Verwaltungsbehörden 03.05.1984 84.010
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Forschungszentrum für Mikrotechnik
Jahr - haben wir für die Bekämpfung von Waldkrankheiten nur 147000 Franken eingestellt.
Meine zweite Frage: Kann der Bundesrat vielleicht heute schon sagen, welchen Zahlungskredit er für das laufende Jahr anbegehren wird?
Bundesrat Egli: Die Frage zum Zahlungskredit: Irrtum vorbe- halten, Herr Arnold, glaube ich, dass der per 1984 benötigte Teilbetrag erst mit dem zweiten Nachtragskredit angefordert werden kann, weil der erste Nachtragskredit im Bundesrat bereits genehmigt worden ist. Die übrigen Kredite werden im ordentlichen Budget eingestellt.
Es ist im heutigen Zeitpunkt - das ist die zweite Frage - noch nicht möglich, den genauen Betrag festzulegen, den wir schon im ersten Jahre benötigen, aber dies wird der Fall sein, bis der zweite Nachtragskredit angefordert werden wird.
Angenommen - Adopté
Art. 4, 5, 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Le président: Le vote concernant la clause d'urgence inter- viendra demain. Nous passons au vote sur l'ensemble de l'arrêté, sous réserve de la clause d'urgence.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes A 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss B - Arrêté fédéral B
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Matossi, Berichterstatter: Ich habe hier zum Titel und zum Ingress die gleiche Bemerkung wie beim Bundesbeschluss A. Ich ersuche Sie, der Formulierung des Nationalrates, die auch vom Bundesrat getragen ist, zu übernehmen. Sonst habe ich zu diesem Bundesbeschluss B keine Bemerkung.
Angenommen - Adopté
Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes B 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.010 Forschungszentrum für Mikrotechnik. Beteiligung Centre de recherche en microtechnique. Participation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Februar 1984 (BBI I, 1106) Message et projet du 29 février 1984 (FF 1, 1123)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Letsch, Berichterstatter: Die Kommission für Wissenschaft und Forschung beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltungen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten und seinen Anträgen zuzustimmen. Sie fasste diesen Beschluss nach einer Besichtigung und nach einer sehr eingehenden Aussprache.
Ich möchte vorerst kurz die Ausgangslage festhalten, anschliessend die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Beteiligung des Bundes begründen und schliesslich das Konzept, vor allem aber auch offene Fragen darlegen. Zur Ausgangslage: In der Botschaft des Bundesrates wird die Entwicklung der Ausbildung und Forschung auf dem Gebiete der Mikrotechnik ausführlich geschildert. Ich ver- weise darauf und halte zusammenfassend lediglich fest, dass heute - neben Lehr- und Forschungseinrichtungen an verschiedenen Hochschulen - in Neuenburg drei Institutio- nen existieren, die dort einen eigentlichen Schwerpunkt entstehen liessen. Es sind dies das Centre électronique horloger (CEH), das Laboratoire suisse de recherches horlo- gères (LSRH) und die 1978 gegründete Fondation Suisse pour la recherche en microtechnique (FSRM). Schon heute finanziert der Bund alle diese Institutionen, und zwar aus Mitteln seiner Technischen Hochschulen, des Nationalfonds und der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
Welches sind nun Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Neukonzeption mit einem höheren finanziellen Engagement des Bundes?
In erster Linie ergibt sich diese Notwendigkeit aus der wach- senden Bedeutung der Ausbildung und Forschung im Bereich der Mikrotechnik. Auch diesbezüglich kann ich, ohne etwas zu wiederholen, auf die Botschaft verweisen. Ich erinnere aber auch an die Diskussion in unserem Rat, und zwar im Zusammenhang mit der Kreditgewährung für den Nationalfonds in der Frühjahrssession 1984. Wir brachten damals klar zum Ausdruck, dass in der Mikrotechnik zusätz- liche Impulse auch des Bundes nötig seien.
Für den Bundesrat lag es sicher nahe - das erachten wir als sehr wichtig -, diesen Schwerpunkt dort zu schaffen, wo bereits eine gute materielle und personelle Infrastruktur besteht, nämlich eben in Neuenburg. Ich zitiere, was der Bundesrat diesbezüglich in seiner Botschaft schreibt, und zwar rückblickend auf die seinerzeitige Beteiligung an der 1978 gegründeten Stiftung: «Mit seiner Beteiligung an der FSRM hat der Bund seinen Willen bekundet, in Neuenburg die Schaffung eines Forschungszentrums von nationaler Bedeutung zu unterstützen. Er hat darauf verzichtet, schwere Ausrüstungen für die Mikroelektronik, die sich in Neuenburg befanden oder für jene Laboratorien vorgesehen waren, für seine eigene Technische Hochschule in Lau- sanne anzuschaffen, da die Einrichtungen der Stiftung auch für Forschungsarbeiten der bundeseigenen Hochschulen und für die Doktorandenausbildung zur Verfügung standen.»
