Verwaltungsbehörden 18.06.1984 84.001
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Politique gouvernementale/Plan financier
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Question 31:
Vannay. Ehepaare und Konkubinatspartner. Steuerliche Ungerechtigkeiten
Inégalités fiscales entre couples mariés et concubins
Le 13 avril 1984, le Tribunal fédéral rendait un arrêt nuancé: il reconnaissait comme contraire au principe de l'égalité (art. 4, 1er al., de la constitution) le fait qu'un couple marié, dont les deux conjoints travaillent, paie plus d'impôts qu'un couple vivant en union libre.
Je demande au Conseil fédéral, s'il est prêt, avant de connaî- tre tous les considérents du Tribunal fédéral, à faire étudier ces importantes questions de l'égalité de l'homme et de la femme en matière fiscale et de l'imposition séparée.
Est-il disposé - dans le cadre des travaux actuellement en cours sur l'harmonisation fiscale et l'impôt direct - à propo- ser les modifications nécessaires pour appliquer strictement l'article 4 de la constitution ?
Bundesrat Stich: Die Frage der Ehegattenbesteuerung hat der Bundesrat in der Botschaft zur Steuerharmonisierung ausführlich beschrieben. Er hält daran fest, dass man bei der Familienbesteuerung bleibt. Auch der von der Fragestellerin zitierte Bundesgerichtsentscheid stellt die Familienbesteue- rung nicht in Frage. Das Parlament wird aber Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen, wenn es die Botschaft über die Steuerharmonisierung behandelt. Ausserdem wird anlässlich der Behandlung einer Motion zum selben Thema davon die Rede sein.
Frage 32: Aliesch. Schweizer Schwerverkehr im Ausland. Konkurrenzfähigkeit
Poids lourds suisses à l'étranger. Compétitivité
In der BRD scheinen Bestrebungen im Gange zu sein, dem Schweizer Schwerverkehr auf den deutschen Strassen neue Belastungen aufzuerlegen. Auf den 1. Januar 1985 sollen die Schweizer Lastwagen in der BRD die Kraftfahrzeugsteuer entrichten müssen. Zudem soll für die Schweizer Lastwagen die Gewichtslimite von 28 Tonnen auch in der BRD gelten, und man will die Mehrwertsteuer nicht mehr zurück- erstatten.
Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Bestrebungen, und was gedenkt er allenfalls zu unternehmen, um die gefähr- dete Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Schwerverkehrs im Ausland zu wahren?
Bundespräsident Schlumpf: Unserem Departement wurde vor einigen Tagen durch den Schweizerischen Nutzfahr- zeugverband, die ASTAG, mitgeteilt, dass in der BRD Bestre- bungen im Sinne der Anfrage von Nationalrat Aliesch im Gange seien. Amtliche Mitteilungen dieser oder ähnlicher Art sind uns bis heute nicht zugegangen.
Der Bundesrat hat natürlich die Haltung des Auslandes im Anschluss an die Beschlussfassung der eidgenössischen Räte über die Einführung einer Autobahnvignette und einer Schwerverkehrsabgabe seit der Volksabstimmung von Ende Februar laufend verfolgt. Ich habe in diesem Zusammen- hang auch die europäischen Verkehrsminister orientiert, und zwar schon im März, ebenfalls die Verkehrsminister der EG-Staaten, damals unter dem Vorsitz von Herrn Dollinger und jetzt von Herrn Fitermann aus Frankreich. Ende Mai in Oslo hatte ich Gelegenheit, die europäischen Verkehrsmini- ster zu orientieren, insbesondere darüber, dass es sich bei der Nationalstrassenvignette und der pauschalen Schwer- verkehrsabgabe um eine befristete Regelung handelt, wel- che dem staatsvertraglichen Prinzip der Nichtdiskriminie- rung, d.h. der Gleichstellung von Inländern und Ausländern völlig gerecht wird, weil wir ja nicht differenzieren. Wir haben diese Fragen auch persönlich im Gespräch mit dem deutschen Bundesminister für Verkehr, Herrn Dollinger, erörtert. Gegenwärtig sind auf Verwaltungsstufe weitere Gespräche in dieser Angelegenheit im Gange, in denen es
insbesondere um die durch Verordnung zu treffende Aus- führungsregelung geht.
Ich möchte allgemein dazu im Anschluss an die Frage von Nationalrat Aliesch festhalten, dass sich bis anhin die Ein- wände, die uns gegenüber im Ausland erhoben wurden, auf die Nationalstrassenvignette bezogen haben. Andere Länder in unserer Umgebung erheben derartige Abgaben ja längst und in einem unvergleichlich grösseren Ausmass, mit ganz anderen Ansätzen, strecken- und tagesbezogen, nicht als Jahrespauschalen.
Was die Bundesrepublik Deutschland betrifft, möchte ich mit aller Klarheit auch hier sagen - und das ist in unserem Lande lange Zeit gar nicht zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangt -, dass die Bundesrepublik Deutschland seit etwa 20 Jahren auf allen unseren Autobussen und Autocars, die die deutschen Strassen jeglicher Art befahren, eine Kilome- terbezogene Abgabe von 0,7 Pfennig pro Person und Kilo- meter erhebt. Das kann für bloss einen Tag mehr ausma- chen für unsere Postautos oder privaten Autocars, als der deutsche Autocar oder Bus, der in die Schweiz einfährt, pauschal für ein oder zwei Monate zu bezahlen hat. Das vorgesehene Minimum für zwei Tage für ausländische Auto- cars beträgt 30 Franken. Das erreicht unser Autocar in der Bundesrepublik aber schon - machen Sie die Rechnung - wenn er mit 40 Personen 100 Kilometer weit fährt.
Ich möchte festhalten, dass sogennante Gegenmassnahmen dieser Länder, welche seit Jahren und Jahrzehnten derartige Verkehrsabgaben erheben, und zwar kilometerbezogen wie Frankreich, wie Italien, wie Österreich und in bezug auf Autocars auch die Bundesrepublik, gegenüber schweizeri- schen Benutzern dieser Strassen doch recht erstaunlich wären, und dass solche Massnahmen, wenn sie getroffen werden sollten, dem Gebot der Nichtdiskriminierung, d. h. der Gleichstellung von Inländern und Ausländern, entspre- chen müssten, wie wir das mit unserer Vignette und Schwer- verkehrsabgabe machen, ansonst sie geltende internatio- nale Ordnungen verletzen würden.
Bei diesem Stand der Dinge erachtet es der Bundesrat im gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht geboten und auch nicht zweckmässig, Vorkehren zur Wahrung der Konkurrenzfä- higkeit des schweizerischen Transportgewerbes in bezug auf Auslandfahrten in die Wege leiten; aber selbstverständ- lich werden wir die weitere Entwicklung aufmerksam verfol- gen. Die Gespräche mit der Bundesrepublik Deutschland sind auf Verwaltungsebene ohnehin im Gange.
84.001
Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987 Grandes lignes de la politique gouvernementale 1983 à 1987
84.002 Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 Plan financier de la législature 1985 à 1987
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 766 hiervor - Voir page 766 ci-devant
M. Cevey, rapporteur: Une première remarque s'impose au terme de ce débat. Le cinquième rapport sur les Grandes lignes de la politique gouvernementale n'a pas levé les doutes maintes fois exprimés dans le passé quant à l'utilité de cet échange de vues quadriennal entre les deux pouvoirs sur les questions essentielles de la législature naissante. Une remarque doit être cependant formulée, sans malice aucune: rarement débat aura attiré autant d'orateurs à la
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Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
tribune; le Conseil fédéral peut donc être satisfait de l'intérêt qu'il a suscité par ses considérations dans les rangs parle- mentaires.
Les travaux de notre commission et les discussions de la semaine dernière au plénum laissent subsister nombre de points d'interrogation, sinon quant à l'utilité de cet exercice du moins quant à son opportunité dans la forme où il a été engagé. Il convient de toute évidence d'examiner dès main- tenant certaines suggestions faites en rapport ou non avec la motion de l'ancien conseiller aux Etats Generali et celle de M. Bäumlin. Nous prions donc le bureau, en accord avec le Conseil fédéral, de mettre en œuvre une commission qui, forte de l'expérience présente, analysera les avantages et les inconvénients du système et proposera d'éventuelles modi- fications.
L'article 45bis, 1er alinéa de la loi sur les rapports entre les conseils prévoit que le rapport du Conseil fédéral, non seulement donne un aperçu d'ensemble des tâches incom- bant au gouvernement et renseigne sur les objectifs que celui-ci prévoit d'atteindre durant la nouvelle législature, mais qu'il range ses tâches par ordre d'importance et d'ur- gence, d'après ces objectifs. Le Conseil fédéral n'a pas établi, aux yeux des commissions du Conseil des Etats et du Conseil national, cet ordre d'importance et d'urgence, jugé d'autant plus indispensable que la liste des soixante-sept nouveaux objets figurant dans l'appendice I du rapport paraît dépasser nettement la capacité de digestion - si vous me permettez cette expression physiologique - d'un Parle- ment de milice comme le nôtre; d'où les motions proposées par les commissions. Celle de nos collègues de la Chambre des cantons charge simplement le Conseil fédéral de classer les objets prévus aux Grandes lignes 1983 à 1987 selon ordre de priorités et d'en informer par écrit l'Assemblée fédérale.
Notre commission a voulu aller plus loin, en suggérant que certains objets prévus ne soient abordés qu'au cours d'une prochaine législature. Sans vouloir revenir sur les explica- tions que nous avons fournies sur notre motion au début de ce débat, j'insiste sur le caractère exemplaire et non pas contraignant de la liste jointe à cette proposition. Il n'est donc pas question de contester à l'Exécutif la compétence de déterminer lui-même l'ordre de priorités souhaitable. Encore faut-il qu'il exerce cette compétence et que, par souci d'alléger ce panier trop riche et peut-être trop lourd, il puisse prévoir de ne saisir les Chambres de certains objets qu'au cours d'une législature ultérieure.
C'est pourquoi nous vous recommandons très vivement, dans un premier temps, de voter la motion présentée par les partis gouvernementaux et soutenue par la commission du Conseil national unanime avec une seule abstention. Des contacts ont été d'ores et déjà établis avec la commission du Conseil des Etats et, dans un second temps, nous pourrons vraisemblablement faire voter dans les deux Chambres un texte commun exprimant la volonté des uns et des autres. Je vous rappelle par ailleurs que notre commission, parta- geant le souci de M. Nebiker d'assurer de meilleures condi- tions générales à l'économie, a adopté une motion de notre collègue chargeant le Conseil fédéral de soumettre au Parle- ment, au cours de la présente législature, un message ayant pour objet l'élimination de la taxe occulte engendrée par l'ICHA et simultanément la compensation de toutes les recettes perdues de ce fait par la caisse fédérale. L'objectif n'est certes pas aisé et les porte-parole socialistes ne se sont pas fait faute de le souligner, en disant leurs craintes de voir ainsi se creuser un trou de plus d'un milliard dans les recettes de la Confédération déjà largement insuffisantes, et cela sans l'assurance de moyens compensatoires. Mon devoir est de souligner que, dans notre esprit, la motion forme un tout et qu'il ne s'agit pas, comme le soupçonne par exemple M. Hubacher, de n'en réaliser qu'un élément en ignorant l'objectif essentiel de l'équilibre des finances.
Je me permets de vous rappeler encore que notre commis- sion n'a pas pu suivre MM. Hubacher et Borel dans leurs propositions de motion. Le premier, dans son désir, d'ail- leurs largement partagé par nous-mêmes, d'enrayer le dépé-
rissement des forêts, suggérait des mesures pour la plupart dans la compétence du Conseil fédéral. Dès lors que la forme du postulat n'existe pas dans la procédure d'examen des Grandes lignes, cette proposition ne pouvait être endos- sée par notre commission. Tout aussi louable dans ses intentions, la motion de M. Borel relative à la recherche et au danger des concentrations économiques n'a pu recevoir l'agrément de notre commission pour des motifs du même ordre que je me suis permis de vous expliquer dans mon rapport.
Enfin, le véritable programme politique développé dans sa motion par M. Carobbio nous est apparu nettement abusif tant dans sa forme que quant au fond des problèmes posés et des solutions proposées. Nous vous en recommandons le rejet.
