Verwaltungsbehörden 19.06.1984 <td class="metadataCell">20012528</td>
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Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 834 N 19 juin 1984 #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance Dienstag, 19. Juni 1984, Vormittag Mardi 19 juin 1984, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Gautier 83.076 Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Allocations de renchérissement Fortsetzung - Suite Siehe Seite 820 hiervor - Voir page 820 ci-devant Bundesrat Stich: Mit dieser Vorlage will der Bundesrat die Teuerungszulagen für das Bundespersonal auf einmal im Jahr beschränken. Man will also in der Mitte des Jahres keine Teuerungszulage mehr ausrichten, wie das nach bis- herigem Gesetz üblich war. Der Grund liegt zweifellos darin, dass der Bund selber sparen muss. Entsprechende Vor- stösse hatten wir ja vor zwei Jahren bereits in der Finanz- kommission Ihres Rates. Damals wollte man diese Praxisän- derung sofort durchführen, hat aber dann doch zugestimmt, den Ablauf des geltenden Bundesbeschlusses abzuwarten. Für die nächste Legislaturperiode muss heute nun ein neuer Bundesbeschluss verabschiedet werden. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Gleichstel- lung mit dem Personal in der Privatwirtschaft geschaffen werden soll; in der Privatwirtschaft hat sich der zweimalige Teuerungsausgleich pro Jahr nicht durchgesetzt. Allerdings muss man festhalten, dass die Strukturen und die Personal- politik in der Privatwirtschaft generell flexibler sind. Man kann also unter Umständen einmal wenig oder nichts gewähren und später wieder über die Teuerung hinausge- hen, so wie es die Banken im letzten Jahr und in diesem Jahr getan haben. Solche Möglichkeiten hat der Bund nicht. Deshalb scheint es dem Bundesrat, dass in diese Vorlage eine gewisse Flexibilität einzubauen sei und er im Falle einer hohen Teuerung - wenn er feststellt, dass in der Privatwirt- schaft die Teuerung nachträglich ausgeglichen wird - die Möglichkeit haben sollte, den vollen Teuerungsausgleich nachträglich zu entrichten. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit den Vorschlägen des Bundesrates dieser keine Möglichkeit hat, Reallohnerhö- hungen zu gewähren. Die einzige Begründung für die heu- tige Übung ist die der Gleichstellung mit der Privatwirt- schaft. Wenn man diese Begründung akzeptiert, muss man sie auch in anderen Bereichen akzeptieren, in denen das Personal des Bundes schlechter gestellt ist. Ich denke an die Arbeitszeitverkürzung. Sie werden in der nächsten Session Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen; ich hoffe sehr, dass Sie sich - wenn es wieder um diese Gleichstel- lung gehen wird - an die heutige Diskussion erinnern. Im ganzen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss gutzuheissen, mit Ausnahme bei Artikel 1 : Dort vermag der Bundesrat Artikel Ibis zuzustimmen. - Ich möchte das gerade vorwegnehmen, damit ich nachher nichts mehr dazu sagen muss. - Der Bundesrat könnte sich auch - gemäss Vorschlag der national rätlichen Kommission - mit diesem 30. Beitragsjahr einverstanden erklären, wobei das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Denn definitiv wird erst entschieden, wenn die Neuregelung der EVK zur Diskussion steht. Zu den übrigen Anträgen werde ich später Stellung nehmen. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Détailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1, 2 und 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. Ibis ...und des 30. Beitragsjahres Art. 1 Proposition de la commission Al. 1,2 et 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 1"'* ... pendant trente ans, ... Abs. 1 -Al. 1 Angenommen - Adopté Abs. Ibis-Al. 1 6IS Reimann, Berichterstatter: Wie Sie gerade vom Herrn Bun- desrat gehört haben, handelt es sich hier um die einzige Differenz, welche Ihre Kommission zum Ständerat geschaf- fen hat. Absatz 1 von Artikel 1 legt fest, dass auch Rentner unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen. In Absatz Ibis wird der Begriff «Rentner» definiert. Als Rentner im Sinne des Gesetzes schlägt der Ständerat vor, Rentenbezü- ger nach Vollendung des 60. Altersjahres und des 35. Bei- tragsjahres zu verstehen. Mit Rücksicht auf Beamte, die zum Beispiel aufgrund eines Studiums relativ spät in den Bun- desdienst eintreten, setzt Ihre Kommission die minimalen Beitragsjahre auf 30 fest. Es handelt sich hier um eine Änderung, welche finanziell nicht stark ins Gewicht fällt. Andererseits kann damit eine kleine Kategorie von Beamten vor ungerechtfertigter Diskriminierung bewahrt werden. Die Kommission empfiehlt einstimmig Zustimmung. Wie Sie gehört haben, ist auch der Bundesrat mit dieser Änderung einverstanden. M. Eggly-Genève, rapporteur: II s'agit là de la seule proposi- tion de modification présentée par la majorité de la commis- sion. Elle concerne la définition du rentier. Selon la défini- tion du Conseil des Etats, on entend également par rentiers les bénéficiaires de rentes qui, ayant quitté le service de la Confédération après l'âge de 60 ans et fait partie de la caisse pendant 35 ans, y sont restés affiliés volontairement, ainsi que leurs survivants. La commission unanime vous propose de ramener à 30 ans la période durant laquelle le fonctionnaire doit avoir fait partie de la caisse, pour tenir compte de la situation des fonctionnaires de la Confédération qui sont entrés à son service un peu tardivement; à la suite d'études universitaires prolongées ou de service militaire. Le Conseil fédéral s'est
19.Juni 1984 N 835 Bundespersonal. Teuerungszulagen rallié à cette proposition, qui ne soulève pas de problème et dont les incidences financières sont relativement mineures. Nous vous invitons à suivre la majorité de la commission. Angenommen - Adopté Abs. 2 und 3- Al. 2 et 3 Angenommen - Adopté Art. 2 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit l (Clivaz, Darbellay, Eggli-Winterthur, Jaeger, Jaggi, Lanz, Reimann, Seiler, Stappung) ...auf den 1. Januar und auf den 1. Juli im Verhältnis... Minderheit II (Darbellay, Clivaz, Eggli-Winterthur, Jaeger, Jaggi, Lanz, Reimann, Seiler, Stappung, Weber Leo) (Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit l abgelehnt wird) ...auf den 1. Januar und auf den 1. Juli im Verhältnis... ... monatlich ausbezahlt. Auf den 1. Juli wird die Teuerungs- zulage nur dann neu festgesetzt, wenn die Teuerung um mindestens 3 Prozent gestiegen ist. Abs. Ibis Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Ammann-Bern, Allenspach, Auer, Berger, Dubois, Eggly- Genève, Geissbühler, Nef, Neuenschwander, Schule) Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es offensichtlich erfordern, kann der Bundesrat die Teuerungszulagen tiefer ansetzen. Abs. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Seiler, Clivaz, Darbellay, Eggli-Winterthur, Jaeger, Lanz, Reimann, Schule, Stappung) Eventualantrag (falls die Minderheitsanträge zu Abs. 1 abge- lehnt werden) Nach Entwurf des Bundesrates Art. 2 AI. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité I (Clivaz, Darbellay, Eggli-Winterthour, Jaeger, Jaggi, Lanz, Reimann, Seiler, Stappung) ... pour le 1 er janvier et le 1 er juillet, compte tenu... Minorité II (Darbellay, Clivaz, Eggli-Winterthour, Jaeger, Jaggi Lanz, Reimann, Seiler Stappung, Weber Leo) (Proposition éventuelle, au cas où celle de la minorité I serait rejetée) pour le 1 er janvier et le 1 er juillet, compte tenu... ... versée mensuellement. Au 1 er juillet, l'adaptation de l'allo- cation n'intervient que si le renchérissement s'est élevé à 3 pour cent au moins. Al. 7 WS Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Ammann-Berne, Allenspach, Auer, Berger, Dubois, Eggly- Genève, Geissbühler, Nef, Neuenschwander, Schule) Si la situation économique l'exige manifestement, le Conseil fédéral peut fixer l'allocation de renchérissement à un niveau inférieur. Al. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Seiler, Clivaz, Darbellay, Eggli-Winterthour, Jaeger, Lanz, Reimann, Schule, Stappung) (Proposition éventuelle, au cas où celles des minorités con- cernant le 1 er alinéa seraient rejetées) Selon le projet du Conseil fédéral Abs. 1 -Al. 1 M. Clivaz, porte-parole de la minorité I: Cette proposition de minorité vise simplement au maintien du système actuel, c'est-à-dire de la possibilité, pour le Conseil fédéral, de compenser le renchérissement au 1 er janvier et au 1 e 'juillet de chaque année. Comme on l'a souligné hier, cette régle- mentation, qui est en vigueur depuis le 1 er janvier 1977, n'a pas permis au personnel de la Confédération de bénéficier de la compensation intégrale du renchérissement qui lui était accordée sous le régime antérieur. M. Eggly, rapporteur de langue française, a dit hier que le personnel a dû, en son temps, avaler une couleuvre qu'il a eu de la peine à digérer. Je voudrais lui dire qu'il ne l'a pas encore digérée aujourd'hui. Il a en effet perdu, selon les calculs de l'Office fédéral du personnel, entre 1977 et 1983, 6,2 pour cent, ce qui équivaut à une baisse du salaire réel de même ampleur. On peut philosopher autant qu'on veut sur ce thème; c'est une réalité, qui est due au fait que le Conseil fédéral n'a jamais fait usage de la compétence qu'il avait de verser une allocation complémentaire en fin d'année. Si l'allocation semestrielle est supprimée, la perte sera encore plus forte à l'avenir. L'augmentation du salaire réel accordée au 1 er jan- vier 1982 n'a donc compensé que partiellement la perte de salaire subie au titre de l'allocation de renchérissement. C'est dans ce domaine qu'il y a une différence essentielle entre la politique de la Confédération et celle du secteur privé, où le personnel peut négocier chaque année, en même temps que l'allocation de renchérissement, une aug- mentation de son salaire réel. Le Journal des Associations patronales, dans son édition du 14 juin, relève que les gains réels dans l'économie privée ont augmenté de 2,3 pour cent entre octobre 1982 et octobre 1983. Au niveau de la Confédération, les deux choses-allocation de renchérissement et salaire réel - sont nettement sépa- rées. L'arrêté en discussion traite uniquement de la compen- sation du renchérissement. Le salaire réel doit dans tous les cas être l'objet d'une autre décision, précédée dans chaque cas de longues discussions avec le Conseil fédéral d'abord, puis au niveau parlementaire, ce qui explique les intervalles considérables qui séparent deux relèvements des salaires réels. Le système est donc très rigide et si l'on modifie, en l'aggravant, la réglementation concernant la compensation
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 836 N 19 juin 1984 du renchérissement, il devient inacceptable aussi bien pour le personnel que pour la Confédération et ses entreprises. Ce n'est pas l'effet du hasard ni d'un geste particulier à l'endroit du personnel si la Direction des PTT comme celle des CFF plaident pour le maintien du système actuel. En tant que chefs d'entreprise, les présidents de ces deux régies ont la responsabilité de la bonne marche des services. Ils ne peuvent s'assurer la collaboration du personnel qualifié nécessaire à l'exécution correcte des tâches confiées aux PTT et aux CFF que si, dans ces régies, les conditions de travail et de salaire soutiennent la comparaison avec celles du secteur privé. Si l'on supprimait la compensation semes- trielle, c'est toute la politique des salaires de la Confédéra- tion qu'il faudrait revoir. On ne pourrait plus attendre par exemple jusqu'à dix ans pour améliorer les salaires réels, comme cela s'est produit entre 1972 et 1982. Je vous propose par conséquent de maintenir le système actuel qui, malgré les sacrifices qu'il implique pour le per- sonnel, a fait ses preuves. Si les dates du 1 e 'janvier et du 1 er juillet sont maintenues dans l'arrêté comme dates déter- minantes pour la compensation du renchérissement, l'alinéa qui prévoit la possibilité d'une compensation en fin d'année peut être supprimé. Permettez-moi pour terminer de faire trois remarques au sujet de l'intervention de M. Blocher d'hier après-midi. Il a cité le chiffre du salaire moyen versé au personnel de la Confédération. Je lui fais remarquer que le salaire mensuel net d'un fonctionnaire colloque dans la 21 e classe de traite- ment s'élève à 2638 francs, montant auquel on peut ajouter quelques francs d'allocation de résidence. Or, il y a, parmi le personnel de la Confédération, plus de 18000 personnes qui appartiennent à la classe 21 ou à une classe inférieure. Qu'on ne vienne donc pas nous dire que le personnel fédéral est privilégié! M. Blocher a aussi dit que ceux qui prônent la croissance zéro ne se gênent pas de demander des augmentations quand il s'agit d'allocations de renchérissement. Je lui réponds que les syndicats n'ont jamais défendu la thèse de la croissance zéro en matière économique. Enfin, M. Blocher a brandi la menace du référendum. Je peux lui dire que, côté syndical, nous ne craignons pas un tel référendum. Nous avons des arguments à faire valoir et, du reste, les chiffres que je viens de citer seront suffisam- ment convaincants pour obtenir l'appui de la majorité du peuple suisse si cela était nécessaire. M. Darbellay, porte-parole de la minorité II: Un des fonde- ments essentiels de la paix sociale dans ce pays durant ces trente dernières années a été le fait qu'un progrès social obtenu pouvait être considéré comme acquis. On ne le remettait en question que lorsque des circonstances parti- culières nous y obligaient et, .au moment