Verwaltungsbehörden 22.06.1984 84.315
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N 22 juin 1984
980
Motions Wick
Eine zentrale Massnahme ist bis heute zu wenig diskutiert worden, nämlich die sachgerechte Lagerung des Holzes aus der Zwangsübernutzung zur späteren Verwendung. Mit Sicherheit werden auf die «fetten» Holzjahre mit dem Holzüberschuss Jahrzehnte des Holzmangels folgen. Dieser wird spätestens dann eintreten, wenn die neu gesetzten Bäume in den kranken Wäldern langsam daran sind, nach- zuwachsen. Der gegenwärtige Überschuss soll sinnvoll für die kommenden Mangeljahre gelagert werden. Diese Mass- nahme drängt sich zudem auf, weil Holz in vielen Fällen durch eine kunstgerechte Lagerung an Wert gewinnt. Drei Massnahmen sind vorzusehen:
Unterstützung, d.h. Subventionierung der Lagerung durch den Bund;
Bereitstellung von Geländen und weiteren Hilfen eben- falls durch den Bund;
Schaffung eines «Holzfonds» durch den Bund.
Diese Massnahme zur Normalisierung des Marktes ist bei anderen Rohstoffen (Börsen) durchaus üblich. Längerfristig betrachtet dürfte der finanzielle Aufwand eher gering ausfal- len, denn gekauft werden soll in einer Baisse und verkauft werden wird ein wertvoll gewordenes Produkt in einer Hausse (kommender Holzmangel). Ein relativ geringer Auf- wand bringt in jeder Hinsicht einen grossen Nutzen mit sich. Der dringliche Bundesbeschluss soll befristet bleiben. Die Massnahmen 1 bis 3 sollen nach der hoffentlich bald eintre- tenden Gesundung unserer Wälder aufgehoben werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass infolge der Waldschä- den über viele Jahre hinweg wesentlich grössere Holzmen- gen anfallen werden. Da Holz nur beschränkt haltbar ist, kann die Lagerung nur ein begleitendes Instrument zur Problemlösung darstellen. Sie könnte zum Beispiel sinnvoll sein zur Bewältigung von kurzen Anfallspitzen. Die Lösung der längerfristigen Anfallprobleme ist indessen vor allem beim Holzabsatz und der Holzverwertung zu suchen.
Mit der Botschaft zu einem Bundesbeschluss über ausser- ordentliche Massnahmen gegen Waldschäden vom 19. März 1984 sollen zusätzliche Mittel für die Pflege der geschädig- ten Waldbestände bereitgestellt werden; im Rahmen des Programmes Sanasilva befasst sich ein Teilprojekt mit der Problematik der Lagerhaltung von Holz.
Die weiteren in der Motion aufgeworfenen Fragen sind Teile eines umfangreichen Problemkreises. Wegen der Bedeu- tung und Tragweite dieser Probleme ist der Bundesrat der Auffassung, dass die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten nicht einzeln betrachtet werden können. Er wird sich zu diesen Aspekten ausführlich in seinem Bericht «Waldster- ben/Luftverschmutzung» äussern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.315 Motion Wick Energiesparen und Verminderung der Emissionen Economie d'énergie et diminution des nuisances
84.316 Motion Wick Importierte Primärenergie. Abgabe Importations d'énergie primaires. Imposition
84.317 Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique
Wortlaut der Motion 84.315 vom 5. März 1984
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zum Energiesparen und zur Verminderung der Emissionen vor- zulegen.
Dieses Massnahmenpaket soll mit dem neuen Umwelt- schutzgesetz koordiniert sein und vor allem lufthygienische Massnahmen und Energiesparmassnahmen enthalten, wie sie auch von der Energie-Initiative gefordert werden.
Texte de la motion 84.315 du 5 mars 1984
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un train de mesures visant à économiser l'énergie et à réduire les émissions polluantes.
Ces mesures doivent être coordonnées avec la nouvelle loi sur la protection de l'environnement et porter en premier lieu sur l'hygiène de l'air et les économies d'énergie, ce qui figurait aussi parmi les objectifs de l'initiative énergétique.