Centre de recherche en microtechnique
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Auch die Kommission ist deshalb der Meinung, dass heute, da sich aus forschungspolitischen Gründen zusätzliche Impulse zur Förderung von Ausbildung und Forschung auf dem Gebiete der Mikrotechnik aufdrängen, der schon beste- hende Schwerpunkt in Neuenburg auszubauen und nicht ein neuer Standort zu suchen sei. Was uns der Bundesrat vorschlägt, ist also nicht primär regional- oder strukturpoli- tisch motiviert. Indessen lässt sich nicht leugnen, dass sich die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Neukonzeption auch aus organisatorischen und finanziellen Gründen ergibt. Im Zuge der steigenden Anforderungen an Ausbil- dung und Forschung müssen die bestehenden Institutionen reorganisiert und die finanzielle Basis breiter abgestützt werden.
Wie sieht nun das neue Konzept aus, und welche Anschluss- fragen stellen sich? Im Interesse eines möglichst wirkungs- vollen Einsatzes aller verfügbaren Mittel wurde im Oktober 1983 eine neue Gesellschaft, nämlich das Centre suisse d'électronique et de microtechnique SA, das CSEM, gegrün- det. Daran sind die drei bestehenden Institutionen sowie vorläufig zwei Industriefirmen beteiligt. Vorgesehen ist die schrittweise Übernahme der Forschungseinrichtungen und des Personals der genannten Institutionen sowie eine Erwei- terung des Aktionärkreises. Der Bundesrat umschreibt das Ziel wie folgt: «Ziel der CSEM SA ist der Betrieb eines modernen Forschungszentrums, die Förderung der indu- striellen Entwicklung sowie der wissenschaftlich und wirt- schaftlich motivierten Forschung und die Zusammenarbeit mit den Hochschulen auf dem Gebiet der Mikrotechnik, d. h. der Mikro- und Optoelektronik, der Mikromechanik und der Entwicklung von <Interfaces .. Das finanzielle Engagement des Bundes erstreckt sich einerseits auf den Erwerb der Gebäude der Stiftung (12,5 Millionen Franken) und anderer- seits auf Betriebsbeiträge, die sich in den Jahren 1984 bis 1987 auf insgesamt 42,2 Millionen Franken belaufen sollen. Diese Beiträge sind vorerst auf vier Jahre befristet. Die Befristung erfolgt allerdings nicht in der Annahme, dass die Beiträge dann entfallen, sondern ganz einfach deshalb, weil zurzeit noch verschiedene Fragen offen sind, die in der Zwischenzeit geklärt werden müssen.
Obwohl der Bundesrat für diese Vollzugsfragen zuständig ist, hat sich die Kommission eingehend dafür interessiert. Sie ging davon aus, dass das Parlament mit der Kreditge- währung auch Verantwortung für den wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz der Mittel übernimmt. Das Schwer- gewicht der Diskussion lag auf folgenden drei Fragen:
Der erste Fragenkomplex: Die Schaffung der neuen Gesell- schaft (CSEM) erscheint an sich als richtig. Zwei der bisheri- gen Träger, nämlich das LSRH und das CEH, sind damit praktisch nicht mehr existent. Indessen ist zu überlegen, ob die heutige Stiftung, also die FSRM, mittelfristig nicht eben- falls die ihr verbleibenden Aufgaben an die neue Gesell- schaft, also das CSEM, abtreten und damit eine noch stär- kere Konzentration angestrebt werden sollte. Nach heutiger Auffassung ist es so, dass die neue Gesellschaft primär forscht, während die Stiftung ausbildet, koordiniert und repräsentiert. Doch zeigen die Statuten und Vereinbarungen in ihren Entwürfen, dass Überschneidungen bestehen und die Existenzberechtigung der Stiftung - insbesondere auch unter Berücksichtigung der Aufgaben der Technischen Hochschulen - fraglich werden kann. In diesem Zusammen- hang legt die Kommission auch Wert darauf, dass die For- scher projektbezogen auf Zeit und damit zivilrechtlich engagiert und nicht verbeamtet werden sollen. «Ein solches Forschungszentrum ist kein Sozialfürsorgeinstitut», hat unser Kollege Piller zu Recht erklärt.
Mit der Schaffung eines eigentlichen Forschungszentrums in Neuenburg stellt sich als zweites die Frage, was den beiden Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich in diesem Bereich eigentlich noch verbleibt. Bekanntlich können Ausbildung und Forschung nicht vollständig aus- einandergehalten bzw. getrennt werden. Obwohl insbeson- dere Doktoranden nicht darum herumkommen dürften, sich auch zum neuen Zentrum in Neuenburg zu bewegen, wer- den die Technischen Hochschulen selber weiterhin über
bestimmte Forschungseinrichtungen und Forschungsmög- lichkeiten verfügen müssen. Es wird Aufgabe der Bundesin- stanzen sein, dafür zu sorgen, dass die neuen Synergien voll genutzt werden, ohne aber die Hochschulen dabei gewisser- massen auszuhungern.
