Verwaltungsbehörden 20.06.1984 84.030
20012533Vpb20.06.1984Originalquelle öffnen →
Mesures d'économie 1984
914
N 20 juin 1984
Meyer-Bern betreffend unsere Fürsorgemotion. Wir wollen eine qualifizierte Infrastruktur mit gut ausgebildetem Perso- nal, um eine rasche Abklärung, eine sinnvolle Beschäfti- gung, also ein effizientes und humanes Verfahren zu errei- chen. Wir glauben, dass das am besten in der Hand des Bundes geschieht und nicht mit den heutigen Provisorien. Ich wehre mich ferner gegen die Unterstellung von Herrn Bundesrat Friedrich, der mir beim Zurückschicken von Tamilen Verantwortung zuschieben will. Sie wissen, Herr Bundesrat, dass genau das mein Anliegen ist, dass hier der Bund die volle Verantwortung übernimmt. Es ist zwar eine schwere Verantwortung, aber er ist von uns allen immer noch die bestgeeignete Körperschaft, die das tun kann. Heute liegt ein Grossteil der Verantwortung bei den Kanto- nen, die die Probleme noch viel weniger überblicken, als wir es tun, und als der Bund es tut.
Ruf-Bern: Erwartungsgemäss ist im Verlaufe der Debatte wiederholt der Vorwurf des Fremdenhasses, ja des Rassis- mus an unsere Adresse gerichtet worden. Dabei handelt es sich um die bekannten Schlagwörter - oder besser gesagt Totschlagwörter - jener, denen es offenbar an besseren Argumenten fehlt. Jene, die noch tiefer unter die Gürtellinie geschlagen haben, Frau Grendelmeier beispielsweise oder auch Frau Kopp, haben dadurch ihre argumentatorische Ohnmacht bewiesen. Ich weise diese Vorwürfe und Anschul- digungen mit aller Entschiedenheit zurück. Sie wissen, wir schätzen und achten fremde Menschen und Völker in ihrer Eigenart und an ihrem naturgegebenen Platz auf dieser Erde, aber wir wehren uns energisch dagegen, dass ganze Völkergruppen aus ihrem Kulturkreis in ferne Länder weg- wandern, wo dadurch gravierende Probleme für alle Betei- ligten entstehen, namentlich wenn es sich um ein kleines, ohnehin stark übervölkertes Land wie die Schweiz handelt. Diese Haltung hat mit Fremdenhass nicht das geringste zu tun!
Motion Meier-Zürich (83.942)
Le président: Le Conseil fédéral et M. Herczog s'opposent à cette motion. M. Meier-Zürich maintient la motion.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
Minderheit
offensichtliche Merheit
Motion Günter (84.301)
Le président: Le Conseil fédéral et M. Herczog refusent la motion, M. Günter la maintient.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Minderheit Dagegen offensichtliche Mehrheit
Motion Günter (84.302)
Le président: Le Conseil fédéral propose la transformation de la seconde motion en postulat. M. Günter est d'accord. Le postulat est-il combattu par un membre du conseil ? Ce n'est pas le cas.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Interpellation Hofmann (84.338)
Le président: M. Hofmann se déclare partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Motion Lüchinger (84.383)
Le président: Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. Le groupe indépendant et évangélique propose de la transformer en postulat. M. Herczog s'oppose au postulat.
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für Überweisung als Motion Für Überweisung als Postulat
88 Stimmen 47 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für Überweisung als Motion Dagegen
89 Stimmen 52 Stimmen
Motion der Nationalen Aktion/Vigilants (84.397) Motion du groupe de l'Action nationale/Vigilants (84.397)
Le président: Le Conseil fédéral propose d'accepter le point 2 de la motion et de rejeter les points 1, 3 et 4. M. Herczog refuse les quatre points. Le groupe de l'Action nationale/ Vigilants maintient la motion.
