Approval of the International Telecommunications Convention

20012709Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)19.09.1984Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council dealt with the 1982 International Telecommunications Convention, noted Switzerland's interest in the field and the committee's concern about the politicization of the ITU, but accepted the Federal Council's position. The chamber entered into the matter, adopted the articles and approved the federal decree by unanimous vote. The result was approval of the convention and authorization for ratification of the convention and the optional dispute-settlement protocol.

Omnilex-Regeste

International telecommunications convention; approval of an international agreement and ratification authorization. A degree of politicization of the relevant international organization does not, by itself, preclude approval of a treaty where the state has a substantial interest in the technical field concerned. The legislative authority may approve the agreement and empower the executive to ratify it notwithstanding political reservations, provided the treaty remains substantively appropriate and serves national interests (consid. not specified).

Gesamter Gesetzestext

Convention internationale des télécommunications

1112

N

19 septembre 1984

privaten Gespräch schon vorher gesagt: Was heute gesche- hen ist, ist symptomatisch. Sie diskutieren heute die NHT, kritisieren sie, Sie nehmen Stellung, Sie können sie auch beurteilen. Ich kann das noch nicht! Ich habe nämlich noch nicht genügend Entscheidungsgrundlagen, um sie abschliessend zu beurteilen. Aber Sie können das. Das ist symptomatisch dafür, wie Politik betrieben wird. Das Angriffsobjekt fehlt, ein Projekt liegt ja nicht vor. Die Entscheidungsgrundlagen fehlen, aber die Stellungen sind bezogen, und selbstverständlich wird das Konzept auch bereits abqualifiziert, obwohl die Argumentation und insbe- sondere die Dokumentation noch gar nicht verfügbar ist. Ich möchte jetzt auf diese Problematik nicht eingehen, weil es einfach verfrüht ist. Es ist nutzlos, ist vertane Zeit. Sie erhalten die Botschaft zu dieser NHT im Jahre 1985 mit allen erforderlichen Entscheidungsgrundlagen. Das Parlament hat mit einem Bundesbeschluss darüber zu befinden, und nicht nur das Parlament, sondern auch der Souverän, wenn es das fakultative Referendum gibt. So ist es wenig nützlich, wenn wir uns jetzt über die NHT näher unterhalten. Eines allerdings, Nationalrat Ruf, bestätige ich gerne: Ich persön- lich - der Bundesrat hat noch nicht Stellung bezogen, weil er eben auch die Entscheidungsgrundlagen noch nicht hat - und das Departement stehen zu diesem Konzept «Bahn 2000» oder NHT mit Sekundärnetz. Nationalrat Geissbühler, Sie müssen darüber nicht erschrocken sein, es ist noch nichts beschlossene Sache.

Aber anders können wir doch derartige Fragen nicht bear- beiten. Im Departement muss mit den zuständigen Dienst- stellen eine Zielvorgabe festgelegt und dann unbeirrt ver- folgt werden. Dann kommen die zuständigen Entschei- dungsinstanzen zum Zuge, der Bundesrat, das Parlament und allenfalls das Volk.

Die Zeit des Philosophierens in der Verkehrspolitik, die Zeit der grossen Auslegeordnungen, der Konzepte und der Höhenflüge für die nächsten Jahrhunderte und Jahrtau- sende ist vorbei. Wir sind aufgerufen - und davon dürfen wir uns nicht entbinden - zu entscheiden. Entscheiden kann man aber nur, wenn nach klaren Zielvorgaben die Entschei- dungsgrundlagen erarbeitet worden sind. Das habe ich gemacht. Wie hätten denn meine Mitarbeiter überhaupt Entscheidungsgrundlagen erarbeiten können, wenn ich nicht die Zielvorgaben abgesteckt hätte? Ist denn das nicht Regieren, ist das nicht Führen? Ich höre immer wieder den Ruf, man müsse regieren, man müsse führen. Wir haben es gemacht. Stören Sie uns nicht in diesen Tätigkeiten!

Nationalrat Kühne, Sie haben - ich bin froh über diese Auflockerung - die Frage der Imagepflege, der Neuunifor- mierung ins Spiel gebracht.

Darf ich dazu folgendes sagen: Es gab einmal ein Musik- korps, da hat etwas nicht gestimmt in den Harmonien und Rhythmen. Da hat man den Dirigenten entlassen. Es stimmte aber immer noch nicht! Dann hat man den Vorstand ausge- wechselt. Und als es immer noch nicht besser wurde, da wurde eine Neuinstrumentierung durchgeführt. Und als auch das noch zu keinem besseren Klang und Schrittmass führte, da hat man halt eine Neuuniformierung beschlossen. Und auch nachher tonte es nicht besser, und was hat man gemacht? Man hat dann endlich die Falschspieler gesucht und ausfindig gemacht.

