Verwaltungsbehörden 01.10.1984 <td class="metadataCell">20012727</td>
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Heure des questions 1282 1" octobre 1984 #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Montag, 1. Oktober 1984, Nachmittag Lundi 1" octobre 1984, après-midi 14.30 h Vorsitz - Présidence: M. Gautier Fragestunde - Heure des questions Frage 19: Mauch. Waldsterben. Bericht Dépérissement des forêts. Rapport Der wissenschaftlich sehr gut fundierte erste Teilbericht des Departements des Innern zum Waldsterben ist leider nicht für jedermann leicht verständlich. Ist der Bundesrat bereit, dem Departement des Innern den Auftrag zu geben, eine leicht verständliche Zusammenfas- sung der Studie für die Verbreitung vor allem auch in Schu- len ausarbeiten zu lassen ? Bundesrat Egli: Frau Mauch, die gute Note, die Sie unserem Bericht ausstellen, schmeichelt uns natürlich. Wir sind aber mit Ihnen der Auffassung, dass dieser Bericht einige Anfor- derungen an den Leser stellt. Der Bundesrat ist daher bereit, meinem Departement den Auftrag zu erteilen, eine, wenn ich so sagen darf, «Popularfassung» dieses Berichts zu erstel- len und ihn in diesem Sinne weiterzuverbreiten. Frage 20: Braunschweig. Ferien und Fünftagewoche für Behinderte Vacances et semaine de cinq jours pour les handicapés Wenn ein Behinderter in einem Eingliederungszentrum mehr als vier Wochen Ferien bezieht oder wenn Eltern ihre behinderten Kinder schon am Freitag abend statt erst am Samstag morgen aus einem Wohnheim nach Hause holen, zieht das Subventionskürzungen beim Bundesamt für Sozialversicherung nach sich, weil sich nicht mehr genü- gend Belegungstage ergeben. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Änderung dieser nicht mehr zeitgemässen und auch nicht sinnvollen Praxis zu rechnen ? Bundesrat Egli: Die Kosten für die Durchführung verfügter beruflicher Eingliederungsmassnahmen gehen grundsätz- lich zu Lasten der Invalidenversicherung. Zur Festlegung der Modalitäten und der Vergütungsansätze schliesst das Bundesamt für Sozialversicherung mit den Eingliederungs- stätten Vereinbarungen ab. Die Vergütungsansätze werden jeweils anhand der Betriebsrechnungen und Kostenvoran- schläge sowie der mutmasslichen Anwesenheitstage berechnet. Abwesenheiten infolge Ferien, Krankheit usw. werden zum voraus einkalkuliert. Erweisen sich im nachhin- ein - d. h. nach Abschluss der Betriebsrechnung - die ausgerichteten Vergütungen der Invalidenversicherung als nicht kostendeckend, kann die Eingliederungsstätte zur Deckung des ausgewiesenen anrechenbaren Defizits einen Betriebsbeitrag geltend machen. Das Bundesamt für Sozial- versicherung ist jederzeit bereit, die Ansätze veränderten Verhältnissen, wie zum Beispiel der Teuerung, Strukturän- derungen, der Umstellung auf die Fünftagewoche usw. anzupassen. Dieses flexible Vergütungssystem wurde bis anhin nicht beanstandet. Sollten bei einzelnen Eingliede- rungsstätten aus irgendwelchen Gründen Schwierigkeiten finanzieller Art erwachsen, sind diese gebeten, sich an das Bundesamt für Sozialversicherung zu wenden. Nach Auffas- sung des Bundesrates drängt sich bei dieser flexiblen Hand- habung keine Änderung der bisherigen Praxis auf. Question 21 : de Chastonay. Lastwagen. Höchstgewicht Camions. Tonnage maximal Le poids total des camions admis à circuler sur les routes suisses est de 28 tonnes. L'augmentation de ce poids à 32 tonnes réduirait le trafic, ce qui contribuerait à lutter contre la pollution atmosphérique. Qu'en pense le Conseil fédéral? Bundesrat Friedrich: Die Heraufsetzung der Gesamtge- wichte für Anhängerzüge, Sattelmotorfahrzeuge und Motor- wagen mit mehr als drei Achsen von 28 auf 32 Tonnen würde den Binnenverkehr kaum vermindern, dagegen den Transitverkehr auf unseren Strassen wesentlich vermehren. Als Folge davon wäre zu befürchten, dass