Verwaltungsbehörden 25.09.1984 83.048
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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
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Sechste Sitzung - Sixième séance
Dienstag, 25. September 1984, Vormittag Mardi 25 septembre 1984, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Gautier
Le président: En ouvrant la séance, je suis heureux de saluer la présence de M. Furgler, conseiller fédéral. Je cons- tate avec plaisir que sa santé paraît rétablie.
83.048 Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II Renforcement de l'économie. Mesures II
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 6. Juli 1983 (BBI III, 481) Message, projets de loi et d'arrêté du 6 juillet 1983 (FF III, 497)
Beschlüsse des Ständerates vom 13. März und 21. Juni 1984 Décisions du Conseil des Etats du 13 mars et du 21 juin 1984
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Le président: Concernant l'unique objet à l'ordre du jour, je vous rappelle que le débat d'entrée en matière aura lieu sur les arrêtés A à E, ainsi que vous l'avez décidé la semaine dernière.
Columberg, Berichterstatter: In der Märzsession 1983 haben beide Räte kurzfristige Massnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage der schweizerischen Wirtschaft verab- schiedet. Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesrat ange- kündigt, er werde im Anschluss an die Vorlage vom 31. Januar 1983 Vorschläge für Änderungen der Massnah- men zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen und des Berggebietes sowie über die Errichtung einer landesweiten Innovationsrisikogarantie unterbreiten. Die entsprechende Botschaft datiert vom 6. Juli 1983. Nach dem ursprünglichen Plan hätte diese Vorlage noch im Jahre 1983 in beiden Räten behandelt werden sollen. Leider war dies nicht der Fall. In der vorberatenden ständerätlichen Kommission erwuchs der Schaffung einer Innovationsrisikogarantie heftiger Widerstand, was zu grösseren Verzögerungen führte. Aus diesem Grunde entschloss sich die Kommission, die Vorlage aufzuteilen und den mehr oder weniger unbestrittenen Teil A mit den regionalpolitischen Massnahmen zugunsten wirt- schaftlich bedrohter Regionen und des Berggebietes zuerst zu behandeln. In der Märzsession 1984 wurden diese Beschlüsse einstimmig nach längerer Diskussion vom Stän- derat genehmigt.
Unsere Kommission hat den ersten Teil am 14./15. Mai 1984 in Biel durchberaten. Sie begrüsst die Fortsetzung, die Ergänzung und die Verstärkung der regionalpolitischen Massnahmen. Dementsprechend wurde auch ohne Gegen- stimme Eintreten auf alle fünf Vorlagen beschlossen.
Zu den einzelnen Bestimmungen liegen einige Minderheits- anträge vor. Wir werden in der Detailberatung darauf zu- rückkommen.
Die Kommission wollte das erste Paket unbedingt in der Junisession 1984 behandeln. Aus Zeitnot musste das
Geschäft auf heute verschoben werden. Dafür hoffen wir, allfällige Differenzen noch in dieser Session bereinigen zu können, denn die Beschlüsse sollten unbedingt am 1. Januar 1985 in Kraft treten können.
Wie im Ständerat werden wir - wie der Präsident bereits angekündigt hat - den ersten Teil mit den Beschlüssen A bis E gemeinsam behandeln und anschliessend in einer separa- ten Debatte die Beschlüsse F und G mit der Innovationsrisi- kogarantie.
Und nun zu den regionalpolitischen Massnahmen zugun- sten wirtschaftlich bedrohter Regionen und des Bergge- bietes:
Anfang der siebziger Jahre hat die schweizerische Regional- politik neue Dimensionen erhalten. Anstelle der sektoriellen Betrachtungsweise trat die regionale, gesamtwirtschaftliche Entwicklungsförderung. Auslösungsfaktor für diese neue Konzeption waren die Motionen Danioth und Brosi vom Jahre 1966. Daraufhin liess das Eidgenössische Volkswirt- schaftsdepartement durch eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Prof. Paul Stocker einen Bericht zum gesamt- wirtschaftlichen Entwicklungskonzept für das Berggebiet ausarbeiten, welcher 1971 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Dieser Bericht bildete die Grundlage für das Investi- tionshilfegesetz (IHG) und für die neue Ausrichtung der Regionalpolitik. Unter der Federführung von Herrn Bundes- rat Ernst Brugger wurde dieses gesamtwirtschaftliche Entwicklungskonzept für das Berggebiet mit sehr viel Begei- sterung in der Öffentlichkeit und in den eidgenössischen Räten vertreten. Die Bergbevölkerung erblickte darin einen verheissungsvollen Schimmer für eine neue, gesamtwirt- schaftliche Förderungspolitik zugunsten der Berggebiete. Diese umfassenden Untersuchungen fanden ihren Nieder- schlag im Bundesgesetz vom 28. Juli 1974 über Investitions- hilfe für das Berggebiet. Diese Vorlage darf als Kernstück, als die eigentliche Perle der Massnahmen zugunsten der Berg- und Randgebiete betrachtet werden; sie stützt sich auf den Gedanken der konzentrierten Dezentralisation, der Bildung von Regionen, der gesamtwirtschaftlichen Betrach- tungsweise und der besseren infrastrukturellen Ausstattung der Regionen.
Mit den Investitionshilfedarlehen sollten eine angemessene Besiedlung der Berggebiete gesichert, die Existenzbedin- gungen im Berggebiet und die Infrastrukturausstattung ver- bessert sowie das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen erweitert werden. Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein «Fonds de roulement» in der Höhe von 500 Millionen Fran- ken gebildet. Nach dem ursprünglichen Plan hätte dieser Beitrag innert fünf Jahren einbezahlt werden sollen. Im Zuge der Sparmassnahmen ist dieser Termin zweimal erstreckt worden, zuerst von fünf auf sechs Jahre und dann von sechs auf acht Jahre. Mit diesen Mitteln werden langfristige zins- lose oder zinsgünstige Darlehen an Infrastrukturvorhaben gewährt. Ferner sind als weitere flankierende Massnahmen das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kur- ortskredites sowie das Bundesgesetz über die Bürgschafts- gewährung in Berggebieten zu erwähnen. Zudem muss auch auf das Finanzausgleichsgesetz, auf die Tarifannähe- rungsbeschlüsse sowie auf eine Reihe von land- und forst- wirtschaftlichen und sozialpolitischen Erlassen des Bundes hingewiesen werden.
Ursprünglich hatte man noch weitere Massnahmen vorgese- hen, wie beispielsweise eine Hilfe für die Sanierung von Zweitwohnungen. Diese Massnahmen wurden aber nicht realisiert.
Im Jahre 1975 zeigte sich, dass monostrukturierte Regionen, wie beispielsweise die Uhrenregionen, bei konjunkturellen Rückschlägen besonders hart getroffen werden. Als Reak- tion auf diese räumlich konzentrierte Bedrohung entstand der zweite Pfeiler der Regionalpolitik des Bundes, nämlich der Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugun- sten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Dieses Instrument steht uns seit dem 1. März 1979 zur Verfügung.
Zur Notwendigkeit und zu den Zielen der Regionalpolitik: Über die Notwendigkeit einer aktiven Regionalpolitik sowie über das Bedürfnis einer Fortsetzung und einer Verstärkung
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der eingeleiteten Massnahmen müssen wir keine langen Ausführungen machen. Sie ergibt sich vorab aus staatspoli- tischen Gründen. Die Schweiz kann sich keine entvölkerten Bergtäler leisten. Der föderalistische Aufbau unserer Eidge- nossenschaft setzt ein Mindestmass an wirtschaftlicher Eigenständigkeit der Kantone und Regionen voraus und erfordert einen wirksamen Ausgleich durch den Bundes- staat. Andernfalls wird das bundesstaatliche Gleichgewicht gestört. Neben dieser staatspolitischen Notwendigkeit eines Ausgleichs gibt es auch wirtschafts- und gesellschaftspoliti- sche Gründe für eine aktive Regionalpolitik. Eine ständige Entleerung und wirtschaftliche Schwächung der Berg- und Randgebiete einerseits und eine weitere Ballung der Bevöl- kerung und der wirtschaftlichen Aktivitäten in den bevölke- rungsreichen Agglomerationen und Wirtschaftszentren andererseits haben hohe soziale Kosten zur Folge. Diese äussern sich in steigenden Infrastrukturkosten, einer schlei- chenden Zerstörung der Umwelt sowie in gesellschaftlichen und sozialen Spannungen.
Die schweizerische Regionalpolitik bezweckt den Abbau unerwünschter regionaler Disparitäten durch die aktive För- derung wirtschaftlich benachteiligter Gebiete sowie die Mil- derung einseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeiten durch Diversifikation des regionalen Produktionsapparates. Die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen müssen vermindert werden. Das Schwergewicht liegt auf der aktiven Förderung der Problem- und Entleerungsgebiete nach dem Grundsatz der Dezentralisation mit regionalen Schwerpunk- ten. Eine solche Politik bewirkt auch eine wirkungsvolle Entlastung der Städte.
Der Bundesrat hat sich in seinen Richtlinien zur Regierungs- politik sehr klar und eindeutig zu diesen regionalstrukturpo- litischen Zielen geäussert, beispielsweise in jenen von 1971/ 1975. Es heisst dort: «Wir sind gewillt, zwischen ländlichen und städtischen, zwischen wirtschaftlich schwachen und wirtschaftlich starken Gebieten mit finanz- und raumord- nungspolitischen Mitteln einen sinnvollen Ausgleich anzu- streben, auf eine Angleichung des Wohlstandes in den ver- schiedenen Regionen hinzuwirken und im Sinne dieses Ausgleichs die Besiedlungspolitik zu beeinflussen.»
Ferner heisst es in den Richtlinien 1979/1983: «Die Vermin- derung der regionalen Entwicklungsunterschiede und der Abbau einseitiger Abhängigkeiten bedürfen beharrlicher koordinierter Anstrengungen und sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Sozialpart- nern.»
Ähnliche Überlegungen sind auch in den Richtlinien für die laufende Legislaturperiode enthalten. Der Bundesrat und damit indirekt auch das Parlament haben damit ein ein- drückliches Bekenntnis zu einer aktiven Förderung der Pro- blemregionen abgelegt.
Nun stellt sich die Frage, was mit den bisherigen Massnah- men erreicht worden ist:
Aufgrund des Investitionshilfegesetzes wurden 54 Regionen gebildet. 50 besitzen ein vom Bund und Kanton genehmig- tes Entwicklungskonzept, das die Grundlage und die Vor- aussetzung von Investitionshilfen bildet. Der Regionalisie- rungsprozess kann somit als abgeschlossen betrachtet wer- den. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Regionen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Grösse, Rechtsform, Organisationsstruktur und Aufgabenbereich aufweisen.
Ferner verfügen 40 Regionen über ein regionales Sekreta- riat, die der Bund dieses Jahr mit gesamthaft 900 000 Fran- ken unterstützt. Ich bitte Sie, sich diese Zahl zu merken: 900 000 Franken, das ist doch eine recht bescheidene Summe. Diese Dienstleistungsstellen erfüllen wichtige Auf- gaben bei der Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungskonzepte oder bei der Richtplanung. Sie neh- men auch bedeutende Koordinationsaufgaben wahr. Dieses neue Konzept hat das regionale Denken verstärkt und die interkommunale Zusammenarbeit wesentlich gefördert. Zudem ist der psychologische Effekt nicht zu unterschätzen.
. Diese Komponente hat oft sehr positive wirtschaftliche Fol-
gen gehabt. Das Selbstbewusstsein der Bevölkerung nahm zu und die Resignation konnte überwunden werden. Das sind sehr wertvolle Nebenwirkungen dieser neuen Förde- rungspolitik.
Eine wesentliche Zielsetzung des Investitionshilfegesetzes, die Restfinanzierung von Infrastrukturprojekten, konnte weitgehend erreicht werden. Bis heute hat der Bund 483,5 Millionen Franken Darlehen an 1742 Projekten zugesichert. Damit konnte ein Investitionsvolumen von rund 3 Milliarden Franken ausgelöst werden. Es handelt sich insbesondere um Vorhaben aus dem Bereich der Versorgung und Entsor- gung, der Erholung, des Sports, der Freizeit, der Bildung, aber auch der Kultur und des Schutzes vor Elementarschä- den. Das sind Globalzahlen. Ich könnte aber zahlreiche Einzelfälle aufführen, die zeigen, welche zentrale Bedeu- tung dieses Förderungsinstrument hat. So konnten wert- volle öffentliche Werke wie Spitäler, Schulen, Sportzentren und so weiter nur dank dieser Hilfe realisiert werden.
In den IHG-Regionen betrug die Wohnbevölkerung im Jahre 1970 1 483 573 und im Jahre 1980 1 471 824 Einwohner. Wir verzeichnen also in diesen Regionen einen Rückgang von 0,8 Prozent, gesamtschweizerisch jedoch einen Zuwachs von rund 100 000 Personen. Ohne die regionalpolitischen Massnahmen wäre die Abwanderung sicher noch bedeu- tend grösser gewesen. Zudem stellen wir fest, dass die Infrastrukturausstattung oft nicht ausreicht, um genügende Anreize für den Aufbau von Produktionsstätten und damit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu vermitteln.
Hier ist es schwierig, konkrete Angaben zu machen, weil wir nicht über die nötigen statistischen Angaben verfügen. Zweifellos steht fest, dass ein gewisser Ausgleich der inter- regionalen Disparitäten stattfand. Trotzdem bestehen noch bedeutende Unterschiede. Das persönlich verfügbare Ein- kommen in den IHG-Regionen betrug im Jahre 1980 14 697 Franken und liegt damit 16,1 Prozent unter dem schweizeri- schen Mittel.
Das ist etwas, das immer wieder angesprochen wird. Seit 1978 läuft das Nationale Forschungsprogramm «Regional- probleme» (NFP 5). Ende dieses Jahres wird der Schlussbe- richt vorliegen. Die Ergebnisse dieses Forschungspro- gramms lassen sich heute weitgehend überblicken. Sie stel- len die vom Bund bisher betriebene Regionalpolitik nicht in Frage. Vielmehr wird in diesen Ergebnissen bemerkt, dass ein weiterer Ausbau des regionalpolitischen Instrumenta- riums erforderlich sei. Eine abschliessende Würdigung die- ser neuen Förderungspolitik des Bundes ist selbstverständ- lich nach acht Jahren nicht möglich, denn die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Lebensbedingungen ist ein langfristiger Prozess.
Einige Schlussfolgerungen: Generell stellt man fest, dass sich die regionalpolitischen Massnahmen bewährt haben. Wie die erwähnten Zahlen beweisen, bestehen aber noch erhebliche regionale Wohlstandsunterschiede. Die eingelei- teten Förderungsmassnahmen zugunsten der Berg- und Randregionen müssen deshalb fortgesetzt, ergänzt und ver- stärkt werden. Ein Abbruch dieser Operation hätte verhäng- nisvolle Auswirkungen. In Zukunft muss vor allem auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und auf die Erleichterung des Anpassungsprozesses geachtet werden.
Kurz zu den einzelnen Massnahmen, die vorgesehen sind: Beschluss A. Dieser Beschluss befasst sich mit den Finan- zierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio- nen. Er ist anwendbar in Regionen, die einseitig auf einen Industriezweig ausgerichtet sind und deren arbeitsmarktli- che Lage problematisch ist. Er soll die Realisierung von Innovations-, Diversifikations- und Industrieansiedlungsvor- haben erleichtern.
Bis heute wurden 162 Projekte unterstützt. Rund 2900 neue Arbeitsplätze konnten geschaffen und eine grössere Zahl
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bestehender Arbeitsplätze auf neue Gebiete ausgerichtet werden. Die bisherigen Erfahrungen sind durchaus positiv. Dennoch drängen sich einige Verbesserungen und eine gewisse Verstärkung der Massnahmen auf.
Der erste Revisionspunkt betrifft eine Entkoppelung von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen. Bisher konnten Zinskostenbeiträge nur gewährt werden, wenn gleichzeitig eine Bürgschaft bewilligt wurde. Mit der Entkop- pelung der Instrumente sollen künftig zielgerichtetere Lei- stungen erbracht werden. Je nach Situation sollen beide Instrumente einzeln oder kumulativ eingesetzt werden.
Der zweite Revisionspunkt beinhaltet einen gewissen Aus- bau der Förderungsmöglichkeiten für Vorhaben, denen eine besondere Bedeutung als regionaler Wirtschaftsfaktor zukommt. Für diese Projekte soll die Bürgschaftslimite von einem Drittel auf die Hälfte der Gesamtkosten heraufgesetzt werden können. In diesem Punkt bestehen Differenzen, die noch in der Detailberatung näher zu erörtern sind.
Der dritte Revisionspunkt bezieht sich auf die Förderng von kantonalen und regionalen Innovationsberatungsstellen. Diese haben primär die Aufgabe, zu informieren, über neue technologische Möglichkeiten zu dokumentieren, Kontakte herzustellen, Forschungsergebnisse zu vermitteln usw. Der Ständerat hat den Begriff «Innovationsberatungsstellen» durch «Informationsstellen für Innovationsvorhaben» ersetzt. Das ändert aber am Grundgehalt nichts.
Beschluss B: Bundesbeschluss über zusätzliche Mittel für Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Für die Weiterführung dieser Aktion werden 50 Millionen Bürgschaftsverpflichtungen und 20 Millionen Bei- träge an Zinskosten vorgesehen.
Beschluss C: Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Investitionshilfe. Hier ist eine Aufstockung von 500 auf 800 Millionen bis 1994 vorgesehen. Ohne zusätzliche Fondsmittel müssten die Zusicherungen im nächsten Jahr auf den Umfang der jährlichen Rückzahlun gen reduziert werden, d. h. auf 25 bis 30 Millionen. Das wäre rund ein Drittel des gegenwärtigen Zusicherungsvolumens. Ein derartiger Stopp wäre nicht zu verantworten. Die Auf- stockung wird denn auch von keiner Seite bestritten.
In diesem Zusammenhang muss nochmals betont werden, dass es sich bei diesen Zahlungen nicht um à-fonds-perdu- Beiträge handelt, sondern um rückzahlbare, zinsgünstige oder zinslose Darlehen.
Beschuss D: Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berg- gebiete. Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist eine bescheidene Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs vorgesehen. Neu sollen Darlehen auch für den Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken gewährt werden können, wobei als Erwerber nur Gemeinden und öffentlich- rechtliche Körperschaften auftreten können. Auch hier lie- gen weitergehende Minderheitsanträge vor, die in der Detailberatung näher erörtert werden.
Ein weiteres ist die Unterstützung der Regionalsekretariate. Die Regionalsekretariate erfüllen eine wichtige Aufgabe bei der Realisierung der Entwicklungsvorstellungen. Sie kön- nen wichtige Koordinationsaufgaben wahrnehmen und bedeutende Impulse für eine neue Aktivität auslösen. Des- halb ist eine weitere Unterstützung der Regionalsekretariate durch den Bund angezeigt.
Beschluss E: Bundesgesetz über die Bürgschaftsgewäh- rung in Berggebieten. Die Arbeitsteilung zwischen Bund und Bürgschaftsgenossenschaften wird im Grundsatz bei- behalten. Neu ist die Einführung von Zinskostenbeiträgen für Vorhaben, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen. Es hat sich gezeigt, dass die Bürgschaftsgewäh- rung allein ein zu schwaches Finanzierungsinstrument dar- stellt. Durch die Verbindung mit Zinskostenbeiträgen gewinnt diese Massnahme jedoch wesentlich an Attraktivität und Durchschlagskraft. Bei dieser Vorlage liegt ein Rück- weisungsantrag vor, auf den wir in der Detailberatung noch zu sprechen kommen.
Nun etwas ganz Wichtiges und Entscheidendes, das nicht in einem Gesetz oder in den Beschlüssen verankert ist: Das ist die Erkenntnis, dass die regionalpolitischen Massnahmen
nur einen Teil der ganzen Staatsaktivität darstellen und dass darum eine verbesserte Koordination im Bunde unerlässlich ist. Der Erfolg der regionalen Wirtschaftsförderung hängt wesentlich von einem koordinierten Einsatz sämtlicher finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Massnahmen des Bundes ab. Die eigentlichen regionalpolitischen Aktivitäten betreffen nur einen sehr, sehr bescheidenen Anteil der gesamten Bundesaktivität. Es handelt sich um rund 0,3 Prozent - ich bitte Sie, sich diese Zahl zu merken - aller Bundesausgaben. Die räumlichen Auswirkungen dieser Aktivitäten sind weit grösser als die Effekte der eigentlichen Förderungspolitik. So kann das hier skizzierte Massnahmen- bündel durch die Aktivitäten in anderen Bereichen der Bun- despolitik vollständig neutralisiert oder sogar überkompen- siert werden. Ich erwähne lediglich einige Beispiele - Sie kennen sicher solche - aus diesem widersprüchlichen Han- deln, wie etwa die Verlegung des Bahnhofes Brig nach Domodossola ohne Kompensation, jedoch mit Belastung der Region Oberwallis mit anderen Aktivitäten, die Verset- zung des Festungswachtkorps aus dem Alpenraum ins Mit- telland und die Verlegung von SBB-Werkstätten, beispiels- weise von Biasca nach Bellinzona.
Wie diese Beispiele zeigen, sind eine verbesserte regional- politische Koordination und eine vermehrte Rücksicht- nahme auf die Belange der Regionalpolitik innerhalb des Bundes unerlässlich. Mit dieser Aufgabe könnte beispiels- weise die Kommission für regionale Wirtschaftsförderung beauftragt werden. Bei allen Vorlagen sollten die regional- politischen Auswirkungen untersucht werden. Nur dann ist eine konsistente und konsequente Förderungspolitik mög- lich. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Projekt FIRI (finanzpolitische Instrumente und regionale Inzidenz), das als erster Versuch einer finanzpolitischen Beurteilung der regionalen Auswirkungen bestimmter Bundesausgaben gewertet werden kann.
Als Beispiele anderer Politikbereiche des Bundes mit erheb- lichen regionalpolitischen Auswirkungen seien erwähnt:
Die Verkehrserschliessung, die in manchen Bergregionen ungenügend ist. Das Parlament hat bei der Verteilung der Treibstoffzollerträge eine Gelegenheit, diesen Aspekten gebührend Rechnung zu tragen.
Eine bessere Abgeltung der Wasserkraft im Sinne einer besseren Nutzung des eigenen wirtschaftlichen Potentials. Auch dazu kann sich das Parlament demnächst bei der Revision des Wassernutzungsgesetzes äussern.
Die Vergabepolitik des Bundes und der Regiebetriebe. Hier bestehen grossartige Möglichkeiten, Betriebe aus Rand- und Berggebieten ohne zusätzliche öffentliche Mittel zu berücksichtigen.
Eine Dezentralisierung der Bundesverwaltung oder auch
eine fortschrittlichere Tarifpolitik der PTT im Bereich der neuen Telekommunikationen, was die Innovationsbestre- bungen der peripher gelegenen Betriebe wesentlich erleich- tern würde.
Wir erwarten, dass der Bundesrat der gesamten Verwaltung und den Regiebetrieben diesbezüglich klare Weisungen erteilt, denn die gesamte Bundesaktivität muss vermehrt unter regionalpolitischen Aspekten betrachtet werden.
Zum Schluss darf ich Ihnen, meine Damen und Herren, namens der betroffenen Bevölkerung sehr herzlich für das Verständnis danken, das Sie und Ihre Vorgänger dem Berg- gebiet gegenüber immer wieder gezeigt haben. Die vorge- schlagenen Massnahmen sind ein Akt eidgenössischer Soli- darität. Ohne diese Solidarität kann unser Bundesstaat nicht bestehen.
Einen herzlichen Dank verdienen auch Herr Bundesrat Furg- ler und seine Mitarbeiter im Volkswirtschaftsdepartement: Sie haben die Vorlagen mit aller Gründlichkeit vorbereitet. Ich fasse das wesentliche nochmals kurz zusammen: Die bisherige gesamtwirtschaftliche Berggebietsförderung hat sich bewährt. Es. bestehen aber noch erhebliche Wohl- standsgefälle zwischen reichen und armen Regionen. Diese müssen verringert werden. Aus diesem Grunde muss das regionalpolitische Instrumentarium verstärkt und ergänzt
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werden. Dabei geht es insbesondere um eine Entkoppelung von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen, um eine Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs bei der Gewährung von Investitionshilfedarlehen und um die Auf- stockung des Investitionshilfefonds von 500 auf 800 Mil- lionen.
Namens der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, auf die Behandlung dieser fünf Beschlüsse einzutreten.
M. Borel, rapporteur: Dans quelle mesure et sous quelle forme l'Etat et tout particulièrement la Confédération inter- viennent-ils dans le fonctionnement de notre économie? Pour le secteur primaire qui représente le 7 pour cent de la population active, l'intervention de la Confédération est massive. Ce sont des barrières douanières et d'importantes subventions financées par les impôts directs et indirects. Je ne reviendrai pas sur les motifs qui ont amené la Confédéra- tion à réglementer autant en la matière et à consacrer de tels moyens financiers pour soutenir ce secteur économique, car chacun les connaît, il s'agit de l'indépendance nationale en matière agricole.
Pour le secteur tertiaire, qui représente le 55 pour cent de la population active, la Confédération n'accorde aucune aide directe. Mais le tertiaire profite des infrastructures financées par les impôts directs et indirects et du bon niveau de la formation professionnelle en particulier, financée égale- ment par notre fiscalité.
Reste maintenant le 38 pour cent de personnes qui travail- lent dans le secondaire. Ces dernières années, la plupart des pays industrialisés ont pris des mesures visant à aider direc- tement ou indirectement ce secteur économique, tout d'abord pour freiner la hausse du chômage qui provient surtout de ce secteur, ensuite parce que chacun s'accorde à admettre qu'une économie nationale où le tertiaire ne pour- rait pas s'appuyer sur un secondaire solide serait à long terme une économie malade.
La Confédération prend un certain nombre de mesures globales en faveur de l'industrie. Citons les plus impor- tantes: tout d'abord les investissements en matière de recherche fondamentale et appliquée. Notre conseil a même voulu aller plus loin, mais il n'a pas pu convaincre le Conseil des Etats en la matière. Ensuite, les achats de la Confédéra- tion et des Régies fédérales qui acceptent souvent de payer plus cher un produit, à condition qu'il soit fabriqué en Suisse, constituent une aide importante à notre industrié. N'oublions pas qu'une partie de notre aide au tiers monde - en particulier les crédits mixtes - profite à notre industrie. N'oublions pas non plus la garantie contre les risques à l'exportation. Enfin, il y a les mesures économiques extraor- dinaires telles que celles que nous avons votées au prin- temps 1983 (achats massifs pour stimuler l'économie à un moment donné).