Sans avoir l'ambition de répondre aux quelque soixante orateurs qui se sont succédé à ce pupitre, je me permets quelques remarques. Programme «centre-gauche» pour M. Bonnard, le rapport du gouvernement révèle pour MM. Herczog et Carobbio un effort de compression determi- nant à leurs yeux une politique étriquée dans les domaines qui leur sont particulièrement chers, social, international, écologique, etc ... mais bien entendu trop généreuse au chapitre des dépenses militaires. M. Robbiani, dont j'appré- cie par ailleurs la volonté de collaboration entre partis asso- ciés au gouvernement, m'étonne à ce propos lorsqu'il affirme: «Une défense nationale crédible ne s'achète pas à coups de milliards.» Certes les milliards ne suffisent pas et la volonté du peuple et de ses autorités est aussi indispensa- ble. Mais il n'est pas réaliste d'ignorer l'effort financier requis par les armements sophistiqués d'aujourd'hui et, bien sûr, de demain.
M. Herczog ne craint pas la dépendance de notre pays en matière énergétique. C'est son affaire, il nous permettra cependant d'être d'un autre avis, tant en ce qui concerne les surplus électriques, que la France par exemple pourrait un jour offrir à une Suisse en déficit du fait de son équipement insuffisant en matière nucléaire, qu'en ce qui concerne le gaz d'URSS, voire le pétrole du Moyen-Orient.
Dans le même ordre d'idées, M. Rebeaud rejoint M. Hegg pour déplorer la prise en compte, superficielle à ses yeux, de la crise écologique. Il ironise sur la croissance qualitative. Nous devons lui répondre que la qualité de la vie ne passe pas par la stagnation économique. L'économie doit avoir les moyens de payer les équipements complémentaires indis- pensables à la lutte contre les pollutions diverses. Elle doit aussi pouvoir alimenter les caisses publiques appelées à faire des efforts importants dans les différents domaines de la sauvegarde de l'environnement et des sites: achat de terrains ou indemnisations pour empêcher les constructions honnies, aménagements pour protéger nos eaux et traiter gadoues et eaux usées, investissements souvent considéra- bles pour assurer la conservation de monuments, édifices et autres biens du patrimoine culturel.
Appauvrie, la Suisse ne serait-elle pas obligée d'abord de s'occuper des moyens de vivre, voire de survivre de sa population, avant de consacrer ses francs diminués en nom- bre et en valeur intrinsèque à sauver les paysages et à éliminer les nuisances? A moins, bien sûr, que vous comp- tiez comme d'autres sur la générosité de nos voisins fran- çais portés à nous fournir à très bon compte l'énergie nucléaire qui nous manquerait, parce que nous nous serions interdit d'en produire.
M. Soldini n'est pas adversaire de l'aide publique au déve- loppement, mais il s'abrite derrière la dignité de citoyen d'un pays dénué de passé colonial pour nous mettre en garde contre une politique de solidarité à ses yeux excessive. Il m'autorisera à lui faire remarquer que l'effort de solidarité à l'égard des deshérités de ce monde doit dépendre d'autres critères, notamment de notre qualité de pays heureux et riche dans un ensemble de nations dont la grande majorité ont des raisons d'envier notre sort.
Pour M. Borel, la taxe occulte n'est pas, et de loin, le seul objet prioritaire. Avons-nous prétendu autre chose? Non, bien sûr, puisque nous avons insisté sur la nécessité pour le
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Conseil fédéral de classer les objets qu'il envisage d'inscrire à son programme d'activité en mettant en évidence les priorités dans un souci de la chronologie et de l'importance dans ses choix.
M. Schmid, toujours à propos de la motion Nebiker, me paraît ignorer le principal motif à l'orgine de la démarche de notre collègue adversaire de la taxe occulte: le souci d'assu- rer à notre économie des conditions favorables pour qu'elle puisse garantir à notre peuple le travail dont il a besoin et à l'Etat les moyens indispensables à l'accomplissement de ses tâches. Cette préoccupation dominante, relative à la santé financière des pouvoirs publics et à la vigueur permanente de l'économie, doit nous guider dans notre devoir de tracer avec le Conseil fédéral les lignes directrices de notre politi- que. Les gouvernements qui ont ignoré ce postulat fonda- mental au cours de ces dernières années, et nous l'avons vu encore hier à propos des élections européennes, récoltent aujourd'hui incompréhension et grogne de la part de ceux qui les ont installés au pouvoir. Evitons de sombrer dans semblable situation.
Eggenberg-Thun, Berichterstatter: Ich habe nicht die Absicht, die Ausführungen des Kommissionspräsidenten zu übersetzen. Ich beschränke mich auf einige grundsätzliche Feststellungen.
Zuerst zur Richtlinienmotion von Herrn Carobbio. Ich wie- derhole es nochmals: Die Absicht, mit völlig veränderten Prioritäten dem Rate eine Alternative zu den Regierungs- richtlinien zu unterbreiten, ist rechtlich durchaus in Ord- nung. Die Motion wurde aber in der Kommission vor allem deshalb einhellig abgelehnt, weil sie den Rahmen der Legis- laturziele und die Möglichkeiten ihrer Realisierung hoff- nungslos sprengt. Das heisst, sie enthält qualitativ politische Forderungen, die als Gesamtpaket in der Kommission keine Zustimmung finden konnten. Herr Carobbio hat auch einen Antrag eingereicht auf Kenntnisnahme von den Richtlinien in ablehnendem Sinne. Das sind unseres Erachtens Spiegel- fechtereien. Der Antrag bringt nichts, und er ändert nichts. Wir nehmen Kenntnis. Was an Kritik und Lob mit dieser Kenntnisnahme verbunden wurde, hat der Bundesrat in den sieben Stunden aneinandergereihter Monologe zu hören bekommen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Carobbio ebenfalls abzulehnen.
Einige Feststellungen zur Detaildiskussion: In der Aufgaben- teilung ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass im Beziehungsfeld Bund/Kanton/Gemeinde die regionalpoliti- schen Aspekte kultureller und wirtschaftlicher Art im Bericht zu kurz kommen. Ich erinnere hier an die Voten der Herren Butty, Bundi und Columberg. Wie schon in der Kommission wurden auch hier im Sozialbereich eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen; im besonderen wurde die Kostenneu- tralität der 10. AHV-Revision angezweifelt. Damit wird auch die Aussagekraft des Finanzplanes in Frage gestellt.
Wir teilen die Auffassung der Redner, die unsere Asylpolitik als Teil unseres Verhältnisses zu den übrigen Staaten wer- ten und der Auffassung sind, dass unsere Asylpolitik grund- sätzlich überdacht und neu definiert werden muss. Im übri- gen sind die Kapitel Sozialpolitik, Bildung, Kultur, Wirt- schaft, Verkehr und Energie in ähnlichem Sinne diskutiert worden wie schon in den Kommissionsberatungen.
Wesentlich pointierter als in der Kommission reagierte der Rat aber in zwei Kapiteln, zum ersten im Kapitel «Die Schweiz in der Staatenwelt». Hier wurde von verschiedenen Votanten die klare Definition unserer Aussenpolitik vermisst. Es wurde vor allem bemängelt, dass sich die Schweiz zu sehr auf die Rolle der Vermittlerin beschränke, statt direkt an der Lösung internationaler Probleme mitzuarbeiten. Zu meiner eigenen Überraschung sind die bundesrätlichen Vorgaben zur militärischen Landesverteidigung weitgehend anerkannt und übernommen worden. Als Beispiel dafür möge das Votum von Herrn Schüle gelten.
Ich persönlich glaube, dass wir uns regelmässig und grund- sätzlich über unsere Armee zu unterhalten hätten, über ihre Aufgaben und die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendi- gen Mittel und Ausbildungsanforderungen. Ich bin über-
zeugt, dass ein bundesrätlicher Bericht, zum Beispiel als Folge des Postulates Belser, eine weit bessere und erwünschtere Diskussionsgrundlage bilden könnte als die knappen Ausführungen in den Richtlinien es sein konnten und sein wollten. Damit haben wir also keine Differenz, Herr Schüle.
Im Kapitel 25 (Raum, Landwirtschaft und Umwelt) erfuhr der Bundesrat die weitaus schärfste Kritik. Man wertet die bun- desrätlichen Aussagen in den Richtlinien als eine unzuläs- sige Verniedlichung der Umweltschäden und im besonde- ren des Waldsterbens. Als Massnahmen würden Selbstver- ständlichkeiten aufgezählt. Zudem würden sie zeitlich verzö- gert oder zum Teil überhaupt nicht zeitlich fixiert. Beson- ders kritisch formulierten hier die Damen Mascarin und Mauch und Herr Jaeger. Die aufgezeigten Mängel versucht die Minderheitsmotion Hubacher, die Sie auf Ihrem Pult vorfinden, mit ihrem Notprogramm gegen das Waldsterben zu beheben. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen jedoch, vor allem aus formellen Gründen, Ablehnung dieser Motion.
Ich gestatte mir eine Gesamtbeurteilung der Diskussion. Bis auf wenige Ausnahmen hat die Diskussion den Trend der vorgelegten Regierungsrichtlinien und damit die Annahmen im Legislaturfinanzplan bestätigt. Ihre Kommission hat Ihnen empfohlen, die Richtlinien wenn möglich in einer ganzheitlichen Betrachtung zu werten und zu würdigen. Der Rat hat diese Empfehlung nicht übernommen. Die 47 Einzel- votanten haben die Richtlinien in ein Mosaik von Einzelhei- ten aufgesplittert. Das führte zwar in den verschiedensten Bereichen zu einer zusätzlichen Akzentuierung der bundes- rätlichen Absicht; aber zugleich wurden in fast allen Berei- chen weitergehende Massnahmen, vor allem auch kürzere Realisierungsfristen gefordert. So betrachtet, stellt sich die Richtlinienmotion Ihrer Kommission praktisch quer zu der gewalteten Diskussion. Aber wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir den Bundesrat beauftragen müssen, seine Prioritäten nochmals und jetzt natürlich unter Einbe- zug der Diskussionsergebnisse zu überprüfen. Diese Über- prüfung soll nicht den bisherigen Realisierungskatalog von 67 Objekten bestätigen. sondern soll zu einer klaren und eindeutigen Reduktion führen.
Wir bitten Sie deshalb, der Richtlinienmotion Ihrer Kommis- sion mit der.Forderung nach zeitlichen Prioritäten zuzustim- men. Mit dem Antrag auf Zustimmung zu dieser Motion ist auch der Antrag gekoppelt, die ständerätliche Richtlinien- motion - falls sie heute zur Abstimmung kommen sollte - abzulehnen. Am Donnerstag dieser Woche findet eine wei- tere Kommissionssitzung statt mit dem Ziele, zuhanden der Schlussabstimmungen beider Räte einen gemeinsamen Motionstext auszuarbeiten. Die Vorgespräche zwischen Ständerat und Nationalrat haben deutlich gezeigt, dass sich Lösungsmöglichkeiten zeigen.
Der politische Stellenwert der Regierungsrichtlinien und des Legislaturfinanzplanes wird weitgehend durch uns - Natio- nal- und Ständerat - bestimmt. Man hat dem Bundesrat vorgeworfen, es werde nur und ausschliesslich der politi- sche Alltag «katalogisiert»; der Führungsauftrag des Bun- desrates sei nicht erfüllt und es fehle der politisch so drin- gend nötige Weitblick und Ausblick. Im Grunde genommen handle es sich um Berichte der allzu starken Verwaltung, und nicht um Berichte der Regierung!
Das Parlament hätte meines Erachtens die Möglichkeit gehabt, diesen geforderten Weitblick und Ausblick in die Diskussionen einzubringen. Wer den Richtlinienbericht als nutzlos und überflüssig bezeichnet - wie Herr Jaeger es getan hat -, der hat nicht nur vergessen, dass das Parlament vor Jahren diesen Bericht gefordert hat, nein, er hat auch übersehen, dass der Bericht über die Regierungsrichtlinien und den Legislaturfinanzplan eigentlich eine ausgezeich- nete politische Gesprächsbasis zwischen Parlament und Regierung darstellen könnte, wenn man nur die Gelegenheit dazu wahrnehmen würde. Aber eben: wenn man sie wahr- nehmen würde. Ich persönlich bin trotz der 47 Votanten enttäuscht und glaube, dass das Parlament hier eine echte politische Chance vertan hat.
