Verwaltungsbehörden 06.06.1984 <td class="metadataCell">20012494</td>
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Gestion du Conseil fédéral 636 N 6 juin 1984 Die Geschäftsprüfungskommission hat daher gefordert, dass entweder eine Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA) nach privatwirtschaftlichem Muster oder das Effizienzsteige- rungsprogramm der Bundesverwaltung (EFFI) beim EMD eingeführt werden müsse. Zudem müsse wie in allen zivilen Departementen ein Vertreter des Eidgenössischen Personal- amtes in den Ausschuss für die Stellenbewirtschaftung bei- gezogen werden. Nach anfänglichem Widerstand konnte dann in einer harten Aussprache zwischen Geschäftsprü- fungskommission/Sektion EFD und EMD-Vorsteher Bundes- rat Delamuraz dieser die Zustimmung erklären. Damit ist nun diese Auseinandersetzung beigelegt und es besteht die Absicht, das EFFI in der ganzen Bundesverwaltung durchzu- führen. Das Integrierte Fernmeldesystem (IFS): (Ich verweise auf den Spezialbericht.) Letztes Jahr anlässlich des Geschäfts- berichtes der PTT in diesem Rat (am 23. Juni) hat Kollege Bürer namens der Geschäftsprüfungskommission sinnge- mäss erklärt, beim IFS gebe es zwar Probleme, es sei aber auf guten Wegen, unmittelbar vor dem Abschluss und werde in zwei Jahren voll an die Privatwirtschaft übergehen. Diese Erklärung stützte sich auf einen Dienststellenbesuch zweier Mitglieder der Sektion PTT vom 8. April bei der Projektlei- tung. Ohne dass die Sektion PTT/GPK informiert wurde, leitete man bei der GD PTT spätestens ab 25. Mai den Abbruch des IFS-Projektes ein, welcher dann bereits am 29. Juni, also sechs Tage nach dem optimistischen Rapport im Nationalrat, beschlossen wurde. Dass die Geschäftsprü- fungskommission über dieses Vorgehen schockiert war, versteht sich von selbst. Sie beschloss daher kurz danach, eine besondere Inspektion über den Abbruch des IFS-Pro- jektes durchzuführen. Herr Generaldirektor Trachsel hat sich für diese Informationspanne entschuldigt und die Ver- antwortung auf sich genommen. Wie im Bericht vermerkt, anerkennt die GPK den Abbruchentscheid als richtig und sogar mutig, wenn er auch zwei Jahre früher hätte erfolgen sollen. Um Lehren für die Zukunft zu ziehen, dehnte sie die Untersuchungsbelange von der Information auf die unter- nehmerischen und technischen Belange aus. Das Ergebnis daraus ersehen Sie im Bericht unter den Schlussfolgerun- gen und Empfehlungen. Der erforderliche Aufwand wurde unterschätzt, das Projekt- management war ungenügend, es fehlte an der Trennung zwischen Beschaffungsinstanz und Entwickler, und die lose Arbeitsgemeinschaft bestand aus ungleichen Partnern. Für künftige Projekte ist die Projektkontrolle zu verbessern, zwischen PTT und Entwickler ist (nach Abschluss der soge- nannten Machbarkeitsstudien) eine klare Trennung zu schaffen. PTT und Elektroindustrie sollten sich aber nicht entmutigen lassen: Der Mut zum Risiko ist nötig. Die schwei- zerische Elektroindustrie hat grosse Anstrengungen vor sich. Der Bund wird seinen Beitrag leisten müssen, indem er in der Forschung und der Ausbildung Prioritäten setzt. Ein weiterer Inspektionsbericht, nämlich über die Frage der Weiterführung einiger ausgewählter Kontingentierungs- systeme konnte durch die Sektion EVD noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Er wird Ihnen aber voraussicht- lich im Herbst 1984 zugestellt werden können. Schliesslich ist noch eine Inspektion anstehend, welche die Sektion EDA über die Effizienz der Entwicklungshilfe am Beispiel eines konkreten Projektes in Nepal durchführt. Zu diesem Zwecke wurde ein aussenstehender Experte an Ort und Stelle geschickt, der seinen Bericht für die nächsten Tage in Aussicht gestellt hat. Neue auszuwählende Sonderbereiche: Schon bei der Geschäftsprüfung 1983 wurde durch die Sektion EDI (Herr Sektionspräsident Weber-Schwyz wird Ihnen darüber berichten) die Frage der Nationalstrassenschäden aufgegrif- fen. Die Gesamtkommission zeigte sich konsterniert über die Alarmmeldungen, die von der sogenannten Elmenrüti- Brücke an der N2, aber auch von Teilen der N1 durch die Medien gingen. Sie beabsichtigt, dieses Thema zum Gegen- stand einer ausgewählten Inspektion zu machen. Die Ein- wände, dass die Kantone die Bauherren des Nationalstras- sennetzes seien, können bestimmt nur sehr bedingt gehört werden. Der Bund hat die Bauwerke immerhin mit dem Löwenanteil finanziert und war bei der Projektierung und Ausführung mit von der Partie. Dazu kommt erschwerend, dass er künftig auch die Unterhaltsarbeiten mit dem Benzin- zoll finanzieren muss. Ohne dem Untersuchungsergebnis vorgreifen zu wollen, muss doch bereits heute klar erkannt werden, dass mit der sukzessiven Fertigstellung des Natio- nalstrassennetzes noch keineswegs die Zeit des Aufatmens gekommen sein wird. Unterhaltsarbeiten, die das Normal- mass möglicherweise überschreiten, werden den Benzinzoll vorderhand nicht überflüssig