Wortlaut der Motion 84.316 vom 5. März 1984
Nachdem sich die Energie-Wust als politisch stark umstrit- ten und energiepolitisch fraglich erwiesen hat, sind insbe- sondere an Stelle der geplanten Unterstellung der Brenn- stoffe und der Elektrizität unter die Wust, aufgrund von BV Artikel 24septies, andere Lösungen ins Auge zu fassen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, ein Gesetz auszuar- beiten, das eine Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im- portierten Primärenergien vorsieht. Das Gesetz ist so auszu- gestalten, dass der Ertrag dieser Abgaben vor allem für die Finanzierung von Massnahmen zur Verminderung von Emissionen, für die rationelle Energieverwendung und für den Einsatz erneuerbarer Energien gemäss der Energie- Initiative verwendet wird.
Texte de la motion 84.316 du 5 mars 1984
L'impôt sur le chiffre d'affaires sur l'énergie étant fortement contesté et politiquement discutable, il convient d'envisager pour le combustible et l'électricité d'autres solutions que l'ICHA projeté, en se fondant sur l'article 24septies de la consti- tution fédérale.
Le Conseil fédéral est donc invité à préparer un projet de loi prévoyant une taxe à l'importation des énergies primaires, basée sur le principe de la causalité ou conçue comme un impôt à affectation multiple.
La loi devra être libellée de telle sorte que le produit de cette taxe serve principalement à réduire les nuisances, à utiliser rationnellement l'énergie et à promouvoir le recours aux agents renouvelables, conformément à l'initiative énergé- tique.
N
981
Motionen Wick
Wortlaut der Motion 84.317 vom 5. März 1984
Nachdem im letzten Jahr der Energieartikel am Ständemehr scheiterte, ist es unerlässlich, die notwendigen Massnah- men im Bereich der Energiepolitik aufgrund der bestehen- den gesetzlichen Möglichkeiten zu verwirklichen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, gestützt auf BV Artikel 24quater Absatz 1, ein Gesetz zur rationellen Elektri- zitätsverwendung und zur Förderung der Wärme-Kraft-Kop- pelung auszuarbeiten.
Texte de la motion 84.317 du 5 mars 1984
Le vote de la majorité des cantons ayant fait capoter, l'année passée, le projet de nouvel article constitutionnel sur l'éner- gie, il est désormais indispensable de prendre, sur la base des possibilités juridiques existantes, les mesures qui s'im- posent dans le domaine de la politique énergétique.
Le Conseil fédéral est donc chargé de faire préparer, à partir de l'article 24quater, 1er alinéa, de la constitution, une loi sur l'utilisation rationnelle de l'énergie électrique et sur l'encou- ragement du couplage chaleur-force.
Schriftliche Begründung (gemeinsam für alle drei Motionen)
Développement par écrit (commun aux trois motions)
Anstelle eines Verfassungsartikels soll aufgrund der beste- henden Rechtsgrundlagen eine Energiepolitik des Bundes als materieller Gegenvorschlag zur Atominitiative und zur Energie-Initiative erarbeitet werden. In diesem Sinne sind die drei Motionen (betreffend Massnahmenpaket zum Energiesparen und zur Verminderung der Emissionen; betreffend Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf importierten Primärenergien und betreffend rationelle Elektrizitätsver- wendung und Förderung der Wärme-Kraft-Koppelung) als Ganzes zu sehen und werden folglich zusammen begründet. Seit der Behandlung des Bedarfsnachweises für das Kern- kraftwerk Kaiseraugst durch die Kommission des National- rates im November 1983 sind auf energiepolitischer Ebene drei neue Entwicklungen von Bedeutung:
Die neuesten Energieperspektiven, welche am 3. Februar 1984 von der Universität Genf (B.Giovannini et A. Delfosse, Influence sur la consommation d'énergie des scénarios de politique énergétique en Suisse, Université de Genève, Série de publication du CUEPE Nº 12, 1983) publiziert wurden, zeigen, dass der Bedarf für eine weitere Energiezentrale bis zur Jahrhundertwende nicht mehr gegeben ist, falls sinn- volle Massnahmen zur Verminderung der Zunahme der Elektrizitätsnachfrage getroffen werden. Damit wird Kaiser- augst definitiv hinfällig.
Nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes könnten praktisch alle Massnahmen aufgrund der bestehenden Ver- fassung - oder sogar bestehender Gesetze - eingeführt werden, welche der Bund im Falle der Annahme der Energie-Initiative treffen könnte oder müsste. (Art. 11 des Umweltschutzgesetzes bestimmt, dass Luftverunreinigun- gen durch Massnahmen bei der Quelle zu begrenzen sind [Emissionsbegrenzungen]. Zu den Luftverunreinigungen gehören insbesondere auch Gase und Wärme [Art. 7 Abs. 3]. Aufgrund des Umweltschutzgesetzes [vor allem Art. 12] sind demnach Energiesparmassnahmen insoweit möglich, als diese zu verminderten Emissionen, z. B. Wärmeemissionen, führen, was für Energiesparmassnahmen praktisch immer zutrifft.) Einzig eine Zwecksteuer auf Energie wäre aufgrund des Umweltschutzartikels (Art. 24septies BV) nicht möglich, wohl aber Lenkungs-, Kausal- und Mehrzweckabgaben.
Es zeigt sich je länger, je mehr, dass die Massnahmen zur Bekämpfung des Waldsterbens unbedingt mit den energie- politischen Anstrengungen zu koordinieren sind. Gemäss neuesten Perspektiven des EVED (Bericht des EVED an die Kommission des Nationalrates vom 19. Januar 1984: «Erläu- terungen zu energiepolitischen Szenarien und Perspekti- ven» [Aufdatierung des Berichtes des EVED an die Kommis- sion des Ständerates vom 1. Dezember 1981]) kann bei konstanten oder gar sinkenden Erdölpreisen die Nachfrage nach Erdöl bis zum Jahre 2000 wesentlich zunehmen, selbst
wenn die vom Bundesrat vorgeschlagene Energiepolitik im Sinne einer verstärkten Nutzung der bestehenden rechtli- chen Möglichkeiten verwirklicht wird. Eine sparsamere Ver- wendung von fossilen Brennstoffen ist vor allem auch wegen des Waldsterbens dringend. Es gilt, die gegenwärtige Sensibilisierung der Bevölkerung rasch zu nutzen, um wirk- same Energiesparmassnahmen einzuführen.
Angesichts dieser neuen Entwicklungen ergeben sich zwei Schlussfolgerungen:
Es ist weder sinnvoll noch notwendig, in der heutigen Lage weitere Verfassungsgrundlagen zu verlangen, welche kaum neue Kompetenzen bringen und die anstehenden Probleme des Waldsterbens und der Energiepolitik nicht rasch und wirksam lösen können. Diese Probleme müssen nun auf Ebene der Verwirklichung und des Vollzugs von konkreten Massnahmen angegangen werden.
Die Risiken der Atom-Initiative, d. h.
im Falle einer Ablehnung: weitere Polarisierung der Bevölkerung beim Bau des Kernkraftwerkes Kaiseraugst gegen den klar zum Ausdruck gebrachten Willen einer gan- zen Region; 0
im Falle einer Annahme: möglicherweise unüberwindbare Schwierigkeiten bei der Stromversorgung, sobald die ersten der heute laufenden Kernkraftwerke ersetzt werden müssen (also voraussichtlich ab 2010), ferner eingeschränkte Entscheidungsfreiheit in der Energiepolitik, unabhängig von allfälligen technischen Entwicklungen (z. B. betreffend Sicherheit und Entsorgung von Kernkraftwerken),
lassen sich durch eine konsequente Anwendung der Bestimmungen über den Bedarfsnachweis gemäss revidier- tem Atomgesetz ausschalten.
Folgender Terminplan wäre anzustreben:
Die beiden Initiativen sind bis spätestens am 10. Dezem- ber 1985 Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. - Es ist wahrscheinlich, dass der Bundesrat in jedem Falle Massnahmen zur Bekämpfung des Waldsterbens im Laufe dieses Jahres erlassen wird. Die Koordination dieses Mass- nahmenpaketes mit dem Umweltschutzgesetz sollte es ermöglichen, . dass lufthygienische Massnahmen und Energiesparmassnahmen vorgesehen werden, wie sie in der Energie-Initiative gefordert werden.
