Verwaltungsbehörden 15.06.1984 84.009
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Europarat-Konventionen. Bericht
schnittliche Kostensteigerung für die Unternehmungen wegen der taxe occulte auf 1,4 Prozent geschätzt. Unterdes- sen sind die Warenumsatzsteuersätze etwas angehoben worden, aber selbst wenn wir grosszügig sind und die Kostensteigerung durch die taxe occulte jetzt vielleicht auf 2 Prozent veranschlagen, fallen diese, verglichen mit Kosten- faktoren, die täglich auf die Unternehmungen einwirken - denken Sie etwa an die Wechselkursschwankungen - doch nur sehr schwach ins Gewicht.
Villiger: Ich möchte Herrn Schmid zuerst für seine Vor- schusslorbeeren danken. Ich bin mit ihm insofern einig, als dieser Dreizeiler nicht sehr harmlos ist. Das ist eine Sache, mit der man sich ernsthaft befassen muss. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, dieser Motion zur Ausmerzung der taxe occulte zuzustimmen. Angesichts der Probleme unse- rer Wirtschaft sollten wir doch alles tun, auch im steuerli- chen Bereich, um die Rahmenbedingungen dieser Wirt- schaft zu verbessern. Ich bin aber mit ihm einig, dass wegen der Lage der Bundesfinanzen, die auch die Befürworter der Motion sehr ernst nehmen, die Möglichkeiten dazu äusserst begrenzt sind. Das Ziel muss deshalb sein, dass man die strukturellen Mängel der Wust ohne Steuerausfälle mildert. Ich darf vorerst auf die drei wesentlichen Mängel des heuti- gen Systems hinweisen: Während andere Länder die Investi- tionen fördern und subventionieren, werden sie bei uns besteuert. Das empfinde ich nicht nur als unklug, sondern nachgerade als widersinnig, vor allem in einer Zeit, wo man immer wieder den Investitionsnotstand beklagt. Zum zwei- ten können unsere Firmen, im Gegensatz zu den Exporteu- ren in anderen Ländern, die Investitionssteuer beim Export nicht abziehen, was eben zu dieser Verteuerung führt, die natürlich von Firma zu Firma unterschiedlich ist und die bis zu 3 Prozent gehen kann. Drittens hat es auch einen binnen-
wirtschaftlichen Effekt, indem die Importe in die Schweiz von der Mehrwertsteuer auf der Investition entlastet sind, unsere Firmen aber nicht. Natürlich würde eine Mehrwert- steuer das Problem lösen, aber ich meine, dass nach zwei Niederlagen vor dem Volk es politisch nicht zu verantworten wäre, einen dritten Versuch zu wagen. Deshalb müssen wir die Wust zu einer einigermassen vernünftigen Steuer umbauen, und man muss auch realisieren, dass beim heuti- gen, verzerrenden System auf immer und ewig Satzerhö- hungen nicht mehr möglich sein werden.
Nun zu den Kompensationsmöglichkeiten, die mir politisch gar nicht unmöglich scheinen, wie das Herr Schmid hier dargelegt hat: Allein die Aufhebung des Vorzugssatzes bei den baugewerblichen Leistungen und die Energie-Wust würden die Ausfälle mit 800 Millionen zum grössten Teil schon fast kompensieren. Sofern der Bundesrat die Wust als Gesamtpaket - ich meine, das müsste ein Gesamtpaket sein - mit diesen beiden Elementen saniert, sind die betroffenen gewerblichen Kreise auch zum Mitziehen durchaus bereit, so dass das dramatische Szenario, das Herr Schmid uns vor Augen geführt hat, wonach diese 1,1 Milliarden fehlen wür- den, gegenstandslos wird. Es wundert mich auch ein wenig, dass man jetzt plötzlich vom Teuerungseffekt der Energie- Wust spricht, nachdem doch gerade die gleichen Kreise, die das tun, früher die Energie-Wust dem Bund voraussetzungs- los gewähren wollten. Es ist auch nicht einzusehen, meine ich, warum angesichts der Energiesituation, wie wir sie heute haben, ausgerechnet die Energie umsatzsteuermäs- sig gegenüber anderen Wirtschaftsgütern privilegiert wer- den soll. Aber ich muss doch darauf hinweisen, dass eine isolierte Energie-Wust uns derzeit nicht tragbar erscheint. Diese Vorlage ist jetzt auf dem Eis, weil man sie isoliert und nicht im Gesamtpaket mit der taxe occulte bringen wollte. Wir dürfen die Volkswirtschaft derzeit nicht mit neuen Mehr- belastungen beglücken.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen. Damit reden wir nicht nur ständig von den wirtschaftlichen Bedin- gungen, sondern wir tun etwas dafür.