Ce type d'aide a l'avantage certain de limiter le chômage dans l'industrie et de permettre à celle-ci de faire face dans cette période difficile. Elle a cependant deux inconvénients majeurs. Premièrement, elle a tendance à maintenir les structures actuelles des entreprises, souvent vieillies, et à ne pas stimuler suffisamment la recherche de nouveaux pro- duits et la modernisation des exploitations. C'est une des raisons qui fait que la nouvelle mesure globale dont nous discuterons vraisemblablement demain (la garantie contre les risques à l'innovation) s'avère indispensable. Ensuite, elle a tendance à accentuer encore la concentration écono- mique vers le triangle de fer au détriment des régions périphériques. L'on sait maintenant que les mesures que nous avons votées en 1983 ont principalement été bénéfi- ques pour les entreprises du centre de la Suisse, beaucoup moins pour les régions qui connaissent des crises économi- ques graves. C'est pour remédier à ces imperfections que nos prédécesseurs ont voté des arrêtés et des lois sensés aider directement des régions en crise économique et les régions de montagne, mesures que nous vous proposons d'améliorer aujourd'hui et que je vais simplement commen- ter l'une après l'autre. Je ne vais pas - pour ne pas nous répéter entre président et rapporteur de langue française -
refaire l'historique de ces différents arrêtés, il a été rappelé par le président.
L'arrêté A concerne l'aide en faveur, des régions dont l'éco- nomie est menacée. Il a été voté en 1978. A la suite de diverses interventions parlementaires, le Conseil fédéral a pris contact en 1982 avec les cantons et les communes pour déceler les éventuels défauts de la législation après quatre ans d'application. Les discussions ont été nourries. Il a été constaté que la collaboration entre les cantons et la Confé- dération était excellente et qu'il y avait quelques modifica- tions à apporter, mais que la systématique de l'arrêté ne devait pas être revue.
Des quelques modifications qui vous sont proposées, je vous citerai les trois principales. Premièrement, jusqu'ici, la Confédération et les cantons favorisaient la création d'em- plois en accordant d'abord des cautionnements et parfois une aide pour abaisser le taux de l'intérêt des prêts, aide liée au cautionnement. Cette condition nous paraissant trop rigide, nous vous proposons qu'il soit désormais possible d'accorder un cautionnement ou une contribution au ser- vice de l'intérêt des crédits accordés de manière indépen- dante l'une de l'autre.
Deuxièmement, jusqu'ici la Confédération cautionnait au plus le tiers du projet. La majorité de la commission vous propose d'élever cette limite à la moitié, alors qu'une mino- rité propose d'en rester au statu quo. Nous aurons donc l'occasion de revenir sur ce sujet dans la discussion de détail.
Troisièmement, les grands centres de recherche ne se trou- vent pas dans les régions en crise, les grands centres de gestion, les grands centres bancaires ne s'y trouvent pas non plus. Pour faciliter les contacts entre les industries des régions périphériques et les milieux de la recherche, du marketing, de la gestion, pour les assister en la matière, les cantons ont créé ou sont en train de créer des organismes d'information. Le Conseil fédéral juge l'existence de ces derniers comme très utiles pour assurer la rentabilité de l'aide fournie. C'est la raison pour laquelle, avec lui, nous vous proposons que la Confédération puisse accorder des subventions à de tels organismes.
Il ne s'agit pas seulement de favoriser, par une telle loi, la collaboration, dans son application, entre les cantons, les communes et la Confédération, mais de faciliter la collabo- ration entre les industries des régions touchées par la crise et celles des régions qui ne connaissent pas la crise.
Je passe maintenant à l'arrêté B qui est la conséquence financière logique des propositions que nous vous faisons à l'arrêté A, puisque celles-ci correspondent à une augmenta- tion des prestations de la Confédération. Je rappellerai qu'il s'agit de deux choses différentes; d'une part, d'augmenter les cautionnements, c'est-à-dire que la Confédération puisse porter ses cautionnements de 250 à 300 millions, et, d'autre part, d'augmenter les dépenses en matière d'inté- rêts, où il s'agirait de voter une nouvelle tranche de 20 millions de francs. Les cautionnements de 300 millions ne sont pas des dépenses. Il est évident qu'il est difficile d'esti- mer le risque encouru par la Confédération, lors de caution- nements. Toutefois, durant ces cinq premières années d'ap- plication, il s'avère que la Confédération s'est engagée pour 160 millions environs. Elle a perdu dans ces opérations 1,6 million, soit le 1 pour cent des cautions engagées. C'est un ordre de grandeur qui nous paraît donner toutes garanties sur le sérieux avec lequel les dossiers sont examinés, à la fois par les cantons et la Confédération, avant qu'une entre- prise soit soutenue en la matière.
Je vous rappelle que les premiers résultats apparaissent. Il faut évidemment un certain temps jusqu'à ce que les mesures prises aboutissent à des résultats efficaces. 162 entreprises ont obtenu l'aide de la Confédération et des cantons, dont 140 dans l'arc horloger. Cela a eu pour effet la création de 2900 emplois, et l'on compte sur une potentialité encore bien plus grande si l'on part de l'idée que ces entreprises, qui ont reçu de l'Etat une aide de démarrage, pourront se développer et créer un plus grand nombre de places de travail.
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Les arrêtés C et D contenus dans le dépliant concernent la LIM, la loi sur les investissements dans les régions de montagne. Rappelons que cette loi date de 1974, et que son application n'a guère donné lieu à des critiques, que ce soit dans les régions concernées ou les régions de plaines. Au contraire, elle y a été largement bien reçue.
La LIM a pour but de faciliter, par une aide fédérale conju- guée à des aides cantonales, les investissements dans le domaine des équipements collectifs ce qui, dans un premier temps, devrait stopper l'exode vers les grands centres urbains puis, dans un deuxième temps, favoriser l'implanta- tion d'entreprises dans les secteurs secondaire et tertiaire, et donc de maintenir une population active dans toutes les régions de montagne.
L'arrêté C vous est proposé pour une raison bien simple. La caisse est presque vide. Je vous rappelle qu'il s'agit de prêts à intérêts réduits ou sans intérêts aux régions désirant faire des investissements. Sur les 500 millions votés en 1974, 15 millions peuvent encore être alloués. Il est donc urgent de renflouer cette caisse.
Ces 500 millions ont permis la réalisation d'un peu moins de 2000 projets d'équipements collectifs et ont suscité un investissement global de l'ordre de 3 milliards. Le besoin de nouveaux moyens est évident; les demandes sont là des 40 régions existant actuellement en Suisse. Les 300 millions que nous vous demandons de prêter aujourd'hui devraient permettre des investissements de l'ordre de 2 milliards, si les proportions correspondent à celles des premiers investisse- ments, qui seront profitables à la fois aux régions de mon- tagne et à l'économie suisse dans son ensemble.
Par l'arrêté D, nous vous proposons deux modifications importantes et quelques-unes de détail de la LIM actuelle. Dans les régions horlogères en particulier, il s'est avéré indispensable, pour attirer de nouvelles activités indus- trielles et commerciales, de non seulement développer les équipements collectifs, mais, parallèlement, de permettre aux communes, voire aux cantons, d'acquérir des terrains industriels prêts à être mis à disposition des entreprises intéressées à une implantation dans la région.
Ces régions horlogères, qu'elles s'appellent Bienne ou La Chaux-de-Fonds, ont déjà pris d'importantes initiatives en la matière, sans attendre l'aide fédérale.
Par la modification proposée, nous suggérons que les régions de montagne moins touchées par la crise, mais qui ont malgré tout besoin d'une aide à leur développement économique, puissent rattraper le retard grâce à un prêt de la Confédération. Cela nous permet d'insister sur la capacité de dynamisme qui peut résulter d'un fédéralisme bien com- pris. Certaines villes et certains cantons ont pris des initia- tives pour redresser la barre économique. Des succès sont ressortis de cette politique. La Confédération donne ensuite son appui, en particulier aux régions qui ont pris du retard en la matière.
La deuxième modification que nous proposons concerne les secrétaires régionaux. Il s'est avéré utile, pour le fonc- tionnement des régions, de disposer dans chaque cas d'un secrétaire régional. Nous demandons donc que la Confédé- ration aide financièrement ces régions pour le bon fonction- nement de leurs secrétariats.
J'en viens maintenant au dernier arrêté E, dont une minorité de la commission souhaite le renvoi au Conseil fédéral. Le texte que nous vous proposons de modifier permet le cau- tionnement d'investissements pour des petits et moyens établissements dans les régions de montagne. Son but est de maintenir, voire de réactiver le secteur des arts et métiers dans ces régions. Pour celles dont l'économie est menacée, il est prévu d'aider à l'implantation d'industries par - comme je l'ai dit tout à l'heure - des contributions au service de l'intérêt. Il en va de même pour l'arrêté sur le crédit hôtelier. Tel n'était pas le cas pour l'arrêté dont nous parlons mainte- nant, et, fort logiquement, le Conseil fédéral vous propose d'utiliser aussi dans ce cas l'instrument qui s'est avéré valable dans les régions hôtelières et celles touchées par la crise. La majorité de la commission s'est ralliée à ce point de
vue et, par 14 voix contre 7, elle vous propose d'entrer en matière sur l'arrêté E.
Les cinq arrêtés pour lesquels nous vous proposons d'en- trer en matière ont des objectifs similaires: maintenir, déve- lopper les activités économiques dans les régions périphéri- ques et freiner la concentration de l'industrie autour des grands centres urbains. Issu d'une telle région qui risque d'être marginalisée, je suis persuadé du bien-fondé de cette démarche de la Confédération. Je voudrais qu'il en soit de même dans les régions plus prospères de Suisse; il est aussi dans leur intérêt que le processus de concentration écono- mique soit stoppé, car il est toujours accompagné d'une migration dans des grandes agglomérations qui entraîne très rapidement de nombreux problèmes sociaux, politiques et écologiques. Je vous rappellerai enfin que cet effort en faveur de l'économie des régions périphériques est très modeste dans le cas des interventions globales de la Confé- dération. Notre président a fait le calcul: la Confédération dépense le 0,3 pour-cent de son budget pour des aides en faveur des régions en crise et des régions de montagne. Cet effort est donc modeste compte tenu de ce qui est fait pour la grosse industrie, et encore plus modeste si on le compare à ce qui est fait en faveur de l'agriculture.
La Confédération a les moyens de compléter ses modestes efforts en modifiant de manière approfondie la politique d'achat de biens et équipements de ses départements et de ses grandes régies. Si ces Messieurs directeurs d'office ou chefs de service s'habituaient à ouvrir un petit peu leur horizon, à faire un effort en gagnant un peu en ouverture d'esprit et à partager le point de vue du Conseil fédéral en matière de soutien aux régions, ils pourraient trouver ce qu'il leur faut à des prix parfaitement compétitifs dans ces régions périphériques.
Un important effort doit également être consenti au niveau des réseaux de communication, qu'ils soient routiers ou ferroviaires. Enfin, je vous rappelle que le dossier de la décentralisation de l'administration reste ouvert et je me réjouis d'entendre les propositions en la matière que formu- lera le Conseil fédéral. Comme il est de l'intérêt général du pays que les régions périphériques ne soient pas marginali- sées, je vous invite à voter l'entrée en matière sur les propositions du Conseil fédéral.
Oehler: Unsere Fraktion stimmt den Massnahmen des ersten Paketes zu. Wir halten uns in unserer Einstellung an den Entwurf des Bundesrates, weil dieser unseres Erach- tens ausgereift und ausgewogen ist und insbesondere auch auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre beruht. Mit der heutigen Vorlage können wir die notwendigen Änderungen einbringen. Auf die Einzelheiten dieser Änderungen und unsere Stellungnahme hierzu werden wir in der Detailbera- tung eingehen.
Wir alle wissen aus unseren eigenen Erfahrungen, dass wir wohl in einem kleinen, politisch, kulturell und vor allem aber auch wirtschaftlich vielfältigen Land wohnen, wohnen dür- fen, müssten wir wohl sagen. Viele Gründe haben zur unter- schiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beigetragen. Ebenso viele Gründe bewirkten in den vergan- genen Jahren Konjunktur- wie Strukturprobleme in unserem Land. Zahlen über die verschiedenen Einkommen in den einzelnen Regionen belegen diese Aussage.
Unsere Fraktion spricht sich nicht erst seit kurzem für Regionalpolitik aus oder spricht von der Investitionshilfe für Berggebiete. Wir gestatten uns, in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Motion unserer Fraktion zu erinnern, welche direkt auf diesen Bereich bezogen ist und mit der heutigen Vorlage grösstenteils berücksichtigt wird. Wir alle wissen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nicht nur die Berggebiete und Randregionen der Hilfe aller bedürfen. Wegen der Wirtschaftsrezession sind aus einst- mals blühenden Regionen Gebiete hervorgegangen, die ohne öffentliche Hilfe von Bund, Kanton und Gemeinden nicht mehr imstande sind, die wirtschaftlichen Probleme aus eigener Kraft zu lösen. Das hat unser Parlament bereits 1978 festgestellt, als wir einen letzten Beschluss über Finanzie-
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rungsbeihilfen fassten. Den damals beschlossenen Grund- satz will unsere Fraktion beibehalten, denn er hat sich bewährt. Auch künftighin können diese Regionen nicht auf unsere Hilfeleistungen verzichten. Die Entwicklung verlangt von uns vielmehr, dass wir uns noch verstärkt einsetzen. Viele von uns wissen aus eigener Erfahrung, wie hart die Auswirkungen wirtschaftlicher Einbrüche ganze Regionen treffen können. Dass dadurch immer auch Menschen und ihre Familien betroffen sind, ist uns von der CVP ebenso klar wie der Auftrag, für Abhilfe zu sorgen.
Unsere Partei war seit jeher am politischen wie wirtschaftli- chen Ausgleich unter den Landesteilen und unter den Regionen interessiert. Hierzu gehören unter anderem der Ausbau einer gleichwertigen Infrastruktur wie auch die Ver- kehrserschliessung. Hierzu gehört aber auch, dass wir in den Regionen mithelfen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Nur dadurch können wir den Zug in die Städte und in die grösseren Agglomerationen stoppen. Wir können in unserem Land glücklicherweise nur in wenigen Fällen von einer eigentlichen Landflucht berichten. Diese aber wird wegen der wirtschaftlichen Probleme in einigen Regionen aktuell. Wenn der Bürger in seiner Region, am angestamm- ten Wohnort, kein Auskommen mehr findet, dann sucht er es halt anderswo. Gerade diese Einstellung verlangt, dass wir die Arbeitsplätze dort erhalten, ja dorthin bringen, wo sie notwendig sind. Mit dem zur Diskussion stehenden Bundes- beschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirt- schaftlich bedrohter Regionen können wir zwar nicht die Konjunktur- oder gar Strukturprobleme solcher Gebiete lösen. Wir leisten aber einen spürbaren Beitrag zur Verbes- serung der Wirtschaftsstruktur in solchen Regionen. Die Erfolge mit dem ersten Beschluss aus dem Jahre 1978 stehen als schlagende Beweise für diese Aussage.
Unsere Fraktion unterstützt alle fünf Beschlüsse des Teiles A, der heute zur Diskussion steht. Wir erachten sie als sinnvolle, aber vor allem auch notwendige Ergänzungen zu anderen Erlassen. Wir möchten dabei insbesondere auch an den Zweckartikel des Raumplanungsgesetzes erinnern. Wir begrüssen in diesem Zusammenhang auch den Antrag des Bundesrates, den Fonds für Investitionshilfe um 300 Millio- nen Franken anzuäufnen. Wir erachten diesen Beitrag und diese zusätzliche Äufnung indessen nicht als die letzte Ein- lage in diesen Fonds, zumal künftighin aufgrund der Entwicklung möglicherweise weitere finanzielle Mittel benö- tigt werden.
Unsere Fraktion ist sich bewusst, dass wir mit den vorge- schlagenen Beschlüssen nicht alle wirtschaftlichen und strukturellen Probleme lösen können. Der Bund wird durch unsere Beschlüsse aber in die Lage versetzt, eine aktive Regionalpolitik zusammen mit Kantonen und Gemeinden zu betreiben. Wir verkennen vor diesem Hintergrund auch nicht, dass die öffentliche Hand dadurch einem Unterneh- mer oder aber einer Region die spezifischen Probleme weder abnehmen noch lösen kann. Dazu gehört vielmehr die Zusammenarbeit aller Betroffenen. Mit unsern Beschlüs- sen des Paketes A unterstützen wir diese Einstellung und die Massnahmen, weshalb unsere Fraktion dieses Paket A vorbehaltlos unterstützt.
M. Carobbio: Personne ne peut plus contester, du moins nous l'espérons, que la politique régionale figure parmi les tâches les plus importantes d'un Etat qui se préoccupe d'adopter des mesures préventives contre les difficultés économiques qui affectent le pays tout entier, mais surtout les régions périphériques et de montagne particulièrement touchées par le phénomène de la restructuration industrielle résultant de l'évolution technologique dans toutes les éco- nomies des pays industrialisés. Tel est le cas en Suisse où, en général, la politique économique des pouvoirs publics a, me semble-t-il, plutôt favorisé les régions riches du pays. Il me suffit de rappeler ici les critiques que nous avons émises au sujet du premier paquet de mesures de relance du Conseil fédéral qui a, dans l'ensemble, produit peu d'effets directs sur l'économie des régions périphériques et finan- cièrement plus faibles. Cela a été par exemple le cas du
Tessin. Deux industries seulement ont pu bénéficier des mesures du premier paquet pour une valeur de moins de un pour cent des crédits votés.
La politique régionale - c'est ma deuxième remarque d'or- dre général - devient encore plus importante dans notre conjoncture actuelle, caractérisée par une rapide modifica- tion des conditions-cadres dans lesquelles s'exercent les activités économiques. Par ailleurs, les régions périphéri- ques les plus faibles du pays sont placées devant la néces- sité de suivre un processus d'adaptation, d'innovation et de diversification des activités économiques. A mon avis, cela est d'autant plus important que les transformations techno- logiques en cours - je pense en particulier aux domaines de l'électronique et de l'informatique - offrent une occasion exceptionnelle de dépasser les handicaps traditionnels - éloignement relatif par rapport aux centres économiques, difficultés de communication et problèmes liés à la forma- tion de main-d'œuvre - qui ont toujours pénalisé ces régions-là. Pour y parvenir, il est absolument indispensable que l'Etat central adopte des mesures législatives et finan- cières d'aide en faveur de ces régions en vue de soutenir véritablement l'indispensable processus d'adaptation éco- nomique.
Il est vraiment indispensable que l'Etat central adopte une politique régionale plus courageuse. Dans le contexte des présentes délibérations, le groupe PdT/PSA/POCH consi- dère que l'orientation régionale d'une partie des mesures de renforcement de l'économie proposées dans ce deuxième paquet par le Conseil fédéral mérite certainement d'être soutenue. Aussi notre groupe votera-t-il l'entrée en matière pour toutes les propositions des arrêtés de A à E. Néan- moins, avant d'examiner en détail les diverses mesures proposées à propos desquelles nous avons quelques réserves et quelques critiques à formuler, nous faisons remarquer que notre appui de principe à la politique régio- nale proposée est assorti de deux réserves générales.
En effet, face à l'ampleur des problèmes économiques aux- quels sont confrontées les régions économiquement plus faibles, nous sommes forcés de constater que la politique régionale de la Confédération reste bien timide en dépit des nouvelles mesures proposées: outre certaines situations critiques dans quelques régions économiquement mena- cées ou de montagne qui préoccupent - à juste titre - le Conseil fédéral au premier chef, plusieurs indices prouvent que le déséquilibre régional a des causes plus profondes, touche des régions plus importantes que celles considérées et tend même à s'aggraver malgré les diverses mesures envisagées. Cela prouve qu'il est nécessaire et urgent que la Confédération redéfinisse sa politique régionale sur plu- sieurs plans: politique fédérale, politique financière de la Confédération, politique des grandes régies, etc.
Monsieur le Conseiller fédéral, il n'est pas suffisant qu'on inclue, en ce qui concerne le canton du Tessin, le secteur de Biasca et Valli dans les régions menacées économiquement si, par ailleurs, les Chemins de fer fédéraux prennent des mesures qui vont diminuer l'emploi et si le Conseil fédéral n'est pas en mesure d'intervenir dans les décisions de restructuration prises par une industrie comme Von Roll à propos de la fabrique Monteforno à Bodio.
C'est pourquoi les mesures proposées sont, à notre avis, nécessaires: nous les appuyons, mais elles sont encore insuffisantes. C'est un début positif, mais ce n'est pas la panacée. Cela dit, en ce qui concerne la position de principe de notre groupe sur les propositions en discussion, j'ajoute- rai quelques remarques particulières à propos de chacune des mesures envisagées.
En ce qui concerne l'arrêté fédéral instituant une aide finan- cière en faveur des régions dont l'économie est menacée, nous approuvons la proposition de séparer le cautionne- ment des investissements et la prise en charge des intérêts que nous considérons comme des mesures indispensables et utiles. Nous souscrivons aussi à l'élargissement des pos- sibilités de cautionnement à des projets d'innovation et au soutien des organismes de consultation. Par contre, nous formulons des objections lorsque l'on choisit de renoncer,
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pour l'instant - le Conseil fédéral le mentionne au chiffre 215.1 de son message -, à modifier les critères de délimita- tion du champ d'application de cet arrêté à raison du lieu, soit l'article 2 de l'arrêté en vigueur, ainsi que le deman- daient divers cantons. Nous pensons tout particulièrement que d'autres critères que ceux prévus dans l'arrêté devraient être retenus lors de l'évaluation de la situation économique générale d'une région par rapport à la moyenne nationale. Ces critères tiendraient compte des aspects, des disparités et des faiblesses d'ordre général qui touchent ces régions. Nous étions tentés de faire dans ce sens une proposition d'amendement, mais nous y avons renoncé à cause de la complexité du problème et pour éviter la présentation de propositions improvisées. Toutefois, je souhaite que le Con- seil fédéral nous indique quelle possibilité d'une ouverture dans ce sens il envisage dans un proche avenir.
Ma remarque touche maintenant les modifications des mesures de politique régionale en faveur des régions de montagne. Parmi les propositions concernant les mesures de politique régionale en faveur des régions de montagne, nous approuvons celle - qui va de soi du reste - d'alimenter le fonds de la LIM par un nouveau crédit de 300 millions, ainsi que l'élargissement des possibilités d'aide à l'acquisi- tion de terrains industriels. Nous souscrivons aussi à la proposition de prendre en charge les intérêts pour venir en aide aux petites et moyennes industries et à l'artisanat des régions de montagne.
Dans ces cas, nos réserves et nos critiques concernent des aspects particuliers des propositions citées, soit l'opportu- nité d'étendre la possibilité d'aide aux investissements en vue de l'achat de terrains destinés à la construction de logements. J'ai d'ailleurs fait à ce sujet une proposition d'amendement que je développerai lors de la discussion par articles. L'introduction du principe de la prise en charge des intérêts pour venir en aide aux petites et moyennes indus- tries et à l'artisanat des régions de montagne implique un effort équivalent des cantons. Je connais les critiques qui ont été émises à l'encontre de cette proposition; on ne veut pas pénaliser les cantons qui ont le plus de difficultés financières, mais je crois tout de même qu'une proposition dans ce sens serait utile. L'opportunité de fixer la répartition dans le temps des quotas de fonds à disposition, pour éviter des retards dans le développement des programmes d'aide aux investissements dans les régions de montagne, serait aussi à étudier.
Ces quelques remarques étant faites, notre groupe vous informe qu'il votera l'entrée en matière. Afin d'éviter de reprendre la parole lors du débat de détail, nous vous disons d'ores et déjà qu'en ce qui concerne l'arrêté A, exception faite des articles 1 et 6, nous soutiendrons la position de la majorité de la commission. Il en est de même pour l'arrêté B. Quant à l'arrêté D, article premier, nous nous rallions à l'avis de la minorité de la commission.
Mme Deneys: La partie A des mesures de renforcement de l'économie ne comporte aucun acte législatif nouveau. Les circonstances qui ont justifié l'élaboration de la loi sur l'aide aux investissements dans les régions de montagne, en 1974, la loi encourageant l'octroi de cautionnement, en 1976, l'arrêté instituant une aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée, en 1978, restent suffisam- ment présentes à l'esprit de chaque parlementaire. Il est inutile de s'y attarder. Leur objectif commun est de contri- buer à maintenir ou à recréer, dans toutes les régions peu favorisées du pays, des activités économiques et sociales attractives de telle sorte que le fédéralisme garde un certain sens, et l'aménagement rationnel du territoire, un certain avenir.
Je ne reviendrai donc pas sur l'importance de la politique régionale, ne serait-ce que parce que je suis intervenue à maintes reprises sur ce sujet. L'expérience m'a toutefois appris qu'il était bien plus difficile de faire perdre à quel- qu'un une idée fausse ancrée dans sa tête que de lui faire apprendre quelque chose de nouveau. C'est pourquoi je
vais tenter d'expliquer, à propos des mesures de soutien à l'économie régionale, ce qu'elles ne sont pas.
Premièrement, ces mesures ne sont pas de nature à corriger ou à compenser sérieusement les effets de la politique générale de la Confédération. C'est donc bien d'une manière générale et essentielle, dans tous les domaines de sa compétence, par sa politique d'achats, de subventions, d'impulsions que la Confédération doit prendre en compte l'évolution des régions marginalisées et leurs besoins. La Confédération doit en particulier veiller à ne pas accentuer elle-même l'écart de développement entre les régions pros- pères et les autres. Les régions riches, en principe, sont organisées pour se faire entendre et justifier leurs exi- gences. Les régions pauvres, elles, vont à contre-courant. Elles perdent de leur importance, elles perdent de leur pouvoir d'action autonome, ce qui leur donne moins d'au- dience. Elles en sont réduites aujourd'hui à parler plus fort pour se faire entendre.
Deuxièmement, ces mesures ne sont pas un oreiller de paresse pour les régions en cause. Les adaptations et les améliorations envisagées sont nécessaires dans la situation actuelle. Elles correspondent aux demandes et aux sugges- tions faites par les utilisateurs dans les régions concernées. Mais il ne faudrait pas s'imaginer que l'on tienne à bénéficier le plus longtemps possible des mesures décidées. En effet, l'idée même d'un soutien repose sur un effort considérable des cantons et des communes, effort qui leur coûte cher aussi. Ensuite, personne n'apprécie le sentiment d'être plus ou moins dans une situation d'assisté. Les régions en diffi- culté, j'en suis convaincue, veulent sortir le plus rapidement possible de la crise qui les frappe et contribuer à nouveau, de manière tout à fait positive, à la prospérité du pays. Inutile donc de refaire l'analyse des erreurs passées et d'en cher- cher les responsables. De toute manière, cela ne nous éviterait pas, à l'avenir, des fautes de parcours identiques ou analogues. En l'occurrence nous sommes déterminés à nous tirer d'affaire et nous n'aimons rien devoir à personne. Mon sentiment personnel rejoint sur ce point, je crois, celui de la grande majorité des habitants de la chaîne jurassienne. Nous voulons être traités avec justice et équité au sein de la Confédération. Si aujourd'hui nous réclamons des gestes de solidarité, c'est véritablement dans le but d'y retrouver pro- chainement une place à part entière.
