des Bundesrates bzw. der Kommissionsmehrheit als auch die Volksinitiative abzu- lehnen sind.
Neben den soeben erwähnten schulischen Nachteilen sind die klaren Volksentscheidungen der vier erwähnten Kantone in der Beurteilung mitzugewichten. Gerade diese negativen Volksentscheide lassen deutlich erkennen, dass die Lösung unserer Schulprobleme nicht durch Zwangsmassnahmen des Bundes voranzutreiben ist, zumal Schulfragen nach wie vor unter die Hoheit der Kantone gehören. Die Kantone sind vielmehr gehalten, in den bisherigen Anstrengungen zur besseren Übereinstimmung der Schulprogramme und Schulsysteme nicht nachzulassen und weiterhin - wie das bisher getan wurde - schrittweise dort Lösungen zu suchen, wo echte Probleme bestehen. Es ist nicht daran zu zweifeln, dass die Erziehungsdirektorenkonferenz in dieser Richtung weiterhin nutzbringende Resultate erzielen kann. Lassen wir aber den Kantonen wie bisher den nötigen Spielraum, ihren Schuljahresbeginn aufgrund ihrer Tradition, ihrer lokalen und regionalen Begebenheiten festzulegen. Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsminderheit Nichteintreten und zur Volksinitiative eine negative Abstimmungsempfeh- lung zu beschliessen.
M. Aubert: Personnellement, je suis aussi attaché à la ren- trée d'automne. C'est le seul point sur lequel je m'entends avec le Conseil fédéral et la majorité de la commission. Je suis attaché à la rentrée d'automne parce que mon canton (Neuchâtel) en a décidé ainsi, il y a une douzaine d'années. Je n'aurais pas la prétention d'imposer la rentrée d'automne aux cantons qui n'en veulent pas. Vous avez entendu M. Stucki tout à l'heure. Je vous invite à suivre sa proposi- tion: c'était un Zurichois qui vous parlait, je trouve juste qu'un Suisse français vous parle à son tour.
Tout d'abord, j'observe que la règle sur la rentrée scolaire n'est pas une règle purement technique. La priorité de droite, par exemple, c'est une règle technique: on peut l'unifier dans l'ensemble du pays sans faire violence à per- sonne. La rentrée scolaire, c'est une règle politique. J'en- tends par politique une règle qui est intimement liée à la société qui l'a adoptée. Rentrée de printemps, rentrée d'au- tomne: ce sont des souvenirs, des atmosphères, des états d'esprit, ce sont des rythmes de travail pour les enfants, des choses qui vont très profondément dans le cœur des popu- lations. Enfin de ces choses qui font qu'on aime une règle, qu'on la préfère à une autre. J'ai appris qu'à Zurich et à Berne, on préférait la rentrée de printemps. Je trouve ce sentiment politique parfaitement respectable et je le res- pecte.
Deuxièmement: l'unification qui vous est proposée n'a pas l'importance qu'on lui prête. Le passage d'un canton à un autre pose aux enfants des problèmes infiniment plus ardus que celui du décalage de la rentrée. Quand il s'agit du passage d'une région linguistique à une autre, il y a la barrière de la langue, qui est autrement élevée. Et puis, quand c'est à l'intérieur d'une même région linguistique, M. Stucki vous l'a dit, il y a les professeurs, les camarades, les programmes, les livres, la manière d'enseigner, la manière de parler, tout cela qui change. Il faut que l'enfant s'adapte à tout cela, c'est là qu'il y a les vraies difficultés. Le décalage de la rentrée importe peu. Et, qu'êtes-vous en train de faire maintenant? Vous voulez bousculer des traditions politiques respectables pour un avantage très médiocre.
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Troisièmement: il y a dans cette affaire une question de principe. Je viens de dire que le contre-projet était médiocre. Pourquoi le Conseil fédéral et la majorité de la commission l'ont-ils néanmoins présenté? Ils lui trouvent une certaine utilité. Laquelle? Ils veulent favoriser la liberté d'établisse- ment, la libre circulation des personnes, des familles à travers notre pays, la «Freizügigkeit». C'est le but visé par le contre-projet. Dans votre message, je lis la phrase suivante: «Les changements de domicile d'un canton à l'autre ne devraient pas être rendus plus compliqués encore par des obstacles inutiles.» Des obstacles inutiles! Le texte allemand dit bien: «unnötige Hindernisse». Voilà où nous en sommes, la disparité des lois cantonales, ce sont maintenant des obstacles inutiles, des «unnötige Hindernisse». C'est ainsi que vous les traitez. Quelles condescendance à l'égard du fédéralisme, j'allais dire quel mépris!
La libre circulation, c'est évidemment un bien précieux. Nous avons beaucoup combattu au XIXe siècle pour l'obte- nir. Mais vous devez aussi convenir qu'elle contient, en germe, la négation du fédéralisme; on circule beaucoup mieux dans un espace juridique tout à fait unifié. La liberté d'établissement, comme d'ailleurs aussi l'idée d'égalité, sont des principes unitaires, unificateurs. Ils vous poussent aujourd'hui à unifier la rentrée scolaire. Ils vous pousseront un jour, avec le même raisonnement, à unifier les pro- grammes et les livres. Et, comme on ne peut pas non plus négliger les questions d'argent, ils vous conduiront à unifier les allocations pour enfants. Et puis, vous verrez, vous finirez, avec cet état d'esprit, par unifier l'impôt. On dit, aujourd'hui, l'harmonisation fiscale formelle! Un jour, au nom de la liberté d'établissement, de la libre circulation, au nom du principe d'égalité, vous viendrez à l'harmonisation fiscale matérielle.
Vous me direz que la population veut cela, qu'elle ne sent plus le fédéralisme. C'est possible que la population veuille cela, qu'elle ne sente plus le fédéralisme. Mais c'est à elle de le dire. C'est elle qui le dira, quand elle se prononcera sur cette initiative. Il n'appartient pas au Conseil des Etats, intimement lié par son origine, par sa composition, par ses traditions, à notre structure fédérative, de se faire le fourrier de l'unification scolaire.
