Verwaltungsbehörden 19.09.1984 83.309
20012710Vpb19.09.1984Originalquelle öffnen →
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Motion des Ständerates
Die Verkehrskommission beantragt dennoch, den Bundes- beschluss zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächti- gen, den Vertrag und das fakultative Zusatzprotokoll über die Beilegung von Streitfällen zu ratifizieren.
Oehen: Unsere Fraktion wird gegen den Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des internationalen Fernmel- devertrages stimmen. Dabei geht es uns nicht primär um das Problem der Beitragserhöhung an sich, sondern um den mit unserer Stellungnahme markierten Protest gegen die Verpo- litisierung dieser technischen Organisation. Die Verkehrs- kommission hält in ihrem Bericht fest: «Die Verkehrskom- mission ist darüber besorgt, dass die Internationale Fern- meldeunion in den letzten Jahren von ihrer ursprünglich technischen Zielsetzung abgekommen und zunehmend ver- politisiert worden ist.» So wurde zum Beispiel Südafrika ausgeschlossen und Israel verurteilt. Die Verpolitisierung kommt auch in der Vorbehaltserklärung zahlreicher Mit- gliedländer, darunter der Schweiz, zum Ausdruck. Es scheint uns richtig, ein Zeichen zu setzen, und ich bitte Sie, sich dieser Zeichensetzung anzuschliessen und den Beitrag hier nicht zu genehmigen.
Bundespräsident Schlumpf: Ich bitte Sie, den Antrag von Nationalrat Oehen abzulehnen und diesem Geschäft Ihre Zustimmung zu erteilen. Es ist durchaus richtig und im schriftlichen Bericht der Kommission mit gutem Grund dar- getan worden, dass auch in diesem Bereich, bei diesem internationalen Vertrag, wie in vielen anderen Bereichen, eine gewisse Verpolitisierung in den letzten Jahren und Jahrzehnten eingetreten ist. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit dieser Sache, auch an der Notwendigkeit eines solchen «Aggiornamentos», einer Erneuerung, einer gewis- sen Umgestaltung, und insbesondere auch nicht am Inter- esse unseres Landes, das im Bereiche des Fernmeldewe- sens verhältnismässig hochentwickelt ist.
Ich möchte Sie bitten, diesem Geschäft zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.309 Motion des Ständerates (Muheim). Transitschwerverkehr im Kanton Uri Motion du Conseil des Etats (Muheim). Transit des poids lourds dans le canton d'Uri
Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1983 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1983
Wortlaut der Motion
Der Strassenschwerverkehr am Gotthard nimmt untragbare Dimensionen an. Die Eröffnung des Gotthard-Strassentun- nels hat - wie vorausgeahnt - eine eigentliche Sogwirkung auf den Schwerverkehr ausgeübt. Der Verkehr über die
Nationalstrasse durch den Kanton Uri ist für Land und Volk zu einer eigentlichen Zumutung geworden. Die Verkehrs- verhältnisse auf der Axenstrasse sind namentlich zu ge- wissen Stunden völlig unhaltbar. In kurzem wird die Nationalstrasse 2 in der Leventina durchgehend eröffnet und dadurch der Transitverkehr nochmals enorm gesteigert. Die Tragung dieser Last zugunsten der schweizerischen und vor allem europäischen Allgemeinheit kann den Urnern nicht mehr zugemutet werden.
Der Bundesrat wird daher eingeladen, in Erfüllung früherer Zusicherungen dafür zu sorgen, dass der Transitschwerver- kehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewie- sen wird. Zu diesem Zweck soll er die notwendigen Rechts- grundlagen erlassen, die erforderlichen Ersatzlösungen, insbesondere mit Huckepack-Eisenbahnverkehr schaffen und allfällig weitere Massnahmen umgehend ergreifen.
Texte de la motion
Le trafic des poids lourds prend une ampleur insupportable sur la route du Saint-Gothard. Comme on l'avait prévu, l'ouverture du tunnel routier a eu pour effet d'y attirer les poids lourds. La circulation sur la route nationale qui tra- verse le canton d'Uri est devenue une véritable calamité pour la région et pour la population. La situation sur l'Axen- strasse est absolument inadmissible à certaines heures notamment. Le tronçon de la route nationale 2 qui traverse la Leventine sera bientôt entièrement ouvert au trafic, ce qui provoquera de nouveau une énorme augmentation du trafic. On ne saurait exiger des Uranais qu'ils supportent cette charge dans l'intérêt du reste du pays ou dans celui, plus grand encore, de l'Europe.
Le Conseil fédéral est par conséquent invité à faire en sorte que, conformément aux assurances qu'il avait données, le transit des poids lourds qui s'effectue actuellement sur la N 4 et la N 2 n'emprunte plus la route dans le canton d'Uri. II doit établir les bases juridiques nécessaires à cet effet, créer les solutions de rechange requises, notamment par le fer- routage, et prendre sans retard les autres mesures qui pourraient s'imposer.
Antrag der Kommission
Mehrheit
Annahme der Motion in der Form eines Postulates beider Räte
Minderheit (Bircher, Ammann-St. Gallen, Clivaz, Dünki, Fankhauser, Steinegger) Annahme der Motion
Antrag Coutau
Förderung des Huckepackverkehrs: Überweisung als Motion
Übrige Teile der Motion: Überweisung als Postulat
Proposition de la commission
Majorité
Adoption de la motion sous la forme de postulat des deux conseils
Minorité (Bircher, Ammann-Saint-Gall, Clivaz, Dünki, Fankhauser, ' Steinegger)
Adoption de la motion
Proposition Coutau
à l'encouragement du ferroutage.
Herr Vetsch unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
88 Stimmen 4 Stimmen
19 septembre 1984
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Motion du Conseil des Etats
Am 31. Januar 1983 reichte Ständerat Muheim eine Motion mit dem obenstehenden Wortlaut ein. Er begründete seine Motion am 8. Juni 1983 unter anderem wie folgt:
«Es sind aber nicht nur eng-urnerische Interessen, es sind auch allgemein-schweizerische Interessen, die eine Rege- lung des Schwerverkehrs im Sinne der Motion erfordern. Sie wissen, dass wir von der Nordgrenze der Schweiz bis zur Südgrenze Tessin/Italien leistungsfähige Bahnen besitzen, also Trasseeanlagen, die für den Transport von Gütern tech- nisch bereit sind. Es geht darum zu erkennen, dass wir volkswirtschaftlich eine recht fragwürdige Politik betreiben, wenn wir schweren Gütertransitverkehr auf der Strasse zulassen und daneben leere Bahnen ins hohe Defizit fahren sehen. Dies ist haushaltspolitisch für die öffentliche Hand der Kantone und des Bundes unsinnig.»
Der Bundesrat beantragte Umwandlung in ein Postulat mit folgender Begründung:
«Auch der Bundesrat kann, selbst wenn man ihm eine Motion überweist, nichts unternehmen, wofür ihm die Rechtsgrundlagen fehlen. Und das wäre heute der Fall. Der Bundesrat könnte also nicht so, wie es verlangt wird, Mass- nahmen treffen, damit der Transitschwerverkehr über die N 4 und N 2 von der Strasse weggewiesen wird. Für dieses Wegweisen fehlen uns die notwendigen Rechtsgrundlagen. Deshalb bitte ich den Herrn Motionär, der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen ... Die Zusicherung des Bundesra- tes, dass er in dieser Richtung tätig werden will, haben Sie verbrieft in Händen in Form der Botschaft für eine koordi- nierte Verkehrspolitik. Es bedarf für die Realisierung nur noch einiger Voraussetzungen. Diese sind allerdings gewichtig: es fehlt die Zustimmung der eidgenössischen Räte und dann, in der Volksabstimmung, auch noch dieje- nige des Souveräns.» («Amtliches Bulletin Ständerat», 5. Juni 1983, Seite 207)
Der Ständerat beschloss mit 19 zu 3 Stimmen, gegen den Willen des Bundesrates, den Vorstoss als Motion zu über- weisen.
Die Verkehrskommission des Nationalrates hat die Motion am 19. April 1984 vorberaten. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass Massnahmen im Sinne des Motio- närs ergriffen werden müssen. Allerdings wurde auch die Befürchtung geäussert, dass damit der Schwerverkehr auf der San-Bernardino-Achse zunehmen könnte. Man könne auch nicht den Transitschwerverkehr isoliert nur für einen Kanton (Uri) regeln. Ein totales Verbot dieses Verkehrs auf einzelnen Nationalstrassen-Teilstücken zu Lasten anderer sei sehr problematisch.
In der Verkehrskommission gingen die Meinungen ausein- ander, ob der Vorstoss als Motion oder als Postulat beider Räte dem Bundesrat überwiesen werden soll. (Geschäftsre- glement des Nationalrates, Art. 36 Abs. 6)
Mit 10 zu 9 Stimmen wurde in der Eventualabstimmung dem Postulat der Vorzug gegeben. Mit 16 zu 3 Stimmen bean- tragt die Kommission, den Vorstoss als Postulat beider Räte zu überweisen.
Aregger, Berichterstatter: Sie haben einen schriftlichen Bericht der Verkehrskommission zu dieser Motion des Stän- derates erhalten. Sie sehen darin - ich möchte dies vor der Debatte verdeutlichen - die Forderung, der Bundesrat habe dafür zu sorgen, dass der Transitschwerverkehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewiesen werde. Ich möchte auf diese Motionsforderung, die nach meiner Auf- fassung vom Ständerat in unverständlicher Art und Weise als Motion übernommen und uns überwiesen wurde, mit allem Nachdruck hinweisen. Inhaltlich ist eine Motion nach meiner Auffassung in der Zielsetzung so nicht möglich, sie ist sogar verfassungswidrig, weil nämlich die Verkehrsfrei- heit und die freie Wahl der Verkehrsmittel in der Bundesver- fassung verankert sind.
Wenn die Motion als Motion überwiesen würde, müsste man für den Kanton Uri eine spezielle Interpretation der Bundes- verfassung vorschlagen. Dann käme die Frage, ob nicht andere Kantone ebenfalls dieses Recht für sich in Anspruch nehmen möchten. Wir haben andere Ansätze zu Steue-
rungsmechanismen auf diesem Sektor, und ich zitiere ein- mal mehr die heute auch schon erwähnte Botschaft des Bundesrates über eine koordinierte Verkehrspolitik. Der Ständerat hätte besser daran getan, diese Botschaft speditiv zu behandeln, als uns eine solche Motion zu überweisen. In der Motion ist eine zweite Forderung enthalten: Der Bundesrat habe Rechtsgrundlagen zu erlassen und er habe Ersatzlösungen zu schaffen. Speziell wird die Huckepack- Lösung erwähnt. Die Verkehrskommission - Sie sehen es im schriftlichen Bericht - hat sehr knapp mit 10 zu 9 Stimmen die Umwandlung der Motion in ein Postulat beschlossen. Das war am 19. April 1984, damals war Herr Vetsch noch Präsident dieser Kommission. Seither hat die Kommission eine Exkursion unternommen. Am 16. August haben wir die Anlagen und Einrichtungen der Firma Hupac besichtigt. Ich glaube, mit dem heutigen Informationsstand würde die Ver- kehrskommission zu einem deutlicheren Ergebnis kommen. Wir haben uns nämlich überzeugen lassen, dass der Hucke- packverkehr sich etabliert und von den Marktbedürfnissen her erfolgreich entwickelt hat. Viele gehen vielleicht von der irrigen Vorstellung aus, Huckepackverkehr heisse: ich fahre mit dem Lastwagen auf den Eisenbahnwagen und lasse mich ein Stück weit transportieren. Das ist es nicht oder ist es nicht mehr. Wohl lag bei der Einführung des Huckepack- verkehrs - etwa 1968 bis 1974 - das Schwergewicht auf dem Binnenverkehr: Es gab damals eine Zeitlang auch eine Huk- kepackstrecke Altdorf-Cadenazzo. Man muss wissen, dass sie wieder eingegangen ist. Sie wurde seinerzeit in Betrieb genommen, weil die Wattingerbrücke auf der alten Gott- hardstrasse bei Wassen von einer Lawine beschädigt wor- den war.