L'arrêté A, vous l'avez compris, nous intéresse tout particu- lièrement. Je voudrais faire à ce propos une troisième remar- que. Il ne faut pas assimiler les régions dont l'économie est menacée aux autres régions qui connaissent également des difficultés de développement. Les régions qui doivent béné- ficier de l'arrêté en leur faveur sont depuis longtemps indus- trialisées, et elles le sont fortement. Le secteur secondaire y a été l'unique pourvoyeur d'emplois. Ni l'agriculture, ni le tourisme, ni les autres activités de service n'ont été jusqu'ici en mesure de compenser la décroissance industrielle. Chez nous, quand l'horlogerie allait bien, la population des villes et des villages augmentait très rapidement, quand elle allait mal, on constatait tout de suite une nette diminution du nombre d'habitants. Quoi que l'on puisse imaginer pour l'avenir, on ne pourra se passer dans la région jurassienne d'activités industrielles à forte valeur ajoutée. Mais dans cette recherche d'activités nouvelles et de technologies avancées, il faut se rappeler que les régions en difficulté sont demanderesses et qu'elles se heurtent à une vive con- currence, non seulement de la part d'autres régions euro- péennes également handicapées, mais aussi de la part de régions en pleine expansion. C'est dire qu'il n'y a pas pour nous de grande liberté d'action et de larges champs de manœuvre. Il faut donc, en ce qui concerne l'arrêté en faveur des régions dont l'économie est menacée, «coller» le plus possible aux conditions réelles de la recherche d'entre- prises nouvelles. C'est à quoi visent les propositions que nous défendrons ou que nous soutiendrons lors de l'exa- men de détail de cet arrêté. Au nom du groupe socialiste, je vous recommande évidemment l'entrée en matière sur les modifications légales proposées et l'acceptation des arrêtés de financement correspondants.
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Steinegger: Wir pflichteten dem Bundesrat bei, als er in der Botschaft zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft vom Januar 1983 für die wirtschaftlichen Probleme neben kon- junkturellen Ursachen vor allem strukturelle Probleme ver- antwortlich machte. Die Mehrheit unserer Fraktion hat denn auch damals der vom Bundesrat vorgeschlagenen Doppel- strategie zugestimmt. Danach sollte einerseits durch ein Beschaffungsprogramm und durch Exportförderungsmass- nahmen die Nachfrage gestützt werden, andererseits sollten die Angebotsmöglichkeiten unserer Wirtschaft durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen gefördert werden. Unter dem Titel «Verbesserung der Rahmenbedingungen» schlägt uns der Bundesrat die Innovationsrisikogarantie und den Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums vor. Die Beurteilung meiner Fraktion, inwieweit dieses zweite Massnahmenpaket insgesamt den Ansprüchen der bundes- rätlichen Zielsetzung nach Verbesserung der Angebotsmög- lichkeit genügt, werde ich bei der Behandlung der Innova- tionsrisikogarantie bekanntgeben. Ich konzentriere mich nachfolgend auf den Ausbau des regionalpolitischen Instru- mentariums. Verbesserte Rahmenbedingungen sollten die gesamtwirtschaftliche Flexibilität und Widerstandskraft der Produktions- und Angebotsseite unserer Wirtschaft stärken. Die Regionalpolitik befasst sich hingegen mit abgegrenzten Regionen. Ausgangspunkt der Regionalpolitik ist der Gegensatz zwischen Zentrum und Peripherie, sind die Disparitäten, Ungleichgewichte zwischen Berg und Tal, zwi- schen wirtschaftlich bedrohten Regionen und wirtschafts- starken Gebieten. Unsere Fraktion verkennt nicht, dass sich auch gewisse gesamtwirtschaftliche Vorteile ergeben, wenn die in den benachteiligten und gefährdeten Gebieten vor- handenen regionseigenen Möglichkeiten genutzt und entwickelt werden. In erster Linie ist aber die Regionalpolitik unserer Auffassung nach eine staatspolitische Aufgabe, eine Aufgabe des Ausgleichs und weniger eine Frage der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Ange- botsmöglichkeiten. Der Ruf nach regionalem Ausgleich und nach regionaler Eigenständigkeit kann mit der Forderung nach einer maximalen nationalen Wettbewerbsfähigkeit sogar in einem Spannungsverhältnis stehen. Gerade der Wille aber, die benachteiligten Regionen bei der Entwick- lung ebenfalls mitzunehmen, sollte uns animieren, zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Sorge zu tra- gen. Ausgleich kostet, Ausgleich geht manchmal zu Lasten der Effizienz. Regionalpolitik und regionalen Ausgleich kön- nen wir uns deshalb nur leisten, wenn wir zu den generellen Rahmenbedingungen Sorge tragen und wenn wir Wirtschaft und Staat nicht überfordern.
In den wirtschaftspolitischen Debatten im Herbst 1982 hat erstmals jedermann von Regionalpolitik gesprochen. Manchmal habe ich gewisse Zweifel, ob die Aufnahme der Regionalpolitik ins Vokabular der täglichen Politik in erster Linie diesen Gebieten zugute kommt. Teilweise dünkt es mich, die teilräumliche Betrachtungsweise werde in den Vordergrund geschoben, um einer echten Debatte über die Voraussetzungen einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auszuweichen. Der Einsatz dieser Instrumente bedarf deshalb einer klaren Abgrenzung, die immer wieder überprüft werden muss. Unsere Fraktion unterstützt die regionalpolitischen Massnahmen und damit diese Vorlage aus staatspolitischen Überlegungen. Zwar führen auch die zunehmenden Ballungskosten der hochentwickelten Agglo- merationen zu einem gewissen räumlichen Ausgleich. Diese selbstregulierenden Kräfte genügen aber bei weitem nicht. Probleme ergeben sich insbesondere, wenn sich das wirt- schaftliche Wachstum abflacht. Wir haben das gesehen. Die Politik hat deshalb den Ausgleich zu unterstützen. Zum Glück ist die Schweiz in keinem Bereich auf Dauer der Verführung erlegen, die Zentralisation als immanenten Fort- schritt anzusehen. Auch in der Wirtschaft nicht. Wir wissen, dass Zentralismus mit der Zeit totalitäre und autoritäre Ten- denzen erhält. Die Idee des Föderalismus, aber auch die Idee der gemeinsamen Beförderung der Wohlfahrt aller Bür- ger und aller Landesteile ist ein tragendes Element der schweizerischen Innenpolitik; der Ruf nach regionalem Aus-
gleich hat deshalb seine grosse Berechtigung. Sicher ist nicht jede Regionalpolitik über jeden Zweifel erhaben. Wir müssen aber auch die Proportionen sehen! Wir diskutieren bei der Regionalpolitik im engeren Sinn um einen Bereich, der je nach Betrachtungsweise etwa 0,3 bis 0,5 Prozent der Bundesausgaben ausmacht.
Die Kunst der Politik sollte nicht darin bestehen, Probleme, die wir selbst produzieren, zu lösen. Regionalpolitik ist des- halb zunächst eine Querschnittsaufgabe. Die Kommissions- sprecher haben das ausgeführt. Wir müssen darauf achten, dass die regionalpolitischen Anstrengungen nicht von ande- ren Bundesmassnahmen abgeschwächt oder neutralisiert werden, ja dass sogar ohne Notwendigkeit neue Probleme geschaffen werden. Energie-, Verkehrs- und Beschaffungs- politik sind die sensiblen Bereiche. Wir unterstützen die diesbezüglichen Anstrengungen des Bundesrates.
Allerdings müssen wir uns immer bewusst sein, dass unser Bundesstaat auf eine Mindestsolidarität von allen Seiten, auch von den Randgebieten her, angewiesen ist. Nach wie vor sollte die Regionalpolitik als Hilfe zur Selbsthilfe konzi- piert bleiben. Es soll mehr Eigenständigkeit angestrebt wer- den. Diese Eigenständigkeit sollte auch von jenen nicht ausser acht gelassen werden, die von den Agglomerationen her eine immer stärkere ökologische Orientierung der Berg- gebiete fordern. Auch in der Regionalpolitik sollte man nicht nur immer an den Staat denken. Regionalpolitische Anstren- gungen können ebensogut von privaten und gesamtwirt- schaftlichen Trägern unternommen werden. Ich denke an Banken, an Grossunternehmungen und an die Elektrizitäts- wirtschaft.
Die Hauptstossrichtung des Bundes bei der Berggebietsför- derung muss nach wie vor im Ausbau der Infrastruktur zur Beseitigung von Wohnort- und Standortnachteilen sein. Die infrastrukturellen Vorleistungen der öffentlichen Hand haben vielleicht nicht in gewünschtem Ausmass private Folgeinvestitionen nach sich gezogen. Die Tatsache aber, dass in vielen Gebieten eine einigermassen gleichmässige Infrastrukturversorgung erreicht wurde, darf nicht als Klei- nigkeit abgetan werden. Wir unterstützen deshalb insbeson- dere die Aufstockung des Investitionshilfefonds. Obwohl grössere ordnungspolitische Bedenken bestehen, unterstüt- zen wir auch den Ausbau der Instrumente, welche direkt auf die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerich- tet sind. Es handelt sich hier um die Bürgschaften und Zinskostenbeiträge für Investitionskredite. Bei den wirt- schaftlich bedrohten Regionen befürworten wir die Entkup- pelung zwischen Bürgschaftsgewährung und Zinskosten- beiträgen. Allerdings sollte das Schwergewicht im Sinne der Kommissionsmehrheit bei den Bürgschaftsgewährungen liegen.
Hier sollte flexibel agiert werden können. Wir sind gegen die Schaffung einer besonderen Kategorie von in arbeitsmarktli- cher und technologischer Hinsicht besonders bedeutsamen Vorhaben auf Gesetzesstufe; wir sind aber für eine Herauf- setzung der Sätze. Bei der Berggebietsförderung sind wir in der Mehrheit der Meinung, dass das Schwergewicht bei der Bürgschaftsgewährung liegen sollte. Bevor hier also Zinsko- stenbeiträge eingeführt werden, sollten die Möglichkeiten für Bürgschaftsgewährungen erweitert werden. Wir erach- ten es nach wie vor als richtig, dass die Bundesgesetzge- bung die Mitwirkung der Kantone in verfahrensmässiger, administrativer Hinsicht und insbesondere auch im Bereich der Finanzierung vorschreibt. Wir erachten die Schaffung von Informationsstellen als zweckmässig, sind aber der Mei- nung, es sollte nicht eine neue Aufgabenverflechtung vorge- nommen werden. Es ist zumutbar, dass diese Stellen von den Kantonen und der privaten Wirtschaft getragen werden. Wenn die Kantone für ihre Gebiete sich zusätzlich um einen regionalen Ausgleich bemühen, so ist dies unbedenklich. Gewisse Probleme ergeben sich bei der sektoralen Struktur- politik der Kantone, wo es namentlich um die Ansiedlung besonderer neuer Industrie- und Dienstleistungsunterneh- mungen geht. Wenn dies zugunsten der wirklichen Pro- blemregionen erfolgt, entstehen wenig Bedenken. Wenn aber alle Kantone für alle Gebiete mitmachen, erhöht sich
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die interkantonale Standortkonkurrenz, und es entsteht ein Nullsummenspiel. Wir erachten deshalb die Zurückhaltung der wirtschaftsstarken Kantone, wie beispielsweise des Kan- tons Zürich, als vorbildlich und befürworten insbesondere auch den entsprechenden Verhaltenskodex der Volkswirt- schaftsdirektorenkonferenz.
Aus staatspolitischen Überlegungen und aus der Idee der eidgenössischen Solidarität heraus unterstützt die FDP- Fraktion Eintreten.
M. Coutau: L'ensemble des mesures proposées sous le titre du «renforcement de la capacité d'adaptation de l'économie suisse à moyen et long terme» - c'est le titre officiel - poursuit un but fort louable, mais surtout fort ambitieux. Bien au-delà d'une intervention de l'Etat destinée à amortir les fluctuations plus ou moins brutales de la conjoncture, il s'agit bel et bien d'une intervention de caractère structurel et permanent de la Confédération, dans l'évolution écono- mique intérieure du pays. A notre avis, il est judicieux de distinguer les deux volets des mesures proposées, dont le caractère nous semble profondément différent: d'une part la politique régionale, d'autre part la politique d'innovation. Le besoin d'une intervention politique dans l'économie des régions est certes lié d'abord à la diversité objective des données géographiques et topographiques du pays, qui est un pays de montagne. Cette intervention nous semble légi- time dans son principe et dans la plupart de ses moyens. Nous aurions pourtant souhaité, avant de modifier certaines des dispositions correspondantes, disposer des résultats définitifs de l'évaluation à laquelle l'étude du programme national de recherche nº 5 est en train de finir de procéder. A notre connaissance toutefois, les expériences enregistrées par l'élément central de cette politique régionale qu'est la loi sur les investissements dans les régions de montagne, sont à la fois instructives et positives. Avec dix ans d'expérience, des réalisations importantes sont à mettre au compte de cette loi, même si certaines désillusions ou certaines alloca- tions discutables des ressources sont aussi apparues. Tous les investissements réalisés n'ont pas nécessairement cor- respondu à ces pôles de maintien ou d'attraction de l'emploi que l'on attendait. Toutes les études régionales, parfois fort savantes mais aussi fort coûteuses, n'ont pas toujours déclenché les énergies locales, pourtant les plus efficaces. Les pertes enregistrées sur les cautionnements consentis sont appréciables. Néanmoins, l'exercice mérite d'être pour- suivi et les propositions de modification présentées ainsi que la réalimentation des fonds mis à disposition nous semblent adéquates.
Le groupe libéral souscrit donc à l'entrée en matière, mais d'emblée et pour ne pas y revenir plus en détail lors du débat qui va suivre, j'indique notre opposition au subventionne- ment des organismes cantonaux et régionaux d'informa- tion. Nous estimons précisément que ces organismes, par ailleurs nécessaires et fort utiles, ne sont pleinement effi- caces que dans la mesure où ils émanent des forces vives des régions elles-mêmes. Leur force vient précisément de leur implantation, de leur constitution et de leur inspiration régionale. Vouloir donner à la Confédération un rôle non seulement dans leur financement, mais aussi inévitablement sur le bien-fondé des demandes, nous paraît aller à l'envers de tout ce que nous voulions obtenir par l'exercice de redistribution des tâches entre la Confédération et les can- tons. Pour un bénéfice discutable, on réenchevêtre, alors que nous voulons au contraire désenchevêtrer.
Quant aux autres modifications, elles nous agréent à quel- ques réserves près. Ces réserves touchent aux risques de surenchère sur les prix des terrains et à l'aide directe à certaines entreprises. Mais ces modifications vont dans le sens d'un assouplissement de certaines mesures qui sont rendues plus indépendantes les unes des autres, selon des besoins spécifiques apparus à l'expérience.
Pour ce qui est de l'aide aux régions dont l'économie est menacée, l'exercice est plus récent et les résultats moins significatifs. Pour nous, ces interventions ne sauraient avoir un caractère définitif. Ainsi, en ce qui concerne celle en
question, si son but d'ajustement est acceptable, elle doit rester un but d'ajustement et devrait par définition n'être que temporaire. Une fois atteint l'objectif, ces régions devraient retrouver leur autonomie et leur fonctionnement normal. D'ailleurs, bien plus que ce n'est le cas dans les régions de montagne, la situation de ces régions-là est très largement dépendante de la conjoncture internationale. Les améliorations relevées dans plusieurs d'entre elles sont davantage imputables à une reprise de la demande - notam- ment de la demande étrangère - qu'aux interventions struc- turelles de l'Etat. Que des reconversions et des diversifica- tions soient encouragées, c'est bien! Mais ces aides n'au- ront précisément démontré leur bien-fondé qu'au moment où l'opération ayant porté les fruits qu'on attendait d'elle, les structures pourront à nouveau vivre par elles-mêmes, de façon autonome.
Si l'esprit des mesures proposées correspond à l'objectif légitime poursuivi, nous distinguons pourtant une série d'écueils qu'il convient d'éviter soigneusement. Tout affine- ment des mesures entraîne un alourdissement administratif éminemment nocif. Il est souvent synonyme - paradoxale- ment, pour une mesure destinée à stimuler l'évolution des structures - à une pétrification des structures. Il peut être synonyme de protectionnisme et de falsification des rap- ports réels des forces du marché. Quant à la centralisation, elle est toujours la tentation d'une meilleure rationalité mais nous devons avoir appris à en mesurer l'aspect illusoire. On . n'impose pas l'adaptation permanente des structures éco- nomiques à coup de dispositions législatives et réglemen- taires ni même financières. Car, à l'origine des projets, que ce soient des infrastructures ou des entreprises, il faut toujours trouver des entrepreneurs, je veux dire des hommes et des femmes qui ont la volonté et la capacité d'entreprendre, le goût de décider, de réunir les énergies autour d'eux, de réussir. A maints égards, en multipliant les garanties et les prescriptions, on émousse au contraire ce goût d'entreprendre, plutôt que de le stimuler. Les petites et moyennes entreprises américaines, qui ont relancé l'emploi aux Etats-unis, ont plus bénéficié de la «déréglementation» qu'une sollicitude trop empressée dont des pouvoirs publics les mieux intentionnés les auraient entourées.
En définitive, l'Etat n'a pas intérêt à emmailloter les entre- prises. C'est bien plutôt en améliorant ces fameuses condi- tions générales qu'il peut contribuer à l'essor général, en matière de transports, d'énergie, de formation profession- nelle, de fiscalité, de charges sociales ou écologiques, de politique relative aux travailleurs étrangers, à la répartition équilibrée des acquisitions publiques, à la liberté des échanges, à la stabilité monétaire. C'est dans cet esprit que nous acceptons l'entrée en matière sur ce premier volet des mesures qui nous sont proposées.
Hegg: Im Namen der NA/Vigilants-Fraktion kann ich Ihnen bekanntgeben, dass wir der Vorlage (Teil A) zustimmen und demzufolge für Eintreten sind, und zwar aus staats-, regio- nal- und siedlungspolitischen sowie föderalistischen Gründen. Das wirtschaftliche Absterben ganzer Regionen ist gerade für die Schweiz als mehrsprachigen Bundesstaat sehr bedenklich und enthält Zündstoff. Ausländische Bei- spiele, etwa Belgien, zeigen uns, dass dort, wo sich regio- nale Wirtschaftsprobleme auf Gebiete verschiedener Spra- che aufpfropfen, sozialpolitische Spannungen bis zum Bruch sich steigern können.
Es ist in gewissen Kreisen in der Schweiz üblich geworden, den erwähnten Schwierigkeiten mit dem Schlagwort der Forderung nach mehr Mobilität begegnen zu wollen. Dieses politische Schlagwort ist deshalb gefährlich, weil es in einer demagogischen Weise etwas an sich Gutes und Wünschba- res, nämlich geistige Mobilität, Wandlungs- und Anpas- sungsfähigkeit, schöpferische Kraft, Phantasie, namentlich auch berufliche Beweglichkeit und Anpassung, mit etwas Schädlichem, nämlich geographischer Mobilität, Herum- schieben von Arbeitskräften auch über Landesgrenzen hin- weg, zu einem zweischneidigen Oberbegriff verbindet. Diese zweite Form der Mobilität ist absolut unerwünscht. Sie
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entwurzelt die Menschen, was ihrer Gesundheit und ihrem seelischen Wohlbefinden nicht gut tut. Auch ihre politische Selbstbestimmung wird beeinträchtigt. Gerade in einem föderalistischen Lande wie dem unseren kann man nicht richtig politisieren, wenn man geographisch entwurzelt ist, wobei es auch eine geographische Entwurzelung innerhalb unserer kulturell vielgestaltigen Nation gibt. Geographische Mobilität ist nur annehmbar, wenn sie nicht unter einem materiellen Druck, also freiwillig geschieht.
Grosse Pendlerströme sind an sich unerwünscht aus Gründen der Umweltbelastung, aber auch aus sprachpoliti- schen Gründen. Die Leute werden sprachlich entwurzelt, wo Pendlerströme über die Sprachgrenzen hinweggehen. Übri- gens gilt dies auch für Pendlerströme über Staatsgrenzen hinweg. Stichwort: Grenzgänger.
Schliesslich ist diese geographische Mobilität auch deshalb schädlich, weil sie zu immer grösseren Bevölkerungsbal- lungsgebieten mit all ihren Nachteilen auf der einen Seite und zu Entvölkerung ganzer Landesgegenden auf der ande- ren Seite führt.
Wir sind also für eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung über die verschiedenen Kantone, Sprachge- biete und Regionen hinweg und sind deshalb für Eintreten auf Teil A der vorgeschlagenen Massnahmen. Zwar verspre- chen wir uns keine Wunder, etwas ist aber immer besser als nichts. Wo mehrere Anträge bestehen, werden wir aus finanzpolitischen Gründen diejenigen Anträge unterstützen, die weniger weit gehen, jedoch auf eigene Anträge ver- zichten.
Müller-Scharnachtal: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ist für Eintreten auf die Vorlagen A bis E. Die fünf bzw. mit der IRG sechs Vorlagen bilden indessen kein konsi- stentes regionalpolitisches Massnahmenpaket. Sie folgen vielmehr dem Motto ihrer Schöpfer: Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen. Dieser Rat darf sich in einer Zeit, da wir uns um Enftlechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen bemühen und wir uns um den Bundeshaushalt sorgen, nicht leichtfertig Hand bieten zu einem pauschalen Ja zu diesen Geschäften. Diesen Seitenhieb darf ich hier sicher anbringen.
Die einzelnen Vorlagen sind dafür von zu unterschiedlicher Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Bergregionen und bedrohten Regionen. Wohl sind die über- geordneten Zielsetzungen dieser Vorlagen grundsätzlich durchaus positiv zu werten. Aber die Umsetzung auf der Rechtsetzungsstufe; auf der Ebene der Instrumente, ist nach unserer Auffassung teilweise misslungen, trotz enormer Fleissarbeit und trotz dem Bestreben, da und dort noch einen Bereich auszuloten, in welchem eine Gleichbehand- lung benachteiligter Regionen und Kreise auch noch erreicht werden könnte.
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Die Enttäuschung dürfte gross werden, denn die Erfahrung, in der von verschiedenen Kantonen und auch vom Bund betriebenen Einzelbetriebsförderung in Zusammenarbeit mit privaten Investoren und Banken lehrt uns, dass der Erfolg im Einzelfall entscheidend von der konkreten, wirt- schaftsgerechten Ausgestaltung und Anwendung der Instru- mente abhängt. Daneben müssen wir weitere, unter ande- rem ordnungspolitische Massstäbe anlegen. Das Resultat der gemeinsamen erwünschten Anstrengungen von Bund und Kantonen darf keinesfalls eine weitere unnötige Büro- kratisierung in diesem für unserem föderalistischen Staat und für zahlreiche seiner Regionen wichtigen Bereich unse- rer Wirtschaftspolitik sein. Dies gilt namentlich für die bean- tragte Umfunktionierung des Bürgschaftsförderungsgeset- zes. Das blosse Verstärken oder zeitliche Verlängern von alten und teilweise ausgedienten Anreizinstrumenten mit der Besonderheit, dass der Bund seine zentrale Entscheid- funktion in doch so unterschiedlich gelagerten Förderfällen dabei noch ausdehnen will, ist nicht gut für die Regionalpo- litik, denn man kompliziert und verlängert damit nur die Instanzenwege, und man nähert sich sukzessive negativen ausländischen Vorbildern. Moderne Regionalpolitik sucht in
vielen Ländern inzwischen unter den Stichworten «Deregu- lation» und «mehr Markt>> ganz neue Wege.
Was aber - so möchten wir fragen - haben die zahllosen gescheiten Berichte des Nationalen Forschungsprogram- mes «Regionalprobleme» denn eigentlich an neuen, praxis- bezogenen Kenntnissen gebracht? Die Grundlagen einer konzeptverpflichteten Regionalpolitik für die Schweiz sind dadurch jedenfalls nicht besser geworden. Wir riskieren jetzt sogar, durch eine noch grössere Regelungsdichte allein aus Rücksicht auf vermeintliche Gerechtigkeitspostu- late die Flexibilität unserer regionalpolitischen Instrumente weiter einzuschränken und lediglich Mitnahmeeffekten Vor- schub zu leisten.
Gerade weil die einzelnen Vorlagen nochmals kritisch und gründlich auf ihre ordnungspolitische Tragbarkeit und auf ihre Tauglichkeit für eine wirtschaftsgerechte Anwendung überprüft werden müssen, ist die SVP-Fraktion für Eintreten und dankt dem Bundesrat - trotz der hier geäusserten Kritik - für seine ausserordentlich grossen Bemühungen.
Jaeger: Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion zunächst zu den Zielen der regionalpolitischen Wirtschafts- massnahmen und dann zu den Massnahmen selber äussern und zuletzt noch einige kritische Fragen aufwerfen.
Unsere Fraktion teilt die regionalpolitischen Zielsetzungen, die den Massnahmen zugunsten bedrohter Regionen und des Berggebietes zugrunde liegen. Wir sehen vor allem drei Hauptziele, die mit diesen Massnahmen anvisiert werden sollen. Zunächst einmal die Beseitigung der Arbeitsmarkt- probleme in den wirtschaftlich bedrängten Regionen; wir wissen, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit während der hinter uns liegenden Rezession gerade in diesen Regionen Ausmasse angenommen hat, die nach unserer Auffassung nicht in Kauf genommen werden können. Zweitens macht auch uns die demografische Entleerung dieser Regionen grosse Sorge; gerade sie steht in engem Zusammenhang mit den Arbeitsmarktproblemen, wissen wir doch, dass der Arbeitsplatz einen wesentlichen Wohn- und Standortfaktor darstellt. Drittens geht es auch darum, die Wohlstandsunter- schiede zu beseitigen, Wohlstandsunterschiede, die in den letzten Jahren zum Teil ein Ausmass angenommen haben, das ebenfalls nicht in Kauf genommen werden darf.
Zur Verwirklichung dieser drei Hauptziele gibt es verschie- dene Strategien. Eine dieser Strategien ist - sie wurde bereits erwähnt - die Verbesserung der Rahmenbedingun gen. Wir werden darüber dann vor allem auch im Zusam- menhang mit der Behandlung der IRG sprechen. Sodann geht es darum, auch die infrastrukturelle Ausstattung in diesen bedrängten Regionen zu verbessern, wobei nach unserer Auffassung vor allem dem Bildungsangebot grosse Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ferner sollten die einseiti- gen Wirtschaftsstrukturen, die ja zum grossen Teil erst zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt haben, diversi- fiziert werden. Schliesslich sollten - nicht zuletzt und nach meiner Auffassung sehr wichtig - mit diesen Massnahmen auch die psychologischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit in solchen Regionen der Mut wächst, um unternehmerisch zu handeln, Initiativen zu ergreifen und um aus der Region selber heraus die ökonomischen Rahmenbe- dingungen zu verbessern. Dafür müssen, wie gesagt, psy- chologische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nach unserer Auffassung ist das mit diesem Massnahmen- paket möglich.