Quatrièmement: on nous a rebattu les oreilles avec cette histoire de concordat. C'est vrai que le concordat de 1970 n'a pas eu le succès que ses auteurs en attendaient. Il a été voulu national, il a fini par n'être que régional. Mais c'est avoir une très curieuse idée du concordat, instrument con- tractuel par excellence, que de dire à la minorité des can- tons qui ne veulent pas s'y soumettre: si vous n'y adherez pas, nous vous l'imposerons par une règle fédérale. Avec cette révision de la constitution, vous transformez les lois constitutionnelles en des décisions de force obligatoire générale des conventions des cantons. Si je pouvais, je le dirais en allemand: «Sie funktionieren die Verfassungs- änderung in eine Art Allgemeinverbindlicherklärung der interkantonalen Konkordate um.» Techniquement, c'est possible, je le sais. Juridiquement, c'est permis. Mais, politi- quement, je trouve que c'est malsain. Je n'ai aucun plaisir à voir cette sorte d'expédition punitive que les cantons petits et moyens entreprennent contre Zurich et Berne, simple- ment parce qu'ils ont osé dire non à la rentrée d'automne. Cinquième et dernière raison: j'ai dit que le canton de Neuchâtel a la rentrée d'automne. Il a adhéré au concordat; il a fait le passage il y a douze ans et il s'en est bien accommodé; nous n'en sommes pas mécontents. Et puis je sais bien qu'en Suisse, il y a beaucoup de cantons qui ont la rentrée d'automne. C'est à eux que j'aimerais m'adresser maintenant, plus exactement aux représentants de ces can- tons, et je voudrais leur dire: mes chers collègues, tâchez de faire un effort d'imagination, supposez que ce soit l'inverse qui se produise aujourd'hui et qu'on vous propose d'unifier la rentrée au printemps. Que diriez-vous? J'aimerais bien savoir ce qu'on en penserait en Suisse française, dans mon canton en particulier. On dirait que c'est un coup de force, un outrage, une humiliation que la Suisse alémanique inflige à la Suisse française. Eh bien, j'ai, comme vous, dans mon
enfance, appris un sage précepte de morale: Ne faites pas aux autres ce que vous ne voudriez pas qu'ils vous fassent. J'aimerais que vous pensiez à ce précepte. Si vous y pensez, vous vous conformerez à la proposition de M. Stucki, vous n'accepterez pas le contre-projet et vous recommanderez de voter non à l'initiative.
Gerber: Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Proble- matik des Schuljahresbeginns im Kanton Bern: 1972 haben die Stimmbürger des Kantons Bern die Verlegung des Schuljahresbeginns auf den Spätsommer mit rund 97 000 Nein gegen 53 000 Ja verworfen. So eindeutig die Verwer- fung der Vorlage im deutschsprachigen Kantonsteil war, so eindeutig war die Annahme im französischsprachigen Teil. In der damals brisanten politischen Situation konnte der klare Entscheid der französischsprachigen Region nicht ein- fach übergangen werden, zumal man sich unter dem Stich- wort «Ecole romande» sammelte und im Grossen Rat mit Nachdruck eine Sonderregelung für den Berner Jura und Biel forderte. Noch im gleichen Jahr verabschiedete der Grosse Rat ein Dekret, das dem französischsprachigen Kan- tonsteil die Einführung des Spätsommerschulbeginns ermöglichte. Seit diesem Zeitpunkt kennt der Kanton Bern für seinen deutschsprachigen Teil den Frühjahrs- und für den französischsprachigen Teil den Spätsommerschulbe- ginn. Eine zweite Gesetzesvorlage zur Einführung des Spät- sommerschulbeginns wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1982 mit 163 000 Nein gegen 85 000 Ja erneut klar verworfen, wobei sich auch diesmal die französischspra- chige Bevölkerung für die Beibehaltung des Spätsommer- schulbeginns und die deutschsprachige Bevölkerung für die Beibehaltung des Frühjahrschulbeginns ausgesprochen hat.
Es ist offensichtlich, dass die Spaltung des Kantons in der Frage des Schuljahresbeginns für die Region Biel - vor allem für Biel selber - und die angrenzenden französisch- sprachigen Gemeinden Schwierigkeiten bringt. Die haupt- sächlichsten Probleme sind nicht in erster Linie bei der obligatorischen Schulzeit zu finden, sondern beim Über- gang von der Volksschule in die Berufs- und andere weiter- führende Schulen. In der Region und Stadt Biel beginnen Schüler im gleichen Schulhaus zu verschiedenen Jahreszei- ten das Schuljahr, müssen französischsprachige Schüler vorzeitig aus der obligatorischen Schulzeit entlassen wer- den, damit sie die Berufslehre und Schule im Frühjahr beginnen können. Für den Übertritt in eine höhere Mittel- schule ergeben sich die gleichen Probleme. Weiter besu- chen über tausend Berufsschüler aus Kantonen mit Spät- sommerbeginn bernische Berufsschulen. Sie alle haben An- schlussschwierigkeiten.
Die soeben aufgeführten Schwierigkeiten dürfen nicht baga- tellisiert werden. Sie sind aber auch nicht unüberwindbar. Das ist aus der Sicht des Kantons Bern die eine Seite der Medaille. Die Kehrseite zeigt nun aber, dass die kantonale Eigenständigkeit im Bildungswesen für viele ein unverzicht- barer Bestandteil unseres Selbstverständnisses und unserer Eigentümlichkeit darstellt. Die negativen Volksentscheide von 1972 und 1982 lassen erkennen, dass der Frühjahres- schulbeginn bei vielen Bürgern tiefer verwurzelt ist, als dies von den Koordinationsbefürwortern angenommen wird. Die Sorge um die Gefährdung des Eigenen, des Gewachsenen und des Bewährten wird deutlich spürbar. Hier möchte ich das, was Kollege Stucki angeführt hat, sehr unterstreichen. An Stelle eines Reifungsprozesses mit wachsender Zustim- mung zur Koordination ist in meinem Kanton eher ein gleichbleibender, entschlossener Widerstand geblieben.
Persönlich bin ich der Meinung, dass sich der Föderalismus im Volksschulwesen bewährt hat und der kulturellen Eigen- art der Schweiz und den Bedürfnissen der Schule am besten gerecht wird. Die Eigenständigkeit der Kantone und die grossen Kompetenzen der Gemeinden erlauben flexible Lösungen und eine ständige Erneuerung der Schule von der Basis her. Die Grenzen der absoluten Selbständigkeit sind dort gesetzt, wo der einzelne Kanton durch die anfallenden Aufgaben überfordert ist und wo die Unterschiede im Schul-
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system zu wesentlichen Nachteilen für die betroffenen Schüler führen.
Heute sind wir nun aufgerufen, zur Volksinitiative für die Koordination des Schuljahresbeginns in allen Kantonen. Stellung zu nehmen. Von den möglichen Lösungen fällt für mich eine Rückkehr zum Frühjahresschulbeginn für alle Kantone aus den verschiedensten Gründen ausser Betracht. Eine Koordination nach Sprachgebieten, wie sie im Natio- nalrat angeregt wurde, widerspricht dem Initiativtext. Ver- bleiben der Schuljahresbeginn im Spätsommer und der Status quo. Mir fällt der Entscheid zwischen diesen beiden Varianten nicht leicht.
