Verwaltungsbehörden 22.06.1984 84.329
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N 22 juin 1984
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Interpellations Blocher/Spälti
und nach einheitlichen Prinzipien durchgeführt, wobei die Analyse mindestens nach zwei dieser grundlegend verschie- denen Methoden zu erfolgen hat (Art. 141 Abs. 2 VZV).
Die Kritik an der Messpraxis sowie an den unterschiedli- chen Fehlerabzügen in verschiedenen Kantonen ist nicht gerechtfertigt. Die bisherigen Kontrollversuche haben gezeigt, dass insbesondere die kritisierten Institute sehr gute Resultate abliefern, so dass an ihrer Zuverlässigkeit nicht zu zweifeln ist.
Da die Kritik an der Messpraxis unbegründet ist, ist auch die Behauptung , wonach in der Schweiz jährlich rund 300 Personen zu Unrecht wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand mit Gefängnis bestraft werden, unhaltbar.
Eine absolute Messicherheit gibt es nicht. Die bei der Blut- alkoholbestimmung unvermeidbar auftretenden Ungenauig- keiten werden von allen Instituten durch sogenannte Fehler- abzüge berücksichtigt. Der vom Eidgenössischen Amt für Messwesen (EAM) geführte Ringversuch hat ergeben, dass insbesondere bei den kritisierten Instituten die Fehlerab- züge nicht zu klein sind. Im übrigen unterliegen die Analyse- befunde der Interpretation durch Gerichtsmediziner und Richter bzw. Entzugsbehörde.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die schon jetzt wahrgenommene Kontrolle noch ausgebaut werden soll, insbesondere durch vermehrte Ringversuche.
Der Bundesrat ist bereit, soweit es sich als zweckmässig erweist, die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Ergebnisse von Ringversuchen zu informieren.
Der Ringversuch 1983 hat ergeben, dass die in den vorange- henden Fragen erwähnte Kritik nicht zutrifft.
Die Umteilung des Eidgenössischen Amtes für Messwe- sen vom EFD ins EJPD hat auf den 1. Janaur 1984 stattge- funden. Dies erweist sich auch unter dem Gesichtspunkt der Mitarbeit des EAM an der Kontrolle der Blutanalyseinstitute als zweckmässig, weil nach den geltenden Vorschriften das EJPD bzw. das Bundesamt für Polizeiwesen für die Fragen im Zusammenhang mit der Feststellung der Angetrunken- heit im Strassenverkehr zuständig ist.
Das Parlament hat am 20. Dezember 1983 einen Vorstoss abgelehnt, welcher die Prüfung einer Reduktion der Promil- legrenze von 0,8 auf 0,5 forderte. Eine diesbezügliche Ände- rung steht somit zurzeit ausser Diskussion.
Die Einsetzung einer Kommission ist nicht notwendig. Die Probleme werden mit den Leitern der anerkannten Institute sowie mit weiteren Fachleuten (Gerichtsmedizinern, Rich- tern usw.) besprochen. Ausserdem wurde bereits ein Gut- achten eines verwaltungsunabhängigen Experten (Prof. Dr. Hans Riedwyl, Universität Bern) zur statistischen Auswer- tung von Blutalkoholanalysen eingeholt. Dieses Gutachten dient unter anderem als Unterlage für die neuen Weisungen des EJPD.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
56 Stimmen 41 Stimmen
84.329 Interpellation Blocher Nachrichtendienstliche Tätigkeit in der Schweiz Espionnage en Suisse
84.311 Interpellation Spälti Spionage. Massnahmen Lutte contre l'espionnage
Wortlaut der Interpellation Blocher vom 6. März 1984
Die Ernennung eines Funktionärs des sowjetischen Geheim- dienstes KGB zum neuen Sowjetbotschafter in der Schweiz lässt erneut die Frage nach der Gefahr nachrichtendienstli- cher Tätigkeiten in unserem Lande aufwerfen und gibt Anlass zu höchster Besorgnis.
