Verwaltungsbehörden 18.06.1984 84.032
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Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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E 18 juin 1984
hang mit dem passiven Textilveredelungsverkehr neu auf- tauchenden Handelshemmnisse seitens der EG-Partnerlän- der scharf zu kritisieren, dies in Gegenwart eines Vertreters der EG-Kommissior. Abschliessend lässt sich festhalten, dass der bisherige Gesprächsverlauf, besonders bei den Verkehrsproblemen, die Nützlichkeit solcher Kontakte auf- gezeigt hat, da sie nicht nur der gegenseitigen Information dienen, sondern auch Entwicklungen in der Meinungsbil- dung herbeiführen können. Die Bedeutung dieser bilatera- len Beziehungen wird in der Zukunft nicht zuletzt von der gezielten Wahl der Traktanden, aber natürlich auch von der personellen Zusammensetzung der beiden Delegationen abhängen. Schweizerischerseits wurde auf Kontinuität geachtet. Wir vermissten sie aber etwas auf der anderen Seite.
Wir bitten Sie, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.
Le président: La parole est à Mme Meier, efficiente prési- dente de la délégation suisse.
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Ich möchte zu diesem schriftlichen Bericht nur zwei Bemerkungen machen, näm- lich eine über die Entstehung der Delegation, über die heute zum erstenmal berichtet wird, und eine zweite über die Tätigkeit.
Bis 1979 sassen im Europäischen Parlament die Delegierten der jeweiligen Landesparlamente der Mitgliedländer, genauso wie es heute noch in der Beratenden Versammlung des Europarates der Fall ist. 1979 erfolgte die erste Direkt- wahl der Parlamentarier. Wählbar waren nun auch Leute, die nicht einem nationalen Parlament angehören. Diese erhöhte demokratische Legitimation musste, wie es Beob- achter voraussagten, teuer bezahlt werden, nämlich mit einer geschwächten Rückkoppelung zu den jeweiligen nationalen Parlamenten. Bei den gestrigen, zweiten Direkt- wahlen führte diese Entwicklung bekanntlich dazu, dass nationale statt europäische Themata diskutiert wurden.
Die Parlamentarier vermissten eindeutig ihre Kontakte mit den nationalen Parlamenten, in denen sie zugunsten der europäischen Idee hätten wirken können. Sie haben deshalb Kontaktdelegationen geschaffen, zuerst zu den einzelnen Parlamenten der Mitgliedländer und nachher auch zu den Parlamenten jener Staaten, die enge Beziehungen mit der EG haben; dazu gehören auch wir. In unseren Räten wurde dann auch eine solche Delegation beschlossen. Sie haben das sicher längst wieder vergessen.
Ich möchte zum zweiten Punkt deshalb noch kurz bemer- ken, dass es sich bei diesen Treffen der jeweiligen Delega- tionen nicht um blossen Tourismus handelt, wie das oft vermutet wird. Vielmehr bereiten wir uns in der schweizeri- schen Delegation jeweilen sehr genau vor auf diese Gesprä- che. Wir versuchen dabei die Probleme, die jeweils zwi- schen unserem Land einerseits und der EG andererseits anstehen, auf der parlamentarischen Ebene zu beraten, parallel zu den Kontakten, die gleichzeitig auf Regierungs- und Diplomatenebene erfolgen, natürlich mit den uns ange- messenen becheidenen Mitteln.
Wir konnten dabei etwa den EG-Parlamentariern bewusster machen, wie die Volksrechte Einfluss haben auf die gegen- seitigen Abkommen. Wir haben vor allem Gelegenheit gehabt, ganz konkrete Anliegen - ich erinnere an die Erschwernisse beim «passiven Textilveredelungsverkehr», die Herr Hefti hier im Rat auch vorgebracht hat; ich erinnere an die ganzen Probleme des grenzüberschreitenden Stras- senverkehrs und der Abgaslimiten - mit EG-Parlamentariern zu besprechen. Oder wir haben zum Beispiel ein Versiche- rungsabkommen, das paraphiert, aber von den EG-Behör- den nicht unterzeichnet war, erfolgreich empfohlen. Wir haben gespürt, dass diese Kontakte mehr Verständnis für unsere Position brachten. Bei der Diskussion über Verkehrs- fragen wurde uns attestiert, wir seien offenbar die einzigen in Europa, die eine klare Verkehrskonzeption hätten, was man von der EG jedenfalls nicht sagen könne.
Ich glaube also, dass sich diese Begegnungen lohnen und
dass wir, wenn wir sie weiterhin so gut vorbereiten, auch etwas zur Verständigung zwischen diesen beiden Gremien beitragen können, insbesondere natürlich zum Verständnis der EG für unsere eigene Problematik. Auf der anderen Seite ermuntern diese Begegnungen auch uns Schweizer, die Europa-Idee hier im Parlament lebendig zu halten und zu fördern.
M. Aubert, conseiller fédéral: Les contacts entre l'Europe des Dix et l'Europe des Vingt et un ne peuvent être com- parés à «une idylle parfaite dans un ciel sans nuages» ; il y a des difficultés. L'Europe des Dix est un sujet de droit inter- national sui generis qui présente les caractéristiques d'un Etat, ce qui n'est pas le cas du Conseil de l'Europe. Lorsque les choses vont mal, lorsqu'on n'arrive pas à s'entendre sur le prix des choux-fleurs et des pommes de terre, l'Europe des Dix a tendance à aborder d'autres sujets sur lesquels un accord est plus facile à trouver, en particulier la culture et l'harmonisation du droit, qui sont des domaines privilégiés du Conseil de l'Europe. Le plan Genscher-Colombo concer- nant la fameuse «union européenne», a suscité des craintes, justifiées, de la part du Conseil de l'Europe. On a craint que l'Europe des Dix ne grignote encore certains domaines privilégiés du Conseil de l'Europe. Les délégués permanents à Strasbourg ont pris la décision de présenter au Comité des ministres une étude et un certain nombre de propositions devant déterminer clairement le rôle du Conseil de l'Europe et ses relations avec la Communauté.
Le Comité des ministres en traitera le 22 novembre 1984. C'est une bonne nouvelle. Le nouveau Secrétaire général, M. Oreja, procédera, lui aussi, certainement, à un travail de clarification qui est actuellement indispensable.
Le président: Mme Meier nous propose de prendre acte du rapport de la Délégation suisse pour les relations avec le Parlement européen. Il n'y a pas d'autre avis. Il est donc pris acte.
84.032 Delegation beim Europarat. Bericht Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 1984 Décision du Conseil national du 15 juin 1984
Herr Gadient unterbreitet im Namen der Schweizer Parla- mentarierdelegation beim Europarat den folgenden schriftli- chen Bericht (texte français voir «Bulletin officiel du Conseil national», session d'été 1984):
Bericht über die 35. ordentliche Session der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates
Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat berichtet im folgenden über ihre Tätigkeit während der 35. ordentlichen Session der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die in drei Teilsessionen (zwischen April 1983 und Anfang Februar 1984) in Strassburg tagte. Die jährlich wiederkehrende Minisession fand letzten Sommer in Luxemburg statt.
Die Schweizer Delegation setzte sich während der Berichts- zeit wie folgt zusammen:
Nationalrat: Girard-Montet (Präsidentin), Alder, Augsburger (Vizepräsident), Butty, Cantieni, Dupont, Muheim, Müller- Bern.
Ständerat: Debétaz, Donzé, Gadient, Guntern.
Delegation beim Europarat. Bericht
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Zu Beginn der Frühjahrssession 1983 wurde Nationalrätin Girard-Montet wieder zur Präsidentin der Kommission für die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit gewählt. Ebenfalls wiedergewählt wurden: Nationalrat Muheim zum Vizepräsidenten der Kommission für Raumplanung und Kommunalfragen, Nationalrat Augs- burger zum Vizepräsidenten der Budgetkommission und Ständerat Debétaz zum Vizepräsidenten der Kommission für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen. Nationalrat Alder wurde als Präsident der Unterkommission für das internatio- nale Seerecht der juristischen Kommission für ein weiteres Amtsjahr bestätigt.
Nationalrätin Girard-Montet war während der Berichtszeit Vizepräsidentin der liberalen Fraktion und Ständerat Donzé Vizepräsident der sozialistischen Fraktion. Verschiedene Delegationsmitglieder betätigten sich als Kommissionsbe- richterstatter.
Als Einleitung finden Sie wiederum eine allgemeine Würdi- gung wichtiger Strömungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft und deren Auswirkungen auf den Europarat. Die während der Berichtszeit zur Unterschrift und Ratifika- tion aufgelegten europäischen Konventionen sowie die im Laufe der 35. Session zuhanden des Ministerkomitees ver- abschiedeten wichtigsten Geschäfte sind im Anhang aufge- listet. Im Anhang finden Sie auch den Text einer Delega- tionsmotion mit dem Ziel, die Methode der bundesrätlichen Berichterstattung über seine Tätigkeit im Europarat an die- jenige der Delegation anzupassen. Der letztjährige Delega- tionsbericht wurde von den beiden Kommissionen für aus- wärtige Angelegenheiten erstmals vorberaten, was jetzt zur Regel werden soll.
Anlässlich der nationalrätlichen Kommissionssitzung vom 30. Mai 1983 wurde der Wunsch geäussert, man möge in zukünftigen Berichten die Beschlüsse, die Folgen für die Schweiz haben, konkreter darstellen. Wir bemühen uns, die praktischen Auswirkungen der Arbeit des Europarates auf die Schweiz anhand einiger ausgewählter Beispiele etwas eingehender zu beleuchten. Dabei geht es vor allem um Auswirkungen ausserhalb des Bereichs der Konventionen. Erste Beispiele finden Sie im Anhang.
Vor einem Jahr orientierten wir Sie über den Stand der Beratungen betreffend die Schaffung einer Europäischen Union (Genscher-Colombo-Plan), über den Stand der im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments paral- lel dazu verlaufenden Bemühungen um die Ausarbeitung eines Vertrages zur Gründung einer Europäischen Union sowie über die Reaktion des Europarates auf diese Initiati- ven. (Siehe «Amtliches Bulletin» der BV, NR, Sommerses- sion 1983, Seite 928-930 für den französischen Text und «Amtliches Bulletin» der BV, SR, Sommersession 1983, Sei- ten 371-373 für den deutschen Text.) Im folgenden berich- ten wir über die weitere Entwicklung.
Genscher-Colombo-Plan: Der 1981 eingereichte Genscher- Colombo-Plan strebt die Zusammenfassung der Europäi- schen Gemeinschaft, der Europäischen Politischen Zusam- menarbeit (EPZ) und des (durch die Staats- und Regierungs- chefs der EG-Staaten gebildeten) Europäischen Rates - der bisher noch nicht vertraglich verankert worden ist - in einer verbindlichen vertraglichen Form (Europäische Akte) an. Damit soll der Europäischen Gemeinschaft unter der Füh- rung des Europäischen Rates eine grössere Handlungsfä- higkeit vermittelt werden. Ein wichtiges Element des Planes betrifft den Vorschlag, die durch die Verträge von Paris und Rom vorgesehenen Mehrheitsentscheide - seit 1966 durch das Konsensprinzip verdrängt - wieder zur Regel zu machen. Weiter ist eine Aufwertung des Europäischen Par- lamentes vorgesehen.
Wir meldeten schon letztes Jahr Zweifel an, ob von dieser Initiative grosse integrationspolitische Impulse ausgehen würden. In der Zwischenzeit wandelte sich die ursprünglich als rechtsverbindlich vorgesehene «Europäische Akte» tat- sächlich zu einer anlässlich des Stuttgarter EG-Gipfels vom
Juni 1983 unterzeichneten unverbindlichen «feierlichen De- klaration».
Deren Ziele sind:
Stärkung und weiterer Ausbau der Gemeinschaft durch die Vertiefung bestehender und Ausarbeitung neuer politi- scher Zielsetzungen im Rahmen der Verträge von Paris und Rom;
Erweiterung der Gemeinschaftstätigkeit, zum Beispiel durch
eine Intensivierung der Europäischen Politischen Zusam- menarbeit (sicherheitspolitische Abstimmung);
eine engere kulturelle Zusammenarbeit (hier könnte es Probleme mit dem Europarat geben);
eine Angleichung bestimmter Bereiche der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten (auch hier könnte es zu einem Konkur- renzverhältnis mit dem Europarat kommen);
eine verstärkte Zusammenarbeit in der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Institutionen: Vom Europäischen Rat der Staats- und Regie- rungschefs erwartet man politische Impulse. Da die Anwen- dung der in den Verträgen von Paris und Rom vorgesehe- nen Verfahren für die Beschlussfassung (Mehrheitsent- scheide) von entscheidender Bedeutung für die Verbesse- rung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Gemein- schaft ist, soll im Rat (auf Ministerebene) «jede Möglichkeit» zur Erleichterung der Beschlussfassung genutzt werden. Diese vorsichtige Formulierung wird wahrscheinlich auch künftig die Anwendung des oft lähmenden Konsensprinzips ermöglichen.
Man will das Europäische Parlament vermehrt konsultieren. Man will aber auch vor der Ernennung des Kommissionsprä- sidenten die Stellungnahme des erweiterten Präsidiums ein- holen und dem Parlament das Kommissionsprogramm zur Debatte und Abstimmung vorlegen.
Sobald die erreichten Fortschritte auf dem Weg zur europäi- schen Einigung es rechtfertigen, spätestens aber fünf Jahre nach der Unterzeichnung der Deklaration, soll dieselbe einer allgemeinen Überprüfung unterzogen werden. Es muss dann entschieden werden, ob die erzielten Fortschritte in einen Vertrag über die Europäische Union einzubringen sind. Das Parlament würde um seine Stellungnahme er- sucht.