Meine Damen und Herren Nationalräte, wir haben damit begonnen. Wir haben in der Verkehrspolitik begonnen, die Falschspieler, die falschen Stellen, ausfindig zu machen. Wir glauben, wir haben sie gefunden. Und nun geht es nur noch darum, diese Falschspieler ganz planmässig aus dem Team zu nehmen. Dann werden wir die Harmonie, die wir so sehr erstreben wie Sie auch, wieder herstellen. Das gilt in der Verkehrspolitik wie in den anderen politischen Berei- chen. Wir müssen den Kurs, den wir einmal sorgfältig erar- beitet haben, unter Mithilfe des Parlamentes einhalten; es darf nicht zu neuen Weichenstellungen mittendrin kommen: Man wechselt das Pferd nicht im Fluss, wir sind in voller Fahrt, wir wollen und dürfen diese Fahrt nicht abbremsen. Ich bitte Sie, der Rechnung und dem Geschäftsbericht der SBB auch in diesem Sinn und Geist zuzustimmen.

Bundesbeschluss - Arrêté fédéral

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1 à 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 108 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

84.047 Internationaler Fernmeldevertrag Convention internationale des télécommunications

Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Mai 1984 (BBI II, 1005) Message et projet d'arrêté du 23 mai 1984 (FF II, 1033)

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Herr Aregger unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Der 1982 in Nairobi abgeschlossene Fernmeldevertrag bildet die grundlegende Urkunde der Internationalen Fernmelde- union. Diese internationale Organisation ist aus der 1865 gegründeten «Welt-Telegrafenunion» hervorgegangen, an deren Gründung die Schweiz aktiv mitgearbeitet hat. Die Internationale Fernmeldeunion hat ihren Sitz in Genf. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Normierung und Reglementie- rung des Fernmeldewesens.

Der 1982 abgeschlossene Vertrag ersetzt denjenigen von Malaga/Torremolinos von 1973 und betont die Notwendig- keit einer verstärkten technischen Hilfe an die Entwicklungs- länder auf dem Gebiete der Telekommunikation. Die Entwicklungsländer erhalten zudem die Möglichkeit, geringere Beiträge als früher an die Internationale Fernmel- deunion zu bezahlen. Unser Land hat ein grosses Interesse am internationalen Fernmeldewesen. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, bei Genehmigung des Vertrages rund 2,1 Millionen Franken zu zahlen, rund 350 000 mehr als 1983. Die Erhöhung ist grösstenteils Folge einer für alle Mitglieder gültigen Beitragserhöhung. Der Beitrag der Schweiz wird zu Lasten der PTT-Rechnung bezahlt. Der Fernmeldevertrag untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum. Die Ver- kehrskommission ist darüber besorgt, dass die Internatio- nale Fernmeldeunion in den letzten Jahren von ihrer ursprünglich technischen Zielsetzung abgekommen und zunehmend verpolitisiert worden ist. So wurde zum Beispiel Südafrika ausgeschlossen und Israel verurteilt. Die Verpoliti- sierung kommt auch in den Vorbehaltserklärungen zahlrei- cher Mitgliedländer, darunter der Schweiz, zum Ausdruck.

  1. September 1984 N

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Motion des Ständerates

Die Verkehrskommission beantragt dennoch, den Bundes- beschluss zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächti- gen, den Vertrag und das fakultative Zusatzprotokoll über die Beilegung von Streitfällen zu ratifizieren.

Oehen: Unsere Fraktion wird gegen den Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des internationalen Fernmel- devertrages stimmen. Dabei geht es uns nicht primär um das Problem der Beitragserhöhung an sich, sondern um den mit unserer Stellungnahme markierten Protest gegen die Verpo- litisierung dieser technischen Organisation. Die Verkehrs- kommission hält in ihrem Bericht fest: «Die Verkehrskom- mission ist darüber besorgt, dass die Internationale Fern- meldeunion in den letzten Jahren von ihrer ursprünglich technischen Zielsetzung abgekommen und zunehmend ver- politisiert worden ist.» So wurde zum Beispiel Südafrika ausgeschlossen und Israel verurteilt. Die Verpolitisierung kommt auch in der Vorbehaltserklärung zahlreicher Mit- gliedländer, darunter der Schweiz, zum Ausdruck. Es scheint uns richtig, ein Zeichen zu setzen, und ich bitte Sie, sich dieser Zeichensetzung anzuschliessen und den Beitrag hier nicht zu genehmigen.

Bundespräsident Schlumpf: Ich bitte Sie, den Antrag von Nationalrat Oehen abzulehnen und diesem Geschäft Ihre Zustimmung zu erteilen. Es ist durchaus richtig und im schriftlichen Bericht der Kommission mit gutem Grund dar- getan worden, dass auch in diesem Bereich, bei diesem internationalen Vertrag, wie in vielen anderen Bereichen, eine gewisse Verpolitisierung in den letzten Jahren und Jahrzehnten eingetreten ist. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit dieser Sache, auch an der Notwendigkeit eines solchen «Aggiornamentos», einer Erneuerung, einer gewis- sen Umgestaltung, und insbesondere auch nicht am Inter- esse unseres Landes, das im Bereiche des Fernmeldewe- sens verhältnismässig hochentwickelt ist.