Die - auch für die Sowjetunion seltene - Berufung eines führenden KGB-Offiziers zum Botschafter zeigt, welche Bedeutung man im Ostblock der Schweiz offenbar als Dreh- scheibe internationaler nachrichtendienstlicher Tätigkeit beimisst. In der Erkenntnis, dass alles getan werden muss, um zu verhindern, dass die Schweiz immer mehr zu einer Plattform internationaler Spionagetätigkeit wird, frage ich den Bundesrat an:
Kann der Bundesrat bestätigen, dass der neue Botschaf- ter der Sowjetunion, Ivan Ivanovitch Ippolitov, Offizier des sowjetischen Geheimdienstes ist?
Trifft es zu, dass Ippolitov ein Geheimdienstagent ist?
Ist für den Bundesrat eine solche Geheimdienstfunktion mit einer diplomatischen Tätigkeit in unserem Lande ver- einbar?
Hätte der Bundesrat das Agreement nicht verweigern sollen?
Aus zuverlässiger Quelle verlautet, dass ein grosser Teil der Angestellten aus Ostblockstaaten bei der UNO in Genf aktive Beamte des sowjetischen Geheimdienstes seien. Kann der Bundesrat dies bestätigen?
Wie viele Angestellte insgesamt sind bei den Vereinten Nationen in Genf beschäftigt und wie viele davon sind aktive Beamte des sowjetischen Geheimdienstes?
Ist es richtig, dass diese Beamten die Hälfte ihres von der UNO bezogenen Salärs an den KGB abzuliefern haben?
Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr für unser Land, welche von dieser Tätigkeit ausgeht?
Wie äussert sich der Bundesrat zur Forderung, Botschaf- terpersonal ausländischer Vertretungen, für welche die Gefahr der nachrichtendienstlichen Tätigkeit besteht, sowie die Zahl nachrichtendienstlich tätiger Funktionäre der inter- nationalen Organisationen in Genf zu reduzieren?
Texte de l'interpellation Blocher du 6 mars 1984
La nomination d'un fonctionnaire du service soviétique de renseignements (KGB) en qualité de nouvel ambassadeur de l'URSS en Suisse soulève à nouveau le risque de l'espion- nage dans notre pays et donne lieu à de graves préoccupa- tions.
La désignation d'un officier supérieur du KGB comme ambassadeur - fait rare même en URSS - montre quelle importance le bloc soviétique attribue à notre pays en tant que plaque tournante des services de renseignements inter- nationaux. Convaincu qu'il faut tout faire pour éviter que la Suisse devienne toujours plus une plateforme internationale des services secrets, je demande au Conseil fédéral ce qui suit:
N
Interpellationen Blocher/Spälti
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Juni 1984
Est-il vrai que le nouvel ambassadeur soit lui-même un gouvernements soumettent celle de nos représentants à agent secret?
Estime-t-il qu'une telle activité soit compatible avec le statut de diplomate dans notre pays?
N'aurait-il pas dû refuser de l'accréditer?
Est-il en mesure de confirmer qu'une grande partie des fonctionnaires internationaux d'Europe de l'Est à Genève sont des membres actifs des services secrets soviétiques, comme l'affirment des sources fiables?
Combien l'ONU à Genève compte-t-elle de fonctionnaires (de pays de l'Est?) et combien d'entre eux sont-ils des membres actifs des services de renseignements soviéti- ques?
Est-il vrai que ces fonctionnaires sont tenus de livrer la moitié de leur salaire (versé par l'ONU) au KGB?
Quelle ampleur attribue-t-il au danger que font courir de tels agissements à notre pays?
Ne pense-t-il pas qu'il faille réduire le nombre des repré- sentants diplomatiques et des fonctionnaires internationaux soupçonnés de se livrer à l'espionnage?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Basler, Bühler- Tschappina, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Fischer- Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Frei-Romanshorn, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Hunziker, Iten, Kopp, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Oehler, Ogi, Röthlin, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Schärli, Schwarz, Uhlmann, Villiger, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss (33)
Wortlaut der Interpellation Spälti vom 5. März 1984
Der neue Sowjetbotschafter in der Schweiz, Ivan Ivanovitch Ippolitov, der vor kurzem sein Agreement erhielt, wurde von einem ausländischen Sowjetkenner als KGB-Offizier be- zeichnet.