Stand der Arbeiten des Verfassungsausschusses des Euro- päischen Parlamentes: Die 1981 vom Europäischen Parla- ment als eine Art Konkurrenzunternehmen zum Genscher- Colombo-Plan lancierte Verfassungsinitiative mit dem Ziel der Erarbeitung eines Vertrages zur Gründung einer Euro- päischen Union hat in der Zwischenzeit zwei weitere Hürden genommen. Das Europäische Parlament genehmigte wäh- rend der Herbstsession 1983 (mit 201 gegen 37 Stimmen bei 2 Enthaltungen) Leitlinien für den Vorentwurf eines Vertra- ges zur Gründung der Europäischen Union. Dafür stimmten fast einheitlich die Christlichdemokraten und die Liberalen sowie die italienischen Kommunisten. Die Nein-Stimmen kamen von den französischen und den griechischen Kom- munisten sowie von fast sämtlichen dänischen Abgeordne- ten. Der Stimme enthielten sich vor allem die Konservativen. Am 14. Februar 1984 nahm dann das Europäische Parlament den Vertragsentwurf zur Gründung der Europäischen Union mit 238 Ja, 31 Nein und 43 Enthaltungen an. Eine Aufschlüs- selung nach Parteien ergibt folgendes Bild:
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E 18 juin 1984
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Fraktion
Mit- Abge- glieder- gebene zahl Stimmen
Dafür Da- Enthal- gegen tungen
Sozialisten
124
93
47
12
34
EVP-CDU
117
105
105
Europäische
Demokraten (Konservative)
63
36
24
6
6
Kommunisten
48
32
22
9
1
Liberale
38
30
28
2
Demokraten für den
Fortschritt (Gaullisten)
22
2
2
Unabhängige
12
7
3
4
Fraktionslose
10
7
7
434
312
238
31
43
Kommissionspräsident Thorn sicherte dem Parlament die Unterstützung seiner Behörde zur Verwirklichung des Vor- habens zu. Das Vertragswerk wird jetzt den nationalen Par- lamenten und Regierungen zur Genehmigung unterbreitet. Es tritt in Kraft, wenn ihm eine Mehrheit der Mitgliedstaaten mit zusammen gerechnet zwei Dritteln der EG-Bevölkerung zugestimmt hat.
Ziel der Union ist die Stärkung der Solidarität zwischen den europäischen Völkern, unter Achtung ihrer historischen Per- sönlichkeit, ihrer Würde und ihrer Freiheit, im Rahmen von freiwillig akzeptierten Institutionen. Dieses Ziel will man entweder durch den Weg der gemeinsamen Aktion oder der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erreichen, wobei letzteres insbesondere für den Bereich der Aussen- politik gilt.
Was die gemeinsamen Aktionen betrifft, so wird zwischen der ausschliesslichen Zuständigkeit (z.B. Freizügigkeit, Wettbewerbspolitik) und der konkurrierenden Zuständigkeit (z. B. Konjunktur-, Währungs-, sektorale Wirtschafts-, Energie- und Sozialpolitik) unterschieden. Für die meisten Politikbereiche hat d e konkurrierende Zuständigkeit zu gel- ten; d.h. die Mitgliedstaaten können so lange selbst han- deln, als die Union nicht tätig wird. Als Leitlinie für die Kompetenzabgrenzung wird dabei das Subsidiaritätsprinzip gelten. Die Union soll selbstverständlich ein eigenes Finan- zierungssystem erhalten.
Das Europäische Parlament, das heute ausserhalb des Haushaltverfahrens keine legislativen Befugnisse hat, soll aufgewertet werden, und zwar indem es künftig zusammen mit dem Rat die Legislativbefugnisse in sämtlichen Domä- nen ausübt und bei allen Gesetzentwürfen mitentscheidet. Ferner kann die Handlungsfähigkeit des Rates durch die Abschaffung des Vetorechtes nach einer zehnjährigen Über- gangszeit erhöht werden.
Es ist klar, dass mit diesem Projekt kein europäischer Bun- desstaat angestrebt wird; es geht vielmehr um eine Verbes- serung des europäischen Gebäudes, zwecks Erleichterung der Erfüllung schon bestehender Aufgaben. Damit würde man aber auch die Übernahme neuer Aufgaben - strikt nach dem Subsidiaritätsprinzip - ermöglichen.
Wird diese Initiative auch wieder in «europäischen» Schub- laden verstauben? Vieles hängt davon ab, wie sich das neugewählte Europäische Parlament für dessen Verwirkli- chung einsetzt. Eine gewisse Gewähr für einen solchen Einsatz ist gegeben, weil das Projekt einen erheblichen Zuwachs an Kompetenzen für das Parlament vorsieht.
In einer Zeit der Krise und der Ratlosigkeit darf aber auch die psychologische Wirkung des Vorhandenseins eines umfas- senden politischen Projektes nicht unterschätzt werden. Wie ein Mitglied des Europäischen Parlamentes im Anschluss an die Abstimmung gesagt hat, können die Staats- und Regierungschefs der EG ihre eigenen Miss- erfolge künftig nicht mehr mit dem Fehlen eines politischen Projektes erklären; zwar sehe man sich angesichts der Schwierigkeiten, die der Verwirklichung im Wege stehen, veranlasst, es als «realistische Utopie» zu bezeichnen.
Der Beitrag des Europarates für eine grössere Europäische Union: Letztes Jahr orientierten wir Sie über die Einsetzung
von Arbeitsgruppen durch das Ministerkomitee. Diese Akti- vität steht im Zusammenhang mit den Bemühungen des Europarates, seine Rolle im europäischen «Relance-Pro- zess» zu stärken. Die Schlussfolgerungen und Empfehlun- gen dieser Arbeitsgruppen liegen noch nicht vor, doch ist aufgrund eines Zwischenberichtes klarer geworden, in wel- cher Richtung sie vorgehen.
1.1 Wie kann der politische Dialog innerhalb des Minister- komitees erweitert und vertieft werden?
1.2 Wie können die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft verbessert werden? Im Rahmen dieser Fragestellung hat die Arbeitsgruppe bis- her über folgende Punkte diskutiert:
a. Die Bedeutung neuer Elemente der gegenwärtigen Lage für den Europarat und die europäische Zusammenarbeit.
b. Die Möglichkeiten, den Zusammenhalt zwischen den Mit- gliedstaaten - unter besserer Ausnutzung des im Europarat vorhandenen politischen Potentials - zu verstärken. Beson- dere Beachtung wird dabei dem politischen Dialog im Rah- men des Ministerkomitees, der Parlamentarischen Ver- sammlung und der Fachministerkonferenz geschenkt. Ebenfalls soll untersucht werden, welchen Beitrag die regio- nalen und lokalen Körperschaften zur Erreichung eines bes- seren Zusammenhaltes leisten können.
c. Die Entwicklung harmonischer Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft, beson- ders unter Berücksichtigung der Frage, welche neuen Modalitäten für die praktische Zusammenarbeit gefunden werden können.
d. 'Die Auswirkungen der Ideale und der Grundsätze des Europarates ausserhalb des geographischen Bereiches sei- ner Mitgliedstaaten (unter besonderer Berücksichtigung der Kontakte mit den aussereuropäischen Demokratien wie auch mit Osteuropa und mit der Dritten Welt).
Eine Arbeitsgruppe unter schwedischem Vorsitz unter- sucht die Arbeitsmethoden des Europarates.
Eine Arbeitsgruppe unter französischem Vorsitz klärt ab, wie der Tätigkeit des Europarates im Menschenrechtsbe- reich neue Impulse gegeben werden können. Im Vorder- grund steht die Frage, wie die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention erhöht werden kann, zum Bei- spiel durch Vereinfachung des Prozederes für die Eingabe von Klagen oder über die Ergreifung von Initiativen zur Erweiterung der Liste der von der Konvention geschützten Rechte bzw. zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der Konvention (auch Garantie wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte).
Die Arbeitsgruppe äussert sich in einem Zwischenbericht über den österreichischen Vorschlag, eine Fachminister- konferenz im Menschenrechtsbereich einzuberufen. Kon- krete Resultate von einer solchen Konferenz erwartet man insbesondere in der Domäne der aussergerichtlichen Mittel zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Beispiele solcher aussergerichtlicher Mittel sind:
Einsetzung eines «Euro-Ombudsmannes» als Schutzga- rant für nicht einklagbare Menschenrechte;
Erarbeitung von Ehrenkodexen für Ärzte und Polizisten; - Erziehungsmassnahmen.
S
Delegation beim Europarat. Bericht
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Während der Herbstsession 1983 hat die politische Kommis- sion der Versammlung ihren Bericht zum Thema «Europai- sche Zusammenarbeit in den achtziger Jahren» vorgelegt. Der Berichterstatter erwartet trotz den vielen Schwierigkei- ten und Rückschlägen eine Zunahme des Gewichtes der Europäischen Gemeinschaft. Erste Priorität sei daher, die Entstehung eines Grabens zwischen den EG-Mitgliedern und Nichtmitgliedern innerhalb des Europarates zu vermei- den. Eine solche Entwicklung würde nicht nur die Gefahr einer Erschwerung künftiger Beitrittsgesuche zur Europäi- schen Gemeinschaft in sich bergen, sondern könnte langfri- stig sogar die Erreichung des politischen Hauptzieles des Europarates - die Förderung einer engeren Verbindung zwischen den Mitgliedern - in Frage stellen.
Um seine wichtige ergänzende Rolle im europäischen Eini- gungsprozess spielen zu können, müsse der Europarat ein eigenes politisches Gewicht besitzen. Es liege daher im Interesse aller Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass der Europarat nicht einfach eine Organisation technischer Experten werde.
Der Berichterstatter macht auch auf eines der grössten Handicaps des Europarates gegenüber der Europäischen Gemeinschaft aufmerksam: Im Gegensatz zur Gemeinschaft - deren Gesetzgebung unmittelbar in den Mitgliedländern angewendet wird -, müssen die europäischen Konventio- nen, die den imposantesten Leistungsausweis des Europa- rates darstellen, nämlich zuerst von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Da viele Konventionen nur von einer rela- tiv kleinen Anzahl von Ländern ratifiziert werden, sinke entsprechend ihr Wert. Daher sollen Anstrengungen in Rich- tung einer Vereinfachung der Ratifizierungsmechanismen unternommen werden.
Auch der auf beiden Seiten immer wieder ausgedrückte Wille, Doppelspurigkeit zwischen der Gemeinschaft und dem Europarat zu vermeiden, dürfe nicht nur ein «frommer Wunsch» bleiben. (Ermutigend ist die gegenwärtige Über- prüfung sämtlicher europäischer Konventionen durch die EG-Kommission im Hinblick auf eventuelle Ratifizierungen durch die Gemeinschaft. Dabei stehen die Konventionen betreffend Wanderarbeiter, soziale Sicherheit und Feuer- waffen im Vordergrund des Interesses.)
In den Bericht und die Entschliessung sind auch die Ergeb- nisse des Rundtischgespräches über «Die Europäische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren» anlässlich der Minisession der Parlamentarischen Versammlung in Luxem- burg im Sommer 1983 eingeflossen. Daran hatten Vertreter verschiedener Kommissionen der Versammlung sowie die mit dem Vorsitz der obenerwähnten Arbeitsgruppen des Ministerkomitees beauftragten ständigen Vertreter teilge- nommen. Es kam deutlich zum Ausdruck, dass die Arbeiten der Versammlungskommissionen in vielen Bereichen von Interesse für die Europäische Gemeinschaft sein können. Im folgenden stichwortartig einige Hauptpunkte aus der Diskussion:
Ständerat Donzé rief in Erinnerung, dass die Kommission für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen besonders im Bereich des Konsumentenschutzes gründliche Arbeit gelei- stet habe, die auch für die Gemeinschaft von Interesse sei. Ferner beschäftigt sich die Kommission mit der Zukunft der · Klein- und Mittelbetriebe in Europa, Massnahmen gegen die Steuerumgehung und -hinterziehung, Menschenrechtsfra- gen im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe, der wirt- schaftlichen Zusammenarbeit und Solidarität (europäischer Nord-Süd-Aspekt) und den Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern und der Europäischen Gemeinschaft.
Der Vertreter der Kommission für die Beziehungen mit den europäischen Nichtmitgliedländern wies darauf hin, dass die Beteiligung der osteuropäischen Länder an der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich der Kultur, der Bildung und des Umweltschutzes möglich sein sollte, auch wenn sie den Europarat als solchen nicht anerkennen.
Der Vertreter der Kommission für Wanderarbeitnehmer-, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen unterstrich die Bedeu- tung der Arbeit des Europarates zugunsten der Wanderar- beitnehmer, besonders im Zeichen der wachsenden Frem- denfeindlichkeit.
Der Sprecher der Kommission für Kultur- und Bildungs- fragen nannte die Kulturpolitik eine «domaine par excel- lence» des Europarates. Dank der Europäischen Kulturkon- vention, die auch europäischen Nichtmitgliedländern offen- steht, verfüge der Rat über ein ausgezeichnetes und anpas- sungsfähiges Instrument. Auf der anderen Seite wurde aber auch auf die Notwendigkeit vermehrter praktischer Tätigkeit hingewiesen.
Die Kommission für Sozial- und Gesundheitsfragen setzt folgende Arbeitsschwerpunkte:
Die Verfolgung der Lageentwicklung auf dem Arbeits- markt und bei den Arbeitsbedingungen;
Massnahmen gegen die Armut;
Multidisziplinäre Überlegungen über gewisse Gesell- schaftsprobleme und deren ethische, soziale und rechtliche Auswirkungen;
Kampf gegen den Drogenkonsum.
Bei der Verwirklichung hofft man auf eine enge Zusammen- arbeit mit der Gemeinschaft.
Die Kommission für die Beziehungen mit den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit legte einen Katalog spe- zifischer Vorschläge vor, wie die Arbeit des Europarates ein grösseres Gewicht bekommen, aber auch transparenter gemacht werden könne. Die wichtigsten werden in der Folge aufgeführt:
Die Auflistung von Vorbehalten und einschränkenden Erklärungen, die durch die Regierungen der Mitgliedländer im Zusammenhang mit der Ratifizierung europäischer Über- einkommen angebracht worden sind;
Die Förderung des Beitrittes von Nichtmitgliedländern zu den europäischen Übereinkommen;
Die vermehrte Konsultierung der Versammlung durch das Ministerkomitee betreffend seine Konventions- und Empfeh- lungsentwürfe;
Die Ausarbeitung eines Berichtes durch die Regierungen über die Auswirkungen der Konventionen und Übereinkom- men des Europarates in den Mitgliedländern;
Die Behandlung wichtiger Versammlungsempfehlungen in den Fachministerkonferenzen;
Die Zusammenarbeit zwischen dem Informationsdienst des Europarates und den nationalen Informationsdiensten. - Die Kommission für Wissenschaft und Technologie setzt sich auch in Zukunft für vermehrte Zusammenarbeit ein. Der Anregung, die Präsident Mitterrand in seiner Ansprache vor der Parlamentarischen Versammlung am 30. September 1982 machte - nämlich ein Netz von europäischen For- schungsstätten zu bilden, damit man sein Heil nicht immer nur in Reisen über den Atlantik suchen müsse -, soll dabei Rechnung getragen werden.