Nun ist sicher ein wichtiger Nebeneffekt der, dass mit den im Paket vorgesehenen Massnahmen auch die strukturelle und konjunkturelle Krisenresistenz der einzelnen Regionen ver- bessert wird. Wir weisen aber darauf hin, dass bei allen Problemen, die hier zur Kenntnis genommen werden müs- sen, eine Dramatisierung fehl am Platze wäre.
Sie haben letzte Woche Entwicklungsprobleme behandelt und über die Probleme der ärmsten Länder, insbesondere über die Situation der Ärmsten in diesen Ländern, gespro- chen. Wenn wir das mit dem vergleichen, was in unserem Lande an Wohlstandsunterschieden vorliegt, so möchte ich zwar letzteres keineswegs bagatellisieren. Ich möchte aber
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auch davor warnen, hier zu dramatisieren; ich habe in die- sem Zusammenhang in der Kommission die Frage aufge- worfen, ob es richtig sei, hier von bedrohten Regionen zu sprechen. Mir hätte an sich ein weniger dramatisches Eigen- schaftswort genügt, beispielsweise der Ausdruck «wirt- schaftlich bedrängte Regionen». Aber lassen wir es dabei bewenden, es geht ja hier nicht in erster Linie um Begriffe. Nun zu den Massnahmen: Diese müssen zweckgerichtet, aber auch verhältnismässig sein. Angesichts der finanzpoli- tischen Restriktionen geht es eben auch hier darum, das Verhältnis zwischen volkswirtschaftlichen Kosten und Erträ- gen in einem Ausmass zu halten, das sich ökonomisch rechtfertigen lässt.
Nach unserer Auffassung ist das Konzept zwar wichtig, entscheidend jedoch wird die Durchführung dieses Konzep- tes sein, wenn es um Strukturanpassungsmassnahmen bzw. um den Verzicht auf Strukturerhaltung geht. Denken wir daran: Wir haben im Bereich der übrigen Bundesaktivitäten - ich denke da an Militäraufträge oder an die ERG - sehr oft eher strukturerhaltend gewirkt. Hier ist es - meiner Auffass- sung nach - besonders wichtig, dass wir, wenn wir schon aktive Regionalpolitik betreiben, wirklich bestrebt sind, anpassungsfähige Strukturen zu schaffen, den Strukturwan- del zu fördern. Langfristig gesehen sind nur vielfältige, diversifizierte und anpassungsfähige Strukturen eine gesunde Grundlage für lebensfähige Regionen. Das zu den Zielen.
Zu den Massnahmen und Instrumenten: Richtig scheint uns, dass die Massnahmen weitgehend angebotseitig orientiert und als Anreizsystem konzipiert sind. Insbesondere begrüs- sen wir die Entflechtung zwischen den beiden Finanzie- rungsbeihilfeinstrumenten Bürgschaft einerseits und Zins- kostenverbilligung andererseits. Bei der Bürgschaft geht es ja darum, Sicherheit für die Finanzierungsermöglichung zu schaffen. Bei der Zinskostenverbilligung geht es um eine kostenseitige Entlastung des Kapitaleinsatzes. Weil nun aber diese Stossrichtungen - trotz gleicher Zielsetzung aus- einanderliegen, geht es darum, deren Anwendung flexibler zu gestalten. Das wird möglich durch die Entkoppelung, wie sie im Revisionspaket vorgesehen ist.
Wir begrüssen ebenfalls die Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs auf Innovations- und Diversifikationsvor- haben und - mehrheitlich - die Beiträge an die Innovations- beratungsstellen wie auch die gezielte Berggebietsförde- rung durch die Aufstockung des Investitionshilfefonds. Insgesamt geht es um die Schaffung eines Anreizsystems zur Förderung von gesünderen regionalpolitischen Struktu- ren. Ich kann mir hier einen kleinen Seitenhieb nicht ver- klemmen. Wenn ich mich nämlich an die Diskussion zu den, beiden Abstimmungen, vor allem zur Abstimmung über die Energie-Initiative, erinnere, so wurde dort immer wieder behauptet, wir wollten ein Subventionssystem aufbauen. Auch Herrn Bundesrat Furgler habe ich gut zugehört, als er sich zur Initiative geäussert hat. Auch er war sehr kritisch in dieser Hinsicht. Und ich möchte doch immerhin hier feststel- len: Es ist offensichtlich möglich, Anreizsysteme zu schaf- fen, ohne dass dadurch ein übertrieben grosser finanzieller Aufwand betrieben wird; man muss nur wollen: Hier will man, dort hat man nicht gewollt. Nun, ich bitte Sie um Entschuldigung, dass ich da diesen Seitenhieb noch an- brachte!
Wie soll nun das regionalpolitische Instrumentarium in die übrigen Bundesaktivitäten eingebettet werden? Nach unse- rer Auffassung geht es darum, dass die übrigen Bundesakti- vitäten mit investiven, finanziellen und personellen Auswir- kungen ebenfalls auf die Ziele des vorliegenden regionalpo- litischen Konzeptes ausgerichtet werden. Hier stellt sich ganz konkret die Frage, ob nicht die Dezentralisierung von öffentlichen Betrieben und Bundesverwaltung noch weiter zu fördern sei, um auf diese Weise ebenfalls den bedrängten Regionen vermehrt zu helfen.
Ich möchte gleich noch einige weitere kritische Fragen anhängen. Erste Frage: Es geht ja, da sind sie sicher auch alle einverstanden, in erster Linie darum, in den bedrängten Regionen den mittleren und kleineren Unternehmungen -
diese sind ja anpassungsfähiger und in der Regel auch krisenresistenter - zu helfen, sie zu fördern und sie dazu zu ermuntern, Initiativen zu ergreifen und innovativ tätig zu sein. Wie wird das hier sichergestellt?
Zweite Frage: Ein Problem, das sich stellt, besteht im Risiko einer Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen, also mit anderen Worten - ich habe schon darauf hingewiesen - im Risiko zu sehr Strukturerhaltung anstatt Strukturanpassung zu betreiben. Wie kann das verhindert werden ? Wie kann die Ressourcensteuerung gestaltet werden, dass sie dann wirk- lich zu lebensfähigen Strukturen in den bedrängten Regio- nen führt? Wie soll der regionale Geltungsbereich konkret abgegrenzt werden? Es ist nach meiner Auffassung vor allem aus finanzpolitischen Erwägungen heraus besonders wichtig, dass der regionale Geltungsbereich dieser Mass- nahmen ganz eindeutig, klar und auch restriktiv abgegrenzt wird. Also müssen Indikatoren geschaffen werden. Welches sind - neben den bekannten ökonomischen Indikatoren - die weiteren Indikatoren, die die Förderungswürdigkeit und Förderungsbedürftigkeit anzeigen?
Ein drittes Problem: die Erfolgskontrolle. Ich bin mir auch bewusst, dass es immer schwierig sein wird, eine Erfolgs- kontrolle durchzuführen, gerade bei den hier zu Debatte stehenden Massnahmen. Aber dennoch scheint es mir sehr wichtig zu sein, dass man sich laufend ins Bild setzt über Erfolge und Misserfolge, um so die Massnahmen möglichst effizient auszugestalten.
Eine letzte Frage betrifft die finanziellen Konsequenzen, die Grössenordnung der gesamten eingesetzten Mittel, die not- wendig sind, vor allem für die einzelnen Instrumente. Ich denke da insbesondere an die finanziellen Aufwendungen für die Investitionsberatungsstellen.
Zum Schluss: Wir sind der Auffassung, dass vor Illusionen gewarnt werden muss. Wir müssen aufpassen, dass wir keine zu hohe Erwartungen wecken. Denn wenn die enttäuscht werden, so führt das zu Resignation. Und wir müssen uns bewusst sein, dass diese Massnahmen nur subsidiären Charakter haben, Anreizsysteme darstellen und vor allem dazu da sein sollten, die Eigenleistung, die Initia- tive und die Kreativität in diesen Regionen selber zu fördern. Wir möchten dem Paket aber insgesamt eine gute Note geben. Wir haben es in einlässlicher Diskussion erörtert und beantragen Ihnen einstimmig Eintreten auf das Paket.
Schmid: Ich muss Ihnen etwas sagen, woran wahrscheinlich die wenigsten von Ihnen Freude haben werden: Ich stehe den vorgeschlagenen regionalpolitischen Massnahmen mit grosser Skepsis gegenüber. Ich möchte nicht missverstan- den werden. Die Ziele, die damit angestrebt werden - eine über die ganze Schweiz hinweg ausgeglichenere wirtschaft- liche Entwicklung -, unterstütze ich mit allen meinen Vor- rednern. Ich sehe in bezug auf die Zielerreichung jedoch grosse Hindernisse, indem meines Erachtens ein fundamen- taler Zielkonflikt zwischen diesen hier zur Diskussion ste- henden Zielen und dem Ziel des internationalen Freihan- dels, das Herr Bundesrat Furgler mit grossem Engagement unterstützt, besteht. Ich möchte auch hier nicht missverstan- den werden. Ich unterstütze Herrn Bundesrat Furgler in seinem Bestreben, dafür zu sorgen, dass der internationale Güteraustausch möglichst wenig behindert wird.
Aber nun kommen die Probleme. Wir können meines Erach- tens das eine Ziel leider nur auf Kosten des anderen Zieles erreichen. Ich möchte das mit einem einfachen Sachverhalt erläutern.
Wenn wir unsere Unternehmungen und damit den schwei- zerischen Markt durch den Abschluss von Freihandelsver- trägen der internationalen Konkurrenz aussetzen, werden unter sonst gleichbleibenden Umständen jene Unterneh- mungen am ehesten in ihrer Existenz bedroht, die in, wirt- schaftlich ungünstigen Regionen liegen. Darauf wird geant- wortet: Gerade deshalb treffen wir auf diesem Gebiet Mass- nahmen, wie sie hier zur Diskussion stehen. Man kann auch die Meinung vertreten, es sei noch zu wenig getan worden. Ich stelle demgegenüber fest, dass trotz beachtlichem gesetzgeberischem und finanziellem Engagement seit den
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siebziger Jahren die Diskrepanz zwischen den Entleerungs- gebieten einerseits und den grossen wirtschaftlichen Agglo- merationen grösser geworden ist.
Wir haben auch ausländische Beispiele, die zeigen, dass trotz gewaltigen regionalpolitischen Anstrengungen die angestrebten Ziele nicht erreicht worden sind. Schulbeispiel ist unser Nachbarland Italien. Die italienischen christlich- demokratischen Führer, die in der Nachkriegszeit tonange- bend waren und die vorwiegend aus dem italienischen Süden stammen, haben grosse Anstrengungen unternom- men, um den Süden zu entwickeln. Am Willen dieser italieni- schen christlich-demokratischen Führer, etwas für die Entwicklung des Südens zu tun, ist so wenig zu zweifeln wie am Willen Bundesrat Kurt Furglers, unsere benachteiligten Gebiete zu fördern. Die Italiener haben 1860 ein einheitli- ches Wirtschaftsgebiet geschaffen, sie haben sich 1957 durch den Beitritt zur EG dem europäischen freien Markt angeschlossen. Das führte dazu, dass Unternehmungen, die vorher im Süden noch durchaus konkurrenzfähig waren, aus Kostengründen (vorwiegend Transportkostengründen) sich im italienischen Norden angesiedelt haben und aus diesem Grund die Diskrepanz zwischen Norden und Süden grösser geworden ist. Ähnliches spielt sich, wenn auch in kleinerem Rahmen, in unserem Land ab. Diesen Zielkonflikt und damit den Preis, den wir für das Ziel des internationalen Freihandels zu zahlen haben, muss man sehen. Ich habe mir überlegt, ob ich zu diesen regionalpolitischen Vorlagen einen Nichteintretensantrag stellen solle. Ich habe aus drei Gründen darauf verzichtet: erstens, weil die Massnahmen immerhin geeignet sind, den Entleerungsprozess zu verzö- gern, und das kann für die betroffenen Menschen eine Hilfe sein. Ich habe zweitens darauf verzichtet, weil die Massnah- men verglichen mit anderen Staatsausgaben nicht allzu viel Geld kosten, und ich habe drittens darauf verzichtet, weil ein solcher Antrag in diesem Gremium ohnehin aussichtslos wäre.
M. Houmard: Le deuxième train de mesures visant à renfor- cer la capacité d'adaptation de l'économie suisse à moyen et long terme consiste, pour la partie A, à renforcer le dispositif d'aide déjà en vigueur, de manière à accroître l'appui en faveur des régions dont l'économie est menacée. Cette expansion des mesures de politique régionale appor- tera à notre avis une aide beaucoup plus efficace à l'indus- trie de ces régions que le plan de relance 1983; celui-ci est en effet peu adapté au secteur économique axé sur l'expor- tation. Et, vous le savez, on ne transforme pas une industrie en quelques mois.
Depuis son entrée en vigueur en 1979, l'arrêté fédéral en faveur des régions dont l'économie est menacée constitue un élément important des efforts communs de la Confédéra- tion et des cantons. Il est d'ailleurs significatif que les 80 pour cent des requêtes acceptées proviennent des régions horlogères. L'amélioration des structures industrielles des régions touchées est toutefois un processus qui s'étend sur le moyen et le long terme. Les propositions qui nous sont soumises sont susceptibles de donner de nouvelles impul- sions et de favoriser la mise en place de structures économi- ques plus équilibrées, en favorisant les régions marginales. Ces mesures contribuerons, du moins nous l'espérons, à atténuer la perte d'emplois des régions touchées par les problèmes de structures, en favorisant l'implantation de nouvelles industries. Le prolongement de l'effort est néces- saire et l'amélioration de l'efficacité des instruments pour y parvenir doit être saluée.
Les contacts que nous avons eus avec la Chambre d'écono- mie publique du Jura bernois nous ont fortifiés dans notre conviction que le cautionnement et le service de l'intérêt devaient pouvoir être utilisés indépendamment l'un de l'au- tre. L'extension des possibilités d'octroi des cautionne- ments et des contributions au service de l'intérêt, jusqu'à concurrence de la moitié des coûts totaux - y compris les dépenses de recherche et de développement - aura certai- nement un effet positif sur le marché de l'emploi de l'arc horloger. Certes, ce système favorise un certain nombre
d'entreprises en leur accordant un traitement privilégié. Mais la régionalisation c'est justement cela. Il faut qu'il y ait un traitement différent des régions marginales afin que de nouvelles entreprises y trouvent intérêt et s'installent avant que les habitants émigrent dans les régions économique- ment fortes.
Il est bien entendu que cette amélioration, qui revêt une importance particulière pour le redressement économique des régions défavorisées, ne devra en aucun cas servir à encourager la conservation de canards boîteux. Toutefois, il est nécessaire de corriger les disparités régionales, car les industries implantées dans le triangle d'or ont d'autres avan- tages qui leur sont réservés, citons simplement les adjudica- tions de la Confédération en produits finis ou en sous- traitance qui se pratiquent principalement dans les régions développées de notre pays. Il est donc, à notre avis, essentiel de combattre le mal là où il se trouve, avant que les régions touchées se vident de leur potentiel.
Nous constatons avec plaisir que le fonds prévu par la loi sur l'aide aux investissements sera relevé et porté progressive- ment à 800 millions. Enfin, nous apprécions que l'acquisi- tion, par les communes, de terrains destinés à l'industrie, aux arts et métiers, fasse partie intégrale de l'aide aux investissements.
L'encouragement à la consultance technique, chapitre 4a, est un domaine qui doit retenir également notre attention. Il existe - nous le savons tous - un fossé important entre le savoir-faire technologique et le know-how. Cette lacune est particulièrement grave au niveau des PME. S'il est important de laisser l'initiative à l'industrie et aux cantons, nous pen- sons qu'une aide de la Confédération facilitera la mise en place de tels organismes, là où ils n'existent pas encore. Un soutien financier complémentaire des organes de consul- tance existants leur donnera une nouvelle impulsion. En rendant les instruments plus souples et plus efficaces, l'en- semble des mesures proposées permettra de renforcer la politique régionale.
En conséquence, je vous recommande l'entrée en matière.
M. Etique: En tant que représentant d'une région de mon- tagne, de surcroît région à économie menacée, je voudrais tout d'abord exprimer notre satisfaction quant aux possibi- lités intéressantes offertes par les mesures fédérales en matière de développement économique régional. Les dispo- sitions qui peuvent être prises, en vertu de la LIM, nous aident à rattraper nos retards dans les infrastructures, ce qui nous permet d'améliorer les conditons-cadres de notre éco- nomie régionale. La LIM exprime une volonté politique de solidarité confédérale en matière de développement politi- que régional.
Quant à l'arrêté Bonny, qui vaut d'ailleurs à son auteur une incontestable popularité dans notre canton, cet arrêté venait à point nommé pour aider nos régions et nos cantons en quête de diversifications industrielles susceptibles de créer de nouveaux emplois.
Je me permettrai, à l'intention de M. Furgler, conseiller fédéral, de faire une observation relative aux contributions au service de l'intérêt. Il est normal que la Confédération associe son aide d'une aide identique et parallèle de la part des cantons. Il n'y a pas de problème pour les cantons dont une partie seulement du territoire est considérée comme menacée, ces cantons pouvant facilement transférer des ressources de régions développées vers celles qui ont besoin d'aide. Par contre, il faut reconnaître que cette obli- gation faite aux cantons de participer de la même manière que la Confédération est plus difficile à supporter pour les cantons - il s'agit de ceux de Neuchâtel et du Jura - dont l'ensemble du territoire est concerné. En effet, ces deux cantons, par la force des choses, ont l'obligation de financer toute une série de projets en plus de ceux qui sont déjà couverts par l'arrêté fédéral, ce qui fait que leurs finances sont fortement mises à contribution, que leurs ressources affectées au développement économique régional sont par- ticulièrement sollicitées. Dès lors, je me permets de deman- der à M. Furgler, conseiller fédéral, s'il ne serait pas possible
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d'examiner ce problème de la participation des cantons au service de l'intérêt, mais non pas - je le précise - pour libérer entièrement ces cantons de leurs charges et de leurs responsabilités. Il s'agit en effet de maintenir le principe d'une participation cantonale au service de l'intérêt, et je demande alors s'il ne serait pas possible d'alléger quelque peu leur charge pour tenir compte du fait que deux de ces cantons, celui de Neuchâtel et celui du Jura, ont l'ensemble de leur territoire considéré comme étant menacé, avec l'im- portance des charges qui en résultent pour eux.
M. Cotti Gianfranco: Je considère que le paquet de mesures . qui nous est soumis par le Conseil fédéral est un pas important dans un pays qui possède une économie natio- nale moderne, largement développée et fondée sur la divi- sion du travail, où les moyens des petites entreprises jouent un rôle décisif dans le maintien d'un système de libre con- currence. Dans un moment où les conditions technologi- ques, économiques et sociales de base évoluent rapide- ment, la contribution des petites et moyennes entreprises à l'adaptation de l'économie nationale est déterminante. Leur flexibilité, leur spécialisation et la qualité de leurs presta- tions sont une condition de notre prospérité. Le renforce- ment de l'économie, tel qu'il nous est proposé, est d'autant plus souhaitable qu'il se fait dans le cadre d'une politique régionale qui se fonde sur une conception dont les jalons avaient été placés à la fin des années soixante, c'est-à-dire à une époque marquée par une croissance économique forte et constante. Depuis, des transformations importantes se sont produites dans l'économie et la société, tant sur le plan international que national. Ces mutations ont entraîné indé- niablement des retombées sur nos économies régionales. Le Conseil fédéral, très opportunément, nous propose donc de créer des moyens d'action visant à encourager l'effort des régions défavorisées de notre pays, compte tenu de l'influence exercée par la situation internationale sur notre économie nationale régionale, qui est marquée par un ralen- tissement de la croissance économique et de la demande dans les pays industrialisés, par des profondes mutations intervenues dans le domaine de la division du travail et par l'émergence de nouvelles technologies qui risquent d'ac- centuer le processus de concentration des activités écono- miques et de la population.
Ce dernier est loin d'être enrayé sur le plan national où il engendre des problèmes sérieux: nuisances et encombre- ment dans les centres et villes du pays, déficits budgétaires. Ces phénomènes se sont fortement manifestés dans la der- nière décennie où l'on a assisté non seulement à un dépeu- plement des régions rurales et de montagne, mais parallèle- ment à un repli des activités des entreprises vers des zones fortement urbanisées et, par conséquent, à la fermeture d'entreprises en zone périphérique.
Il faut donc éliminer les inégalités entre les régions écono- miquement riches et celles défavorisées de notre pays. Les mesures qui nous sont soumises dans ce but sont un acte de solidarité confédérale qui est salué avec satisfaction par le gouvernement de mon canton et moi-même. Si elles ne peuvent pas encore être considérées comme une œuvre accomplie, elles constituent néanmoins une étape impor- tante dans l'édification d'une politique régionale incisive qui atteindra certainement son but principal: la création d'em- plois de qualité dans nos régions. Il s'agit d'un acte politique conçu dans un esprit de coopération entre la Confédération et les cantons, d'un côté, et l'économie privée de l'autre. Je voterai donc l'entrée en matière.
Schmidhalter: Das Berggebiet ist an einer wirksamen Regionalpolitik interessiert. Was uns bis heute über das Investitionshilfegesetz geboten wurde, ist gute, solidarische Schweizer Politik. Ich möchte daher einmal nicht jammern und fordern, sondern danken. Ich danke für diese schweize- rische Politik, die von allen getragen wird. Ich danke aber speziell dem Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirt- schaftsdepartementes, Bundesrat Dr. Kurt Furgler, dass er uns heute die Revision des Bundesgesetzes über die Investi-
tionshilfe im Berggebiet unterbreitet. Es zeugt davon, dass er und der Gesamtbundesrat bereit sind, den eingeschlage- nen Weg weiterzugehen, ja diesen noch auszuweiten. Im Oberwallis sind die Entwicklungskonzepte sehr früh erarbei- tet worden, ich glaube, dass Goms sogar das erste Konzept war. Wir stufen dies als eine unserer besten politischen Tätigkeiten der letzten Jahre ein. Dank ihnen verzeichnen wir heute eine recht segensreiche Entwicklung in diesem Berggebiet. Damit dies im bisherigen Rahmen weitergeführt oder sogar noch verstärkt werden kann, braucht es unbe- dingt diese Aufstockung des bisherigen Fonds de roule- ment; die Rückzahlungen reichen nicht aus, um die Arbeit im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Aus diesem Grund begrüssen wir die Aufstockung um 300 Millionen. Ohne diese müsste die Investitionshilfe in gewissen Gebieten bis zu zwei Drittel gekürzt werden.
Ebenso positiv werten wir zwei der in Aussicht gestellten Verbesserungen. Es ist dies einmal die Ausdehnung des sachlichen Geltungsbereichs. Die Möglichkeit, auch für Landerwerb zu Gewerbezwecken Investitionshilfe zu erhal- ten, wird die Wirksamkeit der vorgenannten Investitionshilfe bedeutend verstärken.
Noch mehr begrüssen wir aber die Unterstützung der Regio- nalsekretariate. Von diesen Institutionen hängt bei uns im Oberwallis vieles ab. Ich wage zu behaupten, dass sie die treibenden Kräfte jeglicher Investitionshilfe darstellen. Ohne sie bliebe in den Regionen vieles, was der Stärkung der Wirtschaft dient, ungetan. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass wir sehr viele kleine Gemeinden besitzen, die nicht einmal über einen nebenamtlichen Gemeinde- schreiber verfügen und deshalb im Umgang mit Amtsstellen eher unbeholfen sind. Die Regionalsekretariate wirken so als nützliche Hilfe bei der Durchsetzung dieser Projekte. Dies sind Punkte, die mich als Vertreter einer Bergregion veranlassen, einmal zu danken und den Antrag auf Eintre- ten, wie ihn die Kornmission vorschlägt, voll zu unterstützen. Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.
M. Butty: Le deuxième volet du plan de relance qui nous est proposé comprend quatre parties: tout d'abord, les garan- ties à l'exportation et les commandes de la Confédération, par l'intermédiaire du budget (en particulier militaire) et, par ailleurs, deux autres mesures: l'aide aux régions défavori- sées et les garanties pour les risques à l'innovation.
Permettez-moi de présenter trois réflexions à ce sujet. La première concerne l'application du premier paquet qui, mal- gré les craintes des régions défavorisées et périphériques qui ne sont pas encore entièrement dissipées a donné de bons résultats. Il faut bien constater que les courants d'af- faires, en particulier les habitudes de l'administration, ont continué à aller dans le même sens, si bien que les achats et les commandes sont toujours faits aux mêmes endroits. Actuellement - c'est un signe - le revenu par habitant est resté de trois pour cent inférieur à la moyenne suisse dans les régions que l'on souhaiterait développer. Il y a là des constatations qui ne trompent pas. D'ailleurs - une étude de l'Institut des sciences économiques et sociales de l'Univer- sité de Fribourg le démontre - les trois régions les plus fortes ont, entre 1965 et 1982, vu augmenter de 5,4 pour cent le revenu par habitant par rapport à la moyenne suisse, alors que les neuf régions les plus défavorisées ont perdu, elles, 5 pour cent par rapport à cette même moyenne. Cela montre donc bien qu'il faut continuer cet effort de rééquilibrage.
Deuxième réflexion : Il faut corriger les conséquences exces- sives de l'économie de marché. Nous sommes aussi parti- sans du principe de l'économie de marché et d'une écono- mie libérale. Mais, il faut bien admettre que le libéralisme absolu en matière économique n'existe plus. Nous vivons en économie mixte. La collaboration est plus que jamais néces- saire entre le secteur public et le secteur privé. C'est ce que vous proposez, Monsieur le Conseiller fédéral. Le principe de subsidiarité est essentiel, il postule que l'on maintienne l'esprit d'initiative des entreprises, spécialement des petites et des moyennes, mais aussi que l'Etat central joue un rôle de redistribution.
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A cet égard, permettez-moi de citer les exemples donnés par M. Coutau qui, dans une intervention comme toujours bril- lante, a relevé combien il était nécessaire de maintenir cet esprit d'initiative tout en ajoutant qu'il fallait, avant tout, que l'Etat n'intervienne pas dans certains secteurs, notamment: «les communications, les transports, la formation profes- sionnelle, la fiscalité et l'environnement.» J'estime aussi qu'il faut maintenir l'initiative privée dans ces secteurs. Mais croyez-vous vraiment qu'il soit possible de se passer, dans ces branches d'activité, de la coordination ou de l'aide de l'Etat pour un rôle à la fois de redistribution et d'orientation dans le sens du bien commun?