de la remise en question, il est d'usage, de bon usage que les partenaires sociaux .puissent s'entendre, notre paix sociale étant fondée sur cette concertation. C'est ce qui a été fait en 1976, au moment où l'on a voulu modifier le régime de la compensa- tion du renchérissement. On a supprimé à ce moment-là la compensation totale, mais le Conseil fédéral a accordé, pour tenir compte des circonstances, l'adaptation bisannuelle des salaires au 1 er janvier et au 1" juillet. A ce moment-là aussi, le Conseil fédéral a prévu une soupape de sécurité en admettant la possibilité de faire un rattrapage en fin d'an- née, au moment où le renchérissement aurait été particuliè- rement élevé. Vous le savez comme moi, on n'a jamais utilisé la possibilité qui était ainsi offerte. Aujourd'hui, il en va tout autrement. Le Conseil fédéral nous propose de supprimer purement et simplement la deuxième indexation annuelle, et le Conseil des Etats va plus loin encore puisqu'il élimine la soupape de sécurité que le Con- seil fédéral s'était réservée. Cela va trop loin et nous pou- vons être mis devant des situations difficiles. En 1977, en acceptant ce sacrifice, les employés de la Confédération laissaient à notre Etat central environ 60 millions par année, c'est 400 millions depuis ce moment-là qui ont été épargnés; ce n'est pas un mince cadeau, il faut le relever. Avec la proposition du Conseil fédéral, c'est un nouveau cadeau à peu près équivalent que l'on demande aux employés en faveur de la Confédération. Nous pouvons imaginer revoir des situations comme celles que nous avons connues où le renchérissement était de l'ordre de 8, 9 voire 10 pour cent dans l'année. Cela fait alors une moyenne de 5 pour cent de renchérissement non compensé; 5 pour cent de moyenne dans l'année représente un sacrifice de 300 millions de francs pour les employés, ce qui provoquerait immédiatement des tensions entre les partenaires sociaux. Nous proposons par conséquent une autre solution pour éviter ces tensions; lorsque le renchérissement est très important et qu'il se situe à 3 pour cent pour la première partie de l'année, nous demandons que la compensation puisse intervenir au 1 er juillet également. Monsieur Eggly, vous avez accusé hier M. Leo Weber, qui soutenait cette proposition au nom du groupe démocrate-chrétien, d'inco- hérence. La cohérence, Monsieur Eggly, ne consiste pas à aller jusqu'au bout d'un système, j'appellerais plutôt ceci de l'intransigeance. La cohérence consiste à appliquer un sys- tème qui puisse convenir à toutes les situations, y compris à des situations difficiles, de manière à éviter d'avoir à recourir à une procédure d'urgence. Notre solution offre cette possi- bilité, elle est cohérente parce qu'elle permet de maintenir la paix du travail; elle est cohérente parce qu'elle permet d'éviter les tensions sociales entre partenaires et elle est également cohérente parce qu'elle permet d'économiser, comme nous le voulons, les deniers de la Confédération. Si on l'avait appliquée durant ces huit dernières années, elle aurait servi en 1979 et en 1981. Par conséquent, c'est une solution tout à fait maîtrisable que nous vous proposons. Je vous invite à la soutenir. Renschier: Vergleicht man die Beschlüsse des Ständerates und die Anträge der Mehrheit der national rätlichen Kommis- sion mit der Teuerungszulagenregelung, die von 1961 bis Ende 1976 in Kraft war, so stellt sich die Frage, ob die neue Vorlage noch zu Recht als «Bundesbeschluss über die Teuerungszulage an das Bundespersonal» bezeichnet wer- den kann. Zutreffender wäre wohl der Titel «Institutionalisie- rung des teuerungsbedingten Reallohnabbaues». Die restriktive Anwendung der seit 1977 geltenden Regelung durch den Bundesrat hat, wie schon ausgeführt wurde, dem Bundespersonal einen Kaufkraftverlust von über 350 Millio- nen Franken eingetragen. Der Reallohnabbau hätte sich demgegenüber aber sogar praktisch verdoppelt, wenn von 1977 bis 1984 die Regelung gültig gewesen wäre, die der Ständerat und die Mehrheit der nationalrätlichen Kommis- sion guthiessen. Ich unterstütze insbesondere den Antrag der Minderheit l zu Artikel 2 Absatz 1 und den Antrag des Bundesrates in Absatz 2. Allerdings befürworte ich den Antrag des Bundes- rates mit der Erwartung verknüpft, dass die Kompetenz zur Gewährung einer ergänzenden Teuerungszulage nicht wie bisher toter Buchstabe bleibt. Die Abschaffung des halbjährlichen Teuerungsausgleiches wurde im Rat auch gestern wieder damit begründet, man müsse eine Angleichung an die Privatwirtschaft finden, in der der Teuerungsausgleich in der Regel einmal pro Jahr erfolgt. Bei dieser Argumentation wird verschwiegen, dass die Privatwirtschaft die Möglichkeit hat, den Teuerungsaus- gleich mit Reallohnverbesserungen zu verkoppeln, was auch gemacht wird. Das etwas perfektere System des Teue- rungsausgleiches mit zweimaliger Anpassung beim Bund schafft also eine gewisse Kompensation zu den seltenen Reallohnerhöhungen. Bekanntlich musste das Bundesper- sonal zehn Jahre auf die letzte generelle Reallohnerhöhung warten. Sie trat 1982 in Kraft, aber bereits in diesem Jahr 1982 stellte man aufgrund der Lohn- und Gehaltserhebung des BIGA fest, dass schon wieder ein Rückstand der Löhne des Bundespersonals von 1,5 Prozent gegenüber der Privat- wirtschaft ausgewiesen war. Rechnet man alles zusammen, was das Bundespersonal in den letzten Jahren an Opfern auf sich nehmen musste (was eingespart wurde im Personalsektor) - zu denken ist an
19.Juni 1984 N 837Bundespersonal. Teuerungszulagen Minderausgaben beim Teuerungsausgleich, an Folgen des Personalstopps, an den Abbau bei der Wohnungsfürsorge, bei Zuschüssen für Personalverpflegung, bei der Ausbil- dung und Beförderungspolitik, an Sparmassnahmen bei Vergütungen usw. -, kommt man auf rund 1 Milliarde Fran- ken, die auf Kosten des Personals in der Bundeskasse geblieben sind. Das alles spricht dafür, an der bisherigen zweimaligen Teuerungsausgleichsregelung festzuhalten. Der Antrag von Herrn Ammann-Bern (Abs. Ibis) will die Teuerungszulagenregelung in eine Willkürkompetenz des Bundesrates für Reallohnabbau umfunktionieren. Dieser Antrag garantiert dem Bundespersonal nicht einmal mehr den jährlichen Teuerungsausgleich. Herr Ammann, was sind wirtschaftliche Verhältnisse, die «offensichtlich» einen Ver- zicht auf den Teuerungsausgleich erfordern? Etwa eine Unternehmenspolitik, die auf Kosten der Arbeitnehmerein- kommen die Profite maximieren will? Oder etwa eine wirt- schaftliche Krisensituation, die durch Missmanagement, durch Fehlinvestitionen der Unternehmer oder durch die Hochzinspolitik der Banken verursacht wurde, und für die die Arbeitnehmer mit Lohnverlust büssen sollen? Der Antrag Ammann-Bern ist nicht nur unsozial, er ist auch volkswirtschaftlich falsch. Ist die Wirtschaftslage schlecht, dann darf der Inlandmarkt nicht noch zusätzlich mit dem Abbau von Kaufkraft geschwächt werden. Mit dem Antrag Ammann-Bern wird der Lebenskostehindex übrigens als Richtmass für die Teuerung und für den Ausgleich bei den Löhnen entwertet, weil es - wie er sie vorschlägt - eine «Willkürformulierung» ist. Herr Ammann, wer diese Politik betreibt, trägt die Verantwortung dafür, dass der vielgeprie- sene soziale Friede brüchig wird. Ich bitte Sie, den Antrag Ammann-Bern auch unter diesem Aspekt abzulehnen. Stappung: Die Möglichkeit zum halbjährlichen Ausgleich des Kaufkraftverlustes bei den Löhnen des Bundespersona- les muss beibehalten werden. In der gestrigen Debatte war viel von Vergleichen mit der Privatwirtschaft zu hören. Alle, die hier für die Abschaffung des halbjährlichen Teuerungs- ausgleiches gesprochen haben, haben eines nicht berück- sichtigt: die unterschiedliche Flexibilität zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Hand. Herr Aliesch, wenn Sie auf höhere Prozentsätze beim Anstieg der Löhne kommen, also überschüssig zum Teue- rungsausgleich, dann möchte ich Sie doch darauf aufmerk- sam machen, dass es in der Privatwirtschaft wahrscheinlich nirgends Anfangsbesoldungen gibt, die auf einem dermas- sen tiefen Niveau sind wie beim Bund. Es dauert Jahre, bis ein Bundesangestellter bzw. Bundesbeamter zum Beispiel die Position eines Handwerkers in der Privatwirtschaft erreicht. Das sind offenbar die Privilegien, die Sie meinen. Der halbjährliche Teuerungsausgleich ist heute noch das einzige Instrument in der Hand des Bundesrates, um als Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass real kein allzu grosser Lohnverlust entsteht. Der Bundesrat ist nicht freiwillig vom halbjährlichen Ausgleich abgerückt, sondern hat dies auf Druck gewisser Politiker getan. Viele Kantone und Gemeinden kennen übrigens den halb- jährlichen Teuerungsausgleich. Dabei sind sogenannte In- dexhürden nichts Neues. Die Frage ist, wie hoch die Index- hürde angesetzt wird. In der vorberatenden Kommission habe ich einen Antrag mit 2 Prozent eingebracht, d.h. auf den I.Juli soll nur dann ausgeglichen werden, wenn die Teurung seit dem letzten Ausgleich effektiv um 2 Prozent gestiegen ist. Im Interesse einer Einheit der aufgeschlosse- nen Kommissionsmitglieder habe ich meinen Antrag zugun- sten des Antrages von Herrn Darbellay zurückgezogen. Ein Ausgleich Mitte Jahr kann somit nur bei einer Teuerung von wenigstens 3 Prozent, also bei einer relativ grossen Teue- rung, erfolgen. In den vergangenen zehn Jahren wäre das gemäss Antrag Minderheit II lediglich zweimal der Fall ge- wesen. Ich bitte Sie, dem halbjährlichen Teuerungsausgleich oder eventuell dem Antrag der Minderheit II, dem Antrag Darbel- lay, zuzustimmen. Reimann, Berichterstatter: Im Gegensatz zum bestehenden Recht, das einen zweimaligen Ausgleich der Teuerung pro Jahr, d.h. auf den 1. Januar und auf die Jahresmitte, ermög- licht, schlägt der Bundesrat vor, nur noch einmal pro Jahr, jeweils auf den 1. Januar, auszugleichen. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission schliessen sich diesem Vor- schlag an. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit begründen diese Änderung mit dem Hinweis auf die Privatindustrie, wo in der Regel nur noch einmal pro Jahr ausgeglichen werde. Eine Minderheit l Ihrer Kommission möchte die bisherige Regelung des zweimaligen Ausgleichs beibehalten. Man weist darauf hin, dass der Bundesrat in der Vergangenheit ohnehin nur in begründeten Fällen bei entsprechend ausge- wiesener Teuerung zweimal im Jahr ausgeglichen habe. Eine Minderheit II unterbreitet im Sinne eines Eventualantra- ges den Vorschlag, die Teuerung auf Jahresmitte dann auszugleichen, wenn die Lebenshaltungskosten um minde- stens 3 Prozent angestiegen sind. Wie Sie von Kollege Stappung gehört haben, wurde in der Kommission auch ein Antrag eingereicht mit 2 Prozent Teuerung. Man möchte damit bei starker Teuerung im Laufe des Jahres den Kauf- kraftverlust der Beamten mildern. Mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 9 empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dem Bundesrat Zuzustimmen. Persönlich stimme ich allerdings der Minderheit l zu, weil auch ich der Auffassung bin, eine Verschlechterung der Bestimmungen dränge sich nicht auf. Wie gesagt, hat der Bundesrat in der Vergangenheit das geltende Recht restrik- tiv ausgelegt. Wir haben zu Beginn der Verhandlungen ausgeführt, dass der Bundesrat während dreier Jahre trotz der Möglichkeit eines zweimaligen Ausgleiches nur einmal ausgeglichen hat. Mit dem bestehenden Recht ist eine weit- gehende Gleichstellung des Bundespersonales mit dem Personal in der Privatindustrie gelungen. Es wurde gestern hier ausgeführt, dass die Lohnentwicklung in den letzen Jahren zwischen Privatpersonal und Bundespersonal keine grossen Differenzen aufweise, so dass sich eine Verschlech- terung dieser Bestimmungen nicht aufdränge, sondern eher zu einer Diskriminierung des Bundespersonales führen könnte. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen trotzdem vor, dem Bundesrat zuzustimmen. Persönlich stimme ich für die Min- derheit l. M. Eggly-Genève, rapporteur: Je voudrais tout d'abord vous prier de m'excuser pour ma voix qui a disparu à lasuited'un bain prématuré dans le lac Léman. Je tiens à dire à M. Clivaz que, comme l'a relevé M. Stich, conseiller fédéral, tout à l'heure, le Conseil fédéral ne dis- pose pas tellement de possibilités de jouer avec les traite- ments de base. Par conséquent, cette adaptation pour la fixation de l'allocation de renchérissement est finalement le seul moyen à sa portée pour viser son objectif de parité moyenne avec l'ensemble de l'économie privée. Quant à la comparaison globale, elle n'est vraiment pas au désavan- tage des fonctionnaires, je l'ai souligné hier dans mon rapport d'entrée en matière. Enfin, là réside le point crucial du projet: ou vous acceptez la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, et vous procédez ainsi véritablement à une adaptation, à l'instar de ce qui se fait dans l'économie privée; ou vous refusez cette version, et l'attitude du Parlement ne sera vraiment pas comprise par l'ensemble de l'économie privée, où l'on ne connaît pas ou presque jamais la situation de l'allocation semestrielle. En ce qui concerne les négociations sur les salaires réels, nous verrons bien ce qu'elles apportent. Je vous rappelle que l'arrêté que nous votons n'est valable que jusqu'en 1988, ce qui nous donnera le temps de constater l'évolution des choses. Je dirai à M. Darbellay que la paix sociale dont il nous a parlé tout à l'heure a profité de l'expansion. Par conséquent, les partenaires sociaux pouvaient toujours s'entendre pour aller de l'avant. Aujourd'hui, la roue a un peu tourné.
