Interpellation on Italian customs delays rejected

20012582Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.06.1984Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council dealt with Interpellation Spälti concerning two matters: alleged exports of military technology to South Africa by Oerlikon-Bührle AG and repeated customs delays at the Italian border. In its written reply, the Federal Council stated that the war material act did not apply to intangible rights such as patents and manufacturing licenses, and that Switzerland had already banned war material exports to South Africa in 1963. On the customs issue, it referred to bilateral and multilateral efforts to ease border formalities and protect Swiss transport interests. The chamber then voted on whether to discuss the interpellation and rejected the motion.

Omnilex-Regeste

Art. 41 BV; war material legislation; scope of federal permit requirement for intangible rights: the constitutional basis of the war material act covers only weapons, ammunition, explosives and other war material, not immaterial rights such as patents or manufacturing licences; consequently, the transfer of such licences cannot be subjected to a federal authorisation under that act. The Federal Council may nevertheless rely on other foreign-policy and export-control measures, including autonomous prohibitions and diplomatic action (consid. written statement).

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1984

N

1007

Interpellation Spälti

dass die Oerlikon-Bührle AG in den Jahren 1980 bis 1983 Militärtechnologie nach Südafrika exportierte. Die Zeit- schrift bringt Auszüge aus dem südafrikanischen Patent- journal.

Gerade weil die gleiche Firma wegen illegaler Kriegsmate- rialausfuhr in den sechziger Jahren nach Südafrika bereits verurteilt wurde, müssen Wiederholungen verhindert werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Artikel 41 der Bundesverfassung, auf dem das Kriegsmate- rialgesetz beruht, bezieht sich ausschliesslich auf «Waffen, Munition, Sprengmittel und sonstiges Kriegsmaterial», nicht aber auf immaterielle Rechte, wie Patente und Fabrikations- lizenzen. Es ist deshalb nicht möglich, die Transaktion von Fabrikationslizenzen aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes einer Bundesbewilligung zu unterstellen.

Im übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz bereits im Jahre 1963 aus eigener Initiative die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Südafrika untersagt hat.

Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

39 Stimmen 75 Stimmen

84.376 Interpellation Spälti Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift Grève du zèle des douaniers italiens

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1984

Im Zusammenhang mit dem erneuten Dienst nach Vorschrift an der italienisch-schweizerischen Grenze ist durch eine zweite Streikwelle an der Grenze zu unserem südlichen Nachbarn auf ein bedeutendes Problem hingewiesen wor- den, das einerseits dem schweizerischen Transportgewerbe, der exportorientierten Industrie und andererseits der Wirt- schaft insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat. Nach- dem die Schweiz als internationales Transit- und Binnen- land ein vitales Interesse an offenen Grenzen und an einer reibungslosen Grenzabfertigung haben muss und die Erschwernisse für das Transportgewerbe durch solche Grenzprobleme ausgeweitet werden, stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen Regierung zu unternehmen, um eine möglichst effiziente und ungestörte Grenzabfertigung zu gewährleisten?

  2. Was gedenkt der Bundesrat gegenüber der italienischen Regierung zu unternehmen, um im Raum Norditalien die Sicherheit von schweizerischem Eigentum wie Camions, Lastfahrzeuge und deren Frachtgut sicherzustellen und um den Schaden, der der schweizerischen Volkswirtschaft durch Streiks entsteht, mit angebrachten Massnahmen zu mindern?

  3. Was unternimmt der Bundesrat multilateral insgesamt, um den Ruf der Schweiz als Transitland gegenüber den angrenzenden Drittländern durchzusetzen?