Die zuständigen schweizerischen Behörden haben mitteilen lassen, dass entsprechende sorgfältige Abklärungen über den neuen Sowjetbotschafter gemacht worden sind. Die Angelegenheit hinterlässt aber trotzdem ein ungutes Gefühl. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Wie stellt sich der Bundesrat zur offensichtlichen Interes- senkollision zwischen dem Staatsschutz und den Grundsät- zen der diplomatischen Beziehungen? Ist er bereit, in bestimmten Fällen dem Staatsschutz Priorität einzu- räumen?
Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass zur Erschwerung der Spionagetätigkeit die Bewegungsfreiheit von Angehöri- gen jener diplomatischen Missionen eingeschränkt werden sollte, deren Regierungen unseren Vertretern starke Ein- schränkungen auferlegen?
Wäre nicht in jenen Fällen eine konsequent restriktivere Praxis in der Agreementerteilung für Diplomaten anzuwen- den, wo Verdachtsmomente aus der bisherigen Tätigkeit bestehen?
Texte de l'interpellation Spälti du 5 mars 1984
Monsieur Ivan Ivanovitch Ippolitov, récemment agréé en tant que nouvel ambassadeur soviétique dans notre pays, serait un officier du KGB selon les dires d'un sovietologue étranger.
Nos autorités compétentes ont fait savoir que l'on s'est soigneusement renseigné à son sujet. Un certain malaise persiste cependant. Les questions suivantes se posent en l'occurrence:
Quelle attitude le Conseil fédéral entend-il prendre lors- que les exigences de la sécurité de l'Etat sont manifeste- ment incompatibles avec les principes qui règlent les rela- tions diplomatiques? Est-il prêt à accorder la priorité aux premières dans certains cas ?
N'estime-t-il pas qu'il serait nécessaire, afin de réduire les risques d'espionnage, de restreindre la liberté de mouve- ment des membres des missions diplomatiques dont les
d'importantes limitations?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Früh, Hunziker, Nef, Schwarz, Tschuppert, Wyss (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz ist durch ihre Weltoffenheit, ihre internationa- len Verflechtungen, ihre wirtschaftliche Bedeutung und durch ihre Rolle als Gastgeberland internationaler Organisa- tionen Anziehungspunkt besonderer Art geworden. In den letzten 30 Jahren sind in der Schweiz gegen 200 Spionage- fälle erfasst worden. Diese bekannt gewordenen Fälle bilden aber nur die Spitze eines Eisberges, dessen Dunkelziffer weit höher sein dürfte. Insbesondere betreiben Staaten mit totalitär ausgerichteten Systemen in der Schweiz strategi- sche Spionage, teils gegen die Schweiz selbst oder im Rahmen der nachrichtendienstlichen internationalen Dreh- scheibe Schweiz. Dazu dienen insbesondere internationale Organisationen, Unternehmungen wie Luftverkehrsgesell- schaften oder Import-Export-Angestellte von Staatshandels- ländern. So wurde beispielsweise seitens der Sowjetunion versucht, einen KGB-Offizier zum Personalchef der UNO zu ernennen. Das Internationale Arbeitsamt wurde für nach- richtendienstliche Aufgaben missbraucht. Die Schweiz ist unbestrittenermassen ein nachrichtendienstliches Durch- gangsland.
Die ausländischen Diplomaten unterstehen gemäss Anga- ben der Unterabteilung Nachrichtendienst und Abwehr kei- nerlei Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Es gelten gleiche Vorschriften für einen Schweizer Bürger, der sich allenfalls im Raum Sargans auf einer Wanderung befindet, wie für einen ausländischen Militärattaché. Es ist weiterhin eine Tatsache, dass bei grösseren Manövern die Truppe und ihre Einrichtungen von ausländischen Beobachtern im Auge behalten werden.