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 838 N 19 juin 1984 Quant aux 50 millions d'économies qui s'ajouteraient aux 60 millions que la Confédération a déjà réalisé depuis 1977, je soulignerai qu'ils sont les bienvenus, surtout par les temps qui courent et alors que l'on parle d'un programme complé- mentaire d'économies. Cependant, le renchérissement non compensé est une chose fâcheuse pour tous ceux qui ne recevront plus une compensation complète, mais cela se passe de la même façon dans l'économie privée. Monsieur Darbellay, on choisit un système ou un autre, mais il n'est pas logique de faire semblant d'accepter le système proposé et en même temps de demander, dès que le 3 pour cent est atteint, une nouvelle fixation d'un second montant de compensation mensuelle. La cohérence ne consiste pas uniquement à éviter les tensions, car éviter les tensions à tout prix, cela s'appelle la fuite en avant. On ne peut pas parler, avec ce projet, de démantèlement de la politique salariale. Les négociations sur les salaires réels, selon M. Stappung, ne sont pas fréquentes; elles le sont beaucoup moins que dans l'économie privée, mais le per- sonnel fédéral bénéficie de bien d'autres prestations. Hier, nous avons relevé que, si l'on fait une comparaison globale, toutes les prestations étant incluses: sécurité sociale, droit aux vacances, etc., on arrive à une comparaison qui est loin d'être défavorable tant pour le secteur public que pour le personnel de la Confédération. Pour toutes ces raisons, je vous propose de suivre la majo- rité de la commission qui, par 13 voix contre 9, a refusé la proposition de minorité de M. Clivaz, et qui, par 11 voix contre 10, a rejeté la proposition subsidiaire de M. Darbellay. Je vous demande donc d'en rester à la proposition du Conseil fédéral, du Conseil des Etats et de la majorité de votre commission. Bundesrat Stich: Der Bundesrat lehnt beide Minderheitsan- träge ab. Es ist selbstverständlich, dass mit Absatz 1 eine Verschlech- terung der Anstellungsbedingungen des Bundespersonales gegenüber den früheren Regelungen (der jetzt geltenden wie auch der vor 1977 geltenden Regelung) eintritt. Auf der anderen Seite aber - ich habe das bereits beim Eintreten gesagt-zählt die Gleichstellung mit dem übrigen Personal. Im ganzen hoffen wir alle zusammen, dass es der Währungs- politik in der Schweiz gelingt, die Teuerungsrate tief zu halten, so dass diese Probleme entschärft werden und nicht ein allzu grosser Kaufkraftverlust im Verlaufe des Jahres eintritt. Ich möchte darauf hinweisen, dass nach dieser Regelung der Kaufkraftverlust immerhin auf Ende des neuen Jahres jeweils wieder ausgeglichen wird. Es ist also nicht ein dauernder Verlust, sondern er wird wieder aufge- hoben. Umgekehrt führt der Antrag Darbellay hier wieder einen Automatismus ein, wenn auch zu sagen ist, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Teuerungsraten nicht sehr gross ist; es ist aber ein Automatismus, der gewisse Schwierigkei- ten bringt, weil im vornherein festgestellt werden muss, beispielsweise im Juni, ob auf den 1. Juli 3 Prozent erreicht werden. Ich plädiere auch in Alinea 2 für die Lösung des Bundesra- tes, die vom Ständerat allerdings gestrichen worden ist. Gemäss Absatz 2 hat der Bundesrat die Möglichkeit, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, ob eine zusätzliche Teuerungszulage auszurichten sei. Das ist letzt- lich zweckmässiger. Wir dürfen nicht vergessen: sofern wir die Lösung Darbellay wählen und beispielweise in der EVK dazu kämen - ich weiss es noch nicht; nehmen wir an, wir kämen dazu -, vom Bundespersonal auch Beiträge für den «Teuerungseinkauf» zu verlangen, würde das voraussetzen, dass es auf diese Beträge noch eine Einkaufssumme zu leisten hätte. Umgekehrt, wenn Sie dem Bundesrat folgen - und der Bundesrat im Falle einer starken Teuerung etwas tun würde, weil auch die Privatwirtschaft etwas unterneh- men würde -, wäre bei einer einmaligen Abfindung kein Einkauf nötig. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Auch diese Überlegung sollte Sie dazu führen, der Lösung des Bundesrates zuzustimmen. Namentliche Abstimmungen - Votes par appel nominal Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Auer, Basler, Berger, Biel, Blocher, Bonnard, Bremi, Bürer-Walen- stadt, Candaux, Cantieni, Cavadini, Cevey, de Chastonay, Cincera, Columberg, Cottet, Cotti Gianfranco, Couchepin, Coutau, Dubois, Eggly-Genève, Eng, Eppenberger-Nesslau, Etique, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Frei-Romanshorn, Früh, Geissbühler, Giger, Giudici, Graf, Grassi, Mari, Hess, Hofmann, Hösli, Houmard, Humbel, Hun- ziker, Iten, Jeanneret, Jung, Kohler Raoul, Koller Arnold, Kopp, Kühne, Künzi, Landoli, Loretan, Lüchinger, Maître- Genève, Martignoni, Martin, Massy, Meier-Zürich, Mühle- mann, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Nussbaumer, Oehen, Ogi, Perey, Petit- pierre, Pfund, Pidoux, Pini, Reich, Reichling, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruckstuhl, Ruf-Bern, Rutishau- ser, Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Savary- Vaud, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder- Bern, Schule, Schwarz, Segmüller, Soldini, Spalti, Spœrry, Stucky, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Leo, Wellauer, Wick, Widmer, Wyss, Zbinden.Zwingli (114) Für den Antrag der Minderheit l stimmen: Votent pour la proposition de la minorité I: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Blunschy, Borei, Brat- schi, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Butty, Carobbio, Cho- pard, Christinat, Clivaz, Cotti Flavio, Dafflon, Darbellay, Deneys, Dirren, Dünki, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gün- ter, Gurtner, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jaggi, Keller, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder- Appenzell, Mascarin, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Aargau, Müller-Zürich, Nauer, Neukomm, Ott, Re- beaud, Reimann, Renschier, Riesen-Fribourg, Robbiani, Robert, Rubi, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Schmid, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Zehn- der, Ziegler, Zwygart (73) Der Stimme enthält sich: - S'abstient: M. Hegg (1) Abwesend sind - Sont absents: Bonny, Bühler-Tschappina, Dupont, Eisenring, Feigenwin- ter, Frey-Neuchâtel, Gehler, Oehler, Oester, Pitteloud, Stein- egger (11) Präsident Gautier stimmt nicht M. Gautier, président, ne vote pas Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Auer, Basler, Berger, Blocher, Bonnard, Bonny, Bremi, Bühler- Tschappina, Bürer-Walenstadt, Candaux, Cavadini, Cevey, de Chastonay, Cincera, Cottet, Couchepin, Coutau, Dubois, Eggly-Genève, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Eti- que, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Früh, Geissbühler, Giger, Giudici, Graf, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Houmard, Hunziker, Jeanneret, Jung, Kohler Raoul, Kopp, Künzi, Landolt, Loretan, Lüchinger, Martignoni, Mar- tin, Massy, Meier-Zürich, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Oehen, Ogi, Perey, Petitpierre, Pfund, Pidoux, Reich, Reichling, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Röthlin, Ruf-Bern, Rutishau- ser, Rüttimann, Sager, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schärli, Schnyder-Bern, Schule, Schwarz, Soldini, Spalti, Spœrry, Stucky, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss, Zwingli (94)
19.Juni 1984 N 839 Bundespersonal. Teuerungszulagen Für den Antrag der Minderheit II stimmen: Votent pour la proposition de la minorité II: Ammann-St.Gallen, Biel, Bircher, Blunschy, Borei, Bratschi, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Butty, Cantieni, Carobbio, Chopard, Christinat, Clivaz, Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Dafflon, Darbellay, Deneys, Dirren, Diinki, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Feigenwinter, Frei-Romanshorn, Friedli, Gloor, Grassi, Grendelmeier, Günter, Gurtner, Hegg, Herczog, Hubacher, Humbel, Iten, Jaeger, Jaggi, Keller, Koller Arnold, Kühne, Lanz, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Mae- der-Appenzell, Maître-Genève, Mascarin, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Aargau, Müller-Zürich, Nauer, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Pini, Rebeaud, Reimann, Renschier, Riesen-Fribourg, Robbiani, Robert, Rubi, Ruch- Zuchwil, Ruckstuhl, Ruffy, Salvioni, Schmid, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber Leo, Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Wellauer, Wick, Widmer, Zbinden, Zehnder, Ziegler, Zwygart (97) Abwesend sind - Sont absents: Bäumlin, Dupont, Frey-Neuchâtel, Gehler, Oehler, Oester, Pitteloud, Steinegger (8) Präsident Gautier stimmt nicht M. Gautier, président, ne vote pas Le président: Pour une fois, l'appel nominal a eu au moins le mérite de créer un certain suspense. (Rires) Vous avez donné la préférence à la minorité II par 97 voix contre 94. Abs. Ibis - Al. Ibis Ammann-Bern, Sprecher der Minderheit: Wir haben es in den letzten Jahren erfahren, dass der vom BIGA errechnete Lebenskostenindex nicht unbedingt eine absolute und zuverlässige Zahl darstellt. Bestmöglich wird versucht, die Lebenskosten des Durchschnittsschweizers - den es gar nicht gibt, nicht geben kann - in einer Zahl periodisch auszuweisen. An diesem Index kann und soll man nicht rütteln. Dieser Index wurde jedoch nicht dazu geschaffen, dass man alles und jedes an diesen Index koppeln kann. Die Löhne sind nur ein Beispiel dafür, wenn auch wohl das bedeutendste. Wir wissen ganz genau, dass wir in unserem Land mit seiner engen Verflechtung mit der Weltwirtschaft ausserordentlich stark den Schwankungen der für die Teuerung massgeben- den Faktoren im Ausland ausgesetzt sind und dass die Auswirkungen sofort von diesem Index erfasst werden. Ich denke hier vor allem an die zum Teil sehr hektischen Kurs- schwankungen des Schweizer Frankens. Viele wünschen nichts sehnlicher, als dass dieser Kurs möglichst tief wäre. Unsere Teuerung würde dabei sprunghaft in die Höhe schnellen und mit ihr auch der Index. Wohl würden wir dabei kurzfristig international konkurrenzfähiger. Umge- kehrt sind die Verhältnisse, wenn der Kurs hoch wird. Das ist ja die bekannte Gratwanderung unserer Nationalbank. Ist es nun aber nationalökonomisch richtig, dass unsere Löhne in einem so hohen Masse vom Wechselkurs abhän- gen, wenn man weiss, wie empfindlich dieser Kurs auf die unmöglichsten Ursachen reagiert, vielfach auf Spekulatio- nen gegen jede Vernunft? Wir