machen. Die Geschäftsprüfungskommission hat des weiteren im Laufe der Beratungen dieses Geschäftsberichtes wiederum festgestellt, dass in allen Departementen zahlreiche Statisti- ken erstellt werden. Solche können durchaus interessant oder gar amüsant sein, aber auch zur Verwirrung führen. Wenn sie aber wirtschaftliche oder soziale Konsequenzen auslösen (Lebenskostenindex, Grosshandelspreisindex, Baukostenindex usw.) hört der Spass auf! Ohne der Verwal- tung unterschieben zu wollen, sie betreibe mit den Statisti- ken ein Spiel, ist die Geschäftsprüfungskommission gewillt, sich im kommenden Jahr mit den Fragen der Koordination, allfälliger Reduktion der Erstellung von Statistiken sowie auch der Gesamtübersicht und -Verantwortung beim Bun- desamt für Statistik näher zu befassen. Zwei Bemerkungen über die permanente Beschäftigung der Geschäftsprüfungskommission und insbesondere des Sekretariates möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Es betrifft einerseits ihre Funktion als Klagemauer oder auch als Ombudsmann. Sie wird relativ stark in Anspruch genom- men. Wir sind bemüht, dieser Aufgabe so gut als möglich gerecht zu werden. Einzig Prozessparteien, die ihr Recht nach einem negativen Urteil des Bundesgerichts noch bei -der Geschäftsprüfungskommission zu finden hoffen, müs- sen wir immer wieder enttäuschen, da wir nicht Recht zu setzen, sondern einzig und allein die administrative Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte zu über- prüfen haben. Die zweite Bemerkung ist die, dass wir kei- neswegs die Interventionen, kommen sie nun aus Verwal- tung, von Bürgern oder von Medienschaffenden, als lästig empfinden, sondern im Gegenteil für eine effiziente Arbeit auf solche Wachsamkeit und entsprechende Hinweise ange- wiesen sind. Schlussbemerkungen: Die Geschäftsprüfungskommission stellt fest: - dass verschiedene ihrer Interventionen im vergangenen Jahr sich in der Bundesverwaltung positiv und befruchtend ausgewirkt haben; - dass unsere Bundesverwaltung gesamthaft gut und kor- rekt arbeitet und sich bemüht, die ihr übertragenen Aufga- ben fristgerecht zu erfüllen; - dass, wo gewisse Schwachstellen auftraten, die Betroffe- nen sich offen und hilfsbereit zeigten, diese auszumerzen. Dafür gebührt dem Bundesrat und allen Angehörigen der Bundesverwaltung Anerkennung und der beste Dank. Dan- ken möchte ich aber auch allen Mitgliedern der Geschäfts- prüfungskommission für ihre gewissenhafte Arbeit. Aufrich- tigen Dank entbiete ich schliesslich auch unserem fleissigen und kompetenten Sekretär der Geschäftsprüfungskommis- sionen, Herrn Dr. Ph. Mastronardi. Er hat nicht nur eine Riesenarbeit angeführt und koordiniert, sondern auch immer in Wort und Schrift den guten und menschlichen Ton gefunden. Herzlichen Dank auch seinen treuen Mitarbeite- rinnen. Namens der einstimmigen Geschäftsprüfungskommission beantrage ich Ihnen, den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 1983, den Bericht über die Geschäftsführung der PTT-Betriebe und die Berichte der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen. Schliesslich bitte ich Sie, vom Bericht über die Inspektionen in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen. M. Butty: Le groupe démocrate-chrétien a décidé d'interve- nir sur l'ensemble dès le début des débats concernant le
Gestion du Conseil fédéral638 N 6 juin 1984 Bundespräsident Schlumpt: Ich danke dem Präsidenten der GPK für seine Orientierung. Ich möchte zu den Ausführun- gen, die Nationalrat Rüttimann und Nationalrat Butty gemacht haben, nur zwei Bemerkungen machen. Zum IFS: Ich nehme an, dass wir auf diese Frage anschlies- send beim Geschäftsbericht der PTT zurückkommen. Ich möchte hier nur zur Frage der Information Stellung nehmen. Erst im Juni 1983 hat sich ein Abbruch dieser Eigenentwick- lung zwischen PTT und ihren drei gleichberechtigten indu- striellen Partnern als notwendig herausgestellt. Bis zu die- sem Zeitpunkt glaubte man, dass sich ein solcher Abbruch nicht aufdränge. Ich wurde am 23. Juni orientiert. Zwei Tage später habe ich den Bundesrat unterrichtet, und am 29. Juni, eine Woche später, wurde der Verwaltungsrat orientiert. Es war nach meiner Auffassung nicht angezeigt, die GPK des National- oder des Ständerates über das Vorhaben zu informieren, dem Bundesrat und dann dem Verwaltungsrat einen Abbruch vorzuschlagen. Es wurde später orientiert. Die Umstände, die Abfolge innerhalb der vorbereitenden PTT-Gremien bis zur Generaldirektion, haben bedauer- licherweise zu einer Verspätung geführt; dies sicher nicht mit schlechter Absicht. Zu den Schäden auf den Nationalstrassen, die von National- rat Rüttimann erwähnt wurden: Erlauben Sie mir, dass ich hier etwas dazu sage, weil die Frage beim EDI wieder kommt. Sie wissen, dass am I.Januar das Bundesamt für Strassenbau, das bisher zum Departement des Innern gehörte, unserem Departement unterstellt wurde. Bundesrat Egli ist deshalb wohl