Wenn ich heute für die Kommissionsminderheit stimme, so deshalb, weil ich glaube, dass die in unserem Kanton nach wie vor starke Gruppe von Anhängern des Frühjahrsschul- beginns in diesem Rat ebenfalls ihr Gehör finden muss.
Affolter: Es ist wohl am Platz, dass nach drei Gegnern dieser Vorlage auch wieder ein Befürworter zum Zug kommt. Einige Dinge, die in der bisherigen Debatte gesagt worden sind, bedürfen meines Erachtens schon einer Richtigstel- lung.
Ich bekam den Eindruck, dass die Stellungnahmen, die bisher vorgebracht worden sind, recht stark von der bisheri- gen Haltung der entsprechenden Kantone geprägt sind. Eine Tatsache, für die ich selbstverständlich Verständnis habe.
Ich selber gehöre einem Kanton an, der den Schuljahresbe- ginn im Frühling kennt, der aber zu jenen Kantonen gehörte, die nicht nur halbherzig, sondern mit Überzeugung dem Konkordat von 1970 über die Schulkoordination beitrat. Als dann das grosse Abblättern bzw. das Abblättern der grossen Kantone begann, blieb man auch in meinem Kanton vorläu- fig beim Frühjahrsbeginn. Daraus aber zu schliessen, dass der Kanton Solothurn zum Beispiel diese Regelung dem Herbstschuljahresbeginn vorziehen würde, ist falsch; das Gegenteil ist richtig.
Nun zu den Gründen, die insbesondere von den Gegnern der Vereinheitlichung bzw. der Verwirklichung von Artikel 2 Litera d des Konkordates über die Schulkoordination gel- tend gemacht werden. Ich erinnere nämlich bei dieser Gele- genheit daran, dass im Konkordat über die Schulkoordina- tion von 1970 die Verpflichtung für alle unterzeichnenden Kantone niedergelegt ist, auf den Herbstschulbeginn über- zugehen. Das ist nicht irgendeine Empfehlung, sondern dort haben sich die 16 unterzeichnenden Kantone verpflichtet, ihre Schulgesetzgebung in diesem Sinn anzugleichen.
Es werden hauptsächlich zwei Gründe geltend gemacht, die sich jetzt auch aus der Diskussion ergeben haben: Einmal werden föderalistische Bedenken erhoben, nämlich, dass in einem von jeher durch eine ausgeprägte Souveränität der Kantone ausgezeichneten Gebiet, nämlich im Primarschul- bereich, nunmehr eine Bundeslösung angestrebt werde. Darauf hat insbesondere Herr Kollega Aubert hingewiesen. Als zweiter wesentlicher Punkt - das haben wir aus den Voten meiner beiden Vorredner gehört - ist der Widerstand der beiden grössten Kantone Bern und Zürich zu werten, der in Volksabstimmungen manifest geworden ist. Herrn Stucki muss ich nicht daran erinnern, dass die Regierung des Kantons Zürich schon eine andere Einstellung in dieser Frage gehabt hat. Ich kann ihm aber auch nicht vorwerfen, dass er heute in der Richtung spricht, wie der Volksent- scheid lautete.
Herr Aubert hat in der Kommission von einem «plateau alémanique» gesprochen, gegen das nicht mit einer Art Strafaktion vorgegangen werden sollte. Für mich besteht das «plateau alémanique» nicht aus den Kantonen Bern und Zürich allein. Es gibt noch eine Reihe anderer Kantone, die dazu gerechnet werden sollten; von «Strafexpedition» kann schon gar keine Rede sein.
Was nun die föderalistischen Einwände betrifft, muss ich gestehen, dass ich auch grundsätzlich gegen Bundeslösun- gen bin, wenn immer man das vermeiden kann. Nun zieht aber nicht der Bund eine von ihm gewollte Kompetenz an sich, sondern hier zieht der Bund einmal das Fazit aus einer
untragbar gewordenen Situation. Der Bund trägt - auch wenn er uns diese Vorlage unterbreiten muss - einer Volks- initiative und nicht weniger als drei Standesinitiativen Rech- nung, die dieser untragbaren Situation abhelfen wollen. Wieso untragbar? Alle, die in ihrem Leben bereits mit dem Schulwesen irgend etwas zu tun hatten - und das sind sehr viele unter uns -, wissen, dass die Störungen und Schwie- rigkeiten, die aus dem unterschiedlichen Schulbeginn für die Kinder, Eltern, die Lehrerschaft, aber dann auch für die Schulbehörden resultieren, immer grösser geworden sind. Die Mobilität, die sogenannte Freizügigkeit, von der die Rede war, hat in diesem Land sehr stark zugenommen. Es braucht keine Statistik, um nachzuweisen, dass Jahr um Jahr Zehntausende von Familien von diesen Schwierigkei- ten betroffen sind. Das kann im Ernst nicht bestritten wer- den. Dass diese Folgen grösserer Mobilität von den bevölke- rungsreichen Kantonen wie Zürich und Bern besser verkraf- tet werden können als von den mittelstarken oder kleineren Kantonen, ist auch wieder klar. Man darf diese Schwierigkei- ten nicht verharmlosen, sie sind evident; und auch noch so einleuchtende föderalistische Überlegungen, wie sie uns wieder Herr Aubert nahezubringen versuchte, müssen irgendwo ihre Grenzen finden, nämlich an der Rücksicht- nahme der grossen auf die Schwierigkeiten der mittleren und kleineren Kantone. Der Einbruch in die kantonale Schulhoheit ist nun für einmal tatsächlich minimal. Er berührt in keiner Art und Weise die wirkliche Substanz kantonaler Schulhoheit oder gar die innere Eigenständigkeit der Kantone in diesem Bereich. Es lohnt sich, in dieser Sache nicht sämtliche Kanonen des Föderalismus auszufah- ren, um auf diesen höchst bescheidenen Teilbereich der Schulkoordination zu schiessen. Da sollte man denn doch die Kanonen für andere Dinge reservieren. Deshalb akzep- tiere ich auch die Einwände, die von Herrn Aubert unter dem föderalistischen «prétexte» vorgebracht werden, nicht. Man darf den föderalistischen Gedanken nicht strapazieren.
Ich frage Sie: Was hätte der Bundesrat angesichts dieser Volksinitiative tun sollen, die breit abgestützt ist und nur gerade dieses eine anstrebt, nämlich Festlegung der Jahres- zeit, in der das Schuljahr beginnen soll? Und was hätte der Bundesrat tun sollen angesichts der drei Standesinitiativen aus der Innerschweiz, auch entstanden aus echter Besorg- nis, Erfahrungen und konkreten Anständen? Oder was hätte der Bundesrat tun sollen angesichts des eindeutigen Ergeb- nisses des Vernehmlassungsverfahrens: Es sind über 20 Kantone, die die Bundeslösung befürworten, aber auch die grossen Landesparteien und viele Organisationen. Der Bun- desrat legt im Gegenentwurf eine Lösung vor, die von weit- aus den meisten Kantonen und Verbänden unterstützt wird. Er geht mit der Bundeslösung nicht einen Schritt weiter, als das, was unbedingt notwendig ist, und das, was sich noch mit der Schulhoheit der Kantone vereinbaren lässt.