haben es andererseits erlebt, dass sich zum Beispiel der Heizölpreis in den letzten Jahren vervierfacht hat. Anteilmässig haben wir diese Teuerung voll ausgeglichen und voll über die Inflation bezahlt. Verdient haben wir die daraus resultierenden höheren Einkommen sicher nicht. Schliesslich denke ich an Lenkungssteuern, wie wir sie zum Beispiel beim Tabak und beim Alkohol kennen und in vielen anderen Zusammenhängen hier in diesem Saal immer wie- der besprechen. Wollen wir wirklich eine eventuelle Energie- lenkungssteuer oder eine Kausalabgabe für die Lösung von Problemen im Umweltschutz über den Teuerungsausgleich 107-N voll ausgleichen? Hier wird doch klar ersichtlich, dass der Lebenskostenindex nicht in allen Fällen die direkte und allein massgebende Zahl für unsere Löhne sein kann. Es gibt verschiedene Fälle, da es direkt zum sträflichen Unsinn wird, wenn man diesen Automatismus ohne Eingriffsmög- lichkeit walten lässt, auch wenn man den Lebenskosten- index als eine der Richtgrössen für die Lohnentwicklung anerkennt. Kollege Clivaz möchte ich bitten, vom Artikel von Prof. Küng nicht nur den Titel zu lesen, sondern den ganzen Artikel bis ans bittere Ende! Ich finde es sehr gefährlich, wenn sich der Bundesrat mit diesem Gesetz für weitere vier Jahre die Hände vollständig binden lässt und Jahr für Jahr auf das Komma genau die Teuerung ausgleicht, wie sie ihm vom BIGA gemeldet wird. In der Regel ist das sicher richtig. In den oben aufgeführten Fällen wird das aber nicht nur sinnlos, sondern es kann unsere Arbeitsplätze direkt gefährden. Das Parlament hat seinerzeit die Kompetenz für die Bemessung des Teue- rungsausgleiches aus bekannten Gründen dem Bundesrat delegiert. Es war jedoch nie ernsthaft die Meinung, dass der Bundesrat diese Kompetenz schliesslich allein den Index- rechern im BIGA überlassen würde. Für diesen simplen Mechanismus brauchten wir überhaupt keinen Bundesrat. Der Bundesrat müsste doch eigentlich von sich aus darauf beharren, dass er in aussergewöhnlichen Zeiten auch in diesem Gesetz eine Möglichkeit erhält, korrigierend eingrei- fen zu können, wenn unbedingt notwendig. Das ist der einzige Grund, weshalb ich diesen Antrag gestellt habe. Er stellt ein Sicherheitsventil dar; es soll auch im Notfall nur nach sorgfältiger Abklärung der aktuellen wirt- schaftlichen Verhältnisse und nach Rücksprache mit den Personalverbänden des Bundes zum Tragen kom,men. Der Einbau dieses Sicherheitsventils, welches auch in den mei- sten Gesamtarbeitsverträgen immer wieder zur Diskussion steht, scheint mir aber auch für die Entkrampfung der heuti- gen Sozialpartnergespräche in der Privatwirtschaft von allergrösster Bedeutung zu sein. Um dieses heisse Thema ist ein wahrer Glaubenskrieg entfacht worden, der völlig zwecklos ist. Jeder Gewerkschafter im privaten Sektor weiss ja genau, dass es Situationen geben kann, da es leider mit dem besten Willen nicht möglich ist, ja sogar unverantwort- lich wäre, in jedem Fall die Teuerung voll auszugleichen. Wenn wir mit unseren Produkten preislich immer zu hoch liegen, unsere Kunden und Konsumenten bereits bei lächer- lich kleinen Preisunterschieden dem ausländischen Produkt eiskalt den Vorzug geben, dann kann in der Wirtschaft der Moment gekommen sein, wo sich die Lohnentwicklung nach anderen Gesichtspunkten orientieren muss, wenn nicht Arbeitsplätze mutwillig und verantwortungslos aufs Spiel gesetzt werden sollen. Es ist ein absoluter Unsinn, wenn sich heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer über diese Fragen in die Haare geraten und auf die Barrikaden gehen für etwas, was letzten Endes gar nicht unter der Kontrolle dieser Sozialpartner steht. Der ehrliche Frontgewerkschafter ist sich dieser Tatsache bewusst und bietet Hand zu einer vernünftigen Lösung des Konfliktes, genauso wie die Mitarbeiter in den Betrieben, welche die wirklichen Verhältnisse im Einzelfall aus direkter Beobachtung und Erfahrung beurteilen können. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Notventil - entsprechend meinem Minderheitsantrag - der schweizerischen Wirt- schaft und dem sozialen Frieden, dereinen unserer Trümpfe im internationalen Konkurrenzkampf darstellt, im Notfall den allergrössten Dienst erweisen. Allein wegen der bereits erwähnten enormen Signalwirkung auf die gesamte Wirt- schaft erhält die Frage hier diesen hohen Stellenwert. Ich bitte das Bundespersonal, ganz besonders aber auch sie, meine Damen und Herren, um Verständnis, wenn ich mich für diesen Antrag mit Nachdruck einsetze. Es geschieht aus tiefer Besorgnis von der Front der schwerge- prüften Wirtschaft her. Für die Zukunft der schweizerischen Wirtschaft und die Erhaltung des Arbeitsfriedens ist dieser Antrag wichtiger als alle gegenwärtig diskutierten Massnah- men zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft. Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen. Sie tun
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 840 N 19 juin 1984 es im Interesse der schweizerischen Wirtschaft und damit letztlich auch im Interesse des Bundespersonales. Giudici: Ich unterstütze die Vorlage des Bundesrates, da sie als ganzes betrachtet ausgeglichen ist. Der Rat hat soeben die neue Regelung des jährlichen Teuerungsausgleiches angenommen. Dessen jährliche Anpassung ist angebracht, da sie in der Regel in der gleichen Weise auch in der Privatwirtschaft gehandhabt wird. Dem Bund wird dies ungefähr 6 Millionen Franken jährlich einsparen. Wir sind uns alle bewusst, dass diese bedeutende Einsparung das Hauptziel des bundesrätlichen Vorschlages ist. Dieses Opfer kann vom Bundespersonal erbracht werden, da es in einer Zeit geringer Inflation tragbar ist. Nicht zu vergessen in diesem Zusammenhang ist auch, dass eine Bundesstelle im Vergleich mit einem Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft sicherer ist. Die Minderheit schlägt dagegen vor, weiter in Richtung eines tiefer angesetzten Teuerungsausgleiches zu gehen. Ich kann diesen Minderheitsantrag nicht unterstützen, hauptsächlich wegen der nicht absehbaren politischen Kon- sequenzen. Der volle Teuerungsausgleich ist bis jetzt eine der wichtigsten Grundlagen des Arbeitsfriedens gewesen. Zusammen mit der Mehrheit dieses Rates setze ich mich mit voller Überzeugung für die Aufrechterhaltung des in unse- rem Lande erlangten Arbeitsfriedens ein. Dieser Arbeits- friede trägt zum wirtschaftlichen Wachstum und zur politi- schen Stabilität unseres Landes bei. Dieser Wert ist zu wichtig, als dass er wegen einer schwierig ausführbaren Kann-Vorschrift aufs Spiel gesetzt werden darf. Es ist leicht vorauszusehen, dass uns dieser neue Artikel, sollte er ange- nommen werden, auf Kollisionskurs mit dem Bundesperso- nal, mit den Personalverbänden und mit den Gewerkschaf- ten bringen könnte. Die sogenannte Signalwirkung würde wahrscheinlich anstelle einer Konkordanzpolitik eine Konfrontationspolitik provozieren. Davon ausgehend muss ich mich fragen: Ist dies im Interesse eines positiven Verhältnisses zum Bundes- personal? Ist dies im Interesse unseres Landes? In unserem nördlichen Nachbarland spielt sich ein wirtschaftlicher und politischer Machtkampf ab, der uns zu einigen nachhaltigen Überlegungen einlädt. Meines Erachtens zeigte der Ständerat politisches Feinge- fühl, als er dem Vorschlag des Bundesrates folgte. Ogni indice rimarrà in sé criticabile nel suo calcolo, i suoi componenti e il loro peso nel paniere possono essere modi- ficati. Posso convenire che la struttura dell'indice alimenti l'inflazione. L'indice costituisce però, oggi, una misura generalmente applicata nel nostro Stato, come ad esempio per gli alimenti alla moglie divorziata e gli assegni familiari. Se si vuoi impedire che l'indice provochi artificiosamente inflazione occorre modificare il suo calcolo. Una compensa- zione solo parziale ed empirica del rincaro, sempre però calcolato per mezzo dell'indice, non è soluzione adeguata. Una verifica dell'indice e dei suoi effetti deve avvenire nel quadro di una revisione generale del modo di calcolo, non singolarmente mentre si discute il rincaro del personale federale. Le argomentazioni politico-economiche sono certo importanti, ma ci sono motivazioni strettamente politi- che che le superano. La pace del lavoro è certo più facile da praticare nei tempi di alta congiuntura. Non c'è neppure molta gloria a farlo. È nei tempi difficili, di tensione sociale, che deve essere pazientemente ricercata. Per questi motivi voterò la versione del Consiglio federale e della maggio- ranza. Eggli-Winterthur: Hier wie auch in der Kommission - als Herr Ammann-Bern seinen Antrag begründete - wartete ich auf eine Ergänzung seines Antrages. Wenn er sagt, man müsse den Arbeitsfrieden wahren, man müsse die Sozial- partnerschaft wahren, man müsse den Lebenskostenindex anerkennen, dann müsste er eigentlich seinen Antrag ergän- zen, indem er schreiben würde: Falls die wirtschaftlichen Verhältnisse es offensichtlich erfordern, kann der Bundesrat die Teuerungszulagen tiefer oder höher ansetzen. Denn dann wäre das Pendant geschaffen; der Bundesrat hätte die Möglichkeit, einmal tiefer und einmal höher zu gehen. Das wären die vernünftigen Schlussfolgerungen aus den Aus- führungen unseres Herrn Ammann! Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Ammann schon in der Kommission und heute wieder über die Preis- und Lohnentwicklung in unserem Land geklagt hat. Ich möchte ihm nochmals klar und deutlich sagen, dass es heute Schweizer Firmen gibt, die in Amerika Zweigniederlassun- gen haben und die festgestellt haben, dass sie in der Schweiz billiger produzieren und es für sie ein Vorteil ist, die Ware nach Amerika zu exportieren (je nach Produktion und nach Rationalisierungskraft für die Produktion einzelner Produkte). Ich kann dies beweisen; es muss zwar nicht in jedem Fall so sein, aber es kann so sein. Man darf nicht immer verallgemeinern. Ich wehre mich noch aus einem anderen Grund gegen diesen Antrag von Herrn Ammann: Es geht nicht an, dass ein Unternehmer - dessen Betrieb es schlecht geht und der deswegen Schwierigkeiten hat -, nur weil er zufällig dem Rat angehört, hier auftritt und sagt, der Bundesrat hätte doch nicht den vollen Teuerungsausgleich geben sollen. Dagegen müssen wir von allem Anfang an Barrieren ein- bauen! Wenn Herr Ammann die Sozialpartnerschaft tatsächlich der- art hochhält, dass man verhindern muss, dass wegen der Teuerungszulagen die Leute auf die Barrikaden gehen, dann hätte er das tun müssen, was ich ihm schon in der Kommission empfohlen habe, nämlich den Antrag zu stel- len, die Teuerungszulagen höher anzusetzen. Dann würde das glaubhaft wirken und wäre sicher zweckmässig. So bindet er den Bundesrat nur einseitig; es wäre zweckmässi- ger, wenn er dem Bundesrat die Freiheit gäbe, je nach wirtschaftlicher Entwicklung zu handeln. Aber das will man ja nicht. M. Clivaz: En nous prononçant tout à l'heure en faveur de la proposition de la minorité II, nous avons limité à 3 pour cent la perte subie par le personnel au titre des allocations de renchérissement. Cette mesure aura des effets positifs sur- tout en période de forte augmentation du coût de la vie. Elle correspond aussi à une déclaration faite au Conseil des Etats selon laquelle il faudra avoir le courage, en cas de forte inflation, de revenir à la compensation semestrielle. M. Ammann-Berne, de son côté, veut aller plus loin et donner au Conseil fédéral la compétence de descendre en dessous de ce qui a été accordé jusqu'ici. Il a aussi dit qu'il faudrait appliquer la disposition légale avec souplesse en cas de modification des conditions économiques. Je vou- drais lui dire que nous entendons ce mot à l'occasion de chaque négociation avec les autorités et les responsables des régies fédérales, mais que la souplesse que l'on invoque si souvent ne s'applique que dans un sens. On a enregistré ces derniers temps une dégradation des conditions de tra- vail et de rémunération dans bien des domaines, dégrada- tion due au blocage du personnel, aux mesures de rationali- sation, aux économies décrétées un peu partout. Au Conseil des Etats, il a été dit de la proposition présentée par M. Letsch que son adoption équivaudrait à une déclara- tion de guerre au personnel de la Confédération. Je crois qu'on peut dire à peu près la même chose de la proposition faite par M. Ammann. Elle mettrait, contrairement à ce qui a été affirmé, sérieusement en cause la paix sociale. M. Am- mann, comme chef d'entreprise, connaît la valeur d'un cli- mat social favorable et les avantages qui en résultent pour l'entreprise. Il ne devrait pas jouer ausi facilement avec le feu car il y a, dans la négociation entre partenaires sociaux, des limites que l'on ne devrait pas dépasser, sinon même ceux qui sont le plus fermement attachés a l'idée de la concertation pourraient être amenés à changer d'attitude. Je voudrais en conclusion vous engager à approuver, tout en rejetant la proposition de M. Ammann, la solution propo- sée par le Conseil fédéral, qui donnerait la compétence au gouvernement, selon l'évolution du coût de la vie, de verser
19.Juni 1984 N841 Bundespersonal. Teuerungszulagen une allocation complémentaire en fin d'année. La majorité de ce Parlement peut, me semble-il, faire confiance au gouvernement puisque la majorité de ce dernier est la même que celle du Parlement. Il n'y a pas de raison de faire acte de méfiance à l'égard du Conseil fédéral et de craindre que ce dernier aille trop loin en fin d'année si l'évolution du coût de la vie devait justifier le versement d'une allocation complé- mentaire. Hubacher: Gestern hörten wir von Herrn Auer die Bemer- kung, das Votum und die volkswirtschaftlichen Erkenntnisse von Herrn Franz Jaeger seien - Herr Auer hat sich hinter Otto Fischer versteckt - «dummes Zeug». Heute hören wir einen von der FDP-Fraktion mehrheitlich mitgetragenen Antrag Ammann, der nach meiner Erinne- rung seit Jahrzehnten zum ersten Male in diesem Hause, wenn auch auf leisen Sohlen und relativ sorgfältig verpackt, den Teuerungsausgleich grundsätzlich in Frage stellt. Das sind immerhin neue Töne, die man zum Teil in der Privat- wirtschaft auch gehört hat, und zwar nicht nur in struktur- schwachen, bedrängten Branchen. Man begann mit dieser Infragestellung des Teuerungsausgleiches in den gewinn- trächtigsten Unternehmungen der Schweiz, nämlich bei den Grossbanken; diese haben dieses Szenarium eingeläutet. Seither wird an praktisch jeder Gesamtarbeitsvertragsver- handlung die bisher unumstrittene Regelung des Teue- rungsausgleiches in Frage gestellt. Der Bund - d. h. wir- sollen das nun auch noch absegnen. Das ist dann offenbar etwas ganz Gescheites, Herr Auer. Ich glaubte bisher, auch Unternehmer und bürgerliche Poli- tiker seien in ihrer Erkenntnis zumindest soweit vorgedrun- gen, dass Kaufkraft für die Volkswirtschaft eine bestimmte Rolle spielt. Es gibt den Ausspruch des bekannten Unter- nehmers Bosch, der einmal erklärte: «Ich zahle nicht hohe Löhne, weil ich viel Geld habe; ich habe viel Geld, weil ich hohe Löhne zahle.» Das heisst: Kaufkraft ist für unsere Volkswirtschaft, auch wenn wir stark auf Export ausgerich- tet sind, für den Binnenmarkt eine ganz entscheidende Komponente. Wir nehmen an, dass die Lehren aus den dreissiger Jahren, um nur diese zu erwähnen, auch zu freisinnigen Politikern durchgedrungen sind; es lohnt sich nicht, zuerst bei der Kaufkraft abzuzwacken, weil weniger Kaufkraft sehr schnell mehr Krise bedeutet. Nun hören wir die alte Melodie, erneut serviert von Unternehmerseite, mit der immer gleichen Begründung: die Löhne. Es gibt einen Test über Löhne und eine Tatsache: Die Uhrenindustrie hat ihre Arbeitsplätze von etwa 90000 auf unter 40000 reduziert, auch mit der Begründung der zu hohen Lohnkosten. Sogar die «Neue Zürcher Zeitung» hat in einem Artikel festgehalten: Schuld an der Krise waren nicht die Löhne, sondern ein Missmanagement. Es gibt einen Test, wonach eine Omega-Uhr, die in New York 200 Franken kostet, einen Lohnanteil von 12 Franken aufweist. Wenn also die Japaner, was nicht stimmt, nur zu den halben Schweizer Löhnen arbeiten würden, dann ergäbe das bei einem Verkaufspreis von 200 Franken eine Differenz zwi- schen schweizerischen und japanischen Uhren von 6 Fran- ken. Das war nicht der Grund der Krise in der Uhrenindu- strie. Auch die Schwierigkeiten in der Maschinenindustrie rühren nicht von zu hohen Löhnen her. Die BBC hat Schwierigkei- ten, weil sie sich in Amerika mit Fehlinvestitionen bis über die Ohren hinaus verschuldet hat. Am Schluss sollen dann die Arbeitnehmer die Rechnung bezahlen. Wenn ein Dozent wie Franz Jaeger das aus seiner fundierten Erkenntnis her- aus bekämpft, wirft man ihm noch quasi Unfähigkeit vor und tangiert seine Berufsehre; ich wollte das doch zu Ehren von Herrn Jaeger bei dieser Gelegenheit sagen. Das, was jetzt serviert wird, ist dummes Zeug, weil längst widerlegt wurde, dass man mit Lohnabbau Probleme löst; im Gegenteil, man bewegt sich damit in Richtung Krise. Blocher: Ich finde es eigenartig, Herr Eggli und Herr Huba- cher, wie Sie den Antrag Ammann verunglimpfen und die- sen Antrag in eine Ecke drängen, in die er nicht gehört. Herr Eggli, von einem Unternehmer zu sprechen, dessen Unternehmen es zufällig nicht gut gehe, davon kann doch keine Rede sein. Es ist nicht wahr, Herr Hubacher, dass dieser Antrag den Teuerungsausgleich grundsätzlich in Frage stellt. Der Antrag geht im Gegenteil von Leuten aus, die wissen, dass wir an sich den Teuerungsausgleich immer bezahlen möchten, dass wir auch mehr als das bezahlen • möchten, dass es aber in den vergangenen Jahren wirt- schaftliche Situationen gegeben hat und leider vielleicht auch wieder geben kann, wo das im Interesse der Wirtschaft nicht möglich ist. Das will der Antrag Ammann, nichts mehr und nichts weniger. Ich finde es eigenartig, dass Herr Hubacher findet, dieser Antrag sei in den letzten zehn Jahren nie gestellt worden. Er ist schon vor vier Jahren in diesem Rat gestellt und disku- tiert worden. Ich habe ihn damals auch unterstützt und noch nicht geahnt, dass in diesen vier Jahren verschiedene Unter- nehmen keinen Teuerungsausgleich bezahlen können, nicht weil man gegen den Teuerungsausgleich war, sondern weil man das im Interesse des Unternehmens und der Gesamtwirtschaft tun musste. Nun zu den ökonomischen Lehren, Herr Hubacher. Herr Jaeger war gestern mindestens so ehrlich.und hat gesagt, er spreche hier im Auftrag der Vereinigten Angestelltenver- bände; damit sind natürlich seine ökonomischen Thesen stark relativiert. Und ich glaube auch, dass Sie jetzt diese Thesen ökonomisch richtig finden, weil sie auf Ihrer Linie liegen. Sie sind nicht richtig. Da braucht man nicht lange zu studie- ren. Sie sind wahrscheinlich mit Absicht vereinfacht darge- stellt worden. Wenn Herr Jaeger - ich sage es nochmals - von unterprivilegierten Bundesbeamten spricht, bei einem durchschnittlichen Lohn der Zentralbundesverwaltung (also ohne SBB und PTT) mit 33000 Angestellten von 64000 Franken, wenn Sie die Sozialleistungen dazu nehmen: von durchschnittlich über 80000 Franken, dann kann man nicht von unterprivilegierten Beamten sprechen. Zumindest nicht beim Lohn, von den Personalkosten nicht zu sprechen. Der Ökonom Jaeger hat weiter gesagt, in der Schweiz, wo der Teuerungsausgleich im Nachhinein bezahlt werde, wirke die Auszahlung des Teuerungsausgleiches nie inflationsför- dernd. Das ist auch falsch. Es gibt Fälle, wo er inflationsför- dernd wirkt. In der freien Wirtschaft, wo Angebot und Nach- frage eine Rolle spielen, da muss er nicht inflationsfördernd wirken. Er kann höchstens dazu führen, dass Produkte aufgegeben werden müssen. In vielen Fällen wirkt der Teue- rungsausgleich aber inflationsfördernd. Der Antrag Ammann will nichts anderes, als den Teuerungs- ausgleich bezahlen. Weil wir das aber nicht jährlich-wie die Unternehmen - bestimmen, sondern auf vier Jahre hinter- her, will Ammann die Möglichkeit schaffen, dass der Bun- desrat in sehr schwierigen Fällen eine Anpassung vorneh- men kann. Wenn wir das nicht tun, werden wir eine Kluft zwischen der Privatwirtschaft und den Beamten schaffen. Es ist gestern hier gesagt worden, man solle die Arbeiter der Privatwirt- schaft und die Beamten nicht auseinanderdividieren. Das wollen wir nicht. Aber wir wollen sie gleichstellen. Und wer sie nicht gleichstellt, der dividiert sie auseinander. Dann können Sie von den Arbeitnehmern in den privaten Betrie- ben hören, was sie über die sogenannte Unterprivilegierung unseres Bundespersonals sagen. Wir sind der Meinung, dass dem Personal auch beim Bund, bei den Kantonen, die gleich guten Bedingungen gewährt werden. Aber bevor man das Wort «Unterprivilegierung» in den Mund nimmt, muss man die Sache kennen. Sonst beweisen wir dann, wo wer wie privilegiert ist. Jaeger: Es ist natürlich klar, dass auch Herr Blocher hier nicht als unabhängiger und neutraler Anwalt sprechen kann, denn er vertritt eine Interessenposition, genauso wie wir alle. Das muss einmal festgestellt sein. Aber trotzdem ist es möglich und sicher auch gestattet, selbst als Interes- senvertreter zu versuchen, Fakten und Zusammenhänge möglichst sachgerecht darzustellen.
