Verwaltungsbehörden 04.06.1984 84.024
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Bekämpfung des Alkoholismus
nachzugehen und vor allem auch die Alkoholdelegation zu orientieren. Insbesondere scheint es mir wichtig, dass diese Abklärung in den Expertenauftrag, der offenbar gegenwär- tig formuliert wird, aufgenommen wird.
Bundesrat Stich: Ich gebe gerne zur Frage von Herrn Stän- derat Affolter Auskunft. Es ist richtig, dass diese Zentral- stelle integriert worden ist. Ich habe dieser Integration zuge- stimmt, und zwar mit rascher Wirkung, also ohne ein Budget abzuwarten. Dies aus dem einfachen Grund, weil es auch meines Erachtens unhaltbar ist, dass eine Zentralstelle, aus- serhalb des Budgets und ohne direkt integriert zu sein, durch die Alkoholverwaltung unterstützt wird. Dabei muss man sich bewusst sein, dass diese Zentralstelle früher durch private Organisationen mit Beiträgen unterstützt worden ist. Damals mag es richtig gewesen sein, dass sie selbständig war; seit Jahren trägt die Alkoholverwaltung die ganzen Kosten dafür. Deshalb scheint es mir richtig, dass man diese Zentralstelle in die Alkoholverwaltung integriert hat.
Sie haben festgestellt, dass man den Personalplafond wegen dieser sieben Leute nicht erhöht, sondern ihn beibe- halten hat. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass inner- halb der Alkoholverwaltung diese sieben Stellen eingespart worden sind. Das war für mich die Voraussetzung, um diese Übung überhaupt vorzunehmen.
Zum zweiten, der Frage der Expertise: Da muss ich einfach sagen, dass die Integration diese Expertise nicht beeinträch- tigt. Ich finde es selbstverständlich, dass die Frage ebenfalls überprüft wird, ob die Aufgabenverteilung in der Alkoholver- waltung gegenüber anderen Departementen richtig ist oder nicht. Aber im ganzen spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob diese Zentralstelle noch als selbständiges Gebilde weiterbesteht oder ob sie integriert ist. Aus diesen Überle- gungen heraus habe ich gefunden, es sei eine administra- tive Vereinfachung, die auch die Kontrolle durch das Parla- ment erleichtert. Deshalb meine ich, man müsse eine solche Massnahme sofort treffen, und ich bitte Sie dafür um Ver- ständnis.
Zum Antrag des Herrn Kommissionspräsidenten möchte ich nur festhalten, dass ich ihm ebenfalls zustimme.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone 1981/82 Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons 1981/1982
Bericht des Bundesrates vom 5. März 1984 (BBI I, 705) Rapport du Conseil fédéral du 5 mars 1984 (FF 1, 709)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Zumbühl, Berichterstatter: Artikel 15 der Übergangsbestim- mungen der Bundesverfassung bestimmt in der Fassung vom 30. November 1980, dass die Kantone von 1980/81 bis 1984/85 5 Prozent der Reineinnahmen der Alkoholverwal- tung erhalten. Diesen Anteil haben sie vollumfänglich zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkohol- missbrauches zu verwenden. Artikel 45 des Alkoholgesetzes von 1932 verpflichtet die Kantone, dem Bundesrat gemäss einem speziellen Rubrikenschema jährlich über die Verwen- dung ihrer Anteile zu berichten. Die Alkoholverwaltung überprüft die Berichte der Kantone und überwacht dadurch den verfassungskonformen Einsatz der Gelder. Sie steht in laufendem Kontakt mit den zuständigen kantonalen Stellen. Im Berichtsjahr 1981/82 sind alle Kantone ihrer verfassungs- mässigen Pflicht nachgekommen und haben ihren ganzen Anteil am Reinertrag der Alkoholverwaltung für die Bekämp- fung des Alkoholismus verwendet. Die Gesamtaufwendun- gen betrugen 13,9 Millionen Franken. Für die Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus wurden 5,8 Millionen oder 40 Prozent - im Vorjahr waren es 43 Prozent - aufgewendet. Auf die Bekämpfung der Wirkungen entfielen 8,3 Millionen Franken oder 57 Prozent, im Vorjahr 54 Prozent. Die restli- chen 3 Prozent dienten der Bekämpfung sowohl der Ursa- chen als auch der Wirkungen. Für die Bekämpfung der Wirkungen wird somit zusehends mehr aufgewendet als für die Vorbeugung, was eigentlich bedauerlich ist.
In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, warum der Bericht eine derart veraltete Terminologie verwendet. Man hatte uns erklärt, die Eidgenössische Kommission für Alko- holfragen sei bereits mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für einen neuen Berichtsrahmen beauftragt worden. Diese Kommission hätte aber - das ist sicher richtig so - mit der Arbeit zugewartet, bis die Reinertragsverteilung der Alkohol- verwaltung endgültig geklärt ist. Die Alkoholkommission beantragt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Le président: La commission vous propose de prendre connaissance du rapport. Y a-t-il une proposition diver- gente? Je constate que ce n'est pas le cas. Le Conseil a donc pris acte du rapport.
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Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone 1981/82 Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons 1981/1982
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1984
Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.024
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.06.1984 - 18:15
Date
Data
Seite
217-217
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20 012 641
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