Ich habe, Herr Stucki, Verständnis für die Argumente päd- agogischer und psychischer Art, die Sie vorgebracht haben. Wir wissen aber beide, dass gegen diese Argumente wieder eine Unzahl Gegenargumente vorgebracht worden sind und dass man auch in dieser Sparte gar nicht einig ist.
Ich möchte Sie abschliessend als Vertreter eines Kantons, der noch den Frühjahrsschulbeginn kennt, bitten, zu dieser vernünftigen und überfälligen Vorlage ja zu sagen. Ich wage sogar, Herr Gerber und Herr Stucki, die Prognose, dass uns das Volk hier folgen wird, vielleicht sogar in Ihren Kantonen, die zwar bis jetzt zu diesem Bereich nein gesagt haben, aber in freundeidgenössischer Rücksichtnahme auf die Wünsche der Mitkantone vielleicht doch einlenken werden.
Piller: In einer Broschüre «Schulkoordination/Schuljahres- beginn» ist mittels einer geographischen Karte dargestellt, wo überall in Europa die Schulen im Spätsommer und wo im Frühling beginnen. Diese Darstellung ist sehr eindrucksvoll. In ganz Europa sind es nur noch gerade einige Deutsch- schweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein, die am Frühjahrsschulbeginn festhalten wollen. Ich stelle dies bewusst an den Anfang meiner Ausführungen, denn für mich war es immer wieder erstaunlich und beeindruckend,
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wie viele gescheite Leute allen Ernstes behaupten können, der Frühjahrsschulbeginn trage der Psyche des Kindes viel besser Rechnung als der Herbstschulbeginn. Die wohl weit über 100 Millionen Kinder in Europa, die den Spätsommer- schulbeginn kennen, sind eindrücklicher Beweis dafür, dass ein Kind nicht mit einer Pflanze zu vergleichen ist, die im Frühling erwacht und zu blühen beginnt und im Herbst abstirbt. Solche Vergleiche wurden und werden allen Ern- stes angestellt. Ich glaube, uns hier ist es wohl allen klar, dass es nur noch darum gehen kann, ob der Schulbeginn in der Schweiz über die Verfassung zwingend vereinheitlicht werden soll oder nicht.
Der Spätsommerschulbeginn wird dabei als Lösung nicht mehr durch den Frühjahrsschulbeginn ersetzt werden. Das an sich nicht weltbewegende Thema hat in unserem Lande schon viele Diskussionen genährt und auch viel Drucker- schwärze verbraucht. Das Konkordat über die Schulkoordi- nation von 1970, mit dem Ziel, einen einheitlichen Spätsom- merschulbeginn einzuführen, führte nicht zum erhofften Erfolg. Es brauchte eine Initiative, um den Volkswillen in dieser Frage vor die verantwortlichen Behörden in Bund und Kantonen zu tragen.
Heute werden eigentlich nur noch föderalistische Argu- mente gegen eine in der Bundesverfassung verankerte Schulbeginnregelung eingebracht. Diese Argumente gilt es natürlich in dieser Kleinen Kammer ernst zu nehmen. Die Frage stellt sich lediglich, ob sie berechtigt sind. Wir leben heute in einer Zeit, in der immer wieder - gerade vom Arbeitnehmer - Mobilität verlangt wird. Die Wirtschaft, die sich nie besonders um föderalistische Belange kümmerte, erachtet die Mobilität als selbstverständlich. Wir sprechen heute auch viel von Dezentralisierung der Bundesverwal- tung, was zwangsläufig den Wohnsitzwechsel vieler Fami- lien mit sich bringen würde. Die Sesshaftigkeit hat - verur- sacht durch den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahr- zehnte - für viele nicht mehr den gleichen Stellenwert wie früher; und für sehr viele ist das Umziehen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg nicht immer ein Wollen, son- dern sehr oft ein Müssen. Das Wissen um die kantonale Schulhoheit ist beispielsweise dem Walliser ein schlechter Trost und sicher keine Hilfe, wenn er mit seiner Familie und seinen schulpflichtigen Kindern nach Zürich ziehen muss und die Kinder dabei ein ganzes Schuljahr verlieren. Ich glaube, dass ein guter Föderalismus sich gerade dadurch auszeichnet, dass die einzelnen Kantone Zuständigkeiten aufgeben können zugunsten der Gemeinschaft, wenn dies zum Wohle des Volkes notwendig wird. Der einheitliche Schulbeginn ist zweifellos notwendig geworden und erlaubt keinen Aufschub mehr. Ich glaube, kein einziger Kanton verliert dabei etwas, was nicht verloren werden darf und kann.
Es wird sicher auch noch hinsichtlich Harmonisierung der Schulzeit und der Lehrpläne mehr geschehen müssen. Dies steht heute nicht zur Diskussion, verdient aber trotzdem eine Erwähnung. Ich habe übrigens bis heute keine einzige Familie getroffen, die mit schulpflichtigen Kindern den Wohnkanton wechselte, ohne wegen dem unterschiedli- chen Schulbeginn Schwierigkeiten gehabt zu haben.
Sagen wir heute ja zum einheitlichen Spätsommerschulbe- ginn, wie uns dies der Bundesrat und unsere Kommissions- mehrheit vorschlagen, dies unserer Schuljugend zuliebe! Wenn ich schon einmal als Sozialdemokrat der Zielrichtung einer freisinnigen Volksinitiative zustimmen kann, so möchte ich dies nicht tun, ohne den Initianten zu danken, dass sie dieses an sich ja nicht weltbewegende Thema und Problem endlich einer raschen und hoffentlich glücklichen Lösung zuführen wollen.