Ziff. 1, 3 und 4 - Ch. 1, 3 et 4 Abstimmung - Vote Für den Antrag des Bundesrates offensichtliche Mehrheit
Ziff. 2 - Ch. 2 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Motion Dagegen
43 Stimmen
57 Stimmen
84.030 Sparmassnahmen 1984 Mesures d'économie 1984
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 860 hiervor - Voir page 860 ci-devant
D Bundesgesetz über die Sparmassnahmen 1984 (Anschlussprogramm) 21 Bundesgesetz vom 19. April 1978 über die Berufsbildung
D Loi relative aux mesures d'économie 1984 (Programme complémentaire) 21 Loi du 19 avril 1978 sur la formation professionnelle Fortsetzung - Suite Siehe Seite 879 hiervor - Voir page 879 ci-devant
Künzi: Ich unterstütze die vorgeschlagenen Sparmassnah- men des Bundesrates weitgehend, möchte Sie aber - nicht zuletzt auch aus staatspolitischen Gründen - ersuchen, den vorgeschlagenen überdurchschnittlichen Kürzungen ausge- rechnet bei der Berufsbildung nicht in dem Masse zu folgen. Allerdings möchte ich nicht so weit gehen wie Herr Leuen- berger. Ich kann nicht auf Rückweisung votieren, sondern werde den Antrag von Herrn Bonny unterstützen, der mei- nes Erachtens einen Mittelweg einschlägt.
Zu meinem Antrag gestatte ich mir, mich wie folgt zu äus- sern: Laut Bundesverfassung und laut Gesetz ist die Berufs- bildung weitgehend Sache des Bundes. Die Kompetenzen der Kantone sind dementsprechend eher gering, weshalb es keineswegs gerecht ist, wenn sich der Bund trotz seinen Kompetenzen immer mehr aus seiner finanziellen Verpflich- tung zurückzieht. Das neue Bundesgesetz über die Berufs- bildung wurde 1978 mit der Zielsetzung erlassen, die Berufs- bildung zu fördern und weiter zu verbessern. Die detaillierte Regelung der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch den Bund sowie die Verwirklichung der zahlreichen wertvol-
N
915
Sparmassnahmen 1984
len Neuerungen des neuen Berufsbildungsgesetzes - ich denke an die Einführungskurse, die Lehrmeisterkurse, die Erweiterung des freiwilligen Berufsschulunterrichtes usw. - erfordern, dass wir hier das finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Berufsbildung bekräftigen. Verbal scheint der Bundesrat diese Forderung zu unterstützen. Gemäss seinem Bericht über die Richtlinien der Regie- rungspolitik 1983 bis 1987, die wir soeben hier diskutiert haben, will der Bundesrat in dieser Legislaturperiode unser Berufsbildungssystem weiter verbessern und den veränder- ten technologischen Gegebenheiten anpassen sowie Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten ausbauen. Er stellt fest, dass die öffentlichen Leistungen, namentlich auch im Bereich des Bildungswesens, für das heutige Leben von grösster Bedeutung sind. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern sind auch ein wichtiger Bestandteil unseres Wohlstandes. Der Bundesrat hat daher gemäss eigenem Bekunden die Absicht, den Stand und die Qualität der staatlichen Leistun- gen zu halten und den neuen wirtschaftlichen und gesell- schaftlichen Bedürfnissen anzupassen. Tatsache ist indes- sen, dass der Bund seine Leistungen an die Berufsbildung seit Inkrafttreten des neuen BBG massiv gekürzt hat, indem er verschiedene Beiträge weitgehend reduziert oder sogar voll gestrichen hat. Die Überlagerung von einschneidenden Sparmassnahmen bei der Berufsbildung ist in ihrer poten- zierenden Wirkung äusserst nachteilig für die weitere Entwicklung des Berufsbildungswesens. Wir befürchten, dass dadurch der Ausbau der Berufsbildung, entgegen den erklärten Absichten des Bundesrates, einen