Im vorletzten Bericht zeigten wir, dass die Spannungen zwischen Europarat und Europäischer Gemeinschaft auch positive Auswirkungen haben können: «Sie (die Spannun- gen) zwingen den Europarat zur dauernden Überprüfung seiner etwas schwerfälligen Arbeitsweise und stellten auch einen permanenten Anreiz dar, Initiativen in jenen Gebieten zu ergreifen, wo der Europarat einen natürlichen Vorteil hat.»
Es ist zu hoffen, dass die gegenwärtigen Bemühungen - sowohl jene, die auf eine «Revitalisierung» des Europarates selber abzielen, wie auch jene, die zu einer besseren Koordi- nation zwischen dem Europarat und der Gemeinschaft füh- ren sollen - Früchte tragen werden. Im nächsten Delega- tionsbericht sollten wir in der Lage sein, erstmals Bilanz zu ziehen.
Die wichtigsten Traktanden der Frühjahrssession 1983 waren:
Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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E 18 juin 1984
Wahl des ersten deutschen Versammlungspräsidenten;
Entwicklung des internationalen Handels;
Information und Konsultierung der Arbeitnehmer in multi- nationalen und nationalen Unternehmen mit komplexen Strukturen;
Ost-West-Beziehungen;
Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerkes;
Schutz von Tieren bei Experimenten;
Dringliche Debatte über verschwundene Dioxin-Fässer.
An der Frühjahrssession 1983 nahmen seit 18 Jahren zum ersten Male wieder Parlamentarier aus Zypern an den Arbei- ten der Parlamentarischen Versammlung teil. Die zyprioti- sche Delegation besteht allerdings nur aus Vertretern der griechisch-zypriotischen Gemeinschaft. Die Gültigkeit der Mandate dieser Delegation wurde gleich zu Beginn ange- fochten und die Angelegenheit der Reglementskommission zur Klärung überwiesen. Die Folge davon war, dass die griechisch-zypriotische Parlamentsdelegation bis zur Beschlussfassung über die Gültigkeit ihrer Mandate durch das Plenum lediglich provisorisch, aber mit allen Rechten, an den Arbeiten der Versammlung teilnehmen kann.
Angesichts der vielen brisanten Fragen im Zusammenhang mit dem Zypernkonflikt sah sich die Reglementskommission ausserstande, schon während der Frühjahrssession einen Antrag über die Rechtmässigkeit dieser Vertretung zu stel- len. Sie ernannte Nationalrat Butty als Berichterstatter und beauftragte ihn mit der Abklärung dieser Frage. Wir werden unter den Punkten 5 und 6 auf dieses Problem zurück- kommen.
a. Die Wahl des ersten deutschen Versammlungspräsi- denten
Mit dem sozialdemokratischen Abgeordneten Karl Ahrens wählte die Versammlung zum ersten Male einen Präsidenten aus den Reihen der deutschen Delegation. Ahrens sah darin eine Anerkennung für die Arbeit, die Deutsche in diesem Hause seit 1951 geleistet haben, um die zwischen den Völ- kern entstandenen Gräben zuzuschütten.
In seiner Antrittsrede erinnerte er an die vielen unbewältig- ten Probleme, mit denen sich die Versammlung auseinan- derzusetzen hat. Insbesondere verwies er auf:
den Rüstungswettlauf und die damit verbundene wach- sende Kriegsgefahr. (Auch wenn die Behandlung von Sicherheitsfragen nicht in die Zuständigkeit des Europara- tes gehören, liessen sich diese - und es gehe ja um die Zukunft Europas - nicht einfach ausklammern);
die mitten durch Europa hindurch verlaufende Frontlinie zwischen den beiden Grossmächten;
die Arbeitslosigkeit. (Allein in den Mitgliedländern sind es 18 Millionen Menschen, davon mehr als 40 Prozent unter 25 Jahre alt);
die Unfreiheit in der anderen Hälfte Europas. (Wir können uns nicht mehr dam t begnügen, unser Haus in Ordnung zu halten, sondern wir müssen unsere Stimme auch für diejeni- gen Europäer erheben, die nicht reden dürfen, und wir müssen immer das Gespräch mit den Menschen im anderen Europa suchen);
die Vernachlässigung der Natur und weltweite Plünde- rung der Bodenschätze.
Die Aufgabe des Europarates, auch über Probleme zu disku- tieren, die sich ausserhalb Europas stellen, legitimierte er damit, dass die Staaten Europas das Bild der Welt gezeich- net hätten. Deshalb trügen sie auch heute noch die Verant- wortung für vieles, was in anderen Teilen der Welt ge- schähe.
Bei der Erörterung der institutionellen Fragen betonte er vor allem, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Versammlung und Ministerkomitee sei. Er unterstrich aber auch besonders die Bedeutung der unter dem Dach des Europarates regelmässig stattfindenden europäischen Fachministerkonferenzen. An diesen Konferenzen nehmen auch Abgeordnete der Versammlung teil, wobei sich die Minister den Fragen der Parlamentarier stellen müssen, die diese ihnen aus europäischer Sicht und Verantwortung vor- legen. Das führe dazu, dass sich die Fachminister zuneh-
mend daran gewöhnen müssen, nicht nur ihren nationalen Parlamenten gegenüber verantwortlich zu sein, sondern auch europäischen parlamentarischen Instanzen gegen- über.
Da die Zukunft Europas auf mehreren Säulen ruhe, müsse eine engere Zusammenarbeit zwischen der Versammlung und dem Europäischen Parlament angestrebt werden. Es gehe dabei nicht nur um die Verhinderung von Doppelspu- rigkeiten, sondern auch um eine Verständigung über die Prioritäten bei der Lösung der politischen Aufgaben Eu- ropas.
b. Die Entwicklung des internationalen Handels
Ständerat Donzé legte als Berichterstatter der Kommission für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen einen Bericht über die Entwicklung des internationalen Handels vor, der heute durch Stagnation und sogar Rückgang gezeichnet sei, was vor allem auf die Zunahme der nichttarifären Handelshemm- nisse zurückgeführt werden müsse. Das internationale Han- delssystem weise trotz der Appelle der OECD und des GATT eine Tendenz zu weniger Freizügigkeit und verstärktem Protektionismus auf. Diese Entwicklung lähme die Wirt- schaft und spalte die Welt in Industriestaaten mit ihrer Arbeitslosigkeit und ihren ungenützten Kapazitäten einer- seits und Entwicklungsländer andererseits, die sich wegen ihrer enormen Verschuldung Produkte aus den Industrielän- dern nicht leisten können.
In der Debatte wies Ständerat Debétaz auf die besonderen Bedingungen der Landwirtschaft hin, für die nicht nur in der Schweiz Schutzmassnahmen unentbehrlich seien. Stände- rat Gadient schloss sich dieser Aussage an, betonte jedoch gleichzeitig, wie schwerwiegend sich der Protektionismus auch auf den Willen und die erfinderische Fähigkeit aus- wirke, neue Werte zu schaffen und neue Wege zu gehen, und dass unsere Lebensqualität letztlich von dieser innovati- ven und schöpferischen Kraft bestimmt wird. Dem Konkur- renzdruck aus den Entwicklungsländern müsse - statt mit Protektionismus - mit Innovation und Strukturwandel begegnet werden, damit den Entwicklungsländern die Vor- teile eines offenen internationalen Handelssystems nicht vorenthalten bleiben und damit man von ihnen auch die Übernahme einer grösseren Verantwortung innerhalb die- ses Systems erwarten kann.
Die Versammlung stimmte der auf den Bericht folgenden Entschliessung zu, die den Mitgliedregierungen via Mini- sterkomitee empfiehlt, auf einseitige protektionistische Massnahmen zu verzichten, insbesondere auf solche, wel- che die Entwicklungsländer benachteiligen.
c. Information und Konsultierung der Arbeitnehmer in multi- nationalen und nationalen Unternehmen mit komplexen Strukturen
Die Information und die Konsultierung der Arbeitnehmer in multinationalen und nationalen Unternehmen mit komple- xen Strukturen ist nicht einheitlich geregelt. Die Lage ist bei multinationalen Firmen besonders kompliziert, weil Mutter- gesellschaft und Tochterunternehmen in mehreren Ländern - mit unterschiedlichen Rechtssystemen - angesiedelt sind. Es wird daher als wünschenswert erachtet, gewisse verbind- liche Bestimmungen in den Mitgliedstaaten des Europarates einzuführen wie auch diese Bemühungen mit den von der Europäischen Gemeinschaft 1980 zum gleichen Thema vor- geschlagenen Richtlinien zu harmonisieren.
Ständerat Debétaz brachte - als Berichterstatter der mit einer Stellungnahme zu diesem Projekt beauftragten Kom- mission für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen - mit Erfolg eine Reihe von Änderungsanträgen ein: Sie bezwek- ken im wesentlichen, die Bewegungsfreiheit der multinatio- nalen Unternehmen sowie den vertraulichen Charakter gewisser Informationen sicherzustellen.
d. Die Ost-West-Beziehungen
Der von der politischen Kommission vorgelegte Bericht über die Ost-West-Beziehungen befasste sich vor allem mit dem damaligen Stand der MBFR-, INF- und START-Verhandlun- gen. Nationalrat Alder vertrat aber die Auffassung, dass die
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Delegation beim Europarat. Bericht
Analyse der Ost-West-Beziehungen auf einer breiteren Basis vorgenommen werden müsse. Es gelang ihm denn auch, sich mit einem entsprechenden Rückweisungsantrag nach über siebenstündiger Debatte durchzusetzen. Er bemän- gelte vor allem das Fehlen von Darlegungen über
die Beziehungen mit Osteuropa im allgemeinen und mit Jugoslawien im besonderen;
die möglichen vertrauensbildenden Massnahmen als unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlun- gen im Bereich der Abrüstung und der Rüstungskontrolle; - die KSZE;
die Menschenrechte und
die Lage an der innerdeutschen Grenze.
Ständerat Guntern fand es richtig, dass der Bericht die Genfer und Wiener Verhandlungen schwergewichtig behandle. Auch der Europarat müsse sich zu diesen, für unseren Kontinent eminent wichtigen Fragen äussern. Europa verdanke die bisher längste Friedenszeit in diesem Jahrhundert dem Gleichgewicht der Kräfte und der darauf basierenden Abschreckung. Beschwichtigung, Pazifismus und Neutralismus brächten nicht den Frieden in Freiheit. Frieden allein könne man immer haben, aber Frieden ohne Freiheit sei für uns unannehmbar.
Der Bericht wird dem Plenum zu einem späteren Zeitpunkt in der gewünschten erweiterten Form noch einmal vorgelegt werden.
e. Das Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Hand- werkes
Auf Initiative des Europäischen Parlamentes wurde 1983 zum «Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwer- kes» erklärt. Da 90 Prozent der Unternehmen in den Mit- gliedstaaten des Europarates zur Kategorie der Klein- und Mittelbetriebe gehören, unterstützte die Parlamentarische Versammlung dieses Anliegen. Sie hatte schon 1980 eine Empfehlung zuhanden des Ministerkomitees betreffend die Zukunft dieser Unternehmen verabschiedet; diese ist weiter- hin gültig.
Das Thema Förderung der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerkes ist ein Beispiel, wie Europarat und Europäische Gemeinschaft einander sinnvoll ergänzen können. In die- sem Sinne gibt die von der Versammlung angenommene Entschliessung der Überzeugung Ausdruck, dass der Euro- parat auf denjenigen Gebieten, für die er sich besonders gut eignet, wie zum Beispiel Berufsausbildung, rechtliche, steu- erliche und soziale Angelegenheiten sowie Förderung und Schutz des Handwerkstandes, ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lage der Klein- und Mittelbe- triebe und des Handwerkes leisten kann.
Bei solchen Übungen besteht aber immer die Gefahr, dass sie nach Ablauf des für sie erklärten Jahres letztlich im Sand verlaufen. Darauf machte Ständerat Debétaz aufmerksam, als er die Versammlung aufrief, jedes Jahr zu einem Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerks zu machen!
f. Der Schutz von Tieren bei Experimenten
Eine Expertenkommission des Ministerkomitees hat eine Europäische Konvention zum Schutz von Tieren bei Experi- menten ausgearbeitet, zu der die Parlamentarische Ver- sammlung Stellung zu beziehen hatte. Der Entwurf stellt einen Kompromiss zwischen den Bestrebungen für ein Ver- bot sämtlicher Tierversuche und den Erfordernissen der medizinischen und pharmazeutischen Forschung dar. Die Erprobung von neuen Medikamenten zum Wohle des Men- schen sei in der Werthierarchie höher einzustufen als der Schutz der zur Erprobung dieser Medikamente verwendeten Tiere, bemerkte der Kommissionsberichterstatter, doch soll- ten Methoden zur Medikamentenerprobung entwickelt wer- den, welche Tierversuche in Zukunft unnötig machten oder diese wenigstens auf ein absolutes Minimum beschränkten. In diesem Sinne unterstützte auch Nationalrat Butty im Namen der Schweizer Delegation den Konventionsentwurf. Es lagen auch einige Abänderungsanträge vor, die auf die Ausweitung und Verschärfung gewisser Konventionsbe- stimmungen abzielten.
Am Schluss der Debatte wurde wegen der kontroversen Natur dieser Vorlage eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangt, welche aber wegen des fehlenden Quorums auf die nächste Session verschoben werden musste. (Die Abstim- mung kam aus dem gleichen Grund auch anlässlich der Herbstsession nicht zustande. Das Ministerkomitee wird nun seinen Konventionsentwurf ohne die Mitwirkung der Ver- sammlung weiterberaten, was bedauerlich ist, denn es ist ja gerade das Ziel der Versammlung, vermehrt auf die Konven- tionsentwürfe des Ministerkomitees Einfluss zu nehmen.)
g. Dringliche Debatte über verschwundene Dioxin-Fässer Die Schweizer Delegation 'übte in der Angelegenheit der damals noch verschwundenen Dioxin-Fässer bewusst Zurückhaltung, um nicht den Eindruck zu erwecken, man trete als Anwalt der Firma F. Hoffmann-La Roche auf. Allerdings hatte man sich zuvor abgesprochen, dann in die Debatte einzugreifen, wenn die genannte Firma oder die Schweiz in unsachlicher Weise angegriffen werden sollten. Zu Beginn der Session wurde ein Entschliessungsentwurf eingebracht, der den Firmen F. Hoffmann-La Roche und Mannesmann Italia vorwarf, «bewusst und in unverantwortli- cher Weise» Geheimniskrämerei zu betreiben. Im Lauf der Vorberatungen in der Kommission für Sozial- und Gesund- heitsfragen gelang es den schweizerischen Mitgliedern (Donzé, Gadient, Girard-Montet), zusammen mit anderen Parlamentariern, eine Versachlichung des Entschliessungs- textes zu erwirken. Dieser behandelt das Problem der gefährlichen Industrieabfälle nunmehr als Ganzes und stellt fest, dass es an wirksamen Gesetzen fehle. Abschliessend kommt die Hoffnung zum Ausdruck, dass das Ministerkomi- tee des Europarates so rasch wie möglich ein Rechtsinstru- ment ausarbeiten wird, damit die Einlagerung toxischer Substanzen und gefährlicher Abfälle sowie eventuelle grenzüberschreitende Verschiebungen solcher Materialien einer Kontrolle unterstehen.