Präsident: Damit haben wir die Regierungsrichtlinien und den Legislaturfinanzplan durchberaten. Es haben sich keine Fraktionssprecher für eine zweite Stellungnahme gemeldet. Wir müssen hier die Beratungen unterbrechen, da der Herr Bundespräsident uns wegen einer schon lange vereinbarten Verpflichtung verlassen musste. Wir werden diese Verhand- lungen am Montag nachmittag mit den Stellungnahmen der Fraktionssprecher wieder aufnehmen.
Hier wird die Beratung dieser Geschäfte unterbrochen Le débat sur ces objets est interrompu
84.009 Europarat-Konventionen. Bericht Conventions du Conseil de l'Europe. Rapport
Bericht des Bundesrates vom 22. Februar 1984 (BBI I, 784) Rapport du Conseil fédéral du 22 février 1984 (FF 1, 792)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Herr Widmer unterbreitet namens der Kommission für aus- wärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Be- richt:
Conventions du Conseil de l'Europe. Rapport
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15 juin 1984
Der dritte Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates stellt mehr als eine blosse Aufdatierung früherer Berichte dar; er bringt die schweizerische Haltung gegenüber jedem einzelnen nichtratifizierten Übereinkom- men zum Ausdruck, stellt eindeutige Prioritäten für die Rati- fizierung weiterer Übereinkommen auf und erläutert wie- derum klar die Prinzipien unserer Ratifikationspolitik.
Die Schweiz hat 50 von den bisher 116 im Rahmen des Europarates ausgearbeiteten Übereinkommen ratifiziert. Diese, auf den ersten Blick hohe Zahl nichtratifizierter Über- einkommen bekommt ein anderes Gewicht, wenn man in Betracht zieht, aus welchen Gründen 66 noch pendent sind. 20 konnten noch nicht in Kraft treten, weil sie nicht von der nötigen Anzahl von Staaten (zumeist 3, 4 oder 5) ratifiziert worden sind. 27 sind erst von einem geringen Teil der 21 Mitgliedstaaten ratifiziert. Bei 20 weiteren Übereinkommen erachtet der Bundesrat eine Ratifikation als unangebracht, weil die betreffenden Konventionen mit unserer Rechtsord- nung nur schwer oder gar nicht vereinbar sind oder weil sie als überholt gelten müssen. 14 Übereinkommem bezeichnet der Bundesrat als prioritär. Sie sollen noch im Laufe dieser Legislaturperiode ratifiziert werden.
Beim Ziehen einer Bilanz muss auch berücksichtigt werden, dass die Europäischen Übereinkommen, obwohl das wich- tigste, nicht aber in jedem Fall das zweckmässigste und wirkungsvollste Mittel der Zusammenarbeit im Europarat darstellen. Dem Europarat steht zur Erreichung seiner Ziele deshalb auch das Mittel der Empfehlungen des Ministerko- mitees zur Verfügung, welche zwar nicht bindend sind, aber doch einen beachtlichen Einfluss ausüben können. Mit dem Meinungsaustausch unter Ministern, Ständigen Vertretern und Experten besteht eine dritte Möglichkeit, Lösungen für jene Probleme zu finden, wo keine Möglichkeit für die Aus- arbeitung eines verbindlichen Rechtsinstrumentes besteht. Aufgrund der schweizerischen Politik der unbedingten Ver- tragstreue folgt, dass für uns nicht die Zahl der ratifizierten Übereinkommen massgeblich ist, sondern vielmehr deren Zweckmässigkeit, deren Realisierbarkeit im Rahmen unse- rer Rechtsordnung und deren Bedeutung als Beitrag zu einer wirkungsvollen europäischen Zusammenarbeit.