Zu den Herren Stucki und Gerber: Ich glaube, die Kantone Bern und Zürich haben in ihren Abstimmungen wohl die Präferenz für den Frühjahrsschulbeginn ausgedrückt. Aber ich bin überzeugt, dass auch die Bürger der Kantone Zürich und Bern für einen einheitlichen Schulbeginn sind. Und ich glaube, wenn es zur eidgenössischen Volksabstimmung kommt, dann werden auch die Berner und die Zürcher über ihre Grenzen hinaus in die anderen Kantone und über die
Landesgrenze hinaus auf die Verhältnisse in Europa schauen und sicher ja sagen zu einer vernünftigen Lösung. Ich bin mit Herrn Aubert einverstanden, dass ein Schulkind beim Kantonswechsel sehr vielen Schwierigkeiten begeg- net. Aber eliminieren wir jetzt doch einmal eine dieser Schwierigkeiten, die leicht zu beseitigen ist. Die Argumente von Herrn Aubert stufe ich eher als akademisch ein, und es gibt sehr viele realpolitische Argumente, die hier im Überge- wicht vorhanden sind und denen wir eigentlich den Vorrang geben sollten. Föderalismus ja, aber bitte immer dann, wenn er wirklich am Platze ist!
Cavelty: Bei der hier zu behandelnden Frage kommt man tatsächlich nicht um das Problem des Föderalismus herum. Soll man ein Stück Souveränität der Kantone einer Ver- einheitlichungstendenz des Bundes einfach opfern? Wenn man die Frage so stellt, so kommt man zu einem überzeug- ten Nein. Aber es geht hier ja nicht darum, dass der Bund sich eine Kompetenz zuziehen möchte. Herr Affolter hat bereits darauf hingewiesen. Es geht um eine Bewegung von unten nach oben. Die Tendenz, den Schulbeginn in den Kantonen zu vereinheitlichen, geschieht nicht aus einer Laune oder aus einer politischen Tendenz heraus, sondern sie entspricht einem wirklich tiefen Bedürfnis vieler Bürger. Der Herr Kommissionspräsident hat das sehr eindrücklich ausgeführt.
Selbst Herr Aubert anerkennt in seinem Exposé des Institu- tions politiques de la Suisse, dass der Föderalismus im Schulwesen mit der Niederlassungsfreiheit der Bürger kolli- dieren kann. Ich erlaube mir, ihn wörtlich zu zitieren. Das ist das Schicksal, wenn man gescheite Bücher schreibt! So schreibt er auf Seite 224 wörtlich: «Le fédéralisme peut gêner la liberté d'établissement. En revanche, cette diversité des droits se concilie imparfaitement avec un autre principe de la Constitution fédérale, qui est la liberté d'établissement, garantie à tous Les Suisses sur tout le territoire national (Art. 45). La perspective de voir son enfant redoubler une année scolaire, à cause de la différence des programmes, peut détourner une personne de porter son domicile dans un autre canton.» Soweit das Zitat.
Es gilt also, zwischen verschiedenen Rechtsgütern, die alle in der Verfassung garantiert sind, zu wählen. Und da entscheide ich mich aus folgenden zwei Gründen für die Bundeskompetenz:
Doch dies allein würde noch nicht genügen. Dazu kommt noch ein zweites.
Da man sich notwendigerweise für einen bestimmten Schul- jahresbeginn entscheiden musste, hat man auf die Ver- nehmlassungen abgestellt, und das scheint mir richtig so. Es sind auch viele deutschschweizerische Kantone, die für den Herbst plädiert haben. Mit der Wahl des Herbstes haben wir natürlich die Opposition der Zürcher und Berner einge- handelt. Diese Opposition ist, soweit sie sich gegen den Herbst richtet, begreiflich und legitim. Nicht ganz verständ- lich ist sie jedoch insofern, als sie sich gegen die ganze Vorlage, gegen die Vereinheitlichungsbestrebungen richtet. Eigentlich sollten auch die Zürcher und Berner nicht gegen eine Vereinheitlichung sein. Nur müssten sie als Beginn eben den Frühling und nicht den Herbst vorschlagen. Der
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Hinweis von Herrn Stucki, Herrn Aubert und Herrn Gerber, dass es noch andere Koordinationsschwierigkeiten gebe, hilft nicht weiter, ebensowenig wie Herrn Stuckis Aussage, die Koordination begünstige kräftige und begabte Schüler und benachteilige schwächere. Was bleibt als Alternative, wenn man nicht koordiniert? Dann werden alle benachtei- ligt. Es geschieht eine Vereinheitlichung im Negativen. Das kann man doch gewiss nicht wollen!
Ebenfalls nicht ganz begreiflich ist mir die Opposition eini- ger welscher Kollegen. Selbst wenn sie schon den gemein- samen Herbstschulbeginn haben, sollten sie sich im höhe- ren Interesse auch für eine vernünftige Regelung in der deutschen, rätoromanischen und italienischsprachigen Schweiz Interesse bekunden. Ein föderalistischer Staat braucht auch eine wohlwollende Solidarität der einzelnen Glieder, ganz abgesehen davon, dass man danach trachten sollte, zur Sprachschwierigkeit, die schon besteht, nicht noch die Barrieren eines unterschiedlichen Schulbeginns zwischen Deutsch und Welsch zu festigen.
Ich stimme aus allen diesen Gründen mit Überzeugung für die Lösung der Kommissionsmehrheit.
Schmid: Ich komme aus einem Kanton, der in der Vernehm- lassung der Bundeslösung zugestimmt hat. Ich bin Mitglied der Erziehungsdirektorenkonferenz, die ebenfalls für die Bundeslösung eingetreten ist, und ich gehöre einer Partei an, die sich auch dafür ausgesprochen hat. Trotzdem bin ich für den Antrag unseres Kollegen Stucki.
Man kann das Problem des Schuljahresbeginns unter zwei Aspekten betrachten. Der eine Aspekt ist der schulpoliti- sche, der andere Aspekt ist der staatspolitische, der föderali- stische.
Schulpolitisch bin ich durchaus der Auffassung - wie ver- mutlich alle in diesem Saal -, dass die mangelnde Koordina- tion im Schuljahresbeginn zu Problemen führt, namentlich in zwei Bereichen: Erstens ergeben sich Schwierigkeiten, wenn aus Kantonen, die den Frühjahresbeginn kennen, übergewechselt werden muss in weiterführende Schulen, die den Herbstbeginn kennen. Aber auch der Umzug zwi- schen Kantonen mit verschiedenen Schuljahresbeginnen wirft bei der wachsenden Mobilität der schweizerischen Familie Probleme auf. Diese wachsende Mobilität der Schweizer Familie scheint nun eine Koordination des Schul- jahresbeginns zwingend zu gebieten. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass hier nur eines von vielen Koordinationsproblemen angeschnitten ist. Der Wechsel in andere Kantone schafft schulisch noch andere, meines Erachtens ebenso wesentliche Probleme. Die Lehrpläne stimmen nicht überein, selbst wenn man miteinander im Frühling oder miteinander im Herbst beginnt, auch sind Lehrmittel nicht überall die gleichen. Da liegen für die Schü- ler Hindernisse, echte Hindernisse, von denen man hier überhaupt nicht spricht. Es ist aber eine Illusion zu glauben, dass man in diesen Fragen jemals zu einer einheitlichen Lösung kommen wird. Wir brauchen sie auch nicht.
