Verwaltungsbehörden 13.06.1984 83.022
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Staatsrechnung 1983
und verzichten wir auf diese Einschränkung der ganzen Revisionsidee, die der Nationalrat mit 24a beschlossen hat! Ich stimme dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zu, der sich mit dem Antrag des Bundesrates deckt.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Hänsenberger
20 Stimmen 10 Stimmen
Art. 25, 26 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Abschreibung - Classement
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Abschreibung der Motion 80.400 (Getreide- und Futtermittel, Kontingente) von Kollege Dreyer.
Zustimmung - Adhésion
83.022 Staatsrechnung 1983 Compte d'Etat 1983
Botschaft vom 11. April 1984 Beschlussentwurf Seite 58* der Botschaft
Message du 11 avril 1984
Projet d'arrêté, page 58* du message Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 1984 Décision du Conseil national du 13 juin 1984
Belser, Berichterstatter: Die Behandlung der Staatsrech- nung gehört zu den Routinegeschäften unseres Rates. Für Ihre Finanzkommission ist die Prüfung der Rechnungsab- lage des Bundes aber mehr. Die Vorlage (einschliesslich der PTT-Rechnung) ist in den vier Sektionen unserer Kom- mission und an einer zweitägigen Plenarsitzung sorgfältig geprüft worden. Wir schauten dabei nicht nur zurück auf das Jahr 1983, dessen Geschichte die Zahlen der Rech- nung geprägt haben. Unser Interesse galt vielmehr auch den Schlussfolgerungen, die aus dieser Stunde der Wahr- heit jeweils zu ziehen sind. Denn die Rechnung ist das Spiegelbild der Haushaltpolitik der vergangenen Jahre. Ich werde darauf zurückkommen. Vorerst kurz zu den wichtig- sten Ergebnissen:
Die Finanzrechnung 1983 schliesst bei Ausgaben von 20,283 Milliarden und Einnahmen von 19,428 Milliarden Franken mit einem Ausgabenüberschuss von 855 Millionen ab. Gegenüber dem Voranschlag entspricht dies einer Ver- besserung um 107 Millionen. Im Vergleich zu 1982 ist indes das Defizit um 431 Millionen und zu 1981 gar um 682 Millionen höher ausgefallen. Die Zuwachsrate der Ausga-
ben gegenüber dem Vorjahr beträgt 5,1 Prozent, während die Steigerung bei den Einnahmen nur bei knapp 3 Prozent liegt.
Die Abweichung gegenüber den budgetierten Beträgen macht bei den Einnahmen 718 Millionen (plus 3,8 Prozent) und bei den Ausgaben 611 Millionen (plus 3,1 Prozent) aus. Höhere Einnahmen als veranschlagt wurden vor allem bei den Fiskalerträgen erzielt: Die direkte Bundessteuer brachte 560 Millionen, die Verrechnungssteuer 222 Millio- nen, die Stempelabgaben 283 Millionen, die Treibstoffzölle 58 Millionen und die Tabaksteuer 32 Millionen mehr ein. Nicht erreicht wurde dagegen der budgetierte Ertrag bei der Warenumsatzsteuer. Da klafft ein Loch von 392 Millio- nen. Ausschlaggebend sind nicht - wie in den Jahren 1981 und 1982 - die Eingänge aus der Verrechnungssteuer, sondern vielmehr das bessere Ergebnis bei der direkten Bundessteuer mit einem Zuwachs von fast 15 Prozent. Von den Mehrausgaben, diesen 611 Millionen, entfallen für die auf dem Nachtragskreditweg bewilligten Beschäftigungs- massnahmen 304 Millionen, als Folge höherer Steuerein- nahmen für die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen 194 Millionen, für den Nationalstrassenbau weitere 50 Mil- lionen sowie für Finanzierungsvorschüsse an den Fonds für die Exportrisikogarantie 40 Millionen Franken.
In der Gesamtrechnung, in der das vermögensmässige Ergebnis ausgewiesen wird und die somit für eine umfas- sende Beurteilung der Haushaltlage massgebend ist, beträgt der Aufwandüberschuss 1,263 Milliarden. Zur Ver- schlechterung der Gesamtrechnung gegenüber der Finanzrechnung haben vor allem die darin verbuchten Leistungen des Bundes an die Personalversicherungs- kasse beigetragen. Diese umfassen Einlagen in die Rück- stellung der Eidgenössischen Versicherungskasse für die statutarischen Arbeitgeberbeiträge und die Verzinsung des Kapitals.