Texte de l'interpellation du 19 mars 1984

A sujet de la grève du zèle qui a eu lieu une fois de plus à la frontière italo-suisse, une deuxième vague de grève a fait apparaître un important problème, qui est à l'origine de dommages considérables subis non seulement par les transports et l'industrie d'exportation de notre pays, mais aussi par son économie toute entière. Comme il est vital

pour la Suisse, qui est un pays de transit international sans accès direct à la mer, que les frontières restent ouvertes et que les formalités de passage se fassent facilement, et comme ces problèmes de frontières aggravent les difficultés que connaît la branche des transports, je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:

  1. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du Gouvernement italien pour accélérer et faciliter les forma- lités douanières?

  2. Quelles démarches pense-t-il entreprendre auprès du Gouvernement italien pour assurer en Italie du Nord la sécurité des biens qui sont la propriété de Suisses, plus précisément des poids-lourds et des marchandises qu'ils transportent, et pour réduire, à l'aide de mesures appro- priées, le préjudice causé à l'économie de notre pays?

  3. Quelles démarches entreprend-il sur le plan multilatéral pour que les pays avoisinants reconnaissent à la Suisse sa réputation de pays de transit?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Basler, Bonny, Flubacher, Graf, Lüchinger, Neuenschwander, Steinegger, Tschuppert, Wellauer (10)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Bereits zum zweiten Male innert kürzester Frist hat eine erneute Streikwelle der italienischen Zöllner an der Schwei- zer Grenze in der Region Tessin Konfusion und Unruhe verursacht. Dies nicht nur für die im Tessin ansässige Bevöl- kerung, sondern auch für die Schweizer Zollbeamten, die ihren Dienst nur noch unter erschwerten Bedingungen lei- sten konnten, und für die Hunderte von ausländischen Frachtführern, die gezwungen wurden, auf die Grenzabferti- gung zu warten.

Das Demonstrieren durch Dienst nach Vorschrift, die Ankündigung eines Generalstreiks und die unregelmässige Erledigung der Zollformalitäten ergeben für die Region, für die Zollbeamten und insbesondere für das Transportge- werbe schwere Probleme.

Das Transportgewerbe wird nun durch diese Ereignisse nach der kürzlich erfolgten Volksabstimmung noch zusätz- lich wirtschaftlich belastet. Der schweizerische Strassen- nutzverkehr ist weltweit schon am stärksten belastet und eingeschränkt (teuerstes Dieselöl, Nacht- und Sonntagsfahr- verbot, Maximalgesamtgewichtseinschränkungen usw.); es arbeitet ohne staatliche Subventionen und hat im Rahmen der Gesamtverteidigung seine besondere Bedeutung, indem dieser Wirtschaftszweig der Armee seine Transportmittel als Requisitionsfahrzeuge zur Verfügung stellen muss.

Während Tagen stauten sich Fahrzeuge in unübersehbaren Kolonnen. Stehende Fahrzeuge verursachten den Eigentü- mern hohe Kosten, und die Lieferverzögerungen schaden der exportorientierten Schweizer Industrie und Wirtschaft. Insgesamt verursacht diese nachlässige Zollabfertigung auf italienischer Seite nicht nur den schweizerischen, sondern auch den Volkswirtschaften benachbarter Staaten, die die Schweiz als Transitland benutzen, unübersehbare Schäden. Zudem wird durch dieses Verhalten der italienischen Zoll- beamten der internationale Güterverkehr unverhältnismäs- sig behindert. Als Binnenland sollte sich die Schweiz der Bedeutung offener Grenzen und ungehinderter Grenz- abfertigung im klaren sein und sich dafür entsprechend einsetzen.

Nachweisbar sind folgende Schäden festzustellen: Durch das Überschreiten der Lieferfristen kann der Frachtführer seinen Frachtvertrag nicht fristgemäss erfüllen. Dadurch fehlen der Industrie Ersatzteile und Rohmaterialien. Weiter sind Verderbsschäden feststellbar. Diese entstandenen Schäden sind teilweise durch Versicherungen gedeckt. Der Schaden ist noch nicht quantifizierbar. Durch die Staus auf der italienischen Seite werden die Transport- und Einsatz- pläne der Unternehmen wertlos. Diese ungeordneten Zustände schaffen verbesserte Möglichkeiten für operativ vorgehende und organisierte Banden, Nutzfahrzeuge, Ladungen und Anhänger auszurauben. Es steht fest, dass

128-N

N 22 juin 1984

1008

Interpellation Carobbio

jährlich über 1000 Ladungen oder Fahrzeuge von schweize- rischen Transporteuren in Italien geraubt werden. Den Scha- den haben die Versicherungen und der Transporteur zu tragen.