die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt, die schädlichen Auswirkungen auf Infrastruktur und Umwelt vergrössert und der Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Strasse beeinflusst würden. Eine Heraufsetzung der Höchst- gewichte erscheint daher nicht sinnvoll. M. de Chastonay: Je regrette quelque peu les raisons qui ont été avancées par le chef du Département fédéral de justice et police pour justifier que notre pays fasse encore bande à part, sur le plan européen, en matière de tonnage des poids lourds. La redevance poids lourds et la limitation de vitesse qui sont prévues pour 1985 devraient, à mon avis, s'avérer suffisam- ment dissuasives face à l'augmentation redoutée du trafic international routier appelé à traverser notre pays. Je rap- pelle que l'exonération de la redevance par rapport au ferroutage devrait également donner au rail un attrait sup- plémentaire apte à décharger d'autant le trafic sur route. Récemment encore, le Conseil fédéral a vanté les vertus du libre échange ainsi que de l'abolition de mesures protection- nistes d'où qu'elles viennent. Le moment n'est-il donc pas venu d'adapter la théorie à la pratique? Bundesrat Friedrich: Das ist keine neue Frage gewesen, sondern eine Feststellung. Ich kann nur wiederholen, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass eine Heraufsetzung der Höchstgewichte notwendigerweise den Transitverkehr wie- der stimulieren würde. Wenn wir den durchreisenden Last- wagen höhere Gewichte zubilligen, wird natürlich die Durchreise durch die Schweiz attraktiver, und das möchten wir verhindern. Question 22: Salvioni. Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Schweiz und Italien Assistance judiciaire en matière pénale entre la Suisse et l'Italie La presse italienne a abondamment parlé, en faisant généra- lement des commentaires défavorables, du retrait par l'Offi- ce fédéral de la police du recours qu'il avait formé contre la décision du juge d'instruction Harari, de Genève, de ne pas communiquer aux autorités pénales italiennes compétentes les noms des bénéficiaires des pots-de-vin (120 milliards de lires, valeur 1979) versés par l'ENI (Ente nazionale italiano idrocarburi) à la société suisse Sophilau par le canal de la banque Pictet de Genève. Ces dessous de table se référaient à un gros contrat de fourniture de pétrole conclu entre l'ENI et l'Arabie Saoudite. Un représentant connu du parti socia- liste italien (entré par la suite au gouvernement) avait pré-
I.Oktober 1984 N1283Fragestunde tendu qu'une partie de cette somme serait remise à des hommes ou à des partis politiques italiens; d'où l'ouverture d'une procédure pénale et la demande d'assistance judi- ciaire. Le Conseil fédéral peut-il exposer les motifs qui ont amené l'Office fédéral de la police à retirer le recours? Bundesrat Friedrich: Das Bundesamt für Polizeiwesen hat am 23. Juli dieses Jahres gegen den Entscheid des zuständi- gen Untersuchungsrichters von Genf, die Rechtshilfe zu verweigern, bei der Anklagekammer Rekurs erhoben. Nach eingehender Prüfung von Lehre und Rechtsprechung schloss sich das Bundesamt für Polizeiwesen den Erwägun- gen des Genfer Untersuchungsrichters an. Die im italieni- schen Ersuchen geschilderten Taten sind nach schweizeri- schem Recht nicht strafbar. Das Fehlen der doppelten Straf- barkeit - also Strafbarkeit in Italien und in der Schweiz - verbietet die Anwendung von Zwangsmassnahmen. Ohne die Anordnung solcher Massnahmen konnte das italieni- sche Rechtshilfegesuch jedoch nicht vollzogen werden. Diese Sachlage führte zum Rückzug des Rekurses durch das Bundesamt für Polizeiwesen. Frage 23: Ott. Tamilische Flüchtlinge. Aussenpolitischer Aspekt Réfugiés tamouls et situation politique au Sri Lanka Das Tamilenproblem in Europa lässt sich nicht allein damit erklären, dass Sri Lanka ein klassisches