C'est pour cela que nous soutiendrons les propositions qui nous sont faites pour le maintien du plein emploi dans toutes les régions de ce pays, afin d'éviter une trop grande concentration dont les conséquences au niveau social, éco- nomique et politique sont toujours graves pour un pays aussi divers que le nôtre. Dans ce sens, les propositions de renforcement de l'aide aux régions de montagne, ainsi que l'aide aux régions menacées, avec la nouvelle tranche de 300 millions qui nous est proposée, représenteront à nou- veau environ 2 milliards d'investissements. Nous les soutien- drons.
Troisième et dernière réflexion: en ce qui concerne la coor- dination des activités au niveau fédéral, Monsieur le Conseil- ler fédéral, nous ne sommes pas sans inquiétudes. J'étais moi-même rapporteur à cette tribune pour les mesures d'économie. On a réduit l'intervention de l'Etat, les subven- tions aux cantons ou aux communes, de 10 pour cent. C'était nécessaire pour assainir les finances fédérales. Cependant, dans ces mêmes secteurs, dans ces mêmes départements, la Confédération n'a-t-elle pas été tenue d'in- vestir à nouveau pour assurer une relance économique équitable entre les régions ? On a parfois l'impression qu'au niveau fédéral, entre le Département des finances et le Département de l'économie publique et peut-être d'autres, la coordination n'est pas suffisante. Là on est «enchevêtré» comme le disait M. Coutau. Il faut donner la priorité à la santé de l'économie afin de maintenir le plein emploi. C'est ce que nous voulons parce que nos travailleurs, nos familles de toutes les régions du pays, y ont droit. Elles ont droit à l'existence et c'est pour cela, Monsieur le Conseiller fédéral, que nous vous remercions de vos interventions.
Villiger: Es gibt Dinge in der Politik, die sozusagen den Status nationaler Heiligtümer besitzen und die kaum ins Schussfeld grundsätzlicher Kritik geraten. Dazu gehört die Regionalpolitik. Das ist einerseits verständlich, denn sie ist staatspolitisch nötig und nicht mehr wegzudenken; es ist aber andererseits schade, denn gewisse problematische Instrumente sind nicht automatisch über alle Zweifel erha- ben, nur weil sie unter dem Titel der Regionalförderung stehen.
Die staatspolitische Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass zu grosse Wohlstandsunterschiede zwischen den Regionen schlicht und einfach ungerecht sind. Es können sich daraus auch handfeste politische Konsequenzen ergeben, etwa soziale Spannungen oder die Entleerung der schwächeren Gebiete. Die Marktkräfte allein ebnen leider diese Gegen- sätze nicht ein. Die wirtschaftliche Gravitation der Agglome- rationen ist stärker, und gerade technologisch hochste- hende Branchen siedeln sich gerne dort an, wo eine gute Infrastruktur in bezug auf Bildung, Forschung, Verkehr usw. vorhanden ist. Die Regionalpolitik ist sozusagen der ver- zweifelte Versuch, diesen Gravitationskräften entgegenzu- wirken. Unternehmen sollen dann eben dort operieren, wo sie durch staatliche Massnahmen hingelockt werden, und nicht dort, wo die natürlichen Standortvorteile wären, und darin liegt die ökonomische Problematik. Es gibt aber auch einen ökonomischen Preis für diese Regionalpolitik in Form der Schaffung neuer Bürokratien, einer gewissen Abhängig- keit vom Staat und einer gewissen Willkür in der Zuteilung der öffentlichen Hilfe. Ich glaube aber, dass wir diesen Preis in Kauf nehmen müssen. Die starke räumliche Mobilität der Bevölkerung mag ökonomisch gut sein, staatspolitisch ist
sie schlecht, weil unsere föderalistisch strukturierte Demo- kratie doch auch weitgehend von der Verwurzelung der Menschen in ihren Regionen lebt. Die Frage indessen nach der Zielkonformität und nach der Marktverträglichkeit der einzelnen Massnahmen muss gestellt werden dürfen. Die Zielkonformität ist schwer zu beurteilen, und die bean- spruchten Summen allein sind kein Massstab für die eigent- liche Wirkung. Ich hoffe, dass die laufenden Forschungspro- gramme hier nähere Aufschlüsse bringen. Aus meinem Kan- ton habe ich den Eindruck, dass beispielsweise die IHG- Mittel für Infrastrukturbauten sich sehr positiv ausgewirkt haben, und ich darf sicher sagen, dass wir Luzerner dafür dankbar sind.
Bei der ordnungspolitischen Beurteilung schneiden nun nicht alle Instrumente gleich gut ab. Direktfinanzierungen von Infrastrukturvorhaben sind ordnungspolitisch meines Erachtens unbedenklich, auch recht wirksam. Infrastruktur- politik ist eine klassische Staatsaufgabe. Deshalb stimme ich der Aufstockung des Investitionshilfefonds mit Überzeu- gung zu.
Ordnungspolitisch problematisch hingegen sind die Zins- beihilfen, weil sie den Wettbewerb verfälschen können. Sie werden hier deklariert als zeitlich begrenzte Starthilfe. Das macht sie vielleicht etwas appetitlicher, aber die Problema- tik bleibt. Deshalb bin ich nicht sehr begeistert davon, dass man dieses Instrument noch ausbaut. Ich zweifle, ob die ganze Vorlage durch den sachlichen Ausbau wirklich ver- bessert worden ist. Auch die Einführung von Subventionen für Landerwerb der Gemeinden kann mich nicht besonders freuen. Wir wollten uns jedenfalls hüten - Anträge liegen vor -, das noch weiter auszubauen, als es der Bundesrat vor- schlägt.
Es scheint, dass wirtschaftspolitische Eingriffe die Tendenz haben, sich ständig auszuweiten und ausgebaut zu werden. Das muss man bei neuen Eingriffen - wir werden uns vielleicht morgen über ein solches Beispiel unterhalten kön- nen - bedenken.
Die Kommission hat eine meines Erachtens wichtige Ver- besserung vorgenommen, indem sie auf die Unterscheidung zwischen normalen Vorhaben und solchen von besonderer Bedeutung verzichtet. Da würde nämlich wieder eine fast hellseherische Behörde Projekte begünstigen müssen, die sie für besonders zukunftsträchtig hält. Ich bitte Sie, dieser Lösung in der Detailberatung zuzustimmen.
Ich bin aus staatspolitischen Gründen für Eintreten und bitte Sie vor allem, der Aufstockung des Investitionshilfefonds zuzustimmen.
Grassi: Ich möchte nicht das wiederholen, was meine Vor- redner schon gesagt haben. Das neue Instrumentarium stellt ein wichtiges und brauchbares Mittel dar im Hinblick auf eine organische Regionalpolitik des Bundes. Diese als eine der besten Möglichkeiten des Bundes zur Förderung und Festigung der Solidarität unter den Kantonen, also des kooperativen Föderalismus, sollte die noch bestehenden Ungleichheiten in der Entwicklung und im Wohlstand im Inneren des Landes zu überbrücken trachten.
Regionalpolitik ist aber nicht nur Entwicklungshilfe im Inland, Förderung der Rand- und Bergregionen, sie ist nicht nur Hilfe an wirtschaftlich bedrohte Regionen. Regionalpoli- tik ist viel weiter zu fassen. Sie muss - wie das schon erwähnt worden ist - das ganze Land einschliessen und darf sich zudem nicht nur auf wirtschaftliche Probleme und auf das Lebensniveau der verschiedenen Regionen beschrän- ken. Sie sollte auch den Willen zum Ausdruck bringen, durch Dezentralisierung von Initiativen in den verschiede- nen Domänen des gesellschaftlichen Lebens, also auch im kulturellen und sozialen Bereich, eine regionale Identität zu erhalten. In diesem Sinne muss Regionalpolitik eine globale Politik sein. Sie muss auch alle Massnahmen und politi- schen Entscheidungen des Bundes und seiner Betriebe mit einbeziehen; all dies, weil neben punktuellen Interventionen auch gesamtheitliche Betrachtungen angestellt werden müssen. Massnahmen des Umweltschutzes, der Raumpla- nung, des Grundstückerwerbs durch Ausländer, der Fremd-
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arbeiterpolitik, der Bildungs- und Forschungspolitik dürfen sich nicht hemmend auf die Rand- und Bergregionen und gleichzeitig fördernd auf die Industriezentren auswirken. Es darf nicht vorkommen, dass einer Region Hilfeleistungen zukommen, die dann durch Massnahmen des Bundes der- selben Region wieder entzogen werden, dass einerseits mit teurem Geld neue Arbeitsplätze geschaffen und anderer- seits durch Verlegung von Bundesbetrieben bestehende Arbeitsplätze aufgehoben werden oder dass Uniformen im Flachland kostengünstiger beschafft werden, und dann der Bekleidungsindustrie in den Bergregionen zu Hilfe geeilt werden muss. Der Beispiele gäbe es noch viele - Herr Carobbio hat einige erwähnt -, ich erwähne abschliessend als Beispiel nur noch die Tarifpolitik.
Darum befürworten wir neben der Koordination der Mass- nahmen, die durch den Bund und der ihm anvertrauten Betriebe getroffen werden, auch die Schaffung eines gesamtheitlichen Konzepts, welches die Zielsetzungen der Regionalpolitik des Bundes zum Inhalt hätte, unter Umstän- den der Förderungspolitik der Kantone einen Rahmen set- zen würde und welches die Sachpolitik des Bundes im allgemeinen, zum Beispiel bei der Schaffung von Arbeits- plätzen, bei den Investitionen, den Subventionen und den Submissionen, kohärent auf die Regionalpolitik ausrichten und den Transfer von Technologie und Kapital und von den Zentren in die Randregionen sicherstellen würde.
Ich möchte Herrn Bundesrat Furgler anfragen, ob es nicht möglich wäre, die bisherige Regionalpolitik einer Erfolgs- kontrolle zu unterziehen, wenigstens einen Versuch dazu zu unternehmen; eine Erfolgskontrolle, welche feststellt, was die Regionalpolitik bis heute in den Regionen bewirkt hat, welche Impulse von ihr ausgegangen sind, ob deren Ergeb- nisse dem vorgegebenen Ziel entsprechen, ob diese Politik qualitativ, nicht nur quantitativ der Region etwas gebracht hat, wie sich die gesamte Politik des Bundes auf die Region auswirkt, ob Föderalismus, regionale Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gefestigt wurden, und anderes mehr. Auf diese Fragen gibt die Botschaft leider keine ausreichenden Antworten. Um so mehr drängen sie sich heute im Zusam- menhang mit den erweiterten Massnahmen auf.
Schüle: Die Regionalpolitik ist eine junge Aufgabe des Bun- des, abgestützt auf Artikel 31bis unserer Verfassung, wo steht, dass der Bund die wirtschaftlich bedrohten Landestei- le zu schützen habe und die wichtigen und bedrohten Wirt- schaftszweige erhalten müsse. In den letzten zehn Jahren ist in der Tat ein beachtliches regionalpolitisches Instrumenta- rium geschaffen worden zur Unterstützung der Berggebiete und der bedrohten Regionen und zum Abbau der Wohl- standsunterschiede. Sicher, die Regionalpolitik hat positive Impulse gebracht; die von Herrn Grassi geforderte Erfolgs- kontrolle würde dies bestimmt bestätigen. Ebenso dürfen wir feststellen, dass der Mitteleinsatz bisher bescheiden geblieben ist.
Wir müssen uns aber doch zweierlei bewusst sein: Regional- politik, wie wir sie hier diskutieren, Regionalpolitik im engeren Sinne, ist ein recht kleiner Teil der Bundestätigkeit. Der Kommissionspräsident, Herr Columberg, hat darauf hin- gewiesen. Die gesamten Bundesaktivitäten sind viel bedeut- samer für die regionalpolitischen Effekte als dieses Instru- mentarium. Diese Aktivitäten des Bundes wirken aber in die Gegenrichtung. Ich habe einen Bericht der leider abge- schafften «Expertengruppe Wirtschaftslage» hervorgenom- men und dort, wo über die Lage und Probleme der schwei- zerischen Wirtschaft Wichtiges gesagt wird, folgende Stelle gefunden: Es wird auf die Tendenz der Förderung der Bal- lungsgebiete hingewiesen, und dann sagen die drei Exper- ten: «Zudem gehen von der allgemeinen Staatstätigkeit des Bundes regional unerwünschte Nebeneffekte aus, indem sie eher die Ballungsräume in der Entwicklung fördern.» Das ist eine Tatsache, die es zu beachten und womöglich zu korri- gieren gilt. Ich denke in erster Linie einmal an das Gebot einer vermehrten Dezentralisierung der Bundesverwaltung und ihrer Tätigkeiten. Dieser Dezentralisierung kommt ein grosser Stellenwert zu. Sodann ist aber auch die Auftrags-
vergabe durch alle Bundesstellen zu beachten, und dies ebenfalls unter dem Aspekt der Regionalpolitik. Dann ist aber auch das Leistungsangebot des Bundes, vor allem seiner Regiebetriebe, unter diesem Gesichtspunkt zu prü- fen. In diesen zentralen Bereichen müssen wir das Richtige machen, damit wir nicht später über das regionalpolitische Instrumentarium korrigierend eingreifen müssen.
Die Regionalpolitik ist - wir haben das nun schon diskutiert - nicht ohne eine gewisse ordnungspolitische Problematik, die wir aber aus staatspolitischen und aus föderalistischen Gründen in Kauf nehmen. Dennoch darf ich die Anmerkung anbringen, dass der Titel der Botschaft «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft» eigentlich falsch ist. Gerade mit diesem regionalpolitischen Instrumentarium stärken wir die Anpassungsfähigkeit nicht. Wir verzögern und verhindern vielmehr Strukturveränderungen mit diesen regionalpolitischen Eingriffen in einem höheren staatspoliti- schen Interesse. Wir wollen bewusst abweichen vom Grund- satz, dass jede wirtschaftliche Tätigkeit am wirtschaftlich optimalen Standort ausgeübt wird. Diese ordnungspoliti- sche Problematik müssen wir sehen. Aus dieser Optik ergibt sich auch eine klare Prioritätensetzung bei den zu wählen- den Mitteln. Wir sehen in der ersten Priorität die Unterstüt- zung von Infrastrukturvorhaben, die einen Finanzaus- gleichseffekt haben, dann die Gewährung von Bürgschaften und am Schluss erst die Zinskostenbeiträge, bei denen wir uns eine grosse Zurückhaltung auferlegen sollten.
Cotti Flavio: In fünf Minuten kann man nicht mehr als drei Gedanken stichwortartig mitgeben.
Herr Jaeger - leider ist er nicht da - hat vorhin erwähnt, dass man die Problematik der Unterschiede zwischen den Regionen nicht dramatisieren dürfe. Und in der Tat: Wenn man Vergleiche anstellt, wie er es machte, zur Situation in der Dritten Welt, ist das sicher richtig. Aber ich möchte Sie doch daran erinnern, dass es in diesem Land Gebiete gibt, für die man nicht garantieren kann, ob das menschliche Leben in einigen Jahren oder Jahrzehnten überhaupt noch weiter bestehen wird. Es gibt Berggebiete, die zu National- parks des 21. Jahrhunderts zu werden drohen. Wenn das auch ab und zu von diesem oder jenem Stadtbewohner erwünscht sein könnte, so vergessen wir, welchen Verlust dies für den Bestand und die Kultur des ganzen Landes bedeuten kann. Der erste Gedanke also: es ist leicht voraus- zusehen, und es ist sogar erwünscht, dass die Regionalpoli- tik in diesem Lande je länger je mehr hoch in Kurs kommt.
Die Regionalpolitik ist weitgehend und primär Sache des Bundes. In den Diskussionen über das zweite Paket der Aufgabenteilung schien das klar im Vordergrund zu stehen. Natürlich müssen clie Kantone und Regionen hier eine wich- tige Rolle spielen. Andererseits dürfen wir mit Befriedigung feststellen, dass die Gesetzgebung den Regionen starke Initiativmöglichkeiten gibt. Die Impulse für die Entwick- lungsprojekte stammen ja von den Regionen. Trotz allem bleibt aber dem Bund hier die Hauptaufgabe; denn der Bund allein kann die Übersicht haben, kann Vergleiche anstellen zwischen den Regionen und kann dort die Prioritäten set- zen, wo sie tatsächlich hingehören.
· 3. Regionalpolitik als Querschnittaufgabe des Bundes. Es ist schon erwähnt worden; aber gestatten Sie mir, dass ich das noch ganz kurz beleuchte. Es geht nicht nur um die häufig zu diskutierenden punktuellen Massnahmen. Jeder Akt des Bundes, jede politische Entscheidung des Bundes hat regionalpolitische Konsequenzen. Ich denke an die schon erwähnten Probleme der Submissionen des Bundes, der Personalpolitik. Aber denken wir auch an die Landwirt- schaftspolitik, denken wir an die Optionen im Militärbereich, in Verkehr, Raumplanung und Energie. In bezug auf letztere - sie war so aktuell -, möchte ich, bevor überhaupt regional- politische Massnahmen getroffen werden, sagen: Lasst doch den Regionen - ich spreche insbesondere von den Bergregionen - den Wert der Energie, die sie auswärts verteilen, und zwar möglichst den vollen Wert. Also Regio-
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nalpolitik des Bundes als Querschnittaufgabe. Es geht nicht an, Herr Bundesrat, wenn das Volkswirtschaftsdepartement oder das BIGA hier grösste Anstrengungen machen und dann anderswo Entscheidungen getroffen werden, die den Gesichtspunkt der Regionalpolitik zu wenig berücksichti- gen. Ich bin mir absolut darüber im klaren: Es ist hier auch für die Verwaltung eine grosse Aufgabe der Zukunft vorhan- den. Man kann diese Sensibilität nicht überall gleich und im gleichen Moment erreichen. Aber es muss eine Zielsetzung sein.
Forse un'ultima considerazione che vuole anche essere pieno sostegno e pieno appoggio alle misure che sono qui presentate.
Si tratta di un passo avanti importante sulla via della politica regionale; si tratta, da parte del Consiglio federale, della dimostrazione di volontà di non volersi fermare, di prose- guire. Questo è forse il motivo per cui, come ha detto il collega Schmidhalter prima, in tutte le regioni di montagna, anche nel Cantone Ticino che io rappresento, queste misure sono viste con grande favore e con grande riconoscenza.
Früh: Vor einiger Zeit bemerkte in einer Runde ein wirt- schaftspolitisch Engagierter, die Bergregionen seien in wirt- schaftlicher Hinsicht die Wirtschaftsinvaliden unseres Lan- des und die regionalpolitischen Massnahmen seien die Staatskrücken, die den Bevölkerungsschwund, die Überalte- rung und die Einkommensdisparitäten nicht aufzuheben vermöchten. Diese Aussage zeugt von Zynismus, von unsoli- darischem Verhalten und von wenig Mitgefühl für die Regio- nen, die am Wochenende bereit sein müssen, als soge- nannte Naherholungsgebiete den lieben Mitbürgern aus den Agglomerationen Wanderwege, Skipisten und Langlaufloi- pen bereitzuhalten. Ich möchte jetzt nicht auch zynisch werden. Ich freue mich, dass verstärkte regionalpolitische Massnahmen dazu führen sollen, Ungleichgewichte abzu- bauen.
Als Bewohner und Bürger des Kantons Appenzell-Ausser- rhoden, der noch im Jahre 1910 58 000 Einwohner zählte, 1980 dagegen nur noch 48 000 oder 18 Prozent weniger, während die Schweiz in dieser Zeitspanne einen Bevölke- rungszuwachs von 70 Prozent zu verzeichnen hatte, bin ich sicher legitimiert, einige Bemerkungen anzubringen, bei denen ich Sie vor allem auf die Zahlen aufmerksam machen möchte: Ausserrhoden gehört zu den IHG-Gebieten, und dank dem Entwicklungskonzept, das erstellt werden musste, begann regionales Denken in den Köpfen wach zu werden. Aber leider sind diese Gremien noch zu klein. In den Gemeinden wird oft wenig solches regionales Denken in die Tat umgesetzt. Einige Projekte konnten in den letzten Jah- ren verwirklicht werden, was auch dankbar anerkannt wird. Diese Projekte umfassten aber vor allem Nachholbedürf- nisse aus dem Bereich Infrastruktur und Entsorgung. Dass die IHG-Region Appenzell-Ausserrhoden zum Beispiel - und es gibt sicher auch andere - dem Geltungsbereich des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für wirt- schaftlich bedrohte Regionen unterstellt werden sollte, mögen ein paar Zahlen sichtbar machen.
Beschäftigtenzahl 1910 bis 1980: Appenzell-Ausserrhoden minus 27 Prozent, Schweiz plus 74 Prozent. Altersstruktur (über 65jährige): Schweiz im Schnitt 14 Prozent, Appenzell- Ausserrhoden 18 Prozent. Nach der letzten Volkszählung 1980 stand im «Bund»: «Appenzell-Ausserrhoden ist das Altersstöckli der Nation.» Das Volkseinkommen liegt 18 Pro- zent unter dem schweizerischen Mittelwert.
Oder nehmen wir die Aufträge des Bundes. Auch beim Einkauf durch die allgemeine Bundesverwaltung finden wir Ausserrhoden an letzter Stelle der Kantone.
Bei den Geldströmen, die in die Kantone fliessen, ist Aus- serrhoden ausnahmsweise nicht unter den letzten rangiert. Dieses Kunststück hat aber nur mit der Überalterung zu tun; die Ströme fliessen wohl, aber sie fliessen sozialpolitisch und eben nicht wirtschaftspolitisch.
Es gibt Probleme in der appenzellischen Wirtschaft und natürlich auch in den anderen Regionen, die aus eigener Anstrengung nicht gelöst werden können. Um als wirt-
schaftlich bedrohte Region zu gelten, müssen unter ande- rem 20 Prozent der Beschäftigten einer Region in einer einzigen Wirtschaftsklasse tätig sein. Der erwähnte Bundes- beschluss tritt ganz offensichtlich der Krisensituation der monostrukturierten Uhrenregionen oder auch der Maschi- nenregionen entgegen. Eine Diversifizierung wirtschaftli- cher Monostrukturen stellt ein allgemeines wirtschaftliches und regionalpolitisches Anliegen dar. Dieses Anliegen entspricht dem IHG-Gedanken. Ich bin der Meinung, dass der Geltungsbereich des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen ausgedehnt werden muss. Die Kriterien müssen geändert werden, so im Rahmen der IHG. Wirtschaftspoliti- schen und regionalpolitischen Anliegen muss mehr Rech- nung getragen werden. Sie würden mich völlig unzutreffend einschätzen, wenn bei mir, wie bei jeder Entwicklungspoli- tik, nicht auch die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stünde. Sämtliche Hilfsmassnahmen sind daher als Informa- tions- und Anreizsysteme zu konzipieren und sollten sich eigentlich einmal, langfristig gesehen, selbst erübrigen. Falsch verstandene Regionalpolitik nützt nicht nur dem Begünstigten wenig, sie schadet ebenfalls seinem Helfer und vor allem dem Wettbewerb in einer freien Marktwirt- schaft. Eine saubere Hilfe zur Selbsthilfe wäre zum Beispiel die Berücksichtigung der Unternehmungen in den betref- fenden Randregionen durch den Bund (zu gleichen Preisen natürlich), bei der Beschaffung von Gütern oder die Dezen- tralisierung der Bundesverwaltung.
Obwohl Ansatzpunkte für eine verbesserte Koordination bestehen, ist es sehr schwierig, aus diesen drei Erlassen in bezug auf die Frage, wer wo wann warum und wie Anspruch erheben kann und auf welches Instrument, auf irgendeinem Weg eine Verbesserung der Transparenz herbeizuführen. Dafür wäre ich aber sehr dankbar.
Aliesch: Ich kenne die positiven Wirkungen der regionalpo- litischen Massnahmen des Bundes aus eigenem Erleben. Gerade weil ich diese Massnahmen befürworte, halte ich dafür, dass wir gewisse Leitplanken beachten, die uns die Ordnungspolitik setzt. Im Wissen um die beschränkt vorhan- denen Mittel bin ich für einen zurückhaltenden Ausbau des Instrumentariums. Ich denke dabei an die Zinskostenverbilli- gungen wie auch an die Loskoppelung der Steuererleichte- rungen von den Finanzierungsbeihilfen, wie das von einer Minderheit in Artikel 1 des Beschlusses A vorgeschlagen wird. Ich denke weiter an die Investitionshilfe für den Erwerb von Grundstücken und für den Wohnungsbau, wie uns dies neu auch vorgeschlagen wird.
Ordnungspolitische Grundsätze sind für mich wichtig. Die Politik besteht aber nicht allein aus Ordnungspolitik. Ein Eckpfeiler unserer Staats- und Wirtschaftsordnung ist eben- falls die freiwillige Solidarität, und dazu gehört nach meiner Auffassung auch die Solidarität zwischen den Landesteilen. So führt ein sorgfältiges Abwägen der Problematik, der Vor- und Nachteile, für mich zu einer Zustimmung zu den bisheri- gen Instrumenten und zu einer Zustimmung zu einem mass- vollen Ausbau.
Ich bitte Sie aber ebenfalls, die Bundeshilfe nicht zu über- schätzen, vor allem bezüglich der Stärkung der Wirtschaft in den Berggebieten und in den Randregionen ganz allgemein. Wichtig ist nämlich zusätzlich eine ganz allgemeine Verbes- serung der Rahmenbedingungen und nicht nur des Infra- strukturausbaus, der selbstverständlich auch zu diesen Rah- menbedingungen gehört. Wir brauchen heute ein innova- tions- und investitionsfreundlicheres Klima, und da liegt noch sehr vieles im Argen.
Wir in den Berggebieten beispielsweise haben eine ausge- sprochen klein- und mittelbetriebliche Wirtschaftsstruktur. Wichtig ist die Flexibilität dieser Betriebe. Diese Flexibilität wird aber durch sehr viele Forderungen laufend einge- schränkt. Ich denke dabei zum Beispiel an eine 40-Stunden- Wochen-Initiative. Ich denke an die ausländischen Saisonar- beitskräfte, die wir für die Erhaltung der Arbeitsplätze Ein- heimischer benötigen; dieses Saisonnierstatut wird laufend ausgehöhlt bzw. man versucht, es auszuhöhlen. Wir können
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nicht für Bundeshilfe hier sein und für eine Verschlechte- rung der Rahmenbedingungen dort. Das bezeichne ich als eine unglaubwürdige Politik, und diesen Vorwurf mache ich gewissen Vertretern der Linken hier im Saale und anderswo. Für mich beinhaltet eine Berggebietsförderung nämlich bei- des: zum einen eine Bundeshilfe über diese regionalpoliti- schen Massnahmen im Sinne der freiwilligen Solidarität, zum anderen aber auch eine Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen. Nur das ist Hilfe zur Selbsthilfe, und nur das ist für mich auch eine soziale Politik. Eine Politik ist für mich nämlich dann sozial, wenn sie es den Betrieben aus eigener Kraft ermöglicht, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, auf diese Vorlagen - mit Ausnahme des Beschlusses E - einzutreten. Insbesondere bitte ich Sie, der Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe beizupflichten. Ich plädiere aber für einen vorsichtigen Aus- bau. Die Mittel, die wir einsetzen können, sind beschränkt. Wir müssen sie möglichst effizient und vor allem dort einset- zen, wo die ursprüngliche Aufgabe dieser Bundesmassnah- men ist, nämlich im Ausbau der Infrastrukturen.