Die beiden Gesetze über die Abgaben auf Energie (entsprechend der Motion betreffend Kausal- oder Mehr- zweckabgabe auf importierten Primärenergien) und über Elektrizitätssparmassnahmen (Motion betreffend rationelle Elektrizitätsverwendung und Förderung der Wärme-Kraft- Koppelung) sollten auf Stufe Bundesrat bis im Herbst 1984 vorliegen. Die Vernehmlassung könnte dann Ende 1984 abgeschlossen werden. Das Parlament müsste bis späte- stens Juni 1985 entscheiden, damit die Initianten noch den Ablauf der Referendumsfrist (90 Tage) abwarten könnten, bevor sie die Energie-Initiative zurückziehen würden.
Der Entscheid des Nationalrates über die Rahmenbewilli- gung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst wäre bis zur Annahme der beiden obenerwähnten Gesetze durch das Parlament zu verschieben. Ohne diese Gesetze dürfte das Parlament wahrscheinlich den Bedarf bejahen. Artikel 12 des revidierten Atomgesetzes verlangt aber ausdrücklich, dass bei der Bedarfsbeurteilung dem Energiesparen Rech- nung getragen wird. Bei einem negativen Entscheid des Nationalrates betreffend Rahmenbewilligung wäre dann auch der Weg frei für einen allfälligen Rückzug der Atom- Initiative.
Damit hätte dieser Gegenvorschlag insbesondere folgende Vorteile:
Verwirklichung eines effizienten Programmes zur Bekämpfung des Waldsterbens und einer damit kohärenten und wirksamen Energiepolitik innerhalb einer möglichst kurzen Frist, ohne Umweg über einen neuen Energieartikel; 2. bessere Verwirklichungschancen als die Energie-Initia- tive;
Vermeidung der Risiken der beiden Initiativen sowohl im· Falle einer Annahme wie einer Verwerfung;
Motions Wick
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22 juin 1984
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
84.315 Energiesparen und Verminderung der Emissionen Nachdem der Energieartikel am 27. Februar 1983 am Stän- demehr gescheitert war, beschloss der Bundesrat am 6. Juli 1983, die Energiepolitik durch Nutzung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auf allen Stufen zu verstärken. Zur Verwirklichung einer rationellen Energieverwendung sind Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung auf- gerufen, trotz anhaltendem Erdölüberschuss vermehrte Anstrengungen zu unternehmen.
Der Bund ist bereit, seine Mitwirkung im Rahmen des Mögli- chen zu intensivieren. Die bestehenden Rechtsgrundlagen auf Bundesebene sollen genutzt werden. Energiesparmass- nahmen im Gebäudebereich lassen sich insbesondere auf- grund des Umweltschutzgesetzes einführen. Das Sofortpro- gramm «Waldsterben» vom 12. März 1984 enthält bereits derartige Massnahmen (obligatorische Feuerungskontrolle, Typenprüfungen und Vorschriften über die Dimensionie- rung und Ausrüstung von Heizungsanlagen, Vorschriften über die Gebäudeisolation). Weitere Massnahmen werden im Zusammenhang mit dem Waldsterben bearbeitet.
Die von der Motion geforderte Koordination der Energie- sparpolitik mit dem Umweltschutzgesetz ist gewährleistet. Die auch von der Energie-Initiative angestrebten Massnah- men sind zum Teil bereits realisiert, zum Teil werden sie geprüft. Die Motion liegt auf der Linie der bundesrätlichen Energiepolitik. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Anliegen einzubeziehen und zu prüfen.
Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
84.316 Importierte Primärenergie. Abgabe
An der mit Botschaft vom 25. Juni 1980 beantragten Unter- stellung der bisher befreiten Energieträger unter die Waren- umsatzsteuer (BBI 1980 II 909, 926) hält der Bundesrat nach wie vor fest (Bericht zum Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 vom 18. Januar 1984, BBI 1984 | 287, 292). Die zusätzliche Einführung einer Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im- portierten Primärenergien wäre politisch nicht realisierbar, abgesehen von der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit. Die Zweckbindung dieser Mittel ist nicht nur aus finanzpoli- tischen Überlegungen abzulehnen. Breite Streusubventio- nen für die Anwendung von Techniken zur Verminderung von Emissionen, für die rationelle Energieverwendung und für den Einsatz erneuerbarer Energien hätten einen grossen Verwaltungsaufwand zur Folge. Sie können auch zu volks- wirtschaftlich teuren Fehlinvestitionen führen.