Auswanderungs- land ist, sondern es hat seine Hauptursache in tragischen Verwicklungen im Zusammenhang mit einer verfehlten Poli- tik. Ohne dass Bürgerkrieg herrschte, sind heute doch in manchen Landesgegenden Tamilen männlichen Ge- schlechts kollektiv von willkürlicher Inhaftierung, ja Folte- rung bedroht. Angesichts der Eskalation von Terror und Gegenterror drohen die gemässigten Führer der Tamilen, welche sich einer politischen Lösung begrenzter regionaler Autonomie anschliessen könnten, bei der tamilischen Bevöl- kerung ihren Einfluss zu verlieren. Ich frage an: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die tragische Lage in Sri Lanka, Hintergrund unseres hiesigen Tamilen- Problems, der Schweizer Öffentlichkeit verständlicher zu machen ? 2. Besteht eine Gefahr, dass die Schweiz internationale Menschenrechtskonventionen verletzen würde, falls sie Tamilen, deren Fall nicht aufs eindeutigste geklärt ist, in diese Situation zurückschafft? 3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, an die Wurzel des Problems zu gehen, indem er - eventuell gemeinsam mit anderen betroffenen westeuropäischen Ländern - auf die Regierung von Sri Lanka einwirkt, dass sie eine politische statt eine militärische Lösung ihres Minderheitenproblems ernsthaft anstrebt, bevor es zu spät ist? Bundesrat Friedrich: Die Lage in Sri Lanka nimmt in den Schweizer Massenmedien schon heute einen sehr breiten Raum ein. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit zu zusätzlichen Informationen, nachdem heute der Bericht Hess/Hadorn über die Reise nach Sri Lanka veröffentlicht worden ist. Zur Frage 2: Grundsätzlich nein. Die Zumutbarkeit einer Rückschaffung wird allerdings von Fall zu Fall genau geprüft werden müssen. Zur Frage 3: Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung von Sri Lanka ernsthaft eine politische Lösung des Minderheitenproblems anstrebt. Er wird bei der Regie- rung von Sri Lanka dahin wirken, dass die Wiedereingliede- rung der rückkehrenden Tamilen erleichtert wird. Frage 24: Ruf-Bern. Abgelehnte Asylgesuche. Vollzug Demandes d'asile. Exécution des décisions ). Wie viele Asylgesuche wurden seit dem Inkrafttreten des gültigen Asylgesetzes letztinstanzlich abgewiesen ? 2. Wie viele der endgültig abgelehnten Asylbewerber wur- den ausser Landes geschafft? 3. Aus welchen Gründen und mit welchem Status befinden sich die übrigen, definitiv zurückgewiesenen Asylanten noch in der Schweiz? Aus welchen Ländern stammen sie? Werden sie später ausser Landes gewiesen ? Bundesrat Friedrich: Zur Frage 1: Der Bundesrat hat seit dem 1. Januar 1981 letztinstanzlich 90 Asylgesuche und der Beschwerdedienst des EJPD 742 Asylgesuche abgewiesen. Zur Frage 2: Über die Zahl der ausgeschafften Ausländer, d. h. der endgültig abgelehnten Asylbewerber, können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Nach bisherigem Recht lag der Entscheid über den weiteren Verbleib in der Schweiz ausschliesslich bei den Kantonen. Diese hatten keine Melde- pflicht über erfolgte Ausschaffungen. Zur Frage 3: Wir müssen uns an die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3) und den im Asylgesetz festgelegten Grundsatz der Nichtrückschie- bung nach Artikel 45 halten. Es handelt sich um Personen, die keine individuellen Verfolgungsgründe geltend machen können, jedoch in ihrem Heimatstaat generell gefährdet sind. Diese aus verschiedensten Ländern stammenden Per- sonen werden interniert, falls die Kantone keine andere fremdenpolizeiliche Regelung treffen. Sollte sich die Lage in deren Heimatland zu ihren Gunsten ändern, können sie ausgeschafft werden. Ruf-Bern: Ich danke Herrn Bundesrat Friedrich für seine ausführliche Antwort. Zweifellos muss es die Aufgabe des Bundes sein, darüber zu wachen, ob das von ihm geschaf- fene Recht letztlich auch vollzogen wird. Das heisst konkret: Er muss besorgt