nicht in der Lage, dazu Stellung zu nehmen. Wir haben bis Ende 1983 im Nationalstrassenbau 17 Milliar- den Franken Bundesgelder investiert. Es wurden etwa 2800 Brücken und andere Über- und Unterführungen erstellt, daneben 114 Kilometer Tunnel und Stützmauern mit einer Fläche von etwa einer Million Quadratmeter. Nun haben wir diesen Fall der Baufälligkeit des Viaduktes Elmenrüti. Wich- tigste Ursache dafür, dass dieser Viadukt ersetzt werden muss, ist die seinerzeitige Konzeption dieses Bauwerkes. Man hat damals bewusst - nicht einfach von Unternehmer- seite, sondern von den zuständigen Organen aus - den Versuch unternommen, extrem leicht, billig und rasch (vor- fabriziert) zu bauen; dies, um dem Vorwurf zu begegnen, man baue bei den Nationalstrassen wie bei den öffentlichen Bauten allgemein zu perfektionistisch, zu aufwendig in bezug auf Zeit und Geld. Ob neben dieser gewollt leichten, billigen und rasch zu erstellenden Konzeption auch Ausfüh- rungsmängel eine gewisse Rolle spielten, wird zurzeit abge- klärt, dazu kann ich keine Angaben machen. Man darf den Fall Elmenrüti nicht als für Nationalstrassen- bauwerke repräsentativ - also für die Brücken, Tunnels, Über- und Unterführungen - hinstellen. Bei verschiedenen sind kleinere oder grössere Mängel aufgetreten, aber nicht im Masse von Elmenrüti. Das damalige Bestreben (weniger Perfektionismus, billigere Bauweise, leichtere und einfa- chere Konstruktion) entsprach dem Willen vieler Parlamen- tarier, die in den sechziger Jahren mit einer Grosszahl von Vorstössen immer wieder in dieser Richtung vorstellig geworden sind. Es besteht kein Anlass zu Beunruhigung in dem Sinne, dass wir bei den Nationalstrassen - übrigens auch bei kantonalen Hauptstrassen - Bauwerke quasi «auf Abbruch» errichtet hätten, die nicht jene Fristen überstehen würden, welche für solche Bauwerke in bezug auf ihre Anlage, auf Witterungseinflüsse und Beanspruchung üblich sind. Natürlich wird im Laufe der Jahre der Aufwand für den baulichen Unterhalt in der gesamten Strassenrechnung (besonders für die Nationalstrassen) weiter zunehmen, aber nicht weil unsorgfältig gebaut worden wäre, sondern weil immer mehr Bauwerke dazukommen und im Zuge der Zeit der Aufwand für den Unterhalt steigen wird. Sie haben eine Botschaft über die Neuverteilung des Treib- stoffzollertrages in Händen. Sie befindet sich zurzeit im Ständerat in Behandlung. Jene Botschaft enthält auf Seite 21 die Zahlen, welche für die Investitionen in Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen vorgesehen sind. Sie steigen von 50 Millionen Franken im laufenden Jahr auf 240 Millio- nen Franken im Jahre 1987; dies im Zuge einer natürlichen Entwicklung. Das wollte ich hier anführen, weil es dann beim Departe- ment des Innern zur Diskussion gebracht werden wird. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des Communications et de l'énergie M. Cotti Gianfranco, rapporteur: Je m'exprime sur la pre- mière partie du rapport du Conseil fédéral, sur la politique qui concerne les médias. La sous-commission de gestion de votre conseil se préoccupera encore, au cours des mois prochains, d'autres chapitres et en particulier des mesures à prendre pour décharger le Secrétariat général du Départe- ment fédéral des transports, des communications et de l'énergie. Elle s'occupera bien entendu également, dans le courant de l'été, des problèmes de radiodiffusion par satel- lite. Elle a examiné une nouvelle fois la divergence intervenue avec le Conseil fédéral sur la compétence et tient à souligner son point de vue, selon lequel il n'est pas possible, faute de bases légales suffisantes, d'octroyer une concession pour la radiodiffusion par satellite. Par contre, en ce qui concerne l'exploitation de satellites de télécommunication, le problème de la légalité, voire de la constitutionnalité, n'existe pas, dans des bandes de fré- quences réservées à la télécommunication, une liaison «point-to-point» n'étant pas destinée à l'usage général du public. Je vous rappelle à cet égard le rapport de M. Kurt Bürer devant le Parlement, en juin 1983. En ce qui concerne les radios locales, comme vous le savez, le Conseil fédéral a décidé de tirer parti du délai qui nous sépare de l'entrée en vigueur de la loi définitive sur la radio et la télévision pour permettre divers essais, limités dans le temps et obéissant à des formes nouvelles d'organisation et de collaboration. Il s'agit de recueillir des indications sur les possibilités de dialogue avec le public, sur le financement éventuel et sur les effets exercés par les diffuseurs locaux sur la population et sur la presse. La section de la commission avait demandé un rapport sur les problèmes liés aux essais de radios locales. Elle s'intéressait tout particulièrement au respect des condi- tions de la concession, à la surveillance que le département exerce sur le respect de la durée des blocs publicitaires, des prescriptions