Bezüglich der beiden obengenannten Firmen heisst es jetzt übrigens lediglich, dass sie bisher keine Angaben über den Verbleib der Fässer machen wollten.
In der lebhaften Plenumsdebatte wurde zwar die Dioxinfäs- ser-Affäre bedauert und die Informationspolitik der betroffe- nen Firmen hart kritisiert, doch konzentrierte man sich mehr auf die Zukunft; man war sich einig, dass hier, im Sinne des Entschliessungsentwurfes, eine internationale Kontrolle vonnöten sei. Viele Redner betonten denn auch, wie weit verbreitet ähnliche Nachlässigkeiten und Verschleierungen seien.
Nationalrätin Girard-Montet konnte sich darauf beschrän- ken, die Unterstützung der Schweizer Delegation für den ausgewogenen und sachlichen Entschliessungsentwurf anzukündigen. Sie reichte anlässlich der Sommersession 1983 im Nationalrat eine Interpellation zu diesem Thema ein. h. Verschiedenes
Zu Beginn der Teilsession wurde der Tätigkeitsbericht des Büros, der Ständigen Kommission und der Kommission für die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit dem Plenum vorgelegt. Diese Gelegenheit benutzte Nationalrätin Girard-Montet, um als Präsidentin der letztgenannten Kommission eine Bilanz über den «fol- low-up» in den nationalen Parlamenten (betreffend die Arbeiten des Europarates) für die vergangenen zwölf Monate zu ziehen. Dabei stellte sie eine Abnahme des Inter- esses bezüglich Empfehlungen und Entschliessungen der Versammlung fest, hingegen steige das Interesse bezüglich Empfehlungen des Ministerkomitees in den nationalen Par- lamenten.
Die Ständige Kommission verabschiedete im Dringlichkeits- verfahren eine Entschliessung über die Lage in Zentralame- rika, einen Bericht und eine Entschliessung über die Ergeb-
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nisse des Kolloquiums vom Frühjahr 1983 zum Begriff der Demokratie (in Vorbereitung auf die Strassburger Konferenz über die parlamentarische Demokratie) sowie Berichte und Empfehlungen betreffend die gesundheitlichen Auswirkun- gen der Schwermetalle im landwirtschaftlichen genutzten Boden und betreffend die Verantwortung der Hoteliers. Im Rahmen der Bestrebungen zur Verbesserung der Zusam- menarbeit zwischen Versammlung und Ministerkomitee fand in Luxemburg zum zweiten Male ein Gedankenaus- tausch zwischen dem Präsidenten des Ministerkomitees auf Delegiertenebene und den Mitgliedern der Ständigen Kom- mission statt. Er gab eine Art «Rechenschaftsbericht» über die Tätigkeit des Ministerkomitees ab und stellte sich anschliessend den Fragen der Parlamentarier.
Nationalrätin Girarc-Montet legte den Täigkeitsbericht der Kommission für die Beziehungen zu den nationalen Parla- menten und zur Öffentlichkeit vor. Der Bericht befasst sich jeweils mit einem besonderen Thema. Dieses Mal orientierte Frau Girard-Montet die Ständige Kommission über die Arbeitsmethoden ihrer für den «follow-up> in den nationalen Parlamenten wichtigen Kommission.
Nationalrat Augsburger legte als Berichterstatter der Bud- getkommission eine Stellungnahme zu den Budgets der Jahre 1981, 1983 und 1984 vor.
Die europäische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren;
Die Lage in der Türkei;
Die Lage im Nahen Osten;
Die Frage der griechisch-zypriotischen Vertretung in der Versammlung;
Der Entwurf einer Europäischen Konvention gegen die Folter;
Die Probleme im Zusammenhang mit der Überlastung der Kontrollinstanzen der Europäischen Menschenrechtskon- vention (EMRK);
Die Stellungnahme zu einem Zusatzprotokoll zur EMRK betreffend die Erweiterung der Liste der dort garantierten bürgerlichen und politischen Rechte;
Die Lage auf dem europäischen Arbeitsmarkt;
Der Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt.
a. Die Europäische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren Dieses Traktandum wurde unter Punkt 2 des Berichtes schon ausführlich behandelt.
b. Die Lage in der Türkei
Als sich die Versammlung anlässlich der Wintersession 1983 letztmals mit der Türkei-Frage befasste, ging es um eine Beurteilung der Lage nach der Annahme der neuen türki- schen Verfassung durch das Volk am 7. November 1982. Die Verfassung wurde besonders bezüglich der Bestimmungen zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - diese könnten restriktiv ausgelegt werden - kritisiert; doch billigte man damals zu, dass die Ausführungsgesetze und deren Handhabung ausschlaggebend für die Beurteilung des demokratischen Charakters der neuen Verfassung sein werden.
Man kritisierte auch ganz allgemein, dass die von der türki- schen Regierung bis zu jenem Zeitpunkt unternommenen Anstrengungen zur Wiederherstellung der Demokratie unzureichend seien; die nach wie vor schlechte Lage im Bereich der Menschenrechte gab ebenfalls zu grosser Sorge Anlass.
Die Versammlung richtete damals in einer Entschliessung die Aufforderung an die türkische Regierung, bis zur Behe- bung der festgestellten schweren Mängel auf die Ausübung ihres Stimmrechtes im Ministerkomitee zu verzichten. Die Entschliessung enthielt auch einen Passus, in dem es heisst, man erwäge ernsthaft, an das Ministerkomitee eine Empfeh- lung über die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 8 der Satzung des Europarates (vorläufiger Entzug des Rechtes
auf Vertretung und Aufforderung, den Austritt zu erklären) zu richten.
Die erneute Türkei-Debatte während der Herbstsession 1983 stand im Zeichen der im Vorfeld der Parlamentswahlen vom 6. November 1983 festgestellten Unregelmässigkeiten: 937 von 2163 Kandidaten war die Teilnahme an den Wahlen verweigert worden; von den 15 Parteien, die sich an den Wahlen beteiligen wollten, wurden nur deren drei zugelas- sen. Dazu kamen Bedenken über die Vereinbarkeit des neuen Wahlgesetzes sowie der Gesetze betreffend die Par- teien und die Gewerkschaften mit den Grundsätzen des Europarates und der Europäischen Menschenrechtskon- vention (hier besonders Art. 3 des ersten Zusatzprotokolles). Aufgrund der damaligen Lageentwicklung verabschiedete die Versammlung eine Entschliessung mit folgenden Haupt- punkten:
Einleitend wurde festgestellt, dass die türkische Regierung auf die bisherigen dringenden Appelle der Versammlung nicht reagiert habe und dass insbesondere:
die neue Verfassung bisher noch nicht in wirklich demo- kratischer Weise angewendet worden sei;
die gemäss der Verfassung verabschiedeten Gesetze nicht Gegenstand einer offenen Aussprache seien;
die freie Bildung von Parteien verhindert worden sei;
das Kriegsrecht nach wie vor in Kraft sei und weiterhin gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte verstossen werde.
Man behalte sich ferner das Recht vor, an das Ministerkomi- tee die Empfehlung - das in Artikel 8 der Satzung des Europarates vorgesehene Verfahren in Gang zu setzen - zu richten, sobald der Versammlung die schriftlichen Gutach- ten dreier unabhängiger Verfassungsexperten über die Ver- einbarkeit der neuen türkischen Gesetze mit der Satzung des Europarates und der Menschenrechtskonvention vor- lägen.
Der Kernsatz der Entschliessung lautet:
«. .. Die Versammlung erklärt, ausgehend von den gegebe- nen Umständen und auf der Grundlage der derzeit verfügba- ren Informationen, dass das in der Türkei am 6. November dieses Jahres zu wählende Parlament nicht als eine Ver- sammlung betrachtet werden kann, die das türkische Volk in demokratischer Weise vertritt und daher nicht das Recht hätte, eine Delegation zu bilden, die in der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates mitarbeitet.«
Die türkische Regierung kritisierte diesen Vorbehalt, das neuzuwählende Parlament nicht anzuerkennen, als vorein- genommen und undemokratisch.
In die Debatte griffen schweizerischerseits Nationalrat Alder in seiner Eigenschaft als Berichterstatter der juristischen Kommission sowie die Nationalräte Muheim und Müller ein. Nationalrat Alder betonte, dass die juristische Kommission die Auffassung vertrete, der Zeitpunkt für einen Entscheid über das weitere Verbleiben der Türkei im Europarat sei noch nicht gekommen. Ein solcher Entscheid sei nur nach einer vertieften Überprüfung der Vereinbarkeit der neuen türkischen Gesetze mit den Grundsätzen des Europarates und nach einer Würdigung des Resultates der Parlaments- wahlen vom 6. November 1983 und der Bedingungen, unter welchen diese durchgeführt wurden, möglich. Mit der Entschliessung wolle man erreichen, dass diese Wahlen korrekt, das heisse korrekt gemäss Artikel 3 des ersten Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskon- vention, durchgeführt werden.
Nationalrat Muheim begrüsste den ausgewogenen Entschliessungstext. Er vertrat die Meinung, dass die grund- legende Frage nach der Vereinbarkeit der Verfassung mit den Grundsätzen des Europarates erst dann beantwortet werden könne, wenn mehr über die Handhabung der Aus- führungsgesetze bekannt sei. Doch bestünden gegenwärtig die Voraussetzungen für freie Wahlen nicht, was zur logi- schen Schlussfolgerung führen müsse, dass wir die Delega- tion eines solchen Parlaments nicht zulassen dürfen.
Nationalrat Müller bezeichnete die Vorbereitungen für die Parlamentswahlen als «Karikatur» der Demokratie und zwei-
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Delegation beim Europarat. Bericht
felte demzufolge, ob diese Wahlen die Türken dem Ziel der Wiederherstellung der Demokratie einen Schritt näher brin- gen würden. Er plädierte für einen Entscheid in der Winter- session 1984. Denn man habe lange genug Geduld gezeigt; die Versammlung riskiere, ihr Ansehen zu verlieren, wenn die weiterhin ein Regime dulde, welches Tag für Tag Men- schenrechte verletze.
Die Entschliessung fand über die Parteigrenzen hinweg eine deutliche Mehrheit, obwohl sie von links als zu schwach und von rechts als zu hart kritisiert worden war.
c. Die Lage im Nahen Osten
Der Bericht über die Lage im Nahen Osten und die darauf basierende Entschliessung sind das Ergebnis einer Informa- tionsreise einer Unterkommission der Politischen Kommis- sion, die im Libanon, in Jordanien, Syrien und Israel mit den massgebenden Persönlichkeiten Gespräche geführt hat. Im folgenden in Stichworten einigen Forderungen und Urteile aus der Entschliessung:
Sofortiger Abzug der fremden Streitkräfte aus dem Liba- non;
politische und materielle Unterstützung des Landes;
Verurteilung der israelischen Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten, weil diese die Chancen für einen gerechten und dauerhaften Frieden gefährden;
Berücksichtigung religiöser und politischer Faktoren bei der Definition des zukünftigen Status von Jerusalem;
die PLO erscheint den Mitgliedern der Unterkommission als einzige legitime Vertretung des palästinensischen Vol- kes. Um so bedauerlicher sei es, dass durch Druck von aussen versucht werde, die PLO mit den Interessen Syriens oder anderer Staaten in Verbindung zu bringen, was der Einheit der Organisation, ihrer Identität, ihrem Ansehen und ihrer Wirksamkeit schade;
die Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten seien im Rahmen der entsprechen- den UNO-Resolutionen weiterzuführen;
das Ministerkomitee des Europarates solle eine konzer- tierte Vermittlungsinitiative ergreifen mit dem prioritären Ziel der endgültigen Beilegung des Libanon-Konfliktes und darüber hinaus mit dem weiteren Ziel der Förderung ausge- wogener Verhandlungen im Nahen Osten.
d. Die Frage der griechisch-zypriotischen Vertretung in der Versammlung
Nachdem Nationalrat Butty am 26. April 1983 von der Regle- mentskommission zum Berichterstatter in der Frage der "Validierung der Vollmachten der griechisch-zypriotischen Delegation ernannt wurde, begab er sich im August im Auftrag der Kommission zu einem persönlichen Augen- schein nach Zypern. Dort führte er mit massgebenden Ver- tretern beider Gemeinschaften Gespräche. Im Anschluss an diese Mission verfasste er einen Bericht zuhanden des Ple- nums, in dem er zum Schluss kam, dass die umstrittenen Vollmachten validiert werden sollten. Denn die Verfassung aus dem Jahre 1960 sei noch immer in Kraft, und bis zum Zeitpunkt einer Lösung der Zypernfrage sollten die beiden griechisch-zypriotischen Parlamentarier als Vertreter dieses Landes zugelassen werden. (Überdies stand es der türkisch- zypriotischen Gemeinschaft immer frei, den ihr zustehenden Sitz ebenfalls einzunehmen.)
Es war vorgesehen, während der Herbstsession darüber Beschluss zu fassen. Es kam aber nicht dazu, weil man die zu jener Zeit eben angelaufene Vermittlungsaktion des UNO-Generalsekretärs zur Lösung des Zypernproblems nicht durch einen Versammlungsbeschluss - der die eine oder die andere Seite sicher verärgert hätte - gefährden wollte. Die Politische Kommission wurde ebenfalls beauf- tragt, die Entwicklung der Lage in Zypern zu verfolgen.
e. Debatte über den Entwurf einer Europäischen Konven- tion gegen die Folter
Die Versammlung sprach sich einstimmig für den Entwurf einer Europäischen Konvention gegen die Folter aus und leitete diesen mit der Empfehlung auf Annahme an das Ministerkomitee weiter. Dort liegt er gegenwärtig beim Lei-
tungsausschuss für Menschenrechte. Möglicherweise kann die Konvention schon gegen Ende des nächsten Jahres zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt werden.