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Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
In der Folge fasse ich die verschiedenen Anträge Ihrer Kommission zusammen:
Richtlinienmotion zu den gesellschaftlichen Entwicklun- gen: Sie wird zwar praktisch mit der Stellungnahme der Bundesräte in ihren Voten erfüllt sein, aber die Kommission empfiehlt Annahme.
Richtlinienmotion zu den zeitlichen Prioritäten. Empfeh- lung der Kommission: Annahme.
Richtlinienmotion zur taxe occulte. Antrag der Kommis- sion: Annahme.
Folgende Motionen und Anträge werden von der Kommis- sion zur Ablehnung empfohlen:
Minderheitsmotion Hubacher: Notprogramm gegen das Waldsterben;
Minderheitsmotion Borel: Grundlagenforschung und Wirtschaftsentwicklung;
Motion Carobbio zu den Richtlinien und zum Finanzplan;
Antrag Carobbio: Kenntnisnahme der Berichte in ableh- nendem Sinne.
Abschliessend sei der Hauptantrag der Kommission nicht verschwiegen: Sie empfiehlt Ihnen, nach gewalteter Diskus- sion von den Berichten über die Richtlinien der Regierungs- politik 1983 bis 1987 und dem Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 Kenntnis zu nehmen.
Bundespräsident Schlumpf: Weitherum war zu hören - in den letzten Tagen auch in diesem Saale -, dass der Bundes- rat mit diesen Regierungsrichtlinien recht wenig Begeiste- rung auszulösen vermochte. Die Richtlinien seien wenig innovativ; sie seien vor allem auch zu wenig visionär und enthielten keine Aufbruchsignale. Es seien mehr oder weni- ger Fortschreibungen oder - wie von den Kommissionsspre- chern zitiert wurde - es handle sich mehr oder weniger um eine Aufgabenkatalogisierung. Letzte Woche wurde hier erwähnt, wir seien alten Ritualen verfallen. In der Tat: Von solcherlei Gehalt - visionäre Vorstellungen, Aufbruchsi- gnale usw. - ist in diesen Richtlinien natürlich nichts enthal- ten; denn die Richtlinien sind das, was uns das Geschäfts- verkehrsgesetz in Artikel 45bis in Auftrag gibt und was auch dem politischen Willen der Räte entspricht: Sie geben näm- lich einen Überblick über die Gesamtheit der Regierungs- aufgaben und Auskunft über die Ziele, die der Bundesrat in dieser Legislaturperiode, in diesen vier Jahren, anstrebt. Anhand dieser Ziele sind die Aufgaben nach Bedeutung und Dringlichkeit zu ordnen; das ist die Legalinterpretation Ihres Geschäftsverkehrsgesetzes für unseren Auftrag. Damit sind diese Regierungsrichtlinien zum vorneherein kein politi- sches Programm, und sie können noch viel weniger ein Katalog von ambitiösen Wünschen oder gar epochalen Zie- len sein. Sie sind auch - gestatten Sie mir diese Bemerkung - kein Übungsfeld für Höhenflüge, Visionen oder Ideologien. Regierungsrichtlinien sind auch kein Mehrjahres-Geschäfts- bericht. Sie sind weder ein Regierungsmemorandum noch ein Repetitorium für Parlamentarier. Was sich bereits ver- brieft in Händen des Parlamentes befindet, findet in den Regierungsrichtlinien keine Repetition. Der Bericht ist kein Katalog anstehender Geschäfte. Dafür sind andere Unterla- gen verfügbar. Ich möchte das vor allem an die Adresse der Enttäuschten - es gab viele: Herr Jaeger, Herr Carobbio, Frau Weber - sagen, die in den Regierungsrichtlinien offen- bar ein Repetitorium sehen möchten, einen politischen Pro- blemkatalog oder gar eine Fundgrube für politische und gesellschaftliche News bis hin zu einer «State of the Union»- Botschaft. All das findet in Regierungsrichtlinien nach dem klaren Auftrag des Gesetzes keine Grundlage. Damit ist auch gesagt, dass die Motion Carobbio weit über alles hinausgehen würde, was nach Geschäftsverkehrsgesetz unser Auftrag und Ihr Diskussionsthema sein kann; es würde sich dabei - die Kommissionsreferenten haben das richtig dargelegt - um einen Auftrag für ein eigentliches Regierungsprogramm handeln.
Regierungsrichtlinien sind vom Gesetzgeber, vom Geschäftsverkehrsgesetz aus, im Sinne eines Tätigkeitskata-
loges des Bundesrates für vier Jahre gewollt. Sie enthalten politische Absichtserklärungen des Bundesrates und bilden eine Grundlage für die Auseinandersetzung im Parlament und zwischen Parlament und Regierung. Sie können schliesslich Anlass zu Aufträgen in Form von Richtlinienmo- tionen an den Bundesrat geben. Deshalb kann der Bundes- rat im Rahmen eines solchen «Œuvre» natürlich wenig Unvorhergesehenes bieten, kaum Überraschendes und schon gar nicht irgend etwas Sensationelles.
In dieser gewollten Beschränkung passen die Regierungs- richtlinien zweifellos in den Alltag der helvetischen Politik. Das heisst aber keineswegs, dass diesem Instrument Bedeu- tung und Nutzen mangeln würden, im Gegenteil: gerade die Alltagspolitik des helvetischen Pragmatismus macht eine Auslegeordnung, eine periodische Gesamtschau und Grundsatzdiskussionen zwischen Parlament und Regierung nötig. Sie erfordert die Einordnung von Einzelgeschäften in eine Gesamtschau.
Das tut tatsächlich not; denn noch so gutgemeinte, oft tagesbezogene Einzelschritte bieten keine Gewähr dafür, dass wir übergeordnete, längerfristige Zielsetzungen einhal- ten. Vieles im Leben - eben auch im politischen - ist zwar wünschbar, manches ist heute auch technisch wie wirt- schaftlich machbar, nicht alles ist aber für das Gemeinwe- sen tragbar. Prioritäten müssen gesetzt und das Schrittmass bestimmt werden, damit die verfügbaren Mittel inventarisiert und für das Notwendige reserviert und eingesetzt werden. Es war in der Diskussion eine verbreitete Meinung, dass der Aufgabenkatalog - die 67 Prioritätsgeschäfte für die lau- fende Legislaturperiode - zu weit gesteckt sei und deswe- gen Streichungen vorgenommen werden müssten. Dieser Aufgabenkatalog ist aber das Ergebnis einer mehrfachen Selektion, die im Jahre 1983 stattgefunden hat. Dabei ist vieles auf der Strecke geblieben. Die 67 Geschäfte, die in diesem Katalog enthalten sind, liegen weit unter allen frühe- ren Katalogen, bei denen man allerdings eine Unterteilung in mehrere Prioritätsgruppen machte. Hier haben wir uns auf eine, aber damit eben zahlenmässig eng begrenzte Kate- gorie beschränkt. Es handelt sich dabei selbstverständlich nicht um zufällige Prioritäten, sondern um solche, die nach bestimmten Kriterien unter Abwägung der zu beurteilenden Gesichtspunkte festgelegt wurden. Diese Kriterien sind das sachliche Gewicht, die Dringlichkeit der Aufträge des Ver- fassungsgebers, Koordinationsbedürfnisse (oft müssen Vor- lagen gebracht werden, damit andere Geschäfte wirksam werden können). Die finanzielle Belastung ist ein Kriterium von Belang, und schliesslich die Wahrung der Kontinuität. (Ich werde auf dieses Problem noch zurückkommen.)
Diese Kriterien sind gleichwertig. Die Reihenfolge, in der ich sie aufzählte, spielt keine Rolle. Der Bundesrat hat nicht katalogisiert. Er hat nicht etwa departementale Wünsche aufaddiert. Der Bundesrat hat dirigiert und damit eben re- giert.
Der Aufgabenkatalog zeigt den Willen des Bundesrates, Ihnen in diesen vier Jahren diese 67 Geschäfte vorzulegen. Am Parlament, an Ihnen und am Ständerat, ist es dann, Ihren Arbeitsplan festzulegen und selbst gültig zu sagen, was Sie behandeln wollen. Unsere Absichten, auch wenn sie in Form von Regierungsrichtlinien verbrieft sind, sind selbstver- ständlich für das Parlament in keiner Art und Weise bin- dend.
Mit der Motion des Ständerates, gleichwohl eine Untertei- lung dieser Prioritätsgeschäfte anzustreben und mehrere davon auf eine nächste Legislatur zu verschieben, kann sich der Bundesrat einverstanden erklären. Er kann auch eine Motion, wie sie von der nationalrätlichen Kommission for- muliert und vorgeschlagen wird, in der Meinung akzeptie- ren, wie das die Kommissionsreferenten dargelegt haben: dass es sich beim Katalog von Geschäften, die allenfalls gestrichen werden könnten, um für den Bundesrat unver- bindliche Vorschläge handelt. Der Bundesrat kann einen solchen Auftrag entgegennehmen.
Zu den zahlreichen Einzelfragen, die gestellt wurden, im Telegrammstil folgendes:
Die Nationalräte Ziegler und Zehnder fragten nach den
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Bundesleistungen für Krankenkassen. Die Bundesbeiträge in diesem Bereich wurden im Jahre 1975 plafoniert, sie bewegen sich seither in der Grössenordnung von rund 800 Millionen Franken. Im Legislaturfinanzplan ist eine leichte Steigerung auf etwa 930 Millionen Franken bis 1987 vorge- sehen. Herr Ziegler, Ihr Postulat für ein qualitatives Wirt- schaftswachstum wurde vom EVD einer Expertenkommis- sion unterbreitet, welche sich damit befasst und ihre Arbeit voraussichtlich etwa Ende 1984 abschliessen und darüber Bericht erstatten wird.
Nationalrat Butty: Über die Dezentralisation der Bundesver- waltung wird der Bundesrat noch in diesem Jahr seinen Grundsatzentscheid treffen.
Nationalrat Bundi: Die Einschränkung der Vernehmlas- sungsverfahren ist nicht abhängig vom Willen des Bundes- rates, sondern insbesondere von der Auffassung der Kan- tone, der politischen Parteien und der Verbände. Wer in welchen Fällen anzugehen ist, das ist gesetzlich geregelt. Übrigens darf man feststellen, dass seit 1970 im Durch- schnitt etwa jährlich gleich viele Vernehmlassungen in die Wege geleitet wurden, nämlich immer etwa 30. Interessan- terweise hat die Zahl pro Jahr nicht zugenommen. Es waren damals etwa 29, im vergangenen Jahr etwa 32. Der Bundes- rat ist aber bereit, die von Ihnen aufgeworfene Frage mit den interessierten Kreisen zu besprechen und wenn möglich Entlastungen vorzunehmen.
Zu Nationalrat Soldini: Die Meinungen zur Frage der konti- nuierlichen Erhöhung des Bundesengagements in der Entwicklungshilfe waren recht gegenläufig. Die Entwick- lungshilfe folgt unserem Solidaritätsprinzip. Der Bundesrat will im Laufe dieser vier Jahre eine bescheidene Erhöhung vornehmen. Wir werden nach vier Jahren - es wurde von verschiedenen Votanten unterstrichen - trotzdem immer noch unter dem Durchschnitt der OECD-Länder bleiben. Die Ziele und Prioritäten, die Sie zur Diskussion stellten, haben wir in den Richtlinien auf Seite 40 dargelegt. Ich wiederhole sie: Priorität hat die Hilfe für die ärmsten Regionen, Länder und Bevölkerungsgruppen sowie die Unterstützug der Eigenanstrengungen in diesen Entwicklungsländern; das Schwergewicht bilden die bilateralen Massnahmen.
Nationalrat Wellauer, zum Armeeleitbild: Es ist richtig, dass der im Ausbauschritt 1984 bis 1987 vorgesehene Panzerab- wehrhelikopter aus finanziellen Gründen in dieser Legislatur voraussichtlich nicht mehr angeschafft werden kann. Das ist eine Folge des Auseinanderklaffens von militärischen Not- wendigkeiten und finanziellen Möglichkeiten. Wir dürfen aber feststellen, dass die Realisierung des auf lange Zeit angelegten Armeeleitbildes dadurch nicht in Frage gestellt ist. Es besteht kein Anlass, an der Konzeption der Armee Abstriche zu machen, Veränderungen vorzunehmen oder auf die Indienststellung dieses Gerätes zu verzichten; es geht lediglich um eine zeitliche Verzögerung.