Damit ist bereits die dritte Frage angeschnitten: Nicht nur die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der verschie- denen Forschungsinstitutionen in Neuenburg, sondern auch jene der Bundesverwaltung gegenüber der neuen Gesellschaft sind noch nicht geklärt. Wenn schon mit sofor- tiger Wirkung zusätzliche Bundesmittel eingesetzt werden - was nötig ist -, so kommt gerade dieser Klärung grosse Dringlichkeit zu. Die Zahl der engagierten Bundesstellen ist ausserordentlich gross. Angesprochen sind insbesondere das Departement des Innern bzw. das Bundesamt für Wis- senschaft und Forschung, ferner das Bundesamt für Kon- junkturfragen, die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich bzw. der Schweizeri- sche Schulrat, der seinerseits aber nicht dem Departement, sondern dem Bundesrat untersteht.
Herr Bundesrat Egli hat der Kommission eine denkbare Variante unterbreitet. Wichtig ist, dass die bildungs- und forschungspolitischen Prioritäten auch die Lösung dieser organisatorischen Fragen bestimmen und dass insbeson- dere drei Anliegen Rechnung getragen wird, nämlich erstens der Gewährleistung von Flexibilität und privater Initiative des CSEM, zweitens der Gewinnung bzw. Aktivie- rung neuer privater und staatlicher Träger am CSEM und drittens dem intensiven Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Befruchtung zwischen dem Forschungszen- trum einerseits, den Hochschulen und der Industrie anderer- seits.
Zusammenfassend empfehlt Ihnen die Kommission, den Anträgen des Bundesrats zuzustimmen. Die noch offenen Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesra- tes, nicht des Parlamentes. Sie sollten uns deshalb nicht daran hindern, mit der Bewilligung der heute angeforderten Kredite den notwendigen Akzent zugunsten der For- schungsförderung im Bereich der Mikrotechnik zu setzen. Wir verbinden damit allerdings die Erwartung, dass der Bundesrat in den noch abzuschliessenden Vereinbarungen und im Vollzug überhaupt für Einfachheit, klare Zuständig- keiten, effizienten Mitteleinsatz und reibungslose Koordina- tion im skizzierten Sinne bürgt. Er wird spätestens nach vier Jahren, wenn es um die Weiterführung seines finanziellen Engagements geht, darüber Rechenschaft abzulegen haben.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustim- mung.
Jagmetti: Bei der Beratung der Vorlage über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1984-1987 hatte ich mich für die höheren Beträge eingesetzt, wie sie vom Nationalrat beschlossen worden waren. Der Einsatz vermehrter Mittel hätte nach meinen Vorstellungen dazu dienen sollen, Schwergewichte der Forschung dort zu set- zen, wo nationale Probleme zu lösen sind. Drei Bereiche standen und stehen dabei für mich im Vordergrund: der Schutz unserer Umwelt, die langfristige Lösung des Energieproblems und die Grundlagen für die technologi- sche Entwicklung zur Sicherung der industriellen Produk- tion in unserem Land. Die Erhöhung des Beitrages an den Nationalfonds um 110 Millionen ist damals aus finanzpoliti- schen Gründen, denen ich mich nicht verschliesse, abge- lehnt worden. Zwei Monate später liegt ein Antrag vor, in der gleichen Vierjahresperiode 42,2 Millionen Franken für die Förderung der Forschung im Bereiche der Mikrotechnik einzusetzen. Die Vorlage betrifft damit einen der drei Schwerpunkte, die meines Erachtens besondere Förderung verdienen. Dieser Akzentsetzung kann ich aus voller Über- zeugung zustimmen.
Mit meiner positiven Haltung verbinde ich allerdings einen Wunsch. Notwendig für die Teilnahme an der technologi- schen Entwicklung ist eigentliche und zielgerichtete For- schungsarbeit. Sie soll vom Centre suisse d'électronique et
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Forschungszentrum für Mikrotechnik
de microtechnique geleistet werden. Daneben soll eine zweite Institution Bundesbeiträge erhalten, nämlich die Fon- dation suisse pour la recherche en microtechnique. Aufgabe dieser Institution soll in Zukunft hauptsächlich die Koordina- tion der Forschung sein, während sie bisher selbst For- schung betrieben hat. Die Schweiz verfügt indessen schon über Organe der Forschungskoordination. Wir sollten nicht immer mehr Mittel für die Organisation und die Verwaltung der Forschung einsetzen, sondern die verfügbaren Beträge der Forschung selbst zuweisen. Die Aufteilung der Mittel ist nicht Gegenstand des Bundesbeschlusses und fällt damit auch nicht in die Kompetenz der Bundesversammlung. Ich bitte aber den Bundesrat, bei der Zuweisung der Mittel an das Centre und an die Fondation den Akzent noch deutli- cher, als es geplant ist, bei der Forschung selbst zu setzen und nicht bei ihrem administrativen Umfeld.