Verschiedene Ostblockstaaten haben für die Vertreter des diplomatischen Korps stark einschneidende Beschränkun- gen in bezug auf deren Reisemöglichkeiten erlassen. So sind zum Beispiel weite Gebiete der UdSSR und eine grosse Zahl von Städten aufgrund einer ständigen Weisung der Sowjetregierung für Ausländer gesperrt. Ähnlich verhält es sich in Polen, der Tschechoslowakei und in der DDR, wo genau umschriebene militärische Sperrzonen bestehen.
Der Bundesrat hat schon mehrmals zu Fragen der Spiona- getätigkeit Stellung genommen und mit viel diplomatischer Unverbindlichkeit Vorstösse des Parlamentes beantwortet. So beispielsweise die Interpellationen Bommer und Hof- mann sowie die Einfache Anfrage Graf und das Postulat Soldini. Der Verweis auf das Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961, welches die diplomatischen Beziehungen regelt, darf nicht von gewissen Staaten einseitig restriktiv angewendet werden. Die Begründung, die Schweiz sei kein Polizeistaat und verfüge nicht über entsprechende Kontroll- mittel, darf nicht dazu führen, keine Massnahmen ins Auge zu fassen.
Aus Geheimhaltungsgründen erwarte ich vom Bundesrat nicht die Offenlegung von Massnahmen gegen die nachrich- tendienstliche Tätigkeit in der Schweiz. Vielmehr sollte auf- grund der vorgängig gestellten Fragen der Bundesrat ver- mehrt auf das Verhalten fremder Nachrichtendienste auch unter dem Deckmantel einer diplomatischen oder konsulari- schen Aufgabe Einfluss nehmen.
Im Zusammenhang mit dem neuen Sowjetbotschafter ist der Bevölkerung wieder einmal klar geworden, wie eng offenbar die Zusammenhänge zwischen geheimdienstlicher Tätigkeit und diplomatischen Funktionen sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
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Ippolitov zum Anlass, der Sorge um die anhaltende Spiona- gebedrohung Ausdruck zu geben. Die darin aufgeworfenen Fragen zielen in die gleiche Richtung. Die beiden Geschäfte können somit gemeinsam behandelt werden.
Die beträchtliche Anzahl der seit Jahren aufgedeckten Spio- nagefälle, die konsequent erfolgte Wegweisung von über- führten Spionen sowie die zahlreichen Fernhaltemassnah- men gegenüber Personen, die nachrichtendienstlicher Umtriebe verdächtig sind, zeigen, dass es dem Bundesrat mit der Spionageabwehr ernst ist. Er hat dies noch anläss- lich der Beantwortung der Interpellation Oehler vom 7. Juni 1983 ausführlich bestätigt und mit Fakten belegt.
Fragen 1 bis 4: Der Verdacht, der sowjetische Botschafter Ivan Ivanovitch Ippolitov sei ein sowjetischer Spion bzw. gehöre einem sowjetischen Geheimdienst an, ist darauf zurückzuführen, dass sein Name im Buch «KGB» von John Barron erwähnt ist. Der Einbezug seines Namens in diesem Buch ist aber einzig auf einen sehr vagen Abspringerhinweis aus dem Jahre 1954 zurückzuführen, der den Sowjetbürger aufgrund einer Fotovorlage als vermutlichen ND-Funktionär identifizierte. Andere, den Schweizer Behörden bekanntge- wordene Hinweise wiederum entlasten den Diplomaten. Die Beurteilung sämtlicher bekannter Elemente führt zum Schluss, dass in diesem Falle die Kriterien, wie sie gemäss der bundesrätlichen Stellungnahme zu den Berichten der Geschäftsprüfungs- und der Militärkommission des Natio- nalrates betreffend Konsequenzen aus dem Fall Jeanmaire zur Ablehnung eines Akkreditierungsgesuches festgelegt worden sind, nicht erfüllt werden. Der Bundesrat hatte des- halb keine Veranlassung, das Akkreditierungsgesuch für Botschafter Ippolitov abzulehnen. Im übrigen sind an der Prüfung des Gesuches um die Akkreditierung eines Bot- schafters in Bern sämtliche zuständigen und interessierten Departemente beteiligt. Den schweizerischen Sicherheitsan- sprüchen wird damit voll Rechnung getragen. Dieses Ver- fahren hat bisher in allen jenen Fällen, in denen keine massgeblichen Gründe für die Abweisung eines Gesuches vorlagen, zur Verleihung des Agreements für die betreffen- den Diplomaten geführt.