Nationalrat Braunschweig: Der Zielkonflikt Menschen- rechtspolitik/Exportwirtschaft, der von Ihnen geltend gemacht wurde, entzieht sich der Einflussmöglichkeit des Bundes, weil wir keine Möglichkeit haben, in die Tätigkeit der privaten Exportwirtschaft einzugreifen; aber überall wo der Bundesrat Möglichkeiten zur Einflussnahme hat, ver- wendet er sich für eine weitgehende Verwirklichung der Menschenrechte, so auch in Gesprächen mit fremden Mini- sterpräsidenten.
Nationalrat Bäumlin: Für das KIS besteht tatsächlich ein verwaltungsinterner Vorentwurf beim EJPD; präjudiziert ist bis heute noch nichts. Es wird ein Vernehmlassungsverfah- ren durchgeführt. Wenn man den Vorschlägen der national- rätlichen Kommission für Streichungen in unserem Aufga- benkatalog nachkommen will, würde dieses Geschäft zurückgestellt; es ist dort in der letzten Priorität eingereiht. Nationalrat de Chastonay: Der Bundesrat hat keinen Anlass, heute von seiner Beurteilung der Verschuldungsprobleme abzuweichen. Wir haben in unserem Land, in unserer Wirt- schaft einen grossen Teil der negativen Wirkungen der Verschuldung vieler Länder bereits verkraftet. Unser Export in verschuldete Länder Südamerikas ist in den letzten zwei Jahren bereits um 30 Prozent zurückgegangen. Aus dieser
Sicht darf man sagen, dass die kurzfristigen Verschuldungs- probleme wohl einigermassen gemeistert sind; zu lösen sind die langfristigen. Dazu gehören Anpassungen in den Schuldnerländern selbst und längerfristige Finanzierungen. Frau Mascarin, zum Waldsterben: Sie sehen in der Termino- logie Waldschäden/Waldsterben eine Unterschätzung des Problems. Das ist eine terminologische Frage ohne mate- rielle Bedeutung. Der Bericht über die Waldschäden - oder über das Waldsterben, wenn Sie das lieber so ausdrücken wollen - wird in der Herbstsession 1984 vorgelegt.
Die zweite Stufe der Abgasverminderung wurde vom Bun- desrat festgelegt und immer für das Jahr 1986 angekündigt. Wir sagen in den Regierungsrichtlinien lediglich, dass wir uns bemühen wollen, diesen Termin vorzuverlegen, also Vorverlegungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Frau Mauch, der Bericht «Global 2000>> liegt bereits auf dem Tisch des Bundesrates; er wird in nächster Zeit behandelt und noch in diesem Sommer veröffentlicht.
Nationalrat Keller: Auch mit dem AHV-Bericht stehen wir recht gut da. Er wird etwa auf Ende 1984 abgeliefert und im Bundesrat zu Beginn des Jahres 1985 behandelt.
Nun noch zu den AHV-Ergänzungsleistungen, zu den Über- legungen, die Nationalrat Pfund vorgetragen hat: Das Ver- fassungsziel der existenzsichernden AHV-Leistungen ist heute bereits bis zu etwa 90 Prozent erreicht. Eine generelle, auch die restlichen 10 Prozent abdeckende Rentenerhö- hung wäre gegenwärtig - mindestens aus finanziellen Gründen - nicht realisierbar. Ziel der EL-Revision (Ergän- zungsleistungserhöhung) ist es gerade, diese restlichen 10 Prozent auszugleichen, für diese 10 Prozent der Rentenfälle Existenzsicherung zu gewähren. Der Bundesrat ist der Mei- nung, dass diese Lösung dem Verfassungsauftrag durchaus entspricht, weil Artikel 11 der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung keine Befristung enthält.
Zu den Fragen von Frau Nationalrätin Morf und Frau Natio- nalrätin Jaggi zum Urheberrechtsgesetz: Der lange verspro- chene Entwurf für eine Revision liegt vor. Darin ist auch der Interpretenschutz berücksichtigt. Die zeitlichen Verzögerun- gen, insbesondere in den letzten Jahren, sind vorwiegend den komplizierten Abklärungen zuzuschreiben, welche durch die neuesten Entwicklungen notwendig wurden.
Alle von Frau Nationalrätin Morf angeschnittenen Anliegen zum Pressegesetz, zum Dokumentationszentrum für Kultur- fragen und zur Sozialversicherung für Künstler waren in unserem departementalen Katalog enthalten. All das ist im Bestreben, zu einem möglichst knappen Prioritätenkatalog - eben zu diesen 67 Geschäften - zu kommen, gestrichen worden.
Nationalrat Thévoz: Sie haben die Botschaft über die Über- prüfung des Nationalstrassennetzes (Auswertung der Vor- schläge der Kommission Biel) reklamiert. Ich kann Ihnen sagen, dass dieses Geschäft noch in diesem Jahr vom Bundesrat behandelt und verabschiedet wird. Auch die Bot- schaft über den Zuckerbeschluss ist für den Herbst 1984 programmiert.
Nationalrat Weder, Sie postulierten einen Staatsvertrag ins- besondere zwischen den drei Ländern Schweiz, Bundesre- publik und Frankreich in bezug auf die Belastungen aus Kernkraftwerken in diesem Dreiländerraum. Sie wissen, dass seit vielen Jahren regelmässige Kontakte bestehen, dass verschiedene Fragen auch schon auf Ministerebene und durch Ministererklärungen geregelt wurden, dass die Gesamtbelastung dieses Raumes im Zusammenhang mit heutigen und geplanten Kernkraftwerken breits abgeklärt worden ist.
Nationalrat Zbinden, zur Frage eines neuen Energieverfas- sungsartikels: Warten wir einmal die Volksabstimmungen vom September 1984 ab. Wir werden nachher darüber Erör- terungen anstellen können, ob ein neuer Energieverfas- sungsartikel notwendig, zweckmässig, geboten ist.
Zu einigen Voten in bezug auf die Wirtschaftspolitik: Natio- nalrat Columberg, Sie messen - wie der Bundesrat - der Regionalpolitik grosses Gewicht zu. Sie ist - das ist auch unsere Meinung - ein Beitrag zur Erhaltung dezentraler Strukturen und damit zur Erhaltung einer politischen Orga-
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nisation, die dem Prinzip des Föderalismus entspricht. Es wurde auf diesem Gebiet viel getan. Darüber rapportieren wir hier natürlich nicht. Es ist einiges im Gange im Rahmen der beschäftigungspolitischen Massnahmen, das Sie als Prä- sident der nationalrätlichen Kommission am besten kennen. Zur Revision des Wasserrechtsgesetzes: Sie schreitet voran; wir werden in nächster Zeit im Bundesrat über Teilrevision/ Totalrevision entscheiden und dann die Botschaft zuhanden der Räte vorbereiten.
Nationalrat Rebeaud, Sie wünschen eine Interpretation des Begriffes des qualitativen Wachstums. Ich gebe sie Ihnen von meinem politischen Verständnis aus, ich bin nicht Volkswirtschafter: ich verstehe unter dem Begriff des quali- tativen Wachstums einen höchstmöglichen Nutzen bei begrenztem Aufwand, insbesondere auch an Ressourcen aller Art, oder, um das etwas wissenschaftlicher auszudrük- ken: eine optimale Kosten-Nutzen-Relation. Oder, um es populär zu sagen: keine Verschwendung.
Nationalrat Nussbaumer, Ihr Anliegen, Kurskorrekturen im Agrarsektor vorzunehmen, ist in Prüfung. Im nächsten Land- wirtschaftsbericht, der in Vorbereitung ist, wird darüber Wesentliches zu sagen sein.
Nationalrat Borel, mit Ihrer Motion beschlagen Sie Bereiche, die nicht Gegenstand von Regierungsrichtlinien sein kön- nen. In Litera a ist Ihr Vorstoss eine ordentliche Motion, ein verbindlicher Auftrag für bestimmte Massnahmen, nicht für Richtliniengeschäfte; und in Litera b betreffen Ihre Begeh- ren die eigene Handlungszuständigkeit des Bundesrates. Der Bundesrat muss Ihre Motion deshalb ablehnen.
Aus den gleichen Gründen gelangte er übrigens auch zur Ablehnung der Motion von Herrn Nationalrat Hubacher (die Herren Kommissionsreferenten haben das dargelegt); nicht etwa aus mangelnder Aktivitätsbereitschaft (wir haben das Gegenteil doch wohl bereits bewiesen. Am 12. März dieses Jahres wurden ja wesentliche Beschlüsse auf diesem Gebiet gefasst, einige stehen noch aus), sondern aus Gründen der Zuständigkeitsregelung.
Und nun noch zu einigen Fragen; es waren die Herren Kohler, Bircher, Clivaz, Pini und Salvioni, die sich mit Ver- kehrspolitik beschäftigten. Darf ich hier noch einmal sagen: Die Regierungsrichtlinien sind kein Repetitorium, sie sind keine Wiederholung von bereits vielfach Gesagtem. Der Bundesrat hat in der Verkehrspolitik in den vergangenen Jahren - gestützt auf die GVK - eine klare Konzeption entwickelt. Er hat die Grundlagen für diesen verkehrspoliti- schen Weg in die Zukunft nicht nur zu Papier gebracht, sondern Ihnen vielfach unterbreitet. Sie befinden sich in Ihren Händen und müssen nur zur Kenntnis genommen und - so hoffen wir - dann auch genehmigt werden.
Welche Grundlagen sind es? Es ist die Botschaft über die koordinierte Verkehrspolitik (Kurztitel GVK). Es war der Lei- stungsauftrag SBB 1982 bis 1986, vom Parlament im März 1982 zum Beschluss erhohen, mit einer neuen, ganz klaren Konzeption für die Unternehmung SBB. Es war der Bericht über eine neue Eisenbahn-Alpentransversale - in Ihrem Rat bereits behandelt, im Ständerat anstehend -, es ist die Botschaft über die Neugestaltung der Treibstoffzollvertei- lung, mit einer neuen Konzeption für die Strassenbaupolitik der nächsten Jahre und Jahrzehnte; es ist eine Botschaft über die Transjurane, die Erweiterung des Nationalstrassen- netzes mit generellen Überlegungen in diesem Bereich; und es ist die Botschaft über ein neues Transportgesetz, mit Regelungen vor allem in bezug auf die betriebswirtschaftli- chen Seiten des öffentlichen Verkehrs.
Sie erhalten weiter - es wird Ihnen nicht erspart bleiben - eine Vorlage für die Revision des Nationalstrassengesetzes, wie bereits zur Frage von Herrn Thévoz gesagt (Stichwort: Kommission Biel, Auswertung der Empfehlungen), und dann eine Vorlage über eine NHT.
Es ist ein grosses Kompendium. Sie finden nur zwei Vorla- gen bei diesem Katalog, die anderen haben Sie ja bereits. Ob das zuviel oder zuwenig ist, das haben Sie zu entschei- den. Der Bunderat ist der Meinung, es sei notwendig, es sei prioritär. Im Bereiche der Verkehrspolitik bedürfen wir die- ser Grundlagen.
Wenn die Verkehrspolitik, wie das vereinzelt gesagt wurde, einer Schwäche bezichtigt wird, dann lasse ich diesen Vor- wurf im Raum stehen und stelle Ihnen einfach die Frage, wo diese Schwäche anzusiedeln sei. Ich möchte feststellen: nicht beim Bundesrat.
Nun zu einer hier aufgeworfenen Frage und zum Postulat, man müsse weitere Untersuchungen anstellen: Bahnnetz, Strassennetz, Verkehrsnetz, Expertisen, Gesamtpläne, Kon- zepte. In aller Offenheit: das ist nicht Verkehrspolitik, das ist eher eine Flucht vor einer Verkehrspolitik. Die Entschei- dungsgrundlagen im Verkehrsbereich sind da. Sie sind zu einem guten Teil bereits in den Händen des Parlamentes, auch für die SBB-Politik, für die Infrastrukturpolitik im Ver- kehr, für die Transitpolitik - meine lieben Votanten aus dem Tessin -, inklusive Beurteilung der verfügbaren und der in einer absehbaren Zukunft benötigten Kapazitäten. Nicht weitere Unterlagen, Expertisen, Konzepte, Gesamtpläne tun not; not tun Entscheide, politisch gültige Entscheide. Das ist Aufgabe der Politik. Wir sind doch Politiker und nicht Akten- sammler.