Von 1975 bis 1980 war der Binnenverkehr schwach zuneh- mend, aber der internationale Verkehr hat in der gleichen Zeitspanne fünffach zugenommen. Seit 1980 ist der Binnen- verkehr, der Verkehr Basel-Chiasso, stark abnehmend, aber der internationale Verkehr weiterhin stark zunehmend. Wir haben heute verschiedene Systeme, so den begleiteten Lastenzug, die Sattelanhänger ohne Zugfahrzeug und die Wechselaufbauten, die sogenannten Container, die auf Strecken von Rotterdam bis Bari unsere Transitroute be- nutzen.
Wie können wir den Huckepackverkehr fördern? Die besten Förderungsmassnahmen haben wir in unseren Gesetzen und Verordnungen. Wir haben die Gewichtsbeschränkung auf 28 Tonnen, das Nachtfahrverbot und das Sonntagsfahr- verbot. Mit dem Huckepackverkehr können wir zudem den Wegfall von Zollformalitäten offerieren.
Mit diesen heute schon bestehenden Instrumenten und mit den privatwirtschaftlich marktorientierten Massnahmen der Firma Hupac, die auf eigene Kosten Terminals in Busto Arsizio und in Milano-Greco eingerichtet hat und die mit Erfolg dort ihren Umschlag praktiziert, haben wir die Forde- rungen der Motion (Muheim und Ständerat) bzw. des Postu- lates, wie wir es beantragen, bereits erfüllt. Ich möchte diese Erklärung vor der Debatte ganz klar zum Ausdruck bringen.
M. Clivaz, rapporteur: Les motifs qui ont engagé M. Muheim à déposer sa motion vous sont connus. Ils ont été exposés dans le rapport écrit qui a été soumis aux membres de notre conseil.
Néanmoins, il convient de préciser quelques idées générales qui ont motivé l'intervention de M. Muheim. Le trafic des poids lourds a pris une ampleur insupportable depuis l'ou- verture du tunnel routier du Saint Gothard. Tout le monde le sait, mais comme le précise le texte de la motion, la circula- tion sur la route nationale qui traverse le canton d'Uri est devenue une véritable calamité pour la région et la popula- tion.
Cette constatation ne concerne d'ailleurs pas seulement la traversée du canton d'Uri. D'autres régions sont touchées de la même façon par un trafic routier qui ne cesse d'augmen- ter. En ne parlant que du canton d'Uri, la motion contient sans doute un point faible; c'est du reste ce que le président de la commission a aussi relevé. Toutefois, chacun com- prend que la démarche de M. Muheim a une portée plus
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Motion des Ständerates
large qui relève de la politique des transports en général. Or, il paraît évident qu'une répartition rationnelle des transports entre le rail et la route ne sera pas possible sans une certaine restriction au libre choix du moyen de transport. Des con- traintes deviendront inévitables, un avis que la majorité du Conseil des Etats a fait sien en acceptant la motion par 19 voix contre 3.
Le Conseil fédéral, pour sa part - ainsi que l'a déclaré M. le président de la Confédération devant la commission - par- tage les soucis de M. Muheim et il est décidé à agir dans le sens souhaité. Il en a fourni la preuve dans son message concernant une politique coordonnée des transports.
Le projet de nouvel article constitutionnel 36ter prévoit effec- tivement que la Confédération peut, lorsque l'intérêt général: l'exige, prendre des mesures pour écarter des routes le trafic marchandises à longue distance. Cet article n'est toutefois, comme on le sait, qu'au stade de l'examen par les Chambres. La base constitutionnelle manque donc encore pour réaliser l'objectif de la motion. C'est pourquoi le Con- seil fédéral demande sa transformation en postulat.
La Commission des transports et du trafic, dans sa majorité, est aussi d'avis que les mesures préconisées par le motion- naire sont tout à fait justifiées. Certains membres ont cepen- dant exprimé des craintes. Une interdiction, dans le canton d'Uri, provoquerait une augmentation du trafic des poids lourds sur l'axe du San Bernardino. Ils estiment également que la question ne doit pas être réglée isolément pour un seul canton, ce qui risquerait de déplacer simplement le trafic d'une route à une autre, mais sans résoudre le pro- blème du trafic de transit à travers notre pays.
Finalement, la commission, à l'instar du Conseil fédéral, a opté pour le postulat plutôt que pour la motion par 10 voix contre 9. La minorité, dont je fais partie, ne voit pas pour- quoi la motion ne pourrait pas être acceptée comme telle, dès lors que tous ou presque estiment que des mesures doivent être prises. En tant que postulat la proposition a été acceptée, au sein de la commission, par 16 voix contre 3.
Bircher, Sprecher der Minderheit: Nachdem wir aus dem Munde des Herrn Bundespräsidenten am Schlusse der SBB- Geschäftsdebatte den Aufruf gehört haben, wir sollten endlich konkrete Taten und nicht nur philosophische Bei- träge zur Verkehrspolitik liefern, möchte ich Sie bitten, hier in der Frage des Transitschwerverkehrs einen konkreten Entscheid zu fällen. Darum geht es nämlich im Kern der Sache. Es ist für mich unverständlich, dass der Bundesrat die dargebotene Hand des Ständerates, der konkret mit der Motion die Wegweisung des Transitschwerverkehrs erzwin- gen will, entgegennimmt. Die Kommissionssprecher haben dargetan, dass die Frage in unserer Kommission sehr umstritten war. Wir hatten fast eine Pattsituation: einen 10- gegen-9-Entscheid zugunsten des Bundesrates. Ich erinnere noch einmal daran, dass der in der Regel eher zurückhal- tende Ständerat mit 19 gegen 3 Stimmen (gegen den Willen des Bundesrates) hier die konkrete Entscheidung herbeizu- führen beabsichtigt.
Was will die Motion von Herrn Ständerat Muheim bzw. des gesamten Ständerates? Ich möchte das doch etwas deutli- cher betonen, als es die beiden Kommissionssprecher getan haben. Der Ständerat möchte mit dieser überwiesenen Motion klar die notwendigen rechtlichen Grundlagen schaf- fen, um den Transitschwerverkehr durch den Kanton Uri von der Strasse auf die Schiene zu bringen. Es geht nicht um irgendwelche Förderungsmassnahmen, auch nicht um den regionalen Schwerverkehr, die Zulieferertransporte, son- dern man will den Transitschwerverkehr wegbringen.
Es ist jetzt soeben wieder gesagt worden von Herrn Aregger - und auch Bundespräsident Schlumpf hat uns in der Kom- mission des langen und breiten erklärt -, der Bundesrat selbst habe ja mit der Vorlage der Gesamtverkehrskonzep- tion einen Vorschlag gemacht. Ich zitiere den Vorschlag des Bundesrates, wie er uns in der Botschaft Gesamtverkehrs- konzeption unterbreitet wurde: «Der Bundesrat kann auf dem Wege der Gesetzgebung Massnahmen treffen, um die Strassen vom Güterfernverkehr zu entlasten.» Es geht also
nicht um die Wegweisung des Transitschwerverkehrs von der Strasse, es geht um keine Verpflichtung, sondern um eine Kann-Formulierung, die erst noch in der Feststellung gipfelt, dass man es dann sehr wahrscheinlich dem Spiel der Marktkräfte überlassen will, ob der Güterfernverkehr auch wirklich vom Transitstrassennetz verschwindet; wir spre- chen ja immer nur davon.
Augenfällig ist ja auch die Tatsache, dass diese Transit- schwertransporte grosse Wegstrecken zurücklegen. Sie kommen von Norddeutschland, vom mitteldeutschen Raum, oder sie kommen - sagen wir einmal im knappsten aller Fälle - aus den Grenzgebieten und fahren durch nach Italien. Sie wollen also keine Region der Schweiz beliefern, sonst würden sie nicht ausschliesslich als Transitschwer- transporte bezeichnet. Wir stellen uns demnach vor, dass mit der verpflichtenden Formulierung der Motion aus- schliesslich der Transitschwerverkehr keine Grundlage mehr haben soll, die Schweiz auf dem National- oder andern Strassennetz zu durchqueren.
Der Bundesrat ist selbstverständlich frei, auch über den Kanton Uri hinaus - beispielsweise San-Bernardino- oder Simplonroute - solche Verkehrsmassnahmen einzuleiten. Es ist Herrn Ständerat Muheim nicht übel zu nehmen, dass er sich auf den Kanton Uri beschränkt hat. Das ist die Haupttransitverkehrsroute. Wenn der Bundesrat aber Bedenken hat, dass Ausweichmanöver über die Ostroute Bernardino oder über die westführende Route Simplon Platz greifen, dann soll er diese Massnahmen auch für jene beiden Routen anordnen und treffen. Es ist also keine «Entschuldigung», wenn hier von Herrn Ständerat Muheim der Kanton Uri als Haupttransitroute gewählt wurde. Man kann auch ohne weiteres zugeben - und wir wollen da nicht miteinander streiten -, dass der Bundesrat gewisse Förde- rungsmassnahmen für den Huckepackverkehr getroffen hat. Aber wir sind noch lange nicht soweit, dass wir preislich, fahrplanmässig, kapazitätsmässig usw. den Transportfirmen soweit entgegengekommen sind, dass es sich für sie nicht mehr lohnt, die Schweiz auf der Strasse zu durchqueren. Bevor wir nicht erreicht haben, dass die Selbstfahrt bedeu- tend teurer ist als der Bahnverlad, als der Transport über die Schiene, wird der Zustand, den wir mit dieser Motion anvi- sieren, nicht erreicht .:
Herr Bundespräsident Schlumpf und Herr Aregger haben uns erklärt, der Bundesrat habe einzelne Massnahmen ein- geleitet, er habe beispielsweise Kapazität auf der BLS-Route geschaffen, er habe eine finanzielle Beteiligung von der Schweiz aus am Monte Olimpino zugesagt. Damit sind wir durchaus einverstanden, das wollen wir anerkennen, aber es genügt qualitativ einfach nicht. Ich erinnere Sie an die Zahlen. Wir hatten ursprünglich 21 000 Transporte via Gott- hardroute; nach der Autobahntunnel-Eröffnung ist diese Zahl auf 170 000 Fahrten - sie wird inzwischen noch höher sein - gestiegen. Diese Zahl wird noch weiter steigen, wenn die Leventinaroute durchgehend nach Norditalien befahrbar ist. Wir haben bei der Eröffnungsfeier zum Autobahntunnel auch die Aussage von Herrn Bundesrat Hürlimann (damals zuständiger Strassenverkehrsminister) vermerkt, dass diese Route nicht für den Schwerverkehr gedacht sei, sondern dass sie dem Schweizervolk gegeben sei, dass sie für die Autofahrten, für die Privattransporte und nicht für internatio- nale Fernverkehrstransporte gebaut worden sei. Heute, da wir vom Parlament aus - der Ständerat hat es bereits getan - dem Bundesrat für eine konkrete Tat den Rücken stärken wollen, weigert sich der Bundesrat, konkret mitzumachen. Das ist mir unverständlich, und dies auch deshalb, weil wir soeben wieder von Herrn Bundespräsident Schlumpf gehört haben, die Zeit des Philosophierens, der grossen Konzeptio- nen sei vorbei, jetzt müssten die konkreten Entscheidungen fallen. Warum will man denn hier auf die GVK-Artikel warten, die erst noch zu wenig konkret sind, die erst noch nicht griffig sind? Warum will man nicht hier mit relativ kurz- oder mittelfristigen preislichen, betrieblichen Massnahmen diese Tendenzumkehr herbeiführen und herbeizwingen?