Die Kommission ist mit dem Grundtenor des Berichtes ein- verstanden, vor allem was die restriktive Ratifikationspraxis der Schweiz betrifft. Eine Stimme plädiert hier allerdings für eine etwas weniger rigorose Handhabung.
Die Kommission ist auch mit der vom Bundesrat aufgestell- ten Prioritätenliste für die Ratifizierung von Europäischen Übereinkommen während der laufenden Legislaturperiode einverstanden.
Befürchtungen wurden laut über die Gefahr einer mögli- chen Gewichtsverlagerung vom Europarat auf andere Orga- nisationen, insbesondere auf die Europäische Gemein- schaft. Es gelte, Doppelspurigkeiten zwischen dem Europa- rat und der Europäischen Gemeinschaft zu vermeiden.
Die einstimmige Kommission beantragt, vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Braunschweig: Die sozialdemokratische Fraktion freut sich anlässlich dieses dritten Berichtes vor allem über zwei Dinge: über die Bemühungen des Bundesrates zugunsten der Ratifikation verschiedener Konventionen des Europara- tes, die in den letzten Jahren stattgefunden hat, sowie über die Bereitschaft des Bundesrates, diese Bemühungen fort- zusetzen, nicht vereinzelt und willkürzlich, sondern nach einer Prioritätenordnung, die im Bericht auf Seite 11 erwähnt ist.
Wir wissen alle: die Entwicklung in Europa erfolgt nicht durch einsame und grosse Beschlüsse, sondern durch zahl- reiche kleine Schritte auf wirtschaftlichem, technischem, kulturellem und politischem Gebiet. Dazu gehört auch die Rechtsvereinheitlichung, und die Ratifikation dieser Berichte soll der Rechtsvereinheitlichung im europäischen Raum dienen. Deshalb äussern wir dem Bundesrat gegen- über den Wunsch, auch diejenigen Konventionen, die zur zweiten Prioritätengruppe, zur Gruppe B, gehören, mitzube- rücksichtigen und nicht die Konzentration allein auf die
Gruppe A zu verwenden. Diese Konventionen der Gruppe B sind für unser Land politisch wie rechtlich möglich und wünschbar, aber nicht von vordringlicher Bedeutung. Da es aber um Rechtsvereinheitlichung geht - um das gemein- same Europa, zu dem wir gehören -, scheint mir auch diese zweite Gruppe von Wichtigkeit zu sein.
Die Meinungsverschiedenheit in der Kommission war nicht grundsätzlicher Art, sondern eher eine Ermessensfrage: Sol- len wir eine Haltung der Vorsicht und Zurückhaltung ein- nehmen? Oder sollen wir ganz bewusst Fortschritte anstre- ben, indem wir etwas rascher zu den einzelnen Konventio- nen ja sagen - jedenfalls soweit wir ja sagen können, ja sagen wollen und diese Konventionen sich im Bereich des Wichtigen und Nützlichen befinden? Es war auch von der Rivalität unter europäischen Organisationen die Rede, spe- ziell von der Konkurrenz der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat. Dazu lässt sich immerhin das folgende sagen: Wahrscheinlich wird diejenige Organisation mehr Einfluss gewinnen und sich durchsetzen, die in ihrer Tätig- keit dynamischer und ideenreicher ist. Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir nicht ein Interesse daran haben, den Europarat durch unsere aktive Mitwirkung dynamischer zu gestalten.