Gemäss Botschaft des Bundesrates über Grundsatzfragen der Energiepolitik sind derartige Programme nach den mas- siven Erdölpreissteigerungen nicht mehr erforderlich. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.
84.317 Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung
Die von der Motion geforderten Massnahmen im Elektrizi- . tätsbereich werden gegenwärtig aufgrund des Postulates des Nationalrates (Petitpierre) geprüft. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft «Kaiseraugst» (BBI 1982 | 830) die für einen rationellen Elektrizitätseinsatz anzustrebenden Grundsätze dargelegt:
«- Vermeidung von Tarifen, die bei höherem Verbrauch zu tieferen Gesamtkosten führen;
Vermeidung von Mindestbezugsvorschriften;
Vermeidung einer Benachteiligung der Tarife für die elek- trische Wärmepumpe gegenüber der elektrischen Vollhei- zung;
Aufhebung bestehender gemeinsamer Abrechnungen für
mehrere Verbraucher, soweit dies technisch möglich ist. Für jeden Verbraucher sind Zähler zu installieren;
Aus Gründen der Rechtsgleichheit und aus versorgungspo- litischen Erwägungen können Massnahmen nicht allein auf Elektrizität, sondern müssten auf alle leitungsgebundenen Energien angewendet werden. Dafür fehlt die Verfassungs- grundlage. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.
Gesamtpaket
Die drei Motionen Wick (84.315, 84.316, 84.317) sind als materieller Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» und «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversor- gung» (Atom- und Energie-Initiative) gedacht. Die wichtig- sten Forderungen dieser Initiativen (Energiesparmassnah- men, Energiesteuer, Subventionen für Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung regenerier- barer Energien sowie Elektrizitätssparmassnahmen und Förderung der dezentralen Wärme-Kraft-Koppelung als Vor- aussetzung für die Ablehnung des Bedarfes für das Kern- kraftwerk Kaiseraugst) sind in den Motionen enthalten. Die rechtlichen Grundlagen dieser Massnahmen müssten zum Teil noch geprüft werden.
Einige umstrittene Anliegen der Initiativen fehlen in den Motionen, insbesondere die Befreiung des Grundbedarfes von der Energiesteuer, die verfassungsmässige Zweckbin- dung der Steuer für die Ziele und Massnahmen der Initiative, der befristete Baustopp für grössere Kraftwerke bei gleich- zeitiger Blockierung von Energiesparmassnahmen zufolge einer Verzögerung der Ausführungsgesetzgebung (gemäss den Übergangsbestimmungen der Energie-Initiative), ferner das Verbot des Ersatzes bestehender Kernkraftwerke (inkl. Leibstadt), die erzwungene Umverteilung der Forschungs- mittel und die Aufhebung der Garantien für eine föderalisti- sche Energiepolitik.
Die Verwirklichung der mit den Motionen geforderten Mass- nahmen würde zu einer weitgehenden Änderung der vom Bundesrat verfolgten Energiepolitik führen. Der Ausbau der Kernenergie würde - zumindest auf absehbare Zeit - blok- kiert. Der bisherige ordnungspolitische Rahmen der Energiepolitik würde gesprengt. Der Entscheid über die beiden Initiativen würde erneut verzögert.
Der Bundesrat wird aber prüfen, ob eine neue Verfassungs- grundlage für eine wirksame Energiepolitik vorzubereiten ist. Allerdings ist zuvor der Entscheid zu den beiden hängi- gen Volksinitiativen nötig.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat empfiehlt, die erste Motion (Energiesparen und Verminderung der Emissionen) in ein Postulat umzu- wandeln und die beiden anderen Motionen abzulehnen.
Motion 84.315 Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Motionen 84.316 und 84.317
Motions 84.316 et 84.317
Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
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Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Koppelung Motion Wick Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique
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Jahr
1984
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Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.317
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1984 - 08:00
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Data
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