Verwaltungsbehörden 24.09.1984 81.078
20012716Vpb24.09.1984Originalquelle öffnen →
Société cooperative des céréales et matières fourragères 1154
N
24 septembre 1984
fahrern selbst ergriffene Massnahmen zu konkreteren Ergebnissen führen als die Bestrebungen unserer Regie- rung?
Was hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den neuesten Vorfällen unternommen, um seine Absichten gegenüber der italienischen Regierung durchzusetzen?
Bundesrat Stich: Die Ursachen der Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung an den schweizerisch-italienischen Grenz- übergängen sind primär auf die Infrastruktur und die Orga- nisation der italienischen Zollämter zurückzuführen. Zu die- sen strukturellen Ursachen gesellen sich von Zeit zu Zeit auch noch Probleme, die auf Personalangelegenheiten (z. B. Bummelstreiks, unentschuldigtes Fernbleiben usw.) zurückzuführen sind.
Der Bundesrat hat sich in seinen Interventionen bei den zuständigen italienischen Behörden primär dafür einge- setzt, dass die strukturellen Ursachen sowohl in Ponte Chiasso wie in Stabio/Gaggiolo möglichst rasch beseitigt werden. Seit letztem Mai wurden folgende Schritte unter- nommen: Im Juni vereinbarten die Zollkreisdirektionen eine erhebliche Verlängerung der Öffnungszeiten für Lastwagen im Transit sowie eine Aufstockung des italienischen Zollper- sonals. Ende Juli erhielten wir zudem aufgrund einer Inter- vention unseres Botschafters in Rom vom zuständigen ita- lienischen Minister die Zusicherung, dass Italien bereit sei, mit der Schweiz über die bald fällige Reorganisation von Chiasso eingehende Gespräche zu führen. Dies wird der Fall sein, sobald das italienische Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat. Die schweizeri- schen Behörden werden alles daran setzen, um eine mate- rielle Abwertung des Zollplatzes Chiasso zu verhindern.
Spälti: Ich danke für den Versuch, meine Fragen zu beant- worten. Es bleibt einfach das ungute Gefühl, dass offen- sichtlich illegale Massnahmen seitens der Betroffenen zu bessern Erfolgen führen als die Bestrebungen unserer Lan- desregierung. Und hier stellt sich einfach die Frage - ich weiss, dass es vielleicht etwas schwierig ist, jetzt darauf im Detail einzugehen -: Was wird getan, damit in Zukunft die Bestrebungen unserer Landesregierung Erfolg haben und nicht wieder derart illegale Massnahmen für einen reibungs- losen Grenzübertritt ergriffen werden müssen?
Bundesrat Stich: Dazu möchte ich einfach sagen, dass die schweizerische Seite auf Regierungsebene aber auch auf der Ebene der Oberzolldirektion bei der italienischen Regie- rung alles unternimmt, um möglichst Vereinfachungen zu erreichen; aber letztlich sind nicht wir zuständig, sondern die italienische Regierung.
Question 18:
Rebeaud. Ausdehnung der Bauzonen. Erklärung eines höheren Beamten Extension des zones à bâtir. Déclarations d'un haut fonctionnaire
M. Hans Popp, vice-directeur de l'Office fédéral de l'agricul- ture, a récemment proposé une modification de la loi fédé- rale sur les forêts, permettant de gagner des zones à bâtir sur l'ère forestière actuellement protégée.
Le Conseil fédéral peut-il nous dire:
s'il cautionne les déclarations de M. Popp
dans la négative, s'il admet qu'un haut fonctionnaire prenne des positions contraires à celle de l'administration - dans l'affirmative, quelle procédure suivrait une altération de la loi sur les forêts, et quelle pourrait être la nature de cette altération ?
Bundesrat Stich: In den letzten 40 Jahren wurden in der Schweiz 150 000 Hektaren Kulturland verbaut. Mit dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes verbesserte sich die Lage, doch verliert die Landwirtschaft auch heute noch
im Durchschnitt 3000 Hektaren pro Jahr. In berechtigter Sorge, wie die bedeutenden Fruchtfolgeflächen zur Siche- rung der Nahrungsmittelversorgung in Krisenzeiten erhalten werden können, diskutieren daher alle interessierten Kreise über sinnvolle Massnahmen zur Rettung des Kulturlandes. In diesem Zusammenhang gab ein Mitarbeiter des Bundes- amtes für Landwirtschaft der Meinung Ausdruck, die Land- wirtschaft ertrage keinen Raubbau mehr. Deshalb müsse auch eine Lockerung des Forstgesetzes geprüft werden. Der Bundesrat misst dem Schutz von Wald und Kulturland grosse Bedeutung zu. Im Zusammenhang mit der Interpella- tion von Ständerat Gerber erklärte der Bundesrat in der letzten Woche, dass die Richtpläne der Kantone nur geneh- migt würden, wenn sie nachwiesen, dass die erforderlichen Fruchtfolgeflächen vorhanden und gesichert seien. Darüber hinaus sind Private und Behörden aller Stufen aufgerufen, zum landwirtschaftlichen Kulturland und zum Wald Sorge zu tragen. Die Interessen und Bedürfnisse an der Nutzung des Bodens durch Landwirtschaft und übrige Bereiche (Siedlung, Industrie und Gewerbe, Verkehr, Waldwirtschaft, Erholung usw.) müssen sorgfältig gegeneinander abgewo- gen werden. Eine Revision des Forstgesetzes ist in diesem Zusammenhang nicht geplant.
81.078
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Bundesgesetz Société coopérative des céréales et matières fourragères. Loi
Siehe Jahrgang 1983, Seite 1124 - Voir année 1983, page 1124 Beschluss des Ständerates vom 13. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 13 juin 1984
Differenzen - Divergences
Nef, Berichterstatter: Ihre Kommission hat die Differenzen, die der Ständerat bei diesem Geschäft geschaffen hat, in einer speditiv verlaufenen Sitzung behandelt. Es stehen fünf Differenzen an. Im Zeichen einer speditiven Geschäftsbe- handlung hat Ihre Kommission in vier Differenzen dem Stän- derat zugestimmt.
Ich bitte Sie, dasselbe zu tun und nur an einer einzigen Differenz, die bei Artikel 8 besteht, festzuhalten.
Art. 8 Antrag der Kommission
Mehrheit
Festhalten
Minderheit
(Jung, Feigenwinter, Hofmann, Oester, Rüttimann, Savary- Freiburg, Thévoz, Uhlmann)
Personal- und Entschädigungsordnungen der Genossen- schaft bedürfen der Genehmigung durch den Bundesrat.
Antrag Thévoz Zustimmung zum Ständerat (= streichen)
Art. 8 Proposition de la commission
Majorité Maintenir
Minorité
(Jung, Feigenwinter, Hofmann, Oester, Rüttimann, Savary- Fribourg, Thévoz, Uhlmann)
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
1155
Les règlements du personnel et de l'indemnisation de la Société doivent être approuvés par le Conseil fédéral.
Proposition Thévoz
Adhésion au Conseil des Etats (= biffer)
Nef, Berichterstatter: In Artikel 8 hat der Nationalrat beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und die GGF, die eine dem Bund eigentlich unterstellte, aber an sich freie Genossenshaft ist, der Personalordnung des Bundes zu unterstellen. Dem hat der Ständerat entgegengehalten, dass man die GGF, die bis heute sehr gut gearbeitet hat, weiter- hin der Bundespersonalordnung nicht unterstellen sollte. Ihre Kommission hat beschlossen, am Beschluss des Natio- nalrates festzuhalten und dem Ständerat nicht beizupflich- ten, also die GGF der Bundespersonalordnung zu unterstel- len. Dies vor allem deshalb, weil die Finanzkommission mit seiner Motion die Unterstellung solcher Gebilde verlangt hat. Das Parlament hatte seinerzeit dieser Motion zugestimmt.
Savary-Fribourg, rapporteur: L'article 8 traite des salaires et des indemnités. Veut-on conserver à cette coopérative son statut actuel, c'est-à-dire à l'image de l'économie privée, la liberté de régler elle-même les problèmes de personnel et de salaire, ou veut-on lui imposer les règles régissant le person- nel de la Confédération ? Le Conseil des Etats a opté pour la première solution. La majorité de notre commission a en revanche appuyé le texte du Conseil fédéral, suivant en cela la motion votée par les Chambres en 1980, motion qui demandait de prendre des mesures pour assurer la coordi- nation pour les questions de personnel des organisations semi-étatiques. Le même vœu a également été émis par la Commission des finances.
