Verwaltungsbehörden 07.06.1984 84.398
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Motion Hefti
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E 7 juin 1984
ten und offene Fragen im Problem enthalten, die wir einfach zunächst einmal genau prüfen möchten, ohne dass wir uns gleich die Hände binden. Daher die Form des Postulates, wobei ich zusichern kann, dass der Bundesrat einem in die Form des Postulates gekleideten Auftrag ebenso Aufmerk- samkeit schenken wird, wie wenn es eine Motion wäre. Ich möchte also die Befürchtung zerstreuen - vor allem Frau Bauer hat sie ausgedrückt -, dass ein solches Postulat einfach in der Schublade verschwinden werde. Wir werden Ihnen einen Katalog der möglichen und denkbaren Mass- nahmen gemäss Auftrag unterbreiten.
Hefti: Ich beantrage, eventuell über Motion oder Postulat abzustimmen und das Resultat dem Rat in einer definitiven Abstimmung zu unterbreiten.
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für die Überweisung des Postulates Für die Überweisung der Motion
25 Stimmen 8 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für die Überweisung des Postulates Dagegen
29 Stimmen
4 Stimmen
84.398 Motion Hefti. Asylgesetz. Revision Droit d'asile. Révision
Wortlaut der Motion vom 22. März 1984
Das Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 führt zu Folgen und Missbräuchen, welche bei dessen Erlass kaum vorausgese- hen worden waren. Auch lässt sich die heutige Situation nicht mit derjenigen während des letzten Weltkrieges ver- gleichen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, unverzüglich den Räten eine Revision des Asylgesetzes vorzulegen, wobei der Weg eines dringlichen Bundesbeschlusses nicht auszu- schliessen ist. Die Revision hat insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
Auch wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind, sollen die Behörden nicht verpflichtet sein, Asyl zu gewähren, sondern nur die Möglichkeit dazu haben.
Beim Entscheid, ob Asyl zu gewähren sei, sind jeweils die inländischen Gegebenheiten und Bedürfnisse mitzuberück- sichtigen.
Die Anwendung des Gesetzes soll in enger Verbindung mit den Kantonen erfolgen, wobei deren berechtigten Anlie- gen Rechnung zu tragen ist.
Texte de la motion du 22 mars 1984
La loi sur l'asile du 5 octobre 1979 entraîne notamment des abus, qui n'étaient guère prévisibles au moment où elle a été édictée. En outre, la situation actuelle n'est pas comparable à celle qui prévalait pendant la Seconde Guerre mondiale. Le Conseil fédéral est donc invité à proposer sans retard aux Chambres une révision de la loi sur l'asile, sans exclure la possibilité d'un arrêté fédéral urgent. Cette révision doit en particulier tenir compte des points suivants:
Même si les conditions requises par la loi sont remplies, l'octroi de l'asile ne doit pas être une obligation pour les autorités, mais seulement une possibilité.
Avant de décider si l'asile doit être accordé, il faut égale- ment prendre en considération la situation et les besoins du pays.
L'application de la loi doit se faire en étroite coordination avec les cantons qui doivent pouvoir faire valoir leurs inte- rêts justifiés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Meier Hans, Steiner (3)
Hefti: Was versteht man im allgemeinen unter Asylrecht? Es ist das Recht eines Staates, Flüchtlinge aufzunehmen, ohne dass er daran von anderen Staaten, wobei namentlich an den Herkunftsstaat zu derken ist, gehindert werden kann. Dagegen versteht man unter Asylrecht nicht den Anspruch des Flüchtlings, von einem Staate aufgenommen zu werden. Diesbezüglich hat der Staat, der aufnehmen soll, keine rechtliche Verpflichtung. Diese Seite des Asylwesens wird denn auch bezeichnenderweise nicht mit Asylrecht, sondern mit Asylpolitik umschrieben. So verhält es sich meines Erachtens überall in der Welt, und bis vor kurzem, d.h. bis zur Annahme unseres neuen Asylgesetzes, verhielt es sich auch bei uns so.
Durch die Annahme dieses Asylgesetzes sind bei uns keine Probleme gelöst - es bestanden vorher auch keine - wor- den, sondern im Gegenteil: es wurden Probleme geschaf- fen. Vorher, unter dem alten Zustand, verfügte die Schweiz über eine weite Praxis im Asylwesen. Es kam einmal zu heftigen Diskussionen, ob unsere Asylpolitik während der Zeit des letzten Weltkrieges richtig gewesen sei, aber nach diesem Krieg hörte man keine Klagen mehr, dass wir bezüg- lich Aufnahme von Flüchtlingen «zu eng-» oder «zu weither- zig» gewesen seien. Dies ergibt sich nun erst unter dem neuen Recht und mit dem Fall der Tamilen aus Sri Lanka (oder Ceylon, wie es früher hiess). Was ist der Grund dafür? Wir haben in dieses Gesetz eine Definition des Flüchtlings eingeführt. Wir haben zwar nicht formell dem Flüchtling das Recht gegeben, aufgenommen zu werden, wenn er die Definition erfüllt. Wir haben uns aber innerstaatlich ver- pflichtet, bei Erfüllung der Erfordernisse der Definition die Aufnahme vorzunehmen, und das kommt in der Praxis auf dasselbe heraus.
Das Problem mit den Tamilen, das zu gewissen Diskussio- nen Anlass gab, ist meiner Meinung nach ohne weiteres lösbar. Aber, was sich hier nun mit Sri Lanka ergeben hat, kann sich morgen mit irgendwelchen afrikanischen oder asiatischen Staaten wiederholen. Und dann steht ausser Diskussion, dass wir nicht einfach so weitergehen können, sondern dass - von der Aufnahmefähigkeit und auch von der Überfremdung her - gewisse Schranken bestehen, wobei, wenn ich das hier erwähne, ich einfach das wieder- hole, was der Bundesrat selber seinerzeit im Zusammen- hang mit den Gastarbeitern erklärt hat.
Der Fehler liegt wie gesagt bei dieser unglücklichen Geset- zeskonzeption, indem die Definition des Flüchtlings eine Verpflichtung schafft. Wenn wir eine Definition schaffen, die den Missbrauch verhindert und die auch die erwähnten innerstaatlichen Momente berücksichtigt, dann würde in manchen an sich berechtigten Fällen die Aufnahme verun- möglicht. Gehen wir aber umgekehrt so weit, dass wir jeden an sich denkbaren Fall, den wir unter Umständen bejahen, durch die Definition erfassen wollen, dann gehen wir in der anderen Richtung zu weit. Wir haben es viel zu wenig in der Hand, die Missbräuche und die effektiven Untragbarkeiten zu verhindern.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass es hier - entgegen der Konzeption des Gesetzes -· nicht um eine «Justizfunktion», sondern richtigerweise um eine «Regierungsfunktion» geht, was bedeutet, dass die Behörde einen weiten Spielraum haben müsste, eine Kompetenz, die sich mit gesetzlichen Schranken und Vorschriften allein nie genügend einfassen lässt.