Ich erinnere Sie an ein Votum unseres ehemaligen Kollegen Muheim anlässlich der Kenntnisnahme des zweiten Berich- tes. Er hat damals gebeten, nicht weiterhin Verzögerungen aus Personalgründen in Kauf zu nehmen. Heute scheint davon zum Glück nicht mehr die Rede zu sein. Hingegen wird weiterhin betont: Wir halten - gemäss unserer Tradition - an einer «unbedingten Vertragstreue» fest. Die Vertrags- treue ist für unser Land unbestritten. «Unbedingte Vertrags- treue» aber ist ein grosses Wort, und es könnte sogar einmal ein gefährliches Wort werden! Es darf nicht heissen: Wir Schweizer halten die Vertragstreue ein. Wir sind der Ver- tragstreue mehr als andere verpflichtet. Das wäre überheb- lich, und das wollen wir nicht. Ein Vorbehalt ist anzubrin- gen: Wir müssen davon Kenntnis nehmen, dass es unter den Staaten im Europarat verschiedene Rechtstraditionen und eine unterschiedliche Rechtsgeschichte gibt. Deshalb kann das, was bei uns gültig und richtig ist, unter Umständen nicht in jedem anderen Staat die gleiche Richtigkeit und die gleiche Gültigkeit beanspruchen.
Ein Beispiel unserer Zurückhaltung stand heute morgen bereits zur Diskussion. Es geht um die Zusatzprotokolle 1 und 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Herr Renschler hat in seinem Votum zu den Regierungsrichtli- nien darauf aufmerksam gemacht. Gegen das 1. Zusatzpro- tokoll haben die kantonalen Erziehungsdirektoren Stellung genommen und ihre Bedenken angemeldet. Das ist wohl ihr gutes Recht, aber es verrät Zögern und Ängstlichkeit. Von der Ratifikation dieses Zusatzprotokolles war bereits 1975 die Rede, dann wieder 1979 und 1983 von neuem, und wegen dieses Zauderns der Erziehungsdirektoren müssen wir ein Vernehmlassungsverfahren durchführen, das wir uns hätten ersparen können. Vernehmlassungsverfahren stehen bei uns ohnehin nicht mehr hoch im Kurs, wie wir in dieser Session schon mehrmals gehört haben.
Es gibt auch noch andere Ängstlichkeiten: Immer wieder wird befürchtet, unsere Strukturen des Föderalismus und der direkten Demokratie könnten durch die eine oder andere Konvention oder durch die Summe mehrerer Kon- ventionen beeinträchtigt werden. Das ist nicht der Fall, denn die Konventionen des Europarates sind ausgesprochen grosszügig angelegt, indem sie der Eigenständigkeit der Staaten Raum lassen. Die Zurückhaltung, die immer wieder geäussert wird, ist nicht angemessen.
Wir können mit Zuversicht diesen Konventionen, die uns nach und nach vorgelegt werden - nach erfolgter Prüfung - zustimmen.
Ich möchte den Bundesrat ermutigen, in diesem Sinne Kon- ventionen dem Parlament vorzulegen, die zur Ratifikation reifgeworden sind.
Müller-Aargau: Wir sind trotz allem auf dem Wege zu Europa. Es ist einer der grössten Gedanken der Nachkriegs-
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zeit: diese Vereinigten Staaten von Europa. Es ist die Idee einer zur Vernunft gekommenen Völkergemeinschaft, dass Europa in Zukunft vor allem als geistige Kraft in der Welt wirken soll, nachdem die europäische Machtpolitik Fallit erlitten hat. Churchills Zürcher Rede liegt zwar weit zurück, und der Schwung hat etwas nachgelassen.