Ziel der Vorlage ist es, das Forschungszentrum in Neuen- burg zu fördern. Die durch den Bundesbeschluss zur Verfü- gung gestellten Mittel sollen also für Massnahmen an einem Ort eingesetzt werden. Das ist zweckmässig, weil aufwen- dige Apparate und Einrichtungen nicht überall angeschafft werden können, sondern an einem Ort konzentriert werden müssen. Neuenburg erweist sich dabei als besonders geeig- neter Standort, wofür der Bestand der heutigen Einrichtun- gen ein ganz wichtiges, aber nicht das einzige Argument ist. In unserem Land, das nicht auf ein Zentrum ausgerichtet ist, sollte auch die Forschung dezentralisiert durchgeführt wer- den, damit die schöpferischen Kräfte aus allen Teilen des Landes mitwirken können. Die Uhrenregion bietet sich dabei an, auch wenn die Mikrotechnik nicht ausschliesslich auf diesen Industriezweig ausgerichtet ist und die techni- sche Innovation in unserem Lande kein rein regionalwirt- schaftliches, sondern ein Problem des ganzen Landes ist. Dass an der Universität Neuenburg im Bereich der Optoelek- tronik besonders erfolgreich gearbeitet wird, sei in diesem Zusammenhang auch erwähnt.
Vergessen wir aber nicht, dass die Forschung und Ausbil- dung in den Bereichen der Elektronik und der Informatik deswegen nicht auf einen Ort beschränkt werden soll und auch nicht beschränkt werden kann. Unsere Höheren Tech- nischen Lehranstalten und die beiden ETH sowie für die Informatik die Universitäten haben auf diesen Gebieten Lehr- und Forschungsverpflichtungen. Dabei wird beispiels- weise an den ETH nicht einfach propadeutische Ausbildung getrieben, wie das in den Kommissionsberatungen von einem Vertreter der Fondation angedeutet worden ist. Die Studiengänge der Abteilungen für Elektrotechnik und für Informatik der ETH führen selbstverständlich bis zum Diplom und weisen im übrigen einen erfreulich grossen Zustrom auf. Die Absolventen aus diesen Bereichen haben denn auch keinerlei Probleme, eine ihrer Ausbildung ange- passte berufliche Aufgabe zu finden. Die vertiefte Ausbil- dung mit dem Abschluss durch ein Doktorat sowie die Weiterbildung und die Forschung in diesen Bereichen wer- den mit Energie an den Hochschulen gefördert. Die Einrich- tungen in Neuenburg werden gern von den Hochschulen benutzt, die an der dort geleisteten Arbeit grosses Interesse haben. Die Hochschulen verlieren ihre Aufgabe deswegen aber nicht und bleiben auch auf diesen Gebieten Ort des wissenschaftlichen Austausches.
Vergessen wird in diesem Zusammenhang ferner nicht, dass Forschung nicht allein von finanziellen Mitteln abhängig ist. Es braucht nicht nur Geld, es braucht in erster Linie Men- schen; denn Forschungsarbeit ist Arbeit von Menschen, von innovativen Menschen, von Menschen, die in einer Umge- bung tätig sind, die zu wissenschaftlicher Arbeit anregt, und die in einer Gesellschaft leben, in der sich kreative Persön- lichkeiten entfalten können. Stimmen wir also diesem Bun- desbeschluss zu, vergessen wir aber nicht, auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass sich in unserem Land schöpferische Kräfte entfalten können.
M. Meylan: Je m'exprimerai au nom de M. Jean-François Aubert et en mon propre nom, car vous pensez bien que la députation neuchâteloise se doit de manifester sa profonde
satisfaction. Je tiens également à remercier M. Letsch, prési- dent de la commission, pour son rapport.
Bien des fois, nous autres Neuchâtelois, qui avons connu beaucoup de malheurs, nous vous avons remercie pour des textes de lois qui apportaient une aide aux régions frappées par la crise. Aujourd'hui, nous avons conscience que quelles que soient les erreurs qui ont pu être commises dans le canton de Neuchâtel, des choses positives y ont également été réalisées.
En effet, si la ville de Neuchâtel a été choisie, ce n'est pas en l'occurrence pour aider le canton ou la ville, c'est parce que nos hommes de science, nos microtechniciens ont été à l'avant-garde de la science. Leurs travaux ont été à la pointe du progrès, en Suisse. Ces faits ont d'ailleurs été reconnus par tous les savants qui sont venus visiter Neuchâtel. Ainsi donc l'établissement de ce centre à Neuchâtel est un acte de justice, mais c'est aussi un acte utile car il permet d'utiliser les installations existantes, fonctionnant déjà et qui ont fait leurs preuves. Je le répète, ici il ne s'agit pas d'un cadeau fait à Neuchâtel, mais bien d'une bonne répartition du tra- vail.