Um zum Schluss zu kommen: Ich kann Sie einfach aufrufen: Gehen wir nicht weiter zurück, als es der Ständerat getan
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hat. Wir können ja heute auch nicht abschliessend entschei- den. Es geht nur um die Überweisung einer Motion. Aber wenn wir die Motion jetzt nicht überweisen, nachdem im Ständerat die entsprechenden Gegenargumente gefallen sind, lassen wir wieder alles offen. Wir würden dem Bundes- rat die nötigen Jahre einräumen, wir würden die Türe öffnen zur Unverbindlichkeit und zur weiteren Fortsetzung der Schwerverkehrstransporte auf der Strasse. Ich würde mei- nen, diese Zeit ist nun wirklich vorbei. Stimmen Sie also dieser Motion zu und stärken Sie Herrn Bundespräsident Schlumpf den Rücken, wenn er mit einer entsprechenden Vorlage oder wenn er via SBB mit den entsprechenden Massnahmen kommt, die dann auch die Realisierung dieses Zieles herbeiführen sollen.
M. Coutau: Au nom du groupe libéral, je vous propose une solution intermédiaire.
En effet, M. Muheim est inquiet de l'ampleur des nuisances qui découlent du trafic intense des poids lourds sur l'axe du Gothard. Il y a, dans le pays, d'autres personnes qui parta- gent cette inquiétude sur d'autres tronçons de nos routes nationales. En fait, M. Muheim demande deux choses bien distinctes. La première, c'est d'établir des bases juridiques, nécessaires pour détourner le trafic. Ce détournement de trafic sur d'autres tronçons présente évidemment un certain nombre de difficultés, d'abord d'ordre juridique, puisque le Conseil fédéral dit ne pas pouvoir disposer à l'heure actuelle des compétences nécessaires tant que l'article constitution- nel sur la politique coordonnée des transports n'aura pas été adopté par le peuple; nous pensons que le Conseil fédéral a raison sur ce point. Ensuite, M. Muheim demande de créer des solutions de rechange, notamment par le ferroutage.
Le Conseil des Etats a admis la motion en tant que telle dans sa double proposition, passant par-dessus les scrupules juridiques du Conseil fédéral. La commission du Conseil national a tenu compte de ces scrupules juridiques. Elle a également pris en considération la visite que la commission a faite sur place. Elle a constaté que l'effort que les CFF déploient déjà dans le domaine du ferroutage était sensible et que, par conséquent, il n'était pas nécessaire de transmet- tre cette proposition sous une forme plus impérative que celle du postulat. C'est la majorité assez étroite de la com- mission qui l'a ainsi décidé.
Devant cette situation, nous vous proposons de scinder cette motion en deux parties. Nous suggérons tout d'abord de transmettre la première partie à titre de postulat. En effet, on ne peut pas forcer, en l'état actuel des choses et sur le plan constitutionnel, le Conseil fédéral à entreprendre des mesures dont il n'a pas la compétence. D'ailleurs, les mesures demandées pourraient également avoir des incon- vénients dans d'autres domaines de notre réseau routier, puisque le détournement de trafic devrait effectivement venir encombrer, avec ses nuisances corrélatives, d'autres tronçons que celui que M. Muheim voudrait protéger tout particulièrement. En conclusion, nous pouvons admettre cette proposition, comme le souhaite la majorité de la com- mission, sous forme de postulat.
En revanche, nous devons montrer à la population d'Uri, comme à celle des autres régions du pays qui souffrent des nuisances d'un trafic routier excessif, qu'il est nécessaire de prendre en considération leurs inquiétudes. Nous devons leur montrer que nous avons compris leurs soucis, que nous partageons leurs craintes. Ces dernières sont légitimes, puisqu'elles portent aussi bien sur la sécurité que sur la santé et sur l'environnement. C'est pourquoi nous vous proposons de transmettre sous forme de motion la deuxième partie de la motion Muheim, c'est-à-dire celle qui demande d'encourager le trafic de ferroutage. En effet, quelles que soient les intentions manifestées par le Conseil fédéral, à l'égard de la promotion du ferroutage, intentions déjà cautionnées par le mandat de prestations des CFF, et quels que soient les efforts que les CFF ont entrepris jus- qu'ici dans ce sens, il nous semble nécessaire de transmet- tre cette proposition sous forme de motion, d'abord vis-à-vis
des populations qui sont soumises à ces nuisances, et ensuite pour encourager le Conseil fédéral et les CFF dans ce qu'ils ont entrepris et que nous devons soutenir. Ce soutien ne peut donc se faire que par l'acceptation de la deuxième partie sous forme de motion.
Car, beaucoup de choses restent à faire en faveur du ferrou- tage, malgré les équipements déjà réalisés, malgré le repro- filage des tunnels du Gothard, et cela tant du point de vue des horaires, que de celui des tarifs et des équipements. Par conséquent, il me paraît utile, tant sur le plan politique que sur le plan constitutionnel, de scinder cette motion en deux, de transmettre la première partie sous forme de postu- lat et la seconde sous forme de motion. Je vous propose cette solution au nom de notre groupe libéral et je vous invite à la soutenir.
Allesch: Die freisinnig-demokratische Fraktion anerkennt die Gründe, die Herrn Muheim im Ständerat dazu bewogen haben, diese Motion einzureichen. Wir wissen um die Bela- stungen, die das Urnervolk zugunsten der Allgemeinheit seit langer Zeit akzeptiert. Ich denke da beispielsweise an die Armeeschiessplätze, an Munitionslager, an elektrische Lei- tungen; ich denke auch an den Transitverkehr auf der Schiene und auf der Strasse. Durch die Eröffnung des Gotthardtunnels und den Ausbau der Autobahn in der Leventina hat nun der Transitschwerverkehr auf der Strasse tatsächlich sehr stark zugenommen. Wir befürworten von der freisinnig-demokratischen Fraktion aus deshalb auch das grundsätzliche Anliegen dieser Motion, das dahin geht, den Transitschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.
Der Auftrag, den die Motion an den Bundesrat richtet, ist aber viel schärfer und härter. Deshalb ist uns die Annahme der Motion nur in der Form eines Postulates möglich, wollen wir nicht das rechtsstaatliche Gewissen über Bord werfen. Wichtig ist ja der Motionstext, und den kann man in zwei Forderungen gliedern. Zum einen: Der Bundesrat wird ein- geladen, dafür zu sorgen, dass der Transitschwerverkehr über die N 4 und die N 2 in Uri von der Strasse weggewiesen wird. Der Bundesrat, es wurde hier schon ausgeführt, ist in dieser Richtung bereits tätig. Ich erinnere auch an die Bot- schaft für eine koordinierte Verkehrspolitik, an den dort neu vorgeschlagenen Verfassungsartikel 36ter, der beinhaltet, dass Massnahmen zu treffen sind, um die Strasse vom Güterfernverkehr zu entlasten. Hier haben wir die Möglich- keit zur Entlastung. Herr Kollege Bircher und die Motion fordern aber etwas anderes. Sie fordern, dass der Güter- transitschwerverkehr von der Strasse weggewiesen, also verboten wird. Da stossen wir jedoch auf verfassungsmäs- sige Grenzen, die wir nicht einfach so leicht beiseite schie- ben dürfen. Wir stossen auf das Prinzip der Verkehrsfreiheit, auf das verfassungsmässig verankerte Prinzip der freien Wahl der Verkehrsmittel. Wenn wir die geltende Verfassung respektieren wollen, dann dürfen wir diese Motion nur in der Form eines Postulates überweisen.
Gehen wir einmal davon aus, es wäre möglich, diese Forde- rung trotzdem zu verwirklichen, wir dürften also den Transit- schwerverkehr auf der Strasse im Kanton Uri verbieten. Die Randregionen und die Agglomerationen müssten dann selbstverständlich auch in Zukunft weiterhin durch den Strassennutzverkehr bedient werden können. Jeder Lastwa- gen, der auf diese Route einfährt, müsste also beispiels- weise durch die Polizei kontrolliert werden. Man müsste abklären, ob er jetzt die Schweiz durchqueren will oder ob er ein Ziel in der Schweiz selber erreichen möchte.
Man muss sich auch von der Vorstellung lösen, ein Verbot würde dazu führen, dass sich nun aller Strassen-Transit- schwerverkehr auf die Schiene verlagern würde. Ein Teil des Verkehrs würde sich sicher verlagern auf die Simplonroute beispielsweise oder auf die San-Bernardino-Route. Da muss ich als Bündner sagen: Auch wir Bündner tragen schon heute recht viele Lasten zugunsten der Allgemeinheit. Ich erinnere an die Armeeschiessplätze, an elektrische Leitun- gen oder beispielsweise an eine Ölpipeline, die durch unse- ren Kanton hindurchführt. Wir Bündner, und auch die Walli-
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ser, wären deshalb ebenso berechtigt, ein Verbot zu fordern. Herr Bircher hat uns dazu aufgefordert, wir sollen das doch tun. Nun, was würde geschehen, wenn wir eine ähnliche Motion einreichten, beispielsweise mit dem Inhalt, der Stras- sen-Transitschwerverkehr auf der San-Bernardino-Route sei wegzuweisen? Dann hätten wir doch mit absoluter Sicher- heit Retorsionsmassnahmen des Auslandes zu gewärtigen. Nach unserer Auffassung verbieten Staatsverträge zwischen der Schweiz und anderen Ländern die Einführung eines solchen generellen Verbots. Ich möchte Herrn Bundespräsi- dent Schlumpf bitten, nähere Ausführungen zu solchen staatsvertraglichen Vereinbarungen zu machen, d. h. mit welchen Ländern sie abgeschlossen sind und wie sie aus- sehen.