Aus Zeitgründen kann ich auf weitere Voten nicht eingehen. Ich möchte Ihnen attestieren: es wurde viel Beachtenswer- tes gesagt; wir haben alles aufgezeichnet, wir werden das verarbeiten, das darf ich ihnen zusichern. Ich möchte allen Votanten danken, auch den kritischen selbstverständlich, insbesonders den Fraktionssprechern, die sehr viel Grund- sätzliches beigesteuert haben, das zweifellos für den Bun- desrat (nicht nur im Hinblick auf die Bearbeitung dieser Motionen, sondern auch für die Geschäftsbehandlung) nützlich sein wird. Ich danke insbesondere den Kommis- sionsreferenten für ihre ausgezeichnete Einführung und auch für ihre sehr konzise Stellungnahme zu den Diskus- sionsvoten.
Ich möchte feststellen, dass die Diskussion in Ihrem Rate den Zweck nach Geschäftsverkehrsgesetz durchaus erreicht hat. Es war eine Auseinandersetzung im Parlament und eine Auseinandersetzung zwischen Ihnen - dem Natio- nalrat - und dem Bundesrat. Sie brachte manche nützlichen Aussagen und Signale für die Gestaltung der Regierungstä- tigkeit.
Nun ist noch dem Anliegen der Motion von Nationalrat Widmer nachzukommen. Sie ist zwar noch nicht überwie- sen. Wir sind aber zur Annahme bereit, weil doch ein recht verbreiteter Wunsch nach einer entsprechenden Anreiche- rung unserer (sachlichen, selbstverständlich, wie es auch wieder eidgenössischer, helvetischer Praxis entspricht) Aus- führungen im Bericht besteht, und auch, das vor allem (ich bin Herrn Widmer für seinen Vorstoss, für seine interessante Begründung dankbar), um dem Vorwurf zu begegnen, die Politik des Bundesrates sei tagesbezogen, durch Zufälligkei- ten des Alltags bestimmt und nicht längerfristig orientiert. Nichts wäre unrichtiger als eine derartige Annahme. Man kann sich ·fragen, ob denn der Bundesrat Vorstellungen habe für eine Schweiz von morgen und für eine Politik, die darauf ausgerichtet sein soll, etwa im Sinne eines Leitbildes. Ich kann Ihnen mit aller Überzeugung sagen: Jawohl, das haben wir in der Tat. Der Beweis liegt vor, er ist schon in den Richtlinien enthalten, insbesondere in den Kapiteln II und III, aber nicht säuberlich und kompakt dargestellt unter dem Titel «Die Schweiz von morgen» oder «Leitbild für die Schweiz von morgen», sondern verteilt auf einzelne Aufga- benbereiche.
Was ich Ihnen vortragen kann, ist eine Zusammenfassung derjenigen Elemente, die in diesem Bericht als Leitbild einer Schweiz von morgen enthalten sind. Das Leitbild der Schweiz von morgen ist der Spiegel der Schweiz von heute. Es ist das Bild eines freiheitlichen, humanen Sozial- und Leistungsstaates mit einer offenen, vielfältigen Gesellschaft, abgestützt auf einen tragenden Willen zur Nation. Darin liegt ein erstes, wesentliches Kennzeichen für unseren Staat Schweiz. Dieser Staat fusst nicht auf naturgegebenen, auf vorbestimmten Grundlagen wie die meisten anderen Staa- ten. Er ist getragen von einem wirklichen Willen zur Nation, der immer wieder neu geschaffen, neu gewonnen, neu ver- mittelt werden muss. Wesentliche Elemente im Tätigkeits-
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programm des Bundesrates sind deshalb Erziehung, Fami- lie, Schule, Bildung, Beruf, Politik, Armee. Sie finden alle diese Instrumente in den Tätigkeitsrichtlinien des Bundes- rates.
Entscheidend bleibt für diese Willensnation die ständige Bereitschaft einer eindeutigen, gültigen Mehrheit zur Identi- fikation mit der Gesellschaft und mit dem Gemeinwesen, mit unserem Staatswesen. Ein zweites Kennzeichen des Staates Schweiz liegt in der Kleinräumigkeit, in der Begrenztheit des Ganzen und in der reichen Vielfalt der Glieder innerhalb dieser Gesamtheit: Vielfalt in Sprache, Kultur, im Gewachse- nen und im Gestalteten über Generationen, über Jahrhun- derte, in Meinungsvielfalt und vielfältigen Verhaltensweisen, in gesellschaftlichen und politischen Strukturen.
Auf den ersten Anhieb nicht ersichtlich ist das Verhältnis von Kleinräumigkeit und Vielfalt zur Identifikation mit der Nation Schweiz. Gerade diese Vielfalt in der Kleinräumigkeit ermöglicht aber keine andere Gesellschaftsform und -orga- nisation. Eigenständigkeit und Vielfalt vermitteln Nähe, Ver- ständnis, Verbundenheit, und sie verhindern umgekehrt Anonymität, Uniformität und Abstinenz als Nachteiligstes für das Verhältnis zwischen Bürger und Staat: Das ist das Wesen der Schweiz. Über die Gruppenbildung im Rahmen der ungeheuren Vielfalt führt die Brücke zur Identifikation im Rahmen der nationalen Gesamtheit, in der Erkenntnis, dass nur in dieser nationalen Einheit eine Bestandesgaran- tie für die Vielfalt und damit für jede kleine Gruppe, für jeden Kreis geboten ist, auch für die eigene Gruppe, mit der ich mich zuvorderst und am intensivsten identifiziere. So sind es denn gerade diese Besonderheiten der Schweiz, welche die Voraussetzungen für die Identifikation und damit die Grund- lage für den Willen zur Nation bilden.
Diese Eidgenossenschaft fusst auf drei bekannten, unver- rückbaren Säulen. Es ist der Föderalismus, das Richtmass für die Gestaltung unserer staatlichen Ordnung, im Sinne einer dezentralen Machtverteilung, als Masskleid für diese Vielfalt. Nur in einem föderativen Gebilde kann diese Vielfalt gedeihen und geschützt werden. Es ist sodann die Demo- kratie - man bezeichnet das als Souveränität des Volkes -, die Demokratie in breitester Ausgestaltung: Direkt- und Referendumsdemokratie auf drei Ebenen. Es ist ein «Staats- wesen zu gesamter Hand». Jedes für das Ganze - eben die Eidgenossenschaft -, und zwar als eine echte, eine konstitu- tionelle Demokratie und nicht - das sind aufkommende Erscheinungen, die Besorgnis erwecken - als Konvenienz- demokratie, nicht als Demokratie von gewichteten Minder- heiten, nicht als Demokratie der Betroffenen und auch nicht als pulverisierte Demokratie im Sinne einer institutionalisier- ten Anarchie. Schliesslich ist es der Rechtsstaat, diese Ver- haltensordnung für jedermann, eine Handlungsmaxime, aber auch eine Handlungsschranke für das Gemeinwesen. Das ist eine anspruchsvolle Staatsorganisation und Staats- tätigkeit. Das Zusammenleben und das Zusammenwirken in einer vielfältigen Organisation verlangen Offenheit, Ver- ständnis, Toleranz. Sie erfordern Information, eine funda- mentale Voraussetzung für Verständnis; sie erfordern Gesprächsbereitschaft zur Verständigung. Gestaltung und Abgrenzug dieser Organisation müssen im Zuge der Entwicklung der Zeit immer wieder neu bestimmt werden nach den gesellschaftlichen, politischen, sozialen Gegeben- heiten. Einerseits besteht Freiraum, individuelle Ungebun- denheit, persönliche Verantwortung, Risikotragung. Ande- rerseits gelten Einordnung, kollektive Lastentragung, Sicherheit, staatliche Machtbefugnis.
Das ist das Leitbild eines freiheitlichen, humanen Sozial- und Leistungsstaates. Es ist aber nicht das Leitbild eines allgegenwärtigen, omnipotenten Staates, etwa nach Mass- gabe des Bildes von Orwell für 1984. Es ist das Leitbild des notwendigen Staates, der Aufgaben wahrzunehmen hat, die er nur sinnvoll und gerecht bewältigen kann, Aufgaben aus sozialen, humanitären Verpflichtungen, Aufgaben für das Gemeinwohl und das Gesamtinteresse.
Die Regierungsrichtlinien legen dar, wie der Bundesrat die- ses Leitbild in diesen vier Jahren verfolgen will, welche Aufgaben im Rahmen einer solchen Zielsetzung bewältigt
werden müssen, welche Geschäfte er Ihnen in Verfolgung einer solchen Zielsetzung unterbreiten will.
Der Bundesrat hat diesen Katalog, ausgerichtet auf ein solches Leitbild einer Schweiz von morgen, im Bewusstsein erarbeitet, dass unser Land keine Insel ist, sondern dass wir in eine weltweite Gemeinschaft mit wachsenden Verpflich- tungen eingebettet sind. Die politische und wirtschaftliche Stabilität macht längst nicht mehr halt an Landesgrenzen. Wirren und soziale Not sind nicht allein die Sorge der davon unmittelbar Betroffenen. Die Versorgung mit notwendigen Gütern ist nicht autark innerhalb der eigenen Grenzen gesi- chert. Deshalb ist Solidarität über alle Landesgrenzen hin- weg eine wesentliche Maxime für unsere Staatstätigkeiten auch in den kommenden vier Jahren.
Die Wahrnehmung dieser grenzüberschreitenden Solidarität darf und wird die nationalen Obliegenheiten nicht beein- trächtigen, vorrangig die Unabhängigkeit unseres Landes, politisch, militärisch, wirtschaftlich; dann die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Umwelt, Landschaft, Res- sourcen); die Wahrung unserer kulturellen und gesellschaft- lichen Werte und Eigenständigkeiten; und schliesslich die Gewährleistung unserer nationalen Wirtschaftskraft als Grundlage für Vollbeschäftigung, für den Sozialetat, für das Erreichte in unserem Sozial- und Leistungsstaat, und als Grundlage für unseren öffentlichen Haushalt.
Der Bundesrat erachtet - ich habe das bereits eingangs gesagt - Kontinuität als Richtmass für unsere Politik, insbe- sondere für unsere Innenpolitik der nächsten vier Jahre, weil er darin eine Voraussetzung für eine optimale Nutzung der verfügbaren Kräfte und Mittel sieht und eine Grundlage für eine unerlässliche Koordination aller Staatstätigkeiten auf allen drei Ebenen, da eben die Staatstätigkeiten in der Eidgenossenschaft nicht einfach solche des Bundes sind, sondern Tätigkeiten in den 3000 Gemeinden, in 26 Kantonen und auf Bundesebene. Der Bundesrat erblickt in der Konti- nuität als Prinzip für die Gestaltung der Politik der nächsten Jahre auch einen Beitrag für das Vertrauen des Bürgers in seinen Staat.
Es ist weder Mangel an Pioniergeist, es ist schon gar nicht Resignation, es ist aber auch nicht Selbstgefälligkeit oder Überheblichkeit des Bundesrates, wohl aber ist es Wert- schätzung für Gegebenes und Geschaffenes, Vertrauen in die eigenen kulturellen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kräfte, es ist der Glaube des Bundesrates an den immer wieder sich erneuernden, auch bei neuen Generationen zu schaffenden Willen zur Nation, zu dieser Nation, die uns zum dargelegten Verständnis einer Schweiz von morgen als sinnvolle Fortsetzung einer Schweiz von heute führen und damit eben auch zu unserer politischen Aufgabe: Weiterbauen, nicht umbauen. Darauf sind die Richtlinien des Bundesrates abgestützt.
Bundesrat Stich: Der Finanzplan ist an sich das Spiegelbild der Richtlinien. Er stützt sich ab auf das, was der Bundesrat als wichtig, als notwendig erachtet zur Verwirklichung in dieser Legislaturperiode. Das ist der Ausgabenrahmen; auf der anderen Seite sind aber auch Grenzen gesetzt bei den Einnahmen.