C'est pourquoi si nous devons avoir en ce domaine une dette de reconnaissance, c'est envers les Ecoles polytechni- ques fédérales et leur président qui ont compris, il y a déjà plusieurs années tout ce que Neuchâtel pouvait offrir très rapidement dans le domaine scientifique et qu'il valait mieux en profiter plutôt que de tout concentrer dans les Ecoles polytechniques fédérales. En l'occurrence, si Lausanne avait été choisie pour l'établissement de ce centre, nous n'aurions pu nous y opposer car le pouvoir des Ecoles polytechniques est important. Cependant, elles ont eu l'in- telligence politique de comprendre l'intérêt d'une décentra- lisation, dans le cadre d'une collaboration très étroite.
En tant que Neuchâtelois, je tiens encore à souligner que non seulement cette collaboration est utile, mais qu'elle permettra, grâce à l'expérience des dirigeants des Ecoles polytechniques fédérales, de faire en sorte qu'un maximum de fonds soient consacrés à la recherche et que l'on accé- lère - M. Letsch a eu raison de le préciser - la fusion administrative, c'est-à-dire que l'on règle au plus vite les questions d'organisation. Mais, comme vous le savez, les savants sont des individualistes.
La députation neuchâteloise vous remercie. Elle est persua- dée que grâce à une collaboration étroite avec les Ecoles polytechniques, ce centre sera d'intérêt, non pas unique- ment neuchâtelois, mais véritablement national.
Weber: Ich bin für Eintreten und stimme auch den Anträgen zu, wie sie uns vom Bundesrat unterbreitet worden sind. Wenn ich hier eine Frage stelle, dann einzig deshalb, um eventuellen Missverständnissen vorbeugen zu können. Meine Frage: Ist der Erwerb der Liegenschaften zwingend? Wäre es für die Benützer nicht zumutbar gewesen, die Liegenschaften gratis oder mietweise zur Verfügung zu stel- len, nachdem sich der Bund richtigerweise an der For- schung in der vorgezeigten Richtung beteiligen will? Für Umbauten und für den Einbau von Einrichtungen wären vermutlich auch eine Art Baurechte nötig gewesen. Sind nicht auch andere Möglichkeiten diskutiert worden? Ich vermute, dass man mit dem Erwerb oder besser gesagt, mit dem Erlös aus dem Erwerb der Gesellschaft Mittel zuführen will, die für die Forschung verwendet werden können. Diese Mittel stehen natürlich nachher nur einmal zur Verfügung; denn Liegenschaften können nur einmal veräussert werden. Wäre es für beide Teile nicht eleganter gewesen, wenn der Bund anstelle des Erwerbes mehr Mittel für die eigentliche Forschung gesprochen hätte? Das ist nicht ein Vorwurf, ich stelle die Frage - wie gesagt - einzig deshalb, damit Klarheit besteht.
Bundesrat Egli: Diese Vorlage trifft Sie nicht aus heiterem Himmel. Ich habe sie Ihnen bereits angekündigt, als wir über die Kredite für die Forschung im allgemeinen gesprochen haben.
Die Ihnen vorgeschlagene Bundeshilfe soll sehr gezielt
Centre de recherche en microtechnique
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einen in Neuenburg schon bestehenden Schwerpunkt auf dem Gebiete der Mikrotechnik ausbauen und leistungsfähi ger gestalten. Sie stellt einen ersten Anwendungsfall des Forschungsgesetzes dar, welches wir zu Beginn dieses Jah- res in Kraft gesetzt haben.
Ihre Voten, insbesondere jene in der Kommission wie in der heutigen Debatte, haben einerseits die Notwendigkeit, ande- rerseits auch die Problematik des in Aussicht genommenen Vorgehens eindrücklich beleuchtet. Lassen Sie mich noch einige Punkte hervorheben.
Erstens: Die Miktrotechnik ist heute schon und wird auch in Zukunft eine Schlüsseltechnologie sein, ohne die bei der Entwicklung moderner konkurrenzfähiger Industriepro- dukte nicht auszukommen ist. Sie ist deshalb für unser Land absolut notwendig.
Die zweite Feststellung: Die Mikrotechnik befindet sich gegenwärtig - und voraussichtlich noch für einige Zeit - dank des Einsatzes grosser staatlicher und privater Mittel im Ausland in sehr rascher Entwicklung. Wir riskieren ins Hin- tertreffen zu geraten, wenn wir nicht auch von Staates wegen etwas unternehmen.
Dritte Feststellung: Die Forschung und die industrielle Entwicklung auf diesem Gebiet erfordern zum Teil die glei- chen und zwar sehr teuren Apparaturen und Einrichtungen sowie ein heute schwer rekrutierbares spezialisiertes Bedie- nungspersonal, weshalb in unserem Land die Beschaffung und der Betrieb solcher Anlagen nach Möglichkeit in einem einzigen Schwerpunkt konzentriert werden sollten. Das haben wir auch so unternommen, indem dieses Zentrum in einer Stadt - Neuenburg - verankert werden soll.