Indépendamment du résultat de nos délibérations, il serait regrettable qu'un doute subsiste quant à l'efficacité du per- sonnel et quant à l'application de l'échelle des salaires. L'effectif du personnel a régulièrement diminué depuis 1949, passant de 56 à 26 personnes, alors que les tâches réalisées par la CCF sont en progression: augmentation du nombre d'articles, augmentation du volume, augmentation des taxes, augmentation des stocks. En regard de cette activité, nous pouvons certifier que la société travaille bien et économiquement.
Il vous appartient de trancher. Personnellement, j'ai opté pour la proposition de la minorité, prétendant que le texte simplifié suffit, le Conseil fédéral donnant toutes les garan- ties pour éviter les abus.
Jung, Sprecher der Minderheit: Wir haben in der Differenz- bereinigung noch sehr lange über diesen Artikel 8 diskutiert. Es geht um die Motion von 1980, die verlangt, dass Organi- sationen, bei denen der Bund Defizitgarantie leistet, auch unter die Bundesaufsicht gestellt werden sollen.
Nun ist aber die GGF eine Organisation, die sicher in den letzten Jahren - und sie ist ja schon sehr alt - bewiesen hat, dass sie ein selbständiges und sehr gutes Regime führt. Eine Unterstellung unter die Bundesordnung hätte ihr in den letzten Jahren nur Probleme bereitet. Darum haben wir eine Formel gewählt, die trotzdem die Motion vom Jahre 1980 würdigt, das heisst, dass der Bundesrat über die Ord- nung entscheidet, so wie es hier vorgeschlagen wird: «Per- sonal- und Entschädigungsordnungen der Genossenschaft bedürfen der Genehmigung durch den Bundesrat.» Da kann der Bundesrat entscheiden, ob er damit einverstanden ist. Aber im Ausführen soll die GGF in diesem Rahmen Freiheit haben und die in den letzten Jahren sehr gute Interpretation ihrer Ordnung auch für die Zukunft weiterführen dürfen. Wenn wir zurückschauen, sehen wir ganz klar, dass der Betrieb bei der GGF in den letzten Jahren überhaupt immer ausgezeichnet funktioniert hat, dass ein Misstrauen absolut fehl am Platze ist, denn die GGF hat ihre Freiheit nie miss- braucht, sondern die daraus sich ergebende Flexibilität bei- spielhaft mit guten Leistungen und Resultaten vergolten. Ihr Lohnsystem ist in keiner Weise übertrieben. Seit Ende der Kriegswirtschaft hat die GGF ihren Personalbestand laufend
reduziert, von über 50 Personen auf heute nurmehr 26 Personen. Dabei muss man wissen, dass die Aufgaben der GGF nicht abgenommen, sondern im Gegenteil zugenom- men haben. Die Anzahl der dem GGF-Regime unterstellten Waren hat sich nämlich sehr stark erhöht, weil immer mehr Artikel, die nicht klassische Futtermittel sind, in Umgehung der agrarpolitischen Bestrebungen verfüttert werden. Mit der Bewirtschaftung dieser Ware durch die GGF konnte die Verfütterung ganz oder teilweise unterbunden oder doch wenigstens - und darum geht es ja - mit Preiszuschlägen belastet werden. Eine klare Sprache sprechen in diesem Zusammenhang die dem Bund durch die GGF abgelieferten Beiträge, welche von 8,8 Millionen im Jahre 1950 auf nahezu 400 Millionen im Jahre 1983 angestiegen sind.
Sodann sind die von der GFF verwalteten Pflichtlager seit 1950 um das Fünffache angestiegen. Schliesslich sei auch an die Aufgaben erinnert, welche die GGF immer wieder übernommen hat. Die GGF hat seit ihrer Gründung im Jahre 1933 - sie ist übrigens 51 Jahre alt - nie eine Gehalts- oder Personalordnung gehabt. Trotzdem hat sie mit ihren Löh- nen nie überbordet. Es lässt sich leicht ein Vergleich der gesamten Lohnentwicklung zwischen GGF und der Bundes- verwaltung anstellen. Vom Jahre 1960 bis 1980 wurden die Löhne in der Bundesverwaltung um 527 Prozent angeho- ben. In der GGF waren es lediglich gut 200 Prozent. Schliesslich darf ich auch darauf hinweisen, dass die GGF sich der Besoldungsordnung des Bundes mehr oder weni- ger anpasst, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass das Angestelltenverhältnis bei der GGF privatrechtlich geordnet ist, was sich insbesondere auf die Kündigungs- möglichkeiten auswirkt. Lohnerhöhungen werden also nicht einfach nur schematisch vorgenommen. Mit dieser Struktur haben wir ohne weiteres die Garantie, dass auch in Zukunft hier nicht übertrieben wird. Es wird ja in Zukunft gleich gearbeitet werden wie heute, und ich frage mich als Politiker und als Parlamentarier: Warum sollen wir einer Organisa- tion, die ja besser arbeitet als wir uns überhaupt vorstellen können, nach Bundesordnung hier Ketten anlegen? Ich glaube, es ist richtig, wenn wir hier der Minderheit zustim- men, dass die Personal- und Entschädigungsordnung wohl dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wird, damit die Motion erfüllt ist, aber dass in diesem Rahmen die Organe der GGF ihre Freiheit weiter haben. Darum bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
M. Thévoz: En septembre dernier, lorsque comme conseil prioritaire nous avons traité cet objet, j'avais déjà, au nom de la minorité de la commission, proposé de biffer l'article 8 qui propose en fait que le statut du personnel de la CCF soit calqué sur celui de la Confédération. Le Conseil national en avait décidé autrement, en adoptant, à une nuance près, la proposition du Conseil fédéral. Le Conseil des Etats, à la confortable majorité de 22 voix contre 15, au contraire, et contre l'avis de sa commission, a décidé de biffer cet article. Je vous propose donc de vous rallier à sa décision, bien que je me sois initialement laissé tenté par la solution de com- promis qui vient d'être défendue par M. Jung.
D'excellentes raisons militent en effet en faveur du maintien de la solution actuelle qui garantit l'indépendance adminis- trative de la CCF. Il convient surtout de relever qu'en voulant assimiler cette société coopérative à un service de la Confé- dération, nous affaiblirions son caractère privé qui fait sa force, sa souplesse et son efficacité. Rien en effet ne justifie une telle assimilation si ce n'est un esprit de symétrie, voire de mimétisme discutable, qui pousse à vouloir mettre tout le monde sous le même chapeau. Or, nous savons que la CCF a toujours travaillé de manière rationnelle et efficace, ce que reconnaît du reste sans discussion le Conseil fédéral. C'est ainsi qu'en appliquant avec souplesse et efficacité les méthodes éprouvées de l'économie privée, elle a pu réduire sensiblement les effectifs de son personnel qui étaient de 46 unités en 1950 à 26 en 1981; et pourtant, dans l'intervalle, de nouvelles et importantes tâches lui ont été confiées. J'ajoute aussi qu'il est intéressant de comparer l'évolution des salaires de la CCF avec celle des traitements du personnel
Société cooperative des céréales et matières fourragères 1156
N
24 septembre 1984
de la Confédération, ces dernières années. C'est ainsi que le salaire moyen du personnel fédéral était de 14 930 francs en 1960. Il a passé à 56 700 francs en 1980; cela représente une augmentation de 380 pour cent alors que durant le même laps de temps, les salaires de la CCF n'ont augmenté que de 227 pour cent, soit une augmentation inférieure de 30 pour cent à celle dont a bénéficié le personnel de la Confédéra- tion. C'est une preuve supplémentaire - s'il le fallait - de la bonne gestion de cette coopérative. Je rappelle en outre que la CCF, qui finance elle-même ses activités, ne touche · aucune prestation de la Confédération. C'est à mon avis une raison supplémentaire de lui laisser l'entière liberté et l'en- tière responsabilité, sur le plan de la politique du personnel, de sa propre gestion. Je vous invite donc à vous rallier à la décision du Conseil des Etats, en biffant l'article 8.
Hofmann: Herr Thévoz hat nun den Antrag gestellt, dem Ständerat zu folgen und Artikel 8 zu streichen. Auf der Fahne figuriert Herr Thévoz noch unter dem Namen der Minderheit, wie sie durch Herrn Kollege Jung vertreten worden ist. Das Rückkommen von Herrn Thevoz ist ver- ständlich. Persönlich möchte ich seinen Antrag unterstüt- zen, dass man dem Ständerat folgt und Artikel 8 streicht. Wenn man diesem Antrag nicht folgen will, wie er von Seiten des Ständerates und Herrn Thévoz vorliegt, so möchte ich Ihnen beantragen, der Minderheit zu folgen. Als wir in der Fraktion der SVP diesen Artikel 8 beraten haben, lag dem Antrag der Mehrheit nur noch der Antrag der Minderheit gegenüber, und wir haben in der SVP-Fraktion beschlossen, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.