Warum eine Europäische Konvention gegen die Folter? Seit einigen Jahren ist die Menschenrechtskommission der Ver- einten Nationen daran, eine Konvention gegen die Folter auszuarbeiten. Kürzlich hat man sich in diesem Rahmen zwar grundsätzlich auf einen Entwurf einigen können; aber über die Art des einzuführenden Kontrollsystems gehen die Meinungen nach wie vor auseinander.
Es ist zweifelhaft, ob sich überhaupt ein Kontrollsystem finden lässt, dank dem das Folterverbot effektiv durchge- setzt werden kann. Aber es wird ohnehin wahrscheinlich noch einige Zeit dauern, bis der Konventionsentwurf von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und den UNO-Mit- gliedern zur Ratifizierung vorgelegt werden kann.
Auf Anregung des Genfer Juristen Jean-Jacques Gautier wurde 1977 von einem internationalen Expertengremium ein Entwurf für eine Konvention über die Behandlung fest- gehaltener Personen - mit einem vorbeugenden, zu einem grossen Teil von den IKRK-Methoden und -Grundsätzen inspirierten Besuchssystem - ausgearbeitet. Um der Idee des Besuchssystems weltweit zum Durchbruch zu verhelfen, wurde 1978 dieser Entwurf als Zusatzprotokoll zur geplan- ten UNO-Konvention ausgestaltet und 1980 durch Costa Rica bei den Vereinten Nationen eingereicht.
Da nicht mit einem schnellen Entscheid bezüglich dieses Zusatzprotokolles gerechnet werden konnte, ergriff 1982 die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine neue Initiative: Ihre juristische Kommission beauftragte die Inter- nationale Juristenkommission, zusammen mit dem Schwei- zerischen Komitee gegen die Folter das Projekt einer Euro- päischen Konvention gegen die Folter auszuarbeiten, wel- ches in der Substanz - bezüglich des Besuchssystems - mit dem bei der UNO hinterlegten Zusatzprotokoll überein- stimmt. Da die in der Europäischen Menschenrechtskonven- tion vorgesehenen Mechanismen nur bei einer Klage, also nach einer mutmasslichen Verletzung des in Artikel 3 der Konvention enthaltenen Folterverbotes, in Aktion treten können, liegt der Hauptakzent der neuen Konvention auf der Vorbeugung. Es soll eine Kommission geschaffen werden, die - nachdem sie einem Vertragsstaat die Absicht bekannt- gegeben hat - auf dessen Gebiet eine Mission durchführen und zu jeder Zeit und ohne Voranzeige alle Haftorte aufsu- chen kann, um sich mit den dort befindlichen Personen ohne Zeugen zu unterhalten.
Die Tätigkeit des IKRK wird durch diese Konvention nicht berührt, was ausdrücklich darin - aber auch in dem bei der UNO hinterlegten Zusatzprotokoll - festgehalten ist. Das IKRK betrachtet das Projekt des Europarates als eine will- kommene Ergänzung zu den Genfer Konventionen.
Man hofft, dass das System durch seine praktische Erpro- bung - und eventuelle Bewährung - als Vorbild für andere Regionen der Welt dienen wird und auch stimulierend auf die weitergehenden Bemühungen der Vereinten Nationen wirkt. Da auch die im Europarat zusammengeschlossenen Staaten nicht gegen die Folter und andere grausame und unmenschliche Behandlung von festgehaltenen Personen gefeit sind - man vernimmt aus Mitgliedländern tatsächlich Klagen über Folterungen -, hat eine solche Konvention auch innerhalb Europas durchaus ihren Sinn, vor allem zum Zweck der Vorbeugung. (Haug, Hans, «Auf dem Weg zu einer europäischen Konvention gegen die Folter», «Neue Zürcher Zeitung», Nr. 213, 13. September 1983, Seite 29.) Nationalrat Muheim sprach im Namen der Schweizer Dele- gation die vorhaltlose Zustimmung zum Konventionsent- wurf aus. Auch er hob die Bedeutung der präventiven Wir- kunig einer solchen Konvention - gegenüber der nachträgli- chen Rechtskontrolle nach Artikel 19ff der Europäischen Menschenrechtskonvention - hervor. Er gab bei dieser Gelegenheit bekannt, dass die schweizerischen Justiz- und Polizeibehörden gegen ein solches Besuchssystem nichts einzuwenden hätten.
f. Probleme im Zusammenhang mit der Überlastung der
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Kontrollinstanzen der Europäischen Menschenrechtskon- vention
Die allzu lange Dauer des Verfahrens vor den durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschaffenen Kontrollinstanzen ist unhaltbar. Dadurch wird die Wirkung der durch die Konvention geschützten Menschenrechte in Frage gestellt und die Gefahr einer Diskreditierung herauf- beschworen. Dies war der Grundtenor eines von Nationalrat Muheim im Namen der juristischen Kommission vorgelegten Berichtes.
Ein Verfahren vor der Menschenrechtskommission dauert durchschnittlich dreieinhalb bis vier Jahre. Dazu gerechnet werden muss die Zeit für die Beurteilung durch den Men- schenrechtsgerichtshof oder durch das Ministerkomitee. Entscheidet der Gerichtshof, dauert das gesamte Verfahren im Durchschnitt sechs Jahre. Erledigt hingegen das Mini- sterkomitee eine Beschwerde, dauert das gesamte Verfah- ren durchschnittlich viereinviertel bis viereinhalb Jahre. Hinzu kommt noch die für die Ausschöpfung des nationalen Instanzenweges notwendige Zeit.
Letztes Jahr rügte der Menschenrechtsgerichtshof die zu lange Dauer eines Verfahrens (dreieinhalb Jahre) vor dem schweizerischen Bundesgericht als Verletzung der Konven- tion. Es entbehre aber nicht einer gewissen Ironie, so Natio- nalrat Muheim, dass das Beschwerdeverfahren vor den Strassburger Behörden in diesem Fall vier Monate länger gedauert habe als das gerügte Verfahren vor dem schweize- rischen Bundesgericht.
Wie soll das Problem gelöst werden? Neben allgemeinen organisatorischen Vorschlägen betreffend die Arbeitsweise des Sekretariates sieht Nationalrat Muheim als vordringlich- ste Massnahme zur Beseitigung der Engpässe die Auftei- lung der Menschenrechtskommission in zwei bis drei Kam- mern. Abklärungen in dieser Richtung werden bereits im Rahmen des Ministerkomitees getroffen. In Zukunft sollten auch nur noch Personen in die Kommission gewählt wer- den, die über die für die Ausübung dieser anspruchsvollen Tätigkeit notwendige Zeit verfügen und durch ihre übrige Tätigkeit nicht das Prinzip der Gewaltentrennung verletzen. Eine entsprechende Entschliessung ging an die nationalen Delegationen in der Versammlung, die die Kandidaten zur Wahl vorschlagen.
g. Stellungnahme zu einem Zusatzprotokollentwurf zur Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend die Erweiterung der Liste der dort garantierten bürgerlichen und politischen Rechte
Die Parlamentarische Versammlung hatte sich auch mit einer auf Ersuchen des Ministerkomitees durch die juristi- sche Kommission ausgearbeiteten Stellungnahme zum Entwurf eines Zusatzprotokolles zur Europäischen Men- schenrechtskonvention auseinanderzusetzen. Mit diesem Zusatzprotokoll soll die Liste der in der Konvention garan- tierten bürgerlichen und politischen Rechte erweitert wer- den. Ausgangspunkt für die Erarbeitung dieses Protokolls war einerseits das grundsätzliche Anliegen des Europarates, sich nicht nur auf den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu beschränken, sondern auch deren Entwicklung zu fördern, und andererseits die wachsende Zahl von Ratifizierungen durch Mitgliedstaaten des Europa- rates des Internationalen Paktes der Vereinten Nationen von 1966 über bürgerliche und politische Rechte; dieser Pakt garantiert eine grössere Anzahl von Rechten in diesem Bereich als die Menschenrechtskonvention des Europa- rates.
Die Vorbereitungsarbeiten, welche sich über mehrere Jahre erstreckten, führten zum Vorschlag, folgende zusätzliche Rechte im bürgerlichen und politischen Bereich aus dem UNO-Pakt in die Menschenrechtskonvention aufzunehmen:
Recht auf verfahrensrechtliche Garantie im Falle der Aus- weisung von Ausländern;
Recht auf Entschädigung im Fall eines Justizirrtums;
Aufnahme des Grundsatzes ne bis in idem (keine zweima- lige Verurteilung in der gleichen Sache);
Rechts- und Verantwortungsgleichheit von Ehegatten während und nach der Auflösung der Ehe.
Der Berichterstatter sowie verschiedene Votanten, darunter auch Nationalrätin Girard-Montet, bemängelten die lange Dauer der Vorbereitungsarbeiten und die schliesslich nur geringe Zahl der vom UNO-Pakt übernommenen Rechte. Hier muss aber folgender Umstand berücksichtigt werden: Die im UNO-Pakt enthaltenen Rechte sind zum grössten Teil deklamatorischer Natur. Die Europäische Menschenrechts- konvention - deren Bestimmungen in jenen Ländern, die sie ratifiziert haben, Verfassungsrang haben - kann jedoch nur durch Rechte ergänzt werden, die das Kriterium der direkten Anwendbarkeit erfüllen.
h. Fremdenfeindliche Strömungen in den Mitgliedstaaten des Europarates
Welches sind die Ursachen der wachsenden Fremdenfeind- lichkeit gegenüber den Gastarbeitern - neuerdings auch gegenüber den Flüchtlingen - in den Mitgliedstaaten des Europarates, und wie kann dieser am wirksamsten begegnet werden? Dies waren die Themen eines Berichtes, den Natio- nalrat Müller im Auftrag der Kommission für Wanderarbeit- nehmer-, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen vorlegte und der von der Versammlung einstimmig gutgeheissen wurde. Die zunehmende Arbeitslosigkeit habe sicher die Ausländer- feindlichkeit begünstigt, sei aber nicht deren einzige Ursa- che. Unterschwellig habe immer eine Abneigung gegen Fremde, Andersfarbige, Zugewanderte bestanden, wobei Ignoranz, Vorurteile und Irrtümer hier auch eine beachtliche Rolle spielten. Die fremdenfeindlichen Strömungen seien, mindestens was die Schweiz betreffe, nicht erst mit der Rezession und der Krise entstanden. Nationalrat Müller weist auch auf die enormen Schwierigkeiten hin, die sich aus einem ungeordneten Massenandrang von Gastarbeitern ergeben müssten. Er fordert deshalb eine verstärkte interna- tionale Zusammenarbeit, cie einerseits auf die gründliche Vorbereitung der Auswanderungswilligen in ihren Heimat- ländern und andererseits auf Massnahmen im Hinblick auf eine wesentlich bessere und menschenwürdigere Eingliede- rung der Gastarbeiter in die Gesellschaften der Aufnahme- länder hinziele.
Die an das Ministerkomitee gerichtete Empfehlung enthält unter anderem folgende Punkte:
Jene Mitgliedländer, die das Europäische Übereinkom- men über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer und die Sozialcharta noch nicht ratifiziert haben, sollen eingela- den werden, dies bald zu tun.
Die Regierungen der Mitgliedländer sollen eingeladen werden, durch Zusammenarbeit auf regionaler und weltwei- ter Ebene auf eine ausgewogenere Entwicklung hinzuwir- ken, um damit den Massenandrang von Fremdarbeitern und Flüchtlingen (welcher auch zur Entwicklung der Fremden- feindlichkeit beitrage) einzudämmen.
Die Regierungen sollen ferner eingeladen werden, Mass- nahmen gegen jene Arbeitgeber zu ergreifen, die die illegale Einwanderung von Gastarbeitern fördern.
In die Debatte griff auch Nationalrat Augsburger ein. Er gab zu, dass man «gesündigt» habe, weil man die Entstehung von Ausländerghettos nicht verhindert und auch der Bedeu- tung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen ausländi- schen und einheimischen Wohnbevölkerungen zu wenig Beachtung geschenkt habe. Er gab zu bedenken, dass es unter den ausländischen Arbeitnehmern aber auch solche gäbe, die sich nicht in die Gesellschaft des Aufnahmelandes integrieren möchten, weil sie beabsichtigen, später mit ihren Familien wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Er erwähnte auch das Problem der echten und unechten Asylbewerber. Abschliessend gab er der Hoffnung Ausdruck, dass es gelinge, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die elementarsten Menschenrechte nicht fremdenfeindlichen Strömungen zum Opfer fallen.
i. Die Lage auf dem europäischen Arbeitsmarkt
Die Debatte über die Lage auf dem europäischen Arbeits- markt brachte nicht viel Neues. Man sprach sich über die
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· Delegation beim Europarat. Bericht
Vor- und Nachteile der staatlichen Arbeitsbeschaffung aus. Viel zu reden gab auch das Problem der Jugendarbeitslosig keit und die damit für eine demokratische Gesellschaft ver- bundenen Probleme.
Nationalrat Muheim plädierte dafür, die gegenwärtige Wirt- schaftskrise als Chance zu nützen, um durch eine sinnvolle Beschäftigungspolitik die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und zu verhindern. Er erläuterte auch kurz die von der Schweiz ergriffenen und geplanten Massnahmen zur Stär- kung der Wirtschaft sowie die nicht subventionsartige Natur unserer Exportrisikogarantie.
Im Zusammenhang mit dieser Debatte hörte die Versamm- lung auch den französischen Sozialminister Bérégovoy an, der hauptsächlich über die vom Europarat im Mai 1983 in Paris organisierte Konferenz der europäischen Arbeitsmini- ster Bericht erstattete.
Die Minister seien sich dort einig geworden,
dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit (18 Millio- nen in den Mitgliedstaaten des Europarates) eine grosse Herausforderung für unsere demokratischen Gesellschaften darstelle,
dass eine internationale Zusammenarbeit zur Bekämp- fung der Arbeitslosigkeit unerlässlich sei,
dass das Problem der Arbeitslosigkeit heute nicht unab- hängig von der Einführung neuer Technologien und ihrer Konsequenzen, der Organisation der Arbeit und der Vertei- lung der Arbeitszeit behandelt werden könne,
dass das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur generell anzupacken sei, sondern dass dies auch auf dem Niveau der Unternehmer und Arbeitnehmer geschehen müsse,
dass ohne wirtschaftliches Wachstum die Zahl der Arbeitslosen nicht verringert werden könne.
k. Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt Der Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt war das Thema eines Berichtes und einer Empfehlung, die die Kommission für Sozial- und Gesundheitsfragen dem Plenum zur Genehmigung vorlegte. Die Empfehlung zielt vor allem darauf ab, die Ausfuhr von Pharmaprodukten aus den Mitgliedstaaten strenger zu regeln und die Pharmaindu- strie anzuhalten, die von der UNO-Weltgesundheitsorgani sation (WHO) zusammengestellte Liste von wirklich notwen- digen Medikamenten zu respektieren. Das heisst zu vermei- den, dass den Ländern in der Dritten Welt kostspielige und unangebrachte Produkte aufgedrängt werden. Die vom Internationalen Verband der Pharmaindustrie eingegangene Verpflichtung auf gemeinsame Verhaltensregeln wird zwar als erfreulich gewertet, doch wird vorgeschlagen, dass deren Einhaltung von der WHO kontrolliert werden sollte. Im Empfehlungstext werden auch verschiedene Vorwürfe an die Adresse der Pharmaindustrie laut, wie zum Beispiel
ungenügende Informationen auf den Packungen;
zu hohe Preise für Medikamente, die vor allem der Praxis der Transferpreise zur Last gelegt werden.