Trotz internationalen gesetzlichen Grundlagen (Überein- kommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr) wird der Transporteur mit einem Rückbehalt im Schadenfalle (Überschreiten der Lieferfrist und Verderbsschaden) belastet. In vielen Fällen kann die Versicherung aus versicherungsvertraglichen Gründen infolge höherer Gewalt den Schaden nicht übernehmen. Das Verhalten des italienischen Zollpersonals verursacht einen unverhältnismässigen Schaden, der aus wirtschafts- und ordnungspolitischer Sicht nicht einfach hingenommen werden darf.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral

  1. Der Bundesrat ist seit jeher bestrebt, eine möglichst effiziente sowie ungestörte Grenzabfertigung sicherzu- stellen.

Dementsprechend hat er mit der EG sowie mit einzelnen Nachbarstaaten - so auch mit Italien - Abkommen abge- schlossen, welche eine effiziente Grenzabfertigung ermögli- chen sollen. Die Zollverwaltungen arbeiten zur Durchfüh- rung dieser Verträge eng zusammen.

Ferner haben am 9. April 1984 die Minister der Mitgliedstaa- ten der EG und der EFTA anlässlich ihres Treffens in Luxem- burg die Notwendigkeit unterstrichen, den freien Verkehr der industriellen Güter insbesondere bezüglich der Ver- einfachung der Grenzformalitäten zu verbessern und haben ausdrücklich ihre Absicht bekundet, ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren.

Angesichts der jüngsten Ereignisse an den italienischen Grenzen haben die Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, Italiens und der Schweiz eine Expertenkommission eingesetzt, welche bis nächsten Herbst den Ministern konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Grenzkontrollen unterbreiten soll. Auch auf bilateraler Ebene wird nach allen Mitteln gesucht, um die Grenzabferti- gung noch weiter zu vereinfachen.

Beim Auftreten von Störungen an der Grenze ist der Bun- desrat über diplomatische Kanäle, anlässlich offizieller Besuche, sowie über direkte Kontakte auf Verwaltungs- ebene mit Nachdruck vorstellig geworden, um die schweize- rischen Interessen geltend zu machen. Es sei hier lediglich auf die Demarchen des Vorstehers des EVD anlässlich des offiziellen Besuches des italienischen Aussenhandelsmini- sters am 27. März 1984 in Bern sowie des Vorstehers des EDA anlässlich seines offiziellen Besuches in Rom am 3. Mai 1984 verwiesen.

Der Bundesrat wird weiterhin jede Gelegenheit voll aus- schöpfen, um die kontinuierliche Verwirklichung der inter- nationalen Vereinbarungen sicherzustellen.

  1. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Entwendung von Ladungen und Fahrzeugen schweizerischer Transpor- teure in Italien voll bewusst. Der Schutz auch ausländischen Privateigentums ist die Aufgabe eines jeden souveränen Staates.

  2. Hier ist insbesondere das von der Schweiz am 23. Novem- ber 1972 mit der Europäischen Gemeinschaft abgeschlos- sene Abkommen zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren (AS 0.631.242.04) zu erwähnen.

Unter den zahlreichen vom Bundesrat unternommenen Schritten sei beispielhaft erwähnt:

  • Die Schweiz nimmt im multilateralen Rahmen der Euro- päischen Konferenz der Transportminister (CEMT) an den Arbeiten und Beschlüssen teil, welche auch eine Erleichte- rung der Grenzkontrollen bezwecken.