Nun zur zweiten Forderung: Es sollen die erforderlichen Ersatzlösungen geschaffen werden, man müsse die notwen- digen Rechtsgrundlagen erlassen. Dazu nur ein Detail: Die Motion fordert, dass der Bundesrat die notwendigen Rechtsgrundlagen erlassen solle. Der Bundesrat kann die Rechtsgrundlagen nicht selber erlassen und beschliessen, er kann sie nur vorschlagen. Aber da muss ich sagen: Er hat uns ja diese Rechtsgrundlagen bereits vorgeschlagen. Es sind hier nicht philosophische Beiträge, die vom Bundesrat, und übrigens auch vom Parlament, bis anhin bereits gelei- stet worden sind, sondern ganz konkrete Massnahmen. Aber wir dürfen uns eben nicht über die Bundesverfassung hinwegsetzen.
Der Motionär und die Motion wollen vor allem eine Förde- rung des kombinierten Verkehrs. Gemeint ist damit der Grosscontainerverkehr und vor allem der Huckepackver- kehr. Dazu haben wir im Parlament und zum Teil der Bun- desrat bereits verschiedene Massnahmen beschlossen, zum Beispiel verschiedene Beschränkungen beim Güterverkehr auf der Strasse, die Finanzhilfe zur Förderung des Hucke- packverkehrs im Rahmen des Leistungsauftrages oder die Erweiterung der Streckenprofile zwischen Chiasso und Basel. Die Rechtsgrundlagen zur Förderung des kombinier- ten Verkehrs wurden also vom Bundesrat bereits vorge- schlagen. Viele Massnahmen in dieser Richtung sind bereits beschlossen worden:
Mit einer Motion sollte dem Bundesrat jedoch der Auftrag für eine zukünftige Tätigkeit gegeben werden. Hier war aber der Bundesrat schon tätig, und das rechtfertigt die Überwei- sung der Motion in Form eines Postulates. Mit der Überwei- sung der Motion in der Form eines Postulates bleiben wir im Rahmen der uns durch das geltende Recht gesetzten Schranken. Wir anerkennen damit die berechtigten Anlie- gen der Urner und fördern den kombinierten Verkehr, benachteiligen aber nicht andere Landesteile.
Die grosse Mehrheit der freisinnig-demokratischen Fraktion bittet Sie deshalb, die ganze Motion in der Form eines Postulates zu überweisen.
Bühler-Tschappina: Dass der Transitschwerverkehr sinnvol- ler über den Schienenweg statt über die Strasse abgewickelt würde, darin sind wir uns wohl beinahe einig in diesem Saal. Wir haben uns hier aber nicht über diesen Grundsatz zu unterhalten. Wir haben auch nicht über die Absichten des Motionärs, die er in seiner Begründung im Ständerat darge- legt hat, zu diskutieren. Bei einer Motion handelt es sich gemäss Ratsreglement - und darauf möchte ich mit allem Nachdruck hinweisen - um einen verbindlichen Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat. Der Bundesrat hat also genau das zu tun, was im Motionstext steht, und nichts anderes.
Was würde nun passieren, wenn der Bundesrat diesem Motionstext nachkäme? Die Motion verlangt nämlich nicht generell die Wegweisung des Schwerverkehrs von der Strasse, sondern nur im Kanton Uri. Herr Bircher, es steht nicht im Motionstext, dass der Schwerverkehr auf die Schiene verwiesen werden soll, sondern nur, dass er wegge- wiesen werden soll. Ich zitiere: «Der Bundesrat wird daher eingeladen, dafür zu sorgen, dass der Transitschwerverkehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewiesen wird.» Wenn wir das vom Bundesrat verlangen und er dies
pflichtgemäss tun würde, hätte das bestimmt keine Verlage- rung auf die Schiene zur Folge, sondern die schweren Brummer würden einfach auf die übrigen Nord-Süd-Rou- ten, wie zum Beispiel Simplon, San Bernardino usw., aus- weichen.
Herr Kollege Bircher hat in der Kommission gesagt, wir Bündner könnten ja für den San Bernardino einen gleichlau- tenden Antrag einbringen. Das dürfte kaum sinnvoll sein. Viel sinnvoller wäre es meines Erachtens, wenn wir den Vorstoss als Postulat überweisen. Dann kann nämlich der Bundesrat im Zusammenhang mit der koordinierten Ver- kehrspolitik - wie er das übrigens in der Botschaft bereits getan hat - eine für alle Landesteile befriedigende und niemand benachteiligende Lösung unterbreiten. Wir, als Parlament, haben dann Gelegenheit, eine solche Lösung zu verwirklichen. Ich bin voll und ganz dafür, dass der Transit- schwerverkehr soweit als irgend möglich auf den Schienen- weg verwiesen wird. Die Motion bringt uns in dieser Rich- tung aber nicht weiter, denn nur Bestimmungen, die gesamtschweizerisch wirksam werden, können uns da wei- terhelfen. Die Motion verlangt aber nur eine Wegweisung im Kanton Uri. Eine solche St .- Florians-Politik darf doch im Ernst nicht der Wille dieses Parlamentes sein.
Ich bitte Sie daher eindringlich, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Kühne: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie hier Verkehrs- politik betreiben oder über formelle Belange diskutieren wollen. Sinn und Zweck eines persönlichen Vorstosses ist es ja, etwas in Bewegung zu bringen. Die Detailausgestal- tung können wir dem Bundesrat überlassen. Wenn Sie bei allen persönlichen Vorstossen derart restriktive Massstäbe ansetzen und derart Haarspalterei betreiben würden, so hätten wir sehr bald keine persönlichen Vorstosse mehr. Das hätte auch seine Vorteile, zugegeben.
Es geht bei der Motion keineswegs um ein Schwarz-Peter- Spiel; man will die Nachteile nicht auf andere Landesgegen- den überwälzen. Die CVP-Fraktion hat sich mit der Motion des Ständerates befasst und nimmt dazu wie folgt Stellung: Ohne Zweifel bringt die Zunahme des Schwerverkehrs im Kanton Uri schwerwiegende Probleme für die Anwohner und offensichtlich auch für die Bauwerke. Sogar sie haben Mühe, die Lasten zu tragen. Entgegen teilweise geäusserten Meinungen handelt es sich jedoch nicht um eine «Lex Uri». Auch verschiedene Fraktionsmitglieder aus der übrigen Urschweiz und vor allem aus dem Kanton Tessin haben mit Nachdruck auf die unhaltbaren Zustände in ihren Gebieten hingewiesen. Der Motionär stellt in seiner Begründung zu Recht fest, dass es gesamtschweizerische Interessen sind, welche eine Regelung des Transitschwerverkehrs erfordern. Es ist unsinnig, die N 2 durch den Transitschwerverkehr zu verstopfen und zu ruinieren und gleichzeitig die Gotthard- Bahn unterfrequentiert fahren zu lassen. Wir haben somit das zweifelhafte Vergnügen, das Defizit der SBB und die Schäden an der N 2 zu decken. Dazu kommt, dass die eigentlichen Sponsoren der Strassenroute, nämlich die Automobilisten - sie bezahlen Treibstoffzölle und jetzt noch die Vignette -, die Freuden einer unbeschwerten und unge- hinderten Fahrt nur sehr reduziert geniessen können. Wir werden uns damit abfinden müssen, dass sich der Güterver- kehr im Inland weitgehend auf die Strasse verlagert hat. Der Transitgüterverkehr ist jedoch hauptsächlich auf der Schiene abzuwickeln.
Dies wirkt sich nicht nur auf das Urnerland günstig aus, sondern auch auf die gesamte Nord-Süd-Achse mit ihren Benutzern und ihren Anwohnern. Etwas merkwürdig ist die Feststellung des Bundesrates, es fehlten für gewisse Mass- nahmen Verfassungsgrundlagen. Ich bin davon ausgegan- gen, dass der Sinn eines Vorstosses aus dem Parlament, wenn er die Mehrheit findet, der ist, dass der Bundesrat beauftragt wird, die entsprechenden Verfassungsgrundla- gen vorzuschlagen.
Nun zur Frage: Motion oder Postulat? Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, alles getan oder mindestens alles vorgeschlagen zu haben, was in dieser Beziehung möglich
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ist. Da sind wir nicht so sicher. Den Bahnverlad muss man noch attraktiver gestalten. Hier gibt es noch bessere Mög- lichkeiten. Vom wirklich interessanten Angebot in bezug auf Huckepack, kombinierten Verkehr, Container- und Wechsel- transporte werden die Transporteure gerne Gebrauch machen. Schliesslich ist der ganze Wortlaut zu beachten, welcher auch noch den Nachsatz enthält «und allfällige weitere Massnahmen umgehend zu ergreifen». Formell ist noch darauf hinzuweisen, dass die Motion am 31. Januar 1983 eingereicht wurde und dass die Botschaft der GVK uns am 21. März - also nach Einreichung der Motion - zugestellt worden ist. Das gleiche gilt für die Botschaft zum Treibstoff- zollbeschluss.
Bei der Eröffnung des Gotthard-Strassentunnels hat Bun- desrat Hürlimann (und ich nehme an, nicht in seinem priva- ten Namen, sondern im Namen des Bundesrates) erklärt: «Dieser Tunnel ist vom Schweizervolk nicht erstellt worden, um den internationalen Schwerverkehr auf der Strasse anzuziehen. Dieser Tunnel und die Nationalstrassen sind für den Personentransport, für die Gäste, für den Tourismus und für unseren binnenwirtschaftlichen Verkehr bestimmt.» Wir nehmen Aussagen des Bundesrates immer ernst und erinnern uns bei Gelegenheit auch wieder gerne daran. Der Bundesrat und eine knappe Kommissionsmehrheit beantragen Ihnen die Verwässerung in eine Postulatsform und begründen dies mit formellen und rechtlichen Argu- menten. Der Ständerat und eine grosse Mehrheit der CVP- Fraktion sind anderer Meinung und halten an der Form der Motion fest. Einer kleinen Minderheit unserer Fraktion ist der Text zu eng; aus Gründen der Rechtsgleichheit ziehen sie die Form des Postulates vor.
Die Wichtigkeit des Problems rechtfertigt zweifellos das Festhalten an der Motionsform. Ich empfehle Ihnen, dies ebenfalls zu tun und dem Antrag Bircher zuzustimmen oder allenfalls den Antrag Coutau zu unterstützen.
Hegg: Ich kann Ihnen mitteilen, dass die NA/Vigilants-Frak- tion für die Überweisung der Motion als Motion eintritt, ohne jedes Wenn und Aber, also ohne irgendeine Umwandlung in ein Postulat, auch nicht im Sinne des Antrages von Kollege Coutau. Ich möchte daran erinnern, dass der damalige NA- Nationalrat Heiner Muller bereits 1976 wohlweislich vor der Eröffnung des Gotthard-Strassentunnels eine Motion mit sehr ähnlicher Zielsetzung eingereicht hat. Schon damals wurde diese Motion als Postulat überwiesen. Wenn wir dies heute mit der Motion Muheim ebenfalls tun, dann sind wir also immer noch so weit wie 1976 oder besser gesagt gleich wenig weit. Die Zielsetzung der Motion ist ein Mosaikstein im Rahmen einer ökologisch richtigen Gesamtpolitik. Nur ein Mosaikstein zwar, aber immerhin. Es fällt mir in diesem Rat auf, dass die Gefahr eines Zusammenbruchs der Öko- systeme, auch des Subsystems Nation Schweiz, zu wenig ernst genommen wird. Biologische Belastungskurven ver- laufen nicht linear, sondern exponentiell. Die ersten 10 Pro- zent Zusatzbelastung vermehren die Schäden vielleicht um weniger als 10 Prozent, weil die Natur sogenannte Puffer- systeme hat; das sind natürliche Selbstregulationsmecha- nismen. Die nächsten 10 Prozent haben vielleicht bereits mehr als 10 Prozent Schäden zur Folge, weil es gegenseitige Multiplikationsfaktoren gibt. Das Ende ist eine Umkipp- reaktion, weil die Puffersysteme plötzlich erschöpft sind, siehe zum Beispiel das Fischsterben im Sempachersee.