Weshalb könnte man Artikel 8 streichen ? Dem Bundesrat ist kein Vorwurf zu machen, dass er Artikel 8 vorgelegt hat. Wir haben ihm seinerzeit eine Motion überwiesen. Darin haben wir verlangt, dass eine Koordination der privatrechtlichen personellen Belange erfolge bei Institutionen, die ihre Tätig- keit auf staatliche Hoheitsrechte abstützen. Weshalb ist aber hier eine Intervention des Bundes nicht erforderlich?
Erstens dürfen wir einmal festhalten, dass die Aufwendun- gen der GGF durch eine Kanzleigebühr bezahlt werden; diese Kanzleigebühr wird bei den Benutzern, den Mitglie- dern der GGF, erhoben. Diese Benutzer der GGF haben von sich aus alles Interesse, dass die GGF rationell, effizient und sparsam geführt wird. Zudem muss das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement jeweils die Höhe dieser Kanz- leigebühr genehmigen. Das EVD hat somit indirekt auch eine Kontrolle, dass bei der GGF nicht übermarcht wird.
Zweitens ist zu sagen, dass die GGF seit Ende der Kriegs- wirtschaft ihren Betrieb bedeutend rationalisiert hat. 1949 zählte sie noch 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seit 1981 sind es noch 26. Dabei haben die Aufgaben der GGF nicht etwa abgenommen, sondern sich namhaft vermehrt. Wäre die GGF einem Beamtenstatut unterstellt gewesen, so wäre es fraglich, ob sie diese Rationalisierung hätte vorneh- men können.
Drittens hat bereits Kollege Jung betont, dass die GGF bei der Lohnentwicklung nicht überbordet hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass sie sich bereits heute freiwillig, aber mit der nötigen Flexibilität jeweils der Besoldungsordnung des Bundes anpasst. Sie kann damit vor allem ihre Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter auch leistungsorientiert motivieren.
Viertens: Im bundesrätlichen Text wäre für die GGF eine Personal- und Gehaltsordnung verlangt worden. Bei grösse- ren Betrieben ist das sicher notwendig, aber bei nur 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem so kleinen Bestand, führt das zu einem Schematismus, auch zu einer Verbeamtung.
Die Bundesverwaltung klagt immer wegen des Personal- stopps. Man sollte ihr daher nicht noch neue Kontrollen und Aufgaben überweisen. Ich würde meinen, dass hier diese zusätzliche Kontrolle durch die Bundesverwaltung nicht notwendig ist. Wir können hier dem Ständerat, oder, wenn Sie das nicht wollen, dem Antrag der Minderheit folgen. In diesem Antrag der Minderheit beschränkt man sich auf die Kontrolle der Personal- und Entschädigungsordnung der Genossenschaft durch den Bundesrat und geht nicht weiter.
Schwarz: Ich betrachte die Regelung über die Gehälter und Entschädigungen der GGF unter dem Gesichtswinkel der Finanzkommission. Mein Vorredner musste ja das nicht mehr tun. Jahrelang hat man sich daran gestossen, dass im Bereich des Bundes verschiedene Regelungen gelten sol- len, was zu Ungerechtigkeiten führte. Auf Wunsch der Finanzdelegation befasste sich die Finanzkommission mit dieser Angelegenheit. Gemäss Protokoll der Sektion 4 vom 7. November 1980 wurde die Finanzkommission beauftragt, eine entsprechende Motion auszuarbeiten. In der Sitzung vom 13./14. November 1980 hat die Finanzkommission ein- stimmig, bei einer Enthaltung, folgende Motion verabschie- det: «Zahlreiche Institutionen stützen ihre Tätigkeit auf staatliche Hoheitsakte ab und/oder beziehen Bundesbei- träge und/oder sind durch die Gewährung von Defizitgaran- tien des Bundes abgesichert, ohne dass gleichzeitig eine ausreichende Einflussnahme und Koordination auf diese Institutionen seitens des Bundes bestehen würde. Dieses: Problem stellt sich insbesondere in personalrechtlichen Belangen. Der Bundesrat wird beauftragt, die unerlässlichen Vorkehrungen für eine Verbesserung der Koordination zu treffen.» Diese Motion wurde im Nationalrat am 4. Dezember 1980 mit 84 gegen 37 Stimmen überwiesen. Im Ständerat erfolgte die Überweisung ohne Opposition. Was der Bun- desrat und die Kommissionsmehrheit Ihnen vorschlagen, ist nichts anderes als die Konsequenz aus diesem verbindli- chen Auftrag des Parlaments. Mit mehr oder weniger Staat hat dies überhaupt nichts zu tun, denn die GGF ist ein Organ, welches im Auftrag des Staates handelt. Sie finan- ziert sich ausschliesslich durch staatlich verfügte Abgaben. Diese Abgaben erfolgen nicht freiwillig.
Auch mit einer vermehrten Regelungsdichte hat eine Koor- dination der Personalordnungen nichts zu tun; denn Perso- nalordnungen sind so oder so aufzustellen. Eine Kontrolle durch den Bundesrat hat aber auch - und dies möchte ich dick unterstreichen - mit den Leistungen der GGF über- haupt nichts zu tun. Die GGF arbeitet gut. Ich möchte sagen: hoffentlich arbeitet sie gut. Der Bundesrat kann doch nicht unterscheiden zwischen halbstaatlichen Organisationen, welche gut arbeiten und solchen, welche schlecht arbeiten, und je nachdem auf die Personalordnung Einfluss nehmen. Wenn wir in diesem Riesenapparat des Bundes mit seinen gegen 200 halbstaatlichen Organisationen Ordnung und Übersicht behalten wollen, dann ist ein Minimum an Koordi- nation und Kontrolle durch den Bundesrat unvermeidlich. Ich bitte Sie, konsequent zu bleiben und Bundesrat und Kommission zuzustimmen.
Nef, Berichterstatter: Ich habe nicht mehr viel zu sagen. Es geht hier nur darum, ob Sie Ihren Motionen, die Sie in diesem Hause annehmen, nachleben oder in diesem Fall wieder ausscheren wollen. Darum geht es. Zur Diskussion steht nicht, ob die GGF gut oder nicht gut gearbeitet hat; sie hat immer sehr gut gearbeitet. Es geht einzig darum, ob Ihre Motion, also der Wille, den Sie im Städerat und hier bekun- det haben, nun Gültigkeit haben soll, oder ob wir bei erster Gelegenheit wieder eine Ausnahme machen.
Die Kommission hat mit 11 gegen 6 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat zuzustimmen.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: Je pense qu'il s'agit ici d'une décision politique et l'on ne va pas revenir sur tous les éléments invoqués. Il y a un choix à faire. La majorité de la commission - je vous le répète - vous propose de ne pas vous rallier à la décision du Conseil des Etats mais de maintenir la décision que vous avez prise antérieurement, je vous laisse le choix en la matière.
Bundesrat Stich: Mit dem ursprünglichen Beschluss, den die Mehrheit hier beantragt, und an sich auch mit dem Minderheitsantrag Jung könnte man sich noch befreunden; grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestim- mung seinerzeit aufgrund einer völlig unbestrittenen Motion der Räte in die Vorlage eingefügt wurde. Wenn wir in diesen Organisationen, die hoheitsrechtliche Aufgaben erfüllen, ein
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
1157
gewisses Mitspracherecht haben wollen und müssen, wie das diese Motion verlangt hat, dann müssen Sie hier fest- halten. Ich beantrage Ihnen, an Ihrem Beschluss festzuhalten und den Antrag von Herrn Thévoz abzulehnen.
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag Thévoz
78 Stimmen 22 Stimmen
Art. 15 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 15 al. 3
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Nef, Berichterstatter: In Artikel 15 Absatz 3 geht es um die Grösse der Teile, die bei der Versteigerung eingeworfen werden müssen. Der Nationalrat hat beschlossen, dass sie 10 bis 20 Prozent betragen sollen, wobei der Bundesrat die Zusicherung abgab, dass zu Beginn der Versteigerungen die untere Limite anzuwenden sei, weil man hier Neuland beschreite. Der Ständerat seinerseits ist um 5 Prozent her- untergegangen, und zwar auf 5 bis 15 Prozent, also auf eine Zahl, die bereits in der Kommission des Nationalrates nur ganz knapp unterlegen ist. In der Differenzbereinigung beschloss Ihre Kommission, hier dem Ständerat zu folgen, und zwar mit 14 gegen 1 Stimme.