Die immer wieder zur Diskussion gestellte buchhalterische Erfassung des versicherungstechnischen Fehlbetrages wird im übrigen in beiden Finanzkommissionen im Zusam- menhang mit dem neuen Rechnungsmodell noch näher geprüft. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt auf die- ses Problem zurückkommen.
Die Schlussbilanz per Ende 1983 weist einen Fehlbetrag von 16,566 Milliarden auf. Die Aktiven decken somit nach Abzug des Fehlbetrages noch 60 Prozent der Passiven. Ein Blick auf das Budget 1985: Nachdem unser Rat letzte Woche anlässlich der Beratung des Legislaturfinanzplanes die Entwicklung des Bundeshaushaltes über mehrere Jahre im Auge hatte, beschränke ich mich auf einige Bemerkungen mit Blick auf den Voranschlag 1985.
Im Grundsatz sind wir uns einig, dass der Haushaltaus- gleich auf Ende der Legislatur erreicht werden soll. Über wichtige Teile des Finanzplanes ist aber noch kein politi- scher Konsens in Sicht. Werden beispielsweise die Mehr- heitsbeschlüsse der Kommission, die die Treibstoffzollvor- lage behandelt, Wirklichkeit, erhöht sich das Defizit im Voranschlag 1985 um 360 Millionen auf über 1 Milliarde. In diesem Zusammenhang macht mir die sich verhärtende Haltung der Kantone im Ringen um den Haushaltausgleich ernsthaft Sorge. Ich erlebe diese Haltung auch in der Finanzdelegation, beispielsweise im Hochschulförde- rungsbereich. Die Lösung kann nicht darin liegen, vom Bund immer mehr Grosszügigkeit zu verlangen und gleich- zeitig keine Zurückhaltung in neuen Forderungen zu üben. Ich denke da an den jüngsten Schritt des Bundes zur Entlastung der Kantone und Gemeinden, an die 150-Millio- nen-Hilfe zur Waldbewirtschaftung. Man hat kein grosses Aufheben davon gemacht, dass der Bund hier wieder einen Schritt zugunsten der Kantone getan hat. Für mich ist deshalb wichtig, dass hängige Vorhaben, welche die Kan- tonsfinanzen berühren, zügig zum Entscheid gebracht werden, damit die Lage entkrampft werden kann.
Der Begriff der «Kompensation» hielt in letzter Zeit öfters Einzug in unsere Beratungen und in unsere Beschlüsse. So signalisiert das Militärdepartement für das Budget 1985 eine über den Finanzplan hinausgehende Zahlungsspitze
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von 200 Millionen Franken, die später kompensiert werden soll. Auch Personalvermehrungen haben wir bewilligt mit dem Wunsch oder dem Willen zur Kompensation. Die Aus- gaben für die Wirtschaftsbelebung sind ab 1986 zu kom- pensieren.
Werden solche Ausgleichsmassnahmen, also Kompensa- tionen, im Gleichzug zu Mehrausgaben beschlossen, sind sie verhältnismässig leicht durchsetzbar und kontrollier- bar. Stehen sie für die Zukunft an, brauchen sie zur Durch- setzung entschieden mehr Kraft. Deshalb sollten wir diese Wechsel auf die Zukunft, diese Kompensationsabsichten, nicht zu stark vermehren.
Die Räte haben die Kompensation der Ausgaben zur Bele- bung der Wirtschaft beschlossen. Angesichts der in man- chen Sektoren verbesserten Wirtschaftslage - sie hat noch nicht so recht auf cie Beschäftigung durchgeschlagen - sollten verbleibende Kredite aus den Beschäftigungsmass- nahmen nur noch zurückhaltend ausgeschöpft werden. Im Nationalrat wird die Frage debattiert werden, inwieweit die getätigten Mehrausgaben schon 1985 zurückgenommen werden können. Ob eine solche Übung sinnvoll ist, ja von der Sache her gelingen kann, wird wesentlich durch die Wirtschaftsaussichten im Spätherbst mitbestimmt.
Ich habe gestern auf die Beratungen der Finanzkommissio- nen beider Räte in Engelberg hingewiesen. Neben dem Gesagten klärt man in der nationalrätlichen Finanzkom- mission ab, welche neuen haushaltrechtlichen Instrumente zu einer Drosselung des Ausgabenwachstums und zur Erhöhung der Flexibilität im Bundeshaushalt eingeführt werden könnten. Dieses Streben nach institutionellen Leit- planken soll man nicht unterschätzen. Dennoch wird letzt- lich nur die Einsicht und Kompromissbereitschaft über die Parteigrenzen hinweg zum Ziele führen. In beiden Fällen - bei der Einsicht und beim Kompromiss - handelt es sich nicht um Einbahnstrassen.