Aus diesen Gründen komme ich dazu, dass - wenn wir einerseits die Missbräuche und Übertreibungen der heuti- gen Ordnung vermeiden wollen, andererseits uns aber auch nicht die Hände zu sehr binden wollen, da wir sonst den besonderen Umständen gewisser Fälle nicht mehr gerecht werden könnten - eine Änderung der heutigen Gesetzes-
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konzeption eben im Sinne der Rückführung des Asylwesens in die Asylpolitik und damit in den weitgehenden freien Ermessungsspielraum der Behörden nötig ist. Denn zu ver- schiedenen Zeiten dürfte auch die Aufnahmepolitik, in Anbetracht der jeweils bestehenden Verhältnisse, Änderun- gen unterworfen sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine weitere unglückliche Bestimmung hinweisen: dass wir einen Flücht- ling anders behandeln, wenn er bereits im Lande ist, als wenn er von aussen das Gesuch stellt. Hier ist ebenfalls eine grosse Quelle für Missbräuche und Ungerechtigkeiten. Ganz allgemein ladet die heutige Konzeption des Gesetzes gerade zu Missbräuchen ein. Es entstehen die Schlepperor- ganisationen, die ihre Tätigkeit weiter ausüben können und diese eher vermehren als vermindern. Auch bei den internen Hilfsorganisationen könnte die Gefahr nicht ausgeschlossen werden für die Zukunft, dass solche Momente mitspielen, denn derartige Tätigkeit wird heute leider je länger, je weni- ger unentgeltlich geleistet.
Unser heutiges Gesetz gibt übrigens auch gerade fremden Regierungen Missbrauchsmöglichkeiten in die Hand. Sie können versucht sein, missliebige Bevölkerungsteile ein- fach dank der offenherzigen Schweiz abzuschieben; ja sogar, um Subversionen innerhalb unseres Landes zu kreie- ren oder allgemein unerwünschte Elemente - ich denke nur an die ganze Drogenszene - loszuwerden. Aus all diesen Überlegungen geht meine Motion dahin, dass wir das heu- tige, in gewissen Bestimmungen unglückliche Gesetz etwas modifizieren, grob gesagt, dass wir aus der jetzt obligatori- schen oder beinahe obligatorischen Formel etwas mehr wieder zur Kann-Formel rücken, wie es früher der Fall war, und wobei sich damals keine Unzukömmlichkeiten ergaben. Ich halte die heutige Aufregung im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsgesetz für übertrieben, aber die Sache kann sich weiterentwickeln, und der Bundesrat steht mit dem heutigen Gesetz dann der Entwicklung hilflos gegenüber, wenn wir nicht gewisse Modifikationen anbringen werden. Wir geben so extremen Entwicklungen Nahrung, die wir, glaube ich, alle ablehnen, und die für uns unzukömmlich sind, auch dann, wenn ihnen der Erfolg versagt bleibt.
Ich beantrage Ihnen daher, meiner Motion zuzustimmen.
Bundesrat Friedrich: Namens des Bundesrates nehme ich zur Motion von Herrn Hefti folgendermassen Stellung: Durch die starke Zunahme der Asylgesuche entstanden Ver- zögerungen in der Gesuchsbehandlung; diese können heute, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, ohne weiteres vier bis sechs Jahre betragen, da das zur Bewälti- gung dieser Belastung notwendige Personal im Departe- ment zurzeit noch nicht vorhanden ist. Die Entwicklung belastet vor allem die grösseren Städte, wo die Asylbewer- ber ja in erster Linie hingehen.
Um das Asylverfahren zu beschleunigen, hat der Bundesrat dem Parlament im Juni 1983 eine Revision des Asylgesetzes vorgeschlagen, und er hat zusätzliche Stellen für die Gesuchsbehandlung beantragt. Die Revision wurde von den Räten in der Wintersession beschlossen, die Personalbe- gehren jedoch nur teilweise gutgeheissen. Mit dem nun zur Verfügung stehenden Personal werden wir dieses Jahr vor- aussichtlich etwa 6000 Gesuche erledigen können, so dass Ende 1984 noch Gesuche und Beschwerden von etwa 25000 Personen hängig sein werden. Diese Lagebeurteilung hat das EJPD bekanntlich dazu veranlasst, der Finanzkommis- sion einen Zwischenbericht vorzulegen und zusätzliches Personal zu beantragen. Ein rasches und trotzdem sorgfälti- ges Verfahren ist Voraussetzung für den konsequenten Gesetzesvollzug und eine glaubwürdige Politik überhaupt. Es scheint, dass nach Ihrem Entscheid über die Nachtrags- kredite dieses zusätzliche Personal doch noch bewilligt wird.
Zur Lösung der anstehenden Probleme wird nun vom Motio- när eine Revision des Asylgesetzes beantragt. Die Beurtei- lung der vorgeschlagenen Änderungen setzt voraus, dass der Rahmen einer möglichen weiteren Revision grob abge- steckt wird. Der Bundesrat sieht diesen Rahmen ungefähr
folgendermassen: Echte Flüchtlinge sollen in der Schweiz weiterhin Aufnahme finden. Der Begriff des Flüchtlings, wie er heute im Asylgesetz umschrieben ist, darf nicht geändert werden, weil das eine Absage an die schweizerische Asyltra- dition überhaupt bedeuten würde. Eine Änderung müsste zudem zu einer Kündigung der Flüchtlingskonvention von 1951 führen, was uns aussenpolitisch nicht als vertretbar erscheint. Umgekehrt aber muss die Anziehungskraft der Schweiz auf Ausländer, die ihr Land aus asylfremden Gründen verlassen, vermindert werden. Zur Verwirklichung dieses Zieles ist eine Beschleunigung des Asylverfahrens, verbunden mit einer konsequenten Wegweisungspraxis, unbedingt nötig.
Herr Ständerat Hefti hat in der mündlichen Begründung gefragt, was man unter Asylrecht eigentlich verstehe, und die Frage mit allgemeinen politischen Überlegungen beant- wortet. Ich muss einfach darauf hinweisen, dass der Bun- desrat in seiner Politik an das Asylgesetz gebunden ist, solange es existiert. Man kann dem Bundesrat nicht zum Vorwurf machen, dass er sich an das Gesetz hält. Richtig ist, und da stimme ich Herrn Ständerat Hefti ohne weiteres zu, dass mit der Schaffung dieses Gesetzes eine Art Verrechtli- chung der Asylpolitik stattgefunden hat. Es werden anstelle politischer Entscheide weitgehend rechtliche Entscheide gefällt. Man hat aber gerade diesen Umstand als einen der grossen Fortschritte betrachtet.
Nach Verfassung und geltendem Asylgesetz gibt es kein subjektives Recht auf Asyl. Der Asylbewerber hat jedoch Anspruch auf ein ordentliches Verfahren und einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Entscheid. Nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen besteht ein Anspruch auf Erlass einer gesetzeskonformen Verfügung. Das bedeutet, dass nach geltendem Recht Asyl gewährt werden muss, sofern die im Gesetz umschriebenen Voraus- setzungen als gegeben angenommen werden. Eine Abwei- chung von diesem Grundsatz sollte nach unserer Auffas- sung nur in Ausnahmesituationen zulässig sein und müsste sich ausreichend begründen lassen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob der Geltungsbereich von Artikel 9 des Asylgesetzes auszudehnen sei. Artikel 9 enthält ja heute schon eine Art Notstandsklausel. Allerdings eine Notstandsklausel, die - auch nach meiner Auffassung - zu eng gefasst ist und vor allem nur europäische Verhältnisse im Auge hat. Dem Bundesrat könnte neu beispielsweise die Befugnis erteilt werden, bei einem ausserordentlichen Zustrom von Flüchtlingen die Voraussetzungen für die Asyl- gewährung und die Rechtstellung der Flüchtlinge ein- schränkend zu regeln und besondere Verfahrensbestim- mungen aufzustellen. Persönlich halte ich eine solche Revi- sion des Gesetzes für wünschenswert. Man sollte eher in diese Richtung gehen, als eine Änderung des Flüchtlingsbe- griffes vorsehen: Der Bundesrat ist daher bereit, Ziffer 1 der Motion in diesem Sinne entgegenzunehmen.