Die internationale Verkehrstransitachse über dem Gotthard ist ein wunder Punkt im Ökosystem unseres Lebensraumes. Als wir noch in einem Zustand der Unterentwicklung waren, befruchtete diese Verkehrsachse unser wirtschaftliches Fortkommen. In unserem Zustand der Überentwicklung wird sie zur tödlichen Bedrohung. Im Norden und im Süden liegt je ein Wirtschaftsschwerpunkt der Europäischen Gemein- schaft, die als politische Philosophie die andauernde Ver- grösserung der Warenaustauschströme verfolgt. Sollten wir diesen Verkehr auf der Strasse abwickeln wollen, so wird das auf die Länge unser Lebensraum nicht aushalten. Es werden nicht nur unsere Wälder sterben. Nur die Abwick- lung dieser Massentransporte auf der umweltschonenden
Schiene bietet eine Chance der Abwendung einer solchen schlimmen Entwicklung. Selbstverständlich ist auch an die unmittelbare Gefährdung der Gesundheit und Belästigung der an der Strassenverkehrsachse wohnenden Menschen durch Lärm, Gestank und Abgase zu denken.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion nicht in ein Postulat umzu- wandeln.
Dünki: Die LdU/EVP-Fraktion wird geschlossen für die Über- weisung des Anliegens in Form einer Motion stimmen. Der Ständerat hat bekanntlich keine Bedenken rechtlicher Natur. Neue Gesichtspunkte sind in der Zwischenzeit nicht in den Vordergrund getreten. Im Ständerat wurde die Motion durch den Bundesrat mit den gleichen Argumenten bekämpft wie heute. Der Nationalrat hat doch keinen Grund, päpstlicher als der Papst zu sein. Die Forderungen von Herrn Ständerat Muheim sind nicht nur begreiflich, sondern unserer Meinung nach auch völlig legitim. Der Transit- schwerverkehr muss auf der Nord-Süd-Route möglichst rasch mit gesetzlichen Mitteln auf die Schiene verlegt wer- den. Wenn dies nicht geschieht, ersticken die Bergtäler buchstäblich in den Immissionen, welche dieser Schwerver- kehr erzeugt. Auch der Touristenverkehr wird zurückgehen, wenn die Urner und Tessiner Strassen für Privatautos kaum mehr befahrbar sind.
Lange können wir nicht mehr zuwarten, sonst entstehen unheilvolle Folgen. Die Motion verlangt ja nichts anderes, als dass die notwendigen Rechtsgrundlagen erlassen wer- den, um diesen Transitschwerverkehr von der Strasse weg- zuweisen und auf die Schiene zu verlagern. Wenn die Motion von beiden Räten überwiesen wird, muss der Bun- desrat Massnahmen ergreifen und taugliche Ersatzlösungen vorschlagen. Ein Postulat nützt nichts. Wir können das unterlassen, wenn wir nicht der Motion den Vorzug geben. Der Bundesrat glaubt, dass von seiner Seite bereits alles unternommen wurde, um dem Übelstand abzuhelfen. Und das bezweifeln wir! Die Überweisung der Motion als verbind- licher Auftrag, weitere Schritte in der richtigen Richtung zu unternehmen, das ist der gangbare Weg. Es geht eben nicht nur darum, die Verfassung ernst zu nehmen. Wir haben auch für die Gesundheit der unter dem Transitschwerver- kehr leidenden Bevölkerung zu sorgen. Auch dieses Anlie- gen ist ernst zu nehmen.
Ich bitte Sie, heute etwas Mutiges zu tun. Ich habe ein gewisses Verständnis, wenn rechtliche Bedenken geltend gemacht werden, aber solche Bedenken bringen uns nicht vorwärts. Im Zweifelsfall hilft nur die Tat. Ich empfehle Ihnen: Stimmen Sie der Motion zu!
M. Pini: Ritengo che il problema sollevato dalla mozione del consigliere agli Stati Muheim rappresenti forse più domani un'attualità di quanto lo possa oggi rappresentare. Tuttavia, questo problema del traffico pesante, che non interessa solo il Canton Uri, ma che interessa anche il Ticino e tutta la dorsale Nord-Sud della Svizzera, è stato, da qualche anno, al centro di vive preoccupazioni locali, regionali, rimbalzate puntualmente nei dibattiti sulla politica dei trasporti che questo Consiglio ha tenuto. È ancora recente il ricordo di una delusione, on. colleghi, quella che noi - e chi vi parla in particolare - abbiamo raccolto durante il dibattito sulle Linee direttive del Governo, quando avevamo chiesto - e in modo particolare l'ha chiesto il collega consigliere nazio- nale Salvioni in una mozione - al Consiglio federale di prendere finalmente una decisione ferma per quanto attiene alla soluzione dei nuovi traffici transalpini, che dovranno interessare la Svizzera e l'Europa Nord-Sud alla fine degli anni novanta. Noi avevamo cortesemente, ma fermamente, stigmatizzato questa insolita attesa decisionale da parte del Consiglio federale, perché sapevamo e sappiamo, fra l'altro, che in questa decisione stava e sta gran parte delle soluzioni che oggi sono state avanzate dai colleghi che mi hanno preceduto: in modo particolare, in essa c'è il nocciolo della preoccupazione che sollecita una soluzione concreta come la mozione dell'on. Muheim auspica.
On. colleghi, ci sono delle realtà che cominciano a diventare
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incontrovertibili: fra queste realtà in movimento c'è quella del traffico pesante, che non è solo di origine svizzera, ma è, soprattutto, di origine internazionale, è di origine europea, la quale batte alle nostre frontiere al Nord e al Sud e non può altro chiedere se non il passaggio attraverso il nostro Paese. Ora qui mi chiedo: fin quando e come potremo realistica- mente chiudere le porte del Nord e del Sud a questa realtà del traffico pesante che è, a sua volta, connessa alla realtà dell'economia e dell'evoluzione medesima di questo parti- colare aspetto della vita nazionale e della vita europea. Ecco perché io ho un certo qual dubbio sul realismo di quanto propone completamente la mozione del collega Muheim, che, tuttavia, io sottoscrivo nel principio della preoccupa- zione del Cantone Ticino, di Uri e anche dei Grigioni. Nutro, tuttavia, dei dubbi che possiamo, alla fine, completamente soddisfarla attraverso una ablazione totale del traffico pesante attraverso il nostro territorio. Tuttavia, c'è invece un altro aspetto di questa mozione che io sostengo e difendo a questa tribuna e che è stato puntualmente e, vorrei dire, opportunamente sviluppato dall'on. Coutau. Noi dobbiamo, infatti, soprattutto accelerare la realizzazione di quelle strut- ture che ci permettono il traffico combinato.
On. colleghi, qui sta l'obiettivo realistico che la Svizzera deve poter raggiungere, cioè quello di finalmente rilanciare la ferrovia. È l'unica alternativa alla strada, con delle strut- ture veloci, con delle strutture portanti che possono diven- tare una vera, nuova forza competitiva rispetto alla strada. Ecco perché la proposta dell'on. Coutau deve essere soste- nuta da questo Consiglio. Essa favorisce, anche nel princi- pio, l'obiettivo che la mozione dell'on. Muheim si prefigge nel suo sviluppo. On. colleghi, questo intervento vuol soprattutto concludere dicendo che il problema non è di un cantone o dell'altro: è un problema nazionale della Svizzera. C'è una realtà che non possiamo togliere dai nostri occhi, dalla sera al mattino; tuttavia abbiamo una soluzione e questa soluzione ce la indica la proposta dell'on. Coutau, che io personalmente sostengo e che è nell'interesse soprat- tutto di quanto noi tutti, soprattutto i Cantoni alpini, auspi- chiamo di poter raggiungere al più presto.
Röthlin: Es ist für mich als Urschweizer unverständlich, dass sich der Bundesrat gegen diese Motion Muheim stemmt. Zwei Gründe sprechen für die Überweisung:
Wie Sie wissen, passieren täglich etwa 3000 bis 5000 nationale und vor allem internationale Brummer die N 2 von Basel nach Chiasso oder umgekehrt. Die Belastung für die übrigen Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung entlang dieser Transitstrasse ist unzumutbar geworden. Diese Bela- stung wird nochmals zunehmen, sobald die N 2 in der Leventina fertig ausgebaut sein wird.
Diese Motion tangiert nicht nur urnerische Probleme und diejenigen des Tessins, sondern es geht um gesamtschwei- zerische Interessen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus mei- nem Kanton Obwalden. Unsere Bevölkerung tut sich schwer in bezug auf die Weiterführung der N 8 ab Sarnen. Zu Recht befürchtet man eine zunehmende Belastung, sobald diese durchgehend erstellt sein wird. Wir verunsichern also unsere Mitbürger, wenn der Nationalrat heute nur einen «weichen» Entscheid fällt. Das Problem des zunehmenden Transitschwerverkehrs müssen wir in den Griff bekommen; darum geht es heute. Mit der Überweisung dieser Motion beauftragen wir den Bundesrat, die gesetzlichen Grundla- gen dafür zu schaffen.
Den SBB wird ein zusätzlicher Huckepackverkehr willkom- men sein, und zudem finde ich die in der Motion geforderten Massnahmen umweltschonender als jegliche Herabsetzung der Tempolimiten.
Ich ersuche Sie um Überweisung der Motion gemäss Antrag der Kommissionsminderheit; allenfalls um Zustimmung zum Antrag Coutau.
Humbel: Mit der Überweisung des Postulates kann ich mich einverstanden erklären. Der Bundesrat soll Gelegenheit erhalten, die Idee von Herrn Ständerat Muheim näher zu
prüfen. Er muss dann aber ein weiteres prüfen - wie noch zu hören sein wird -, er muss den grossen Rahmen in dieser Frage abstecken. Ich bin aber keineswegs damit einverstan- den, dass der Vorstoss von Herrn Ständerat Muheim in der Form der Motion überwiesen wird. Ich danke übrigens mei- nem Fraktionskollegen Kühne dafür, dass er in seinem Votum auch noch die Minderheit in der CVP-Fraktion ange- sprochen hat, die ich mir zu vertreten gestatte. Es wurde bereits gefragt, warum denn die Mehrheit des Schweizervol- kes und der Stände die Schwerverkehrsabgabe angenom- men habe. Das ist aber nicht mein Argument. Für die Be- gründung meiner Haltung habe ich zwei Hauptargumente:
Diese Motion, ihr Inhalt, ihr Text, ist zu eng gefasst. Was passiert zum Beispiel mit dem Transitschwerverkehr von Basel nach Sargans-Buchs, vom Genfersee bis zum Boden- see? Davon ist hier nicht die Rede. Zugegeben, dem Bun- desrat ist es ja nicht verboten, bei der Realisierung eines überwiesenen Vorstosses noch weiter zu gehen.