Schweizerischerseits nahm Ständerat Gadient zum Bericht und Empfehlungsentwurf sehr kritisch Stellung. Er bezeich- nete die Methode, Einzelfälle von tatsächlichem oder ver- meintlichem Fehlverhalten pharmazeutischer Firmen her- auszugreifen und zu verallgemeinern, als fragwürdig. Sie führe zu einer Kritik, welche die beachtlichen Fortschritte in der Therapie nicht gebührend würdige. Dem Vorwurf betref- fend ungenügender Information auf den Packungen hielt er entgegen, dass hier vor allem die oft unterschiedlichen Auflagen der nationalen Behörden massgeblich seien, es also hier sicher nicht um eine Sorgfaltsverletzung von seiten der Pharmaindustrie gehe. Er schloss zwar bedenkliche Einzelfälle nicht aus, was aber kein Grund sein dürfe, auch hier die pharmazeutische Industrie pauschal zu verurteilen. Bezüglich des Vorwurfes der oft zu hohen Preise gab er zu bedenken, dass der Preis eines Medikamentes nicht nur auf der Basis der Gestehungskosten ermittelt werden könne. Der therapeutische Erfolg eines Medikamentes sei nur mit enorm kostspieliger Forschung und Entwicklung zu erzie- len. Diese Leistung habe ihren Preis, und der zusätzliche
Kostenanteil erlaube es, dass erneut weitergeforscht werden könne.
Im Bericht komme auch zu wenig zum Ausdruck, dass es auf Seiten der Entwicklungsländer stark variierende Bedürf- nisse gebe. Er frage sich deshalb, woher die Politiker das Wissen nehmen sollen, um hier festzulegen, was für die Entwicklungsländer gut sei und was nicht.
I. Verschiedenes
Nationalrätin Girard-Montet ergriff zu Beginn der Session das Wort, um die Versammlung über jene Geschäfte zu orientieren, die gegenwärtig in ihrer Kommission (Beziehun- gen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit) vorberaten werden. Es handelt sich dabei um einen auf ihre Initiative zurückgehenden Empfehlungsentwurf, der darauf hinwirken soll, dass sich die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten künftig je zur Hälfte aus Frauen und Män- nern zusammensetzen. Weitere Themen sind die Auswirkun- gen der Meinungsumfragen auf die Wahlresultate in den Mitgliedstaaten und die Möglichkeiten, entsprechende nationale Verordnungen - sofern solche überhaupt beste- hen - zu harmonisieren; ferner eine Stellungnahme zuhan- den des Ministerkomitees zu seinem Vorschlag, den Euro- parat künftig nicht mehr nur am 5. Mai (zur Erinnerung an die Gründung des Europarates am 5. Mai 1949) zu begehen, sondern Europatage jeweils für die Zeit vom 5. bis 9. Mai zu organisieren.
Der Grund für diesen Vorschlag ist in den Bestrebungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu finden, den 9. Mai (zur Erinnerung an die Erklärung von Robert Schu- man vom 9. Mai 1950 zur Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) als Europatag zu feiern. Es geht jetzt darum, rivalisierende Europatage unter allen Umständen zu vermeiden und sozusagen eine Brücke zwi- schen diesen beiden Tagen zu schlagen.
Anlässlich der Herbstsession fand auch die jährlich wieder- kehrende Debatte über den Tätigkeitsbericht der OECD unter Teilnahme von parlamentarischen Delegationen aus Australien, Kanada, Finnland, Japan, Neuseeland und den USA statt. Dabei lud die Versammlung die OECD ein, ihre Tätigkeit und ihre Studien im Bereich der Innovation, des technischen Fortschritts, der strukturellen Defizite im öffent- lichen Sektor fortzusetzen und zu intensivieren und sich insbesondere dem Problem der chronischen strukturellen Arbeitslosigkeit zuzuwenden. Die Mitgliedländer der OECD werden auch aufgefordert, protektionistischem Druck zu widerstehen und sich für die Liberalisierung des Welthan- dels einzusetzen.
Die erste Strassburger Konferenz über die parlamentarische Demokratie geht auf die Initiative des früheren spanischen Versammlungspräsidenten, José Maria de Areilza, zurück. Sie vereinigte politische Repräsentanten aus 27 Ländern (neben Parlamentsvertretern aus den Mitgliedstaaten des Europarates waren Parlamentarier aus Australien, Finnland, Kanada, Japan, Neuseeland und den USA vertreten) zur Diskussion folgender Grundsatzthemen:
Die parlamentarische Demokratie heute: Antwort auf neue Herausforderungen;
Stärkung und Förderung der parlamentarischen Demo- kratie: Gemeinsame Aufgabe.
Im folgenden summarisch die wichtigsten Punkte aus der Diskussion: Es herrschte grundsätzlich Übereinstimmung zwischen den europäischen und aussereuropäischen Parla- mentariern darüber, was unter parlamentarischer, pluralisti- scher und freiheitlicher Demokratie zu verstehen sei, wobei natürlich Nuancen - je nach politischem Standpunkt - zum Ausdruck kamen.
Als Hauptgefahren für die Demokratie wurden genannt:
Terrorismus;
Gewalt im allgemeinen;
Abnehmende Einsicht, dass der Genuss demokratischer
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Rechte ohne die Erfüllung demokratischer Pflichten nicht möglich sei;
Zunehmende Macht der Bürokratie und der Exekutive auf Kosten der Legislative;
Ungezügelte technologische und wissenschaftliche Entwicklung;
Ungerechte Verteilung der Ressourcen innerhalb und zwischen den Staaten.
Die Debatte warf aber auf die Frage, wie diesen Gefahren begegnet werden sollte, wenig Licht.
Als Schlüsselelemente bei der Stärkung der Demokratie wurden bezeichnet:
Toleranz;
Kompromissbereitschaft;
Respekt der Rechte der Minderheiten;
Stärkung der Demokratie im Innern durch Dezentralisie- rung.
Das Thema der Stärkung des demokratischen Gedankens in der Welt wurde zur Hauptsache im Sinne der Entwicklungs- hilfe behandelt, wobei die meisten Redner davor warnten diese Hilfe mit aufdringlicher demokratischer Missionierung zu verbinden.
Leider gab es zu viele vorbereitete Reden; deshalb kam auch kein richtiges Gespräch zustande. Man will in einigen Jahren eine weitere solche Konferenz unter zusätzlicher Mitwirkung von polit schen Repräsentanten aus Demokra- tien der Dritten Welt organisieren.
Die wichtigsten Traktanden der Wintersession 1984 waren:
Der Kampf gegen die Luftverschmutzung und den sauren Regen;
Die Lage in der Türkei;
Die Lage in Zypern;
Das Recht auf Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft.
a. Der Kampf gegen die Luftverschmutzung und den sauren Regen
Die Luftverschmutzung und der saure Regen stellen ein internationales Problem dar, das nur mit international koor- dinierten Massnahmen gelöst werden kann. Diese Erkennt- nis ging aus der sehr langen Debatte zu diesem Thema klar hervor.
Als Beitrag zur Lösung dieses schwerwiegenden Problems verabschiedete die Versammlung eine Empfehlung an das Ministerkomitee mit der Aufforderung, eine Europäische Konvention gegen die Luftverschmutzung auszuarbeiten, die auch Nichtmitgliedländern offensteht und als Kernstück die Verpflichtung zur Einführung bleifreien Benzins und zur Halbierung der Schwefeldioxidemissionen enthält. Das Ministerkomitee soll auch ein gemeinsames europäisches Forschungsprogramm in die Wege leiten, welches die Erstellung eines umfassenden Schadeninventars, bessere Kenntnisse der Zusammenhänge, die zum sauren Regen führen, sowie eine Analyse der wirkungsvollsten und gleich- zeitig am wenigsten einschneidenden Mittel zur Reduzie- rung der Luftverschmutzung ermöglichen soll.
Schweizerischerseits begrüssten alt Nationalrat Muheim und Ständerat Gadient die Empfehlung. Ständerat Gadient warnte aber vor einer Verzettelung der Kräfte und schlug vor, dass man sich in erster Linie auf die 1983 in Kraft getretene UNO-Konvention über weiträumige grenzüber- schreitende Luftverschmutzung stützen sollte. Der Europa- rat könne dagegen ir seinen angestammten Gebieten, zum Beispiel im Bereich des Biotopen-Schutzes, Zusatzleistun- gen erbringen. Alt Nationalrat Muheim legte hingegen star- kes Gewicht auf die in der Empfehlung verlangte Konven- tion des Europarates, die nach seiner Meinung das sehr allgemein gehaltene UNO-Übereinkommen verstärken würde. Er fand die UNO-Konvention vor allem zu schwach, weil sie keine Verpflichtung zu messbaren Werten, insbe- sondere keine Grenzwerte für Immissionen, enthalte.
b. Die Lage in der Türkei
Nachdem die Versammlung in der Herbstsession 1983 in ihrer Entschliessung über die Lage in der Türkei erklärt hatte, sie könne die Vertreter des damals noch zu wählen- den neuen türkischen Parlaments angesichts der Ereignisse im Vorfeld dieser Wahlen nicht als wirkliche Repräsentanten des türkischen Volkes akzeptieren, wusste man bis kurz vor Beginn der Wintersession nicht, ob Ankara davon absehen würde, schon eine Parlamentsdelegation nach Strassburg zu entsenden. Als eine Delegation dann auftrat, wurde das gleiche Prozedere angewendet wie seinerzeit im Falle der beiden griechisch-zypriotischen Parlamentarier (provisori- sche Einsitznahme mit allen Rechten bis zum Entscheid durch das Plenum). Man wollte - nach Einholung der Mei- nungen der Politischen und der Juristischen Kommission - noch während der Wintersession einen Entscheid treffen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Politische Kommission war durch eine Pattsituation gelähmt. Die Juristische Kommis- sion hingegen hatte die Absicht (mit 16 zu 11 Stimmen), einen Antrag einzubringen, wonach die türkischen Abgeord- neten bis auf weiteres geduldet würden und erst im Mai über die Gültigkeit ihrer Vollmachten entschieden werden solle. Dieser Antrag, den alt Nationalrat Alder in seiner Eigen- schaft als Berichterstatter der Juristischen Kommission vor dem Plenum hätte vertreten sollen, kam nicht zur Diskus- sion, weil die Session am Donnerstag nachmittag wegen einem Streik der frei arbeitenden Dolmetscher vorzeitig abgebrochen werden musste. Angesichts der tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten sind aber starke Zweifel ange- bracht, ob die Debatte unter normalen Umständen wie geplant über die Bühne hätte gehen können. Im Endeffekt hat die Juristische Kommission trotzdem ihr Antragsziel, wenn auch ohne formellen Versammlungsbeschluss, er- reicht.
c. Die Lage in Zypern
Auch die Debatte über die Lage in Zypern konnte unter anderem wegen des Dolmetscherstreikes nicht geführt wer- den. Mitverantwortlich waren hierfür aber auch tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten in der Frage des Herangehens an das Zypernproblem; die Versammlung hätte noch vor dem Streik Gelegenheit gehabt, über einen von der Politi- schen Kommission vorbereiteten Bericht und Entschlies- sungsentwurf zu diskutieren. Sie verzichtete aber darauf unter dem Hinweis auf Gespräche, die zu jenem Zeitpunkt gerade im Rahmen der UNO über das Zypernproblem statt- fanden. Als man am Donnerstag, wegen der blockierenden Situation im Zusammenhang mit der Türkeifrage, das Zypernproblem dann doch noch auf die Traktandenliste setzen wollte, verhinderte der Streik die Debatte.
Der für die Zyperndebatte vorbereitete Entschliessungsent- wurf der Politischen Kommission bezeichnet die Unabhän- gigkeitserklärung der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft als «rechtlich ungültig»> und als «um so bedauerlicher», als damit die Versuche des UNO-Generalsekretärs, die innerzy- priotischen Gespräche wieder in Gang zu bringen, blockiert wurden. Er erinnert auch an die Rolle, die der Europarat bei der Suche nach einer gerechten und dauerhaften Lösung spielen könne und müsse.
Für eine grössere Rolle des Europarates bei der Lösung des Zypernproblems hat sich die Schweiz schon im Ministerko- mitee unter Berufung auf Artikel 52 der UNO-Charta (regio- nale Abmachungen) eingesetzt. Gemäss Artikel 52 Absatz 2 werden sich Mitglieder der Vereinten Nationen, die regio- nale Abmachungen treffen, «nach besten Kräften bemühen, durch Inanspruchnahme dieser Abmachungen oder Einrich- tungen örtlich begrenzte Streitigkeiten friedlich beizulegen, bevor sie den Sicherheitsrat damit befassen».
Bedauerlicherweise drang dieser Vorschlag nicht durch, weil die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit nicht zustande kam.
d. Das Recht auf Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Die Zwangsmitgliedschaft in Gewerkschaften ist vor allem in Grossbritannien unter der Bezeichnung «closed shop», aber
Delegation beim Europarat. Bericht
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auch in anderen Ländern verbreitet und war Thema einer heftigen Debatte. Grundlage dafür war der Bericht eines sozialdemokratischen holländischen Abgeordneten, der zum Schluss kommt, dass Zwangsmitgliedschaft in einer Gewerkschaft unfreiheitlich, undemokratisch, ja totalitär wirken kann. Die aus dem Bericht hervorgehende Empfeh- lung ruft das Ministerkomitee auf, bei den Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, dass jedem Arbeitnehmer das Recht gewährleistet werde, sich der Gewerkschaft seiner Wahl, aber auch keiner Gewerkschaft anzuschliessen, und zwar ohne deshalb benachteiligt zu werden. Angesichts der Tat- sache, dass sowohl die Europäische Menschenrechtskon- vention wie auch die Europäische Sozialcharta in den entsprechenden Abschnitten kein klares und ausdrückli- ches Gegenrecht beinhalten, also das Recht auf Nichtbeitritt zu einer Gewerkschaft, wird das Ministerkomitee aufgefor- dert, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention auszuarbeiten.