sein, dass die abgewiesenen Asylanten in ihre Heimatländer zurückgeschafft werden, auch wenn das formell eine Aufgabe der Kantone ist. Ich frage deshalb Herrn Bundesrat Friedrich, ob das EJPD gewillt ist, bei den Kantonen eine entsprechende Informationspflicht gegen- über den Bundesbehörden einzuführen oder selbst Erhe- bungen durchzuführen. Bundesrat Friedrich: Eine solche Demarche, Herr National- rat Ruf, erübrigt sich heute, weil nach dem revidierten Asyl- gesetz nunmehr ohnehin der Bund zuständig ist. Question 25: Aubry. Katalysatoren für Motorfahrzeuge des Bundes Catalysateurs sur les véhicules de la Confédération // est en question, pour certaines marques de voitures, d'introduire en octobre déjà, dès modèles de véhicules avec catalysateurs. Les compagnies de vente d'essence prépa- rent rapidement la mise en place d'un réseau de distribution d'essence sans plomb. Devant cet effort de l'économie privée, la Confédération va- t-elle suivre le même chemin ? Quand commencera-t-elle de remplacer ses véhicules par des véhicules munis de catalysateurs? Durant combien d'années durera cette opération jusqu'à l'assainissement du parc de véhicules de la Confédération ? Bundesrat Friedrich: Für die Armee ist eine generelle Umstellung auf unverbleites Benzin kurzfristig nicht mög- lich. Die Beschaffung von Personenwagen mit Katalysatoren für die allgemeine Bundesverwaltung ist möglich, sobald geeignete Fahrzeugtypen auf dem Schweizer Markt angebo- ten werden und die nötige Anzahl bundeseigener Tankstel- len mit unverbleitem Benzin bestehen. Der Bundesrat hat
Heure des questions 1284 N 1" octobre 1984 am 12. März 1984 beschlossen, dass ab 1. Juni 1986 Normal- benzin nur noch unverbleit in den Verkehr gebracht werden darf. Er ist bereit, seinen Beitrag zum Durchbruch der Kata- lysatortechnik zu leisten und ab 1. Juli 1985 in der Bundes- verwaltung Fahrzeuge mit Katalysatoren zu beschaffen. Die Bundesverwaltung verfügt über etwa 6500 Personenwagen. Die Erneuerung dieses Fahrzeugparkes dürfte, je nach der Betriebsdauer der Fahrzeuge, sieben bis zehn Jahre bean- spruchen. Frage 26: Gehen. Abtretung von Forderungen Cession de créances Hat der Schuldner das Recht, ohne entsprechende Ver- einbarung eine ordentlich notifizierte Zession einer Schuld abzulehnen ? Bundesrat Friedrich: Darf ich zunächst im Sinne der Präzi- sierung der Frage feststellen, dass man nur Forderungen zediern kann, nicht auch Schulden. Es wäre allzu bequem, wenn man Schulden zedieren könnte. Nach Artikel 164 Absatz 1 des Obligationenrechts kann die Zession durch Gesetze, Vereinbarung oder Natur der Rechtsverhältnisse ausgeschlossen sein. Erfolgte die Abtre- tung nach Artikel 165 Absatz 1 schriftlich und liegen keine Ausschlussgründe vor, so ist die Gültigkeit der Zession von der Zustimmung des Schuldners unabhängig. Im übrigen verweise ich auf die Artikel 164 bis 166 OR, die das in allen Einzelheiten darlegen. Frage 27: Meier-Zürich. Dollarkurs. Intervention der Nationalbank Intervention de la Banque nationale Um einer allfälligen importierten Teuerung zu begegnen, hat die Deutsche Bundesbank an der Börse mehrmals mit mas- siven Dollarverkäufen interveniert. Ein weiterer Höhenflug des Dollars (und dessen Überbewertung) konnte dadurch verhindert werden. Warum hat sich die Nationalbank nicht zu ähnlichen Mass- nahmen entschliessen können ? Bundesrat Stich: Grundsätzlich ist selbstverständlich die Nationalbank selber zuständig für ihre Währungspolitik. Sie verfolgt seit einiger Zeit eine Politik der Nichtintervention, weil sie im wesentlichen nicht an den Erfolg glaubt, mit Interventionen etwas zu erreichen. Zum letzten Male hat sie 1981 grössere Dollarbeträge verkauft. Seither hat sie nur noch interveniert, wenn internationale Koordination bestand. Zudem muss man sich bewusst sein, dass der Einfluss des hohen Dollars auf