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 842 N 19 juin 1984 Nun, Herr Blocher, Sie dürfen nicht für sich in Anspruch nehmen, dass nur Sie allein dazu in der Lage sind, sondern Sie müssen uns zumindest attestieren, dass auch wir wenig- stens versuchen, die Probleme sachgerecht zu sehen. Wenn Sie jetzt wieder mit Durchschnittszahlen kommen, so ist das eine Pauschalisierung. Das kommt daher, dass wir sehr viele hohe Spitzenlöhne haben, auch beim Bundesper- sonal, Sie wissen das ganz genau. Im übrigen sind das ja vor allem Leute aus Ihren Kreisen und aus den Kreisen der Freisinnigen, die solche Posten besetzen. Auch das muss einmal gesagt sein. Uns geht es nicht um die Spitzenlöhne, nicht darum, die Spitzenlöhne möglichst immer adäquat der Teuerung anzupassen, sondern uns geht es vor allem darum, jenen Leuten entgegenzukommen, die in unteren und mittleren Positionen arbeiten, dort, wo eine Leistungs- entlöhnung von der Sache her gesehen nicht möglich ist. Wie wollen Sie denn dort eine flexible, leistungsbezogene Lohnpolitik durchführen? Bringen Sie hier Rezepte, sagen Sie doch, wie man das macht! Dann könnte man einmal darüber diskutieren. Aber bis heute hat hier noch niemand ein effizientes Instrument vorstellen können. Nun nochmals zur Frage der Inflation. Sie können das zehn- mal wiederholen, es stimmt ganz einfach nicht. Warum müssen wir die Teuerung ausgleichen? Weil zuerst die Preise irgendwo gestiegen sind. Und wenn die Wiederan- passung der Kaufkraft an die gestiegenen Konsumgüter- preise zu inflatorischen Verzerrungen führt, so einzig und allein deshalb, weil der Index falsch bemessen ist. Sie müs- sen auseinanderhalten zwischen den Teuerungseffekten in einzelnen Branchen. Wenn beispielsweise in einer Branche Produktivitätsfortschritte nicht realisierbar oder Preiserhö- hungen nicht möglich sind, weil sie über den Markt nicht durchgesetzt werden können, dann könnte eine Lohnanpas- sung, ein Teuerungsausgleich an das allgemeine Teue- rungsniveau in dieser speziellen Branche, in dieser speziel- len Unternehmung allenfalls zu einem Lohnkosteneffekt führen; das bedeutet für diese Unternehmung Teuerung. Das hat aber mit der gesamtwirtschaftlichen Inflation nichts zu tun. Das ist eben das Problem. Das verstehen Sie einfach nicht. Und ich kann nichts dafür, dass Sie das nicht ver- stehen. Reimann, Berichterstatter: Herr Ammano beantragt, dem Artikel 2 einen Absatz Ibis beizufügen, welcher dem Bun- desrat die Möglichkeit geben soll, die Teuerung tiefer anzu- setzen, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diesen Antrag ab. Sie geht davon aus, dass die von Herrn Ammann angestrebte Flexibilität eine einseitige Flexibilität nach unten ist. Man müsste zumindest dem Bundesrat die Möglichkeit einräu- men, auch nach oben korrigieren zu können. Wenn Herr Ammann aus der Sicht seines eigenen Betriebes zu den von ihm vorgetragenen Schlüssen kommt, mag das begreiflich sein. Aber als verantwortliche Arbeitgeber für das öffentliche Personal müssen wir das Gesamte im Auge behalten. Nicht nur können wir nicht aus der Sicht eines einzelnen Betriebes oder einer einzelnen Branche urteilen. Es wäre für eine auf vier Jahre ausgerichtete Regelung auch falsch, nur die momentan in einzelnen Bereichen herrschen- den Verhältnisse zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Lebenskostenindex sagt Herr Ammann, den Durchschnittsschweizer, mit dem wir verglei- chen wollen, gebe es nicht; und doch müssen wir Verglei- che anstellen zwischen Bundespersonal und privatem Per- sonal, wobei der Bund seine Personalpolitik langfristig aus- richten muss. Er kann nicht einfach auf jede kurzfristige Konjunkturschwankung reagieren. Auch die Vergleiche mit den gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen in der Pri- vatindustrie hinken insofern, als eben dort Flexibilität besteht. Insbesondere in der Branche, von der Herr Ammann spricht, wo die Löhne in der Regel betriebsweise im Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus- gehandelt werden und wo diese Flexibilität sowohl nach oben als auch nach unten besteht. Mit Recht wird darauf hingewiesen, dass die Annahme einer solchen Bestimmung, wie sie von Herrn Ammann vorge- schlagen wird, zu unnötigen Spannungen mit dem betroffe- nen Personal führen müsste. Es wird auch gesagt, dass die Einsparung, welche mit diesem Antrag möglich wäre, sich nicht lohne, wenn man bedenke, dass der Arbeitsfrieden aufs Spiel gesetzt würde. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen und der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zuzu- stimmen. M. Eggly-Genève, rapporteur: M. Ammann propose que, si la situation économique l'exige manifestement, le Conseil fédéral puisse fixer l'allocation de renchérissement à un niveau inférieur. Personnellement, je soutiendrai cette proposition, parce qu'elle ouvre, à mon avis, la discussion sur tout le problème de l'indexation et de l'indice et qu'elle comporte une flexibi- lité telle que celle qui est actuellement de mise dans le secteur privé. Cependant, la majorité de la commission - que je représente ici - est d'un autre avis. Elle considère, notamment, que la discussion qui pourrait s'ouvrir entre partenaires sociaux, pour traiter de l'indexation en général et de la composition de l'indice, ne peut pas être provoquée par le présent débat. D'autre part, nous ne pouvons pas, à l'instar de M. Ammann, considérer que cela serait une soupape de sécurité, une amorce pour une discussion générale sur le sujet souhaité. Par ailleurs, la majorité de la commission considère que ce serait vraiment trop inquiéter le personnel fédéral et avoir l'air de remettre en cause le principe même de la compensa- tion du renchérissement, et, partant, que cela pourrait créer une ambiance de confrontation. C'est pourquoi la majorité de la commission vous recom- mande de rejeter la proposition présentée par la minorité Ammann. Je précise que la commission a pris cette décision par 10 voix contre 9, c'est vous dire combien la discussion a été serrée. M. Bonnard: Excusez-moi si j'interviens à la fin de ce débat, après MM. les rapporteurs. Personnellement, je constate avec regret qu'un climat un peu dur paraît s'instaurer dans ce débat. Je suis d'avis que la fixation de l'allocation de renchérissement devrait pouvoir résulter d'une négociation entre partenaires sociaux sans que l'un des deux puisse imposer à l'autre sa position. En voici un exemple concret: l'année dernière, j'ai négocié avec le syndicat de M. Reimann, la FTMH, la compensation du renchérissement dans l'horlogerie. La négociation a été très dure, les représentants de la FTMH ont fait valoir avec acharnement leur point de vue, finalement nous nous sommes les uns et les autres rendu compte que la seule solution possible était une compensation partielle du ren- chérissement, avec abandon définitif de la part qui ne serait pas rattrapée, et c'est ce dont nous sommes convenus. Il faudrait qu'un système semblable existe au niveau de la Confédération. Il faudrait pour cela que l'alinéa 1"" soit rédigé de manière différente. Il devrait avoir la teneur sui- vante: «Si la situation économique l'exige manifestement, le Conseil fédéral et les représentants du personnel peuvent d'un commun accord fixer l'allocation de renchérissement à un niveau inférieur.» Je ne présente pas une proposition formelle, mais je tenais à faire cette déclaration afin que le Conseil des Etats puisse encore examiner ce problème. Bundesrat Stich: Ich empfehle Ihnen, den Antrag von Herrn Ammann abzulehnen. Ich denke, dass seine Begründung nicht akteptabel ist. Man kann nicht den Lebenskostenindex ganz grundsätzlich als Vergleichsbasis heranziehen und dann erklären, dass es nicht richtig sei, wenn der Bundesrat beispielsweise die Tabak- oder die Alkoholsteuern erhöhe, aber gleichzeitig wieder einen Ausgleich für die Preiserhö- hung durch den Teuerungsausgleich schaffe. Herr Ammann hat auch Österreich angeführt. Derjenige, der kein Erdöl braucht und nicht raucht oder trinkt - wenn die Preise
19.Juni 1984 N 843 Bundespersonal. Teuerungszulagen steigen -, hat natürlich eine Reallohnerhöhung. Das ist immer so gemäss Index. Es trifft nie alle Leute gleich. Aber im ganzen gibt es eben doch einen Ausgleich, und ich persönlich bin der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Bundesrates sein kann, hier den eigenen Index zu des- avouieren, indem er sagt, diese Preiserhöhung akzeptiere er nicht für den Index; sie sei nicht auszugleichen. Wenn wir damit anfangen, dann kommen wir zu keinem Ende mehr. Ich glaube aber auch, dass der zweite Vergleich mit der Privatwirtschaft etwas hinkt. Sicher ist es richtig, dass unsere Gewerkschaften in der Regel der Privatwirtschaft gegenüber sehr viel Verständnis haben, wenn eine Unter- nehmung nachweisen kann, dass sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und den vollen Teuerungsausgleich nicht gewähren kann. Solche Beispiele sind aus der Schweiz durchaus bekannt. Aber ich glaube nicht, dass man das Bundespersonal verantwortlich machen kann für den Zustand der Bundesfinanzen, da ist der Bundesrat und da sind sie, meine Damen und Herren, zuständig. Wenn Sie also beispielsweise der Kompensation nicht zustimmen, dann wäre es sicher nicht richtig, beim Bundespersonal den Teuerungsausgleich noch zu kürzen und den vollen Teue- rungsausgleich nicht zu gewähren. Zum anderen ist es eine Flexibilität, die nur negativ ist. Sie reicht nur nach unten. Der Bundesrat hat - wenn er bei- spielsweise sieht, dass das Personal in einzelnen Arbeitska- tegorien sehr knapp ist - keine Möglichkeit, von sich aus eine Reallohnerhöhung zu gewähren, um auf dem Arbeits- markt attraktiv zu werden. Deshalb kann der Bundesrat sehr leicht auch darauf verzichten, eine Flexibilität nach unten zu haben! Zudem müssen wir uns auch fragen, was der Antrag an sich bedeutet. «Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse offen- sichtlich erfordern, kann der Bundesrat die Teuerungszula- gen tiefer ansetzen», so lautet der Antrag. Wenn wir 1 Prozent Teuerung nicht ausgleichen, dann spart der Bund 60 Millionen Franken pro Jahr. Und wenn wir 2 Prozent nicht ausgleichen, dann sind das 120 Millionen Franken. Ich gehe davon aus, dass in naher Zukunft grössere Differenzen nicht zur Diskussion stehen werden, denn dank der Geldpolitik der Nationalbank werden wir in absehbarer Zeit wohl kaum eine galoppierende Inflation haben. Auch wenn Sie jetzt auf 1 oder 2 Prozente verzichten, stützen Sie damit die Wirtschaft nicht: Ich glaube nicht, dass diese Mittel allenfalls einen wirkungsvollen Beitrag leisten könnten. Vor allem aber scheint mir, dass der Bundesrat kaum in eine Situation gerät, da es «offensichtlich» wäre, dass er von diesem Antrag Gebrauch machen müsste. Das ist auch ein Grund, weshalb ich Sie aufrufe, ihn abzulehnen. Ich bitte Sie, nun hier nicht eine Missstimmung beim Bun- despersonal zu erzeugen. Wir sind alle darauf angewiesen, dass wir gute Mitarbeiter haben und diese motiviert sind; ein guter Beamte ist seines Lohnes wert. Deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag von Herrn Am- mann-Bern abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit Abs. 2-AI. 2 54 Stimmen 109 Stimmen Le président: La proposition de minorité Seiler est caduque puisqu'elle était éventuelle au cas où celle des minorités concernant le premier alinéa serait rejetée. Toutefois M. Renschler reprend cette proposition. Je lui donne la parole. Renschier: Ich beantrage Ihnen Festhalten an Absatz 2 von Artikel 2, und zwar mit folgender Begründung: Auch wenn nach dem angenommenen Antrag der Minder- heit II nun dieser Schwellenwert beim halbjährlichen Aus- gleich in Funktion tritt, ist es gleichwohl sinnvoll, wenn wir dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, eine Ergän- zungszulage zu geben. Es ist denkbar, dass die Teuerung Mitte Jahr diesen Schwellenwert von 3 Prozent nicht erreicht, der notwendig ist, um überhaupt eine Zulage aus- zuzahlen. In diesem Fall könnte der Bundesrat von der Möglichkeit der ergänzenden, rückwirkenden Zulage Gebrauch machen. Wir wissen aus Erfahrung, dass der Bundesrat von