Diese Motion hat nun offenbar zum Ziel, in unserem Lande zweierlei Recht zu schaffen, gegenüber anderen Regionen sogar ein grosses Unrecht. Warum? Weil der Schwerverkehr im Kanton Uri nicht mehr auf die Autobahn darf, sich in der übrigen Schweiz aber durch alle Dörfer bewegen kann. An Beispielen lehrt und lernt man immer wieder. Ich gebe ein solches Beispiel aus dem Kanton Aar- gau. Der Schwerverkehr kommt bei Frick ab der Autobahn und fährt durch zehn Gemeinden zwischen Frick-Hornus- sen einerseits und Birmenstorf-Baden andererseits, bis wie- der die Autobahn bei Baden erreicht werden kann. Tag für Tag verzeichnen wir durch diese zehn Gemeinden mehr als 10 000 Bewegungen. Wohlverstanden, ich spreche hier auch vom Durchgangsverkehr, vom Verkehr, der von Basel durch das Fricktal nach Zürich sich bewegt, und nicht nur vom Regionalverkehr. Gerade dieser Durchgangsverkehr, unter anderem die vielen Tanklastwagen, könnte doch sicher die Autobahn Basel-Belchen-Zürich benutzen. Die Wegweisung dieses Verkehrs von den Kantons- und . Gemeindestrassen auf die Autobahn wäre sicher auch Men- schenschutz. Leider haben die zuständigen Behörden Gesu- che um Gewichtsbeschränkungen auf diesen Strassen ab- gelehnt.
Ich will jetzt nicht weiter ausholen. Wir werden dazu noch genügend Gelegenheit haben bei der Behandlung von sie- ben Petitionen und des Postulates von Kollege Silvio Bircher im Zusammenhang mit der N 3, Teilstück Fricktal-Birrfeld. Wir können dort näher auf dieses Problem eingehen, sofern das Bundesgericht nicht schon vorher entschieden haben wird. Im übrigen werde ich mir vorbehalten, zum Schutze meiner Region einen ähnlichen Vorstoss hier zu depo- nieren.
Ich bitte den Bundesrat höflich, das Postulat Muheim (nicht die Motion Muheim) in einem erweiterten Rahmen zu über- prüfen und insbesondere meine vorgebrachten Überlegun- gen und Argumente in diese Prüfung einzubeziehen.
Iten: Die österreichische Regierung hat ein Programm vor- gestellt, mit dem binnen zehn Jahren der Lastwagen-Transit- verkehr weitgehend auf die Schiene verlagert werden soll. Auf einer Pressekonferenz des österreichischen Bundes- kanzlers vom 3. Juli dieses Jahres wurde denn auch ausge- führt, dass in einer ersten Etappe bis 1989 von seiten der österreichischen Bundesbahn ein Angebot zu schaffen sei, das die Verlegung von 55 Prozent des Lastwagenverkehrs auf die Schiene ermöglichen müsse, dies als Beitrag der österreichischen Regierung zum Umweltschutz. In Öster- reich heisst dies rollende Landstrasse, bei uns spricht man vom Huckepack. Wenn man derartige wegweisende Pro- jekte sieht, erstaunt es einen, dass eine Motion zu einer solchen Vorlage bei uns überhaupt nötig wurde und dass solche Impulse bei uns nicht von der Regierung ausgehen und nicht schon längstens spruchreif vor dem Parlament liegen.
Vollends unverständlich wird es dann, wenn sich die Regie- rung gegen einen solchen Vorstoss noch zur Wehr setzt,
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und zwar vorwiegend mit formalistischen Vorwänden im juristischen Bereich. Ich frage mich - man muss es so sagen -, was soll dieses Theater ob Motion oder Postulat in einem Bereich, wo die Regierung sagt, sie sei bereit zu handeln. Der Unterschied zwischen Motion und Postulat hat nur dann einen Sinn, wenn sich die Regierung auch gegen die Zielset- zung selber richtet. Der Motionär will ja neue Rechtsgrund- lagen, er will ein Konzept über den Huckepackverkehr des Transitverkehrs. Nur in früheren Jahrhunderten konnte sich die Obrigkeit in der Argumentation damit begnügen, es sei etwas nicht erlaubt, weil es verboten sei. Verlangt werden doch jetzt neue Rechtsgrundlagen zum Huckepackkonzept, wonach der Schwerverkehr nicht von der Nationalstrasse im Kanton Uri in andere Kantone oder auf Nebenstrassen ver- drängt wird. Verlangt wird ein griffiges Konzept, den Transit- verkehr von Landesgrenze zu Landesgrenze, und nicht den Binnenverkehr, wo die Bedenken des Gewerbes einsetzen könnten, auf die Bahn zu verlegen. So gesehen sind auch die Bedenken unseres Kollegen Humbel unbegründet. Das Huckepacksystem von Grenze zu Grenze bringt eben nicht nur dem Kanton Uri Vorteile, sondern zunächst einmal allen N 2-Kantonen Erleichterungen, also dem Tessin, dem Kan- ton Uri, dem Kanton Nidwalden, dem Kanton Luzern, dem Kanton Aargau und den Kantonen Basel-Land und Basel- Stadt. Wir wollen ja gar keine «Lex Uri» und auch keine «Lex N 2», sondern eine der gesamten schweizerischen Bevölke- rung dienliche Lösung unter dem von den SBB selber geprägten Slogan: «Für Transitgüter die Bahn.» Was wir damit erreichen wollen: weniger Giftgasausstoss, insbeson- dere im Dieselbereich, in jenem Bereich, wo noch zu wenig harte und scharfe Abgasvorschriften bestehen und in dem die Kantone die Kontrolle nicht oder jedenfalls zu wenig konsequent durchführen. Wir wollen nichts unternehmen gegen unseren eigenen Binnenverkehr. Wir werden diesem aber die Zirkulation erleichtern, indem der Transitverkehr weggewiesen wird. Damit erreichen wir zudem mehr Sicher- heit, weniger Lärm und notabene auch weniger Schäden an Strassen und Brücken.
Schliesslich dürfte das ganze Geschäft auch für unsere Bahnen nicht uninteressant werden. Das Bundesamt für Statistik hat ja selbst festgestellt, dass im Jahre 1984 durch- schnittlich täglich 3600 beladene ausländische Nutzfahr- zeuge von Grenze zu Grenze gefahren sind. In Worten: dreitausendsechshundert Lastwagen täglich, das soll Ihnen doch ein Bild geben, worum es hier geht. Hier hört es nun wirklich auf mit der Philosophie. Jetzt müssen wir Sofort- massnahmen sehen, der Bundesrat soll jetzt handeln und nicht philosophieren. Darum erlaube ich mir, dem Bundes- präsidenten zuzurufen: Hic Huckepack, hic salta!
Steinegger: Als Jurist habe ich von Berufs wegen ein leises Verständnis für die Haltung des Bundesrates und der Kom- mission, aber nicht mehr. Man muss sich bei der Behand- lung der Motion ja nicht stur an eine grammatikalische Auslegung klammern. Kollege Kühne hat das sehr richtig ausgeführt. Es ist nach dem Sinn und Zweck des Vorstosses zu fragen. Wenn wir hier nun die Begründung des Motionärs vor Augen haben, dann kann kaum behauptet werden, es werde etwas Unmögliches verlangt. Es wird nicht verlangt, dass der Bundespräsident auf die N 2 oder die N 4 steht, um den Schwerverkehr aufzuhalten. Es wird lediglich verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen Rechtsgrundlagen unterbreitet, um den Schwerverkehr wegzubringen. Insbe- sondere enthält der Vorstoss auch die Forderung nach zweckmässigen Ersatzlösungen wie Huckepack usw.
Es wird behauptet, der Vorstoss renne offene Türen ein. Ich möchte sagen: um so besser. Die Überschreitung einer offenen Türe muss aber nicht heissen, dass der Weg verbo- ten ist. Vielmehr müsste der Bundesrat froh sein, dass er vom Parlament in seiner Haltung bestärkt wird. Natürlich ist es zu begrüssen, dass die Gewichtsbegrenzung, das Nacht- fahrverbot, das Sonntagsfahrverbot und der zielstrebige Ausbau der Ersatzlösungen bereits eingeleitet sind. Es wer- den aber auch andere Forderungen laut, und es ist durchaus notwendig und zweckmässig, wenn diese Massnahmen vom
Parlament erneut bekräftigt werden. Wenn hier vom Kanton Uri die Rede ist, dann geht es nicht darum, die anderen Alpenkantone mit dem Schwerverkehr zu beglücken. Wir sind einverstanden, Kollege Humbel, mit einer umfassenden Lösung. Unsere Findigkeit, Herr Aliesch und Herr Bühler, reicht ohnehin nicht so weit, um uns bezüglich Beschrän- kungen für den Schwerverkehr etwa mit unseren Freunden jenseits der Oberalp zu messen. Vielmehr geht es darum, für den Schwerverkehr auf der Nord-Süd-Achse die bezüglich Umweltverträglichkeit zweckmässigste Lösung zu treffen. Die Problematik dieses Schwerverkehrs zeigt sich im Kan- ton Uri gegenwärtig am augenfälligsten, und ich wäre froh, es wäre anders. Der Anwohner der Gotthardbahn und der N 2 muss es doch als schizophren empfinden, wenn die Gotthardbahn nicht mehr ganz ausgelastet ist, während täglich im Durchschnitt 1074 Lastwagen und Lastenzüge den Gotthardtunnel durchfahren. Das sind seit 1981 jedes Jahr 200 Fahrzeuge pro Werktag mehr als im Vorjahr.
Der Anteil der schweren Fahrzeuge macht an Werktagen über einen Zehntel aus, und über ein Viertel dieser schwe- ren Fahrzeuge benützt die Axenstrasse und wälzt sich durch die Dörfer Flüelen und Sisikon. Der Kanton Uri hat immer Bedenken angemeldet und diese Schwerverkehrslawine befürchtet. Der Bundesrat hat versprochen, alles zu unter- nehmen, um diese Lawine zu verhindern. An diese Zusiche- rung ist er zu erinnern. Bezüglich Luftverschmutzung möchte ich festhalten, dass sich die Schadensituation in unseren .Gebirgswäldern dramatisch zum Schlechten gewandelt hat. Die Raschheit der Schadenzunahme ist äus- serst besorgniserregend. Ich möchte deshalb für uns und für Sie hoffen, dass sich das Problem der Wegweisung des Schwerverkehrs in unserem engen Tal nicht von alleine löst. Ich bitte Sie also, die Motion zu überweisen, und wenn Sie sich nicht aus der juristischen Zwangsjacke befreien kön- nen, dann sollten Sie mindestens den Antrag Coutau unter- stützen.
Aregger, Berichterstatter: Es ist niemand in diesem Saale, der nicht mit dem verkehrspolitischen Anliegen einigginge, dass unsere Haupttransitverkehrsachse, die Gotthardauto- bahn, entlastet werden muss. Die Kommission will ja dieses Anliegen auch in Postulatsform überweisen lassen, und der Bundesrat will es in dieser Form entgegennehmen. Diese Erklärungen liegen vor. Es zeichnet sich nun eine sehr merkwürdige Koalition ab, die entgegen dem Kommissions- antrag diese Motion als Motion und nicht als Postulat über- weisen möchte.