Ich möchte Sie bitten, diesem Geschäft zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

83.309 Motion des Ständerates (Muheim). Transitschwerverkehr im Kanton Uri Motion du Conseil des Etats (Muheim). Transit des poids lourds dans le canton d'Uri

Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1983 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1983

Wortlaut der Motion

Der Strassenschwerverkehr am Gotthard nimmt untragbare Dimensionen an. Die Eröffnung des Gotthard-Strassentun- nels hat - wie vorausgeahnt - eine eigentliche Sogwirkung auf den Schwerverkehr ausgeübt. Der Verkehr über die

Nationalstrasse durch den Kanton Uri ist für Land und Volk zu einer eigentlichen Zumutung geworden. Die Verkehrs- verhältnisse auf der Axenstrasse sind namentlich zu ge- wissen Stunden völlig unhaltbar. In kurzem wird die Nationalstrasse 2 in der Leventina durchgehend eröffnet und dadurch der Transitverkehr nochmals enorm gesteigert. Die Tragung dieser Last zugunsten der schweizerischen und vor allem europäischen Allgemeinheit kann den Urnern nicht mehr zugemutet werden.

Der Bundesrat wird daher eingeladen, in Erfüllung früherer Zusicherungen dafür zu sorgen, dass der Transitschwerver- kehr über die N 4 und N 2 in Uri von der Strasse weggewie- sen wird. Zu diesem Zweck soll er die notwendigen Rechts- grundlagen erlassen, die erforderlichen Ersatzlösungen, insbesondere mit Huckepack-Eisenbahnverkehr schaffen und allfällig weitere Massnahmen umgehend ergreifen.

Texte de la motion

Le trafic des poids lourds prend une ampleur insupportable sur la route du Saint-Gothard. Comme on l'avait prévu, l'ouverture du tunnel routier a eu pour effet d'y attirer les poids lourds. La circulation sur la route nationale qui tra- verse le canton d'Uri est devenue une véritable calamité pour la région et pour la population. La situation sur l'Axen- strasse est absolument inadmissible à certaines heures notamment. Le tronçon de la route nationale 2 qui traverse la Leventine sera bientôt entièrement ouvert au trafic, ce qui provoquera de nouveau une énorme augmentation du trafic. On ne saurait exiger des Uranais qu'ils supportent cette charge dans l'intérêt du reste du pays ou dans celui, plus grand encore, de l'Europe.

Le Conseil fédéral est par conséquent invité à faire en sorte que, conformément aux assurances qu'il avait données, le transit des poids lourds qui s'effectue actuellement sur la N 4 et la N 2 n'emprunte plus la route dans le canton d'Uri. II doit établir les bases juridiques nécessaires à cet effet, créer les solutions de rechange requises, notamment par le fer- routage, et prendre sans retard les autres mesures qui pourraient s'imposer.

Antrag der Kommission

Mehrheit

Annahme der Motion in der Form eines Postulates beider Räte

Minderheit (Bircher, Ammann-St. Gallen, Clivaz, Dünki, Fankhauser, Steinegger) Annahme der Motion

Antrag Coutau

  • Förderung des Huckepackverkehrs: Überweisung als Motion

  • Übrige Teile der Motion: Überweisung als Postulat

Proposition de la commission

Majorité

Adoption de la motion sous la forme de postulat des deux conseils

Minorité (Bircher, Ammann-Saint-Gall, Clivaz, Dünki, Fankhauser, ' Steinegger)

Adoption de la motion

Proposition Coutau

  • Transmettre sous forme de motion la proposition relative

à l'encouragement du ferroutage.

  • Pour le reste, accepter la motion sous forme de postulat.

Herr Vetsch unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:

88 Stimmen 4 Stimmen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Internationaler Fernmeldevertrag Convention internationale des télécommunications

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1984

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.047

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1984 - 08:00

Date

Data

Seite

1112-1113

Page

Pagina

Ref. No

20 012 709

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Schlagwörter

telecommunicationsinternational agreementratificationpoliticizationfederal decreecommittee report

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal decree approving the International Telecommunications Convention should be adopted and ratification authorized.

Extrahierter Entscheid

The National Council approved the federal decree and authorized the Federal Council to ratify the convention and the optional protocol on dispute settlement.

Extrahierte Begründung

The committee and the Federal Council emphasized Switzerland's interest in international telecommunications and accepted that some politicization of the ITU did not alter the need for updating and reform.

Kernrechtsfrage

Whether the objection to approval based on politicization of the ITU should prevail.

Extrahierter Entscheid

The objection was rejected.

Extrahierte Begründung

Although the commission acknowledged politicization in the ITU, it found this insufficient to justify refusing approval given Switzerland's substantive interest in the field.

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