Die Rechnung ist Geschichte. Die Finanzkommissionen lassen sich deshalb seit einiger Zeit bei der Rechnungsab- lage über die Budgetziele des Bundesrates für das kom- mende Jahr orientieren. Diese Ziele sollten anfangs der Legislaturperiode identisch sein mit dem Finanzplan. Angesichts der aufgezeigten Entwicklung wird die Einhal- tung dieser Budgetziele nicht leicht fallen. Ihre Finanzkom- mission hat deshalb in Übereinstimmung mit der Finanz- kommission des Nationalrates beschlossen, unmittelbar nach Erscheinen des bundesrätlichen Budgetentwurfes an einer Sondersitzung eine erste Lagebeurteilung vorzuneh- men und aufgrund dieser konkrete Weisungen hinsichtlich der Prüfung des Voranschlages an die einzelnen Sektionen zu erlassen.
Noch ein letztes Geb et: Im Rahmen ihrer Beratungen hat die Finanzkommission eine erste Aussprache über den Bericht des Bundesrates über die personellen und finan- ziellen Auswirkunger der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit des Bundespersonals geführt. Für die Einfüh- rung der 42-Stunden-Woche ab 1. Juni 1986 werden 1880 zusätzliche Stellen - inklusive die Regiebetriebe - benö- tigt. Die entsprechenden Mehrkosten werden auf 88 Millio- nen Franken beziffert.
Damit insbesondere die Verkehrsbetriebe PTT und SBB sowie die Zollverwaltung die erforderlichen Vorarbeiten in Kenntnis der Haltung des Parlamentes in Angriff nehmen können, ersuchte der Bundesrat um zustimmende Kennt- nisnahme von diesem Bericht. Ihre Finanzkommission hat dagegen beschlossen, die Frage der Arbeitszeitverkürzung an einer Sondersitzung Ende August dieses Jahres zu behandeln. Bis dahin wird der Bundesrat noch zusätzliche Unterlagen über die gesamte arbeitszeitrechtliche Situa- tion des Bundespersonals mit entsprechenden Verglei- chen anderer öffentlicher Verwaltungen, aber auch der Privatwirtschaft, zur Verfügung zu stellen haben. Der Vor- steher des Finanzdepartementes ist eingeladen worden, die Kommission gleichzeitig über die Absichten des Bun- desrates hinsichtlich bevorstehender wichtiger Entscheide im Bereich der Eidgenössischen Versicherungskasse - es geht um die Anpassung an das BVG - zu orientieren.
Nachdem die Finanzkommission des Nationalrates die Behandlung der Vorlage ebenfalls auf August verschoben hat, sollte das Geschäft wenn immer möglich in beiden Räten in der Septembersession und somit noch vor der Budgetdebatte 1985 behandelt werden. Man hat dann eine klare Ausgangslage.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Staatsrechnung zu genehmigen (Eintreten ist ja obligato- risch). Die zuständigen Referenten werden in der Detailbe- ratung zu den einzelnen Abschnitten ergänzende Bemer- kungen anbringen, sofern sie das als nötig erachten.
Bundesrat Stich: Ich möchte zuallererst dem Herrn Kommis- sionsreferenten für die Darstellung der Staatsrechnung 1983 herzlich danken. Die Staatsrechnung ist Geschichte. Sie ist das Zeugnis unserer Regierungstätigkeit, Ihrer Tätigkeit, des Erfolges und des Misserfolges. Man kann sagen, die Rech- nung sei besser ausgefallen als erwartet. Sie wäre noch etwas besser ausgefallen, wenn man keine Beschäftigungs- massnahmen hätte treffen müssen.
Die Behandlung einer Staatsrechnung - darauf hat auch der Kommissionspräsident hingewiesen - ist vor allem sinnvoll im Hinblick auf die Zukunft. Dabei stellen wir fest, dass nach wie vor grosse Anstrengungen auf allen Gebieten gemacht werden müssen, um den Haushalt einigermassen ins Gleich- gewicht zu bringen, und selbst wenn das gelingen würde, müssen wir weiter darum ringen, ihn im Gleichgewicht zu halten, denn in der Regel kommen neue Aufgaben hinzu. Es ist sehr viel einfacher, sich für eine dringliche neue Aufgabe einzusetzen, als bisherige Aufgaben abzubauen. Der Ver- zicht fällt überall schwer, ob es beim Personal ist, bei den Kantonen oder bei anderen Subventionsempfängern. Man ist gewöhnt, etwas entgegenzunehmen, und kann sich nicht leicht damit abfinden, auf etwas zu verzichten.