Wir beantragen Ihnen, hier dem Ständerat zuzustimmen.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: Là aussi, à l'article 15, 3ª alinéa, les avis sont très partagés. Pour constituer la masse destinée aux enchères, le Conseil fédéral propose de réduire les contingents individuels de 10 à 20 pour cent. En procédure de consultation, certains milieux estimaient que 10 pour cent devaient être un maximum, alors que d'autres proposaient 40 pour cent. Notre conseil avait suivi la propo- sition du Conseil fédéral. Le compromis adopté par le Con- seil des Etats, qui est de 5 à 15 pour cent, a été admis par notre commission par 15 voix contre 1. Nous vous propo- sons donc de suivre la décision du Conseil des Etats.
Bundesrat Stich: Im Gegensatz zur nationalrätlichen Kom- mission beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, an den Anträgen des Bundesrates und Ihrem ursprünglichen Beschluss festzuhalten, d. h. statt den neu vorgeschlagenen 5 bis 15 Prozent 10 bis 20 Prozent zu beschliessen. Sie schaffen damit eine grössere Flexibilität, die zweifellos nötig ist.
Ich bitte Sie deshalb, jetzt nicht Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen, sondern an Ihrem früheren Beschluss und damit am Beschluss des Bundesrates festzuhalten.
Le président: Nous nous trouvons devant la situation sui- vante: la commission vous propose de vous rallier du Con- seil des Etats et le Conseil fédéral vous demande de mainte- nir notre décision antérieure.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission
Einstimmigkeit
Nef, Berichterstatter: Hier besteht eigentlich keine Differenz. Als der Nationalrat diesen Artikel formulierte, hat er bereits zum Ausdruck gebracht, dass der Ständerat hier nochmals über die Bücher gehen und versuchen sollte, den Artikel noch etwas präziser und besser zu fassen. Dies hat der Ständerat nun getan, so dass wir Ihnen einstimmig empfeh- len, dem Ständerat zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 17 Abs. 3 Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit (Schmid, Jaggi, Jung, Rüttimann, Savary-Freiburg) Festhalten
Art. 17 al. 3 Proposition de la commission
Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité (Schmid, Jaggi, Jung, Rüttimann, Savary-Fribourg) Maintenir
Nef, Berichterstatter: Im Artikel 17 Absatz 3 geht es um die Spezialkontingente, d. h. um die Kontingente, die die Mais- mühlen, Hafermühlen, Schälmühlen zur Verarbeitung erhal- ten. Der Nationalrat hat seinerzeit eine sehr straffe Fassung dieses Artikels angenommen. Danach müssen die Spezial- kontingente alle drei Jahre neu festgesetzt werden, und es muss dabei auf die zweckgebundene Ausnutzung der Kon- tingente abgestellt werden.
Der Ständerat seinerseits hat nun eine bedeutend largere Fassung aufgestellt. Die Spezialkontingente werden alle drei Jahre revidiert, und zwar nach Massgabe der Waren, die zu Speisezwecken verarbeitet werden, welche sich bei üblicher Ausbeute einwandfrei für die menschliche Ernährung eig- nen. Das heisst natürlich, dass die Spezialmühlen nicht sehr eingeengt würden. Dies schien uns aber in der Differenzbe- ratung als notwendig, weil nämlich die Gefahr besteht, dass in Notzeiten diese Mühlen gar nicht mehr vorhanden wären. Die Mühlen haben sowieso einen ungeheuren Aderlass erlebt. Sie sind in den letzten 20 Jahren von 120 auf 32 Mühlen zurückgegangen. Es ist für die Landesversorgung notwendig, dass dieser Bestand von Mühlen nicht noch weiter reduziert wird. Deshalb sollte die etwas largere Fas- sung des Ständerates angenommen werden.
Es ist zu bemerken, dass die Fassung des Ständerates kein Freipass ist für diese Spezialmühlen, die Futtermittelkontin- gente zu umgehen; denn es bestehen Regelungen genug, um Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern.
Ich möchte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kom- mission bitten, hier dem Ständerat zuzustimmen.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: L'article 17 concerne les contingents spéciaux. La formulation retenue par notre con- seil, qui prévoyait la réduction des contingents spéciaux aux seuls besoins du secteur de l'alimentation humaine, me paraissait logique. Elle éliminait progressivement toutes les distorsions pouvant se présenter de manière à éluder le contingentement des denrées fourragères. Elle supprimait du même coup les inégalités de traitement entre les bénéfi- ciaires de contingents spéciaux et leurs collègues concur- rents.
La version du Conseil des Etats, adoptée par la majorité de notre commission, donne la chance aux moulins concernés de transformer le même volume qu'auparavant. Les raisons invoquées sont la crainte de voir disparaître certaines entre- prises qui auraient des difficultés et, du même coup, de voir
Art. 16
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
45 Stimmen 46 Stimmen
Société cooperative des céréales et matières fourragères 1158
N
24 septembre 1984
diminuer la capacité de production que l'on souhaite à tout prix maintenir pour des temps de crise. J'ai soutenu la minorité de la commission qui souhaite maintenir le texte adopté par notre conseil.
Schmid, Sprecher der Minderheit: Die Erläuterungen der Kommissionssprecher waren für uns sehr wertvoll. Trotz- dem kann ich mir gut vorstellen, dass jene, die nicht in der Kommission waren, nach einjährigem Unterbruch in diesem Geschäft einige Mühe haben werden, sich für die Mehrheit oder für die Minderheit zu entscheiden. Worum geht es? Wie Sie wissen, haben sich Behörden und Volk schon vor Jahrzehnten dafür entschieden, die schweizerische Land- wirtschaft unter anderem durch die mengenmässige Begrenzung der Einfuhr von Futtermitteln zu schützen. Diese mengenmässige Begrenzung erfolgt einerseits durch die ordentlichen Kontingente und andererseits durch die in Artikel 17 zur Diskussion stehenden Spezialkontingente. Die Spezialkontingente betreffen im wesentlichen Mahlgerste, Mahlhafer und Mais. Aus diesen Produkten werden Lebens- mittel für die menschliche Ernährung hergestellt. Der Umstand, dass dabei Futtermittel anfallen, ist der Grund, weshalb auch hier eine Kontingentierung, nämlich die soge- nannte Spezialkontingentierung, eingeführt wird.
Es ist zu unterscheiden zwischen Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 3. Bei Artikel 17 Absatz 1 - hier besteht keine Differenz - geht es um die Neueröffnung und die Erhöhung von Spezialkontingenten auf Antrag der potentiel- len oder aktuellen Kontingentsinhaber; bei dem umstritte- nen Artikel 17 Absatz 3 geht es dagegen um die obligato- risch vorgeschriebene, alle drei Jahre durchzuführende Revision der Spezialkontingente. Die Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat besteht darin, dass nach Auffassung des Ständerates und der Mehrheit der vorberatenden Kommission für eine Änderung dieser Kon- tingentszuteilung genügt, dass diese Spezialkontingente zu Speiseprodukten verarbeitet werden, gleichgültig, ob sie nachher auch als Speiseprodukte abgesetzt oder zu Futter- mittelzwecken verkauft werden. Nach Auffassung der Min- derheit der Kommission, die ich hier vertrete, wollen wir darauf Bedacht nehmen, dass solche Kontingentsrevisionen nur möglich sind, wenn die Kontingentsinhaber diese kon- tingentierten Importe nicht nur zu Speiseprodukten verar- beiten, sondern auch als Speiseprodukte, also für die menschliche Ernährung, veräussern. Das scheint mir eine sehr wesentliche Differenz zu sein.
Woher kommt der Widerstand, wie er sich durch die Mehr- heit der Kommission und durch den Ständerat äussert? Es geht darum, dass die Futtermittelkontingente, d. h. die gewöhnlichen Kontingente, mit verschiedenen Abgaben und Auflagen belegt sind. Diese Abgaben sind einmal Pflichtlagerabgaben; es gibt aber auch eine Auflage in bezug auf die Verwertung von inländischen Agrarprodukt- überschüssen, welche die Kontingentsinhaber auf sich neh- men müssen. Diese Abgaben und Auflagen verteuern natür- lich die Herstellung von Futtermitteln auf dem Wege von gewöhnlichen Importkontingenten. Die Verteuerung ist ein an sich begreiflicher Anreiz, auf dem Umweg über Spezial- kontingente Importe zu tätigen und daraus Futtermittel her- zustellen. Nun sagen allerdings die Befürworter des Antra- ges der Mehrheit und des Ständerates, dass es für die Herstellung von Speiseprodukten, die auch zu Futtermittel -: zwecken dienen können, besonderer kostspieliger Einrich- tungen bedürfe, und deshalb sei es gerechtfertigt, dass durch Wegfall oder teilweisen Wegfall dieser Abgaben und Auflagen eine gewisse Korrektur geschaffen werde.