Rückschlag erleidet und dass auch die Neuerungen des Berufsbildungs- gesetzes nicht im erwünschten Umfang zum Tragen kom- men. Es ist nicht, wie heute gesagt wurde, nur eine Verlage- rung vom Bund zu den Kantonen in finanzieller Richtung, sondern es ist eine Schmälerung der Berufsbildung. Meines Erachtens ist es nicht zu verantworten, dass der Bundesbei- trag allein an die Berufsschulen zum Beispiel im Kanton Zürich seit Inkrafttreten des neuen BBG um 41 Prozent gekürzt wird. Der Bundesbeitrag macht nur noch einen kleinen Bruchteil der Gesamtkosten einer Berufsschule aus, wie zum Beispiel bei der Handelsschule KV-Zürich mit 8,9 Prozent, bei den Berufsschulen der Stadt Zürich mit 11 Prozent und bei der HWV Zürich mit 8,6 Prozent; und an die wichtigsten Lehrmeisterkurse wird noch ein Bundesbeitrag von sage und schreibe 10 Prozent der limitierten anrechen- baren Kosten geleistet. Da muss man sich nachgerade fra- gen, ob sich der administrative Aufwand für die Geltendma- chung solcher Almosen überhaupt noch lohnt.
Ich fasse abschliessend zusammen: Im neuen Gesetz vom April 1978 wurden die Beitragssätze des Bundes für viele Bereiche der Berufsbildung erhöht. Diese Erhöhungen wur- den als Argument im Parlament und in der Volksabstim mung eingesetzt. Seit 1981 wurden diese Leistungen zu Sparmassnahmen des Bundes, linearen Kürzungen und Gehälterlimitierung bereits um 15 bis 40 Prozent reduziert. Die Förderung der Berufsbildung, Aus- und Weiterbildung ist gerade in der heutigen Zeit, die vom rasanten technologi- schen Wandel und von Problemen der Arbeitslosigkeit geprägt ist, von grösster Bedeutung. Ein Rückzug des Bun- des aus der finanziellen Verantwortung für die Berufsbil- dung im Umfang des Bundesratsvorschlages oder des Kom- missionsvorschlages ist daher abzulehnen. Besonders stos- send ist, dass sich die Sparmassnahmen des Bundes in der Berufsbildung kumulieren, nämlich in Form einer Beschrän- kung der subventionsberechtigten Kosten und einer Sen- kung des Subventionssatzes.
Ich bitte Sie deshalb, im Interesse unserer Berufsbildung, für die - wie erwähnt - der Bund zuständig ist, dem Antrag Bonny, d.h. Kürzung von 3 statt 5 Prozentpunkten, zuzu- stimmen.
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Hubacher: Ich stelle den Ordnungsantrag, aufzuhören. Das Thema Berufsbildung/Berufsberatung ist mir zu wichtig.
Es ist mir nicht ganz verständlich, dass wir nach der sehr langen Debatte über Asylpolitik nun noch während dreivier- tel Stunden über Berufsbildung reden sollten. Ich weigere mich, unter solchen Umständen ein so ernstes Thema zu behandeln, und bitte Sie, die Beratungen abzubrechen. - Die «grössere Hälfte» ist ohnehin schon gegangen. (Teil- weise Beifall)
Le président: Je prends note de la proposition de M. Hubacher. Je tiens simplement à attirer votre attention que si nous ne pouvons pas terminer demain l'examen des mesures d'économie, nous en saurons la raison. Cependant je suis prêt à interrompre la séance si le conseil en décide ainsi.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Hubacher Dagegen
45 Stimmen 42 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.35 Uhr La séance est levée à 19 h 35
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Sparmassnahmen 1984
Mesures d'économie 1984
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.030
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.06.1984 - 15:00
Date
Data
Seite
914-915
Page
Pagina
Ref. No
20 012 533
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.