die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sehr gering ist. Eine Intervention durch Dollar- verkäufe hätte aber die Folge, dass Kaufkraft in der Schweiz abgeschöpft und damit weniger Geld zur Verfügung stehen würde. Die Nationalbank hat im heutigen Zeitpunkt kein Interesse, ihre Ziele in bezug auf die Währungspolitik zu ändern. Auf der anderen Seite wäre es natürlich auch denkbar, dass die Notenbank ausländische Währungen gegen Dollars kau- fen würde. Das würde sie an sich tun, weil das von der Währungsseite her neutral ist. Auf der anderen Seite ist Voraussetzung, dass die ausländischen Notenbanken zustimmen. Diese Möglichkeit hält sich die Nationalbank offen. Frage 28: Günter. Eidgenössische Versicherungskasse und zweite Säule Caisse fédérale d'assurance et deuxième piller Stimmt es, dass die Eidgenössische Versicherungskasse bis vor kurzem Übertretern in ihre Kasse in fraglichen und speziellen Fällen mitteilte, dass die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die zweite Säule noch nicht einmal im Entwurf vorliege und daher gewisse Entscheidungen noch nicht gefällt werden könnten? Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat am 4. Juli 1984 die Verordnung über die Durchführung der zweiten Säule ver- abschiedet. Darin ist festgehalten, dass grundsätzlich alle Mitglieder der Versicherung sicher die Leistungen nach BVG erhalten. Man hat diese Lösung gewählt, um nicht zweimal die Statuten ändern zu müssen bzw. etwas vorweg- zunehmen vor der definitiven Statutenänderung. Das ist die einfachste Lösung. Wir garantieren, dass jeder mindestens die Leistungen nach BVG erhält. Im übrigen ist jeder natür- lich nach den heutigen Statuten versichert, sei es als Voll- versicherter oder als Einleger. Question 29: Coutau. Vorschüsse an die SPS Avances de fonds au PSS Selon les informations publiées dans plusieurs journaux, la caisse fédérale d'assurance a consenti au Parti socialiste suisse des avances de fonds jusqu'à 500 000 francs. Le Conseil fédéral peut-il confirmer ces informations ? Si oui, quelles sont les bases légales qui autorisent ce genre d'opération ? A quel taux d'intérêt ces sommes ont-elles été avancées au Parti socialiste suisse ? Bundesrat Stich:'Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 der EVK- Statuten kann der Bundesrat die Aufnahme des Personals öffentlich-rechtlicher Einrichtungen des Bundes, der Sekre- tariate von Landesorganisationen, politischer Parteien, von Organisationen, die vom Bund oder auf seine Veranlassung gegründet worden sind oder an denen er massgebend betei- ligt ist, sowie von Vereinigungen des Bundespersonals in die EVK beschliessen. Mit vielen dieser Organisationen wurde aus Rationalisierungsgründen vereinbart, die Lohn- verarbeitung über das Lohnbüro des Eidgenössischen Per- sonalamtes abzuwickeln. Damit kann der Einzug der EVK- Beiträge und die Jahresabrechnung in einen bestehenden Ablauf integriert werden, was den administrativen Aufwand der EVK verkleinert. Aus diesem Grund wird für die Leistun- gen des Lohnbüros keine Entschädigung berechnet. Das Generalsekretariat der SP Schweiz ist eine dieser Orga- nisationen, deren Personal der EVK angehört und deren Lohnverarbeitung über das zentrale Lohnbüro des Perso- nalamtes abgewickelt wird. Die monatlich ausbezahlten Löhne sowie die Arbeitgeberbeiträge für AHV, ALV und EVK werden einem Konto beim Eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesen belastet. Bei der Einführung des Systems ist man davon ausgegan- gen, dass die angeschlossenen 47 Organisationen die Lei- stungen von monatlich rund 5 Millionen Franken laufend vergüten. Eine Zinsbelastung wurde deshalb nicht vorgese- hen. Effektiv waren am 27. September 1984 Vorschüsse von über 5 Millionen Franken vorhanden bei gleichzeitig ausste- henden Forderungen von 1,3 Millionen Franken. Nachdem ich aufgrund eines SP-internen Revisionsberichts von der Schuld Kenntnis erhielt, habe ich die Partei aufge- fordert, innert 14 Tagen die Schuld von über 500 000 Fran- ken zu begleichen. Das ist am 24. September 1984 gesche- hen. Die Finanzkontrolle wird im Auftrag der Finanzdelega- tion einen Bericht erstatten. Anschliessend werden die Zah- lungsmodalitäten für diese Geschäfte generell geregelt. M. Coutau: Je remercie très vivement M. Stich de sa