Wir befinden uns heute in der eigenartigen Situation, dass hinsichtlich des Schuljahresbeginns die eine Hälfte der Kan- tone so, und die andere Hälfte der Kantone anders entschie- den hat. Ob man nun für den Frühling oder für den Herbst ist, ist bei dieser Ausgangslage beinahe eine Sache des Beliebens. Jene, die sich nun mit einer Bundeslösung kon- frontiert sehen, welche derjenigen Lösung, die sie getroffen haben, gerade nicht entspricht, sind natürlich düpiert. Es dürfte sich hier namentlich um die Kantone Bern und Zürich handeln. Dieses schulpolitische Problem ist die eine Seite. Meinetwegen würde ich dazu noch sagen: Machen wir eine saubere Lösung, der Bund soll bestimmen.
Aber dem steht nun doch entgegen, dass wir föderalistische Überlegungen nicht aus der Welt diskutieren können. Die Schulhoheit ist eine der traditionellen Hoheiten der Kan- tone, beinahe noch die einzige. Die Primarschule bildet eigentlich noch das Kernstück der kantonalen Hoheit.
Heute morgen haben wir die Aufgabenteilung zu Ende bera- ten. Wenn die Aufgabenteilung nicht bloss eine Ausgaben- teilung, sondern das, was Kollege Binder immer hochgehal-
ten hat, nämlich eine Entflechtung sein soll, eine tatsächli- che programmatische Zuteilung von Aufgaben an Bund und Kantone, dann können wir doch nicht am gleichen Vormit- tag die Retourkutsche fahren und dort, wo die Kantone bislang immer souverän waren, ihnen diese Souveränität - wenn auch nur in einem Teilbereich - wegnehmen. Das passt nicht in die Landschaft. Wir können nicht immer über den Föderalismus reden - und zwar im positiven Sinne - um dann, wenn seine Respektierung einmal schmerzt, den Bund für eine zentralistische Lösung anzurufen. Das wären Lippenbekenntnisse!
Ich muss Ihnen sagen: Ich habe hier noch einen verstärkten Eindruck des Unguten, weil es doch hier darum geht, eine Strafaktion gegen zwei Kantone durchzuführen. Es geht hier darum, zwei Kantone zu knechten. Es geht hier darum, zwei Kantone, die nicht gefügig sind, gefügig zu machen. Das ist eine Übung, die nicht gut ausgehen kann. Es gibt Bereiche, bei denen meines Erachtens nicht einfach die Mehrheit zählt; dort, wo es um föderalistische Belange geht, kann auch ein Vetosystem gelten. Wir kommen auf dem Konkor- datsweg nicht zum Ziel, Herr Affolter, das ist richtig. Aber es gibt Bereiche, wo wir zu Recht nicht zum Ziele kommen, wenn auch nur einer der Kantone sagt: da mache ich nicht mit! Das sind die Überlegungen, die mich dazu führen, trotz allen schulpolitisch an sich zur Bejahung führenden Ele- menten zu sagen: Nein! Der Föderalismus ist nicht nur ein Sonntagsgedanke, sondern ihm ist auch am Werktag nach- zuleben, selbst wenn er dann eine Erschwernis bringt.
Aus allen diesen Gründen bin ich der Auffassung, es sei richtig, dem Antrag von Kollege Stucki zuzustimmen.
Jagmetti: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich nicht einmal und nicht einfach halbherzig ausgesprochen, son- dern dreimal ihren Willen bekundet. Mit einem sehr knappen Mehr von 133 Stimmen bei über 300 000 abgegebenen Stim- men haben sie sich 1971 für den Beitritt zum Konkordat ausgesprochen. Im Jahre darauf ist dann mit deutlichem Mehr, nämlich mit 192 304 gegen 108 086 Stimmen am Frühjahresschulbeginn festgehalten worden. In einer erneu- ten Abstimmung, im Jahre 1982, ist dieses Ergebnis bestä- tigt worden mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis. Da gibt es nichts zu interpretieren, und daran gibt es nichts zu rütteln: Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich ganz eindeutig für die Beibehaltung des Frühjahresschulbeginns ausgesprochen. Und nun sollen die ablehnenden Kantone, hauptsächlich Zürich und Bern, vom Bund zu dem gezwun- gen werden, was die Stimmberechtigten nicht wünschen. Ich sehe darin - Herr Schmid - keine Strafaktion; so empfin- den wir es nicht, aber Sie werden verstehen, dass ich als Standesvertreter zu diesem bundesrechtlichen Zwang keine Hand bieten kann.
Dabei verkenne ich die Schwierigkeiten nicht, denen Fami- lien begegnen, die von einem Kanton mit einem Schulsy- stem in einen Kanton mit einem anderen Schulsystem umziehen. Dass die dabei auftretenden Probleme aber nicht nur - ja nicht in erster Linie - beim Schuljahresbeginn liegen, ist von Herrn Stucki dargelegt und in der Diskussion nicht widerlegt worden. Der Aufbau der Schulen mit unter- schiedlicher Dauer der Grundstufe, die ungleichen Pro- gramme, der unterschiedliche Beginn des Fremdsprachen- unterrichts, die nun offenbar wenigstens teilweise überwun- denen Divergenzen im Mathematikunterricht bilden minde- stens ebenso grosse Schwellen, wie der Zeitpunkt des Schuljahresanfangs.
Daraus leite ich aber nicht die Folge ab, dass die Vereinheit- lichung weitergehen sollte, als Initianten, Bundesrat und Kommissionsmehrheit das beantragen. Das Schulwesen gehört zu den Bereichen, in denen die Kantone echte Gestaltungsmöglichkeiten haben. Die Gebiete, in denen sol- che wirklichen Möglichkeiten bestehen, sind dadurch immer mehr beschränkt worden, dass der Bund den Rah- men gesetzt und die Kantone auf die Einzelausgestaltung beschränkt oder sogar nur noch mit dem Vollzug beauftragt hat. Nur noch wenige Bereiche verbleiben, in denen der Bund keine umfassenden Gesetze und auch keine Grund-
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satzbestimmungen aufgestellt hat. Hier zeichnet sich nun die Tendenz ab, auch diese Gebiete sozusagen «vom Bund in den Griff zu bekommen». Wir erleben das mit der Steuer- harmonisierung, die ihre guten Gründe hat, deren Grenzen wir aber auch erkennen müssen. Wir erleben es jetzt mit dem Schulsystem, und wenn Herr Affolter hier die Kanonen des Föderalismus nicht auffahren lassen will, dann bitte ich ihn, sie doch nicht im Zeughaus zu belassen, bis dann die Zivilprozessordnung das einzige ist, was die Kantone noch wirklich frei gestalten können.