Am individuellen Prüfungsverfahren muss festgehalten wer- den, da nur so die echten von den unechten Flüchtlingen unterschieden werden können. Nach Ziffer 2 der Motion sollen für den Asylentscheid die inländischen Gegebenhei- ten und Bedürfnisse mitberücksichtigt werden. Es ist nicht ganz klar, was damit konkret gemeint ist. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Motionär in erster Linie an eine mögliche Kontingentierung der Flüchtlinge denkt. Damit wäre aber der Anspruch auf individuelle Gesuchsprüfung nicht mehr garantiert. Das Asylgesetz müsste materiell einer eigentlichen Totalrevision unterzogen werden, was eben- falls zur Kündigung der Flüchtlingskonvention führen würde. Aus diesem Grunde lehnen wir Ziffer 2 der Motion ab.
Eine umfassende Delegation der Asylentscheide an die Kan- tone ist unseres Erachtens aus rechtlichen Gründen, mit Rücksicht auf die notwendige einheitliche Praxis, nicht denkbar. Denkbar ist aber unter Umständen eine Entscheid- delegation für bestimmte Kategorien von Gesuchstellern, mit der Möglichkeit der Beschwerde an den Bund. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die Aufgaben im Asylbereich zum vorneherein nur in enger Zusammenarbeit
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mit den Kantonen erfüllt werden können. Dieser enge Kon- takt besteht bereits heute, und den Anliegen der Kantone soll auch in Zukunft - ich möchte sagen: selbstverständlich - Rechnung getragen werden. Wir sind bereit, Ziffer 3 der Motion in diesem Sinne anzunehmen.
Abschliessende Erklärung des Bundesrates: Die Motion wird hinsichtlich Ziffer 2 abgelehnt. Die Ziffern 1 und 3 werden entgegengenommen.
Miville: Der hier von Kollege Hefti aufgeworfenen Problema- tik kann die Bedeutung nicht abgesprochen werden; seine Bedenken sind ernstzunehmen. Nur scheint mir, dass der Weg, der mit dieser Motion beschritten werden soll, nicht der richtige ist, sondern eine der verschiedenen Überreak- tionen darstellt, mit denen sich nun die Räte (nämlich auch der Nationalrat, Motion Lüchinger) in dieser Session zu befassen haben.
Bei allem, was ich in diesem Rate, und gerade in diesem Rate, erlebt habe an seriöser, kenntnisreicher Beurteilung der Fragen nach ihren juristischen Inhalten hin, erstaunt es mich einigermassen. dass man uns nun - darf ich sagen - zumuten will, zu beschliessen, dass, wenn Voraussetzungen eines Gesetzes erfüllt sind, dennoch Behörden nicht ver- pflichtet werden sollen, diesen Tatbeständen Rechnung zu tragen. Mir scheint, alles in allem, dass das revidierte Asylge- setz mit seinen in verschiedenen Punkten doch recht scharf gefassten Kriterien (auch hinsichtlich der Beurteilung, ob nun jemand ein echter Flüchtling oder ein Wirtschaftsflücht- ling ist), in Kraft seit dem 1. Juni, seit sieben Tagen also, nun zuerst einmal seine Wirkungen entfalten soll. Dann wollen wir darüber sprechen, ob die Erwartungen, die wir an dieses Gesetz geknüpft haben, in Erfüllung gegangen seien oder nicht.
Mir scheint - ich sage es noch einmal -, der Weg, der hier besonders unter Punkt 1 beschritten werden soll, nicht ganz dem zu entsprechen, was immer wieder von unserem Rate gesagt wird: er sei in einer gewissen Weise das Rechtsge- wissen unserer Nation.
Als verhängnisvoll würde es mir auch erscheinen, die Asyl- politik sozusagen zu kantonalisieren. Wir haben, als wir uns mit allem Ernst und in aller Verantwortung hier mit diesem revidierten Asylgesetz befassten, den Willen zum Ausdruck gebracht, dass die Asylpolitik eine Sache des Bundes ist und bleiben muss. Eine Kantonalisierung dieser Materie würde zur Anwendung ganz verschiedener Kriterien und damit zu einer Art von Willkür führen. Ich sage noch einmal: Wir dürfen uns jetzt keine Überreaktionen leisten auf vorhan- dene Schwierigkeiten, die, wenn wir sie zahlenmässig aus- drücken, bedeuten, dass wir jetzt 50000 Flüchtlinge und Asylsuchende in unserem Lande haben auf eine Gesamtbe- völkerung von 6,5 Millionen. Man muss diese Proportion immerhin sehen. Das Wasser steht uns nicht am Halse, und das Boot ist nicht voll, um eine früher oft genannte Formu- lierung zu erwähner.
Wenn ich das sage, kommt mir folgendes in den Sinn: «Das Boot ist voll», das war vor noch nicht langer Zeit Gegen- stand eines Films und ausführlicher Betrachtungen in der Presse, in der Öffentlichkeit, in denen man recht harte Urteile über die Leute gefällt hat, die während des Zweiten Weltkrieges hier in unserem Lande die Asylpolitik bestimmt haben. So wird dann hintendrein geurteilt; und auch über das, was wir jetzt tun oder nicht tun, wird später einmal unter Umständen hart geurteilt werden. Daran haben wir zu denken.
Wir haben uns im Ständerat dazu entschlossen, der Admini- stration, die sich mit den Bewilligungen zu befassen hat (also dem Bundesamt für Polizeiwesen), mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Das scheint mir eine wichtige Mass- nahme zu sein im H nblick auf die Erfüllung der humanitä- ren Verpflichtungen, die hier unserem Lande, einem kleinen, reichen Lande, gestellt sind.
Dabei muss es meiner Auffassung nach vorläufig bleiben: Vollzug des von uns erst vor kurzem und in Abwägung aller Gesichtspunkte beschlossenen Gesetzes sowie Garantie eines speditiven Vollzuges - im Interesse unseres Landes
und im Interesse der auf Entscheide wartenden Flüchtlinge - durch zur Verfügungstellung von genügendem Personal. Im weiteren sind Rationalisierungsmöglichkeiten auszu- schöpfen, aber ohne Verlust des individuellen Gehaltes der Verfahren. Eine Möglichkeit, die von Sachkennern erwähnt wird, ist die «Dezentralisation» der Bundespolizeistellen sozusagen an die Front, in die betroffenen Kantone. Die Bundespolizeistellen, die ja nun vermehrt Personal bekom- men sollen, hätten dann cort die bundesamtlichen Befra- gungen durchzuführen.