Die europäische Kultur spiegelt sich vor allem im Recht. Im weltweiten Vergleich sind die Rechtsordnungen Westeuro- pas nur in Nuancen voneinander verschieden. Die Rechts-, vereinheitlichung ist daher die vornehmste Arbeit des Euro- parates. Die Impulse, die von den Konventionen ausgehen und Revisionen in allen Staaten auslösen, dürfen nicht gering eingeschätzt werden: Wir blicken nämlich nicht über den Rhein oder über den Jura, um für Revisionen ausländi- sche Vorbilder zu kopieren. Solches Tun würde von den Stimmbürgern auch gar nicht geschätzt. Zuerst wird das Europäische, gleichsam die Koiné, an der die Schweiz mit- beteiligt ist, erarbeitet, und dann strahlt Europa allseits auf. Rechtsvereinheitlichung wird damit zur europäischen Innenpolitik. Die vielgeschmähten fremden Richter im Land werden damit zu eigenen Richtern.
Ich danke dem Bundesrat, dass er das Postulat Reiniger in so ausführlicher Weise erfüllt. Der Bericht liefert nicht nur Übersicht, wo überall die neuralgischen Punkte sind und Differenzen liegen; der Vergleich mit dem ersten Bericht und auch mit dem Zwischenbericht ergibt, was inzwischen realisiert worden ist. Wir erleben und spüren damit, dass wir auf dem harten und steinigen Wege zu Europa sind.
Nach dem Erlebnis des ersten Montages dieser Session habe ich besonders das Bedürfnis, meinen ungebrochenen Optimismus bezüglich der Einigung Europas zu verströmen. Die Kleinmütigkeit vom 4. Juni hat mich zwar etwas erschüt- tert. Es ist aber nichts anderes als ein neuer Beweis, dass bezüglich europäischer Aussenpolitik der Bundesrat Vorrei- ter ist und bleibt und er die eidgenössischen Räte nur schwer mitziehen kann. Ich verzichte daher heute auf mein cetero censeo, mit dem ich dem Bundesrat eine forschere Gangart ans Herz lege. Ich bin Realist genug, um zu erken- nen, dass Europa Zeit braucht; wir sind aber auf einem langen Weg dorthin.
Zum Schluss doch noch einige kritische Bemerkungen zum Katalog der Konventionen im Bericht des Bundesrates. Jede Konvention wird ja mit einem Buchstaben bewertet und beim Buchstaben A haben wir Übereinkommen von prioritä- rer Bedeutung, deren Ratifizierung im Verlaufe dieser Legis- laturperiode angestrebt wird. Bei C sieht das dann schon ganz anders aus. Hier müssten zuerst noch juristische, poli- tische und personelle Probleme gelöst werden.
Ich gehe nun die Zensuren durch, die der Bundesrat den einzelnen Konventionen erteilt. Hier werde ich nicht ganz klug. Nehmen wir zum Beispiel Nr. 108: Übereinkommen zum Schutze des Menschen bei der automatischen Verar- beitung personenbezogener Daten: Priorität C. In den Regierungsrichtlinien, Herr Bundesrat, wird aber vom Bun- desrat auf Seite 55 versprochen, in dieser Legislaturperiode das Datenschutzgesetz zu realisieren. Damit ergäbe sich doch Priorität A, da die Hindernisse ja damit aus dem Wege geräumt wären. Ich nehme aber an, dass der Respekt des Bundesrates vor dem Parlament und seiner möglichen negativen Haltung massgebend für dieses C war.
Nehmen wir Nr. 116: Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Die Zensur des Bundesrates ist hier ein C. Eben sind die letzten Hürden in den Räten genommen worden, so dass die Schweiz unter- zeichnen könnte. Aber ich nehme an, dass der Bundesrat vor dem Volk so grossen Respekt hat, dass er eine Annahme. noch gar nicht als sicher ansieht und daher grösste Zurück- haltung übt.