Ich bin für Abwägen, Herr Cavelty. Aber hier gelange ich - gestützt auf die Abwägung - zur Bejahung des Föderalis- mus und seiner Vorzüge. Das ist - Herr Piller - kein akade- misches Exerzitium in der Studierstube, sondern das ist etwas, was die Stimmberechtigten mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht haben.
Wir müssen erkennen, dass der Föderalismus Unterschiede notwendigerweise einschliesst. Wenn wir in der Schweiz keine Unterschiede wollen, dann können wir auch den Föderalismus nicht aufrechterhalten. Das Bekenntnis zum Föderalismus schliesst das Akzeptieren von Unterschieden ein, und das gilt insbesondere auch für die Schulhoheit. Nun bin ich keineswegs gegen Erleichterungen für Familien, die von einem Kanton in einen anderen ziehen. Ich bin im Gegenteil der Meinung, dass wir solche Erleichterungen suchen müssen. Aber die Lösung muss die Schulhoheit der Kantone nicht schrittweise aufheben. Daher widersetze ich mich diesem Vorschlag und würde auch einer die Schulpro- gramme angleichenden Rahmengesetzgebung erst recht Widerstand leisten.
In einem so wichtigen Gebiet wie das Schulwesen muss die kantonale Hoheit aufrecht erhalten bleiben. Wenn wir nun beides miteinander verbinden wollen, die Erleichterungen für die umziehenden Familien und die kantonale Schulho- heit, bleibt nur der Weg des Konkordates. Ich habe mich in meinem Kanton für das Konkordat eingesetzt und damit meiner Überzeugung Ausdruck gegeben, dass der Kanton Zürich sich aktiv an der interkantonalen Zusammenarbeit beteiligen solle. Dieser Weg hat einstweilen nicht zum Ziel geführt. Die Schwierigkeiten aber nun durch bundesrechtli- chen Zwang zu überbrücken, ginge am klar geäusserten Willen der Zürcher und auch der Berner Stimmberechtigten vorbei und würde die Schulhoheit der Kantone einschrän- ken. Dazu kann ich nicht Hand bieten. Allen Schwierigkeiten zum Trotz empfehle ich, am Konkordatsweg festzuhalten, der den Kantonen die Entscheidung in diesem wichtigen Bereich ermöglicht und den Stimmberechtigten jedes Kan- tons die Mitentscheidung sichert.
Hänsenberger: Eine besondere, ich glaube auch schweize- risch wichtige Eigenschaft des Kantons, den ich hier zu vertreten die Ehre habe, bringt uns Berner Ständeräte zu verschiedenen Stellungnahmen in dieser Frage. Diese besondere Qualität ist die Zweisprachigkeit des Kantons Bern, eine Zweisprachigkeit, auf die wir stolz sind und die wir beibehalten wollen. Wir sind in unserer grossen Mehr- heit davon überzeugt, dass es für den Sprachfrieden in der Schweiz von grosser Bedeutung ist, dass die Sprachgren- zen und die Kantonsgrenzen nicht übereinstimmen. Der Zwang, bereits auf kantonaler Ebene auf zwei Sprachen und damit auch auf zwei Kulturen Rücksicht zu nehmen, ist für unser Land bestimmt gut. Aber in diesem Geschäft bringt diese Zweisprachigkeit Konsequenzen. Der Kanton Bern hat seinem französischsprechenden Teil, mit der zweisprachi- gen Stadt Biel - Herr Gerber hat das ausgeführt -, gestattet, sich der Ecole romande anzuschliessen. Wir haben nun im selben Kanton zwei verschiedene Systeme des Schulbe- ginns. An der Nahtstelle, in Biel, ergeben sich daraus grosse Schwierigkeiten. Für die Bevölkerung von Biel ist diese Frage - die Herren Stucki und Aubert haben sie als neben- sächlich bezeichnet - vital, ausgesprochen wichtig. Es wird in Biel immer schwieriger, das Zusammenleben von Deutsch und Welsch im gleichen Schulhaus weiterzuführen, gemein- same Anlässe zu veranstalten. Besonders die Schwierigkeit
des Überganges von der obligatorischen Schulstufe in die Berufslehre ist gross.
Ich bin überzeugt, dass die Koordinierung des Schulbeginns in der Schweiz kommen muss. Ich bin auch Realist und es scheint mir, dass nur auf einen Termin nach den grossen Sommerferien vereinheitlicht werden kann. Auch die Kon- kordatslösung hätte dahin geführt.
Ich würde eine Vereinheitlichung, wie sie auch im National- rat angetönt wurde, auf die beiden Sprachgebiete - hier welsches Sprachgebiet mit Herbstbeginn, dort deutsches Sprachgebiet mit Frühlingsbeginn - als falsch betrachten. Gerade die Durchlässigkeit der Grenze am Ende der obliga- torischen Schulpflicht ist sehr wichtig. Ich glaube, es ist schweizerisch ausserordentlich wichtig, dass man dort keine neuen Schranken aufführt.
Auch wenn der Beginn der Schulzeit nicht die wichtigste Sache ist, werden doch viele andere Koordinierungen, die erwünscht wären (Schultypen, Eintrittsalter, Übertrittsalter) erleichtert. Beim Abwägen der Umstände komme ich dazu, diesen Schritt zu tun und der Lösung des Bundesrates zuzustimmen. Die kantonale Eigenständigkeit wird meines Erachtens darunter nicht leiden, auch der Föderalismus nicht; im Kanton Bern wird er sogar gewinnen. Wir brau- chen nicht über die Kantonsgrenzen zu schauen, um die Schwierigkeiten zu sehen. Die Ausbildung in der Schweiz wird ebenfalls gewinnen.
Ich bitte Sie, zuzustimmen.
M. Brahier: Avec la minorité de la commission, je suis favorable à ce qu'aucune disposition constitutionnelle ne soit approuvée aujourd'hui. Pourtant, je suis originaire d'un canton où l'école commence en automne, le 15 août. Or, indéniablement l'expérience est heureuse du point de vue pédagogique, car elle nous permet de reprendre l'école après les vacances d'été sans connaître cette longue cou- pure qui survenait lorsque l'école débutait au printemps. En accord avec le gouvernement de mon canton, je m'op- pose à l'inscription d'un article constitutionnel, car je consi- dère que les cantons doivent conserver une des rares com- pétences qu'ils ont encore et, par là-même, maintenir leur souveraineté en matière scolaire. Je crois que ce serait une erreur de provoquer une brèche dans l'édifice du fédéra- lisme qui demeure - et vous me l'accorderez - la clé de voûte du modèle suisse.