Bonny: Ich hatte ursprünglich nicht die Absicht, in diese Debatte einzugreifen. Einige Voten - unter anderem diejeni- gen der Kollegen Müller-Scharnachtal und Schmid-St. Gal- len - haben mich bewogen, auf meinen ursprünglichen Entschluss zurückzukommen. In beiden Voten war viel von ordnungspolitischen Bedenken die Rede. Als Liberaler hat für mich die Ordnungspolitik einen sehr hohen Stellenwert. Ich meine aber, man sollte Ordnungspolitik nicht bei jeder denkbaren Gelegenheit missbrauchen, sie nicht zu Demon- strationen am falschen Objekt verwenden und sie damit der Gefahr aussetzen, zu einem Schlagwort zu werden. Ich würde meinen, dass bei den regionalpolitischen Instrumen- ten, die hier zur Diskussion stehen, die ordnungspolitischen Bedenken fehl am Platze sind.
Aus einer grundsätzlichen Sicht möchte ich dabei zwei Grundtatbestände unterscheiden: Wie die soziale Absiche- rung ein Korrelat zur Marktwirtschaft ist, ist die Regionalpo- litik ein Korrelat zur beruflichen Mobilität, die ebenfalls unbedingt erforderlich ist, um unsere arbeitsmarktpoliti- schen Probleme zu lösen. Ohne Regionalpolitik würde die staatspolitisch sehr bedenkliche Entleerung der Bergge- biete noch viel akuter. Das ist für mich eine staatspolitische Maxime erster Priorität, die uns nicht nur zum Reden, son- dern auch zum Handeln verpflichtet. Kollega Villiger hat zu Recht gesagt, dass der Infrastrukturausbau, der ja dem IHG zugrunde liegt, eine klassische Domäne der öffentlichen Hand ist. Deshalb glaube ich, dass es auch hier fehl am Platze ist, von ordnungspolitischen Bedenken zu reden. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen. Für mich ist diese Hilfe ans Berggebiet ebensosehr, wenn nicht noch mehr, staatspolitische Aufgabe als wirtschaftspolitische Ver- pflichtung. Ohne diese Massnahmen können wir auf die Dauer nicht mehr in Anstand von einem lebensfähigen Föderalismus reden.
Ich komme zu einem zweiten Grundtatbestand. Dieser betrifft die monostrukturierten Gebiete, d. h. jene Gegen- den, die einseitig auf eine Branche oder auf ein Unterneh- men ausgerichtet sind. Was geschieht nun dort? Hier gilt es, von einer Erfahrung der letzten Jahre auszugehen: Der Diversifikation aus dem Betrieb heraus sind recht enge Grenzen gesetzt, und sie ist mit sehr erheblichen Risiken verbunden. Das Bestreben, gesunde Betriebe aus Industrie- zentren - eventuell sogar aus dem Ausland - in diesen wirtschaftlich bedrohten Gegenden anzusiedeln, liegt also nahe. Was passiert nun im Rahmen der Finanzbeihilfen und der Bürgschaftsgewährung?
Zuerst braucht es auch hier einen Unternehmer, der eine privatwirtschaftliche Idee hat und dazu bereit ist, privates Risiko zu tragen und auch Selbsthilfe zu machen, indem er eigene Mittel einschiesst. Dann gibt es eine zweite, bei diesen Instrumenten ganz entscheidende Phase. Zum Zuge kommt nun eine weitere private Institution, eine Bank, eine Bürgschaftsinstitution oder ein anderes Finanzierungsinsti-,
tut, das diese Projekte prüfen muss und zu entscheiden hat, ob es selbst bereit ist, das Risiko zu tragen und einzugehen. Man spricht immer nur von den Fällen, die zustandekom- men, und meines Erachtens zu wenig von jenen, die nicht zustandekommen, weil eine marktwirtschaftliche Selektion stattfindet. Da richte ich mich vor allem an jene Leute, die der Marktwirtschaft verpflichtet sind. Ich kann mir schwer- lich vorstellen, was man anderes unter einer sauberen Ord- nungspolitik zu verstehen hat als eben jenes Prozedere. Ich möchte zum Schluss immerhin auch noch auf zwei Schwächen unserer Regionalpolitik hinweisen, die diesen Vorlagen nicht inhärent sind, sondern uns ständig begleiten werden. Das eine ist das Problem der Schwerpunktbildung, der Konzentration. Hier muss ich offengestanden sagen, dass mich das Votum von Kollega Müller-Scharnachtal etwas enttäuscht hat. Er hat zwar viele Gründe angegeben, aber ich glaube zu wissen, wo der Schuh gedrückt hat. Der Schuh hat nämlich insofern gedrückt, als die Berner - da sind wir stolz darauf, dass wir einmal die ersten waren - diese Zusatzkontingente bei den Bürgschaften bereits ken- nen. Aber bitte, machen wir daraus doch keine Konkurrenz- situation! Seien wir froh, dass eine Zusammenlegung beider Instrumente echte Schwergewichte schafft. Es geht also nicht um einen Match Kanton gegen Bund, sondern es geht darum, Schwergewichte zu schaffen.
Herrn Kollega Schmid möchte ich sagen: Es hat mich fast etwas in den Fingern gejuckt, als Sie das Beispiel Italien erwähnten. Es geht in der Regionalpolitik in Italien schlecht, weil erstens die Mittel verzettelt werden - bedeutende Mittel, wie Sie richtig gesagt haben - und weil zweitens die Verant- wortungen nicht klar geregelt sind, wie es aus Gründen der Effizenz erforderlich wäre.
Eine zweite Schwäche ist das Koordinationsproblem. Auch das ist eine Daueraufgabe. Es ist stossend, und das war nicht nur in den letzten Jahren so, dass innerhalb des Bundes - ich möchte jetzt einmal die Kantone ausschliessen - vielfach die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut. Hier gibt es stossende Beispiele, und wir müssen dauernd darum kämpfen, dass diese Schwächen beseitigt werden.
Abschliessend meine ich, dass Regionalpolitik ein Werk eidgenössischer Solidarität ist, das noch verstärkt werden muss, was jetzt mit dieser Vorlage geschieht. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Paket A auf dem guten Weg sind.
M. Revaclier: Ce débat nous démontre à l'évidence que le projet de renforcement de l'économie est bien accueilli, tant il est vrai que la solidité du fédéralisme helvétique dépend d'un bon équilibre économique et d'une solidarité certaine entre les régions. Le développement régional devrait cepen- dant demeurer prioritairement l'affaire des communes, des cantons, des entreprises, ensuite seulement celui de la Con- fédération. A la longue, trop de pouvoir à l'Etat central dans ce domaine pourrait s'avérer néfaste, soit parce que consti- tuant un oreiller de paresse, soit par la substitution de planificateurs zélés aux hommes de terrain. Rappelons-nous la malencontreuse expérience de CK 73 «Aménagement national suisse» (Conception directrice de l'aménagement du territoire) émanant de l'Office fédéral de l'aménagement du territoire, et qui a heureusement avorté et fait également capoter la première version de la loi fédérale sur l'aménage- ment du territoire.
Puis, il s'agit aussi de mettre en garde le Parlement et le gouvernement contre la tentation de vouloir renforcer le potentiel des régions déficientes au détriment d'autres en pleine santé, sous le prétexte de combattre les inégalités régionales. Une vision par trop étroite, par trop locale de l'économie nationale est à rejeter. Dans un vaste monde à la concurrence technologique et commerciale de plus en plus âpre, il convient de ne pas perdre de vue la globalité de notre politique économique, notamment son volet «com- merce extérieur», car c'est lui en définitive qui redonnera non seulement vigueur aux régions en difficulté de notre pays, mais qui maintiendra notre activité économique à un haut niveau. Si, pendant la crise, des régions ont perdu un
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nombre considérable de places de travail - et l'on peut le regretter - d'autres au contraire ont accru leur offre. A Genève par exemple, le nombre d'emplois à plein temps a augmenté de 16 000, entre 1975 et 1982. Une large part de ceux-ci du reste ont été repourvus par des Confédérés. De plus, les statistiques nous démontrent que les cantons éco- nomiquement fort, diversifiés, exercent en définitive un effet stabilisateur sur le volume global du chômage. De plus, l'influence bénéfique des régions, dites favorisées, dépasse largement leurs propres frontières. Leurs infrastructures, tels que aéroports, universités, centres de recherche ou culturels, ou simplement leur plus large ouverture vers l'ex- térieur desservent ou rejaillissent sur de vastes parties du pays. Les transferts financiers et fiscaux de ces régions vers la Confédération, à travers la péréquation financière ou le financement de l'AVS, sont vitaux pour permettre à l'Etat central une juste redistribution du revenu national. De plus, leurs apports aux régions touristiques ne sont pas négligea- bles. C'est dans cette optique du refus de se laisser affaiblir que doit être comprise la vigoureuse réaction des cantons de Vaud et de Genève aux propositions de nouvelle régle- mentation de la main-d'œuvre étrangère, notamment en ce qui concerne le contingentement des permis B.
Certes, les grands centres connaissent des problèmes inhé- rants à leur développement, on l'a dit, on l'a répète: protec- tion de l'environnement, crise du logement, par exemple. Mais il n'y a pas là raison ou prétexte - sous le couvert de lois économiques - à une intervention, aussi feutrée soit- elle, de la Confédération. C'est donc dans cet esprit de subsidiarité temporaire de l'intervention de la Confédération qu'il convient d'entrer en matière sur le projet présenté.
Frau Mauch: Ich bin für Eintreten, möchte aber ein paar Überlegungen anbringen, die diese Instrumente, die wir hier besprechen, ein bisschen relativieren.
Im nationalen Forschungsprojekt «Regionalprobleme» ist aufgezeigt worden, dass die ungebrochene Wirtschaftsdy- namik in den Mittellandagglomerationen sich immer eher negativ auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Randregio- nen auswirkt. Regionale Förderungspolitik sollte also nicht nur Hilfe für die wirtschaftlich schwachen Regionen beinhal- ten, sondern müsste ebenso Lenkungsmassnahmen in den mittelländischen Agglomerationsräumen vorsehen, wenn wir verhindern wollen, dass die Randregionen wirtschaftlich stets nachhinken werden. Ausserdem müssen wir sehen, dass sich wirtschaftlich bedrohte Regionen bei der Ansied- lung neuer Unternehmungen gegenseitig konkurrenzieren. Man muss sich also fragen, ob wir nicht letztlich ein Null- summenspiel haben werden.
Abgesehen von der topographischen Standortgunst prägt vor allem die in der Schweiz bestehende sehr ungleiche steuerliche Belastung die regionalwirtschaftlichen Unter- schiede sehr deutlich. Ausserdem werden diese Unter- schiede die wirtschaftlichen Auswirkungen auch fortschrei- ben. Vielleicht ist das, was wir hier beschliessen, nur ein Tropfen auf einen heissen Stein, verglichen mit den Auswir- kungen der fehlenden Steuerharmonisierung. Selbstver- ständlich weiss ich genau, dass es politisch sehr viel einfa- cher ist, Finanzierungsbeihilfen zu bewilligen, als das bri- sante Thema der Steuerharmonisierung auch nur zur Dis- kussion zu stellen. Ich befürchte, dass wir es längerfristig mit einer Entwicklungsschere zu tun haben, dass die Diskre- panzen eher zu- als abnehmen, weil wir sehr wichtige Fakto- ren, wie die angeführten, die die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen der Schweiz beeinflussen, gar nicht kontrollie- ren können oder vielleicht auch nicht wollen.
Es ist gesagt worden, dass wir in unserem Land noch nicht sehr lange Regionalpolitik betreiben. Es ist ja ein typischer Politikbereich, der erst durch das rasante wirtschaftliche Wachstum vor allem des Mittellandes nötig geworden ist. Ich möchte daher Herrn Bundesrat Furgler anfragen, ob er der Meinung ist, dass wir schliesslich die Regionalpolitik so grundsätzlich in die Hand nehmen sollen und können, dass es eines Tages nicht mehr nötig sein wird, die Regionen speziell zu unterstützen.
Columberg, Berichterstatter: Ich bin dem Rate sehr dankbar für die äusserst positive Aufnahme aller fünf Vorlagen. Sämtliche Fraktionssprecher und fast alle Einzelsprecher treten für diese Massnahmen ein. Der Rat hat damit ein eindrückliches Bekenntnis zur aktiveren Förderungspolitik des Bundes abgelegt. Es ist eine Bestätigung, dass diese neue Förderungspolitik von allen grösseren politischen Kräften unseres Landes getragen wird. Diese Einigkeit hat auch einen positiven Einfluss auf den Erfolg dieser Mass- nahmen. Es sind vorweg staatspolitische Gründe, die zu dieser sehr günstigen Aufnahme geführt haben.
Zu den einzelnen Beschlüssen sind etwelche Vorbehalte angebracht worden. Im einzelnen können wir darauf bei der Detailberatung eintreten. Herr Coutau hat beispielsweise bereits angekündigt, er werde eine Streichung der Informa- tionsstellen für Innovationsvorhaben beantragen. Anderer- seits, wir sehen die Gegensätze, hat Herr Schmidhalter hervorgehoben, wie wichtig die Regionalsekretariate seien. Es besteht eine gewisse Parallele zwischen diesen Informa- tionsstellen, die in den wirtschaftlich bedrohten Regionen aufgebaut werden sollten, und den Regionalsekretariaten in den IHG-Regionen.
Herr Jaeger hat die Frage gestellt, mit welchen Aufwendun- gen man für diese Innovationsberatungsstellen rechnet. Da kann man vielleicht den Vergleich zu den Regionalsekreta- riaten ziehen. Für die 40 bestehenden Regionalsekretariate werden in diesem Jahre 900 000 Franken ausgerichtet. Es wird sicher weniger Informationsstellen geben, so dass Sie selber schätzen können, in welchem Ausmass sich das bewegen wird.
Völlig unbestritten ist die Aufstockung des Investitionshilfe- fonds. Erlauben Sie mir eine Zusatzbemerkung: Bei der Vernehmlassung hat eine einzige schweizerische Organisa- tion gegen diese Aufstockung votiert.
Wie Herr Oehler richtig bemerkt hat, darf diese Aufstockung nicht als die letzte betrachtet werden, auch darum nicht, weil der Betrag von 300 Millionen als unterste Grenze ange- sehen werden muss.
Meinungsverschiedenheiten bestehen zum sachlichen Gel- tungsbereich des IHG. Herr Carobbio hat angeregt, man sollte noch weitergehen und auch den Landerwerb für Wohnbauzwecke einbeziehen. Wir können dieses Problem in der Detailberatung noch eingehender diskutieren. Es sei hier lediglich erwähnt, dass diese Frage bereits verschie- dentlich geprüft worden ist. Dabei ist man zum Ergebnis gelangt, es sei nicht zweckmässig, auch noch den Land- erwerb für Wohnbauzwecke vorzusehen, denn wir haben bereits diesbezügliche Instrumente, einmal das Bundesge- setz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berg- gebiet und zweitens das Wohnbauförderungsgesetz.
Es wurde sehr viel von der Verbesserung der Rahmenbedin- gungen gesprochen, so von den Herren Steinegger, Villiger, Aliesch und Schüle. Wir müssen im Augenblick nicht näher darauf eintreten, weil wir bei der Behandlung der Innova- tionsrisikogarantie darauf zurückkommen werden.
Zu den ordnungspolitischen Bedenken: Herr Villiger hat mit Ausführungen begonnen, die man vor nicht allzu langer Zeit in einer reputierten schweizerischen Zeitung lesen konnte. Die Kommission teilt diese Bedenken nicht. Was die Ord- nungspolitik anbelangt, bin ich Herrn Bonny für seine sehr pointierten und sachkundigen Ausführungen dankbar. Damit ist die Frage nach der Ordnungspolitik kompetent beantwortet.
Zur mehrfach angeführten Erfolgskontrolle: Die Herren Cou- tau, Villiger und Grassi haben sich mit mit diesem Problem befasst und gefragt, was da gemacht werde. Wir können lediglich bestätigen, dass im Rahmen des Forschungspro- gramms Regionalprobleme diese Frage gründlich geprüft wird. Die ersten Ergebnisse sind sehr positiv. Eine genaue Wirkungsanalyse nach nur acht Jahren ist hingegen nicht möglich. Es kommt dazu, dass wir zum Teil nicht über genügende statistische Unterlagen verfügen, um hier genaue Abklärungen treffen zu können.
Herr Bernhard Müller hat gesagt, dass die Ergebnisse dieser Untersuchungen zu wenig bekannt seien. Das ist richtig. Die
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Auswertung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse ist ein Problem. Sie werden viel zu wenig für die praktische Politik nutzbar gemacht. Ich hoffe, dass der abschliessende Bericht, der für Ende dieses Jahres versprochen ist, eine klare Darstellung aller Ergebnisse bringt. Ferner hat Bern- hard Müller die Massnahmen des Kantons Bern erwähnt. Wir wissen, dass dieser Kanton hierin besonders fortschritt- lich ist, was zu begrüssen ist. Der Bund will diese Massnah- men noch verstärken. Herr Müller hat überdies postuliert, dass man nicht zu einer unnötigen Bürokratisierung kom- men soll. Das ist eine Zielsetzung aller dieser Massnahmen. Sie sollen möglichst einfach, möglichst flexibel gehandhabt werden, und das trifft meines Erachtens auch weitgehend zu.
Entscheidend, das hat Herr Früh sehr richtig gesagt, ist das regionale Denken. In dieser Hinsicht sind enorme Fort- schritte gemacht worden. Herr Jaeger hat auf Ähnliches hingewiesen, auf die psychologischen Komponenten; diese sind ebenfalls von eminenter Bedeutung, damit diese Mass- nahmen wirken. Selbstverständlich muss die Region auch selber Initiativen entfalten und selber aktiv sein.
Das Problem der Steuerharmonisierung besteht. Der Stän- derat berät eine entsprechende Vorlage. Damit ist auch die Frage von Frau Mauch beantwortet. Man kann darüber streiten, ob der Begriff der wirtschaftlich bedrohten Regio- nen sinnvoll sei. Unsere Kommission hat sich nicht mit dieser Frage befasst. Wir haben einfach diese eingebürgerte Terminologie übernommen.
Herr Jaeger hat weiter ausgeführt, man solle nicht mit die- sen Massnahmen zu einer Zementierung veralteter Struktu- ren beitragen. Das ist sicher nicht die Absicht. Das geht aus dem Titel der Botschaft hervor; man spricht ausdrücklich von der Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirt- schaft.
Herr Schüle hat gesagt, dass man mit diesen Massnahmen die Wahl des optimalen Standortes verhindere. Ich möchte hier die Frage stellen: Sind Sie so sicher, dass das stimmt? Das trifft zu, wenn Sie rein privatwirtschaftlich denken, wenn sie aber die Angelegenheit gesamthaft betrachten und eben- falls die in den Ballungszentren entstehenden sozialen Kosten voll den einzelnen Betrieben in Rechnung stellen, könnte sich die Situation ändern. Wir kennen nämlich auch das Gesetz der überproportional steigenden Kosten mit zunehmender Ballung.
Die Dezentralisation der Bundesverwaltung ist sehr wichtig - der Bundesrat wird sicher mehr dazu sagen können. Die Abgrenzungskriterien können wir noch in der Detailbera- tung näher erläutern. Herr Jaeger hat gefragt, ob diese Kriterien klar und eindeutig seien. Ich würde sagen ja; sowohl beim Investitionshilfegesetz wie bei den Massnah- men für die Finanzierungsbeihilfen bestehen klare Kriterien für die Abgrenzung. Ob eine Ausweitung - Herr Früh - möglich ist, auch darauf werden wir in der Detailberatung zurückkommen.
Ich bin Herrn Schmid dankbar, dass er keinen Rückwei- sungsantrag oder Nichteintretensantrag gestellt hat. Die von Ihnen erwähnten Konflikte können bestehen, andererseits müssen wir aber auch beachten, dass diese regionalpoliti- schen Massnahmen die Standortbedingungen für die peri- pher gelegenen Betriebe verbessern. Demzufolge sollte die Konkurrenzfähigkeit dieser Betriebe erhöht werden. Die Berücksichtigung der regionalen Betriebe geht ja immer unter dem Titel gleiche Qualität und gleiche Preise, so dass das nicht unbedingt zu Konflikten führen muss.
Sehr zentral - und das wurde von sehr verschiedenen Votanten (Flavio Cotti, Kurt Schule, Laurent Butty, Hans Rudolf Früh) immer wieder erwähnt - ist die Auftragsverge- bung des Bundes. Hier bestehen noch viele unausge- schöpfte Möglichkeiten. Herr Bonny hat aufgrund langjähri ger Erfahrung bestätigt, dass die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung noch nicht funktioniert, wie sie funktio- nieren sollte.
Eine Abstufung der Beiträge nach der Finanzkraft der Kan- tone, speziell bei den wirtschaftlich bedrohten Regionen, ist problematisch. Sie führt zu einer Verkomplizierung des
Systems. Die Frage von Herrn Etique sollte deshalb im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs geklärt werden. Zusammenfassend können wir also eine grosse Überein- stimmung und eine allgemeine Überzeugung feststellen, dass die Verstärkung des regionalpolitischen Instrumenta- riums für die Schweiz lebensnotwendig ist.
M. Borel, rapporteur: Au nom de la commission, je tiens à vous remercier de votre appui unanime, quoique parfois quelque peu nuancé, aux propositions présentées par la commission.
Plusieurs orateurs ont insisté sur la modestie des efforts de la Confédération en matière d'aide aux régions périphéri- ques. Et l'appui massif du Parlement signifie également que, tacitement, les autres orateurs admettent que c'est là un modeste effort.
Un des points importants souligné par de nombreux ora- teurs est le fait que la Confédération, dans son action, ne doit pas se contredire au niveau de l'emploi dans certaines régions en encourageant des emplois industriels et, parallè- lement, en supprimant des postes de travail de la Confédéra- tion ou de ses grandes régies. Elle ne doit pas non plus se contredire en stimulant l'économie par des subventions ou des cautionnements accordés à certaines régions et en n'ayant pas l'idée d'utiliser parfois ces entreprises comme fournisseurs. Elle ne doit pas se contredire encore en encourageant l'implantation d'entreprises mais en tardant à créer les voies de communication indispensables pour le développement de ces mêmes régions.
M. Jaeger a dit qu'il fallait redonner du courage aux régions. Je crois que Mme Deneys, dans son intervention, lui a répondu. Les régions ne demandent pas à être assistées, elles désirent qu'on les aide à repartir, elles souhaitent que cela se fasse le plus vite possible et que très rapidement, elles n'aient plus besoin d'aides fédérales. Cependant, il ne s'agit pas seulement de donner du courage aux habitants de ces régions pour repartir sur le plan économique, mais aussi d'aider les régions économiquement fortes à se rendre compte qu'un redémarrage économique s'est amorcé dans ces régions; trop souvent encore, au niveau du marché, des entreprises du Plateau oublient qu'elles pourraient se four- nir dans les régions périphériques.
Ce fameux arc horloger est évidemment marqué par l'his- toire de l'horlogerie qui vit la disparition de nombreux emplois. Dans le canton de Neuchâtel, deux emplois indus- triels sur cinq appartiennent encore au secteur de l'horloge- rie. Les trois autres emplois sont non horlogers. Une poten- tialité industrielle existe ici qui est sous-estimée par les grandes entreprises du Plateau suisse. M. Steinegger a déclaré que la politique de décentralisation, au niveau éco- nomique, ressortait aussi, en grande partie, de la responsa- bilité de l'économie de marché. Je partage entièrement son point de vue et je souhaite qu'il entre dans les faits.
M. Coutau a parlé de l'évaluation qui faisait encore un peu défaut et souhaitait que l'on attende un peu plus longtemps une meilleure évaluation des résultats de ces premiers efforts. Je crois qu'au niveau des régions dont l'économie est menacée, l'urgence d'un certain nombre d'améliorations de détail était visiblement ressentie par les communes et les cantons concernés. En l'occurrence, les modifications de la LIM ne sont pas non plus fondamentales. Il était donc opportun d'adapter quelque peu ces instruments et surtout d'admettre que tous les indices semblent positifs pour l'ins- tant: l'action de la Confédération n'a encore laissé apparaî- tre aucun aspect négatif dans l'application de ces deux lois et cela est une bonne raison pour doter la Confédération de moyens financiers nouveaux, afin qu'elle puisse continuer dans cette voie.
Parlons maintenant de bureaucratie. Plusieurs orateurs ont fait une mise en garde contre l'accroissement de la bureau- cratie. Je me rappelle que dès l'application des lois concer- nant les régions dont l'économie est menacée, certains cantons et communes se sont plaints des difficultés des relations bureaucratiques avec la Confédération. Depuis lors, cela s'est amélioré, c'était un apprentissage à faire! Je
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suis convaincu dès lors que les instruments en question seront utilisés avec un minimum de tracasseries bureaucra- tiques.
Je répondrai aux autres orateurs dans le cadre de la discus- sion de détail, mais en ce qui concerne l'intervention de M. Jaeger selon laquelle il faut éviter que les mesures fédé- rales aient un quelconque effet sur le maintien des struc- tures actuelles, j'y répondrai maintenant.
Tout d'abord, lors de la modification de lois, surgit le dés- avantage suivant: le message et le dépliant n'énoncent que les articles qui sont modifiés. Il nous manque donc l'article 3 de la loi concernant les régions dont l'économie est mena- cée, où figurent toute une série de critères annonçant très clairement les cas d'intervention de l'aide fédérale et canto- nale. En l'occurrence, chacun de ces critères utilise le mot «nouveau». On aide que du «nouveau». Cette constatation n'est pas seulement théorique. Il serait aisé de vérifier, dans la pratique, que sur les 162 demandes accordées, aucune ne vise à maintenir des structures existantes. A chaque fois, au contraire, on a soutenu les efforts de diversification: soit c'est une nouvelle entreprise qui diversifie l'économie de la région, soit c'est un secteur d'une ancienne entreprise qui se diversifie. Nulle crainte ici que l'intervention de la Confé- dération ait un effet sur le maintien de structures vieillis- santes, en place!