Ferner scheint es mir eine Aufgabe unserer Eidgenossen- schaft zu sein, im Hinblick auf die örtliche Verteilung der Flüchtlinge eine Solidarität der Kantone zu erzwingen, wenn sie sich nicht von selbst und aufgrund guten Willens ergibt. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir das Gesetz ändern, sondern es entschieden und entschlossen durchführen sol- len im Sinne eines raschen, aber individuellen Verfahrens, das in tunlicher Zeit Klarheit darüber schafft, ob jemand Flüchtling ist oder nicht, ob er hier bleiben kann oder nicht. Wir dürfen auf keinen Fall Zustände riskieren, bei denen am Ende Bewilligungen bloss deshalb erteilt werden, weil jemand schon so lange hier im Lande gewesen ist.
Die Ausführungen von Herrn Bundesrat Friedrich tragen nach meiner Auffassung zur Beruhigung der ganzen Ange- legenheit bei. Insbesondere gilt das für seine Zusage, den Artikel 9 des neuen Gesetzes im Sinne eines praktikableren Vollzuges umzugestalten.
Wir müssen unsere Haltung wahren: unsere Asyltradition, die einen Teil der moralischen Geltung unseres Landes in der Welt ausmacht, so ähnlich wie das Rote Kreuz. Ich habe es schon gesagt: Wir sind ein kleines, reiches Land. Wir müssen uns fragen, was wir in der Sicht dieser heutigen Welt darstellen. Eine Wirtschaftsmacht? Eine Finanzmacht? Eine militärische Macht gewiss nicht. Aber vielleicht eine moralische Macht, wenn wir uns zu Aufgaben positiv stellen, die mit Wahrung der Menschenrechte, Entwicklungspolitik, Flüchtlingswesen zu tun haben. Jawohl, Herr Hefti, das Land ist nicht dazu verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen, aber es gibt da gewisse humanitäre Pflichten.
Ich appelliere heute ganz besonders an die Vertreter der Christlich-demokratischen Partei, von denen ich in dieser Frage einiges erwarte, nicht zuletzt im Hinblick auf die eindrücklichen Aufrufe, die in letzter Zeit vom Hilfswerk Caritas, das ihr ja nahesteht, immer wieder erfolgt sind. Ich glaube, dass wir statt rascher gesetzlicher Reaktionen - mit allen Gefahren, die sie in sich bergen können - eher des biblischen Wortes eingedenk sein sollten: «Was ihr getan habt einem der Geringsten unter euch, habt ihr mir getan.»
Mme Bauer: Par voie de motion, M. Hefti propose une révision de la loi sur l'asile. Une telle demande me paraît prématurée et j'estime que cette motion ne peut pas être acceptée, dans sa totalité au moins. La loi, en effet, vient seulement d'entrer en vigueur et en raison de l'insuffisance d'un personnel adéquat et suffisant en nombre, elle n'a pas encore déployé tous ses effets. Toutes les possibilités qu'elle offre n'ont donc pas encore été utilisées. Ce serait céder, d'autre part, à des réactions émotionnelles marquées par une xénophobie incompatible avec la tradition d'accueil de notre pays. L'Office central suisse d'aide aux réfugiés qui sait de quoi il parle, parce qu'il possède une vue d'ensemble du problème, affirme qu'une nouvelle révision de la loi ne se justifie pas, la loi sur l'asile constituant une base sérieuse pour mettre en pratique une politique d'asile réaliste et humanitaire, dans l'esprit de la tradition suisse. Il importe plutôt, préconise l'Office central suisse d'aide aux réfugiés, de dédramatiser la discussion et de faire des propositions concrètes en augmentant le personnel - ce que nous venons de faire et je m'en réjouis - et en utilisant les divers moyens qu'offre la loi en vigueur.
Examinons donc les mesures supplémentaires pouvant être utilisées pour résoudre un problème dont on sait qu'il atteint une dimension planétaire et qui, en raison de la multiplica- tion des tensions, des guerres et des atteintes aux droits de l'homme, ne saurait être réglé rapidement. On estime en
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effet globalement le nombre des réfugiés à 17 millions et l'on doit reconnaître qu'un certain nombre de pays ont durci leur politique d'accueil ces derniers temps. On comprend donc mieux l'afflux des réfugiés à nos frontières, attirés qu'ils sont par la tradition démocratique et humanitaire de la Suisse. Puissent les Suisses d'aujourd'hui rester dignes de cette tradition séculaire d'accueil! On en prévoit 8000 pour l'année en cours et nous dirons qu'il faut nous y préparer. Certains cantons tels que Vaud, Fribourg, Zurich, Bâle, Berne et Genève sont particulièrement touchés et je vou- drais rappeler ici les démarches réitérées du Conseil d'Etat genevois et, notamment, celles du conseiller d'Etat Guy Fontanet, ainsi que les propositions constructives restant dans le cadre de la loi actuelle, je le souligne, qu'il a adressées au chef du Département fédéral de justice et police.
J'aimerais avoir sur trois de ces propositions l'opinion de M. Friedrich, conseiller fédéral.
La première question concerne la coordination sur le plan international. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention, par des interventions bilatérales ou multilatérales, de favoriser une meilleure coordination sur le plan international avec les autres pays européens, notamment dans le cadre du Conseil de l'Europe, dans le but d'épuiser les possibilités de départ vers un pays tiers ou de retour dans le pays d'origine, ce qui peut être possible après un changement de régime et notamment le retour au système démocratique? Il faudra certes que les garanties soient données pour que le réfugié n'ait pas à pâtir ni dans sa santé physique ni dans son intégrité psychique et c'est volontairement qu'il retournera dans son pays.
La deuxième question concerne la coordination sur le plan national. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de favoriser une meilleure coordination sur le plan national, dans le sens d'une répartition plus équitable entre les cantons qui doi- vent pouvoir faire valoir leurs intérêts justifiés? Je reprends là une formule de M. Hefti, car je pense que ce troisième point peut être parfaitement accepté. Mais n'y a-t-il pas lieu de revenir à la charge auprès des gouvernements cantonaux - et ils comptent dans ce conseil des représentants -, ces gouvernements cantonaux qui refusent de faire preuve de solidarité confédérale, qui refusent d'héberger, voire même. un seul réfugié? On ne peut nier que les difficultés actuelles dans notre pays, que la détérioration de la situation concer- nant les réfugiés proviennent essentiellement de la concen- tration des demandeurs d'asile dans quelques aggloméra- tions du pays. Ainsi, je le répète, il n'est pas admissible que des cantons refusent d'accueillir des réfugiés, tandis qu'un canton comme Genève doit en accueillir une centaine par mois, ce qui fait tout de même près de 1200 par année. Or Genève ne pourra en confier que 200 seulement à d'autres cantons, ce qui est tout à fait insuffisant. Il faut souligner en effet que la capacité d'accueil de notre canton est proche de la saturation et qu'il doit être rapidement déchargé, sous peine de voir s'amplifier des réactions négatives incontrôla- bles. D'autre part, nous voudrions souhaiter qu'au niveau fédéral l'information à la population d'une part et aux gou- vernements cantonaux, d'autre part, soit améliorée et inten- sifiée.