liées au contenu et à l'emmagasinage des programmes dans le réseau autorisé. En outre, nous avions posé la question de savoir si les essais atteignent véritablement leurs objectifs, même si presque tous les émetteurs se trouvent en Suisse alémanique surtout dans les zones urbaines et n'atteignent que dans une mesure limitée les zones rurales. Le Conseil fédéral - je vous le rappelle - a autorisé 55 projets d'émetteurs locaux, dont 36 radios locales et 7 télévisions locales, le reste étant des services radiophoni- ques spéciaux. Le 1 er mars 1984, on comptait 19 radios locales et 2 télévisions locales. Le département se posait différentes questions à propos de la limitation de la publicité et de la publicité occulte. Mis à part un contrôle schémati- que, basé sur le journal de chaque station, il ne peut pas procéder à une surveillance systématique. Il se réfère donc à la presse et s'appuie sur des dénonciations. Un autre problème est dû au fait que l'émetteur local ne doit disposer que de la puissance requise pour la réception des émissions dans de bonnes conditions sur le territoire des- servi. Les ondes électromagnétiques obéissant à leurs pro- pres lois, on ne peut pas toujours empêcher qu'elles aillent au-delà de la zone prévue. Ainsi, les programmes de quel- ques stations peuvent être captés dans des régions sises hors du périmètre autorisé. D'ailleurs, la retransmission de programmes locaux par les réseaux de câbles constitue un cas spécial, qui devrait être examiné avec beaucoup d'atten- tion, en considérant les situations locales particulières et les
Gestion du Conseil fédéral 640 N 6 juin 1984 ideellen Wettbewerb stehe und daher ihr Programm natür- lich vor allem dort attraktiv gestalten möchte, wo es Lokalra- dios gebe und dass wettbewerbspolitisch der Zwang für die SRG zum modernen Unterhaltungsprogramm dort am grössten sei, wo die Lokalradios mit Hilfe von ansprechen- den Musikprogrammen auf ein jüngeres Publikum ausge- richtet sind. Vom Standpunkt der SRG aus ist dieses expan- sive Verhalten in den Bevölkerungszentren also durchaus sinnvoll, weil es marktkonform ist. Was ich allerdings als Bewohner des Oberlandes diesen Leuten nicht erklären kann, ist, warum der Bundesrat in dieser grössten Rand- und Bergregion zumindest nicht den- jenigen, die dort den Radiobereich aus eigener Initiative etwas anreichern wollten, eine Konzession gegeben hat. Ich kann ihnen auch nicht erklären, warum der Bundesrat mit seinen durchaus vorhandenen Möglichkeiten nicht darauf hingewirkt hat, dass die Senderkette des dritten Programms nun vor allem dort ausgebaut wird, wo es eben keine Lokal- radios hat, wo man wegen der Topographie auch keine ausländischen Sender empfangen kann und warum wir auf Stereosendungen verzichten müssen, die man in anderen Orten schon längst hat. Denn seit der Senderumstrukturie- rung, also seit es drei SRG-Programme gibt, sind die Pro- gramme 1 und 2 magerer geworden. Unser Problem besteht also nicht nur darin, dass wir nicht gleichviel wie vorher haben, sondern dass wir weniger haben. Wir haben nur noch zwei Programme, die jetzt ver- dünnt worden sind. Ich möchte die Sache nicht dramatisie- ren; doch ich muss Ihnen sagen, Herr Bundespräsident Schlumpf, dass wir mit der UKW-Entwicklung in unserer Region überhaupt nicht zufrieden sind. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Berner Oberland zumindest das Versprechen zu geben, dass Sie sich einsetzen werden und der Ausbau der dritten Senderkette jetzt beschleunigt wird. Als langjähriger Bewohner einer Region mit ähnlichen Strukturproblemen, wie wir sie haben, glaube ich, werden Sie für unser Anliegen gewiss Verständnis aufbringen. Euler: Ich spreche zu den Seiten 359 und 360 des Geschäfts- berichtes, Bundesamt für Energiewirtschaft, betreffend Inbetriebnahme und Betriebsbewilligung für das Kernkraft- werk Leibstadt. Ende April dieses Jahres hat das Atomkraft- werk Leibstadt den Versuchsbetrieb aufgenommen, um dann sukzessive auf Vollast zu fahren. Im Mai ist bereits Strom abgegeben worden. Gegen Inbetriebnahme und Betrieb sind seinerzeit Beschwerden eingereicht worden. Diese wurden vom Bundesrat abgelehnt. Ebenso wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Im Ver- laufe des Beschwerdeverfahrens sind interessante wie merkwürdige amtsinterne Praktiken zu Tage getreten. Hierzu drei Beispiele: 1. Amtsinterne Gutachten im Bewilligungsverfahren sollen im vergangenen Jahr zum Schluss gekommen sein, die Sicherung im Atomkraftwerk Leibstadt gegen Einwirkung Dritter, also gegen Sabotage und Terroranschläge, seien in baulich-räumlicher und organisatorischer Hinsicht insge- samt als ungenügend zu bewerten. Dieses Ungenügen muss im Widerspruch zum Atomgesetz, Artikel 5, gesehen wer- den, das den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährlei- sten hat. Ungeachtet dieses schwerwiegenden Mangels hat das EVED in einer ergänzenden Verfügung die Inbetrieb- nahme und die Betriebsbewilligung für das AKW Leibstadt erteilt. Gleichzeitig sind Bedingungen und Auflagen gemacht worden, deren Realisierung sich aber über einen gewissen Zeitraum erstreckt. Tatsache scheint nun zu sein, dass das Atomkraftwerk gut sechs Wochen in Betrieb steht, die Sicherung gegen Sabotage und Terror aber ungenü- gend ist. Ich frage Sie, Herr Bundespräsident Schlumpf: Wie kommt der Bundesrat dazu, die Betriebsbewilligung zu erteilen im Wissen darum, dass zumindest während einiger Monate des Betriebes die Sabotage- und Terrorsicherung nicht genügt? Ist das nicht eine offensichtliche Verletzung des Atomgesetzes? 