Da kommen wir zu einem grundsätzlichen Problem, auf das mich schon vor Jahren als erster in diesem Rat Herr Kollege Paul Eisenring aufmerksam gemacht hat. Herr Eisenring hat immer wieder die Auffassung vertreten, dass mehr und mehr Unternehmen, die keine Landwirtschaftsbetriebe sind, den Agrarschutz für sich beanspruchen, so dass die beschränk- ten Ressourcen, die uns für den unbestrittenen Schutz unserer einheimischen Landwirtschaft zur Verfügung ste- hen, den eigentlichen Landwirtschaftsbetrieben fehlen. In
diese Richtung geht das Anliegen der Spezialmühlen, auf dem Wege über Spezialkontingente Speiseprodukte herzu- stellen, die zu Futtermittelzwecken verkauft und verwendet werden.
Politisch schwerwiegender dürfte allerdings der von Herrn Kommissionspräsident Nef vorgetragene Grund für den Standpunkt der Mehrheit sein, nämlich dass wir auf solche Spezialmühlen in Notzeiten angewiesen sind. Was ist dazu zu sagen? Vorerst ist grundsätzlich festzustellen, dass noch nie ein Volk verhungert ist, weil es zu wenig Mühlen gehabt hat, sondern weil zu wenig Getreide vorhanden war. Zwei- tens übersteigen die Kapazitäten an Spezialmühlen bei wei- tem den Bedarf, der aufgrund der obligatorischen und tat- sächlich gehaltenen Pflichtlager in einem Krisenfall notwen- dig wäre. In einigen Monaten wären diese Pflichtlager aufge- braucht und dann würde die bestehende Kapazität an Spe- zialmühlen ihren Zweck nicht mehr erfüllen.
Was ist zum Einwand zu sagen, dass wir in unserem Land auch Mais, Hafer und Gerste anpflanzen und daher diese Spezialmühlen nötig sein könnten? Gerste wird - neben der Verfütterung an Tiere - zur Herstellung von Brotmehl einge- setzt werden müssen: dafür braucht es keine Spezialmüh- len. Der Hafer wird im Krisenfall zur Verfütterung an Pferde verwendet, die in der Armee und der Landwirtschaft einge- setzt werden müssen. Der Mais, der im Inland angepflanzt wird, ist nach Angaben der Spezialmühlen für die menschli- che Ernährung ungeeignet. Gehen wir aber davon aus, dass die Menschen in unserem Land diesen Mais trotzdem essen, kann die Maisaufbereitung ohne weiteres durch gewöhnli- che Mühlen vorgenommen werden, so dass wir gar keine Spezialmühlen brauchen.
Ich muss sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie, wenn Sie nur auf die Verarbeitung zu Speisezwecken und nicht auf den Absatz zu Speisezwecken abstellen wollen, in jede dieser Spezialmühlen einen staatlichen Kontrolleur schicken müssen, der prüft, ob diese Spezialkontingente wirklich zu Speiseprodukten verarbeitet werden.
Es gibt bei den Spezialmühlenbesitzern zwei Kategorien von Leuten. Die einen haben sich den veränderten Konsumge- wohnheiten der Menschen angepasst; sie bieten zusammen mit der Lebensmittelindustrie Fertignahrungsmittel und Bir- chermusprodukte an. Sie haben keinerlei Probleme mit den Spezialkontingenten, denn sie verarbeiten sie zu Speisepro- dukten und setzen sie auch entsprechend ab. Die andere Kategorie von Spezialmühlenbesitzern ist den bequemen, aber sehr lukrativen Weg der Futtermittelproduktion mit Spezialkontingenten gegangen.
Zum Schluss noch eine versöhnliche, vielleicht auch etwas humoristische Bemerkung: Im Ständerat ist in diesem Zusammenhang der Ausdruck der «schönen Müllerin» gefallen; es ist dort gesagt worden, dass die schöne Müllerin allein nicht genüge, dass wir auch schöne Mühlen brau- chen. Ich darf wohl im Namen des ganzen Rates sprechen, wenn ich sage, die schöne Müllerin verdiene unsere unge- teilte Aufmerksamkeit. Ich bin auch der Meinung, dass wir an schönen Mühlen interessiert sind, aber nicht schöne Mühlen auf Staatskrücken!
Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Schwarz: Bei dieser Diskussion um die Spezialkontingente muss von einigen Tatsachen ausgegangen werden.
Die Regelung der Spezialkontingente ist eine zwingende Folge der Futtermittelkontingentierung. Wir müssen nun in den nächsten zehn Jahren einmal sehen, wie sich das neu- eingeführte Versteigerungssystem auswirkt. Je nachdem muss man dann auf das Kontingentierungssystem an sich zurückkommen.
Die Spezialmühlen unterscheiden sich grundsätzlich von den Futtermühlen. Die ersteren verarbeiten Mahlgerste, Mahlhafer und Essmais zu Speiseprodukten, die letzteren produzieren Futtermittel für die tierische Ernährung. Ein Zusammenhang besteht lediglich darin, dass bei den Spei-
September 1984 N
1159
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
semühlen zwangsläufig Abfälle anfallen, welche nur zu Fut- C'est pourquoi je vous propose de vous rallier à la décision terzwecken Verwendung finden können. du Conseil national.
Diesem Vorwurf stehen vier Tatsachen gegenüber:
Der technische Vorgang in den spezialisierten Schälbe- trieben ist sehr teuer. Futtermittel können billiger hergestellt werden.
Eine Umgehung der Futtermittelpreiszuschläge ist inso- fern nicht gegeben, als die verbleibenden Abfallprodukte, welche der tierischen Ernährung zugefügt werden müssen, mit diesen Preiszuschlägen belastet werden, was durchaus richtig ist.
Eine Umgehung der Futtermittelbewirtschaftung an sich kann dadurch vermieden werden, dass diese Abfälle in der Bemessung des Gesamteinfuhrkontingents berücksichtigt werden können.
Wäre die Spezialmüllerei ein so grosses Geschäft, wie dies offenbar gewisse Kreise vermuten, dann müsste sie sich ausgedehnt haben. Das Gegenteil ist der Fall: 1959 waren es noch 122 Betriebe, am 1. Januar 1984 aber nur noch 32 Betriebe. Um im Interesse unserer Landesversor- gung zu verhindern, dass diese auch noch verschwinden, bitte ich Sie, sich dem wohlüberlegten Antrag des Ständera- tes und unserer Kommissionsmehrheit anzuschliessen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. .
M. Revaclier: Comme l'a démontré le porte-parole de la minorité, il existe d'excellentes raisons pour que le Conseil national maintienne sa décision du 20 septembre 1983. L'article 17 concerne donc le problème des contingents spéciaux. Ce problème provient de l'utilisation, par l'affoura- gement du bétail, des déchets issus de la transformation industrielle de l'orge, de l'avoine et du maïs en gruau, des flocons d'avoine destinés à l'alimentation humaine.
On importe actuellement, sous forme de contingents spé- ciaux, beaucoup plus de céréales qu'il n'en est effective- ment utilisé dans l'alimentation humaine. On constate même que, sous la rubrique des contingents spéciaux, il s'importe aujourd'hui de plus en plus des denrées fourra- gères qui, dès le départ, sont utilisées dans le secteur de la production animale. Cela a d'ailleurs été confirmé par la Coopérative des céréales fourragères elle-même, qui estime que des 70 000 tonnes de contingents spéciaux, 70 à 80 pour cent sont dirigés vers l'alimentation du bétail. De son côté, l'Office fédéral de l'agriculture confirme que, pour l'ensemble du pays, seuls 22 pour cent de ces contingents sont utilisés pour l'alimentation humaine.
Sous la rubrique «Utilisation pour l'alimentation humaine», ce sont donc environ 55 000 tonnes de denrées fourragères qui sont importées en Suisse et qui, de ce fait, échappent au contingent global de ces matières.
Pour mettre fin à ces abus, la version de l'article 17, arrêtée par le Conseil national, suggère de réduire les contingents spéciaux aux seuls besoins du secteur de l'alimentation humaine. C'est là, je crois, une formule tout à fait logique. Pour sa part, la version de l'article 17, 3e alinéa, telle que la propose le Conseil des Etats, aurait pour conséquence de maintenir pour dix ans les contingents dans leur situation actuelle et, par conséquent, de proroger par un arrêté fédé- ral ces distorsions de concurrence tout à fait insupporta- bles.
Röthlin: Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Wie Sie wahr- scheinlich aus den bisherigen Voten gemerkt haben, geht es um ein handfestes Duell zwischen den Genossenschaftsver- bänden und den Spezialmühlen. Gestatten Sie mir, auf zwei, drei Argumente von Herrn Kollega Schmid einzugehen.