Die Staatsrechnung weist ein Wachstum von 5,1 Prozent aus; die Zunahme liegt darnit über jener des Bruttosozial- produktes. Das ist zum Teil auf die Beschäftigungsmassnah- men zurückzuführen, zum Teil aber auch auf die erhöhten Kantonsanteile. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, dass es sehr schwierig ist, die Ausgaben im Gleichschritt zu behalten.
Bei den Einnahmen haben wir insofern gewisse Verände- rungen gegenüber dem Budget gehabt, als besonders bei der direkten Bundessteuer die Mehreinnahmen höher gewe- sen sind als sie geschätzt wurden. Das hat verschiedene Gründe. Auf der einen Seite hat man die Vorauszahlungen im Jahr vorher überschätzt. Zum anderen darf man auch feststellen, dass das Ertragswachstum bei den Steuern der juristischen Personen mit 8 Prozent budgetiert war, effektiv aber 17 Prozent erreichte. Wir hatten deshalb eine sehr starke Zunahme des Steuerertrages von seiten der juristi- schen Personen. Mit solchen Schätzungsabweichungen muss man leben. In Relation zum ganzen Budget von 20 Milliarden ist eine Abweichung von 500 Millionen durchaus noch im Streubereich. Trotzdem ist es für unsere Mitbürger schwer verständlich, dass solche Abweichungen vorkom- men, denn für ihn sind die Zahlen natürlich sehr hoch. Dennoch sind es Abweichungen von einigen wenigen Pro- zenten. Das muss man doch auch immer bedenken.
Ich bin sehr froh, dass der Kommissionsreferent auch ange- führt hat, dass die Finanzkommission bereit ist, das Geschäft über die Arbeitszeitverkürzung im August zu trak- tandieren, so dass es in beiden Räten im September behan- delt werden kann. Sie wissen, dass der Bundesrat für die Arbeitszeitverkürzung zuständig ist. Sie legen allenfalls den Stellenplafond fest. Das sind im Grunde genommen zwei sich widersprechende Kompetenzen. Deshalb sind wir sehr dankbar, wenn Sie hier zustimmend Kenntnis nehmen. Natürlich werden wir bei der Personalbudgetierung auf den Beschluss des Bundesrates abstellen. Wir gehen davon aus, dass es Zeit sei, diese Massnahme durchzuführen. Selbst- verständlich werden Sie vom Bundesrat hierzu noch zusätz- liche Unterlagen erhalten.
Wichtig ist ebenfalls, dass wir bei der EVK die Anpassung an das BVG vornehmen müssen. Das BVG gilt auch für den
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Bund und sein Personal. Deshalb werden wir in diesem Jahr nach Möglichkeit die Statuten soweit bereinigen, dass wir Sie darüber orientieren können. Damit kann dann auch die Frage der Verbuchung in der Staatsrechnung, die damit ja ebenfalls verbunden ist, noch in diesem Jahr behandelt werden.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Rechnung genehmigen und zusammen mit uns auch in der Zukunft alle Anstrengun- gen unterstützen, einen Haushaltausgleich zu erreichen und, wenn es soweit ist, dieses Gleichgewicht weiterhin zu bewahren.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux Genehmigt - Approuvé
Finanzdepartement - Département des finances
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Genehmigt - Approuvé
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Meier Hans, Berichterstatter: Aufgrund des Voranschlages, der Nachträge sowie Abtretungen waren beim EDI total Ausgaben von 7 396 654 000 Franken vorgesehen. Effektiv aufgewendet wurden 7 347 201 000 Franken, so dass sich eine Unterschreitung von 49 453 000 Franken ergab. Dass die Budgetdisziplin gut war, geht auch aus der Tatsache hervor, dass von den 14 Ämtern des EDI die Hälfte die bewilligten Kredite nicht ausschöpfen mussten.