Bundesrat Furgler: Ich möchte zwei Überlegungen zum Abschluss dieser wichtigen Eintretensdebatte aus der Sicht des Bundesrates einbringen:
Zum ersten. Verschiedene Redner haben zu Recht auf den einmaligen Charakter eines eidgenössischen Staatswesens, verstanden als Bundesstaat, aufmerksam gemacht. Es ist undenkbar, dass der Bürger dieses Landes zuschaut, wie einzelne seiner Gebiete entvölkert werden; es ist undenkbar, dass die Regierungen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes nicht dafür Sorge trügen, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um auch im nächsten Jahrhundert in all unseren Tälern Leuten die Chance zum Leben - d. h. Arbeitsplätze - zu geben. Zu grosses Gefälle zwischen den einzelnen Lan- desteilen ist für ein eidgenössisches Staatswesen staatspoli- tisch gefährlich. Wir haben eine gemeinsame, über alle Parteien hinwegreichende diesbezügliche Auffassung von unserer Schweiz, und ich erwähne sie ganz bewusst, weil sie die tiefste Ursache solcher bundesrechtlicher Massnahmen ist. Wenn Sie das Wort von Herrn Früh über seinen Kanton noch in Erinnerung haben, dann spüren Sie, wie die Entvöl- kerung in einzelnen Kantonen zu grossen Sorgen Anlass geben musste. Das steht in keiner Weise im Widerspruch zum grossen Mass an Risiko und persönlichem Mut, das wir dem einzelnen Menschen zumuten, heute und morgen, das wir auch dem Unternehmer zumuten, der - wie verschie- dentlich zu Recht gesagt worden ist - zu allererst die Bereit- schaft zur Anpassung veralteter Strukturen an moderne Unternehmensformen aufbringen muss, bevor er durch geschickte, gute Rahmenbedingungen des Kantons und des Bundes in seinem Bestreben gefördert werden kann. Der einzelne Mensch mit seiner Risikobereitschaft im Zentrum dieses Staates, aber auch im sicheren Verspüren der Soli- darität der Miteidgenossen. Das gilt für jede Person in ihrer Einmaligkeit, das gilt für jeden Kanton in seiner Einmalig- keit. So wollen wir es. Daraus muss man Folgerungen zie- hen. Deshalb, glaube ich, waren - ich wiederhole es -, unbeschadet der Parteien, über diesen staatspolitischen Ausgangspunkt der Vorlage keine grossen Meinungsunter- schiede in der heutigen Debatte erkennbar. Wir möchten diese Eidgenossenschaft auch im nächsten Jahrhundert stark sehen. Das kann sie nur sein, wenn von der Rezession besonders betroffene Gebiete grössere Chancen haben, um ihrerseits wieder tätig zu werden.
Das kann sie nur sein, wenn die Regierungen auf allen Stufen die Zeichen der Zeit erkennen. Darüber werden wir morgen und übermorgen sprechen. Ich meine damit: Nicht verharren im Veralteten, bewahren im Guten, aber offen sein
für Neues, inklusive Anpassung im strukturellen Bereich. Zu Recht wurde hier von Herrn Coutau, von Herrn Villiger, von Herrn Bonny, von den meisten Fraktionssprechern, ich denke an Herrn Oehler, darauf hingewiesen, dass uns nie- mand diese Anpassung an die moderne Zeit abnimmt und dass wir auch aus staatspolitischen Überlegungen die zu grossen Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen miteinander bedenken müssen, um nach Mitteln und Wegen zu forschen, wie wir ein Gleichmass ohne Gleichmacherei herstellen können. Da stellt sich die Regionalpolitik als Frage. Haben wir die Frage erkannt, sind die Instrumente brauchbar, die wir zur Lösung dieser regionalpolitischen Frage einbringen, immer bezogen auf dieses staatspoliti- sche Verständnis des Eidgenössischen in unserer Schweiz, können wir sie noch verbessern?
Ich erlaube mir eine Vorbemerkung, bevor ich die Vorlage selbst aus der Sicht des Bundesrates kurz noch einmal präsentiere. Wir sind uns bewusst, dass das ein Teil eines grossen Ganzen ist, genannt Wirtschaftspolitik, und dass in dieser Wirtschaftspolitik - um jedes Missverständnis zu ver- meiden, sage ich es noch einmal - nicht der Staat befiehlt, sondern der Staat subsidiär tätig wird. Aber es wäre gefehlt - und ich unterstreiche das, was auch Herr Butty gesagt hat - zu glauben, dass es ohne Staat ginge. Dazu gehören die Rahmenbedingungen, immer wieder erwähnt, die man aber präzisieren muss: gutes Steuerklima, vernünftiger Ausbau der Infrastruktur in den Gemeinden, im Kanton und im Bund, kluge Energiepolitik, kluge Raumordnungspolitik usw. Sie wissen es. Aber wenn ich das alles sage, dann hat in einem so verstandenen freien, sozialen, marktwirtschaftli- chen Betrachtungsrahmen die Vorlage ihren echten, guten Platz. Ich präzisiere: Ich komme aus einem Kanton, der, als ich klein war, mitten in der Krise steckte, weil er auch schwergewichtig nur auf eine Industrie ausgerichtet war - die Textilindustrie. Mir bleibt das unvergessen, weil damit Arbeitslosigkeit, Not verbunden waren. Ich bin heute noch überzeugt, dass die damals Verantwortlichen zu Recht so handelten wie die heute Verantwortlichen in den betroffe- nen Gebieten: Sie strebten nach Diversifizierung; sie spür- ten, dass in den einzelnen Teilen meiner engeren Heimat etwas geschehen müsse, auch wieder geprägt vom unter- nehmerischen Weitsinn und Mut, aber gefördert durch Gemeinden, Kanton, Bund. Das, was damals geschah, hilft uns heute, soll heute dort geschehen, wo es nötig ist. So kamen wir alle miteinander (Bund, Kantone und dieses Parlament) zu den Instrumenten im regionalpolitischen Be- reich.
Mir scheint, dass die beiden jetzt angesprochenen Instru- mente Finanzierungsbeihilfen und Investitionshilfegesetz klassische Beispiele guter eidgenössischer Politik sind, ohne Übermarchen, jederzeit unter Kontrolle von Regierung und Parlament, aber Impulse auslösend, deren jeder Mensch bedarf, wenn er in einer kritischen Phase steckt. Hier füge ich etwas bei, was man gelegentlich vergisst, weil uns tatsächlich - verglichen mit dem Ausland - viel weniger Arbeitslosigkeit bedrückt. Diejenigen, die davon betroffen sind, sind eben trotzdem bedrückt, und sogar die berühmte Quote von nur 1 Prozent - bezogen auf die Beschäftigten- zahl in diesem Land - hilft mir nur teilweise, wenn ich daran denke, dass andere Teile unseres Staates, wie Neuenburg, Jura, weit über 2 Prozent Arbeitslose haben und dass in einzelnen Tälern die Not, auch wenn wagemutig an deren Beseitigung gegangen wird, auch eidgenössische Hilfe ver- langt. Bitte denken Sie daran, wenn wir heute, morgen und übermorgen dieses Massnahmenpaket (Teil II) behandeln. In einer einzigen Klammerbemerkung darf ich darauf hin- weisen: Was Sie im März vor einem Jahr beschlossen haben, hat Früchte gezeitigt. Die 700 Millionen, die Sie gutgeheis- sen haben im Programm I, zeitigten Impulswirkung. Mit dem Multiplikator 3 konnten für rund zwei Milliarden Franken Aufträge vergeben und diverse Industriezweige so gefördert werden, dass sie nicht nur weiter produzieren, sondern Neues vorbereiten konnten, was eben den Anpassungspro- zess an die moderne Technologie erleichtert.
Nun zum wirtschaftspolitischen Bereich: Diese Vorlage hat
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im Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugun- sten bedrohter Regionen einen ersten Schwerpunkt. Man war sich im klaren, dass die Abgrenzung zwischen bedroh- ten und anderen Regionen keineswegs leicht sei. Ich möchte auch nicht behaupten, man habe das non plus ultra - den Stein der Weisen - gefunden. Aber man sagte ganz ehrlich: Wenn man abgrenzt, sollen - und damit wende ich mich auch Herrn Früh zu, der ja ausweiten möchte (ich nehme diese Anregung gerne entgegen) - zwei Kriterien als Grundlage anerkannt werden: Einmal soll in der betreffen- den Region eine einseitige Ausrichtung auf einen Industrie- zweig vorhanden sein. Das haben wir so umschrieben, dass mindestens 20 Prozent sämtlicher Beschäftigten in einer einzigen industriellen oder gewerblichen Branche tätig sind. Das ist ein Hilfsmittel wie jedes Kriterium. Zweitens wurde als Kriterium die kritische Arbeitsmarktlage beigezogen, und zwar müssen mindestens zwei der folgenden Indikatoren erfüllt sein bzw. unmittelbar vor der Erfüllung stehen: Die Ganzarbeitslosenquote wurde mit 1 Prozent umschrieben, d. h. ihre Überschreitung ist bereits als gefährlich indiziert, die Teilarbeitslosenquote wurde mit 3 Prozent umschrieben, der Beschäftigtenrückgang mit 1 Prozent per annum und der Bevölkerungsrückgang mit 1 Prozent per annum. Ich nehme zur Kenntnis, dass einzelne Redner eine Ausweitung wollen. Wir können darüber morgen diskutieren. Hier lag mir daran, Ihnen das jetzt geltende Recht ganz kurz zu nennen, damit Sie wissen, über was Sie zu befinden haben. Die Massnahme - und Sie spüren es aus den geschilderten Kriterien - geht nun dahin, die Diversifikation, die Innovation in den Regionen zu fördern, die sich eben zu einseitig auf einen Industriezweig ausgerichtet sehen. Ich darf sagen, gestützt auf alle von mir mit grösster Sorgfalt - zusammen mit unserem spezialisierten Amt im BIGA - untersuchten Fälle, dass sich diese Massnahmen bis heute bewährt haben.
Ich möchte mich für die gute Aufnahme auch hier in Ihrem Rat bedanken.
Aufgrund der guten Erfahrungen drängen sich aber einzelne Änderungen auf, die zur Verstärkung des Instrumentes füh- ren sollen, wobei wir - wie immer - wegen der Ihnen sattsam bekannten Finanzlage bei den Verstärkungsmassnahmen bescheiden sein mussten.
Erste Massnahme zur Verstärkung: Entkoppelung der Instrumente. Herr Jaeger hat zurecht darauf verwiesen, dass damit etwas Wesentliches geschieht. Bisher konnten Zins- kostenbeiträge wirklich nur dann gesprochen werden, wenn gleichzeitig eine Bürgschaft gewährt wurde. Es entstand daraus für uns ein gewisser Druck, zum Teil nicht unbedingt erforderliche Bürgschaftsverpflichtungen einzugehen, damit wir überhaupt Zinskostenbeiträge sprechen konnten. Wie jeder von Ihnen, der sich im Wirtschaftsbereich aus- kennt, weiss, ist das nicht klug. Mit der Entkoppelung der Instrumente soll also künftig besser, zielgerichteter operiert werden können.
Zweiter Vorschlag zur Verstärkung: Er beinhaltet den Aus- bau der Förderungsmöglichkeiten für jene Vorhaben, die für die Strukturverbesserung einer Region von besonderer Bedeutung sind. Mir scheint persönlich aufgrund der Erfah- rungen in den letzten Jahren, dass die Grossaufgabe, die wir wirtschaftspolitisch miteinander zu bewältigen haben, tat- sächlich die Bereinigung unserer Strukturen darstellt. Also die Aufgabe, die so viel diskutierte Mikroelektronik in die Mechanik einzubringen, das zu wagen, was wir detailliert sicher morgen und übermorgen noch aussprechen werden. Solche Vorhaben werden nunmehr besonders beachtet, und die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich sogar dafür ausge- sprochen, bezüglich der Bürgschaften für alle Projekte die Unterstützungsmöglichkeiten zu erweitern, die Zinskosten- beiträge jedoch generell im bisherigen Rahmen zu belassen. Die Detailberatung wird - und ich verweise auf sie aus Zeitgründen - mir, vor allem aber auch Ihnen, Gelegenheit geben, die Vor- und Nachteile der vorliegenden verschiede- nen Varianten abzugrenzen und zu entscheiden.
Der dritte Revisionspunkt schliesslich bezieht sich auf die Förderung von Innovationsberatungsstellen. Hier herrschte
da und dort in der Kommission Skepsis. Wollen wir nicht den verlängerten Arm des Staates etwas allzu weit ausstrek- ken? Mir scheint, dass Herr Schmidhalter eine ganz pra- gnante Darstellung des Sinnes dieses Instrumentes gegeben hat. Es ist eine treibende Kraft für die Verstärkung der Anpassungsmassnahmen in all den Regionen, wo aus Gründen der persönlichen Lage in den Gemeinden die Entscheidungsbereitschaft und die Kontaktmöglichkeit mit Unternehmen und Staat nicht so ausgebaut sind, dass es ohne Beratungsstellen ginge. Es wird also keineswegs eine Einmischung von seiten des Staates erzwungen, sondern es ist eine Dienstmöglichkeit, die man offeriert und von der - und das freut mich je länger je mehr - Gebrauch gemacht wird. In den einseitig industrialisierten Regionen besteht ein grosses Bedürfnis nach der Vermittlung neuer Erkenntnisse, die eben die Innovationen und Diversifikationen erleichtern sollen.
Wir erachten es als eine Art Solidaritätsakt, wenn der Bund hier Unterstützung leistet, wobei wir finanziell bescheiden bleiben. Ich darf hier Herrn Jaeger zur Antwort geben: Sie werden jede dieser Positionen im jährlich wiederkehrenden Budget finden, es steht für uns fest, dass wir nicht mit der grossen Kelle anrichten können, aber wenn wir nichts tun, dann geschieht einfach zu wenig. So möchte ich es umschreiben. Ich bitte ihn um Entschuldigung, wenn ich keine Ziffern nenne, weil ich sie nicht zu nennen vermag. Dabei soll es nicht um die Unterstützung eigentlicher Bera- tungsaufträge gehen, sondern - dem Sinn der Stellen entsprechend - um Information, Herstellung von Kontakten, Forschungsergebnisse sollen vermittelt werden, also Erleichterung der geplanten Innovationen. Wir werden an Ihre Erklärung denken; jeder und jedes Amt hat sie mit Bezug auf Kosten/Nutzen-Analyse sowieso im Tagebuch. Ich kann mir nichts anderes vorstellen, als dass es zur moder- nen Regierungskunst gehören muss, unsere Massnahmen auch diesbezüglich streng auf ihren Ertrag zu untersuchen. Ich bin aber überzeugt, dass wir mit der geschilderten 3- Punkte-Verbesserung tatsächlich Fortschritte erzielen können.
Zweites Kapital dieser wirtschaftspolitischen Sicht: Weitere Einlagen in den Fonds für Investitionshilfe. Nur ganz kurz, weil ja die beiden Herren Berichterstatter das klar vorgestellt haben.
Das Investitionshilfegesetz steht ohne Zweifel im Zentrum der regionalpolitischen Massnahmen des Bundes zugun- sten des Berggebietes. Es gibt keinen Kanton, der in den Direktorenkonferenzen oder im Alltagsgespräch mit dem BIGA anhand konkreter Projekte diese Äusserung nicht unterstreichen würde. Die bisherige Marschrichtung wird dementsprechend beibehalten. Damit aber die Investitions- hilfe auch nach 1986 im gleichen Umfang wie heute einge- setzt werden kann, schlagen wir ihnen zusätzliche Einlagen in den Investitionshilfefonds in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken vor. Praktisch alle, die in der Vernehmlas- sung begrüsst wurden, wollen mit uns marschieren. Der Ständerat und die vorberatende Kommission haben eben- falls zugestimmt.
Ich wage zu sagen, dass der Verzicht auf die Aufstockung uns in unserer Tätigkeit ganz einfach lähmen würde. Stand der Beanspruchung dieses Fonds Mitte September, also jetzt, da ich spreche: Einlagen in den Fonds 480 Millionen, Rückzahlungen 20, dementsprechend 500 Millionen verfüg- bar in diesem Fonds de roulement, davon zugesicherte Darlehen 484 Millionen Franken. Vergleichen Sie diesen bescheidenen Betrag mit dem Ihnen in Ihren Kantonen bekannten Rückstand im Infrastrukturbereich so kommen Sie zur einfachen Schlussfolgerung, dass der Nachholbe- darf die heute verfügbaren Mittel, auch bei der Fondsauf- stockung, um vieles übersteigt; ein Verzicht auf die Erhö- hung würde somit bedeuten, dass sich die Zusicherungen ab 1985 auf die Höhe der erwarteten Rückzahlungen, d. h. anstatt wie bisher rund 90 Millionen Franken auf etwa 30 Millionen, zurückbilden müssten. Ich würde das als Gefähr- dung unserer Regionalpolitik bezeichnen, als ausserordent- lich schädlich und völlig im Widerspruch zu der von Ihnen
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selbst anlässlich der Behandlung unserer Richtlinien beschlossenen Politik.
Ich möchte darauf verzichten und zwar ab sofort, weitere Zusicherungen zu geben. Das würde in zahlreichen Regio- nen zu einer eigentlichen Stagnation führen.
Daraus ergibt sich zwingend, dass der sachliche Geltungs- bereich, weil er ausgewiesen ist, nicht missachtet werden kann und dass, weil er sich nach sorgfältiger Prüfung in den Kantonen ausgedehnt hat, eine verstärkte Hilfe not tut. Das führt zu einer Ausweitung im Geltungsbereich des IHG und auch zu der heute vielfach geschilderten Lösung mit Bezug auf die Zinskostenbeiträge im Bürgschaftsgesetz. Die bei- den Änderungen stehen in engem Zusammenhang. Da und dort, vor allem auch von Herrn Villiger wurde die Frage gestellt, ob dies sinnvoll sei oder ob dies nicht zu Wettbe- werbsverzerrungen führe. Mir scheint, dass beim massvol- len Gebrauch dieses Instruments solche Ängste nicht beste- hen müssen. Mit dem Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, den Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken in das IHG einzubeziehen, erhalten die Gemeinden zusätzli- chen Spielraum für eine Boden- und Erschliessungspolitik. Ich wende mich hier an alle, die aus urföderalistischer Schau zu Recht gesagt haben, dass eine diesbezüglich grössere Spannweite der Gemeinden in den Kantonen erwünscht sei. Der Einbau von Massnahmen in Richtung einzelbetrieblicher Förderung würde aber diesen Rahmen sprengen, deshalb sagen wir hierzu nein. Ich wiederhole: Der Einbau von Massnahmen in Richtung einzelbetriebli- cher Förderung würde nach unserer Meinung die Grenzen, die dem Staat gesteckt sind, überschreiten.
Ein Wort noch ganz kurz zur Aufnahme von Zinskostenbei- trägen in das Bundesgesetz über Bürgschaftsgewährung in Berggebieten: Dieses Gesetz ist als flankierende Mass- nahme zum IHG ausdrücklich zugunsten von Klein- und Mittelbetrieben geschaffen worden. Es drängt sich hier auf, dass eine neue, auf den Einzelbetrieb ausgerichtete Förde- rungsmassnahme - wie die Zinskostenbeiträge - im Gesetz verankert wird. Die Erfahrungen mit dem Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfe und dem Hotelkreditgesetz haben uns gezeigt, dass das Instrument der Bürgschaftsge- währung durch die Verbindung mit Zinskostenbeiträgen an Attraktivität gewinnt. Ich teile also hier die Befürchtungen von Herrn Müller nicht. Wir sind vielmehr überzeugt, dass auf diese Weise Hotelkreditgesetz, Bürgschaftsgesetz und die nun zur Diskussion stehende Vorlage eine verstärkte Regionalpolitik garantieren.
Für all diejenigen, die Zweifel haben, wiederhole ich, dass die vorgeschlagenen Zinskostenbeiträge zeitlich und betragsmässig begrenzt sind. Sie sollen also Impulse geben und bei der Überwindung von Startschwierigkeiten helfen; eine Dauerhilfe ist nicht geplant.
Eine dritte Bemerkung zu einzelnen Fragen: Die Notwendig- keit zu verbesserter Koordination, das war das Anliegen der Kommission und ist es heute wieder. Ich erwähne Herrn Houmard, Herrn Früh, Herrn Jaeger, Herrn Steinegger, Herrn Kohler, Herrn Oehler, Herrn Butty, Herrn Carobbio, Herrn Cotti. Es steht für uns fest und für Sie auch, dass wir mit diesen Massnahmen allein nicht alles zu bewerkstelligen vermögen. Wir müssen es in den grossen Rahmen unserer Bundespolitik hineinstellen. Dieses Bundesbudget, von Ihnen kontrolliert, von Ihnen entschieden, löst vielfältige räumliche Wirkungen aus. Die Forderung lautet: Die ver- schiedenen Sachpolitiken müssen möglichst sinnvoll in den Dienst der regionalpolitischen Zielsetzung gestellt werden, entsprechend dem, was ich eingangs zum eidgenössischen Staatswesen sagte. Was unternehmen wir, um diese Kombi- nation sicherzustellen? Und ich füge sofort bei, um sie inskünftig noch zu verbessern. Im Koordinationsausschuss IHG der Bundesverwaltung arbeiten über 20 Bundesämter und dazu kommen SBB und PTT, um das, was ich als Forderung übernommen habe, zu verwirklichen. Ich werde dafür Sorge tragen, dass dieser Koordinationsausschuss noch mehr als bisher mit verstärkten Mitteln seiner Aufgabe gerecht werden kann, aber es wäre völlig falsch, so zu tun, als ob bisher nichts geschehen sei.
Zweite Antwort: Es existiert eine beratende Kommission für regionale Wirtschaftsförderung - der Präsident Ihrer Kom- mission hat darauf verwiesen. Es ist meine Absicht, diese Kommission verstärkt als Partner für unsere eigene Entscheidfindung beizuziehen. Mitglieder des Parlamentes befinden sich auch in dieser Kommission. Der Kontakt zu den Kantonen besteht ebenfalls. Hier soll der Forderung nach verstärkter Koordination Nachachtung verschafft wer- den. Auch in Zusammenarbeit mit der Raumplanungskonfe- renz, wie überhaupt mit allen Konferenzen, soll dies gesche- hen. Und last but not least: Für mich steht fest, dass es Aufgabe eines jeden Departementschefs unseres Kolle- giums ist in den eigenen Stäben, - also im Generalsekreta- riat - und in der Bundeskanzlei dafür zu sorgen, dass nicht eine beschlossene Massnahme von einer anderen beschlos- senen Massnahme unterlaufen werden kann. Ich verzichte auf weitere Ausführungen zu diesem Punkt, weil ich es als Dauerauftrag empfinde -, und da hat nun auch die Sorge von Herrn Cotti Flavio, Herrn Carobbio oder von Herrn Cotti Gianfranco ihren vollen Platz, dass wir durch sinnvolle Koor- dination aller, die Aufträge erteilen, noch mehr als bisher auf den regionalpolitischen Zuschnitt achten.
Problemkreis Erfolgskontrolle - angeschnitten von Herrn Villiger, Herrn Steinegger, Herrn Grassi, von den Herren Cotti und Jaeger. Diese Forderung ist für mich als Unterneh- mer - und als solcher fühle ich mich, wenn ich in einer Regierung tätig bin - selbstverständlich. Es gilt aber zu beachten, dass Sie regionalpolitische Massnahmen, die noch relativ jung sind, auch mit einer gewissen Vorsicht prüfen müssen, wenn Sie den Erfolg werten. Das wissen die Herren Professoren unter Ihnen, das wissen aber auch die Herren Praktiker. Wenn Sie Massnahmen vor fünf bis zehn Jahren beschlossen haben, dann kann man Ihnen heute nicht genau sagen, wie hoch der Ertrag ist. Wir sind aber mit den Kantonen zusammen ans Werk gegangen und haben untersucht, ob die von uns geförderten Projekte Früchte zeitigen oder nicht. Ich habe hier eine Kantonsliste vor mir, und ich habe beispielsweise 18 Projekte im Kanton Bern, die diesbezüglich untersucht worden sind.
Es wurde qualifiziert mit «gut geglückt», «mittelmässig» oder aber «insuffisant». Und wenn ich von diesen 18 im Kanton Bern neun bei »gut» ansiedeln darf, dann ist das nach meinem Empfinden schon recht beachtlich; drei noch in der Mitte, noch nicht ganz ausgegoren, sechs zurzeit noch ungenügend. Von den fünf Glarner Projekten waren vier «gut», eines noch «mittel». Und bei all diesen Projekten müssen Sie die Schaffung neuer Arbeitsplätze erkennen. Im Kanton Bern sind es 192 Arbeitsplätze, im Jura 297, in Neuenburg 195, in Solothurn 129, in St. Gallen 170, in der Waadt 156, im Tessin 50 Arbeitsplätze. Es geht also in allen Kantonen in die richtige Richtung. Sie sehen - und das war der Sinn dieser fragmentarischen Bemerkungen -, dass wir es uns auch bei der Erfolgskontrolle nicht leicht machen. Diese soll verfeinert werden. Es gibt deutliche Anzeichen für positive Auswirkungen. Zu den gültigen Kriterien zähle ich beispielsweise die Auswirkung auf die Beschäftigtenzahlen. Konnte Neues gemacht werden ? Mit diesem Neuen müssen wir dort, wo Arbeitsplätze verschwinden, die Zukunft sicher- stellen. Als «premier résultat», wenn Sie es so nennen wol- len, doch ermutigend, und verschiedene Herren von Ihnen haben gesagt, darauf käme es an.
Die Bevölkerungsabwanderung konnte ganz eindeutig im Jura bereits gestoppt werden. Das werden die jurassischen Vertreter, das werden die Berner Vertreter für den Berner Jura, das werden die Neuenburger mit Blick auf diese ersten Massnahmen sagen können. Die Probleme sind damit kei- neswegs gelöst.
Zur Frage von Herrn Etique, ob wir nicht einen Teil der Zinslasten übernehmen könnten: Sie finden in der Botschaft auf Seite 25 unsere Überlegung, weshalb wir es nicht vor- schlagen. Neben dem von Ihnen erwähnten besonderen Problem, dass die Regierung eines Kantons es als Belastung empfinden müsse, wenn ihr ganzes Territorium wegen entsprechender wirtschaftlicher Bedrohung für diese Mass- nahmen offen sei, gibt es meiner Ansicht nach ein Plus in
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Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II
der Argumentation. Dementsprechend ist auch das ganze Territorium für diese Hilfe offen. Der Kanton hat also grös- sere Chancen als andere Kantone, in denen nur ein Teil des Gebietes für diese Hilfsmassnahmen offen ist. Ich nehme aber Ihre Anregung dennoch entgegen; nur würde ich bei der heutigen Vorlage eine Änderung des Beschlussantrages nicht empfehlen. Sie dürfen nicht vergessen, dass wir im Dauergespräch mit den Regierungen auch übrige Massnah- men im Sinne der gesamten Aufträge, die der Bund vergibt, prüfen. Denken Sie an alle Bauvorhaben, an das, was Sie gestern diskutiert haben, um die Standortsgunst zu ver- bessern.