Nehmen wir Nr. 35, Seite 50: Europäische Sozialcharta, nach Bundesrat Priorität A. Hier steht nicht nur der Entscheid des Parlamentes aus, sondern auch die Reaktion der Stimmbür- ger ist hier höchst unsicher. Das Nein des Ständerates hat auch bereits das hoffnungsvolle A des Bundesrates abge- schmettert. Ich nehme dieses Resultat als Demokrat und Bejaher unserer Institutionen vorläufig hin. Meine Kritik
richtet sich auf das Bewertungssystem, aus dem ich nicht klug werden kann. Hat es wirklich Methode, oder zeigt sich hier nur die Haltung des schlechten Hausvaters, der Hät- schelkinder und Stiefkinder hat? Aber vielleicht kann mir Herr Bundesrat Aubert ein Licht aufstecken, auf dass ich besser in die hintersten Winkel sehen kann.
Zum Schluss erlauben Sie mir, einen besonders erwähnens- werten Satz des Berichtes zu zitieren. Es ist der letzte Satz auf Seite 61 und bezieht sich auf die Individualbeschwerde zur Menschenrechtskonvention, die oft und gerne von schweizerischen Chauvinisten kritisiert wird: «Der Bundes- rat ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Individualbe- schwerde ein sehr wertvolles Instrument ist, und er teilt die Auffassung, dass das Selbstvertrauen eines Staates, der sich der Individualbeschwerde öffnet, weit höher zu veranschla- gen ist als das eines Staates, der sich dieser Einrichtung verschliesst.» Da gibt es nur einen Kommentar: Wir sind wirklich auf dem Wege zu Europa.
Widmer, Berichterstatter: Ich kann mich ganz kurz fassen. Die vorberatende Kommission war in der Beurteilung des Berichtes weitgehend einer Meinung. Deshalb auch haben wir uns auf einen schriftlichen Bericht geeinigt. Es ist in diesem schriftlichen Bericht die Position von Herrn Braun- schweig, die er Ihnen vorher unterbreitet hat, angemerkt. Die grosse Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, der Tenor des Berichtes sei positiv zu bewerten. Ob man bei einzelnen solchen Übereinkommen und Verpflichtungen ein rascheres Tempo einschlagen soll - wie es Herr Braun- schweig verlangt hat und wie das auch von Herrn Andreas Müller deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist -, diese Frage ist zweifellos eine Ermessensfrage. Auch unser Parla- ment wird eben dann bei jedem Übereinkommen, das man ihm unterbreitet, sich seine Meinung bilden und entschei- den müssen.
Zusammenfassend: Wir sind in der Kommission der Auffas- sung, der Bericht sei in Ordnung. Er bringt zum Ausdruck, dass wir auf dem Weg zu Europa nicht stillstehen, sondern voranschreiten wollen.
M. Pini, rapporteur: Nous avons à examiner le troisième rapport élaboré à partir de l'engagement contenu dans le postulat présenté en octobre 1976 par M. Reiniger; ce postu- lat demandait qu'au début de chaque législature, le gouver- nement donne des renseignements sur toutes les conven- tions du Conseil de l'Europe non ratifiées, ainsi que sur les raisons pour lesquelles notre pays doit ou non y adhérer. Comme vous l'avez constaté, le rapport résume les conven- tions que nous avons ratifiées de 1981 à ce jour. Ces conventions très importantes sont au nombre de cinq. Au cours de la nouvelle législature, nous devrons encore ratifier six autres conventions qui s'insèrent dans le cadre de l'évo- lution de la défense des droits fondamentaux de l'homme et de ses libertés.