Im Finanzplan ist angeführt, dass es der Bundesrat als ein wichtiges Ziel und eine wichtige Voraussetzung betrachtet, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, und zwar zur Sicherstellung der längerfristigen Erfüllung der Bundesauf- gaben. Wenn man dieses Ziel erreichen will, zeigt dieser Finanzplan, dass uns sehr, sehr enge Grenzen gesetzt sind. Dieses Ziel lässt sich nicht erreichen durch einen einmaligen Kraftakt, sondern nur durch ein dauerndes Bestreben der Regierung, aber auch des Parlamentes. Sonst werden wir das Ziel, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu errei- chen, eben doch verfehlen.
Was der Finanzplan deutlich zeigt, ist der Umstand, dass uns sehr enge Grenzen gesetzt sind und dass dauernd die Gefahr besteht, dass sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder und weiter öffnet. Das ist an sich relativ leicht zu begreifen, und zwar aus verschiedenen Gründen: Sie wissen so gut wie ich, dass Ausgaben viel
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leichter beschlossen sind als Einnahmen. Vor allem werden beschlossene Ausgaben in der Regel sehr rasch wirksam, während man die Einnahmen lange im voraus planen muss und es lange bis zu deren Realisierung dauert. Ich denke hier an die Botschaft des Bundesrates aus dem Jahre 1980 über die Energiebesteuerung (Unterstellung der Energie unter die Warenumsatzsteuer), zu welcher das Parlament im Erstrat noch nicht Stellung bezogen hat. Das zeigt gerade, dass ein Finanzplan auch unabhängig von Richtlinien ist, weil die Steuerung des Bundeshaushaltes nur auf längere Zeit möglich ist. Zudem ist zu beachten, dass die Ausgaben in der Regel sofort der Teuerung folgen, wogegen bei den Einnahmen mindestens 30 Prozent keineswegs auf die Teuerung reagieren, so beispielsweise die Zölle, die vom Gewicht abhängig sind, und neuestens natürlich auch die direkte Bundessteuer, weil bei dieser die Teuerung zum vornherein wieder ausgeglichen wird.
Man hat den Finanzplan als optimistisch bezeichnet. Ich betrachte ihn auch als optimistisch, und zwar einmal, weil er davon ausgeht, dass wir in den nächsten Jahren eine gute Beschäftigungslage haben, dass in dieser Hinsicht keine zusätzlichen Aufwendungen oder Mindereinnahmen auf uns zukommen. Optimistisch stimmt auch die Teuerungsent- wicklung. In den nächsten Jahren rechnen wir lediglich mit einer Teuerung von 2 bis 3,5 Prozent; die Teuerung spielt für den Bundeshaushalt eine sehr grosse Rolle. Je höher die Teuerung, desto unausgeglichener ist der Haushalt.
Optimistisch war der Finanzplan in bezug auf die Einnah- men dank Vignette und Schwerverkehrsabgabe. Interessan- terweise hat man im Januar und Anfang Februar vor allem diese beiden Posten im Finanzplan kritisiert und gesagt, es sei nicht realistisch, sie hier einzusetzen; sie gehörten «unter den Strich». Das Schweizervolk hat aber erfreulicher- weise zugestimmt. Dafür bin ich dankbar, hilft das doch mit, den Finanzplan zu verwirklichen, also einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Das Schweizervolk hat zugestimmt - davon bin ich überzeugt -, weil es letztlich wieder einen gesunden Haushalt haben möchte.
Es ist bekanntlich das dritte Mal, dass in Legislaturzielen diese Zielsetzung steht. Man sagt im Volksmund: «Was sich zweitelt, das drittelt sich auch.» Das heisst, man müsste also davon ausgehen, dass auch dieses Mal das Ziel nicht erreicht wird. Trotzdem bin ich sicher, dass wir eine echte Chance haben, den Haushalt auszugleichen. Dazu ist aber der politische Wille notwendig. Entscheidend ist, dass vor allem auch Sie von diesem Willen beseelt sind; von Ihnen hängt es ab - die Zielsetzung ist durch den Bundesrat gegeben -, heute und in der Zukunft Stellung zu nehmen und darauf zu achten, dass der Ausgleich erfolgt.
In Ihrer Diskussion letzte Woche wurden viele neue, zusätzli- che Wünsche angemeldet, Wünsche, die in Richtung Mehr- ausgaben gehen. In bezug auf die Mehreinnahmen stellte ich Skepsis Ihrerseits fest. Was ich nicht zu hören bekam, war der Wunsch nach Beseitigung oder Reduktion von einzelnen Aufgaben. Natürlich haben die beiden Kommis- sionsreferenten und auch die Fraktionssprecher darauf hin- gewiesen man möchte eine Reduktion, aber dies bei den Ausgaben. Es hat aber niemand gesagt: Wir verzichten freiwillig auf dieses oder jenes.
Die Finanzkommission selber hätte gerne einen alternativen Finanzplan - deshalb hat sie im letzten Dezember auch eine entsprechende Motion angenommen. Ein solcher Wunsch widerspricht aber dem immer wieder ausgedrückten Wunsch, der Bundesrat möge seine Führungsaufgabe wahr- nehmen. Wenn der Bundesrat eine Führungsaufgabe hat - er hat sie und soll sie wahrnehmen -, dann muss er klar sagen, was er als richtig erachtet. An Ihnen, dem Parlament, ist es dann, allfällige Korrekturen anzubringen!
Der Vorsteher des EFD ist als Finanzminister gewählt wor- den und nicht als «Onkel des Wunschkonzertes», der ein- fach alle Wünsche erfüllen kann: Er kann nicht im Einzelfall von sich aus entscheiden, was er erfüllen will und was allenfalls nicht. Sie entscheiden; der Finanzminister kann nicht mehr erfüllen, als Sie ihm zu geben bereit sind.
Es hat mich gefreut, dass sich in der Diskussion sämtliche
Fraktionen grundsätzlich für einen Haushaltausgleich aus- gesprochen haben. In verschiedener Hinsicht zeigte sich hinsichtlich der Realisierung einzelner Vorhaben aber Skep- sis. Herr Stucky hat beispielsweise - in bezug auf die Kom- pensation dieser 200 Millionen - auf die Situation bei den kantonalen Finanzdirektionen hingewiesen. Er hat sehr ein- gehend dargelegt, wie die ganze Geschichte gelaufen ist. Sie erinnern sich: 1980/81 stand die Tilgung des National- strassenvorschusses bevor. Man hatte die Möglichkeit, entweder auf den Treibstoffzuschlag (500 Millionen Fran- ken) zu verzichten oder eine neue Grundlage für eine andere Verwendung zu schaffen. 1981 hat das Finanzdepartement vorgeschlagen, man möge eine flexible Zweckbindung vor- sehen, die den Rückfluss in die allgemeine Bundeskasse erlaubt und zusätzliche Strassenausgaben nur gegen eine volle Kompensation zulässt. In der Vernehmlassung ist dann festgehalten worden, dass man eine feste Zweckbindung möchte, und zwar von 50 Prozent beim Grundzoll. In der Botschaft von 1982 hat der Bundesrat dann beim Grundzoll die Senkung von 60 auf 50 Prozent vorgeschlagen, was dem Bund 100 Millionen Mehreinnahmen eingebracht hätte, dazu aber 400 Millionen Mehrausgaben mit der Verpflichtung der Kantone, diese angemessen zu kompensieren. In der parla- mentarischen Beratung im Sommer und Herbst 1982 ist im Nationalrat der bundesrätliche Kompensationsvorschlag abgelehnt worden, jedoch nicht das Kompensationsprinzip: die Kompensation sei im Rahmen der Aufgabenteilung durchzuführen. Der Ständerat hat dieser Meinung zuge- stimmt und auch eine entsprechende Motion Letsch zur Kompensation abgelehnt.
Anfang 1983 hat der Bundesrat in den Erläuterungen zur Volksabstimmung folgendes geschrieben: «Aus dem Zollzu- schlag leistet der Bund in Zukunft für rund 400 Millionen Franken neue und zusätzliche Beiträge für Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen, an die Strassenlasten der Kantone, für Umweltschutzmassnahmen an Strassen und für weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- verkehr. Von den Kantonen wird erwartet, dass sie dem Bund eine gleichwertige Gegenleistung erbringen.» Das Volk hat dann am 27. Februar 1983 dieser Vorlage zuge- stimmt. Am 9. Mai 1983 hat eine Arbeitsgruppe Bund/Kan- tone festgestellt, dass an der Kompensation festzuhalten sei, und zwar mit rund 300 Millionen Franken. Im Juli 1983 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Ver- nehmlassungsverfahren zum Treibstoffzollbeschluss eine Kompensation im Umfang von 300 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Im Oktober 1983 haben die Finanzdirekto- ren diese Kompensation abgelehnt. Im November hat man dann bei der Vorbereitung die Kompensationsforderung auf 200 Millionen Franken reduziert. Darauf verzichten konnte man schon nicht wegen der Auswirkung auf den Finanzplan. Zu sagen ist vielleicht, dass 1983 bei der Vernehmlassung zum Teibstoffzollbeschluss 16 Kantone die Kompensation abgelehnt haben; neun Kantone haben sie im Zusammen- hang mit der Aufgabenteilung GVK gesehen, der Kanton Genf hat nicht geantwortet. Befürwortet haben die Kompen- sation: die Freisinnig-demokratische Partei, die Sozialdemo- kratische Partei, die SVP, der SGB und verschiedene andere Verbände. Ich darf also immerhin feststellen, dass man davon ausgehen muss, dass man seitens des Bundesrates den Kantonen hier immer klaren Wein eingeschenkt hat. Wenn man heute die kantonalen Finanzen mit jenen des Bundes vergleicht, stellt man bei den Rechnungsabschlus- sen von 1983 fest, dass sie im Verhältnis zum Budget - die Budgets haben ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken vorge- sehen - mit 500 Millionen Franken Defizit abgeschlossen haben, d. h. die Kantone haben 1983 um 1 Milliarde Franken besser abgeschlossen als das Budget vorgesehen hatte. Interessant ist dabei auch, dass es immerhin Kantone gibt, die bereits Schulden zurückzahlen konnten bzw. positive Abschlüsse hatten; dazu gehören Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Baselland, Graubünden, Aargau, Thurgau und das Wallis. Sie sehen, es gibt also sogenannte an sich wirtschaftlich eher schwache Kantone, die immerhin mit einem positiven Abschluss aufwarten.
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Als Begründung für die Kompensation muss man aber doch festhalten, dass es keine Kompensation bei den Kantonen gibt, die alle Kantone gleichmässig trifft. Wenn Sie bei den Hochschulen etwas kürzen, dann sind es die Hochschulkan- tone; wenn Sie bei Lawinenverbauungen kürzen, dann sind es die Bergkantone; wenn Sie bei Privatbahnen kürzen, dann sind es eben vor allem Privatbahnkantone usw. Aber Sie können nie eine Massnahme treffen, die alle Kantone gleichmässig trifft. Deshalb ist es auch schwierig, hier Lösungen zu finden, mit denen nur eine Mehrheit der Kan- tone einverstanden sein könnte, weil sie sich durch die vorgeschlagenen Massnahmen immer wieder ungerecht behandelt fühlen.
Über die Kompensation werden Sie ja in diesem Jahr zu entscheiden haben. Wenn es nach der ständerätlichen Kom- mission geht, dann werden wir allerdings im nächsten Jahr weit neben dem Finanzplan sein. Im Finanzplan ist bekannt- lich für das Jahr 1985 ein Defizit von 680 Millionen Franken vorgesehen. Durch die bekanntgewordenen Kostenerhö- hungen beim Kauf des Leopards von 200 Millionen ergibt sich ein Defizit von 880 Millionen Franken. Wenn diese Kompensation von 200 Millionen ebenfalls wegfällt, dann beträgt das Defizit 1 Milliarde und 80 Millionen Franken. Zudem hat die ständerätliche Kommission noch beschlos- sen, dass wir diese Beiträge rückwirkend auszahlen müs- sen. Auf diese Weise kämen noch 160 Millionen Franken dazu, so dass wir für das nächste Jahr also ein budgetiertes Defizit von 1,3 Milliarden Franken hätten. Das bedeutet für das übernächste Jahr selbstverständlich wieder etwa 60 Millionen mehr Schuldzinsen, die der Bund zu bezahlen hat, und damit eine weitere Einschränkung.