La troisième question touche à une certaine decentralisa- tion, dont il a déjà été parlé et qui me paraît indispensable. Le droit d'asile est fédéral, affirme le gouvernement, il doit être appliqué de manière uniforme dans tout le pays. Ainsi le Conseil fédéral déclare-t-il qu'il n'est pas favorable à la cantonalisation de la procédure d'asile et refuse-t-il d'aban- donner aux cantons le soin de juger de la qualité de réfugié. Je partage entièrement ce point de vue. Cependant, dans l'intention d'accélérer la procédure, ne pourrait-on envisa- ger, dans les régions les plus touchées du pays, une décen- tralisation des autorités fédérales compétentes et une fusion des auditions cantonales et fédérales, lors de l'examen des motifs de la fuite.
Il ne fait pas de doute que les solutions que je viens de proposer peuvent être réalisées dans le cadre de la loi actuelle. Celle-ci ne saurait donc être modifiée avant même
d'avoir déployé tous ses effets. C'est pourquoi jugeant, dans certains de ces points, la motion excessive, je la repousserai pour ma part.
Binder: Ich ergreife das Wort nicht, weil Herr Miville uns gerade dazu aufgefordert hat, hier Farbe zu bekennen, son- dern weil das Problem, das Herr Hefti aufgegriffen hat, tatsächlich besteht. Wir wissen, dass unsere Behörden zur- zeit nicht in der Lage sind, das Asylproblem auf eine menschlich anständige und rechtlich adäquate und vertret- bare Art und Weise zu lösen. Deswegen ist denn auch Unruhe entstanden: Eine Unruhe im Volk, aber auch eine Unruhe bei den Vollzugsbehörden der Kantone.
Die Motion Hefti greift nun aber das Asylproblem und das Asylgesetz in der Substanz an. Ich möchte deshalb drei Bemerkungen anbringen:
Auch wenn wir in der Asylpolitik zurzeit vor einer sehr schwierigen Situation stehen, dürfen wir den Kopf nicht verlieren und sozusagen in steriler Betriebsamkeit das Asyl- gesetz dauernd und in der Substanz ändern. In dieser Hin- sicht erstaunt mich die Gesetzesgläubigkeit des Herrn Hefti. Er meint, wenn man das Gesetz ändere, dann könne man auch das Asylproblem an sich bewältigen. Nach meiner Auffassung liegt das Problem weniger im Asylgesetz als im Vollzug, im richtigen und zeitlich angemessenen Vollzug. Hier haben wir - wie das Herr Bundesrat Friedrich gesagt hat - in letzter Zeit einiges getan. Zunächst haben wir vor kurzer Zeit als Parlament das Asylgesetz geändert und flexi- bler gestaltet. Das neue Asylgesetz, oder besser gesagt das abgeänderte Asylgesetz, ist erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Ferner haben wir, nicht im Dezember, aber jetzt, dem Begehren des Bundesrates entsprochen und ihm mehr Personal zur Verfügung gestellt, damit die Asylgesuche rascher behandelt werden können. Das ist der heutige Tat- bestand. Ich glaube, dass auch im Asylrecht etwas Rechts- ruhe eintreten sollte. Wir dürfen nicht dem Irrglauben verfal- len, durch dauernde Änderungen des Gesetzes könnten wir das Asylproblem ohne weiteres lösen.
Wir wollen jetzt, bevor das Asylgesetz schon wieder - und zwar nach den Vorschlägen des Herrn Hefti fundamental - ändern, zunächst die Wirkungen der getroffenen Massnah- men zumindest einmal abwarten. Ich bin der Meinung, dass das neue Asylgesetz im Kern nach wie vor gut und richtig ist. Das Asylgesetz hat, wie dies auch Herr Bundesrat Friedrich erklärte, eigentlich lediglich unsere bisherige bewährte tra- ditionelle Asylpolitik, auf die wir als Kleinstaat Schweiz stolz sind, legiferiert. Wir stehen zum Grundrecht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wenn wir zu diesem Grund- recht stehen, dann gilt es nicht nur für Schweizer, sondern dann gilt es für alle Menschen, also auch für Flüchtlinge.
Wenn die Erfahrungen mit den kürzlich vorgenommenen Gesetzesänderungen und der Erhöhung des Personalbe- standes zeigen sollten, dass wir im Asylrecht nicht mehr Herr der Lage sind, dann dürften meines Erachtens lediglich Verfahrensvorschriften geändert werden. In diese Richtung stösst die Motion von Herrn Nationalrat Lüchinger, die von 106 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet ist. Meines Wissens ist der Bundesrat bereit, die Motion Lüchin- ger entgegenzunehmen, also eine Motion, die nicht den Kern des Asylgesetzes treffen will, sondern sich mit einer Revision der Verfahrensvorschriften begnügt. Es darf wohl angenommen werden, dass der Nationalrat der Motion Lüchinger zustimmt. Sofern der Nationalrat die Motion Lüchinger erheblich erklärt, gelangt diese Motion an unse- ren Rat und wird von der ständeratlichen Kommission vor- behandelt. In dieser ständerätlichen Kommission können dann alle schwierigen Probleme bezüglich Änderung des Asylgesetzes in Ruhe und Sachlichkeit geprüft werden.
Wenn am Asylgesetz schon etwas geändert werden muss, dann schlägt Herr Lüchinger den besseren Weg vor als Herr Hefti. Ich möchte deshalb Herrn Kollegen Hefti bitten, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wenn er dies nicht tut, beantrage ich Ihnen Ablehnung der Motion in globo. Es geht einfach nicht an, wegen der aufgetretenen Schwierigkeiten
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jetzt das Asylgesetz im Kern anzugreifen und den Flücht- lingsbegriff zu ändern.
Frau Meier Josi: Nach den Ausführungen der verschiedenen Vorredner kann ich von dem, was ich zu sagen gedachte, vieles weglassen. Es ist zuzubilligen, dass neue Flüchtlings- gruppen aus total fremden Kulturkreisen schwierige Integra- tionsprobleme schaffen. Es trifft zu, dass verbrecherische Schlepper bedauernswerte Opfer schamlos ausnützen, wobei sie von modernen Flugwegen profitieren. Deshalb hat die Zahl der Flüchtlinge, die unkontrolliert ins Land gelan- gen, sehr zugenommen. Die eigenen Wirtschaftsprobleme erleichtern die Eingliederung von Flüchtlingen gegenwärtig nicht gerade. Massierungen von Flüchtlingen in drei bis vier Kantonen lassen politische Schwelbrände entstehen. Ich bin aber einig mit den Vorrednern, welche davon ausgehen, dass die bestehenden Missstände nicht auf Mängel des Gesetzes, sondern auf Mängel in der Anwendung des Geset- zes zurückzuführen sind. Deswegen ist auch nicht das Gesetz zu ändern, sondern in erster Linie seine Anwendung. Ich widersetze mich vor allem den Absätzen 1 und 2 der Motion von Herrn Hetti, weil sie tatsächlich die Substanz des Asylrechtes gefährden. Ich glaube ferner, dass man sich mit Absatz 1 in eine rechtsstaatlich unzulässige Zone begibt, weil der Vorschlag darauf hinausläuft, ein Gesetz zwar zu haben, es aber dann nicht zu befolgen. Zum Teil werden mit diesem Absatz 1 auch offene Türen eingeschlagen, weil wir - wie es Herr Bundesrat Friedrich schon sagte - ja mit dem heutigen Gesetz eindeutig einen individuellen Asylanspruch ablehnen und nur ein rechtsstaatliches Verfahren für einen anwesenden Flüchtling einführen wollten. Rechtsstaatlich bedenklich ist auch -- das wurde schon gesagt -, dass man ein erst wenige Tage in Kraft stehendes Gesetz schon wie- der ändern will.