Herr Iten hat von einem Theater gesprochen: Motion oder Postulat. Ich glaube, wenn jemals in diesem Zusammenhang das Wort Theater benützt werden kann, dann müsste man es eher dafür verwenden, dass daraus eine Prestigefrage gemacht worden ist. Die Wirkung dieser Motion wird doch an den rechtlichen Grundlagen scheitern, darüber dürfen wir uns absolut keine Illusionen machen.
Herr Kühne, Sie machen der Kommission den Vorwurf, wir würden Haarspalterei betreiben. Aber für mich ist immer noch der Wortlaut eines Vorstosses massgebend und nicht dessen Interpretation. Wenn wir einen Vorstoss nach dem Wortlaut beurteilen und wenn wir uns das in Zukunft als Haarspalterei vorwerfen lassen, dann entwerten wir selber das Instrument der Motion. Für mich ist massgebend, was in der Motion steht. Herrn Ständerat Muheim - er ist ein aufmerksamer Zuhörer unserer Debatte - möchte ich auf folgendes hinweisen: Wenn die Motionen des Nationalrates im Ständerat nicht an ihrem Wortlaut gemessen würden, dann wären weit mehr Motionen des Nationafrates im Stän- derat als Motionen übernommen und überwiesen und nicht in ein Postulat umgewandelt worden.
Ich danke Herrn Humbel für seine Bemerkung, wir seien im Begriffe, zweierlei Recht zu schaffen.
Nun noch zum Antrag von Herrn Coutau: Ich habe schon in meinen einleitenden Worten gesagt, dass der Huckepack- verkehr seit 1978 sensationell zugenommen hat. Es gibt keine andere Verkehrsart, welche Steigerungsraten von 15
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Prozent pro Jahr oder im Vergleich zu jedem Vorjahresmo- nat erfahren hat.
Die Firma Hupac hat bis heute auf eigene Rechnung Roll- material für rund 60 Millionen Franken angeschafft, und dieses Rollmaterial ist mit 80prozentiger Auslastung ständig auf der Schiene. Es gibt keine anderen Massnahmen, die diesen Aufwärtstrend, diese starke Zunahme, noch verstär- ken könnten. Ich muss Ihnen sagen: Viel stärker als die Motion, sei sie im Sinne des Motionärs oder als Abwandlung im Sinne von Herrn Coutau, haben die italienischen Zöllner den Huckepackverkehr gefördert. Die Situation beim Stras- senzollamt in Chiasso hat dem Huckepackverkehr in die Hände gearbeitet, weil nämlich die Grenzformalitäten direkt in Busto-Arsizio oder in Milano-Greco abgewickelt werden, in den Terminals des Huckepackverkehrs. Die Lasten, die auf der Bahn in diese hinter der Grenze liegenden Grenzzoll- ämter kommen, haben eine bevorzugte Behandlung. Das ist die beste Attraktivitätssteigerung, viel besser als jede Motion und selbst besser als ein Postulat, wie wir es hier im Saale beschliessen können.
M. Clivaz, rapporteur: Je serai très bref et n'entrerai pas dans les considérants qui ont été émis ici par les interve- nants. Je constate simplement que tous les orateurs sont pratiquement du même avis sur les conséquences du trafic routier lourd à travers les Alpes suisses. Tous sont aussi d'avis qu'il faut faire quelque chose pour diminuer le volume des transports sur nos routes. Je ne vous cacherai pas que ce débat a fait chaud au cœur du cheminot que je suis, car la solution ne peut être trouvée que dans un transfert du trafic routier vers le rail.
Les divergences ne portent que sur la procédure. Je vou- drais toutefois faire remarquer à cet égard - ce que j'ai du reste déjà laissé entendre lors de ma première intervention - qu'il faut interpréter le texte de M. Muheim d'une façon plus large et qui doit dépasser les frontières du canton d'Uri. On s'est accroché un peu trop, me semble-t-il, au texte qui se limite à demander à écarter les transports des routes N 2 et N 4.
Si l'on tient compte de ce fait, il ne s'agit plus que de la question de savoir s'il faut donner la priorité à un postulat plutôt qu'à la motion présentée par M. Muheim. C'est un problème juridique. Mais ce qui me parait le plus important ici est que le Conseil fédéral se soit déclaré d'accord d'agir dans le sens exigé par le motionnaire. Personnellement, je ne vois pas la raison pour laquelle on devrait accepter cette proposition sous forme de postulat seulement. Je reste d'ailleurs de l'avis que j'ai exprimé au sein de la commission, et qui était aussi celui de la minorité. La majorité, quant à elle, avait une option différente; il appartient maintenant au conseil de trancher.
Bundespräsident Schlumpf: Es wurden harte Worte gespro- chen, und sie wurden leichthin gesprochen. Sie gestatten mir, dass ich auch aus meiner sonst üblichen Zurückhaltung etwas heraustrete. Man hat von Theater gesprochen, von Haarspaltereien, von unverständlichem Verhalten des Bun- desrates, von Philosophiererei, man hat diesen Ausdruck, den ich vorher verwendet habe, aufgegriffen.
Herr Steinegger, ich habe Ihr juristisches Gewissen schla- gen gehört. Ich war froh. Aber wissen Sie, am Anfang steht das Wort, und das hat nicht der Bundesrat gesetzt. Und die Zwangsjacke, von der Sie sprachen, hat nicht der Departe- mentschef geschneidert, sondern Ständerat Franz Muheim. Er will uns den folgenden klar formulierten Auftrag geben, der vom Ständerat übernommen wurde: «Der Bundesrat wird eingeladen» usw., «dafür zu sorgen, dass der Transit- schwerverkehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewiesen wird.» Das ist der Motionsauftrag, den wir zu erfüllen hätten. Was nachher kommt, sind Konkretisierun- gen, Vollzugsfragen. Herr Aliesch hat gesagt: Wir können den Motionsantrag gar nicht erfüllen. Das sollte Ständerat Muheim auch einsehen. Wir können Ihnen schon Rechts- grundlagen vorschlagen, die zu diesem Resultat führen. Aber wir, der Bundesrat, können sie nicht selbst erlassen.
Herr Kühne, es ist nicht Haarspalterei, wenn ich sage, dass Sie klar zum Ausdruck bringen sollen, was Sie von uns wollen. Wenn Sie von uns eine Wegweisung des Transit- schwerverkehrs von diesen Strassenstrecken verlangen, haben Sie Anspruch darauf, dass wir Ihnen solche Massnah- men unterbreiten. Dann beginnt das Hornberger Schiessen. Ich würde dann gerne diesem Hornberger Schiessen zuschauen, wenn Sie solche Vorlagen zu behandeln hätten. Ich will Ihnen sagen, wie das vor sich geht. Das ist nicht so einfach, wie der Initiant glaubt.
Herr Iten, der Bundesrat verkennt die Situation im Kanton Uri und auch in der Leventina in keiner Weise. Der Bundes- rat ist deshalb bereit, diesen Vorstoss zwar nicht als Motion, aber als Postulat entgegenzunehmen, denn er ist bereit, diese Probleme insgesamt zu prüfen. Den Unterschied zwi- schen Motion und Postulat sollten Sie kennen, Sie sind ja Parlamentarier. Die Motion ist ein verbindlicher Auftrag, Ihnen eine Vorlage zu bringen, nicht aber die Fragen insge- samt zu prüfen. Wir sind bereit, zu prüfen, was noch getan werden könnte in dieser Richtung, nicht nur für die N 2 und die N 4, sondern für das Problem allgemein. Aber wir sind unter keinen Umständen bereit, einen verbindlichen Auftrag mit diesem konkreten Pflichtenheft entgegenzunehmen. Darum geht es! Weil wir die Situation in Uri und der Leven- tina kennen, weil wir Verständnis haben für die Ideen von Ständerat Muheim und der übrigen Befürworter und auch für das Leid der Bevölkerung, sind wir bereit, den Vorstoss als·Postulat entgegenzunehmen.
Die Motion ist ganz und gar nicht gangbar. Einmal ist sie unzulässig. Ich werde es Ihnen beweisen.
Die Motion ist teilweise erfüllt. Herr Kühne hat gesagt, Ständerat Muheim habe diese Motion. schon eingereicht, bevor wir mit unserer GVK-Vorlage gekommen seien. Irrtum, Herr Kühne! Wir haben unsere Texte für den GVK-Artikel 36ter Absatz 1, letzter Satz, wo es heisst «Massnahmen, um die Strassen vom Güterfernverkehr zu entlasten», schon im Dezember 1982 publiziert. Diese hatten Sie erhalten, nur die schriftliche Botschaft mit den Begründungen kam erst im darauffolgenden März,
Ständerat Muheim hatte also im Januar 1983, als er die Motion einreichte, die Anträge für die Verfassungsartikel, die wir Ihnen im März mit der Botschaft unterbreitet haben.
Zurück zur Frage, warum die Motion in dieser Form unzuläs- sig ist, und damit zur Frage von Nationalrat Aliesch. Ein generelles Verbot des Transitschwerverkehrs auf einzelnen Nationalstrassenstrecken ist unmöglich. Aus Gründen der rechtgleichen Behandlung müsste das ausgeweitet werden. Auch Herr Muheim sagte, dass sich das Verbot nicht auf diese eine Achse beschränken könne. Ein solches Verbot würde aber ganz eindeutig gegen verschiedene multilaterale Staatsverträge verstossen, die die gegenseitige Verkehrs- freiheit und die Benutzung der dem Verkehr offenstehenden Verkehrswege ohne Diskriminierung nach Nationalität und Herkunftsgebiete garantieren.
Das ist festgeschrieben in 22 bilateralen Staatsverträgen der Schweiz. Alle diese Staatsverträge müssten von der Schweiz gekündigt werden, wenn wir verfassungsmässig festlegen, dass der Transitgüterschwerverkehr von bestimmten Natio- nalstrassenstrecken weggewiesen werden müsse, und keine anderen Ersatzstrecken offenhalten würden. Wir können aber auch nicht einfach eine Strecke freimachen und die anderen um so mehr belasten. Es gibt auch die EFTA- Übereinkunft, es gibt Zollabkommen und unsere Abkommen mit der EG. Es ist also nicht so, dass es einfach in unserem Belieben stünde, so zu handeln, ohne die Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen. Retorsionsmassnahmen in den anderen Ländern sind dann unausweichlich. Glauben Sie nicht, dass unsere Nachbarländer nicht Gleiches mit Glei- chem vergelten und auch für unsere Schwerverkehrsfahr- zeuge auf ihrem Strassennetz partiell oder generell Verbote erlassen würden! Soweit zu den internationalen Verpflich- tungen.
Nun zum nationalen Verkehrsrecht, Herr Aliesch. Wir haben gemäss Bundesverfassung die freie Wahl der Verkehrsmittel
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N
19 septembre 1984
und auch der Verkehrswege zu gewährleisten. Das ist das Fundament unseres Verfassungsrechtes im Verkehr. Wir können das ändern, Herr Kühne und Herr Röthlin, aber nur über die Änderung unserer Verfassung. Nach heutiger Ver- fassung ist es nicht möglich, diese Verkehrsfreiheiten ein- fach durch einen Erlass des Bundesrates oder durch eine andere Massnahme einzuschränken. Das aber ist eben der zwingende Auftrag der Motion, die Verkehrsfreiheit minde- stens in bezug auf diese Strecke und den Transitschwerver- kehr einzuschränken.