Nicht weniger umstritten ist die Energiesteuer bzw. die Warenumsatzsteuer auf der Energie. Der Bundesrat hat diese zur Beseitigung des Defizites, zum Ausgleich des Haushaltes vorgeschlagen. Hier hat Ihre Kommission eine Motion eingereicht, welche die Beseitigung der taxe occulte bei der Wust unter gleichzeitiger Kompensation aller Ein- nahmenausfälle verlangt. Bekanntlich gibt es einen Bericht Heimann, der sich mit der Beseitigung der taxe occulte befasst. Die Expertengruppe hat verschiedene Vorschläge unterbreitet, und der Bundesrat wird Ihnen gelegentlich darüber, über das Vernehmlassungsverfahren und über das, was er in Zukunft zu tun gedenkt, Bericht erstatten.
Zu sagen ist allerdings, dass auch die dort enthaltenen Vorschläge vermutlich nicht überall eitel Freude auslösen. Ich denke hier beispielsweise an eine bescheidene Sache: an die Unterstellung des selbst kelternden Weinbauern mit Umsätzen von über 50 000 Franken; das würde jährlich 2 Millionen Franken einbringen.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion, die wir gerade in diesem Zusammenhang bei der Behandlung der Mehrwertsteuer hatten; schon damals ist diese Unterstel- lung abgelehnt worden. Aber es gibt wichtigere Punkte. Ich nehme hier die umfassende Besteuerung der durch nicht- steuerpflichtige Unternehmer und Betriebe der öffentlichen Hand für den eigenen Bedarf erbrachten marktfähigen Lei- stungen steuerbarer Art, die einen Wert von insgesamt 500 000 Franken pro Jahr übersteigen. Das würde 160 bis 170 Millionen Franken erbringen. Dieser Betrag wäre vor- aussichtlich zum grössten Teil durch die öffentliche Hand aufzubringen. Sie können sich vorstellen, was die Kantone zu einem solchen Begehren sagen würden.
Nach diesem Bericht wäre es denkbar, einen gewissen Aus- gleich zu schaffen, aber wir hätten dann - ohne Mehrsteu- ern einzunehmen - 14 700 mehr Steuerpflichtige. Das heisst, wir müssen damit rechnen, dass wir einen bedeutend grösseren Erhebungs- und Kontrollaufwand hätten, um das gleiche Ziel zu erreichen.
Zum anderen ist aber doch festzuhalten, dass die taxe occulte - man hat sie hier als Investitionssteuer bezeichnet - nicht allein eine zusätzliche Belastung der Exportindustrie ist. Man sagt zwar, dass die Preise durch diese versteckte Steuer um etwa 2 Prozent verteuert würden. Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass im Moment der Umstel- lung, wo man also ein anderes Steuersystem wählt, das
keine taxe occulte, keine versteckte Investitionsbesteuerung mehr enthält, die Belastung natürlich nicht einfach wegfal- len würde, sondern sie würde erst bei den zukünftigen neuen Investitionen wegfallen.
Wenn wir umgekehrt aber andere Massnahmen treffen, um diesen Steuerausgleich zu finden, beispielsweise eine Erhö- hung der Warenumsatzsteuer, würde zweifellos das Preisni- veau angehoben, so dass nachher die Wirtschaft durch höheren Teuerungsausgleich belastet würde. Man darf ganz einfach feststellen, dass man von der Beseitigung der taxe occulte nicht allzu viel erwarten darf, denn letztlich wird die schweizerische Volkswirtschaft eben doch die heutigen Steuern aufbringen müssen, sofern Sie nicht bereit sind, irgendwo wesentliche Abstriche an der bisherigen Auf- gabenerfüllung vorzunehmen. Hier muss ich sagen, dass diese Motion vielleicht doch etwas zu einseitig ist, indem sie nur gerade auf die Warenumsatzsteuer zielt. Es ist zwar nicht gesagt, wo die Kompensationen vorgenommen wer- den sollen, aber im ganzen denkt man automatisch und unwillkürlich an den Bericht Heimann.
Umgekehrt ist festzuhalten, dass nach der schweizerischen Steuergesetzgebung gerade die juristischen Personen gegenüber dem Ausland wesentlich tiefer besteuert werden. Insofern hat natürlich die schweizerische Wirtschaft eben- falls einen gewissen Vorteil.
Im weiteren muss man sich auch bewusst sein, dass die schweizerische Wirtschaft - davon wird heute sehr viel gesprochen - Wert legt auf gute wirtschaftliche Rahmenbe- dingungen. Zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehört zweifellos eine gewisse Preisstabilität; auf der ande- ren Seite sind dazu aber auch ein gesunder Staatshaushalt, ausgeglichene Bundesfinanzen notwendig. Denn wenn die Bundesfinanzen nicht ausgeglichen sind, wird das Defizit grösser, der Bund tritt auf dem Kapitalmarkt verstärkt auf und letztlich haben die Wirtschaft, die einzelnen Mieter und die Hauseigentümer höhere Zinse zu bezahlen. Das kann auch nicht im Interesse der Wirtschaft sein.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, die Motion zur Beseitigung der taxe occulte sei abzulehnen; aber es ist auch selbstverständlich, dass Sie einen Bericht erhalten, der darlegt, wie das Vernehmlassungsverfahren ausgegangen ist und was der weitere Weg sein wird.
Mit der Beseitigung der taxe occulte allein wird die Waren- umsatzsteuer noch keine gute Steuer. Es gibt dann intern in der Schweiz noch verschiedene Wettbewerbsverzerrungen. Sie müssen hier vielleicht den Bericht Heimann lesen. Er gibt auch darüber Auskunft, wo gewisse Dinge nicht so ganz lupenrein sind.
Umgekehrt sollte eine gewisse Zeit verstrichen sein - wir haben 1977, 1979 über eine Mehrwertsteuer abgestimmt -, bevor man sich neue Überlegungen über eine Warenum- satzsteuer mit dem Einbezug von Dienstleistungen macht, damit man diese Fragen in aller Sorgfalt und Tiefe abklären kann. Das ist auch das erklärte Ziel des Bundesrates. Hier kann ich Sie also beruhigen: wir werden diese Arbeiten. Aber zuerst sollten doch die anderen Probleme des Finanz- planes erledigt sein, damit wir auch dort wissen, ob nicht zusätzliche Einnahmen notwendig werden, weil eben ver- schiedene andere Vorlagen nicht Ihre Gnade finden. Soviel zum Generellen.
Ich habe noch eine Bemerkung zur Krankenversicherung anzubringen. Hier hat Herr Zehnder erklärt, der Bund hätte gesetzlich geschuldete Beiträge nicht bezahlt. Das ist nicht richtig. Es sind den Krankenkassen bis heute keine gesetz- lich geschuldeten Beiträge vorenthalten worden. Der Vor- schuss des Bundes, der ursprünglich 80 Prozent betrug, ist zwar laufend abgebaut worden, aber durchaus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Teilrevision der Krankenversicherung soll auf eine nachschüssige Subven- tionsabrechnung ohne Vorschusszahlungen übergegangen werden. Diese Absicht hat der Bundesrat bereits in der Botschaft vom 19. August 1981 über die Teilrevision ange- kündigt; sie stellt damit keine Überraschung dar. Der Über- gang zur nachschüssigen Zahlung bedarf aber einer gewis- sen Kontinuität, damit es nicht plötzlich Überraschungen
817
Regierungsrichtlinien/Legislaturfinanzplan
gibt. Liesse man beispielsweise den Beitrag an die Kranken- kassen von 836 Millionen Franken pro Jahr unverändert, so könnte im Jahr 1986 überhaupt kein Vorschuss mehr ausbe- zahlt werden. 1987 müsste dann der volle Anspruch für 1986 ausbezahlt werden. Deshalb sieht der Finanzplan vor: 1985 865 Millionen Franken, 1986 900 Millionen Franken und 1987 930 Millionen Franken.
Noch ein Wort zu Hern Müller-Scharnachtal betreffend die Sozialversicherung. Er wies darauf hin, dass nicht einmal die falschen Zahlen im Finanzplan enthalten seien. Dazu ist festzuhalten, dass in den Richtlinien ganz klar die Meinung des Bundesrates festgehalten ist, die Revision der IV und der AHV sei kostenneutral durchzuführen. Wenn etwas kosten- neutral durchzuführen ist, haben auch das Finanzdeparte- ment und der Bundesrat keine Veranlassung, die Zahlen in den Finanzplan aufzunehmen, sonst wären sie selber unglaubwürdig. Das ist der wesentliche Grund, weshalb' nichts aufgeführt ist.
In der Zwischenzeit hat sich einiges geändert. Sie haben das selber angeführt. Da muss ich Ihnen aber sagen: Das ist nicht nur in diesem Fall so. Der Finanzplan und die Richtli- nien entsprechen einem gewissen Zeitpunkt, an dem abge- schlossen wird; nachher geht es weiter. Für mich war bei- spielsweise die grösste Überraschung die Zahlungsspitze des Militärdepartementes, die nach der Publikation des Finanzplanes bekanntgegeben wurde, obwohl sie an sich natürlich auch in den Finanzplan gehört hätte. In der Zwi- schenzeit ist das Leben ohnehin weitergegangen. Sie haben bereits in der ausserordentlichen Maisession Kredite und Ausgaben für 150 Millionen Franken bewilligt. Diese tangie- ren den Finanzplan ebenfalls. Aber leider führen sie nur zu einer weiteren Verstärkung der Ausgaben, nicht der Ein- nahmen.
Ich möchte auf die anderen Fragen, die gestellt worden sind, nicht eingehen, weil Sie selber im Grundsätzlichen ja der Auffassung sind, der Bundesrat solle sich weiter beschrän- ken und in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr tun. Ich hoffe zuversichtlich, dass Sie auch daran denken, wenn Sie Motionen und Postulate einreichen. Diese sind in der Regel eher für zusätzliche Ausgaben und nicht für Einsparungen.
Wenn wir aber dem prioritären Ziel, den Haushalt auszuglei- chen, wieder etwas Spielraum zu bekommen und auch die Aufgaben des Bundes glaubwürdig erfüllen zu können, näherkommen wollen, dann braucht es vor allem Ihren Entscheid; Sie haben in der Zukunft zu entscheiden. Die Stunde der Wahrheit wird heute, morgen und übermorgen kommen. Heute haben Sie noch über die Teuerungszulagen zu entscheiden; morgen über das Anschlussprogramm. Die Kommission hat hier sehr gut gearbeitet. Aber in der Zwi- schenzeit wird nun von allen Seiten Opposition gemacht; denn jeder möchte gerne seinen Anteil behalten. Deshalb wird es an Ihnen liegen, morgen zu zeigen, wie ernst es Ihnen ist mit dem Ausgleich des Bundeshaushaltes, und zwar bei den Ausgaben. Denken Sie daran: Ausgaben, die man nicht tätigt, betreffen immer irgendwen, der dieses Geld erwartet oder erwartet hat. Sie werden also immer jemanden treffen, wo Sie auch etwas einsparen. Das bleibt Ihnen nicht erspart; denn der Bund hat tatsächlich bis heute das Geld eben nicht einfach zum Fenster hinausgeworfen, sondern es gab immer Leute, die glaubten, sie hätten ein Anrecht darauf, und vielleicht noch mehr: sie hätten dieses Geld tatsächlich nötig.
Deshalb verdeutliche ich noch einmal: Sie werden entschei- den, ob dieser Finanzplan eingehalten werden kann oder nicht. Ich bin optimistisch, dass wir dieses Ziel erreichen. Ich habe im Ständerat auf Wunsch der Kommission auch die Erklärung abgegeben, dass wir, wenn wesentliche Abwei- chungen zum Finanzplan entstünden, Sie jeweils im kom- menden Budget darüber orientieren und dort auch zeigen würden, was zu tun sei. Insofern haben Sie dann eine gewisse Alternative. In Wirklichkeit gibt es eben dann einen neuen Vorschlag für den Fall, dass Sie etwas Zusätzliches beschlossen oder etwas, was vorgesehen war, abgelehnt haben.