Eine vierte Feststellung: Auch in der bisherigen Kompetenz- verteilung gehörte es zu den Aufgaben des Bundes, für die Ausbildung des wissenschaftlichen und technischen Nach- wuchses zu sorgen, der in der Mikrotechnik benötigt wird, und die Grundlagenforschung als Basis für industrielle Inno- vation auf diesem Gebiet tatkräftig zu fördern.
Fünftens: In Anbetracht der kleinen Distanzen in unserem | Land und im Hinblick auf die Notwendigkeit der Zusammen- fassung aller verfügbaren Kräfte rechtfertigt sich eine Auftei- lung der Ausbildungsaufgaben in der Mikrotechnik in der Weise, dass die Grundausbildung von beiden Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich übernommen wird, während für die Spezialausbildung, insbesondere auf Dok- torandenstufe, zusätzlich das Neuenburger Zentrum mitzu- wirken hat. Damit haben wir auch die insbesondere von Herrn Jagmetti angeregte Dezentralisierung der Forschung erreicht. Aber dieses Zentrum in Neuenburg soll gleichzeitig der akademischen Forschung und den industriellen mikro- technischen Entwicklungen der schweizerischen Wirtschaft - das ist besonders zu betonen - dienen.
Eine letzte Feststellung: Der neue Schwerpunkt muss die in Neuenburg bereits vorhandenen Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet zweckmässig zusammenfassen, konsoli- dieren und für die Zukunft aktionsfähig gestalten. Dabei sind auch die bedeutenden, aus verschiedenen Bundesquellen den bestehenden Institutionen zugeflossenen Mittel zu berücksichtigen. Die vorgesehene organisatorische Lösung, nämlich die Übernahme des Personals und der vorhande- nen Einrichtungen der drei erwähnten Institutionen sowie der vom Bund zu kaufenden beiden Gebäude durch eine bereits gegründete Aktiengesellschaft des Centre suisse d'électronique et de microtechnique wird eine straffe und effiziente Führung nach privatwirtschaftlichen Prinzipien und die notwendige aktive Beteiligung privater Unterneh- mungen an diesem Betrieb sicherstellen.
Die Frage, die der Herr Kommissionsreferent aufgeworfen hat, ist zweifellos angebracht, nämlich betreffend Fortfüh- rung der Stiftung nebst der neu gegründeten Gesellschaft. Als der Bund zugezogen wurde, fand er die Struktur bereits vor. Die Gesellschaft wurde ohne Dazutun des Bundes gegründet. Es ist durchaus möglich, dass wir eine etwas straffere Organisation getroffen und vorgezogen hätten, wenn wir von Anfang an hätten mitwirken können. Wir nehmen aber die Fortführung der Stiftung für Feintechnik, die von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft getragen wer-
den soll, mindestens vorläufig in Aussicht, wobei eine klare Aufgabenausscheidung zwischen ihr und der Aktiengesell- schaft vorzunehmen ist. Die Stiftung wird sich auf Förde- rungs- und Koordinationsfunktionen im Bereiche der Mikro- technik beschränken und sich um die Beschaffung kantona- ler Leistungen für die sie interessierende Weiterbildung und Forschung bemühen müssen. Es liegt heute bereits ein Entwurf für einen Vertrag vor. Der Kommission wurde dieser Vertrag allerdings erst nach der Sitzung zugestellt. Dieser Vertrag wird zwischen Bund einerseits und der Aktiengesell- schaft sowie der Stiftung andererseits abgeschlossen, in welchem die Aufgaben klar umschrieben sind, welche die beiden Neuenburger Partner mit den Bundesmitteln zu erfüllen haben.
Wegen der schwierigen Finanzlage in Neuenburg konnten wir mit der Vorlage unserer Botschaft nicht zuwarten, bis dieses Vertragswerk endgültig bereinigt war. Es besteht jedoch bereits heute eine Zusicherung, dass der Vertrag in der vorgelegten Form unterzeichnet werden kann. Wir sind uns bewusst, dass wir mit dem recht bedeutenden Engage- ment des Bundes in Neuenburg auch ein nicht risikoloses Wagnis eingehen, das nur in enger Partnerschaft mit der schweizerischen Industrie und den Kantonen Erfolg zeitigen kann.
Im Hinblick darauf haben wir unsere Hilfe vorläufig auf vier Jahre begrenzt. Wir sehen vor, frühzeitig die Entwicklung des Neuenburger Schwerpunktes in Mikrotechnik kritisch zu überprüfen. Allerdings steht heute schon fest, dass sich der Bund auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet auch nach- her wesentlich wird engagieren müssen. Wir behalten uns aber vor, das Ausmass der Bundesunterstützung und die Form der ganzen Institution im Lichte der dann vorliegen- den Erfahrungen neu festzulegen.
