Postulate on forest damage and timber market support

20012564Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.06.1984Granted

Zusammenfassung

The National Council considered Postulate 84.388 by Künzi concerning severe forest damage and the need to facilitate timber marketing. The Federal Council declared in writing that it was ready to accept the postulate, and the item was transmitted.

Regest

Parliamentary postulates; acceptance by the Federal Council and transmission by the chamber conclude the matter. Where the Federal Council announces readiness to accept a postulate, the parliamentary body may transmit it without further substantive ruling; the record then reflects only the political- procedural adoption of the request.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1984 N

987

Interpellation Blunschy

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es ist gesamtwirtschaftlich und arbeitsmarktpolitisch äus- serst wichtig, dass sich Arbeitnehmer fachlich und sprach- lich weiterbilden. Doch wer mit Eigeninitiative und meist mit finanziellen Opfern seine Erwerbstätigkeit unterbricht, um zum Beispiel einen Sprachaufenthalt im Ausland zu absol- vieren, erlebt nicht selten eine unangenehme Überraschung, wenn er zurückkehrt und nicht sofort eine Arbeitsstelle antreten kann. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Fall gemäss Artikel 28 Arbeitslosengesetz und Artikel 44 der Verordnung dazu als selbstverschuldet taxiert, und je nach Dauer der Schulung werden Straftage verfügt. Das Selbst- verschulden wird damit begründet, dass eine sichere Stelle aufgegeben, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag bereits ein- gegangen worden ist. Es ist aber dem Weiterbildungswilli- gen in vielen Fällen gar nicht möglich, bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor dem Auslandaufenthalt bereits die Zusage für einen Arbeitsplatz nach der Rückkehr zu haben, wie dies im Verordnungsartikel 44b vorausgesetzt wird. Bei pflichtgemässer, intensiver Suche nach einer Arbeit vor und während der Schulungszeit soll - unabhängig von der Kün- digungsart des ehemaligen Arbeitsverhältnisses - kein Selbstverschulden gemäss Artikel 29a des Arbeitslosenge- setzes gegeben sein. Der Schulungsbesuch muss jedoch nachgewiesen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen. Überwiesen - Transmis

84.388 Postulat Künzi Waldschäden. Holzmarkt Dommages aux forêts. Marché du bois

Wortlaut des Postulats vom 22. März 1984

Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der bedrohlichen Erkrankung des Waldes und den zunehmen- den Zwangsnutzungen (vorzeitiger Abgang erkrankter Bäume, stark erhöhter Anfall von Käfer-, Windfall- und Lawi- nenholz), in Ergänzung zu forsthygienischen Massnahmen und zur Stützung der durch Erlöseinbussen in hohem Masse geschwächten Forstbetriebe,

  • die rasche Aufrüstung und Abfuhr sowie den Absatz bzw. die Verwertung des Zwangsnutzungsholzes zu fördern, und - nötigenfalls in Notlagen der Waldwirtschaft sowohl mit Massnahmen an der Grenze (rechtzeitige Anwendung der Schutzklauseln nach internationalem Recht) als auch mit Transport-, Lagerungs- und Exportförderungsmassnahmen (Erschliessung neuer Absatzkanäle, Währungssicherung) die Holzvermarktung zu erleichtern und zu unterstützen.

Texte du postulat du 22 mars 1984

En relation avec l'état, toujours plus inquiétant, de la santé des forêts et avec l'exploitation forcée qui en découle et va croissant (élimination prématurée d'arbres malades, quan- tités accrues de bois bostrychés, ou versés par l'ouragan, ou emportés par les avalanches), le Conseil fédéral est invité, à titre de complément á donner aux mesures d'hygiène de la forêt et de consolidation des exploitations forestières, dure- ment affectées par la diminution de leurs recettes:

  • A promouvoir la préparation et l'enlèvement rapides, comme aussi l'écoulement, autrement dit la mise en valeur des chablis et,

  • Le cas échéant, dans des situations critiques pour l'éco- nomie forestière, à faciliter et à soutenir la commercialisa- tion du bois, tant par des mesures douanières (application en temps utile des clauses de protection à la frontière, conformément au droit international), que par des mesures d'aide en faveur du transport, du stockage et de l'exporta- tion (ouverture de nouveaux débouchés, garantie de change).

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Bundi, Cantieni, Columberg, Eisenring, Eng, Graf, Houmard, Hunziker, Kopp, Leuenberger Ernst, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Nef, Nussbaumer, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Wanner, Weber Leo (19)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der seit zwei Jahren mit insgesamt rund 160 Millionen Franken sehr starke Erlösrückgang und die sich ständig verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen bedrohen die unverzichtbaren ökonomischen und sozialen Funktio- nen des Schweizerwaldes, unseres grössten, für den Natur- haushalt und Lebensraum unabdingbaren Ökosystems. Die mehrheitlich defizitären Forstbetriebe sind existenziell gefährdet. Sie können die durch schädliche Umwelteinwir- kungen entstandenen und noch auftretenden Schäden und Ertragseinbussen trotz konsequenter Selbsthilfemassnah- men nicht länger selber tragen.

Als Folge fehlender Betriebs- und Investitionsmittel erhöht sich die Gefahr, dass die für die quantitative und qualitative Walderhaltung notwendigen Pflege-, Nutzungs-, Verjün- gungs- sowie Forstverbesserungsarbeiten vernachlässigt oder überhaupt nicht mehr ausgeführt werden. Deshalb sind unverzüglich wirksame Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass gerade in Zeiten grösster Anstrengungen im Zusammenhang mit der Walderkrankung nicht noch ein Abbau festangestellter Arbeitskräfte und damit eine weitere Schwächung des betrieblichen Leistungsvermögens erfolgt. Mit einer reibungslosen Holzvermarktung sollen möglichst geringe Preiseinbussen und Erlösrückgänge erzielt werden. Insbesondere ist auch eine wesentlich vermehrte Verwen- dung unseres Rohstoffes Holz in öffentlichen Bauten zu verwirklichen. Mit zweckmässigen, gezielt eingesetzten Marktmitteln sollen der Holzmarkt gestützt und wenigstens kostendeckende Holzerlöse erreicht werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis

84.349 Interpellation Blunschy Hungerkatastrophen. Hilfe des Bundes Famine dans le monde. Aide de la Confédération

Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1984

Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 22. Februar 1984 auf die Interpellation Ruffy vom 16. Dezember 1983 feststellt, leiden Millionen von Menschen im Nordosten Brasiliens unter den Folgen einer ausserordentlichen Trockenperiode. Mit Dankbarkeit haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Bund seine Leistungen für diese Menschen in letzter Zeit verstärkt hat. Nicht erwähnt wird jedoch die Tatsache, dass auch in zahlreichen Ländern Afrikas Millionen von Menschen ihrer wirtschaftlichen und existenziellen Grund- lage beraubt und vom Hungertod bedroht sind. Jüngste Berichte aus diesen Ländern weisen immer mehr darauf hin,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Künzi Waldschäden. Holzmarkt Postulat Künzi Dommages aux forêts. Marché du bois

In

Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1984

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.388

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1984 - 08:00

Date

Data

Seite

987-987

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Ref. No

20 012 564

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forestrytimber marketforest damagemarket supportpublic aid