Stellung nehmen möchte ich nur noch zu zwei Punkten. Herr Bundesrat Friedrich hat gesagt, man könnte Artikel 9 im Asylgesetz überprüfen und dem Bundesrat für Ausnah- mesituationen zusätzliche Kompetenzen geben. Ich meine, dass das nicht einmal nötig ist. Ein Notstand lässt sich bekanntlich nur sehr, sehr bedingt normieren. Notsituatio- nen erfordern auch Notmassnahmen; und ich gehe davon aus, dass der Bundesrat in solch besonderen Situationen, die uns wirklich überfordern, auch entsprechend handeln muss und dabei wirklich nicht auf einzelne Paragraphen angewiesen ist.
Besonders unterstreichen möchte ich aber noch jenes Anliegen, das wir alle gemeinsam haben: Es muss eine Attraktivitätsverminderung der Schweiz als Asylland erreicht werden, und das ist ebenfalls ein Problem der Anwendung. Dabei wäre noch vermehrt auf die Eingaben der Hilfswerke abzustellen. Ich erinnere Sie daran, die eben erwähnte Cari- tas forderte schon vor Jahren, dass man die Flüchtlinge nicht in die Städte und in die Hotels hineinsetze, sondern dass man sie - und Sie möchten das bitte nicht mit Konzen- trationslagern verwechseln - in Barackenlager bringt. Wenn man Flüchtlinge - wie dies geschah - aus einem südlichen Land von Anfang an im Gottharddorf Wassen unterbringt, wo sie zwar Aufsehen erregen, dann schreiben sie nicht nach Hause: «Kommt hierher, hier ist es schön»; dann unterlassen sie derartige «Nachrufe». Es gilt also, die Leute in solchen Übergangslagern zu belassen, bis das schnelle rechtliche Verfahren durchgeführt ist. Nachher können sie auch, wenn sie nicht Flüchtlinge sind, wieder weggewiesen werden, ohne dass wir jene negativen Reaktionen riskieren, die bei Wegweisungen nach sechs Jahren unvermeidbar sind.
Verbessert werden kann auch das Verfahren. Wir finden es grundfalsch, wenn heute von den einzelnen Hotels aus Leute einzeln zur Befragung nach Bern gerufen werden, da mit ein paar Franken noch schnell ein Essen einnehmen und dann wieder zurückfahren an irgendeinen Platz. In dieser Zeit könnten Leute, wenn wir jetzt genügend Personal haben, in zentrale Lager fahren und Befragungen in ver- gleichbaren Fällen konzentriert in viel kürzerer Zeit durch- führen. Das sind konkrete Forderungen, die die Hilfswerke
schon seit langem stellen. Bitte befolgen Sie diese Rat- schläge. Das wird uns viel Ärger und Zeit ersparen.
Man müsste schliesslich auch den Kampf gegen die Schlep- per ganz entschieden verstärken. Auch dazu brauchen wir keine Gesetzesänderungen, sondern vor allem die Zusam- menarbeit der Polizeidirektoren der Kantone unter sich und die Zusammenarbeit der Polizeidirektoren mit den betreffen- den Ämtern im Bund.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, gemäss dem Vor- schlag von Herrn Binder vorzugehen und auf alle Fälle Absatz 1 dieses Vorstosses abzulehnen.
Meier Hans: Als Mitunterzeichner der Motion Hefti möchte ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, wie in weiten Kreisen die Auffassung besteht, mit der Bewilligung von mehr Personal für die Behandlung der Asylgesuche sei das Flüchtlingsproblem in der Schweiz gelöst. Diese bedau- ernswerten Menschen müssen doch in allen Kantonen und in allen Gemeinden Aufnahme finden. Ich begreife die Kan- tone Genf, Waadt, Freiburg und Bern, die über die schwie- rige Situation besorgt und mehr als unzufrieden sind. Heute haben wir es mit einer Absetzbewegung aus Drittweltlän- dern, vor allem aus Diktaturen, in die Industrieländer zu tun, was einer Art kleiner Völkerwanderung gleichkommt.
Bei allem Verständnis für diese Leute müssen wir uns heute fragen, was wir dann noch tun wollen, wenn wirklich wieder in grösserem Ausmass Flüchtlinge kommen, für die unser Gesetz eigentlich konzipiert ist. Diejenigen Kreise, die auf jede berechtigte Kritik ungehalten reagieren, müssten vor allem bei der Bevölkerung in allen Kantonen und Gemein- den eine Grundwelle der Bereitschaft zur Aufnahme dieser Flüchtlinge auslösen und das Verständnis der schweizeri- schen Arbeitslosen finden, dass man diese bedauernswer- ten Menschen aus fernen Ländern trotz der Schwierigkeiten auf unserem Arbeitsmarkt in den Arbeitsprozess eingliedern muss. Hier wäre noch viel Arbeit zu leisten, die vor allem diesen Kreisen zukommt.
Hier liegen doch die entscheidenden Probleme. Die besten ideellen Vorstellungen - urd hier beziehe ich mich auf den Appell von Herrn Miville an die CVP - helfen doch nicht über diese grossen praktischen Schwierigkeiten hinweg. Da müs- sen Lösungen gefunden werden, wenn wir nicht in unabseh- bare Schwierigkeiten - und diese zeichnen sich ab - hinein- schlittern wollen. Rechtzeitige Vorkehren haben nichts mit Fremdenhass und Unmenschlichkeit zu tun. Die Stellung des Bundesrates scheint mir ausgewogen zu sein und den Problemen Rechnung zu tragen.
Hefti: Ich schliesse mich dem Antrag des Bundesrates an und verzichte auf Punkt 2, wobei Punkt 1 und 3 aufrechter- halten bleiben. Der Umwandlung in ein Postulat kann ich mich nicht anschliessen.
Bundesrat Friedrich: Ich möchte Sie zuerst nochmals auf die grundlegende Situation hinweisen. Wir hatten bis Ende der siebziger Jahre ungefähr 1000 Personen jährlich, die in der Schweiz um Asyl nachsuchten. Diese Zahl ist dann in wenigen Jahren sprunghaft angestiegen. Es waren 1983 beinahe 8000, und ich kann Ihnen sagen, dass die Asylbe- werber in den ersten Monaten des laufendes Jahres - vergli- chen mit der Vergleichsperiode im Vorjahr - noch einmal zugenommen haben, und zwar bisher um etwa 25 Prozent. Auf der «Nachfrageseite» gibt es also keine Entlastung. Auf lange Sicht ist eine solche Entlastung auch nicht zu erwar- ten, gibt es in der Welt doch bereits etwa 20 Millionen Flüchtlinge. Unser Hauptproblem besteht nun einfach darin, dass wir dieser Flut mit dem bisherigen Personal nicht Herr werden konnten. Deshalb hat die Dauer der Verfahren der- massen zugenommen, dass die Attraktivität der Schweiz immer grösser geworden ist: Wenn man Aussicht hat, auf jeden Fall einmal drei, vier, fünf Jahre in der Schweiz bleiben zu können, dann lohnt sich für viele die Einreise. Dazu kommt, dass Sie die Leute - aus humanitären Gründen - nach drei, vier, fünf oder sechs Jahren in vielen Fällen nicht mehr zurückschicken können. Sie müssen den Aufenthalt
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Motion Hefti
fremdenpolizeilich regeln; damit haben diese Ausländer ihr Ziel erreicht. Das spricht sich natürlich in den Herkunftslän- dern herum und führt zu neuen Einwanderungen.