Der Anfall an Futtermitteln aus der Spezialkontingents-Ver- mahlung ist nur einen Bruchteil der gesamten Futtermittel- einfuhr. Es handelt sich - um es zu relativieren - um ledig- lich 2 Prozent des Futtermittelimportes. Von der Menge, die aus den Spezialmühlen in den Futtermittelsektor geht, sind 35 000 Tonnen unvermeidliche Abfälle, während der restli- che, nicht in den Speisesektor gehende Teil nur infolge wohlstandsbedingter Ernährungsgewohnheiten als Futter- mittel verfüttert werden muss.
Herr Kollega Schmid, weder Sie noch wir werden bei einer Verengung des Marktes verhungern. Doch die Fassung des Nationalrates zu Artikel 17 hätte zur Folge, dass die Kontin- gente und damit die Kapazitäten der Spezialmühlen auf den heutigen Bedarf an Speiseprodukten beschnitten würden, so dass die Mahlkapazitäten zur Sicherstellung des Landes- versorgung in Krisen- und Notzeiten nicht mehr vorhanden wären. Die Behauptung, dass die spezialisierten Installatio- nen der Spezialmühlen in einer Notsituation überflüssig wären, geht davon aus, dass sich die schweizerische Bevöl- kerung in einer solchen Lage von minderwertigen Futtermit- teln ernähren müsste, und dann würde wahrscheinlich auch Ihr Birchermüesli aus Abschied und Traktanden fallen. Es geht hier schlicht und einfach um den Weiterbestand einiger gewerblicher Spezialmühlen.
Darum bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem Ständerat zuzustimmen.
Hofmann: Es geht hier um drei wesentliche Punkte: erstens um die Vorteile, die ein Spezialkontingent an und für sich hat, zweitens um Wettbewerbsvorteile, wenn das Kontin- gent, das an und für sich für Speisezwecke bestimmt wäre, als Futtermittel abgesetzt wird, und drittens um eine struk- turpolitische Frage, um die Erhaltung von Spezialmülle- reien.
Unsere Fraktion hat sowohl die nationalratliche wie die ständerätliche Fassung eingehend beraten. Sie ist mehrheit- lich für Zustimmung zum Ständerat. Eine Minderheit tritt für Festhalten an der Fassung des Nationalrates ein.
Die Fassung des Nationalrates ist an sich sehr klar. Sie sagt, dass die Gewährung dieser Spezialkontingente abzustellen sei auf die zweckgebundene Ausnutzung der Kontingente, d. h. also, dass diese Spezialkontingente für das verwendet werden sollen, für das sie gewährt werden, nämlich für Speisezwecke. Der Nationalrat hat seinerzeit entschieden, dass das EMD Ausnahmen vorsehen kann, wenn es deswe- gen für Müllereien Härtefälle geben sollte und sie sich nicht mehr halten können, obwohl ihre Erhaltung erwünscht ist. Die ständerätliche Fassung hat vor allem die strukturpoliti- sche Frage in den Vordergrund gerückt. Dem Ständerat ging es vor allem um das Postulat, noch möglichst zahlrei- che Mühlen, die in diesen Spezialbereichen tätig sind, zu erhalten. Die ständerätliche Fassung lässt aber ohne weite- res zu, dass diese Spezialkontingente dann zu einem gros- sen Teil nicht im Nahrungsmittel-, sondern im Futtermittel- sektor abgesetzt werden können.
Falls die Mehrheit des Rates aus strukturpolitischen Überle- gungen der ständerätlichen Fassung zustimmen wird, dann wäre zu fordern, dass der bei der Herstellung von Speisewa- ren anfallende Futtermittelanteil bezüglich Abgaben und Belastungen den übrigen importierten Futtermitteln ange- glichen wird. Damit würden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Es geht hier nicht um eine Frage zwischen Nicht- landwirtschaft und Landwirtschaft; es geht um eine Frage strukturpolitischer Art einerseits, aber andererseits auch darum, Wettbewerbsverzerrungen zu verhüten.
147-N
Société cooperative des céréales et matières fourragères 1160
N
24 septembre 1984
Hari: Ich bin voll überzeugt, dass dieser Artikel 17 Absatz 3 im Sinne von Ständerat und Kommission ins Gesetz aufge- nommen werden muss. Die Gründe sind folgende:
Im Interesse der Landesversorgung sind wir auf die beste- henden Schälmühlen angewiesen, wohlwissend, dass in Krisenzeiten oder im Kriegsfall Essmais, Gerste, Hirse und Hafer eine vermehrte Bedeutung in unserer Ernährung erhalten. Wo gehobelt wird, gibt es Späne, so auch bei den Schälmühlen. Deshalb müssen diese auch in Zukunft die Möglichkeit erhalten, die Nebenprodukte, die sich nicht für die menschliche Ernährung eignen, als tierische Futtermittel abzusetzen. Dabei ist zu sagen, dass diese Schälabfälle im Kriegsfall sich natürlich drastisch vermindern würden. Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag von Ständerat und Kommission zuzustimmen.
Keller: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, dem Ständerat zuzu- stimmen, weil er die weitsichtigere und die ausgereiftere Lösung vorlegt.
Diese Spezialmühlen sollen die Möglichkeit erhalten, ihr bisheriges Kontingentsvolumen auch in Zukunft zur Verfü- gung zu haben, solange sie Speiseprodukte herstellen, auch wenn diese nicht vollständig im Speisesektor abgesetzt wer- den. Für diese Spezialmühlen sind ungleich höhere Investi- tionen erforderlich. Es geht doch darum, diese Kapazität für Notzeiten zu erhalten!
Herr Schmid hat vorhin die Frage, dass diese Mühlen für solche Zeiten nicht mehr erforderlich seien, ziemlich stark heruntergespielt. Er hat gesagt, dass kein Volk gestorben sei, weil keine Mühlen vorhanden gewesen wären, sondern weil es allenfalls an Korn fehlte. Einverstanden! Allerdings ist das sehr überspitzt ausgedrückt. Mühlen braucht es auch, gerade wenn der Mensch beispielsweise Gerste essen will. Die Demonstration ist uns Herr Schmid schuldig, wie er Gerste essen wird, die durch eine blosse Futtermühle gedrückt wurde.
Der Anteil des Kontingents für Spezialmühlen ist sehr bescheiden. Er macht etwa 10 Prozent aus. Wir können diese Regelung für Spezialmühlen im Sinne des Ständerates mit gutem Gewissen unterstützen.
Nef, Berichterstatter: Ich glaube, Sie haben nun das ganze Spektrum an Argumenten vernommen. Für die Kommis- sionsmehrheit haben wohl folgende Gründe den Ausschlag gegeben, dem Ständerat zuzustimmen:
Die Sachbearbeiter, insbesondere Herr Direktor Kurath, haben zugesichert, dass keine Missbräuche auf diesem Gebiete bestehen.
Die Kontingentsordnung mit den Kontingenten der Spe- ziałmühlen kann nicht unterlaufen werden; man hat hier die Sache absolut in den Händen.
Ganz eindeutig das vorsorgungspolitische Moment: Wenn man weiss, dass innert zweier Jahrzehnte die Mühlen auf einen Viertel zusammengeschrumpft sind, dann muss man sich fragen, wie viele Spezialmühlen in unserem Land noch vorhanden waren, wenn wieder einmal eine Versor- gungskrise vor der Tür stände.
Herr Schmid hat den Anschein erweckt, als ob andere Müh- len ohne weiteres die Aufgabe der Spezialmühlen überneh- men könnten. Das ist nun wirklich eine falsche Annahme! Mühlen bei Bedarf aus dem Boden zu stampfen, Mühlen mit Spezialeinrichtungen, wäre doch ein sehr problematisches Unterfangen.
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und hier ebenfalls die Differenz zum Ständerat zu beseitigen und diesem zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Zu Artikel 17 Absatz 1 und 2 bestehen keine Differenzen. Danach können Spezialkontingente aus- serhalb von periodischen Revisionen nur dann neu eröffnet oder erhöht werden, soweit nachgewiesen wird, dass die aufgrund der Neueröffnung oder Erhöhung eingeführten Waren vollumfänglich zu Speiseprodukten verarbeitet wer-
den, die ausschliesslich für die menschliche Ernährung abgesetzt werden.