Herr Kommissionspräsident, Sie werfen zu Recht auch die Frage nach der Einbettung dieser Institution in die Bundes- aufsicht auf. Vorläufig ist gedacht, dass dieses Zentrum im administativen Bereich der Aufsicht des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft und damit indirekt auch der Auf- sicht meines Departementes untersteht. Für den wissen- schaftlichen Bereich bedarf es der Aufsicht des Schulrates bzw. der beiden Technischen Hochschulen und damit indi- rekt wieder des Eidgenössischen Departementes des Innern. Wohl ist richtig, dass der Schulrat direkt dem Bun- desrat und nicht dem Departement des Innern untersteht, aber alle administrativen Arbeiten für den Schulrat, soweit sie den Kontakt mit dem Bundesrat betreffen, laufen über das Departement des Innern.
Dem EDI kommt also eine koordinierte Funktion für die beiden Aufsichtsbereiche zu. Sie haben in Ihrem Katalog der mitbeteiligten Instanzen das Amt für Konjunkturforschung bzw. dessen Kommission zur Förderung der wissenschaftli- chen Forschung, die sogenannte Kommission Jucker, erwähnt. Auch diese ist in dieser ganzen Sache impliziert. Erstens einmal hat diese Kommission bei der Erarbeitung des Konzeptes mitgewirkt, zweitens treten möglicherweise Vertreter dieses Amtes in die Aufsichtsbehörden, sei es in den Stiftungsrat oder in den Verwaltungsrat der Aktienge- sellschaft ein, obwohl man bis heute von dieser Seite dage- gen eher Abneigung zeigt; und drittens wird die Kommis- sion Jucker das Zentrum durch projektbezogene Aufträge unterstützen.
Ausserdem haben wir beschlossen, dass die Arbeitsgruppe, welche diese Vorlage ausgearbeitet hat, nämlich das Bun- desamt für Bildung und Wissenschaft, der Schulrat und die Kommission Jucker, vorläufig noch beieinanderbehalten werde und dem EDI behilflich sein wird bei der Beaufsichti- gung dieses ganzen Apparates.
Nun noch zu einigen Fragen aus dem Rate: Herr Jagmetti, Sie haben die Frage nach der Koordination insbesondere mit der Wirtschaft aufgeworfen. Es ist gerade die Aufgabe dieser Stiftung, diese Koordination, die natürlich das wich- tigste ist an der ganzen Angelegenheit, zu übernehmen und zu beaufsichtigen.
Ich gebe ohne weiteres zu, dass hier vielleicht noch eine Verbesserung, eine Straffung, möglich ist, ich habe in mei-
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Konsumkreditgesetz
ner Antwort an Herrn Letsch bereits darüber gesprochen. Im Zeitpunkt, als die Sache an uns herangetragen wurde, war es uns wichtig, die Finanzierung zu beschleunigen, denn es war notwendig; das Institut befand sich in einer finanziell sehr schlechten Situation. Über die Dezentralisie- rung der Aufgaben, wie Sie sie befürworten, habe ich bereits gesprochen.
Herr Meylan, wir verdanken auch unsererseits die gute Zusammenarbeit mit dem Kanton Neuenburg. Ich kann Ihnen bestätigen, dass der Kanton Neuenburg hier bisher ein Opfer gebracht hat im nationalen Interesse, und dass nicht die Rede davon sein kann, dass wir mit diesem Projekt Regionalhilfe betreiben. Der Betrieb dieses Instituts steht im nationalen Interesse, wie Sie es betont haben. Ich kann das bestätigen.
Herr Weber, warum haben wir die Liegenschaft gekauft? Es ging darum, die Schulden dieses ganzen Komplexes abzulö- sen, die rund 12 Millionen betragen. Anstatt diese 12 Millio- nen einfach einzuschiessen, haben wir als Gegenwert die Liegenschaft übernommen. Die Liegenschaft wurde von unserem Amt für Bundesbauten auf einen Wert von etwa 21 Millionen geschätzt. Wir hoffen also, einen guten Kauf gemacht zu haben. Nur um diese Mittel einigermassen abzu- sichern, haben wir die Liegenschaft übernommen. Wir hät- ten sie nämlich ohnehin hingeben müssen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
78.043
Konsumkreditgesetz Crédit à la consommation. Loi
Botschaft und Gesetzentwurf vom 12. Juni 1978 (BBI II, 485) Message et projet de loi du 12 juin 1978 (FF II, 481)
Beschluss des Nationalrates vom 27. Januar 1982 Décision du Conseil national du 27 janvier 1982
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten
Minderheit (Schönenberger, Kündig, Matossi, Reymond) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière
Minorité (Schönenberger, Kündig, Matossi, Reymond) Ne pas entrer en matière
Affolter, Berichterstatter: Die Beratung dieser Gesetzesvor- lage im Ständerat setzt einen vorläufigen Schlusspunkt hin- ter eine sehr lange Vorgeschichte legislatorischer Bemü- hungen im Bereich der Konsumkreditgeschäfte. Ich sage absichtlich «vorläufiger» Schlusspunkt, weil uns ein wahr- scheinlich nicht sehr einfach gelagerter Differenzenbereini- gungsprozess noch bevorsteht, sofern unser Rat auf die Vorlage eintritt. Je nach Blickwinkel werden einige interes- sierte Kreise auch nicht von einer langen Vorgeschichte, sondern von einer eigentlichen Leidensgeschichte dieser Vorlage reden. So hat es denn nicht an ständig wiederkeh- renden Vorwürfen gefehlt, es liege hier wieder einmal ein klassisches Beispiel untragbarer parlamentarischer Ver- schleppung einer sozialpolitisch wichtigen Gesetzesvorlage vor. Ich habe solche Vorwürfe für die ständerätliche Kom- mission aus noch darzustellenden Gründen zurückzuweisen und tue dies auch, soweit es mir ansteht, für die Arbeiten des Nationalrates und seiner Kommission.