Aus diesem Teufelskreis müssen wir herauskommen! Eine wesentliche Massnahme ist die Aufstockung des Personals. Denn, wenn wir die Gesuche in sechs bis acht Monaten behandeln können, dann wird die Attraktivität der Schweiz sinken. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie den Personalantra- gen diesmal zugestimmt haben. Ich bedaure allerdings, dass wir ein halbes Jahr verloren haben.
Nun noch ein paar Bemerkungen zu einzelnen Voten. Frau Bauer möchte ich folgendermassen antworten: «Bessere Koordination auf internationaler Ebene>> ist sehr leicht gesagt, aber sehr schwer durchzuführen. Wir haben natür- lich regelmässige Kontakte mit den benachbarten europäi- schen Ländern; diese haben aber ihre eigenen Sorgen. Zum . Teil sind auch sie von Flüchtlingen überschwemmt und deshalb nicht geneigt, uns unsere Sorgen abzunehmen.
Wir haben auch einen sehr engen Kontakt mit dem Hoch- kommissariat der UNO für Flüchtlinge in Genf. Ich kann Ihnen sagen, dass dort sehr gute Arbeit geleistet wird. Man versucht, die Flüchtlinge in ihren Regionen unterzubringen; denken Sie an die afghanischen Flüchtlinge in Pakistan .: Wenn diese 2 bis 3 Millionen auch noch bei uns anstehen würden, sähe die Situation noch ganz anders aus! Wir arbeiten auch mit dem Departement für auswärtige Angele- genheiten eng zusammen und versuchen auf diplomati- schem Weg, Rückkehrwillige wieder in ihre Länder zurück- zubringen. In Zusammenarbeit mit den Organen der Entwicklungshilfe bemühen wir uns auch, potentielle Flüchtlinge in den betreffenden Regionen und in Nachbar- staaten unterzubringen. Dazu brauchen sie aber die Einwilli- gung dieser Nachbarstaaten. Diese internationale Aktivität ist erst langfristig wirksam; sie bringt keine Lösung von heute auf morgen.
Wir strengen uns seit Jahren an, auf nationaler Ebene bes- ser zu koordinieren. Wir können die Kantone aber nicht zwingen, Flüchtlinge aus anderen Kantonen aufzunehmen, sondern wir können nur vorschlagen, dass die weniger belasteten Kantone den stärker belasteten helfen. Darin liegt ein Grund für eine weitere Asylgesetzrevision. Der Bund sollte die Kompetenz erhalten, eine bessere Verteilung vor- zunehmen. Es geht nicht an, dass vor allem die welschen Kantone dermassen überlastet sind, während andere Kan- tone sehr wenig in Anspruch genommen werden. Ich weiss natürlich, dass ich bei einigen Kantonen damit auf wenig Sympathie stosse.
Zur dritten Frage von Frau Bauer: Dezentralisation des Ver- fahrens. Dieser Ratschlag - das gilt auch als Antwort an Frau Ständerätin Meier - wird uns von den Hilfswerken seit Jahren unterbreitet; leider ist damit sehr wenig zu gewinnen. Wir haben schon Befragergruppen in besonders belastete Kantone geschickt, um die Befragungen dort durchzufüh- ren. Es war festzustellen, dass unser Apparat im Ergebnis noch stärker belastet wurde. Engpässe entstehen zum Bei- spiel in bezug auf die Dolmetscher. Wir haben für gewisse Sprachen, etwa für Tamilisch, natürlich nur wenige Dolmet- scher. Bei einer Dezentralisierung verlieren diese mit den Reisen viel Zeit.
Wir können die kantonalen und die eidgenössischen Befra- gungen auch nicht zusammenlegen, weil sie nicht den glei- chen Gegenstand haben. Im kantonalen Verfahren müssen vorerst die Personalien und die Fluchtgründe festgehalten werden. Damit wird die Voraussetzung für die Vorbereitung gezielter Befragungen durch die eidgenössischen Speziali- sten geschaffen. Wenn wir die beiden Verfahren zusammen- legen, ist diese gezielte Vorbereitung nicht mehr möglich; die Befragungen sind weniger aufschlussreich.
Zum Votum von Herrn Ständerat Binder möchte ich bemer- ken, dass eine wesentliche Erleichterung eintreten wird, wenn das Personal eingearbeitet ist. Sie dürfen sich aber keine grossen Illusionen machen: es braucht seine Zeit - nach unserer Erfahrung ein Jahr -, bis die Leute über die Verhältnisse in den entsprechenden Herkunftsländern im Bilde sind und den einzelnen Fall auf diesem Hintergrund
schlüssig beurteilen können. Die im Winter beschlossene Personalvermehrung beginnt sich jetzt allmählich auszuwir- ken. Die Leute sind rekrutiert und können an die Arbeit gehen.
Ich teile die Auffassung von Herrn Standerat Binder, dass gewisse Verfahrenvorschriften im Gesetz noch vereinfacht werden können. Das wäre für uns eine weitere Hilfe. Darin liegt ein weiterer Grund für die Annahme bestimmter Punkte der Motion.
Es bleibt noch die Frage der Unterbringung der Flüchtlinge: Frau Ständerätin Meier, es ist längst auch unser Bestreben, die Bewerber vermehrt in Lagern unterzubringen. Auch hier sind aber die Kantone zuständig. Wir können sie nicht einfach zwingen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre wünschbar. Man darf aber nicht übersehen, dass der Betrieb solcher Lager ganz wesentliche Anforderungen an die Infrastruktur stellt. Dafür braucht es Personal. Es braucht eine ganze Organisation. Schwierigkeiten entste- hen vor allem dann, wenn Sie in diesen Lagern mehr als 50 bis 100 Flüchtlinge konzentrieren.
Wir haben den Kantonen schon vorgeschlagen, gewisse Grosslager zu eröffnen. Es gäbe konkrete Möglichkeiten, etwa die Kaserne Vallorbe. Der Kanton Waadt hat sich - nach meiner Meinung begreiflicherweise - «mit Händen und Füssen» zur Wehr gesetzt, weil es zahlreiche Probleme gibt. Banale Frage: Was passiert, wenn 400 Personen - aus Afrika oder Asien - in diesem kleinen Dorf mit einer einzigen Wirtschaft leben müssen?
Es stünde im weiteren ein Barackenlager der Armee in Grindelwald zur Verfügung. Die Grindelwaldner sind aber mit Rücksicht auf den Tourismus auf ein solches Grosszen- trum nicht erpicht. Wir stossen also überall auf verständli- che Schwierigkeiten und Widerstände.
Wir haben etwa 15 bis 20 Aufnahmezentren in der Schweiz. In nächster Zeit werden noch einige weitere eröffnet. Diese reichen aber bei weitem nicht aus, um die grosse Zahl der Flüchtlinge, vor allem in den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg, unterzubringen. Darum müssen noch andere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden, die zugege- benermassen zur Attraktivität des Asyllandes Schweiz bei- tragen.