Absatz 2 regelt die entsprechende Kürzung bzw. den Entzug, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Davon zu unterscheiden ist nun Absatz 3, der jetzt zur Diskussion steht, und der die periodische Revision der Kon- tingente regelt. Nach der Fassung des Nationalrates wird auf die zweckgebundene Auswertung der Kontingente abge- stellt, d. h. auf den Absatz als Speiseprodukte. Kann nicht alles im Speisesektor abgesetzt werden, müssten die Spe- zialkontingente gekürzt werden. Käme ein Betrieb durch eine solche Kürzung in eine Härtesituation, hätte das Eidge- nössische Volkswirtschaftsdepartement darüber zu entscheiden. Festhalten an der nationalrätlichen Fassung ist der Vorschlag der Minderheit. Demgegenüber schreibt die Fassung des Ständerates vor, dass die Spezialkontingente zwar ebenfalls alle drei Jahre revidiert werden, dass dabei aber nicht auf den Absatz als Speiseprodukte, sondern nur auf die Verarbeitung der Waren zu Speisezwecken, die sich bei üblicher Ausbeute einwandfrei für die menschliche Ernährung eignen, abgestellt wird. Eine Härteklausel ist dabei nicht mehr nötig. Praktisch führt die Lösung des Ständerates dazu, dass bei den Spezialkontingenten nichts bzw. nicht allzu viel geändert wird.
Der Bundesrat hat sich bei der Beratung im Ständerat der nationalrätlichen Fassung angeschlossen, macht aber dar- aus angesichts der zur Diskussion stehenden 70 000 Tonnen Spezialkontingente gegenüber 1 Million Tonnen Futtermit- telimporten keine cause célèbre.
Im Differenzbereinigungsverfahren hat die nationalrätliche Kommission mit 11 zu 6 Stimmen der Fassung des Stände- rates gegenüber derjenigen des Nationalrates den Vorzug gegeben. Der Bundesrat kann der Fassung des Ständerates zustimmen.
Die nationalrätliche Kommission wünschte vom Bundesrat im Zusammenhang mit den Spezialkontingenten die Erklä- rung, dass mit der Bestimmung der Preiszuschläge auf eingeführten Waren, die der Spezialkontingentierung unter- stehen, die Differenz zwischen Richtabsatz und Mindest- absatz verkleinert werden solle. In der Verordnung sind Richtabsätze von Mahlprodukten zur Verwendung im Spei- sesektor festgesetzt. Wird mehr als der Richtabsatz in den Speisesektor geliefert, erfolgt eine Vergütung des Preiszu- schlages. Im gegensätzlichen Fall stellt sich die Frage der Nachzahlung der Preiszuschläge, wenn weniger als der Richtabsatz in den Speisesektor geliefert wird.
Im Sinne einer Übergangsregelung ist ein Mindestabsatz festgelegt. Erst wenn dieser unterschritten wird, muss eine Nachzahlung von Preiszuschlägen erfolgen. Diese tolerierte Bandbreite beträgt jetzt 15 Prozent. Es ist beabsichtigt, sie allmählich bis auf 5 Prozent einzuengen. Eine gewisse Bandbreite ist erforderlich, weil es nicht einfach ist, ein- wandfrei festzustellen, ob ein Produkt im Spesesektor oder im Futtersektor verwendet wird. Manche Produkte eignen sich eben für beides.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
64 Stimmen 50 Stimmen
Art. 24a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Pini Festhalten
Art. 24a
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Pini Maintenir
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel
1161
Nef, Berichterstatter: Hier geht es darum, dass eine Frei- menge zur Versteigerung bewilligt werden soll. Das heisst, bei jeder Versteigerung, die ja nun eintreten soll, dürften die ersten 3000 Tonnen ausgenommen werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass von 110 Firmen, die Getreide ein- führen, deren 70 von der Versteigerung ausgenommen wür- den. Die Kommission ist zur Überlegung gekommen, dass damit das neue Instrument der Versteigerung weitgehend unterlaufen würde und dass ein negativer Aspekt der Getrei- deeinfuhr, die sogenannten Sofakontingentsinhaber, noch gefördert würde. Das sollten wir nicht tun. Die Kommission hat mit allen gegen eine Stimme beschlossen zu beantra- gen, dem Ständerat zuzustimmen und diese Freimenge zu streichen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: L'article 24a est une dispo- sition transitoire souhaitée par le Conseil national. Je ne répète pas les arguments avancés par le président de la commission, mais je dirai simplement ceci: étant donné qu'à l'article 15, au 3º alinéa, nous n'avons pas suivi la proposi- tion du Conseil fédéral qui demandait une réduction de 10 à 20 pour cent, nous n'avons à disposition que 5 à 15 pour cent; je prétends qu'en réduisant le pourcentage, on a la possibilité de se dispenser pratiquement des dispositions transitoires. Je vous prie donc de vous rallier à la majorité de la commission qui a pris la décision de suivre le Conseil des Etats.
M. Pini: Je rappelle que M. Fritz Honegger, prédécesseur de M. Furgler à la tête du Département de l'économie publique, n'avait pas caché ses préoccupations - voire sa perplexité - face à cette innovation des ventes aux enchères, qui n'a d'ailleurs pas encore été mise en pratique, même si celle-ci visait à rendre plus souple l'actuel régime des contingents. Ma proposition de maintien de l'article 24a reprend entière- ment les motivations que notre ancien collègue Walter Augsburger, avec la passion et la compétence qui caractéri- saient ses interventions, avait exposées, il y a une année dans cette salle - exactement le 20 septembre 1983 - lors du premier débat sur la révision de cette loi fédérale. Sa propo- sition minoritaire, que nous avons acceptée il y a un an et qui vient d'être biffée par le Conseil des Etats, visait à assurer aux entreprises moyennes la possibilité de partici- per à cette nouvelle expérience des ventes aux enchères par leur contingent inférieur à 3000 tonnes. Notre ancien collè- que nous rappelait encore au mois de juillet 1983: «Ich habe nichts gegen die Grossen, es braucht auch sie. Doch sollte man auch den Kleinen eine Chance geben, zu überleben mit hartem Kampf um Marktanteile, immer vorausgesetzt, dass die Leistung stimmt.»
Cette simple raison que je viens de citer m'amène à reconfir- mer aujourd'hui le maintien de cette disposition, laquelle n'a étrangement pas recueilli la considération du Conseil des Etats.
Cette norme que l'on veut éliminer de force intéresse plus de 60 entreprises suisses avec un contingent inférieur à 3000 tonnes, représentant les 12,5 pour cent du contingent global.
Ces entreprises, qui sont confrontées à la réalité économi- que bien définie de notre pays et dont l'utilité ne peut pas être mise en discussion, seraient empêchées de participer aux premières enchères au profit d'une cinquantaine d'en- treprises qui représentent, par contre, les 47,5 pour cent du contingent global. Même si la matière que nous traitons nous offre un mécanisme assez complexe sur le plan de l'application pratique de son nouveau règlement, j'ose affir- mer que l'on est en train de privilégier les plus forts par rapport aux plus faibles. D'ailleurs, lors du récent débat qui a eu lieu à ce sujet à la Chambre haute, le conseiller aux Etats Hänsenberger stigmatisait dans ce sens la décision majoritaire de la commission, qui veut justement éliminer cette disposition transitoire. Il soulignait entre autres que les entreprises ne pouvant pas atteindre le plafond des 3000 tonnes peuvent participer à ce nouveau système de marché qui vise à introduire pas à pas des possibilités plus libérales.
Même au début, cette expérience ne devrait pas, à mon avis, défavoriser les protagonistes potentiels par rapport à leur différente force commerciale. Les quelque 60 entreprises moyennes qui n'atteignent pas les 3000 tonnes dans la réalité du marché suisse ne sont pas insignifiantes. Dans mon canton, au Tessin, la plus grande entreprise dans ce secteur - représentant quand même les 18 pour cent du contingent national de maïs comestible - subirait les consé- quences qui découlent de la décision du Conseil des Etats car elle n'atteint pas le plafond des 3000 tonnes. D'autres maisons de la branche se situant dans la moyenne des 1000 tonnes seraient aussi défavorisées dans le jeu de cette nouvelle expérience des ventes aux enchères. Si l'on consi- dère que le contingent individuel maximum est fixé à 15 pour cent, on peut même imaginer que, par cette nouvelle expérience, six importateurs - vraisemblablement parmi les plus forts - pourraient contrôler les 90 pour cent du marché. Cela créerait non seulement en théorie, mais également en pratique, une situation de monopole.
Comme l'a dit M. Furgler, conseiller fédéral, lors du débat au Conseil des Etats le 13 juin dernier, il faudrait donner aux petites et moyennes entreprises la possibilité d'augmenter leur contingent; ainsi, l'article 24a n'aurait, selon lui, aucune raison d'être retenu dans la loi.