Interessant ist zu sehen, wie die Mittel zur Förderung der Beschäftigung Verwendung fanden: Beim Amt für Kultur- pflege: 1 285 000 Franken für diverse Restaurationen bei der Denkmalpflege; beim Amt für Strassenbau 7 971 000 Fran- ken für die Beschleunigung von in Bau befindlichen Arbei- ten bei den Nationalstrassen, für das Vorziehen der Belags- erneuerung im Kanton Graubünden, für den Unterhalt; beim Amt für Bundesbauten 9 385 000 Franken für bundeseigene Liegenschaften in Problemregionen wie für Unterhalt, Um- und Neubauten; beim Bundesamt für Forstwesen 4 Millio- nen für Lawinen- und Steinschlagverbauungen, Parzellen- zusammenlegung als Voraussetzung für die Grundbuchver- messung; beim Bundesamt für Umweltschutz 6 390 000 Franken für das nationale Beobachtungsnetz und für Anla- gen zum Schutze der Gewässer (Anlagen Bulle, Broc und Ems); beim Bundesamt für Bildung und Wissenschaft 3 Mil- lionen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Zu den grössten Abweichungen sind einige wenige Hin- weise vorzunehmen:
Beim Bundesamt für Strassenbauten (übrigens letztmals beim Departement des Innern) ist unter Ziffer 413.05, Ni- veauübergänge, festzustellen, dass 12,6 Millionen weniger aufgewendet wurden, als im Budget vorgesehen war. Die gleiche Feststellung konnte übrigens bereits letztes Jahr getroffen werden. Es fehlt aber hier nicht an Projekten. Das muss ausdrücklich vermerkt werden. Die allgemeine Zurückhaltung ist nur dadurch zu erklären, dass künftig höhere Subventionen für diese Vorhaben ausbezahlt wer- den, das erklärt die Zurückhaltung. Wesentliche Abweichun- gen sind nur noch beim Bundesamt für Sozialversicherung zu vermerken, wo die Leistungen des Bundes an die AHV rund 4 254 000 Franken niedriger liegen; bei den Ergän- zungsleistungen hatte der Bund rund 5 294 000 Franken mehr zu erbringen, währenddem bei der Familienzulagen- ordnung Landwirtschaft 6 156 000 Franken weniger ausge- geben werden mussten.
Ich beantrage Genehmigung des Abschnittes des Departe- mentes des Innern.
Genehmigt - Approuvé
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Arnold, Berichterstatter: In der Rechnung des Justiz- und Polizeidepartementes erscheinen die Kosten für das Asylwe- sen, soweit sie beim Bund anfallen. Im Jahre 1983 wurden 71 Millionen Franken für die Unterstützung der Flüchtlinge und 3 Millionen als Beiträge an die Betreuungskosten der Hilfs- werke bezahlt. Neben dem Bund helfen auch die Kantone und die Hilfswerke wesentlich mit, die Kosten für die Flücht- linge zu tragen. Die zuständige Sektion Ihrer Finanzkommis- sion hat im abgelaufenen Jahr einen wesentlichen Teil ihrer Zeit und ihrer Arbeit dem Asylwesen gewidmet. Da wir in der vergangenen Woche bei den Budgetnachträgen und im Zusammenhang mit der Motion Hefti ausgiebig über das Asylwesen sprachen, kann ich heute auf jene Debatte ver- weisen.
Die Rechnung des Justiz- und Polizeidepartementes wird nebst dem Asylwesen noch von den Ausgaben für den Zivilschutz geprägt. Diese beiden Ausgabenbereiche bean- spruchen fast auf den Franken genau die Hälfte der gesam- ten Ausgaben des Justiz- und Polizeidepartementes.
Ich beantrage Ihnen Genehmigung der Rechnung des Justiz- und Polizeidepartementes.
Genehmigt - Approuvé
Militärdepartement - Département militaire
Gerber, Berichterstatter: Die Rechnung des EMD schliesst bei einem Voranschlag inklusive Nachkredite von 4116,8 Millionen mit Ausgaben von 4111,3 Millionen Franken ab. Die Abweichung gegenüber dem Voranschlag beträgt 5,5 Millionen oder minus 1,3 Promille. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Aufgabenzunahme 147,1 Millionen Franken oder 3,7 Prozent, bei einem Ausgabenwachstum der Bundesrech- nung von 5,1 Prozent. Die Militärausgaben gliedern sich wie folgt: 1942 Millionen für militärische Investitionen, das sind 47,2 Prozent der Militärausgaben, und 2169 Millionen für laufende Ausgaben, das sind 52,8 Prozent der Militärausga- ben. Bei den militärischen Investitionen belaufen sich die Zahlungskredite für Rüstungsmaterial auf 1107 Millionen Franken. Es betrifft dies Anschaffungen aus verschiedenen Rüstungsprogrammen. Die Zahlungskredite für militärische Bauten betrugen 315 Millionen. Für persönliche Ausrüstung und Erneuerungsbedarf sind 400 Millionen ausgegeben worden. Bei den laufenden Ausgaben beanspruchten die Personalausgaben für 15 120 Bedienstete 895,6 Millionen Franken. Die Sachausgaben beliefen sich auf 1232 Millio- nen. Mit dem Rechnungsjahr 1983 ist zugleich die Legisla- turperiode 1980 bis 1983 zu Ende gegangen. Dem Militärde- partement wurde für die Verwirklichung der geplanten Rüstungsvorhaben ein Finanzrahmen von 7,6 Milliarden vor- gegeben, nachdem ein Bedarf von 8,8 Milliarden beantragt worden war. Effektiv beliefen sich die Ausgaben schliesslich auf 7,8 Milliarden Franken. Die Abweichung von rund 250 Millionen ist auf folgende Gründe zurückzuführen: vorgezo- gene Beschaffung von Saurer-Geländelastwagen 60 Millio- nen; Zahlungsspitze im Jahre 1982, die in der Legislatur 1984 bis 1987 kompensiert werden sollte, 100 Millionen; Arbeitsbeschaffungsprogramm 1983 96 Millionen.