dieser Möglichkeit in sehr gemässigter Form Gebrauch machen wird; schon im jetzt gültigen Bundesbe- schluss, wie in früheren, ist diese Kompetenz enthalten: Der Bundesrat kann eine Ergänzungszulage geben, wenn die Teuerung übermässig ist und wenn in der Privatwirtschaft dem Personal ebenfalls entsprechende Teuerungszulagen gewährt werden. Von da her gesehen ist es vertretbar, diesen Absatz 2 aufrechtzuerhalten. Nun das wichtigste Argument, weshalb ich Sie bitte, dem Antrag zuzustimmen. Wir haben den Minderheitsantrag Dar- bellay sehr knapp mit 97 zu 94 Stimmen angenommen, und dürfen uns nichts vormachen: Der Ständerat wird nichtsehr beeindruckt sein von diesem Resultat. Es ist leider anzuneh- men, dass im Ständerat der Antrag Darbellay keine Gnade finden wird. Nachher kommt das Geschäft mit dieser Diffe- renz wieder zu uns zurück, und wer sagt uns, ob der Natio- nalrat dann nicht umfällt und sich distanziert vom jetzt beschlossenen Antrag Darbellay. Wenn dem so wäre, hätten wir buchstäblich eine Nullösung. Wir hätten dann den halb- jährlichen Teuerungsausgleich endgültig abgeschafft und dem Bundesrat auch noch die Kompetenz verweigert, eine rückwirkende Ergänzungszulage zu beschliessen. Deshalb bitte ich Sie, doch dem Artikel 2 Absatz 2 zuzu- stimmen. Allenspach: Ich bedaure den Antrag Renschler, über Ab- satz 2 dieses Artikels 2 jetzt in diesem Rat materiell zu entscheiden. Wenn keine Differenz zum Ständerat entsteht, dann ist der Absatz 2 ausserhalb des Differenzbereinigungs- verfahrens. Anderenfalls wäre es möglich gewesen, den ganzen Artikel 2 im Differenzbereinigungsverfahren zu belassen. Es ist aber unlogisch, wenn unser Rat jetzt mate- riell zu entscheiden hat, weil man davon ausgeht, dass unser Beschluss vom Ständerat wieder umgestossen wird. Wenn wir konsequent sein und unsere Entscheide als Beschlüsse dieses Rates ernst nehmen wollen, dann dürfen wir nicht davon ausgehen, dass der Ständerat unsere Entscheide einfach wieder über den Haufen wirft. Wir müssten uns ansonst der Unlogik bezichtigen. Der Antrag Renschler ist unlogisch, weil wir mit der durch- geführten Abstimmung dem Bundesrat die Kompetenz gegeben haben, in Zeiten starker Teuerung den halbjährli- chen Teuerungsausgleich weiter zu gewähren. Der Bundes- rat hat in seiner Botschaft diese ergänzende Zulage deshalb vorgeschlagen, weil er sagt, in Zeiten einer starken Teue- rung müsse eine gewisse Flexibilität vorhanden sein. Wir können aber nicht den Fünfer und das Weggli haben; wir können nicht den halbjährlichen Teuerungsausgleich und gleichzeitig noch die ergänzende Zulage haben. Wenn diese ergänzende Zulage beschlossen wird, dann wird die Differenz zu den Verhältnissen in der privaten Wirtschaft noch grösser. Ich möchte den Rat bitten, die Verhältnisse in der privaten Wirtschaft mitzuberücksichti- gen. Es ist zwar schwer, Vergleiche zu ziehen. Wir werden in einer der nächsten Sessionen wieder mit der Frage des Vergleiches mit der Privatwirtschaft konfrontiert werden. Dann wird Herr Renschler sagen, man müsse die Arbeitsbe- dingungen des Bundespersonals jenen in der Privatwirt- schaft anpassen. Sie können bei der Regelung des Teue- rungsausgleichs nicht grosse Differenzen zu den Verhältnis- sen in der Privatwirtschaft schaffen und dann, wenn es um die Arbeitszeitverkürzung geht, sagen, da müsse man glei- che Massstäbe anwenden. Die Möglichkeit der Gewährung einer ergänzenden Zulage durch den Bundesrat- ich möchte darauf hinweisen, dass es um eine abschliessende Kompetenz des Bundesrates geht - erlaubt ihm sozusagen alles. Er kann damit die Beschlüsse des Rates unterlaufen, auch den Beschluss, den wir soeben gefasst haben, dass nämlich der halbjährliche Teuerungsausgleich nur bei einer Teuerung von 3 Prozent vorgenommen werden soll. Er kann durch eine ergänzende
Personnel fédéral. Allocations de renchérissement 844 N 19 juin 1984 Zulage noch mehr ausrichten, nämlich einen vollen rückwir- kenden Teuerungsausgleich; genau das, was dieser Rat schon vor vier Jahren und auch heute wieder abgelehnt hat. Wir sollten dem Bundesrat nicht die Kompetenz geben, die Beschlüsse des Rates unterlaufen zu können. Sie werden nun sagen, der Bundesrat habe sich in der Vergangenheit zurückhaltend gezeigt. Aber damals waren die Verhältnisse anders; damals gab es anders als heute durchgehend den halbjährlichen Teuerungsausgleich. Wenn Sie die Intentio- nen und den massiven Druck der Personalverbände kennen, den diese auf den Bundesrat ausüben - Herr Renschier hat auch heute wieder verlangt, dass die Teuerung jedes Jahr voll ausgeglichen werden sollte-, dann besteht die Gefahr, dass der Bundesrat diesem Druck erliegen wird. Ich möchte Sie deshalb bitten, der Mehrheit der Kommission dem Ständerat zu folgen und diese ergänzende Teuerungs- zulage abzulehnen, also Absatz 2 von Artikel 2 zu streichen. Stappung: Was mit diesem Absatz passiert, ist an sich ein Streit um einen Artikel, der dem Bundesrat doch noch die Möglichkeit geben soll, im Falle eines starken Teuerungsan- stieges in der zweiten Hälfte eines Jahres einen Schritt zu tun. Es wird nicht verlangt, dass der Bundesrat muss, son- dern es ist eine reine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat hat bisher von dieser Kann-Bestimmung nie Gebrauch gemacht. Auch in Jahren mit einem relativ grossen Teuerungsverlust für das Bundespersonal - ich verweise auf die Botschaft (1,7 Prozent Kaufkraftverlust für das Bundespersonal) - hat der Bundesrat von dieser Kann-Bestimmung keinen Gebrauch gemacht. Sie haben nun mit dem Antrag Darbellay, dem zugestimmt wurde, eine zusätzliche Hürde eingebaut. Ich habe darauf hingewiesen, dass im Verlauf der letzten zehn Jahre mit dieser Indexhürde nur zweimal ein Teuerungsausgleich Mitte Jahr erfolgt wäre. Ich sehe darum nicht ein, warum nun auch noch diese Bestimmung liquidiert werden muss. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Reimann, Berichterstatter: Der Antrag der Minderheit wurde als Eventualantrag eingereicht, falls im Artikel 2 Absatz 1 die beiden Minderheitsanträge abgelehnt werden. Der Bundesrat hat selber diesen Absatz 2 in Artikel 2 aufge- nommen; der Ständerat hat beschlossen, diesen Abschnitt zu streichen. Nun hat die Minderheit Ihrer Kommission beantragt, falls Absatz 1 so belassen werde, d. h. wenn die Minderheitsanträge l und II abgelehnt würden, solle der Bundesrat weiterhin die Möglichkeit haben, allenfalls ergän- zende Zulagen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse auszurichten. Nun ist der Antrag der Minderheit l abgelehnt worden, jenen der Minderheit II haben Sie knapp angenommen. Herr Ren- schier weist mit Recht auf das Risiko hin, dass der Ständerat den Antrag der Minderheit II ablehnen könnte. Meines Erachtens müsste man also zum mindesten der Minderheit die Möglichkeit geben, im Falle der Ablehnung durch den Ständerat in der Differenzbereinigung auf ihren Antrag zurückzukommen. Wie gesagt, die Kommissionsmehrheit hat den Antrag der Minderheit mit 12 zu 8 Stimmen abge- lehnt. Persönlich bekenne ich mich zur Minderheit. M. Eggly-Genève, rapporteur: La proposition de M. Renschier qui reprend la proposition de minorité à l'ali- néa 2 de l'article 2 n'est vraiment pas très logique. Dès le moment où la minorité II de M. Darbellay a été acceptée à l'alinéa 1, cela signifie que votre conseil n'a pas retenu l'idée de ne pas accorder une compensation quasi intégrale du renchérissement, et par conséquent cette soupape de sûreté, qui aurait pu avoir sa raison d'être si nous avions refusé et éliminé définitivement la fixation semestrielle, n'a plus de sens. La proposition de la minorité pourrait avoir de nouveau sa raison d'être si le Conseil des Etats créait, lui, une divergence sur ce point, mais au stade actuel de notre discussion, c'est une proposition qui ne correspond plus du tout à la logique du projet. Je vous rappellerai aussi que la proposition Ammann a été rejetée. Dès lors, si vous acceptez la proposition de minorité, cela signifie que vous n'acceptez la flexibilité que dans un sens. On pourrait admettre que les deux propositions se contrebalanceraient, mais ici la majorité de la commission considère que ce serait aller trop loin dans la flexibilité dans un sens favorable aux fonctionnaires. Enfin, et je reprends ici les propos de M. Allenspach, le Conseil fédéral pourrait, si vous acceptez cette proposition, déroger librement au système voulu par le Parlement. Le Conseil fédéral, en faisant preuve d'un certain arbitraire et sous certaines pressions politiques, pourrait déroger à l'es- prit de la loi. C'est la raison pour laquelle la majorité de votre commission vous aurait proposé, de toute façon, de repous- ser cette proposition de minorité, mais vu les circonstances et étant donné votre vote antérieur, je crois pouvoir dire, au nom de la majorité de la commission, qu'il y a des raisons supplémentaires de refuser la proposition de M. Renschler. Bundesrat Stich: Ich habe mich immer auf der ganzen Linie für den Antrag des Bundesrates eingesetzt. Ich betrachte ihn auch jetzt noch als den besseren Weg. Sie haben der Min- derheit II zugestimmt, die eine automatische Anpassung verlangt, wenn Mitte des Jahres 3 Prozent Teuerung erreicht worden sind. Damit hat der Bundesrat keine Möglichkeit mehr, etwas weiteres zu tun. Persönlich bin ich aber überzeugt, dass der Minderheitsantrag II, dem Sie zugestimmt haben, etwas zu wenig Flexibilität bringt und nicht einmal unbedingt im Interesse des Personals liegt. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, wenn beispielweise in der Zukunft auch die Teuerungszulagen eingekauft werden müssen, dann wird natürlich mit dieser Lösung automatisch das, was man eigentlich wollte, die Stärkung der Kaufkraft, wieder reduziert. Da wäre es doch flexibler, wenn der Bundesrat beispiel- weise in einem Jahr starker Teuerung im Herbst zum Aus- gleich eine Zulage gewähren könnte, die dann nicht einge- kauft werden müsste. Dann hätten Sie also gewisse Vorteile. Ich werde im Ständerat am Antrag des Bundesrates festhal- ten. Aber ich werde den Ständerat auch bitten, auf diesen Absatz 2 von Artikel 2 zurückzukommen. Ich wäre Herrn Renschler dankbar, wenn er jetzt den Antrag zurückziehen würde; die beiden Indexbestimmungen im Absatz 1 und im Absatz 2 hängen ja zusammen. Man könnte also nicht sagen, wenn man hier diesen Antrag nicht auf- nehme, sei er aus dem Differenzbereinigungsverfahren aus- geschieden. Diese Meinung teile ich nicht. Ich bin also bereit, mich für den Antrag des Bundesrates im Ständerat und auch hier voll einzusetzen. Meines Erachtens sollten Sie diesen Antrag jetzt zurückziehen. Renschler: Nach der Zusicherung von Herrn Bundesrat Stich, er werde diesen Absatz 2 im Ständerat aufrechterhal- ten, kann ich meinen Antrag auf Festhalten zurückziehen. Es ging einfach darum, dass dieser Absatz - die Möglichkeit der einmaligen Zulage - weiter in Diskussion bleibt. Mit der Zusicherung von Bundesrat Stich ist dies der Fall; ich ziehe den Antrag zurück. Angenommen - Adopté Art. 3 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Renschler ... als der Höchstbetrag der 19. Klasse, Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 3 Antrag der Kommission