I.Oktober 1984 N1285 Fragestunde réponse. Permettez-moi également de le féliciter de la rapi- dité de la réaction qu'il a manifestée lorsqu'il a eu connais- sance de cet état de fait. Toutefois, je m'étonne que ce soit sur la base d'un rapport interne des vérificateurs des comptes du Parti socialiste qu'il a été informé de cette situation. A mes yeux, il eût été normal que ce soient les fonctionnaires et les responsables de l'institution de prévoyance de la Confédération, voire des services financiers de notre pays, qui aient empêché l'évolu- tion aussi déficitaire de ce compte. Je voudrais savoir quelles mesures il y aura lieu d'envisager pour que pareille opération ne se reproduise plus. Bundesrat Stich: Ich habe anschliessend an die Beantwor- tung gesagt, dass der Bundesrat bzw. das Departement eine Weisung erlassen wird. Dort wird festgelegt, wie in Zukunft diese Überwachung zu erfolgen hat und welche Massnah- men zu treffen sind für den Fall, dass Ausstände vorhanden sind. Aber im allgemeinen ist das eine Frage der weiteren Bearbeitung. Ich werde einen Bericht des Personalamtes und natürlich auch der Finanzkontrolle erhalten. In gegen- seitigem Einvernehmen werden wir dann die Weisung er- lassen. Frage 30: Nussbaumer. Sofortmassnahmen gegen Bodenpreis- und Pachtzinstreiberei Mesures urgentes de lutte contre les augmentations excessives des prix des terrains agricoles et des fermages Gemäss Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung über die Milch- kontingentierung können bei Zukauf oder Pacht von Land Milchkontingente bis auf maximal 150 000 Kilo aufgestockt werden. Ist der Bundesrat bereit, diese zu hohe Grenze auf 100 000 bis 110000 Kilo herabzusetzen, damit der ungesunden Bodenpreissteigerung und der übersteigerten Nachfrage nach Pachtland schon ab nächstem Milchjahr wirksam begegnet werden kann ? Bundesrat Purgier: Die Limite von 150 000 Kilo ist nur eine von verschiedenen Bestimmungen, welche zur Dämpfung der Pachtlandnachfrage in die Kontingentierungsverord- nung aufgenommen wurde. Der Bundesrat ist bereit, dieses Anliegen prüfen zu lassen. Im übrigen ist die Jagd nach Land nur zum Teil eine Folge der Milchkontingentierung. Andere Komponenten wie die Betriebsgrösse oder die ungenügende Auslastung von Maschinen und Arbeitskräften spielen eine eher noch grös- sere Rolle. Frage 31 : Gurtner. IDA-Kredit - Crédit à l'AID Die Schweiz hat laut einer gemeinsamen Erklärung des EVD und des EDA vom 24. September 1984 zugesagt, der Interna- tionalen Entwicklungsorganisation (IDA) in den nächsten drei Jahren 200 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. 1976 hat das Volk die Gewährung eines Kredites in der gleichen Höhe an die IDA eindeutig abgelehnt. Welche substantiellen Änderungen gegenüber 1976 kenn- zeichnen die heutige Politik der IDA generell und gegenüber ' der Schweiz, die eine Umgehung des eindeutigen Volksent- scheides von 1976 bezüglich IDA-Krediten rechtfertigen würden ? Wird der Bundesrat in drei Jahren bereit und in der Lage sein, dem Volk und dem Parlament detaillierte Rechenschaft über die definitive Verwendung des 200-Mil- lionen-Kredites in der Dritten Welt abzulegen ? Bundesrat Furgler: 1976 ging es darum, der IDA im Rahmen der vierten Fondsäufnung einen Kredit zu gewähren, und zwar in Form eines Darlehens. Im Gegensatz dazu handelt es -sich heute nicht mehr um Darlehen, sondern um die Beteiligung