Nous nous rendons parfaitement compte qu'il n'est pas toujours facile, au niveau du droit suisse, d'accélérer le processus de l'adhésion de notre pays aux conventions européennes. Toutefois, nous devons constater que depuis quelques années, après l'acte de signature qui est un acte d'engagement gouvernemental, le Parlement, par la ratifica- tion de ces conventions, a suivi la pensée et l'orientation du Conseil fédéral. Nous n'avons pas toujours pu adhérer à toutes les conventions européennes qui ont été présentées. Toutefois, nous sommes persuadés que durant les pro- chaines années, le droit suisse permettra de s'adapter et de compléter notre engagement envers les conventions les plus importantes qui concernent, je le répète, les libertés fondamentales de l'homme, et surtout la garantie de ces libertés. Cette démarche permettra non seulement de com- pléter le droit suisse mais aussi celui des pays membres du Conseil de l'Europe.
Je vous prie donc de donner suite à la proposition de la Commission des affaires étrangères. Conformément au mandat que nous avons reçu, nous pouvons souligner que la délégation suisse au Conseil de l'Europe tient à cœur que
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Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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le processus de ratification des conventions, indiqué au chiffre 23 du rapport, soit respecté au cours des quatre prochaines années de la législature, tout au moins en ce qui concerne la partie fondamentale relative aux droits de l'homme.
M. Aubert, conseiller fédéral: Après les excellents rapports et les réponses orales de MM. Widmer et Pini, je pourrai être bref. Je remercie M. Müller d'avoir souligné l'œuvre de pionnier que la Suisse a faite en matière de ratification des conventions européennes, dans la voie de l'européanisme et surtout dans celle de l'ouverture de notre pays vers l'étran- ger. L'étranger c'est tout d'abord l'Europe et ce Conseil de l'Europe dans lequel nous jouons un rôle important.
J'aimerais, en mon nom personnel et au nom du Conseil fédéral, remercier et feliciter tous les parlamentaires du Consel national et du Conseil des Etats pour la tâche consi- dérable qu'ils ont accepté d'accomplir au service de cette Europe démocratique en plus de leurs autres charges de parlementaires.
Concernant les remarques faites par M. Braunschweig: Pacta sunt servanda, sommes-nous trop stricts dans l'appli- cation de ce principe? Faut-il toujours consulter les can- tons? Ne sommes-nous pas peut-être quelquefois trop poin- tilleux? Respecter nos engagements, c'est d'abord une question de crédibilité: si la Suisse ratifie une convention, elle doit l'appliquer au plus proche de sa conscience.
Concernant la consultation des cantons, le Conseil fédéral et la Confédération sont habilités à conclure des conven- tions dans tous les domaines, même dans ceux qui concer- nent les cantons. Dans la mesure, toutefois où elles sont directement applicables dans les cantons, nous pensons qu'il est indiqué que l'on connaisse leur opinion. C'est la raison pour laquelle nous les consultons.
Monsieur Müller, vous demandez comment sont fixées les priorités, en matière de ratification. C'est, comme l'a dit M. Widmer, une question d'appréciation. Vous pourrez tou- jours vous demander pourquoi la Convention pour la pro- tection des personnes à l'égard du traitement automatisé des données à caractère personnel a été placée dans telle catégorie, pourquoi celle sur le dédommagement des vic- times d'actes de violence figure seulement en catégorie C et pourquoi la Charte sociale européenne se trouve en catégo- rie A.
En ce qui concerne la Charte sociale européenne, j'aimerais rappeler qu'il s'agit d'une des œuvres les plus importantes du Conseil de l'Europe à côté de la Convention européenne des droits de l'homme. C'est l'un des piliers du Conseil de l'Europe. Plusieurs interventions, dont une motion de M. Richard Müller, transformée en postulat, nous sommaient de déposer enfin notre message concernant la ratification de la Charte sociale européenne. C'est ce que nous avons fait. Cette charte n'est pas une convention «self executing», il s'agit de recommandations et de directives qui sont don- nées aux gouvernements. Elle n'a rien de révolutionnaire et, malgré la décision négative du Conseil des Etats, nous continuons de penser que sa ratification est nécessaire et qu'elle est juridiquement possible et souhaitable pour la Suisse si nous voulons conserver notre image de pionnier de l'européanisme.