Frage 5 und 6: Bei den Vereinten Nationen in Genf, unter Einschluss der Spezialorganisationen, sind zurzeit etwa 6400 ausländische internationale Beamte beschäftigt (wovon schätzungsweise 400 aus osteuropäischen Län- dern).
Von wie vielen dieser Funktionäre die Spionageabwehr weiss oder dringend vermutet, dass sie einem sowjetischen Geheimdienst angehören, kann aus Geheimhaltungsgrün- den nicht bekanntgegeben werden. Selbstverständlich wird gegen alle in der Schweiz erkannten nachrichtendienstlich tätigen Funktionäre vorgegangen.
Frage 7: Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, sich zu derartigen Fragen der internen Administration anderer Staa- ten zu äussern.
Frage 8: Die ausländische Spionage in unserem Land bedeutet eine dauernde, nicht zu unterschätzende Gefahr. In jüngerer Zeit liegt das Hauptinteresse der Warschauer- Pakt-Staaten auf dem Gebiete von Industrie, Wirtschaft und Forschung, wobei der Beschaffung westlicher Spitzentech-
nologie besondere Bedeutung zukommt. Dies ist der Grund dafür, dass der Bundesrat die Spionageabwehr sehr ernst nimmt.
Frage 9: Der Bundesrat hat schon wiederholt darauf hinge- wiesen - letztmals bei der Beantwortung der Interpellatio- nen Hofmann und Müller -, dass den mit der Zunahme von Ostdiplomaten und Ostfunktionären verbundenen Gefahren mit generellen Bestandesbeschränkungen bei den interna- tionalen Organisationen oder bei ausländischen Vertretun- gen nicht bzw. nicht wirksam begegnet werden kann. Der Weg muss vielmehr über gezielte Einzelmassnahmen (kon- sequentes Fernhalten und Ausweisung von der Spionage verdächtigen Diplomaten und Funktionären) führen.
Frage 2: Obwohl die vom Interpellanten geäusserten Beden- ken grundsätzlich gerechtfertigt sind, ist keine Einschrän- kung der Bewegungsfreiheit von Angehörigen jener diplo- matischen Missionen, deren Regierung unseren Vertretern starke Einschränkungen auferlegen, vorgesehen. In Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen (SR 510.518) könnte zwar eine Rechts- grundlage für militärische Sperrzonen gefunden werden, doch wäre diese Gesetzesbestimmung in Friedenszeiten nur äusserst restriktiv anwendbar. Ausserdem hält Artikel 26 der Wiener Konvention über die diplomatischen Beziehungen vom 16. April 1961, welcher auch die Schweiz beigetreten ist, die grundsätzliche Bewegungsfreiheit für das Personal diplomatischer Vertretungen fest. Die Schweiz hält diese Bestimmung strikte ein, und der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 25. Mai 1983 das Postulat Riesen-Frei- burg vom 9. März 1983 angenommen, in welchem er ersucht wird, die anderen Staaten zu einer einheitlichen Handha- bung der Rechte und Pflichten der Mitglieder diplomati- scher Vertretungen und insbesondere auch von deren Bewegungsfreiheit zu veranlassen.
Frage 3: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu den Berichten der Geschäftsprüfungs- und der Militärkommis- sion des Nationalrates vom 3. September 1980 betreffend die Konsequenzen aus dem Fall Jeanmaire genau festge- legt, in welchen Fällen er gewillt ist, Fernhaltemassnahmen gegen der Spionage überführte oder der Spionage verdäch- tigte ausländische Diplomaten oder Funktionäre zu treffen. Diese im übrigen auch in der Beantwortung der Interpella- tion Hofmann erwähnte konsequentere Fernhaltepraxis gilt besonders im Hinblick auf deren Akkreditierung.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
42 Stimmen 21 Stimmen
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Interpellation Spälti Spionage. Massnahmen Interpellation Spälti Lutte contre l'espionnage
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.311
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Datum 22.06.1984 - 08:00
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