Im Rahmen der Realisierung des Armeeleitbildes 1980 wurde in der Legislaturperiode 1980 bis 1983 die Priorität auf die Rüstungsvorhaben Panzerabwehr und Luftverteidi- gung gesetzt. Nicht verwirklicht werden konnte die Beschaf- fung von Transporthelikoptern und Kanonenflabpanzern. Ebenso musste die geplante Modernisierung im Übermitt-
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lungsbereich zurückgestellt werden. Andererseits aber konnte die Beschaffung von Geländelastwagen vorgezogen werden. Im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms 1983 konnten zudem zusätzliche Vorhaben im Bereich der Luftverteidigung realisiert werden. Nicht geplant war auch die Beschaffung der dritten Serie Panzerhaubitzen M 109 sowie die Ausrüstung der Landwehr mit dem Panzerabwehr- system Dragon.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen Genehmigung der Rechnung des EMD.
Genehmigt - Approuvé
· Anhang - Annexe
Bundesamt für Rüstungsbetriebe Groupement de l'armement
Weber, Berichterstatter: Die Sektion E.MD der Finanzkom- mission hat sich im Rahmen der Rechnungsprüfung etwas eingehender mit dem Abschluss der Rüstungsbetriebe befasst, wobei wir uns durch den Direktor des Bundesamtes über Grundsätzliches und Details haben orientieren lassen. Folgende Feststellungen waren unter anderem die Resultate der eingehenden Diskussion:
Die Rüstungsbetriebe sind auch heute noch gezwungen, auf zwei verschiedene Arten Rechnung zu führen und damit auch Voranschlag und Jahresergebnisse darzustellen. Da die Rüstungsbetriebe nach privatwirtschaftlichen Grundsät- zen geführt werden, legt das Bundesamt einmal eine indu- strielle Gewinn- und Verlustrechnung vor. Als öffentlich- rechtliches Amt aber untersteht dieses dem Finanzhaushalt- gesetz vom 18. Dezember 1968 und hat in diesem Sinne auch eine Gesamtrechnung abzulegen. Dabei muss festge- stellt werden, dass gerade letztere nicht sehr aussagekräftig ist. Die Finanzkommission ist der Meinung, dass spätestens mit der Einführung eines neuen Rechnungsmodelles - wenn es überhaupt einmal soweit kommen sollte - auf die Darstel- lung gemäss Finanzhaushaltgesetz verzichtet werden könnte. Das Problerr bleibt vorläufig hängig.
Als Folge der um 15 Prozent über dem Budget liegenden Betriebsleistung, bedingt durch unvoraussehbare Aufträge und Arbeiten, sind auch die entsprechenden Einnahmen- und Ausgabenpositionen höher ausgefallen. Die Abwei- chungen von den Budgetzahlen müssten ärgerlich sein und Aufsehen erregen, wenn wir die Rechnung gemäss Finanz- haushaltgesetz betrachten, und zwar nach öffentlich-rechtli- chen Grundsätzen, und es müsste auch gefordert werden, dass die Abschlüsse etwas budgetnäher ausfallen sollten. Die Besserstellungen gegenüber dem Budget müssen aber ein Unternehmerherz höher schlagen lassen, wenn wir pri- vatwirtschaftlich denken. Das Budget sah eine ausgegli- chene Rechnung vor. Diese schliesst aber mit einem Rein- gewinn von 2,86 Millionen Franken ab. Der Betrag soll nach Genehmigung der Rechnung vollumfänglich der Aus- gleichsreserve zugewiesen werden.