2. Des weiteren ist bekannt geworden, dass die Hauptabtei- lung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) - vor allem in der Vorbetriebsversuchsphase des Bewilligungsverfahrens - zeitlich und personell an der Grenze der Belastbarkeit agieren musste und über die grosse Eile in der Bewilli- gungsabwicklung gar nicht glücklich war. Seit einem Jahr habe die HSK die Kontrolle und Bereinigung der Pendenz- listen des KKW Leibstadt nicht immer mit der nötigen Auf- merksamkeit verfolgen können. Dieser Sachverhalt hat um so mehr Gewicht, als bekannt wurde, die Bauherrin KKW Leibstadt AG habe wiederholt Änderungen an der Anlage vorgenommen, ohne dies den Bewilligungsbehörden zu melden, obwohl diese Änderungen meldepflichtig waren. Ich frage Sie nun, Herr Bundespräsident Schlumpf: Warum haben Sie von diesen unerfreulichen amtsinternen Zustän- den keine Kenntnis gehabt? Bei entsprechender Kenntnis hätten Sie doch für rasche Abhilfe sorgen müssen. 3. Schliesslich ist bekannt geworden, dass die KKW Leib- stadt AG einen Transport von radioaktiven Materialien ohne Bewilligung durchgeführt hat. Das Bundesamt für Energie- wirtschaft habe bei der Bezirksanwaltschaft Bülach eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Dies ist bestätigt worden. Ich frage Sie nun, Herr Bundespräsident Schlumpf: Wie kommt es, dass ein Atomkraftwerkunterneh- men seine scheinbar im «nationalen Interesse» liegende Aufgabe derart unbekümmert wahrnimmt, dass Strafan- zeige erstattet werden muss? Ist der Schutz von Mensch und Umwelt gemäss Atomgesetz unter diesen regelwidrigen Umständen überhaupt noch zu gewährleisten? Ich möchte betonen, dass ohne Beschwerden der AKW- Gegner diese Sachverhalte nicht ans Licht gekommen wären. Und ich hätte ihnen als Parlamentarier die vorliegen- den Frage nicht öffentlich stellen können. Es ist etwas traurig, festzustellen, meine Damen und Herren, dass hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, der betroffenen Bevölkerung Dinge geschehen können, die diese Bevölke- rung in bezug auf ihr Leib und Leben direkt etwas angeht. Sicher wird dadurch das Vertrauen in Behörden und Rechts- staatlichkeit nicht gestärkt. Ich erwarte nun zuhanden der Öffentlichkeit eine umfas- sende Auskunft. Hubacher: Ich rede zuerst zum Kapitel auf Seite 359, «Auf- sicht über die Kernanlagen». Wir haben in diesem Rate vor etwa drei Jahren den Bericht GPK vom 14. November 1980 und eine Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Januar 1981 über die Sicherheit der Kernkraftwerke diskutiert. Nach dem schweren Unfall in Harrisburg ist der Auftrag erteilt worden, zu untersuchen, wie es um die Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke steht. Im entsprechenden Bericht hat die GPK auch die Arbeit der Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen - das ist eine sogenannte Exper- tenkommission, eine Amateurkommission - überprüft und festgestellt, dass diese Kommission recht einseitig zusam- mengesetzt ist: nur stramme Befürworter der Kernenergie können Mitglieder einer solchen Kommission werden. Die GPK und damit auch dieser Rat hat folgendes festgehalten: «Die Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen soll erweitert werden und vermehrt Experten von aussen beizie- hen. Sie benötigt ein eigenes Sekretariat. Obwohl es ihre Aufgabe ist, die Anlagen unter technischen Gesichtspunk- ten zu prüfen, soll bei der Zusammensetzung der Kommis- sion darauf geachtet werden, dass sie auch Mitglieder umfasst, welche gegenüber der Kernenergie insgesamt kri- tisch eingestellt sind.» Ich habe mich dann im Herbst in der Absicht, unnötige parlamentarische Vorstösse zu ersparen, beim Departement erkundigt, ob diese Kommission nun um diese sogenannten kritischen Mitglieder ergänzt worden ist. Die Antwort lau- tete, es seien noch keine gefunden worden. Nun möchte ich, nach nochmals einem halben Jahr seit diesem Korrespon- denzwechsel, Herrn Bundespräsident Schlumpf anfragen, ob jetzt die Auflage der GPK, die Kommission für Sicherheit der Atomkraftwerke zu ergänzen, erfüllt worden ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Im Einvernehmen mit dem Präsidenten stelle ich eine zweite