Man ist zudem bald und gerne mit dem stereotypen Pau- schalurteil zur Hand, der Ständerat verwässere wichtige Vorlagen, mache lauwarme Suppe daraus, wie ich gestern irgendwo las. Hier war das Problem nicht, die Vorlage zu verwässern, sondern sie zu verbessern; das allerdings nimmt Ihre Kommission für das KKG in Anspruch. An allzu heisser Suppe kann man sich auch den Mund verbrennen. Das schlägt dann auf den Appetit und beeinträchtigt die Stimmung - unter Umständen auch im Zweitrat.
Sie wissen, dass die Anregungen zu einer Regelung dieser Gesetzesmaterie auf verschiedene parlamentarische Vor- stösse im Nationalrat schon in der zweiten Hälfte der sechzi- ger Jahre zurückgehen und dann im Jahre 1971 in der parlamentarischen Einzelinitiative Deonna in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes einen präzisen gesetzgeberi- schen Niederschlag fanden. Nach einem ersten Vernehmlas- sungsverfahren kam es dann zu einem Entwurf der Exper- tenkommission Jeanprêtre für ein selbständiges Kleinkredit- gesetz. Das Justiz- und Polizeidepartement nahm dazu vor zehn Jahren Stellung und legte nach einem weiteren Ver- nehmlassungsverfahren - dessen Resultat als «disparat und kontrovers» bezeichnet wurde - einen neuen Gesetzesent- wurf, den heute vorliegenden, mit Botschaft vom 12. Juni 1978 vor. Damit ist dieses Gesetz tatsächlich das älteste anstehende Gesetz in beiden Räten. In der Botschaft wird deutlich gesagt, dass es in erster Linie galt, dem doch recht eindeutig zum Ausdruck gekommenen Postulat nach merk- licher Verstärkung des Sozial- und Konsumentenschutzes Rechnung zu tragen. Die nationalrätliche Kommission zog die Vorlage im Dezember 1978 in Beratung. Der Nationalrat verabschiedete sie in der Januar-Sondersession 1982 mit einem Stimmenverhältnis von 88 zu 10 Stimmen bei mehre- ren Dutzend Enthaltungen.
Ihre Kommission nahm die Beratungen am 5. April 1982 auf. Sie stand vor einer für den Zweitrat eher ungewöhnlichen Situation. Sie konnte nicht einfach an Einwendungen, Aus- lassungen, Bedenken und kritischen Äusserungen vorbeise- hen, die von verschiedenster Seite an den Ergebnissen der nationalrätlichen Gesetzgebungsarbeit und Beratung ange- bracht worden waren. Es war bekannt geworden, dass sich einzelne Fraktionen der Bundesversammlung mehrheitlich für Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ausgespro- chen haben. Mehrere Votanten im Nationalrat, aus verschie- denen politischen Gruppierungen, setzten - ich möchte sagen: eher ungewohnt - ihre Hoffnungen ausdrücklich auf den Ständerat, auf dass wir nach Vereinfachungen und Lösungen in anderen Richtungen suchen würden. Die eher magere Zustimmung des Erstrates musste uns also zu den- ken geben. Dazu kam, dass auch von wissenschaftlicher Seite gegenüber der nationalrätlichen Fassung wesentliche Vorbehalte angebracht und neue Vorschläge in Aussicht gestellt wurden.
Bei dieser Situation entschloss sich unsere Kommission, vorerst etwas nachzuholen, was in der nationalrätlichen Vorberatung unterblieben war. Man hatte dort einfach die Zeit dazu nicht mehr gefunden. Von verschiedensten Seiten, auch von den direkt Betroffenen, war das Ersuchen um
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Forschungszentrum für Mikrotechnik. Beteiligung Centre de recherche en microtechnique. Participation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Maisession
Session
Session de mai
Sessione
Sessione di maggio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.05.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
167-171
Page
Pagina
Ref. No
20 012 475
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