an einer gemeinsamen Finanzierung von ganz konkreten Entwicklungsprojekten. Dieser Unterschied ist wesentlich und wurde sicher von einem Teil der Kritiker dieser Massnahme des Bundesrates nicht beachtet. Das Mitmachen an einer gemeinsamen Finanzierung ermöglicht den beteiligten Staaten, also auch der Schweiz, die sorgfäl- tige Kontrolle des Einsatzes von Mitteln, insbesondere bei der Auswahl und Durchführung der konkreten Projekte. Die Kontrolle erlaubt dem Bundesrat, aber auch Ihnen im Natio- nal- und Ständerat, über die Verwendung der Mittel detail- liert Auskunft zu verlangen und zu erhalten. Darf ich in diesem Zusammenhang hervorheben, dass die IDA ihre Hilfe immer stärker auf die ärmsten Entwicklungs- länder ausrichtet, namentlich auf afrikanische Staaten süd- lich der Sahara. Diese Zielgebung entspricht den Prioritäten des Bundesgesetzes über die Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Von einer Umgehung des Volkswillens kann demzufolge nach Auffassung des Bun- desrates nicht gesprochen werden. Es sind zwei verschie- dene Tatbestände, die hier Ihrer Wertung unterbreitet werden. Question 32: Robbiani. Futtermittelimporte für die Tessiner Landwirtschaft Importations de fourrages. Agriculture tessinoise La pluie et le froid exceptionnels que nous avons eus au printemps, les vents secs, la sécheresse estivale, ainsi que la neige de septembre ont réduit de 30 pour cent l'importance de la fenaison et de moitié la durée de l'alpage au Tessin et dans les vallées méridionales des Grisons. Pour faire face à cette situation catastrophique tout en évitant d'abattre le bétail, les paysans tessinois ont, par le canal de leurs associations professionnelles, demandé au Département fédéral de l'économie publique «une ristourne substantielle des taxes prélevées sur les fourrages étran- gers: foin et granulés de luzerne et de mais». Quelles ont été l'attitude et la réponse des autorités fédé- rales? Bundesrat Furgler: Dem Volkswirtschaftsdepartement und seinem Bundesamt für Landwirtschaft sind die bedeutenden Ausfälle an Rauhfutter, namentlich im Kanton Tessin, aber auch in Teilen Graubündens, in den Südtälern und dem Engadin, sehr wohl bekannt. Bereits sind denn auch von uns Massnahmen vorbereitet, zum Teil schon getroffen worden, um den von Futterknappheit besonders stark betroffenen Regionen zu helfen. Ich nenne folgendes: Für geschädigte Gebiete ist ganz allgemein eine Ausmerzaktion vorgesehen. Sömmerungsbeiträge im Rahmen der Hilfeleistung an die Landwirtschaft, an die Landwirtschaft mit erschwerten Pro- duktionsbedingungen, sollen auch dann ausgerichtet wer- den können, wenn die Anforderungen bezüglich Mindest- sömmerungsdauer nicht erfüllt sind. Der Preiszuschlag auf importiertem Heu ist per 1. September 1984 generell von 22 auf 14 Franken je 100 Kilo gesenkt worden. Sodann wird eine Verordnung vorbereitet, die es dem Bund erlauben soll, sich an zusätzlichen Kostenbeiträgen der Kantone an Vieh- halter in den geschädigten Berggebieten zu beteiligen. Damit kann den einzelnen Bauern der Zukauf des fehlenden Rauhfutters aus in- oder ausländischen Beständen erleich- tert werden. Geprüft werden - und damit schliesse ich - adäquate Mass- nahmen auch für geschädigte Talgebiete, wie dies vom Kanton Tessin gewünscht worden ist. Hier wäre in erster Linie an ein Rückerstattungssystem für gewisse Importfut- termittel zu denken, das vom Volkswirtschaftsdepartement verordnet werden könnte. Es versteht sich aber von selbst, dass auch hier zwischen Kosten und Nutzen ein Gleichge- wicht gefunden werden muss, damit nicht mehr Bürokratie anstatt Nutzen entsteht.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.10.1984 - 14:30 Date Data Seite 1282-1285 Page Pagina Ref. No 20 012 727 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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