Gestion du Conseil fédéral642 N 6 juin 1984 diesem Saale glauben, dass die Resultate der Versuche, für welche zuerst der Verordnungsweg nötig war, nicht Präjudi- zien schaffen. Der Verordnungsweg wiederum war nötig, damit die Kabelverordnung auf die Beine gestellt werden konnte; die Kabelnetze waren Voraussetzung dafür, dass die auf Seite 333 beschriebenen Versuche und jener über den Fernmeldesatelliten überhaupt gestartet werden konnten. Sie sehen: Hier findet eine ganze Reihe von Abläufen statt, auf die die Geschäftsprüfungskommission seit Jahren auf- merksam gemacht hat; trotzdem wird dieser Weg weiter beschritten, der nach Meinung der Geschäftsprüfungskom- mission auf unzureichender Rechtsgrundlage beruht. Das darf uns doch nicht gleichgültig sein. Mit diesen Versuchen, die alle auf dem Verordnungsweg möglich wurden, werden unter Umständen (es muss nicht so sein, ist aber möglich) Sachzwänge vorprogrammiert. In Ergänzung der von Kol- lege Leuenberger bereits gestellten Fragen möchte ich des- halb noch folgende Fragen an den Bundesrat richten: Will er die Medienpolitik so weiterführen, wie er es bisher getan hat? Will der Bundesrat unter anderem den nächsten Schritt - Bewilligung des Satellitenrundfunkes - auf dem Verord- nungsweg gehen? Nach unserer Auffassung sind auch in diesem Bereich die nötigen Rechtsgrundlagen nicht vorhanden. Soll auch hier der Verordnungsweg als Ersatz dafür dienen, dass der letzte Verfassungsartikel vom Volk abgelehnt wurde und der neue Entwurf noch nicht über die parlamentarische Beratung hinaus gediehen ist? Sieht der Bundesrat - mit anderen Worten - eine zwingende Situation, die dazu führt, dass er auch den nächsten Schritt, wie die bisherigen, auf dem Verordnungsweg gehen will? In Anbetracht der verschiede- nen Hinweise der Geschäftsprüfungskommission während der letzten Jahre besteht hier offenbar eine Differenz in der Rechtsauffassung zwischen Geschäftsprüfungskommission und Bundesrat. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie uns zu dieser Angelegen- heit nähere Aufschlüsse geben. M. Dafflon: Je désire poser une question au chef du départe- ment concernant les radios locales. Les radios locales ont été bien accueillies, elles continuent de représenter un pro- grès incontestable dans les moyens de communication. Le Conseil fédéral a accordé un certain nombre de conces- sions et chacun s'en est réjoui. Enfin, on allait voir ce qui pouvait se réaliser dans ce domaine de la communication. Mais pour cela, il fallait donner le maximum de possibilités à ces radios locales d'exercer leur activité dans des condi- tions normales. La presse s'est fait l'écho, pour l'ensemble du pays, de doléances en ce qui concernait les possibilités de fonctionnement dans différentes régions. Mais j'aimerais soulever une particularité pour le canton de Genève. A Genève, deux radios locales ont été autorisées et ont obtenu une concession, mais elles rencontrent de très grandes difficultés car, en raison de la configuration du terrain, elles ne sont pas audibles au centre de la ville et dans certains quartiers. En revanche, on les entend très bien à Lausanne, mais elles n'ont pas été conçues pour arroser cette ville. Ce phénomène est probablement dû à la réflexion des ondes sur le lac; je ne m'avancerai pas plus loin, n'étant pas un spécialiste dans ce domaine. Cependant, on pourrait remédier à cet inconvénient. A Genève, le point le plus élevé n'est pas à une altitude suffisante pour permettre aux radios locales de desservir la totalité du territoire. Nous avons suggéré au Département fédéral des télécommunications- à votre département, Monsieur le Président de la Confédéra- tion - d'installer une antenne-relai dans la région vaudoise au pied du Jura. La réponse qui nous a été faite nous a laissés absolument perplexes. Le Département fédéral des télécommunications nous a répondu que cela n'était pas possible parce qu'il y aurait du brouillage dans les commu- nications de la région et nous conseillait de nous adresser à nos voisins français pour installer l'antenne-relai sur leur territoire. On a trouvé cela quand même un peu saumâtre! Et mon intervention, aujourd'hui, a pour but de demander au chef du département de revoir la question avec ses collabora- teurs, afin qu'il prenne les dispositions pour que les radios locales puissent fonctionner normalement sur le territoire du canton de Genève, J'aurais une seconde question à poser, Monsieur le Prési- dent. Comme je dispose encore de trois minutes dans le temps imparti, j'espère pouvoir m'en sortir! J'ai lu avec un intérêt soutenu le rapport de gestion 1983 de l'administration des PTT et j'ai relevé à la page 10 de ce rapport les renseignements donnés en ce qui concerne le développement d'un système de télécommunication intégré (IFS). Je dois dire que je suis profondément choqué par ce document parce qu'il démontre que nous allons au-devant de difficultés extraordinaires et il est inquiétant quant au développement de la science dans notre pays. En lisant