Le président: Le débat est maintenant terminé. Vous avez à vous prononcer sur un certain nombre de propositions et de motions. Tout d'abord, nous voterons sur la proposition de M. Carobbio qui propose de prendre acte des deux textes en les désapprouvant. La commission et bien entendu le Con- seil fédéral vous proposent simplement de prendre acte.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Carobbio Minderheit
Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheit
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Motionen - Motions
Wortlaut siehe Seite 736 hiervor Texte voir page 736 ci-devant
Motion des Ständerates
Regierungsrichtlinien. Prioritäten
Motion du Conseil des Etats
Grandes lignes de la politique gouvernementale. Priorités
Le président: Nous passons maintenant aux motions propo- sées par la commission. Tout d'abord, selon l'avis des rap- porteurs, nous ne nous prononcerons pas sur la motion du Conseil des Etats, afin de trouver une éventuelle solution de compromis entre cette motion et celle de notre commission.
Motion der Kommission des Nationalrates Regierungsrichtlinien. Zeitliche Prioritäten
Motion de la commission du Conseil national Grandes lignes de la politique gouvernementale. Priorité chronologique
Le président: La commission et le Conseil fédéral soutien- nent cette motion. M. Herczog s'opposant à la commission, le conseil passe au vote.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag Herczog Minderheit
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Motion der Kommission des Nationalrates Regierungsrichtlinien. Gesellschaftliche Entwicklungen
Motion de la commission du Conseil national Grandes lignes de la politique gouvernementale. Développements généraux de la société
Le président: Cette motion, qui demandait au Conseil fédé- ral de compléter oralement son rapport, peut être considé- rée comme réalisée. Je vous propose donc de la classer en accord avec la commission et en l'absence d'autres proposi- tions.
Zustimmung - Adhésion
Motion der Kommission des Nationalrates Taxe occulte. Aufhebung und Kompensation
1
Motion de la commission du Conseil national Taxe occulte. Suppression et compensation
Le président: La commission recommande l'acceptation de cette motion. Le Conseil fédéral s'y oppose. La parole n'étant pas demandée, le conseil passe au vote.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag des Bundesrates
80 Stimmen 55 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Politique gouvernementale/Plan financier
818
N
18 juin 1984
Motion der Kommissionsminderheit des Nationalrates Notprogramm gegen das Waldsterben
Hubacher, Bäumlin, Borel, Eggenberg-Thun, Robbiani, Widmer)
Motion de la minorité de la commission du Conseil na- tional
Programme d'urgence contre le dépérissement des forêts Hubacher, Bäumlin, Borel, Eggenberg-Thoune, Robbiani, Widmer)
Le président: La majorité de la commission et le Conseil fédéral s'opposent à la motion de la minorité de la commis- sion, minorité Hubacher: Programme d'urgence contre le dépérissement des forêts.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
84 Stimmen 68 Stimmen
Motion der Kommissionsminderheit des Nationalrates Grundlagenforschung und Wirtschaftsentwicklung
(Borel, Bäumlin, Eggenberg-Thun, Hubacher, Kohler Raoul, Robbiani)
Motion de la minorité de la commission du Conseil na- tional
Recherche fondamentale et développement économique Borel, Bäumlin, Eggenberg-Thoune, Hubacher, Kohler Raoul, Robbiani)
Le président: La majorité de la commission et le Conseil fédéral s'opposent à cette motion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
71 Stimmen 55 Stimmen
Motion Carobbio
Regierungsrichtlinien und Legislaturfinanzplan
Der Bundesrat wird beauftragt, die Leitlinien für die Amts- dauer 1983 bis 1987 und den Legislaturfinanzplan für die Jahre 1985 bis 1987 zu ändern und dabei die folgenden Prioritäten und Angaben zu berücksichtigen:
a. direkte Bundeshilfe für die technologische Innovation zugunsten eines umweltschonenden Wirtschaftswachs- tums;
b. Änderung des Berufsbildungsgesetzes, mit dem Ziel, eine vielseitige Grundausbildung zu gewährleisten und die berufliche Umschulung zu fördern;
c. Einführung der 40-Stunden-Woche auf dem Gesetzge- bungsweg.
a. Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, einschliesslich Schutz vor Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen;
b. besondere Massnahmen für einen wirksamen Kündi- gungsschutz im Mietwesen.
a. Festlegung von existenzsichernden AHV/IV-Mindest- renten;
b. Senkung des AHV-Rentenalters für Männer auf 62 Jahre, für Frauen auf 60 Jahre;
c. Einführung der obligatorischen Krankenversicherung, finanziert nach dem Modell der AHV;
d. Verwirklichung der Mutterschaftsversicherung und Ein- führung der Straffreiheit für die Abtreibung.
a. Sofortprogramm zur Bekämpfung der Bodenspekula- tion;
b. dringliche Massnahmen gegen die Luftverschmutzung.
a. Ausarbeitung eines Gesetzes über Energiesparmassnah- men und die rationelle Energieverwendung sowie Verzicht auf den Bau weiterer Kernkraftwerke;
b. Finanzierung eines Programmes zur Entwicklung und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, vor allem der Eisenbahnen, über den Treibstoffzoll.
a. Gesetzgebungsprogramm für eine rasche Verwirkli- chung der Gleichstellung von Mann und Frau;
b. Verzicht auf das Kriminalpolizeiliche Informationssystem (KIS).
a. Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,38 Prozent des Bruttosozialproduktes, wobei der direkten Zusammenarbeit mit den am meisten benachteiligten Ländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen absoluter Vorrang eingeräumt wird;
b. Änderung des Kriegsmaterialgesetzes mit dem Ziel, die Waffenausfuhr einzuschränken.
a. Verzicht auf das Programm zur Beschaffung des neuen Panzers Leopard 2.
a. Verwirklichung der materiellen Steuerharmonisierung, insbesondere für juristische Personen;
b. wirksame Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhin- terziehung, einschliesslich der Anstellung zusätzlichen Per- sonals bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für Steuerinspektionen;
c. Verzicht auf den Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben im Strassenwesen durch die Kantone;
d. Beibehaltung des halbjährlichen Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal.
Motion Carobbio
Grandes lignes de la politique gouvernementale et plan financier
Le Conseil fédéral est chargé de modifier les grandes options de la législature 1983 à 1987 et le plan financier pour les années 1985 à 1987 selon les priorités et les indications qui suivent:
a. Aide directe de la Confédération à l'innovation technolo- gique, pour une croissance économique respectueuse de l'environnement;
b. Modification de la loi sur la formation professionnelle en vue de réaliser une formation de base polyvalente et déve- loppement du recyclage professionnel;
c. Introduction, par voie législative, de la semaine de 40 heures.
a. Protection des travailleurs contre les licenciements, y compris les licenciements pour des motifs économiques;
b. Mesures spéciales pour une protection efficace des loca- taires contre les résiliations.
a. Fixation de rentes AVS/Al minimales, garantissant l'exis- tence;
b. Abaissement de l'âge donnant droit aux rentes AVS à 62 ans pour les hommes et 60 ans pour les femmes;
c. Introduction de l'assurance-maladie obligatoire, financée sur la base du modèle de l'AVS;
Motion Bäumlin
819
d. Réalisation de l'assurance pour la protection de la mater- nité et dépénalisation de l'avortement.
a. Programme urgent de lutte contre la spéculation fon- cière;
b. Mesures urgentes contre la pollution de l'air.
a. Adoption d'une loi sur les économies et l'utilisation rationnelle de l'énergie et renonciation à la construction de nouvelles centrales nucléaires;
b. Financement, avec la taxe sur les carburants, d'un pro- gramme de développement, d'amélioration des transports publics, qui favorise les chemins de fer.
a. Programme de mesures législatives pour réaliser rapide- ment l'égalité des droits entre l'homme et la femme;
b. Renonciation au système d'information de la police cri- minelle (KIS).
a. Augmentation de l'aide au développement à 0,38 pour cent du PNB, en donnant priorité absolue à la coopération directe avec les pays, les régions et les groupes de popula- tion les plus défavorisés;
b. Révision de la loi sur l'exportation d'armes, dans un sens restrictif.
a. Renonciation au programme d'acquisition du nouveau char Léopard 2.
a. Réalisation de l'harmonisation fiscale matérielle, en parti- culier pour les personnes morales;
b. Mesures efficaces de lutte contre la fraude fiscale, y compris l'augmentation du personnel de l'Administration fédérale des contributions pour les inspections fiscales;
c. Renonciation à la compensation des dépenses routières supplémentaires par les cantons;
d. Maintien de la compensation semestrielle du renchéris- sement du personnel fédéral.
Le président: La commission et le Conseil fédéral s'oppo- sent à la motion de M. Carobbio.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission
118 Stimmen
Für den Antrag Carobbio
5 Stimmen
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose le classement de deux postulats. L'un concerne le rapport sur les Grandes lignes, c'est le postulat nº 83.310: Plan directeur de l'armée, révision. L'autre a trait au rapport sur le plan financier de la législature de la Confédération pour les années 1985 à 1987; c'est le postulat nº 82.452: Assainissement des finances fé- dérales.
Aucune autre proposition n'étant faite, ces deux postulats sont classés.
Zustimmung - Adhésion
84.360 Motion Baumlin Zielorientierte Regierungspolitik (Zuweisung) Meilleure orientation de la politique gouvernementale (Attribution)
Wortlaut der Motion vom 14. März 1984
Der Bundesrat wird beauftragt,
die Regierungsrichtlinien in Zukunft vermehrt auf eine zusammenhängende kritische Analyse der gegenwärtigen nationalen und internationalen Verhältnisse und der mittel- und langfristigen Entwicklungstrends abzustützen, wobei die bereits vorhandenen prognostischen Studien (GVK, GEK, St. Galler Entwicklungsperspektiven, «Global 2000», «Lateinamerikanisches Weltmodell» usw.) stärker heranzu- ziehen und kritisch auszuwerten sind;
die massgebenden Ziele und Prioritäten der Regierungs- politik offen und argumentativ (auch in Auseinandersetzung mit denkbaren Alternativen) zu entwickeln und zu bestim- men sowie Strategien zu entwerfen, die es erlauben, schwei- zerische Politik in den Zusammenhang verbesserter ökono- mischer, sozialer und ökologischer Überlebenschancen zu stellen, wobei von der bisherigen, fast ausschliesslichen Orientierung der Regierungsrichtlinien an der (vor allem aussen-)wirtschaftlichen Entwicklung Abstand zu nehmen ist und alle Möglichkeiten einer eigenständigen Politik zu sichten und wahrzunehmen sind, die die sozialen und die ökologischen Bedürfnisse stärker berücksichtigen;
die nationalen Forschungsprogramme so auszurichten, dass sie dem Zweck einer derart zielorientierten, zukunfts- gerichteten Politik besser dienen;
die Kantone mehr und mehr in die Planung einer ziel- orientierten Politik einzubeziehen.
Der Bundesrat wird eingeladen, bereits im Zwischenbericht zu den Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987 erste Ergänzun- gen im oben gewünschten Sinne anzubringen.
Texte de la motion du 14 mars 1984
Le Conseil fédéral est chargé:
D'étayer les Grandes lignes de la politique gouvernemen- tale, davantage qu'auparavant, sur une analyse critique et cohérente de la situation nationale et internationale du moment et des tendances à moyen et à long terme, les études prospectives dont on dispose déjà (Conception glo- bale des transports, conception de l'énergie, perspectives de développement dites de Saint-Gall, «Global 2000», «Modèle planétaire d'Amérique latine», etc.) devant y être plus fortement intégrées et exploitées de manière critique; 2. De développer et désigner ouvertement et franchement, avec arguments à l'appui, les principaux objectifs et prio- rités (en les confrontant également avec des solutions de rechange concevables) et de proposer en outre des straté- gies qui permettent d'axer la politique suisse sur l'améliora- tion des chances de survie, sur le plan économique, sociale et écologique; en l'occurrence, il faudrait donc se distancer de l'orientation actuelle des Grandes lignes de la politique gouvernementale, qui sont presque exclusivement conçues en fonction de l'évolution économique (économie extérieure surtout). Il faudrait donc passer en revue et saisir toutes les possibilités qui s'offrent à notre pays de mener en toute indépendance une politique qui tienne plus rigoureusement compte des besoins sociaux et écologiques;
D'orienter les programmes nationaux de la recherche de telle façon qu'ils servent plus efficacement les objectifs de cette politique mieux branchée sur l'avenir;
D'associer de plus en plus les cantons au processus de planification d'une politique conçue en fonction d'objectifs bien précis.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Legislaturfinanzplan 1985 bis 1987 Plan financier de la législature 1985 à 1987
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.002
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1984 - 14:30
Date
Data
Seite
808-819
Page
Pagina
Ref. No
20 012 525
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