Verwaltungsbehörden 12.06.1984 84.023
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Bekämpfung des Alkoholismus
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84.023 Alkoholverwaltung. Voranschlag 1984/85 Régie des alcools. Budget 1984/1985
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. April 1984 Message et projet d'arrêté du 18 avril 1984
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, Berne
Beschluss des Ständerates vom 4. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 4 juin 1984
Frau Blunschy unterbreitet im Namen der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Der Voranschlag der Betriebsrechnung der Alkoholverwal- tung für 1984/85 sieht einen Reinertrag von 275,1 Millionen Franken vor. Im Geschäftsjahr 1982/83 war ein Überschuss von 276,1 Millionen Franken erzielt worden. Bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass die Obstgrossernte 1982 ausserordentliche Einnahmen aus der Besteuerung inländischer Branntweine gebracht hatte. Im Budgetjahr kann zwar nicht mit derart hohen erntebedingten Steuerer- trägen gerechnet werden, doch werden wegen der besseren Wirtschaftslage und infolge der Reduktion der Freigrenze im Reisendenverkehr die anderen Einnahmeposten voraus- sichtlich grösser ausfallen.
Für Bauten und Betriebseinrichtungen werden Zahlungs- kredite von 1,941 Million Franken beantragt, davon 450 000 Franken Projektierungskredit für die Sanierung und Erwei- terung der Bauten der Alkoholverwaltung in Bern. Dieser Kredit bleibt bis zum Entscheid des Bundesrates in Sachen Dezentralisierung der Bundesverwaltung gesperrt. Ein neuer Projektierungskredit von 350 000 Franken wird für die Gesamtsanierung des Alkohollagers Delsberg beantragt. Die Realisierung eines ersten Projektes, das 450 000 Franken gekostet hat, wäre zu teuer gewesen, so dass ein neues Projekt ausgearbeitet werden muss.
Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Titel und Ingress, Art. 1, 1a, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 1a, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes .
116 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone 1981/82 Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons 1981/1982
Bericht des Bundesrates vom 5. März 1984 (BBI I, 705) Rapport du Conseil fédéral du 5 mars 1984 (FF I, 709)
Beschluss des Ständerates vom 4. Juni 1984 Décision du Conseil des Etats du 4 juin 1984
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport 1
Frau Blunschy unterbreitet im Namen der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Artikel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung bestimmt, dass die Kantone vom Reinertrag der Alko- holverwaltung der Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85 nur den «Alkoholzehntel», d. h. 5 Prozent erhalten. Diese 5 Pro- zent entsprechen einem Zehntel des früheren Kantonsan- teils von 50 Prozent des Reinertrages. Diese Einnahmen hat jeder Kanton zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus zu verwenden.
Artikel 45 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 verpflichtet die Kantone, jährlich über die vorgenommene Verteilung des Alkoholzehntels Bericht zu erstatten. Im Berichtsjahr 1981/82 sind alle Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht nachgekommen und haben mindestens ihren Anteil am Reinertrag der Alkoholverwaltung für «Zehntelszwecke» verwendet. Die Gesamtaufwendungen betrugen 13,887 Mil- lionen Franken. Das Geld wird beispielsweise für die Aufklä- rung, aber auch für die Unterstützung von Fürsorgestellen oder Heilstätten für Alkoholgefährdete aufgewendet.
Im Rahmen des Geschäftes 81.065, Neuverteilung der Auf- gaben zwischen Bund und Kantonen, hat der Nationalrat am 13. März 1984 beschlossen, dass die Kantone 10 Prozent des Reinertrages der Alkoholverwaltung erhalten sollen. Dieser Anteil der Kantone ist nicht nur zur Bekämpfung des Alko- holismus sondern auch des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauches in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Der Ständerat hat diese Beitrags- erhöhung und Zweckerweiterung noch nicht behandelt.
Angenommen - Adopté
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Alkoholverwaltung. Voranschlag 1984/85 Régie des alcools. Budget 1984/1985
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.023
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
12.06.1984 - 14:30
Date
Data
Seite
709-709
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Ref. No
20 012 506
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