ce rapport, nous apprenons que des études ont commencé il y a plus de dix ans et qu'elles sont abandonnées. Il aurait fallu, nous dit-on, un nouveau délai d'un an et demi pour mener à chef ces études. Ce délai n'est pas considérable mais on a pensé ne pas l'utiliser parce qu'au moment de l'introduction de ce système de télécommunication intégré, ce dernier n'aurait plus été performant. En outre, son développement comportait des risques. Quels risques? C'est ce que nous aimerions savoir. On nous signale que dans l'intervalle, on est parvenu à l'étranger à développer des systèmes de commutations numériques pouvant déjà être maintenant produits en séries. Et on abandonne! Alors, on a confié à trois maisons privées de promouvoir ce système de télécom- munication intégré. Cela m'inquiète pour deux raisons: la première me donne le sentiment qu'on développe petit à petit une mentalité d'abandonner un système et de laisser la possibilité à la Confédération qui est maître dans le domaine des télécommunications, de céder cette maîtrise au privé. Secondement, ce que j'aimerais savoir du département, c'est quelles dispositions prend-on pour qu'à l'avenir notre pays puisse fournir les spécialistes qui permettront d'utiliser ces moyens de télécommunication. En effet, on nous dit qu'on n'a pas trouvé, dans notre pays, les hommes de science, des hommes parfaitement instruits pour pouvoir manier ce problème et le faire avec satisfaction. On me fait signe que j'arrive au terme de mon temps de parole et je ne prolongerai pas cette intervention. Mais je pense que les responsables du département comprendront dans quel sens je la fais, car ce serait extrêmement grave si nous maintenions une pareille attitude d'abandon pour l'avenir des télécommunications dans notre pays. M. Cavadini: Nous nous permettons de rappeler que, le 7 décembre 1982, M. Jeanneret faisait état des doutes que certains milieux émettaient concernant la technologie suisse en matière de télécommunications. Il demandait au Conseil fédéral de prendre position et de dire son sentiment face à ce qui n'était pas encore une accusation. En fait, nous souhaitions qu'on dise si les doutes étaient fondés et qu'on en tire les conséquences, ou qu'on dissipe ces mêmes doutes et là avec netteté. Le 8 décembre 1982, le Conseil fédéral faisait savoir qu'à sa connaissance les seules diffi- cultés d'infrastructure que connaissaient les PTT avaient trait à la Radio suisse internationale et qu'au reste les choses se déroulaient normalement. En octobre 1983, des interpellations de MM. Crevoisier, Reimann et du groupe libéral permirent au gouvernement de donner les premières informations assurées quant à l'échec brutal des PTT et de son système IFS. Si nous rappelons ces dates, c'est que la chronologie a ici quelque importance. Nous ne sommes pas animés par le sadisme, mais nous voudrions rappeler que, le 20 mai 1983, la Direction des PTT avait acquis la conviction que le projet n'était ni rentable ni viable. Le 22 juin 1983, on décide donc d'interrompre ce développement et, le 29 juin, le Conseil d'administration approuve cette manière de faire. Le 27 juil- let, le Conseil fédéral était officiellement tenu au courant d'un échec dont le rapport de gestion des PTT dit avec une admirable sobriété: «... que le projet IFS avait coûté jusqu'à son abandon quelque 220 millions de francs, dont 86 pour-
PTT. Gestion 1983644 N 6 juin 1984 Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Dorf Müllheim verkehrstechnisch besonders stark belä- stigt wird. Herr Bundesrat Hürlimann hat die Promesse abgegeben, hier in einer Sofortmassnahme eine Umfahrung in Auftrag zu geben. Wir wissen, dass heute in Ihrem Depar- tement, Herr Bundespräsident, eher eine andere Auffassung herrscht. Ich darf Sie aber daran erinnern, dass das Volk nach wie vor an das Versprechen eines Bundesrates glaubt, ungeachtet dessen, ob der Name Hürlimann oder Schlumpf daruntersteht. Ich bitte Sie, diese Vorlage in konstruktivem Sinne zu prü- fen. Ich spreche im Namen der thurgauischen Deputation und auch'der thurgauischen Regierung. Wir haben uns hier in epischen Debatten unterhalten über aktive Aussenpolitik im Zusammenhang mit UNO-Beitritt und Europarat. Meine Damen und Herren, es ist auch aktive Aussenpolitik, wenn wir unsere Autobahnen bis an die, Gren- zen unseres Binnenlandes führen. Denken Sie daran, dass es nicht nur konfessionelle und sprachliche Minderheiten gibt, es leben auch Minderheiten, die am «Cap Finistèrre» dieses Landes wohnen. Ich bitte Sie um Verständnis für solche Randgebiete. Hier wird die Beratung des Geschäftsberichtes unterbro- chen (Antwort von Herrn Bundespräsident Schlumpf siehe Seite 653 hiernach) Le débat sur le rapport de gestion est interrompu (Réponse de M. Schlumpf, président de la Confédération, voir page 653 ci-après) #ST# 84.025 PTT. Geschäftsbericht 1983 PTT. Gestion 1983 Bericht vom 18. April 1984 Rapport du 18 avril 1984 Beschlussentwurf Seite 44 des Berichtes Projet d'arrêté page 44 du rapport Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Herr Auer unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungs- kommission den folgenden schriftlichen Bericht über die Inspektion zum Integrierten Fernmeldesystem (IFS), Abbruch der Entwicklung. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Vorgehen 1.2 Gegenstand 2. Feststellungen 2.1 Der Projektablauf 2.2 Probleme des Projektmanagements 2.21 Projektorganisation 2.22 Kontrolle und Steuerung des Projektes 2.23 Personelle Mittel 2.24 Kosten 2.3 Die Information der Aufsichtsinstanzen 3. Schlussfolgerungen 3.1 Zum Projekt 3.2 Zur bevorstehenden Ersatzbeschaffung 3.3 Für künftige Vorhaben der PTT 3.4 Für die schweizerische Volkswirtschaft 4. Empfehlungen 1. Einleitung 1.1 Vorgehen Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat ihre Sektion PTT am 18. August 1983 beauftragt, die Gründe für den Abbruch des IFS-Projektes durch die PTT-Betriebe zu überprüfen. Da sich die entsprechende Sektion der Finanzkommission des Nationalrates ebenfalls mit dieser Frage befasst, wurden die Mitglieder der zuständigen Sek- tionen beider Geschäftsprüfungs-und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte eingeladen. Beigezogen wurde ferner je ein Vertreter der Kommissionen für Wissenschaft und Forschung beider Räte. Die Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission umfasst folgende Mitglieder: Auer (Präsident ab Dezember 1983), Bürer (Präsident bis Dezember 1983), Chopard, Eng (ab Dezember 1983), Roth (bis Dezember 1983), Rutishauser (ab Dezember 1983), Rüt- timann, Thévoz (ab Dezember 1983), Wagner (bis Dezember 1983). Zu den Sitzungen sind ferner folgende Ratsmitglieder einge- laden worden: Nationalräte: Basler, Biel, Bonnard, Bratschi (bis Dezember 1983), Bremi, Feigenwinter (ab Dezember 1983), Flubacher (bis Dezember 1983), Jelmini (bis Dezember 1983), Kohler Raoul (ab Dezember 1983), Wagner (ab Dezember 1983) (Finanzkommission), Cavadini (Kommission für Wissen- schaft und Forschung) Ständeräte: Frau Bührer, HH. Dreyer, Knüsel (bis Dezember 1983), Moll (ab Dezember 1983) (Geschäftsprüfungskom- mission), Andermatt (bis Dezember 1983), Arnold, Ducret (ab Dezember 1983), Frau Lieberherr (bis Dezember 1983), HH. Hefti (ab Dezember 1983) (Finanzkommission), Piller (Kom- mission für Wissenschaft und Forschung). Der folgende Bericht stützt sich auf umfangreiche Aktenstu- dien sowie die Anhörung der Verantwortlichen der PTT für dieses Projekt in zwei Sitzungen am 13. Oktober 1983 und am 16. Januar 1984 (vgl. Verzeichnis im Anhang). Das Ergebnis wurde am 4. April 1984 an einer internen Sitzung erörtert und am 7. Mai 1984 mit einer Vertretung des Gene- raldirektoriums der PTT besprochen. 1.2 Gegenstand Beim Integrierten Fernmeldesystem geht es um die Einfüh- rung neuartiger Vermittlungszentralen für den Nachrichten- verkehr, insbesondere für die Telefonie. Geplant ist der Einsatz der neuesten Technologien in der Form mikroelek- tronischer digitaler Schaltkreise und programmierbarer Steuerungen. Die bisherigen insgesamt 14 verschiedenen elektromechanisch funktionierenden Zentralsysteme sollten gemäss dem ursprünglichen IFS-Projekt der PTT durch ein Einheitssystem ersetzt werden. Mit Hilfe eines Basisübermittlungsnetzes sollen schrittweise neue Kommunikationsformen eingeführt werden. Ausser den ohnehin in Impulsform (digital) anfallenden Datensigna- len, die im Fernmeldenetz zu übertragen sind, sollen zunächst die Sprache (Telefonie), später auch Musik, Bilder und Daten nicht mehr analog, sondern digital übertragen werden. Ab Mitte der achtziger Jahre soll vorerst ein inte- griertes digitales Fernmeldenetz (IDN = Integrateti Digital Network) aufgebaut und dieses später zum dienstintegrier- ten digitalen Fernmeldenetz (ISDN = Integrateti Services Digital Network) ausgebaut werden. Letzteres gestattet die Kombination von Sprach- und Datenvermittlungsdiensten. Diese digitalen Systeme werden gegenüber der heute ange- wandten Technik kostengünstiger sein - sowohl bei der Beschaffung als auch im Unterhalt-und vor allem grössere Leistung und Flexibilität ermöglichen. 2. Feststellungen 2.1 Der Projektablauf In den Jahren 1969 und 1970 führten Studien auf dem Gebiete der digitalen Fernmeldetechnik die PTT zum Entscheid, gemeinsam mit den Firmen Hasler AG, Bern, Siemens-Albis AG, Zürich, und Standard Telefon und Radio AG, Zürich, eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Inte-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1983 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1983 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 84.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.06.1984 - 08:00 Date Data Seite 635-644 Page Pagina Ref. No 20 012 494 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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