Ich komme zum letzten Fragenkreis, der aufgeworfen wor- den ist, vor allem von Herrn Coutau und von Frau Mauch, in etwa auch von Herrn Schmid, ob wir denn nicht in Zusam- menhang mit dem Nationalen Forschungsprogramm entwe- der hätten warten können, bis die Ergebnisse definitiv vorlä- gen, oder aber doch noch besser koordinieren müssten mit diesem Forschungsprogramm. Ich glaube, die Fragesteller richtig verstanden zu haben. Der Schlussbericht dieses For- schungsprogramms soll Ende des Jahres vorliegen. Die Ergebnisse lassen sich aber heute vom Bundesrat doch schon weitgehend überblicken. Sie bestätigen, dass die von uns bisher betriebene Regionalpolitik im Grundsatz richtig angelegt ist. Es würde sich also nicht rechtfertigen, zuzu- warten beim Bedarf, den ich Ihnen derart klar schildern musste. Die Massnahmen, die dort geprüft worden sind, werden in der Berichterstattung auch aufzeigen, dass die Wirkung einzelner regionalpolitischer Massnahmen - bezo- gen auf die heutige Wirtschaftslage - noch nicht die erwünschte Intensität erreicht hat, dass also auch Ausbau- vorschläge zu prüfen sind, die über dieses Massnahmenpa- ket hinausgehen, das wir Ihnen heute unterbreiten. Für diese Vorschläge sind wir selbstverständlich offen. Ich werde sie, sobald der Bericht vorliegt, mit grösster Sorgfalt prüfen und mit meinen Kollegen im Bundesrat absprechen unter dem Aspekt, was zusätzlich getan werden kann.
Einige Ergebnisse in Stichworten, noch einmal bezogen auf die Fragen von Herrn Coutau und von Frau Mauch. Ein bestimmtes Infrastrukturangebot wird als selbstverständlich vorausgesetzt, damit ein Ort und eine Region in die Stand- ortevaluation eines Betriebes oder eines Haushaltes über- haupt einbezogen wird. Die einzelbetrieblich ausgerichteten Finanzierungsinstrumente Wirtschaftsgesetz, Bundesbe- schluss, Hotelkreditgesetz erleichtern und fördern die Inve- stitionstätigkeit in Berg- und Problemregionen. Also «unité de doctrine» auch mit dem Forschungskollegium. Die rasche Verwendung neuer technologischer Erkenntnisse, die Innovationsfähigkeit, wird auch für die Zukunft der Klein- und Mittelbetriebe entscheidend sein. Soweit dieser erhoffte und erwartete Bericht. Wir werden darüber morgen beim nächsten Massnahmenbereich umfassend sprechen und, wie ich hoffe, positiv entscheiden können. Die verschiede- nen Aktivitäten des Bundes können raumwirksame Effekte auslösen, die weit über die Wirkungen der eigentlichen regionalpolitischen Massnahmen hinausgehen. Koordina- tion ist hier eine Daueraufgabe.
Ich darf Ihnen sagen, dass ich bei den verwaltungsinternen Vorbereitungsarbeiten zu diesem Massnahmenpaket das Forschungsprogramm, von dem wir jetzt sprechen, mitein- bezogen habe, so dass also nicht ein Nebeneinander, son- dern ein sinnvolles Miteinander im Rahmen des Menschen- möglichen gewagt wurde.
Und damit komme ich zum Schluss. Herr Nationalrat Schmid hat eine besonders skeptische Stimme vernehmen lassen. Ich fühle mich doch verpflichtet, sie hier ganz kurz aufzunehmen, um das Gespräch zu einem guten Ende zu führen. Er zeigte sich besorgt, dass der Zielkonflikt, den er zwischen freiem Handel und diesem regionalpolitischen Massnahmenpaket zu erkennen glaubt, letzten Endes unge- löst bleibe, und sagte, dass er sich sogar mit dem Gedanken getragen habe, einen Nichteintretensantrag zu stellen. Ich glaube, dass Herr Schmid diesen Zielkonflikt überspitzt empfindet, vielleicht sich sogar getäuscht hat, was auch bei so sorgfältigen Professoren gelegentlich einmal vorkommen 152-N
kann. Weshalb meine ich das? Um am freien Handel teilneh- men zu können, muss man doch wettbewerbsfähig sein. Der ganze Sinn des Sich-Anpassens an die Erfordernisse der modernen Technologie hängt mit der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zusammen. Ich verweise auch auf die Ausführungen Ihres Hochschulpartners Jaeger zum glei- chen Thema in der heutigen Diskussion. Wenn wir an Wett- bewerbskraft verlieren, sind wir trotz freiem Handel kaum mehr in der Lage, uns auf den Märkten zu behaupten, die für unseren Export lebenswichtig sind. Sie wissen ja, dass jeder zweite Franken aus dem Export stammt! Wenn wir unseren Regionen durch zusätzliche Impulse dazu verhelfen, dass freie Unternehmer sich entscheiden, das Wagnis der Innova- tion nicht nur zu besprechen, sondern auch zu tun, wenn wir mit solchen Hilfen diese Impulse fördern, verstärken wir automatisch auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und der gesamten Exportindustrie. Dementsprechend sind wir besser in der Lage, im freien Handel, gegenüber der EFTA, der EG und weltweit zu bestehen. Ich fühle mich darin bestärkt, auch aufgrund der allerjüngsten Konferenzen der EFTA und der EG. Wenn Sie das italienische Beispiel erwähnt haben, so wurde hier bereits darauf verwiesen, dass man Schwächen anderer Staaten bei uns nicht unbedingt in ähnlicher Weise pflegen soll. Wir wollen die Schwächen überwinden. Hier hat ein eidgenössischer Staatsaufbau, im Gegensatz zu einem zentralistisch konzipierten Staatswe- sen, ein viel reichhaltigeres Instrumentarium zur Verfügung, soweit ich das zu erkennen vermag.
Fazit: Ich würde also nicht etwa diesen Prozess der Stär- kung unserer Regionen als dem Freihandelsprinzip zuwider- laufend empfinden, sondern mit Herrn Villiger und den Referenten der Kommission sagen, dass es staatspolitisch unerlässlich ist, dort, wo schlechte Standorte vorhanden sind, die Standortsgunst zu verbessern, ohne das Bild in der Weise zu verfälschen, dass man binnenwirtschaftlich nur Unternehmen zu Lasten eines anderen Kantons wegzieht. Mir schwebt vor - und die Beispiele im Jura beweisen es -, dass man sehr wohl auch ausserhalb unseres Landes neue Unternehmen suchen und finden kann, die Arbeitsplätze schaffen und die dementsprechend die Verbesserung unse- rer Wirtschaftssituation möglich machen.
Aus dieser Schau heraus hat der Bundesrat das Massnah- menpaket vorgelegt. Ich möchte Ihnen empfehlen, den Anträgen des Bundesrates zu diesen wichtigen Beschlüs- sen, aber auch morgen dem noch nicht diskutierten rechtli- chen Beschluss, beizupflichten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen Arrêté fédéral instituant une aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziffer I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule , chiffre I préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission
Renforcement de l'économie. Mesures II
1200
N
25 septembre 1984
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
.
(Deneys, Borel, Frey-Neuenburg, Kohler Raoul)
... durch Finanzierungsbeihilfen und Steuererleichterun- gen fördern.
Art. 1
Proposition de la commission
Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Deneys, Borel, Frey-Neuchâtel, Kohler Raoul)
... et des allégements fiscaux.
Le président: Nous avons ici une proposition de minorité de Mme Deneys. Votre décision au sujet de cet article engagera celle de l'article 7, lettre a.
Columberg, Berichterstatter: Der Antrag von Frau Deneys will die Steuerleichterungen verselbständigen. Der Bundes- rat und der Ständerat wollen hingegen Steuererleichterun- gen nur im Zusammenhang mit Finanzierungsbeihilfen aus- richten. Die Minderheit wünscht auch hier eine Entkoppe- lung. So könnten beide Instrumente unabhängig voneinan- der angewandt werden. Die Kommissionsmehrheit hält am Antrag des Bundesrates und des Ständerates fest und lehnt den Minderheitsantrag mit 12 zu 8 Stimmen ab. Die Verselb- ständigung der Steuererleichterungen hat auf den ersten Blick etwas Bestechendes an sich. Man muss aber sofort fragen, ob es zweckmässig ist, in einem räumlich derart begrenzten Teil unseres Landes, nämlich in den Uhrenregio- nen, eine solche Sonderregelung einzuführen. Die Steuerer- leichterungen wurden seinerzeit als subsidiäres Instrument in den Beschluss aufgenommen. Von den 164 Fällen haben lediglich 25 eine Steuererleichterung erhalten, und zwar immer in Ergänzung zu den Finanzierungsbeihilfen und - auch das ist bedeutungsvoll - in Zusammenarbeit mit den Kantonen gemäss Artikel 7 Absatz 1 dieses Beschlusses. Dieses Zusammenwirken mit den Kantonen muss aufrecht erhalten werden. Wenn wir den Minderheitsantrag anneh- men, laufen wir Gefahr, den Rahmen dieses Beschlusses zu sprengen. Das Problem der Steuererleichterungen muss im Rahmen der Steuerharmonisierung diskutiert werden. Darum hat der Ständerat eine Motion erheblich erklärt, die wir am Schluss unserer Beratungen ebenfalls diskutieren werden. Dort, im Rahmen dieser Steuerharmonisierung, wären allenfalls derartige Steuererleichterungen zu regeln. Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, bei der bisherigen Regelung der Steuererleichterungen zu bleiben und von einer punktuellen Massnahme abzusehen. In diesem Sinne sollten Sie den Minderheitsantrag ablehnen und die bishe- rige Regelung beibehalten.
Mme Deneys, porte-parole de la minorité: Nous vous propo- sons ici d'admettre que des allégements fiscaux puissent être consentis aux entreprises concernées sans qu'elles bénéficient forcément d'une aide financière subsidiaire. Quand on peut guérir quelqu'un en lui administrant un seul médicament, il est absurde de vouloir lui en faire avaler deux. Dans la pratique, il faut voir en effet que les entre- prises prises en considération ont déjà souvent une activité industrielle et commerciale à l'étranger par exemple, elles doivent présenter une certaine surface, une certaine garan- tie industrielle, commerciale, financière propre afin de limi- ter les risques que prennent les collectivités publiques. L'intérêt qu'elles ont de venir s'établir en Suisse réside, on l'a clairement entendu lors de la journée passée dans les régions biennoise et soleuroise, bien davantage dans les conditions générales qu'offre notre pays - faible taux d'inté- rêt, stabilité monétaire, durée du travail, paix du travail
notamment. L'incitation à venir s'établir dans une région en difficulté plutôt que dans une autre - et ce n'est donc pas un problème d'harmonisation fiscale qui se pose - peut être très ponctuelle et adaptée à la situation réelle de l'entreprise intéressée.
Comme le Conseil fédéral propose de dissocier la possibilité du cautionnement de la possibilité d'une contribution au service de l'intérêt, il faut aussi dissocier cette possibilité d'un allégement fiscal des autres mesures. Les moyens limités dont nous disposons imposent que nous les utili- sions à bon escient et avec parcimonie. Ce serait une erreur de croire que la solution retenue par le Conseil fédéral empêcherait des abus en matière d'allégement fiscal. En fait, on oblige aujourd'hui ceux qui se satisferaient d'un tel allégement à obtenir une aide supplémentaire, ce qu'ils parviennent en général à justifier mais qui ne leur serait pas forcément nécessaire.
En résumé, par souci d'efficacité, compte tenu des moyens dont nous disposons, je vous prie de préférer à l'article 1 la solution de la minorité, solution - vous l'avez vu - qui est soutenue par les parlementaires provenant justement des régions où l'on met en pratique cette aide fédérale.
Pour ne pas revenir à la tribune dans quelques minutes, je vous demande instamment de refuser la proposition de minorité à l'article 3, 2ª alinéa. En effet, ces organes qui doivent soutenir et accompagner les projets sont absolu- ment indispensables si l'on veut obtenir un résultat con- forme au but de l'arrêté.
M. Borel, rapporteur: Comme vous avez pu le voir sur le dépliant, à titre personnel, je vous recommande de voter la proposition de minorité Deneys. Cependant, j'aimerais déve- lopper les arguments de la majorité de la commission qui, par 12 voix contre 8, vous recommande de ne pas accepter cette proposition.
Jusqu'ici les allégements fiscaux ont toujours été l'excep- tion. Le 16 pour cent des cas traités jusqu'à maintenant ont profité d'allégements fiscaux. La majorité de la commission estime que cela doit rester l'exception.
D'autre part, c'est aux cantons en priorité à agir au niveau de la fiscalité. Si la Confédération intervenait, elle pourrait créer des disparités entre régions alors que justement des efforts sont faits actuellement pour harmoniser la fiscalité en Suisse.
Ensuite, dans le cas concret présent, il s'agit d'obtenir l'implantation d'entreprises industrielles dans les régions concernées et non pas de sociétés financières. Dès lors, pour ce genre d'entreprises les critères fiscaux en général ont beaucoup moins d'importance que tous les autres cri- tères qui peuvent être justement le financement de l'opéra- tion, les aides à ce financement sous forme d'aide à l'intérêt, les circonstances locales, en particulier l'équipement des terrains. Il parait peu vraisemblable qu'une entreprise indus- trielle vienne s'installer dans une région uniquement pour des critères fiscaux.
Par 12 voix contre 8 la commission vous recommande de rejeter la proposition Deneys.
Zehnder: Ich habe nach der Eintretensdebatte die heutigen Zeitungen lesen können und im «Aargauer Tagblatt» einen Artikel gefunden: «Videlec AG in Lenzburg schliesst 1985.» Das hat mich veranlasst, jetzt hier zum Grundsatz in Arti- kel 1, eben zu den Hilfen an unsere Wirtschaft, doch noch eine Frage an den Herrn Bundesrat zu stellen. Es berührt einem nämlich eigenartig, wenn wir einerseits von Hilfen sprechen, Hilfen zukommen lassen und andererseits dann folgendes feststellen. Ich zitiere aus diesem Artikel, gemäss welchem Ende 1985 in Lenzburg - es ist zufällig mein Wohnort - gegen 100 Arbeitnehmer entlassen werden sol- len: «1977 schloss BBC mit der Ebauches SA, Rohwerkpro- duzent der ASUAG-Uhrengruppe, einen Kooperationsver- trag ab, der aber nie zum Tragen kam. Die Schweizer Uhren- industrie zog es vor, ihre LCD-Anzeigen im Fernen Osten zu fertigen.» Gerade die Uhrenindustrie, der wir letztes Jahr mit unseren Hilfen sicher entgegengekommen sind, geht hin
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und produziert im Ausland. Es geht hier um flache Bild- schirme, wenn ich die Abkürzung LCD richtig verstehe. Das ist ja nicht das einzige Beispiel; sondern wir wissen, dass im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Atatürk in der Türkei die Schweizer Firmen, die daran beteiligt sind, einen Teil der Arbeit, die dort verrichtet werden muss, an Billiglohnländer weitergeben. Es sollen zum Beispiel Schweissarbeiten nach Portugal vergeben werden oder vergeben worden sein. Ich erinnere an ein weiteres Beispiel, das komisch berühren muss: Wir haben letztes Jahr Beschlüsse gefasst, die den Saurer-Werken Arbeiten zukommen liessen unter dem Titel und in der Erwartung der Arbeitsplatzerhaltung. Wir haben dann festgestellt, dass gewisse Arbeiten nach München transferiert worden und dass viele Überstunden geleistet worden sind - um den Auftrag zu erfüllen, musste in Schicht gearbeitet werden -; heute lese ich, dass dieselben Werke 20 Prozent Kurzarbeit einführen mussten. Ich verstehe das nicht ganz. Auf der einen Seite wollen wir helfen, wir bringen Hilfen an die Industrie, an die Wirtschaft, und auf der ande- ren Seite müssen wir uns dann mit solchen Tatsachen aus der Tagespresse herumschlagen. Wenn Sie irgendwohin kommen, werden Sie als Parlamentarier gefragt: Was macht ihr eigentlich? Ich möchte deshalb Herrn Bundesrat Furgler bitten, dass er hier doch mit einigen Worten sagt, wie sich der Bundesrat zu diesen Situationen stellt. Was sagt er, wenn so kuriose Sachen geschehen?
Bundesrat Furgler: Ich möchte vorerst zum Minderheitsan- trag Deneys sprechen. Ich habe wie die Kommissionsspre- cher natürlich volles Verständnis, dass man den Geltungs- bereich ausweiten möchte, also eine Verselbständigung des Instruments Steuererleichterungen. Aber ich muss Ihnen, wie ich es schon in der Kommission tat, mit aller Deutlichkeit erklären, dass wir den Bogen überspannen, wenn wir dem Antrag zustimmen. Weshalb? Diese Massnahme ist allein nicht in der Lage, alle mit Steuerfragen zusammenhängen- den Probleme zu lösen. Im Zusammenhang mit den Rah- menbedingungen, über die so viel gesprochen wird, sind Steuerfragen von brennender Aktualität. Diesbezüglich herrscht «unité de doctrine» in diesem Saal. Wir haben nun aber eine Vorlage zur Steuerharmonisierung auf dem Tisch des Hauses. Mein Kollege Stich ist als Vertreter des Bundes- rates dort engagiert, einzelne von Ihnen ebenfalls. Ich weiss, dass es ein schwieriges Unterfangen ist, aber diese Art Fragen gehören - wenn man die gesamte Steuersituation zwischen Bund und Kantonen ausloten will - in die entspre- chende Diskussion hinein. Sonst kommen wir zum Fehl- schluss, bei einer Einzelmassnahme, die wir Ihnen unter- breiten, das gesamte steuerliche Unbehagen, das Sie in sich verspüren, jeweils darzustellen und einer Teillösung entge- genzuführen. In diesem Geschäft, das ich jetzt vertrete, wurden Steuererleichterungen seinerzeit nur als ergänzen- des Element aufgenommmen. Es war nicht in erster Hinsicht eine Steuervorlage, und die Praxis zeigt auch, dass dieser Idee des Bundesrates entsprochen wurde. Ich habe die Fälle genau untersuchen lassen, wo die Steuerfrage letzten Endes dann entscheidend war, ob ein Projekt durchgeführt werden konnte oder nicht. Lediglich 25 von 161 Projekten wurden Steuererleichterung zugesichert. Das ist doch auch zu gewichten, wenn Sie über diese Idee abstimmen. Und diese Aussage, die ich Ihnen soeben machen konnte, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Einräumung entsprechender kantonaler Steuererleichterungen aufgrund des interkantonalen Steuerkonkordates nur für Neuansied- lungen in Frage kommt. Wir möchten dieses jetzt schon bestehende Instrument möglichst schnittig erhalten, aber ich glaube, wir bleiben unserer gesamten Steuerphilosophie treu, wenn wir den Gedanken von Frau Deneys und Ihren Mitunterzeichnern in die grosse Steuerdebatte einbringen. Sie spüren daraus: Wenn wir dem Antrag der Minderheit folgen würden - das ist die Überzeugung des Bundesrates -, laufen wir Gefahr, den Rahmen des Bundesbeschlusses zu sprengen. Bitte stellen Sie diese berechtigte Frage in den grösseren Zusammenhang der Steuerharmonisierung hin- ein. Ich darf en passant darauf verweisen, dass wir mit den
geltenden grosszügigen Abschreibungsvorschriften bei der direkten Bundessteuer gute Möglichkeiten haben, steuer- lich günstig zu fahren, und wir werden bei der Beratung der Innovationsrisikogarantie ohne Zweifel noch einmal auf diese Steuerfragen eintreten, weil wir ja dort einen Impuls - mehr ist es auch dort nicht - geben wollen. Also hier ein jetzt schon bestehender wichtiger Impuls, aber nicht mehr, dort auch. Die weitergehenden Anliegen von Frau Deneys nehme ich sehr gerne entgegen und werde sie auch im Bundesrat unter diesem Titel einbringen zuhanden der Behandlung im Gremium, das sich mit der Steuerharmonisierung befasst. Zur Frage von Herrn Zehnder: Ich begreife sehr wohl, dass er aufgrund dieses Artikels, den er mir freundlicherweise in Fotokopie während der Debatte gebracht hat, besorgt ist. Wir stellen immer wieder fest, dass geplante Zusammenar- beit aufgrund von ganz verschiedenen Ursachen am Schluss nicht Früchte zeitigt. Hier ging es, wie er selbst erwähnt hat, um die Entwicklung, Fabrikation und Vermark- tung von Flüssigkristallanzeigen (LCD). Die Meinung war, dass die Zusammenarbeit BBC-Ebauches für alle Beteiligten wertvolle Früchte zeitigen könnte. Ich werde, weil ich die Ursachen für die Vergebung von Aufträgen in den Fernen Osten aufgrund dieses Artikels nicht zu erkennen vermag, dieser Sache nachgehen und sie Ihnen, sofern Sie damit einverstanden sind, persönlich sofort bekanntgeben. Ich möchte aber davor warnen anzunehmen alle Kooperationen würden fast zwingend zum Erfolg führen. Die vorher viel geschilderte Konfliktsituation, die sich aus dem freien Wett- bewerb ergeben kann, kann eben auch dazu führen, dass auswärts Bestellungen in Auftrag gegeben werden. Wie gesagt, ich .untersuche. Es liegt mir aber hier daran, weil Herr Zehnder noch zwei weitere Beispiele nannte, Korrektu- ren anzubringen.
Beim Auftrag Atatürk steht einwandfrei fest, dass die ins Ausland vergebenen Schweissarbeiten im Verhältnis zu den in der Schweiz verbleibenden Arbeiten unbedeutend sind. Ich kann Ihnen diesbezügliche Unterlagen, die ich auf mei- nem Tisch habe, jederzeit zeigen. Die Tatsache, dass auch bei Grossaufträgen Teile ins Ausland vergeben werden, hängt mit der Arbeitsteilung zusammen, die wir in Europa und weltweit kennen und von der wir natürlich auch profitie- ren. Ich bitte Sie also hier, nicht zu eng zu interpretieren. Aber ich darf Sie beruhigen: Weil der Auftrag Atatürk viel zu reden gab, haben wir diese Positionen ganz sorgfältig unter- sucht. Der Gesamtauftrag Atatürk für BBC und Sulzer beträgt 963 Millionen Franken, davon entfallen 556 Millionen auf Lieferungen aus der Schweiz. Das hat den Bundesrat mit dazu geführt, auf Antrag des Sprechenden, die ERG zu gewähren. Es handelte sich dort in keiner Weise um etwas, das zur Petrifizierung unserer Strukturen beigetragen hätte, ganz im Gegenteil: Wir wollen auch in diesem Wirtschafts- bereich am Ende des Jahrhunderts noch handlungsfähig, modern an der Spitze sein. Die seitherigen Besprechungen - auch mit der Türkei - beweisen die Richtigkeit dieses unseres Vorgehens. Wenn also dieser Kleinauftrag «Kom- pensation Schweissaufträge» im Wert von 10 Millionen nach Portugal vergeben wurde, Portugal seinerseits aber an uns bis Ende 1983 Aufträge für 157 Millionen Franken erteilt hat und weitere Aufträge erwartet werden können, dann sehen Sie, dass dieses Miteinander, dieses Zueinander nun doch auch sehr viel mit dem, was wir freie Marktwirtschaft nen- nen, zusammenhängt, also mit der Sorge ihres Kollegen Schmid in der vorherigen Debatte.
Die Lage des BBC-Schweisswerkes Oerlikon, worüber sich ja vor allem auch die Gewerkschaften begreiflicherweise besorgt zeigten, hätte durch die Ausführung dieser Schweisskonstruktion für den Auftrag Atatürk nicht mass- geblich verändert werden können. Es waren Arbeiten im Umfang von 40 000 Produktionsstunden während dreier Jahre, die 11 Prozent der dort installierten maschinellen und 18 Prozent der personellen Kapazität ausmachten. Man hat alles versucht und konnte trotz sorgfältiger Prüfung nachher nicht feststellen, dass dies zur wirtschaftlichen Weiterfüh- rung dieses Betriebszweiges hätte führen können. Ich bin Ihnen aber dankbar, dass sie diese Frage hier eingebracht
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haben. Ich darf zusammenfassend zu diesem Punkt sagen - und das ist auch aktuelle Wirtschaftspolitik -, dass der Atatürk-Auftrag für die BBC in der Schweiz und für die Industrie in der Schweiz mit Arbeiten im Umfang von 1000- Mann-Jahren einen substantiellen und nötigen Beitrag zur Erhaltung, ja sogar zur Förderung von Arbeitsplätzen bedeutet. Ich bin froh, Ihnen das sagen zu dürfen.
Zum letzten Punkt, den sie erwähnt haben: Auch darüber habe ich die Akten in meinem Büro. Ich stehe Ihnen aber jederzeit für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Es steht für mich fest, dass der Abschluss, den die Saurer mit Daim- ler-Benz getätigt haben, in keiner Art und Weise schädlich für unsere Industrie, sondern positiv - auch heute noch positiv - zu werten ist. Natürlich tat es weh, und tut es uns allen weh, dass der Saurer-Lastwagen tel quel nicht mehr existiert. Aber es steht fest, dass in Arbon, in Wetzikon und in allen Zulieferwerken nur dank diesem Kompensationsver- trag - aus dem eine neue aktienrechtliche Struktur erwuchs - Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden konnten.
Es stellt sich nun aber die Frage, in welcher Weise man dann auch dafür sorgt, dass im üblichen offenen Konkurrenz- kampf diese neuen Firmen, die entstanden sind, einen Teil des Kuchens, den wir da miteinander backen, ihrerseits wieder auf den Teller gelegt bekommen, mit Blick auf ihre Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ich kann Ihnen die diesbezüglichen Unterlagen gerne zei- gen. Weil ich diese Sorge unserer Arbeitnehmerkreise sehr ernst nehme, lag es mir daran, in aller Offenheit zu erklären: Die Tatsache, dass Daimler-Benz in dieser intensiven Form mitgewirkt hat und damit Unternehmen nicht nur gerettet, sondern ausgebaut werden konnten und können, darf hier im Plenum unseres Nationalrates mit Freude gesagt werden. Damit sind auch dort nicht alle Probleme beseitigt, wie sie zu Recht erwähnt haben. Aber wer könnte im Bereich der ganzen Maschinenindustrie sagen, dass die Probleme schon bereinigt seien. Ich habe hier immer in aller Offenheit gesagt, dass sei eine unserer Grossaufgaben, und wenn ich «uns» sage, meine ich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer und alle, die in diesem Staat als Parlamentarier oder Mitglie- der einer Regierung eine wichtige Aufgabe zu erfüllen haben.
Fazit - und damit komme ich zurück -: Ich wollte die Frage von Herrn Zehnder, die so wichtig schien, beantworten. Ich bedanke mich und empfehle Ihnen den Antrag von Frau Deneys abzulehnen. Wir werden aber das Problem der Steu- erharmonisierung, wie Sie selbst, sehr ernst nehmen.
Le président: Je vous rappelle que le vote sera aussi valable pour l'article 7, lettre a.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit
82 Stimmen
31 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen II Renforcement de l'économie. Mesures II
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1984
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Herbstsession
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
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Seduta
Geschäftsnummer 83.048
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Datum 25.09.1984 - 08:00
Date
Data
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1177-1202
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20 012 719
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