Die Auslastung der Konstruktionswerkstätte Thun kann langfristig sichergestellt werden, indem mit der Zunahme der Panzerfahrzeuge auch die entsprechenden Revisions- und Anpassungsarbeiten im Sinne einer Kampfwertsteige- rung anfallen werden. Die einmal gehegte Vermutung, es würden in Thun nur noch Kochkisten hergestellt, muss damit - wenigstens für den Moment - in den Bereich der Märchen verwiesen werden. Generell wurde festgehalten, dass die Rüstungsbetriebe vermehrt als Generalunterneh- men und Auftraggeber an Private und Lieferanten auftreten.
. Die Beschäftigungslage - so haben wir erfahren - scheint für die nächsten Jahre gut zu sein und auch gut zu bleiben. 4. Bei einem vorgesehenen Maximalbestand von 5000 Stel- len im Jahre 1983 wies das Bundesamt lediglich 4922 besetzte Stellen aus. Der Eigenleistungsanteil ist somit auch 1983 tiefer als in den Jahren vor 1982. Mit Recht wurde auf die Problematik der ab 1984 erfolgten Stellenplafonierung hingewiesen, die sich für die Rüstungsbetriebe mit ihrem industriellen Charakter ergibt. Der Plafond muss nach Mei-
nung der Finanzkommission mindestens so angesetzt wer- den, dass dem jeweiligen Auftragsvolumen Rechnung getra- gen wird, indem den Rüstungsbetrieben innerhalb eines bestimmten Rahmens eine gewisse Flexibilität zugebilligt wird.
Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zur Jahres- rechnung des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe.
Genehmigt - Approuvé
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
M. Genoud, rapporteur: La section 1, tout d'abord, la Com- mission des finances ensuite, au chapitre du Département de l'économie publique, se sont plus particulièrement arrê- tées au problème de la garantie contre les risques à l'expor- tation (GRE), sous la rubrique de l'Office fédéral des affaires économiques extérieures. Nous constatons que dans le compte figure une somme de 240 millions de francs pour la gérer. En 1983, elle atteint un record de dépenses s'élevant à 403 millions pour seulement 164 millions de recettes, soit un déficit de 239 millions couvert par les avances dont j'ai parlé ci-avant (240 millions). Ces dépenses proviennent de dom- mages consécutifs à des consolidations de dettes (168 mil- lions), de difficultés de paiement de certains pays (133 millions) et de pertes de change (90 millions). Le dernier poste accuse une forte diminution en raison du relèvement de la franchise depuis le 1er juillet 1983. A la fin de 1983, les engagements pris par la GRE s'élevaient à 18 milliards, dont 3 milliards seulement pour les risques sur devises. Les perspectives dans ce domaine ne sont pas réjouissantes. Actuellement déjà, les avances de la Confédération se mon- tent à 349 millions. Il est à craindre qu'elles se chiffrent à 300 millions en 1984, 200 millions en 1985 et ainsi de suite jusqu'en 1986, c'est-à-dire jusqu'à la fin de la législature. Par conséquent, au terme de celle-ci, la GRE devrait accuser un déficit total approchant le milliard. Il y a des conclusions à tirer. Pour le moment, la commission ne peut le faire que provisoirement.
Tout d'abord, il faut constater que les avances consenties au titre des pertes sur devises ne pourront vraisemblablement pas être remboursées. Mais, on doit aussi admettre que des fluctuations aussi fortes que celles que l'on a connues, par exemple à l'époque où le dollar est tombé à 1 fr. 46 suisse, ne se reproduiront pas nécessairement. Par contre, les accords de consolidation nous laissent entrevoir la possibi- lité de recouvrer les sommes dues actuellement. Cela déter- minera dans quelle mesure il sera nécessaire de relever les taxes ou les émoluments de la GRE. Aujourd'hui, nous pouvons constater de plus en plus que les intéressés préfè- rent s'assurer eux-mêmes contre les risques en matière de change en effectuant des opérations sur les marchés à terme de devises. Dans ces conditions, on peut imaginer que la GRE pourrait retirer la couverture de ce genre de risques.
Un autre problème abordé en commission est de savoir si le fait de garantir les risques à l'exportation dans quelques cas ne comporte pas une certaine incitation au maintien de structures industrielles obsolètes. On a évoqué plus particu- lièrement le cas de la participation suisse à la grande cen- trale turque nommée ATATURK. A ce sujet, le Conseil fédé- ral nous a fait valoir l'importance pour l'emploi des per- sonnes en Suisse de la participation à des projets de cette grandeur. De toute façon, si nous ne participions pas aux projets qui, dans un pays comme la Turquie, font partie également d'un redressement certain de l'économie, nous risquerions d'être éliminés au profit de concurrents étran- gers.