In der Debatte standen sich zwei grundsätzlich verschiedene Meinungen gegenüber. Wurden auf der einen Seite Bericht und Empfehlung als gewerkschaftsfeindlich empfunden, begrüsste man sie auf der anderen Seite als einen notwendi- gen Versuch, bei aller Achtung vor den Leistungen der Gewerkschaften, die persönliche Freiheit der Sozialpartner zu schützen. Dieser Meinungsgegensatz kam auch in den Voten der alt Nationalräte Müller und Alder zum Ausdruck. Alt Nationalrat Müller kritisierte den Bericht und die Empfeh- lung und erklärte diese nur nach entscheidenden Änderun- gen als annehmbar: dazu gehörten zwei von ihm einge- brachte, aber von der Versammlung abgelehnte Abände- rungsanträge, die dahin zielten, Nichtmitglieder zum Entrichten eines angemessenen Solidaritätsbeitrages zu verpflichten.
Nach Ansicht von alt Nationalrat Alder enthält der Bericht liberale Erwägungen, die sich nicht gegen die Gewerkschaf- ten richten. Im Gegenteil, der Bericht erwähne die Gewerk- schafts- und Verbandsfreiheit explizit, aber eben auch das Gegenrecht, keiner Gewerkschaft anzugehören. Aus diesem Grund bezeichnete er die von alt Nationalrat Müller einge- brachten Abänderungsanträge als nicht mit der Europäi- schen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Die unter Namensaufruf erfolgte Schlussabstimmung war bedeutungslos, weil das dafür notwendige Quorum nicht erreicht wurde.
e. Verschiedenes
Während der Wintersession fand des weiteren eine Debatte über die kulturellen Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika statt.
Die Versammlung befasste sich auch, unter der Federfüh- rung der Kommission für Wirtschafts- und Entwicklungsfra- gen, mit den Jahresberichten der Europäischen Verkehrsmi- nisterkonferenz für 1981 und 1982. Die Stellungnahme der Kommission für Raumplanungs- und Kommunalfragen wurde von Ständerat Debetaz eingebracht. Mit Ausnahme Finnlands und Jugoslawiens gehören die Mitglieder der Europäischen Verkehrsministerkonferenz auch dem Euro- parat an. Dies hat zu einer engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen im rechtlichen Bereich sowie in den Bereichen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der Strassenverkehrssicherheit geführt.
Wegen des vorzeitigen Abbruches der Session konnten die Berichte von alt Nationalrat Muheim über die ökologischen Bewegungen in Europa und von alt Ständerat Donzé über die Zukunft der Gesundheitsstrukturen nicht dem Plenum vorgelegt werden. Der Bericht Muheims über die Zielset- zung, Bedeutung und Aktivitäten der Grünen in Europa geht auf eine Kritik zurück, die er vor Jahresfrist im Zusammen- hang mit einem Bericht über den Umweltschutz gemacht hatte. (Die Grünen wurden damals mit keinem Wort er- wähnt.)
Der Bericht Donzé über die Zukunft der Gesundheitsstruktu- ren setzt sich mit dem Problem der wachsenden Gesund- heitskosten auseinander und wie man dieses - unter ande- rem durch vorbeugende Gesundheitsmassnahmen, Ausbil-
dungsmassnahmen und durch die Förderung eines ausge- wogeneren Verhältnisses zwischen Spital- und Heimpflege - besser in den Griff bekommen kann.
Die beiden Berichte wurden anlässlich der Sitzung der Stän- digen Kommission im März 1984 in Strassburg behandelt. Alt Nationalrätin Girard-Montet ergriff das letzte Mal das Wort in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Kommission für die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit. Dabei richtet sie erneut einen Aufruf an die Parlamentarier, die von ihrer Kommission ausgewählten Texte vermehrt bei der nationalen Parlamentsarbeit zu be- rücksichtigen.
83.430 Interpellation Girard vom 7. Juni 1983 betreffend Dioxin-Abfälle aus Seveso. (Nimmt Bezug auf die Entschlies- sung 797 der Parlamentarischen Versammlung vom 26. April 1983 betreffend den Bestimmungsort der Dioxin- Abfälle aus Seveso.)
Frage von Nationalrat Müller an den Bundesrat anlässlich der Fragestunde vom 13. Juni 1983, wann die Schweiz gedenke, die Europäische Konvention betreffend die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer von 1977 zu unter- zeichnen und zu ratifizieren.
83.460 Interpellation Crevoisier vom 14. Juni 1983 betref- fend Journalisten und Informationsfreiheit. (Nimmt im Zusammenhang mit gewissen Vorfällen Bezug auf die vom Ministerkomitee des Europarates vom 29. April 1982 ange- nommene Erklärung über die Meinungs- und Informations- freiheit und fragt den Bundesrat, wann und wie er die in der Erklärung des Ministerkomitees enthaltenen Grundsätze zu verwirklichen gedenke.)
83.496 Interpellation Alder vom 22. Juni 1983 betreffend das Korrespondenzwahlrecht der Ausländer. (Nimmt Bezug auf die Empfehlung 951 der Parlamentarischen Versamm- lung vom 2. Oktober 1982 zu diesem Thema.)
83.716 Einfache Anfrage Crevoisier vom 21. September 1983 betreffend das Europäische Jahr der kleinen und mitt- leren Betriebe und des Gewerbes. (Nimmt Bezug auf die Erklärung des Jahres 1983 als Europäisches Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerks durch die Europai- sche Gemeinschaft und den Europarat.)
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen und der Delegationsmotion zuzustimmen.
Anhang
a. Konventionen des Europarates, die während der Berichtszeit zur Unterschrift und Ratifikation aufgelegt wurden:
Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Men- schenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten (Strassburg, 28. April 1983), Konvention Nr. 114.
Protokoll über die Änderung des Europäischen Überein- kommens über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Strassburg, 25. Oktober 1983), Konvention Nr. 115.
Europäisches Übereinkommen betreffend die Entschädi- gung der Opfer von Gewaltverbrechen (Strassburg, 24. November 1983), Konvention Nr. 116.
Die Schweiz hat die Konventionen Nr. 114 und 115 unter- zeichnet.
b. Wichtige Berichte, Empfehlungen und Entschliessun- gen, die von der Parlamentarischen Versammlung während der 35. ordentlichen Session verabschiedet wurden.
Frühjahrsession 1983
Bericht und Empfehlung betreffend die Information und Konsultierung der Arbeitnehmer in multinationalen und nationalen Unternehmen mit komplexen Strukturen;
Bericht und Entschliessung betreffend die Entwicklung des internationalen Handels;
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Bericht und Entschliessung betreffend den Bestim- mungsort des Dioxins von Seveso;
Bericht und Entschliessung betreffend 1983 als Jahr der Klein- und Mittelbetriebe und des Handwerkes.
Im Anschluss an die Frühjahrssession 1983 wählte die mit den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit betraute Kommission die Entschliessung betreffend das Dioxin aus als besonders angezeigt für deren Einbringung in die nationalen Parlamente.
Minisession 1983
Bericht und Empfehlung betreffend die Schwermetalle in landwirtschaftlich genutztem Boden;
Bericht und Empfehlung betreffend die Verantwortung der Hoteliers;
Bericht und Entschliessung betreffend die Lage in Zentralamerika;
Bericht und Entschliessung betreffend die Prinzipien der Demokratie.
Im Anschluss an die Minisession 1983 wählte die mit den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit betraute Kommission die Entschliessung betreffend die Prinzipien der Demokratie aus als besonders angezeigt für deren Einbringung in die nationalen Parla- mente.
Herbstsession 1983
Bericht und Empfehlung betreffend fremdenfeindliche Strömungen in den Mitgliedländern des Europarates;
Bericht und Empfehlung betreffend den Verkauf pharma- zeutischer Produkte in der Dritten Welt;
Bericht und Empfehlung betreffend Probleme im Zusam- menhang mit der Überlastung der Kontrollinstanzen der Europäischen Menschenrechtskonvention;
Bericht und Empfehlung betreffend den Entwurf einer Europäischen Konvention gegen die Folter;
Bericht und Entschliessung betreffend die Lage in der Türkei;
Bericht und Entschliessung betreffend die Lage im Nahen Osten;
Bericht und Entschliessung betreffend die europäische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren.
Im Anschluss an die Herbstsession 1983 wählte die mit den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit betraute Kommission die Empfehlungen betreffend die fremdenfeindlichen Strömungen, die Überla- stung der Kontrollinstanzen der Europäischen Menschen- rechtskonvention, die Europäische Folter-Konvention sowie den Verkauf pharmazeutischer Produkte in der Dritten Welt aus als besonders angezeigt für deren Einbringung in die nationalen Parlamente.
Wintersession 1984
Bericht und Empfehlung betreffend die Luftverschmut- zung und den sauren Regen;
Bericht und Empfehlung betreffend das Recht auf Mit- gliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft;
Bericht und Entschliessung betreffend die kulturellen Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika.
Im Anschluss an die Wintersession 1984 bezeichnete die mit den Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und zur Öffentlichkeit betraute Kommission alle oben erwähnten Texte als besonders angezeigt für denen Einbringung in die nationalen Parlamente.
c. Beispiele für Auswirkungen von Empfehlungen des Euro- parates auf die schweizerische Gesetzgebung bzw. Gesetz- anwendung.
Bestehens eines bilateralen Auslieferungsabkommens zwi- schen der Schweiz und Argentinien. Es stützte sich in seiner Begründung auf die Empfehlung R (80) 9 des Ministerkomi- tees des Europarates an die Mitgliedstaaten vom 27. Juni 1980. Darin werden diese dazu aufgefordert, eine Ausliefe- rung von Personen auch gegenüber Staaten zu verweigern, welche die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert haben, falls ernsthafte, begründete Bedenken bestehen, dass die Auslieferung der betreffenden Personen mit der Absicht verlangt wurde, sie aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder wegen ihrer politischen Ansich- ten zu bestrafen, oder wenn sich deren Situation aus diesen Gründen verschlimmern könnte.
Am 17. Novemer 1981 hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften medizinisch-ethische Richtlinien für die artifizielle Insemination (künstliche Befruchtung) erlassen. Die dort festgelegten Prinzipien (unter anderem Voraussetzung der schriftlichen Zustim- mung des Spenders und der empfangenden Frau zur artifi- ziellen Insemination; Durchführung von Nachforschungen und Untersuchungen beim Spender, um die Übertragung erblicher oder ansteckender Krankheiten zu verhindern; Verschwiegenheitspflicht des Arztes und des medizinischen Personals über Identität des Spenders und der empfangen- den Frau sowie über die artifizielle Insemination; unentgeltli- che Spende der Samen) stützen sich auf die Resolution (78) 29 des Ministerkomitees des Europarates vom 11. Mai 1978 «über die Angleichung der Gesetzgebungen der Mitglied- staaten in bezug auf die Entnahme, Ein- und Verpflanzung von Substanzen menschlicher Herkunft» sowie auf einen Entwurf.zu einer Empfehlung des Ministerkomitees «über die künstliche Befruchtung beim Menschen» aus dem Jahre 1982; da dieser Entwurf nicht die zur Annahme erforderliche Einstimmigkeit im Ministerkomitee gefunden hat, wurde er nicht verabschiedet. Trotzdem hat sich die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften für ihre Richt- linien an beide Texte gehalten. Dieses Beispiel illustriert, dass die Aussprachen und Arbeiten in Strassburg - selbst wenn sie nicht zu konkreten Resultaten führen - einen Einfluss auf nationale Regelungen der einzelnen Mitglied- staaten haben können.
In seiner Botschaft vom 7. April 1982 über die Revision der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung (BBI 1982, 125) nimmt der Bundesrat im Kapitel «Europäischer Rechtsvergleich und internationale Bestrebungen» unter anderem Bezug auf die Resolution (77) 12 des Ministerkomi- tees über die Staatsangehörigkeit; darin wird den Mitglied- staaten des Europarates empfohlen, den Erwerb der Staats- angehörigkeit für Mann und Frau gleich zu regeln. Im weite- ren wird auch die Resolution (77) 13 über die Staatsangehö- rigkeit der in der Ehe geborenen Kinder erwähnt, welche empfiehlt, allen ehelichen Kindern, deren Vater oder Mutter die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzt, die Staatsangehörigkeit oder ein Optionsrecht bis zum 22. Altersjahr zu gewähren.
In der Botschaft vom 6. Juli 1983 zur Änderung des Asylgesetzes (BBI 1983 III, 779) - worin eine Beschleunigung und damit die Verkürzung der Verfahrensdauer für Asylge- suche angestrebt wird - stellt der Bundesrat fest, dass die vorgesehene Beschränkung auf eine Beschwerdeinstanz den Anforderungen des Internationalen Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Empfehlung R (81) 16 des Ministerkomitees des Europarates über die Har- monisierung der nationalen Asylverfahren genüge.
Motion der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat
Bericht des Bundesrates über seine Tätigkeit im Europarat
Wortlaut der Motion vom 30. April 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten künftig während der Sommersession als Ergänzung zum Tätigkeitsbericht der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat ebenfalls einen separaten Bericht über
Delegation beim Europarat. Bericht
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seine Tätigkeit in dieser Organisation vorzulegen. Dieser sollte insbesondere informieren über
die wichtigsten Aktivitäten und Beschlüsse des Minister- komitees;
die Arbeitsschwerpunkte der von diesem Organ einge- setzten Expertenkomitees;
Themen und die wichtigsten Empfehlungen der Fachmi- nisterkonferenzen;
den spezifisch schweizerischen Beitrag zu den obenge- nannten Aktivitäten, und
die Rückwirkung der Strassburger Arbeit auf die Schweiz.