Wenn der Bundesrat zu zwei Punkten der Motion Hefti grundsätzlich ja sagt, nämlich zu den Ziffern 1 und 3, so hat das im wesentlichen folgenden Grund: Bei der abgeschlos- senen Gesetzesrevision wollte der Bundesrat eigentlich wei- ter gehen, und zwar teilweise in der Richtung, die Herr Hefti vorgeschlagen hat. Wir sind aber im Vernehmlassungsver- fahren auf ein negatives Echo gestossen, und vor allem die nationalrätliche Kommission hat sehr zurückhaltende Beschlüsse gefasst. Wir wollten vor allem auch den Anwen- dungsbereich des summarischen Verfahrens weiter fassen, als er jetzt im Gesetz festgelegt ist. Aber die nationalrätliche Kommission hat diese Erweiterung abgelehnt. Der Bundes- rat ist also nicht etwa inkonsequent, indem er jetzt etwas vollkommen Neues befürwortet. Wir haben schon bei der ersten Gesetzesrevision diese Linie verfolgt. Eine erwünschte Massnahme läge auch - wie gesagt - in einer gewissen Ausdehnung der Notstandsklausel nach Artikel 9. Diese Klausel könnte aktuell werden, wenn ein solcher Zu- strom, wie er jetzt aus Sri Lanka stattfindet, plötzlich noch aus vier bis fünf anderen Staaten einsetzen würde. Ich denke etwa an Pakistan, wo jetzt neuerdings religiöse Aus- einandersetzungen stattfinden. Die Anwendbarkeit des heu- tigen Artikel 9 wäre aber sehr fraglich, denn die bestehende Notstandsklausel ist nach ihrem Wortlaut und vor allem auch nach den Materialien ausserordentlich eng zu interpre- ·tieren. Sie kann unseres Erachtens jedenfalls nicht mit gutem Gewissen auf eine solche Situation angewendet werden.
Die Frage von Herrn Miville nach weiteren Rationalisie- rungsmöglichkeiten habe ich mit meiner Stellungnahme zur Dezentralisierung bereits beantwortet.
Nun möchte ich Ihnen abschliessend etwas Konkretes sagen, wie wir uns eine allfällige weitere Gesetzesrevision etwa vorstellen. Das wird in der Antwort auf die Motion
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Motion Hefti
Lüchinger, die wir übrigens entgegennehmen möchten, dann näher dargestellt. Zunächst einmal sollte der Bund die Befugnis haben, eine bessere Verteilung - ich habe das bereits erwähnt - der Flüchtlinge auf die Kantone anzuord- nen, um nicht weiterhin auf das Wohlwollen der Kantone, die nicht belastet sind, angewiesen zu sein. Im übrigen entstehen vor allem den stark belasteten Kantonen ausser- ordentlich hohe Administrativkosten - Herr Ducret kann es bestätigen. Wir möchten die Kompetenz haben, dass der Bund die Kantone auch hier entlasten könnte. Wir wün- schen eine weitere Kompetenz - das trifft sich mit der Absicht von Frau Meier -, nämlich vermehrt die Unterbrin- gung in Kollektivunterkünften anzuordnen. Wir streben im weiteren eine Vereinheitlichung der Unterstützungssätze an und möchten bewirken, dass die Unterstützung in erster Linie in Naturalleistungen erfolgt und nicht in Geld. Es ist heute so, dass Flüchtlinge, die einen sehr niedrigen Lebens- standard gewohnt sind, aufgrund der massgebenden kanto- nalen Unterstützungssätze eher zu viel Geld erhalten und damit noch ihre Angehörigen im Herkunftsland unterstützen können, was nicht unbedingt der Zweck der Übung ist. Ferner steht die Kompetenz zur Diskussion, in gewissen Ausnahmefällen - dort, wo vergleichbare Verhältnisse vor- liegen - auch einmal Kollektiventscheide zu fällen. Beispiel: Eine ganze Gruppe kommt aus dem selben Dorf und ist aus den gleichen Gründen ausgewandert.
Ein letzter Punkt: Wir möchten in eindeutigen Fällen unter Umständen auf die kantonale Befragung allein abstellen können, unter Verzicht auf eine eidgenössische Befragung. Ich betone: in Fällen, die zum vornherein eindeutig sind. Damit habe ich auch begründet, warum wir bereit sind, die Punkte 1 und 3 der Motion Hefti entgegenzunehmen. Ob dies in der Form der Motion oder des Postulats geschieht, ist für mich persönlich nicht entscheidend. Wir werden in beiden Fällen gründlich und speditiv arbeiten. Auf der sel- ben Linie liegt auch die Motion Lüchinger. Wir möchten indessen - und das ist der Hauptgrund für die Ablehnung des Punktes 2 - keine Kantonalisierung einführen.
Hefti: Ich möchte festhalten, dass man die Ablehnung des Punktes 2 damit begründet, dass man keine Kantonalisie- rung will.
Miville: Jetzt verstehe ich gewisse Dinge nicht mehr ganz. Der Bundesrat will die Motion Lüchinger entgegennehmen, obwohl Herr Lüchinger im Nationalrat gesagt hat, worum es ihm hierbei geht. Unter anderem geht es ihm genau um die Kantonalisierung, die von Ihnen, Herr Bundesrat, abgelehnt wird, und zudem dann noch um eine Unterscheidung der Flüchtlinge nach ethnischen Kriterien. Aber damit haben wir uns jetzt hier nicht zu befassen. Herr Bundesrat Friedrich will im weiteren Punkt 1 der Motion Hefti als Motion entge- gennehmen, obwohl uns doch Herr Binder in überzeugen- der Art und Weise dargelegt hat, dass dieser Punkt juristisch höchst problematisch ist. Ich möchte jetzt schon sagen, dass ich nicht in der Lage bin, irgendeinem Punkt dieser Motion - weder als Motion noch als Postulat - beizu- pflichten.
Bundesrat Friedrich: Massgebend ist nicht die Begründung, sondern der Text einer Motion. Wir sagen in der Stellung- nahme zur Motion Lüchinger genau, welche Gesetzesände- rungen und Massnahmen in Frage kommen. In diesem Sinne erklärt der Bundesrat Annahme.
Le président: Je rappelle que le Conseil fédéral accepte les points 1 et 3 sous forme de motion, mais transforme le point 2 en postulat. M. Hefti n'est pas d'accord en ce qui concerne cette façon de faire.
Hefti: Ich glaube, es braucht mein Einverständnis für eine Umwandlung in ein Postulat. Ich bin aber gegen eine Umwandlung meiner Motion in ein Postulat; also wird man abstimmen müssen.
Le président: M. Hefti retire le point 2 de sa motion. Cette question peut donc être considérée comme réglée. Le Con- seil fédéral accepte les points 1 et 3 sous forme de motion. M. Binder et d'autres députés, quant à eux, proposent la transformation de la motion en postulat, mais cela ne peut se faire qu'avec l'accord du motionnaire, ce qui n'est pas le cas.
Abstimmung - Vote Für Überweisung als Motion Dagegen
19 Stimmen 16 Stimmen
Schluss der Sitzung um 9.55 Uhr La séance est levée à 9 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hefti. Asylgesetz. Revision Motion Hefti. Droit d'asile. Révision
In
Dans
In
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.398
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.06.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
256-262
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Pagina
Ref. No
20 012 652
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