La question est de savoir si l'on ne pourrait pas laisser assurer ces risques par du ducroire privé sur débiteur. Dans ce cas-là, on nous fait valoir, et je le crois avec raison, que si l'on voulait entrer dans cette façon de procéder, il faudrait
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rendre le système obligatoire, faute de quoi le privé assure- rait les moins grands risques et les plus importants seraient à la charge de la GRE. D'une façon très générale, il faut conclure que la garantie contre les risques à l'exportation est placée devant des échéances financières très difficiles. Le Conseil fédéral a annoncé qu'il fournirait un rapport après la clôture de l'année 1984 contenant des propositions. Nous devons attendre ce document.
Au Département fédéral de l'économie publique, l'Office fédéral de l'agriculture doit également retenir notre atten- tion à la suite de perspectives de développement assez peu heureuses. Je veux parler du compte laitier. Il accuse une somme totale de charges de 688,5 millions pour la période 1982/1983. Il passe à 753,4 millions dans l'exercice en cours et l'on prévoit au budget pour l'année laitière 1984/1985 une grimpée à 834,4 millions. Par rapport à ces chiffres qui marquent l'évolution du compte global, la part de la Confé- dération évolue de la façon suivante: 367,5 millions au compte sous révision, 432,2 millions pour l'année en cours et 522 millions pour l'année prochaine. Ceci représente une augmentation de près de 160 millions de charges nettes pour la Confédération sur deux exercices. Ce secteur est marqué par des difficultés qui ont une très grande analogie avec le domaine des vins indigènes, à savoir d'énormes stocks, une certaine morosité du marché, aussi bien à l'inté- rieur du pays qu'à l'extérieur, et entraîne l'obligation d'inter- venir par des ventes spéciales et des actions ayant inévita- blement des conséquences sur le rendement financier. Voilà les deux remarques que je voulais faire au chapitre du Département de l'économie publique. La commission vous propose d'en accepter le compte.
Genehmigt - Approuvé
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Genehmigt - Approuvé
Gesamtrechnung, Bilanz, Spezialfonds, Rückstellungen Compte général, bilan, fonds spéciaux, provisions
Genehmigt - Approuvé
Eidgenössische Münzstätte und Versicherungskasse Monnaie fédérale et caisse d'assurance
Genehmigt - Approuvé
Bundesbeschluss über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1983 Arrêté fédéral concernant le compte d'Etat de la Confédération suisse pour l'année 1983
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.026 PTT. Rechnung 1983 PTT. Compte 1983
Botschaft und Rechnung vom 18. April 1984 Message et compte du 18 avril 1984
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT,
Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 1984 Décision du Conseil national du 12 juin 1984
Arnold, Berichterstatter: Die Prüfung und Genehmigung von Jahresrechnungen der öffentlichen Hand vollzieht sich gewöhnlich nach dem gleichen Schema. Man vergleicht die Rechnung erstens einmal mit dem Voranschlag. Zweitens vergleicht man das Rechnungsjahr mit dem Vorjahr, und drittens stellt man Vergleiche über die einzelnen Betriebs- bzw. Verwaltungszweige an.
Bei der Behandlung der Finanzrechnung der PTT-Betriebe für das Jahr 1983 werde ich mich an dieses bewährte Schema halten.
Die Verwaltung darf die Kredite ja nicht beliebig veschieben. In der PTT-Rechnung 1983 gibt es Kreditüberschreitungen von insgesamt 120 Millionen Franken, bei einem Gesamtauf- wand von 6 Milliarden Franken keine besonders grosse Summe. Hinzu kommt, dass den Kreditüberschreitungen von 120 Millionen nicht beanspruchte Kredite von 146 Millio- nen gegenüberstehen. Die Überschreitungen sind also mehr als kompensiert. Sie sind zusammen mit der Gesamtrech- nung vom Parlament zu genehmigen. Die Ablieferung von 90 Millionen Franken an die Bundeskasse entspricht genau dem Voranschlag. Das im Vergleich zum Budget bessere Jahresergebnis kommt der allgemeinen Finanzierungsre- serve der PTT zugute, indem ihr nicht bloss die budgetierten 14 Millionen, sondern 30 Millionen zugewiesen werden konnten.
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Staatsrechnung 1983
Compte d'Etat 1983
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.022
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
289-293
Page
Pagina
Ref. No
20 012 657
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