Motion de la Délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe Rapport du Conseil fédéral sur sa collaboration aux travaux du Conseil de l'Europe
Texte de la motion du 30 avril 1984
Le Conseil fédéral est chargé de présenter chaque année aux Chambres fédérales, durant la session d'été, un rapport séparé sur sa collaboration aux travaux du Conseil de l'Eu- rope; ce rapport complétera celui de la délégation parle- mentaire suisse sur l'activité qu'elle déploie au sein de cette organisation. Le gouvernement devra notamment rensei- gner le Parlement sur
les principales activités du Comité des ministres et les décisions importantes de celui-ci;
les questions auxquelles les commissions d'experts insti- tuées par cet organe portent une attention particulière;
les sujets traités par les conférences de ministres spécia- lisés et leurs principales recommandations;
l'apport spécifique de notre pays à ces activités et
les conséquences que les travaux accomplis à Strasbourg ont pour la Suisse.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Europarat besitzt als älteste und umfassendste der europäischen politischen Organisationen einen hohen Stel- lenwert für die schweizerische Europapolitik. Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat bemüht sich des- halb seit einigen Jahren, die eidgenössischen Räte mittels einer eingehenden Berichterstattung über ihre Tätigkeit in Strassburg vermehrt zu informieren.
Die Europaratberichterstattung des Bundesrates war bis anhin auf die verschiedenen Kapitel des Geschäftsberichtes aufgeteilt. Die Delegation ist der Ansicht, dass die Informa- tion besser und übersichtlicher gestaltet werden kann, wenn der Bundesrat über seine Tätigkeit im Europarat gleichzeitig einen separaten, die im Motionstext aufgeführten Punkte umfassenden Gesamtbericht erstattet.
Le président: J'ai le plaisir de passer la parole au dynamique rapporteur de la Délégation suisse, M. Gadient.
Gadient, Berichterstatter: Heute liegt der vierte umfassende Bericht der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Euro- parat vor, von dem ich Sie Kenntnis zu nehmen bitte. Ich möchte in Anbetracht der vorgerückten Stunde nur auf zwei für den Europarat wichtige Themen - in Ausrichtung auch auf die Debatte im Nationalrat - hinweisen, die den Rat in den letzten Jahren immer wieder beschäftigten: auf die Türkei-Frage und auf das Problem der Beziehungen des Europarates mit der Europäischen Gemeinschaft.
Eine der Hauptaufgaben des Europarates besteht in der Wahrung und Weiterentwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Bei Verstössen gegen diese Grundwerte erwartet man vom Europarat eine feste Haltung, die - wenn nötig - bis zum Ausschluss eines Mitgliedstaates führen kann.
Was hat nun den Europarat in der Zeit unmittelbar nach dem Militärputsch in der Türkei im Herbst 1980 bewogen, nicht rigoroser zu intervenieren, sondern eine Politik der Geduld und des Abwartens zu führen, die zur Validierung der Voll- machten der Delegation des neuen türkischen Parlamentes
in der Frühjahrssession 1984 der Parlamentarischen Ver- sammlung geführt hat? Man stand in dieser Frage von Anfang an vor einem Dilemma. Es waren damals - aber auch in späteren Phasen - gerade die am meisten Bedrängten, die uns baten, die Türen nicht zuzuschlagen, weil sie in der Europarat-Mitgliedschaft der Türkei eine Garantie dafür sahen, dass die Lage nicht noch schlimmer würde.
Das - und nicht die Rücksichtnahme auf das Militärregime - war der Hauptbeweggrund für die abwartende Haltung. Es spielten natürlich auch realpolitische Überlegungen mit. Das westliche Europa hat ein Interesse daran, dass sich die Türkei nicht von ihm abwendet, mit allen damit verbunde- nen Folgen. Im Zusammenhang mit dem Türkei-Problem sei daran erinnert, dass man seinerzeit bei der Aufnahme Portu- gals und Spaniens in den Europarat nicht gewartet hat, bis in diesen beiden Ländern demokratische Verhältnisse geherrscht haben, die über alle Zweifel erhaben gewesen wären. Ausschlaggebend war die Überlegung, diese beiden Länder zu einem Zeitpunkt aufzunehmen, in dem eine Demonstration europäischer demokratischer Solidarität ausserordentlich wichtig für die Festigung ihrer jungen demokratischen Institutionen war. Der Europarat darf in Anspruch nehmen, auf die demokratische Entwicklung in diesen beiden Ländern einen nicht unwesentlichen Einfluss ausgeübt zu haben.
Die Schweizer Delegation ist mehrheitlich der Auffassung, dass die bisherige Politik des Europarates gegenüber der Türkei richtig war und dass der Europarat auch hier einen nicht unwesentlichen Einfluss auf das innere Geschehen der Türkei seit dem Herbst 1980 ausgeübt habe und weiter- hin ausüben werde. Im übrigen sind wir in der Delegation zu der entsprechenden Entscheidung nach gründlicher Abklä- rung der bezüglichen Voraussetzungen gelangt, die alt Nationalrat Alder und unser ehemaliger Kollege Ständerat Guntern als Mitglieder der Juristischen Kommission des Europarates im Lande selber durchgeführt haben.
Noch kurz zwei Sätze zu den Beziehungen des Europarates zur Europäischen Gemeinschaft: Wie Sie dem Bericht entnehmen können, bemüht sich der Europarat gegenwär- tig darum, einen Beitrag zum europäischen «Relance-Pro- zess» zu leisten und in diesem Zusammenhang einen modus vivendi mit der Europäischen Gemeinschaft zu fin- den, der es ihm erlauben wird, unter Vermeidung von Dop- pelspurigkeiten mit der Gemeinschaft sein grosses Potential im Interesse der europäischen Integration noch besser als bisher auszuschöpfen. Ein starker und dynamischer Euro- parat liegt im Interesse aller 21 Mitgliedstaaten, besonders aber auch im Interesse jener Länder, die nicht der Europäi- schen Gemeinschaft beitreten wollen.
Die Schweizer Delegation ist dankbar für das Interesse, das die Räte in letzter Zeit ihrer Arbeit in Strassburg entgegen- gebracht haben. Wir werden uns weiterhin bemühen, Ihnen umfassende Berichte zu erstatten. Wir bitten Sie, auch unsere Delegationsmotion, die diesen Bericht begleitet, zu unterstützen. Sie zielt darauf ab, den Bundesrat dazu zu bewegen, seinen Tätigkeitsbericht, den er bis jetzt immer wieder auf die verschiedenen Kapitel des Geschäftsberich- tes verteilt vorgelegt hat, in einem separaten Bericht zusam- menzufassen, der dann zur gleichen Zeit wie unser Bericht von den Räten beraten würde. Durch diese kombinierte und ergänzende Berichterstattung kann der Stellenwert des Europarates für die schweizerische Europapolitik besser zur Geltung gebracht werden. Wir hoffen, damit eine vermehrte Sensibilisierung für diesen Problembereich zu erreichen. Im Nationalrat ist diese Motion in der letzten Woche opposi- tionslos überwiesen worden.
M. Aubert, conseiller fédéral: Comme M. Gadient l'a déclaré tout à l'heure, cette motion de la Délégation parlementaire a été acceptée par le Conseil national. J'ai aujourd'hui la satisfaction de dire à la Délégation parlementaire suisse au Conseil de l'Europe que le Conseil fédéral, lui aussi, accepte cette motion. Permettez-moi d'ajouter un détail: les parle- mentaires, la Chancellerie et le Conseil fédéral veulent limi- ter le plus possible le nombre des rapports, vu la surcharge
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Postulat Muheim
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de travail dont souffrent tous les services de l'administra- tion. Le Conseil fédéral, tout en acceptant cette motion, vous demande d'accepter l'élaboration d'un rapport synthé- tique se concentrant sur l'essentiel.
Une autre solution aurait consisté à réunir, dans le rapport de gestion, sous un seul chapitre, les participations de tous les départements et offices fédéraux aux travaux du Conseil de l'Europe. Le Conseil national préfère un document séparé, ce que le Conseil fédéral accepte.
Le président: La Commission des affaires étrangères vous propose de prendre acte du rapport de la Délégation suisse. Il n'y a pas d'avis contraire. Il en est pris acte.
La Délégation et la commission vous proposent également d'adopter la motion.
Überwiesen - Transmis An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.348 Postulat Muheim Friedens- und Sicherheitspolitik Politique de paix et de sécurité
Wortlaut des Postulates vom 8. März 1984
Es gehört zu den obersten Daueraufgaben unseres Staates, zur Festlegung und Förderung des Friedens im Innern unse- res Landes und in der Völkergemeinschaft beizutragen. Es erscheint als nicht hinreichend bekannt, was die Schwei- zerische Eidgenossenschaft im politisch-staatlichen Bereich für diese Friedenspolitik bereits in vielfältiger Weise unter- nimmt und was sie in Zukunft vorzukehren gewillt ist. Nicht gering sind in der Öffentlichkeit die Meinungsunterschiede über das notwendige Zusammenwirken von militärischer Landesverteidigung und nichtmilitärischen Massnahmen im Interesse der Friedenssicherung.
Der Bundesrat wird caher eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Bericht zu erstatten über seine friedenspoliti- schen Massnahmen und Aktivitäten als Teil seiner Gesamt- politik und insbesondere im Zusammenhang mit seiner Sicherheitspolitik. Es sind die heutigen und allfällig neue Leistungen der Schweiz im politisch-staatlichen Bereich darzulegen, die nach innen und nach aussen den Frieden mehren sollen. Dies im Lichte der kleinstaatlichen Gegeben- heiten sowie unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit, der bewaffneten Neutralität unseres Landes und schliesslich der nach innen und nach aussen notwendigen Solidarität unserer Nation.
Texte du postulat du 8 mars 1984
Contribuer à la consolidation et à la promotion de la paix à l'intérieur de nos frontières et dans la communauté des peuples, voilà qui fait partie des tâches permanentes les plus nobles de notre Etat
Il ne semble pas que soit suffisamment connu du public ce que la Confédération suisse entreprend déjà, sous diverses formes, dans le domaine de la politique générale en faveur de cette politique de paix, ni ce qu'elle se propose de faire à l'avenir. Dans l'opinion, il existe d'importantes divergences de vues sur la coordination nécessaire de la défense natio- nale armée, d'une part, et des mesures non militaires - prises dans l'intérêt du raffermissement de la paix - d'autre part.
Le Conseil fédéral est donc invité à présenter aux Chambres un rapport sur les mesures prises et les activités envisagées en matière de paix et faisant partie de sa politique globale, en relation avec sa politique de sécurité notamment. Il s'agit
d'exposer les services suisses actuels et nouveaux, le cas échéant, services rendus dans le domaine de la politique générale et qui doivent faire prospérer la paix à l'intérieur comme à l'extérieur de nos frontières. Le tout à la lumière des particularités d'un petit Etat tel que le nôtre et compte tenu de l'indépendance, de la neutralité armée de la Suisse et, en dernière analyse, de la nécessaire solidarité de notre peuple, qu'elle se manifeste sur le plan international ou sur le plan intérieur,
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Genoud, Jelmini, Meier Josi, Schaffter, Schmid, Schönenberger (7)
Muheim: Wenn sich ein Parlamentarier der Friedensproble- matik annimmt, ist er gehalten, sich in einer kurzen, aber gehaltvollen Begründung damit auseinanderzusetzen, gibt es doch in der langen Menschheitsgeschichte kaum ein Bemühen, das stärker und nachhaltiger wäre als jenes um den Frieden. Es gibt aber auch kaum etwas, das öfter und schwerwiegender enttäuscht wurde. Friede ist ein Begriff des europäischen Geisteslebens und gehört unzweifelhaft zu den hohen Äusserungen abendländischer Kultur. Heutzu- tage aber ist Europa durch Aktionen für den Frieden erfasst: Friedensmärsche, Proteste, Demonstrationen sind an der Tagesordnung; es gibt sogar Schmierereien an den Haus- wänden, die uns allen zum Bewusstsein bringen sollen, dass man sich um Frieden kümmern soll. Friedensbewegte haben in letzter Zeit die Problematik des Friedens für sich völlig vereinnahmt. Sie haben dieses Anliegen in blinder Einseitig- keit für sich gepachtet.
Friede ist - leider - zu einem Schlagwort geworden.
Das ist Anlass für mein Postulat, mit dem ich bewusst ein Gegengewicht schaffen möchte. Ich möchte wünschen, dass der verlangte Bericht des Bundesrates zur Klärung dieser vieldimensionalen Problematik beiträgt. Nicht die individuelle und personale Thematik geht uns hier im Staat direkt etwas an. Es ist Aufgabe anderer gesellschaftlicher Kräfte, die ethische Seite des Postulates Friede zu überden- ken und zu beantworten. Hier im Staat ist die politische Friedensproblematik im Spiel. Hier soll der Bundesrat seine Politik, also sein Handeln im staatlichen Raum nach innen und nach aussen, darlegen. Wenn wir diesen engeren Teil der auch dann noch weitgesteckten Fragestellung anpak- ken, dann erwarten wir Aussagen über den Zusammenhang zwischen Friedenspolitik, Sicherheitspolitik und Wehrpoli- tik. Wir wünschen ferner eine realitätsbezogene Aussage - im Gegensatz zu utopischen Friedensvorstellungen. Wir erwarten, dass auch die nun einmal gegebenen Grenzen aufgezeigt werden, etwa unsere Kleinstaatlichkeit, unsere Neutralitätspolitik, vielleicht auch unser abgestuftes Verhält- nis zu den unmittelbaren Nachbarn, zu den übrigen Völkern Europas und zur gesamten Weltfamilie.
Ich weiss, dass mein Wunsch, sich in einem Bericht mit dieser Vielfalt der Aspekte zu befassen, weit über eine departementale Verantwortlichkeit hinausgeht. Es bedarf des Zusammenwirkens verschiedener Ämter und erfahrener Persönlichkeiten. Es ist aber politisch dringend notwendig, von der bundesrätlichen Warte aus Aussagen hierzu zu machen; dies erst recht, weil es heutzutage an klarer politi- scher Sicht und Einsicht sehr oft mangelt und die Sprach- verwirrung weit herum die Köpfe und Herzen beherrscht. Ich komme zum Schluss und verweise auf den ersten Satz meines Postulates, worin ich die Aussage machte: «Es gehört zur den obersten Daueraufgaben eines Staatswe- sens, für den Frieden zu sorgen.» Dieser Bericht sollte schliesslich erkennen lassen, ob es nicht doch mindestens in diesem Bereich einen nationalen Konsens geben könnte, weil die letzten staatsgrundlegenden Elemente unserer Innen- und Aussenpolitik davon wirklich zutiefst und nach- haltig betroffen sind.
M. Aubert, conseiller fédéral: Je ne vais pas provoquer le suspense, Monsieur Muheim. Je vous dis tout de suite que le Conseil fédéral accepte votre postulat. J'espère seulement que vous avez conscience de l'immensité de la tâche que
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Delegation beim Europarat. Bericht Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.032
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1984 - 17:15
Date
Data
Seite
320-334
Page
Pagina
Ref. No
20 012 668
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