Pour la protection des données, je répondrai ceci: le Conseil fédéral, en conclusion de son commentaire, dit que «lors- que la loi fédérale sur la protection des données aura été adoptée, le Conseil fédéral pourra envisager la ratification de la Convention du Conseil de l'Europe même si tous les cantons n'ont pas encore adopté de législation propre». Nous attendrons donc que la loi fédérale sur la protection des données ait été adoptée.
Quant au droit de recours individuel, je crois qu'il s'agit d'une des plus belles applications de la volonté des pays européens de respecter les droits de l'homme, tels qu'ils ont été définis par la Convention européenne des droits de l'homme. Je ne pense pas que nous puissions avoir la moindre réticence à ce sujet. Cela d'autant moins que les résultats ont été extrêmement positifs neuf ans après notre
ratification; cette dernière n'a pas modifié la structure de notre Etat, ni celle de nos lois ou de nos institutions. Nous pouvons donc dire que nous avons accompli une œuvre très importante dans le domaine de la protection des droits de l'homme.
Pour le reste, nous pouvons vous donner la garantie que les ordres de priorités A, B, C, D seront toujours déterminés d'après l'utilité des conventions, d'après leurs objectifs, les possibilités de leur mise en œuvre - je reviens à pacta sunt servanda - dans notre ordre interne ainsi que d'après l'ap- port de telles conventions à une coopération européenne véritable et efficace. C'est cette coopération européenne, véritable et efficace qu'entend poursuivre le Conseil fédéral avec votre aide.
Genehmigt - Approuvé
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.032 Delegation beim Europarat. Bericht Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
M. Gadient, conseiller aux Etats, présente, au nom de la délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe, le rapport écrit suivant (deutscher Wortlaut siehe «Amtliches Bulletin», SR, Sommersession 1984):
La délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe présente le rapport suivant sur son activité durant la 35e session ordinaire de l'Assemblée parlementaire, qui a siégé à Strasbourg, au cours de trois sessions partielles, entre avril 1983 et le début de février 1984. La minisession annuelle a eu lieu l'été dernier à Luxembourg.
Durant la période faisant l'objet du présent rapport, la délé- gation suisse était composée comme il suit:
Conseil national: Mme Girard-Montet (présidente), MM. Alder, Augsburger (vice-président), Butty, Cantieni, Dupont, Muheim et Müller-Berne.
Conseil des Etats: MM. Debétaz, Donzé, Gadient, Guntern. Au début de la session de printemps 1983, Mme Girard- Montet a été réélue à la présidence de la commission chargée des relations avec les parlements nationaux et le public. Ont été également réélus: M. Muheim, à la vice- présidence de la Commission de l'aménagement du terri- toire et des pouvoirs locaux, M. Augsburger à celle de la Commission du budget et M. Debétaz à celle de la Commis- sion des questions économiques et du développement. Quant à M. Alder, il a été confirmé pour une nouvelle année dan ses fonctions de président de la sous-commission du droit de la mer de la Commission des questions juridiques. Durant l'exercice, Mme Girard-Montet a assuré la vice-prési- dence du groupe libéral et M. Donzé celle du groupe socia- liste. Plusieurs membres de la délégation ont également été rapporteurs de commission.
Une appréciation générale des principaux développements qui se sont produits sur le plan européen, de leurs répercus- sions sur la position du Conseil de l'Europe, est présentée en tant qu'introduction.
L'annexe contient une liste des conventions européennes soumises à la signature et à la ratification depuis le dernier rapport, ainsi que des principales affaires qui ont été traitées par l'Assemblée parlementaire à l'intention du Comité des Ministres au cours de la 35e session. Vous trouverez égale- ment en annexe le texte d'une motion par laquelle la déléga- tion cherche à obtenir que le Conseil fédéral adopte, pour la
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Europarat-Konventionen. Bericht Conventions du Conseil de l'Europe. Rapport
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
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Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
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Seduta
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15.06.1984 - 08:00
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Data
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