Es wurde hier bereits gesagt, teilweise seien die Motionsbe- gehren auch erfüllt. Der Huckepackausbau ist in vollem Gange. Ich will nicht über den Schienenausbau am Gotthard reden, auch nicht über den Monte Olimpino. (Wir beteiligen uns dort mit 60 Millionen Franken, dies gerade, um den Huckepack weiter auszubauen.)
Wir haben Ihnen eine Verfassungsgrundlage für eine mögli- che Lösung des Schwerverkehrsproblems mit der Botschaft zur GPK geliefert. Gemäss dieser kann der Bund auf dem Wege der Gesetzgebung nötigenfalls - wo das Gesamtinter- esse dies verlangt - in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Massnahmen treffen (der Bund, nicht der Bundesrat!) um die Strassen vom Güterfernverkehr zu entla- sten. Das ist die Verfassungsgrundlage, die wir Ihnen vor- schlagen. Eine generelle Wegweisung des Transitgüterver- kehrs schlagen wir Ihnen allerdings mit der GVK nicht vor, und zwar, weil das eben mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen und die unausweichlichen Retorsionsmass- nahmen nach unserer Meinung gar nicht gangbar wäre.
Die Motion wäre aber, wenn man sie dem Wortlaut nach realisieren würde, überhaupt nicht angängig. Stellen Sie sich einmal vor, der Bundesrat würde Ihnen, wie es heisst, Massnahmen und Rechtsgrundlagen unterbreiten für die Wegweisung einzig von der N 2 und N 4. Dann kommen - wir haben es gehört - die Bündner und die St. Galler mit der N 13, die Zürcher mit der N 3 usw. Und dann wird man, aus Gründen der Gleichbehandlung, eben viele Nationalstras- senstrecken miteinbeziehen müssen. Das ergäbe eine ver- kehrspolitisch unhaltbare Situation. Wo wickelt sich dann der Transitgüterschwerverkehr ab, wenn er auf den Natio- naistrassen verboten ist? Auf unseren Hauptstrassen? Das wäre ein Weg zurück in das Jahr 1950. Glauben Sie nicht, dass der Bundesrat so etwas mitmachen kann!
Wollen Sie die N 2 und die N 4 für den Transitschwerverkehr sperren? Und diejenigen, die dann dort trotzdem durchfah- ren wollen, fahren durch die Dörfer Erstfeld, Amsteg, über Wassen, Göschenen, über den Gotthard und dann nach Airolo hinunter? Das ist doch keine Lösung.
Die Motion ist ein verbindlicher Auftrag, der verlangt, Ihnen Massnahmen und Rechtserlasse vorzuschlagen, um den Transitschwerverkehr von diesen Strassen wegzuweisen. Wenn Sie uns diesen Auftrag erteilen, dann müssen wir ihn erfüllen, und dann werden wir Ihnen selbstverständlich auch die dahingehenden Unterlagen, Anträge bringen. Und dann, Herr Steinegger, dann könnte wohl eintreten, was Sie als schizophren bezeichnet haben: dass man das dann eben doch nicht möchte. Und dann beginnt das Hornberger Schiessen. Wenn es dann darum ginge, ganz konkret solche Rechtsgrundlagen hier zu diskutieren, um den Transit- schwerverkehr wegzuweisen, dann kommen alle Wenn und Aber bis zu denjenigen, die ich genannt habe, und das hat mit juristischer Haarspalterei nichts zu tun, sondern mit nichts anderem als mit Achtung vor dem Recht - vor unserer eigenen Verfassung und vor unserer internationalen Pflicht. Herr Bircher, man kann hier keine kurzfristigen Massnah- men ergreifen. Das ist zu einfach beurteilt.
Was machen wir, wenn Sie uns diese Motion so überwei- sen? Dann bringen wir Ihnen eine Botschaft mit einem Verfassungsartikel, welcher die Grundlage dafür abgibt, den Transitgüterschwerverkehr von der Strasse wegzuweisen. Nach heutigem Verfassungsrecht - ich wiederhole es - können wir das nicht machen. Also braucht es eine Verfas- sungsnorm. Sie wissen so gut wie ich, wie rasch das damit beim Parlament geht. Dann brauchen wir ein Ausführungs- gesetz, und dann müssten wir, wenn das erlassen ist, diese
· Staatsverträge, diese Abkommen, künden, weil eben dieses neue schweizerische Verkehrsrecht im Widerspruch zu die- sen internationalen Gegenrechtsabmachungen stünde. Nationalrat Bircher, überlegen Sie sich mit Blick auf den Zeitrahmen: Ist es nicht richtiger, die in Ihren Händen befindliche GVK-Botschaft weiterzubehandeln und endlich einmal zu einem Abschluss zu bringen, als uns schon wieder den Auftrag für einen neuen Verfassungsartikel mit anschliessender Ausführungsgesetzgebung zu erteilen? Nationalrat Iten, ich möchte Ihnen immerhin danken, und zwar dafür, dass Sie mir die Legitimation geben, zu Ihrem Verweis auf Österreich etwas zu sagen, denn darauf sind wir, vor allem die SBB, etwas stolz: Das, was jetzt in Öster- reich in die Wege geleitet wurde, haben wir vor vielen, vielen Jahren gemacht und das Parlament hat es im Jahre 1982 mit dem heute hier angefochtenen Leistungsauftrag SBB abge- segnet. In diesem Leistungsauftrag SBB hat die Bundesver- sammlung den Bundesrat und die SBB beauftragt, den Huckepackverkehr, den kombinierten Verkehr, weiter zu fördern. Und der Bund leistet dafür Finanzhilfe. Wir sind da also den Österreichern um einiges voraus, haben aber wei- terhin selbstverständlich alle Anstrengungen in dieser Rich- tung zu unternehmen.
Zusammenfassend und abschliessend: Wollen Sie als politi- sche Demonstration eine Motion überweisen, um zu unter- streichen, dass dieses Problem besteht? Das wissen wir auch. Es zweifelt kaum jemand daran, dass es besteht. Oder wollen Sie sie einfach als eine Deklamation betrachten oder gar als Bestätigung dessen, was der Bundesrat schon mit seiner GVK-Botschaft und was Sie mit dem Leistungsauftrag SBB in bezug auf den Huckepackverkehr bereits gemacht haben? Das ist doch die Frage.
Heute geht es nicht darum, diese Zielsetzungen, die über- haupt nicht bestritten sind, zu verfolgen, sondern um die Frage, was dafür von wem verlangt und von wem in Auftrag gegeben werden muss, wenn es nicht bereits im Gange ist. In der Verkehrspolitik dürfen wir nicht einfach punktuelle Schnellschüsse aus der Hüfte heraus abgeben, sondern wir müssen Tag um Tag eine koordinierte nationale Verkehrs- politik weiterverfolgen. Wir können nicht einfach Motionen überweisen mit Aufträgen für Vorlagen, Motionen, die eben dann doch in ihrem wesentlichen Gehalt eine Deklamation sind, die aber beim heutigen Stand der Dinge überhaupt nicht nötig sind. Einer Teilüberweisung im Sinne des Antra- ges von Herrn Coutau stünde mindestens grundsätzlich und rechtlich nichts im Wege. Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Massnahmen müssen wir ergreifen, und das tun wir auch, aufgrund des geltenden Leistungsauftrages SBB. Wenn Sie das mit einer Motion noch unterstreichen wollen, könnte ich mich damit abfinden. Im übrigen aber muss diese Motion aus den dargelegten Gründen abgelehnt werden. Als Postu- lat können wir sie entgegennehmen.
Le président: M. Bicher a la parole pour une brève déclara- tion personnelle.
Bircher, Sprecher der Minderheit: Gestatten Sie mir eine kurze persönliche Erklärung. Herr Bundespräsident Schlumpf hat einige sehr handfeste Behauptungen aufge- stellt, die meines Erachtens diese Erklärung rechtfertigen. Ich spreche da nicht als Jurist, habe aber jetzt als Nichtjurist eine Bemerkung zur Verfassungsnorm.
Der Bundesrat hat es unterlassen, uns in seinem GVK- Vorschlag, den wir wirklich in den Händen haben, den entscheidenen Verfassungsartikel vorzuschlagen, der diese Wegweisung ermöglichen würde. Das hat er nicht gemacht, und deshalb ist der Einsatz für diese Motion gerechtfertigt.
Als Nichtjurist mache ich jetzt ganz bewusst eine Fest- stellung: Jeder Ökonom und jeder betriebswirtschaftlich geschulte Politiker weiss, dass auch andere Massnahmen als rechtliche möglich sind. Sie müssen nur den Schwerver- kehr auf der Schiene tariflich verbilligen, dann wird jede Transportunternehmung die Schiene bevorzugen und auto- matisch das Huckepackangebot der SBB benützen. Sie kön-
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Motion des Ständerates
nen diese Umlenkung ohne Verfassungsnorm, ohne rechtli- che Änderungen, rein betrieblich mit tariflichen Massnah- men bewirken.
Eine letzte Bemerkung: Wenn wirklich internationale Staats- verträge hier massgebend sein sollten - das hören wir bezeichnenderweise das erste Mal, das wurde im Ständerat und in unserer Kommission nicht gesagt, aber sehr wahr- scheinlich ist es jetzt erarbeitet worden -, dann soll der Bundesrat mit den Staaten zusammensitzen, sie informieren und mit ihnen neue Staatsverträge ausarbeiten.
Bundespräsident Schlumpf: Herr Bircher, natürlich beantra- gen wir in unsern GVK-Vorschlägen - also Artikel 36ter - keine Wegweisung des Transitverkehrs von der Strasse, aus den Gründen, die ich dargelegt habe. Wenn Sie aber dies wollen, dann haben Sie es bei der Beratung eben dieses Artikels 36ter Absatz 1 in der Hand, einen solchen Antrag einzubringen. Dann werden Sie sich auch über die Konse- quenzen unterhalten müssen.
Herr Bircher, Sie verstehen die volkswirtschaftlichen Zusam- menhänge besser; ich bin nur Jurist, aber mir genügt meine Juristerei. Sie sagen, dieses Ziel könne betriebswirtschaft- lich durch eine entsprechende Tarifpolitik erreicht werden. Da stimme ich Ihnen weitgehend zu. Hier geht es aber nicht um betriebswirtschaftliche Massnahmen, sondern eben um eine rechtliche Wegweisung des Transitschwerverkehrs von der Strasse. Das ist der wesentliche Unterschied.
Abstimmungen - Votes
Für die Überweisung als Motion 99 Stimmen Für die Überweisung als Postulat 37 Stimmen
Für die Überweisung als Motion 58 Stimmen
Für die Überweisung als Postulat 78 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr La séance est levée à 13 h 05
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Ständerates (Muheim). Transitschwerverkehr im Kanton Uri Motion du Conseil des Etats (Muheim). Transit des poids lourds dans le canton d'Uri
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Dans
In
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.309
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1113-1123
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Pagina
Ref. No
20 012 710
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