  • Die Schweiz hat die Internationale Konvention der UNO- Wirtschaftskommission für Europa (ECE) vom 21. Oktober

1982 betreffend die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen unterzeichnet.

Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

26 Stimmen 56 Stimmen

84.393 Interpellation Carobbio Hilfe für wirtschaftlich bedrohte Regionen. Einzelfall

Aiuto finanziari in favore delle regioni economicamente minacciate. Caso Ker-Tiles SA, Cresciano Aide aux régions économiques menacées. Cas d'espèce

Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1984 Der Unterzeichner fragt den Bundesrat:

a. Wussten die Bundesbehörden bei ihrem Beschluss vom 20. Januar 1982 und bei der Unterzeichnung der Vereinba- rung mit der Banca della Svizzera Italiana über die Schwie- rigkeiten Bescheid, in der die Ker-Tiles schon damals steckte?

b. Musste die Bürgschaft inzwischen eingelöst werden?

c. Wenn nein, sind die Bürgschaft und die übrigen Erleich- terungen, die der Ker-Tiles gewährt wurden, auch für die Niro Ceramic AG Kopenhagen bestätigt worden?

d. Was halten die Bundesbehörden von der heutigen Lage und den künftigen Aussichten der Ker-Tiles-Niro Ceramic in Cresciano?

Testo della interpellanza del 22 marzo 1984

Il sottoscritto chiede al Consiglio federale di dire:

a. al momento della decisione del 20 gennaio 1982 e della firma della successiva convenzione con la Banca della Sviz- zera Italiana le autorità federali erano a conoscenza della difficoltà in cui versava già allora la Ker-Tiles;

b. nel frattempo la fideiussione ha dovuto o no essere onorata;

c. se non è stata onorata, la fideiussione e tutte le altre facilitazioni concesse alla Ker-Tiles sono state confermate anche a favore della Niro Ceramic SA di Copenaghen, oppure no;

d. quale è l'atteggiamento delle autorità federali rispetto all'attuale situazione e alle prospettive future della Ker-Tiles- Niro Ceramic di Cresciano.

Texte de l'interpellation du 22 mars 1982

Le soussigné demande au Conseil fédéral de dire:

a. Si, lorsque la décision a éte prise le 20 janvier 1982 et que la convention a été signée avec la Banque de la Suisse italienne, les autorités fédérales connaissaient déjà les diffi- cultés dans lesquelles se trouvait la Ker-Tiles;

a. Si la caution a dû être versée ou non dans l'intervalle;

c. Dans la négative, si la caution et toutes les autres facilités accordées à la Ker-Tiles ont aussi été confirmées en faveur de la Niro Ceramic SA de Copenhague, ou non;

d. Quelle est l'attitude des autorités fédérales en ce qui concerne la situation actuelle et les perspectives de la Ker- Tiles-Niro Ceramic de Cresciano.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Spälti Italienische Zöllner. Dienst nach Vorschrift Interpellation Spälti Grève du zèle des douaniers italiens

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1984

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

84.376

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite

1007-1008

Page

Pagina

Ref. No

20 012 582

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Schlagwörter

interpellationcustoms delaysborder controlsSouth Africa exportwar materialparliamentary vote

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the interpellation should be taken up for discussion.

Extrahierter Entscheid

The proposal for discussion was rejected by the National Council.

Extrahierte Begründung

The chamber voted 39 in favor and 75 against the motion for discussion.

Kernrechtsfrage

What the Federal Council stated regarding exports of military technology to South Africa.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council said the war material act did not cover intangible rights such as patents and manufacturing licenses, and therefore such transfers could not be made subject to a federal permit under that act.

Extrahierte Begründung

Article 41 of the Federal Constitution, on which the war material act rests, concerns weapons, ammunition, explosives, and other war material, not intangible rights.

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