Certes, en Suisse romande, nous avons réglé nos pro- blèmes, et tout à l'heure M. Cavelty a remarqué que: «ce n'est pas parce que vous avez réglé vos problèmes que vous ne devez pas être solidaires.» Solidaires, nous le sommes dans la mesure où nous pouvons l'être! Mais il est bien évident que la solidarité en question risque de déboucher - permettez-moi l'expression - sur un «coup de force» pour régler précisément les problèmes des cantons de Suisse alémanique. Or, ici je ne prendrai pas parti. Si en Suisse romande nous avons pu régler la question du début de la rentrée scolaire, il m'apparaît que les partenaires de Suisse alémanique doivent pouvoir en faire autant!
En l'occurrence je pense que l'intérêt de l'enfant prime avant tout. Dès lors, les partenaires des cantons suisses alémaniques pourraient fort bien, me semble-t-il, en tenir plus largement compte afin d'éviter de creuser ce fossé entre certains cantons. Je reconnais que ce n'est pas très aisé, mais il ne faut pas nous demander de résoudre ce problème! Je crois que ce serait une erreur d'inscrire une disposition constitutionnelle pour en arriver là. Vous me direz peut-être que j'abuse et que je défends un fédéralisme qui manque de réalisme. Eh bien! si ce fédéralisme-là man- que de réalisme, c'est à désespérer du fédéralisme! Or, j'en suis un partisan convaincu et, partout où je pourrai, je le soutiendrai de cette manière-là.
En Suisse romande, il est vrai, non seulement l'époque de la rentrée scolaire a été fixée une fois pour toutes, mais la coordination scolaire a été également remaniée. Oh! je ne prétends pas que tout marche à la perfection, mais on constate qu'un effort a été réalisé. Si je suis favorable à la priorité qui consiste à défendre l'intérêt de l'enfant, je pense
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Schuljahresbeginn. Volksinitiative
que là aussi, la bonne volonté des partenaires est indispen- sable, comme je l'ai souligné tout à l'heure, afin de trouver la meilleure solution pour nos compatriotes suisses alémani- ques, en ce qui concerne la rentrée scolaire de leurs enfants. Cette dernière incontestablement mérite mieux que des conflits de cantons. Quant à nous, notre fidélité au fédéra- lisme l'emporte sur ce que nous pourrions vous apporter par l'intermédiaire d'une certaine solidarité que vous revendi- quez.
En outre, nous sommes de plus en plus convaincus que les cantons doivent garder leurs compétences. C'est la raison pour laquelle nous disons non à une inscription de l'article dans la constitution, et par voie de conséquence, non à l'initiative et non au contre-projet.
Weber: Erlauben Sie mir, dass ich als zweiter Solothurner auch das Wort ergreife, nachdem Bern das getan hat. Bei uns ist es zwar anders; Herr Affolter und ich sind uns in dieser Frage einig, was sonst nicht immer der Fall ist. Er hat von einer untragbaren Situation gesprochen. Er hat auf die Standesinitiativen und die Volksinitiative hingewiesen und ausgeführt, dass eben die Konkordatsbestrebungen ge- scheitert seien. Eines kam noch zu wenig zum Ausdruck: dass nicht nur eine grosse Mehrheit den Herbstbeginn wollte, sondern dass praktisch alle Kantone auf dem Wege dazu waren. Man war sich in den Konkordatsgesprächen einig! Die Idee ist also von allen Kantonen getragen worden. Man muss sich deshalb heute auch fragen, wie glaubwürdig solche Gespräche noch sind! Wie schwer führt man andere Kantone in eine Situation hinein, aus der sie nachher nicht herauskommen. Das Kind war also bereits unterwegs; es ergaben sich Geburtsschwierigkeiten und da muss nun nach meiner Auffassung der Bund Geburtshilfe leisten, damit die Idee, die ja von allen Kantonen getragen worden ist, auch zum Durchbruch kommt.
Es wird viel von Schulhoheit und von Föderalismus gespro- chen. Das ist alles gut und recht und ich unterstütze das. Aber man muss manchmal auch von Bockbeinigkeit spre- chen. Man muss auch von Situationen sprechen, die für die anderen Kantone nicht immer angenehm sind. Man muss einfach feststellen, dass Zürich und Bern - das ist kein Vorwurf, aber eine Tatsache - zu stark, zu gross sind. Sie sind wirtschaftlich zu gross. Sie verhindern damit, dass auch andere Kantone ihre Ideen zum Durchbruch bringen, ihren Willen zur Tat führen können.
Solothurn hatte beispielsweise alles für die Umstellung vor- bereitet. Wir waren bis auf das letzte Detail bereit, auf den Herbst umzustellen. Aber man musste auf Bern warten, weil Solothurn auf Gedeih und Verderb mit Bern verbunden ist. (Das kommt aus jener Zeit, als Bern nach gemeinsam geschlagenen Schlachten das fruchtbare Land um Solo- thurn herum für sich in Anspruch nahm und den Solothur- nern die zerschlissenen Fahnen überliess.) Wir haben gemeinsam geführte Schulen, zum Beispiel im Laufental, wir haben auch Schulabkommen, die erlauben, dass gewisse Gemeinden ihre Kinder in bernischen Schulen unterrichten lassen können oder auch umgekehrt. Wenn diese Verquickung nicht bestehen würde, hätte Solothurn längst den Übergang vollzogen. Wir wurden also von Bern zurückgepfiffen. Solothurn wird also vor allem durch Bern daran gehindert, den politischen Willen durchzusetzen! Nachdem Herr Schmid als Landammann von Appenzell- Innerrhoden sich schützend vor die protestantischen Kan- tone Zürich und Bern gestellt hat, möchte ich mich als protestantischer (Auch-)Berner vor die katholische Inner- schweiz stellen, nämlich, wenn den Innerschweizer Kanto- nen der Vorwurf gemacht wird, vorgeprellt zu sein; sie. hätten halt warten müssen, und wenn man nun so tut, als ob man gar nicht bereit gewesen wäre, auf den Herbst umzu- stellen. Diese Kantone haben nur ausgeführt, was alle ande- ren Kantone bereits zugestanden hatten.
Ich glaube, man tut nicht nur den Kantonen Gewalt an, die jetzt beim Frühjahrsschulbeginn geblieben sind, sondern man tut auch den anderen Kantonen Gewalt an, wenn wir jetzt keinen Entscheid treffen.
Ich möchte deshalb mit allen Befürwortern, mit der Mehrheit der Kommission bitten, sich für diese Bundeslösung einzu- setzen und dafür zu stimmen, damit endlich ein alter Wunsch in Erfüllung gehen kann.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.061
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
462-471
Page
Pagina
Ref. No
20 012 874
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