19.JunM984 N 845 Bundespersonal. Teuerungszulagen Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Clivaz, Darbellay, Eggli-Winterthur, Jaeger, Jaggi, Lanz, Reimann, Seiler, Stappung) Die Zulage für den dreizehnten Teil der Jahresbesoldung, den Besoldungsnachgenuss und das Dienstaltersgeschenk wird nach dem Ansatz berechnet, der im Zeitpunkt der Fälligkeit gilt. Art. 3 AI. 1 Proposition de la commission. Adhérer à la décision de Conseil des Etats Proposition Renschler ... au maximum de la 19 e classe, l'allocation Al. 2 Proposition de la commission. Adhérer à la décision du Conseil des Etats. Al. 3 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Clivaz, Darbellay, Eggli-Winterthour, Jaeger, Jaggi, Lanz, Reimann, Seiler, Stappung) L'allocation de renchérissement en vigueur au moment de l'échéance de la prestation est versée sur la treizième partie du traitement annuel, la jouissance du traitement et la grati- fication pour ancienneté de service. Abs. 1 - Al. 1 Renschler: Trotz des Sieges der Minderheit II wird das Bundespersonal noch mehr als schon bisher Kaufkraftverlu- ste erleiden: Pro unausgeglichenen Teuerungsprozent wer- den dem Personal 60 Millionen Franken vorenthalten. Diese Einsparungen auf Kosten des Personals trifft die Bundesbe- diensteten in den unteren Lohnklassen besonders hart. Mit meinem Antrag zu Artikel 3, die Minimalgarantie vom Maxi- mum der 21. Klasse auf das Maximum der 19. Klasse hinauf-, zusetzen, sollen die negativen Auswirkungen für jene mit den schlechtesten Löhnen etwas gemildert werden. In den Genuss einer bescheidenen Verbesserung kommen Bedienstete mit einem monatlichen Nettolohn von weniger als 2800 Franken (ohne Orts- und Kinderzulage). Mit den Nettolöhnen - Herr Blocher - und nicht mit den Durch- schnittslöhnen müssen die Menschen leben. Auch die Bun- desbeamten können nicht mit einem Durchschnittslohn ihre Miete zahlen oder einen Brotaufstrich kaufen, sondern nur mit dem, was sie in der Lohntüte haben. Auch Ihre Durch- schnittslohnzahl von über 80 000 Franken ist reichlich über- trieben. Ich nehme an, Herr Blocher, Sie haben auch gleich noch die Geburts- und Sterbekosten des Bundespersonals miteingerechnet. Es geht um Arbeitnehmer des Bundes, die Nettolöhne von weniger als 2800 Franken haben. Da können Sie sich vor- stellen, dass hier familiäre Verhältnisse vorliegen können - beispielsweise nur ein Verdienst, mehrere Kinder oder teure Miete am Wohnort -, die mit diesem Lohn gerade noch die Deckung des Grundbedarfes erlauben. Damit kann also der betreffende Arbeitnehmer der Teuerung nicht ausweichen, er wird von ihr voll getroffen. Von meinem Antrag würden 40 000 Bundesbedienstete pro- fitieren, also knapp ein Drittel des gesamten Bundesperso- nals. Es sind dies die Angehörigen - um nur einige Bespiele zu nennen - folgender Berufsgruppen: Betriebspraktikan- ten, Betriebsangestellte, Handwerker, Magaziner, Geleise- monteure, Rangierangestellte, Festungswächter, teils auch Zustellbeamte der PTT, Telefonistinnen und Telegrafi- stinnen. Je nach Einreihung in die Lohnskala bewirkt mein Antrag für die untersten Besoldungsklassen pro ausgeglichenen Teue- rungsprozent im Jahr eine Erhöhung der jährlichen Brutto- besoldung (wiederum ohne Orts- und Kinderzulage) von knapp 10 Franken bis höchstens 30 Franken. Sie sehen also: Es ist hier ein sehr bescheidenes Entgegen- kommen vorgesehen. Für die 40 000 Bundesbeamten, die von diesem Antrag profitieren könnten, würde die Gesamt- summe, die da pro ausgeglichenen Teuerungsprozent anfällt, 1 Million Franken betragen. Sie haben die Situation, dass der Bund mit jedem Teuerungsprozent, das er nicht gewährt, 60 Millionen einspart; mit meinem Antrag würde ein Drittel des Personals etwas mehr Teuerungszulage durch die Hinaufsetzung der Minimalgarantie erhalten, und zwar insgesamt in der Grössenordnung von 1 Million Fran- ken. Auf 60 Millionen Einsparung 1 Million an die unteren Klassen wieder entrichten ist ein sozial vertretbarer und auch kein besonders kostspieliger Antrag. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen. Blocher: Herr Renschler hat die Zahlen angezweifelt, die ich heute morgen für die Durchschnittslöhne in der Bundesver- waltung gebraucht habe. Herr Renschler, ich sage Ihnen ganz einfach die Fakten gemäss Voranschlag der Schweize- rischen Eidgenossenschaft für 1984: Vorgesehen sind 33 919 Stellen. Die Besoldungen plus Zulagen, einschliess- lich Teuerungszulagen, betragen 2,227 Milliarden Franken. Ich bitte Sie diese Zahl zu dividieren. Sie brauchen kein Adam Riese zu sein, um zu sehen, dass dies etwa 64000 Franken pro Stelle ergibt. Zweite Zahl: Die Summe (inklusive Saläre, Sozialleistungen, Zulagen, Sozialdienst usw.) ist 2,668 Milliarden. Alles einzeln addiert, ergibt 2,668 Milliarden Franken an Lohnkosten. Sie brauchen wiederum kein Adam Riese zu sein, um zu sehen, dass dies etwa 80 000 Franken pro Stelle ergibt. Ich lasse mir nicht gerne eine Zahl, die so ausgerechnet und in Ihren Akten belegt ist, als falsch belegen. Reimann, Berichterstatter: Die Kommission hatte keine Ge- legenheit, sich mit dem Antrag Renschler zu befassen. Ich kann mich also nur persönlich dazu äussern. Herr Renschler möchte die Minimalgarantie von der 21. in die 19. Besoldungsklasse hinaufsetzen. Mit der Minimalga- rantie, wie sie bereits bisher im Gesetz enthalten ist, will man vor allem die unteren Lohnklassen, welche durch den pro- zentualen Ausgleich benachteiligt sind, vor den Folgen der Teuerung schützen. Der prozentuale Ausgleich steht ohne- hin vor allem bei den unteren Lohnklassen immer zur Dis- kussion, um nicht zu sagen: unter Beschuss. Es wird von den unteren Lohnklassen argumentiert, dass die Preis- erhöhungen in Franken und nicht in Prozenten erfolgen und dass sie in Franken gleich sind, ob nun der Arbeitnehmer ein Einkommen von monatlich 2500 oder von 5000 Franken hat. Um die Spannung, welche dadurch innerhalb des Personals entsteht, etwas zu mildern, und vor allem, um den unteren Lohnklassen die Folgen der Teuerung zu mildern, hat der Bund schon seit Jahren diese Minimalgarantie bei der 21. Besoldungsklasse eingesetzt. Nun schlägt Herr Renschler vor, auf die 19. Besoldungsklasse zu gehen. Auch bei der 19. Besoldungsklasse kann man sagen, dass es sich immer noch um Beamte der unteren Lohnklassen handelt. Von daher gesehen würde ich persönlich bitten, dem Antrag Renschler zuzustimmen. M. Eggly-Genève, rapporteur: Votre commission n'a pas eu l'occasion de discuter de la proposition présentée par M. Renschler, selon laquelle l'allocation de renchérissement minimale devrait être calculée sur la base du traitement de la 19 e classe et non pas de la 21 e . Je vous rappelle qu'il y a 25 classes de traitement. Dans la version actuelle déjà et dans ce que nous proposent le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de la
Mesures d'économie 1984846 N 19 juin 1984 commission, on remarque un surévaluation de l'allocation de renchérissement versée aux fonctionnaires les plus modestes. Je n'ai pas eu l'occasion, comme M. Renschler, de me référer à des chiffres, mais je veux bien admettre que si cette mesure touchait 40 000 fonctionnaires elle n'entraî- nerait pas des dépenses énormes. Cependant, des dépenses même modestes provoqueraient une sorte de tassement de l'échelle des salaires du personnel fédéral en général. Per- sonnellement, je ne crois pas que nous aurions intérêt à adopter cette mesure, puisque, finalement, les allocations de renchérissement doivent être comprises dans un tout qui est le traitement global. J'ajouterai que, étant donné votre décision antérieure de soutenir la proposition présentée par M. Darbellay, cette mesure est encore moins justifiée. C'est la raison pour laquelle je vous propose, à titre person- nel, d'en rester au texte du Conseil fédéral, du Conseil des Etats et de la majorité de votre commission, soit de fixer les allocations de renchérissement sur la base de la 21 e classe de traitement. Bundesrat Stich: Ich beantrage Ihnen, den Antrag Renschler abzulehnen. An sich ist es natürlich lobenswert, wenn man sich für die niedrigen Einkommensbezüger einsetzt, auf der anderen Seite wäre mit diesem Antrag, mit der Verschie- bung von der 21. zur 19. Lohnklasse, einfach in den unter- sten Klassen eine Reallohnerhöhung verbunden, und zwar an sich eine verhältnismässig starke Reallohnerhöhung. Teuerungszulagen in den untersten Klassen sind natürlich kleine Beträge; bezogen auf 1 Prozent Teuerungszulage macht das beispielsweise Fr. 73.10 aus, aber prozentual gibt es eine Reallohnerhöhung, bezogen auf 1 Prozent Teue- rungszulage, von 26,9 Prozent. Das geht dann zurück bis auf 7,3 Prozent in der 19. Lohnklasse. Damit sehen Sie, dass Sie mit einer solchen Festlegung des minimalen Teuerungsaus- gleiches im Grunde genommen eine andere Ämterklassifika- tion vornehmen. Sie verändern also das System, und das sollte man auf diese Art nicht tun. Die Kosten insgesamt betragen für den Bund pro Jahr für 1 Prozent 130000 Franken, für die PTT 400000 Franken und für die SBB 250000 Franken, insgesamt also 780 000 Fran- ken. Wenn Sie das aber heute umrechnen auf die Teue- rungszulage ab 1. Juli, so kostet das für das zweite Halbjahr 15 Millionen Franken mehr. Es kann nicht der Sinn des Teuerungsausgleichs sein, dass man in einzelnen Personal- kategorien wesentliche reale Verbesserungen erhält, weil die Einstufung insgesamt gestört wird. Zu beachten ist natürlich, dass in diesen Lohnklassen alles Leute sind, die nicht auf der Endstufe sind, die also noch einen Anstieg vor sich haben und infolgedessen ohnehin jedes Jahr noch etwas mehr bekommen. Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, den Antrag Renschler abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag Renschler 59 Stimmen Für den Antrag der Kommission 92 Stimmen Abs. 2-AI. 2 Angenommen - Adopté Abs. 3-AI. 3 M. Clivaz, porte-parole de la minorité: Cette disposition n'introduit rien de nouveau, elle existe déjà dans l'arrêté actuel. L'alinéa 3 était lié à la proposition de la minorité I que vous avez rejetée. Il garde cependant sa valeur, étant donné que nous avons accepté la solution des 3 pour cent propo- sée par la minorité II. Le but est simplement de préciser que l'allocation de renchérissement est versée dans sa totalité sur le treizième mois de salaire, la jouissance du traitement et la gratification pour ancienneté de service. Encore une fois, il n'y a là rien de nouveau, c'est une disposition qui était liée au fait que l'allocation de renchérissement pouvait être versée deux fois par année. Comme nous avons maintenu en principe le versement en deux fois, avec une restriction à 3 pour cent, cet article est toujours justifié. C'est pourquoi je vous invite à accepter la proposition de la minorité. Reimann, Berichterstatter: Als wir in der Kommission über diesen Antrag abstimmten, hatten wir zu Artikel 2 Absatz 1 bereits anders entschieden als heute der Rat. Wenn also die Anträge der Minderheiten l und II abgelehnt worden wären, hätte man auch den Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 3 ablehnen müssen. Aber nachdem wir teilweise dem zweima- ligen Teuerungsausgleich zugestimmt haben, ist es logisch, dass auch dieser Absatz 3 in Artikel 3 wieder aufgenommen werden muss. Ich bitte Sie, diesem Antrag der Minderheit zuzustimmen. M. Eggly-Genève, rapporteur: Si votre conseil avait suivi la majorité de la commission en ce qui concerne l'article 2, cette dernière aurait combattu cette proposition de M. Cli- vaz. Dès lors que vous avec accepté la proposition de M. Darbellay, c'est-à-dire sous certaines conditions, la possi- bilité de la fixation semestrielle de l'allocation de renchéris- sement, la majorité de la commission n'a plus à s'opposer à cette proposition. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit 57 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 62 Stimmen Art. 4 und 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 4 et 5 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 95 Stimmen Dagegen 4 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 84.030 Sparmassnahmen 1984 Mesures d'économie 1984 Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 12. März 1984 (BBI l, 1253) Message, projets de loi et d'arrêté du 12 mars 1984 (FF l, 1281) Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Antrag Carobbio Nichteintreten Proposition Carobbio Ne pas entrer en matière Schule, Berichterstatter: Nach der breiten Debatte über die Regierungsrichtlinien und über den Finanzplan haben uns die vorherige Vorlage und jetzt dieses Geschäft zurückge- führt in die Tagespolitik, in unsere parlamentarische Wirk- lichkeit. In eine Wirklichkeit, in der man leichter Konzessio-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundespersonal. Teuerungszulagen Personnel fédéral. Allocations de renchérissement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.076 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 834-846 Page Pagina Ref. No 20 012 528 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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