Je me permets de relever - à l'attention de M. Stich notam- ment - que l'enjeu différencié du marché suisse ne permet pas si facilement aux petites et moyennes entreprises de parvenir au plafond des 3000 tonnes que l'on veut fixer. C'est, par exemple, le cas du Tessin ainsi que d'autres régions de la Suisse. Cela touche l'activité d'environ 60 importateurs petits et moyens. Déjà lors du précédent débat dans ce conseil, cette situation n'a pas été passée sous silence. En effet, lors du premier débat, il y a une année, le rapporteur de la majorité de la commission, qui s'opposait à l'acceptation de cette disposition transitoire - il s'agissait de notre ancien collègue Louis Barras - admettait «que les ventes aux enchères s'en trouveraient facilitées et que cette disposition favoriserait les petits importateurs en ce sens que celui qui dispose d'un contingent de 3000 tonnes, par exemple, pourrait renoncer à participer aux enchères, mais ne subirait pas une réduction de son contingent, afin de constituer la masse disponible pour ces enchères».
C'est justement pour cette raison que le Conseil national, par 43 voix contre 31, a maintenu cette disposition transi- toire.
En conclusion, nous vous demandons d'en rester à notre première décision. Je suis convaincu qu'on évite ainsi de discriminer, sur notre marché, les petits et les moyens importateurs qui représentent dans leur ensemble une acti- vité économique qui a ses raisons d'être et, par conséquent, doit être défendue.
Je le souligne d'autant plus qu'à l'heure actuelle nous sommes encore dépourvus de toute expérience pratique dans l'application du système des ventes aux enchères. Si cette expérience doit avoir pour objectif une certaine libéra- lisation du système actuel des contingents, ne commençons pas à la réduire.
C'est pourquoi je vous prie de ne pas suivre la décision du Conseil des Etats et de maintenir, dans la loi, l'article en discussion.
Nef, Berichterstatter: Ich würde den Appell unseres Kolle- gen Pini sehr gut verstehen, wenn es hier wirklich durch- wegs um Schwache und Kleine ginge. Bei der Revision dieses Gesetzes und bei der Einführung dieser Versteige- rung gilt aber der Grundgedanke, dass wir von sämtlichen Kontingentsinhabern eben Leistung verlangen. Es gibt eben gerade unter den Kleinen verschiedene Kontingentsinhaber, die einmal ein Kontingent geerbt und heute ein sogenanntes «Schlafkontingent» haben. Das war ja nicht zuletzt ein Stein des Anstosses in dieser ganzen GGF-Geschichte. Wenn es uns mit der Erbringung von Leistungen wirklich ernst ist, dann müssen wir sämtliche Kontingentsinhaber dem Wett- bewerb unterstellen und dürfen nicht gewissen Kontingents-
.
Réseau des routes nationales. Transjurane
1162
N
24 septembre 1984
inhabern sogenannte Ruhekissen und Sofakontingente auch für die Zukunft zubilligen.
Im übrigen ist noch eines zu sagen: Wir haben in der ersten Beratung den Vorschlag gemacht, die Versteigerung in zwei Teilen zu machen, dass wir also mit den Grossen eine Versteigerung durchführen und getrennt dann mit den Klei- neren, um sie zu schützen. Das haben die Kleinen abge- lehnt. Sie wollten unter sich selbst keine Versteigerung. Gerade weil wir in der Versteigerung jetzt die Ordnung des Ständerates mit 5 zu 15 Prozent, also den minimalen Ansatz eingeführt haben, sollten wir hier nun doch den Schritt tun und von diesen Freikontingenten von 3000 Tonnen Abstand nehmen. Die Kommission hat mit 16 zu 1 empfohlen, hier dem Ständerat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: Je comprends l'appréhen- sion de M. Pini quand il dit que ce nouveau système mérite un certain temps d'adaptation et qu'il eût fallu, finalement, adopter quelques mesures transitoires pour faciliter ce pas- sage.
Personnellement, je fais confiance au Conseil fédéral et à la CCF pour introduire ce nouveau système et pour prendre toutes les mesures facilitant cette introduction.
Par conséquent, je vous demande d'adopter la proposition de la majorité de la commission, qui va dans le même sens que celle du Conseil des Etats.
Bundesrat Stich: Dieser Artikel 24a ist nicht durch den Bundesrat in diese Vorlage gekommen, und an sich wider- spricht er auch völlig dem Geist der ganzen Vorlage; wenn Sie von 110 Kontingenten 70 zum vornherein ausnehmen, dann brauchen Sie diese Übung nicht mehr durchzuführen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, Sie sollten der Kommission und dem Ständerat zustimmen und diesen Artikel 24a streichen und damit auch den Antrag von Herrn Pini ablehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Pini 13 Stimmen
Für den Antrag der Kommission
offensichtliche Mehrheit
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.003
Nationalstrassennetz. Transjurastrasse Réseau des routes nationales. Transjurane
Botschaft und Gesetzentwurf vom 11. Januar 1984 (BBI 1, 65) Message et projet de loi du 11 janvier 1984 (FF 1, 69)
Beschluss des Ständerates vom 19. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 19 juin 1984
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten
Minderheit
(Ammann-St. Gallen, Bircher, Gehler, Oester)
Die Beratungen im Nationalrat sind auszusetzen bis zum Vorliegen eines ergänzenden Berichtes des Bundesrates.
Darin sind die Auswirkungen einer Transjurastrasse auf die Belastung von Mensch und Umwelt ebenso darzustellen wie die zu erwartende Verschlechterung der Konkurrenz- lage des öffentlichen Verkehrs. Jüngste Erkenntnisse auf dem Gebiete der Schadstoffimmissionen des Strassenver- kehrs (Waldsterben) sind dabei zu berücksichtigen und der zu erwartende Dienstleistungsabbau bei den Bahnen (Strek- kenstillegungen usw.) aufzuzeigen.
Gleichzeitig ist im Benehmen mit den betroffenen Kanto- nen eine Variante zu entwickeln, die bei vergleichbarem Einsatz von Bundesmitteln, unter einstweiliger Beschrän- kung des Strassenbaues auf wichtigste Teilstücke der soge- nannten «ersten Priorität» (Seite 15) und optimalem Ausbau und Einsatz der öffentlichen Verkehrsmittel, die Standort- gunst der Region in ähnlicher Weise aufwertet. Ein Autover- lad durch den Grenchenbergtunnel sowie die Verlängerung der Chemins de fer du Jura von Glovelier bis Delémont sind dabei unter anderem ernsthaft zu prüfen.
Weitere flankierende Massnahmen, wie zum Beispiel die Verlegung von Bundesdienststellen in den Jura, sind in Aussicht zu nehmen.
Minderheit
(Bircher, Ammann-St. Gallen, Wagner)
Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag einer Zweckmässigkeitsprüfung (Nutzwertanalyse) unter Einbe- zug von:
a. Hauptstrassensanierung mit Kostentragung durch den Bund;
b. Autoverladlösung Moutier-Grenchen mittels Treibstoff- zollgelderverwendung;
c. Auswirkung auf die Bahnstrecken und die Umwelt.
Antrag Herczog Nichteintreten
Antrag Ruf-Bern Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière
Minorité
(Ammann-Saint-Gall, Bircher, Gehler, Oester)
Les délibérations au Conseil national doivent être sus- pendues en attendant la parution d'un rapport complémen- taire au Conseil fédéral.
Ce rapport devra exposer les conséquences qu'impli- quera la Transjurane pour l'homme et l'environnement, de même que la détérioration de la compétitivité qu'elle entraî- nera probablement pour les transports publics. Il devra prendre en considération les connaissances récemment acquises dans le domaine des substances nuisibles émises par le trafic routier, notamment en ce qui concerne le dépérissement des forêts, et évaluer la réduction prévisible des prestations fournies par les chemins de fer, par exemple la mise hors service de certains tronçons, etc.
Parallèlement, il faudra élaborer, de concert avec les cantons touchés, une variante qui permette de mettre en valeur la région dans une mesure analogue tout en recou- rant dans une proportion comparable aux finances fédé- rales, en se limitant comme par le passé à la construction de tronçons dits «prioritaires» (page 15) et en assurant un maintien et un développement optimaux des transports publics. Il y aura lieu en outre d'examiner sérieusement la possibilité d'un transport ferroviaire des automobiles par le tunnel de Granges, ainsi que la prolongation de Glovelier à Delémont du réseau des chemins de fer du Jura.
Il serait indiqué d'envisager d'autres mesures complé- mentaires, telles que le transfert d'offices fédéraux dans le Jura.
Minorité
(Bircher, Ammann-Saint Gall, Wagner)
Renvoi au Conseil fédéral avec mandat d'étudier l'opportu- nité du projet (analyse coût/utilité), compte tenu des aspects suivants:
a. Rénovation des routes principales aux frais de la Confé- dération;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Genossenschaft für Getreide und Futtermittel. Bundesgesetz Société coopérative des céréales et matières fourragères. Loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.078
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.09.1984 - 14:30
Date
Data
Seite
1154-1162
Page
Pagina
Ref. No
20 012 716
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.